Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth Herausgeber: Gemeindeverwaltung Heinersreuth, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth Tel. 0921 / 74 74 0-0, Fax 0921 / 74 74 0-44 www.heinersreuth.de; poststelle@heinersreuth.com Verantwortlich für den gemeindlichen Teil: 1. Bürgermeisterin Simone Kirschner E-Mail: s.kirschner@heinersreuth.com Mobil: 0160 / 94 40 34 92 Geschäftsleitender Beamter Danielo Heidrich Mobil: 0160 / 74 74 090 Öffnungszeiten Rathaus / Sprechstunde der Bürgermeisterin: Rotmain-Bürgerservice: Mo.-Fr. von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr Di. von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Di. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mi. von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mi. von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung. Wasserversorgung: Bauhof: Handy 0152 / 33714999 Handy 0171 / 4902701 Kompostierungsanlage Unterwaiz: (geöffnet von April bis November) Jeden 1. und 2. Sa. im Monat nur von 10.00 bis 12.30 Uhr - nachmittags geschlossen restliche Samstage von 15.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch von 18.00 bis 19.00 Uhr (nur während der Sommerzeit) September 2021 Nr. 500 1
INHALT ALLGEMEINE INFORMATIONEN.......................................................................................................... 3 AMTLICHE NACHRICHTEN..............................................................................................................4-13 GEMEINDE ALLGEMEIN, REDE DER 1. BÜRGRMEISTERIN ZUR 500. AUFLAGE ............................... 14-17 JUBILARE DER GEMEINDE ................................................................................................................ 18 STELLENANGEBOT DER GEMEINDE .................................................................................................. 20 DIE FELDGESCHWORENEN INFORMIEREN ........................................................................................ 21 ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH .................................................................................................. 22 INFORMATIONEN AUS DEM LANDRATSAMT ............................................................................... 23-26 INFORMATIONEN ÜBERÖRTLICHER VEREINE, KÖRPERSCHAFTEN UND INSTITUTIONEN ............... 28-29 UNSERE KINDERGÄRTEN INFORMIEREN .......................................................................................... 30 AUS DEM VEREINSLEBEN ............................................................................................................ 31-34 TERMINKALENDER DER ÖRTLICHEN VEREINE ................................................................................... 35 KLEINANZEIGEN............................................................................................................................... 35 KIRCHLICHE NACHRICHTEN .............................................................................................................. 36 Titelbild: mutige Schwimmer auf der Cottenbacher Brücke - in Anlehnung an das bekannte historische Bild Persönliche Termine im Rathaus Um die persönlichen Kontakte zu minimieren und die Wartezeiten zu reduzieren, ist bei einem persönlichen Termin (z.B. Beantragung eines Personalausweises, Wohnsitzanmeldung, Gewerbean-, um- oder abmeldung) Titelbild: eine vorherige Terminvereinbarung unter 0921 / 74 74 0 - 0 oder einwohnermeldeamt@ heinersreuth.com erforderlich. Vielen Dank! Wir sind gerne für Sie da. Anzeige 2
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Notruf Apotheken-Dienste Polizeiinspektion Tel. 0921 / 5 06 22 30 ● Fax 0921 / 5 06 22 09 Freitag, 17.09.: Feuer, Katastrophen, Arzt, Krankentransport 112 Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld Ärztebereitschaftsdienst Tel. 116 117 Easy Apotheke, Leuschnerstr. 53, Bayreuth Samstag, 18.09.: Redaktionsschluss für die Ausgabe Oktober 2021: Adlerapotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth 28.09.2021, 11.30 Uhr Sonntag, 19.09.: Wir bitten um Vorlage von digitalen Daten Park-Apotheke, Bayreuther Str. 1 ½, Eckersdorf (bei JPEG eine Auflösung von 300dpi) an folgende Adresse: mitteilungsblatt@heinersreuth.com Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, BT Vielen Dank! Freitag, 24.09.: Mohren-Apotheke, Maximilianstr. 57, Bayreuth Anzeigenangebot Samstag, 25.09.: √ 1 Seite DIN A 4 hoch 100 € Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld √ ½ Seite DIN A 5 quer 60 € Rathaus-Apotheke, Luitpoldplatz 14, Bayreuth √ ¼ Seite Hochformat 40 € Sonntag, 26.09.: √ ⅛ Querformat 30 € Birken-Apotheke, Friedrichstr. 53, Bayreuth √ Beilage (1Blatt) 150 € Freitag, 01.10.: Weitere Informationen zu Formatgrößen erhalten Apotheke am Roten Hügel, Preuschwitzer Str. 57, BT Sie unter 0921 / 74 74 0 - 15 Samstag, 02.10.: Zustellung des Mitteilungsblattes Hirsch-Apotheke, Glockenstr. 1, Bayreuth Sonntag, 03.10.: Liebe Bürgerinnen und Bürger, Apotheke am Schlossberg, Burgstr. 1, Neudrossenfeld das gemeindliche Mitteilungsblatt wird bis zum 15. Apotheke Rotmain-Center, Hohenzollernring 58, BT des Monats im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Freitag,08.10.: Auf Terminüberschneidungen durch die Zustellung Adlerapotheke, Maximilianstr. 47, Bayreuth bis zum 15. haben wir keinen Einfluss. Ebenso Samstag, 09.10.: haben wir keinen Einfluss auf die Terminierung der Anzeigen durch die Vereine. Park-Apotheke, Bayreuther Str. 1 ½, Eckersdorf Schwanen-Apotheke, Richard-Wagner-Str. 43, BT Ihre Gemeindeverwaltung Sonntag, 10.10.: Marienapotheke, Riedingerstr. 21, Bayreuth Sondernutzung Straße und Gehweg Freitag, 15.10.: Die Benutzung der Straßen und straßenbegleitenden Rathaus-Apotheke, Luitpoldplatz 14, Bayreuth Wege über den Gemeingebrauch hinaus (fließender Samstag, 16.10.: oder ruhender Verkehr), stellt eine Sondernutzung Birken-Apotheke, Friedrichstr. 53, Bayreuth dar, welche der Erlaubnis der Straßenbaubehörde Sonntag, 17.10.: (i.d.R. Gemeinde) bedarf. Dies bedeutet, dass die Brandenburger-Apotheke, Brandenburger Str. 24, Straßen und Wege der Gemeinde Heinersreuth nur Bayreuth zum Fahren, Parken bzw. Gehen genutzt werden dürfen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, also z.B. durch Abstellen von Pflastersteinen, Containern, Entleerung der Mülltonnen Sperrmüll, etc. unterliegt dem Genehmigungsvorbe- halt durch die Gemeinde Heinersreuth. Sollten Ihre Mülltonnen aus verschiedenen Gründen Was also müssen Sie tun, wenn Sie eine Baustelle mal nicht geleert worden sein, so stehen Ihnen daheim haben und Materialien auf der Straße oder folgende Ansprechpartner zur Verfügung. auf dem Gehweg kurzfristig lagern wollen? Restmüll-, Bio- und Papiertonne Es ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Sonder- Landratsamt Bayreuth 0921 / 728 - 282 nutzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eine Gelbe Tonne Erlaubnis zur Sondernutzung (verkehrsrechtliche Firma Veolia 0921 / 93 05 851 Anordnung -gebührenpflichtig-) zu beantragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wenn Sie eine Firma mit den Tätigkeiten beauftra- gen, kann dies auch von der Firma erledigt werden. Ihre Gemeindeverwaltung 3
Die Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 wurde am 16. August 2021 auf unserer gemeindlichen Internetseite sowie im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht. Sommerpause! In dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie kein Protokoll aus dem Gemeinderat. Aufgrund der Sommerpause finden die nächsten Sitzungen erst wieder Ende September statt. Sitzungstermine: Bau- und Umweltausschusssitzung 21.09.2021 18 Uhr digitale Sitzung Vorerst bis 30.09.2021 keine Zuhörer-Möglichkeit. Haupt- und Finanzausschusssitzung 18.10.2021 18 Uhr Rathaus Heinersreuth Bau- und Umweltausschusssitzung 19.10.2021 18 Uhr Rathaus Heinersreuth Gemeinderatssitzung 28.09.2021 18 Uhr Mehrzweckhalle Altenplos Gemeinderatssitzung 26.10.2021 18 Uhr Mehrzweckhalle Altenplos Wir bitten um Reservierung eines Zuhörer-Platzes unter 0921 / 74 74 0 - 10. Anzeige 6
Gemeinde – Markt – Stadt Verwaltungsgemeinschaft Heinersreuth WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl 1. Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde ☐ bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich in / im Bezeichnung und genaue Anschrift des Wahlraums Der Wahlraum ist ☐ barrierefrei ☐ nicht barrierefrei. Zahl ☒ ist in folgende 2 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk / Sonderwahlbezirk Wahlraum barrierefrei Nr. Abgrenzung Bezeichnung und genaue Anschrift ja nein Schulturnhalle Heinersreuth, Geschwister- 001 Heinersreuth / Cottenbach Scholl-Straße 28, 95500 Heinerseuth ☐ ☒ Mehrzweckhalle Altenplos, Ährenweg 5, 002 Altenplos / Unterwaiz 95500 Heinersreuth ☒ ☐ In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit Datum Datum vom 20.08.2021 bis 29.08.2021 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Zahl ☐ ist in Sonderwahlbezirk(e) eingeteilt, und zwar: Bezeichnung und genaue Anschrift des Sonderwahlbezirks / der Sonderwahlbezirke, barrierefrei ja / nein 7
3. ☒ Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses Uhrzeit um 15.30 Uhr Bezeichnung und genaue Anschrift des Auszählungsraums / der Auszählungsräume im Rathaus Heinersreuth, großer Sitzungssaal, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth und in der Grundschule Heinersreuth, Aula, Geschwister-Scholl-Straße 28, 95500 Heinersreuth zusammen. 4. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Per- sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zuge- lassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Be- werbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- zeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahl- schein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises Oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 8
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag be- schaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter- schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahl- gesetzes). Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be- schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- stimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahl- entscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Datum Unterschrift 01.09.2021 Information zur Bundestagswahl 2021 Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen wurden Ihnen bereits zugestellt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, den 24. September 2021, beim Wahlamt zu beantragen. Die Beantragung kann entweder schriftlich (per Brief, E-Mail oder online über unsere Internetseite) oder persönlich erfolgen. Der Wahlbrief muss uns bis spätestens am Wahlsonntag, den 26. September 2021, um 18:00 Uhr vorliegen. Anzeige Anzeige 9
AMTLICHE NACHRICHTEN - VOLKSBEGEHREN 2021 Gemeinde – Markt – Stadt Verwaltungsgemeinschaft Heinersreuth BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021) 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags Gemeinde – Markt – Stadt ☒ der Gemeinde / des Marktes / der Stadt Heinersreuth Gemeinde – Markt – Stadt ☐ der Eintragungsbezirke der Gemeinde / des Marktes / der Stadt ☒ wird am Freitag, 24. September von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr, Montag, 27. September von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Dienstag, 28. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr ☒ während der Dienststunden bei / in / im Rathaus / Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nummer 1) im Rathaus Heinersreuth, Einwohnermeldeamt, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth (barrierefrei) für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis einge- tragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Stimmberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wer- den, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. 2. ☒ Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste für das Volksbegehren ist nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Freitag, 24. September bis spätes- tens Dienstag, 28. September 2021 schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 24. September, Montag, 27. September und Dienstag, 28. September 2021 kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift bei / in / im Rathaus / Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nummer Rathaus Heinersreuth, Einwohnermeldeamt, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth (barrierefrei) eingelegt werden. 10
4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintra- gungsraum aufzusuchen, gemäß Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungs- schein eidesstattlich zu versichern. Briefliche Eintragung (Briefwahl) ist nicht möglich. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 23. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 28. Sep- tember 2021) versäumt hat, b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist, c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde / der Markt / die Stadt von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. Uhrzeit 6. Der Eintragungsschein kann bis zum Ende der Eintragungsfrist, 27. Oktober 2021, 17.00 Uhr 2) , bei / in / im Rathaus / Dienststelle: Anschrift, Zimmer-Nummer Rathaus Heinersreuth, Einwohnermeldeamt, Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth (barrierefrei) schriftlich, elektronisch (auch per Telefax, E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Stimmberechtigte mit einer Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegan- gen ist, kann ihr bis zum Ende der Eintragungsfrist, Uhrzeit 27. Oktober 2021, 17.00 Uhr 2), ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich abgeholt werden. An andere Personen kann der Eintragungsschein nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevoll- mächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde / Stadt vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Datum Unterschrift 02.09.2021 1) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn die Einsichtnahme an mehreren Stellen möglich ist, diese und die jeder Stelle zugeteilten Gemeindeteile oder die Nummern der Eintragungsbezirke angeben. 2) Da die zeitliche Begrenzung für die letztmögliche Antragstellung nach § 24 Abs. 4 Landeswahlordnung bei Volksbegehren nicht gilt, kann der Eintragungsschein am letzten Eintragungstag bis zum Ende der von der Gemeinde / Stadt nach § 79 Abs. 2 Landeswahlordnung festgelegten Eintragungszeit beantragt und erteilt werden (§ 77 Abs. 2 Satz 3 Landeswahlordnung). 11
Gemeinde – Markt – Stadt Verwaltungsgemeinschaft Heinersreuth BEKANNTMACHUNG über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags (Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021) 1. Die Gemeinde / Der Markt / Die Stadt bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Eintragungsraum / Eintragungsräume für das gesamte Gemeinde- / Stadtgebiet *) barrierefrei Bezeichnung Genaue Anschrift Öffnungszeiten ja nein Rathaus Kulmbacher Straße 14, 95500 Heinersreuth Montag und Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr ☒ ☐ Heinersreuth und 13.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr zusätzlich am Dienstag, 19.10.2021 von 12.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag, 23.10.2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr *) Die Aufzählung muss auch die mobilen Eintragungsstellen (§ 75 Abs. 2 Satz 3 LWO) und die besonderen Eintragungsräume (§ 75 Abs. 3 Satz 1 LWO) enthalten. Soweit ein besonderer Eintragungsraum nur für die dort wohnenden / beschäftigten Personen vorgesehen ist, muss unter Nr. 1 besonders darauf hingewiesen werden. 2. Die Stimmberechtigten können sich in jedem Eintragungsraum der Gemeinde / des Marktes / der Stadt eintragen. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen. 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. 4. Jede / Jeder Stimmberechtigte kann ihr / sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zu- rückgenommen werden. 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs). 6. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration nach Art. 84 i.V.m. Art. 65 LWG, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021: 12
Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20 I. Am 24. Juni 2021 wurde beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Zulassung eines Volksbegehrens auf Abberufung des Landtags beantragt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat dem Zulassungsantrag stattgegeben und macht den Gegenstand des Volksbegehrens nach Art. 84 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes (LWG), § 88 Abs. 1 Nr. 1 der Landeswahlordnung (LWO) bekannt: II. Volksbegehren auf Abberufung des Landtags „Die unterzeichneten Stimmberechtigten begehren gemäß Art. 83 des Landeswahlgesetzes die Abberufung des Bayerischen Landtags.“ III. Die Eintragungsfrist beginnt am Donnerstag, dem 14. Oktober 2021, und endet am Mittwoch, dem 27. Okto- ber 2021 (Art. 65 Abs. 1, 3 Sätze 1 und 2 LWG). Während dieser Zeit halten die Gemeinden Eintragungslisten zum Eintrag der Unterzeichnungserklärungen bereit; die Antragsteller des Volksbegehrens haben die Eintragungslisten den Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden bis spätestens 29. September 2021 zuzuleiten (Art. 68 LWG, § 78 LWO). Die Gemeinden machen nach Empfang der Eintragungslisten bekannt, wann und wo Eintragungen für das Volksbegehren geleistet werden können (§ 79 Abs. 1 LWO). Die Eintragungslisten für das Volksbegehren werden in allen Gemeinden Bayerns aufgelegt. Als Beauftragter des Volksbegehrens wurde Herr Joachim Layer (Anschrift: Starzell 29, 84432 Hohenpolding; Tel. 08084/5031266; E-Mail:j.layer@t-online.de), als sein Stellvertreter Herr Karl Hilz (Anschrift: Zeitlerstr. 3, 80995 München; Tel. 089/1402591; E-Mail: karl.hilz@hilz-muenchen.de) benannt (Art. 63 Abs. 2 Satz 1 LWG). Datum Unterschrift 02.09.2021 Sondernutzung Straße und Gehweg Die Benutzung der Straßen und straßenbegleitenden Wege über den Gemeingebrauch hinaus (fließen- der oder ruhender Verkehr), stellt eine Sondernutzung dar, welche der Erlaubnis der Straßenbaubehörde (i.d.R. Gemeinde) bedarf (Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Dies bedeutet, dass die Straßen und Wege der Gemeinde Heinersreuth nur zum Fahren, Parken bzw. Gehen genutzt werden dürfen. Jede darüberhinaus- gehende Nutzung, also z.B. durch Abstellen von Pflastersteinen, Containern, Sperrmüll, etc. unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt durch die Gemeinde Heinersreuth. Was also müssen Sie tun, wenn Sie eine Baustelle daheim haben und Materialien auf der Straße oder auf dem Gehweg lagern wollen? Es ist rechtzeitig, d.h. i.d.R. mindestens 14 Tage vor Sondernutzungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eine Erlaubnis zur Sondernutzung (verkehrsrechtliche Anordnung) zu beantragen. Wenn Sie eine Firma mit den Tätigkeiten beauftragen, kann dies auch von der Firma erledigt werden. 13
GEMEINDE ALLGEMEIN Jazz-Konzert „The Criss Cross Walkers“ Wann? 2. Oktober 2021 um 17:00 Uhr Wo? MainAuenHof Frankfurter Jazz-Combo gastiert im Fränkischen „The Criss Cross Walkers“ Christine Mende (Gesang, Saxophon, Ukele), Caspar Dewo (Gitarre) und Christian Steiner (Percussion) begeben sich auf musikalische Weltreise. „From the sunny side of the street“ über „Somewhere over the rainbow“ bis hin zum „Blue Moon“ betrachten sie auf eigens arrangierte Weise auch Wolken „From both sides now“, spielen Balladen und Swing - oder blicken ganz im Bluesfeeling tief in „Angel Eyes“. Die drei Musiker schreiben ihr eigenes Reisetagebuch und beschreiten weites Terrain. In neuen Klangfarben nehmen sie bekannte wie vergessene Jazz-Standards, Pop- und Rock- Songs mit auf ihre akustische Wanderung - Lieblingslieder und -instrumente im Gepäck, inspiriert von Legenden und Newcomern, viel Sound im Ohr und Rhythmus im Blut. Aus dem Swing-Standard wird ein Bossa, Pop- Songs zu Jazz-Stücken, der Rock-Klassikererklingt im Latin-Style. Mit großer Spiel- und Experimentierfreude verpassen „The Criss Cross Walkers“ allen Stücken ihren eigenen Schliff. Dazwischen erfahren die Zuhörer auf unterhaltsame Weise die persönlichen Geschichten hinter den Liedern. In einer Stunde um die Welt – „The Criss Cross Walkers“ – auf ihrem musikalischen Weg vom Ohr ins Herz. ...Die Veranstaltung findet vorbehaltlich der Corona-Entwicklungen statt... 14
WORTE DER 1. BÜRGERMEISTERIN ZUR 500. AUFLAGE Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Heinersreuth, im Juni 1978 erschien das erste Mitteilungsblatt der Gemeinde Heinersreuth. Heute halten Sie bereits die Ausgabe mit der Nummer 500 in ihren Händen. Seit über 40 Jahren werden Sie also mit den wichtigsten und neuesten Mitteilungen der Gemeinde versorgt. Das Gemeindeblatt, damals noch mit der Schreibmaschine getippt, kopiert und natürlich in schwarz-weiß umfasste im Durchschnitt 5-10 Seiten. Unser „Gmabläddla“, wie wir es gerne nennen hat sich im Laufe der Jahre natürlich verändert und weiterentwickelt, sowohl im äußeren Erscheinungsbild, als auch in der inhaltlichen Ausrichtung. Obwohl wir heute viele Nachrichten und Informationen dem Internet und den sozialen Medien, also digital aufnehmen, ist unser Mitteilungsblatt doch die Nummer 1 für Informationen aus dem Rathaus, aus dem Gemeinderat und dem vielfältigen Engagement unserer Vereine, Verbände und weiteren Organisationen. Gleiche Informationen und Transparenz der Arbeit in der Gemeinde, das ist mir persönlich sehr wichtig. Das vor Ihnen liegende Mitteilungsblatt mit amtlichen Teil ist Bekanntmachungsorgan der Gemeindeverwaltung mit einer aktuellen Auflage von 2000 Exemplaren und erreicht alle gemeindlichen Haushalte – für die Bürger ohne Kosten. Damit es möglichst reibungslos bis spätestens 15. eines jeden Monats bei Ihnen im Briefkasten liegt, wird nahezu jeden Tag von vielen Menschen daran gearbeitet. Ich möchte diese 500. Ausgabe zum Anlass nehmen, um allen Mitwirkenden ein Herzliches Dankeschön zu sagen. Ganz besonders danke ich den Mitarbeitern der Verwaltung für die Gestaltung und Aufarbeitung der einzelnen Beiträge und Artikel. Danke auch an die „Schreiberlinge“ aus Schule, den Kitas, den Vereinen, Verbänden, der Kirche und vielen weiteren Institutionen. Allen Handwerkern, Gewerbetreibenden und Anzeigekunden gilt für Ihre Mitwirkung ein ganz besonderer Dank – letztendlich finanzieren diese mit ihren kostenpflichtigen Inseraten unser Mitteilungsblatt mit und sind maßgeblich an dessen Erfolg über die vielen Jahre hinweg beteiligt. Gedruckt wird unser Mitteilungsblatt in der Nachbargemeinde Neudrossenfeld bei der Firma Kollin Medien GmbH. Hier können wir es druckfrisch abholen – kurze Wege - und an die Austräger, die natürlich aus der Gemeinde kommen, verteilen. Für den Druck wird ein Papier mit dem Siegel PEFC zertifiziert verwendet. Nach Neudrossenfeld ebenso ein herzliches Dankeschön für die super Zusammenarbeit. Wir sagen „Danke“ den Austrägern und Verteilern, die immer – bei Wind und Wetter garantieren, dass das Mitteilungsblatt rechtzeitig bei Ihnen im Briefkasten ankommt. Zur Mitwirkung in Form von Titelbildern und Themen mit gemeindlichem Bezug lade ich Sie herzlich ein. Neben der gedruckten Ausgabe finden Sie unsere Mitteilungsblätter auch auf unserer Website www.heinersreuth.de Auf die nächsten 500…. Herzlichen Dank und bitte bleiben Sie gesund! 15
Die erste Auflage des Mitteilungsblattes der Gemeinde Heinersreuth aus dem Jahr 1978 16
Ergebnis „Stadtradeln 2021“ Vom 28.06.2021 – 18.07.2021 nahm die Gemeinde Heinersreuth wieder am Stadtradeln teil. Insgesamt wurden von 62 aktiv Radelnden - in 8 Teams - 13.407 km geradelt. Voraussetzung für eine Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr war das Erreichen von insgesamt 1.000 km. Die Radelnden mit den am meisten gefahrenen Kilometern wurden mit kleinen Preisen bedacht und ins Rathaus eingeladen. Den 1. Platz für die meisten Radkilometer erreichte Hans Krauß mit 1.135 km im gesamten Zeitraum. Hans Albrecht sicherte sich mit 1.021,4 km den 2. Platz. Der 3. Platz ging (wie auch schon im Vorjahr) an Florian Wittenberg mit 920,3 km. Das Team mit den meisten Radkilometern war das Team „Bauernbergradler“ mit 6.519 km (21 aktiv Radelnde). Vielen Dank für Ihre großartige Unterstützung! Wir hoffen, es hat Ihnen Spaß gemacht und Sie sind 2022 wieder dabei! 17
JUBILARE DER GEMEINDE Frau Gerda Braun aus Unterwaiz feierte ihren 85. Zur goldenen Hochzeit von Frau Hannelore und Geburtstag. Die 1. Bürgermeisterin überbrachte Herrn Karl Küfner überbrachte die 1. Bürgermeisterin Glückwünsche der Gemeinde. Simone Kirschner Glückwünsche der Gemeinde Zum 92. Geburtstag von Frau Anneliese Bauer aus Altenplos überbrachte die 3. Bürgermeisterin Karin Vogel-Knopf Glückwünsche der Gemeinde. Glückwünsche der Gemeinde überbrachte die 1. Bürgermeisterin an Frau Ute Merklein aus Altenplos. Frau Merklein feierte ihren 80. Geburtstag. an alle ehrenamtlichen Helfer- und Helferinnen, die uns in den Testzentren in Heinersreuth und Altenplos tatkräftig unterstützt haben. Anzeige 18
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STELLENANGEBOT DER GEMEINDE Unser Team braucht Nachwuchs Die Gemeinde Heinersreuth sucht zur Verstärkung ihres Teams zum 01.09.2022 einen Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d). Die detaillierte Stellenausschreibung können Sie der Website der Gemeinde Heinersreuth unter www.heinersreuth.de entnehmen. Gemeinde Heinersreuth Herr Danielo Heidrich Kulmbacher Straße 14 95500 Heinersreuth 0921 / 74 74 0 -21 danielo.heidrich@heinersreuth.com Anzeige Anzeige 20
DIE FELDGESCHWORENEN INFORMIEREN Einladung zur Grenzbegehung 2021 Die Feldgeschworenen der Gemeinde Heinersreuth führen am 18. September 2021 ihre jährliche Grenzbegehung durch. Treffpunkt der Teilnehmer ist am Samstag, den 18. September 2021, um 9:00 Uhr, beim Sportplatz des SCA in Altenplos. Es wird die westliche Gemeindegrenze am Neustädtleiner Forst, durch den Heinersreuther Forst, an der Gemarkung Unterwaiz und Oberpreuschwitz begangen. Eingeladen sind alle Bürger, Schüler, Jugendliche (m/w) der Gemeinde, sowie auch auswärtige Eigentümer der zu begehenden Grundstücke und natürlich Mitglieder des Gemeinderates. Für Fragen steht Ihnen gerne Herr Udo Knaus unter der Tel. 0171 / 83 24 900 zur Verfügung. Defekte Straßenlampen - was ist zu tun? Damit wir schneller reagieren können, notieren Sie sich bitte die Nummer. Diese finden Sie am Mast der Straßenlaterne. Dann im Rathaus, Tel. 0921 / 74 74 0 - 0, anrufen und den Standort und die Nummer der Laterne durchgeben. Wir verständigen die Stadtwerke, damit der Schaden umgehend behoben werden kann. Anzeige 21
ÄLTER WERDEN IN HEINERSREUTH Informationen für Seniorinnen und Senioren von ihren Seniorenbeauftragten Liebe Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Heinersreuth, in der Zwischenzeit durfte ich an den Versammlungen der beiden Seniorenvereine in Heiners- reuth und Altenplos teilnehmen. Ich bin sehr erfreut, dass wir zwei sehr aktive – Corona bedingt leider z.Zt. etwas ausgebremste – Seniorenvereine in unserer Groß-Gemeinde haben und hof- fe, dass es künftig wieder öfters Treffen und Aktivitäten geben darf, zumal wir sehr vernünftige Senioren*innen haben, die allesamt geimpft sind. Hier appelliere ich auch an deren Kinder und Enkelkinder Verantwortung gegenüber den Älteren zu zeigen und sich ebenfalls impfen zu lassen, sofern nicht schon geschehen. Bei diesen Treffen gab es für mich sehr interessante Gespräche. Ein wichtiger Punkt, der an mich herangetragen wurde, war die Frage, ob es das zusätzliche „Geld aus München für Pflege“ noch gibt. Hier gleich vorab: Es gibt es noch! Es handelt sich um das Bayerische Landespflegegeld, das Pflege stärken und Engagement belohnen soll. Es wurde im Mai 2018 beschlossen und ist Teil eines umfangreichen Pflegepaketes. Menschen die in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und deren Hauptwohnsitz in Bayern ist, haben einen Anspruch auf jährlich 1.000 Euro. Hiermit sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und finanzielle Unterstützung erhalten. Das entsprechenden Antragsformular können sie online https://www.freistaat.bayern/doku- mente/leistung/012516151850 als PDF-Datei auf dem Computer speichern und ausdrucken – oder uns Seniorenbeauftragen Bescheid geben, wir lassen es ihnen gern in Papierform zukommen und sind ihnen, falls nötig, bei der Antragstellung auch behilflich. Wichtig ist, dass sie unbedingt die Adresse angeben, bei der sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind und bei Um- meldung die neue Adresse angeben. Ebenfalls mit einzureichen sind eine Kopie des Bescheides ihrer Pflegekasse, aus der sich der Pflegegrad ergibt, sowie eine Kopie des gültigen Personal- ausweises oder Reisepasses. Sollte der Antrag für eine andere Person gestellt werden, so muss zusätzlich eine entsprechende Vollmacht mit Unterschrift beigelegt werden. Der Erstantrag kann für das laufende Pflegejahr bis zum 31.12.2021 noch gestellt werden. Nach Bewilligung müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Er gilt für die folgenden Pflegejahre fort, solange er nicht zurück- genommen wird. Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungs- bescheides und für die folgenden Pflegejahre beginnen die Auszahlungen immer ab Oktober. Der Antrag als solcher wird per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg geschickt. So, das war‘s mal wieder für diesen Monat. Unsere Bitte an Sie. Trotz Impfungen gegen „Corona“, bitte beachten Sie aber trotz alledem, dass die AHA-Regeln – Abstand – Hygiene – Alltagsmaske - auch weiterhin zu ihrer Sicherheit eingehalten werden! In diesem Sinne und bleiben sie schön gesund! Ihre Seniorenbeauftragten Gemeinde Heinersreuth Eichler, Norbert Roß, Susanne Seniorenbeauftragter stellv. Seniorenbeauftragte 22
INFORMATIONEN AUS DEM LANDRATSAMT Abfallwirtschaft 1. kostenlose Altautosammlung In der Zeit vom 20.09. - 24.09.2021 können Sie sich erstmalig zur kostenlosen Altautosammlung des Landkreises Bayreuth telefonisch unter 0921 / 728 401 anmelden. Kostenlos abgeholt werden nur angemeldete Altfahrzeuge (PkW) und Autowracks im Zeitraum vom 27.9. - 1.10.2021 von 8 - 16 Uhr. Den konkreten Termin erhalten Sie telefonisch. Der Entsorgungs- nachweis wird Ihnen postalisch zugesendet. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 401 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Abfallwirtschaft Müllumladestation Bayreuth Kostenlos angenommen werden: sortenreine brennbare Sperrmüll-Gegenstände (z.B. Möbel, Matratzen, Teppiche). Gegen Gebühr angenommen werden: Restmüll, Dachpappe, PkW-Reifen (4 Stück 5 Euro), brennbare Bau- und Renovierungsabfälle (Tapeten, Türen, Laminat) und Altholz (jedoch nicht aus dem Außenbereich, d.h. nicht imprägniert und mit Holzschutzmitteln behandelt). Nicht angenommen werden: Altpapier/ Kartonagen, teerhaltiges Material, Elektroaltgeräte. Müll uml adest ati on Bayreuth : Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth Tel. 0921-13791 Montag – Freitag: 8:00 – 11:45 Uhr, 12:30 – 15:45 Uhr (nach Wochenfeiertagen i.d.R. auch am darauf folgenden Sa 8:00 – 12:00 Uhr) Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 23
Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet? Neben der Rückgabe beim Reifen- /Kfz-Händler oder der Abgabe bei einem Entsorgungs- fachbetrieb können Reifen (mit oder ohne Felgen) bis zu 80 cm Durchmesser auch bei der Müllumladestation Bayreuth angeliefert werden. Die Entsorgung von vier Pkw-Reifen kostet dort 5 Euro. Anlieferung größerer Mengen auf Anfrage. Anschrift: Weiherstraße 39, 95448 Bayreuth (Telefon 0921-13791) Öffnungszeiten: Mo-Fr 8 bis 11:45 Uhr, 12.30 bis 15:45 Uhr / bei Wochenfeiertagen i.d.R. auch am darauffolgenden Sa 8-12 Uhr Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. Anzeige Anzeige Top versichert? Natursteine für den Garten Gleich hier in der Nähe www.steinkaufzentrum.de Ganz gleich, ob es um Ihr Haus, Ihr Vertrauensmann Auto oder Ihre Vorsorge geht – Wir Gerhard Wassermann bieten den passenden Schutz für Tel. 0921 42859 Sie und Ihre Familie. gerhard.wassermann@HUKvm.de Natursteine Am Sportplatz 6 für den Wohnbereich Mit Top-Leistungen und Services zu www.nakuwa.de 95500 Heinersreuth günstigen Beiträgen überzeugen wir Termin nach Vereinbarung mehr als 11 Millionen Kunden. Das sind Ihre Vorteile bei uns: Steinbau Steinwerk Steinhandel • Niedrige Beiträge – z. B. 20 % Beitragsvorteil mit Kasko SELECT • Top-Schadenservice in rund 1.500 Partnerwerkstätten • Gute Beratung in Ihrer Nähe – immer fair und kompetent Informieren Sie sich jetzt über unsere Angebote und lassen Sie sich indivi- riesen Auswahl • Beratung • Planung • Montage duell beraten. Wir freuen uns auf Sie. Huth 1 • 95473 Haag ABA Bayreuth-Süd, 8 km Richtung Creußen Telefon 09201 9980 24
Klimaschutz Infoabend: Klimafreundliche Heizsysteme Fr. 15. Okt. 2021, 20 Uhr Heinersreuth, Rathaus Energieberater Dr. Michael Schmitt informiert über klimafreundliche Heizsysteme und gibt Entscheidungshilfen: Soll man auf Holzpellets oder auf Wärmepumpe setzen? Was ist technisch sinnvoll und welche Varianten sind für den Motiv Katze auf Heizkörper: Häusler und Bolay Marketing Klimaschutz am besten? Wofür gibt es Fördermittel? An diesem Abend erhalten Sie eine objektive und unabhängige Beratung rund um klimafreundliche Heizungen. Weitere Infos unter: klima.landkreis-bayreuth.de/unsere-termine 25
Problemmüllsammlung Oktober 2021 Samstag, 09.10.2021 13.15. - 13.30 Uhr Unterwaiz, Wiesenstraße links, Sackgasse 13.45 - 14.25 Uhr Altenplos, Parkplatz Mehrzweckhalle Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen nicht mit dem Restmüll oder die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haushaltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden, welches im Laufe des Jahres in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth Station macht. Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen. Was wird beim Umweltmobil angenommen? Das gehört nicht zum Umweltmobil! Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutzmittel, – Eingetrocknete Farben und Lacke Pflanzendünger, Branntkalk Restmülltonne, wenn vollständig Ölhaltige Abfälle, z. B. Altöl (max. 10l), Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, entwässert oder in geeigneter Weise verbrauchte Öl- und Chemikalien, Ölfilter, Ölkanister (auch restentleert), gebunden (z.B. mit Sägespänen) ölverschmutzte Lappen etc. – Leere Farbbehälter sind Wertstoffe: Altöl kann auch bei den Verkaufsstellen unter Vorlage des Kassenbons Leergebinde aus Kunststoff oder Weißblech zurückgegeben werden, da diese bei Neukauf zur Rücknahme der gleichen (Metallbügel bitte abtrennen) Menge verpflichtet sind Gelbe Tonne Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z.B. Benzin (-kanister; auch – Leere Spraydosen Gelbe Tonne restentleert), Spiritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, – Propan-, Butan- und sonstige technische Bremsflüssigkeit, Nagellackentferner Gase Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, z.B. Fachhandel, Hersteller Fotochemikalien, Streusalz – Elektroaltgeräte Desinfektionsmittel, Haushaltsreiniger, Autopflegemittel kostenlose Abholung sperriger Elektro- Flüssige Farben und Lacke altgeräte nach Anmeldung im Landratsamt Batterien und Akkus, z.B. Autobatterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus, oder Abgabe bei einer Sammelstelle (auch Lithium-Ionen-Batterien Kleingeräte): Gewerbemüllsortieranlage in Haushaltsbatterien werden auch von den Verkaufsstellen Bindlach (Fr. 11:00-17:00 Uhr, Tel. 09208- zurückgenommen, für Autobatterien gilt die Pfandregelung nur bei 9375) oder Veolia Umweltservice Süd GmbH Rückgabe im Handel gegen Vorlage des Kassenbons & Co. KG in Pegnitz (do. 14:00-20:00 Uhr, je- PCB-haltige Kleinkondensatoren den letzten Sa. im Monat 08:00-12:00 Uhr); Spraydosen mit Restinhalt, z.B. Deodosen, Farbsprühdosen, Haarspray etc. Tel. 09241-988206 Feuerzeuge mit Restinhalt – Autoreifen Quecksilber, z.B. Schaltern, Thermometern Müllumladestation (4 Stück 5€; Tel. 0921- Blei- und Zinnreste, z.B. Bleilametta, Blei-/Zinngieß-Sets 13791), Reifen- und Kfz-Handel, Gewerbe- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, LED-Lampen, Gasentladungs- müllsortieranlage lampen – Kosmetika Abgabemöglichkeiten auch bei den Elektroaltgeräte-Sammelstellen Restmülltonne Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt – Feuerwerkskörper, Munition, Sprengkörper Behältnisse mit unbekanntem Inhalt Infotelefon (Tel. 0921-182401) Medikamente – Asbesthaltige Abfälle Medikamente (außer Zytostatika und flüssige Arzneimittel) können auch Reststoffdeponie Heinersrgrund (Tel. über die Restmülltonne entsorgt werden 0921 / 251848) Montageschaumdosen (auch restentleert) – Tierkadaver Abgabemöglichkeit auch in den Verkaufsstellen Zweckverband Feuerlöscher Frittier-/Bratfette und -öle, Pflanzenöle, Öle von eingelegten Konserven, Butter, Margarine und Schmalz (nur in verschlossenen Gebinden!) Wichtige Hinweise! • Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei. • Die Anlieferung beim Umweltmobile ist nur zu den offiziellen Standzeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können Menschen und Umwelt schädigen (z.B. durch auslaufendes Öl, Batteriesäure usw.) und verzögern die Sammelaktion. • Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn diese nicht mehr existieren, beschriften Sie die Ersatzverpackung eindeutig! • Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Lebensmittelverpackungen! • Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen! • Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal des Umweltmobils! • Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Behältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Abfällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher den Anlieferern nicht zurückgegeben werden. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet aus www.landkreis-bayreuth.de/abfall 26
Anzeige Anzeige SCHNÄPPCHENTAGE UND HERBSTMARKT 3 Tage lang über 1.200 Restposten, tolle Schnäppchen & Einzelstücke bis zu 60% reduziert! Donnerstag 30.09.21 von 8-17 Uhr Freitag, 01.10.21 von 8-17 Uhr Samstag, 02.10.21 von 9-16 Uhr (Herbstmarkt) Unterwaizer Straße 4 95500 Heinersreuth Tel: 09203 - 686 03 70 www.dewoga.de Verkauf in der Lagerhalle und auf dem Freigelände. Bitte beachten Sie unbedingt die derzeit gültigen Hygiene- und Abstandsregeln. Der geplante, kleine Herbstmarkt am Samstag, 02.10.21 kann nur stattfinden, wenn es die aktuelle Situation bis dahin erlaubt. Anzeige Landgasthof Moreth Liebe Gäste am Donnerstag den 23. September 2021 ab 11.00 Uhr gibt es unser herzhaftes hausgemachtes Krenfleisch mit frischen fränkischen Stangenkren und Kloß, natürlich haben wir für Sie noch weitere Schmankerl auf unserer Karte. Alle Gerichte selbstverständlich auf Vorbestellung auch zum Mitnehmen Wir bitten um Reservierung Telefon 09203 / 6472 Wir freuen uns auf Ihren Besuch Ihre Familie Moreth 27
INFORMATIONEN ÜBERÖRTLICHER VEREINE, KÖRPERSCHAFTEN UND INSTITUTIONEN Bücherflohmarkt der Gemeindebücherei Eckersdorf Am Samstag, den 18. September findet von 10 - 12 Uhr rund um die Gemeindebücherei Eckersdorf ein Bücherflohmarkt statt. Jedes Buch nur 1 €! Gemeindebücherei Eckersdorf Rückseite Rathaus Eckersdorf Bamberger Straße 30 95488 Eckersdorf 0921/ 7353-75 www.gemeindebuecher-eckersdorf.de Email: info@gemeindebuecherei-eckersdorf.de Für unsere jüngeren Besucher bieten wir unter Anleitung von Frau Kerstin Schinkowitsch gemeinsames Basteln an, gerne auch zusammen mit den Eltern! Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Hygienevorschriften! Die Gemeindebücherei Eckersdorf stellt sich vor Die Gemeindebücherei Eckersdorf gibt es jetzt schon seit über 20 Jahren! Seit April 2000 befindet sie sich in einem Nebengebäude des Eckersdorfer Rathauses. Für Kinder, Jugendliche und Schüler*innen bis 18 Jahren ist die Bücherei kostenlos! Alle anderen zahlen einen Jahresbeitrag von 12,00 Euro. Frau Nahr und Frau Schreiner versorgen die Besucher*innen mit Büchern, CDs, DVDs und Gesellschaftsspielen. Für die Erwachsenen hält die Bücherei einen Bestand von über 2000 Medien bereit. Für Kinder und Jugendliche gibt es ebenfalls einen reichhaltigen Bestand für jede Altersgruppe. Die Neuheiten kann man immer im Eckersdorfer Mitteilungsblatt (auch online unter: www.eckersdorf.de verfügbar) und auf der Internetseite der Bücherei einsehen. Den ganzen Medienbestand sieht man unter: www.biblino.de/eckersdorf . Dort sieht man auch, ob ein Medium verfügbar ist, man kann sich eins vormerken lassen oder die ausgeliehenen Sachen verlängern lassen (es ist nur die Ausweisnummer und der Nachname erforderlich). Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr Samstag von 10.00 – 12.00 Uhr Kontaktdaten: Tel.: 0921/ 7353-75 Email: info@gemeindebuecherei-eckersdorf.de Info: Internet: www.gemeindebuecherei-eckersdorf.de www.biblino.de/eckersdorf 28
REGION BAYREUTH www.region-bayreuth.de Es ist deine Zukunft: September 2021 Ausbildungs- und Studien- Newsletter messe am 25. September in Bayreuth Schule ist unter den aktuellen Bedingungen Bayreuth Innovativ eine Herausforderung. Dennoch ist es Das Bayreuther Stadtparkett wird zur Bühne für innovative Ideen wichtig an die Zeit nach der Schule zu den- ken. Was möchte ich später einmal ma- Bayreuth kann nicht nur weltberühmte Kultur – Bayreuth kann auch In- chen, welches Unternehmen und welche novation! Davon kann man sich am 11. September selbst überzeugen. Ausbildung passten zu mir? Informationen Von 10 bis 16 Uhr wird an diesem Tag das Bayreuther Stadtparkett zur dazu gibt es viele, aber wie findet man das großen Bühne für Innovationen made in Bayreuth. Richtige für sich? Die Ausbildungs- und Studienmesse in Bayreuth ist hier eine tolle Gelegenheit, bieten doch über 120 Unternehmen an diesem Tag eine umfassenden Überblick darüber, was man in der Region Bayreuth für Berufe ergreifen kann. Der Eintritt ist frei, los geht’s um 9 Uhr. (bis 17 Uhr in der Oberfrankenhalle, Mehr Infos zu den Ausstellern und zur Messe finden Sie unter www.esistdeinezukunft.de. Die Universität Bayreuth, namhafte Forschungsunternehmen sowie zahl- reiche Bayreuther Unternehmen und die Stadt Bayreuth präsentieren in 16 Ausstellungszelten spannende und zukunftsweisende Projekte. www.bayreuth-wirtschaft.de/events/bayreuthinnovativ2021 Es erwarten Sie Mitmachaktionen für Groß und Klein und interessante Einblicke in unsere Firmen sowie den Forschungsalltags an der Universi- tät . Karrieresuchende können zudem mit zahlreichen Bayreuther Unter- nehmen in Kontakt treten, die sich und ihre neuesten Projekte präsen- tieren. Der Eintritt für das Event im Herzen der Innenstadt mit rund 30 Ausstel- lern und einem ebenso innovativem Konzept ist frei und natürlich wer- den alle geltenden Coronabestimmungen berücksichtigt. 29
UNSERE KINDERGÄRTEN INFORMIEREN Was für ein tolles Abschlussprojekt unserer Bundesfreiwilligen!!! Vom Schwert zum Degen, vom Kampf zur sportlichen Diziplin, von der Theorie zum Fechtkurs, wir lernten wirklich viel von Madeleine, selbst ehemalige oberfränkische Fechtmeisterin. Mit eigens gebastelten Degen ging es nach viel Training der Geschicklichkeit, Cleverniss und Schnelligkeit zur Abschlussprüfung. Und am Ende waren wir alle Musketiere mit Pilz-Orden der königlichen Rotmain-Schlümpfe Wir werden sie sehr vermissen und wünschen ihr nur das Beste für ihre Zukunft in Berlin!! Auch die Mütter wurden zurückversetzt in alte Zeiten. Mit der Märchenfrau lauschten wir an verwunschenen Plätzen dem Geheimnis des Froschkönigs und liesen den Abend gemeinsam mit einem Picknick kulinarischer Köstlichkeiten in der Eremitage enden. Und dann machten wir alle wohlverdiente, erholsame Ferien Anzeige Anzeige www.holzbau-hübner.de Klar text ln! Ihr Zimmereibetrieb für statt Klauseund unabhängig! gen - fair Neubau und Sanierung! Versicherun Anbauten, Carports, Gauben, Balkone, Aufstockungen und Wintergärten. Altenplos - 09203/1069 Wir werten Ihr Haus auf ! Dachsanierung, Dachdämmung Dachfenster, Dachausbau, Ziegeldeckung Unterkonnersreuth 29 | 95500 Heinersreuth Tel. 0921 / 23662 | www.hermann-huebner.de 30
AUS DEM VEREINSLEBEN Freitag, 24. September ab 19:00 Uhr IN DER MEHRZWECKHALLE ALTENPLOS, ÄHRENWEG 5, 95500 ALTENPLOS Es werden beide Mitgliederversammlungen der Jahre 2020 & 2021 abgehalten. Tagesordnung MV 2020 Tagesordnung MV 2021 1. Eröffnung und Begrüßung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 2. Feststellung der ordnungsgemäßen 3. Grußworte Einberufung und der Beschlussfähigkeit 4. Berichte 3. Berichte a. Vorsitzender a. Vorsitzender b. Schatzmeister b. Schatzmeister c. Abteilungen c. Abteilungen 5. Bericht der Revisoren 4. Bericht der Revisoren 6. Entlastung der Vorstandschaft 5. Entlastung der Vorstandschaft 7. Bericht Förderverein 6. Bericht Förderverein 8. Behandlung von Anträgen 7. Bildung eines Wahlausschusses 9. Sonstiges 8. Neuwahlen 9. Behandlung von Anträgen 10. 100 Jahre SCA – Termine 2022 11. Sonstiges BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN HYGIENEVORSCHRIFTEN! Freitag, 17. September ab 17:00 Uhr AM WALDSPORTGELÄNDE DES SC ALTENPLOS Krenfleisch Sauerbraten Bratwürste Auch zum Abholen! – Bitte eigene Behälter mitbringen! DER SCA FREUT SICH AUF EUREN BESUCH! BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN HYGIENEVORSCHRIFTEN! 31
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