Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 - Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2010 und 2020 - Wien, 2021
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Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 Entwicklung der Repräsentation von Frauen zwischen 2010 und 2020 Wien, 2021
Impressum Medieninhaber, Verleger und Herausgeber: Bundeskanzleramt, Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration Sektion III – Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, Minoritenplatz 3, 1010 Wien Redaktion, Gesamtumsetzung und Layout: Abt. III/6 – Sozio-ökonomische Gleichstellung, internationale und EU-Angelegenheiten Wien, Februar 2021. Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundeskanzleramtes und der Autorinnen und Autoren ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorinnen und Autoren dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an int.frauen@bka.gv.at.
Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................... 5 2 Förderung der politischen Partizipation von Frauen .................................................... 7 Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP) .................................................................................. 7 Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ-ÖVP) ......................... 8 Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP) ...................................... 8 Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ)........................................................................ 8 Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne) .................................................................... 9 3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund, Länder und Gemeinden 2010-2020 ................. 10 Repräsentation auf Bundesebene ........................................................................................ 10 Bundesregierung ............................................................................................................. 10 Nationalrat und Bundesrat.............................................................................................. 13 Repräsentation auf Landesebene ........................................................................................ 14 Landesregierungen .......................................................................................................... 14 Landtage .......................................................................................................................... 15 Repräsentation auf Gemeindeebene ................................................................................... 17 Bürgermeisterinnen, Vizebürgermeisterinnen und Gemeinderätinnen ........................ 17 4 Quotenregelungen in den politischen Parteien ......................................................... 20 ÖVP (Österreichische Volkspartei) ....................................................................................... 20 SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) ..................................................................... 20 FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) .................................................................................. 21 Die Grünen............................................................................................................................ 21 NEOS ..................................................................................................................................... 21 JETZT – Liste Pilz ................................................................................................................... 21 Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat ...................................................................... 22 Klubförderung....................................................................................................................... 23 5 Repräsentation von Frauen in Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen .............................................................................................. 24 Arbeiterkammer Österreich ................................................................................................. 24 Wirtschaftskammer Österreich ............................................................................................ 25 Landwirtschaftskammer Österreich ..................................................................................... 25 Österreichischer Gewerkschaftsbund .................................................................................. 25 Bundesjugendvertretung ..................................................................................................... 26 Seniorenrat ........................................................................................................................... 26 Industriellenvereinigung ...................................................................................................... 26 6 Politische Repräsentation von Frauen in der EU ........................................................ 28 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 3 von 54
Die Regelungen im Detail ..................................................................................................... 30 Belgien ............................................................................................................................. 30 Frankreich........................................................................................................................ 30 Griechenland ................................................................................................................... 31 Irland ............................................................................................................................... 31 Italien............................................................................................................................... 31 Kroatien ........................................................................................................................... 31 Luxemburg....................................................................................................................... 32 Polen................................................................................................................................ 32 Portugal ........................................................................................................................... 32 Slowenien ........................................................................................................................ 33 Spanien ............................................................................................................................ 33 Frauen in nationalen Parlamenten in der EU – 2010 und 2020 im Vergleich...................... 33 Frauen im Europäischen Parlament – 2010 und 2020 im Vergleich .................................... 35 Anhang: Hintergrundinformationen zu den Abbildungen .............................................. 36 Österreich – Bund, Länder, Gemeinden ............................................................................... 36 Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen ................................................ 42 Europäische Union ............................................................................................................... 47 Abbildungsverzeichnis.................................................................................................. 52 Tabellenverzeichnis...................................................................................................... 53 4 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
1 Einleitung Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sind ein explizites Ziel der österreichischen Frauenpolitik, das sich auch in nationalen und internationalen Dokumenten und Strategien wiederfindet. Eine wesentliche rechtliche Grundlage für Gleichstellung in Österreich ist die Bundesverfassung, die u. a. in den Artikeln 7 und 13 folgendes festhält: Artikel 7 (1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. (2) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig. Artikel 13 (3) Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben. Auch die im Jahr 1982 von Österreich ratifizierte UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau („CEDAW-Konvention“) legt rechtliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern fest, insbesondere auch in der politischen Vertretung wie etwa in Artikel 7 der Konvention: Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 5 von 54
Artikel 7 Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes und gewährleisten allen Frauen insbesondere in gleicher Weise wie den Männern: a) das Recht auf Stimmabgabe bei allen Wahlen und Volksabstimmungen und auf Wählbarkeit in alle öffentlich gewählten Gremien; b) das Recht, an der Ausarbeitung und der Durchführung der Regierungspolitik mitzuwirken sowie das Recht auf Zugang zu einem öffentlichen Amt und auf Bekleidung jeder öffentlichen Funktion auf allen Ebenen staatlicher Verwaltung; c) das Recht auf Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben des Landes befassen. Auf Basis dieser Verpflichtungen wird eine ausgewogene Repräsentation von Frauen und Männern in Führungs- und Entscheidungspositionen in allen Gesellschaftsbereichen angestrebt. Die folgende Sammlung von Daten und Fakten bietet einen kompakten Überblick über die Situation der politischen Vertretung von Frauen im Jahr 2020. Sie informiert zudem über die Entwicklungen seit 2010. Die verwendeten Daten basieren auf den Angaben der untersuchten Institutionen und sind öffentlich zugänglich; sie werden jedoch in diesem Bericht gebündelt, um einen spezifischeren Überblick über die Repräsentation von Frauen und Männern in politischen Funktionen in Österreich zu liefern. Die dargestellten Daten sind dabei stichtagsbezogen, Wechsel in politischen Ämtern zwischen bzw. nach den jeweiligen Stichtagen können daher nicht dargestellt werden. Zunächst folgt jedoch ein kurzer Überblick über die Ziele zur politischen Teilhabe von Frauen in den Regierungsprogrammen der Republik Österreichs aus diesem Zeitraum. 6 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
2 Förderung der politischen Partizipation von Frauen Im Vergleich der Regierungsprogramme Die Relevanz der Stärkung der politischen Teilhabe lässt sich u.a. aus den entsprechenden Vorhaben ableiten, die im Regierungsprogramm festgelegt wurden. In den Arbeits- programmen der letzten vier Regierungen sowie der aktuellen Bundesregierung finden sich dazu folgende Bekenntnisse, Vorhaben und Ziele: Regierungsprogramm 2008 (SPÖ-ÖVP) Land- und Forstwirtschaft, ländlicher Raum unter „Chancen für Frauen im ländlichen Raum“ (Seite 74) Die Einbindung von Frauen in politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungsprozesse ist zu fördern. Gesellschaft, Frauen, Familie und Chancenpolitik Einleitung sowie Maßnahmen unter „Förderung von Frauen in Spitzenpositionen“ (Seite 156 und160) Chancengleichheit, Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt, Einkommens- gerechtigkeit und Förderung von Frauen in Wissenschaft, Forschung sowie atypischen Berufen und in Spitzenpositionen sind und bleiben zentrale Anliegen. • Weiterführung und Ausbau von Mentoring-Programmen • Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Wissenschaft und Forschung, in der Verwaltung und in der Politik Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 7 von 54
Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 (SPÖ- ÖVP) Kapitel 03: Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, Frauen unter „Frauen – Gleichstellung am Arbeitsmarkt“ (Seite 46) Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenpositionen in Politik, Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Einrichtungen der Selbstverwaltung. Als Vorbild dafür soll die Regelung der Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen vom März 2011 dienen. Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 (SPÖ-ÖVP) Punkt 4.7. Verpflichtende Frauenquote in Aufsichtsräten von Großunternehmen unter „Sicherheit und Integration“ (Seite 30) Nach Vorbild der deutschen Rechtslage wird ab 1.1.2018 in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Frauenquote von 30 Prozent festgelegt, die bei Neubestellungen verpflichtend einzuhalten ist. Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 Regierungsprogramm 2017–2022 (ÖVP-FPÖ) Kapitel Ordnung und Sicherheit / Integration; Punkt Integration durch Leistung und gesellschaftliche Teilhabe (Seite 38f.) Die Partizipation von Frauen auf allen gesellschaftlichen Ebenen ist essentiell für die Integrationsarbeit (…). • Stärkung der Partizipation von Müttern / Frauen (mit Migrationshintergrund) an der Gesellschaft sowie am Arbeitsmarkt. 8 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Kapitel Fairness und Gerechtigkeit / Frauen Frauen in Österreich übernehmen und tragen heute Verantwortung in allen gesellschaftlichen und lebensentscheidenden Bereichen wie beispielsweise in der Erziehung, Pflege, Bildung, Wirtschaft, Umwelt oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Die Erfüllung dieser Aufgaben und die Erbringung dieser Leistungen von Frauen sind entsprechend besser anzuerkennen und zu würdigen. Faire Partnerschaft ist Grundlage und Voraussetzung unseres gesellschaftlichen Systems. Denn nur ein gleichberechtigtes Miteinander von Frauen und Männern in Österreich sichert eine gedeihliche Zukunft. Dies bedeutet sowohl gleiche Rechte als auch gleiche Pflichten, vor allem aber Chancengleichheit. (…). Die Teilnahme und Teilhabe beider Geschlechter am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben ist dabei einmal mehr Grundsatz einer erfolgreichen Gemeinschaft. Regierungsprogramm 2020–2024 (ÖVP-Grüne) Kapitel Soziale Sicherheit, neue Gerechtigkeit & Armutsbekämpfung / Frauen (Seite 272f) Frauenpolitik ist Gleichstellungspolitik. Sie rückt die Chancengleichheit von Frauen jeden Alters auf allen Ebenen des gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Lebens in den Fokus. Das Ziel ist es, dass Frauen selbstbestimmt, ökonomisch unabhängig und frei von Gewalt oder Angst vor Diskriminierung leben. (…) Rollenbilder müssen weiter aufgebrochen und der Frauenanteil in Führungs- positionen erhöht werden. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 9 von 54
3 Entwicklung der Frauenanteile: Bund, Länder und Gemeinden 2010- 2020 Der Fokus der folgenden Kapitel liegt auf der Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung und im Nationalrat sowie in den Landesregierungen und Landtagen von 2010 bis 2020. Die statistischen Auswertungen zeigen, dass trotz einiger Fortschritte die Präsenz von Frauen und Männern auf politischer Ebene insgesamt noch nicht ausgewogen ist. Repräsentation auf Bundesebene Bundesregierung Im Jänner 2011 betrug die Zahl der Ministerinnen und Staatssekretärinnen 43 Prozent, Ende 2013 sinkt sie auf 29 Prozent und steigt wieder mit der Bundesregierung Kurz im Jahr 2017 auf 37,5 Prozent – das sind neben zehn Männern sechs Frauen. Die Übergangs- regierung Bierlein im Juni 2019 erreichte erstmals einen Frauenanteil von 50 Prozent, mit sechs weiblichen und sechs männlichen Regierungsmitgliedern (Abbildungen 1 und 2). Mit dieser Expertinnen- und Experten-Regierung bekam Österreich auch die erste weibliche Bundeskanzlerin. Durch die Regierungsneubildung infolge der Wahlen im November 2019 wird der Frauenanteil in der Bundesregierung Kurz II mit 53 Prozent zum ersten Mal in der Geschichte höher als der der Männer1. 1 Mit der Regierungsumbildung sinkt der Frauenanteil in der Regierung im Jänner 2021 auf 47 Prozent. 10 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Abbildung 1: Entwicklung der Frauenanteile in der Bundesregierung (Ministerinnen / Minister), in Prozent Quelle: Webseite des Bundeskanzleramts; eigene Erhebung Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 11 von 54
Abbildung 2: Frauen in der Bundesregierung ab 2000 nach Parteizugehörigkeit Quelle: Parlament Österreich; eigene Recherchen. Bundesministerinnen und Bundesminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu Regierungsantritt. Wechsel innerhalb der Regierungsperiode sind nicht dargestellt. Parteilose Regierungsmitglieder wurden unter der Bezeichnung „Ohne“ dargestellt. 12 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Abbildung 3: Portfolios der Ministerinnen und Minister 2010, 2020 sowie Februar 2021 Quelle: Bundeskanzleramt Nationalrat und Bundesrat Auch im Nationalrat sind Frauen nach wie vor – gemessen an ihrem Anteil an der gesamten Bevölkerung und den Wahlberechtigten – unterrepräsentiert. Hier liegt der Frauenanteil im Jänner 2021 bei rund 40 Prozent und steigt damit seit zehn Jahren nur leicht an. Die Zusammensetzung des Bundesrates wird durch die Landtage der Bundesländer bestimmt. Der Frauenanteil in der zweiten Kammer liegt in den letzten zwölf Jahren meist unter jenem des Nationalrates. Zu Beginn der XXVI. Legislaturperiode im November 2017 war im Bundesrat erstmals ein höherer Frauenanteil mit 38 Prozent unter den Abgeordneten als im Nationalrat zu verzeichnen, danach sank er wieder auf 33 Prozent. Aktuell (Jänner 2021) beträgt der Anteil an Frauen im Bundesrat 43 Prozent und liegt somit erneut höher als der Frauenanteil des Nationalrates. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 13 von 54
Abbildung 4: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat und Bundesrat 2008–2021, in Prozent Quelle: Website des Parlaments Österreich. Stichtag jeweils zu Beginn der Legislaturperiode. Repräsentation auf Landesebene Landesregierungen Insgesamt gibt es in Österreich 73 Mitglieder in den Landesregierungen, davon 29 Frauen (Erhebungsmonat: August 2020). Damit liegt der Frauenanteil im Durchschnitt aller Landesregierungen bei 40 Prozent. Im Jahr 2010 waren von den damals 76 Mitglieder der Landesregierungen 24 Frauen, was einem Frauenanteil von 32 Prozent entspricht. Betrachtet man die Entwicklung der letzten zehn Jahre (2010–2020), so zeigt sich in immerhin fünf Bundesländern ein Anstieg des Frauenanteils in den Landesregierungen. Zuwächse in diesem Zeitraum gab es dabei in Kärnten (29 Prozentpunkte bzw. zwei Frauen mehr), Tirol (25 Prozentpunkte bzw. zwei Frauen mehr), Vorarlberg (14 Prozent- punkte bzw. eine Frau mehr), Steiermark (17 Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr) und in Oberösterreich (elf Prozentpunkte bzw. eine Frau mehr). Ein Rückgang zwischen 2010 und 2020 ist in Salzburg und in Niederösterreich zu verzeichnen. 14 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Den mit Abstand höchsten Frauenanteil erreichen Tirol und die Steiermark mit je 50 Prozent bzw. vier Frauen, gefolgt von Wien (46 Prozent bzw. sechs Frauen), Kärnten und Vorarlberg (mit jeweils 43 Prozent bzw. drei Frauen) und Niederösterreich (33 Prozent bzw. drei Frauen. Das Burgenland, Oberösterreich und Salzburg liegen unter dem österreichischen Durchschnitt mit jeweils zwei weiblichen Mitgliedern in der Landesregierung. Abbildung 5: Frauen und Männer in den Landesregierungen 2010 und 2020 im Vergleich 6 Frauen 2010 Frauen 2020 8 5 7 7 7 Männer 2010 Männer 2020 4 3 6 6 5 2 4 1 6 5 3 4 6 2 4 4 5 3 4 2 4 3 2 6 3 2 2 4 3 Männer gesamt: 60% (44) 1 2020 Frauen gesamt: 40% (29) Männer gesamt: 68% (52) 2010 Frauen gesamt: 32% (24) 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: Offizielle Webseiten der Länder Landtage Unter den Landtagsabgeordneten in den einzelnen Bundesländern ist der Frauenanteil im Verlauf der letzten zehn Jahre nur leicht gestiegen. Im Jahr 2010 gab es in den Landtagen 133 Frauen unter den insgesamt 448 Mitgliedern, was einem Anteil von 30 Prozent entspricht. Im Jahr 2020 sind es 155 weibliche Mitglieder bei insgesamt acht Abgeordneten weniger (440). Dies entspricht einem Anteil von 35 Prozent. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 15 von 54
Im Detail betrachtet stiegen die Anteile in sechs Bundesländern: in Wien (acht Prozent- punkte bzw. acht Frauen mehr), in Niederösterreich (neun Prozentpunkte bzw. fünf Frauen mehr), in Burgenland (zwölf Prozentpunkte bzw. vier Frauen mehr), in Vorarlberg (acht Prozentpunkte bzw. drei Frauen mehr), in der Steiermark (acht Prozentpunkte bzw. zwei Frauen mehr) und in Tirol (sechs Prozentpunkte bzw. zwei Frauen mehr). Ein Rückgang wurde in zwei Bundesländern verzeichnet: in Oberösterreich und Salzburg (jeweils ein Prozentpunkt weniger). In Kärnten blieb der Frauenanteil im Landtag unverändert. Die Landtage im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich und Tirol liegen unter dem österreichweiten Durchschnitt von 35 Prozent Frauenanteil. Abbildung 6: Frauen und Männer in den Landtagen 2010 und 2020 im Vergleich 46 41 Frauen 2010 Frauen 2020 34 35 Männer 2010 Männer 2020 66 58 22 21 10 15 34 42 23 20 16 27 25 13 22 23 40 29 25 14 30 13 9 11 28 28 16 18 7 11 Männer gesamt: 65% (285) 8 8 2020 Frauen gesamt: 35% (155) Männer gesamt: 70% (315) 2010 Frauen gesamt: 30% (133) 0% 20% 40% 60% 80% Quelle: Offizielle Webseiten der Länder 16 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Repräsentation auf Gemeindeebene Bürgermeisterinnen, Vizebürgermeisterinnen und Gemeinderätinnen Zur Repräsentation von Frauen auf Gemeindeebene werden im Folgenden die Bürger- meisterinnen und Bürgermeister im Vergleich der Jahre 2010 und 2020 (Stichtag Dezember 2020) detailliert betrachtet. Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeinde- räten sind hingegen nur punktuell Statistiken verfügbar. Im Jahr 2010 wurden 2.234 der insgesamt 2.354 Gemeinden Österreichs von einem Mann geleitet, nur 120 Gemeinden hatten eine Bürgermeisterin (5,1 Prozent). Da zwischen 2010 und 2020 die Anzahl der Gemeinden auf 2.095 sank und die Anzahl der Bürger- meisterinnen auf 191 stieg, lag der Frauenanteil im Dezember 2020 bei 9,1 Prozent. Im Dezember 2020 gab es die meisten Bürgermeisterinnen in Niederösterreich (zwölf Prozent), in Oberösterreich (zehn Prozent) und in der Steiermark (acht Prozent). Nur diese drei Bundesländer erreichen damit den österreichweiten Durchschnitt. Nach Wien (bisher noch keine Bürgermeisterin) hatten Vorarlberg und Tirol mit jeweils sechs Prozent die wenigsten Bürgermeisterinnen. Trotz des leichten Anstieges ist die Repräsentation von Frauen und Männern auf Gemeindebene noch weniger ausgewogen als auf der Ebene der Landes- und Bundesregierungen. Die absoluten Zahlen der insgesamt 191 Bürger- meisterinnen nach Bundesländern sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 17 von 54
Abbildung 7: Anzahl der Bürgermeisterinnen nach Bundesländern 2010 und 2020 Frauen 2010 Frauen 2020 531 502 410 Männer 2010 Männer 2020 392 1 1 42 71 28 46 94 90 0 0 271 262 115 111 165 159 2 260 265 6 4 8 17 8 129 123 6 12 27 22 Männer gesamt: 1.905 3 9 2020 Frauen gesamt: 191 Männer gesamt: 1.976 2010 Frauen gesamt: 120 0 500 1000 1500 2000 2500 Quelle: Gemeindebund In den Gemeinderäten lag der Frauenanteil im Dezember 2020 österreichweit bei 25 Prozent (insgesamt 9.757 Mandatarinnen). Den höchsten Anteil an Frauen hat nach Bundesländern betrachtet mit 31 Prozent Wien, gefolgt von Vorarlberg mit 27 Prozent, Niederösterreich und Steiermark mit rund 26 Prozent. Die wenigsten Frauen sind in den Gemeinderäten in Kärnten vertreten (18 Prozent Frauenanteil). Zur Repräsentation von Frauen in den Gemeindevertretungen sind keine regelmäßig aktualisierten Statistiken verfügbar, daher kann kein längerer Zeitverlauf dargestellt werden. 18 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Abbildung 8: Gemeinderätinnen nach Bundesländern 2019 und 2020, in Prozent 76 7 76 76 Frauen 2019 Frauen 2020 69 69 Männer 2019 Männer 2020 24 24 26 31 31 80 24 73 79 79 76 76 76 27 79 76 20 5 21 21 24 24 24 82 82 24 22 26 Männer gesamt: 29.983 18 18 2020 Frauen gesamt: 9.757 Männer gesamt: 30.569 2019 Frauen gesamt: 9.180 0 10.000 20.000 30.000 40.000 Quelle: Gemeindebund Insgesamt betrachtet beträgt der Frauenanteil in der österreichischen Kommunalpolitik 24 Prozent, das sind neben 195 Bürgermeisterinnen, 453 Vizebürgermesiterinnen und 9.757 Gemeinderätinnen (aktualisierter Stand: Februar 2021). Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 19 von 54
4 Quotenregelungen in den politischen Parteien Um die bestehende Unterrepräsentation von Frauen in den direkt gewählten Landtagen und im Nationalrat zu erklären, gibt es einen wesentlichen Faktor: im Gegensatz zu anderen Staaten (siehe nächstes Kapitel) gibt es in Österreich keine gesetzlich fest- gelegten Mindestanteile oder Reihungsangaben für die Erstellung der Wahlvorschläge (Listen). Daher liegt es bei den Parteien selbst entsprechende Regelungen vorzusehen. Die Selbstverpflichtungen der in den letzten beiden Legislaturperioden im Nationalrat vertretenen Parteien werden im Folgenden dargestellt. ÖVP (Österreichische Volkspartei) Die ÖVP sah in ihrem Grundsatzprogramm von 1995 die „Einführung einer Mindestquote (für Frauen) von einem Drittel bei öffentlichen Mandaten“ vor. Im Organisationstatut aus dem Jahr 2015 hieß es, dass Delegierte sowie Parteifunktionen zumindest mit 40 Prozent Frauen zu besetzen sind. Für Kandidatenlisten bei Nationalratswahlen wurde ein Reiß- verschlusssystem zur abwechselnden Platzierung von Frauen und Männern vorgesehen. Aktuell sieht das neue Organisationsstatut von 2017 ein „möglichst ausgewogenes Verhältnis“ zwischen Frauen und Männern in allen Gremien vor (bzw. 40%), wobei für die Listenerstellung das Reißverschlusssystem zur Anwendung kommen soll. SPÖ (Sozialdemokratische Partei Österreichs) Die SPÖ hat 1985 als erste Partei auf Druck der sozialdemokratischen Frauenorganisation eine Quotenregelung eingeführt: eine 25 Prozent-Quote wurde vom Parteitag als freiwillige „Kann-Bestimmung“ beschlossen. Im Jahr 1993 wurde die Mindestquote auf 40 Prozent erhöht, diese sollte innerhalb von zehn Jahren umgesetzt werden (Demokratiezentrum, 2015: Frauen in der Politik). Am Parteitag 1998 wurde das Parteistatut dahingehend geändert, dass die Frauenquote von 40 Prozent bis zum Jahre 2003 auf allen Ebenen der Partei als auch in den gesetzgebenden Körperschaften zu verwirklichen ist. Aktuell sieht das Statut jeweils mindestens 40 Prozent Männer und 20 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Frauen vor. Dort ist nunmehr auch vorgesehen, dass bei der Nachbesetzung von ausge- schiedenen Mandatarinnen und Mandataren die Einhaltung bzw. Erreichung der Quote zu berücksichtigen ist. Außerdem sind Vorgaben für die Erstellung von Wahllisten enthalten. (SPÖ-Organisationsstatut 2014, beschlossen 1998) FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) In den Satzungen der FPÖ findet sich kein Verweis auf eine Quotenregelung oder einen angestrebten Mindestanteil an Kandidatinnen und Kandidaten. Die Grünen Bereits in den ersten Parteistatuten 1987 wurde eine Parität von Frauen und Männern in allen Parteigremien auf Bundesebene sowie für die Kandidatenlisten bei Nationalrats- wahlen festgelegt. In allen gewählten Organen und Funktionen ist durch entsprechende Regelungen (wie Wahl- bzw. Geschäftsordnungen) sicher zu stellen, dass zumindest 50 Prozent Frauen vertreten sind. Eine Frauenmehrheit ist durchaus zulässig und willkommen. Seit 2008 lag der Anteil der Frauen an den Nationalratsabgeordneten der Grünen durchgehend bei mindestens 50 Prozent. Zwischen November 2017 und September 2019 waren die Grünen nicht im Nationalrat vertreten. NEOS In der Satzung der NEOS (beschlossen 2016) findet sich keine Bestimmung zur ausge- wogenen Repräsentation von Frauen und Männern in den eigenen Gremien bzw. auf den Wahllisten. JETZT – Liste Pilz JETZT – Liste Pilz sieht keine Frauenquote für die Erstellung der Wahlvorschläge vor. Seit September 2019 ist die Partei nicht mehr im Parlament vertreten. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 21 von 54
Frauenanteile der Fraktionen im Nationalrat Im Jänner 2021 waren von den 183 Abgeordneten des Nationalrats 73 Frauen, somit lag der Frauenanteil bei 40 Prozent (s. dazu auch Kapitel 2). Betrachtet man die Frauenanteile im Parlament nach Parteien, so zeigt sich folgendes Bild: Den höchsten Frauenanteil weisen die Grünen mit 58 Prozent auf (15 von 26 Abgeordneten sind Frauen). Die SPÖ liegt im Jänner 2021 bei einem Frauenanteil von 50 Prozent – d.h. 20 von 40 Abge- ordneten sind derzeit weiblich. Die NEOS halten ihren Anteil weiblicher Abgeordneten bei 40 Prozent – derzeit sind sechs von 15 Abgeordneten Frauen. Die ÖVP kam im Jänner 2021 auf einen Frauenanteil von 37 Prozent, 26 der 71 ÖVP-Abgeordneten sind derzeit Frauen. Den mit 17 Prozent geringsten Frauenanteil (fünf von 30 Abgeordneten) weist nach wie vor die FPÖ auf. Eine weibliche Abgeordnete ist ohne Klubzugehörigkeit im Nationalrat vertreten. Die Parteien BZÖ und Stronach haben sich im Verlauf der Berichtsjahre aufgelöst. Die Liste Pilz ist seit September 2019 nicht mehr im Nationalrat vertreten. Abbildung 9: Entwicklung der Frauenanteile im Nationalrat nach Parteien, in Prozent, 2010–2020 70 60 Grüne: 58% 50 SPÖ: 50% 40 NEOS: 40% ÖVP: 37% 30 20 FPÖ: 17% 10 Aktueller Nationalrat 0 Jän.11 April 12 Dez 13 Sep 14 Nov 15 Sep 16 Nov 17 Okt.18 Nov.19 Jän.21 SPÖ ÖVP FPÖ Grüne BZÖ NEOS/LIF Stronach JETZT - Liste Pilz Quelle: Österreichisches Parlament 22 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Klubförderung Im Juli 2019 wurde im österreichischen Nationalrat eine Änderung der Klubförderung beschlossen, die mit 1. November 2019 in Kraft trat. Das Bundesgesetz, mit dem die Tätigkeit der Klubs der wahlwerbenden Parteien im Nationalrat und im Bundesrat erleichtert wird (Klubfinanzierungsgesetz 1985 – KlubFG) wurde um einen Bonus für einen höheren Frauenanteil in den Klubs ergänzt. Sofern der Frauenanteil einer Partei im Nationalrat bzw. im Bundesrat über 40 Prozent liegt, wird die Summe der Klubfördermittel um drei Prozent erhöht. Der Frauenanteil in den Nationalrats-Klubs der Grünen, der SPÖ und den NEOS lag im Jänner 2021 bei bzw. über 40 Prozent. Im Rahmen einer Novelle des Landeswahlrechts im Jahr 2020 hat Oberösterreich als erstes Bundesland ebenfalls einen entsprechenden Bonus eingeführt (Erhöhung der Klub- förderung um drei Prozent bei einem Frauenanteil von mind. 40 Prozent). Diese Regelung tritt mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft (voraus. im September 2021). Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 23 von 54
5 Repräsentation von Frauen in Sozialpartnerorganisationen und Interessensvertretungen Österreich verfügt über eine ausgeprägte Sozialpartnerschaft, deren Organisationen auch die Interessen von Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitgeberinnen und Arbeit- gebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im politischen Prozess vertreten. Wie in den politischen Bereichen, die in den vorherigen Kapiteln illustriert wurden, sind Frauen auch in den Entscheidungsgremien der Sozialpartnerorganisationen und (gesetzlichen) Interessensvertretungen noch weitgehend unterrepräsentiert. Im Folgenden werden die Präsidien und Vorstände der Sozialpartnerorganisationen in Österreich – Bundesarbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Wirtschaftskammer – sowie der gesetzlichen Interessens- vertretungen – Bundesjugendvertretung und Seniorenrat – und der Industriellen- vereinigung dargestellt. Arbeiterkammer Österreich An der Spitze der Bundesarbeiterkammer (AK) steht seit April 2018 erstmals eine Frau. Unter den vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sind zwei Frau vertreten. Das Führungsteam bzw. der Vorstand der Bundesarbeitskammer besteht aus acht Männern und sechs Frauen (43 Prozent Frauenanteil). Die höchsten Frauenanteile in den Präsidien der Arbeiterkammer nach Bundesländern gibt es mit 60 Prozent in Wien, im Burgenland, Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind Frauen jeweils mit 25 Prozent vertreten. Den geringsten Frauenanteil haben Niederösterreich, Oberösterreich und die Steiermark mit je 20 Prozent. Wien hat mit 42 Prozent auch den höchsten Frauenanteil an Kammerrätinnen und Kammerräten der AK Vollversammlung, gefolgt vom Tirol und der Steiermark mit jeweils 34 Prozent, Burgenland mit 32 Prozent und Kärnten mit 30 Prozent. Alle übrigen Bundesländer liegen darunter, jedoch nicht unter der 20-Prozent-Marke. 24 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Wirtschaftskammer Österreich Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) wird seit ihrem Bestehen durchgehend von männlichen Präsidenten geführt. Das Präsidium besteht zusätzlich aus vier Vize- präsidenten und drei Vizepräsidentinnen, das entspricht einem Frauenanteil von 37,5 Prozent. Unter den drei Generalsekretärinnen und Generalsekretären befindet sich eine Frau (Frauenanteil 33 Prozent). Auf Ebene der sieben Spartenvertretungen in der Kammer findet man 36 Frauen und 111 Männer, wobei der Anteil der Frauen in den einzelnen Sparten sehr unterschiedlich ist: Die höchsten Frauenanteile weisen mit 36 Prozent die Sparte „Transport und Verkehr“ sowie mit 35 Prozent „Handel“ auf, die niedrigsten die Sparte „Industrie“ mit knapp sechs Prozent, gefolgt von „Bank und Versicherung“ mit neun Prozent. Landwirtschaftskammer Österreich Die Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) wird von einem Präsidenten geleitet. Unter den drei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Die LKÖ ist die Dachorganisation der neun Landwirtschaftskammern der Bundesländer. Diese neun Kammern werden von sieben Präsidenten und zwei Präsidentinnen (LK Oberösterreich und LK Kärnten) geleitet, unter den 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten finden sich sechs Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil von 43 Prozent und einem Rückgang um vier Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. In den Ausschüssen der Landwirtschafts- kammer sind drei Frauen und sieben Männer vertreten. Österreichischer Gewerkschaftsbund Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) hat einen männlichen Präsidenten, unter den zwei Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ist eine Frau vertreten. Der Vorstand setzt sich aus 13 Männern und elf Frauen zusammen, das entspricht einem Frauenanteil von 46 Prozent. Auf Ebenen der Bundespräsidien in den Gewerkschaften findet sich der höchste Anteil an Frauen in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA) und in der younion_Die Daseinsgewerkschaft mit jeweils 43 Prozent. Die Gewerkschaft Bau-Holz – GBH ist hingegen mit einer einzigen Frau vertreten (14 Prozent). Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 25 von 54
Bundesjugendvertretung In der Bundesjugendvertretung (BJV), der gesetzlichen Interessensvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, sind sowohl Vorsitzteam als auch Vorstand paritätisch besetzt: zwei Frauen und zwei Männer bilden das Vorsitzteam, im Vorstand sind zusätzlich jeweils vier weitere Frauen und Männer vertreten. Seniorenrat Die beiden Präsidentinnen und Präsidenten des Seniorenrats übernehmen jeweils abwechselnd den Vorsitz für ein Jahr in der gesetzlichen Interessensvertretung der Seniorinnen und Senioren. Im Jahr 2020 war eine Frau vorsitzführende Präsidentin, der zweite Präsident ist männlich. Neben ihnen sind im Präsidium acht Vizepräsidenten Teil des insgesamt zehnköpfigen Präsidiums, was einem Frauenanteil von lediglich zehn Prozent entspricht. Im Vorstand sind zwei Frauen und zwölf Männer vertreten. Industriellenvereinigung Die Industriellenvereinigung (IV) ist die freiwillige Interessensvertretung der Industrie in Österreich. Im Jahr 2019 waren alle Spitzenpositionen in der iV – Präsident, Vizepräsident und Generalsekretäre – ausschließlich von Männern besetzt (insgesamt sechs Personen). Im Jahr 2020 gibt es neben einem männlichen Präsidenten und zwei männlichen Vize- präsidenten auch eine weibliche Vizepräsidentin. Auch im Generalsekretariat ist neben zwei Männern auch eine Frau vertreten. Damit waren von sieben Spitzenpositionen in der IV zwei mit Frauen besetzt. In den Landesgruppen findet man unter den Präsidentinnen und Präsidenten keine Frau. Unter den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten liegt der Frauenanteil bei 30 Prozent. Bei den Vorstandsmitgliedern, ausgenommen IV Kärnten und IV Oberösterreich, liegt der Frauenanteil noch auf sehr niedrigem Niveau. 26 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Abbildung 10: Frauenanteile in den Sozialpartnerorganisationen und Interessens- vertretungen 2020 Quelle: Webseiten der AK, WKÖ, LKÖ, ÖGB, BJV und Seniorenrat und IV; eigene Darstellung. Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 27 von 54
6 Politische Repräsentation von Frauen in der EU Gesetzliche Regelungen in EU-Staaten In zehn Ländern der EU gibt es bereits gesetzliche Quoten für Parlamentswahlen (Unterhaus im Zweikammersystem)2. Diese Regelungen geben Mindestwerte für die Zusammensetzung der Wahllisten nach Geschlecht an und sind an unterschiedliche Sanktionen bei Nichteinhaltung gekoppelt. In Belgien, Spanien, Polen, Slowenien, Griechenland und Italien werden Wahllisten bei Nichteinhaltung des Mindestanteils nicht zugelassen, in Irland, Frankreich, Portugal und Kroatien werden bei Nichteinhaltung finanzielle Sanktionen (Kürzung der Parteien- förderung) verhängt. Zusätzlich zum vorgegebenen Frauenanteil auf der Wahlliste insgesamt sind Platzierungs- vorgaben (etwa verpflichtendes Reißverschlusssystem, Erstplatzierte) entscheidend für die tatsächliche Zusammensetzung der Parlamente. Tabelle 1: Gesetzliche Quotenregelungen in nationalen Parlamente in der EU Tatsächlicher Gesetzliche Land Platzierung Sanktion Frauenanteil3 Quote (Einführung) 4. Q. 2020 50 Prozent Belgien (2002) Reißverschluss erster Wahlliste nicht zugelassen 42 Prozent u. zweiter Platz 50 Prozent Frankreich (2000) – Finanzielle Strafe (Kürzung 41 Prozent der Parteiförderung) 2 Zusätzlich gibt es diverse Vorgaben auf Landes- bzw. Regionalebene in den verschiedenen EU-Mitglieds- staaten, u. a. in Frankreich, Italien, Belgien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Griechenland. 3 Abgeordnete im Unterhaus bzw. Einkammersystem, EIGE, Gender Statistics Database, Abfrage Jänner 2021 28 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Tatsächlicher Gesetzliche Land Platzierung Sanktion Frauenanteil3 Quote (Einführung) 4. Q. 2020 40 Prozent Spanien (2007) 40 Prozent sind in Änderungsfrist, sonst 44 Prozent jeweils fünf Wahlliste nicht zugelassen Listenplätzen einzuhalten 40 Prozent Kroatien (2008) – Finanzielle Strafe (sowie 31 Prozent Bonus für Gewählte des unterrepräsentierten Geschlechts) 40 Prozent Griechenland – Wahlliste nicht zugelassen 22 Prozent (bis 2019: 33 (2008) Prozent) 40 Prozent Italien (2017) Reißverschluss für – 36 Prozent Wahlkreise, die mehr als ein Mandat entsenden; für Wahlkreise mit nur einem Mandat max. 60% eines Geschlechts national sowie als Erstplatzierte insgesamt 40 Prozent Luxemburg (2016) – Finanzielle Strafe (Kürzung 32 Prozent (ab 2023) d. Parteienförderung) 35 Prozent Polen (2011) Mind. eine Kandidatin Änderungsfrist drei Tage, 29 Prozent auf den ersten drei sonst Wahlliste nicht Plätzen zugelassen 35 Prozent Slowenien (2006) Reißverschluss Wahlliste nicht zugelassen 27 Prozent (ab 2011; bis fürerste Listenhälfte 2008: 25 Prozent) 33 Prozent Portugal (2011) Reißverschluss für Finanzielle Strafe (Kürzung 40 Prozent Wahlkreise, die mehr d. Parteienförderung) als ein Mandat sowie öffentliche entsenden Bekanntmachung 30 Prozent Irland (2012) – Finanzielle Strafe (Kürzung 23 Prozent (ab 2023: 40 der staatlichen Förderung Prozent) um 50 Prozent) Quelle: Gender Quotas Database sowie EIGE, Gender Statistics Database, Abfrage Jänner 2021 Der Vergleich zwischen gesetzlicher Vorgabe und tatsächlichem Frauenanteil in den Parlamenten zeigt, dass derzeit nur Portugal und Spanien den jeweiligen Zielwert erfüllen Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 29 von 54
(33 bzw. 40 Prozent). Im EU-Vergleich zeigt sich jedoch deutlich, dass gesetzliche Quoten eine raschere Erhöhung nach sich ziehen als freiwillige Regelungen auf Parteiebene. Laut EIGE hat sich der Frauenanteil in jenen EU Mitgliedsstaaten, die eine gesetzliche Quoten- regelung eingführt haben, seit 2004 fast verdoppelt, wohingegen Länder ohne eine entsprechende Regelung deutlich geringere Fortschritte erzielten. Die Regelungen im Detail Belgien Die erste gesetzliche Quote wurde in Belgien bereits 1994 (25 Prozent) für alle Wahlen eingeführt; seit 2011 gilt die 50 Prozent-Regelung. Neben der 50 Prozent-Quote für Listen besteht auch eine Pflicht, Kandidatinnen und Kandidaten im Reißverschlusssystem zu platzieren: die beiden Listen-Erstplatzierten dürfen nicht demselben Geschlecht angehören. Die Regelungen in Belgien sind im Wahlgesetz verankert und gelten für das Abgeordnetenhaus und den Senat, sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament. Für die drei Regionen wurden im Kommunalwahlgesetz gleiche Regelungen festgelegt. Bei Nichteinhaltung wird die Wahlliste nicht zugelassen. Frankreich In Frankreich sind gleicher Zugang zu gewählten Mandaten und Ämtern für Frauen und Männer sowie die Verantwortung der politischen Parteien zur Förderung dieses Prinzips seit 1999 in der Verfassung verankert. Im Wahlgesetz ist seit 2000 festgelegt, dass die Anteile von Frauen und Männern auf der Wahlliste einer Partei für die Nationalver- sammlung nicht um mehr als zwei Prozentpunkte voneinander abweichen dürfen. Bei Nichteinhaltung wird die öffentliche Förderung, die je nach erhaltenen Stimmen im ersten Wahldurchgang zusteht, um einen Prozentsatz gekürzt, der 75 Prozent der tatsächlichen Differenz zwischen Männern und Frauen ausmacht. (D.h. werden nur 40 Prozent Frauen nominiert, beträgt die Differenz 20 Prozentpunkte und die Parteienförderung wird um 15 Prozent gekürzt.) Für die Regionalwahlen auf Departementebene besteht seit 2013 die gesetzliche Vorgabe, dass nur ein Tandem („binôme“) aus einer Kandidatin und einem Kandidaten gewählt werden kann. D.h. mit einer Stimme wird ein Team (eine Frau und ein Mann) gewählt, was im Mehrheitswahlsystem die genaue Einhaltung des 50:50- Verhältnisses garantiert. Auf Regionalebene besteht daher seit den Wahlen 2015 30 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
Geschlechterausgewogenheit. Vor der Neuregelung waren 2011 nur 18 Prozent der Gewählten Frauen. Griechenland Ein allgemeines Gleichstellungs- und Frauenfördergebot wurde 2008 in der Verfassung verankert; seit 2012 sieht das Wahlrecht für das Parlament jeweils mindestens ein Drittel der Listenplätze für beide Geschlechter vor. Erfüllt die Wahlliste diese Vorgabe nicht, wird sie nicht zugelassen. Die gleiche Regelung gilt für Gemeinde- und Regionalwahlen. Im Jahr 2019 wurde die Geschlechterquote bei allen Wahlverfahren auf 40 Prozent angehoben. Irland Gemäß Wahlgesetz-Novelle 2012 wird die staatliche Parteienförderung um 50 Prozent gekürzt, wenn nicht mindestens 30 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten der jüngsten Parlamentswahlen Frauen bzw. Männer waren. Die erste Wahl unter dieser Regelung fand 2016 statt, bis nach 2023 soll der Mindestanteil auf 40 Prozent Frauen bzw. Männer steigen (7 Jahres-Frist). Für regionale und lokale Wahlen gibt es keine Vorgaben. Italien Das Wahlgesetz (165/2017, Artikel 3, 3.1) sieht vor, dass für die Kandidatinnen- und Kandidatenlisten in Wahlkreisen, die mehr als ein Mandat entsenden das Reißverschluss- prinzip anzuwenden ist. Für Wahlkreise mit nur einem Mandat dürfen pro Partei/Wahl- koalition national insgesamt nicht mehr als 60 Prozent eines Geschlechts nominiert werden. Auch unter den Listenersten für die Wahlkreise mit mehr als einem Mandat dürfen pro Partei/Wahlkoalition national insgesamt max. 60 Prozent Kandidatinnen bzw. Kandidaten eines Geschlechts aufgestellt werden. Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen, die nationale Wahlkomission ist für die Einhaltung der Bestimmungen zuständig. Kroatien Im Jahr 2008 trat das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter in Kraft, das u. a. eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern mit je mindestens 40 Prozent festlegt. Dieser Wert gilt auch für Kandidatinnen- und Kandidatenlisten für die nationalen und europäischen Parlamentswahlen, sowie für Gemeinde- und Regionalwahlen. Erfüllt eine Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 31 von 54
Partei die 40 Prozent-Vorgabe nicht, wird eine Strafzahlung von 50.000 HRK (ca. 6.500 EUR) für EP- und Nationalwahlen fällig, für Regional- und Gemeindewahlen liegen die Strafen bei 40.000 bzw. 20.000 HRK. Zudem legt das Gesetz fest, dass der tatsächliche Anteil im Parlament spätestens nach drei regulären Wahlen bei 40 Prozent liegen muss. Nach den Wahlen 2011 stieg der Anteil von 20 Prozent auf 24 Prozent, nach den letzten Wahlen 2015 lag er auf 25 Prozent der Abgeordneten, obwohl 41 Prozent der Kandidat- innen und Kandidaten Frauen waren. Über die Sanktionen hinaus gibt es einen finanziellen Bonus für Parteien auf Regional- und Lokalebene: die pro gewähltem Mitglied (des unterrepräsentierten Geschlechts) gebührende Parteienförderung wird um zehn Prozent erhöht. Luxemburg Im Dezember 2016 wurde im Wahlgesetz eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern mit je mindestens 40 Prozent auf den Wahllisten der Parteien für nationale Wahlen verankert. Erfüllt eine Partei diese Vorgabe nicht, wird die Parteienfinanzierung schrittweise gekürzt. Hat eine Partei beispielsweise weniger als 30 Prozent Frauen oder Männer auf ihrer Wahlliste, erhält diese Partei lediglich 25 Prozent ihrer staatlichen Parteienfinanzierung. Die 40-Prozent Quote wird erstmals bei den Parlamentswahlen 2023 Anwendung finden. Bereits 2019 wurde die Quotenregelung für Wahlen zum Europäischen Parlament angewandt – die Wahllisten der Parteien müssen für Europa- wahlen eine 50-Prozent Quote erfüllen. Polen Eine Quote ist seit 2011 im Wahlgesetz für Wahlen zum nationalen und europäischen Parlament und Gemeindewahlen geregelt. Mindestens je 35 Prozent Frauen und Männer müssen auf der Wahlliste vertreten sein, eine abweichende Liste muss binnen drei Tagen adaptiert werden, sonst wird sie nicht zugelassen. Eine ähnliche Regelung gilt für Regional- wahlen, dabei ist hier zusätzlich festgelegt, dass bei Wahllisten mit drei Listenplätzen mindestens eine Kandidatin bzw. ein Kandidat pro Geschlecht vertreten sein muss. Portugal Seit 2006 besteht lt. Parteiengesetz die Mindestvorgabe von 33 Prozent in Verbindung mit einem Reißverschlusssystem für Wahlkreise, in denen mehr als eine Kandidatin bzw. ein Kandidat gewählt wird. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils wird dies publik gemacht 32 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
und die öffentliche Förderung der Wahlkampfgelder gemäß der Abweichung vom Zielwert reduziert. Ausgenommen sind Wahllisten mit weniger als drei Listenplätzen bzw. auf Regionalebene Gemeinden mit weniger als 7.500 Wahlberechtigten und Städte mit weniger als 750 Wahlberechtigten. Slowenien In Slowenien beträgt der gesetzliche Mindestanteil von Frauen bzw. Männern auf den Wahllisten 35 Prozent. Auf Wahllisten mit drei Listenplätzen muss mindestens eine Kandidatin bzw. ein Kandidat des jeweils anderen Geschlechts platziert sein. Dies wurde 2006 im Gesetz zu Wahlen zur Nationalversammlung mit einem Übergangszielwert von 25 Prozent bis 2008 geregelt. Erfüllt eine Wahlliste diese Vorgaben nicht, wird sie von der Wahlkommission abgelehnt. Für Lokalwahlen wurde 2005 eine gesetzliche Quote (im Lokalwahl-Gesetz) von zunächst 20 Prozent (für die Wahlen 2006) festgelegt, die schrittweise anstieg und seit 2014 bei 40 Prozent liegt. Zudem müssen seit den Wahlen 2014 auf der ersten Hälfte der Wahlliste Kandidatinnen und Kandidaten im Reißver- schlusssystem platziert werden. Spanien Seit 2007 ist im Wahlgesetz eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern mit je mindestens 40 Prozent auf den Wahllisten festgelegt. Diese 40:60-Rate ist für die gesamte Liste sowie für jeweils fünf Listenplätzen einzuhalten. Wird eine diesen Vorgaben nicht entsprechende Wahlliste nicht rasch adaptiert, wird sie nicht zur Wahl zugelassen. Bei weniger als fünf Listenplätzen muss das Verhältnis so nah an der 40:60-Rate sein wie möglich. Gleiche Regelungen gelten für Senats- und Gemeinderatswahlen; Ausnahmen sind Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (seit 2011, davor Übergangsregelungen für Gemeinden bis 5.000 EW). Einige autonome Regionen haben weiterführende Regelungen (50:50) erlassen. Frauen in nationalen Parlamenten in der EU – 2010 und 2020 im Vergleich Zum internationalen Vergleich Österreichs mit anderen EU Mitgliedsstaaten werden im Folgenden die Frauenanteile in den nationalen Parlamenten angeführt. Dabei werden – Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020 33 von 54
für Zweikammersysteme, wie sie etwa in Österreich existieren – nur die Unterhäuser (für Österreich der Nationalrat) verglichen. Im 4. Quartal 2010 gab es sieben Parlamentspräsidentinnen in der EU: Belgien, Estland, Litauen, Niederlande, Österreich, Rumänien und Tschechien hatten eine Präsidentin (EIGE 2020). In Summe aller EU Mitgliedsstaaten lag der Frauenanteil damit 2010 bei 25 Prozent. Im Jahr 2020 waren acht von 28 Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten Frauen, was einem Frauenanteil von knapp 29 Prozent entspricht. Im vierten Quartal 2020 hatten Belgien, Bulgarien, Finnland, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen und Spanien eine Parlamentspräsidentin. In der folgenden Grafik zeigt sich außerdem, dass sowohl im europäischen Durchschnitt als auch in den Ländern mit gesetzlichen Quotenregelungen der Anteil der Frauen unter den Abgeordneten seit 2010 gestiegen ist, mit Ausnahme von Deutschland und den Niederlanden. In diesen zwei EU Ländern ist der Frauenanteil im Vergleich zu 2010 gesunken. Abbildung 11: EU-Vergleich – Frauenanteile in den nationalen Parlamenten sowie gesetzliche Quotenregelungen, 2010 und 2020 in Prozent Quelle: EIGE, Gender Statistics Database, eigene Darstellung 34 von 54 Frauen in politischen Entscheidungspositionen in Österreich 2020
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