Uns DÖrper - Amt Trave-Land

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Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
                                                                                         23. Jahrgang
                                                                                               Freitag,
                                                                                     den 28. Juni 2019

                                                                                               Nummer 13
                                                                                                Woche 26

              „Lauf zwischen den Meeren“
               Wir waren wieder dabei …

                                     für die Gemeinden
  Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
   Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
   Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
                         Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade

      Nächste
      Termine   Uns DÖrper                      Redaktionsschluss:
                                                Erscheinungstag:
                                                                     Mittwoch, 03. Juli 2019
                                                                     Freitag, 12. Juli 2019
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 2                                      Uns Dörper                                                     28. Juni 2019

Amtsverwaltung Trave-Land
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg                                                  Homepage: www.amt-trave-land.de
                                                                    E-Mail: info@amt-trave-land.de
Telefon: 04551 9908-0            (Zentrale)                         E-Mail direkt: vorname.nachname@amt-trave-land.de
Telefax: 04551 9908-13                                              (ß=ss, ä=ae, ö=oe, ü=ue)

Aufgabengebiet                   Ansprechpartner          Durch-    Aufgabengebiet                         Ansprechpartner             Durch-
                                                           wahl                                                                         wahl
                                                          9908-                                                                        9908-

Amtsvorsteher                    Hans-Heinrich Jaacks      54       Ltd. Verwaltungsbeamter                Thomas Hartstock             55
Gleichstellungsbeauftragte:      Michaela Semerak          52       Stellv. Ltd. Verwaltungsbeamter        Jan-Henrik Fechner           50

Team - Organisation/Personal                                        Team - Ordnung/Soziales
Teamleiter: Jan-Henrik Fechner                                      Teamleiterin: Anne Sarau

Pers./Org./Rechtsfragen          Jan-Henrik Fechner        50       Ordnungswesen, Wahlen                  Anne Sarau                   40
Personalwesen/Organisation       Torsten Winter            48       Einwohnermeldeamt / Feuerwehr          Angelika Saalfeld            46
Personalwesen                    Lena Meynerts             49       Einwohnermeldeamt                      Maike Zickermann             43
IT, Allgemeine Beschaffung       Henning van Mil           58       Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt          Nicole Springborn            44
IT, Allgemeine Beschaffung       Daniel Nowak              59       Einwohnermeldeamt                      Matthias Knickrehm           45
Zentrale, Schulen                Bettina Wulf              51       Einwohnermeldeamt                      Ann-Christin Kosanke         45
Uns Dörper / Kanzlei             Karen Kierig              57       Wohngeld, Grundsicherung               Ellen Rosinke                42
Kanzlei                          Susanne Rumpel            56       Wohngeld, Grundsicherung               Linda Cremanns               41
Archiv                           Manfred Schmidt           61       Ordnungs- u. Kindergartenangel.        Annika Waßmann               47
Archiv                           Dieter Harfst              61      Asylangelegenheiten                    Simone David                 39
                                                                    Asylangelegenheiten                    Daniela Gogga                68

Team - Finanzen                                                     Team - Planen/Bauen/Umwelt
Teamleiterin: Elke Hesse                                            Teamleiter: Sören Grella

Haushalte, Finanzen,             Elke Hesse                20       Regionale- u. Dorfentwicklung          Sören Grella                 35
Haushalte, Finanzen              Niklas Cremanns           28       Wasser/Abwasser Geschäftsführung       Alicia Kröger                37
Gewässerpflegeverbände                                              Wasser/Abwasser Geschäftsführung       Saskia Klobke                36
Steuern, Abgaben,                Johanna Schlöke           24       Bauanträge                             Katarina Döring              30
Steuern, Abgaben,                Kevin Schramm             24       Bauleitplanung/Bauanträge              Timo Zepernick               31
Steuern, Abgaben,                Martin Sanchez            23       Bauleitplanung                         Nicole Grulich               32
Gewässerpflegeverbände                                              Bauleitplanung                         Annemarie Zeidler            33
Finanzbuchhaltung                Susanne Fuhl              27       Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen       Katrin Meyer                 64
Finanzbuchhaltung                Isa Stamp                 26       Baumaßnahmen, Ab/Wasser, Straßen       Annika Frenz                 66
Finanzbuchhaltung                Jennifer Koscielny        25       Wasser-/Abwasseranschlüsse,            Andrè Meyer                  65
                                                                    Hochbaumaßnahmen
Finanzbuchhaltung                Karin Rüder               21
Geschäftsbuchhaltung             Fenja Rüb                 22       Gemeindliche Infrastruktur             Sandra Reiser                67
Geschäftsbuchhaltung             Steffen Gloe              29       Gemeindliche Liegenschaften            Rosemarie Strey              60
                                                                    Bauliche gemeindliche Infrastruktur    Kerstin Meyer                62

Öffnungszeiten:                                                     Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag                      08:30 - 12:00 Uhr             Montag - Freitag                               08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag                            14:00 - 18:00 Uhr             Montag und Dienstag                            14:00 - 16:00 Uhr
Nach vorheriger Absprache sind wir auch für Sie da:                 Donnerstag                                     14:00 - 18:00 Uhr
Montag - Dienstag - Donnerstag        07:00 - 19:00 Uhr
Freitag                               07:00 - 14:00 Uhr

                                                                    UNS DÖRPER erscheint kostenlos alle 14 Tage - Auflage 8.500
                                                                    Erhalten Sie UNS DÖRPER regelmäßig und pünktlich?
                                                                    Falls nicht, wenden Sie sich bitte an den Linus Wittich Verlag,
                                                                    Tel.: 039931 579-38!
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 3                               Uns Dörper                                            28. Juni 2019

SCHIEDSAMTSBEZIRKE                                              Versichertenältester Herr Broecker
                                                                Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
im AMT TRAVE-LAND                                               (Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)
                                                                Sprechtag:      Jeden Dienstag von 17:00 bis 20:00 Uhr,
Aufgaben:                                                                       Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen          In der Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg findet
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprü-      keine Rentenberatung mehr statt.
chen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung,
Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
                                                                Deutsche Rentenversicherung
                                                                Auskunfts- und Beratungsstellen
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Be-       Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
reich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vor-
                                                                Bitte rufen Sie auf jeden Fall vorher in der jeweiligen Bera-
geschaltet.
                                                                tungsstelle an, es könnten sich die Dienst- und Öffnungs-
                                                                zeiten geändert haben!!!
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
                                                                Lübeck:
Schiedsamtsbezirk 4
                                                                Adresse:        Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuen-
                                                                                Tel.: 0451 485-25450
görs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):     Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Schiedsmann:       Andreas Noske,                                               Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
                   Mielsdorfer Straße 22, 23795 Weede,                          Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                   Tel. 04551 8060760                                           Donnerstag:       08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Stellvertreter:    Sabine Blunk,                                                Freitag:          08:00 Uhr - 13:00 Uhr
                   Gremelskamp 7, 23818 Neuengörs,
                   Tel. 04550 1223                              Neumünster:
                                                                Adresse:        Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Schiedsamtsbezirk 5                                                             Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
                                                                Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 15:00 Uhr
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):
                                                                                Dienstag:         08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schiedsfrau:     Rose Höppner,                                                  Mittwoch          08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Eichenweg 16, OT Reinsbek, 23820 Pron-                         Donnerstag:       08:00 Uhr - 16:30 Uhr
                 storf,                                                         Freitag           08:00 Uhr - 13:00 Uhr
                 Tel. 04506 656
Stellvertreter:  n. n.                                          Oldenburg i. H.:
                                                                Adresse:        Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Schiedsamtsbezirk Nr. 8                                                         Tel.: 04361 50819-0
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,     Sprechtage:     Montag:           08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schackendorf):                                                                                    13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                                                                                Dienstag:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schiedsmann:     Dieter Beuk,
                                                                                                  13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel,                              Mittwoch:         08:00 Uhr - 12:00 Uhr
                 Tel. 04551 3382                                                Donnerstag:       08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Stellvertreter:  Jörg Petersen,                                                                   13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                 Rahland 12, 23795 Klein Rönnau,
                 Tel. 04551 81312
                                                                Wasserbeschaffungsverband
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):     Wakendorf I
Schiedsmann:      Manfred Schmidt, An den Tannen 10,            Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser)
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers,
                  Tel. 04555 1037                               Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst
Stellvertreter:   Eckehard Heisinger, An den Tannen 33,         sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stor-
                  OT Weitewelt, 23823 Seedorf,                  marn sind:
                  Tel. 04555 7157337
                                                                Technische Betreuung:      Wasserwerker Michael Riedel
                                                                                           Wasserwerker Andreas Rohlf
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
                                                                                           Telefon: 04550 985760
(Glasau):
                                                                Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Johanna Schlöke,
Schiedsmann:    Sven Blank,
                                                                                           Tel.: 04551 9908-24
                Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau,
                                                                Geschäftsführung:          Amt Trave-Land - Alicia Kröger,
                Tel. 04527 9738508
                                                                                           Tel.: 04551 9908-37
Stellvertreter: Manuel Gräflich, Plöner Straße 5 a,
                                                                Verbandsvorsteherin:       Karin David,
                OT Sarau, 23719 Glasau,
                                                                                           Tel.: 04550 985637
                Tel. 04525 496868
                                                                Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich,
                                                                                           Tel.: 04550 656
Versichertenältester der Deutschen
                                                                NOTDIENSTE:
Rentenversicherung                                              In der Zeit vom 01.03. bis 31.10.
                                                                Montag bis Donnerstag      ab 16:00 Uhr
                                                                Freitag                    ab 12:00 Uhr
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe
                                                                In der Zeit vom 01.11. bis 28.02.
•   Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung      Montag bis Donnerstag      ab 16:30 Uhr
•   Kontenklärung                                               Freitag                    ab 15:00 Uhr
•   Rentenanträge/-beratung                                     Fa. Papenburg              0171 7288906 o. 0178 2778948
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 4                                   Uns Dörper                                             28. Juni 2019

Zweckverband Wasserversorgung                                       Kreissportverband
Geschendorf/Westerrade                                              Segeberg e. V.
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Wester-
rade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Ge-          Geschäftsstelle
schendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwas-           An der Trave 1 a
ser.                                                                23795 Bad Segeberg
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadt-          Tel.:             04551 968866
werke Lübeck.                                                       Fax:              04551 968867
                                                                    E-Mail:           ksv-segeberg@se-sport.de
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens          Tel. 04553 795          Homepage:         www.se-sport.de
Geschäftsführung, Amt Trave-Land,
Alicia Kröger                               Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez          Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck   Tel. 0451 8882661         Die Rinkieker und Kümmerer
Wasserwerker Gemeinde Westerrade -
Helmut Dreger                               Tel. 04553 805            im Amt Trave-Land engagieren
Wasserwerker Gemeinde Geschendorf -
Heino Boekhoff                              Tel. 0174 9365678
                                                                      sich ehrenamtlich
                                                                      Als Rinkieker möchten Sie älteren, alleinlebenden Men-
                                                                      schen „Zeit schenken“, zuhören, vorlesen, spazieren gehen
Zweckverband                                                          - ganz nach Wunsch -
                                                                      oder als „Kümmerer“
Abwasserbeseitigung Rönnau                                            Angebote der Gemeinde aufzeigen, nachbarschaftliche Hil-
                                                                      fen vermitteln, Kontaktaufnahme zu weiterführenden Hilfen
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zustän-               organisieren.
dig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden
Groß Rönnau und Klein Rönnau.                                         Ausführliche Informationen erhalten Sie beim

Verbandsvorsteher: Holger Poppitz           Tel. 04551 84472
Geschäftsführung: Amt Trave-Land,           Tel. 04551 9908-37
Alicia Kröger
Gebührenabrechnung, Martin Sanchez          Tel. 04551 9908-23
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverband      Tel. 04551 9090
                                            und                       Ansprechpartnerin
                                            0170 4134427              Petra Burmester
                                                                      Telefon: 04551 955112
                                                                      E-Mail: burmester@pflegestuetzpunkt-se.de

STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf              04561 399400

Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b, 23795 Bad Segeberg
Telefon:      04551 2425 oder 04551 91341
Fax:          04551 968712
E-Mail:       kbv.se@bauernverbandsh.de
Sprechzeiten:
montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)

Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben -
Sprechzeiten:
Jeden Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr
(Herr Butz - Bauernverband Schleswig-Holstein)
ansonsten auch Termine nach Vereinbarung
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 5                                Uns Dörper                                                 28. Juni 2019
                                                                   (3) Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversamm-
                                                                   lung entsandten Vertreterinnen oder Vertreter haben jeweils ei-
                                                                   ne Stimme.
                                                                   (4) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung aus
                                                                   ihrer Mitte unter Leitung des ältesten Mitgliedes eine Vorsitzen-
                                                                   de oder einen Vorsitzenden und unter der Leitung der oder des
                                                                   Vorsitzenden eine stellvertretende oder einen stellvertretenden
                                                                   Vorsitzenden. Die oder der Vorsitzende der Verbandsversamm-
                                                                   lung ist gleichzeitig Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorste-
                                                                   her. Entsprechendes gilt für die Stellvertretung. Für sie oder ihn
                                                                   und die Stellvertretung gelten die Vorschriften der Gemeinde-
                                                                   ordnung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermei-
                                                                   ster entsprechend.
                                                                   §6
                                                                   Einberufung der Verbandsversammlung
                                                                   Die Verbandsversammlung ist von der oder dem Vorsitzenden
                                                                   der Verbandsversammlung einzuberufen, so oft es die Ge-
Verbandssatzung des                                                schäftslage erfordert; mindestens jedoch einmal im Kalender-
                                                                   jahr. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel
Feuerwehrzweckverbandes Bühnsdorf/                                 der Mitglieder der Verbandsversammlung es unter Angabe des
                                                                   Beratungsgegenstandes verlangt.
Bahrenhof/Dreggers                                                 Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und
Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale          seine Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sind als beratende
Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung           Mitglieder ohne Stimmrecht ebenfalls einzuladen.
für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsver-        §7
sammlung vom 15. April 2019 und mit Genehmigung des Land-          Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher
rates des Kreises Segeberg folgende Verbandssatzung des            (1) Der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher ob-
Feuerwehrzweckverbandes Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers er-           liegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
lassen:                                                            (2) Sie oder er entscheidet ferner über
                                                                   1. den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und
§1
                                                                        die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von
Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel                                         Rechtstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit
(1) Die Gemeinden Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers bilden              ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird,
einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale            2. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Ge-
Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt den Namen                        währverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für
                    „Feuerwehrzweckverband                              Dritte sowie die Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich
               Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers“.                           gleichkommen, soweit ein Betrag von 1.000,00 € nicht über-
Er hat seinen Sitz in Bühnsdorf.                                        schritten wird,
(2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen        3. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
Rechts ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte beschäftigen.           des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 5.000,00 €
(3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift:          nicht übersteigt,
                                                                   4. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatli-
                    „Feuerwehrzweckverband
                                                                        che Mietzins 250,00 € nicht übersteigt,
       Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers - Kreis Segeberg“.
                                                                   5. die Veräußerung und die Belastung von Zweckverbandsver-
§2                                                                      mögen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder
Verbandsgebiet                                                          die Belastung einen Wert von 5.000,00 € nicht übersteigt,
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmit-             6. die Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spen-
glieder.                                                                den und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von
                                                                        5.000,00 €,
§3                                                                 7. die Annahme von Erbschaften bis zu einem Wert von
Aufgaben                                                                5.000,00 €,
(1) Der Zweckverband übernimmt die den Verbandsmitgliedern         8. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Ge-
gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfe-              bäuden,
leistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) obliegende          9. die Vergabe von Aufträgen,
Selbstverwaltungsaufgabe. Der Zweckverband hat die Aufgabe,        10. die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen.
zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der           §8
technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene,         Ehrenamtliche Tätigkeit
leistungsfähige, öffentliche, freiwillige Feuerwehren zu unter-    (1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind ehrenamt-
halten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen einzurichten      lich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemein-
sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sor-          devertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das
gen.                                                               Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes be-
(2) Die zur Erfüllung der Verbandsaufgaben notwendigen An-         stimmt.
lagen und Einrichtungen stehen im juristischen und wirtschaftli-   (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der
chen Eigentum des Zweckverbandes.                                  oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch
§4                                                                 Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegen-
Organe                                                             heiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung             §9
und die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher.            Verbandsverwaltung
§5                                                                 Der Zweckverband hat keine eigene Verwaltung. Die Verwal-
Verbandsversammlung                                                tungsgeschäfte und Aufgaben der Finanzbuchhaltung werden
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeiste-          durch das Amt Trave-Land wahrgenommen.
rinnen bzw. Bürgermeistern der verbandsangehörenden Ge-            § 10
meinden oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall.         Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes
(2) Die Verbandsmitglieder entsenden jeweils eine weitere          Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckver-
Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Verbandsver-      bandes gelten die Vorschriften des Gemeinderechts entspre-
sammlung.                                                          chend.
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 6                                 Uns Dörper                                                28. Juni 2019
§ 11                                                                sehen, dass die Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern
Deckung des Finanzbedarfs                                           oder ihren Rechtsnachfolgern anteilmäßig unter Wahrung ihres
(1) Der Zweckverband arbeitet ohne Gewinnerzielungsabsicht.         Besitzstandes übernommen werden. Die Vereinbarung ist Be-
(2) Soweit seine Einnahmen nicht ausreichen, erhebt er zur De-      standteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Auflösung
ckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern eine         des Zweckverbandes.
Umlage. Die Umlage wird von den Verbandsmitgliedern nach
                                                                    § 18
den Verhältniszahlen der Umlagegrundlagen für die Amtsumla-
                                                                    Veröffentlichungen
ge getragen.
                                                                    (1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Abdruck
§ 12                                                                im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
Verträge nach § 5 GKZ i. V. m. § 29 Abs. 2 GO                       bekannt gemacht. Es führt die Bezeichnung „UNS DÖRPER“,
Verträge des Zweckverbandes mit Mitgliedern der Verbandsver-        erscheint 14-täglich und wird allen Haushaltungen kostenlos
sammlung oder der Verbandsvorsteherin oder dem Verbands-            zugestellt. Des Weiteren liegt das Bekanntmachungsblatt wäh-
vorsteher oder Mitgliedern des Ausschusses nach § 12 Abs. 7         rend der Dienstzeiten im Amtsgebäude des Amtes Trave-Land
GkZ i. V. m. § 46 Abs. 3 GO und juristischen Personen, an de-       in Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, für jedermann
nen Mitglieder der Verbandsversammlung oder die Verbands-           zur Einsichtnahme und zur Mitnahme aus. Zudem kann das Be-
vorsteherin oder der Verbandsvorsteher oder Mitglieder des          kanntmachungsblatt im Internet unter www.amt-trave-land.de
Ausschusses nach § 12 Abs. 7 GkZ i. V. m. § 46 Abs. 3 GO            eingesehen werden.
beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Verbandsversamm-          (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
lung rechtsverbindlich, wenn die Auftragsvergabe unter Anwen-       und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei-
dung des für die jeweilige Auftragsart geltenden Vergaberechts      sen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht ge-
erfolgt ist und der Auftragswert den Betrag von 1.000,00 €, bei     setzlich etwas anderes bestimmt ist.
wiederkehrenden Leistungen einen Betrag von 100,00 € im Mo-         (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
nat nicht übersteigt. Erfolgt die Auftragsvergabe unter den Vo-     chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
raussetzungen des Satzes 1 im Wege der freihändigen Verga-          nicht etwas anderes bestimmt ist.
be / Verhandlungsvergabe ist der Vertrag ohne Beteiligung der
Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn der Auftrags-           § 19
wert den Betrag von 2.000,00 €, bei wiederkehrenden Leistun-        Inkrafttreten
gen einen Betrag von 200,00 € im Monat, nicht übersteigt.           Die Verbandssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleich-
                                                                    zeitig tritt die Verbandssatzung vom 28. November 2013 außer
§ 13                                                                Kraft.
Verpflichtungserklärungen
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 5.000,00        Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung
Euro, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 750,00 Euro,         des Landrats des Kreises Segeberg vom 06. Juni 2019 erteilt.
nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den   Bühnsdorf, 14. Juni 2019
Formvorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen.
                                                                    Feuerwehrzweckverband Bühnsdorf/Bahrenhof/Dreggers
§ 14                                                                Die Verbandsvorsteherin
Änderung der Verbandssatzung
Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 3 und 11 die-        gez. Marlis Pielburg
ser Satzung bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ der
Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder.
§ 15                                                                 Stellenausschreibung des
Aufnahme neuer Verbandsmitglieder
Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es ne-            Schulverbandes Schlamersdorf
ben der Satzungsänderung nach § 14 dieser Satzung eines öf-
fentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zweckverband und         Der Schulverband Schlamersdorf sucht zum nächstmög-
dem aufzunehmenden Mitglied.                                         lichen Zeitpunkt
§ 16                                                                 eine Leitung für die offene Ganztagsschule
Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des
                                                                     (Teilzeit, ca. 10 bis 20 Stunden wöchentlich)
Zweckverbandes
(1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich rechtlichen Ver-      für die Grundschule Schlamersdorf in 23823 Seedorf. Die
trag über die Mitgliedschaft im Zweckverband unter den Vo-           Leitungsfunktion umfasst 10 Wochenarbeitsstunden, eine
raussetzungen des § 127 LVWG mit einer Frist von zwölf Mo-           Aufstockung der Wochenarbeitszeit auf maximal 20 Stun-
naten zum Jahresende kündigen. Mit dem Ausscheiden des               den ist im Bereich der Schülerbetreuung denkbar. Die Ver-
Verbandsmitglieds gehen alle Rechte und Pflichten des Ver-           gütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Diens-
bandsmitglieds im Zweckverband unter; Vermögensvor- und              tes (TVöD) in Entgeltgruppe 3.
-nachteile sind durch eine Vereinbarung nach § 6 GkZ auszu-          Vorausgesetzt wird organisatorisches Talent, sicheres und
gleichen.                                                            freundliches Auftreten sowie Freude am Umgang mit Kin-
(2) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn die Vorausset-             dern.
zungen für einen Zusammenschluss entfallen sind. Die Ver-            Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie
bandsmitglieder vereinbaren die Auflösung durch öffentlich-          Ihre Bewerbung bitte bis zum 19.07.2019 schriftlich an den
rechtlichen Vertrag.                                                 Schulverbandsvorsteher über das Amt Trave-Land, Walde-
(3) Wird der Zweckverband aufgelöst, so vereinbaren die Ver-         mar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg oder alternativ
bandsmitglieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die                per E-Mail an jan-henrik.fechner@amt-trave-land.de.
Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfange
die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des
Zweckverbandes beigetragen haben.
§ 17                                                                  Gefunden
Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung des
Zweckverbandes                                                        In Klein Rönnau wurde ein Rucksack gefunden.
Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der            In Rohlstorf OT Warder wurde ein Rucksack gefunden.
Beschäftigten des Zweckverbands erfolgt bei einer Auflösung           Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land,
oder einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung              Tel.: 04551 9908-46.
zwischen den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vor-
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 7                                Uns Dörper                                               28. Juni 2019

                 Glasfaser in Blunk                               Hauptsatzung der Gemeinde Dreggers
 Bis Ende Juni kann man noch einen kostenlosen Anschluss          (Kreis Segeberg)
  bekommen, wenn man sich für einen der vielen Tarife von
                 wilhelm.tel entschieden hat.                     Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
    Wir haben in der Gemeinde Blunk sehr viele Termine            wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung vom 03. Juni
          angeboten zur Information und Beratung.                 2019 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Sege-
  Wir sind auch öfters an den Haustüren gewesen und haben         berg folgende Hauptsatzung für die Gemeinde Dreggers erlas-
  viele nette Gespräche geführt - auch beim Dorfflohmarkt.
                                                                  sen:
     GLASFASER bietet nur wilhelm.tel in Blunk an -
        andere Anbieter geben falsche Auskünfte !!!               §1
                                                                  Wappen, Flagge, Siegel
              Nun haben schon viele Bürgerinnen                   (1) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel in der Form des kleinen
                  und Bürger unterschrieben.                      Landessiegels mit der Inschrift „Gemeinde Dreggers, Kreis Se-
   Viele wollten noch, darum nochmals diese Erinnerung !!!
                                                                  geberg“.
       Einige sagen auch klar Nein - wir wollen nicht –
                                                                  (2) Die Gemeinde führt kein eigenes Wappen und keine eigene
                        auch das ist ok.
                                                                  Flagge.
                 Wir, das Glasfaser-Team Blunk,                   §2
           sind auch weiterhin für Fragen ansprechbar.            Bürgermeisterin oder Bürgermeister
                                                                  (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als Vorsitzende
                       Tobias Machholz                            oder Vorsitzender der Gemeindeversammlung wird von dieser
                         Torge Harder                             für die Wahlzeit nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen
                       Heike Machholz                             in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemein-
                      Armin Blankenstein                          de- und Kreiswahlgesetz - GKWG) gewählt.
                        Wiebke Bock                               (2) Für die Wahl bzw. für das Wahlverfahren gelten §§ 33 Abs.
                                                                  3 und 52 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
                                                                  entsprechend, wobei anstelle der absoluten Mehrheit nach §
Juni/Juli                                                         52 Abs. 1, Sätze 2 und 5 die Mehrheit der Stimmen der anwe-
                                                                  senden Bürgerinnen und Bürger nach § 5 Abs. 2 Satz 2 dieser
27. Juni     15:00 Uhr Open-Air-Gottesdienst des Kindergartens
                       u. der Kirche, Gemeindehaus Blunk          Satzung tritt.
02. Juli     15:00 Uhr Bingo mit Kaffeetrinken des Seniorenclub   (3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister verfügt für die
                       im Gemeindehaus                            Wahlzeit nach Abs. 1 über zwei Stellvertreterinnen oder Stell-
                                                                  vertreter, welche sie bzw. ihn im Verhinderungsfall vertreten.
                                                                  Für ihre Wahl durch die Gemeindeversammlung gilt § 40 Abs.
                                                                  3 GO.
                                                                  (4) Für die Abberufung der Bürgermeisterin oder des Bürger-
                                                                  meisters gilt § 40 a GO, wobei für die Abberufung nach § 40 a
                                                                  Abs. 2 GO die Zweidrittelmehrheit der Bürgerinnen und Bürger
                                                                  nach § 5 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung tritt.
                                                                  (5) Der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister obliegen die
                                                                  ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben.
                                                                  (6) Sie oder er entscheidet ferner über
                                                                  1. Stundungen,
                                                                  2. Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschla-
                                                                       gung solcher Ansprüche, Führung von Rechtsstreiten und
Sitzung des Planungsausschusses                                        Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 500,00 €
                                                                       nicht überschritten wird,
der Gemeinde Bühnsdorf                                            3. Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährver-
                                                                       trägen und Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie
am Montag, den 08.07.2019 um 18:00 Uhr,
                                                                       Rechtsgeschäfte, die diesen wirtschaftlich gleichkommen,
Ort: Bad Segeberg, Amt Trave-Land, großer Sitzungssaal,                soweit ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird,
Tagesordnung:                                                     4. Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert
                                                                       des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 1.000,00 €
(öffentlich)
                                                                       nicht übersteigt,
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
                                                                  5. Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der monatliche
2 Prüfung des Jahresabschlusses 2018
                                                                       Mietzins 250,00 € nicht übersteigt,
3 Verschiedenes
                                                                  6. Veräußerung und Belastung von Gemeindevermögen, so-
Die Ausschussvorsitzende                                               weit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belas-
gez. Bettina Schäfer                                                   tung einen Wert von 1.000,00 € nicht übersteigt,
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 8                                  Uns Dörper                                               28. Juni 2019
7.    Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und           (2) Für die Wahlzeit der Ausschüsse gilt § 1 Abs. 1 des Ge-
      ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 €,        meinde- und Kreiswahlgesetzes. Die Wahlen zur Besetzung der
8.    Annahme von Erbschaften,                                       Ausschüsse erfolgen in derselben Sitzung der Gemeindever-
9.    Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäu-           sammlung, in der auch die Wahl der Bürgermeisterin oder des
      den,                                                           Bürgermeisters durchgeführt wird.
10.   Vergabe von Aufträgen,                                         (3) Für das Wahlverfahren zur Besetzung der Ausschüsse gilt
11.   Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,              das Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO.
12.   Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach dem             (4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befan-
      Baugesetzbuch,                                                 genheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 9 GO an den
13.   Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der          Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen.
      Gemeinde nach naturschutzrechtlichen Vorschriften,
                                                                     §5
14.   Ausübung der der Gemeinde nach der Landesbauordnung
                                                                     Gemeindeversammlung
      obliegenden Einvernehmenserklärungen und sonstiger Mit-
                                                                     (1) Die Gemeindeversammlung soll mindestens einmal im Vier-
      wirkungs- und Beteiligungsrechte,
                                                                     teljahr und außerdem dann einberufen werden, wenn minde-
15.   Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde, soweit
                                                                     stens ein Drittel der Gemeindebürgerinnen und -bürger es unter
      ein Betrag von 500,00 € nicht überschritten wird,
                                                                     Angabe des Beratungsgegenstandes verlangen.
16.   Aufnahme von Krediten bis zur Höhe des in der Haushalts-
                                                                     (2) Die Gemeindeversammlung ist beschlussfähig, wenn min-
      satzung festgesetzten Gesamtkreditbetrages,
                                                                     destens fünf Bürgerinnen und Bürger anwesend sind. Für die
17.   Einstellung von Beschäftigten.
                                                                     Wahl des Bürgermeisters nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung ist für
§3                                                                   die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mindestens zehn
Gleichstellungsbeauftragte                                           Bürgerinnen und Bürgern erforderlich.
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Trave-Land              (3) Die Gemeindeversammlung trifft die ihr nach §§ 27 und 28
kann an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Aus-               GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie sie nicht auf die
schüsse teilnehmen. Dies gilt auch für nichtöffentliche Teile        Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf ständige Aus-
von Sitzungen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr       schüsse übertragen hat.
rechtzeitig bekannt zu geben. In Angelegenheiten ihres Aufga-
                                                                     §6
benbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen.
                                                                     Einwohnerversammlung
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der
                                                                     (1) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung kann
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde
                                                                     eine Versammlung der Einwohnerinnen und Einwohner einbe-
bei. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen
                                                                     rufen. Das Recht der Gemeindeversammlung, die Einberufung
tätig:
                                                                     einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
- Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Ge-       Die letzte Sitzung der Gemeindeversammlung im Jahr findet zu-
    meindeversammlung,                                               gleich als Einwohnerversammlung gemäß § 16 b GO statt.
- Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen              (2) Für die Einwohnerversammlung ist von der oder dem Vor-
    für Frauen, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungs-      sitzenden der Gemeindeversammlung eine Tagesordnung
    planes,                                                          aufzustellen. Die Tagesordnung kann aus der Einwohnerver-
- Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von        sammlung ergänzt werden, wenn mindestens 25 Prozent der
    Frauen in der Gemeinde,                                          anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner einverstanden
- Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchen-
                                                                     sind. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerversammlung
    de Frauen,
                                                                     sind öffentlich bekanntzugeben.
- Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Instituti-
                                                                     (3) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung leitet
    onen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belan-
                                                                     die Einwohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je
    ge wahrzunehmen.
                                                                     Rednerin oder Redner beschränken, falls dies zur ordnungsmä-
(3) Sie ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an allen Vor-           ßigen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich
haben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Anre-      ist. Sie oder er übt das Hausrecht aus.
gungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstige Stellungnahmen            (4) Die oder der Vorsitzende der Gemeindeversammlung be-
berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung        richtet der Einwohnerversammlung über wichtige Angelegen-
ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben          heiten der Gemeinde und stellt diese zur Erörterung. Einwoh-
sowie erbetene Auskünfte zu erteilen.                                nerinnen und Einwohnern ist hierzu auf Wunsch das Wort zu
(4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in ihrem Aufgabenge-         erteilen. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwoh-
biet eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Wei-   nerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung
sungen nicht gebunden.                                               sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie
§4                                                                   gelten als angenommen, wenn für sie die Mehrheit der Stimmen
Ständige Ausschüsse                                                  der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO           § 39 GO abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anre-
werden gebildet:                                                     gungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten
a) Finanzausschuss                                                   betreffen, ist nicht zulässig.
     Zusammensetzung: 3 Mitglieder der                               (5) Über jede Einwohnerversammlung sollte eine Niederschrift
                          Gemeindeversammlung                        aufgenommen werden. Die Niederschrift soll mindestens ent-
     Aufgabengebiet:      Finanzwesen                                halten:
                          Grundstücksangelegenheiten                 1. die Zeit und den Ort der Einwohnerversammlung,
                          Steuern und Abgaben                        2. ie Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner,
b) Bau- und Wegeausschuss                                            3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-
     Zusammensetzung: 3 Mitglieder der                                     sammlung waren,
                          Gemeindeversammlung                        4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge, über die abge-
     Aufgabengebiet:      Bau- und Wegeangelegenheiten                     stimmt wurde, und
c) Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses                       5. das Ergebnis der Abstimmung.
     Zusammensetzung: 3 Mitglieder der                                     Die Niederschrift wird von der oder dem Vorsitzenden der
                          Gemeindeversammlung                              Gemeindeversammlung und der Protokollführerin oder dem
     Aufgabengebiet:      Prüfung des Jahresabschlusses                    Protokollführer unterzeichnet.
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 9                                Uns Dörper                                               28. Juni 2019
(6) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung, die       genannten Personen selbständig, so erhalten sie für den durch
in der Gemeindeversammlung behandelt werden müssen, sollen        die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tä-
dieser zur nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden.        tigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen Ver-
§7                                                                dienstausfall auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung,
Verträge nach § 29 Abs. 2 GO                                      deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des
Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern oder stellvertretenden      glaubhaft gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermes-
Mitgliedern der Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder der           sen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallent-
Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und juristischen Per-      schädigung je Stunde beträgt 11,00 €.
sonen, an denen Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder der   (4) Mitglieder der Gemeindeversammlung und der Ausschüs-
Ausschüsse nach § 46 Abs. 3 GO oder die Bürgermeisterin           se und ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die einen
oder der Bürgermeister beteiligt sind, sind ohne Genehmigung      Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder
der Gemeindeversammlung rechtsverbindlich, wenn die Auf-          weniger als 20 Stunden die Woche erwerbstätig sind, erhalten
tragsvergabe unter Anwendung des für die jeweilige Auftrags-      für die durch das Ehrenamt oder die ehrenamtliche Tätigkeit be-
art geltenden Vergaberechts erfolgt ist und der Auftragswert      dingte Abwesenheit vom Haushalt während der regelmäßigen
den Betrag von 500,00 €, bei wiederkehrenden Leistungen ei-       Hausarbeitszeit gesondert auf Antrag für jede volle Stunde
nen Betrag von 100,00 € im Monat, nicht übersteigt. Erfolgt die   der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser
Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des Satzes 1 im         Entschädigung beträgt 11,00 €. Auf Antrag sind statt einer Ent-
Wege der freihändigen Vergabe / Verhandlungsvergabe ist der       schädigung nach Stundensätzen die angefallenen notwendigen
Vertrag ohne Beteiligung der Gemeindeversammlung rechtsver-       Kosten für eine Vertretung im Haushalt zu ersetzen.
bindlich, wenn der Auftragswert den Betrag von 750,00 €, bei      (5) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüsse
wiederkehrenden Leistungen einen Betrag in Höhe von 200,00        und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern werden
€ im Monat, nicht übersteigt.                                     auf Antrag die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahr-
                                                                  nehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit
§8                                                                erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das
Verpflichtungserklärungen                                         14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder pflegebedürf-
Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 5.000,00      tiger Familienangehöriger gesondert erstattet. Das gilt nicht für
€, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 750,00 € nicht
                                                                  Zeiträume, für die entgangener Arbeitsverdienst aus unselb-
übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den
                                                                  ständiger Arbeit oder Verdienstausfallentschädigung nach Abs.
Formvorschriften des § 51 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung
                                                                  3 oder eine Entschädigung nach Abs. 4 gewährt wird.
entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für Arbeitsverträge mit
                                                                  (6) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüs-
Beschäftigten.
                                                                  se und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern ist für
§9                                                                Dienstreisen Reisekostenvergütung zu gewähren. Fahrtkosten
Entschädigung                                                     für die Fahrten zum Sitzungsort und zurück, höchstens jedoch
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält nach        in Höhe der Kosten der Fahrt von der Hauptwohnung zum Sit-
Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsent-            zungsort und zurück werden gesondert erstattet. Bei Benutzung
schädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.               privateigener Kraftfahrzeuge richtet sich die Höhe ebenfalls nach
Neben der monatlichen Aufwandsentschädigung werden auf            den für die Beamtinnen und Beamten geltenden Grundsätzen.
Antrag besonders erstattet:
                                                                  § 10
•    bei Benutzung eines Wohnraumes für dienstliche Zwecke
                                                                  Veröffentlichungen
     die zusätzlichen Aufwendungen für dessen Heizung, Be-
                                                                  (1) Satzungen der Gemeinde werden im amtlichen Bekanntma-
     leuchtung und Reinigung;
•    bei dienstlicher Benutzung einer privaten Telekommuni-       chungsblatt des Amtes Trave-Land bekannt gemacht. Es führt
     kationseinrichtung die Kosten der dienstlich notwendigen     die Bezeichnung „UNS DÖRPER“, erscheint 14-täglich und
     Telefongebühren, die anteiligen Grundgebühren und bei        wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt. Des Weiteren
     erstmaliger Herstellung des Anschlusses nach Übernahme       liegt das Bekanntmachungsblatt während der Dienstzeiten des
     des Ehrenamtes die anteiligen Kosten der Herstellung.        Amtes Trave-Land in Bad Segeberg, Waldemar-von-Mohl-Stra-
Anstelle der Einzelabrechnung kann eine am Aufwand orien-         ße 10, für jedermann zur Einsichtnahme und zur Mitnahme aus.
tierte angemessene pauschale Erstattung erfolgen.                 Zudem kann das Bekanntmachungsblatt im Internet unter www.
Der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Bürgermeiste-    amt-trave-land.de eingesehen werden.
rin oder des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der Entschä-        (2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen
digungsverordnung bei Verhinderung der Bürgermeisterin oder       und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuwei-
des Bürgermeisters für ihre oder seine besondere Tätigkeit als    sen.
Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung ge-           (3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntma-
währt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Die       chungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit
Aufwandsentschädigung beträgt für jeden Tag, an dem die Bür-      nicht etwas anderes bestimmt ist.
germeisterin oder der Bürgermeister vertreten wird, 1/30 von 90   (4) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntma-
v. H. der monatlichen Aufwandsentschädigung der Bürgermei-        chungen der Gemeinde werden zusätzlich ins Internet unter der
sterin oder des Bürgermeisters. Die Aufwandsentschädigung für     Adresse
die Stellvertretung darf die Aufwandsentschädigung der Bürger-    www.amt-trave-land.de/gemeinden/dreggers eingestellt. Hierauf
meisterin oder des Bürgermeisters nicht übersteigen.              wird im Bekanntmachungsblatt hingewiesen.
(2) Die Mitglieder der Gemeindeversammlung erhalten für die       § 11
Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der            In-Kraft-Treten
Ausschüsse, in die sie gewählt sind, ein Sitzungsgeld in Höhe     Die Hauptsatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig
von 3,00 €.                                                       tritt die Hauptsatzung vom 05. Dezember 2003, zuletzt geändert
(3) Mitgliedern der Gemeindeversammlung und der Ausschüs-         durch Satzung vom 13. Juli 2018, außer Kraft.
se und den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern ist
der durch die Wahrnehmung des Ehrenamts oder die ehren-           Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wur-
amtliche Tätigkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit ent-      de durch Verfügung des Landrats des Kreises Segeberg vom
gangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit auf Antrag    17. Juni 2019 erteilt.
in der nachgewiesenen Höhe gesondert zu ersetzen. Ferner ist      Dreggers, 21. Juni 2019
der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeit-
geberanteil zur Sozialversicherung zu erstatten, soweit dieser    Gemeinde Dreggers
zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den          Die Bürgermeisterin
Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Sind die in Satz 1      gez. Karin David
Uns DÖrper - Amt Trave-Land
Nummer 13/Woche 26/Seite: 10                              Uns Dörper                                               28. Juni 2019
                                                                 10. Juli 12:00 - 15:00 Uhr Grillen des Sozialverbandes
                                                                                            am Bürgerhaus
                                                                 16. Juli                   Seniorenclubausflug - Treffen
                                                                                            am Ehrenmal

                                                                   Reinigung von Gehwegen und Straßen
                                                                   Nach der Satzung über die Verpflichtung
                                                                   zum Reinigen der Gehwege und Straßen
                                                                   (Straßenreinigungssatzung der Gemein-
                                                                   de Fahrenkrug vom 09.12.2010, einsehbar
                                                                   unter www.gemeinde-fahrenkrug.de) sind
                                                                   die Straßenanlieger innerhalb der geschlos-
                                                                   senen Ortschaften zur regelmäßigen Besei-
Sitzung der Gemeindevertretung                                     tigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub auf den Geh-
                                                                   wegen, Rinnenplatten und Straßen verpflichtet.
der Gemeinde Fahrenkrug                                            Der Gemeinde ist aufgefallen, dass diese Aufgabe hier und
                                                                   da von Anwohnern leider vernachlässigt wird. Daher weisen
am Dienstag, den 09.07.2019 um 20:00 Uhr,                          wir die Eigentümer,
Ort:  Fahrenkrug, Bürgerhaus, Zum Karpfenteich 1 a                 Mieter und Pächter von Grundstücken, deren Grundstücke
                                                                   an einer Straße liegen darauf hin, die Gehwege - und falls
Tagesordnung:                                                      solche nicht vorhanden sind - die Straße in einer Breite von
                                                                   1 m regelmäßig zu reinigen. Der Straßenkehricht darf nicht
(öffentlich)
1      Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfä-     in die vorhandenen Einlaufschläuche geschüttet bzw. ge-
       higkeit                                                     kehrt werden.
2      Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung          Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir uns in unserem schönen
3      Genehmigung der Niederschrift vom 21.05.2019                Dorf wohlfühlen.
4      Berichte                                                    Danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
5      Zuschüsse der Gemeinde an Vereine und andere Orga-
       nisationen/Institutionen: künftige Verfahrensweise          Ihre Gemeinde Fahrenkrug
6      Unterhaltung gemeindlicher Gebäude wie Sporthalle,
       Feuerwehrhaus u. a.: Sachstandsbericht, weitere Vorge-
       hensweise
7      Sanierungsmaßnahmen in der Schule: Weitere Vorge-
       hensweise
8      Erschließung des Baugebiets im Bebauungsplan
       Nr. 8, Raiffeisenplatz: Sachstand und Einrichtung einer
       Arbeitsgruppe
9      Informationen zum Kita-Reformgesetz
10     Haushaltsüberschreitungen 2019
11     Beschaffung von Funkgeräten für die Feuerwehr
12     Einwohnerfragezeit II
13     Verschiedenes

(voraussichtlich nichtöffentlich)
14    Bau- und Grundstücksangelegenheiten                        Juli
14.1 Ankauf einer Fläche im Bereich eines Regenrückhalte-        01. Juli    16:45 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende
      beckens                                                                                  in der Grundschule Goldenbek
14.2 Bebauungsplan Nr. 23, Schackendorfer Weg: Weitere
      Vorgehensweise

(öffentlich)
15     Evtl. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge-
       fassten Beschlüsse
Der Bürgermeister
gez. Reiner G. Martin

Juni/Juli
                                                                 Juni/Juli
28. Juni                  Sommersingen der Grundschule
                          im Bürgerhaus                          28. Juni 18:00 Uhr CDU-Fahrradtour, Treffen am Brunnen,
02. Juli 15:00 Uhr        Seniorenclub - Ausflug                                    Dorfstr. 21
                                                                 30. Juni 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten
03. Juli                  CDU-Klönschnack in der Sporthalle
                                                                 03. Juli 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde
04. Juli 19:00 Uhr        Kulturverein - Sommerabend mit
                                                                                    in der Alten Schule
                          geräucherten Forellen                  07. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche in Garten
                          Anmeldeschluss: 01. Juli               12. Juli 19:30 Uhr Skat- u. Knobelabend des TSV im Casino
05. Juli                  Feuerwehrdienst                        14. Juli 10:00 Uhr Sommerkirche im Garten
09. Juli 09:30 Uhr        Kulturverein - Wandergruppe,           17. Juli 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde in der
                          Treffpunkt Bürgerhaus                                     Alten Schule
Nummer 13/Woche 26/Seite: 11                                             Uns Dörper                                               28. Juni 2019

Lärmaktionsplan der Gemeinde                                                   Lärmaktionsplan der Gemeinde
Klein Gladebrügge                                                              Klein Rönnau
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemein-                      Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde
de Klein Gladebrügge gemäß § 47 d des Bundes-Immissions-                       Klein Rönnau gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzge-
schutzgesetzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsi-                   setzes bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation,
tuation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan                ansonsten jedoch alle fünf Jahre ihren Lärmaktionsplan vom
vom 16.09.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu über-                  11.12.2013 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbei-
arbeiten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der                      ten. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsi-
Lärmsituation sowie eine Darstellung der vorhandenen und ge-                   tuation sowie eine Darstellung der vorhandenen und geplanten
planten Lärmminderungsmaßnahmen.                                               Lärmminderungsmaßnahmen.
Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Fassung                Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitete Fassung
eines Lärmaktionsplanes einschließlich der eingearbeiteten An-                 eines Lärmaktionsplanes einschließlich der eingearbeiteten An-
regungen der Träger öffentlicher Belange wurde am 17.06.2019                   regungen der Träger öffentlicher Belange wurde am 28.05.2019
von der Gemeindevertretung abschließend beschlossen.                           von der Gemeindevertretung abschließend beschlossen.
Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan von diesem                      Alle Interessierten können den Lärmaktionsplan von diesem
Tage an in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Se-                      Tage an in der Amtsverwaltung Trave-Land in 23795 Bad Se-
geberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 11, während der                      geberg, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, Zimmer 11, während der
Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhal-                     Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhal-
ten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.                    ten. Darüber hinaus sind auch Terminvereinbarungen möglich.
Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter fol-                    Ergänzend können die Unterlagen auch im Internet unter fol-
gendem Link eingesehen werden: www.amt-trave-land.de/ge-                       gendem Link eingesehen werden: www.amt-trave-land.de/ge-
meinden/klein-gladebruegge/laermaktionsplan/                                   meinden/klein-roennau/laermaktionsplan/
Klein Gladebrügge, 19.06.2019                                                  Klein Rönnau, 05.06.2019
Gemeinde Klein Gladebrügge                                                     Der Bürgermeister
Der Bürgermeister                                                              gez. Dietrich Herms
gez. Volker Göttsche

                                                                                                     Am 03. Juni 2019 verstarb
                                                                                                        Herr Bruno Erdmann
                Der Bürgerverein Klein
                                                                                      Der Verstorbene war von 1972 bis 1974 bürgerliches
                Gladebrügge informiert:                                               Mitglied im Finanzausschuss und gehörte von 1974
                    Am 07.09.2019 um 14 Uhr findet das                                bis 1995 unserer Gemeindevertretung an. Er war von
                   Kindervogelschießen am Feuerwehrhaus                               1990 bis 1995 2. stellvertretender Bürgermeister und
                         Ohlenborger Redder statt.
                                                                                      für viele Jahre Naturschutzbeauftragter der Gemeinde.
                                                                                      In all den Jahren hat er sich für die Gemeinde Klein
                      Es haben sich schon viele Kinder angemeldet.                    Rönnau und ihre Bürger verdient gemacht.
      Vergessen? Kein Problem! Gib deine Anmeldung noch schnell in der                Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
           Segeberger Str. 59a ab. Letzte Deadline 15.07.2019.                        Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
     Ab sofort sind bekannte Gesichter aus Klein Gladebrügge im Auftrag                           Für die Gemeinde Klein Rönnau
     des Bürgervereins in den hiesigen Straßen unterwegs, um Geldspenden
                                                                                                           Dietrich Herms
          für das Kindervogelschießen zu sammeln. Diese können sich
                                                                                                          (Bürgermeister)
                           entsprechend ausweisen.

       Bei Fragen wendet Euch an Björn Neuhoff unter 0179/4565757.

                 Wir sagen „DANKE“ für Eure Unterstützung.

                    Euer Bürgerverein Klein Gladebrügge

                                                                               Juni/Juli
                                                                               30. Juni     11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung
                                                                               02. Juli                       Dienstabend der Freiwilligen
              Klein Gladebrügge – Ein Dorf – Eine Gemeinschaft                                                Feuerwehr
                                                                               03. Juli                       Ferienpassaktion: Hockey
Nummer 13/Woche 26/Seite: 12                                                    Uns Dörper                                                                    28. Juni 2019
05. Juli                       Ferienpassaktion:
                               Freiwillige
                               Feuerwehr
                               DRK-Blutspende im Haus Rönnau
07. Juli     11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung
14. Juli     11:00 - 16:00 Uhr Mühlenführung

SC Rönnau 74 sucht Power-Walker
Die Lauf-und Walkingtreff-Sparte im SC Rönnau 74 hat unter
ihren mehr als 100 aktiven Läufern und Walkern auch extrem
leistungsorientierte Walker und Nordic-Walker, die weitere Mit-
streiter suchen.
Die gesuchten Walker und Nordic-Walker sollen bei mindestens
8 km/Stunde einsteigen und die Bereitschaft mitbringen, im
Team die 10 km-Marke anzuvisieren.
Standardmäßig werden beim Walking im SC Rönnau 74 pro
Stunde 6 km bewältigt.
Etwas flotter geht es dann bis auf knapp 8 km.
Interessierte, die diese Werte erreichen, können selbstverständ-
lich jederzeit einsteigen.
Läufer, die mindestens pro Stunde 7 km laufen können oder
ambitioniert ein Trainingstempo um die 10 km in der Gruppen
laufen möchten, sind ebenfalls immer willkommen.
Wer als Anfänger auf lange Sicht den Lauf- oder Walkingsport
betreiben möchte, plant schon jetzt die Teilnahme an Anfänger-
kursen am ersten Sonntag im neuen Jahr ein.
Unsere Teilnehmer kommen aus allen Gemeinden im Kreis Bad
Segeberg.
Kontakt: lauftreff@scroennau.de

Juli
11. Juli     15:00 Uhr        Gesprächs- u. Spielenachmittag
                              des Seniorenclub im Hambötler Huus

 Impressum:
 Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land
 Herausgeber, Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG                                 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30               Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.
 E-Mail: info@wittich-sietow.de, www.wittich.de                                         Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich aus-
                                                                                        geschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Trave-Land, Der Amtsvorsteher               uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) unter Anschrift wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue
 des Verlages.                                                                          Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen ver-
 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke unter Anschrift des Verlages. pflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der
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 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de                                                   Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
 Auflage: 8.670 Exemplare; Erscheinung: 14-täglich
 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder,
 der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbei-
 lagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige
Nummer 13/Woche 26/Seite: 13                                  Uns Dörper                                                 28. Juni 2019

                                                                     Ich möchte Sie daher bitten, auf die Bürgersteige vor Ihren
                                                                     Grundstücken zu achten und diese von Unkraut frei zu halten.
                                                                     Das Gleiche gilt auch, wenn durch die auf Straßen wachsende
  Stellenausschreibung des                                           Sträucher o. ä. mit Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist.
                                                                     Ich bedanke mich sehr herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstüt-
  Schulverbandes Schlamersdorf                                       zung.
                                                                     Wir wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit.
  Der Schulverband Schlamersdorf sucht zum nächstmög-
  lichen Zeitpunkt eine                                              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs

  Leitung für die offene Ganztagsschule
  (Teilzeit, ca. 10 bis 20 Stunden wöchentlich)
  für die Grundschule Schlamersdorf in 23823 Seedorf. Die
  Leitungsfunktion umfasst 10 Wochenarbeitsstunden, ei-
  ne Aufstockung der Wochenarbeitszeit auf maximal 20
  Stunden ist im Bereich der Schülerbetreuung denkbar. Die
  Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen
  Dienstes (TVöD) in Entgeltgruppe 3.
  Vorausgesetzt wird organisatorisches Talent, sicheres und
  freundliches Auftreten sowie Freude am Umgang mit Kin-
  dern.
  Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie
  Ihre Bewerbung bitte bis zum 19.07.2019 schriftlich an den
  Schulverbandsvorsteher über das Amt Trave-Land, Walde-
  mar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg oder alternativ
  per E-Mail an jan-henrik.fechner@amt-trave-land.de.

                                                                      Einladung zum Kinderfest 2019
                                                                      in Goldenbek
                                                                      Endlich ist es wieder soweit!
                                                                      Unser jährliches Kinderfest find am
                                                                      Samstag, den 29.06.2019
                                                                      am Feuerwehrhaus
                                                                      statt.
                                                                      Um 09:30 Uhr beginnen die Spiele für die Kinder.
                                                                      Im Anschluss an die Spiele findet die Preisverleihung statt und
                                                                      es gibt für alle die Möglichkeit, mittags einen Imbiss zu essen.
Juni/Juli
                                                                      Jedes Kind, das angemeldet und bei den Spielen anwe-
29. Juni               Dorffest der Stubber Festlüd in Stubben        send ist, erhält auch einen Preis.
30. Juni -             Zeitlager für die 8- bis 12-jährigen Kinder    Um 14:00 Uhr startet an der Schule der Umzug, der die Kö-
07. Juli               der Kirchengemeinde, Waldheim                  nigskinder abholt und von den „Black Drummall’s“ aus Lübeck
                       am Brahmsee                                    begleitet wird.
09. Juli     09:30 Uhr DRK-Ortsverein - Ausflug zum Landgestüt
                                                                      Es wäre schön, wenn möglichst viele Anwohner ihren Garten
                       Redefin - Ludwigslust, mit Mittagessen         oder Zaun schmücken.
                       im Landgasthaus Schwedt
13. Juli               Mitmachtag der Gemeindwehr                     Ab ca. 15:00 Uhr gibt es Tanz uns Spiele für Groß und Klein
                       in Neuengörs                                   am Feuerwehrhaus, mit DJ Bender.
                                                                      Dieses Jahr gibt es mal wieder eine Tombola mit attrak-
                                                                      tiven Sach- und Blumenpreisen.
 Liebe Bürgerinnen und Bürger                                         Für das liebliche Wohl ist, wie immer in Form von Torten und
                                                                      Kuchen, gesorgt und ab 17:00 Uhr wird gegrillt.
der Gemeinde Neuengörs,                                               Ab 20:00 Uhr tanzen und feiern dann die großen Goldenbeker.
endlich zeigt sich unsere Natur wieder in voller Pracht und der       Wir würden uns freuen, beim Aufbauen am Fr., den
Regen in den letzten Wochen hat die Sträucher, Bäume und              28.06.2019, um 18:00 Uhr und beim Abbauen am So., den
Blumen, aber leider auch das Unkraut explodieren lassen. Wir          30.06.2019, um 10:30 Uhr viele fleißige Helfer zu sehen.
haben festgestellt, dass es auf vielen Bürgersteigen und Rinn-        Der Vorstand
steinen viel zu „grün“ ist.
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