Montag, den 7. September 2020 - Stadt ...

 
WEITER LESEN
Montag, den 7. September 2020 - Stadt ...
Nr. 09                                Montag, den 7. September 2020                                        10. Jahrgang

Sehr geehrte Einwohnerinnen                                        chen Gewerbesteuerausfälle der Kommunen für 2020 finanzi-
                                                                   ell auszugleichen. Jedoch fehlt bisher im Vergleich zu anderen
und Einwohner,                                                     Bundesländern die Umsetzung dieses Vorhabens. Die Auswir-
am 03.10.2020 jährt sich der Tag der Wiedervereinigung zum         kungen auf die Gewerbesteuereinnahmen der kommenden Jah-
30. Mal. Während jüngere Erwachsene diesen Tag häufig nur          re bleiben zudem unberücksichtigt.
durch den arbeitsfreien Feiertag wahrnehmen, haben wir Äl-         Für den Haushalt der Stadt sind neben den möglichen Gewer-
teren ganz unterschiedliche Erinnerungen an die Zeit des Um-       besteuerausfällen die Auswirkungen von Kurzarbeit und der
bruchs. Erinnerungen an eine Zeit, die aufregend war und ge-       Senkung der Mehrwertsteuersätze auf die Gemeindeanteile für
prägt durch die Sehnsucht nach freier Meinungsäußerung, nach       Einkommens- und Umsatzsteuer von Bedeutung. Auch hier gibt
Reisefreiheit und einem vereinten Deutschland. Rasant schnell      es bisher keine zielführenden Anstrengungen im politischen
vergingen die 329 Tage vom Mauerfall bis zum Tag der Wie-          Raum, diese voraussichtlichen Einnahmeausfälle der Städte
dervereinigung. Große Umbrüche, neue Lebenswege und unter-         auszugleichen.
schiedliche Perspektiven verbunden mit den höchsten Erwar-
                                                                   Wie bereits in den vergangenen Jahren praktiziert, werden auch
tungen haben sich seitdem für jeden Einzelnen und für unsere
                                                                   in diesem Herbst durch den Bauhof Laubsäcke in Form von Big
Gesellschaft ergeben.
                                                                   Bags in den Ortsteilen verteilt, um das anfallende Laub von öffent-
Auch wenn die Lebensbedingungen heute nach 30 Jahren noch          lichen Flächen abzuholen. Aufgrund des bereits jetzt sichtbaren
immer nicht in allen Bereichen angeglichen sind, leben wir in      Laubabwurfs wird der Bauhof im Laufe des Monats September
einem Gesamtdeutschland mit überwiegend guter Infrastruktur        damit beginnen. Für Ihre Mitwirkung an einem schönen Ortsbild
und einer besseren Lebensqualität als noch vor dreißig Jahren.     möchte ich mich bedanken und darauf hinweisen, dass private
Daher ist es immer aktuell, auch Danke zu sagen für einen fried-   Gartenabfälle nicht in diese Big Bags gehören. Der Bauhof fährt
                                                                   die Laubsäcke bedarfsgerecht in gewissen Abständen ab. Ich
lichen Umbruch ohne Tote, für ein Land, in dem wir frei mitge-
                                                                   bitte auch um Verständnis, dass es nicht möglich ist, vor jedem
stalten können, so wir es denn aufrichtig wollen.
                                                                   Grundstück einen Big Bag zu platzieren. Es müssen daher in Ein-
Groß angelegte Feierlichkeiten in geschlossenen Räumen sind        zelfällen einige Meter Entfernung in Kauf genommen werden.
mit Sicht auf die gegenwärtige Corona-Situation aus meiner Sicht
                                                                   Hierzu passt ein weiterer aktueller Hinweis, den ich gern wei-
nicht angebracht. In Kooperation mit der Evangelischen Sing-
                                                                   tergeben möchte. Bitte beachten Sie in dieser Ausgabe den Auf-
schule wird die Stadt Annaburg eine Freiluftveranstaltung durch-
                                                                   ruf von Prettiner Kids zum „Müllsammeltag: 26.09.2020“ Auch
führen, in der wir gemeinsam an den Tag der Wiedervereinigung
                                                                   außerhalb der bebauten Flächen im Stadtgebiet, im sogenann-
erinnern und im Rahmen der bundesweiten Initiative „Deutsch-
                                                                   ten Außenbereich, kommt es immer wieder inmitten unserer
land singt“ ein Programm von Bürgern für Bürger gestalten.
                                                                   schönen Landschaft zu illegalen Müllablagerungen.
Auch Sie können mitmachen und per Videobotschaft ihre Erin-
                                                                   Selbstverständlich werden die Kinder für diesen Tag Unterstüt-
nerungen mitteilen. Wie haben Sie die Monate des Umbruchs          zung durch den Bauhof der Stadt erfahren.
erlebt, wofür sind Sie dankbar? Lesen Sie dazu auch den Aufruf
in diesem Amtsblatt.                                               Ich bitte Sie hiermit, liebe Leserinnen und Leser, um Unterstüt-
                                                                   zung bei dieser löblichen Aktion!
Der Stadtrat und seine Ausschüsse haben sich in den nächs-
ten Wochen intensiv mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2021        Ihr Bürgermeister
zu befassen, wobei aktuelle finanzielle Einbußen die Richtung
maßgeblich mit beeinflussen werden. Die Corona-Krise hat we-
sentliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Annaburg.
Zwar ist vom Land Sachsen-Anhalt geplant, die voraussichtli-       Klaus-Rüdiger Neubauer
Montag, den 7. September 2020 - Stadt ...
2                                                                    Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

                                             AMTLICHE MITTEILUNGEN

    Und wieder neue Gesichter …                                  Werte Bürgerinnen und Bürger,

    Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,                          mit mir, Niklas Beck, stellt
                                                                 sich einer der neuen Auszu-
    ich bin Darleen Hiefer und                                   bildenden der Stadtverwal-
    seit dem 01.08.2020 eine der                                 tung Annaburg vor. Bereits
    zwei neuen Auszubildenden                                    am 1. August 2020 habe ich
    der Stadtverwaltung in Anna-                                 meine Ausbildung zum Ver-
    burg.                                                        waltungsfachangestellten
    Geboren wurde ich in Luther-                                 begonnen.
    stadt Wittenberg, bin nun 18                                 Ich wurde 2001 in Torgau ge-
    Jahre alt und lebte die ersten                               boren und wohne seitdem in
    zwei Jahre meines Lebens in                                  Prettin, wo ich auch den Kin-
    Zahna (Elster), zog dann je-                                 dergarten und die Grundschule
    doch mit meiner Familie nach                                 besuchte. Danach wechselte
    Annaburg, wo ich seitdem                                     ich nach Jessen auf das Gymnasium, an dem ich 2019 meinen
    zuhause bin. Meine Kindergarten- und Grundschulzeit ver-     Schulabschluss erreichte. Während meiner Schulzeit absolvier-
    brachte ich ebenfalls in Annaburg, worauf der Besuch des     te ich verschiedene Praktika, unter anderem in der Stadtver-
                                                                 waltung. Nach meiner Schulzeit nutzte ich die freie Zeit für ein
    Gymnasiums in Jessen folgte. Dort konnte ich in diesem
                                                                 zweites Praktikum in der Verwaltung, welches meinen Willen
    Jahr erfolgreich mein Abitur ablegen.
                                                                 zu dieser Ausbildung stärkte. Folgend zu diesem Praktikum
    Während meines Abiturs, in dem Zeitraum von Juli 2019        begann ich meinen freiwilligen Wehrdienst, welcher bis zum
    bis zum Juli 2020, half ich regelmäßig bei Edeka Höhne in    Beginn dieser Ausbildung andauerte.
    Annaburg aus, wo mich die ein oder anderen sicher am         Die besagten beiden Praktika zeigten mir auf, wie gut
    Wochenende oder in den Ferien an der Kasse antreffen         ich mich mit dem Berufsbild des Verwaltungsfachange-
    konnten. Obwohl ich großen Spaß an der Arbeit dort hatte,    stellten identifizieren kann und ich wusste, dass ich die-
    beschloss ich diese zu beenden, um mich voll auf meine       se Ausbildung unbedingt absolvieren möchte. Auf meine
    anstehende Ausbildung konzentrieren zu können.               Bewerbung hin wurde ich zum Eignungstest eingeladen,
    Als ich im März 2020 die Stellenausschreibung für einen      bei welchem ich mich mit mündlichen und schriftlichen
    Ausbildungsplatz in der Stadtverwaltung Annaburg ent-        Leistungen durchsetzen musste. Zu meiner großen Freude
                                                                 wurde ich zwei Wochen später zum Vorstellungsgespräch
    deckte, sah ich meine Chance und bewarb mich daraufhin.
                                                                 und habe kurze Zeit später eine schriftliche Zusage bekom-
    Coronabedingt fand das Auswahlverfahren erst im Mai
                                                                 men. Ich erfuhr des Weiteren, dass ich die Ausbildung ge-
    statt, jedoch konnte mich schon beim Einstellungstest die
                                                                 meinsam mit Darleen Hiefer absolvieren darf.
    familiäre Atmosphäre in unserer Stadtverwaltung über-
    zeugen. Nach dem dieser erfolgreich war, erhielt ich eine    Meine Freizeit nutze ich um Sport zu treiben und viel zusätz-
    Einladung zum Vorstellungsgespräch und wenig später die      liche Bildung zu erlangen, weiterhin leiste ich aktiven Dienst
    Zusage zum Ausbildungsplatz.                                 in der freiwilligen Feuerwehr Prettin, in welcher ich bereits
                                                                 seit 2010 Mitglied bin und seit drei Jahren den Jugendwart
    In meiner Freizeit betätige ich mich gern künstlerisch.      bei der Ausbildung der Jugendfeuerwehr unterstütze.
    Ich freue mich auf die anstehende Zusammenarbeit mit Ih-     Möglicherweise treffen wir das ein oder andere Mal in der
    nen.                                                         Verwaltung aufeinander, ich freu mich auf sie.
    Es grüßt Sie herzlich,                                       Herzlichst
    Darleen Hiefer                                               Niklas Beck

    Bereitschaftsdienst                                            Mi. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
                                                                   (Tel.: 03 53 86/7 02 35)
    Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst über Handy
                                                                 • Städtische Betriebe Annaburg
    0172/7 95 03 25 erreichbar.
                                                                   (Eigenbetrieb), Tel.: 03 53 86/7 02 33
    Sprechzeiten der Verwaltung
                                                                   Mo. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
    • Rathaus Annaburg                                             Mi. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
      Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Tel.: 03 53 85/70 20   • 24-Stunden-Notfallnummer MIDEWA
      Di. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr          Störmeldungen an zentralen Schmutzwasseranlagen
      Do. 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr          im Stadtgebiet Annaburg, außer Löben, Meuselko und
                                                                   Premsendorf: 0 34 93/302-111.
    • Außenstelle Rathaus Prettin
                                                                   Für OT Löben, Meuselko, Premsendorf ist das Per-
      Hohe Straße 18, Tel.: 03 53 86/70 20                         sonal der Kläranlage Mönchenhöfe zuständig: 0172/
      Meldeamt / FB Ordnungswesen                                  79 66-664.
Montag, den 7. September 2020 - Stadt ...
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020                                                                     3

                   TERMINE                                 Information zum
   Öffentliche Bekanntmachung der 11. Sitzung des          Bundesweiten Warntag
   Haupt- und Finanzausschusses (HFA) der Stadt An-
   naburg am Mittwoch, 07.10.2020, um 19.00 Uhr im         Am 10. September 2020 findet erstmals ein bundeswei-
   Sitzungssaal des Rathauses Annaburg, Torgauer Str.      ter Warntag statt.
   52, 06925 Annaburg                                      An diesem Tag wird um 11.00 Uhr ein bundesweiter
   Tagesordnung:                                           Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten
                                                           (Radio, Fernsehen, soziale Medien, Warn-Apps, wie z. B.
   – Öffentlicher Sitzungsteil –                           NINA, Sirenen Lautsprecherwagen etc.) durchgeführt.
   1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung                  Ziel des Warntages ist es, die Bevölkerung für das The-
   2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung               ma Warnung zu sensibilisieren. Es muss davon ausge-
   3. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähig-      gangen werden, dass Bürgerinnen und Bürger häufig
       keit                                                nicht mehr wissen, was die einzelnen Warnsignale be-
   4. Bestätigung der Tagesordnung                         deuten und wie man sich im Ereignisfall richtig verhält.
   5. Bestätigung des Protokolls der 10. Sitzung des       Der bundesweite Warntag soll dazu beitragen, das The-
       HFA vom 02.09.20 – öffentlicher Sitzungsteil        ma „Warnung“ wieder mehr ins Bewusstsein der Bevöl-
   6. Einwohnerfragestunde                                 kerung zu rücken und die Selbsthilfetätigkeit zu stärken.
   7. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen     Organisiert und durchgeführt wird dieser durch das
       Sitzungsteiles des HFA vom 02.09.20                 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen-
   8. Risikoanalyse und Brandschutzbedarf                  hilfe (BBK) und die Innenministerien der Länder in Ab-
   9. Kalkulation Umlage und Verwaltungskosten UHV         stimmung mit Vertretern und Vertreterinnen der kom-
   10. Umlagesatzung UHV 2020                              munalen Spitzenverbände.
   11. Haushaltsplan 2021
   12. Haushaltskonsolidierung 2021                        Weiterführende Informationen finden Sie auf der Web-
                                                           seite zum bundesweiten Warntag. www.bundesweiter-
   13. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
                                                           warntag.de
   14. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
   – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
   15. Bestätigung des Protokolls der 10. Sitzung des
                                                           Neubauer
       HFA vom 02.09.20 – nichtöffentlicher Sitzungsteil
                                                           Bürgermeister
   16. Vergabeangelegenheiten
   17. Grundstücksangelegenheiten
   18. Personalangelegenheiten
   19. Informationen und Anfragen                                 Einladung des Ortschaftsrates
                                                                             Labrun

   Neubauer                                                Stadt Annaburg
   Bürgermeister                                           OT Labrun
                                                           Öffentliche Bekanntmachung der 4. öffentlichen
   Öffentliche Bekanntmachung der Sitzung des Kul-
                                                           Sitzung des Ortschaftsrates Labrun am Mittwoch, 07.
   tur- und Sozialausschusses am Donnerstag, den
                                                           Oktober 2020, 19.00 Uhr in der Dorfscheune Labrun,
   01.10.2020, um 17.00 Uhr im Gemeinschaftshaus
   Axien, Kähnitzscher Str. 38 in 06925 Annaburg
                                                           Labruner Feldstr. 1

   Tagesordnung:                                           Tagesordnung
                                                           1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
   – Öffentlicher Sitzungsteil –                           2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
   1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung                  3. Feststellung der Anwesenheit
   2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung               4. Bestätigung der Tagesordnung
   3. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähig-      5. Bestätigung des Protokolls der          Sitzung vom
      keit                                                     17.06.2020 – öffentlicher Sitzungsteil
   4. Bestätigung der Tagesordnung                         6. Anfragen der Bürger
   5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom           7. Standort für Neuanpflanzung (Ersatz Pappeln Müh-
      13.02.2020                                               lenstr.)
   6. Einwohnerfragestunde
                                                           8. Informationen und Anfragen
   7. Haushaltsplanung 2021
                                                           – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
   – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –                     9. Bestätigung des Protokolls der Sitzung           vom
   8. Grundstücksangelegenheiten                              17.06.2020 - nicht öffentlicher Sitzungsteil
   9. Zuwendungen
   10. Informationen und Anfragen                          10. Anfragen und Informationen
   gez. Sefan Schmidt                                      gez. Sabine Ackermann
   Vorsitzender Kultur- und Sozialausschuss                Ortsbürgermeisterin

   Hinweis:                                                Hinweis:
   Aufgrund der aktuellen Abstandsregelungen steht         Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Ab-
   nur eine geringe Anzahl an Besucherplätzen zur Ver-     standsregelungen nur eine geringe Anzahl an Besu-
   fügung. Der Sitzungsleiter kann im Rahmen seiner        cherplätzen zur Verfügung steht. Der Ortsbürgermeister
   Verantwortung für die Sitzungsdurchführung und un-      kann im Rahmen seiner Verantwortung für die Sitzungs-
   ter der Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorgaben   leitung und die Einhaltung der aktuellen rechtlichen
   Platzzuweisungen vornehmen und gegebenenfalls           Vorgaben Platzzuweisungen vornehmen und gegebe-
   Bürger von der Sitzung ausschließen.                    nenfalls Bürger von der Sitzung ausschließen.
Montag, den 7. September 2020 - Stadt ...
4                                                                        Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

                                                      TERMINE
     Öffentliche Bekanntmachung der 13. Sitzung des Stadt-               Flächennutzungsplan Prettin
     rates Annaburg am Dienstag, 15.09.2020 um 19.00 Uhr             17. Feststellungsbeschluss 5. Änderung Flächennut-
     in der Aula (Zi. 308) der Sekundarschule Annaburg, OT               zungsplan Prettin
     Annaburg, Kellerberg 3, 06925 Annaburg (Eingang Kel-            18. Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Außenbe-
     lerberg gegenüber Spielplatz)                                       reichssatzung „Löben Nr. 20 und 21“
                                                                     19. Beschluss zum Durchführungsvertrag zur Außenbe-
     Tagesordnung:
                                                                         reichssatzung „Löben Nr. 20 u. 21“
     – Öffentlicher Sitzungsteil –                                   20. Satzungsbeschluss zur Außenbereichssatzung „Löben
     1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung                              Nr. 20 und 21“
     2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung                       21. Über- und Außerplanmäßige Ausgaben
     3. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit           22. Informationen des Bürgermeisters und Anfragen
     4. Bestätigung der Tagesordnung                                 – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
     5. Bestätigung des Protokolls der 12. Sitzung vom               23. Bestätigung des Protokolls der 12. Sitzung vom
         18.08.2020 – öffentlicher Sitzungsteil                          18.08.20 – nichtöffentlicher Sitzungsteil
     6. Einwohnerfragestunde                                         24. Vergabeangelegenheiten
     7. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Sit-        25. Grundstücksangelegenheiten
         zungsteiles des Stadtrates vom 18.08.2020                   26. Personalangelegenheiten
     8. Vorstellung Projekt „Gelbe Schleife“                         27. Informationen und Anfragen
     9. Beschluss über die Änderung der Eigenbetriebssat-
                                                                     Hinweis:
         zung
     10. Berufung von ehrenamtlich Tätigen                           Aufgrund der aktuellen Abstandsregelungen steht nur
     11. Verlängerung Optionserklärung § 2b UStG                     eine geringe Anzahl an Besucherplätzen zur Verfügung.
     12. Abwägungsbeschluss des 1. Entwurfes 3. Änderung             Der Sitzungsleiter kann im Rahmen seiner Verantwortung
         Flächennutzungsplan Prettin                                 für die Sitzungsdurchführung und unter der Einhaltung
     13. Beschluss über Billigung und Auslegung des 2. Ent-          der aktuellen rechtlichen Vorgaben Platzzuweisungen
         wurfes der 3. Änderung Flächennutzungsplan Prettin          vornehmen und gegebenenfalls Bürger von der Sitzung
     14. Abwägungsbeschluss des 1. Entwurfes vorhabenbe-             ausschließen.
         zogener Bebauungsplan „PVA Weinbergstraße“
     15. Beschluss über Billigung und Auslegung des 2. Ent-
         wurfes vorhabenbezogener Bebauungsplan „PVA
         Weinbergstraße“                                             Neubauer
     16. Abwägungsbeschluss des 2. Entwurfes 5. Änderung             Bürgermeister

    Bekanntmachung der Verwaltung:                                   73/2020    Vertragsanpassung Gassondervertrag
                                                                     74/2020    Anschaffung     eines   Mehrzweckfahrzeuges
    Der Stadtrat Annaburg der Stadt Annaburg hat in seiner                      (MZF) für die Ortsfeuerwehr Prettin
    Sitzung am 18.08.2020 folgende Beschlüsse gefasst und            75/2020    Flächenverkauf Gemarkung Prettin
    durch Abstimmung bestätigt:
    – Öffentlicher Sitzungsteil –                                    In der 09. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses An-
    66/2020 Bestätigung der Tagesordnung                             naburg am 05.08.2020 wurden folgende Beschlüsse ge-
    67/2020 Bestätigung des Protokolls der 11. Sitzung vom           fasst und durch Abstimmung bestätigt:
               23.06.2020 – öffentlicher Teil                        – Öffentlicher Sitzungsteil –
    68/2020 4. Änderung der Satzung für die Freiwillige              16/2020 Bestätigung der Tagesordnung
               Feuerwehr der Stadt Annaburg – Feuerwehrsat-          17/2020    Bestätigung des Protokolls der 08. Sitzung des
               zung vom 17.02.2010                                              HFA vom 08.07.2020 – öffentlicher Sitzungsteil
    69/2020 Protokoll-Beschluss Antrag der Verwaltung zur
               Änderung der Entschädigungs-Satzung                   18/2020    Ermächtigung zu über- und außerplanmäßigen
    70/2020 Neufassung der Entschädigungssatzung                                Ausgaben
    71/2020 Erste Änderung der Hauptsatzung
                                                                     – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
    – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –                              19/2020 Bestätigung des Protokolls der 08. Sitzung des
    72/2020 Bestätigung des Protokolls der 11. Sitzung vom                      HFA vom 08.07.2020 – nichtöffentlicher Sit-
               23.06.2020 – nichtöffentlicher Sitzungsteil                      zungsteil

    Weihnachtsmarkt Prettin                                          Dazu stellt die Stadt Annaburg beplante, offene Holzhütten
                                                                     zur Verfügung. Diese können von den Nutzern in eigener
    In diesem Jahr findet der traditionelle Weihnachtsmarkt in
    Prettin voraussichtlich ((gem. der zu diesem Zeitpunkt gel-      Regie weihnachtlich gestaltet werden.
    tenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung zur              Gewerbetreibende und Vereine, die am Weihnachts-
    Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sach-
                                                                     markt interessiert sind, melden sich bitte bis zum 30.
    sen-Anhalt (7. SARS-CoV-2-EindV) vom 30.06.2020 (GVBl. LSA
    2020, S. 321 ff.)) am 1. Advent, dem 29. November 2020, statt.   Oktober 2020 beim Ordnungsamt der Stadt Annaburg,
                                                                     Zimmer 1 oder unter der Tel.-Nr. 03 53 85/7 02-52.
    Der 25. Weihnachtsmarkt wird, wie schon in den vergangenen
    Jahren, unter der Regie der Stadt Annaburg durchgeführt.         Ordnungsamt
5

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Entschädigungssatzung der Stadt Annaburg
                                                                                           In diesem Jahr wird der Weihnachtsmarkt der Stadt An-

                                                                                                                                                                       Wie bereits im vergangenen Jahr wird dieser nur an ei-

                                                                                                                                                                                                                                Dazu stellt die Stadt Annaburg beplante, offene Holz-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Die Rathäuser Annaburg und Prettin bleiben am Frei-
                                                                                           naburg voraussichtlich ((gem. der zu diesem Zeitpunkt
                                                                                           geltenden Verordnung über Maßnahmen zur Eindäm-
                                                                                           mung zur Ausbreitung des neuartigen Coronavirus
                                                                                           SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (7. SARS-CoV-2- EindV)
                                                                                           vom 30.06.2020 (GVBl. LSA 2020, S. 321 ff.)) am 2. Ad-

                                                                                                                                                                                                                                                                                        ressiert sind, melden sich bitte bis zum 06. November
                                                                                                                                                                                                                                                                                        2020 beim Ordnungsamt der Stadt Annaburg, Zimmer 1
                                                                                           vent auf dem Schloßhof oder Markt in Annaburg statt-

                                                                                                                                                                                                                                hütten zur Verfügung. Diese können von den Nutzern in

                                                                                                                                                                                                                                                                                        Gewerbetreibende und Vereine, die sowohl am Weih-
                                                                                                                                                                                                                                                                                        nachtsmarkt als auch an der Nutzung der Hütten inte-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Information der Stadtverwaltung Annaburg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Auf der Grundlage der §§ 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom
                                                                                                                                                                       nem Tag stattfinden, am Sonntag, den 06.12.2020.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 17.06.2014 (GVBl. LSA S 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBl. LSA
Satzung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 S.66) i.V.m. der Kommunalentschädigungsverordnung vom 29.05.2019, zuletzt geändert durch
                                                                                                                                                                                                                                eigener Regie weihnachtlich gestaltet werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Verordnung am 08.05.2020 (GVBl. LSA S.239) beschließt der Stadtrat der Stadt Annaburg in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 seiner Sitzung am 18.08.2020 folgende Neufassung der Entschädigungssatzung
                                                               Weihnachtsmarkt Annaburg

                                                                                                                                                                                                                                                                                        oder unter der Tel.-Nr. 03 53 85/7 02-52.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        §1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates, seiner Ausschüsse,
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   der Ortschaftsräte und der Ortsbürgermeister
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (1) Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates und seiner Ausschüsse wird in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           tag, 09.10.2020 geschlossen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Form eines Sitzungsgeldes gezahlt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (2) Ehrenamtliche Stadträte erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 30 € je Sitzung des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Stadtrates und je Ausschusssitzung.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (3) Sachkundige Bürger, die zu Mitgliedern beratender Ausschüsse berufen wurden, erhalten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 ebenfalls bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 16 € je Sitzung.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (4) Die Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister wird in Form einer monatlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Ordnungsamt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese beträgt

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Neubauer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft bis 500 EW - 154 €
                                                                                           finden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft von 501-1000 EW - 231 €
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 bei einer Einwohnerzahl der Ortschaft ab 1001 EW – 307 €
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (5) Ehrenamtliche Ortschaftsräte erhalten bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von 16 € je Sitzung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 des Ortschaftsrates. Schriftführer erhalten für die Protokollerarbeitung zusätzlich 10 Euro je
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Sitzung
                                                                                Öffentliche Bekanntmachung der 5. Sitzung des
                                                                                Ordnungs- und Gewerbeausschusses am Dienstag,

                                                                                                                                                 5. Bestätigung Protokoll vom 16.06.2020 – öffentlicher Teil

                                                                                                                                                 8. Vorberatung Risikoanalyse und Bedarfsplanung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        10. Bestätigung Protokoll vom 16.06.2020 – nicht-öf-

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Aufgrund der aktuellen Abstandsregelungen steht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           nur eine geringe Anzahl an Besucherplätzen zur Ver-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           fügung. Der Sitzungsleiter kann im Rahmen seiner
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Verantwortung für die Sitzungsdurchführung und un-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ter der Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorgaben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Platzzuweisungen vornehmen und gegebenenfalls
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 (6) Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse erhalten je durchgeführter Sitzung ein
                                                                                29. September 2020, 19.00 Uhr Rathaus Annaburg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 20 € sowie der Vorsitzende des Stadtrates in Höhe von
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 50 €. Die Vorsitzenden der Fraktionen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Vorsitzende des Ordnungs- und Gewerbeausschuss
                                                                                                                                                 2. Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 5 € je Mitglied ihrer Fraktion
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         §2
                                                           TERMINE

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Feuerwehren

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Bürger von der Sitzung ausschließen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Feuerwehren richtet sich nach der Anlage 1
                                                                                                                                                 4. Bestätigung der Tagesordnung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        – Nicht öffentlicher Sitzungsteil –
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 dieser Satzung. Bei der Nichteinhaltung von Terminen oder Leistungen kann der
                                                                                                                                                 3. Feststellen der Anwesenheit

                                                                                                                                                 9. Informationen und Anfragen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Stadtwehrleiter für die jeweiligen Ortswehrleiter oder der jeweilige Ortswehrleiter für die

                                                                                                                                                 6. Friedhofsangelegenheiten
                                                                                                                                                 7. Verkehrsangelegenheiten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Ortsfeuerwehr auf Antrag beim Träger der Freiwilligen Feuerwehr die Zahlung der
                                                                                                                                                 – Öffentlicher Sitzungsteil –

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Entschädigung bis auf Widerruf einstellen lassen. Die einbehaltene Aufwandsentschädigung der

                                                                                                                                                                                                                                                                                                        11. Gewerbeinformationen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 in der Anlage 1 beschriebenen entschädigten Mitglieder wird zum Ende des Jahres der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 jeweiligen Feuerwehr ausgezahlt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         §3

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               gez. Nadine Lehnert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        12. Informationen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                            fentlicher Teil
                                                                                                                                 Tagesordnung:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen

                                                                                                                                                 1. Begrüßung

                                                                                                                                                    Feuerwehr
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Die Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird in Form einer monatlichen Pauschale

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Hinweis:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 gezahlt, welche 13,00 € beträgt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Seite 1 von 3
6
                                         §4
                       Aufwandsentschädigung für Ortschronisten                                                                             §7
(1) Der Stadtrat kann auf Vorschlag des Bürgermeisters einen ehrenamtlich tätigen                                                 Reisekostenvergütung
Ortschronisten ernennen. Der Ehrenamtliche hat einen Anspruch auf Entschädigung.               (1) Ehrenamtlich Tätigen wird eine Reisekostenvergütung nach den für hauptamtliche Beamte
                                                                                               des Landes geltenden Grundsätzen für Dienstreisen gewährt. Dienstreisen am Dienst- oder
(2) Mit der Ernennung in das Ehrenamt ist die Übernahme folgender Aufgaben verbunden: Der      Wohnort sind nach § 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung
Ortschronist führt in eigener Verantwortung, unter Berücksichtigung der Anleitungen des        abgegolten. Es werden jedoch allen ehrenamtlich Tätigen die Fahrtkosten vom Hauptwohnsitz
Stadtarchivs, die Ortschronik der Stadt Annaburg sowie aller Ortsteile.                        zum Sitzungsort erstattet.

(3) Der Ortschronist erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine vierteljährliche            (2) Reisekosten für Dienstreisen können nur mit einem bestätigten Dienstauftrag des
Entschädigung von 125,00 €. Mit der Aufwandsentschädigung sind alle erforderlichen Auslagen    Bürgermeisters beantragt werden. Der Antrag ist spätestens innerhalb von 6 Monaten nach
abgegolten.                                                                                    Beendigung der Dienstreise einzureichen.
                                                                                                                                                                                                Satzung

                                                                                                                                           §8
                                                                                                                                         Auslagen
                                        §5
                Aufwandsentschädigung für sonstige ehrenamtlich Tätige                         Mit der Aufwandsentschädigung ist der Ersatz von Auslagen abgegolten.
   (1) Für weitere Aufgaben, z. B. Führungen im Stadtgebiet, Verschönerung des Ortsbildes
       usw. kann der Stadtrat auf Vorschlag des Bürgermeisters weitere ehrenamtlich tätige                                                §9
       Bürger berufen. Die Aufwandsentschädigung wird wie folgt gezahlt:                                                       Sprachliche Gleichstellung

        Dauer                                   Aufwandsentschädigung in €                     Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form
        Bis 30 min                              5,00 €
                                                                                                                                           § 10
        0,5– 1,5 Stunden                        15,00 €                                                                                Inkrafttreten
        1,5 – 3,0 Stunden                       30,00 €
                                                                                               Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. § 5 der Satzung
                                                                                               tritt zum 01.05.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung der Stadt Annaburg
                                                                                               vom 28.03.2011 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 15.08.2017 außer Kraft.
Diese Aufwandsentschädigung soll 100 € im Monat nicht überschreiten.

   (2) Für die Seniorenbetreuung in den Ortsteilen kann der Stadtrat ehrenamtliche
       Seniorenbetreuer berufen, die eine Aufwandsentschädigung wie folgt erhalten:

        Häufigkeit                              Monatliche Entschädigung                       Annaburg, 19.08.2020

        Monatlich 1 Seniorenangebot                                          30 €

        Monatlich 2-5 Seniorenangebote                                       50 €              Bürgermeister                                           Siegel

        Wöchentlich 3-5 Seniorenangebote                                   160 €

                                          §6
                              Entgangener Arbeitsverdienst

(1) Neben der Aufwandsentschädigung wird der Ersatz des Verdienstausfalles gezahlt.
Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall
ersetzt. Selbständigen, Hausfrauen usw. wird der Verdienstausfall in Form eines pauschalen
Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 10 € ersetzt.

(2) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an
den Sozialversicherungsträger abgeführt wird.

(3) Erstattungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgen nur auf Antrag und können frühestens im
darauffolgenden Kalendermonat gezahlt werden. Dem Antrag sind Belege beizufügen.

                                                                           Seite 2 von 3                                                                                    Seite 3 von 3
                                                                                                                                                                                                Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020
7

                                                                4. Änderungssatzung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt                Absatz 7 wird zu Absatz 8
                                                                            Annaburg – Feuerwehrsatzung – vom 17.02.2010
                                                                                                                                                          Absatz 8 Sätze 1 und 3 erhalten folgenden Wortlaut:
                                                           Auf der Grundlage der §§ 8 und 45 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-                       Die Stadtwehrleitung bestimmt den Inhalt und den Zyklus der Wehrleiterberatungen.
                                                           Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz
Satzung

                                                                                                                                                                 (…). Das Recht zur Beschlussfassung haben der Stadtwehrleiter, seine Stellvertreter,
                                                           vom 5. April 2019 (GVBl. LSA S. 66) in Verbindung mit dem Brandschutz- und
                                                                                                                                                                 die Ortswehrleiter oder deren Stellvertreter.
                                                           Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) in der Fassung der
                                                           Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190) zuletzt geändert durch Artikel 1
                                                                                                                                                          Absatz 8 wird zu Absatz 9
                                                           des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108) beschließt der Stadtrat der Stadt
                                                           Annaburg in seiner Sitzung am 18. August 2020 folgende 4. Änderungssatzung:
                                                                                                                                                          Absatz 9 wird zu Absatz 10
                                                                                                                                                          Absatz 10 wird zu Absatz 11
                                                                                                      Artikel 1
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

                                                                                      § 1 Organisation, Bezeichnung, Aufgaben
                                                                                                                                                          Absatz 12 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                                                                                                 Weitere spezifische Aufgaben der Stadtwehrleitung werden in einer
                                                           Absatz4 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                                                                                                 Dienstvereinbarung geregelt.
                                                                 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Annaburg untersteht dem Bürgermeister.
                                                                                                                                                                                                     Artikel 4
                                                           Absatz 5 wird gestrichen
                                                                                                                                                                                                § 4 Ortswehrleitung
                                                           Absatz 6 wird zu Absatz 5
                                                                                                                                                          Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                                                                                                 Die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im
                                                                                                      Artikel 2
                                                                                                                                                                 Einsatzdienst sein und werden von den Einsatzkräften der Ortsfeuerwehr
                                                                                      § 2 Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
                                                                                                                                                                 vorgeschlagen.
                                                           Absatz 1 Nr. 2 und Nr. 3 erhalten folgenden Wortlaut
                                                                                                                                                                                                     Artikel 5
                                                                  Nr. 2 Jugendabteilung
                                                                                                                                                                                          § 5 Stadtjugendfeuerwehrwart
                                                                  Nr. 3 Kinderabteilung
                                                                                                                                                          § 5 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung:
                                                                                                      Artikel 3
                                                                                                § 3 Stadtwehrleitung
                                                                                                                                                                 (1)   Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird der Stadt Annaburg von den
                                                                                                                                                                       Jugendfeuerwehrwarten der Ortsfeuerwehren zur Berufung vorgeschlagen.
                                                           In Absatz 1 wird Satz 4 wie folgt eingefügt:
                                                                                                                                                                       Der Vorschlag soll mindestens 3 Monate vor Ablauf der Berufungszeit erfolgen.
                                                                  Für die ordnungsgemäße Ausübung seiner Aufgaben stehen ihm sein 1.ter und 2.ter
                                                                                                                                                                 (2)   Vorgeschlagen werden sollen nur ausreichend qualifizierte und geeignete
                                                                  Stellvertreter sowie die Ortswehrleiter zur Verfügung.
                                                                                                                                                                       Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.
                                                                                                                                                                 (3)   Der Stadtjugendfeuerwehrwart wird zum Ehrenbeamten auf Zeit der Stadt
                                                           Absatz 2 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                                                                                                       ernannt. Die Ernennung folgt auf 6 Jahre.
                                                                  Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter werden der Stadt von den Ortswehrleitern
                                                                                                                                                                 (4)   Der Stadtjugendfeuerwehrwart hat folgende Aufgaben:
                                                                  zur Berufung vorgeschlagen.
                                                                                                                                                                           • Kontrolle der Kommunikation und Organisation der Kinder- und
                                                           Absatz 4 Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:                                                                          Jugendabteilungen
                                                                  Der Stadtwehrleiter und seine Stellvertreter werden zu Ehrenbeamten auf Zeit der                         • Koordinierung der Arbeit der Kinder- und Jugendabteilungen
                                                                  Stadt ernannt.                                                                                           • Teilnahme an örtlichen und überörtlichen Sitzungen
                                                                                                                                                                           • Zuarbeit der Mittalanforderung der Kinder- und Jugendabteilungen in
                                                           Absatz 5 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:                                                          Abstimmung mit dem Stadtwehrleiter an die Stadt
                                                                  Der Stadtwehrleiter soll nicht gleichzeitig Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr sein.                     • Ansprechpartner der Stadt in Belangen der Kinder- und
                                                                  Diese Festlegung dient der korrekten Erfüllung der ihm als Stadtwehrleiter                                   Jugendabteilungen
                                                                  übertragenen dienstlichen Aufgaben und der Vermeidung von Interessenkonflikten.                          • Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten der Stadt
                                                                                                                                                                               Annaburg
                                                           Absatz 5 wird zu Absatz 6 und erhält folgenden Wortlaut:                                                       •    Planung und Durchführung von Veranstaltungen zur
                                                                  Eine Übernahme der Einsatzleitung gemäß der DV 100 durch den Stadtwehrleiter                                 Nachwuchsgewinnung
                                                                  erfolgt, wenn die ordnungsgemäße Führung der Kräfte durch den örtlichen
                                                                  Einsatzleiter nicht gewährleistet werden kann oder die Leitung des Einsatzes nicht
                                                                  entsprechend den taktischen Regeln erfolgt.
                                                           Absatz 6 wird zu Absatz 7 und erhält folgenden Wortlaut:
                                                                  Im Falle der Verhinderung wird der Stadtwehrleiter von seinem 1. Stellvertreter in
                                                                  dessen Verhinderungsfall von seinem 2. Stellvertreter vertreten.
8

                                         Artikel 6
                   § 5 wird zu § 6 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr                       Absatz 4 wird Absatz 5 mit folgendem Wortlaut:
                                                                                                      Die Jugend- und Kinderabteilungen unterstehen der fachlichen Aufsicht und der
Absatz 1 Satz erhält folgenden Wortlaut:                                                              Betreuung durch den Stadtjugendfeuerwehrwart in Zusammenarbeit mit der
       Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr ist schriftlich über den Ortswehrleiter und          Stadtwehrleitung und der Ortswehrleitung, die sich dazu jeweils eines ausreichend
       den Stadtwehrleiter bei der Stadt Annaburg zu beantragen.                                      qualifizierten und geeigneten Jugendfeuerwehrwartes oder Kinderfeuerwehrwartes
                                                                                                      bedienen.
In Absatz 3 Satz 1 werden folgende Wörter gestrichen:
       …bzw. durch den jeweiligen Ortswehrleiter…

Absatz 4 wird neu eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
                                                                                                                                                                                            Satzung

                                                                                                                                        Artikel 11
       Der aufgenommene Bewerber wird von der Stadt Annaburg in der Regel auf eine                                   § 10 wird zu § 11 Ehrungen/Jubiläen/Zuschüsse
       Probezeit von einem Jahr verpflichtet. Während dieser Zeit leistet er keinen
       Einsatzdienst. Die Probezeit entfällt für Angehörige der Feuerwehr, die aus der         In Absatz 5 Satz 2 werden die Worte „Durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehren…“
       Jugendabteilung übertreten.                                                             durch die Worte „Durch die Stadt Annaburg…“ ersetzt.
       Sie endet frühestens mit erfolgreichem Bestehen der Truppmann Ausbildung Teil I
       (Grundausbildung).                                                                      In Absatz 6 Satz 1 werden die Worte „Der Träger der Freiwilligen Feuerwehr…“ durch die
                                                                                               Worte „Die Stadt Annaburg…“ ersetzt.
                                          Artikel 7
                              § 6 wird zu § 7 Einsatzabteilung                                 In Absatz 8 werden die Worte „Der Träger der freiwilligen Feuerwehr…“ durch die Worte „Die
                                                                                               Stadt Annaburg…“ ersetzt.
In Absatz 3 wird Satz 1 ersatzlos gestrichen.
                                                                                                                                         Artikel 12
In Absatz 3 wird Satz 5 mit folgendem Wortlaut eingefügt:                                                                § 11 wird zu § 12 Mitgliederversammlung
       Feuerwehrangehörige in Probezeit dürfen zu Ausbildungszwecken mit Zustimmung
       des Einsatzleiters im Einzelfall bei Einsätzen anwesend sein, Satz 3 gilt               In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „… Jugendfeuerwehr…“ durch das Wort
       entsprechend.                                                                           „…Jugendabteilung…“ ersetzt.
                                         Artikel 8                                             In Absatz 3 Satz 3 werden die Wörter „… zwei Wochen …“ durch die Wörter „… eine Woche
            § 7 wird zu § 8 Persönliche Ausrüstung, Anzeigepflicht bei Schäden                 …“ ersetzt.
                                          Artikel 9                                                                                    Artikel 13
                         § 8 wird zu § 9 Alters- und Ehrenabteilung                                      § 13 Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit nach Einsätzen
                                          Artikel 10                                           § 13 wird mit folgendem Wortlaut neu eingefügt:
                      § 9 wird zu § 10 Jugendabteilung/Kinderabteilung
                                                                                               Die Festlegungen zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit der Kameraden
Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:                                                            nach Einsätzen werden in der Dienstvereinbarung zur Wiederherstellung der Arbeits- oder
       Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr führt den Namen „Jugendfeuerwehr“        Dienstfähigkeit nach Einsätzen und der Einsatzverpflegung bei Einsätzen geregelt.
       in Verbindung mit dem Namen der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
                                                                                                                                        Artikel 14
Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:                                                                                     § 12 wird § 14 Sprachliche Gleichstellung
       Die Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr führt den Namen „Kinderfeuerwehr“ in
       Verbindung mit dem Namen der jeweiligen Ortsfeuerwehr.                                                                            Artikel 15
                                                                                                                                 § 13 wird § 15 Inkrafttreten
Aus Absatz 2 wird Absatz 3 mit folgendem Wortlaut:
      Die Jugendfeuerwehren sind der freiwillige Zusammenschluss von Jugendlichen im           § 15 erhält folgenden Wortlaut:
      Alter vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie gestalten ihr
      Jugendleben als selbständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr nach einer             Die 4. Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
      besonderen Ordnung.

Absatz 3 wird Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
       Die Ortsfeuerwehren können Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur
       Vollendung des 10. Lebensjahres zur Gestaltung ihres Kinderlebens in
       Kinderabteilungen organisieren.                                                         Annaburg, den 19. August 2020
                                                                                                                                                                                            Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020                                                                              9

  Mitteilung der Aktualisierung                                 derungen der Liegenschaftskarte durch die Offenlegung
                                                                bekannt gemacht.
  beschreibender Angaben des
                                                                Die Liegenschaftskarte wird in der Zeit vom 21 .09.2020
  Liegenschaftskatasters
                                                                bis 20.10.2020 in den Diensträumen des Landesamtes für
  Für die Gemarkung Annaburg,                                   Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Elisa-
  Flur(en) 4,5,9,16                                             bethstraße 15 in 06847 Dessau-Roßlau
  in       Annaburg
                                                                während der Besuchszeiten, Mo – Fr, 8 – 13 Uhr zur Ein-
  wurden die Nachweise des Liegenschaftskatasters fortge-       sicht ausgelegt.
  führt. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation
  Sachsen-Anhalt hat                                            Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige tele-
                                                                fonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer
  das Liegenschaftsbuch und die Liegenschaftskarte hin-
                                                                03 40/65 03-14 06 gebeten.
  sichtlich der Angaben zu den Ergebnissen der amtlichen
  Bodenschätzung ergänzt und aktualisiert.                      Rechtsbehelfsbelehrung
  Das Gebiet ist in der beigefügten Übersichtskarte gekenn-     Gegen die Veränderungen in der Liegenschaftskarte, die
  zeichnet.                                                     durch die Übernahme der Ergebnisse der Überprüfung ent-
                                                                standen sind, kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
  Alle beteiligten Eigentümer, Erbbauberechtigten und Nut-
                                                                gabe Klage beim Verwaltungsgericht in Halle, Thüringer
  zungsberechtigten werden hiermit über die erfolgte Aktu-
  alisierung beschreibender Angaben des Liegenschaftska-        Straße 16, 06112 Halle (Saale) schriftlich, in elektronischer
  tasters informiert.                                           Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-
                                                                schäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
  Die Liegenschaftskarte und das Liegenschaftsbuch werden       muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des
  in der Zeit vom 21.09.2020 bis 20.10.2020 in den Diensträu-   Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten An-
  men des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation         trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
  Sachsen-Anhalt Elisabethstraße 15 in 06847 Dessau-Roßlau      und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Kla-
  während der Besuchszeiten, Mo – Fr 8 – 13 Uhr, zur Ein-
                                                                ge schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen
  sicht ausgelegt.
                                                                der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt
  Bei Fragen oder Anregungen wird um eine vorherige tele-       werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten
  fonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03        können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben
  40/65 03 14 02 gebeten.                                       wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer quali-
  Im Auftrag                                                    fizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz
                                                                zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des
                                                                Verwaltungsgerichts Halle über die auf der Internetseite
                                                                www.justiz.sachsen-anhalt.delerv bezeichneten Kommu-
  Carola Hohnvehlmann                                           nikationswegeeinzureichen. Die rechtlichen Grundlagen
                      Offenlegung                               hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen
                                                                sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar.
  gemäß § 12 Abs. 3 Vermessungs- und Geoinformationsge-
  setz Sachsen-Anhalt                                           Im Auftrag

  in der jeweils geltenden Fassung (siehe Landesrecht unter
  www.sachsen-anhalt.de)
                                                                Carola Hohnvehlmann
  Für die Gemarkungen
  Annaburg, Axien, Bethau, Gehmen,
  Groß Naundorf, Hohndorf, Labrun,
  Lebien, Löben, Meuselko, Plossig,
  Premsendorf, Prettin und Purzien
  in
  Stadt Annaburg
  wurde die Liegenschaftskarte hin-
  sichtlich der Gebäudedarstellung
  verändert. Das Landesamt für Ver-
  messung und Geoinformation Sach-
  sen-Anhalt hat
  den Nachweis des Liegenschafts-
  katasters hinsichtlich der Darstel-
  lung der Gebäude überprüft und
  die Liegenschaftskarte ergänzt
  und aktualisiert.
  Das Gebiet ist in der beigefügten
  Übersichtskarte gekennzeichnet.
  Allen beteiligten Eigentümern, Er-
  bbauberechtigten und Nutzungs-
  berechtigten werden diese Verän-

                                ENDE DER AMTLICHEN MITTEILUNGEN
10                                                                  Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

Standort Schönewalde/Holzdorf                         Fliegerhorstallee 1            2)    Für den MSB AH insgesamt gilt grund-
Der Standortälteste                                   04916 Schönewalde                    sätzlich Betrete- und Befahrverbot.
                                                      Tel.: 03 53 89 / 86 – 330 50         Der Sperrbereich A (Scharfschießen im
                                                      Fax: 03 53 89 / 86 – 330 52          freien Gelände) ist darüber hinaus durch
                                                                                           Schilder und Schranken gesondert ge-
                             Schießwarnungen                                               kennzeichnet. Im weiteren ist es verbo-
                                                                                           ten.
für den „Militärischen Sicherheitsbereich Annaburger Heide“ (MSB AH)
                                                                                           – den MSB AH unbefugt zu betreten;
1)      Im Militärischen Sicherheitsbereich der Annaburger Heide Schießgebiet              – widerrechtliches Aneignen von Muniti-
        werden an folgenden Tagen Schießen im freien Gelände durchgeführt.                 on und Munitionsteilen;
                                                                                           – das Berühren von Blindgängern, Muni-
                             Schießwarnung Nr. 38/20
                                                                                           tion und Munitionsteilen.
Mo           14.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL                                  Fundorte von Blindgängern sind zu kenn-
Di           15.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL                                  zeichnen und dem StOÄ Schöne-walde/
Mi           16.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL                                  Holzdorf sofort zu melden.
Do           17.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL              Jagd          3)    Übende Truppen und Inhaber von Be-
Fr           18.09.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL              Jagd                rechtigungsausweisen/Sonderausweisen
Sa           19.09.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL              Jagd                dürfen den MSB AH nur nach vorheriger
So           20.09.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL              Jagd                Einweisung und Belehrung durch berech-
                                                                                           tigtes Personal betreten bzw. befahren.
                             Schießwarnung Nr. 39/20
                                                                                     4)    Der übenden Truppe ist jederzeit der Vor-
Mo           21.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL         Übung/ Jagd              rang zu gewähren, gegebenenfalls ist an-
Di           22.09.2020      07:00-19:00        A/StOÜbPL         Übung/Jagd               zuhalten. Größte Aufmerksamkeit gilt bei
Mi           23.09.2020      07:00-19:00        A/StOÜbPL           Übung                  unbeleuchteten und getarnten Fahrzeu-
Do           24.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL           Übung                  gen der übenden Truppen im MSB AH.
Fr           25.09.2020      07:00-15:00        A/StOÜbPL           Übung
                                                                                     Im Auftrag
Sa           26.09.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL           Übung            im Original gezeichnet
So           27.09.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL           Übung            Reihs
                             Schießwarnung Nr. 40/20                                 StFw und FwStOAngel
Mo           28.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL
Di           29.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL
Mi           30.09.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL             Übung
Do           01.10.2020      07:00-17:00        A/StOÜbPL             Übung                  Wir bieten einen
Fr
Sa
             02.10.2020
             03.10.2020
                             Kein Schießen
                             Kein Schießen
                                                A/StOÜbPL
                                                A/StOÜbPL
                                                                      Übung
                                                                      Übung
                                                                                           Ausbildungsplatz zum
                                                                                             METALLBAUER
So           04.10.2020      Kein Schießen      A/StOÜbPL             Übung

                                                                                          Fachrichtung Konstruktionstechnik

     Prettin putzt sich!                                                                  ANFORDERUNGEN
                                                                                            räumliches Vorstellungsvermögen
     Ein Projekt – organisiert von Kindern für alle Prettiner.                              technisches und handwerkliches
     „Die Welt gehört in Kinderhände – dem Trübsinn ein Ende“                               Geschick
                                                                                            Teamfähigkeit
     Prettin putzt sich, machen Sie
                                                                                          WAS BIETEN WIR
     mit! Helfen Sie, Prettin zu einem
                                                                                            vielseitige Arbeitsabläufe
     schöneren Ort zu machen. Es                                                            Kundenkontakt
     ist gut für die Umwelt und sieht                                                       Erlernen von Arbeiten nach Zeich-
     schöner aus.                                                                           nungen und Konstruktionsplänen
                                                                                            geregelte Arbeitszeiten
     BITTE machen Sie mit!                                                                  (ohne Schichtbetrieb)
                                                                                            Weiterentwicklungsmöglichkeiten
     Müllsammeltag: 26.09.2020
                                                                                            nach erfolgreich abgeschlossener
     Treffpunkt: Feuerwehr Prettin, 9.00 – 12.00 Uhr                                        Ausbildung
                                                                                            regelmäßige Weiterbildung
     Bitte mitbringen – wer hat: Handschuhe, große Müllsäcke

                                                                                             Bei Interesse erwarten wir bis zum
                                                                                              30.09.2020 eine aussagekräftige
                                                                                                      Bewerbung unter:
                                                                                                   info@fth-holzdorf.de
                                                                                                            oder
                                                                                             Agrargenossenschaft Holzdorf
                                                                                              Mönchenhöfner Dorfstraße 2
         Annaburg · Tel.: 0173/5 87 72 09                                                   OT Mönchenhöfe · 06917 Jessen
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020                                                                                        11

        Herzlichen Glückwunsch                                                                                    Ehrungen
                 den Jubilarinnen und Jubilaren der Stadt Annaburg                                              zu Ehejubiläen
                        und ihren Ortsteilen zum Geburtstag.                                                  im September 2020
                Wir wünschen Gesundheit und Wohlergehen und noch
                      viele schöne Jahre im Kreis Ihrer Lieben.                                              Dem Ehepaar zum Fest der
                 Unsere Gratulation gilt auch allen Nichtgenannten.                                           Diamantenen Hochzeit
                           Ihren Geburtstag in der Zeit vom
                11. September 2020 bis 10. Oktober 2020 begehen:                                                60. Ehejubiläum
                                                                                                              Siegfried und Gerda
 ANNABURG                                              GEHMEN
 16.09. Kupplich, Winfried               80 Jahre      25.09. Hille, Edith                      70 Jahre
                                                                                                                      Berg
 18.09. Schäde, Wilfried                 85 Jahre                                                                    24.09.2020
 21.09. Lehmann, Erika                   85 Jahre      LEBIEN
                                                                                                                      OT Löben
 23.09. Roth, Gerda                      95 Jahre      02.10. Görz, Ruth                        85 Jahre
 24.09. Prinz, Ingrid                    70 Jahre      PLOSSIG
                                                                                                             und dem Ehepaar zum Fest
 01.10 Weinkauf, Renate                  70 Jahre                                                              der Eisernen Hochzeit
                                                       25.09. Ruprecht, Bruno                   80 Jahre
 08.10. Thiel, Heide                     80 Jahre
 PRETTIN                                          MEUSELKO                                                      65. Ehejubiläum
 17.09. Steinecke, Hartmut               80 Jahre 02.10. Schmiel, Erika                         85 Jahre        Ernst und Ingrid
 21.09. Krüger, Wolfgang                 70 Jahre PREMSENDORF                                                        Müller
 22.09. Ziehe, Roswitha                  75 Jahre
                                                  12.09. Globig, Manfred                        70 Jahre             10.09.2020
 23.09. Pomerhans, Waltraud              75 Jahre
 10.10. Vieweg, Manfred                  80 Jahre 24.09. Hust, Manfred                          90 Jahre            OT Annaburg
 AXIEN                                            GROSS NAUNDORF                                                    herzliche
 05.10. Tauer, Reinhard                  70 Jahre 07.10. Springer, Gerhard                      85 Jahre          Glückwünsche.

                Mitteilung an alle Jubilarinnen und Jubilare
  Wenn Sie Ihren 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und ab dem 100. Lebensjahr jeden
  Geburtstag begehen und nicht der Wunsch nach einer Veröffentlichung in der Presse
                                                                                                                   Suchen
  besteht, melden Sie sich bitte im Meldeamt der Stadt Annaburg, bei Frau Jauch                                  in Jessen, Annaburg
  unter 03 53 85/7 02 37.                                                                                           und Umgebung
                                                                                                             Ackerflächen oder
                                                                                                             Grünland zum Kauf
                                                                                                                 Angelow/Jurkschat
                                                                                                             Tel.: 0179/1 02 95 23
   Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
                      Maler und Lackierer                                 (m/w/d)

  Ihre Aufgaben         Malertätigkeiten im Innen- und Außenbereich auf regionalen Baustellen
                                                                                                              Vermietung
  Ihr Profil            abgeschlossene Berufsausbildung als Maler und Lackierer                               in Annaburg
                        fachgerechte und saubere Arbeitsweise
                        engagiertes und selbstständiges Arbeiten                                             Ein- bis Zweifamilienhaus,
                        Führerschein Klasse B                                                                     120 m² / 180 m²,
  Wir bieten            abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kollegialen und motivierten Team                 1 – 2 Bäder,
                        unbefristete Festanstellung                                                             Garten vorhanden,
                        sehr gute Bezahlung über Tarif                                                            Garage möglich
   Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte vertraulich an         Kaltmiete:
                                   Colorit Malerfachbetrieb GmbH                                                 ab 500,- €/Monat
                                Friedensstraße 17a · 06917 Jessen
                  oder per Mail an michael.meilick@colorit-malerfachbetrieb.de                                    Bei Interesse:
                                                                                                               whganna@web.de
   Telefon: 0 35 37 / 21 23 22 · www.colorit-malerfachbetrieb.de
12                                                                    Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020

     30 Jahre Einheit – Das Wunder von Einheit und Frieden                             EINLADUNG
           Wir feiern vereint mit „Deutschland singt“                                  Die   Forstbetriebsgemeinschaft
                                                                                       „Haidchen“ Purzien möchte alle
                                                                                       Waldbesitzer der Forstbetriebs-
                                                                                       gemeinschaft zu einer Informati-
                                                                                       onsveranstaltung einladen.
                                                                                       Treffpunkt: Am Samstag, dem
                                                                                       10.10.2020, um 9.00 Uhr auf dem
                                                                                       Parkplatz des Betreuungsforst-
                                                                                       amtes in Annaburg, Holzdorfer
     Die Stadt Annaburg veranstaltet in Kooperation mit der Evangelischen Sing-
                                                                                       Straße 1.
     schule Annaburg-Prettin e.V. eine Feierstunde anlässlich des 30. Jubiläums
     des Tags der Deutschen Einheit.                                                   Exkursionspunkte:
     Diese Veranstaltung wird eingebettet in die bundesweite Initiative                1. Informationen zu den neuen
     „3. Oktober – Deutschland singt“                                                     Waldpflegeverträgen
     Wo: Platz vor dem Gemeinschaftshaus Prettin                                       2. Einzelheiten zum neuen Be-
     Wann: am 03.10.2020, um 18.45 Uhr                                                    treuungsvertrag der FBG
     Wer: Eingeladen sind alle sangesfreudigen und interessierten Einwohner/innen      3. Rundgang mit Führung in der
                                                                                          ältesten Samendarre Deutsch-
     Programm:
                                                                                          lands in Annaburg
     1. Lied: „Wind of Change“ (Solo Bianca Heinisch/David Däumichen)
                                                                                       4. Abschlussdiskussion im Forst-
     2. Eröffnung durch Bürgermeister Klaus-Rüdiger Neubauer
                                                                                          amt
     3. Lieder: „Die Gedanken sind frei“ und „Nun danket alle Gott“
     4. Gedanken zur Einheit von Christian Beuchel (ehem. Superintendent)              Um rege Teilnahme wird gebeten.
     5. Lieder: „Hevenu shalom alechem“ und „Von guten Mächten“                        Arne Wachsmann
     6. Gedanken der jungen Generation                                                 Vorsitzender
     7. Lieder: „Über sieben Brücken musst du gehn“ und „Dona Nobis Pacem“
     8. Videobotschaften der Einwohner
     9. Lieder: „Amazing Grace“ und „Der Mond ist aufgegangen“
     10. Verabschiedung durch Eva-Maria Glüer
     11. Lieder: „We shall overcome“ und „Deutsche Nationalhymne“ und „Euro-
         pahymne“
     (Moderation: Axel Wisniewski)
     Hinweise:
     • Denken Sie an eine Sitzgelegenheit, wenn Sie nicht länger stehen kön-
                                                                                        Renault ZOE jetzt mit
       nen, da die Anzahl der Bänke begrenzt ist.                                       10.000 € Elektrobonus
     • Die Liedtexte werden vor Ort in Papierform und auf Leinwand vorhan-
       den sein.
     • Kerzen, als Zeichen der Erinnnerung und des Friedens, können mitge-
       bracht oder gegen eine Spende von 1,00 € erworben werden.
     Gedanken unserer Einwohner/innen als Video Clip:
     Die großen historischen Ereignisse sind bekannt. Jeder kennt die Bilder von
     den Demos in Leipzig, den Fall der Mauer in Berlin oder hat den Jubel der
     Menschen in der Prager Botschaft gehört. Aber was ist mit unseren ganz
     persönlichen Geschichten aus Annaburg und den Ortsteilen? Wie haben Sie
     die Wende erlebt? Was ist für Sie unvergessen geblieben? Wofür sind Sie
     dankbar? Wenn Sie Ihre Erinnerungen mit uns teilen wollen, sind wir Ihnen
     gern beim Dreh eines kurzen Videoclips behilflich. Melden Sie sich bis zum                    EDA: 03533/48430
     21.09.2020 bei Frau Annette Schmidt unter 03 53 86/7 02 36 oder per Mail:                     HZBG: 03535/20771
     annette.schmidt@annaburg.de                                                         www.lehmann-automobile.de

                                                                                      Anzeigenannahme für das
                                                                                            Amtsblatt der
                                                                                           Stadt Annaburg
                                                                                                          Annaburger Straße 2
                                                                                                          06917 JESSEN
                                                                                                          Telefon:
                                                                                                          (0 35 37) 26 40 23
                                                                                                          Telefax:
                                                                                                          (0 35 37) 26 40 66
                                                                                           E-Mail: info@druckerei-eea.de
                                                                                      In Prettin:
                                                                                      Anjas Allerley
                                                                                      Lindenstr. 47
                                                                                      Telefon: (03 53 86) 6 05 31
Amtsblatt der Stadt Annaburg Nr. 09 vom 07.09.2020                                                                              13

Schulze-Orgel feiert Restaurierungsjubiläum
gemeinsam mit Bläsern und der Meister-Band
Unsere Schulze-Orgel klingt schon 20 Jahre wieder in ihrem ursprünglichen
Sound! So lange ist die Restaurierung durch die Firma Kristian Wegscheider,
Dresden schon her! Ein kleiner Grund zum Feiern: mit Musik! Am So, 11.10.
wird es um 17.00 Uhr ein Konzert geben unter der Überschrift „Liederschät-
ze“. Welche Lieder, besonders aus dem evangelischen Gesangbuch sind für
uns Schätze? Welche gilt es zu bewahren? Oder welche müssen noch richtig
gehoben werden? Wie ist dazu Ihre Antwort? Sie dürfen schon überlegen.
Wir werden dazu eine Umfrage gestalten. Die beiden „Gewinnerlieder“ wer-
den wir dann spontan spielen oder singen. Wir sind gespannt.                                                Foto: Frank Ratajczak
                                                                                        ter zugute kommen. Er konnte in
                                                                                        der Corona-Zeit als freiberuflicher
                                                                                        Schlagzeuger keine Konzerte spielen
                                                                                        und dementsprechend kein Geld ver-
                                                                                        dienen.
                                                                                        Außerdem braucht die Orgel nach
                                                                                        20 Jahren eine Reinigungskur. In
                                                                                        den Pfeifen, die ja so lange nicht ge-
                                                                                        säubert wurden, hat sich verständ-
                                                                                        licherweise jede Menge Staub und
                                                                                        Schmutz angesammelt, der entfernt
                                                                                        werden muss. Das kostet viel Geld,
                                                                                        wofür wir Ihre Spende ebenfalls er-
                                                                                        bitten.

                                                                                           WAS? WANN? WO?
                                                                                           13.09. 10.30 Uhr Prettin
                                                                                                            Gottesdienst
                                                                Foto: Bernhard Klepel
                                                                                           13.09. 18.00 Uhr Groß
Der Prettiner Posaunenchor, die Meister-Band und die Orgel, Solo werden die-                                Naundorf
ses Konzert gestalten, so dass die Lieder ganz unterschiedlich klingen wer-                                 Gottesdienst
den. Zur Meister-Band gehören Bianca und Christoph Meister und Eva-Maria                   20.09. 10.30 Uhr Purzien
und Otto-Bernhard Glüer. Erstmalig spielt die Band aus Blockflöte, Schlag-                                  Gottesdienst
zeug und Bass-Keybard gemeinsam mit der Orgel, anstatt mit dem E-Piano.                    27.09. 10.30 Uhr Plossig
Eine besondere Herausforderung und klangliche Bereicherung.                                                 Gottesdienst
Die Kollekte am Ausgang, die wir erbitten, soll besonders Christoph Meis-

               Man sieht die Sonne langsam untergehen                                      30 Jahre Deutsche Einheit
            und erschrickt doch, wenn es plötzlich dunkel ist.                                       Mittwoch,
                 In aller Stille haben wir Abschied genommen von                             30. September – 16.00 Uhr
                   meinem lieben Mann, Vater, Opa und Bruder                               Erinnerungsveranstaltung

                   Wolfgang Grosch                                                             mit der Annaburger CDU-
                                                                                               Stadtratsfraktion, sowie
                         * 22.07.1954        † 06.08.2020                                   Prof. Dr. Tullner und Peter Auch
                                                                                          30. Jahrestag der Wiedervereinigung
                                      Danke                                                 – Es soll erinnert werden an die
     sagen wir all denen, die in Gedanken bei uns waren, sich mit uns verbunden
     fühlten und ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten.
                                                                                            Menschen und die Ereignisse der
                                                                                           89/90er Jahre. Dazu wird Prof. Dr.
      Unser besonderer Dank gilt den Schwestern vom DRK Team Annaburg,                       Mathias Tullner einen Überblick
        Nadine Lehnert und ihrem Team vom Bestattungsinstitut Korschat,
                                                                                          geben, und Peter Auch wird sich und
     „Natürlich Schenken“ Kathrin Käbe sowie dem Gasthaus „Goldener Ring“.
                                                                                           uns aus Sicht eines ortsansässigen
                                  In Dankbarkeit                                           Unternehmers an damals erinnern.
                              Ehefrau Bärbel
                                                                                            Informationen und Anmeldungen
                        Sohn Christian und Christin
                                                                                                       im Porzellaneum
                              Enkelin Hanna
                                                                                                        03 53 85/31 15 56
                    Brüder Jürgen, Klaus, Peter und Uwe
                                                                                                       Torgauer Straße
                              Annaburg, im August 2020
                                                                                                       68,06925 Annaburg
Sie können auch lesen