Moorschutzstrategie der Bundesregierung - Diskussionspapier

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Moorschutzstrategie der Bundesregierung - Diskussionspapier
Moorschutzstrategie
der Bundesregierung
Diskussionspapier
Moorschutzstrategie der Bundesregierung - Diskussionspapier
Stand: November 2020

 Diskussionspapier

 Moorschutzstrategie der Bundesregierung

Inhalt

Einleitung: Moorschutz – mehr als der Schutz intakter Moore ................................................. 4

1. Ausgangslage....................................................................................................................... 5

 1.1 Moore in Deutschland ..................................................................................................... 5

 1.2 Moore als Lebensräume ................................................................................................. 9

 1.3 Moore als Kohlenstoffspeicher ..................................................................................... 11

 1.4 Moore als Wasserspeicher und Nährstoffsenke ........................................................... 13

 1.5 Moore als Archive der Natur- und Siedlungsgeschichte ............................................... 14

2. Bezüge zu anderen Strategien und Programmen der Bundesregierung ........................... 15

3. Schützen, wiederherstellen, nachhaltig nutzen – Grundsätze und Ziele der
Moorschutzstrategie ............................................................................................................... 20

4. Handlungsfelder ................................................................................................................. 22

 4.1 Schutz und Wiederherstellung naturnaher Moore ........................................................ 22

 4.1.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 22

 4.1.2 Ziele ....................................................................................................................... 24

 4.1.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 25

 4.2 Landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ............................................................... 27

 4.2.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 27

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4.2.2 Ziele ....................................................................................................................... 28

 4.2.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 29

4.3 Forstwirtschaftliche Nutzung von Moorböden ............................................................... 32

 4.3.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 32

 4.3.2 Ziele ....................................................................................................................... 33

 4.3.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 34

4.4 Torfabbau und Torfnutzung .......................................................................................... 37

 4.4.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 37

 4.4.2 Ziele ....................................................................................................................... 37

 4.4.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 38

4.5 Militärische Nutzungen ................................................................................................. 39

 4.5.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 39

 4.5.2 Ziele ....................................................................................................................... 39

 4.5.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 40

4.6 Überprüfung und Anwendung des Rechtsrahmens ...................................................... 41

 4.6.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 41

 4.6.2 Ziele ....................................................................................................................... 42

 4.6.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 42

4.7. Aktivitäten auf Internationaler und EU-Ebene .............................................................. 43

 4.7.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 43

 4.7.2 Ziele ....................................................................................................................... 45

 4.7.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 46

4.8 Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit ............................................................... 47

 4.8.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 47

 4.8.2 Ziele ....................................................................................................................... 50

 4.8.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 50

4.9. Fördermaßnahmen ...................................................................................................... 51

 4.9.1 Aktuelle Situation ................................................................................................... 51

 4.9.2 Ziele ....................................................................................................................... 52

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4.9.3 Maßnahmen ........................................................................................................... 53

 4.10 Daten und Monitoring ................................................................................................. 53

 4.10.1 Aktuelle Situation ................................................................................................. 53

 4.10.2 Ziele ..................................................................................................................... 54

 4.10.3 Maßnahmen ......................................................................................................... 54

5. Berichtspflichten und Evaluierung ...................................................................................... 56

X. Anhang............................................................................................................................... 57

 X.1 Begriffserklärungen ...................................................................................................... 57

 X.2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ 61

 X.3 Quellenverzeichnis und weiterführende Literatur ......................................................... 62

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Einleitung: Moorschutz – mehr als der Schutz intakter Moore

Intakte Moore sind beeindruckende Landschaften. Sie sind einzigartige Lebensräume
hochspezialisierter Tier- und Pflanzenarten und zugleich ein kulturgeschichtliches Archiv, an
dem sich unsere eigene Entwicklung nachverfolgen lässt. Sie haben eine regulierende
Wirkung im Wasser- und Nährstoffhaushalt und eine kühlende Verdunstungswirkung, die für
das lokale und regionale Klima wichtig ist. Zunehmend werden sie als Erholungs- und
Erlebnisraum entdeckt. Darüber hinaus sind Moore aber auch Langzeitspeicher für
Kohlenstoff und ihre Schädigung kann sich gravierend auf das Klimasystem auswirken.
Neben dem Schutz intakter Moore bilden daher die Wiederherstellung und die nachhaltige
Bewirtschaftung entwässerter Moorböden ein zentrales Thema der Moorschutzstrategie.

Lange Zeit wurden Moore als lebensfeindlicher Raum betrachtet und ihre Kultivierung als ein
wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der örtlichen Bevölkerung
angesehen. Dies hat dazu geführt, dass heute nur noch ein geringer Teil der Moorgebiete in
Deutschland als naturnahe Moore erkennbar ist. In Deutschland wurden mehr als 90% der
Moorböden entwässert und werden heute für die Land- und Forstwirtschaft oder als
Siedlungs- und Verkehrsflächen genutzt.

Mittlerweile verstehen wir, dass es gerade die Trockenlegung der Moore ist, deren Folgen
uns vor erhebliche Herausforderungen stellen - für den Klimaschutz, den
Biodiversitätsschutz, aber auch für eine nachhaltige Nutzung. Werden Moorböden
entwässert, kommt der Torf, aus dem sie bestehen, mit Luft in Berührung. Dann beginnt ein
Zersetzungsprozess, bei dem große Mengen Kohlendioxid freigesetzt werden. Der Torf löst
sich sozusagen auf. Sichtbar wird der Prozess an den starken Sackungen der Moorböden.
Je nach Region sind dies bis zu einem Zentimeter pro Jahr bzw. einem Meter in 100 Jahren.
Für Deutschland entspricht die Menge der Treibhausgase, die dabei jährlich freigesetzt wird,
einem Viertel der Emissionen des Verkehrssektors. Dies verdeutlicht die Klimarelevanz der
Moore.

Es besteht jedoch nicht nur aus Sicht des Klimaschutzes erheblicher Handlungsbedarf. Mit
der Torfzersetzung verlieren die Böden langfristig zudem ihre Fruchtbarkeit. Dieser Prozess
wird weitergehen, bis die entwässerte Torfschicht vollständig aufgezehrt ist oder die
Wasserstände in den Böden wieder angehoben werden. Auch aus einer langfristigen
ökonomischen Perspektive ist es daher wichtig, zu nachhaltigen Bewirtschaftungsformen
dieser Flächen zu kommen.

Mit der Erarbeitung einer Moorschutzstrategie kommt die Bundesregierung dem Auftrag aus
der Koalitionsvereinbarung nach und will der Bedeutung des Moorschutzes für den

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Biodiversitäts- und Klimaschutz gerecht werden. Sie wendet sich nicht nur an die
innerstaatlichen Einrichtungen auf den verschiedenen Ebenen, sondern an alle
gesellschaftlichen Akteure. Die Bundesregierung ist dabei überzeugt, dass der Schutz, die
Wiedervernässung und die nachhaltige Nutzung von Mooren und Moorböden nur im
Schulterschluss mit der örtlichen Bevölkerung und denjenigen, die die Flächen derzeit
bewirtschaften, gelingen können. Die Moorschutzstrategie baut deshalb auf verstärkter
Öffentlichkeitsarbeit und kooperativen Ansätzen auf, durch die ein Transformationsprozess
hin zu moorerhaltenden Bewirtschaftungsformen unterstützt werden soll.

Mit Blick auf die besondere Herausforderung, die der Moorschutz für den Klimaschutz und
für die Landwirtschaft darstellt, besteht die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit von
Bund und Ländern. Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung soll daher ergänzt werden
durch eine Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz, die auch eine Brücke zu
den Moorschutzstrategien der Länder bildet.

1. Ausgangslage

1.1 Moore in Deutschland

Mit dem Ende der Eiszeit vor 12.000 Jahren begann in Mitteleuropa die Entstehung unserer
heutigen Moore. Voraussetzung dafür war das kühle gemäßigte Klima und ein
Wasserüberschuss in der Landschaft. Die Moore bestehen aus Torf, der sich aus den
abgestorbenen Teilen von Pflanzen bildet und Wasser speichern kann wie ein Schwamm. In
diesen Ökosystemen gibt es im Vergleich zu anderen heimischen Landschaften eine
spezielle Biodiversität; viele Pflanzen und Tiere, die heute vom Aussterben bedroht sind,
finden hier ihren letzten Rückzugsraum.

Bereits absehbar ist, dass die Folgen des Klimawandels deutliche Auswirkungen auf die
Moore haben werden (1), (2): Der erwartete Temperaturanstieg führt zu einer stärkeren
Verdunstung. Darüber hinaus können Veränderungen der Niederschlagsmenge und ihrer
jahreszeitlichen Verteilung die Moore zusätzlich belasten. Beides kann dazu führen, dass der
Wasserstand verstärkt sinkt, insbesondere in den Sommermonaten. Es wird daher damit
gerechnet, dass verschiedene Moorlebensräume verschwinden oder sich deutlich verändern
werden. Vor allem die Waldmoore in Nordostdeutschland sind durch den Klimawandel
zusätzlich gefährdet. Mit den Moorlebensräumen sind auch die Arten bedroht, die auf diese
Lebensräume angewiesen sind.

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Die weit überwiegende Anzahl der Moore in Deutschland ist heute entwässert und mehr als
drei Viertel dieser Flächen werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Sie sind für den
Laien in der Landschaft vielfach nicht mehr als Moorgebiete zu erkennen. Oft erinnert nur
noch die Gebietsbezeichnung an die ehemaligen Verhältnisse. Die Böden in diesen
Gebieten werden meist als „Moorböden“ oder „organische Böden“ bezeichnet. Von diesen
Moorböden sind 92 % entwässert.

Es gibt in Deutschland rund 1,8 Millionen Hektar Moorböden. Sie konzentrieren sich
insbesondere auf das Norddeutsche Tiefland sowie das Alpenvorland. Obwohl dies nur rund
5 % der gesamten Landfläche Deutschlands sind, ist in diesen Moorböden genauso viel
Kohlenstoff gespeichert wie in den deutschen Wäldern. Durch den abgesenkten
Wasserstand sind diese Böden aber Zersetzungsprozessen ausgesetzt, weil der Torf mit Luft
in Berührung kommt. Dabei werden große Mengen des gespeicherten Kohlenstoffs als
Treibhausgase freigesetzt. Freisetzungen sind auch über Torfbrände möglich, deren
Wahrscheinlichkeit mit fortschreitendem Klimawandel weiter zunimmt. Wenn wir das Ziel der
Treibhausgasneutralität erreichen wollen, ist es wichtig, dass wir die Kohlenstoffvorräte der
Moorböden vor Freisetzung schützen. Dies ist nur möglich, wenn die Wasserstände wieder
angehoben werden.

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Abbildung 1: Moorgebiete in Deutschland (Quelle: Global Peatland Database, Greifswald
Moor Centrum 2020 (17))

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Derzeit wird rund die Hälfte der Moorböden als Grünland, weitere 19 % als Ackerflächen
genutzt. Auf Land- und Forstwirtschaft gemeinsam entfallen mehr als drei Viertel der
Moorbodenfläche. Die heute vorherrschenden Nutzungsformen sind meist von einer tiefen
Entwässerung der Moorböden abhängig, um den Kulturpflanzen geeignete
Wachstumsbedingungen zu bieten. Zugleich erhöht sich mit der Entwässerung die
Tragfähigkeit der Böden, sodass die Flächen mit schweren Maschinen befahren werden
können und für die Beweidung durch moderne Tierrassen geeignet sind. Wenn die
Wasserstände auf den Flächen angehoben werden sollen, müssen neue Nutzungsformen für
die Flächen entwickelt werden.

Abbildung 2: Übersicht über die derzeit bestehenden Nutzungen auf Moorböden in
Deutschland - Quelle: UBA 2020 (4)

Hindernisse für Wiedervernässungen sind bestehende Siedlungs- und
Verkehrsinfrastrukturen, aber auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die auf einigen
Moorböden installiert wurden. Es ist daher davon auszugehen, dass nur ein Teil der Flächen
wiedervernässt werden kann und erhebliche Treibhausgasemissionen aus Moorböden auch
in Zukunft noch erfolgen werden. Die Errichtung weiterer Bauten und Infrastrukturen auf
entwässerten Moorböden muss dringend vermieden werden, um den Weg für einen
ambitionierten Klimaschutz nicht noch weiter zu erschweren.

Deutlich rückläufig ist die Torfgewinnung in Deutschland. Der Abbau erfolgt vorrangig zur
Verwendung im Gartenbau und im Privatgarten, als Kultursubstrat oder zur
Bodenverbesserung. Hier wird der im Torf gebundene Kohlenstoff in kurzer Zeit freigesetzt.
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft bildet daher die Beendigung des

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Torfabbaus und der Torfverwendung einen weiteren wichtigen Baustein. Da Torf und
Pflanzerden innerhalb der Europäischen Union (EU) frei handelbare Güter sind, ist es
wichtig, Maßnahmen in diesem Bereich mit den anderen Mitgliedstaaten abzustimmen, um
Verlagerungseffekte des Torfabbaus in andere Staaten zu vermeiden.

Wegen der ungünstigen Bedingungen für eine Besiedlung sind auf manchen Moorflächen
militärische Übungsflächen entstanden. Ehemals militärisch genutzte Flächen insbesondere
in den neuen Bundesländern konnten nach 1990 für die Belange des Naturschutzes
gesichert und teilweise renaturiert werden. Auf den in einer militärischen Nutzung
verbliebenen Moorflächen besteht weiterhin Handlungsbedarf. Diese werden daher in dieser
Moorschutzstrategie ebenfalls berücksichtigt.

1.2 Moore als Lebensräume

Naturnahe nicht entwässerte Moore sind Lebensraum für eine spezifische Tier- und
Pflanzenwelt. Sie tragen heute überdurchschnittlich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
bei und sind somit für den Arten- und Biotopschutz von besonderer Bedeutung.

Hoch- und Übergangsmoore weisen eine relative Artenarmut auf und nur hoch spezialisierte
Arten, die an dauerhafte Nässe, niedrige pH-Werte und Nährstoffarmut angepasst sind,
können hier überleben. Niedermoore mit ihren Riedern, Röhrichten und Bruchwäldern sind
dagegen meist artenreicher. Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland stellen
basenreiche Moore dar, die mit ihren extensiv genutzten Streuwiesen, Seggen- und
Binsenriedern die höchsten Artenzahlen aller Moorbiotope in Deutschland aufweisen.

Von den naturnahen Lebensräumen der Moore profitieren diverse Artengruppen, wie
Insekten und Vögel. Die Moore sind in ihrer Vielfalt unersetzliche Lebensstätten für
zahlreiche Arten, die nationalen Artenschutzbestimmungen, europäischen oder auch
internationalen Verpflichtungen unterliegen wie der RAMSAR-Konvention, der Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutz-Richtlinie der EU. Wegen der
drastischen Verringerung der Feuchtlebensräume haben die verbliebenen Hoch- und
Niedermoore auch eine besondere Bedeutung als Ersatzlebensraum für in der früheren
bäuerlichen Kulturlandschaft noch häufige Tierarten, wie z.B. Sumpfohreule und Brachvogel.

Die nationalen Berichte zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und die Roten Listen zeigen
jedoch, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Die von der der FFH-Richtlinie
geschützten Moor-Lebensraumtypen müssen derzeit weit überwiegend als in einem

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„ungünstig-unzureichenden“ oder sogar „ungünstig-schlechten“ Erhaltungszustand eingestuft
werden. Unzureichend oder schlecht ist der Zustand auch für sekundäre Lebensraumtypen
auf Moorstandorten (z. B. Pfeifengraswiesen) und daran angepasste Arten.

Tabelle 1: Erhaltungszustand der wesentlichen Lebensraumtypen der Moore in Deutschland
gemäß FFH-Richtlinie und dem nationalen FFH-Bericht 2019

 Biogeographische Region gemäß
 FFH-Richtlinie
 Code Lebensraumtyp
 Atlantisch Kontinental alpin

 3160 Dystrophe Seen und Teiche x x o

 4010 Feuchte Heidegebiete des nordatlantischen xx xx -
 Raumes mit Erica tetralix

 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, xx xx o
 torfigen und tonigschluffigen Böden
 (Molinion caeruleae)

 7110 Lebende Hochmoore xx x o

 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte xx xx x
 Hochmoore

 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore xx x x

 7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) x x o

 7210 Kalkreiche Niedermoore mit Cladium mariscus xx x o
 und Arten des Caricion davallianae

 7230 Kalkreiche Niedermoore xx x x

 91D0 Moorwälder xx xx o
Quelle: BMU 2020 (5)

Legende:

 o günstig X ungünstig- XX ungünstig-schlecht
 unzureichend

Der ungünstige aktuelle Zustand der Moore spiegelt sich auch im Umfang und den
Gefährdungsgraden der in den Roten Listen erfassten moorgebundenen Arten wider. Selbst
ein erheblicher Anteil der Moosarten, die entscheidend zur Torfbildung beitragen, ist in den
Roten Listen aufgeführt und Torfmoose (Sphagnum) gehören gemäß § 10 BNatSchG zu den

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besonders geschützten Arten. Bei den Tierarten sind es gerade Insekten, wie z. B. Libellen
und Schmetterlinge, die aufgrund der Zerstörung und Degeneration von Mooren als
gefährdet oder gar vom Aussterben bedroht eingestuft sind.

Zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der Moore und ihrer charakteristischen Arten
sind in der Regel umfangreiche hydrologische Maßnahmen nötig, die den
Gesamtwasserhaushalt der Moore beeinflussen. Langfristig absinkende Grundwasserstände
durch zunehmende Trocken- und Hitzeperioden können ebenfalls den
Gesamtwasserhaushalt von Mooren beeinflussen. Vielfach ist es erforderlich, ausreichende
Pufferflächen und das hydrologische Einzugsgebiet von Mooren in die
Renaturierungskonzepte mit einzubeziehen, um vor allem die Nährstoffbelastungen in den
empfindlichen Moorbiotopen zu reduzieren. Bei Biotopen der extensiv genutzten
Kulturlandschaft muss darüber hinaus langfristig eine entsprechende Pflege oder extensive
Nutzung gesichert werden.

1.3 Moore als Kohlenstoffspeicher

Moore spielen eine besondere Rolle im Kohlenstoffkreislauf und für den Klimaschutz. Hierauf
weist auch der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC), im Deutschen
meist als „Weltklimarat“ bezeichnet, in seinem Sonderbericht über Klimawandel und
Landsysteme hin. Während in anderen Landökosystemen Kohlenstoff für eine begrenzte Zeit
eingespeichert und nach Absterben der Pflanzen wieder freigesetzt wird, kann in Mooren der
Kohlenstoff als Torf langfristig gespeichert werden. Die Torfschichten in Mooren können über
Tausende von Jahren wachsen. Gemäß dem IPCC Report (6) sind schätzungsweise 26 bis
44 % des weltweit in Böden gespeicherten organischen Kohlenstoffs in Mooren gebunden,
obwohl nur 3 bis 4 % der Landfläche der Erde von Mooren bedeckt sind.

Weltweit betrachtet befinden sich ca. 80 % der Moore in einem natürlichen Zustand, von
denen mehr als die Hälfte weiterhin Kohlenstoff einbindet. Die übrigen etwa 20 % der Moore
(ca. 80 Millionen Hektar) sind derart verändert, dass keine Torfbildung mehr stattfindet. Viele
dieser geschädigten Moore setzen den gespeicherten Kohlenstoff nach und nach wieder frei
und sind für ca. 6 bis 7 % der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich. Nach
Indonesien ist die EU der weltweit zweitgrößte Emittent von Kohlendioxidemissionen aus
degradierten Mooren. Innerhalb der EU ist Deutschland der größte Emittent.

In Deutschland sind 92 % der Moore entwässert und verursachen mit ca. 47 Mio. t CO2-äq
(7) einen Anteil von etwa 5,3 % der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Der weit

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überwiegende Teil (83 %) dieser Emissionen resultiert aus landwirtschaftlich genutzten
Flächen. Historisch betrachtet, nahm Deutschland bei der Kultivierung der Moore und deren
landwirtschaftlicher Nutzung eine globale Spitzenstellung ein. In der Folge sind heute in
Deutschland im internationalen Maßstab mit die meisten Moorflächen degradiert oder
zerstört.

Der Prozess der Kohlenstoffeinspeicherung verläuft in Mooren sehr langsam. Nur auf Grund
ihrer langen Entstehungsgeschichte sind die bereits gespeicherten Kohlenstoffmengen in
Mooren so hoch. Geschädigte Moore sind dagegen große Treibhausgasquellen, da die
Freisetzungsprozesse sehr schnell ablaufen. Werden Wasserstände in degradierten Mooren
wieder angehoben, können diese Prozesse mittelfristig gestoppt werden.

Die Höhe der Emissionen hängt unmittelbar mit der Tiefe der Entwässerung zusammen, da
bei tieferer Entwässerung größere Mengen Torf trockenliegen und sich zersetzen.
Hinsichtlich der Klimawirksamkeit geschädigter Moore lässt sich in Abhängigkeit vom
Moortyp, von ihrer Naturnähe und Nutzungsintensität eine Rangfolge bilden. Danach sind die
Emissionen aus intensiv genutzten Niedermooren aufgrund der leichter abbaubaren
Substanz höher als aus Hochmooren. Die geringsten Emissionen entstehen auf naturnahen
Standorten, etwas schlechter sieht es in bewaldeten Mooren aus und mit Abstand am
schlechtesten auf tief entwässerten Grünland- und Ackerstandorten.

Nur durch eine Anhebung der Wasserstände ist eine Reduzierung der Emissionen
erreichbar. Solche Wiedervernässungen wurden in der Vergangenheit zumeist aus
Naturschutzgründen in begrenztem Umfang durchgeführt und waren mit
Renaturierungsmaßnahmen verbunden. Will man solche Maßnahmen aus
Klimaschutzgründen auf größere Flächen ausdehnen, sind Nutzungsänderungen hin zu
nassen Bewirtschaftungsformen oder auch Nutzungsaufgaben erforderlich. Durch
Wiedervernässungen lassen sich durchschnittlich zwischen 10 und 35 t Kohlendioxid pro ha
und Jahr vermeiden. Die Vernässung von Moorböden ist eine der effizientesten
Klimaschutzmaßnahmen in der deutschen Land- und Forstwirtschaft.

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Jährliche Emissionen in t CO2-äq./ha
 Entwässerte,
 Wald und ungenutzte Wiedervernässte
 Gehölze Ackerland Grünland Flächen Siedlungen Moorböden
 45,0 40,0
 40,0
 34,2
 35,0 31,7
 30,0 26,6
 25,0 22,5
 20,0
 15,0
 10,0 5,5
 5,0
 0,0

Abbildung 4: Nationale Treibhausgas-Emissionsfaktoren für Moorböden in Deutschland

Quelle: Tiemeyer et al (2020) (9)

1.4 Moore als Wasserspeicher und Nährstoffsenke

Moore haben eine ausgleichende Wirkung auf den Landschaftswasserhaushalt. Gerade vor
dem Hintergrund des zunehmenden Klimawandels sowie häufigerer und länger anhaltender
Dürreperioden kommt der Wasserhaltung in Mooren eine steigende Relevanz zu. Moore
haben zudem durch ihre Verdunstungsleistung eine kühlende und ausgleichende Wirkung
auf das Regionalklima.

Intakte Moore und ihre Böden erfüllen zusätzlich wichtige Funktionen, indem sie Nähr- und
Schadstoffe aufnehmen und in verschiedenen biogeochemischen Prozessen ab- oder
umbauen. Sie werden daher auch als Nieren der Landschaft bezeichnet. Mit der
Trockenlegung der Moore verändern sich auch diese Prozesse. Bei der Zersetzung des
Torfes werden Nährstoffe freigesetzt und anschließend aus dem Moor in die
Oberflächengewässer ausgetragen. Degradierte Moorböden erhöhen so die Gefahr einer
Eutrophierung dieser Gewässer und auch der noch vorhandenen nährstoffarmen
Moorbiotope. Moorbodenschutz kann hingegen zu einem langfristigen Gewässerschutz
positiv beitragen.

Die hydrologische Situation der Moore in der Landschaft kann nicht isoliert betrachtet
werden. Der Wasserhaushalt der Moore ist unmittelbar von der Situation und Entwicklung
des Wasserhaushalts in ihrem gesamten Einzugsgebiet abhängig. Für die Entwässerung der
Moore wurde ein umfängliches Netz von Drainagen, Gräben und Kanälen geschaffen, mit
dem Ziel, Wasser schnell und umfänglich aus den Flächen abzuleiten.

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Durch die mit der Trockenlegung der Moore einhergehenden Sackungen der Böden war und
ist es erforderlich, die Entwässerungssysteme immer weiter zu vertiefen. Sacken die Böden
zu weit ab (unter das Niveau der sogenannten „natürlichen Vorflut“) kann das Wasser nur
noch durch den Einsatz von Schöpfwerken abgeführt werden. Diese dauerhafte
Abhängigkeit von einer aktiven Entwässerungstechnik nimmt bei Weiterverfolgung der
entwässerungsbasierten Bewirtschaftung weiter zu, je stärker der Torf sich zersetzt und die
Flächen absacken. Um diese Prozesse aufzuhalten und eine Entwicklung hin zu einer
vorausschauenden Wasserrückhaltung einzuleiten, ist es notwendig, den Wasserrückhalt auf
der gesamten Fläche zu verbessern und übergreifende Konzepte für den
Landschaftswasserhaushalt zu erarbeiten, die hydrologische Einheiten vollständig
einbeziehen. Eine besondere Herausforderung von Wiedervernässungsmaßnahmen besteht
darin, jeweils alle in dem Einzugsbereich Betroffenen von der Notwendigkeit und den
Vorteilen der Maßnahmen zu überzeugen.

1.5 Moore als Archive der Natur- und Siedlungsgeschichte

Intakte Moorböden sind exzellente Archive unserer Natur-, Landschafts- und
Kulturgeschichte. Sie können vielfältige Hinweise enthalten, die gut zeitlich eingeordnet
werden können. In wassergesättigten Mooren sind z. B. Pollen und Sporen, tierische und
pflanzliche Ablagerungen sowie Pilzhyphen oder Algen im Torfkörper konserviert. Aus einer
Analyse der Pollen, die in einem ungestörten Moorboden eingelagert sind, können
beispielsweise Rückschlüsse auf die Entwicklung der Vegetation und des Klimas in der
Vergangenheit gezogen werden. Darüber hinaus können sie auch Informationen zu
historischen Umweltbedingungen und zu Ereignissen liefern, die die natürlichen
Umweltverhältnisse erheblich beeinflusst haben.

Aufgrund der Wassersättigung und der Sauerstoffarmut in Mooren ist die Zersetzung
verschiedener Materialien stark gehemmt. Die in Mooren aufgefundenen Reste menschlicher
Besiedlungen sind teilweise sehr gut erhalten geblieben und liefern uns wertvolle
Informationen zur Besiedlungsgeschichte der entsprechenden Gegenden. Bekannt sind
insbesondere die Funde der gut erhaltenen sogenannten Moorleichen, die uns einen sehr
eindrucksvollen Einblick in die damaligen Lebensumstände geben. Zahlreiche Moorwege,
die bereits vor Jahrtausenden angelegt wurden, liefern Informationen zur
Nutzungsgeschichte unserer Landschaften, der Moore und zu historischen Verkehrswegen.

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2. Bezüge zu anderen Strategien und Programmen der
Bundesregierung

Diese Moorschutzstrategie, die die Bundesregierung entsprechend dem Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag erarbeitet hat, weist enge Bezüge zu einer Anzahl anderer Strategien und
Programme der Bundesregierung auf, von denen die wichtigsten in diesem Kapitel
dargestellt werden. Für die Umsetzung des Moorschutzes vor Ort sind auch die
Moorschutzprogramme und -konzepte der Länder zu beachten, die für Baden-Württemberg,
Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
über das Internet verfügbar sind (10). Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung wird
hier eine Lücke auf Bundesebene schließen.

Die im Jahr 2007 beschlossene Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) enthält
rund 330 Ziele und 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen, darunter
auch den Moorschutz (11). Das Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und
eine positive Entwicklung anzustoßen, konnte trotz umfangreicher Maßnahmen in vielen
Bereichen bisher noch nicht erreicht werden und ist damit weiter aktuell. Dazu werden die
bisherigen Ziele der NBS für den Moorschutz durch diese Moorschutzstrategie der
Bundesregierung weiterentwickelt.

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Wesentliche Ziele für den Moorschutz in der Nationalen Biodiversitätsstrategie
2020 (11)

 - Heute noch bestehende natürlich wachsende Hochmoore sind bis 2010
 gesichert und befinden sich in einer natürlichen Entwicklung.
 - Die Regeneration gering geschädigter Hochmoore ist bis 2010 eingeleitet mit
 dem Ziel, intakte hydrologische Verhältnisse und eine moortypische,
 oligotrophe Nährstoffsituation zu erreichen. In regenerierbaren Niedermooren
 ist der Torfschwund signifikant reduziert. Moore wirken wieder als Nährstoff-
 und CO2-Senke.
 - Bis 2020 sind wesentliche Teile der heute intensiv genutzten Niedermoore
 extensiviert und weisen nur noch Grünlandnutzung auf. Typische
 Lebensgemeinschaften entwickeln sich wieder.
 - Bis zum Jahr 2020 hat sich die natürliche Speicherkapazität für CO2 der
 Landlebensräume (zum Beispiel durch Wiedervernässung und Renaturierung
 von Mooren und durch die Zunahme naturnaher Wälder) um 10 % erhöht.
 - Erarbeitung von Moorentwicklungskonzepten in allen Bundesländern bis 2010
 und deren Umsetzung bis 2025,
 - Natürliche Entwicklung in allen Hochmooren und Moorwäldern; signifikante
 Reduzierung des Torfabbaus ab 2015 bei gleichzeitiger Steigerung der
 Verwendung von Torfersatzstoffen im Gartenbau,
 - Schaffung von ökonomischen Anreizen zur Nutzungsextensivierung von
 Niedermooren; natürliche Entwicklung auf 10 % der heute extensiv genutzten
 Niedermoore bis 2010 sowie von weiteren 10 % bis 2020
 - Einbindung der Moore in ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem

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Da es auf EU- sowie auf internationaler Ebene auf Grundlage des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt (CBD) ab dem Jahr 2021 neue Zielsysteme für den Schutz der
Biodiversität geben wird, muss auch die NBS weiterentwickelt werden (siehe Kapitel 4.1).
Hierbei wird die Moorschutzstrategie berücksichtigt.

Der im Jahr 2016 verabschiedete Klimaschutzplan 2050 stellt die nach dem Übereinkommen
von Paris geforderte Langfriststrategie der Bundesregierung für den Klimaschutz dar. Der
Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“, in dem die
Kohlendioxidemissionen aus Moorböden bilanziert werden, wird dabei bisher nicht in
Minderungszielen für die anderen Sektoren berücksichtigt. Für den Sektor wird angestrebt,
dass dieser insgesamt eine Netto-Senke bleiben soll. Derzeit werden die Emissionen aus
Moorböden weitgehend durch die Einbindung von Kohlenstoff im Wald ausgeglichen. Sowohl
der prognostizierte Rückgang der Senkenleistung des deutschen Waldes, aber auch der
Bedarf nach einem Ausgleich nicht vermeidbarer Restemissionen in anderen Sektoren,
machen eine Reduktion der Mooremissionen dennoch erforderlich.

Konkretisiert wird der Klimaschutzplan 2050 durch das Klimaschutzprogramm 2030, das im
Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Das Bundes-Klimaschutzgesetz
von Dezember 2019 legt fest, dass dieses Programms regelmäßig fortzuschreiben ist. Im
Klimaschutzprogramm 2030 ist ein Maßnahmenbündel für den „Schutz von Moorböden
einschließlich Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten“ enthalten. Die hier
vorliegende Moorschutzstrategie der Bundesregierung und die Torfminderungsstrategie
greifen die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms auf.

Für die großflächige Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung zudem, eine Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch
Moorbodenschutz zu schließen. Die Zielvereinbarung soll auf einem gemeinsamen
Verständnis des Bundes und der Länder beruhen, dass die für den Klimaschutz in
Deutschland festgelegten Ziele nur erreicht werden können, wenn auch im Bereich der
Moorböden zügig ambitionierte Maßnahmen ergriffen werden, um die
Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren. Mit der Vereinbarung strebt die
Bundesregierung an, bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der jährlichen Kohlendioxid-
Emissionen aus Moorböden zunächst um 5 Millionen t CO2-äq zu erreichen. Die Umsetzung
der Ziele und Maßnahmen soll auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen und erfordert ein
kooperatives Handeln des Bundes, der Länder und vor allem derjenigen, denen die Flächen
gehören und die sie nutzen. Die Zielvereinbarung soll auf den seit Jahren laufenden
Aktivitäten der Länder und des Bundes zum Schutz und zur Renaturierung der Moore
aufbauen und diese insbesondere im Sinne des Klimaschutzes konsequent weiterentwickeln.

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Der aktuelle Koalitionsvertrag auf Bundesebene enthält den Auftrag zur Erarbeitung einer
„Torfschutzstrategie mit dem Ziel, klimafreundliche Alternativen zur Minderung der
Torfanteile zur Verfügung zu stellen“. Im Klimaschutzplan 2050 und mit dem
Klimaschutzprogramm 2030 hat sich die Bundesregierung bereits zu konkreten Maßnahmen
bekannt, die Inhalt dieser Strategie sein sollen und das Ziel haben, den Einsatz von Torf als
Kultursubstrat und Bodenverbesserer soweit wie möglich zu verringern und, wo ein Ersatz
durch klimafreundliche Alternativen möglich ist, ganz auf den Einsatz von Torf zu verzichten.
Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf dieser Grundlage
angestrebte Torfminderungsstrategie soll ebenfalls auf dem Grundprinzip der Freiwilligkeit
und Förderung basieren. Sie soll ein Ausstiegziel für die Torfverwendung im Hobby-
Gartenbau und ein Reduktionsziel für den Erwerbsgartenbau formulieren.

Im zweiten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel bzw.
dem Aktionsplan Anpassung III wird auf die Wiedervernässung von Mooren Bezug
genommen. Damit wird auf ihre Bedeutung auch für die Anpassung an den Klimawandel
hingewiesen (Steigerung der Resilienz von Ökosystemen) (12).

Zur geplanten Nationalen Wasserstrategie bestehen enge und wechselseitige Bezüge. Die
Forderungen der Nationalen Wasserstrategie verleihen der Umsetzung der Maßnahmen der
Moorschutzstrategie wesentliche Impulse und können diese bei der Erreichung ihrer Ziele
unterstützen. Mit der Fokussierung auf die Wiedervernässung und Renaturierung von
Moorböden ergänzt die Moorschutzstrategie die strategischen Themen der Nationalen
Wasserstrategie und benennt konkrete Maßnahmen für die Umsetzung in die Praxis.

Die geplante nationale Stickstoffminderungsstrategie, die den Eintrag von Stickstoff in
Wasser und Böden begrenzen soll, wird ebenfalls positive Auswirkungen auf den
Moorschutz entfalten. Auch die Moore sind erheblich durch die Eutrophierung aus Luft und
Gewässern gefährdet oder bereits stark geschädigt. In der Regel ist eine intensive
Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Wassereinzugsgebiet der Moore für die
Verschlechterung der Moorökosysteme verantwortlich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant, eine Grünlandstrategie zu
erarbeiten, die auch die Grünlandnutzung auf Moorböden adressieren soll.

Die Anfang 2020 verabschiedete Bioökonomiestrategie hat unter anderem als Ziel, die
Potenziale der Bioökonomie innerhalb ökologischer Grenzen zu erkennen und zu
erschließen sowie bioökonomische Lösungen für die Nachhaltigkeitsagenda zu entwickeln.
Die Biomassenutzung wiedervernässter Moore ist dabei ein Teilbereich der Bioökonomie.
Die noch zu entwickelnden Umsetzungsmaßnahmen und die Forschungsförderung werden

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die Maßnahmen der Moorschutzstrategie zur nachhaltigen und klimaneutralen Nutzung von
bisher stark entwässerten Moorböden aufgreifen und weiterentwickeln.

Nicht zuletzt trägt die Moorschutzstrategie zur Umsetzung der 2030-Agenda für nachhaltige
Entwicklung und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable
Development Goals, kurz SDGs) bei. In Deutschland werden die SDGs insbesondere durch
die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ (DNS) mit etwa 65 nationalen Zielen umgesetzt. Die
Moorschutzstrategie trägt zur Erreichung wesentlicher SDGs und DNS-Ziele bei, etwa bei
der Verringerung von Stickstoffemissionen oder von Treibhausgasen (SDG 2 und SDG 13)
und hinsichtlich nachhaltigem Konsum (SDG 12).

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3. Schützen, wiederherstellen, nachhaltig nutzen – Grundsätze und
Ziele der Moorschutzstrategie

Ein erfolgreicher Moorschutz baut zunächst auf einem verstärkten Bewusstsein für die
Besonderheiten der Moore und der Moorböden auf. Auf dieser Basis können lokal
angepasste Konzepte für den Moor- und Moorbodenschutz entwickelt werden, die die
Bedürfnisse in den jeweiligen Regionen berücksichtigen. Für die Umsetzung der
Maßnahmen setzt die Bundesregierung auf freiwillige Kooperationen mit den Handelnden
vor Ort.

Mit Blick auf erhaltene naturnahe Moore soll der Schutz dieser Gebiete konsequent
weiterverfolgt werden. Wo möglich, sollen geschädigte Lebensräume wiederhergestellt,
Schutzflächen ausgedehnt und die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen verstärkt
werden. Ziel ist es, einen günstigen Erhaltungszustand von Moorlebensraumtypen und Arten
zu erreichen. Die Auflösung von Zielkonflikten zwischen Moorschutzzielen und
Erhaltungszielen für geschützte Arten und Lebensräume sind einer Einzelfallentscheidung
vorbehalten. Bei Renaturierungsmaßnahmen auf Moorböden muss eine Wiederherstellung
der natürlichen Grundwasserverhältnisse von Beginn an als wesentliches Ziel mitgedacht
werden. Durch die Schaffung zusätzlicher renaturierter Moorflächen kann der Moorschutz
auch zur Erreichung der Wildnisziele der Bundesregierung (13) beitragen.

Dort, wo entwässerte Moorböden in einer wirtschaftlichen Nutzung stehen, soll gemeinsam
mit den Nutzenden die Einführung alternativer, teilweise neuer, nachhaltiger
Bewirtschaftungsformen auf der Basis freiwilliger Kooperationen vorangetrieben werden.
Eine nachhaltige Nutzung von Moorböden ist nur möglich, wenn sie mit ausreichend hohen
Wasserständen verbunden ist und die Vorgaben und Ziele des Naturschutzes berücksichtigt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, finanzielle Anreize zu setzen, durch die die Betroffenen
bei der Umstellung der Bewirtschaftungsweisen unterstützt werden und
Einkommenseinbußen in der Umstellungsphase ausgeglichen werden. Daneben wird sich
die Bundesregierung dafür einsetzen, dass mittelfristig Fehlanreize auf EU-Ebene abgebaut
werden, die derzeit eine nicht nachhaltige Bewirtschaftung von Moorböden begünstigen.

Neue Bewirtschaftungsformen auf wiedervernässten und weitergenutzen Moorböden sollen
durch eine verstärkte Förderung von Forschung und Entwicklung konsequent weiter
vorangetrieben werden. Hierbei sollen nicht nur der Anbau neuartiger Kulturen oder die
extensive Viehhaltung im Mittelpunkt stehen, auch die Entwicklung neuartiger ökologisch
vorteilhafter Produkte und die Schaffung von Vermarktungsketten müssen vorangetrieben
werden. Über Pilotvorhaben, die vom Bundesumweltministerium gefördert werden, soll für

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derzeit bereits erfolgversprechende Bewirtschaftungsformen gezeigt werden, wie diese
klimaverträglich, biodiversitätsfördernd und ökonomisch nachhaltig eingeführt werden
können. Auch die Bilanzierung der mit diesen Bewirtschaftungen möglicherweise
einhergehenden Restemissionen von Treibhausgasen soll weiterentwickelt werden.

Insgesamt muss der Moorschutz noch stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt
werden. Die Vermittlung von Wissen über Moore und deren Bedeutung für den Klima- und
Biodiversitätsschutz sowie über die Folgen der land- und forstwirtschaftliche Nutzungen soll
insgesamt gestärkt werden. Auch in der Aus- und Weiterbildung innerhalb der Land- und
Forstwirtschaft soll die Adressierung dieser Themen eine bedeutendere Rolle einnehmen.

Insgesamt soll die Moorschutzstrategie der Bundesregierung einen Beitrag zur Erfüllung der
nationalen und internationalen Verpflichtungen im Klima- und Biodiversitätsschutz leisten.
Dazu adressiert sie die wesentlichen Nutzungen und Gefährdungen der Moore in
Deutschland. Sie benennt konkrete Maßnahmen, die für die Erhaltung und die
Wiederherstellung der Funktionen der Moore von Bedeutung sind und für eine Verbesserung
der Situation der Moore umgesetzt werden müssen. Die Ausgestaltung der Vorbildfunktion
des Bundes und die Umsetzung des Moorschutzes auf den Bundesliegenschaften sind dabei
wichtige Bausteine.

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4. Handlungsfelder

4.1 Schutz und Wiederherstellung naturnaher Moore

4.1.1 Aktuelle Situation

Naturnahe Moore oder Restgebiete davon sind in Deutschland selten. Viele Standorte der für
den Naturschutz bedeutsamen moortypischen Biotope sind gegenwärtig bereits entwässert
und degradiert, so dass diese Biotope in ihrer Qualität beeinträchtigt und in ihrem Bestand
gefährdet sind. In der Regel sind diese heute gesetzlich als Schutzgebiet geschützt und
zudem Bestandteil des kohärenten europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 der
FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Für den Moorschutz ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie
von besonderer Bedeutung, da viele Moorlebensräume und Arten unter den strengen Schutz
dieser Richtlinie fallen. Die Richtlinie hat zum Ziel, einen Beitrag zur Sicherung der
Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen zu leisten. Dafür sind solche Maßnahmen zu ergreifen, die die Bewahrung oder
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und
wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse sicherstellen.
Gerade bei den Mooren reichen oft gebietsbezogene Maßnahmen in den Natura 2000-
Gebieten nicht aus, um diese Ziele zu erreichen und es bedarf klarer Regelungen und
verbindlicher Umsetzungsziele über die gemeldeten Gebietsgrenzen hinaus, um die
hydrologische Situation wiederherzustellen.

Die typischen Moorbiotope sind vielfach in den höchsten Gefährdungskategorien der Roten
Listen eingestuft und Moore sind auch in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope gemäß
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG aufgenommen worden. In der Regel bedürfen Moorflächen mit
einem intakten Wasser- und Nährstoffhaushalt keiner Pflege und ihre Existenz ist nicht von
einer Bewirtschaftung abhängig. Oftmals werden jedoch Moorflächen aus
Naturschutzgründen gepflegt oder es finden einzelne Eingriffe wie Entbuschungen statt, um
Moorbiotope zu erhalten. Dies ist jedoch in der Regel ein Hinweis darauf, dass hier bereits
gestörte Verhältnisse des Wasser- und Nährstoffhaushalts vorliegen oder die Erhaltungsziele
sich nicht an den natürlichen Verhältnissen orientieren. Der Umfang der möglichen
Zielkonflikte zwischen Naturschutz (Erhaltung von Arten und Biotopen) und Klimaschutz
(Wiedervernässung) auf degradierten Moorböden ist derzeit nicht ausreichend bekannt.

Naturnahe und ungenutzte Moore können nicht gleichgesetzt werden. Ungenutzte Moore
unterliegen aktuell keiner wirtschaftlichen Nutzung. Der Grad der Naturnähe spielt hierbei
keine Rolle. Vielfach handelt es sich um nicht mehr genutzte Flächen, die ehemals land-

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oder forstwirtschaftlich genutzt wurden. In der Regel sind diese Flächen in unterschiedlichem
Umfang degradiert. Trotzdem haben sie überwiegend eine große Bedeutung für den
Naturschutz und sind vielfach entsprechend geschützt. Zu den ungenutzten Flächen werden
auch die vom Naturschutz gepflegten Flächen gezählt, sofern keine wirtschaftlichen Ziele mit
der Nutzung der Flächen verfolgt werden.

Im Mai 2020 hat die Europäische Kommission im Rahmen des "Grünen Deals" die EU-
Biodiversitätsstrategie für 2030 (14) vorgelegt. Sie ist eng an die "Vom Hof auf den Tisch
(Farm to Fork)"-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches
Lebensmittelsystem gekoppelt. Der Rat hat den Zielen der Biodiversitätsstrategie am 23.
Oktober 2020 zugestimmt. Die Biodiversitätsstrategie umfasst konkrete Ziele für die
nächsten zehn Jahre, darunter die Schaffung eines EU-weiten Netzes von Schutzgebieten
an Land und auf See, Verpflichtungen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und
die Ermöglichung eines tiefgreifenden Wandels mithilfe praktikabler verbindlicher
Maßnahmen. Zudem soll die EU bei der Bekämpfung des Rückgangs der biologischen
Vielfalt auf globaler Ebene eine Führungsrolle übernehmen. Die Kommission beabsichtigt bis
2021 rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in geschädigten und für
den Klimaschutz relevanten Ökosystemen vorzuschlagen und konkrete Vorschläge für ihre
Umsetzung vorzulegen.

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Wesentliche Ziele der EU Biodiversitätsstrategie 2030 (14) mit Bedeutung für den
Moorschutz

 1. Ein kohärentes Netz der Schutzgebiete

 - Es sollen mindestens 30 % der Landfläche in der EU gesetzlich geschützt
 werden. Davon sollte mindestens ein Drittel der Schutzgebiete - also 10 % der
 EU-Landflächen und 10 % der EU-Meeresgebiete - streng geschützt werden.
 - Bei Primär- und Urwäldern handelt es sich um die reichsten Waldökosysteme,
 die CO2 aus der Atmosphäre entfernen und in denen gleichzeitig erhebliche
 Mengen Kohlenstoff gespeichert sind. Bedeutende Flächen anderer
 kohlenstoffreicher Ökosysteme wie Torfmoore, Grünland, Feuchtgebiete,
 Mangroven und Seegraswiesen sollen ebenfalls streng geschützt werden,
 wobei prognostizierte Verschiebungen von Vegetationsgebieten zu
 berücksichtigen sind.
 - Alle Schutzgebiete sind unter Festlegung klarer Erhaltungsziele wirksam zu
 bewirtschaften und angemessen zu überwachen.

 2. Ein EU-Plan zur Wiederherstellung der Natur: Wiederherstellung von
 Ökosystemen an Land und im Meer

 - Die Kommission wird im Jahr 2021 – vorbehaltlich einer Folgenabschätzung –
 einen Vorschlag für rechtsverbindliche EU-Ziele für die Wiederherstellung der
 Natur vorlegen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen,
 insbesondere jene, die das größte Potenzial für die Einbindung und
 Speicherung von CO2 sowie für die Verhinderung und Eindämmung der
 Auswirkungen von Naturkatastrophen aufweisen.
 - Die Kommission wird die Mitgliedstaaten insbesondere auffordern, dafür zu
 sorgen, dass sich die Erhaltungstrends und der Erhaltungszustand aller
 geschützten Lebensräume und Arten bis 2030 nicht verschlechtern. Darüber
 hinaus müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass mindestens 30 % der
 Arten und Lebensräume, die sich derzeit nicht in einem günstigen Zustand
 befinden, in diese Kategorie fallen oder einen starken positiven Trend
 aufweisen.

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4.1.2 Ziele

 a. Erhalt aller naturnahen Moorflächen

 Der Erhalt der naturnahen Moorflächen und die Sicherung ihrer natürlichen
 Entwicklung haben höchste Priorität. Dies dient gleichzeitig dem gesetzlichen
 Auftrag zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen
 Erhaltungszustandes der Moorlebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie.

 b. Erhalt und Wiedervernässung ungenutzter Moorflächen

 Derzeit ungenutzte Moorflächen werden keiner neuen Nutzung zugeführt. Die
 hydrologische Situation der Flächen wird verbessert. Bisher ungenutzte Flächen
 werden wo immer möglich vollständig wiedervernässt.

 c. Stärkung der Senkenfunktion

 Naturnahe und ungenutzte Moorbodenflächen entwickeln sich zu wachsenden
 Mooren und können ihre CO2-Senkenfunktion ausbauen.

 d. Erweiterung von Moorschutzgebieten

 Die Bundesregierung setzt sich für eine Erweiterung der unter Schutz
 stehenden Moorflächen unter Berücksichtigung ausreichender Pufferzonen in
 Deutschland ein.

4.1.3 Maßnahmen

 - Alle noch erhaltenen naturnahen Moore und Moorflächen werden, unabhängig
 von ihrem Schutzgebietsstatus, konsequent vor weiteren Belastungen
 geschützt. Eine Inanspruchnahme dieser Flächen für wirtschaftliche Belange
 wird ausgeschlossen.
 - Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass zusätzliche Moorflächen einer
 natürlichen Entwicklung überlassen und unter Schutz gestellt werden. Eine
 Unterstützung entsprechender Maßnahmen über den Wildnisfonds ist möglich.
 - Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Erfüllung ihrer
 Verpflichtungen im Naturschutz, insbesondere bei der Erreichung eines
 günstigen Erhaltungszustandes von Arten und Lebensraumtypen der FFH-
 Richtlinie.
 - Die Bundesregierung setzt sich für die Berücksichtigung der Belange des
 Arten- und Biotopschutzes bei der Wiedervernässung von Moorböden und für

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die verstärkte Nutzung von Synergien zwischen Natur-, Gewässer- und
 Klimaschutz ein.
 - Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die insbesondere in der
 Anfangsphase der Wiedervernässung auftretenden Methanemissionen durch
 gezieltes Management minimiert werden.
 - Die Bundesregierung setzt sich, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder-
 Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz, dafür ein, dass
 ungenutzte Moore und Moorflächen erhalten bleiben und so weit
 wiedervernässt werden, dass die Torfzersetzung gestoppt und Moorwachstum
 ermöglicht wird. Die Interessen der Flächeneigentümer*innen sowie der
 Bewirtschafter*innen angrenzender Flächen sind dabei angemessen zu
 berücksichtigen.
 - Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene bestehende
 Förderprogramme, die für den Schutz naturnaher und ungenutzter Moorflächen
 zur Verfügung stehen, weiterentwickelt und ausreichend finanziert werden.

Maßnahmen im Rahmen der Vorbildfunktion des Bundes

 - Die Bundesregierung stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass der
 Umfang und der Zustand der naturnahen Moore und Moorflächen sich auf den
 Liegenschaften des Bundes nicht verschlechtert.
 - Die Bundesregierung ergreift die notwendigen Maßnahmen, um einen
 günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen in den Natura
 2000-Gebieten auf ihren Liegenschaften zu bewahren oder wiederherzustellen.
 - Die Bundesregierung prüft bis zum Jahr 2023 systematisch ihre
 Liegenschaften auf ungenutzte Moorflächen und leitet eine möglichst
 vollständige Wiedervernässung ein, soweit dies die Belange der
 Eigentümer*innen und Nutzungen angrenzender Flächen nicht beeinträchtigt.
 - Die im Bundeseigentum verbliebenen naturnahen bewaldeten Moorstandorte
 werden durch geeignete Maßnahmen gesichert und aus einer
 forstwirtschaftlichen Nutzung genommen.
 - Die Bundesregierung prüft, welche Flächen nach Wiederherstellung der
 natürlichen Verhältnisse als Wildnisgebiete ausgewiesen oder anderweitig
 unter Schutz gestellt werden können.

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