DIE VERTEILREGELN DER ZEITUNGSZUSTELLUNG - Alle Informationen rund um Ihren Job
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rheinische Direkt-Werbung DIE VERTEILREGELN DER ZEITUNGSZUSTELLUNG Alle Informationen rund um Ihren Job
2 VOR DER VERTEILUNG Hallo und willkommen! Herzlich willkommen in unserem Team. Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Damit alles gut klappt, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Bei Fragen helfen wir gerne! Vor der Verteilung: Lieferschein prüfen Ihre Zeitungen werden spätestens am Verteiltag angeliefert – in der Regel bis 12 Uhr. Und zwar an der Stelle, die Sie beim Einstellungsgespräch vereinbart haben. Nachdem die Zeitungen für Ihren Zustellbezirk geliefert worden sind, prüfen Sie bitte: Haben Sie die richtige Ausgabe erhalten? Stimmt die Kennung? Oft werden neben der Zeitung noch Handbeilagen angeliefert. Die müssen vor der Verteilung in die Zeitungen eingelegt werden. Diese zusätzliche Arbeit wird natürlich auch zusätzlich bezahlt. Wenn irgend etwas mit der Anlieferung nicht stimmt, melden Sie sich – bitte vor der Verteilung! Die Telefonnummer des für Sie zuständigen Ansprechpartners finden Sie immer ganz oben auf Ihrem Lieferschein. Verteilen Sie mehrere Bezirke? Es kann sein, dass dort unterschiedliche Ken- nungen bzw. Handbeilagen verteilt werden sollen. Achten Sie bitte darauf, dass in jedem Bezirk genau das Richtige ankommt. i Wurde Ihnen der Lieferschein gut erklärt? Wenn nicht, fragen Sie nach! Der Lieferschein fehlt? Rufen Sie gleich Ihren Ansprechpartner an.
LIEFERSCHEIN 3 Der Lieferschein Ihr Ansprechpartner Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte Mustermann, Hans RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & an Ihren zuständigen Kontrolleur: 0170-100100100 August-Horch-Str. 10 51149 Köln Muster, Marianne Bei Muster, RückfragenMarianne Mustermann,ZV wenden Sie sich bitte Kölner Wochenspiegel Hans 02.05.2018 RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Musterstr. XY Herforder an Ihren Str.Kontrolleur: zuständigen 1 153 / 11 August-Horch-Str. 10 TourNr / 0170-100100100 12345 50737 Köln 51149 Köln Köln Lfd.Nr: Muster, Marianne ZV Kölner Wochenspiegel 02.05.2018 Herforder Str. 1 50737 Köln Ausgabe: TourNr / Das ist die Bündelung: WEI 153 / 11 Lfd.Nr: Soviel Stück sind in Bezirk 145031 Paketgröße: Ausgabe: einem Paket Zeitungen 20 WEI WEI Longerich Seheinerstraße Auflage: 333 Bezirk 145031 Paketgröße: 20 Haben Sie die richtige Haben Sie die richtigen WEI Longerich Für die heutige Kennung erhalten? Verteilung Seheinerstraße Auflage: haben wir eine Regelarbeitszeit 333 von 02:30 Stunden ermittelt.Mengen erhalten? !Kennung !Beilagen 1 Zum Beispiel: Pakete Lose Gewicht 16 gebündelte Pakete und Für die heutige Verteilung haben wir eine Regelarbeitszeit von 02:30 Stunden ermittelt. 36 20 Aldi Dormagen Köln , 16 13 420 g13 lose Zeitungen. Macht bei einer Bündelung von 20 1 Hardeck Möbel Bochum , !Kennung Media Markt D Köln I-IV, !Beilagen Pakete Lose GewichtStück pro Paket insgesamt Ostermann HL_Z1 b, 333 Zeitungen. Porta - P 18 mit Köln 20 Aldi Dormagen Einleger, , 420 gDie Bündelung steht in der 36 Saturn Neueröffnung Hohe 16 13 Hardeck Möbel Bochum , Str., Segmüller Media Markt1805 GGAI-IV, D Köln (Nord 2) Spalte ganz links. Voswinkel Ostermann- HL_Z1 VST 1135b, Köln-Chorweiler Porta - P 18 mit Einleger, Soviel Stück sind in einem Paket Handbeilagen Saturn Neueröffnung Hohe Str., 1 eingelegt werden. Handbeilagen/Prospekte Segmüller 1805 GGA (Nord 2) - diese müssen 1100 von Ihnen [H] Media -Markt Voswinkel VST D Köln 1135 I-IV Köln-Chorweiler 331 43 g 1 Liebe(r) Zusteller(in), Handbeilagen/Prospekte in Ihrem Bezirk sind folgende Reklamationen in der letzten Woche eingegangen. Hier können Sie z.B. sehen, 1100 [H] Media Markt D Köln I-IV 3 331 43 g Bitte beachten Sie diese Zustellhinweise zukünftig. ob es nach der letzten Ver- Straße Liebe(r) Zusteller(in), Name Grund teilung Beschwerden gab. Notiz Johannes-Dech-Straße in 13Reklamationen Ihrem Bezirk sind folgende Muster,inGabriele Zustellung der letzten Woche bitte sicherstellen! eingegangen. SehrAchten Sie auch geehrte Damen und auf Bitte beachten Sie diese Zustellhinweise zukünftig. Herren, seit ca. 6 eventuelle VIP-Adressen. Straße Name Grund Notiz Johannes-Dech-Straße Neue Zustellverbote Starenweg XY 13 Muster, Gabriele Zustellung bitte sicherstellen! Sehr geehrte Damen und ( *befristete Zustellverbote ) Herren, seit ca. 6 Strasse Name Bemerkung Seheinerstr. 2 Ganzes Haus, Neue Zustellverbote (Seheinerstr. 16 *befristete Zustellverbote ) Ganzes Haus, Strasse Zustellverbote Name Bei diesen Adressen Bemerkung Meisenweg Seheinerstr. 2XY Ganzes Haus, bitte nicht oder nur Strasse Name Bemerkung Amselweg Seheinerstr.XY 16 Ganzes Haus, Graseggerstr. 8 Bitte nur 40 Expl. zustellen, teilweise zustellen. Graseggerstr. 17 Zustellverbote Muster Graseggerstr. 2 b Strasse Bayirkan, Name Bemerkung Graseggerstr. Finkenweg XY86a Bulawa, Graseggerstr. Bitte nur 40 Expl. zustellen, Graseggerstr. 6a Hohns, Drosselweg Graseggerstr.XY17 Muster Graseggerstr. 19b Pfeiffer, Lutz Graseggerstr. 2 b Bayirkan, Seheinerstr. 2 Ganzes Haus, Graseggerstr. 6a Bulawa, Seheinerstr. 16 Ganzes Haus, Graseggerstr. 6a Hohns, Graseggerstr. 19b Pfeiffer, Lutz Seheinerstr. 2 Ganzes Haus, Seheinerstr. 16 Ganzes Haus, \ \ 192.168.10.13\J J K\rdwvertrieb\ vertrieb\Berichte\Lieferschein_VIA.rpt 03.05.2018 12:04:40 Seite 12 von 24
4 WANN, WO, WER? WANN wird verteilt? Jugendliche, die noch schulpflichtig sind, dürfen bis 18 Uhr arbeiten, alle anderen bis 20 Uhr. Sollten Sie den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegen und Ihre Arbeit nach 2 Stunden noch nicht beendet haben, setzen Sie die Verteilung am nächsten Tag fort. Hierüber informieren Sie bitte unbedingt Ihren Ansprechpartner. WO wird verteilt? Zusammen mit Ihrem Vertrag bekommen Sie eine alphabetische Straßenliste. Da- rauf stehen alle Straßen bzw. Straßenabschnitte, die zu Ihrem Bezirk gehören. Wie der optimale Laufweg durch Ihren Bezirk aussieht, können Sie sich im Zusteller-Portal anschauen (siehe Seite 10). Verteilen Sie nur innerhalb Ihres eigenen Be- zirks! Wenn Sie Adressen nicht beliefern können (z.B. weil Sie nicht genug Zeitungen haben oder weil Sie den Briefka- sten nicht finden), sagen Sie uns bitte Bescheid. Melden Sie, wenn in Ihrem Bezirk neue Häuser gebaut werden und die Anzahl der Zeitungen deswegen nicht mehr ausreicht. Oder wenn Sie Zeitungen übrig haben, weil Häuser leer stehen. Nicht nur Privathäuser bekommen eine Zeitung! Sondern auch Büros, Arztpraxen, Behörden – und sämtliche Geschäfte. i Zustellverbote Wenn Sie gegen ein Zustellverbot verstoßen, kann ge- richtlich gegen uns vorgegangen werden. Daher sind Sie verpflichtet, bei jeder Verteilung zwingend auf die Einhaltung sämtlicher Verbote zu achten. Adressen, für die es Zustellverbote gibt, stehen auf Ihrem Lieferschein und/oder Sie finden einen Vermerk wie: „Bitte keine Zeitung!“ oder „Bitte kein kostenloses Anzeigenblatt!“ auf einem Briefkasten vor. Stellen Sie hier keine Zeitung zu. Ist für die Adresse bislang kein Zustellverbot erfasst/steht nicht auf Ihrem Liefer- schein, geben Sie uns eine kurze Info (Anschrift und Name des Anwohners). Wenn auf einem Briefkasten lediglich steht: „Bitte keine Werbung einwerfen“, dür- fen Sie unsere Zeitung zustellen.
WIE? 5 WIE wird verteilt? Zeitungen müssen grundsätzlich bitte ins Zeitungsrohr oder in den Briefkasten ge- steckt werden. Bei Geschäften, Büros, Praxen und Behörden bitte am besten per- sönlich abgeben. Bitte niemals Zeitungen vor die Tür legen! Wenn ein Haus weder Briefkasten noch Zeitungsrolle hat, melden Sie das bitte Ihrem Ansprechpartner – er wird klä- ren, wie Sie sich verhalten sollen. Bitte stellen Sie nur so viele Zeitungen zu, wie tatsächlich gebraucht werden, also i.d.R. eine Zeitung pro Haushalt bzw. Wohnung. Die Briefkästen sind innen? Klingeln Sie einfach, sagen freundlich „Guten Tag, ich bringe die Zeitungen“ und man wird Sie reinlassen. (Bitte nicht alle Bewoh- ner gleichzeitig aufschrecken, sondern erstmal nur bei einem klingeln!) Ein Rollgitter versperrt Ihnen den Weg? Bitte stecken Sie die Zeitung auf keinen Fall in das Gitter! Versuchen Sie stattdessen, zu einer ande- ren Uhrzeit vorbeizugehen bzw. dann, wenn das Gitter oben ist. i Grundsätzlich sind Sie zur persönlichen Ausführung der Tätigkeit verpflichtet. Sollten Ihnen im Ausnahmefall andere bei der Verteilung helfen, dann sorgen Sie bitte dafür, dass auch diejenigen gut informiert sind. Alles, was in diesem Merk- heft steht, ist wichtig. Inbesondere Zustellverbote müssen bedingungslos einge- halten werden.
6 NICHT VERGESSEN Unfallgefahr! Lassen Sie Ihr Verpa- ckungsmaterial nicht auf der Straße oder auf dem Gehweg liegen. Wenn ein Fußgänger über die Umreifungsbänder stol- pert, können schlimme Verpackungsmaterial ... und nicht auf den Gehweg! Verletzungen die Folge in die Mülltonne... sein. Nach der Verteilung Haben Sie nach der Verteilung noch Zeitungen übrig? Bitte nicht einfach wegwerfen - sollten Sie dabei beobachtet werden, könnte man denken, Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht! Bitte informieren Sie uns, wenn Zei- tungen übrig geblieben sind. Und wenn ich meine Arbeit einmal selbst nicht ausführen kann? Bitte versuchen Sie erst einmal selbst, eine Vertretung - beispielsweise im Freun- deskreis - zu finden. Wenn Sie fündig werden, geben Sie uns bitte den Namen und eine Telefonnummer des Vertreters durch. Keinen Vertreter gefunden? Dann sagen Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid (späte- stens vier Wochen vorher). Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht erreichen, kön- nen Sie sich auch direkt an die RDW-Zentrale wenden. i Pluspunkt Arbeitszeugnis Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein sind Fähigkeiten, die man auch im späteren Leben immer wieder unter Beweis stellen muss. Gerne stellen wir Ihnen ein Zeugnis aus und dokumentieren so die (oft erste) Arbeitserfahrung. Fordern Sie bei Bedarf auch gerne ein Zwischenzeugnis an - sehr nützlich, wenn Sie sich z.B. um einen Praktikumsplatz bewerben.
VERTEILHILFEN 7 Verteilhilfen Der Einsatz einer Verteilhilfe kann Ihre Arbeit deutlich erleichtern. Sind Sie un- schlüssig, welche Modelle geeignet sind? Suchen Sie online z.B. nach: Zeitungs- wagen, Bollerwagen, Handwagen oder Fahrradanhänger - und Sie erhalten eine Auswahl unterschiedlicher Modelle. Hier einige Beispiele: Da wir Ihnen Ihre Arbeit so weit wie möglich erleichtern wollen, unterstützen wir Sie gerne bei der Anschaffung und steuern 30 Euro bei! Diesen Betrag erhalten Sie zusammen mit Ihrem nächsten Monatslohn, wenn Sie uns den Kauf belegen. Ihren Zahlungsnachweis übersenden Sie bitte zeitnah per E-Mail, mit Foto oder PDF-Anhang, an verteilhilfe@rdw-koeln.de oder per Post an: RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Co. KG / z.Hd. Herrn Joachim Sauer August-Horch-Str. 10 / 51149 Köln Damit wir Ihre Einsendung zuordnen können, vermerken Sie auf dem Beleg bitte Ihren vollständigen Namen (wie im Vertrag) sowie die Bezirksnummer. Aktuelle Informationen und weitere Hinweise zum Thema finden Sie auch online unter: www.zusteller-jobs.net/verteilhilfen Hinweis zum Datenschutz: Ihre Rechnungsdaten werden ausschließlich zum Zwecke des Nachweises Ihrer Bestellung und zur anschließenden Abwicklung unserer Bezuschussung erfragt. Die Daten werden vertrau- lich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. i Einkaufswagen sind keine geeigneten Verteilhilfen! Einkaufswagen sind als Hilfsmittel ungeeignet! Wenn damit ein Unfall passiert, kommt die RDW nicht für den Schaden auf. Dasselbe gilt, wenn Sie beim Austra- gen Rollschuhe/Rollerblades tragen oder auf dem Skateboard unterwegs sind.
8 CORPORATE BENEFITS Mitarbeiter-Angebote Unseren Zustellern und Zustellerinnen steht der Zugang zu exklusiven Mitarbei- terangeboten zur Verfügung. So profitieren Sie: Besuchen Sie die Internet-Adresse: https://rdw-koeln.mitarbeiterangebote.de Dort ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Geben Sie dazu Ihre Mailadres- se ein, den Registrierungscode MITARBEITER2021 sowie ein freigewähltes Pass- wort. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail Ihren Aktivierungscode. Bitte beach- ten Sie, dass Ihre Zugangsdaten zeitlich begrenzt gültig sind. Nach Ablauf wird ein neuer Code in Ihrem Zustellerportal hinterlegt. Das Portfolio an attraktiven Angeboten wird monatlich um neue Anbieter und Angebote erweitert. Auf Wunsch können Sie einen Newsletter abonnieren, der Sie auf dem Laufenden hält. Wir hoffen, dass Sie von der Auswahl der Angebote profitieren und wünschen Ihnen viel Freude mit den Angeboten!
PRÄMIEN-PROGRAMM 9 25 € für Sie! Haben Sie Freunde, Bekannte oder Verwandte, die sich für einen Nebenverdienst interessieren? Nennen Sie uns Name, Vorname und Telefonnummer – und wenn auf diese Weise ein Vertrag zustande kommt, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie von 25,- Euro! * * Voraussetzung: Die Interessenten, die Sie uns nennen, wohnen nicht im selben Haushalt wie Sie und standen bis- lang nicht auf unserer Bewerberliste. Wenn eine der Personen, die Sie uns genannt haben, innerhalb von 2 Monaten eingestellt wird und mindestens 2 Monate lang für uns tätig ist, erhöhen wir Ihren Monatslohn einmalig um 25,- Euro. i Weitere Infos: www.zusteller-jobs.net/praemie-sichern
THEMA MINI-JOB 11 Die „Kurzfristige Nebenbeschäftigung“ Wie viel darf ich verdienen? Bis zu 450 Euro pro Monat. Wird mein Lohn komplett ausbezahlt? Das hängt von Ihrer Steuerklasse ab: Die Klassen 1-4 sind steuerfrei – dann wird der Lohn komplett ausbezahlt. Schüler haben in der Regel die Steuerklasse 1. Nur bei Klasse 5 oder 6 werden Steuern vom Verdienst abgeführt. Welche Steuerklasse Sie haben, erfahren Sie beim Finanzamt. Damit wir Sie beim Finanzamt richtig melden können, benötigen wir auch Ihre Steueridentifikationsnummer. Beides teilen Sie uns bitte auf dem Vertrag mit. Erhal- ten wir Ihre Steueridentifikationsnummer nicht, so müssen wir Ihren Lohn nach Steuer- klasse 6 abrechnen. Ist mein Mini-Job befristet? Ja, Ihr Vertrag endet automatisch, wenn die darin notierte Frist erreicht ist (also nach 70 Arbeitstagen oder nach zwölf Monaten - je nachdem, was eher eintritt). Das ist bei kurzfri- stigen Beschäftigungen immer so. Falls Sie vorher schon eine andere kurzfristige Beschäf- tigung hatten, werden diese Arbeitstage mitgezählt. Darf ich noch einen weiteren Mini-Job ausüben? Nur, wenn es eine geringfügige Beschäftigung ist. Und denken Sie bitte daran, uns in jedem Fall Bescheid zu sagen, wenn Sie vorhaben, einen weiteren Nebenjob anzunehmen! Weitere Infos gibt die Mini-Job-Zentrale im Internet: i www.minijob-zentrale.de (Rubrik „Häufige Fragen“) Was muss ich sonst noch wissen? Laut Jugendarbeitsschutzgesetz „dürfen Kinder über 13 Jahren mit dem Austragen von Zei- tungen bis zu zwei Stunden werktäglich beschäftigt werden. Nach Rechtsauffassung des staatl. Amtes für Arbeitsschutz Köln, ist die Beschäftigung für Kinder u.a. nur dann geeig- net, wenn sie zu Urlaubszwecken unterbrochen werden kann, ohne eine Verpflichtung, die Verteilung durch einen Dritten vornehmen zu lassen. Kinder dürfen nicht zwischen 18.00 und 8.00 Uhr und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.“ Der Gesetzgeber ver- steht unter Kindern auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, die vollzeitschulpflichtig sind. Noch mehr Infos gibt‘s online - zum Beispiel Hinweise der Berufsgenossenschaft zum Thema Arbeitssicherheit, Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Audio-Files. Gehen Sie dazu auf folgende Seite: www.rdw-zusteller.de Ihre Lohnunterlagen sowie weitere Informationen können Sie im Zustellerportal unter fol- gendem Link online abrufen: www.zustellerportal.info. Die Zugangsdaten bestehen aus Ihrer Personalnummer und Ihrem Geburtsdatum. Sollten Sie Ihre Personalnummer nicht zur Hand haben, finden Sie diese auch im Verwendungszwecktext Ihrer Lohnüberweisung, sowie auf Ihrem Arbeitsvertrag.
12 WEITERE INFOS ONLINE Ihr Zustellerportal Schon reingeklickt? In unserem Zusteller-Portal finden Sie allerhand Nütz- liches speziell für Ihre Bezirke. Wenn Sie www.zustellerportal.info aufrufen, sehen Sie als erstes die Anmelde-Maske (Bild 1). Zum Einloggen brauchen Sie Ihre Personalnummer, die Sie im Verwendungszweck Ihrer Lohnüberweisung, sowie auf Ihrem Arbeitsvertrag finden. Das Kennwort ist Ihr Ge- 1 burtsdatum – ohne Punkte und mit vierstelliger Jahres- zahl. (Beispiel: Aus dem 24. Mai 1979 wird das Kennwort „24051979“.) Der optimale Laufweg Ihre Bezirkskarten finden Sie in der linken Spalte unter 3 Dokumente (2). 2 Hier sehen Sie u.a. für alle Ihre Bezirke die sogenannte Gangfolge (3). Auch für Vertretungsbezirke. (Je nach Browser-Einstellung lässt sich das hinterlegte PDF-Dokument sofort öffnen - oder Sie wählen „Speichern unter“ und legen die Datei zunächst auf Ihrer Festplatte ab. Zum Öffnen benötigen Sie dann z.B. das Programm „Adobe Acrobat Reader“.) Das Besondere an diesen Karten (4): Hier ist der „optimale Laufweg“ eingezeichnet – also der schnellste Weg, um alle Adressen Ihres Bezirks zu errei- 4 chen. Startpunkt ist immer Ihre Anlieferstelle – folgen Sie der schwarzen Linie und beachten Sie die Pfeilrich- tung. Nach der Karte kommt die Liste (5): Alle uns bekannten Häuser Ihres Bezirks im Überblick – und zwar in der Reihenfolge, wie der optimale Laufweg sie vorgibt. Probieren Sie’s aus: Wer sich an diese Emp- fehlung hält, spart sich Umwege! 5
WEITERE INFOS ONLINE 13 Ihre Lohnabrechnung Im Zusteller-Portal stellen wir auch Ihre monatli- chen Lohn-Abrechnungen bereit. Darüber hinaus finden Sie, unter Meldungen, be- sondere Hinweise zur aktuellen Verteilung. Jeder Klick zählt! Kleine Klicks mit großer Wirkung: www.vip-leser.de Wir bitten um Ihre Unterstützung: Steckt bei Ihnen privat unsere Zeitung (bzw. un- sere Prospekte) immer ordnungsgemäß im Briefkasten? Sie klicken Ja oder Nein - und schon wissen wir Bescheid. Mit Ihrem Klick helfen Sie uns, frühzeitig zu erkennen, wenn in einem Bezirk ir- gendwas schiefläuft. Dann können wir sofort reagieren - noch bevor unsere Leser und Kunden auf eventuelle Mängel aufmerksam werden. Das bedeutet: Ihre Rück- meldung sorgt ganz unmittelbar für zufriedenere Leser und zufriedenere Anzei- genkunden! Je mehr Mitarbeiter sich registrieren, desto repräsentativer sind deren Rückmel- dungen. Darum unsere Bitte auch an Sie: Melden Sie sich am besten noch heute an! So funktioniert es: Zunächst registrieren Sie sich einmalig. Dazu rufen Sie bitte fol- gende Website auf: www.vip-leser.de Nach jedem Verteiltag bekommen Sie dann eine kurze E-Mail von uns. Klicken Sie den darin enthaltenen Rückmelde-Link, dann öffnet sich ein Browser-Fenster. Nun müssen Sie nur noch auswählen, was zutrifft. Wenn Sie aus dem Verteiler wieder gelöscht werden möchten, melden Sie sich einfach ab: Jede zugesandte Mail enthält den entsprechenden Link.
14 DATENSCHUTZ Das Datengeheimnis Stand: März 2018 Verpflichtung auf das Datengeheimnis und allgemeine Hinweise zum Datenschutz 1. Ihre Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was ist das? Durch diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis soll Ihnen bewusst gemacht werden, dass Sie per- sonenbezogene Daten nicht durch eigenmächtiges Verhalten missbrauchen dürfen. Warum eine „Verpflichtung auf das „Datengeheimnis“? Jeder, der mit personenbezogenen Daten umgeht, muss auf das Datengeheimnis, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit, verpflichtet werden. Dies schreibt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in §5 BDSG vor. Die erfolgte Verpflichtung muss von der RDW bei einer Kontrolle der zustän- digen Aufsichtsbehörde LfDI NRW, Düsseldorf, vorgelegt werden! Was sind „personenbezogene Daten“ Art. 4 DSGVO? Einzelangaben über eine Person, z.B. Name, Vorname, Wohnort und -straße, Hausnummer, Geburts- datum usw. Im RDW-Lieferschein sind dies Personenangaben zu Reklamationen und vor allem die Ein- zelangaben zu Zustellverboten! Was ist Ihnen aufgrund des Datengeheimnisses nach §5 BDSG verboten? Sie dürfen die Daten nicht unbefugt anderen mitteilen oder weitergeben! Jeder Missbrauch zieht Sank- tionen nach sich! Im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung als Zusteller oder Fahrer sind Sie verpflichtet, mit den personenbezogenen Daten der Prospekt/Zeitungsempfänger, also der „Betroffenen“ vertraulich, rechtmäßig und weisungsgerecht umzugehen. „Unbefugt“ heißt Handeln ohne eine Erlaubnis! Sie müssen also über eine Rechtsgrundlage, eine Verordnung oder eine Weisung befugt sein, personenbezogene Daten zu erheben, zu nutzen oder weiterzugeben. Alles an- dere ist unbefugt und damit verboten! Verboten ist also zum Beispiel: • Unbeteiligten (Freunde, Bekannte, Nachbarn oder einfach Neugierige) Kenntnis von Ihren Zustelladressen zu geben oder diesen oder anderen Personen Einblick in den wöchentlichen Lieferschein zu gewähren. • Daten privat zu verwenden, auszuwerten, elektronisch oder schriftlich zu speichern. • Bei der Auslieferung den Lieferschein so abzulegen, dass Unbeteiligte ihn einsehen können. • Hinweise zu Zustellern an andere, nicht in der Zustellkette stehenden Personen zu geben. Und wenn doch ... Unter Geltung der DSGVO können Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen nach § 42 DSAnpUG- EU (BDSG-neu) sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Datenschutzverstöße können zugleich eine Verletzung arbeits- oder dienstrechtlicher Pflichten bedeu- ten und entsprechende Konsequenzen haben. Außerdem können Sie zum Schadenersatz bei Inregres- snahme durch die RDW, wenn diese zu einem Schadenersatz verpflichtet ist, herangezogen werden! Auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit bei der RDW besteht Ihre Verpflichtung ohne zeitliche Begren- zung fort. Darauf werden Sie hiermit ausdrücklich hingewiesen.
DATENSCHUTZ 15 2. Allgemeine Hinweise zum Datenschutz 2.1 Allgemeines Der Datenschutz regelt das individuelle „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ in gesetzlichen Grundlagen über Umgang und Verarbeitung personenbezogener Daten auf • europäischer (z.B. „EU-Datenschutz-Grundverordnung DSGVO“) und auf • nationaler Ebene (z.B. zahlreiche „bereichsspezifischen Regelungen“, Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze). 2.2. Betroffene Der Datenschutz schützt die Rechte des Betroffenen (Art. 12 – 23 DSGVO) beim Umgang mit dessen personenbezogenen Daten. Die Rechte eines Betroffenen sind umfangreich ausgestaltet. Auch Ihnen würde es nicht recht sein, wenn Daten über Ihre Person und Ihre persönlichen Verhält- nisse Unbefugten zur Kenntnis kommen! Betroffene i.S. des BDSG sind im Bereich der RDW neben der bereits beschriebenen Personenkatego- rie alle Mitarbeiter der RDW als Beschäftigte. (vergl. § 3 Abs. 11 BDSG). 2.3 Hilfe und Unterstützung bei Fragen und Unklarheiten In allen Fragen zum Datenschutz hilft Ihnen der Datenschutzbeauftragte der RDW, insbesondere, wenn Sie in Ihrem Verhalten unsicher sind oder Fragen von Betroffenen nicht sofort beantworten können. Fragen Sie im Zweifelsfalle; lieber einmal zu viel! Den Kontakt, wie auch weitere Informationen, finden Sie auf unserer Seite www.rdw-koeln.de unter Datenschutz. Die sich aus Ihrem Vertrag mit RDW ergebende Verschwiegenheitspflicht wird durch diese Verpflich- tung auf das Datengeheimnis nicht berührt. 3. Bestätigung Mit Ihrer Unterschrift im Arbeitsvertrag bestätigen Sie, diese Verpflichtung gelesen und verstanden zu haben. Weitere Informationen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) finden Sie in einer Broschüre, die Sie kostenlos herunterladen oder bestellen können: www.bfdi.bund.de oder Tel. 0228 997799-0. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft Sollte, trotz aller Vorsicht, in Ausübung Ihrer Tätigkeit einmal ein Arbeitsunfall passieren, sind Sie über Ihre Berufsgenossenschaft versichert. Zuständig ist die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse), Telefon: 0221 3778-0. Weitere Infos: www.bgetem.de
16 Auf einen Blick! Bevor ich mit den Zeitungen loslaufe, erstmal vergewissern, ob’s die richtigen sind. Dabei hilft der Lieferschein. Handbeilagen vor der Verteilung einlegen. Nur am Erscheinungstag verteilen. Wenn ich das nicht schaffe: gleich Bescheid sagen! Nicht in den falschen Straßen verteilen – darum die Straßenliste beachten. Nicht nur die Privathäuser beliefern, sondern auch die Geschäfte. Die Zeitungen ausschließlich in die Briefkästen oder Zeitungsröhren stecken, dabei stets mögliche Zustellverbote beachten. Es ist nicht erlaubt, Verteilmaterial von anderen Firmen zusammen mit unseren Zeitungen zu verteilen! Unser Tipp Schauen Sie sich unsere Info-Videos an! Besuchen Sie uns unter www.zusteller-jobs.net/das-wich- tigste-zusammengefasst i Mein Ansprechpartner Herr/ Frau: Telefon: E-Mail: Und wenn Ihr direkter Ansprechpartner mal nicht erreichbar ist: 02203 1883-0 (montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr). Stand: 01/2021 www.rdw-koeln.de RDW Rheinische Direkt-Werbung GmbH & Co. KG | August-Horch-Str. 10 . 51149 Köln
Sie können auch lesen