Neobiota Massnahmenplan 2022-2025 - Kanton Zürich
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Kanton Zürich Baudirektion Massnahmenplan Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Neobiota 2022–2025
Massnahmen gegen invasive Invasive Neobiota – gebietsfremde Arten sind so handelt der Kanton Zürich notwendig Durch die globale Vernetzung gelangen immer mehr Der Kanton Zürich will durch invasive Neobiota ver Tiere und Pflanzen an Orte fernab ihrer ursprünglichen ursachte Schäden begrenzen. Mit dem vorliegenden Verbreitung. Manche dieser Arten breiten sich an den Massnahmenplan Neobiota 2022–2025 geht der neu besiedelten Orten stark aus und richten Schäden Kanton Zürich frühzeitig und entschlossen gegen an: die invasiven Neobiota. invasive Neobiota vor. Damit strebt der Kanton eine Vorbildfunktion im Umgang mit invasiven Neobiota an. Invasive Neobiota sind beispielsweise Pflanzen (invasive Neophyten) oder Tiere Im Zentrum des kantonalen Vorgehens gegen invasive Neobiota steht das Leitziel: (invasive Neozoen). Ihre Verbreitung kann absichtlich (durch Import) oder unabsichtlich (als blinde Passagiere) geschehen. Keine übermässige Beeinträchtigung von wichtigen Schutzgütern durch invasive Neobiota. Invasive Neobiota bedrohen die Biodiversität Invasive Neobiota haben an ihrem neuen Ort kaum natürliche Feinde. Darum breiten sie sich unkontrolliert aus, was schwerwiegende Folgen für die Biodiversität hat: Schutzgüter Methodische Ansätze Im Vordergrund stehen die nachfolgenden Schutzgüter. Für jeden Bereich und jedes Handlungs – Invasive Neobiota verdrängen andere Arten. Die menschliche Gesundheit hat dabei oberste Priorität. feld sind verschiedene methodische Einheimische Arten Gebietsfremde – Invasive Neobiota führen zum Verschwinden von oft seltenen Spezialisten Ansätze denkbar. Es gilt, den jeweils bieten Lebensraum Arten hingegen (z.B. Insekten), welche von einer verdrängten Art abhängig sind. optimalen Ansatz zu wählen. und Nahrung für sind meist wertlos – Durch die weltweit starke Verbreitung von wenigen invasiven Neobiota gleichen viele einheimische für einheimische sich verschiedene Regionen in ihrer Artenzusammensetzung einander an und Befähigen Lebewesen. Lebewesen. verlieren ihre biologische Einzigartigkeit. Informieren, ausbilden, überzeugen, Materialien zur Verfügung stellen Forscher auf der ganzen Welt warnen darum, dass invasive Neobiota zu den fünf grössten Gefahren für die Biodiversität gehören. Unterstützen Gesundheit von Vielfalt von Arten Nachhaltige land- und Mensch und Tier und Lebensräumen forstwirtschaftliche Koordinieren, Anreizsystem Invasive Neobiota richten Schaden an Produktion anwenden, Synergien nutzen Invasive Neobiota gefährden nicht nur die Biodiversität. Einige Arten bedrohen zu sätzlich die Gesundheit von Mensch und Tier: Sie können Atemwegsbeschwerden, Durchsetzen Allergien, schwere Verbrennungen oder Vergiftungen auslösen. Andere Arten be Vollzug, Kontrolle schädigen Infrastrukturen wie Strassen oder Gebäude: Sie brechen Strassenbeläge auf, überwuchern das Innere von Wasserleitungen oder führen zur Erosion von Uferdämmen. Durch den Klimawandel verschärft sich die Problematik, weil sich viele Neobiota in heissem trockenem Klima gut behaupten können. Integrität des Erhalt von Infra- Wohlbefinden Frühzeitiges Handeln ist wichtig Eigentums strukturanlagen und Erholung Japanischer Staudenknöterich Gelingt es, Einschleppung und Freisetzung neuer invasiver Neobiota zu vermeiden, kann Strassenbeläge und Mauern durchbrechen und zerstören. so können sich diese gar nicht erst ansiedeln. Dies ist die wirksamste und günstigste Massnahme. Durch frühe Erkennung und sofortige Bekämpfung können kleinere Bestände meist mit mässigem Aufwand entfernt werden. Grosse Bestände lassen sich nur noch mit grossem Aufwand und einer langjährigen Strategie unter Kontrolle Um ein umfassendes Vorgehen gegen invasive Arten zu ermöglichen, umfasst der bringen. Massnahmenplan Neobiota vier Bereiche mit folgenden Teilzielen: Prävention: Vollzugs-Grundlagen: …80 h in …250 h in Im Kanton Zürich wird vorbeugend Das Risiko durch invasive Neobiota ist 5 Jahren… >8 Jahren gehandelt; es werden keine invasiven bekannt und dient als Grundlage für Pflanzenarten neu angepflanzt. den Vollzug der rechtlichen Vorgaben. Zur Tilgung Koordination: Bekämpfung: benötigte Zeit: Die Koordination der Massnahmen Im Kanton Zürich gehen alle Betroffe Bei invasiven Arten wie dem 20 Sekunden gegen invasive Neobiota ist durch ei nen mit einer klaren Strategie gegen Einjährigen Berufkraut gilt: nen funktionierenden Dialog zwischen invasive Neobiota vor. Die ersten Einzelpflanzen suchen allen Akteuren gewährleistet. und jäten, dies erspart hohe Kosten in Zukunft! Harmloser Anfang Rasches Wachstum Auf Jahre hinaus viel Arbeit Das breitgefächerte Massnahmenbündel ist in 14 Handlungsfelder gegliedert. Die Übersicht auf den Seiten 6–9 zeigt die Handlungsfelder und Massnahmen auf einen Blick. Ausgewählte Themen werden auf den weiteren Seiten genauer erläutert. 2 3
Wirksame Bekämpfung Invasive gebietsfremde von invasiven gebiets- Tiere – ein wachsendes fremden Pflanzen Problem Viele invasive Neophyten sind schon seit langem bei Ob Tigermücke, Signalkrebs oder Waschbär: Invasive M uns verbreitet. Doch die Entwicklung läuft weiter: Neozoen sind auf dem Vormarsch. Sie verdrängen 9 Regelmässig tauchen neue Arten auf, die eingeschleppt einheimische Arten, schleppen Krankheiten ein oder worden sind oder sich plötzlich invasiv verhalten. Im richten hohe Schäden an der Infrastruktur an. Viele dieser M 11 Zusammenhang mit der Klimaerwärmung wird sich die Tiere werden unbeabsichtigt durch Menschen verschleppt. Problematik noch verschärfen. Manche werden aber auch absichtlich ausgesetzt. Je stärker sich invasive Neophyten verbreiten, desto teurer wird es, sie wieder zu be seitigen. Das Ziel ist darum, die vorhandenen Mittel bereits jetzt möglichst wirkungs Beispiele invasiver Neozoen und ihrer Verbreitungswege voll einzusetzen, um hohe zukünftige Kostenfolgen zu vermeiden. Dazu eignet sich eine Doppelstrategie, die einen flächenspezifischen Ansatz mit einem gesonderten Reiseverkehr aus dem Süden: Vorgehen gegen einzelne Arten ergänzt. M Tigermücke (Aedes albopictus): Kann verschiede 5.2 ne Tropenkrankheiten übertragen. Der Kanton Zürich Für Berufkraut, Goldrute & Co. gilt: Flächenspezifische Strategie optimiert die Wirkung überwacht Tigermücken an mehreren Standorten mit Wehret den Anfängen! Bei der Bekämpfung von invasiven Neophyten wenden wir in erster Linie eine flächen Mückenfallen. Auffällige Funde melden Sie bitte unter spezifische Strategie an. Das wichtigste Ziel ist, ökologisch besonders wertvolle so www.muecken-schweiz.ch. wie noch weitgehend Neophyten-freie Flächen dauerhaft von invasiven Neophyten Prävention ist zentral freizuhalten. So kann mit den eingesetzten Ressourcen der grösste ökologische Nut Bautätigkeit über Erdreich Im Gegensatz zu Pflanzen können zen erzielt werden. Auf Flächen mit invasiven Neophyten werden langfristige Mass M und Material: sich Tiere bewegen und sich vor nahmen in Abhängigkeit der Befallsdichte definiert. 5.2 Vernachlässigte Ameise (Lasius neglectus): uns verstecken. Sind sie erst einmal Bildet grosse Kolonien, die mit üblichen Mitteln da, breiten sie sich selbständig teil Besonders schädliche und neue Arten im Fokus gegen Ameisen meist nicht getilgt werden können. weise über weite Strecken aus. Eine Einige invasive Neophyten richten besonders hohen Schaden an. Sie bedrohen un Vorhandene Standorte werden im Kanton Zürich er Tilgung von grösseren Beständen ist sere Gesundheit oder Infrastrukturanlagen, oder sie lassen sich nur mit sehr hohen fasst. Für befallene Standorte gelten Auflagen bei deshalb fast ausgeschlossen. Neue, Kosten wieder entfernen. Eine gezielte Strategie hilft, solche Schäden gering zu hal Bauvorhaben. Bei auffälligen Funden wenden Sie kleine Bestände sollen daher sofort ten. Andere invasive Neophyten wiederum treten ganz neu auf oder sind noch kaum sich an neobiota@bd.zh.ch. getilgt werden, falls dies technisch M verbreitet. Solche Arten lassen sich häufig noch mit geringem Aufwand tilgen, was machbar ist. Die wichtigste Mass 9 zukünftige Kosten spart. Besonders schädliche sowie neue invasive Neophyten gelten Pflanzenimport und -handel: nahme gegen invasive Tierarten ist darum als Fokusarten. Sie werden mit einer artspezifischen Strategie bekämpft. Südamerikanischer Plattwurm (Obama nunga- jedoch die Prävention. Die betrof ra): Frisst Regenwürmer und Schnecken, kann dadurch fenen Akteure müssen sensibilisiert Bei sehr dicht überwucherten Standorten die Bodenqualität beeinträchtigen. Durch regelmäs werden, damit sie helfen, die weitere wird im Einzelfall eine geeignete Lösung sige Sensibilisierung und Kontrollen in Gartencentern Verbreitung von invasiven Neozoen gesucht. M soll die Verbreitung reduziert werden. Prüfen Sie Ihre zu verhindern. Dazu müssen auch Flächenspezifische Strategie Fokusarten 3.1 Pflanzen vor dem Einpflanzen. Bei auffälligen Funden die Verbreitungswege jeder Art be wenden Sie sich an neobiota@bd.zh.ch. kannt sein. 1. Ökologisch besonders wertvolle Flächen Gewässerwechsel mit Booten Ziel: Freihalten und Wassersportgeräten: Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis): M Überwächst und schädigt Infrastruktur wie Wasser – Ambrosia 7.2 2. Neophyten-freie Flächen leitungen, Wasserstege und Bootsrümpfe, verdrängt – Riesenbärenklau Ziel: Freihalten viele einheimische Arten. Der Kanton Zürich überwacht – Schmalblättriges Greiskraut M – Quarantäneorganismen Quaggamuscheln und führt Sensibilisierungskampa 10 – Neue und nur lokal auftretende Arten gnen durch. Er bietet zudem Unterrichtsmaterial für 3. Mittelstark befallene Schulen und Vereine an. Reinigen Sie Boote, Wasser Ziel: Kantonsweit reduzieren bis tilgen Flächen sportgeräte und Fischereimaterial bei einem Wechsel Ziel: Mittel- bis zwischen Gewässern sorgfältig, um einer Verschlep langfristig reduzieren pung vorzubeugen (Anleitung unter zh.ch/aquatische- neobiota). Der Riesenbärenklau soll im ganzen Kanton Zürich getilgt werden. 4. Sehr stark befallene Aussetzung vor allem aus Standorte M privater Haltung: – Japan. Staudenknöterich (Gewässer) Ziel: im Einzelfall zu – Erdmandelgras (landwirtschaftliche 7.1 Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys definieren scripta elegans): Verdrängt einheimische Arten (Am Nutzflächen) – Henrys Geissblatt (Wald) phibien, Schildkröten), überlebt lange und pflanzt sich – Götterbaum (Wald) hier z. T. auch fort. Der Kanton Zürich engagiert sich – Essigbaum (Bauflächen, Ruderalflächen) mit Information und Beratung sowie der Kontrolle Ziel: Lebensraumspezifisch beim Verkauf. In der Umwelt freigesetzte Rotwangen reduzieren bis tilgen schmuckSchildkröten werden eingefangen und in eine Auffangstation gebracht. 4 5
Die Handlungsfelder, Ziele und Massnahmen der kantonalen Neobiota-Strategie auf einen Blick 1 Kanton Koordination Das Vorgehen der kantonalen Fachstellen 2 Gemeinden im Zusammenhang mit invasiven Neobiota ist Koordination koordiniert. Gemeinden sind befähigt, verhältnismässige Massnahmen 1.1. Das kantonsinterne Vorgehen koordinieren gegen invasive Neobiota koordiniert umzusetzen. 1.2. Interne Beteiligte (Fachstellen, Unterhaltsdienste) 8 Kommunikation Prävention sensibilisieren und schulen 2.1. Neobiota-Kontaktperson in jeder Gemeinde bestimmen, regelmässig informieren und schulen 2.2. Gemeinden fachlich unterstützen und weitere Alle Akteure verstehen die Akteure auf Gemeindeebene sensibilisieren Problematik von invasiven Neobiota 7 Oeffentlichkeitsarbeit Prävention und kennen Handlungsoptionen. 2.3. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden fördern Die Einführung und Verbreitung von invasiven 8.1. Im Bereich Neobiota kantonsweit 3 Handel 10 Prävention Neobiota durch Private ist vermindert. Bekämpfung einheitlich kommunizieren 8.2. Einen jährlichen Kommunikationsplan Fokusarten Die Einführung und der Verkauf von invasiven 7.1. Eine Rückgabemöglichkeit (Auffangstation) erstellen und umsetzen Besonders schädliche Arten Neobiota durch Import und Handel sind minimiert. für gebietsfremde Haustiere schaffen sowie noch kaum vorhandene 6 Bauen/Neupflanzung Prävention 7.2. Präventive Massnahmen gegen die weitere Arten werden erkannt und 3.1. Die Grüne Branche (inkl. Internethandel und Import) Ausbreitung von aquatischen invasiven entfernt. informieren und kontrollieren Durch Bautätigkeit entstehen keine neuen Bestände von Neobiota durchführen 3.2. Massnahmen gegen die Einfuhr und den Handel mit invasiven Neobiota. Bepflanzung mit einheimischen Arten und 7.3. Akteure für die Problematik der Entsorgung Besonders schädliche 10.1. invasiven Neozoen umsetzen und koordinieren Verzicht auf invasive Neobiota fördern die urbane Biodiversität. sensibilisieren Arten eindämmen und 3.3. Nationales Verkaufsverbot für invasive Neophyten 7.4. Empfehlungen für Neupflanzungen erarbeiten längerfristig tilgen unterstützend vorantreiben 6.1. Standards für den Umgang mit invasiven Neophyten vor, und unter den Akteuren bekanntmachen Neue und nur lokal 10.2. während und nach Bauprojekten erarbeiten, bekanntmachen 7.5. Empfehlungen für den Unterhalt von auftretende invasive und durchsetzen Flachdächern erarbeiten Neobiota rasch 4 Risiko und Lösungen Vollzugsgrundlagen erkennen und gezielt 6.2. Neophytenkontrolle auf Flächen mit Ansiedlungspotential sicherstellen entfernen Das Risiko von verschiedenen invasiven 6.3. Anforderungen an Deponien, Kiesgruben etc. formulieren, Neobiota sowie Handlungsoptionen sind bekannt. bekanntmachen und kontrollieren 11 Oekologisch 6.4. Zum Schutz und zur Förderung der urbanen Biodiversität Bekämpfung 4.1. Instrumente zur Bewertung des Risikos konkrete Massnahmen erarbeiten, bekanntmachen und von invasiven Neobiota entwickeln 4.2. Bekämpfungsmethoden optimieren deren Umsetzung überprüfen wertvolle Gebiete und Handlungsoptionen erarbeiten Auf ökologisch wertvollen Flächen 4.3. Frühwarnlisten mit regionalspezifisch werden Neobiota langfristig eingedämmt. relevanten Arten erstellen und aktuell halten 11.1. Schutzgebiete von invasiven Neophyten frei halten 11.2. Invasive Neophyten in prioritären Waldgebieten bekämpfen 5 Erfassung Vollzugsgrundlagen 11.3. Die weitere Verbreitung von invasiven aquatischen Neobiota in Gewässern verhindern 9 Befallsspezifische 12 Harmonisierung Methoden und Instrumente zur Erfassung Bekämpfung 11.4. Besonders schützenswerte und Koordination von invasiven Neobiota stehen zur Verfügung revitalisierte Gewässerabschnitte von und werden angewendet. Bekämpfung 11.5. invasiven Neophyten frei halten Invasive Neophyten an ökologisch wert- Die Anliegen des Kantons im Zusammenhang Ressourcen zur Bekämpfung werden mit optimaler Wirkung eingesetzt. mit invasiven Neobiota sind harmonisiert mit externen 5.1. Werkzeuge zur Erfassung und Darstellung vollen Strassenböschungen gezielt tilgen Akteuren und abgeglichen mit weiteren Strategien. von Neobiota-Vorkommen anbieten und optimieren 11.6. Weitere ökologisch wertvolle Gebiete 5.2. Relevante Organismen mit regelmässigen 9.1. Neobiota-freie Gebiete von invasiven Neobiota frei halten gezielt von invasiven Neophyten frei halten 12.1. Die Koordination und Harmonisierung des Vorgehens Kontrollen überwachen 9.2. Problemstandorte erfassen und im Einzelfall beurteilen 9.3. Für mittelstark befallene Flächen langfristige Massnahmen erarbeiten und umsetzen gegen invasive Neobiota auf allen Ebenen unterstützen 12.2. Einfluss nehmen auf weitere Akteure (SBB, BAV, Astra) über Bundesstellen und kantonale Konferenzen 12.3. Massnahmenplan Neobiota mit anderen Strategien abgleichen
Gemeinsam gegen Bauen und Unterhalt – Neobiota – mehr Biodiversität, Unterstützung weniger Neophyten für Gemeinden auch im Siedlungsraum Den Gemeinden kommt bei der Umsetzung von Bauen ist eine wesentliche Verbreitungsquelle von Massnahmen gegen invasive Neobiota eine tragende invasiven Neobiota, sei es durch den Einbau von M Rolle zu. Sie stehen in ständigem Kontakt mit Privat belastetem Material oder die Verschleppung mit 2.2 personen, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft verunreinigten Fahrzeugen und Maschinen. M und kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten. 6 Ausserdem sind die Gemeinden selber im Besitz grosser Flächen. Besonders schädlich ist die Verbreitung von invasiven Neophyten ausserhalb des Siedlungsgebietes, unter anderem weil diese auf offenen Flächen leichter zu wu chern beginnen. Aber auch auf Baugrundstücken oder bei Begrünungen im Sied Der Kanton Zürich stellt den Gemeinden Umsetzung neuer Erkenntnisse lungsinneren sind invasive Neophyten ein Problem. Denn der Schutz und die För eine fachliche Beratung zur Verfügung, Durch das Pilotprojekt «Gemeinsam gegen Neophyten im Reppischtal» hat der Kan derung der Biodiversität im urbanen Raum werden immer wichtiger, und unsere um das Vorgehen gegen invasive ton Zürich wertvolle Erkenntnisse über Massnahmen gegen invasive Neophyten auf Insekten und Vögel sind auf eine grosse einheimische Pflanzenvielfalt angewiesen. Der Kanton Zürich macht Auflagen bei Neobiota in der Anfangsphase optimal Gemeindeebene gewonnen. Er unterstützt die Umsetzung dieser Erkenntnisse in Es sollen darum folgende drei Grundsätze beachtet werden: aufzugleisen. relevanten Bauvorhaben und unterstützt die den Gemeinden. Im Gegenzug wird von den Gemeinden erwartet, dass sie ein den Gemeinden bei der Umsetzung auf lokaler Anforderungen entsprechendes Neobiota-Konzept erstellen und die darin festge Ebene. legten Massnahmen umsetzen. Vorsicht beim Bauen Beim Bauen werden grosse Erdmassen bewegt und es entstehen vegetationsfreie M 2.2 Neobiota-Konzept Flächen. Damit diese nicht zum Einfallstor für invasive Neobiota werden, gilt es, die Das Neobiota-Konzept hilft dabei, Massnahmen gegen invasive Neobiota optimal nachfolgenden Regeln zu beachten. zu planen, zu priorisieren und langfristig umzusetzen. So werden die vorhandenen Mittel effizient eingesetzt, was Kosten spart. Zudem erleichtert es die Zusammen 1. Planungsphase: Invasive Neobiota auf dem Baugrundstück erfassen und arbeit innerhalb der Gemeinde sowie mit den Nachbargemeinden. korrekt beseitigen 2. Baugesuch: Bei Vorkommen bestimmter Arten Zusatzformulare einreichen* Neobiota-Kontaktperson und Altlastenberater beiziehen** Die Neobiota-Kontaktperson ist das Bindeglied zwischen Kanton und Gemeinde. 3. Aushub mit invasiven Neobiota: Nicht verteilen oder mit unbelasteter Erde Sie kennt sich mit gebietsfremden Arten aus und ist vernetzt mit Gemeindebehör vermischen und Vorkommen bestimmter Arten* deklarieren M den, Förstern, Landwirten und anderen Akteuren vor Ort. Ausserdem kennt sie das 4. Begrünung: Offene Böden schnell und mit einheimischen Pflanzen begrünen 7.4 Gemeindegebiet und die Gemeinde-internen Abläufe. Die Neobiota-Kontaktperson 5. Erstellungspflege: Bei grösseren Projekten und an sensiblen Orten regel ist die erste Anlaufstelle für Privatpersonen. Sie fördert den Informationsaustausch mässig kontrollieren und invasive Neobiota entfernen Der Kanton Zürich stellt den Gemeinden mit allen betroffenen Akteuren in der Gemeinde. Zudem ist sie verantwortlich für das Anleitungen und Vorlagen zur Erstellung Neobiota-Konzept und koordiniert die Massnahmen vor Ort. * Japanischer Staudenknöterich, Essigbaum, Ambrosia, Riesenbärenklau, eines Neobiota-Konzepts zur Verfügung Der Kanton Zürich verzichtet auf Schmalblättriges Greiskraut, Erdmandelgras, invasive Ameisen kantonseigenen Flächen vollständig auf und berät sie bei Bedarf. ** Japanischer Staudenknöterich, Essigbaum die Pflanzung von invasiven Neophyten Wirkungsvolles Neobiota-Management in den Gemeinden – und wählt einheimische Pflanzen. die Schlüsselfaktoren Neupflanzung mit einheimischen Arten – Klar definierte Zuständigkeiten Grünflächen, Fassaden und Dächer im Siedlungsgebiet können einen wertvollen – Überblick über die Neobiota-Belastung vor Ort Beitrag zur urbanen Biodiversität leisten, wenn sie sinnvoll bepflanzt sind. Einheimi – Planung der Massnahmen nach der grösstmöglichen Wirkung sche Pflanzen bieten wertvollen Lebensraum und Nahrung für einheimische Vögel M – Langfristige Umsetzung und Koordination mit den lokalen Akteuren und Insekten, deren Artenvielfalt seit einiger Zeit stark zurückgeht. Gebietsfremde 2.1 – Vermeidung der Verbreitung von Neobiota durch Baustellen Pflanzen beherbergen hingegen kaum andere Lebewesen, unabhängig davon, ob – Laufende Information der Bevölkerung die Pflanzen invasiv sind oder nicht. Ausserdem können nicht-invasive gebietsfrem de Pflanzen in Zukunft möglicherweise invasiv werden, insbesondere auch im Zu sammenhang mit der Klimaerwärmung. Darum sollen bei Neupflanzungen einheimi sche standortgerechte Arten eingesetzt werden. Der Kanton Zürich unterstützt die M Neobiota-Kontaktpersonen in ihrer 7.5 Tätigkeit durch jährliche Schulungen, Zielgerichtete Pflege regelmässige aktuelle Informationen, Ob Magerwiese, Brachfläche oder begrüntes Flachdach: Grünflächen brauchen Infomaterial und Fachberatung vor Ort. eine langfristige zielgerichtete Pflege, denn sonst siedeln sich auf solchen Flächen invasive Neophyten an. Insbesondere die regelmässige Kontrolle auf invasive Neo phyten ist wichtig. Mit einer biodiversitätsfördernden Pflege kann zudem wertvoller Vom erhöhten Standort eines Flachdachs Lebensraum für gefährdete einheimische Arten geschaffen werden: zum Beispiel verbreiten sich invasive Neophyten leicht mit einem gestaffelten Schnitt einer Wiese oder mit etwas Mut zur Unordnung («wil weiter – der Kanton Zürich engagiert sich für de Ecken»). die Begrünung mit regionalem Saatgut und die regelmässige Entfernung von invasiven Neophyten. 10 11
Über diesen Massnahmenplan Zuständigkeiten und Kontakte Der Massnahmenplan Neobiota dient als Grundlage für das Vor Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden und weitere gehen von Kanton, Gemeinden und weiteren Akteuren gegen Akteure bei der Umsetzung von Massnahmen gegen Neobiota. Neobiota. Der vorliegende Massnahmenplan Neobiota 2022– Bei Fragen zu Umsetzung oder Koordination von Massnah 2025 ist der vierte seiner Art. Wie seine Vorgänger, die unter der men sowie zum Thema Neobiota allgemein, wenden Sie sich Bezeichnung MPigO (Massnahmenplan invasive gebietsfremde bitte an folgende Kontakte: Organismen) erschienen, beruht der neue Massnahmenplan auf einem Auftrag des Regierungsrats (RRB 699/2006). Die Bau Neobiota im Wald: wald@bd.zh.ch direktion mit ihren dazugehörigen Ämtern und Fachstellen ist für Neobiota in der Landwirtschaft: info@strickhof.ch die Umsetzung der Massnahmen zuständig. Neobiota in Naturschutzgebieten: naturschutz@bd.zh.ch Neophyten entlang von Gewässern: wasserbau@bd.zh.ch Der Massnahmenplan Neobiota ist auf die nationale Neobio Bauen, Vollzug Grüne Branche: neobiota@bd.zh.ch tastrategie* und die anderen Massnahmenpläne und Strategien Jagd und Fischerei: fjv@bd.zh.ch des Kantons (z.B. Klima, Wasser, Biodiversität) abgestimmt. Er Alle anderen: neobiota@bd.zh.ch betrifft die Arten gemäss Anhang 2 der Freisetzungsverordnung Liste der Neobiotakontaktpersonen der Gemeinden: (FrSV), die weiteren Arten der Schwarzen Liste und der Watch- zh.ch/neobiota Liste von Info Flora** und Info Fauna, sowie alle Arten gemäss den Anhängen der Jagdverordnung (JSV) und der Pflanzen gesundheitsverordnung (PGesV) inklusive Quarantäneorganis Impressum men. Herausgeberin: Baudirektion des Kantons Zürich Projektleitung: Claudia Ruprecht * www.bafu.admin.ch/gebietsfremde-arten Strategische Leitung: Daniel Fischer, Balthasar Thalmann ** www.infoflora.ch Steuerungsausschuss Neobiota: Felix Muff, Marco Pezzatti, Christoph Zemp Projektteam: Christoph Abegg, David Amrein, Edwin Bühler, Fiona Eyer, Fabio Fässler, Kathrin Fischer, Urs Kamm, Andreas Keller, Bianca Saladin, Severin Schwendener Externe Feedbackgruppe: Martin Berger (Gemeinde Glattfelden), Hans-Jürg Bosshard (Stadt Zürich), Seraina Brogli (Gemeinde Hinwil), Andrea De Micheli (Wald / Umwelt / Bildung), Janick Frei (Gemeinde Urdorf), Pascal Frei (Insekta Schädlingstechnik GmbH), Thomas Honegger (Verein konkret), Bernhard Huber (Verein Pro Pfäffikersee), Benjamin Kämpfen (Versaplan), Edith Küpfer (Naturschutzverein Pfäffikersee), Karin Sartori (Umweltatelier & Pro Natura Zürich) Evaluation sowie Leitung Feedbackgruppe: Xenia Junge (Dialog N) Konzeption und Text: Claudia Ruprecht, Kuno Strassmann (kun-st.ch) Gestaltung: Roland Ryser (zeichenfabrik.ch) Übersichtsgrafik: Kuno Strassmann (kun-st.ch) Bilder: © AWEL, Titelbild © Stiftung Wildnispark Zürich / Bianca Guggenheim, Japanischer Staudenknöterich Seite 2: Günther Gelpke Druck: Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale kdmz, Zürich (klimaneutral gedruckt auf 100% Recyclingpapier) Bezugsquelle: Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Sektion Biosicherheit, Walcheplatz 2, 8090 Zürich. PDF-Download unter zh.ch/neobiota 06/2021 12
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