Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen- s ("ß")
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
.SIAK-Journal – Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis Fuchs, Michael (2006): Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen- s („ß”) SIAK-Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (3), 52-58. doi: 10.7396/2006_3_F Um auf diesen Artikel als Quelle zu verweisen, verwenden Sie bitte folgende Angaben: Fuchs, Michael (2006). Namensschreibweise im Reisepass bei einem scharfen-s („ß”), SIAK- Journal − Zeitschrift für Polizeiwissenschaft und polizeiliche Praxis (3), 52-58, Online: http://dx.doi.org/10.7396/2006_3_F. © Bundesministerium für Inneres – Sicherheitsakademie / Verlag NWV, 2006 Hinweis: Die gedruckte Ausgabe des Artikels ist in der Print-Version des SIAK-Journals im Verlag NWV (http://nwv.at) erschienen. Online publiziert: 4/2014
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 52 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL Michael Namensschr eibweise im Reisepass Fuchs bei einem scharfen-s (“ß”) Im Zuge einer Grenzkontrolle außer- trollbeamten wurde eingeschaltet. Seitens halb des deutschsprachigen Raumes der türkischen Grenzkontrollorgane wurde (Türkei) hatte sich für einen Österrei- der Verdacht geäußert, dass der Pass ge- cher die unangenehme Situation erge- fälscht sein könnte. Nach vier Stunden Auf- ben, dass die zuständigen Beamten den enthalt an der türkischen Grenze, sei vom Verdacht hatten, sein Pass könnte ge- Vater des Betroffenen (laut eigenen Anga- fälscht sein. Diese Situation war da- ben von Herrn Ruß) eine 200-Euro-Note in durch entstanden, dass der in Block- den Pass gelegt und dem Beamten über- buchstaben geschriebene Name dieses geben worden. Bei Rückgabe des Passes Österreichers ein scharfes-s ("ß")1 ent- habe sich der Geldschein allerdings nicht hält. In der maschinenlesbaren Zone mehr im Reisepass befunden und die Aus- (MRZ2) war allerdings kein scharfes-s reise wurde ohne weiteres gestattet. Die- ("ß"), sondern ein Doppel-s ("ss") ein- ser Vorfall führte zu einer Beschwerde an getragen. In diesem Beitrag soll die Na- das BM.I. In weiterer Folge wurde von mensschreibweise im Reisepass, ins- Herrn Ruß auch die Volksanwaltschaft be- besondere bei einem scharfen-s ("ß"), fasst. unter Berücksichtigung der Vorgaben des Personenstandsrechts und der in- Reisedokumente. Vorweg ist festzuhalten, ternationalen Vorschriften der Inter- dass es sich bei einem Reisepass um eine national Civil Aviation Organisation öffentliche Urkunde besonderer Art han- (ICAO)3 dargestellt werden. Das Pro- delt. Dieses Dokument ist nicht nur geeig- Michael Fuchs, Mag., blem der Namensschreibweise im Rei- net, die Identität einer Person und das Be- geboren 14.12.1972 in Wien. sepass, aber auch in anderen Dokumen- stehen der Staatsbürgerschaft nachzuwei- Bediensteter der BPD-Wien. ten, führt regelmäßig zu Beschwerden sen, sondern bildet auch die Vorausset- Seit 2005 dem BM.I bei Behörden und Gerichten. Der die- zung für jeden Grenzübertritt. (Sicherheitsverwaltung) sem Aufsatz zu Grunde liegende Sach- Jeder Staat schreibt vor, welche Bedin- dienstzugeteilt. verhalt hat auch die Volksanwaltschaft gungen reisewillige Personen erfüllen müs- e-mail: beschäftigt und wurde ebenso in der sen, um einen fremden Staat betreten zu michael.fuchs@bmi.gv.at Sendung "Volksanwalt" ausgestrahlt. dürfen. Neben diesen nationalen Bestim- mungen bestehen zahlreiche bilaterale Sachverhalt. Im Sommer 2005 verbrachte und multilaterale Verträge zur Erleichte- ein österreichischer Staatsbürger seinen rung von Grenzübertritten. Urlaub in der Türkei. Geplant war eine Mo- In allen Staaten der Welt wird besonde- torradrundreise durch das Land. Die Ein- res Augenmerk auf die Einhaltung der Vor- reise erfolgte an einem großen touristisch aussetzungen für die Ausstellung von Rei- erschlossenen Grenzübergang, die Ausrei- sepässen gelegt. Um Manipulationen zu se allerdings an einem von Touristenzen- verhindern, werden Reisedokumente zu- tren weit entfernten Grenzübergang. Bei sätzlich durch aufwendige technische und diesem Grenzübertritt wurde von den drucktechnische Verfahren vor Fälschun- Dienst habenden türkischen Beamten al- gen geschützt. Die Identität einer Person lerdings der Reisepass von Herrn Ruß4 be- muss immer zweifelsfrei festgestellt wer- anstandet. Grund dafür war, dass der Na- den können. me Ruß im Pass wie folgt geschrieben wurde: RUß. In der MRZ des Passes wird Technische Rahmenbedingungen: das scharfe-s ("ß") im Namen allerdings Identitätsdokumentenregister (IDR). Ös- als Doppel-s ("ss") dargestellt (RUSS)5. terreichische Reisepässe werden seit dem Herrn Ruß wurde die Ausreise vorläufig Jahr 2001 mit Hilfe des Identitätsdokumen- verwehrt. Der Vorgesetzte des Grenzkon- tenregisters dezentral bei den Passbehör- 52
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 53 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL den ausgestellt. Dieses System steht den Gesetzliche Rahmenbedingungen. Vor- passausstellenden Behörden ua für Reise- aussetzungen für die Ausstellung eines pässe, Fremdenpässe und Konventions- Reisepasses sind unter anderem, dass die reisedokumente österreichweit zur Verfü- passwerbende Person die österreichische Ein Ziel des Identitätsdokumenten- gung. Diese EDV-Anwendung ermöglicht Staatsbürgerschaft besitzt und ihre Identi- registers war es, die Namen aller neben der Verwendung von Buchstaben tät feststeht. Unter "Identität" iSd § 14 Abs österreichischen Staatsbürger in der der deutschen Sprache auch zahlreiche 1 Z 1 PassG8 wird die einwandfreie Fest- korrekten Schreibweise darzustellen, Buchstaben fremder Sprachen, sofern die- stellung von Namen und Geburtsdatum je- insbesondere auch die der se auf dem lateinischen Alphabet basieren. ner Person zu verstehen sein, für die der verfassungsrechtlich geschützten Ein Ziel des Identitätsdokumentenregis- beantragte Reisepass ausgestellt werden Minderheiten. ters war es, die Namen aller österreichi- soll. Diesbezüglich obliegt dem Passwer- schen Staatsbürger in der korrekten ber die Beweislast (arg "nachzuweisen").9 Schreibweise6 darzustellen, insbesonde- Der Nachweis der Identität erfolgt in aller re auch die der verfassungsrechtlich ge- Regel durch Vorlage von öffentlichen Ur- schützten Minderheiten7. kunden (Personenstandsurkunden, Reise- Ć ć Č č Ď ď Đ đ Ě ě Ĺ ĺ Ľ ľ Ň ň Ő ő Ŕ ŕ Ř ř Š š Ť ť Ů ů Ű ű Ź ź Ž ž AUSZUG AUS DEN IN DEN IN Nicht unerwähnt bleiben darf, dass bis pass, Personalausweis). Öffentliche Urkun- EINEM ÖSTERREICHISCHEN zur Einführung des Identitätsdokumenten- den sind Urkunden, die von einer öffentli- REISEPASS DARSTELLBAREN registers der Druck einiger Buchstaben chen österreichischen Behörde innerhalb SONDERZEICHEN, IDR – nicht möglich war. Bei Buchstaben mit Ak- der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder IDENTITÄTSDOKUMENTEN- zent (á, é), Hütchen (â) wurden Vervoll- von einer mit öffentlichem Glauben verse- REGISTER. ständigungen teilweise händisch vorge- henen Person innerhalb des ihr zugewie- nommen. Das scharfe-s ("ß") im Namen senen Geschäftskreises in der vorgeschrie- musste aber durch Verwendung eines Dop- benen Form errichtet wurden.10 Gemäß pel-s ("ss") dargestellt werden. Folge war, § 47 AVG11 begründen öffentliche Urkun- dass sich zahlreiche Bürger darüber be- den nach § 292 Abs 1 ZPO12 grundsätzlich Das scharfe-s ("ß") im Namen schwert hatten, dass der ihnen von Geburt den vollen Beweis dessen, was darin von musste aber durch Verwendung eines an zukommende Name nicht korrekt dar- der Behörde amtlich verfügt oder erklärt Doppel-s ("ss") dargestellt werden. gestellt wurde. Ein weiteres Problem hatte wird. § 47 AVG zweiter Satz erweitert die Folge war, dass sich zahlreiche sich daraus ergeben, dass es durch die Beweiskraft auch auf jene Tatsachen und Bürger darüber beschwert hatten, Darstellung des scharfen-s ("ß") als Dop- Rechtsverhältnisse, die die Voraussetzung dass der ihnen von Geburt an pel-s ("ss") im Reisepass auch zu einer dif- für ihre Ausstellung bildeten und in der Ur- zukommende Name nicht korrekt ferierenden Schreibweise des Namens in kunde ausdrücklich genannt sind. Hat die dargestellt wurde. den Personenstandsurkunden gekommen Behörde im Hinblick auf die besonderen war, weil auf Basis des Reisepasses weite- Umstände des Einzelfalles Bedenken, dass re Dokumente ausgestellt wurden. In der die Urkunde diesen Beweis liefert, so kann Folge ist es ist somit zu einer Fortsetzung sie der Partei auftragen, den Beweis auf der nichtkorrekten Namensschreibweise andere Weise zu führen. gekommen. 53
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 54 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL Personenstandswesen. Das Personen- Namens, und als solche ist auch eine ab- standswesen kennt grundsätzlich drei be- weichende Schreibweise von den ur- sonders wichtige Urkunden (Geburtsur- sprünglichen Personenstandsurkunden an- kunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde). zusehen, stellt somit eine unzulässige Än- Personenstandsurkunden sind gemäß § 31 derung des Namens dar. Der Name Ruß Das Personenstandswesen kennt PStG13 Auszüge aus den Personenstands- ist daher mit dem Namen Russ nicht grundsätzlich drei besonders wichtige büchern, die den wesentlichen Inhalt der gleichzuhalten, wird somit ohne Translite- Urkunden (Geburtsurkunde, Eintragung wiedergeben. ration in den Reisepass eingetragen und Heiratsurkunde, Sterbeurkunde). Die vorgelegten Urkunden stellen sozu- ähnlich wie ein diakritisches Zeichen ge- sagen die Basis für die Eintragungen der handhabt. Behörden dar und betreffen insbesondere Dies wurde auch auf internationaler Ebe- den Namen und das Geburtsdatum. In den ne im Übereinkommen über die Angabe meisten Fällen dient die Geburtsurkunde von Familien- und Vornamen in den Per- als Grundlage für die Eintragungen im sonenstandsbüchern14 verbindlich vorge- Pass. schrieben. Dieses Übereinkommen setzte Gemäß § 11 Abs 1 PStG sind Personen- sich die einheitliche Schreibung des Na- In den meisten Fällen dient die namen (in den Personenstandsbüchern) mens einer Person in allen Vertragsstaa- Geburtsurkunde als Grundlage aus der für die Eintragung herangezoge- ten zum Ziel, was dadurch erreicht werden für die Eintragungen im Pass. nen Urkunde buchstaben- und zeichenge- sollte, dass die Namen aus den der Ein- treu zu übernehmen. Sind in der Urkunde tragung zu Grunde gelegten Urkunden andere als lateinische Schriftzeichen ver- nicht phonetisch sondern tatsächlich buch- wendet worden, müssen die Regeln für die staben- und zeichengetreu, notwendigen- Transliteration beachtet werden. Gemäß falls nach Transliteration, zu übernehmen § 11 Abs 2 PStG sind zur Ermittlung des sind. durch Abstammung erworbenen Familien- Buchstaben- oder zeichengetreu bedeu- namens, soweit die Person, auf die sich tet aber nicht, dass dadurch zwingend die Da öffentliche Urkunden den "vollen die Eintragung bezieht, nicht anderes be- Groß- oder Kleinschreibung der Personen- Beweis" dessen begründen, was antragt, nur die Urkunden der Person(en) standsurkunden übernommen werden darin von der Behörde amtlich verfügt heranzuziehen, von der (denen) der Fami- muss. Es ist darauf hinzuweisen, dass, oder erklärt wird, kann daher davon lienname unmittelbar abgeleitet wird. vom scharfen-s ("ß") abgesehen, für das ausgegangen werden, dass die Da öffentliche Urkunden den "vollen Be- kein entsprechender Großbuchstabe exis- Eintragung des Namens in den betref- weis" dessen begründen, was darin von tiert15, jeder Buchstabe im österreichischen fenden Personenstandsurkunden der Behörde amtlich verfügt oder erklärt Alphabet ein entsprechendes Äquivalent aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, wird, kann daher davon ausgegangen wer- besitzt. Dh ein "e" in Druckbuchstaben ist die von Standesbeamten jedenfalls den, dass die Eintragung des Namens in einem "E" in Blockbuchstaben gleichzuset- einzuhalten sind, richtig ist. den betreffenden Personenstandsurkun- zen. Dadurch wird die Vorgabe erfüllt, dass den aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, die Eintragung in der Urkunde buchstaben- die von Standesbeamten jedenfalls einzu- getreu zu übernehmen ist. Einem Gutach- halten sind, richtig ist. ten der "Österreichischen Wörterbuchkom- Diesen Urkunden folgend wird die Na- mission" folgend unterliegt die Schreibwei- mensschreibweise auch in den Reisepass se von Familiennamen auch nicht den übernommen. Rechtschreibregeln.16 Im Duden heißt es Die einheitliche Eintragung liegt zudem zu dieser Thematik: "Die Schreibung der im öffentlichen Interesse und ordnet einem Familiennamen unterliegt nicht den allge- Menschen einen bestimmten Namen zu, meinen Richtlinien der Rechtschreibung – der es erlaubt, ihn auch eindeutig identifi- für sie gilt die standesamtlich jeweils fest- zieren zu können. gelegte Schreibung. Sie sind deshalb auch Jede Änderung der Schreibweise des nicht von der Neuregelung der deutschen 54
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 55 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL Rechtschreibung betroffen"17. Daher ist die International Civil Aviation Organisati- Regelung, dass bei der Schreibung eines on. Zur Problematik der Namensschreib- Wortes in Großbuchstaben ein Doppel-s weise im Reisepass sind weiters die Vor- ("ss") zu verwenden, nicht anzuwenden.18 schriften der ICAO beachtlich. So empfiehlt Da die Rechtschreibregeln bei der Na- die ICAO, um eine leichte Lesbarkeit von mensschreibweise, insbesondere die Namen zu gewährleisten, dass die Eintra- Groß- und Kleinschreibung von Buchsta- gung der Namen im Reisepass in der Visi- ben, nicht zur Anwendung kommen, muss ble Inspection Zone (VIZ, I – VII) in Block- das scharfe-s ("ß") auch in dieser Form in buchstaben vorzunehmen ist.21 Da die Rechtschreibregeln bei der den Reisepass eingetragen werden. Da Auch wenn diese ICAO-Empfehlung kei- Namensschreibweise, insbesondere diese Eintragung möglich und korrekt ist, ne absolut bindende Regel darstellt, wird die Groß- und Kleinschreibung von können auch die Regeln der Transliteration aus Gründen der Einheitlichkeit interna- Buchstaben, nicht zur Anwendung nicht zur Anwendung kommen. Der Name tionaler Reisedokumente ohne Vorliegen kommen, muss das scharfe-s ("ß") des Betroffenen würde unzulässigerweise zwingender Gründe von dieser Empfeh- auch in dieser Form in den Reisepass von Amts wegen verändert werden. Dass lung nicht abgegangen. In österreichi- eingetragen werden. dadurch ein uneinheitliches Schriftbild ent- schen Pässen werden Namen, der ICAO steht, steht der Rechtmäßigkeit der Eintra- Empfehlung folgend, seit Jahren einheitlich gung nicht entgegen. in Blockbuchstaben geschrieben. Bei einem scharfen-s ("ß") muss aller- Volksanwaltschaft. Zu einem anderen dings auch auf die Empfehlung 6.3.5. des Fall hatte die Volkanwaltschaft in einem zitierten ICAO-Dokuments verwiesen wer- Bericht an den Kärntner Landtag19 ganz all- den, die für diakritische Zeichen und Ak- gemein festgestellt, dass die Behörden zur zente und somit analog auch für Ligaturen buchstaben- und zeichengetreuen Wieder- die Möglichkeit der Kleinschreibung (je gabe des Familiennamens verpflichtet sind nach nationaler Eigenart) eröffnet. Dies be- (hier: Eintragung des Namens in den Füh- deutet, dass die eingangs dargestellte Re- Zu einem anderen Fall hatte die rerschein). Auch wenn diakritische Zei- gelung, die auch im Rahmen der Einfüh- Volkanwaltschaft in einem Bericht an chen20 (Striche, Häckchen usw über, unter rung des Identitätsdokumentenregisters den Kärntner Landtag ganz allgemein oder in einem Buchstaben, die vor allem den Passbehörden bekannt gegeben wur- festgestellt, dass die Behörden zur für die Aussprache von Bedeutung sind), de22, den internationalen Empfehlungen der buchstaben- und zeichengetreuen gemeinhin als nicht EDV-gerecht bezeich- ICAO entspricht. Wiedergabe des Familiennamens net werden, ändert dies nichts daran, dass Dass sich die Schreibweise eines verpflichtet sind. das Namensrecht ein absolut geschütztes Namens in der Visible Inspection Zone im Recht ist und diese Eigennamen bzw de- Reisepass von der Namensschreibweise ren Schreibweise nicht eigenmächtig ver- in der MRZ unterscheiden kann, hat seine ändert werden darf. Sonderzeichen müs- Ursache im Erfordernis der internationalen sen kommentarlos mit der Hand eingefügt Interoperabilität der MRZ. Ziel der MRZ ist, werden. dem ICAO Doc 9303 Part 1, Section III, Eine Änderung des Namens RUß in den 7.1.1 folgend, die Erleichterung der Kon- Namen RUSS würde der – richtigen – Ar- trolle von Reisedokumenten an Grenzen gumentation der Volksanwaltschaft folgend und der damit verbundenen Beschleuni- wohl eine Verletzung des geschützten gung der Grenzkontrolle. Um dieses Ziel Rechts auf den eigenen Namen bedeuten, zu erreichen existieren genaue Vorschrif- da man den Namen Ruß, wie in der Ge- ten über die Platzierung der MRZ, deren burtsurkunde verbindlich festgelegt, mit ei- Aufbau, die Anzahl der Zeichen und die zu nem scharfen-s ("ß") und nicht mit einem verwendende Schrift (Art und Größe). Zu- Doppel-s ("ss") schreibt. sätzlich schreibt Appendix 2 to Section III die möglichen Buchstaben, Ziffern und Zei- 55
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 56 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL AUSZUG AUS DEN TRANSLITERA- 91 Æ ligature AE AE TIONSREGELN DES DOC 9303 92 IJ ligature IJ IJ (Part 1, III. Technical Specifications – Machine Readable passports – 93 Œ ligature OE OE Common to all Machin Readable 94 ß double s (Germany) SS Travel Documents, Appendix 3). chen vor. Da in der MRZ nur die Buchsta- mens im Verkehr des Betreffenden mit ben von A-Z Verwendung finden, müssen Behörden bereits allgemein üblich gewor- andere Buchstaben transliteriert werden. den ist, was seinen Niederschlag in ent- Appendix 3 to Section III kennt über 140 sprechenden Urkunden gefunden haben Transliterationsvorschriften für Buchstaben muss.23 Als Nachweis kommen gemäß § 7 verschiedenster Sprachen. Von diesen Abs 2 PStV alle Urkunden inländischer Be- Vorschriften sind in der deutschen Sprache hörden in Betracht, bei denen der Name nicht nur das scharfe-s ("ß", transliteriert in nicht völlig untergeordnete Bedeutung hat, SS), sondern auch beispielsweise die wie etwa Staatsbürgerschaftsnachweise, Buchstaben Ä (AE) oder Ö (OE) betroffen. Heimatscheine oder Schulzeugnisse. Be- Aufgrund der Transliterationsregeln des merkt wird, dass diese Möglichkeit aller- Aufgrund der Transliterationsregeln Doc 9303 der ICAO ist es im Bereich von dings für den Bürger mit Kosten verbunden des Doc 9303 der International Civil Reisedokumenten nicht nur üblich, son- ist. So fallen für die Änderungen in den Per- Aviation Organisation ist es im Bereich dern zwingend vorgeschrieben, dass jene sonenstandsbüchern Gebühren und Abga- von Reisedokumenten nicht nur Buchstaben in der Visible Inspection Zone, ben24 in der Höhe von insgesamt € 18,30 üblich, sondern zwingend vorgeschrie- die in der MRZ nicht dargestellt werden an. Wird eine neue Geburtsurkunde bzw ben, dass jene Buchstaben in der dürfen, transliteriert werden müssen. In Heiratsurkunde ausgestellt, muss mit wei- Visible Inspection Zone, die in der Anwendung dieser Transliterationsregeln teren Kosten von € 8,60 gerechnet wer- MRZ nicht dargestellt werden dürfen, kann sich daher eine Divergenz sowohl im den. Erst auf Grundlage dieser Änderun- transliteriert werden müssen. Aussehen als auch in der Anzahl der ver- gen kann in weiterer Folge ein neuer Pass wendeten Buchstaben ergeben. beantragt werden, der € 69,-- kostet. Möglichkeiten der Problemlösung. Abgehen von der Verwendung von Großbuchstaben im Reisepass. Diese Personenstandsrecht. Ist eine vom recht- Möglichkeit würde zwar das Problem der mäßigen Familiennamen abweichende Verwendung eines Kleinbuchstabens unter Schreibweise (hier: Namensschreibweise Großbuchstaben im Reisepass lösen, wür- mit einem Doppel-s) gebräuchlich gewor- de aber der Empfehlung der ICAO wider- den, so ist gemäß § 11 Abs 3 PStG auf sprechen, wonach im Reisepass in der Vi- Antrag der Name in der gebräuchlich ge- sible Inspection Zone (VIZ) nur Großbuch- wordenen Schreibweise einzutragen. Ge- staben zur Anwendung kommen sollen. mäß § 7 PStV ist dem Antrag der Nachweis Dessen ungeachtet würde in der maschi- darüber, dass eine vom rechtmäßigen Fa- nenlesbaren Zone das scharfe-s ("ß") wie- miliennamen oder Vornamen abweichende der in ein Doppel-ss ("ss") transliteriert Schreibweise gebräuchlich geworden ist, werden müssen. anzuschließen. Um davon sprechen zu können, dass eine Schreibweise ge- Umgesetzte Lösung. Um Schwierigkeiten bräuchlich geworden ist, bedarf es der An- für österreichische Staatsbürger im Aus- nahme, dass die Verwendung dieses Na- land zu vermeiden, die sich durch die 56
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 57 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL Schreibweise des Namens im Reisepass mit Hilfe des Identitätsdokumentenre- ergeben könnten, kann gemäß § 6a Z 4 gisters (IDR) ausgestellt. Seit diesem PassV25 die Erklärung von in Namen ver- Zeitpunkt ist es auch möglich ein schar- wendeten Ligaturen in den amtlichen Ver- fes-s ("ß"), in Reisepässen darzustellen. merken eingetragen werden. Zu diesem Davor musste dieser Buchstabe man- Zweck wurde im Identitätsdokumentenre- gels Darstellbarkeit in Blockbuchstaben gister ein eigener Textblock mit einem drei- in ein Doppel-s ("ss") transliteriert wer- sprachigen Vermerk geschaffen, durch den den. Um Schwierigkeiten für österrei- auf die in der deutschen Sprache verwen- Grundsätzlich erfolgt die Eintragung chische Staatsbürger im Ausland zu deten "Sonderzeichen" hingewiesen wird. eines Namens in den Reisepass auf- vermeiden, die sich durch die Erfolgt die Eintragung dieses amtlichen grund der vorgelegten Personenstands- Schreibweise des Namens im Vermerks bei der Neuausstellung eines urkunden. Gemäß § 47 AVG begründen Reisepass ergeben könnten, kann Reisepasses, so schließt der amtliche Ver- diese Urkunden den vollen Beweis des- gemäß § 6a Z 4 PassV die Erklärung merk unmittelbar an die Personendaten- sen, was darin von der Behörde amtlich von in Namen verwendeten Ligaturen seite an, dh die Personendaten und der verfügt oder erklärt wird, insbesondere in den amtlichen Vermerken amtliche Vermerk sind ohne Umzublättern daher auch die Schreibweise des Na- eingetragen werden. gleichzeitig lesbar. Weiters wird durch die- mens einer Person. Ein Abweichen von se Vorgangsweise, dem Gedanken des dieser Schreibweise würde einen Na- Bürgerservices Rechnung getragen, da die men unzulässigerweise verändern. Eintragung des amtlichen Vermerks bei Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Neuausstellung für den Bürger kosten- bei Eigennamen die Rechtschreibregeln frei erfolgt. keine Anwendung finden. Daher ist auch eine kombinierte Schreibweise von Klein- und Großbuchstaben im Na- men möglich. Österreich richtet sich bei der Aus- stellung von Reisedokumenten aber Österreich richtet sich bei der auch nach den Empfehlungen der ICAO. Ausstellung von Reisedokumenten Diese sehen vor, dass Reisepässe auch nach den Empfehlungen der grundsätzlich in Blockbuchstaben aus- International Civil Aviation gestellt werden sollen. Die ICAO eröff- Organisation. Diese sehen vor, dass Zusammenfassung net aber auch Abweichungen, wenn besondere Buchstaben (je nach natio- Reisepässe grundsätzlich in Blockbuchstaben ausgestellt naler Eigenart) gedruckt werden sollen. werden sollen. Da das scharfe-s ("ß") nur im deutsch- Dieser Artikel behandelt das Problem sprachigen Raum Anwendung findet, der Schreibweise eines Namens in ei- ist dieser Buchstabe unter dem Begriff nem österreichischen Reisepass, wenn "nationale Eigenart" zu subsumieren. dieser ein scharfes-s ("ß") enthält. An- Um in Zukunft derartige Schwierig- lassfall waren Schwierigkeiten eines ös- keiten bei einem Grenzübertritt zu ver- terreichischen Staatsbürgers bei der meiden, wurde vom BM.I die Möglich- Ausreise aus der Türkei, da der im keit der Eintragung eines dreisprachi- Blockbuchstaben geschriebene Name gen amtlichen Vermerks geschaffen, ein scharfes-s ("ß") enthalten hat. In der der auf dieses Spezifikum der deut- MRZ wurde dieser Buchstabe richtiger- schen Sprache hinweist. Für den Bür- weise als Doppel-s ("ss") dargestellt. ger fallen bei der Neuausstellung eines Österreichische Reisedokumente wer- Reisepasses dadurch auch keine zu- den seit dem Jahr 2001 österreichweit sätzlichen Kosten an. 57
Ausgabe03-06_Druck64-09a.qxp 10.09.2006 13:05 Seite 58 AUSGABE 3/2006 .SIAK - JOURNAL Literaturhinweise 1 14 Bei einer Ligatur handelt es sich um eine Buchstaben- BGBl 1980/308. verbindung wie zB "ß" oder "&"; vgl dazu etwa http://de. 15 wikipedia.org/wiki/Ligatur_%28Typografie%29 (31.05. Vgl auch Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 23. 2006). Auflage, 1113. 2 16 Machine Readable Zone. Erlass des BMI v 14.06.1954, GZ 45.579-9/54. 3 17 Die Internationale Zivilluftfahrtorganiation hat derzeit Duden, Die deutsche Rechtschreibung, 23. Aufla- 168 Mitglieder und ist eine Spezialorganisation der ge, 73. UNO (vgl Neuhold, H./Hummer, W./Schreuer,C. Öster- 18 reichisches Handbuch des Völkerrechts, Rz 1877). Ös- Vgl Österreichisches Wörterbuch, 39. Auflage, 749, terreich ist seit 1958 Mitglied. Die ICAO befasst sich mit Pkt 1.5; Duden, Die deutsche Rechtsschreibung, 23. internationalen Standards in der Zivilluftfahrt, zB Flug- Auflage, 1120, § 25 E3. hafensicherheit, Flughafenkennungen, aber auch ein- 19 heitlichen Reisedokumenten. Achtzehnter und Neunzehnter Bericht der Volksan- waltschaft an den Kärntner Landtag (1998 – 1999), VA 4 Der Name wurde von der Redaktion geändert. 135-V/98. 5 20 Der Druck der MRZ in den Pass erfolgt auf Grundlage Vgl http://de.wikipedia.org/wiki/Diakritische_Zeichen von § 3 Abs 2 PassG. (31.05.2006). 6 21 Darstellbar sind derzeit die Buchstaben der ISO Nor- Siehe ICAO Document 9303 Part 1, Fifth Edition men: ISO 8859-1 (Latin 1) , ISO 8859-2 (Latin 2) und 2003, Section III, 6.3.4: "Use of upper-case characters ISO 8859-9 (Latin 5). is recommended". 7 22 Vgl zur Frage des Sprachenregelung der Minderhei- Vgl Erlass des BMI v 30.03.2001, GZ 64.270/2- ten (Kolonovits, D. (1999). Sprachenrecht in Öster- III/16/b. reich). 23 VwGH vom 20.05.1994, Zl 93/01/1246 = ÖStA 8 Passgesetz 1992, BGBl 839. 1995,2. 9 24 VwGH vom 17. 01. 2006, Zl 2002/18/0186. Vgl zu den Kosten: Gebührengesetz 1957, BGBl Nr 267/1957; Verordnung der Bundesregierung über die 10 Walter, R./Mayer, H. (2003). Verwaltungsverfahrens- Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der recht, Rz 340. Bundesverwaltung und über die Art ihrer Einhebung bei den Bundesbehörden Bundesverwaltungsabgabenver- 11 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, ordnung 1983 – BVwAbgV, BGBl Nr 24/1983. BGBl 51 (Wv). 25 Passverordnung BGBl II 222/2006. 12 Zivilprozessordnung, RGBl 1895/1913. 13 Personenstandsgesetz, BGBl 1983/60. 58
Sie können auch lesen