Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen- s ("ß")

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Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen- s ("ß")
.SIAK-Journal – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft
und polizeiliche Praxis

                                 Fuchs, Michael (2006):
                                 Namensschreibweise im
                                 Reisepass bei einem scharfen-
                                 s („ß”)
                                 SIAK-Journal − Zeitschrift für
                                 Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis
                                 (3), 52-58.
                                 doi: 10.7396/2006_3_F

Um auf diesen Artikel als Quelle zu verweisen, verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Fuchs, Michael (2006). Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen-s („ß”), SIAK-
Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (3), 52-58, Online:
http://dx.doi.org/10.7396/2006_3_F.

© Bundesministerium für Inneres – Sicherheitsakademie / Verlag NWV, 2006

Hinweis: Die gedruckte Ausgabe des Artikels ist in der Print-Version des SIAK-Journals im
Verlag NWV (http://nwv.at) erschienen.

Online publiziert: 4/2014
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp          10.09.2006    13:05   Seite 52

        AUSGABE 3/2006

                  .SIAK - JOURNAL

                     Michael                       Namensschr eibweise im Reisepass
                      Fuchs                        bei einem scharfen-s (“ß”)
                                                     Im Zuge einer Grenzkontrolle außer-        trollbeamten wurde eingeschaltet. Seitens
                                                   halb des deutschsprachigen Raumes            der türkischen Grenzkontrollorgane wurde
                                                   (Türkei) hatte sich für einen Österrei-      der Verdacht geäußert, dass der Pass ge-
                                                   cher die unangenehme Situation erge-         fälscht sein könnte. Nach vier Stunden Auf-
                                                   ben, dass die zuständigen Beamten den        enthalt an der türkischen Grenze, sei vom
                                                   Verdacht hatten, sein Pass könnte ge-        Vater des Betroffenen (laut eigenen Anga-
                                                   fälscht sein. Diese Situation war da-        ben von Herrn Ruß) eine 200-Euro-Note in
                                                   durch entstanden, dass der in Block-         den Pass gelegt und dem Beamten über-
                                                   buchstaben geschriebene Name dieses          geben worden. Bei Rückgabe des Passes
                                                   Österreichers ein scharfes-s ("ß")1 ent-     habe sich der Geldschein allerdings nicht
                                                   hält. In der maschinenlesbaren Zone          mehr im Reisepass befunden und die Aus-
                                                   (MRZ2) war allerdings kein scharfes-s        reise wurde ohne weiteres gestattet. Die-
                                                   ("ß"), sondern ein Doppel-s ("ss") ein-      ser Vorfall führte zu einer Beschwerde an
                                                   getragen. In diesem Beitrag soll die Na-     das BM.I. In weiterer Folge wurde von
                                                   mensschreibweise im Reisepass, ins-          Herrn Ruß auch die Volksanwaltschaft be-
                                                   besondere bei einem scharfen-s ("ß"),        fasst.
                                                   unter Berücksichtigung der Vorgaben
                                                   des Personenstandsrechts und der in-         Reisedokumente. Vorweg ist festzuhalten,
                                                   ternationalen Vorschriften der Inter-        dass es sich bei einem Reisepass um eine
                                                   national Civil Aviation Organisation         öffentliche Urkunde besonderer Art han-
                                                   (ICAO)3 dargestellt werden. Das Pro-         delt. Dieses Dokument ist nicht nur geeig-
                  Michael Fuchs, Mag.,             blem der Namensschreibweise im Rei-          net, die Identität einer Person und das Be-
            geboren 14.12.1972 in Wien.            sepass, aber auch in anderen Dokumen-        stehen der Staatsbürgerschaft nachzuwei-
             Bediensteter der BPD-Wien.            ten, führt regelmäßig zu Beschwerden         sen, sondern bildet auch die Vorausset-
                    Seit 2005 dem BM.I             bei Behörden und Gerichten. Der die-         zung für jeden Grenzübertritt.
                 (Sicherheitsverwaltung)           sem Aufsatz zu Grunde liegende Sach-           Jeder Staat schreibt vor, welche Bedin-
                         dienstzugeteilt.          verhalt hat auch die Volksanwaltschaft       gungen reisewillige Personen erfüllen müs-
                                 e-mail:           beschäftigt und wurde ebenso in der          sen, um einen fremden Staat betreten zu
                michael.fuchs@bmi.gv.at            Sendung "Volksanwalt" ausgestrahlt.          dürfen. Neben diesen nationalen Bestim-
                                                                                                mungen bestehen zahlreiche bilaterale
                                                   Sachverhalt. Im Sommer 2005 verbrachte       und multilaterale Verträge zur Erleichte-
                                                   ein österreichischer Staatsbürger seinen     rung von Grenzübertritten.
                                                   Urlaub in der Türkei. Geplant war eine Mo-     In allen Staaten der Welt wird besonde-
                                                   torradrundreise durch das Land. Die Ein-     res Augenmerk auf die Einhaltung der Vor-
                                                   reise erfolgte an einem großen touristisch   aussetzungen für die Ausstellung von Rei-
                                                   erschlossenen Grenzübergang, die Ausrei-     sepässen gelegt. Um Manipulationen zu
                                                   se allerdings an einem von Touristenzen-     verhindern, werden Reisedokumente zu-
                                                   tren weit entfernten Grenzübergang. Bei      sätzlich durch aufwendige technische und
                                                   diesem Grenzübertritt wurde von den          drucktechnische Verfahren vor Fälschun-
                                                   Dienst habenden türkischen Beamten al-       gen geschützt. Die Identität einer Person
                                                   lerdings der Reisepass von Herrn Ruß4 be-    muss immer zweifelsfrei festgestellt wer-
                                                   anstandet. Grund dafür war, dass der Na-     den können.
                                                   me Ruß im Pass wie folgt geschrieben
                                                   wurde: RUß. In der MRZ des Passes wird         Technische Rahmenbedingungen:
                                                   das scharfe-s ("ß") im Namen allerdings      Identitätsdokumentenregister (IDR). Ös-
                                                   als Doppel-s ("ss") dargestellt (RUSS)5.     terreichische Reisepässe werden seit dem
                                                   Herrn Ruß wurde die Ausreise vorläufig       Jahr 2001 mit Hilfe des Identitätsdokumen-
                                                   verwehrt. Der Vorgesetzte des Grenzkon-      tenregisters dezentral bei den Passbehör-

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        den ausgestellt. Dieses System steht den           Gesetzliche Rahmenbedingungen. Vor-
        passausstellenden Behörden ua für Reise-           aussetzungen für die Ausstellung eines
        pässe, Fremdenpässe und Konventions-               Reisepasses sind unter anderem, dass die
        reisedokumente österreichweit zur Verfü-           passwerbende Person die österreichische             Ein Ziel des Identitätsdokumenten-
        gung. Diese EDV-Anwendung ermöglicht               Staatsbürgerschaft besitzt und ihre Identi-         registers war es, die Namen aller
        neben der Verwendung von Buchstaben                tät feststeht. Unter "Identität" iSd § 14 Abs       österreichischen Staatsbürger in der
        der deutschen Sprache auch zahlreiche              1 Z 1 PassG8 wird die einwandfreie Fest-            korrekten Schreibweise darzustellen,
        Buchstaben fremder Sprachen, sofern die-           stellung von Namen und Geburtsdatum je-             insbesondere auch die der
        se auf dem lateinischen Alphabet basieren.         ner Person zu verstehen sein, für die der           verfassungsrechtlich geschützten
          Ein Ziel des Identitätsdokumentenregis-          beantragte Reisepass ausgestellt werden             Minderheiten.
        ters war es, die Namen aller österreichi-          soll. Diesbezüglich obliegt dem Passwer-
        schen Staatsbürger in der korrekten                ber die Beweislast (arg "nachzuweisen").9
        Schreibweise6 darzustellen, insbesonde-            Der Nachweis der Identität erfolgt in aller
        re auch die der verfassungsrechtlich ge-           Regel durch Vorlage von öffentlichen Ur-
        schützten Minderheiten7.                           kunden (Personenstandsurkunden, Reise-

           Ć       ć     Č      č       Ď     ď        Đ        đ      Ě      ě      Ĺ      ĺ      Ľ       ľ   Ň        ň
           Ő      ő      Ŕ       ŕ      Ř     ř        Š        š      Ť      ť      Ů      ů      Ű       ű   Ź        ź
           Ž      ž

                                                                                                               AUSZUG AUS DEN IN DEN IN
          Nicht unerwähnt bleiben darf, dass bis           pass, Personalausweis). Öffentliche Urkun-          EINEM ÖSTERREICHISCHEN
        zur Einführung des Identitätsdokumenten-           den sind Urkunden, die von einer öffentli-          REISEPASS DARSTELLBAREN
        registers der Druck einiger Buchstaben             chen österreichischen Behörde innerhalb             SONDERZEICHEN, IDR –
        nicht möglich war. Bei Buchstaben mit Ak-          der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder               IDENTITÄTSDOKUMENTEN-
        zent (á, é), Hütchen (â) wurden Vervoll-           von einer mit öffentlichem Glauben verse-           REGISTER.
        ständigungen teilweise händisch vorge-             henen Person innerhalb des ihr zugewie-
        nommen. Das scharfe-s ("ß") im Namen               senen Geschäftskreises in der vorgeschrie-
        musste aber durch Verwendung eines Dop-            benen Form errichtet wurden.10 Gemäß
        pel-s ("ss") dargestellt werden. Folge war,        § 47 AVG11 begründen öffentliche Urkun-
        dass sich zahlreiche Bürger darüber be-            den nach § 292 Abs 1 ZPO12 grundsätzlich            Das scharfe-s ("ß") im Namen
        schwert hatten, dass der ihnen von Geburt          den vollen Beweis dessen, was darin von             musste aber durch Verwendung eines
        an zukommende Name nicht korrekt dar-              der Behörde amtlich verfügt oder erklärt            Doppel-s ("ss") dargestellt werden.
        gestellt wurde. Ein weiteres Problem hatte         wird. § 47 AVG zweiter Satz erweitert die           Folge war, dass sich zahlreiche
        sich daraus ergeben, dass es durch die             Beweiskraft auch auf jene Tatsachen und             Bürger darüber beschwert hatten,
        Darstellung des scharfen-s ("ß") als Dop-          Rechtsverhältnisse, die die Voraussetzung           dass der ihnen von Geburt an
        pel-s ("ss") im Reisepass auch zu einer dif-       für ihre Ausstellung bildeten und in der Ur-        zukommende Name nicht korrekt
        ferierenden Schreibweise des Namens in             kunde ausdrücklich genannt sind. Hat die            dargestellt wurde.
        den Personenstandsurkunden gekommen                Behörde im Hinblick auf die besonderen
        war, weil auf Basis des Reisepasses weite-         Umstände des Einzelfalles Bedenken, dass
        re Dokumente ausgestellt wurden. In der            die Urkunde diesen Beweis liefert, so kann
        Folge ist es ist somit zu einer Fortsetzung        sie der Partei auftragen, den Beweis auf
        der nichtkorrekten Namensschreibweise              andere Weise zu führen.
        gekommen.

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                                                        standswesen kennt grundsätzlich drei be-       weichende Schreibweise von den ur-
                                                        sonders wichtige Urkunden (Geburtsur-          sprünglichen Personenstandsurkunden an-
                                                        kunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde).         zusehen, stellt somit eine unzulässige Än-
                                                        Personenstandsurkunden sind gemäß § 31         derung des Namens dar. Der Name Ruß
             Das Personenstandswesen kennt              PStG13 Auszüge aus den Personenstands-         ist daher mit dem Namen Russ nicht
         grundsätzlich drei besonders wichtige          büchern, die den wesentlichen Inhalt der       gleichzuhalten, wird somit ohne Translite-
                  Urkunden (Geburtsurkunde,             Eintragung wiedergeben.                        ration in den Reisepass eingetragen und
              Heiratsurkunde, Sterbeurkunde).              Die vorgelegten Urkunden stellen sozu-      ähnlich wie ein diakritisches Zeichen ge-
                                                        sagen die Basis für die Eintragungen der       handhabt.
                                                        Behörden dar und betreffen insbesondere           Dies wurde auch auf internationaler Ebe-
                                                        den Namen und das Geburtsdatum. In den         ne im Übereinkommen über die Angabe
                                                        meisten Fällen dient die Geburtsurkunde        von Familien- und Vornamen in den Per-
                                                        als Grundlage für die Eintragungen im          sonenstandsbüchern14 verbindlich vorge-
                                                        Pass.                                          schrieben. Dieses Übereinkommen setzte
                                                           Gemäß § 11 Abs 1 PStG sind Personen-        sich die einheitliche Schreibung des Na-
               In den meisten Fällen dient die          namen (in den Personenstandsbüchern)           mens einer Person in allen Vertragsstaa-
               Geburtsurkunde als Grundlage             aus der für die Eintragung herangezoge-        ten zum Ziel, was dadurch erreicht werden
                 für die Eintragungen im Pass.          nen Urkunde buchstaben- und zeichenge-         sollte, dass die Namen aus den der Ein-
                                                        treu zu übernehmen. Sind in der Urkunde        tragung zu Grunde gelegten Urkunden
                                                        andere als lateinische Schriftzeichen ver-     nicht phonetisch sondern tatsächlich buch-
                                                        wendet worden, müssen die Regeln für die       staben- und zeichengetreu, notwendigen-
                                                        Transliteration beachtet werden. Gemäß         falls nach Transliteration, zu übernehmen
                                                        § 11 Abs 2 PStG sind zur Ermittlung des        sind.
                                                        durch Abstammung erworbenen Familien-             Buchstaben- oder zeichengetreu bedeu-
                                                        namens, soweit die Person, auf die sich        tet aber nicht, dass dadurch zwingend die
          Da öffentliche Urkunden den "vollen           die Eintragung bezieht, nicht anderes be-      Groß- oder Kleinschreibung der Personen-
              Beweis" dessen begründen, was             antragt, nur die Urkunden der Person(en)       standsurkunden übernommen werden
         darin von der Behörde amtlich verfügt          heranzuziehen, von der (denen) der Fami-       muss. Es ist darauf hinzuweisen, dass,
           oder erklärt wird, kann daher davon          lienname unmittelbar abgeleitet wird.          vom scharfen-s ("ß") abgesehen, für das
               ausgegangen werden, dass die                Da öffentliche Urkunden den "vollen Be-     kein entsprechender Großbuchstabe exis-
        Eintragung des Namens in den betref-            weis" dessen begründen, was darin von          tiert15, jeder Buchstabe im österreichischen
             fenden Personenstandsurkunden              der Behörde amtlich verfügt oder erklärt       Alphabet ein entsprechendes Äquivalent
        aufgrund der gesetzlichen Vorschriften,         wird, kann daher davon ausgegangen wer-        besitzt. Dh ein "e" in Druckbuchstaben ist
           die von Standesbeamten jedenfalls            den, dass die Eintragung des Namens in         einem "E" in Blockbuchstaben gleichzuset-
                   einzuhalten sind, richtig ist.       den betreffenden Personenstandsurkun-          zen. Dadurch wird die Vorgabe erfüllt, dass
                                                        den aufgrund der gesetzlichen Vorschriften,    die Eintragung in der Urkunde buchstaben-
                                                        die von Standesbeamten jedenfalls einzu-       getreu zu übernehmen ist. Einem Gutach-
                                                        halten sind, richtig ist.                      ten der "Österreichischen Wörterbuchkom-
                                                           Diesen Urkunden folgend wird die Na-        mission" folgend unterliegt die Schreibwei-
                                                        mensschreibweise auch in den Reisepass         se von Familiennamen auch nicht den
                                                        übernommen.                                    Rechtschreibregeln.16 Im Duden heißt es
                                                           Die einheitliche Eintragung liegt zudem     zu dieser Thematik: "Die Schreibung der
                                                        im öffentlichen Interesse und ordnet einem     Familiennamen unterliegt nicht den allge-
                                                        Menschen einen bestimmten Namen zu,            meinen Richtlinien der Rechtschreibung –
                                                        der es erlaubt, ihn auch eindeutig identifi-   für sie gilt die standesamtlich jeweils fest-
                                                        zieren zu können.                              gelegte Schreibung. Sie sind deshalb auch
                                                           Jede Änderung der Schreibweise des          nicht von der Neuregelung der deutschen

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                                                                                                      .SIAK - JOURNAL

        Rechtschreibung betroffen"17. Daher ist die    International Civil Aviation Organisati-
        Regelung, dass bei der Schreibung eines        on. Zur Problematik der Namensschreib-
        Wortes in Großbuchstaben ein Doppel-s          weise im Reisepass sind weiters die Vor-
        ("ss") zu verwenden, nicht anzuwenden.18       schriften der ICAO beachtlich. So empfiehlt
           Da die Rechtschreibregeln bei der Na-       die ICAO, um eine leichte Lesbarkeit von
        mensschreibweise, insbesondere die             Namen zu gewährleisten, dass die Eintra-
        Groß- und Kleinschreibung von Buchsta-         gung der Namen im Reisepass in der Visi-
        ben, nicht zur Anwendung kommen, muss          ble Inspection Zone (VIZ, I – VII) in Block-
        das scharfe-s ("ß") auch in dieser Form in     buchstaben vorzunehmen ist.21                    Da die Rechtschreibregeln bei der
        den Reisepass eingetragen werden. Da              Auch wenn diese ICAO-Empfehlung kei-          Namensschreibweise, insbesondere
        diese Eintragung möglich und korrekt ist,      ne absolut bindende Regel darstellt, wird        die Groß- und Kleinschreibung von
        können auch die Regeln der Transliteration     aus Gründen der Einheitlichkeit interna-         Buchstaben, nicht zur Anwendung
        nicht zur Anwendung kommen. Der Name           tionaler Reisedokumente ohne Vorliegen           kommen, muss das scharfe-s ("ß")
        des Betroffenen würde unzulässigerweise        zwingender Gründe von dieser Empfeh-             auch in dieser Form in den Reisepass
        von Amts wegen verändert werden. Dass          lung nicht abgegangen. In österreichi-           eingetragen werden.
        dadurch ein uneinheitliches Schriftbild ent-   schen Pässen werden Namen, der ICAO
        steht, steht der Rechtmäßigkeit der Eintra-    Empfehlung folgend, seit Jahren einheitlich
        gung nicht entgegen.                           in Blockbuchstaben geschrieben.
                                                          Bei einem scharfen-s ("ß") muss aller-
        Volksanwaltschaft. Zu einem anderen            dings auch auf die Empfehlung 6.3.5. des
        Fall hatte die Volkanwaltschaft in einem       zitierten ICAO-Dokuments verwiesen wer-
        Bericht an den Kärntner Landtag19 ganz all-    den, die für diakritische Zeichen und Ak-
        gemein festgestellt, dass die Behörden zur     zente und somit analog auch für Ligaturen
        buchstaben- und zeichengetreuen Wieder-        die Möglichkeit der Kleinschreibung (je
        gabe des Familiennamens verpflichtet sind      nach nationaler Eigenart) eröffnet. Dies be-
        (hier: Eintragung des Namens in den Füh-       deutet, dass die eingangs dargestellte Re-       Zu einem anderen Fall hatte die
        rerschein). Auch wenn diakritische Zei-        gelung, die auch im Rahmen der Einfüh-           Volkanwaltschaft in einem Bericht an
        chen20 (Striche, Häckchen usw über, unter      rung des Identitätsdokumentenregisters           den Kärntner Landtag ganz allgemein
        oder in einem Buchstaben, die vor allem        den Passbehörden bekannt gegeben wur-            festgestellt, dass die Behörden zur
        für die Aussprache von Bedeutung sind),        de22, den internationalen Empfehlungen der       buchstaben- und zeichengetreuen
        gemeinhin als nicht EDV-gerecht bezeich-       ICAO entspricht.                                 Wiedergabe des Familiennamens
        net werden, ändert dies nichts daran, dass        Dass sich die Schreibweise eines              verpflichtet sind.
        das Namensrecht ein absolut geschütztes        Namens in der Visible Inspection Zone im
        Recht ist und diese Eigennamen bzw de-         Reisepass von der Namensschreibweise
        ren Schreibweise nicht eigenmächtig ver-       in der MRZ unterscheiden kann, hat seine
        ändert werden darf. Sonderzeichen müs-         Ursache im Erfordernis der internationalen
        sen kommentarlos mit der Hand eingefügt        Interoperabilität der MRZ. Ziel der MRZ ist,
        werden.                                        dem ICAO Doc 9303 Part 1, Section III,
          Eine Änderung des Namens RUß in den          7.1.1 folgend, die Erleichterung der Kon-
        Namen RUSS würde der – richtigen – Ar-         trolle von Reisedokumenten an Grenzen
        gumentation der Volksanwaltschaft folgend      und der damit verbundenen Beschleuni-
        wohl eine Verletzung des geschützten           gung der Grenzkontrolle. Um dieses Ziel
        Rechts auf den eigenen Namen bedeuten,         zu erreichen existieren genaue Vorschrif-
        da man den Namen Ruß, wie in der Ge-           ten über die Platzierung der MRZ, deren
        burtsurkunde verbindlich festgelegt, mit ei-   Aufbau, die Anzahl der Zeichen und die zu
        nem scharfen-s ("ß") und nicht mit einem       verwendende Schrift (Art und Größe). Zu-
        Doppel-s ("ss") schreibt.                      sätzlich schreibt Appendix 2 to Section III
                                                       die möglichen Buchstaben, Ziffern und Zei-

                                                                                                               55
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        AUSGABE 3/2006

                     .SIAK - JOURNAL

           AUSZUG AUS DEN TRANSLITERA-
                                                          91             Æ                   ligature AE                                  AE
               TIONSREGELN DES DOC 9303                   92             IJ                   ligature IJ                                  IJ
           (Part 1, III. Technical Specifications
             – Machine Readable passports –               93             Œ                   ligature OE                                  OE
             Common to all Machin Readable
                                                          94             ß                   double s (Germany)                           SS
              Travel Documents, Appendix 3).

                                                       chen vor. Da in der MRZ nur die Buchsta-          mens im Verkehr des Betreffenden mit
                                                       ben von A-Z Verwendung finden, müssen             Behörden bereits allgemein üblich gewor-
                                                       andere Buchstaben transliteriert werden.          den ist, was seinen Niederschlag in ent-
                                                       Appendix 3 to Section III kennt über 140          sprechenden Urkunden gefunden haben
                                                       Transliterationsvorschriften für Buchstaben       muss.23 Als Nachweis kommen gemäß § 7
                                                       verschiedenster Sprachen. Von diesen              Abs 2 PStV alle Urkunden inländischer Be-
                                                       Vorschriften sind in der deutschen Sprache        hörden in Betracht, bei denen der Name
                                                       nicht nur das scharfe-s ("ß", transliteriert in   nicht völlig untergeordnete Bedeutung hat,
                                                       SS), sondern auch beispielsweise die              wie etwa Staatsbürgerschaftsnachweise,
                                                       Buchstaben Ä (AE) oder Ö (OE) betroffen.          Heimatscheine oder Schulzeugnisse. Be-
                                                         Aufgrund der Transliterationsregeln des         merkt wird, dass diese Möglichkeit aller-
           Aufgrund der Transliterationsregeln         Doc 9303 der ICAO ist es im Bereich von           dings für den Bürger mit Kosten verbunden
          des Doc 9303 der International Civil         Reisedokumenten nicht nur üblich, son-            ist. So fallen für die Änderungen in den Per-
        Aviation Organisation ist es im Bereich        dern zwingend vorgeschrieben, dass jene           sonenstandsbüchern Gebühren und Abga-
              von Reisedokumenten nicht nur            Buchstaben in der Visible Inspection Zone,        ben24 in der Höhe von insgesamt € 18,30
        üblich, sondern zwingend vorgeschrie-          die in der MRZ nicht dargestellt werden           an. Wird eine neue Geburtsurkunde bzw
             ben, dass jene Buchstaben in der          dürfen, transliteriert werden müssen. In          Heiratsurkunde ausgestellt, muss mit wei-
            Visible Inspection Zone, die in der        Anwendung dieser Transliterationsregeln           teren Kosten von € 8,60 gerechnet wer-
         MRZ nicht dargestellt werden dürfen,          kann sich daher eine Divergenz sowohl im          den. Erst auf Grundlage dieser Änderun-
                 transliteriert werden müssen.         Aussehen als auch in der Anzahl der ver-          gen kann in weiterer Folge ein neuer Pass
                                                       wendeten Buchstaben ergeben.                      beantragt werden, der € 69,-- kostet.

                                                       Möglichkeiten der Problemlösung.                  Abgehen von der Verwendung von
                                                                                                         Großbuchstaben im Reisepass. Diese
                                                       Personenstandsrecht. Ist eine vom recht-          Möglichkeit würde zwar das Problem der
                                                       mäßigen Familiennamen abweichende                 Verwendung eines Kleinbuchstabens unter
                                                       Schreibweise (hier: Namensschreibweise            Großbuchstaben im Reisepass lösen, wür-
                                                       mit einem Doppel-s) gebräuchlich gewor-           de aber der Empfehlung der ICAO wider-
                                                       den, so ist gemäß § 11 Abs 3 PStG auf             sprechen, wonach im Reisepass in der Vi-
                                                       Antrag der Name in der gebräuchlich ge-           sible Inspection Zone (VIZ) nur Großbuch-
                                                       wordenen Schreibweise einzutragen. Ge-            staben zur Anwendung kommen sollen.
                                                       mäß § 7 PStV ist dem Antrag der Nachweis          Dessen ungeachtet würde in der maschi-
                                                       darüber, dass eine vom rechtmäßigen Fa-           nenlesbaren Zone das scharfe-s ("ß") wie-
                                                       miliennamen oder Vornamen abweichende             der in ein Doppel-ss ("ss") transliteriert
                                                       Schreibweise gebräuchlich geworden ist,           werden müssen.
                                                       anzuschließen. Um davon sprechen zu
                                                       können, dass eine Schreibweise ge-                Umgesetzte Lösung. Um Schwierigkeiten
                                                       bräuchlich geworden ist, bedarf es der An-        für österreichische Staatsbürger im Aus-
                                                       nahme, dass die Verwendung dieses Na-             land zu vermeiden, die sich durch die

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                                                                                                    .SIAK - JOURNAL

        Schreibweise des Namens im Reisepass           mit Hilfe des Identitätsdokumentenre-
        ergeben könnten, kann gemäß § 6a Z 4           gisters (IDR) ausgestellt. Seit diesem
        PassV25 die Erklärung von in Namen ver-        Zeitpunkt ist es auch möglich ein schar-
        wendeten Ligaturen in den amtlichen Ver-       fes-s ("ß"), in Reisepässen darzustellen.
        merken eingetragen werden. Zu diesem           Davor musste dieser Buchstabe man-
        Zweck wurde im Identitätsdokumentenre-         gels Darstellbarkeit in Blockbuchstaben
        gister ein eigener Textblock mit einem drei-   in ein Doppel-s ("ss") transliteriert wer-
        sprachigen Vermerk geschaffen, durch den       den.                                           Um Schwierigkeiten für österrei-
        auf die in der deutschen Sprache verwen-         Grundsätzlich erfolgt die Eintragung         chische Staatsbürger im Ausland zu
        deten "Sonderzeichen" hingewiesen wird.        eines Namens in den Reisepass auf-             vermeiden, die sich durch die
        Erfolgt die Eintragung dieses amtlichen        grund der vorgelegten Personenstands-          Schreibweise des Namens im
        Vermerks bei der Neuausstellung eines          urkunden. Gemäß § 47 AVG begründen             Reisepass ergeben könnten, kann
        Reisepasses, so schließt der amtliche Ver-     diese Urkunden den vollen Beweis des-          gemäß § 6a Z 4 PassV die Erklärung
        merk unmittelbar an die Personendaten-         sen, was darin von der Behörde amtlich         von in Namen verwendeten Ligaturen
        seite an, dh die Personendaten und der         verfügt oder erklärt wird, insbesondere        in den amtlichen Vermerken
        amtliche Vermerk sind ohne Umzublättern        daher auch die Schreibweise des Na-            eingetragen werden.
        gleichzeitig lesbar. Weiters wird durch die-   mens einer Person. Ein Abweichen von
        se Vorgangsweise, dem Gedanken des             dieser Schreibweise würde einen Na-
        Bürgerservices Rechnung getragen, da die       men unzulässigerweise verändern.
        Eintragung des amtlichen Vermerks bei            Weiters ist darauf hinzuweisen, dass
        der Neuausstellung für den Bürger kosten-      bei Eigennamen die Rechtschreibregeln
        frei erfolgt.                                  keine Anwendung finden. Daher ist
                                                       auch eine kombinierte Schreibweise
                                                       von Klein- und Großbuchstaben im Na-
                                                       men möglich.
                                                         Österreich richtet sich bei der Aus-
                                                       stellung von Reisedokumenten aber              Österreich richtet sich bei der
                                                       auch nach den Empfehlungen der ICAO.           Ausstellung von Reisedokumenten
                                                       Diese sehen vor, dass Reisepässe               auch nach den Empfehlungen der
                                                       grundsätzlich in Blockbuchstaben aus-          International Civil Aviation
                                                       gestellt werden sollen. Die ICAO eröff-        Organisation. Diese sehen vor, dass

        Zusammenfassung                                net aber auch Abweichungen, wenn
                                                       besondere Buchstaben (je nach natio-
                                                                                                      Reisepässe grundsätzlich in
                                                                                                      Blockbuchstaben ausgestellt
                                                       naler Eigenart) gedruckt werden sollen.        werden sollen.
                                                       Da das scharfe-s ("ß") nur im deutsch-
          Dieser Artikel behandelt das Problem         sprachigen Raum Anwendung findet,
        der Schreibweise eines Namens in ei-           ist dieser Buchstabe unter dem Begriff
        nem österreichischen Reisepass, wenn           "nationale Eigenart" zu subsumieren.
        dieser ein scharfes-s ("ß") enthält. An-         Um in Zukunft derartige Schwierig-
        lassfall waren Schwierigkeiten eines ös-       keiten bei einem Grenzübertritt zu ver-
        terreichischen Staatsbürgers bei der           meiden, wurde vom BM.I die Möglich-
        Ausreise aus der Türkei, da der im             keit der Eintragung eines dreisprachi-
        Blockbuchstaben geschriebene Name              gen amtlichen Vermerks geschaffen,
        ein scharfes-s ("ß") enthalten hat. In der     der auf dieses Spezifikum der deut-
        MRZ wurde dieser Buchstabe richtiger-          schen Sprache hinweist. Für den Bür-
        weise als Doppel-s ("ss") dargestellt.         ger fallen bei der Neuausstellung eines
          Österreichische Reisedokumente wer-          Reisepasses dadurch auch keine zu-
        den seit dem Jahr 2001 österreichweit          sätzlichen Kosten an.

                                                                                                             57
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        AUSGABE 3/2006

                 .SIAK - JOURNAL

                                             Literaturhinweise

                                             1                                                               14
                                                 Bei einer Ligatur handelt es sich um eine Buchstaben-            BGBl 1980/308.
                                             verbindung wie zB "ß" oder "&"; vgl dazu etwa http://de.
                                                                                                             15
                                             wikipedia.org/wiki/Ligatur_%28Typografie%29 (31.05.                  Vgl auch Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 23.
                                             2006).                                                          Auflage, 1113.

                                             2                                                               16
                                                  Machine Readable Zone.                                          Erlass des BMI v 14.06.1954, GZ 45.579-9/54.

                                             3                                                               17
                                                  Die Internationale Zivilluftfahrtorganiation hat derzeit        Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 23. Aufla-
                                             168 Mitglieder und ist eine Spezialorganisation der             ge, 73.
                                             UNO (vgl Neuhold, H./Hummer, W./Schreuer,C. Öster-
                                                                                                             18
                                             reichisches Handbuch des Völkerrechts, Rz 1877). Ös-                 Vgl Österreichisches Wörterbuch, 39. Auflage, 749,
                                             terreich ist seit 1958 Mitglied. Die ICAO befasst sich mit      Pkt 1.5; Duden, Die deutsche Rechtsschreibung, 23.
                                             internationalen Standards in der Zivilluftfahrt, zB Flug-       Auflage, 1120, § 25 E3.
                                             hafensicherheit, Flughafenkennungen, aber auch ein-
                                                                                                             19
                                             heitlichen Reisedokumenten.                                          Achtzehnter und Neunzehnter Bericht der Volksan-
                                                                                                             waltschaft an den Kärntner Landtag (1998 – 1999), VA
                                             4
                                                  Der Name wurde von der Redaktion geändert.                 135-V/98.

                                             5                                                               20
                                                  Der Druck der MRZ in den Pass erfolgt auf Grundlage             Vgl http://de.wikipedia.org/wiki/Diakritische_Zeichen
                                             von § 3 Abs 2 PassG.                                            (31.05.2006).

                                             6                                                               21
                                                  Darstellbar sind derzeit die Buchstaben der ISO Nor-            Siehe ICAO Document 9303 Part 1, Fifth Edition
                                             men: ISO 8859-1 (Latin 1) , ISO 8859-2 (Latin 2) und            2003, Section III, 6.3.4: "Use of upper-case characters
                                             ISO 8859-9 (Latin 5).                                           is recommended".

                                             7                                                               22
                                                  Vgl zur Frage des Sprachenregelung der Minderhei-               Vgl Erlass des BMI v 30.03.2001, GZ 64.270/2-
                                             ten (Kolonovits, D. (1999). Sprachenrecht in Öster-             III/16/b.
                                             reich).
                                                                                                             23
                                                                                                                  VwGH vom 20.05.1994, Zl 93/01/1246 = ÖStA
                                             8
                                                  Passgesetz 1992, BGBl 839.                                 1995,2.

                                             9                                                               24
                                                  VwGH vom 17. 01. 2006, Zl 2002/18/0186.                         Vgl zu den Kosten: Gebührengesetz 1957, BGBl Nr
                                                                                                             267/1957; Verordnung der Bundesregierung über die
                                             10
                                                  Walter, R./Mayer, H. (2003). Verwaltungsverfahrens-        Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der
                                             recht, Rz 340.                                                  Bundesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei
                                                                                                             den Bundesbehörden Bundesverwaltungsabgabenver-
                                             11
                                                   Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991,             ordnung 1983 – BVwAbgV, BGBl Nr 24/1983.
                                             BGBl 51 (Wv).
                                                                                                             25
                                                                                                                  Passverordnung BGBl II 222/2006.
                                             12
                                                  Zivilprozessordnung, RGBl 1895/1913.

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                                                  Personenstandsgesetz, BGBl 1983/60.

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