Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen

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Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
Mitteilungsblatt
der Gemeinde
Freitag, den 27. November 2020
Nummer 48

 Photovoltaik in Ehrenkirchen                                  Photovoltaik – Kampagne
                                                               „DEIN DACH KANN MEHR“
 Auf den Dächern der öffentlichen Gebäude in Ehren-
 kirchen wird der Solarstrom stetig ausgebaut. Im Zuge         Parallel zum Photovoltaikausbau auf den kommunalen
 des Schulneubaus wurde bereits 2019 eine Anlage zur           Gebäuden wollen wir auch die Bürger motivieren, sich
 Eigenstromnutzung mit 10 kWp auf dem Flachdach in-            mit diesem Thema zu befassen. Unter dem Motto „Dein
 stalliert.                                                    Dach kann mehr“ bietet die Gemeindeverwaltung Ehren-
                                                               kirchen deshalb ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Jahr
 Dieses Jahr erhielt bereits die neue Kindertagesstätte „La-   lang kostenfreie Informations – und Beratungsangebote
 zarus-von-Schwendi“ eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp.       zum Thema Sonnenstrom an. Neben einer Auftaktveran-
 Derzeit werden auf den Dächern der Kindertagesstätte          staltung am 10. Februar 2021 in der Kirchberghalle kön-
 „Marienheim“ und „St. Martin“ jeweils eine 10 kWp – An-       nen Sie zwischen einer Vorort-Beratung, einer Beratung
 lage errichtet. Ebenfalls noch in diesem Jahr erhält die      im Rathaus sowie einer telefonischen Beratung durch die
 Wentzinger Schule eine Anlage mit einer Leistung von          Energieagentur Regio Freiburg wählen. Eine Anmeldung
 30 kWp. Die Auftragssumme für diese vier Anlagen be-          zu den verschiedenen Beratungsmöglichkeiten erfolgt
 trägt insgesamt circa 95.000 Euro.                            über den Link:
                                                               https://www.ehrenkirchen.de/photovoltaikkampagne/
 Für das nächste Jahr ist vorgesehen, die Flachdächer          Weitere Informationen zur Photovoltaik-Kampagne „Dein
 der Jengerschule (Altbau) komplett mit Photovoltaikmo-        Dach kann mehr!“ in Ehrenkirchen finden Sie unter:
 dulen zu belegen. Hier ist eine Leistung von insgesamt        https://energieagentur-regio-freiburg.eu/
 knapp 100 kWp vorgesehen.                                     photovoltaik-kampagne-ehrenkirchen/
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
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                 NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
                  GEMEINDEVERWALTUNG EHRENKIRCHEN
„ EHRENKIRCHEN                                     SOZIALE DIENSTE
Tel.: 07633 804-0  Fax: 07633 804-20
                                                   Sozialstation Mittlerer Breisgau und               Tafelladen Bad Krozingen
www.ehrenkirchen.de
                                                   Beratungsstelle für ältere Menschen und            Bahnhofstr. 4b
                                                   deren Angehörige                                   Öffnungszeiten:
Montag             08:00 - 12:00 Uhr                                                                  Montag bis Freitag von       12:30 - 14:30 Uhr
                   14:00 - 18:00 Uhr               Prälat-Stiefvater-Weg 3,
                                                                                                      Samstag von                  11:00 - 12:30 Uhr
Dienstag           08:00 - 12:00 Uhr               79238 Ehrenkirchen
                                                                                                      Einlass zur Zeit nur mit Mund-Nasen-Schutz!
Mittwoch           08:00 - 12:00 Uhr               Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0,
Donnerstag         08:00 - 12:00 Uhr               Fax.: 07633 953390
                                                                                                      Die Tafel Staufen betreibt in Bad Krozingen, ei-
                   14:00 - 18:00 Uhr               Geschäftsführung: Frau Meister,                    nen Kleiderladen, in dem auch ohne Berechti-
Freitag            08:00 - 12:00 Uhr               Tel.: 07633 953310                                 gungsschein eingekauft werden kann.
                                                   Pflegedienstleitung: Frau Löbbert,                 Damen- und Herrenkleidung sowie Kinderklei-
                                                   Beratungsstelle, Frau Ostrowski,                   dung für Jungen und Mädchen ab Größe 56
„ NORSINGEN                                        Tel.: 07633/953320                                 Öffnungszeiten:
Tel.: 07633 3307  Fax: 07633 933707               Vermittlung Hausnotruf,                            Montag, Mittwoch und
E-Mail: norsingen@ehrenkirchen.de                  Tel.: 07633 9533-0                                 Freitag von            13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Sprechstunden des Ortsvorstehers                   Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler           sowie Samstag von      11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Hermann-Joseph Krieg                               Sozialdienst, Tel.: 07633 9533-0
Mittwoch     16:30 - 18:30 Uhr
                                                   Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus             Dorfhelferinnenstation
                                                   Prälat-Stiefvater-Weg 2,                           Einsatzleiterin:
„ OFFNADINGEN                                      79238 Ehrenkirchen                                 Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555
Tel.: 07633 3270                                   Einrichtungsleitung Detlef Bohe                    Dorfhelferin:
E-Mail: offnadingen@ehrenkirchen.de                Pflegedienstleitung: Annemarie Kanzler             Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber,
                                                   Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599             Frau Frasch
Sprechstunden des Ortsvorstehers
Karsten Norman                                     NOTFALLDIENST DER ÄRZTE
 3.12. 18:30-20:00 Uhr                            An den Wochenenden und Feiertagen sowie             Akut lebensbedrohliche Notfälle werden
10.12. 18:30-20:00 Uhr                            zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen            weiterhin vom Rettungsdienst versorgt, der
                                                  niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren           wie gewohnt unter der Rufnummer 112 zu
                                                  Pantientinnen und Patienten für die Notfall-
„ SCHERZINGEN                                     versorgung zur Verfügung. Bitte wählen Sie
                                                                                                      erreichen ist.

Tel.: 07664 60519                                 für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer
E-Mail: scherzingen@ehrenkirchen.de                                  116 117                          Notfallpraxen
                                                  Über die Leitstelle wird Ihnen ein dienstha-        Informationen zu Öffnungszeiten und
Sprechstunden des Ortsvorstehers                  bender Arzt vermittelt, sofern der eigene           Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden
Bernd Neubert                                     Hausarzt oder behandelnde Facharzt nicht            Sie unter
Nach Vereinbarung                                 erreichbar ist.                                     https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/

APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE
Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag:

Freitag, 27.11.2020                    Sonntag, 29.11.2020                   Dienstag, 1.12.2020                   Donnerstag, 3.12.2020
Schwarzwald-Apotheke Bad               Bad-Apotheke Bad Krozingen,           Stadt-Apotheke Staufen,               Kirchberg-Apotheke Kirchhofen,
Krozingen, St. Ulrich-Straße 2,        Bahnhofstraße 23, 07633 92840         Hauptstraße 15, 07633 6263            Jengerstraße 13, 07633 8794
07633 4105                                                                                                         Fridolin-Apotheke Neuenburg,
                                       Montag, 30.11.2020                    Mittwoch, 2.12.2020                   Müllheimer Str. 23, 07631 793700
Samstag, 28.11.2020                    St. Trudpert-Apotheke Münstertal,     Paracelsus-Apotheke
Faust-Apotheke Staufen,                Wasen 49, 07636 566                   Bad Krozingen, Freiburger             Freitag, 4.12.2020
Hauptstraße 52, 07633 958220           Werder-Apotheke Müllheim,             Straße 20, 07633 150150               Rebland-Apotheke Wolfenweiler,
Apotheke am Schillerplatz Müll-        Werderstr. 57, 07631 740600                                                 Basler Straße 24, 07664 6371
heim, Werderstr. 23, 07631 12775                                                                                   Hense’sche Aptheke Badenwei-
                                                                                                                   ler, Luisenstr. 2, 07632 892121

 Impressum:                                                                Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen:
 Herausgeber: Gemeinde Ehrenkirchen                                        Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für
                                                                           die Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine
 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:                 Gewähr übernommen.
 Bürgermeister Thomas Breig oder der/die von ihm Beauftragte/n
                                                                           Für den Anzeigenteil/Druck:
 Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen:                             Primo-Verlag, Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45,
 Die jeweilige Fraktion bzw.                                               78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40,
 die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion                               Email: anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
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FREITAG, 27. NOVEMBER 2020                                                                                                     3
 Dienstbetrieb im Rathaus

 Grundsätzlich sind die Mitarbeiter auch in Corona-Zeiten im Rathaus wie bisher erreichbar.
 Nach vorheriger Terminvereinbarung sind wir von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag und Donnerstag von
 14.00 bis 18.00 Uhr für Sie zu sprechen.

 Das Team Bürgerbüro erreichen Sie zur Terminvereinbarung wie folgt
 Martinelli, Lisa      - Tel. 07633/80422           lisa.martinelli@ehrenkirchen.de
 Kühlwein, Ute         - Tel. 07633/80421           ute.kuehlwein@ehrenkirchen.de
 Kindel, Melanie       - Tel. 07633/80423           melanie.kindel@ehrenkirchen.de

 Die Haupteingangstüre ist geöffnet, an der Zwischentüre klingeln Sie bitte bei „Bürgerbüro“. Gerne kümmern wir uns um für Ihre
 Anliegen und sind für Sie da.
 Bitte tragen Sie im Rathaus und in allen öffentlichen Einrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz. Vielen Dank!
 Die Ortsverwaltungen bleiben weiter geschlossen.

                                                                                            Heute Freitag, 27. November,
 Mobile Jugendsozialarbeit                                                                  15.30 Uhr – 18.30 Uhr und mor-
                                                                                            gen Samstag, 28. November,
 Aktuelle Informationen gibt es auf                                                         10.00 Uhr – 13.00 Uhr,
 Instagramm: jura_eki
 Bei Fragen oder Problemen bin ich für                             bieten wir Ihnen die Ölbergbriefmarke, verschiedene Post-
 euch erreichbar unter: 0176 41049381                              karten, Broschüren und den Himmelstäpfelewein an unserem
                                                                   Verkaufsstand im Schloßhof.
                                                                   Wir wurden uns freuen, wenn Sie von diesem Angebot
                                                                   Gebrauch machen würden.
                                                                   Informieren Sie sich auch auf unserer homepage:
 Forum Eine Welt Ehrenkirchen                                      arbeitskreis-ortsgeschichte-ehrenkirchen.de
 Heute und morgen im Schloßhof
 Zusätzlich zu unseren Waren aus fairem Han-
 del gibt es, solange der Vorrat reicht, selbst-
 gefertigte Adventskränze, Gebäck und sons-
                                                                                         Wir wünsc hen einen
 tige Leckereien. Diese werden an einem Stand, den wir im                            sc hönen 1. Adventson
 Schloßhof aufbauen, angeboten.
 Unsere Öffnungszeiten freitags wie immer 15.30 Uhr – 18.30
                                                                                                           ntag
 Uhr und ausnahmsweise am Samstag, den 28. November von
 10.00 Uhr – 13.00 Uhr, Schlossstraße 7, Ehrenkirchen

 Forum Eine Welt Ehrenkirchen

              AMTLICHE
              BEKANNTMACHUNGEN
                                                                  ngerschule (Flachdach) noch eine größere geeignete Fläche
Von der Arbeit des Gemeinderates                                  für eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Verfügung. Der
am 17.11.2020                                                     Stromverbrauch für die Jengerschule (Altbau) und die Kirchber-
                                                                  ghalle beträgt pro Jahr ca. 112.000 kWh d.h. um den gesamten
Forstbetriebsplan 2021                                            Strombedarf bilanziell erzeugen zu können, wäre eine PV-An-
Mit einem Minus von 21.000 Euro rechnet die Gemeinde im           lage mit einer Leistung von ca. 110 kWp erforderlich. Auf der
Jahr 2021 in der Forstwirtschaft. Nach Auskunft von Revierförs-   gesamten Flachdachfläche kann eine Anlage mit ca. 100 kWp
ter Erwin Steinle ist eine sichere Prognose im Forst momentan     untergebracht werden. Die Baukosten liegen voraussichtlich bei
schwierig. 14.500 Festmeter beträgt der Hiebsatz für 2021, Ein-   ca. 150.000 bis 160.000 Euro. Die erforderlichen Arbeiten sollen
nahmen und Ausgaben von rund einer Million Euro sind vorge-       noch in diesem Jahr öffentlich ausgeschrieben werden und der
sehen. Aktuell werden neben dem Revierförster acht Forstarbei-    Baubeschluss wurde einstimmig gefasst.
ter beschäftigt. Angesichts des Klimawandels wird man in den
nächsten Jahren den Bestand im Wald mehr mischen und bei          Einführung einer Katzenschutz-Verordnung für Norsingen
den Baumarten auch auf Sorten umstellen, die dem standhalten      Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Erlass einer
und trotzdem Ertrag bringen z.B. Esskastanie. Der Forstbetrieb-   Katzenschutzverordnung befasst. Ein erster Entwurf wurde vom
splan für 2021 wurde einstimmig beschlossen.                      Gemeinderat am 30.06.2020 beschlossen und vom 31.07.2020
                                                                  bis 31.08.2020 öffentlich ausgelegt. Aufgrund der durchgeführ-
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Jengerschule          ten Bürger- und Behördenbeteiligung wurde vom Gemeinderat
(Altbau)                                                          ein zweiter, geänderter Entwurf am 20.10.2020 gebilligt und vom
Grundsätzlich ist das Ausbaupotenzial auf Gemeindegebäuden        30.10.2020 bis 13.11.2020 nochmals öffentlich ausgelegt. Nach
begrenzt, jedoch besteht insbesondere auf dem Altbau der Je-      Ablauf dieser Frist sind keine negativen Stellungnahmen einge-
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
4                                                                                                      FREITAG, 27. NOVEMBER 2020

gangen und die Katzenschutzverordnung wurde einstimmig be-        im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen durchgeführt
schlossen.                                                        werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen und
                                                                  der Durchführung der Videokonferenzen wird auf § 37 a GemO
Änderung der Hauptsatzung                                         verwiesen.
In Ehrenkirchen können künftig Gemeinderatssitzungen auch
als Videokonferenz stattfinden. Um dies zu ermöglichen, hat der                           Artikel 2
Gemeinderat jetzt einstimmig eine entsprechende Änderung der      Änderung der Zuständigkeit des Technischen Ausschusses
Hauptsatzung gebilligt. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine      und des Bürgermeisters in baurechtlichen Angelegenheiten
zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton der Konferenz in einen
für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum ermöglicht werden.       § 8 Abs. 2 Ziffer 2.1 bis 2.3 wird wie folgt neu gefasst:
Zudem hat der Bürgermeister künftig die Befugnis, in einfach
gelagerten Bauanträgen selbstständig und ohne Technischen         (2)   In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische
Ausschuss zu entscheiden.                                               Ausschuss über:

Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung                              2.1   die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der
- Gebührenkalkulation 2021/2022                                         Entscheidung über
Aufgrund der Gebührenkalkulation ergibt sich für den Kalkulati-
onszeitraum 2021/2022 eine Schmutzwassergebühr von 1,85 €/        2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungs-
cbm (bisher 1,75 €/cbm) und eine Niederschlagswassergebühr              sperre (§ 14 Abs. 2 BauGB),
von 0,31 €/qm (bisher 0,24 €/qm). Aufgrund der geänderten Ge-
bührensätze ab 2021 ist eine Änderung der Abwassersatzung         2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Be-
erforderlich.                                                           freiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§
Die Wassergebühr für 2021/2022 bleibt unverändert bei 1,85 €/           31 und 36 BauGB), soweit die Angelegenheit für die städ-
cbm. Der Gebührenkalkulation 2021/2022 und Änderung der                 tebauliche Entwicklung bedeutsam ist,
Abwassersatzung wurde einstimmig zugestimmt.
                                                                  2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung ei-
Vorstellung des Ausbaukonzeptes zum Breitbandausbau des                 nes Bebauungsplans (§§ 33 und 36 BauGB),
Zweckverbandes Breitband Breisgau-Hochschwarzwald
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald hat           2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammen-
ein Ausbaukonzept zur Errichtung eines Glasfaser-Netzes vor-            hang bebauten Ortsteile (§§ 34 und 36 BauGB), soweit die
gelegt, mit dem unterversorgte Gebiete in der Gemeinde mit              Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung bedeut-
schnellem Internet versorgt werden. Da man gerade im länd-              sam ist.
lichen Raum von einer flächendeckenden Unterversorgung
sprechen kann haben sich der Landkreis und 40 Gemeinden           2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§§ 35 und
im Januar 2018 zum Zweckverband „Breitband Breisgau-Hoch-               36 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ-
schwarzwald“ zusammengeschlossen, um den Breitbandausbau                tebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grund-
selbst voranzutreiben. Der Zweckverband übernimmt den Bau               sätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
des überörtlichen Verbindungsnetzes (Backbone) und die Pla-
nung und den Bau aller anzuschließenden Ortsnetze. Nachdem        2.2   die Stellungnahmen der Gemeinde zu bauordnungsrecht-
Herr Schmid vom Zweckverband in der Sitzung die einzelnen               lichen Fragen, zu Ausnahmen und Befreiungen nach den
Eckdaten des Ausbaukonzepts und die zeitliche Umsetzung zum             §§ 56 und 57 LBO, soweit erhebliche Belange der Ge-
Breitbandausbau in Ehrenkirchen vorgestellt hatte stimmte der           meinde berührt sind.
Gemeinderat einstimmig zu.
                                                                  2.3   Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, sowie An-
                                                                        träge auf vorläufige Untersagung von genehmigungsfrei-
                                                                        en Bauvorhaben gemäß § 15 BauGB,

Gemeinde Ehrenkirchen                                             § 8 Abs. 2 Ziffer 2.4 (Erteilung von Genehmigungen für Grund-
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald                                stücksteilungen gemäß § 19 BauGB) wird aufgehoben.

                                                                  § 10 Abs. 2 wird um folgende Ziffern erweitert:
    Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
                                                                  2.16 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der
                                                                       Entscheidung über:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württem-
berg (GemO) hat der Gemeinderat am 17. November 2020 fol-         2.16.1 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Be-
gende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Januar               freiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
1999 beschlossen:                                                        (§§ 31, 36 BauGB), sofern die Angelegenheit für die städ-
                                                                         tebauliche Entwicklung nicht bedeutsam ist,
                       Artikel 1
      Durchführung von Sitzungen ohne persönliche                 2.16.2 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammen-
       Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum                        hang bebauten Ortsteile (§§ 34, 36 BauGB), soweit die
                                                                         Angelegenheit für die städtebauliche Ordnung nicht be-
Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:                                  deutsam ist.

                             § 3a                                 2.17 die Stellungnahmen der Gemeinde zu bauordnungsrecht-
  Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit              lichen Fragen, zu Ausnahmen und Befreiungen nach den
               der Mitglieder im Sitzungsraum                          §§ 56 und 57 LBO, soweit erhebliche Belange der Ge-
Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse können ge-               meinde nicht berührt sind.
mäß § 37 a GemO ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020                                                                                                         5
                            Artikel 3                                (4) Halterkatze die Katze einer Katzenhalterin oder eines Kat-
                          Inkrafttreten                                  zenhalters,
                                                                     (5) freilaufende Halterkatze eine Halterkatze, der unkontrolliert
Diese Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach               freier Auslauf gewährt wird und die nicht weniger als 5 Mo-
ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                           nate alt ist.

Ehrenkirchen, den 18.11.2020                                                                      §3
                                                                      Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Breig                                                                               für freilaufende Halterkatzen
Bürgermeister
                                                                     (1) Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen
Hinweis:                                                                 und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften            zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                    eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu regis-
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung                     trieren.
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-      (2) Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mi-
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-          krochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift der
zung gegenüber der Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht                 Katzenhalterin oder des Katzenhalters in das kostenfreie
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,          Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die       Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDE-
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-            FIX) eingetragen werden.
machung der Satzung verletzt worden sind.                            (3) Der Gemeinde ist auf Verlangen ein Nachweis über die
                                                                         durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen.
                                                                     (4) Von der Kastrationspflicht nach Absatz 1 können auf Antrag
                                                                         durch die Gemeinde Ausnahmen zugelassen werden. Die
                                                                         übrigen Bestimmungen hinsichtlich der Kennzeichnungs-
                                                                         und Registrierungspflicht in den Absätzen 1 bis 3 bleiben
Gemeinde Ehrenkirchen                                                    unberührt.
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald                                   (5) Eine von der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter perso-
                                                                         nenverschiedene Eigentümerin oder ein personenverschie-
                                                                         dener Eigentümer hat die Ausführungen der Halterpflichten
   Verordnung der Gemeinde Ehrenkirchen                                  nach Absatz 1 bis 3 zu dulden.
       zum Schutz freilebender Katzen                                                         §4
         (Katzenschutzverordnung –                                            Maßnahmen gegenüber Katzenhalterinnen
      KatzenschutzVO) vom 17.11.2020                                                   und Katzenhaltern

                                                                     (1) Wird eine entgegen § 3 Absatz 1 unkastrierte Halterkatze
Auf Grund von § 13b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der            von der Gemeinde oder einer oder einem von ihr Beauf-
Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das             tragten im Gemeindegebiet angetroffen, soll der Katzenhal-
zuletzt durch zuletzt Art. 280 V v. 19.6.2020 BGBl. I S. 1328 ge-        terin oder dem Katzenhalter von der Gemeinde aufgegeben
ändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung der Lan-             werden, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Ermittlung der
desregierung über die Übertragung der Ermächtigung nach §                Katzenhalterin oder des Katzenhalters kann die Katze durch
13b des Tierschutzgesetzes vom 19. November 2013 (GBl. S.                die Gemeinde oder einer oder einem von ihr Beauftragten
362) wird verordnet:                                                     in Obhut genommen werden. Ist zur Ergreifung der Katze
                                                                         das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes erforder-
                          §1                                             lich, sind die Grundstückseigentümer oder Pächter ver-
             Regelungszweck, Geltungsbereich                             pflichtet, dies zu dulden und die Gemeinde oder eine oder
                                                                         einen von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die Katze
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Kat-              zu unterstützen. Mit der Ermittlung der Katzenhalterin oder
    zen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die              des Katzenhalters soll unverzüglich nach dem Aufgreifen
    auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes            der Katze begonnen werden. Dazu ist insbesondere eine
    der Gemeinde Ehrenkirchen, Ortsteil Norsingen, zurückzu-             Halterabfrage bei den in § 3 Absatz 2 genannten Registern
    führen sind.                                                         zulässig.
(2) Diese Verordnung gilt für die gesamte Gemarkung des              (2) Ist eine nach Absatz 1 angetroffene unkastrierte Halterkatze
    Ortsteiles Norsingen der Gemeinde Ehrenkirchen.                      darüber hinaus entgegen § 3 Absatz 1 nicht gekennzeich-
                                                                         net und registriert und kann ihre Halterin oder ihr Halter
                              §2                                         nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann
                    Begriffsbestimmungen                                 die Gemeinde die Kastration auf Kosten der Katzenhalte-
                                                                         rin oder des Katzenhalters durch eine Tierärztin oder einen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine                                      Tierarzt durchführen lassen. Nach der Kastration soll die
(1) Katze ein männliches oder weibliches Tier der Unterart Fe-           Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlas-
     lis silvestris catus,                                               sung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, an der die
(2) freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von          Katze aufgegriffen worden ist.
     einem Menschen gehalten wird,                                   (3) Eine von der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter perso-
(3) Katzenhalterin oder Katzenhalter eine natürliche Person,             nenverschiedene Eigentümerin oder ein personenverschie-
     die die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in            dener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2
     eigenem Interesse und nicht nur ganz vorübergehend aus-             zu dulden.
     übt und das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres
     trägt,
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
6                                                                                                      FREITAG, 27. NOVEMBER 2020

                        §5                                           der Stadt Freiburg wurde das vom Gemeinderat 2013 beschlos-
        Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen                      sene Stadtbahnausbauprogramm vorangetrieben und mit den
                                                                     Inbetriebnahmen der regional bedeutsamen Strecke „Stadtbahn
(1) Die Gemeinde oder eine von ihr Beauftragte oder ein von          Zähringen“ sowie der städtischen Projekten „Stadtbahn Messe“
    ihr Beauftragter kann freilebende Katzen kennzeichnen, re-       und „Stadtbahn Rotteckring“ umgesetzt. Diese Schienen- und
    gistrieren und kastrieren lassen. Zu diesen Zwecken darf         Stadtbahnstrecken bilden das verkehrliche Rückgrat im Ver-
    die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach             bandsgebiet.
    der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit entlas-
    sen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle    Die Verbandsversammlung des ZRF hat am 19. Dezember 2018
    erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist.              die Verwaltung mit der Aufstellung eines neuen Nahverkehr-
(2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Pri-          splans zum Dezember 2020 beauftragt. Gemäß § 11 Abs. 3 des
    vat- oder Betriebsgeländes erforderlich, gilt § 4 Absatz 1       ÖPNVG des Landes Baden-Württemberg bildet der Nahverkehr-
    Satz 3 entsprechend.                                             splan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Perso-
                                                                     nennahverkehrs. Er muss mindestens die folgenden Inhalte um-
                             §6                                      fassen:
                         Überprüfung
                                                                     • Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und
Diese Verordnung wird 2 Jahre nach Inkrafttreten daraufhin             Strukturen sowie der Bedienung im öffentlichen Personen-
überprüft, ob die mit ihr angestrebten Ziele ihre Aufhebung er-        nahverkehr;
lauben oder Veränderungen erfordern.                                 • Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse);
                                                                     • Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartenden Ver-
                              §6                                       kehrsaufkommens (Verkehrsprognose);
                         Inkrafttreten                               • Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen
Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung            Personennahverkehrs;
in Kraft.                                                            • Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnah-
                                                                       men zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barri-
Gemeinde Ehrenkirchen, den 18.11.2020                                  erefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr.

Breig                                                                Das ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg gibt darüber
Bürgermeister                                                        hinaus als Zielsetzung vor, dass die regionalen Leistungen des
                                                                     Personennahverkehrs auf der Straße auf das Grundangebot des
Hinweis:                                                             Landes auf der Schiene auszurichten sind.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                Mit dem Abschluss des Ausbaus bzw. der Elektrifizierung der
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung                 Elztalbahn im Juni 2021 wird auf allen Strecken des Verbandsge-
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift-      biets der vom Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für
lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat-      den Schienenpersonennahverkehr bestellte Schienenverkehr
zung gegenüber der Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht             mit durchweg elektrischen Zügen und erweitertem Angebot auf-
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,      genommen sein. Dann können im Rahmen des integrierten An-
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die   satzes im gesamten Verbandsgebiet Angebotsverbesserungen
Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt-        entsprechend der Philosophie „Zug und Bus aus einem Guss“
machung der Satzung verletzt worden sind.                            erfolgen und auf diesem Weg auch die Gemeinden abseits
                                                                     der Schienenstrecken von dem verbesserten Angebot auf der
                                                                     Schiene profitieren.

                                                                     Aus den oben dargelegten Erwägungen ergibt sich, dass mit
Nahverkehrsplan 2021                                                 dem neuen Nahverkehrsplan 2021 auch die bisher historisch
                                                                     gewachsenen Linienführungen und der Bedienungsumfang der
Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für          Regionalbusse zu überarbeiten und neu zu definieren sind. Auf
den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr                der Grundlage dieser Festlegungen im Nahverkehrsplan können
(NVP) durch den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg              dann schrittweise die Leistungen im Regionalbusverkehr durch
(ZRF), der diese Aufgabe im Auftrag seiner Aufgabenträger,           die Aufgabenträger an die geänderten Anforderungen und Ver-
der Stadt Freiburg und den Landkreisen Emmendingen und               kehrsbedürfnisse angepasst werden. Dabei sind die rechtlichen
Breisgau-Hochschwarzwald, wahrnimmt. Ziel ist, den öffent-           Vorgaben des Personenbeförderungs-, des Vergabe- und des
lichen Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten               europäischen Verkehrsrechts sowie die finanziellen Rahmenbe-
Gesamtsystems als eine vollwertige Alternative zum motori-           dingungen der Aufgabenträger nach Abschluss der ÖPNV- Fi-
sierten Individualverkehr zu entwickeln. Er soll dazu beitra-        nanzierungsreform des Landes Baden-Württemberg zu beach-
gen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die At-       ten.
traktivität des Wirtschaftsstandortes gesichert und verbessert
sowie den Belangen des Klima- und Umweltschutzes und der             Der Entwurf des Nahverkehrsplanes mit den umfangreichen
Sicherheit und Zugänglichkeit des Verkehrs Rechnung getra-           Anlagen kann auf der Internetseites des ZRF (www.zrf.de) ein-
gen wird.                                                            gesehen und heruntergeladen werden. Seitens des ZRF ist
                                                                     eine direkte Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen. Die Gemein-
Mit der Umsetzung der Ausbaukonzeption auf der Ost-West-             de wurde jedoch um Vorlage einer Stellungnahme gebeten.
Achse zwischen dem Hochschwarzwald, Freiburg und dem                 Wir bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit,
Kaiserstuhl ab Dezember 2019 und der im Juni 2021 folgenden          ihre Anregungen und Vorschläge zum Nahverkehrsplan bis zum
Strecke von Freiburg über Waldkirch nach Elzach sowie mit der        31. Dezember 2020 an die Gemeinde Ehrenkirchen, Jengerstr. 6,
Neuordnung der Schienenangebote im Rheintal ab Juni 2020             79238 Ehrenkirchen oder per E-Mail: gemeinde@ehrenkirchen.de
werden die im Schienenverkehr gesetzten Ziele des Konzepts           zu senden. Diese werden dann bei der eigenen Stellungnahme
BREISGAU-S-BAHN 2020, Ausbaustufe 2018-neu erreicht. In              der Gemeinde berücksichtigt.
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020                                                                                                    7
Sprechtag Rentenversicherung
Informationen zur Rentenberatung                                                SOS werdende Mütter e. V.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind momentan die Präsenzbe-
ratungen der Deutschen Rentenversicherung Baden Württem-
berg in Freiburg nur nach Terminvereinbarung möglich.             WIR SIND FÜR SIE DA!
Es finden jedoch weiterhin die telefonischen Beratungen statt.    Sie sind durch Corona in eine Notlage gekommen?
Hierfür stehen folgende Rufnummer zur Verfügung:                  In unseren Kleiderstuben bekommen Sie sehr gut erhaltene Klei-
Telefon 0761 207070                                               dung für Babys und Kinder bis zwölf Jahre.
                                                                  Zögern Sie nicht anzurufen! Sie finden uns unter
Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur         www.sos-werdendemuetter.de
Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich, Rentenanträge elekt-
ronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Ver-    Sie möchten Sich ehrenamtlich engagieren?
sicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online Rech-      Dann treten Sie mit uns in Kontakt, ebenfalls über
ner zu nutzen.                                                    www.sos-werdendemuetter.de

Für Rentenanträge die gestellt werden müssen, steht Ihnen
Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus
zur Verfügung.                                                                   FLÜCHTLINGE
Termin im Dezember:
Donnerstag, 17.12

Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus          Sprechstunde Asyl
in Ehrenkirchen unter den folgenden Rufnummern:                   Valerie Grußeck und Faouzi Saidani sind zuständig für die indi-
Telefon 07633/804 -21 Frau Kühlwein, 804-22 Frau Martinelli,      viduelle Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der An-
804-23 Frau Kindel                                                schlussunterbringung in Ehrenkirchen sowie für die Begleitung
                                                                  des Helferkreises und der Pat*innen. Die Sprechstunden finden
                                                                  montags von 14.00 – 16.00 Uhr und mittwochs von 10.00 – 12.00
                                                                  Uhr im Erdgeschoss des Rathauses in Ehrenkirchen statt. Termi-
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald                              ne außerhalb der Sprechstunde sind nach Vereinbarung mög-
                                                                  lich. Die Kontaktdaten sind: Valerie.Grusseck@caritas-bh.de /
Zulassungsstelle des Landratsamtes Breisgau-Hoch-
                                                                  Faouzi.Saidani@caritas-bh.de und Tel.: 07664 961 30 83. Bitte
schwarzwald erweitert den Zeitrahmen bei der Terminver-
                                                                  vereinbaren Sie einen Termin.
gabe in Freiburg und Müllheim

Die Kfz-Zulassung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarz-
wald erweitert an den Standorten Freiburg und Müllheim den
Korridor der Terminvergabe. Nach vorheriger Onlinebuchung                        VERSCHIEDENES
unter www.lkbh.de/kfz-termin erhalten Besucher künftig Termi-
ne in einem Zeitfenster zwischen 07:00 und 18:00 Uhr.
Die Zulassungsstelle des Landkreises appelliert in diesem Zu-
sammenhang eindringlich, nicht mehr benötigte Terminreser-                      Tauschring Ehrenkirchen
vierungen zu stornieren, um die Wartezeiten für andere Kunden
nicht unnötig zu verlängern.
                                                                  Weitere Informationen erhalten Sie unter 07633-9886534 oder
                                                                  www.tauschring-markgraeflerland.de

              Hilfe von Haus zu Haus
                                                                                 KIRCHENNACHRICHTEN
„Lebensqualität durch Nähe“
Ihre Nachbarschaftshilfe an der Oberen Möhlin

Unser Angebot für Sie:                                                       Kath. Kirchengemeinde Batzenberg
                                                                             Obere Möhlin
Unbürokratische Hilfen z.B.
• Entlastung und Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Ange-
                                                                   Pfarrer Lukas Wehrle
  hörigen, damit Sie etwas freie Zeit für Sich haben
                                                                   Herrenstr. 2, 79238 Ehrenkirchen,
• Bei der Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang
                                                                   Tel.: 07633 94249-10, Fax: 07633 94249-19
• Beim Einkaufen
                                                                   Pfarrbüro Öffnungszeiten:
                                                                   Montag: 10 - 12 Uhr, Dienstag: 15 - 17 Uhr
Gerne beraten wir Sie:
                                                                   Freitag: 10 - 12 Uhr
Montag – Freitag von 9 -12 Uhr Telefon: 07633 / 4065813
                                                                   Homepage: www.kath-bom.de
Sie können auch eine E-Mail senden an:
hilfe@obere-moehlin.de                                            Ehrenstetten, St. Georg
                                                                  Sonntag, 29.11.
Weitere Informationen finden Sie unter:                           10:30 Uhr Hl. Messe (Ministrantenaufnahme)
www.obere-moehlin.de                                              Dienstag, 1.12.
                                                                  19:00 Uhr Hl. Messe
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
8                                                                                                      FREITAG, 27. NOVEMBER 2020

Kirchhofen, Mariä Himmelfahrt                                      Diakonenweihe verschoben
Freitag, 27.11.                                                    Aufgrund eines Corona-Falls musste die für den vergangenen
18:00 Uhr Anbetung                                                 Sonntag geplante Diakonenweihe von Herrn Markus Zentner
19:00 Uhr Wallfahrtsmesse                                          kurzfristig verschoben werden. Das ist insbesondere für die Wei-
Samstag, 28.11.                                                    hekandidaten und deren Familien eine besondere Herausforde-
18:30 Uhr Vorabendmesse                                            runge. Bleiben wir weiterhin mit Herrn Zentner auf dem Weg, der
1. Adventssonntag, 29.11.                                          nun weitergeht und hoffen wir, dass bald ein neuer Termin für
20:00 Uhr Musikalisches Abendgebet im Advent                       die Weihe gefunden wird.
Montag, 30.11.                                                     Lukas Wehrle, Pfarrer
19:00 Uhr Hl. Messe
Mittwoch, 2.12.                                                    Musikalisches Abendgebet im Advent
8:30 Uhr Rorategottesdienst für die Erstkommunionkinder             „Schweigen – und dann fängt Gott zu reden an“
Freitag, 4.12.                                                     Herzliche Einladung zum „Musikalischen Abendgebet im Ad-
18:00 Uhr Anbetung                                                 vent“!
19:00 Uhr Wallfahrtsmesse                                          An den vier Adventssonntagen, sind Sie eingeladen für eine hal-
Samstag, 5.12.                                                     be Stunde in Stille den Tag und die Woche nochmal anzuschau-
18:30 Uhr Vorabendmesse                                            en, im Schweigen Gott zu hören und mit dem Gebet der Psalmen
(Einführung des neu gebildeten Gemeindeteams)                      das eigene Leben Gott hinzuhalten.
2.Adventssonntag, 6.12.                                            Wir beginnen um 20:00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmel-
9:00 Uhr Hl. Messe                                                 fahrt, in Kirchhofen.
20:00 Uhr Musikalisches Abendgebet im Advent
                                                                   Advent – zur Ruhe kommen und neu aufbrechen
                                                                   Die Wochen des Advents wollen uns helfen, zur inneren Ruhe
Norsingen, St. Gallus                                              zu finden und uns auf Gott hin auszurichten, der uns so nahe
Dienstag, 1.12.                                                    kommt. Besondere Angebote in den Gemeinden der Seelsorge-
19:00 Uhr Roratemesse                                              einheit laden zum Auftanken und zur Besinnung ein:
                                                                   Bollschweil: Atempause im Advent (immer mittwochs um 19:00
                                                                   Uhr)
Offnadingen, Hl. Kreuz                                             Kirchhofen: Musikalisches Abendgebet im Advent
1. Adventssonntag, 29.11.                                          (immer an den Adventssonntagen um 20:00 Uhr)
10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier auf dem „Munimatte“                    Schallstadt: „Mache dich auf und werde licht“ – Spurensuche
(entfällt bei Regen)                                               im Advent (immer dienstags um 20:00 Uhr)

                                                                   Ausführlichere Informationen zu weiteren Gottesdiensten
Liebe Mitchristen in den Gemeinden des                             und allen Veranstaltungen der SE finden Sie auf der Home-
Seelsorge-Einheit Batzenberg-Obere Möhlin!                         page (www.kath-bom.de) oder im Pfarrbrief.
Vor uns liegen die Wochen des Advents. Wie so vieles in die-
sem Jahr, werden auch die vor uns liegenden Wochen durch
die Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden Aufla-          Herzliche Einladung
gen geprägt sein. Es sind nicht die gewohnten Türen, an denen      „Dem Nikolaus auf der Spur“
wir das bevorstehende Weihnachtsfest erwarten, es sind nicht       Liebe Eltern,Großeltern und Kinder,
die vertrauten Formen, die uns „alle Jahre wieder“ adventliche     wir, das KiGo- Team, laden Euch herzlich
und weihnachtliche Erlebnisse schenken. In diesem Jahr sind        am 5.12. und 6.12.2020 tagsüber in unsere
wir mehr als sonst gefordert, die Klopfzeichen Gottes an Orten     Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Kirchhofen
zu hören, an denen wir nicht mit ihm rechnen. Eines ist gewiss:    ein. Wir haben einen Rundweg unter dem
Trotz aller Hindernisse geht Gott auf uns Menschen zu. Das ist     Motto „ Dem Nikolaus auf der Spur“ mit
die adventliche Botschaft, die uns auch Corona nicht nehmen        verschiedenen Bildern zusammengestellt.
kann.                                                              Mit ihren Kindern können Sie die Geschich-
                                                                   te des Heiligen Nikolaus nachgehen. Zum
Die Auflagen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, be-        Schluss hat der Nikolaus noch eine Kleinigkeit für die Kinder hin-
treffen auch die geplanten Gottesdienste an Weihnachten. Ab        terlegt.
dem 1. Adventsonntag wird eine Übersicht über die Weihnachts-      Da es auch durch die aktuelle Situation kein Krippenspiel geben
gottesdienste in der Seelsorgeeinheit veröffentlicht (Homepage     wird und kann, laden wir Sie herzlich ein über Weihnachten mit
der Seelsorgeeinheit, Pfarrbrief, Auslagen in unseren Kirchen).    Ihren Kindern „Die Weihnachtsgeschichte“ in der Kirche zu
Für die Gottesdienste, die an den Feiertagen in den Kirchen        entdecken.
stattfinden, ist durch die beschränkte Teilnehmerzahl eine An-     Wir freuen uns auf Euer kommen
meldung erforderlich. Das ist zunächst für unser Empfinden         Euer KiGo- Team Ehrenkirchen
schwierig, ist aber unumgänglich, wenn wir direkt vor den Got-
tesdiensten nicht Menschen, die sich auf den Weg gemacht ha-
ben, abweisen wollen. Alle Gottesdienstbesucherinnen und –be-      Adventsfenster Norsingen
sucher müssen namentlich erfasst werden. Dies gilt auch für die    Wir laden Sie alle herzlich zu einem schönen Adventsspazier-
Gottesdienste im Freien. Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf     gang durch Norsingen ein.
der Homepage der Seelsorgeeinheit (www.kath-bom.de/weih-           Ab dem 01.12 sind Adventsfenster geschmückt und beleuchtet.
nachten) und im kommenden Pfarrbrief.                              Wo diese sind, finden Sie auf einer Liste, die an der Kirche und
                                                                   am Dreschschopf ausgehängt ist.
Die bevorstehenden Festtage erfordern ein hohes Maß an Orga-       Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.
nisation. Jetzt schon danke ich allen, die in den Gemeinden mit-
helfen, dass wir in unterschiedlichsten Formen das eine große      Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.
Geheimnis feiern: Die Geburt unseres Erlösers, der uns auch für    Andrea und Stefan Meihofer 07633 160645
diese schwierige Zeit seinen Nähe schenken will.                   andrea-meihofer@gmx.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020                                                                                                    9
                Fair einkaufen – ausnahmsweise auch               Das biblische Motto für die kommende Woche:
                am Samstag, 28. November von 10.00 Uhr –          Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer.
                13.00 Uhr                                         Sacharja 9,9a
                Adventsgestecke, Brötle, Pralinen, faire Scho-    Liebe Grüße aus dem evangelischen Pfarrhaus,
                koladennikoläuse und vieles mehr am Verkaufs-     Ihr Pfarrer Fritz Breisacher
                stand im Schloßhof.
Wir freuen uns auf Sie.
Unsere Öffnungszeiten immer freitags 15.30 Uhr – 18.30 Uhr,
Schlossstraße7, Ehrenkirchen                                                     VEREINE
Forum Eine Welt Ehrenkirchen

           Evangelische Kirchengemeinde                                          Spvgg Ehrenkirchen
           Ehrenkirchen-Bollschweil
                                                                  Mitgliedsbeiträge für 2020
                                                                  Liebe Vereinsmitglieder!
 Evangelisches Pfarramt                                           Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 werden am 07.12.2020
 Jengerstsraße 9 - 79238 Ehrenkirchen                             eingezogen! Das betrifft auch diejenigen die im laufenden Jahr
 Pfarrer Fritz Breisacher                                         aus dem Verein ausgetreten sind.
 Telefon: 07633 7020       Telefax: 07633 500579                  Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet:
 E-Mail: info@ekeb.de      Internet: www.ekeb.de                  DE26ZZZ00000312132
Freitag, 27. November 2020                                        Aktiv              € 75 jährlich
15.30-18.30 Uhr Adventsverkauf im Forum Eine Welt im              Passiv             € 35 jährlich
Schloss in Kirchhofen, Schlossstr. 7                              G – D-Jugend       € 60 jährlich
                                                                  C – A-Jugend       € 75 jährlich
Samstag, 28. November 2020                                        Familie            € 125 jährlich
10.00-13.00 Uhr Adventsverkauf im Forum Eine Welt im                                 (Aktivenspieler sind hier nicht
Schloss in Kirchhofen, Schlossstr. 7                                                 mehr enthalten, nur die Jugendspieler)
                                                                  Beitragsfrei sind Satzungsgemäß unsere Ehrenmitglieder.
Sonntag, 29. November 2020 (1. Advent)
10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in der katholischen           Durch Corona konnte leider nicht der gewohnte Trainingsbetrieb
Kirche Mariä Himmelfahrt, Kirchhofen                              für unsere Jugend- und Aktiven-Mannschaften aufrechterhalten
Adventsfenster 2020 - Auf dem Weg zur Krippe                      werden. Da dem Verein dieses Jahr durch die Ausfälle diverser
Wir gestalten für jeden Adventssonntag eine Szene am Ein-         Veranstaltungen (Dorfhocks, Turniere etc.) einige Einnahmen
gangsfenster des Paul-Gerhardt-Hauses mit biblischen Erzähl-      weggebrochen sind, haben wir beschlossen trotzdem den kom-
figuren.                                                          pletten Jahresbeitrag beizubehalten. Wir hoffen, dass die Ju-
Anschauen lohnt sich – nicht nur für Kinder!                      gend- und Aktiven-Mitglieder diese Entscheidung mittragen und
Am 1. Advent: Ein Engel besucht Maria                             bedanken uns hiermit für Ihr Verständnis.
Freitag, 04. Dezember 2020                                        Spvgg. Ehrenkirchen e.V.
15.30-18.30 Uhr Forum Eine Welt im Schloss in Kirchhofen,         Die Vorstandschaft
Schlossstraße 7

Sonntag, 06. Dezember 2020 (2. Advent)
10.00 Uhr Gottesdienst, vertreten durch Pfarrer i. R. Gerhard                    LandFrauenverband Südbaden
Jost                                                                             LandFrauenverein Ehrenkirchen
Adventsfenster 2020 - Auf dem Weg zur Krippe
Wir gestalten für jeden Adventssonntag eine Szene am Ein-         Online-Infoabend: Übungsleiterausbildung
gangsfenster des Paul-Gerhardt-Hauses mit biblischen Erzähl-      „Präventive Gymnastik“ für Frauen
figuren.                                                          Der LandFrauenverband Südbaden bietet am Mittwoch,
Anschauen lohnt sich – nicht nur für Kinder!                      02.12.2020 von 18.00 – 19.00 Uhr (kostenfrei) einen Online-In-
Am 2. Advent: Befehl des Kaisers Augustus                         foabend zur Übungsleiterausbildung „Präventive Gymnastik“ an,
                                                                  die im April 2021 startet. Anmeldungen bitte per Mail an land-
Voranzeige:                                                       frauenverband@lfvs.de mit Vor- und Nachname bis spätestens
»Christmas Gospel« – Musikalischer Weihnachts-Gottes-             30.11.2020. Die angemeldeten Frauen erhalten einen Tag vor
dienst mit „Helmut Jost & Friends“                                dem Termin einen Einladungslink und technische Hinweise zum
Ein Adventskonzert der besonderen Art findet am Sonntag, den      Beitritt zur Videokonferenz.
20. Dezember um 17 Uhr in Ehrenkirchen statt. Der Auftritt von    Von April bis November 2021 bildet der LandFrauenverband in Ko-
Helmut Jost & Friends wird live übers Internet direkt ins Paul-   operation mit dem Badischen Sportbund sportbegeisterte Frauen
Gerhardt-Haus, Jengerstraße 11 übertragen. Dort kann eine         ab 18 Jahren zur „Übungsleiterin für präventive Gymnastik“ aus.
begrenzte Anzahl von 45 Besuchern das Konzert gemeinsam           In der 15-tägigen Ausbildung erwerben die Teilnehmerinnen ein
erleben.                                                          umfangreiches methodisches Repertoire im Bereich Fitness und
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über https://ekeb.    Gymnastik und erhalten mit erfolgreicher Abschlussprüfung die
church-events.de oder über unsere Homepage www.ekeb.de –          Übungsleiterlizenz Fitness/Gesundheit Ü/C.
Weitere Infos finden Sie unter diesen beiden Links.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden,      Weitere Infos unter: www.landfrauenverband-suedbaden.de,
bitten wir um Ihren Anruf im Pfarramt unter 07633-7020.           Telefon: 0761-27133-500.
Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
10                                                                                                    FREITAG, 27. NOVEMBER 2020

                                                                  Weihnachten aus St. Trudpert
              ALLGEMEINES                                         Die vielfältige Kirchenmusik in St. Trudpert/Münstertal hat es ge-
                                                                  schafft, ein Projekt im Corona-Jahr GEMEINSAM auf die Beine
                                                                  zu stellen: eine Weihnachts-CD „Weihnachten aus St. Trudpert“
                                                                  mit bekannten und unbekannten, neuen und alten Weihnachts-
Landesgartenschau 2022                                            liedern. Dabei werden sämtliche Stilrichtungen abgedeckt: Vom
Neuenburg am Rhein                                                gregorianischen Introitus „Gaudete“, gesungen von der Män-
                                                                  nerschola St. Trudpert, bis zum Kinderlied „Tausend tolle Plätz-
„BLÜMCHEN ÖFFNE DICH“                                             chen“, gesungen vom Kinder- und Jugendchor St. Trudpert, ist
Jetzt entdecken unter: www.neuenburg2022.de                       für jeden was dabei.
Besuchen Sie den Online-Adventskalender der LGS 2022 Neu-
enburg am Rhein ab dem 01. Dezember 2020:                         Die bunte Mischung aus der Kirchenmusik St. Trudpert auf der
für kleine und große Kinder, Familien, Entdecker, Kreative, Ge-   CD „Weihnachten aus St. Trudpert“ ist sicher ein schönes regio-
nießer, Hobby-Gärtner mit Gewinnspielen, Präsenten, Tipps, In-    nales Weihnachtsgeschenk für Ihre Verwandten, Bekannten und
fos rund um Garten und Natur, Rezepten sowie kreativen Impul-     Freunde! Die CD ist ab Anfang Dezember zum Preis von 10 €
sen zum Mitmachen u.a. Podcasts von „Obstbaurebell“ Martin        an folgenden Stellen erhältlich: Touristinformationen Münstertal
Geng, Gartenexpertin Anne Rosteck von der Staudengärtnerei        und Staufen, Post „colorado“ in Münstertal, Friseursalon „Atelier
Gräfin Zeppelin und für Kinder mit adventlichen Geschichten von   Andrea“, Pfarrbüros Münstertal und Staufen, Goethe-Buchhand-
Karla Krauß, sonntags und Heiligabend.                            lung in Staufen, Buchhandlung „Pfister“ in Bad Krozingen, Be-
Seien Sie gespannt und machen Sie mit unter                       zirkskantorat Münstertal (bk.m-tal@t-online.de).
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Das LGS-Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit und
schöne Festtage!

                      Ende des redaktionellen Teils

     MY EBLÄTTLE - DIGITAL
     IMMER INFORMIERT.

                                                                            Online lesen!
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                                                                             Wir sind ein mittelständisches Familienunternehmen,
                                                                             tätig im Bereich der G E B Ä U D E R E I N I G U N G und seit
                                                                             mehr als 30 Jahren im Südbadischen Raum vertreten.
                                                                             Wir wachsen und brauchen Sie in unserem Team!
                                                                             Kaufmännische Angestellte m/w/d in Vollzeit gesucht
                                                                             • Sie haben eine kaufmännische Ausbildung und besitzen
                                                                                vielleicht bereits Erfahrung in der Auftragsabwicklung des
                                                                                Gebäudereinigerhandwerks.
                                                                             • Sie arbeiten selbstständig, strukturiert und lösungsorientiert.
                                                                              • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Genauigkeit zeichnen Sie aus.
                                                                             • Der professionelle Umgang mit Internet- und den Office-
                                                                                Anwendungen sind für Sie selbstverständlich.
                                                                             • Sie besitzen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und
                                                                                Schrift.
                                                                             Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
                                                                             Keifert GmbH, Meisterbetrieb Gebäudereinigung
                                                                             Fischerinsel 2 • 79227 Schallstadt • jobs@keifert.de
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