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MITTEILUNGSBLATT Nr. 25 DER GEMEINDE HÄUSERN KW 50 Jahrgang 42 Anerkannter Luftkurort und Wintersportplatz Freitag, Herausgeber: Bürgermeisteramt 79837 Häusern • Tel. 07672 9314-0 • Fax 07672 9314-90 u. 9314-22 11.12.2020 E-Mail: gemeinde@haeusern.de. Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Straße 45 • 78333 Stockach • Tel. 07771 9317-11 • Fax 07771 9317-40 • E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de • Homepage: www.primo-stockach.de Häusern aktuell Unsere Kinder basteln in der Grundschulbetreuung mit Frau Zielke für Ins Rathaus kommt weihnachtliche Stimmung mit einem sehr schönen das Rathaus Weihnachtssterne. Christbaum von Radio Seefunk gespendet und von Frau Raetzke festlich geschmückt. Roman Kalka und Dr. Hans Sebulke spenden die Einnahmen aus dem Filmvortrag „Tango y Migración“ im September 2020 an den Vorsit- zenden Pfr. Jan Grzeszewski des Förderverein Sozialstation. Wir sagen Danke. Roman Kalka hat hier viel Zeit und Engagement eingesetzt. (fehlt auf dem Bild)
2 | FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE WICHTIGE ADRESSEN Polizei-Notruf 110 Apotheken-Notdienst Polizeiposten St. Blasien 07672 / 922280 Freitag, 11.12.2020 Löwen-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 11, Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 34 43 Allgemeiner-, kinderärztlicher- und augenärztlicher Samstag, 12.12.2020 Notfalldienst (kostenfrei): 116 117 Rats-Apotheke Waldshut, Kaiserstr. 31, Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: 0180 - 3 22 25 55 30 79761 Waldshut-Tiengen (Waldshut), Tel. 07751 - 22 20 oder www.kzvbw.de Notfalldienst im Spital Waldshut (24 Stunden) : 07751 / 85-0 Sonntag, 13.12.2020 Gift-Notruf 0761 / 270 - 43 61 Apotheke Grafenhausen, Rathausplatz 2, Krankentransporte 07751 / 1 92 22 79865 Grafenhausen, Tel. 07748 - 2 94 Hospizdienst e.V. 07751 / 802 – 333 Diakonisches Werk Hochrhein Montag, 14.12.2020 Dienststelle Waldshut 07751 / 83 04 – 0 Kur-Apotheke Höchenschwand, Bürgermeister-Huber-Str. 6, Telefonseelsorge Lörrach - Waldshut 0800 - 111 0 111 79862 Höchenschwand, Tel. 07672 - 8 90 oder 0800 - 111 0 222 bwlv Fachstelle Sucht Dienstag, 15.12.2020 (Alkohol- und Medikamentenprobleme) 07751 / 8 96 68-0 Park-Apotheke Lenzkirch, Kirchplatz 7, Jugend- und Drogenberatung Waldshut 07751 / 8 96 77-0 79853 Lenzkirch, Tel. 07653 - 2 90 oder drobs-waldshut@blv-suchthilfe.de Suchtprävention und Gesundheitsförderung 07751 / 89668-11 Mittwoch, 16.12.2020 Rosen-Apotheke Dogern, Hauptstr. 18, Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut: 79804 Dogern, Tel. 07751 - 59 70 Notruf-Telefon 07751 / 35 53 Beratungsstelle Courage 07751 / 91 08 43 Donnerstag, 17.12.2020 Schwangerschaftsberatungsstelle See-Apotheke Schluchsee, Fischbacher Str. 11, Waldshut donum vitae 07751 / 89 82 37 79859 Schluchsee, Tel. 07656 - 5 93 oder www.dv-hochrhein.de Freitag, 18.12.2020 Apotheke am Seidenhof, Hauptstr. 12, Caritas Sozialstationen Hochrhein 79761 Waldshut-Tiengen (Tiengen), Tel. 07741 - 75 51 gemeinnützige GmbH Samstag, 19.12.2020 Sozialstation St. Verena, Poststr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen Dom-Apotheke St. Blasien, Todtmooser Str. 11, Einsatzleiterin für die Dorfhelferinnen im Bereich der Sozialstationen 79837 St. Blasien, Tel. 07672 - 14 17 Oberes Wutachtal, St. Blasien und St. Verena Waldshut-Tiengen - Frau Stessl, Telefon-Nr.: 07751/91999-44 o. mobil 015127654300 Alle Angaben ohne Gewähr und g.stessl@caritas-hochrhein.de Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 0711 / 66 91 10 Redaktionsschluss für Tierschutzverein Waldshut-Tiengen und das letzte Mitteilungsblatt 2020 Umgebung e.V. Redaktionsschluss ist am Dienstag, 15.12.2020 Tierheim Steinatal 2 07741 / 68 40 33 Erscheinungstag: Freitag, 18.12.2020 Notruf-Handy-Nummer 0151 - 55 41 47 85 Das nächste Mitteilungsblatt erscheint in der KW 02/2021 Lebenshilfe Südschwarzwald FUD für Familien mit Kindern mit Behinderungen Bitte senden Sie Ihre Beiträge in digitaler Form an Zeppelinstr. 2, 79761 Waldshut-Tiengen 07741 / 965 72 77 gemeinde@haeusern.de IBB-Stelle Waldshut-Tiengen Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen täglich, 24 Stunden unter Telefon 07751 / 9151110 (AB) oder zu den Geschäftszeiten unter Telefon 07751 / 86-4254 oder unter IBB-WT@web.de. Landratsamt Waldshut 07751 / 86 – 0 Abfallwirtschaft (Müllabfuhr) 07751 / 86- 54 32 Kreisforstamt (Förderhotline zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen) 07751 - 86 33 33 EnergieDienst AG Störungsnummer 07623 / 92 18 18 Servicenummer 07623 / 92 12 42
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 | 3 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN lnkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes II BACHMATT-BÄRENSTIEG OST II ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Gemeinderat der Gemeinde Häusern hat am 30.11.2020 in öffent- licher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmatt-Bä- Öffentliche Auslegung der 5. Bebauungsplanänderung renstieg Ost“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Für „ HÄUSERN-NORD“ den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB Abgrenzungsplan vom 30.11.2020 maßge bend. Der Geltungsbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt: Der Gemeinderat der Gemeinde Häusern hat am 30.11.2020 in öf- fentlicher Sitzung den Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungspla- nes .Häusern-Nord“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung in der Fassung vom 30.11.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der Abgrenzungsplan vom 30.11.2020 maßgebend. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt Der Entwurf der 5. Bebauungsplanänderung .Häusern-Nord“ mit Be- Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmatt-Bärenstleg Ost“ gründung in der Fassung vom 30.11.2020 wird vom 21.12.2020 bis tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). 21.01.2021 (jeweils einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Häusern.Rathaus, Hauptamt, St.-Fridolin-Straße 5, wäh- Die Bebauungsplanänderung kann einschließlich ihrer Begründung rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der bei der Gemeindeverwaltung Häusern, Rathaus 79837 Häusern, Rat- öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen haus, Hauptamt, Fridolinstraße 5, während der üblichen Dienststun- sind ab dem 21.12.2021 auch im Internet auf der Hornepage der Ge- den eingese hen werden. Jedermann kann die Planänderung und ihre meinde Häusern unter der Seite http://www.schwarzwald-gemein- Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. de.de/index.php/home/bekanntmachungen-aktuelles, abrufbar . Auf die Vorschriften des§ 44 Abs.3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fällig- Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung keit etwaiger Entschädigungsansprü che, deren Leistung schriftlich beim Häusern Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgetra- Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des§ 44 Abs. 4 BauGB gen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mit- über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. geteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unbeachtlich werden: Die Durchführung einer Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind 1. eine nach§ 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der nicht erforderlich. Es wird darauf hinge wiesen, dass nicht fristge- dort bezeichneten Verfahrens- und recht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Formvorschriften, den Bebauungs plan unberücksichtigt bleiben können. 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Häusern, den 11.12.2020 Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Häu sern geltend gemacht wor- den sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- gründen soll, ist darzulegen.
4 | FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- deordnung oder auf Grund der Gemeinde ordnung ergangener Be- AUS DEM GEMEINDERAT stimmungen bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist nach§ 4 Abs. 4 Gemeinde ordnung innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Gemeinde Häusern geltend zu ma- chen.Beider Geltendmachung ist der Sachverhalt zu bezeichnen,der Bekanntgabe des Protokolls der die Verletzung begründen soll. Andernfalls gilt die Bebauungsplanän- Gemeinderatssitzung vom 30.11.2020 derung grundsätzlich als von Anfang an gültig zustande gekommen. 1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten Häusern, den 11.12.2020 nichtöffentlichen Sitzung • Für den Kindergarten wurde eine Erzieherin eingestellt. • Rechnungsamtsleiter Martin Maurer wird zum 1.12.2020 zum Amtsrat befördert. • Der Gemeinderat hat über ein Grundstücksverkaufsangebot bera- ten. • Es wurde über die Verpachtung einer Teilfläche des Minigolfgrund- stücks Beschluss gefasst. 2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung Öffentliche Bekanntmachung Das Protokoll der letzten Sitzung wird genehmigt. 17.Änderung des Bebauungsplanes „Häusern“ Im beschleunigten 3. Fragen, Anregungen und Vorschläge der Einwohner Verfahren nach § 13 a BauGB- Aufstellungsbeschluss Es werden keine Fragen gestellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Häusern hat am 30.11.2020 in öffentli- 4. Änderung des Bebauungsplanes „Bachmatt-Bärenstieg Ost“ cher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan ,,Häusern“ gemäߧ 2 Abs. zur Überplanung der Flst.Nrn. 985 und 989 1 Baugesetzbuch in Verbindung mit§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch zu ändern. – Behandlung der Anregungen aus der Offenlegung und Satzungs- Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt beschluss Schriftführer Bernd Schlageter verlässt als Anlieger die Sitzungsrei- I. Anlass der Bebauungsplanän- hen und nimmt in den Zuhörerreihen Platz. derung Bürgermeister Kaiser erläutert anhand von Plänen das Vorhaben. Die Änderung des Bebauungspla- Der Gemeinderat der Gemeinde Häusern hat am 17.08.2020 in öffent- nes wird erforderlich, um auf dem licher Verhandlung beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanän- Grundstück Flst.Nr. 830 die pla- derung “Bachmatt-Bärenstieg Ost” gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffent- nungsrechtlichen Voraussetzun- lich auszulegen. gen zur Errichtung der geplanten Der Entwurf mit Begründung lag vom 31.08.2020 bis einschließlich Nahwärmezentrale zur Versor- 01.10.2020 beim Bürgermeisteramt Häusern öffentlich aus. Den Trägern gung der Gemeinde Häusern zu öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. schaffen. Das betreffende Grund- Dann erteilt er Herrn Fleischer von der Firma GEOplan das Wort. Herr stück liegt im Geltungsbereich Fleischer erläutert, dass die Einwendungen durch die Träger Öffent- des Bebauungsplanes Häusern licher Belange und Bürger nicht gravierend waren. Im Wesentlichen und ist dort teilweise als öffent- wurde die Grundfläche von 400 m² kritisiert, diese war ursprünglich liche Verkehrsfläche und teilwei- festgesetzt worden um Nebenanlagen zu ermöglichen. se als private Grundstücksfläche Die Kritik am Umweltbericht, dass die ausstehenden Untersuchun- ohne nähere Bestimmung der Zulässigkeit ausgewiesen. In diesem gen beim Artenschutz nachzureichen sind, liegt daran, dass im Au- Bereich haben sich gegenüber dem Bebauungsplan von 1970 durch gust die Begehung noch nicht abgeschlossen war. Zwischenzeitlich Flurbereinigung und Verkehrsbaumaßnahmen viele Änderungen ge- ist die Untersuchung fertig. Es resultieren hierdurch aber keine Än- genüber dem alten Planstand ergeben. Im Rahmen der Bebauungs- derungen. Des Weiteren war vom Landratsamt gefordert worden die planänderung soll auf der Grundlage des aktuellen Katasters und Niederschlagswasserbeseitigung in der Satzung festzusetzen. Hier der vorhandenen Topografie (Verkehrsflächen, Böschungen etc.) ein gibt Herr Fleischer die Anregung dies im Baugesuch mit Entwässe- Baufenster fiir die geplante Nahwärmezentrale ausgewiesen und die rungsantrag zu prüfen und genehmigen. sonstigen Nutzungen (Verkehrsflächen, öffentliche und private Flä- Dann geht Herr Fleischer auf die Bedenken und Anregungen der Bür- chen) am Bestand orientiert zugeordnet werden. Mit der Änderung ger ein. Der wesentliche Punkt ist die Grundfläche von 400 m². Diese erfolgt eine Nachverdichtung der baulichen Nutzung. wird auf 350 m² reduziert. Ein weiterer Punkt ist die Befestigung und lI. Ziele und Zwecke der Planänderung Versiegelung der Zufahrt; da diese bereits im alten Bebauungsplan Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Bebauungsplanän- festgesetzt war, besteht ein Anspruch auf diese Erschließung. Wei- derung die planungsrechtlichen Zulässigkeilsvoraussetzungen für die terhin wird die Festsetzung der Höhe kritisiert. Herr Fleischer schlägt Errichtung der Nahwärmezentrale für Häusern zu schaffen. vor, die Bezugshöhe auf 885,0 m ü. NN festzusetzen, damit die max. Firsthöhe bei 893,0 m ü. NN liegt. III.Verfahren Der Kritikpunkt am kleinen Baufenster für die Terrasse, weist Herr Die Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Inne- Fleischer zurück, da es sich lediglich um eine Bestandssicherung han- nentwicklung eingestuft und im beschleunigten Verfahren gemäߧ delt. Gemeinderat Peter Schmidt hält dieses kleine Baufenster nicht 13 a BauGB durchgeführt werden. für notwendig; er befürchtet, dass dort noch eine Wohnnutzung ent- IV. Flächennutzungsplan steht. Er schlägt außerdem vor die Zufahrt an die Grundstücksgrenze Insoweit die Bebauungsplanänderung nicht aus dem Flächennutzungs- zu verlegen. Herr Fleischer erläutert, dass der planerische Verlauf der plan entwickelt werden kann, ist dieser zu einem späteren Zeitpunkt im Zufahrt wegen der Steinriegel versetzt werden musste. Zudem hat Wege der Berichtigung anzupassen. (§ 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB). man sich am tatsächlichen Verlauf orientiert. Die Terrasse wird für den Wirtschaftsbetrieb genutzt, daher muss sie innerhalb des Bau- Häusern, den 11.12.20y fensters liegen. Das Baufenster für die Gastwirtschaft wurde durch diese Planänderung ohnehin verkleinert. Gemeinderat Peter Schmidt ist der Ansicht, dass die Terrasse eine Nebenanlage sei, was von Herrn Fleischer verneint wird. Bürgermeister Kaiser vertritt die Meinung, dass das Baufenster erhalten bleiben soll. Des Weiteren hat Gemeinderat Peter Schmidt die Befürchtung, dass
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 | 5 die Regelung in § 2 Abs. 1 c) der Satzung, dass Nebenanlagen wie Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Bebauungsplanän- Garagen/Carports und Terrassen/Balkone oder oberirdische Stell- derung die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für plätze auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind der die Errichtung der Nahwärmezentrale für Häusern zu schaffen. im September beschlossenen Gestaltungssatzung widersprechen Die Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Inne- könnte. Herr Fleischer sieht hierin eher eine Ergänzung und keinen nentwicklung eingestuft und im beschleunigten Verfahren gemäß § Widerspruch, aber gegen eine Streichung der Regelung wäre nichts 13 a BauGB durchgeführt werden. Insoweit die Bebauungsplanände- einzuwenden. rung nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist Gemeinderätin Monika Schwinkendorf geht noch einmal auf die dieser zu einem späteren Zeitpunkt im Wege der Berichtigung anzu- Stellungnahme des Landratsamtes ein, sie versteht nicht, weshalb passen. (§ 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB). Die Firma Solarcomplex hat zu- die Entwässerung der Neubauten erst im Bauantrag geregelt wird. gesagt, die Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen. Herr Fleischer erläutert, dass dies Usus sei. Des Weiteren möchte Auf Frage von Gemeinderat Peter Schmidt teilt Herr Fleischer mit, Frau Schwinkendorf wissen, ob das Wegerecht geändert wird. Herr dass das Kollektorfeld in einem separaten Bebauungsplanverfahren Fleischer erklärt, dass der planerische Verlauf an den tatsächlichen behandelt wird, das deutlich umfangreicher ist, zumal eine Teilände- Verlauf angepasst wird. Bürgermeister Kaiser verweist auf die grund- rung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird. Auf Frage von Ge- buchrechtliche Sicherung. meinderat Thomas Schmid wird die Wegführung des Bildackerweges/ Des Weiteren lässt Bürgermeister Kaiser darüber abstimmen, ob Radweges aufgezeigt. das kleine Baufenster für die Steinterrasse erhalten bleiben soll oder Beschlussvorschlag nicht. Mit sieben zu vier Stimmen ist das Gremium für die Beibehal- Zur Einleitung des 17. Bebauungsplanänderungsverfahrens „Häu- tung des Baufensters. sern“ beantragt die Verwaltung, folgendes zu beschließen: Dann Lässt er darüber abstimmen, ob die Regelung in § 2 Abs. 1 c.) Für den im Abgrenzungsplan vom 30.11.2020 dargestellten Bereich der Satzung gestrichen werden soll. Das Gremium stimmt einstim- werden der Bebauungsplan „Häusern“ sowie die örtlichen Bauvor- mig für die Streichung. schriften“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert. Abschließend beschließt das Gremium einstimmig zur Weiterfüh- Der Gemeinderat stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. rung der 2. Bebauungsplanänderung “Bachmatt-Bärenstieg Ost”: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange unterein- 6. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der ander und gegeneinander werden folgende Anregungen im Bebau- örtlichen Bauvorschriften „Abendweide II“ gemäß § 2 BauGB ungsplan berücksichtigt: Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Gemeinderätin Monika 1.1 Die zulässige Grundfläche wird auf 350 m² reduziert entspre- Grüninger als Angrenzer in den Zuhörerreihen Platz. Laut Bürger- chend der Baufensterfläche. meister Kaiser sind rund 95 % der zu überplanenden Flächen in Ge- 1.2 Die Bezugshöhe für die maximal zulässigen Gebäudehöhen wird meindeeigentum, so dass ca. 22 Bauplätze möglich werden. Zwi- mit 885,0 m ü.NN festgesetzt. Die Firsthöhe wird mit 8,0 m, die schenzeitlich liegen rund 40 Bauplatzbewerbungen vor, was für eine Traufhöhe mit 4,7 m über der Bezugshöhe festgesetzt. attraktive Lage des Baugebiets spricht. Das Büro Kunz hat bereits 2. Den übrigen vorgetragenen Anregungen wird nach Abwägung der artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Untersuchungen öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinan- vorgenommen, um Planungsgrundlagen erarbeiten zu können. Dann der nicht entsprochen. erteilt der Vorsitzende das Wort an Herrn Fleischer. 3. Die 2. Bebauungsplanänderung „Bachmatt-Bärenstieg-Ost“ Die Gemeinde Häusern beabsichtigt die Erweiterung des Wohnbau- wird in der Fassung vom 30.11.2020 nach § 10 BauGB als Satzung gebietes „Abendweide“ um eine ca. 1,45 ha große Fläche, die west- beschlossen lich an den bereits bebauten ersten Planungsabschnitt anschließt. Über die Erweiterungsfläche wird der Bebauungsplan „Abendweide 5. Aufstellungsbeschluss zur 17. Änderung des Bebauungs- II“ aufgestellt. Das Gebiet befindet sich am nordwestlichen Orts- planes Häusern im beschleunigten Verfahren nach § 13a rand von Häusern und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als BauGB zur Errichtung einer Nahwärmezentrale Wohnbauentwicklungsfläche dargestellt. Der zweite Abschnitt um- Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Kaiser Herrn fasst noch nicht die gesamte Entwicklungsfläche, so dass sich zukünf- Fleischer und Herrn Kunz als zuständige Bebauungsplaner und dankt tig noch ein dritter Abschnitt anschließen wird. in erster Linie einmal der Familie Zumkeller, die ein Nahwärmepro- Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, um den an- jekt im Bereich des Bildackers überhaupt ermöglicht. haltenden hohen Bedarf an Wohnbaulandflächen in Häusern zu de- Die Firma Solarcomplex ist bislang zufrieden mit den Rückläufen cken. Der letzte Bebauungsplan für Einzel-/Doppelhausgrundstücke der Wärmelieferungsverträge, die Frist wurde noch bis 31.12.2020 wurde 2013 aufgestellt, die Bauplätze waren 2018 verkauft. Seither verlängert. Er stellt fest, dass die Bevölkerung gut über das Projekt hat die Gemeinde ausschließlich Innenentwicklungsmaßnahmen informiert wurde, derzeit läuft die Vermessung, der Grundstücksver- überplant. Die betroffenen Grundstücke sind größtenteils im Eigen- trag für das Gebäude ist in Vorbereitung. Die Fläche für das Kollek- tum der Gemeinde Häusern. Soweit dies noch nicht der Fall ist, haben torfeld soll angepachtet werden. Genaue Zahlen wird es nach dem die Eigentümer der Gemeinde gegenüber Mitwirkungsbereitschaft 31.12.2020 geben. Mit der unmittelbar an die Heizungsanlage an- signalisiert, so dass von einer zeitnahen Realisierung ausgegangen grenzenden Familie Behringer konnte ein Einvernehmen erzielt wer- werden kann. den. Das Gebäude soll nach Möglichkeit weit in den Hang gedrückt Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Bebauungsplanän- werden, der Standort an sich ist geeignet, für den Bau muss die An- derung die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die bindungsleitung an die Gruppenwasserversorgung verlegt werden. Erschließung und Bebauung des zweiten Bauabschnittes im Gebiet Ein Biotopausgleich wird erforderlich. Abendweide zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes er- Die Änderung des Bebauungsplanes wird erforderlich, um auf dem folgt im Regelverfahren. Grundstück Flst.Nr. 830 die planungsrechtlichen Voraussetzungen Der Bebauungsplan Abendweide II kann aus dem Flächennutzungs- zur Errichtung der geplanten Nahwärmezentrale zur Versorgung der plan des GVV St. Blasien entwickelt werden. (§ 8 Abs. 2 BauGB). Gemeinde Häusern zu schaffen. Das betreffende Grundstück liegt im Anhand eines Gestaltungsplanes zeigt Herr Fleischer die Möglich- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Häusern und ist dort teilweise keiten einer Straßenführung wie auch der Anordnung der Gebäude als öffentliche Verkehrsfläche und teilweise als private Grundstücks- auf. Durch einen verkehrstechnischen Ringschluss ist das Baugebiet fläche ohne nähere Bestimmung der Zulässigkeit ausgewiesen. In in sich erschlossen, wodurch keine Wendeanlagen notwendig wer- diesem Bereich haben sich gegenüber dem Bebauungsplan von 1970 den. Eine erste Überprüfung des Erschließungsplaners ergab, dass durch Flurbereinigung und Verkehrsbaumaßnahmen viele Änderun- auch dieser Abschnitt abwassertechnisch weitgehendst im freien gen gegenüber dem alten Planstand ergeben. Gefälle entwässert werden kann, was langfristig eine gute Option Im Rahmen der Bebauungsplanänderung soll auf der Grundlage des darstellt. Auf Frage von Gemeinderätin Monika Schwinkendorf erläu- aktuellen Katasters und der vorhandenen Topografie (Verkehrsflächen, tert er die Grenzen des Flächennutzungsplanes. Gemeinderat Peter Böschungen etc.) ein Baufenster für die geplante Nahwärmezentrale Schmidt spricht sich dafür aus, die endgültige Abgrenzung erst dann ausgewiesen und die sonstigen Nutzungen (Verkehrsflächen, öffentliche vorzunehmen, wenn der Grunderwerb getätigt wurde. Auf Frage von und private Flächen) am Bestand orientiert zugeordnet werden. Mit der Gemeinderätin Sabine Gruhn teilt er mit, dass der 3. Abschnitt noch Änderung erfolgt eine Nachverdichtung der baulichen Nutzung. nicht in die Kostenberechnung eingeflossen ist.
6 | FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Abendweide II“ bean- dieses Verfahren nicht mitträgt, muss trotzdem untersucht werden. tragt die Verwaltung, folgendes zu beschließen: Für den im Abgren- Frau Grüninger erkundigt sich nach den festgesetzten Flächen für zungsplan vom 30.11.2020 dargestellten Bereich werden der Bebau- Nebenanlagen. Herr Fleischer erläutert, dass die Festsetzung die ungsplan „Abendweide II“ sowie örtliche Bauvorschriften aufgestellt. Tiefgarage betrifft. Frau Grüninger sieht Schwierigkeiten z.B. bei Mö- Der Gemeinderat beschließt mit -9- Ja-Stimmen und -1- Nein Stimme beltransporten beim hinteren Gebäude. Herr Fleischer erklärt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Abendweide II. jedes Haus von der Tiefgarage aus erreichbar sein wird. Gemeinderä- tin Gruhn findet es gut, dass die Baulücke geschlossen wird. Bürger- 7. 5. Änderung des Bebauungsplanes „Häusern Nord“ meister Kaiser weist noch darauf hin, dass die Überflutungsfläche des • Vorstellung und Billigung des Entwurfs zur Bebauungsplanän- Moosbachs vergrößert wird. derung Nach weiterer Diskussion beschließt das Gremium einstimmig zur Ein- • Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs und der leitung des 5. Bebauungsplanänderungsverfahrens „Häusern-Nord“: Anhörung der Träger öffentlicher Belange 1. Der Änderungsentwurf vom 30.11.2020 wird gebilligt. Schriftführer Bernd Schlageter verlässt als Wohnungseigentümer ei- 2. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke ner benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Sit- wird eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt. zungsreihen und nimmt in den Zuhörerreihen Platz. Ebenso Gemein- derätin Nadine Zumkeller, als Angehörige von Wohnungseigentümer 8. Bauantrag von B. Strieberg; Anbau Carport und Holzlager an derselben WEG. bestehende Garage auf Flst.Nr. 1012/3, Schwand 2 Für das Grundstück Flst.Nr. 372/2 liegt der Gemeinde eine Bauanfra- Benjamin Strieberg beabsichtigt an die auf Grundstück Flurstück Nr. ge zum Neubau von zwei Geschosswohnungsgebäuden mit einer ge- 1012/3 bestehende Garage auf der Südseite einen kombinierten Car- meinsamen Tiefgarage vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich port und Holzlagerschuppen anzubauen. Die Ausmaße sind 5 x 7,50 des Bebauungsplanes „Häusern-Nord“. Der Bebauungsplan wurde m, die Fläche des Carports beträgt 15 m², die des Holzlagers 22,5 1999 aufgestellt und zuletzt 2017 geändert. Für das Grundstück Flst. m². Es ist ein flach geneigtes Satteldach mit 10° Neigung geplant, Nr. 372/2 sind zwei im Verhältnis zur Grundstücksgröße von ca. 2.600 wofür Herr Strieberg eine Befreiung von den Festsetzungen der Ge- m² eher kleine Baufenster ausgewiesen. Insbesondere ist das Grund- staltungssatzung beantragt, da der First bei Ausführung gemäß den stück aber durch eine damals geplante öffentliche Verkehrsfläche ge- Gestaltungsvorschriften (25° Minimum) in das südliche Fenster der teilt. Außerdem ist das Grundstück noch von der Ausweisung einer bestehende Garage hineinragt. Aus baurechtlicher Sicht wäre eine Gewässertrasse mit Uferbegleitgrün betroffen. Hier wird im Zuge Befreiung grundsätzlich möglich, da das Gebäude von der straßen- des Bauvorhabens eine lagemäßige Anpassung des auf dem Grund- abgewandten Seite errichtet werden soll und kaum wahrnehmbar ist. stück noch zu verlegenden Gewässers unter Berücksichtigung der Für den Angrenzer wirkt sich die flachere Dachneigung begünstigend topographisch vorhandenen Anschlussbereiche erforderlich. Zudem aus, da er nicht so viel Dachfläche wahrnimmt. Über eine Befreiung wird eine Anpassung der überbaubaren Flächen erforderlich, weil die entscheidet der Gemeinderat. ausgewiesenen Baufenster geringfügig um die Flächen der Balkone Nach den örtlichen Bauvorschriften sind neuerdings Carports und Ga- überschritten werden und auch die zusammenhängende Unterbau- ragen außerhalb des Baufensters bis zu einer Größe von 60 m² zuläs- ung durch die Tiefgarage berücksichtigt werden muss. Im Übrigen sig. Die bestehende Garage hat knapp 45 m², das geplante Vorhaben trifft der Bebauungsplan Häusern-Nord im Vorhabensbereich nur zusätzlich 15 m². Der östliche Teil des Anbaus soll als Holzlager ausge- „einfache“ Festsetzungen. Das heißt, insbesondere das zulässige führt werden. Nach den Gestaltungsvorschriften sind Nebenanlagen, Maß der Nutzung ist bisher nicht näher bestimmt. Im Zuge der Än- die Gebäude sind im Sinne des § 2 LBO bis zu einer Größe von maxi- derung erfolgen aber entsprechende Festsetzungen. Die Gemeinde mal 5 % der Grundstücksfläche und einer maximalen Gebäudelänge verfolgt im Grundsatz die Zielsetzung, auf den noch verfügbaren von 7 m zulässig. Bei einer Grundstücksfläche von 893 m² (seitherige Innenbereichsflächen eine Bebauung zuzulassen, um die Innenent- Grundstücksfläche) sind dies 44,65 m². Nach Abzug der Fläche des wicklung zu fördern. Das geplante Bauvorhaben entspricht dieser bestehenden Holzschopfs, eines Gewächshauses sowie eines Un- Zielsetzung. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um terstands steht für die beantragte Fläche noch rund 23 m² zur Verfü- die Innenentwicklung durch Nachverdichtung zu fördern. gung. Der geplante Anbauteil misst 22,5 m². Bürgermeister Kaiser erläutert anhand von Plänen das Vorhaben und Zum Bauvorhaben liegt noch ein Einspruch eines Angrenzers vor, der begründet die Planänderung. Dann erteilt er Herrn Fleischer das Wort. die Nichteinhaltung der Vorgaben der Gestaltungssatzung bezüg- Die Bebauungsplanänderung ist u.a. wegen der Bachverlegung so- lich der maximalen Gebäudelänge für Nebengebäude wie auch der wie der über die Baufenster hinausragenden Balkone notwendig. Der zulässigen Maximalflächen für diese Gebäude moniert. Schriftführer Grundstückseigentümer beantragt die Änderung des Bebauungspla- Schlageter erläutert detailliert die aktuelle Gestaltungssatzung, die nes. Der Mindestabstand zwischen den beiden Gebäuden muss ein- Regelungen zu Garagen und Carports und zum anderen zu Nebenan- gehalten werden. Pro Gebäude sind 8 Wohneinheiten vorgesehen. Im lagen bis maximal 5 % der Grundstücksfläche und maximal 7 m Ge- Umfeld gibt es ähnlich kompakte Gebäude im Bestand. Im Prinzip sind bäudelänge enthält, die jeweils gesondert zu betrachten sind. die Baufenster schon vorhanden. Allerdings wird die dazwischenlie- Die beanstandete maximale Gebäudelänge von 7 m bezieht sich rein auf gende Verkehrsfläche nicht benötigt. Außerdem entspricht der Bach- diese Art der Nebengebäude, das unter diese Kategorie fallende Holzla- verlauf nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Zudem ist der derzei- ger misst 5 × 4,5 m. Diese Maßgabe ist somit eingehalten. Die Addition tige Bebauungsplan ein sogenannter einfacher Bebauungsplan, dem der Flächen für Nebenanlagen, die unter diese 5 % Regelung fallen, ist Regelungen zu Maß der Nutzung, Höhe etc. fehlen. Daher wird eine kleiner als 44,65 m² (zulässige Fläche), somit ist auch diese Maßgabe Deckblattänderung durchgeführt, das Gewässer wird mit Gewässer- eingehalten. Die Fläche der bestehenden Garage sowie des geplanten rand festgesetzt, die Baufenster werden wegen der geplanten Balkone Carports sind kleiner 60 m² und somit zulässig. Seitens der Verwaltung vergrößert. Zuzüglich werden 2 Vollgeschosse, die Grundflächenzahl, bestehen deshalb gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Über die Be- die Dachneigung sowie die Beschränkung auf 8 Wohneinheiten fest- freiung bezüglich der Dachform entscheidet der Gemeinderat. gesetzt. Die Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Bürgermeister Kaiser teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Innenentwicklung eingestuft und im beschleunigten Verfahren gemäß Baurechtsamt mehrfach vor Ort war, da bereits vor Genehmigung § 13 a BauGB durchgeführt werden. Bautätigkeiten stattgefunden haben. Er fordert den Bauherrn auf, Dann erteilt er dem Landschaftsplaner Herrn Kunz das Wort. Die die Aktivitäten bis zur Genehmigung einzustellen. Gemeinderat Rai- Flächenversiegelung wird–durch den Wegfall der Straße- um 380 ner Schwinkendorf findet die Ausführung gut, das Holzlager soll als m² reduziert. Maßgeblich ist hier nicht der der Bestand, sondern die solches auch künftig genutzt werden. Auch Gemeinderätin Gruhn Festsetzungen im bestehenden Bebauungsplan. Die Bäume an der moniert die Vorgehensweise und bittet den Bauherrn, sich bei Bau- Grundstücksgrenze bleiben stehen. Die Bachverlegung erfolgt in ei- vorhaben auch Gedanken über die nachbarschaftlichen Querelen zu ner kleinen Schleife. Ansonsten kommt es bezüglich der Schutzgüter machen. Sie hofft, dass mit Abschluss des Baugenehmigungsverfah- durch die Reduzierung der versiegelten Fläche keine entscheidungs- rens dann Ruhe eintritt. Gemeinderat Peter Schmidt schließt sich relevanten Veränderungen. Die Bewertung des Artenschutzes erfolgt dem an, mit dem Bauvorhaben selbst hat er kein Problem. im Worst-Case-Verfahren. D.h. das Vorkommen von Fischen, Ringel- Am Ende stimmt der Gemeinderat dem Bauantrag in der vorgelegten nattern, Fröschen etc. wird unterstellt. Die Bauzeiten müssen sich an Form unter Befreiung bezüglich der Dachneigung einstimmig zu. diesem angenommenen Bestand orientieren. Wenn das Landratsamt
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 | 7 9. Informationen zur Sanierung des Bildackerweges durch das Ingenieurbüro Tillig im Zusammenhang mit der Förderan- DIE VERWALTUNG INFORMIERT tragstellung beim Ausgleichstock Zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt Gemeinderat Thomas Schmid wegen Befangenheit in den Zuhörerreihen Platz. Nachdem der Gemeinderat den Beschluss zur Sanierung des Bilda- ckerweges gefasst hat, wurde das Ingenieurbüro Tillig beauftragt, Wir sind für Sie da: erste Voruntersuchungen und Kostenschätzungen zur Antragstellung Öffnungszeiten der Verwaltung: beim Ausgleichsstock auszuarbeiten. Geschäftsführer Ralph Mül- Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr haupt hat sich für heute krankheitsbedingt entschuldigt, weshalb Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr Bürgermeister Kaiser in Kürze den Zustand der Straße sowie die Sa- nierungsnotwendigkeiten beschreibt. Neben der Straße muss auch Weihnachten und Silvester: der Kanal wie auch die Wasserversorgung erneuert werden. Morgen 24.12. und 31.12.2020 geschlossen! möchte er die Voruntersuchungsergebnisse dem Regierungspräsidi- um präsentieren. Anhand einer Präsentation zeigt er die Voruntersu- Öffnungszeiten der Touristinformation Häusern: chungen des Ingenieurbüros auf. Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Nach einer 1. Kostenschätzung des Ingenieurbüros werden für den Straßenbau 470.000 €, für die Kanalisation 310.000 €, für die Was- Weihnachten und Silvester: serversorgung 141.000 € für Medienleitungen 26.000 € und somit 24.12. und 31.12.2020 geschlossen! in Summe 947.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer (1.126.930 €) veran- schlagt. Hinzu kommen noch die Planungskosten. Öffnungszeiten der Postagentur Im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung (bisher DN 80) hat Planer Montag bis Freitag von 09.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Mülhaupt noch vorgeschlagen, die bislang über die Freifläche „Auf Samstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr dem Bildacker“ verlaufende Anbindung an die Gruppenwasserversor- gung Höchenschwand in die Straße zu verlegen. Im südlichen Teilbe- Weihnachten und Silvester: reich soll auch die Druckentwässerungsleitung für das Gewerbege- 24.12. und 31.12.2020 geöffnet! biet Oberlehen mitverlegt werden. Bürgermeister Kaiser möchte die Details nochmals in der kommenden Sitzung im Zusammenhang mit der Antragstellung für den Ausgleichsstock behandeln. 10. Vorbereitung und Festlegungen zur Landtagswahl Telefonisch sind wir zu erreichen: am 14.03.2021 07276 - 93 14 - 0 Für die am 14.03.2021 stattfindende Landtagswahl sind die Wahlvor- Einwohnermeldeamt 93 14 - 11 stände für die Urnen- und die Briefwahl zu besetzen. Die Berufung Rechnungsamt 93 14 - 12 erfolgt durch den Bürgermeister, wobei es bei den vergangenen Wah- Kasse 93 14 - 26 len Usus war, dass die Gemeinderäte alle mitgewirkt haben. Seitens Hauptamt 93 14 - 13 der Verwaltung wird folgendes vorgeschlagen: Tourist-Information 93 14 - 15 • Die Gemeinde Häusern bildet einen Wahlbezirk Schneetelefon 93 14 - 24 • Der Wahlraum ist im Rathaus, 79837 Häusern, St.-Fridolin-Str. 5, Grundschule 93 14 - 18 Sitzungszimmer; der Wahlraum ist nicht barrierefrei ! Küche, Kur- und Sporthaus 93 14 - 19 • Das Wahllokal für die Briefwahl ist im Rathaus, 79837 Häusern, Feuerwehrgerätehaus 93 14 - 30 St.-Fridolin-Str. 5, Bürgersaal Für die Besetzung der Wahlvorstände wird folgendes vorgeschlagen: Musik Probelokal 93 14 - 40 1. Wahlvorstand für den Wahlbezirk Häusern Zunftstube Hüsemer Hase 93 14 - 50 Wahlvorsteher: Bürgermeister Thomas Kaiser Bauhof 48 16 47 Stellvertreter: Bürgermeisterstellvertreterin Sabine Gruhn Kläranlage 48 11 91 Beisitzer: 5 Gemeinderäte und 3 Gemeindebedienstete (als Beisitzer und Schriftführer) 2. Briefwahlvorstand Vorsteher: Peter Schmidt Frühstückstreff für seelisch belastete Menschen - Stellvertreter: 1 Gemeinderat ein Angebot des Caritasverbandes Hochrhein Beisitzer: 2 Gemeinderäte und 1 Verwaltungsmitarbeiter als Beisitzer + Schriftführer Der Frühstückstreff ist ein Treffpunkt für psychisch belastete Men- Der Gemeinderat wirkt bei den Wahlen mit, die Einteilung obliegt der schen sowie alle interessierten Personen. Die Treffen finden 14-tägig, Verwaltung. Gemeinderat Peter Schmidt ist bereits in der Gemeinde jeweils mittwochs, von 9.00 bis 11.30 Uhr statt im Theophil-Lamy Weilheim zum Wahldienst eingeteilt. Gemeinderätin Monika Schwin- Haus, Im Frongarten 2, 79837 St. Blasien. kendorf entschuldigt sich ebenfalls für den Wahldienst. Aufgrund der aktuellen Coronalage müssen wir auf dieses Angebot Bürgermeister Kaiser schlägt vor, Gemeinderat Thomas Schmid als derzeit verzichten. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau B. Scholz, Vorsitzenden und Gemeinderat Patrick Bühler als Stellvertreter zu Tel. 07751 - 801133 oder unter b.schluz@caritas-hochrhein.de wenden. bestimmen. Sozialpsychiatrischer Dienst des Caritasverbandes Hochrhein Gemeinderätin Monika Grüninger schlägt vor, die Wahlvorstände im Sozialstation St. Blasien, Friedhofstr. 8, 79837 St. Blasien Hinblick auf die Coronaproblematik doppelt zu besetzen. Auf ihre Das monatliche Treffen der Selbsthilfegruppe der Angehörigen psy- Frage nach der Nutzung des Kur- und Sporthauses für die Wahl teilt chisch erkrankter Menschen entfällt auf Grund der aktuellen Coron- Bürgermeister Kaiser mit, dass man sich Gedanken hierzu gemacht alage im November und Dezember. hat, da jedoch kein Netzwerkanschluss vorhanden ist, habe man sich Info´s unter: Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband, für das Sitzungszimmer entschieden. Mit entsprechenden Steue- Tel.: 07751-801133. rungsmaßnahmen könne der Publikumsverkehr geregelt werden. Der Gemeinderat erklärt sich mit den Besetzungen einverstanden. Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige und Freunde von Suizidopfern 11. Bekanntgaben Caritasverband Hochrhein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen • Bürgermeister Kaiser möchte die nächste Sitzung erst am Ansprechpartnerin ist Frau Dagmar Reinker, Tel. 07751/ 2606, E- Mail: 21.12.2020 abhalten. d-reinker@t-online.de oder Frau Barbara Scholz, Tel. 07751/ 8011-33, • Die Gemeindeveranstaltungen an Weihnachten wie auch wahr- E- Mail: b.scholz@caritas-hochrhein.de scheinlich der Neujahrsempfang werden Corona bedingt abgesagt. Selbsthilfegruppe „Menschen mit einer Bipolaren Erkrankung“ 12. Fragen aus dem Gemeinderat und den Zuhörerreihen Caritasverband Hochrhein, Herr Andreas Maichle, Es werden keine Fragen gestellt. Telefon: 07751/8011-43
8 | FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN Selbsthilfegruppe für Jugendliche mit einer depressiven Erkrankung und / oder Angsterkrankung im BEKANNTMACHUNGEN D. LANDKREISES Landkreis Waldshut Altersgruppe: 16-20-Jährige Unsere Gruppe ermöglicht einen Erfahrungsaustausch in einem ge- schützten Rahmen. „Pflegestützpunkt“ – Informationen • Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, werden auf viel- und individuelle Beratung rund um fältige Weise von ihrer Erkrankung belastet und beeinflusst. • Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Alltagssituationen das Thema Pflege und Erfahrungen mit anderen Betroffenen zu teilen und zu bespre- Unter Beachtung aller hygienischen Vorschriften – nehmen die Mitar- chen. • Die Gruppe kann durch regelmäßige Kontakte und den gegenseiti- beiter des Pflegestützpunktes Waldshut persönliche Beratungstermi- gen Austausch Unterstützung bieten. ne wahr. Sie haben Fragen rund um die Pflege, benötigen Unterstüt- zung bei Antragsstellung auf einen Pflegegrad, Unterstützung bei der Treffen: Derzeit finden aufgrund der Coronalage keine Treffen statt. Auswahl von Hilfs- und Pflegeangeboten usw.? Dann sind wir gerne Ort: Erdgeschoss des Caritasverbandes Hochrhein, Poststraße 1, wieder für Sie da. 79761 Waldshut-Tiengen Folgende Außensprechstunden finden statt: Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an: Donnerstag, 17.12.2020 von 15:00 - 17:00 Uhr im Haus des Gastes in Du-bist-nicht-alleine@mail.de Höchenschwand Beratung im Sozialrecht Bitte vereinbaren Sie auch hier einen Termin! Sprechtag der VdK Sozialrechtschutz GmbH in Waldshut-Tiengen mit Frau E. Bendzko, Bahnhofstr. 12 (barrierefrei). Im Einzelfall und nach telefonischer Terminvereinbarung auch wieder Die Beratung und rechtliche Vertretung in sozialrechtlichen Fragen, persönlich. Rufen Sie uns an. u.a. in der gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pfle- Ansprechpartner ist: Frau Simone Hiob, Telefon: 07751/864290 oder geversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht. per Mail: simone.hiob@landkreis-waldshut.de Eine Terminvereinbarung unter 07741 - 96 98 73-0 ist erforderlich. Wegen des Corona-Virus ist die Servicestelle für den Publikums- verkehr geschlossen, aber telefonisch , per Fax, per e-mail oder Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ändert die per Post weiterhin erreichbar. Bankverbindung IBB Beratungsstelle Waldshut Beratungsgespräche können wegen den neuen Coronamaßnah- Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut bittet men leider nur noch telefonisch stattfinden. alle Kundinnen und Kunden, für Zahlungen der Hausmüllgebühren ab Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für psychisch sofort nur noch die im aktuellen Bescheid angegebene Bankverbin- erkrankte Menschen und ihre Angehörigen bietet für die nächste dung DE46 6845 2290 0077 0839 88 sowie die dortige Kundennum- Zeit nur noch telefonische Beratungsgespräche an. Diese sind dafür immer, während der Woche, möglich. Die Sprechstunde ist nicht an mer zu verwenden. bestimmten Tagen gebunden. Das bisherige Gebührenkonto DE97 6845 2290 0077 0194 38 bei der Sie können uns unter Telefon 07751 / 9151110 (Anrufbeantworter) 24 Sparkasse Hochrhein erlischt zum 30.11.2020. Daher bitten wir drin- Stunden täglich erreichen oder zu Bürozeiten unter Telefon 07751 / gend, bestehende Daueraufträge anzupassen oder beim Online-Ban- 86-4254. Homepage: www.ibb-stelle waldshut.de king gegebenenfalls die Favoriten entsprechend zu aktualisieren. Ab dem 01.12.2020 sind Zahlungen auf das Gebührenkonto DE97 6845 Das monatliche Treffen der Selbsthilfegruppe der Angehörigen psy- 2290 0077 0194 38 bei der Sparkasse Hochrhein nicht mehr möglich. chisch erkrankter Menschen entfällt auf Grund der aktuellen Coron- Sollten dennoch Zahlungen getätigt werden, erfolgt die bankseitige alage im November und Dezember. Rückbuchung mit dem Hinweis „Konto erloschen“. Info´s unter: Barbara Scholz, Sozialarbeiterin, Caritasverband, Für Kundinnen und Kunden besteht die Möglichkeit, am SEPA-Last- Tel.: 07751-801133. schriftverfahren teilzunehmen. Informationen zum Download finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft https:// www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/formulare/sepa.php oder ru- Verschenkbörse fen Sie an unter der Telefonnummer 07751 / 86-5432. 1 Einbaukühlschrank Tel. 07672 - 92 48 77 Sofern Sie etwas kostenfrei abzugeben haben, setzen Sie sich bitte mit Sperrmüll-/Altholzbeantra- Frau Raetzke vom Einwohnermeldeamt, Tel. 07672 - 93 140, in Verbin- gung auf Abruf ab 01.12.2020 dung. Nennen Sie uns Ihren Gegenstand und Ihre Telefonnummer. online möglich E.Mail. gemeinde@haeusern.de Betreff: Verschenkbörse Vielen Dank! Ab dem 01.12.2020 bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut allen Haushalten einen neuen Sperrmüll-On- line-Service. Dieser Service wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Über das neue Sperrmüll-Onlinemodul können Abholaufträge für Fundbüro Sperrmüll- und Altholz auf Abruf bequem von zuhause aus direkt auf Es wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft (https://www. abgegeben: abfall-landkreis-waldshut.de/index.php) erfasst werden. Dadurch - einzelner Schlüssel (vor Feuerwehr) entfällt weitestgehend eine manuelle Nacharbeit der Bestellungen. - Sportbeutel Insgesamt wird der Bestellprozess dadurch vereinfacht und beschleu- - 2 kleine Schlüssel (Tankstelle) nigt, da die Bestellungen bereits am Tag der Bestellung beim Eigen- - Sonnenbrille mit Sehstärke betrieb Abfallwirtschaft vorliegen und maschinell weiterverarbeitet werden. Telefonische Wartezeiten entfallen. Bei Online-Bestellung Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei dem Einwohnermeldeamt, entfällt die Nutzung der Sperrmüllabrufkarten. Frau Raetzke, Tel.: 07672/ 93 14-0 Wer jedoch eine Sperrmüllabholung nicht online bestellen möch- te, kann dies auch weiterhin per Abrufkarte, telefonisch (Tel.Nr. 07751/86-5432) oder per Telefax tun.
Mitteilungsblatt der Gemeinde HÄUSERN FREITAG, 11. DEZEMBER 2020 | 9 Weitere Vorteile von Sperrmüll-Online sind: • Waldshut (Bleiche) • Jeder Kunde kann die Sperrmüll- und Altholzgegenstände direkt • RAZ Münchingen im neuen Online-Modul in Ruhe von zuhause aus erfassen. • Ergänzende Bereitstellung von Containern für die Annahme von • Die Bestellung kann jederzeit erfolgen, völlig unabhängig von den amtlichen blauen Restmüllsäcken auf den Recyclinghöfen Geschäftszeiten des Eigenbetriebs. • Degernau • Es müssen keine Abrufkarten frankiert und versandt werden. Je • Jestetten Bestellung werden je nach Menge des Sperrmülls ein oder zwei Ab- • Zusätzlich stellt der Entsorger Kühl in KW 1/2021 am Standort sei- rufkarten verbraucht. Pro Haushalt und Jahr können weiterhin ma- ner Niederlassung in Waldshut, Felsenauer Str. 18, 79761 Walds- ximal bis zu 4 m³ Sperrmüll kostenfrei abgeholt werden. Ihre An- hut-Tiengen, zwei Großcontainer für die Annahme von amtlichen gaben werden im System hinterlegt, sodass nachvollzogen werden Restmüllsäcken bereit. kann, wie häufig bereits eine Sperrmüllbeauftragung erfolgt ist. • Anhand des Abfall-ABCs auf der Homepage kann jeder Kunde Von dieser Regelung sind alle Anwesen des Sammelgebietes Ost, die selbst prüfen, welche Gegenstände als Sperrmüll abgeholt werden, eine wöchentliche Restmüllabfuhr haben, nicht betroffen. welche eventuell zum Recyclinghof transportiert werden müssen, oder welche ggf. sogar in die Restmülltonne gehören. Für alle Städte und Gemeinden im Sammelgebiet West (gerade • Um es unseren Kunden so einfach wie möglich zu machen, sind in Wochen: Biomüllabfuhr; ungerade Wochen: Restmüllabfuhr) gel- einem Drop-Down-Menü bereits die „Klassiker“ (z. B. Bett, Stuhl, ten folgende Empfehlungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft: Tisch, Matratze) hinterlegt. Falls nichts davon passt, geben Sie den • Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, die Biomülltonne Gegenstand unter „Sonstiges“ manuell ein. in KW 52 (21.12. bis 27.12.2020) leeren zu lassen, da die nächste • Angaben zu einem abweichenden Bereitstellungsort können hin- turnusmäßige Abfuhr der Biotonne erst 3 Wochen später erfolgt, terlegt werden. also in KW 2 (11.01. bis 17.01.2021) des neuen Jahres. • Innerhalb nur eines Tages wird Ihre Bestellung überprüft und an den Entsorger weitergeleitet. Sie als Kunde erhalten direkt eine Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der Feiertagsverschiebung über automatische Eingangsbestätigung für Ihre Bestellung. Weihnachten die Leerung der Biotonnen für KW 52 in den Städten • Hinweis: Das bisher bereitgestellte elektronische Bestellformular und Gemeinden Bernau, Dachsberg, Ibach, St. Blasien und Todtmoos für Sperrmüll auf Abruf entfällt ab Januar 2021. Dieses Formular bereits am Samstag, den 19.12.2020 erfolgt. übermittelt die Bestellung lediglich an den Eigenbetrieb, wo dann Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die im Müll- eine manuelle Nacherfassung der Bestelldaten erforderlich ist. kalender für 2021 veröffentlichten Leerungen und Sammeltermine in der 1. Kalenderwoche des neuen Jahres korrekt sind und vom Entsor- Die Benachrichtigung über den Abholtermin für Sperrmüll und Altholz ger entsprechend gefahren werden. erhalten Sie nach wie vor per Post direkt vom Entsorger Remondis. Ferner bittet der Eigenbetrieb zu beachten, dass der Müllkalender 2021 den Haushalten erst Ende des Jahres zugestellt wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft freut sich, seinen Kunden mit dem Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis für diese Son- neuen Sperrmüll-Online-Service einen weiteren, komfortablen Ser- derregelungen, die jedoch nur für die Kalenderwoche 1 des Jahres 2021 vice anbieten zu können. gelten. Ab KW2/2021 läuft die Rest- und Biomüllentsorgung wieder plan- mäßig. Die Konstellation zweier aufeinanderfolgender ungerader Kalen- derwochen tritt erst zum Jahreswechsel 2026/2027 wieder auf. Die vor- Zwei ungerade Kalender- stehenden Regelungen sind auch auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.abfall-landkreis-waldshut.de veröffentlicht. wochen zum Jahreswechsel – Besondere Regelungen bei der Müllentsorgung in KW 1/2021 Verschiebung der Müllabfuhr Der Jahreswechsel 2020 / 2021 weist eine Besonderheit auf: Es fol- und Biomüllabfuhr sowie gen zwei ungerade Kalenderwochen aufeinander: KW53/2020 und Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen an KW1/2021. Da im Landkreis Waldshut die Müllentsorgung nach ge- Weihnachten und Neujahr raden und ungeraden Kalenderwochen gestaffelt ist, ergeben sich hieraus für den Jahreswechsel besondere Regelungen, die wir nach- Aufgrund zweier aufeinander folgender Feiertage (25.12.2020 und folgend bekanntgeben: 26.12.2020) wird die Müllabfuhr sowie die Biomüllabfuhr für den ers- Für alle Städte und Gemeinden im Sammelgebiet Ost (gerade Wo- ten Weihnachtsfeiertag abweichend von der üblichen Feiertagsrege- chen: Restmüllabfuhr; ungerade Wochen: Biomüllabfuhr) gelten lung, um einen Tag wie folgt vorverlegt. folgende Empfehlungen des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft: Die Abfuhrtermine sind wie folgt festgelegt: • Allen Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in KW 52 (21.12. Freitag, den 25.12.2020 wird vorverlegt auf bis 27.12.2020) die Restmülltonne leeren zu lassen, da die nächs- Donnerstag, den 24.12.2020, te turnusmäßige Abfuhr der Restmülltonne erst 3 Wochen später Donnerstag, den 24.12.2020 wird vorverlegt auf erfolgt, also in KW 2 (11.01. bis 17.01.2021) des neuen Jahres. Da- Mittwoch, den 23.12.2020, bei ist zu beachten, dass aufgrund der Feiertagsverschiebung über Mittwoch, den 23.12.2020 wird vorverlegt auf Weihnachten die Leerung des Restmülls für KW 52 in den Städten Dienstag, den 22.12.2020, und Gemeinden Bonndorf, Eggingen, Stühlingen und Wutach be- Dienstag, den 22.12.2020 wird vorverlegt auf Montag, den 21.12.2020, reits am Samstag, den 19.12.2020 erfolgt. Montag, den 21.12.2020 wird vorverlegt auf • Falls das Volumen der Restmülltonne nicht ausreichen sollte, stellt Samstag, den 19.12.2020. der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft in der ersten Woche des neuen Jahres, KW 1/2021 (vom 04.01. bis 10.01.2021), allen Bürgerinnen An Neujahr (01.01.2021) und den folgenden Werktagen wird die Mül- und Bürgern ein Zusatzangebot zur Annahme von amtlichen Rest- labfuhr und die Biomüllabfuhr nach der üblichen Feiertagsregelung müllsäcken auf Recyclinghöfen wie folgt zur Verfügung: wie folgt verlegt: • Annahme von amtlichen Restmüllsäcken des Landkreises Wald- von Freitag, den 01.01.2021 auf Samstag, den 02.01.2021. shut in die dortigen Sperrmüllcontainer (andere Müllsäcke als die Im Müllkalender für 2020/2021 wie auch in der Abfall-App sind die amtlichen blauen Müllsäcke des Landkreises Waldshut werden entsprechenden Verschiebungen bereits berücksichtigt. nicht angenommen) auf den Recyclinghöfen Die Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldshut, die Deponie • Grafenhausen Lachengraben, das Regionale Annahmezentrum Wutach-Münchin- • Hohentengen gen, die Grünabfallkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon • Höchenschwand sowie sämtliche Recyclinghöfe sind an Weihnachten (24.12.2020, • Klettgau-Grießen 25.12.2020, 26.12.2020) sowie an Silvester (31.12.2020), Neujahr • GAK Küssaberg/Ettikon 01.01.2021 und Samstag den, 02.01.2021 geschlossen.
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