Mitteilungsblatt der Gemeinde - Gemeinde Ehrenkirchen
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Freitag, den 27. November 2020 Nummer 48 Photovoltaik in Ehrenkirchen Photovoltaik – Kampagne „DEIN DACH KANN MEHR“ Auf den Dächern der öffentlichen Gebäude in Ehren- kirchen wird der Solarstrom stetig ausgebaut. Im Zuge Parallel zum Photovoltaikausbau auf den kommunalen des Schulneubaus wurde bereits 2019 eine Anlage zur Gebäuden wollen wir auch die Bürger motivieren, sich Eigenstromnutzung mit 10 kWp auf dem Flachdach in- mit diesem Thema zu befassen. Unter dem Motto „Dein stalliert. Dach kann mehr“ bietet die Gemeindeverwaltung Ehren- kirchen deshalb ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Jahr Dieses Jahr erhielt bereits die neue Kindertagesstätte „La- lang kostenfreie Informations – und Beratungsangebote zarus-von-Schwendi“ eine Photovoltaikanlage mit 10 kWp. zum Thema Sonnenstrom an. Neben einer Auftaktveran- Derzeit werden auf den Dächern der Kindertagesstätte staltung am 10. Februar 2021 in der Kirchberghalle kön- „Marienheim“ und „St. Martin“ jeweils eine 10 kWp – An- nen Sie zwischen einer Vorort-Beratung, einer Beratung lage errichtet. Ebenfalls noch in diesem Jahr erhält die im Rathaus sowie einer telefonischen Beratung durch die Wentzinger Schule eine Anlage mit einer Leistung von Energieagentur Regio Freiburg wählen. Eine Anmeldung 30 kWp. Die Auftragssumme für diese vier Anlagen be- zu den verschiedenen Beratungsmöglichkeiten erfolgt trägt insgesamt circa 95.000 Euro. über den Link: https://www.ehrenkirchen.de/photovoltaikkampagne/ Für das nächste Jahr ist vorgesehen, die Flachdächer Weitere Informationen zur Photovoltaik-Kampagne „Dein der Jengerschule (Altbau) komplett mit Photovoltaikmo- Dach kann mehr!“ in Ehrenkirchen finden Sie unter: dulen zu belegen. Hier ist eine Leistung von insgesamt https://energieagentur-regio-freiburg.eu/ knapp 100 kWp vorgesehen. photovoltaik-kampagne-ehrenkirchen/
2 FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 NOT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE GEMEINDEVERWALTUNG EHRENKIRCHEN EHRENKIRCHEN SOZIALE DIENSTE Tel.: 07633 804-0 Fax: 07633 804-20 Sozialstation Mittlerer Breisgau und Tafelladen Bad Krozingen www.ehrenkirchen.de Beratungsstelle für ältere Menschen und Bahnhofstr. 4b deren Angehörige Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag von 12:30 - 14:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Prälat-Stiefvater-Weg 3, Samstag von 11:00 - 12:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 79238 Ehrenkirchen Einlass zur Zeit nur mit Mund-Nasen-Schutz! Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Verwaltung, Tel.: 07633 9533-0, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Fax.: 07633 953390 Die Tafel Staufen betreibt in Bad Krozingen, ei- 14:00 - 18:00 Uhr Geschäftsführung: Frau Meister, nen Kleiderladen, in dem auch ohne Berechti- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Tel.: 07633 953310 gungsschein eingekauft werden kann. Pflegedienstleitung: Frau Löbbert, Damen- und Herrenkleidung sowie Kinderklei- Beratungsstelle, Frau Ostrowski, dung für Jungen und Mädchen ab Größe 56 NORSINGEN Tel.: 07633/953320 Öffnungszeiten: Tel.: 07633 3307 Fax: 07633 933707 Vermittlung Hausnotruf, Montag, Mittwoch und E-Mail: norsingen@ehrenkirchen.de Tel.: 07633 9533-0 Freitag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Sprechstunden des Ortsvorstehers Vermittlung Essen auf Rädern und Mobiler sowie Samstag von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Hermann-Joseph Krieg Sozialdienst, Tel.: 07633 9533-0 Mittwoch 16:30 - 18:30 Uhr Altenpflegeheim Prälat-Stiefvater-Haus Dorfhelferinnenstation Prälat-Stiefvater-Weg 2, Einsatzleiterin: OFFNADINGEN 79238 Ehrenkirchen Frau Chr. Kübek, Tel.: 07633 925555 Tel.: 07633 3270 Einrichtungsleitung Detlef Bohe Dorfhelferin: E-Mail: offnadingen@ehrenkirchen.de Pflegedienstleitung: Annemarie Kanzler Frau Bender, Frau Hartmann, Frau Leber, Tel.: 07633 93390, Fax.: 07633 9339599 Frau Frasch Sprechstunden des Ortsvorstehers Karsten Norman NOTFALLDIENST DER ÄRZTE 3.12. 18:30-20:00 Uhr An den Wochenenden und Feiertagen sowie Akut lebensbedrohliche Notfälle werden 10.12. 18:30-20:00 Uhr zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen weiterhin vom Rettungsdienst versorgt, der niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren wie gewohnt unter der Rufnummer 112 zu Pantientinnen und Patienten für die Notfall- SCHERZINGEN versorgung zur Verfügung. Bitte wählen Sie erreichen ist. Tel.: 07664 60519 für den ärztlichen Notdienst die Rufnummer E-Mail: scherzingen@ehrenkirchen.de 116 117 Notfallpraxen Über die Leitstelle wird Ihnen ein dienstha- Informationen zu Öffnungszeiten und Sprechstunden des Ortsvorstehers bender Arzt vermittelt, sofern der eigene Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Bernd Neubert Hausarzt oder behandelnde Facharzt nicht Sie unter Nach Vereinbarung erreichbar ist. https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ APOTHEKENBEREITSCHAFTSDIENSTE Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr am darauf folgenden Tag: Freitag, 27.11.2020 Sonntag, 29.11.2020 Dienstag, 1.12.2020 Donnerstag, 3.12.2020 Schwarzwald-Apotheke Bad Bad-Apotheke Bad Krozingen, Stadt-Apotheke Staufen, Kirchberg-Apotheke Kirchhofen, Krozingen, St. Ulrich-Straße 2, Bahnhofstraße 23, 07633 92840 Hauptstraße 15, 07633 6263 Jengerstraße 13, 07633 8794 07633 4105 Fridolin-Apotheke Neuenburg, Montag, 30.11.2020 Mittwoch, 2.12.2020 Müllheimer Str. 23, 07631 793700 Samstag, 28.11.2020 St. Trudpert-Apotheke Münstertal, Paracelsus-Apotheke Faust-Apotheke Staufen, Wasen 49, 07636 566 Bad Krozingen, Freiburger Freitag, 4.12.2020 Hauptstraße 52, 07633 958220 Werder-Apotheke Müllheim, Straße 20, 07633 150150 Rebland-Apotheke Wolfenweiler, Apotheke am Schillerplatz Müll- Werderstr. 57, 07631 740600 Basler Straße 24, 07664 6371 heim, Werderstr. 23, 07631 12775 Hense’sche Aptheke Badenwei- ler, Luisenstr. 2, 07632 892121 Impressum: Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Herausgeber: Gemeinde Ehrenkirchen Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Gewähr übernommen. Bürgermeister Thomas Breig oder der/die von ihm Beauftragte/n Für den Anzeigenteil/Druck: Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen: Primo-Verlag, Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, Die jeweilige Fraktion bzw. 78333 Stockach, Tel.: 07771/9317-11, Fax: 07771/9317-40, die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion Email: anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 3 Dienstbetrieb im Rathaus Grundsätzlich sind die Mitarbeiter auch in Corona-Zeiten im Rathaus wie bisher erreichbar. Nach vorheriger Terminvereinbarung sind wir von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Montag und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr für Sie zu sprechen. Das Team Bürgerbüro erreichen Sie zur Terminvereinbarung wie folgt Martinelli, Lisa - Tel. 07633/80422 lisa.martinelli@ehrenkirchen.de Kühlwein, Ute - Tel. 07633/80421 ute.kuehlwein@ehrenkirchen.de Kindel, Melanie - Tel. 07633/80423 melanie.kindel@ehrenkirchen.de Die Haupteingangstüre ist geöffnet, an der Zwischentüre klingeln Sie bitte bei „Bürgerbüro“. Gerne kümmern wir uns um für Ihre Anliegen und sind für Sie da. Bitte tragen Sie im Rathaus und in allen öffentlichen Einrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz. Vielen Dank! Die Ortsverwaltungen bleiben weiter geschlossen. Heute Freitag, 27. November, Mobile Jugendsozialarbeit 15.30 Uhr – 18.30 Uhr und mor- gen Samstag, 28. November, Aktuelle Informationen gibt es auf 10.00 Uhr – 13.00 Uhr, Instagramm: jura_eki Bei Fragen oder Problemen bin ich für bieten wir Ihnen die Ölbergbriefmarke, verschiedene Post- euch erreichbar unter: 0176 41049381 karten, Broschüren und den Himmelstäpfelewein an unserem Verkaufsstand im Schloßhof. Wir wurden uns freuen, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen würden. Informieren Sie sich auch auf unserer homepage: Forum Eine Welt Ehrenkirchen arbeitskreis-ortsgeschichte-ehrenkirchen.de Heute und morgen im Schloßhof Zusätzlich zu unseren Waren aus fairem Han- del gibt es, solange der Vorrat reicht, selbst- gefertigte Adventskränze, Gebäck und sons- Wir wünsc hen einen tige Leckereien. Diese werden an einem Stand, den wir im sc hönen 1. Adventson Schloßhof aufbauen, angeboten. Unsere Öffnungszeiten freitags wie immer 15.30 Uhr – 18.30 ntag Uhr und ausnahmsweise am Samstag, den 28. November von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr, Schlossstraße 7, Ehrenkirchen Forum Eine Welt Ehrenkirchen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ngerschule (Flachdach) noch eine größere geeignete Fläche Von der Arbeit des Gemeinderates für eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Verfügung. Der am 17.11.2020 Stromverbrauch für die Jengerschule (Altbau) und die Kirchber- ghalle beträgt pro Jahr ca. 112.000 kWh d.h. um den gesamten Forstbetriebsplan 2021 Strombedarf bilanziell erzeugen zu können, wäre eine PV-An- Mit einem Minus von 21.000 Euro rechnet die Gemeinde im lage mit einer Leistung von ca. 110 kWp erforderlich. Auf der Jahr 2021 in der Forstwirtschaft. Nach Auskunft von Revierförs- gesamten Flachdachfläche kann eine Anlage mit ca. 100 kWp ter Erwin Steinle ist eine sichere Prognose im Forst momentan untergebracht werden. Die Baukosten liegen voraussichtlich bei schwierig. 14.500 Festmeter beträgt der Hiebsatz für 2021, Ein- ca. 150.000 bis 160.000 Euro. Die erforderlichen Arbeiten sollen nahmen und Ausgaben von rund einer Million Euro sind vorge- noch in diesem Jahr öffentlich ausgeschrieben werden und der sehen. Aktuell werden neben dem Revierförster acht Forstarbei- Baubeschluss wurde einstimmig gefasst. ter beschäftigt. Angesichts des Klimawandels wird man in den nächsten Jahren den Bestand im Wald mehr mischen und bei Einführung einer Katzenschutz-Verordnung für Norsingen den Baumarten auch auf Sorten umstellen, die dem standhalten Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit dem Erlass einer und trotzdem Ertrag bringen z.B. Esskastanie. Der Forstbetrieb- Katzenschutzverordnung befasst. Ein erster Entwurf wurde vom splan für 2021 wurde einstimmig beschlossen. Gemeinderat am 30.06.2020 beschlossen und vom 31.07.2020 bis 31.08.2020 öffentlich ausgelegt. Aufgrund der durchgeführ- Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Jengerschule ten Bürger- und Behördenbeteiligung wurde vom Gemeinderat (Altbau) ein zweiter, geänderter Entwurf am 20.10.2020 gebilligt und vom Grundsätzlich ist das Ausbaupotenzial auf Gemeindegebäuden 30.10.2020 bis 13.11.2020 nochmals öffentlich ausgelegt. Nach begrenzt, jedoch besteht insbesondere auf dem Altbau der Je- Ablauf dieser Frist sind keine negativen Stellungnahmen einge-
4 FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 gangen und die Katzenschutzverordnung wurde einstimmig be- im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen durchgeführt schlossen. werden. Hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen und der Durchführung der Videokonferenzen wird auf § 37 a GemO Änderung der Hauptsatzung verwiesen. In Ehrenkirchen können künftig Gemeinderatssitzungen auch als Videokonferenz stattfinden. Um dies zu ermöglichen, hat der Artikel 2 Gemeinderat jetzt einstimmig eine entsprechende Änderung der Änderung der Zuständigkeit des Technischen Ausschusses Hauptsatzung gebilligt. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine und des Bürgermeisters in baurechtlichen Angelegenheiten zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton der Konferenz in einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Raum ermöglicht werden. § 8 Abs. 2 Ziffer 2.1 bis 2.3 wird wie folgt neu gefasst: Zudem hat der Bürgermeister künftig die Befugnis, in einfach gelagerten Bauanträgen selbstständig und ohne Technischen (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Technische Ausschuss zu entscheiden. Ausschuss über: Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung 2.1 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der - Gebührenkalkulation 2021/2022 Entscheidung über Aufgrund der Gebührenkalkulation ergibt sich für den Kalkulati- onszeitraum 2021/2022 eine Schmutzwassergebühr von 1,85 €/ 2.1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungs- cbm (bisher 1,75 €/cbm) und eine Niederschlagswassergebühr sperre (§ 14 Abs. 2 BauGB), von 0,31 €/qm (bisher 0,24 €/qm). Aufgrund der geänderten Ge- bührensätze ab 2021 ist eine Änderung der Abwassersatzung 2.1.2 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Be- erforderlich. freiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ Die Wassergebühr für 2021/2022 bleibt unverändert bei 1,85 €/ 31 und 36 BauGB), soweit die Angelegenheit für die städ- cbm. Der Gebührenkalkulation 2021/2022 und Änderung der tebauliche Entwicklung bedeutsam ist, Abwassersatzung wurde einstimmig zugestimmt. 2.1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung ei- Vorstellung des Ausbaukonzeptes zum Breitbandausbau des nes Bebauungsplans (§§ 33 und 36 BauGB), Zweckverbandes Breitband Breisgau-Hochschwarzwald Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald hat 2.1.4 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammen- ein Ausbaukonzept zur Errichtung eines Glasfaser-Netzes vor- hang bebauten Ortsteile (§§ 34 und 36 BauGB), soweit die gelegt, mit dem unterversorgte Gebiete in der Gemeinde mit Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung bedeut- schnellem Internet versorgt werden. Da man gerade im länd- sam ist. lichen Raum von einer flächendeckenden Unterversorgung sprechen kann haben sich der Landkreis und 40 Gemeinden 2.1.5 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§§ 35 und im Januar 2018 zum Zweckverband „Breitband Breisgau-Hoch- 36 BauGB), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ- schwarzwald“ zusammengeschlossen, um den Breitbandausbau tebauliche Entwicklung der Gemeinde nicht von grund- selbst voranzutreiben. Der Zweckverband übernimmt den Bau sätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist, des überörtlichen Verbindungsnetzes (Backbone) und die Pla- nung und den Bau aller anzuschließenden Ortsnetze. Nachdem 2.2 die Stellungnahmen der Gemeinde zu bauordnungsrecht- Herr Schmid vom Zweckverband in der Sitzung die einzelnen lichen Fragen, zu Ausnahmen und Befreiungen nach den Eckdaten des Ausbaukonzepts und die zeitliche Umsetzung zum §§ 56 und 57 LBO, soweit erhebliche Belange der Ge- Breitbandausbau in Ehrenkirchen vorgestellt hatte stimmte der meinde berührt sind. Gemeinderat einstimmig zu. 2.3 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen, sowie An- träge auf vorläufige Untersagung von genehmigungsfrei- en Bauvorhaben gemäß § 15 BauGB, Gemeinde Ehrenkirchen § 8 Abs. 2 Ziffer 2.4 (Erteilung von Genehmigungen für Grund- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald stücksteilungen gemäß § 19 BauGB) wird aufgehoben. § 10 Abs. 2 wird um folgende Ziffern erweitert: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 2.16 die Erklärung des Einvernehmens der Gemeinde bei der Entscheidung über: Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württem- berg (GemO) hat der Gemeinderat am 17. November 2020 fol- 2.16.1 die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Be- gende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Januar freiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1999 beschlossen: (§§ 31, 36 BauGB), sofern die Angelegenheit für die städ- tebauliche Entwicklung nicht bedeutsam ist, Artikel 1 Durchführung von Sitzungen ohne persönliche 2.16.2 die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammen- Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum hang bebauten Ortsteile (§§ 34, 36 BauGB), soweit die Angelegenheit für die städtebauliche Ordnung nicht be- Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: deutsam ist. § 3a 2.17 die Stellungnahmen der Gemeinde zu bauordnungsrecht- Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit lichen Fragen, zu Ausnahmen und Befreiungen nach den der Mitglieder im Sitzungsraum §§ 56 und 57 LBO, soweit erhebliche Belange der Ge- Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse können ge- meinde nicht berührt sind. mäß § 37 a GemO ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 5 Artikel 3 (4) Halterkatze die Katze einer Katzenhalterin oder eines Kat- Inkrafttreten zenhalters, (5) freilaufende Halterkatze eine Halterkatze, der unkontrolliert Diese Änderungssatzung der Hauptsatzung tritt am Tage nach freier Auslauf gewährt wird und die nicht weniger als 5 Mo- ihrer Bekanntmachung in Kraft. nate alt ist. Ehrenkirchen, den 18.11.2020 §3 Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht Breig für freilaufende Halterkatzen Bürgermeister (1) Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen Hinweis: und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu regis- aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung trieren. wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- (2) Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mi- lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- krochips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift der zung gegenüber der Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht Katzenhalterin oder des Katzenhalters in das kostenfreie worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDE- Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- FIX) eingetragen werden. machung der Satzung verletzt worden sind. (3) Der Gemeinde ist auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration und Registrierung vorzulegen. (4) Von der Kastrationspflicht nach Absatz 1 können auf Antrag durch die Gemeinde Ausnahmen zugelassen werden. Die übrigen Bestimmungen hinsichtlich der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht in den Absätzen 1 bis 3 bleiben Gemeinde Ehrenkirchen unberührt. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (5) Eine von der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter perso- nenverschiedene Eigentümerin oder ein personenverschie- dener Eigentümer hat die Ausführungen der Halterpflichten Verordnung der Gemeinde Ehrenkirchen nach Absatz 1 bis 3 zu dulden. zum Schutz freilebender Katzen §4 (Katzenschutzverordnung – Maßnahmen gegenüber Katzenhalterinnen KatzenschutzVO) vom 17.11.2020 und Katzenhaltern (1) Wird eine entgegen § 3 Absatz 1 unkastrierte Halterkatze Auf Grund von § 13b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der von der Gemeinde oder einer oder einem von ihr Beauf- Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das tragten im Gemeindegebiet angetroffen, soll der Katzenhal- zuletzt durch zuletzt Art. 280 V v. 19.6.2020 BGBl. I S. 1328 ge- terin oder dem Katzenhalter von der Gemeinde aufgegeben ändert worden ist, in Verbindung mit der Verordnung der Lan- werden, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Ermittlung der desregierung über die Übertragung der Ermächtigung nach § Katzenhalterin oder des Katzenhalters kann die Katze durch 13b des Tierschutzgesetzes vom 19. November 2013 (GBl. S. die Gemeinde oder einer oder einem von ihr Beauftragten 362) wird verordnet: in Obhut genommen werden. Ist zur Ergreifung der Katze das Betreten eines Privat- oder Betriebsgeländes erforder- §1 lich, sind die Grundstückseigentümer oder Pächter ver- Regelungszweck, Geltungsbereich pflichtet, dies zu dulden und die Gemeinde oder eine oder einen von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die Katze (1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Kat- zu unterstützen. Mit der Ermittlung der Katzenhalterin oder zen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die des Katzenhalters soll unverzüglich nach dem Aufgreifen auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Katze begonnen werden. Dazu ist insbesondere eine der Gemeinde Ehrenkirchen, Ortsteil Norsingen, zurückzu- Halterabfrage bei den in § 3 Absatz 2 genannten Registern führen sind. zulässig. (2) Diese Verordnung gilt für die gesamte Gemarkung des (2) Ist eine nach Absatz 1 angetroffene unkastrierte Halterkatze Ortsteiles Norsingen der Gemeinde Ehrenkirchen. darüber hinaus entgegen § 3 Absatz 1 nicht gekennzeich- net und registriert und kann ihre Halterin oder ihr Halter §2 nicht innerhalb von 48 Stunden identifiziert werden, kann Begriffsbestimmungen die Gemeinde die Kastration auf Kosten der Katzenhalte- rin oder des Katzenhalters durch eine Tierärztin oder einen Im Sinne dieser Verordnung ist eine Tierarzt durchführen lassen. Nach der Kastration soll die (1) Katze ein männliches oder weibliches Tier der Unterart Fe- Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlas- lis silvestris catus, sung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, an der die (2) freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von Katze aufgegriffen worden ist. einem Menschen gehalten wird, (3) Eine von der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter perso- (3) Katzenhalterin oder Katzenhalter eine natürliche Person, nenverschiedene Eigentümerin oder ein personenverschie- die die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in dener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 eigenem Interesse und nicht nur ganz vorübergehend aus- zu dulden. übt und das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres trägt,
6 FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 §5 der Stadt Freiburg wurde das vom Gemeinderat 2013 beschlos- Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen sene Stadtbahnausbauprogramm vorangetrieben und mit den Inbetriebnahmen der regional bedeutsamen Strecke „Stadtbahn (1) Die Gemeinde oder eine von ihr Beauftragte oder ein von Zähringen“ sowie der städtischen Projekten „Stadtbahn Messe“ ihr Beauftragter kann freilebende Katzen kennzeichnen, re- und „Stadtbahn Rotteckring“ umgesetzt. Diese Schienen- und gistrieren und kastrieren lassen. Zu diesen Zwecken darf Stadtbahnstrecken bilden das verkehrliche Rückgrat im Ver- die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach bandsgebiet. der Kastration kann die Katze wieder in die Freiheit entlas- sen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle Die Verbandsversammlung des ZRF hat am 19. Dezember 2018 erfolgen, an der die Katze aufgegriffen worden ist. die Verwaltung mit der Aufstellung eines neuen Nahverkehr- (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Pri- splans zum Dezember 2020 beauftragt. Gemäß § 11 Abs. 3 des vat- oder Betriebsgeländes erforderlich, gilt § 4 Absatz 1 ÖPNVG des Landes Baden-Württemberg bildet der Nahverkehr- Satz 3 entsprechend. splan den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs. Er muss mindestens die folgenden Inhalte um- §6 fassen: Überprüfung • Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Diese Verordnung wird 2 Jahre nach Inkrafttreten daraufhin Strukturen sowie der Bedienung im öffentlichen Personen- überprüft, ob die mit ihr angestrebten Ziele ihre Aufhebung er- nahverkehr; lauben oder Veränderungen erfordern. • Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse); • Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartenden Ver- §6 kehrsaufkommens (Verkehrsprognose); Inkrafttreten • Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Bekanntmachung Personennahverkehrs; in Kraft. • Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnah- men zur Verwirklichung einer möglichst weitreichenden Barri- Gemeinde Ehrenkirchen, den 18.11.2020 erefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr. Breig Das ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg gibt darüber Bürgermeister hinaus als Zielsetzung vor, dass die regionalen Leistungen des Personennahverkehrs auf der Straße auf das Grundangebot des Hinweis: Landes auf der Schiene auszurichten sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Mit dem Abschluss des Ausbaus bzw. der Elektrifizierung der aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung Elztalbahn im Juni 2021 wird auf allen Strecken des Verbandsge- wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- biets der vom Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für lich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- den Schienenpersonennahverkehr bestellte Schienenverkehr zung gegenüber der Gemeinde Ehrenkirchen geltend gemacht mit durchweg elektrischen Zügen und erweitertem Angebot auf- worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, genommen sein. Dann können im Rahmen des integrierten An- ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die satzes im gesamten Verbandsgebiet Angebotsverbesserungen Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- entsprechend der Philosophie „Zug und Bus aus einem Guss“ machung der Satzung verletzt worden sind. erfolgen und auf diesem Weg auch die Gemeinden abseits der Schienenstrecken von dem verbesserten Angebot auf der Schiene profitieren. Aus den oben dargelegten Erwägungen ergibt sich, dass mit Nahverkehrsplan 2021 dem neuen Nahverkehrsplan 2021 auch die bisher historisch gewachsenen Linienführungen und der Bedienungsumfang der Derzeit erfolgt die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für Regionalbusse zu überarbeiten und neu zu definieren sind. Auf den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr der Grundlage dieser Festlegungen im Nahverkehrsplan können (NVP) durch den Zweckverband Regio- Nahverkehr Freiburg dann schrittweise die Leistungen im Regionalbusverkehr durch (ZRF), der diese Aufgabe im Auftrag seiner Aufgabenträger, die Aufgabenträger an die geänderten Anforderungen und Ver- der Stadt Freiburg und den Landkreisen Emmendingen und kehrsbedürfnisse angepasst werden. Dabei sind die rechtlichen Breisgau-Hochschwarzwald, wahrnimmt. Ziel ist, den öffent- Vorgaben des Personenbeförderungs-, des Vergabe- und des lichen Personennahverkehr im Rahmen eines integrierten europäischen Verkehrsrechts sowie die finanziellen Rahmenbe- Gesamtsystems als eine vollwertige Alternative zum motori- dingungen der Aufgabenträger nach Abschluss der ÖPNV- Fi- sierten Individualverkehr zu entwickeln. Er soll dazu beitra- nanzierungsreform des Landes Baden-Württemberg zu beach- gen, dass die Mobilität der Bevölkerung gewährleistet, die At- ten. traktivität des Wirtschaftsstandortes gesichert und verbessert sowie den Belangen des Klima- und Umweltschutzes und der Der Entwurf des Nahverkehrsplanes mit den umfangreichen Sicherheit und Zugänglichkeit des Verkehrs Rechnung getra- Anlagen kann auf der Internetseites des ZRF (www.zrf.de) ein- gen wird. gesehen und heruntergeladen werden. Seitens des ZRF ist eine direkte Bürgerbeteiligung nicht vorgesehen. Die Gemein- Mit der Umsetzung der Ausbaukonzeption auf der Ost-West- de wurde jedoch um Vorlage einer Stellungnahme gebeten. Achse zwischen dem Hochschwarzwald, Freiburg und dem Wir bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit, Kaiserstuhl ab Dezember 2019 und der im Juni 2021 folgenden ihre Anregungen und Vorschläge zum Nahverkehrsplan bis zum Strecke von Freiburg über Waldkirch nach Elzach sowie mit der 31. Dezember 2020 an die Gemeinde Ehrenkirchen, Jengerstr. 6, Neuordnung der Schienenangebote im Rheintal ab Juni 2020 79238 Ehrenkirchen oder per E-Mail: gemeinde@ehrenkirchen.de werden die im Schienenverkehr gesetzten Ziele des Konzepts zu senden. Diese werden dann bei der eigenen Stellungnahme BREISGAU-S-BAHN 2020, Ausbaustufe 2018-neu erreicht. In der Gemeinde berücksichtigt.
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 7 Sprechtag Rentenversicherung Informationen zur Rentenberatung SOS werdende Mütter e. V. Aufgrund der Corona-Pandemie sind momentan die Präsenzbe- ratungen der Deutschen Rentenversicherung Baden Württem- berg in Freiburg nur nach Terminvereinbarung möglich. WIR SIND FÜR SIE DA! Es finden jedoch weiterhin die telefonischen Beratungen statt. Sie sind durch Corona in eine Notlage gekommen? Hierfür stehen folgende Rufnummer zur Verfügung: In unseren Kleiderstuben bekommen Sie sehr gut erhaltene Klei- Telefon 0761 207070 dung für Babys und Kinder bis zwölf Jahre. Zögern Sie nicht anzurufen! Sie finden uns unter Daneben stehen auch die umfangreichen Online- Dienste zur www.sos-werdendemuetter.de Verfügung. So ist es zum Beispiel möglich, Rentenanträge elekt- ronisch über den online-DiensteServices zu stellen, einen Ver- Sie möchten Sich ehrenamtlich engagieren? sicherungsverlauf anzufordern oder verschiedene Online Rech- Dann treten Sie mit uns in Kontakt, ebenfalls über ner zu nutzen. www.sos-werdendemuetter.de Für Rentenanträge die gestellt werden müssen, steht Ihnen Herr Krix von der Rentenversicherung weiterhin im Rathaus zur Verfügung. FLÜCHTLINGE Termin im Dezember: Donnerstag, 17.12 Wenden Sie sich bitte zur Terminabsprache an das Rathaus Sprechstunde Asyl in Ehrenkirchen unter den folgenden Rufnummern: Valerie Grußeck und Faouzi Saidani sind zuständig für die indi- Telefon 07633/804 -21 Frau Kühlwein, 804-22 Frau Martinelli, viduelle Beratung und Begleitung von Geflüchteten in der An- 804-23 Frau Kindel schlussunterbringung in Ehrenkirchen sowie für die Begleitung des Helferkreises und der Pat*innen. Die Sprechstunden finden montags von 14.00 – 16.00 Uhr und mittwochs von 10.00 – 12.00 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses in Ehrenkirchen statt. Termi- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ne außerhalb der Sprechstunde sind nach Vereinbarung mög- lich. Die Kontaktdaten sind: Valerie.Grusseck@caritas-bh.de / Zulassungsstelle des Landratsamtes Breisgau-Hoch- Faouzi.Saidani@caritas-bh.de und Tel.: 07664 961 30 83. Bitte schwarzwald erweitert den Zeitrahmen bei der Terminver- vereinbaren Sie einen Termin. gabe in Freiburg und Müllheim Die Kfz-Zulassung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarz- wald erweitert an den Standorten Freiburg und Müllheim den Korridor der Terminvergabe. Nach vorheriger Onlinebuchung VERSCHIEDENES unter www.lkbh.de/kfz-termin erhalten Besucher künftig Termi- ne in einem Zeitfenster zwischen 07:00 und 18:00 Uhr. Die Zulassungsstelle des Landkreises appelliert in diesem Zu- sammenhang eindringlich, nicht mehr benötigte Terminreser- Tauschring Ehrenkirchen vierungen zu stornieren, um die Wartezeiten für andere Kunden nicht unnötig zu verlängern. Weitere Informationen erhalten Sie unter 07633-9886534 oder www.tauschring-markgraeflerland.de Hilfe von Haus zu Haus KIRCHENNACHRICHTEN „Lebensqualität durch Nähe“ Ihre Nachbarschaftshilfe an der Oberen Möhlin Unser Angebot für Sie: Kath. Kirchengemeinde Batzenberg Obere Möhlin Unbürokratische Hilfen z.B. • Entlastung und Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Ange- Pfarrer Lukas Wehrle hörigen, damit Sie etwas freie Zeit für Sich haben Herrenstr. 2, 79238 Ehrenkirchen, • Bei der Begleitung zum Arzt oder beim Spaziergang Tel.: 07633 94249-10, Fax: 07633 94249-19 • Beim Einkaufen Pfarrbüro Öffnungszeiten: Montag: 10 - 12 Uhr, Dienstag: 15 - 17 Uhr Gerne beraten wir Sie: Freitag: 10 - 12 Uhr Montag – Freitag von 9 -12 Uhr Telefon: 07633 / 4065813 Homepage: www.kath-bom.de Sie können auch eine E-Mail senden an: hilfe@obere-moehlin.de Ehrenstetten, St. Georg Sonntag, 29.11. Weitere Informationen finden Sie unter: 10:30 Uhr Hl. Messe (Ministrantenaufnahme) www.obere-moehlin.de Dienstag, 1.12. 19:00 Uhr Hl. Messe
8 FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 Kirchhofen, Mariä Himmelfahrt Diakonenweihe verschoben Freitag, 27.11. Aufgrund eines Corona-Falls musste die für den vergangenen 18:00 Uhr Anbetung Sonntag geplante Diakonenweihe von Herrn Markus Zentner 19:00 Uhr Wallfahrtsmesse kurzfristig verschoben werden. Das ist insbesondere für die Wei- Samstag, 28.11. hekandidaten und deren Familien eine besondere Herausforde- 18:30 Uhr Vorabendmesse runge. Bleiben wir weiterhin mit Herrn Zentner auf dem Weg, der 1. Adventssonntag, 29.11. nun weitergeht und hoffen wir, dass bald ein neuer Termin für 20:00 Uhr Musikalisches Abendgebet im Advent die Weihe gefunden wird. Montag, 30.11. Lukas Wehrle, Pfarrer 19:00 Uhr Hl. Messe Mittwoch, 2.12. Musikalisches Abendgebet im Advent 8:30 Uhr Rorategottesdienst für die Erstkommunionkinder „Schweigen – und dann fängt Gott zu reden an“ Freitag, 4.12. Herzliche Einladung zum „Musikalischen Abendgebet im Ad- 18:00 Uhr Anbetung vent“! 19:00 Uhr Wallfahrtsmesse An den vier Adventssonntagen, sind Sie eingeladen für eine hal- Samstag, 5.12. be Stunde in Stille den Tag und die Woche nochmal anzuschau- 18:30 Uhr Vorabendmesse en, im Schweigen Gott zu hören und mit dem Gebet der Psalmen (Einführung des neu gebildeten Gemeindeteams) das eigene Leben Gott hinzuhalten. 2.Adventssonntag, 6.12. Wir beginnen um 20:00 Uhr in der Pfarrkirche Mariä Himmel- 9:00 Uhr Hl. Messe fahrt, in Kirchhofen. 20:00 Uhr Musikalisches Abendgebet im Advent Advent – zur Ruhe kommen und neu aufbrechen Die Wochen des Advents wollen uns helfen, zur inneren Ruhe Norsingen, St. Gallus zu finden und uns auf Gott hin auszurichten, der uns so nahe Dienstag, 1.12. kommt. Besondere Angebote in den Gemeinden der Seelsorge- 19:00 Uhr Roratemesse einheit laden zum Auftanken und zur Besinnung ein: Bollschweil: Atempause im Advent (immer mittwochs um 19:00 Uhr) Offnadingen, Hl. Kreuz Kirchhofen: Musikalisches Abendgebet im Advent 1. Adventssonntag, 29.11. (immer an den Adventssonntagen um 20:00 Uhr) 10:30 Uhr Wort-Gottes-Feier auf dem „Munimatte“ Schallstadt: „Mache dich auf und werde licht“ – Spurensuche (entfällt bei Regen) im Advent (immer dienstags um 20:00 Uhr) Ausführlichere Informationen zu weiteren Gottesdiensten Liebe Mitchristen in den Gemeinden des und allen Veranstaltungen der SE finden Sie auf der Home- Seelsorge-Einheit Batzenberg-Obere Möhlin! page (www.kath-bom.de) oder im Pfarrbrief. Vor uns liegen die Wochen des Advents. Wie so vieles in die- sem Jahr, werden auch die vor uns liegenden Wochen durch die Corona-Pandemie und die sich daraus ergebenden Aufla- Herzliche Einladung gen geprägt sein. Es sind nicht die gewohnten Türen, an denen „Dem Nikolaus auf der Spur“ wir das bevorstehende Weihnachtsfest erwarten, es sind nicht Liebe Eltern,Großeltern und Kinder, die vertrauten Formen, die uns „alle Jahre wieder“ adventliche wir, das KiGo- Team, laden Euch herzlich und weihnachtliche Erlebnisse schenken. In diesem Jahr sind am 5.12. und 6.12.2020 tagsüber in unsere wir mehr als sonst gefordert, die Klopfzeichen Gottes an Orten Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt in Kirchhofen zu hören, an denen wir nicht mit ihm rechnen. Eines ist gewiss: ein. Wir haben einen Rundweg unter dem Trotz aller Hindernisse geht Gott auf uns Menschen zu. Das ist Motto „ Dem Nikolaus auf der Spur“ mit die adventliche Botschaft, die uns auch Corona nicht nehmen verschiedenen Bildern zusammengestellt. kann. Mit ihren Kindern können Sie die Geschich- te des Heiligen Nikolaus nachgehen. Zum Die Auflagen, die sich aus der Corona-Pandemie ergeben, be- Schluss hat der Nikolaus noch eine Kleinigkeit für die Kinder hin- treffen auch die geplanten Gottesdienste an Weihnachten. Ab terlegt. dem 1. Adventsonntag wird eine Übersicht über die Weihnachts- Da es auch durch die aktuelle Situation kein Krippenspiel geben gottesdienste in der Seelsorgeeinheit veröffentlicht (Homepage wird und kann, laden wir Sie herzlich ein über Weihnachten mit der Seelsorgeeinheit, Pfarrbrief, Auslagen in unseren Kirchen). Ihren Kindern „Die Weihnachtsgeschichte“ in der Kirche zu Für die Gottesdienste, die an den Feiertagen in den Kirchen entdecken. stattfinden, ist durch die beschränkte Teilnehmerzahl eine An- Wir freuen uns auf Euer kommen meldung erforderlich. Das ist zunächst für unser Empfinden Euer KiGo- Team Ehrenkirchen schwierig, ist aber unumgänglich, wenn wir direkt vor den Got- tesdiensten nicht Menschen, die sich auf den Weg gemacht ha- ben, abweisen wollen. Alle Gottesdienstbesucherinnen und –be- Adventsfenster Norsingen sucher müssen namentlich erfasst werden. Dies gilt auch für die Wir laden Sie alle herzlich zu einem schönen Adventsspazier- Gottesdienste im Freien. Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf gang durch Norsingen ein. der Homepage der Seelsorgeeinheit (www.kath-bom.de/weih- Ab dem 01.12 sind Adventsfenster geschmückt und beleuchtet. nachten) und im kommenden Pfarrbrief. Wo diese sind, finden Sie auf einer Liste, die an der Kirche und am Dreschschopf ausgehängt ist. Die bevorstehenden Festtage erfordern ein hohes Maß an Orga- Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit. nisation. Jetzt schon danke ich allen, die in den Gemeinden mit- helfen, dass wir in unterschiedlichsten Formen das eine große Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Geheimnis feiern: Die Geburt unseres Erlösers, der uns auch für Andrea und Stefan Meihofer 07633 160645 diese schwierige Zeit seinen Nähe schenken will. andrea-meihofer@gmx.de
FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 9 Fair einkaufen – ausnahmsweise auch Das biblische Motto für die kommende Woche: am Samstag, 28. November von 10.00 Uhr – Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer. 13.00 Uhr Sacharja 9,9a Adventsgestecke, Brötle, Pralinen, faire Scho- Liebe Grüße aus dem evangelischen Pfarrhaus, koladennikoläuse und vieles mehr am Verkaufs- Ihr Pfarrer Fritz Breisacher stand im Schloßhof. Wir freuen uns auf Sie. Unsere Öffnungszeiten immer freitags 15.30 Uhr – 18.30 Uhr, Schlossstraße7, Ehrenkirchen VEREINE Forum Eine Welt Ehrenkirchen Evangelische Kirchengemeinde Spvgg Ehrenkirchen Ehrenkirchen-Bollschweil Mitgliedsbeiträge für 2020 Liebe Vereinsmitglieder! Evangelisches Pfarramt Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2020 werden am 07.12.2020 Jengerstsraße 9 - 79238 Ehrenkirchen eingezogen! Das betrifft auch diejenigen die im laufenden Jahr Pfarrer Fritz Breisacher aus dem Verein ausgetreten sind. Telefon: 07633 7020 Telefax: 07633 500579 Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: E-Mail: info@ekeb.de Internet: www.ekeb.de DE26ZZZ00000312132 Freitag, 27. November 2020 Aktiv € 75 jährlich 15.30-18.30 Uhr Adventsverkauf im Forum Eine Welt im Passiv € 35 jährlich Schloss in Kirchhofen, Schlossstr. 7 G – D-Jugend € 60 jährlich C – A-Jugend € 75 jährlich Samstag, 28. November 2020 Familie € 125 jährlich 10.00-13.00 Uhr Adventsverkauf im Forum Eine Welt im (Aktivenspieler sind hier nicht Schloss in Kirchhofen, Schlossstr. 7 mehr enthalten, nur die Jugendspieler) Beitragsfrei sind Satzungsgemäß unsere Ehrenmitglieder. Sonntag, 29. November 2020 (1. Advent) 10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in der katholischen Durch Corona konnte leider nicht der gewohnte Trainingsbetrieb Kirche Mariä Himmelfahrt, Kirchhofen für unsere Jugend- und Aktiven-Mannschaften aufrechterhalten Adventsfenster 2020 - Auf dem Weg zur Krippe werden. Da dem Verein dieses Jahr durch die Ausfälle diverser Wir gestalten für jeden Adventssonntag eine Szene am Ein- Veranstaltungen (Dorfhocks, Turniere etc.) einige Einnahmen gangsfenster des Paul-Gerhardt-Hauses mit biblischen Erzähl- weggebrochen sind, haben wir beschlossen trotzdem den kom- figuren. pletten Jahresbeitrag beizubehalten. Wir hoffen, dass die Ju- Anschauen lohnt sich – nicht nur für Kinder! gend- und Aktiven-Mitglieder diese Entscheidung mittragen und Am 1. Advent: Ein Engel besucht Maria bedanken uns hiermit für Ihr Verständnis. Freitag, 04. Dezember 2020 Spvgg. Ehrenkirchen e.V. 15.30-18.30 Uhr Forum Eine Welt im Schloss in Kirchhofen, Die Vorstandschaft Schlossstraße 7 Sonntag, 06. Dezember 2020 (2. Advent) 10.00 Uhr Gottesdienst, vertreten durch Pfarrer i. R. Gerhard LandFrauenverband Südbaden Jost LandFrauenverein Ehrenkirchen Adventsfenster 2020 - Auf dem Weg zur Krippe Wir gestalten für jeden Adventssonntag eine Szene am Ein- Online-Infoabend: Übungsleiterausbildung gangsfenster des Paul-Gerhardt-Hauses mit biblischen Erzähl- „Präventive Gymnastik“ für Frauen figuren. Der LandFrauenverband Südbaden bietet am Mittwoch, Anschauen lohnt sich – nicht nur für Kinder! 02.12.2020 von 18.00 – 19.00 Uhr (kostenfrei) einen Online-In- Am 2. Advent: Befehl des Kaisers Augustus foabend zur Übungsleiterausbildung „Präventive Gymnastik“ an, die im April 2021 startet. Anmeldungen bitte per Mail an land- Voranzeige: frauenverband@lfvs.de mit Vor- und Nachname bis spätestens »Christmas Gospel« – Musikalischer Weihnachts-Gottes- 30.11.2020. Die angemeldeten Frauen erhalten einen Tag vor dienst mit „Helmut Jost & Friends“ dem Termin einen Einladungslink und technische Hinweise zum Ein Adventskonzert der besonderen Art findet am Sonntag, den Beitritt zur Videokonferenz. 20. Dezember um 17 Uhr in Ehrenkirchen statt. Der Auftritt von Von April bis November 2021 bildet der LandFrauenverband in Ko- Helmut Jost & Friends wird live übers Internet direkt ins Paul- operation mit dem Badischen Sportbund sportbegeisterte Frauen Gerhardt-Haus, Jengerstraße 11 übertragen. Dort kann eine ab 18 Jahren zur „Übungsleiterin für präventive Gymnastik“ aus. begrenzte Anzahl von 45 Besuchern das Konzert gemeinsam In der 15-tägigen Ausbildung erwerben die Teilnehmerinnen ein erleben. umfangreiches methodisches Repertoire im Bereich Fitness und Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über https://ekeb. Gymnastik und erhalten mit erfolgreicher Abschlussprüfung die church-events.de oder über unsere Homepage www.ekeb.de – Übungsleiterlizenz Fitness/Gesundheit Ü/C. Weitere Infos finden Sie unter diesen beiden Links. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich online anzumelden, Weitere Infos unter: www.landfrauenverband-suedbaden.de, bitten wir um Ihren Anruf im Pfarramt unter 07633-7020. Telefon: 0761-27133-500.
10 FREITAG, 27. NOVEMBER 2020 Weihnachten aus St. Trudpert ALLGEMEINES Die vielfältige Kirchenmusik in St. Trudpert/Münstertal hat es ge- schafft, ein Projekt im Corona-Jahr GEMEINSAM auf die Beine zu stellen: eine Weihnachts-CD „Weihnachten aus St. Trudpert“ mit bekannten und unbekannten, neuen und alten Weihnachts- Landesgartenschau 2022 liedern. Dabei werden sämtliche Stilrichtungen abgedeckt: Vom Neuenburg am Rhein gregorianischen Introitus „Gaudete“, gesungen von der Män- nerschola St. Trudpert, bis zum Kinderlied „Tausend tolle Plätz- „BLÜMCHEN ÖFFNE DICH“ chen“, gesungen vom Kinder- und Jugendchor St. Trudpert, ist Jetzt entdecken unter: www.neuenburg2022.de für jeden was dabei. Besuchen Sie den Online-Adventskalender der LGS 2022 Neu- enburg am Rhein ab dem 01. Dezember 2020: Die bunte Mischung aus der Kirchenmusik St. Trudpert auf der für kleine und große Kinder, Familien, Entdecker, Kreative, Ge- CD „Weihnachten aus St. Trudpert“ ist sicher ein schönes regio- nießer, Hobby-Gärtner mit Gewinnspielen, Präsenten, Tipps, In- nales Weihnachtsgeschenk für Ihre Verwandten, Bekannten und fos rund um Garten und Natur, Rezepten sowie kreativen Impul- Freunde! Die CD ist ab Anfang Dezember zum Preis von 10 € sen zum Mitmachen u.a. Podcasts von „Obstbaurebell“ Martin an folgenden Stellen erhältlich: Touristinformationen Münstertal Geng, Gartenexpertin Anne Rosteck von der Staudengärtnerei und Staufen, Post „colorado“ in Münstertal, Friseursalon „Atelier Gräfin Zeppelin und für Kinder mit adventlichen Geschichten von Andrea“, Pfarrbüros Münstertal und Staufen, Goethe-Buchhand- Karla Krauß, sonntags und Heiligabend. lung in Staufen, Buchhandlung „Pfister“ in Bad Krozingen, Be- Seien Sie gespannt und machen Sie mit unter zirkskantorat Münstertal (bk.m-tal@t-online.de). www.neuenburg2022.de Das LGS-Team wünscht Ihnen eine besinnliche Adventszeit und schöne Festtage! Ende des redaktionellen Teils MY EBLÄTTLE - DIGITAL IMMER INFORMIERT. Online lesen! www.myeblättle.de
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