Uns DÖrper - Amt Trave-Land
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Uns DÖrper Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land 23. Jahrgang Freitag, den 28. Juni 2019 Nummer 13 Woche 26 „Lauf zwischen den Meeren“ Wir waren wieder dabei … für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine Uns DÖrper Redaktionsschluss: Erscheinungstag: Mittwoch, 03. Juli 2019 Freitag, 12. Juli 2019
Nummer 13/Woche 26/Seite: 2 Uns Dörper 28. Juni 2019 Amtsverwaltung Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Homepage: www.amt-trave-land.de E-Mail: info@amt-trave-land.de Telefon: 04551 9908-0 (Zentrale) E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de Telefax: 04551 9908-13 (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- Aufgabengebiet Ansprechpartner Durch- wahl wahl 9908- 9908- Amtsvorsteher Hans-Heinrich Jaacks 54 Ltd. Verwaltungsbeamter Thomas Hartstock 55 Gleichstellungsbeauftragte: Michaela Semerak 52 Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter Jan-Henrik Fechner 50 Team - Organisation/Personal Team - Ordnung/Soziales Teamleiter: Jan-Henrik Fechner Teamleiterin: Anne Sarau Pers./Org./Rechtsfragen Jan-Henrik Fechner 50 Ordnungswesen, Wahlen Anne Sarau 40 Personalwesen/Organisation Torsten Winter 48 Einwohnermeldeamt / Feuerwehr Angelika Saalfeld 46 Personalwesen Lena Meynerts 49 Einwohnermeldeamt Maike Zickermann 43 IT, Allgemeine Beschaffung Henning van Mil 58 Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt Nicole Springborn 44 IT, Allgemeine Beschaffung Daniel Nowak 59 Einwohnermeldeamt Matthias Knickrehm 45 Zentrale, Schulen Bettina Wulf 51 Einwohnermeldeamt Ann-Christin Kosanke 45 Uns Dörper / Kanzlei Karen Kierig 57 Wohngeld, Grundsicherung Ellen Rosinke 42 Kanzlei Susanne Rumpel 56 Wohngeld, Grundsicherung Linda Cremanns 41 Archiv Manfred Schmidt 61 Ordnungs- u. Kindergartenangel. Annika Waßmann 47 Archiv Dieter Harfst 61 Asylangelegenheiten Simone David 39 Asylangelegenheiten Daniela Gogga 68 Team - Finanzen Team - Planen/Bauen/Umwelt Teamleiterin: Elke Hesse Teamleiter: Sören Grella Haushalte, Finanzen, Elke Hesse 20 Regionale- u. Dorfentwicklung Sören Grella 35 Haushalte, Finanzen Niklas Cremanns 28 Wasser/Abwasser Geschäftsführung Alicia Kröger 37 Gewässerpflegeverbände Wasser/Abwasser Geschäftsführung Saskia Klobke 36 Steuern, Abgaben, Johanna Schlöke 24 Bauanträge Katarina Döring 30 Steuern, Abgaben, Kevin Schramm 24 Bauleitplanung/Bauanträge Timo Zepernick 31 Steuern, Abgaben, Martin Sanchez 23 Bauleitplanung Nicole Grulich 32 Gewässerpflegeverbände Bauleitplanung Annemarie Zeidler 33 Finanzbuchhaltung Susanne Fuhl 27 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Katrin Meyer 64 Finanzbuchhaltung Isa Stamp 26 Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen Annika Frenz 66 Finanzbuchhaltung Jennifer Koscielny 25 Wasser-/Abwasseranschlüsse, Andrè Meyer 65 Hochbaumaßnahmen Finanzbuchhaltung Karin Rüder 21 Geschäftsbuchhaltung Fenja Rüb 22 Gemeindliche Infrastruktur Sandra Reiser 67 Geschäftsbuchhaltung Steffen Gloe 29 Gemeindliche Liegenschaften Rosemarie Strey 60 Bauliche gemeindliche Infrastruktur Kerstin Meyer 62 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da: Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Montag - Dienstag - Donnerstag 07:00 - 19:00 Uhr Freitag 07:00 - 14:00 Uhr UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500 Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag, Tel.: 039931 579-38!
Nummer 13/Woche 26/Seite: 3 Uns Dörper 28. Juni 2019 SCHIEDSAMTSBEZIRKE Versichertenältester Herr Broecker Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung im AMT TRAVE-LAND (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594) Sprechtag: Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr, Aufgaben: Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü- keine Rentenberatung mehr statt. chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstellen Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be- Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor- Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera- geschaltet. tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs- zeiten geändert haben!!! Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Lübeck: Schiedsamtsbezirk 4 Adresse: Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen- Tel.: 0451 485-25450 görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Schiedsmann: Andreas Noske, Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 8060760 Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Stellvertreter: Sabine Blunk, Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs, Tel. 04550 1223 Neumünster: Adresse: Christianstraße 9, 24534 Neumünster Schiedsamtsbezirk 5 Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Schiedsfrau: Rose Höppner, Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron- Donnerstag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr storf, Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Tel. 04506 656 Stellvertreter: n. n. Oldenburg i. H.: Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Schiedsamtsbezirk Nr. 8 Tel.: 04361 50819-0 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schackendorf): 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Schiedsmann: Dieter Beuk, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Tel. 04551 3382 Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Stellvertreter: Jörg Petersen, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Rahland 12, 23795 Klein Rönnau, Tel. 04551 81312 Wasserbeschaffungsverband Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Wakendorf I Schiedsmann: Manfred Schmidt, An den Tannen 10, Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) OT Weitewelt, 23823 Seedorf, in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Tel. 04555 1037 Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst Stellvertreter: Eckehard Heisinger, An den Tannen 33, sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor- OT Weitewelt, 23823 Seedorf, marn sind: Tel. 04555 7157337 Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Wasserwerker Andreas Rohlf Schiedsamtsbezirk Nr. 10 Telefon: 04550 985760 (Glasau): Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke, Schiedsmann: Sven Blank, Tel.: 04551 9908-24 Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Alicia Kröger, Tel. 04527 9738508 Tel.: 04551 9908-37 Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a, Verbandsvorsteherin: Karin David, OT Sarau, 23719 Glasau, Tel.: 04550 985637 Tel. 04525 496868 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 Versichertenältester der Deutschen NOTDIENSTE: Rentenversicherung In der Zeit vom 01.03. bis 31.10. Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Freitag ab 12:00 Uhr Der persönliche Service ganz in meiner Nähe In der Zeit vom 01.11. bis 28.02. • Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr • Kontenklärung Freitag ab 15:00 Uhr • Rentenanträge/-beratung Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948
Nummer 13/Woche 26/Seite: 4 Uns Dörper 28. Juni 2019 Zweckverband Wasserversorgung Kreissportverband Geschendorf/Westerrade Segeberg e. V. Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester- rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge- Geschäftsstelle schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas- An der Trave 1 a ser. 23795 Bad Segeberg Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt- Tel.: 04551 968866 werke Lübeck. Fax: 04551 968867 E-Mail: ksv-segeberg@se-sport.de Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Homepage: www.se-sport.de Geschäftsführung, Amt Trave-Land, Alicia Kröger Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661 Die Rinkieker und Kümmerer Wasserwerker Gemeinde Westerrade - Helmut Dreger Tel. 04553 805 im Amt Trave-Land engagieren Wasserwerker Gemeinde Geschendorf - Heino Boekhoff Tel. 0174 9365678 sich ehrenamtlich Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men- schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen Zweckverband - ganz nach Wunsch - oder als „Kümmerer“ Abwasserbeseitigung Rönnau Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil- fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän- organisieren. dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Verbandsvorsteher: Holger Poppitz Tel. 04551 84472 Geschäftsführung: Amt Trave-Land, Tel. 04551 9908-37 Alicia Kröger Gebührenabrechnung, Martin Sanchez Tel. 04551 9908-23 Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband Tel. 04551 9090 und Ansprechpartnerin 0170 4134427 Petra Burmester Telefon: 04551 955112 E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712 E-Mail: kbv.se@bauernverbandsh.de Sprechzeiten: montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben - Sprechzeiten: Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr (Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein) ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Nummer 13/Woche 26/Seite: 5 Uns Dörper 28. Juni 2019 (3) Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversamm- lung entsandten Vertreterinnen oder Vertreter haben jeweils ei- ne Stimme. (4) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte unter Leitung des ältesten Mitgliedes eine Vorsitzen- de oder einen Vorsitzenden und unter der Leitung der oder des Vorsitzenden eine stellvertretende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende der Verbandsversamm- lung ist gleichzeitig Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorste- her. Entsprechendes gilt für die Stellvertretung. Für sie oder ihn und die Stellvertretung gelten die Vorschriften der Gemeinde- ordnung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermei- ster entsprechend. §6 Einberufung der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Ge- Verbandssatzung des schäftslage erfordert; mindestens jedoch einmal im Kalender- jahr. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel Feuerwehrzweckverbandes Bühnsdorf/ der Mitglieder der Verbandsversammlung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. Bahrenhof/Dreggers Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sind als beratende Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Mitglieder ohne Stimmrecht ebenfalls einzuladen. für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsver- §7 sammlung vom 15. April 2019 und mit Genehmigung des Land- Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher rates des Kreises Segeberg folgende Verbandssatzung des (1) Der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher ob- Feuerwehrzweckverbandes Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers er- liegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. lassen: (2) Sie oder er entscheidet ferner über 1. den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und §1 die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel Rechtstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit (1) Die Gemeinden Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers bilden ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird, einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale 2. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge- Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt den Namen währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für „Feuerwehrzweckverband Dritte sowie die Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers“. gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 € nicht über- Er hat seinen Sitz in Bühnsdorf. schritten wird, (2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen 3. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert Rechts ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte beschäftigen. des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 5.000,00 € (3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift: nicht übersteigt, 4. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatli- „Feuerwehrzweckverband che Mietzins 250,00 € nicht übersteigt, Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers - Kreis Segeberg“. 5. die Veräußerung und die Belastung von Zweckverbandsver- §2 mögen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder Verbandsgebiet die Belastung einen Wert von 5.000,00 € nicht übersteigt, Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmit- 6. die Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spen- glieder. den und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €, §3 7. die Annahme von Erbschaften bis zu einem Wert von Aufgaben 5.000,00 €, (1) Der Zweckverband übernimmt die den Verbandsmitgliedern 8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Ge- gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfe- bäuden, leistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) obliegende 9. die Vergabe von Aufträgen, Selbstverwaltungsaufgabe. Der Zweckverband hat die Aufgabe, 10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der §8 technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene, Ehrenamtliche Tätigkeit leistungsfähige, öffentliche, freiwillige Feuerwehren zu unter- (1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt- halten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten lich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemein- sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sor- devertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das gen. Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes be- (2) Die zur Erfüllung der Verbandsaufgaben notwendigen An- stimmt. lagen und Einrichtungen stehen im juristischen und wirtschaftli- (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der chen Eigentum des Zweckverbandes. oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch §4 Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegen- Organe heiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung §9 und die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher. Verbandsverwaltung §5 Der Zweckverband hat keine eigene Verwaltung. Die Verwal- Verbandsversammlung tungsgeschäfte und Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeiste- durch das Amt Trave-Land wahrgenommen. rinnen bzw. Bürgermeistern der verbandsangehörenden Ge- § 10 meinden oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall. Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes (2) Die Verbandsmitglieder entsenden jeweils eine weitere Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckver- Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Verbandsver- bandes gelten die Vorschriften des Gemeinderechts entspre- sammlung. chend.
Nummer 13/Woche 26/Seite: 6 Uns Dörper 28. Juni 2019 § 11 sehen, dass die Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern Deckung des Finanzbedarfs oder ihren Rechtsnachfolgern anteilmäßig unter Wahrung ihres (1) Der Zweckverband arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht. Besitzstandes übernommen werden. Die Vereinbarung ist Be- (2) Soweit seine Einnahmen nicht ausreichen, erhebt er zur De- standteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Auflösung ckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern eine des Zweckverbandes. Umlage. Die Umlage wird von den Verbandsmitgliedern nach § 18 den Verhältniszahlen der Umlagegrundlagen für die Amtsumla- Veröffentlichungen ge getragen. (1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Abdruck § 12 im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land Verträge nach § 5 GKZ i. V. m. § 29 Abs. 2 GO bekannt gemacht. Es führt die Bezeichnung „UNS DÖRPER“, Verträge des Zweckverbandes mit Mitgliedern der Verbandsver- erscheint 14-täglich und wird allen Haushaltungen kostenlos sammlung oder der Verbandsvorsteherin oder dem Verbands- zugestellt. Des Weiteren liegt das Bekanntmachungsblatt wäh- vorsteher oder Mitgliedern des Ausschusses nach § 12 Abs. 7 rend der Dienstzeiten im Amtsgebäude des Amtes Trave-Land GkZ i. V. m. § 46 Abs. 3 GO und juristischen Personen, an de- in Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, für jedermann nen Mitglieder der Verbandsversammlung oder die Verbands- zur Einsichtnahme und zur Mitnahme aus. Zudem kann das Be- vorsteherin oder der Verbandsvorsteher oder Mitglieder des kanntmachungsblatt im Internet unter www.amt-trave-land.de Ausschusses nach § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 3 GO eingesehen werden. beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Verbandsversamm- (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen lung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwen- und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei- dung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge- erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 1.000,00 €, bei setzlich etwas anderes bestimmt ist. wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 100,00 € im Mo- (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- nat nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Vo- chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit raussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen Verga- nicht etwas anderes bestimmt ist. be / Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn der Auftrags- § 19 wert den Betrag von 2.000,00 €, bei wiederkehrenden Leistun- Inkrafttreten gen einen Betrag von 200,00 € im Monat, nicht übersteigt. Die Verbandssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleich- zeitig tritt die Verbandssatzung vom 28. November 2013 außer § 13 Kraft. Verpflichtungserklärungen Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 5.000,00 Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 750,00 Euro, des Landrats des Kreises Segeberg vom 06. Juni 2019 erteilt. nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Bühnsdorf, 14. Juni 2019 Formvorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen. Feuerwehrzweckverband Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers § 14 Die Verbandsvorsteherin Änderung der Verbandssatzung Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 3 und 11 die- gez. Marlis Pielburg ser Satzung bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder. § 15 Stellenausschreibung des Aufnahme neuer Verbandsmitglieder Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es ne- Schulverbandes Schlamersdorf ben der Satzungsänderung nach § 14 dieser Satzung eines öf- fentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zweckverband und Der Schulverband Schlamersdorf sucht zum nächstmög- dem aufzunehmenden Mitglied. lichen Zeitpunkt § 16 eine Leitung für die offene Ganztagsschule Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des (Teilzeit, ca. 10 bis 20 Stunden wöchentlich) Zweckverbandes (1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich rechtlichen Ver- für die Grundschule Schlamersdorf in 23823 Seedorf. Die trag über die Mitgliedschaft im Zweckverband unter den Vo- Leitungsfunktion umfasst 10 Wochenarbeitsstunden, eine raussetzungen des § 127 LVWG mit einer Frist von zwölf Mo- Aufstockung der Wochenarbeitszeit auf maximal 20 Stun- naten zum Jahresende kündigen. Mit dem Ausscheiden des den ist im Bereich der Schülerbetreuung denkbar. Die Ver- Verbandsmitglieds gehen alle Rechte und Pflichten des Ver- gütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Diens- bandsmitglieds im Zweckverband unter; Vermögensvor- und tes (TVöD) in Entgeltgruppe 3. -nachteile sind durch eine Vereinbarung nach § 6 GkZ auszu- Vorausgesetzt wird organisatorisches Talent, sicheres und gleichen. freundliches Auftreten sowie Freude am Umgang mit Kin- (2) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn die Vorausset- dern. zungen für einen Zusammenschluss entfallen sind. Die Ver- Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bandsmitglieder vereinbaren die Auflösung durch öffentlich- Ihre Bewerbung bitte bis zum 19.07.2019 schriftlich an den rechtlichen Vertrag. Schulverbandsvorsteher über das Amt Trave-Land, Walde- (3) Wird der Zweckverband aufgelöst, so vereinbaren die Ver- mar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg oder alternativ bandsmitglieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die per E-Mail an jan-henrik.fechner@amt-trave-land.de. Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfange die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes beigetragen haben. § 17 Gefunden Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung des Zweckverbandes In Klein Rönnau wurde ein Rucksack gefunden. Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der In Rohlstorf OT Warder wurde ein Rucksack gefunden. Beschäftigten des Zweckverbands erfolgt bei einer Auflösung Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, oder einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung Tel.: 04551 9908-46. zwischen den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vor-
Nummer 13/Woche 26/Seite: 7 Uns Dörper 28. Juni 2019 Glasfaser in Blunk Hauptsatzung der Gemeinde Dreggers Bis Ende Juni kann man noch einen kostenlosen Anschluss (Kreis Segeberg) bekommen, wenn man sich für einen der vielen Tarife von wilhelm.tel entschieden hat. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Wir haben in der Gemeinde Blunk sehr viele Termine wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung vom 03. Juni angeboten zur Information und Beratung. 2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Sege- Wir sind auch öfters an den Haustüren gewesen und haben berg folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Dreggers erlas- viele nette Gespräche geführt - auch beim Dorfflohmarkt. sen: GLASFASER bietet nur wilhelm.tel in Blunk an - andere Anbieter geben falsche Auskünfte !!! §1 Wappen, Flagge, Siegel Nun haben schon viele Bürgerinnen (1) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel in der Form des kleinen und Bürger unterschrieben. Landessiegels mit der Inschrift „Gemeinde Dreggers, Kreis Se- Viele wollten noch, darum nochmals diese Erinnerung !!! geberg“. Einige sagen auch klar Nein - wir wollen nicht – (2) Die Gemeinde führt kein eigenes Wappen und keine eigene auch das ist ok. Flagge. Wir, das Glasfaser-Team Blunk, §2 sind auch weiterhin für Fragen ansprechbar. Bürgermeisterin oder Bürgermeister (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Vorsitzende Tobias Machholz oder Vorsitzender der Gemeindeversammlung wird von dieser Torge Harder für die Wahlzeit nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen Heike Machholz in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemein- Armin Blankenstein de- und Kreiswahlgesetz - GKWG) gewählt. Wiebke Bock (2) Für die Wahl bzw. für das Wahlverfahren gelten §§ 33 Abs. 3 und 52 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) entsprechend, wobei anstelle der absoluten Mehrheit nach § Juni/Juli 52 Abs. 1, Sätze 2 und 5 die Mehrheit der Stimmen der anwe- senden Bürgerinnen und Bürger nach § 5 Abs. 2 Satz 2 dieser 27. Juni 15:00 Uhr Open-Air-Gottesdienst des Kindergartens u. der Kirche, Gemeindehaus Blunk Satzung tritt. 02. Juli 15:00 Uhr Bingo mit Kaffeetrinken des Seniorenclub (3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister verfügt für die im Gemeindehaus Wahlzeit nach Abs. 1 über zwei Stellvertreterinnen oder Stell- vertreter, welche sie bzw. ihn im Verhinderungsfall vertreten. Für ihre Wahl durch die Gemeindeversammlung gilt § 40 Abs. 3 GO. (4) Für die Abberufung der Bürgermeisterin oder des Bürger- meisters gilt § 40 a GO, wobei für die Abberufung nach § 40 a Abs. 2 GO die Zweidrittelmehrheit der Bürgerinnen und Bürger nach § 5 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung tritt. (5) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. (6) Sie oder er entscheidet ferner über 1. Stundungen, 2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschla- gung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und Sitzung des Planungsausschusses Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird, der Gemeinde Bühnsdorf 3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährver- trägen und Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie am Montag, den 08.07.2019 um 18:00 Uhr, Rechtsgeschäfte, die diesen wirtschaftlich gleichkommen, Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, großer Sitzungssaal, soweit ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird, Tagesordnung: 4. Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 1.000,00 € (öffentlich) nicht übersteigt, 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche 2 Prüfung des Jahresabschlusses 2018 Mietzins 250,00 € nicht übersteigt, 3 Verschiedenes 6. Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen, so- Die Ausschussvorsitzende weit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belas- gez. Bettina Schäfer tung einen Wert von 1.000,00 € nicht übersteigt,
Nummer 13/Woche 26/Seite: 8 Uns Dörper 28. Juni 2019 7. Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und (2) Für die Wahlzeit der Ausschüsse gilt § 1 Abs. 1 des Ge- ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €, meinde- und Kreiswahlgesetzes. Die Wahlen zur Besetzung der 8. Annahme von Erbschaften, Ausschüsse erfolgen in derselben Sitzung der Gemeindever- 9. Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu- sammlung, in der auch die Wahl der Bürgermeisterin oder des den, Bürgermeisters durchgeführt wird. 10. Vergabe von Aufträgen, (3) Für das Wahlverfahren zur Besetzung der Ausschüsse gilt 11. Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen, das Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO. 12. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem (4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan- Baugesetzbuch, genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den 13. Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen. Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften, §5 14. Ausübung der der Gemeinde nach der Landesbauordnung Gemeindeversammlung obliegenden Einvernehmenserklärungen und sonstiger Mit- (1) Die Gemeindeversammlung soll mindestens einmal im Vier- wirkungs- und Beteiligungsrechte, teljahr und außerdem dann einberufen werden, wenn minde- 15. Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde, soweit stens ein Drittel der Gemeindebürgerinnen und -bürger es unter ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird, Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen. 16. Aufnahme von Krediten bis zur Höhe des in der Haushalts- (2) Die Gemeindeversammlung ist beschlussfähig, wenn min- satzung festgesetzten Gesamtkreditbetrages, destens fünf Bürgerinnen und Bürger anwesend sind. Für die 17. Einstellung von Beschäftigten. Wahl des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung ist für §3 die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mindestens zehn Gleichstellungsbeauftragte Bürgerinnen und Bürgern erforderlich. (1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Trave-Land (3) Die Gemeindeversammlung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 kann an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Aus- GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die schüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Teile Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus- von Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr schüsse übertragen hat. rechtzeitig bekannt zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufga- §6 benbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Einwohnerversammlung (2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung kann Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einbe- bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen rufen. Das Recht der Gemeindeversammlung, die Einberufung tätig: einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. - Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Ge- Die letzte Sitzung der Gemeindeversammlung im Jahr findet zu- meindeversammlung, gleich als Einwohnerversammlung gemäß § 16 b GO statt. - Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vor- für Frauen, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs- sitzenden der Gemeindeversammlung eine Tagesordnung planes, aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerver- - Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von sammlung ergänzt werden, wenn mindestens 25 Prozent der Frauen in der Gemeinde, anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden - Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen- sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung de Frauen, sind öffentlich bekanntzugeben. - Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Instituti- (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung leitet onen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belan- die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je ge wahrzunehmen. Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsmä- (3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vor- ßigen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich haben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anre- ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus. gungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung be- berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung richtet der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegen- ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben heiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwoh- sowie erbetene Auskünfte zu erteilen. nerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenge- erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwoh- biet eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Wei- nerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sungen nicht gebunden. sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie §4 gelten als angenommen, wenn für sie die Mehrheit der Stimmen Ständige Ausschüsse der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend (1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO § 39 GO abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anre- werden gebildet: gungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten a) Finanzausschuss betreffen, ist nicht zulässig. Zusammensetzung: 3 Mitglieder der (5) Über jede Einwohnerversammlung sollte eine Niederschrift Gemeindeversammlung aufgenommen werden. Die Niederschrift soll mindestens ent- Aufgabengebiet: Finanzwesen halten: Grundstücksangelegenheiten 1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung, Steuern und Abgaben 2. ie Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner, b) Bau- und Wegeausschuss 3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- Zusammensetzung: 3 Mitglieder der sammlung waren, Gemeindeversammlung 4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge- Aufgabengebiet: Bau- und Wegeangelegenheiten stimmt wurde, und c) Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 5. das Ergebnis der Abstimmung. Zusammensetzung: 3 Mitglieder der Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung und der Protokollführerin oder dem Aufgabengebiet: Prüfung des Jahresabschlusses Protokollführer unterzeichnet.
Nummer 13/Woche 26/Seite: 9 Uns Dörper 28. Juni 2019 (6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch in der Gemeindeversammlung behandelt werden müssen, sollen die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tä- dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden. tigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Ver- §7 dienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung, Verträge nach § 29 Abs. 2 GO deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern oder stellvertretenden glaubhaft gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermes- Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der sen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallent- Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Per- schädigung je Stunde beträgt 11,00 €. sonen, an denen Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der (4) Mitglieder der Gemeindeversammlung und der Ausschüs- Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin se und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die einen oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder der Gemeindeversammlung rechtsverbindlich, wenn die Auf- weniger als 20 Stunden die Woche erwerbstätig sind, erhalten tragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftrags- für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit be- art geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert dingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen den Betrag von 500,00 €, bei wiederkehrenden Leistungen ei- Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde nen Betrag von 100,00 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des Satzes 1 im Entschädigung beträgt 11,00 €. Auf Antrag sind statt einer Ent- Wege der freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe ist der schädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindeversammlung rechtsver- Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen. bindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 750,00 €, bei (5) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüsse wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 200,00 und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern werden € im Monat, nicht übersteigt. auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahr- nehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit §8 erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das Verpflichtungserklärungen 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürf- Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 5.000,00 tiger Familienangehöriger gesondert erstattet. Das gilt nicht für €, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 750,00 € nicht Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselb- übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den ständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach Abs. Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung 3 oder eine Entschädigung nach Abs. 4 gewährt wird. entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitsverträge mit (6) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüs- Beschäftigten. se und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern ist für §9 Dienstreisen Reisekostenvergütung zu gewähren. Fahrtkosten Entschädigung für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sit- Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsent- zungsort und zurück werden gesondert erstattet. Bei Benutzung schädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe ebenfalls nach Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung werden auf den für die Beamtinnen und Beamten geltenden Grundsätzen. Antrag besonders erstattet: § 10 • bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke Veröffentlichungen die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Be- (1) Satzungen der Gemeinde werden im amtlichen Bekanntma- leuchtung und Reinigung; • bei dienstlicher Benutzung einer privaten Telekommuni- chungsblatt des Amtes Trave-Land bekannt gemacht. Es führt kationseinrichtung die Kosten der dienstlich notwendigen die Bezeichnung „UNS DÖRPER“, erscheint 14-täglich und Telefongebühren, die anteiligen Grundgebühren und bei wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Des Weiteren erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme liegt das Bekanntmachungsblatt während der Dienstzeiten des des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung. Amtes Trave-Land in Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Stra- Anstelle der Einzelabrechnung kann eine am Aufwand orien- ße 10, für jedermann zur Einsichtnahme und zur Mitnahme aus. tierte angemessene pauschale Erstattung erfolgen. Zudem kann das Bekanntmachungsblatt im Internet unter www. Der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Bürgermeiste- amt-trave-land.de eingesehen werden. rin oder des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der Entschä- (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen digungsverordnung bei Verhinderung der Bürgermeisterin oder und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei- des Bürgermeisters für ihre oder seine besondere Tätigkeit als sen. Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung ge- (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma- währt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Bür- nicht etwas anderes bestimmt ist. germeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, 1/30 von 90 (4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntma- v. H. der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermei- chungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der sterin oder des Bürgermeisters. Die Aufwandsentschädigung für Adresse die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürger- www.amt-trave-land.de/gemeinden/dreggers eingestellt. Hierauf meisterin oder des Bürgermeisters nicht übersteigen. wird im Bekanntmachungsblatt hingewiesen. (2) Die Mitglieder der Gemeindeversammlung erhalten für die § 11 Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der In-Kraft-Treten Ausschüsse, in die sie gewählt sind, ein Sitzungsgeld in Höhe Die Hauptsatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig von 3,00 €. tritt die Hauptsatzung vom 05. Dezember 2003, zuletzt geändert (3) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüs- durch Satzung vom 13. Juli 2018, außer Kraft. se und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern ist der durch die Wahrnehmung des Ehrenamts oder die ehren- Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur- amtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit ent- de durch Verfügung des Landrats des Kreises Segeberg vom gangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag 17. Juni 2019 erteilt. in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist Dreggers, 21. Juni 2019 der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeit- geberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser Gemeinde Dreggers zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Die Bürgermeisterin Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1 gez. Karin David
Nummer 13/Woche 26/Seite: 10 Uns Dörper 28. Juni 2019 10. Juli 12:00 - 15:00 Uhr Grillen des Sozialverbandes am Bürgerhaus 16. Juli Seniorenclubausflug - Treffen am Ehrenmal Reinigung von Gehwegen und Straßen Nach der Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen der Gehwege und Straßen (Straßenreinigungssatzung der Gemein- de Fahrenkrug vom 09.12.2010, einsehbar unter www.gemeinde-fahrenkrug.de) sind die Straßenanlieger innerhalb der geschlos- senen Ortschaften zur regelmäßigen Besei- Sitzung der Gemeindevertretung tigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub auf den Geh- wegen, Rinnenplatten und Straßen verpflichtet. der Gemeinde Fahrenkrug Der Gemeinde ist aufgefallen, dass diese Aufgabe hier und da von Anwohnern leider vernachlässigt wird. Daher weisen am Dienstag, den 09.07.2019 um 20:00 Uhr, wir die Eigentümer, Ort: Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a Mieter und Pächter von Grundstücken, deren Grundstücke an einer Straße liegen darauf hin, die Gehwege - und falls Tagesordnung: solche nicht vorhanden sind - die Straße in einer Breite von 1 m regelmäßig zu reinigen. Der Straßenkehricht darf nicht (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä- in die vorhandenen Einlaufschläuche geschüttet bzw. ge- higkeit kehrt werden. 2 Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir uns in unserem schönen 3 Genehmigung der Niederschrift vom 21.05.2019 Dorf wohlfühlen. 4 Berichte Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe. 5 Zuschüsse der Gemeinde an Vereine und andere Orga- nisationen/Institutionen: künftige Verfahrensweise Ihre Gemeinde Fahrenkrug 6 Unterhaltung gemeindlicher Gebäude wie Sporthalle, Feuerwehrhaus u. a.: Sachstandsbericht, weitere Vorge- hensweise 7 Sanierungsmaßnahmen in der Schule: Weitere Vorge- hensweise 8 Erschließung des Baugebiets im Bebauungsplan Nr. 8, Raiffeisenplatz: Sachstand und Einrichtung einer Arbeitsgruppe 9 Informationen zum Kita-Reformgesetz 10 Haushaltsüberschreitungen 2019 11 Beschaffung von Funkgeräten für die Feuerwehr 12 Einwohnerfragezeit II 13 Verschiedenes (voraussichtlich nichtöffentlich) 14 Bau- und Grundstücksangelegenheiten Juli 14.1 Ankauf einer Fläche im Bereich eines Regenrückhalte- 01. Juli 16:45 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende beckens in der Grundschule Goldenbek 14.2 Bebauungsplan Nr. 23, Schackendorfer Weg: Weitere Vorgehensweise (öffentlich) 15 Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge- fassten Beschlüsse Der Bürgermeister gez. Reiner G. Martin Juni/Juli Juni/Juli 28. Juni Sommersingen der Grundschule im Bürgerhaus 28. Juni 18:00 Uhr CDU-Fahrradtour, Treffen am Brunnen, 02. Juli 15:00 Uhr Seniorenclub - Ausflug Dorfstr. 21 30. Juni 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten 03. Juli CDU-Klönschnack in der Sporthalle 03. Juli 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde 04. Juli 19:00 Uhr Kulturverein - Sommerabend mit in der Alten Schule geräucherten Forellen 07. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche in Garten Anmeldeschluss: 01. Juli 12. Juli 19:30 Uhr Skat- u. Knobelabend des TSV im Casino 05. Juli Feuerwehrdienst 14. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten 09. Juli 09:30 Uhr Kulturverein - Wandergruppe, 17. Juli 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde in der Treffpunkt Bürgerhaus Alten Schule
Nummer 13/Woche 26/Seite: 11 Uns Dörper 28. Juni 2019 Lärmaktionsplan der Gemeinde Lärmaktionsplan der Gemeinde Klein Gladebrügge Klein Rönnau Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemein- Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde de Klein Gladebrügge gemäß § 47 d des Bundes-Immissions- Klein Rönnau gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzge- schutzgesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsi- setzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, tuation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom vom 16.09.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu über- 11.12.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbei- arbeiten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der ten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsi- Lärmsituation sowie eine Darstellung der vorhandenen und ge- tuation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten planten Lärmminderungsmaßnahmen. Lärmminderungsmaßnahmen. Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Fassung Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Fassung eines Lärmaktionsplanes einschließlich der eingearbeiteten An- eines Lärmaktionsplanes einschließlich der eingearbeiteten An- regungen der Träger öffentlicher Belange wurde am 17.06.2019 regungen der Träger öffentlicher Belange wurde am 28.05.2019 von der Gemeindevertretung abschließend beschlossen. von der Gemeindevertretung abschließend beschlossen. Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan von diesem Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Se- Tage an in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Se- geberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 11, während der geberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 11, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhal- Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhal- ten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. ten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich. Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter fol- Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter fol- gendem Link eingesehen werden: www.amt-trave-land.de/ge- gendem Link eingesehen werden: www.amt-trave-land.de/ge- meinden/klein-gladebruegge/laermaktionsplan/ meinden/klein-roennau/laermaktionsplan/ Klein Gladebrügge, 19.06.2019 Klein Rönnau, 05.06.2019 Gemeinde Klein Gladebrügge Der Bürgermeister Der Bürgermeister gez. Dietrich Herms gez. Volker Göttsche Am 03. Juni 2019 verstarb Herr Bruno Erdmann Der Bürgerverein Klein Der Verstorbene war von 1972 bis 1974 bürgerliches Gladebrügge informiert: Mitglied im Finanzausschuss und gehörte von 1974 Am 07.09.2019 um 14 Uhr findet das bis 1995 unserer Gemeindevertretung an. Er war von Kindervogelschießen am Feuerwehrhaus 1990 bis 1995 2. stellvertretender Bürgermeister und Ohlenborger Redder statt. für viele Jahre Naturschutzbeauftragter der Gemeinde. In all den Jahren hat er sich für die Gemeinde Klein Es haben sich schon viele Kinder angemeldet. Rönnau und ihre Bürger verdient gemacht. Vergessen? Kein Problem! Gib deine Anmeldung noch schnell in der Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Segeberger Str. 59a ab. Letzte Deadline 15.07.2019. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Ab sofort sind bekannte Gesichter aus Klein Gladebrügge im Auftrag Für die Gemeinde Klein Rönnau des Bürgervereins in den hiesigen Straßen unterwegs, um Geldspenden Dietrich Herms für das Kindervogelschießen zu sammeln. Diese können sich (Bürgermeister) entsprechend ausweisen. Bei Fragen wendet Euch an Björn Neuhoff unter 0179/4565757. Wir sagen „DANKE“ für Eure Unterstützung. Euer Bürgerverein Klein Gladebrügge Juni/Juli 30. Juni 11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung 02. Juli Dienstabend der Freiwilligen Klein Gladebrügge – Ein Dorf – Eine Gemeinschaft Feuerwehr 03. Juli Ferienpassaktion: Hockey
Nummer 13/Woche 26/Seite: 12 Uns Dörper 28. Juni 2019 05. Juli Ferienpassaktion: Freiwillige Feuerwehr DRK-Blutspende im Haus Rönnau 07. Juli 11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung 14. Juli 11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung SC Rönnau 74 sucht Power-Walker Die Lauf-und Walkingtreff-Sparte im SC Rönnau 74 hat unter ihren mehr als 100 aktiven Läufern und Walkern auch extrem leistungsorientierte Walker und Nordic-Walker, die weitere Mit- streiter suchen. Die gesuchten Walker und Nordic-Walker sollen bei mindestens 8 km/Stunde einsteigen und die Bereitschaft mitbringen, im Team die 10 km-Marke anzuvisieren. Standardmäßig werden beim Walking im SC Rönnau 74 pro Stunde 6 km bewältigt. Etwas flotter geht es dann bis auf knapp 8 km. Interessierte, die diese Werte erreichen, können selbstverständ- lich jederzeit einsteigen. Läufer, die mindestens pro Stunde 7 km laufen können oder ambitioniert ein Trainingstempo um die 10 km in der Gruppen laufen möchten, sind ebenfalls immer willkommen. Wer als Anfänger auf lange Sicht den Lauf- oder Walkingsport betreiben möchte, plant schon jetzt die Teilnahme an Anfänger- kursen am ersten Sonntag im neuen Jahr ein. Unsere Teilnehmer kommen aus allen Gemeinden im Kreis Bad Segeberg. Kontakt: lauftreff@scroennau.de Juli 11. Juli 15:00 Uhr Gesprächs- u. Spielenachmittag des Seniorenclub im Hambötler Huus Impressum: Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus- geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue des Verlages. Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver- Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei- lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Nummer 13/Woche 26/Seite: 13 Uns Dörper 28. Juni 2019 Ich möchte Sie daher bitten, auf die Bürgersteige vor Ihren Grundstücken zu achten und diese von Unkraut frei zu halten. Das Gleiche gilt auch, wenn durch die auf Straßen wachsende Stellenausschreibung des Sträucher o. ä. mit Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist. Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstüt- Schulverbandes Schlamersdorf zung. Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit. Der Schulverband Schlamersdorf sucht zum nächstmög- lichen Zeitpunkt eine Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs Leitung für die offene Ganztagsschule (Teilzeit, ca. 10 bis 20 Stunden wöchentlich) für die Grundschule Schlamersdorf in 23823 Seedorf. Die Leitungsfunktion umfasst 10 Wochenarbeitsstunden, ei- ne Aufstockung der Wochenarbeitszeit auf maximal 20 Stunden ist im Bereich der Schülerbetreuung denkbar. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) in Entgeltgruppe 3. Vorausgesetzt wird organisatorisches Talent, sicheres und freundliches Auftreten sowie Freude am Umgang mit Kin- dern. Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 19.07.2019 schriftlich an den Schulverbandsvorsteher über das Amt Trave-Land, Walde- mar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg oder alternativ per E-Mail an jan-henrik.fechner@amt-trave-land.de. Einladung zum Kinderfest 2019 in Goldenbek Endlich ist es wieder soweit! Unser jährliches Kinderfest find am Samstag, den 29.06.2019 am Feuerwehrhaus statt. Um 09:30 Uhr beginnen die Spiele für die Kinder. Im Anschluss an die Spiele findet die Preisverleihung statt und es gibt für alle die Möglichkeit, mittags einen Imbiss zu essen. Juni/Juli Jedes Kind, das angemeldet und bei den Spielen anwe- 29. Juni Dorffest der Stubber Festlüd in Stubben send ist, erhält auch einen Preis. 30. Juni - Zeitlager für die 8- bis 12-jährigen Kinder Um 14:00 Uhr startet an der Schule der Umzug, der die Kö- 07. Juli der Kirchengemeinde, Waldheim nigskinder abholt und von den „Black Drummall’s“ aus Lübeck am Brahmsee begleitet wird. 09. Juli 09:30 Uhr DRK-Ortsverein - Ausflug zum Landgestüt Es wäre schön, wenn möglichst viele Anwohner ihren Garten Redefin - Ludwigslust, mit Mittagessen oder Zaun schmücken. im Landgasthaus Schwedt 13. Juli Mitmachtag der Gemeindwehr Ab ca. 15:00 Uhr gibt es Tanz uns Spiele für Groß und Klein in Neuengörs am Feuerwehrhaus, mit DJ Bender. Dieses Jahr gibt es mal wieder eine Tombola mit attrak- tiven Sach- und Blumenpreisen. Liebe Bürgerinnen und Bürger Für das liebliche Wohl ist, wie immer in Form von Torten und Kuchen, gesorgt und ab 17:00 Uhr wird gegrillt. der Gemeinde Neuengörs, Ab 20:00 Uhr tanzen und feiern dann die großen Goldenbeker. endlich zeigt sich unsere Natur wieder in voller Pracht und der Wir würden uns freuen, beim Aufbauen am Fr., den Regen in den letzten Wochen hat die Sträucher, Bäume und 28.06.2019, um 18:00 Uhr und beim Abbauen am So., den Blumen, aber leider auch das Unkraut explodieren lassen. Wir 30.06.2019, um 10:30 Uhr viele fleißige Helfer zu sehen. haben festgestellt, dass es auf vielen Bürgersteigen und Rinn- Der Vorstand steinen viel zu „grün“ ist.
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