Neue Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen - Einheitsgemeinde Gerstungen
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Neue N g We r r a- Ze i t u Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gerstungen mit Untersuhl * Lauchröden * Oberellen * Unterellen* Neustädt * Sallmannshausen * Marksuhl * Wolfsburg-Unkeroda * Förtha * Eckardtshausen * Lindigshof * Burkhardtroda Jahrgang 26 Freitag, den 27. Juli 2018 Nummer 15 Ein Getreidefeld in der Untereller Flur Goldgelbe Ähren, leuchtende Kornblumen, Sommer pur – doch die Idylle trügt -. Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit begann vielerorts die Ernte des notreifen Getreides erheblich früher als sonst.
Ausgabe: 15/2018 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 2 Rufnummern und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Gerstungen Tel. Museum .................................................................. 036922 31433 Tel. Gemeinde.................................................................. 036922 2450 Wilhelmstraße 53 E-Mail: ..........................................................museum@gerstungen.de 99834 Gerstungen Tel.: ................................................................................. 036922 245-0 Burgmuseum Brandenburg Fax: ............................................................................... 036922 245-50 E-Mail: ................................................................... info@gerstungen.de Das Museum ist von Anfang April bis Ende September geöffnet. Internet: ................................................................. www.gerstungen.de Sonn- und Feiertage 11.00 - 17.00 Uhr .................................................................................... www.marksuhl.de Mittwoch und Freitag 10.00 - 16.00 Uhr ............................................................. www.facebook.com/Gerstungen Zusätzliche Führungen können mit der Schlossverwaltung vereinbart ............................................................................. www.wasser-in-not.de werden. Tel. 036927 90619 E-Mail: info@die-brandenburg.de Sprechzeiten im Rathaus: Dienstag: ......................................... 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr Wichtige Rufnummern und Öffnungszeiten Donnerstag: .................................... 09.00 - 12.00 u. 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: ...................................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Polizei Notruf .................................................................................. 110 Polizei-Sprechstunde in Gerstungen Sprechzeit der Bürgermeisterin: KOBB Herr Schmidt, zu den Sprechzeiten .................... 036922 41103 Dienstag ................................................................... 16.00 - 18.00 Uhr Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Donnerstag ............................................................... 10.00 - 12.00 Uhr Tel.: ............................................................................................ 245-14 Rettungsleitstelle ESA ....................................................... 03691 7220 Telefonnummern der Ämter: Feuerwehr-Notruf ........................................................................... 112 Ortsbrandm. M. Siegmund ............................................ 01577 4007421 Einwohnermeldeamt: ........................................ 036922 245-17 Wehrführer Gerstungen R. Rychlick ............................ 0176 14444332 Standesamt/Ordnungsamt: ............................... 036922 245-18 Wehrführer Untersuhl St. Rudloff ................................... 036922 37961 Wilhelmstraße 45 Wehrführer Neustädt G. Taubert .................................... 036922 29068 Bauamt: ............................................................ 036922 245-45 Wehrführer Lauchröden T. Hamm .................................. 036927 90927 Bauamt Außenstelle Marksuhl ............................036925 96919 Wehrführer Oberellen M. Schrön ................................... 0160 8320850 Wasser/Abwasser: ............................................ 036922 245-46 Wehrführer Unterellen S. Leipold................................... 0171 82 85704 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung in Marksuhl Gasversorgung Bahnhofstraße 1 Thüringer Energienetze Dienstag:................................... 10.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr Entstörungsdienst ................................................ Erdgas 0800 6861177 Donnerstag: .............................. 10.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr Internet: www.thueringer-energienetze.com und nach Vereinbarung (Tel. 036925 969-0) Einwohnermeldeamt u. Friedhofsverwaltung: Gasversorgung für Förtha, Eckardtshausen u. Dienstag:..........................................10.00 – 12.00 u. 14.00 – 18.00 Uhr Wolfsburg-Unkeroda Donnerstag: ....................................09.00 – 12.00 u. 14.00 – 16.00 Uhr und nach Vereinbarung (Tel. 036925-96914) OHRA-Energie GmbH Entstörungsdienst ............................................................... 03622-6216 Außensprechstunde Ortsteil Neustädt: Stromversorgung Ortsteilbürgermeister jeden 2. Mittwoch/Monat ........................................... 16.00 - 18.00 Uhr Stromstörungsrufnummer ............................................ 0361 73907390 im Dorfgemeinschaftshaus Service-Nr. ...................................................................... 0364163-1888 www.thueringer-energienetze.com Außensprechstunde Ortsteil Sallmannshausen: Ortsteilbürgermeister Wasser/Abwasser - Gemeinde Gerstungen donnerstags .............................................................. 15.00 - 17.00 Uhr Bereitschaft (nach Dienst ............................................... 036922 24553 Außensprechstunde Ortsteil Lauchröden: Herr Biehl........................................................................ 0175 1849264 Herr Trümper................................................................... 0170 7816570 Ortsteilbürgermeister Herr Golle ..................................................................... 0151 61368143 jeden 1. Mittwoch im Monat ...................................... 17.30 - 19.00 Uhr Herr Ziehn....................................................................... 036922 24551 im Dorfgemeinschaftshaus ........................................................................................ 0160 5320608 Außensprechstunde Ortsteil Oberellen: Wasserversorgung Marksuhl Ortsteilbürgermeisterin Tel. .................................................................................. 036925-969-19 jeden 1. Mittwoch im Monat Außerhalb der Arbeitszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgt eine Ru- Friedensteinstr. 44 ..................................................... 17.30 - 18.30 Uhr fumleitung auf das Mobiltelefon des Bereitschaftsdienstes. Außensprechstunde Ortsteil Unterellen: Wasserversorgung W.-Unkeroda Ortsteilbürgermeisterin donnerstags ............................................................... 17.00 - 18.00 Uhr Zweckverband „Horschlitter Mulde“ ................................... 036922-2420 Tel.: ................................................................................ 036927 90227 Bauhof Bibliothek Gerstungen Bauhof Gerstungen ......................................................... 036922-37425 Rufnummer: ................................................................... 036922 31669 Bauhof Eltetal .................................................................. 036927-90577 E-Mail: .................................................... info@bibliothekgerstungen.de Bauhof Marksuhl.............................................................. 036925-96919 Internet: ................................................. www.bibliothek.gerstungen.de Öffnungszeiten: Grünschnittannahme an der Kläranlage Gerstungen Montag ............................................ 10.00 - 12.00 u. 15.00 - 18.00 Uhr Dienstag .................................................................... 15.00 - 18.00 Uhr jährlich ab 1. Sa April bis letzten Sa November Donnerstag ..................................... 10.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr Samstag .................................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Freitag ....................................................................... 15.00 - 18.00 Uhr Bauhof Bauhof Gerstungen ....................................................... 036922 37425 Bibliothek Marksuhl Bauhof Eltetal ................................................................ 036927 90577 Rufnummer: .................................................................... 036925-969-21 Landratsamt Wartburgkreis Öffnungszeiten: Montag.............................................10.00 – 12.00 u. 14.00 – 18.00 Uhr Zentrale ............................................................................. 03695 615-0 Donnerstag .............................. 10.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 17.00 Uhr AZV - Abfallwirtschaftszweckverband Werratalmuseum Gerstungen - Abfallberatung ........................................................... 03695 67 34 04 Geöffnet täglich von 14.00 bis 17.00 Uhr. - Sperrmüll ..................................................................... 03695 673241 Besichtigungen und Führungen außerhalb der Öffnungszeiten sind Internet ................................................................. www.azv-wak-ea.de nach Vereinbarung möglich.
Seite 3 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 15/2018 Bereitschaftsdienste Dipl.-Med. Thea Schulz FÄ für Allgemeinmedizin, Oberellen Tel. 036925-61428 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Sprechzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch u. Freitag ........ 08.00 bis 11.00 Uhr bundesweit erreichbar über die: Dienstag u. Donnerstag ............................... 15.00 bis 18.00 Uhr 116 117 Einsatzzeiten in Thüringen Dr. med. Klaus Büchner, Montag in der Regel von 19 bis 7 Uhr Dienstag in der Regel von 19 bis 7 Uhr FA für Allgemeinmedizin, Marksuhl Mittwoch in der Regel von 13 bis 7 Uhr Tel.: 036925/60327 Donnerstag in der Regel von 19 bis 7 Uhr Achtung neue Sprechzeiten!!! Freitag in der Regel von 13 (bis Montag 7 Uhr) Montag .............................................................08.00 - 11.00 Uhr Samstag rund um die Uhr ..........................................................................16.00 - 18.00 Uhr Dienstag .......................................................... 08.00 - 11.00 Uhr Sonntag rund um die Uhr Mittwoch .......................................................... 08.00 - 11.00 Uhr Bei lebensbedrohlichen Zuständen: Donnerstag ......................................................08.00 - 11.00 Uhr 112 ..........................................................................16.00 - 18.00 Uhr ..................................................................... (nach Vereinbarung) Freitag ..............................................................08.00 - 11.00 Uhr Urlaub 16.07. bis 31.07.2018 Dr. med. Stefan Katzmann, Dr. med. Ute Wilhelmstraße 76 („Spitze“) Katzmann – Fachärzte für Allgemeinmedizin, HNO Praxis Wolfsburg-Unkeroda Herr dr. med. (Univ. Pécs) László Kasza Tel.: 036925/61488 Facharzt für HNO-Heilkunde Sprechzeiten Tel. ..................................................................... 036922-428376 Montag, Mittwoch, Freitag ............................... 08.00 - 12.00 Uhr Montag............................................................. 08.00 - 14.00 Uhr Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag .......................................................... 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag ...................................................... 08.00 - 10.00 Uhr ...................................................................und 13.00 - 16.00 Uhr Terminsprechstunden Mittwoch .......................................................... 08.00 - 13.00 Uhr Dienstag .......................................................... 08.30 - 11.00 Uhr Donnerstag ...................................................... 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag ........................ 10.00 - 12.00 Uhr; 14.00 - 16.00 Uhr ...................................................................und 13.00 - 17.00 Uhr Samstag nach Vereinbarung Freitag.............................................................. 08.00 - 12.00 Uhr Praxis Dr. Katzmann Praxis für Gynäkologie Urlaub vom 26.07. bis 08.08.2018 Frau Franziska Gerstung Fachärztin für Frauenheilkunde Tel. ..................................................................... 036922-428371 Bereitschaftsdienste der Zahnärzte Die Praxis bleibt wegen Erziehungsurlaub bis September Zentrales Notdiensttelefon 0180-5908077 2018 geschlossen. (0,12 EUR/min.) Vertretungssprechstunde dienstags von 08.30 bis 13.30 Uhr. Dr. med. dent. Birgit Baldofski Großgasse 25, Oberellen, ............................ Tel. 036925-61316 Praxis für Hauterkrankungen/Allergien Dr. med. dent. Wolfgang Baldofski Wilhelmstraße 78, Gerstungen ...................... Tel. 036922-20217 Frau Iljana von Buttler Dr. med. dent. Michael Haas Fachärztin für Hauterkrankungen/Allergien Schillerstr. 1, Gerstungen .............................. Tel. 036922-20208 Telefon: ............................................................. 036922-428375 Zahnarztpraxis Bernd und Annette Schößler Die Praxis bleibt wegen Erziehungsurlaub bis Februar 2020 Schwanengasse 1, Berka/Werra ................... Tel. 036922-20344 geschlossen. Zahnarztpraxis Michael Höch Berkaer Straße 5, 99837 Berka/W., Marcus Barth, FA für Allgemeinmedizin und OT Herda ....................................................... Tel. 036922-20885 manuelle Medizin / Chirotherapie Zahnarztpraxis Dr. Daniela Bode Wilhelmstraße 76 (“Spitze”), 99834 Gerstungen, Mühlwiese 2, 99819 Förtha Tel. 036925-90885 Tel.: 036922-439139 Unsere Sprechzeiten: Sprechzeiten: Mo, Di, Do ........................................................ 08:00 - 13:00 Uhr Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr ...................................................................und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr Mi, Fr................................................................ 07:30 - 13.30 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung. Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr (Akutsprechstunde) Zahnarztpraxis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dr. med. dent. Johannes Neubauer Markt 5, 99819 Marksuhl Dipl.-Med. Sander, FÄ für Allgemeinmedizin, Tel.: ...................................................................... 036925 60292 Marksuhl Sprechzeiten: Mo: .................................... 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Tel. 036925-60496 (privat 60343) Di: ................................................................... 08:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Mi: ................................................................... 07:00 - 11:00 Uhr Montag - Freitag ....................................... von 07.00 - 12.00 Uhr Do: .................................... 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag ................................................... von 16.00 - 18.00 Uhr Fr: ................................................................... 07:00 - 12:30 Uhr
Ausgabe: 15/2018 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 4 Wir ziehen um! Amtlicher Teil Ab 06.08.2018 finden Sie die Zahnarztpraxis Dr. J. Neubauer im neuen Ärztehaus in der Bahnhofstr. 32, 99819 Marksuhl. Telefon-Nr. und Sprechzeiten bleiben unverändert. Vom 20.07. bis 03.08. bleibt die Praxis wegen Umzug ge- schlossen! In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl am 26.06.2018 Bereitschaftsdienste der Apotheken: wurden folgende Beschlüsse gefasst: Storchen-Apotheke Gerstungen Tel.: 036922-2670 Beschluss Nr. 40/2018 Apotheke im Riete Marksuhl Tel.: 036925-60490 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Im Riete“ der Gemeinde Hessen-Apotheke Obersuhl Tel.: 06626-8011 Marksuhl in der Fassung vom 20.02.2018/08.06.2018 der Schwan-Apotheke Berka/Werra Tel.: 036922-2410 Gemeinde Marksuhl mit den Flurstücken -Nr. 892/2, 983/3 Glückauf-Apotheke Heringen Tel.: 06624-359 990/3; 991/4; 2037; 990/7; 990/6; 988/1; 987/1; 987/3; 980/ einschließlich Begründung und Umweltbericht wird in der Brücken-Apotheke Heringen Tel.: 06624-92220 vorliegenden Fassung gebilligt. Der Dienst beginnt um 08.00 Uhr des genannten Tages und 2. Der Gemeinderat bestimmt, dass die öffentliche Auslegung endet 08.00 Uhr des folgenden Tages. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden 27.07. Hessen-Apotheke und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 28.07. Brücken-Apotheke BauGB durchgeführt werden sollen. 3. Der Entwurf des Planes ist nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 29.07. Brücken-Apotheke Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten 30.07. Schwan-Apotheke Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benach- 31.07. Glückauf-Apotheke richtigen.Nach der 1. öffentlichen Auslegung des Entwurfs 01.08. Apotheke im Riete des Bebauungsplans wurden folgende Änderungen vorge- 02.08. Hessen-Apotheke nommen:- Änderung der Art der baulichen Nutzung in Teilen 03.08. Storchen-Apotheke des Geltungsbereiches vom Mischgebiet zum Gewerbege- biet- Nachrichtliche Übernahme zum Vorhandensein der 04.08. Schwan-Apotheke Stallanlage im Abstand von ca. 240 m.Aus diesem Grund er- 05.08. Schwan-Apotheke folgt nunmehr eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung. 06.08. Glückauf-Apotheke Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können 07.08. Apotheke im Riete Stellungnahmen lediglich zu den geänderten bzw. ergänzten 08.08. Hessen-Apotheke Teilen abgegeben werden.Jeder kann Äußerungen oder Er- 09.08. Storchen-Apotheke örterungen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorbringen. Sie können schriftlich eingereicht oder mündlich vorgetragen werden; in diesem Fall werden sie von der Verwaltung wäh- Apotheken-Notdienst Herleshausen: rend der Auslegungsdauer zu Protokoll genommen. Informationen zu diensthabenden Apotheken erhalten Sie auf 4. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen während unserer Homepage www.apotheke-herleshausen.de oder unter der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht der kostenlosen Rufnummer: abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschluss- 0800-0022833. fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§4 Während unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter: a Abs. 6 BauGB).Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichts- 05654-98960 oder info@apotheke-herleshausen.de. ordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gel- tend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Tierärztliche Versorgung: Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Tierarztpraxis Norbert Börner 5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.(einstimmig Gunkelsgasse 86, Untersuhl ......... Tel. 036922-20509 o. 31700 - 11 Ja-Stimmen) Erscheinung der nächsten Ausgabe Freitag, 10. August 2018 Nächster Redaktionsschluss# Mittwoch, 01. August 2018, 12.00 Uhr Redaktion Amtsblatt, Tel. 036922/245-31 E-Mail: wz@gerstungen.de wz@marksuhl.de Beschluss Nr. 41/2018 Impressum 1. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der derzeit gültigen Fassung und § 19 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 ThürKO beschließt der Amtsblatt der Gemeinde Gerstungen Gemeinderat die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Herausgeber: Gemeinde Gerstungen Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, „Auf dem Geisrain“ in Marksuhl OT Eckardtshausen als Sat- info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 zung, deren Text als Anlage 1 beigefügt ist. Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeisterin 2. Die Begründung zur teilweisen Aufhebung zum Bebauungs- Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9567493, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de plan „Auf dem Geisrain“ wird gebilligt (Anlage 3). Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Sat- Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte An- zeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und zung zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans „Auf Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. dem Geisrain“ in Marksuhl OT Eckardtshausen am Land- gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei un- ratsamt als zuständiger Verwaltungsbehörde zu beantragen. terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen, dabei Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise ist auch anzugeben, wo die Satzung zur teilweisen Aufhe- Erscheinungsweise: 14-täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Be- bung des Bebauungsplanes „Auf dem Geisrain“ während darfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft bestellen. verlangt werden kann.(einstimmig - 11 Ja-Stimmen)
Seite 5 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 15/2018 Genehmigung der Niederschrift Benutzungs- und Entgeltordnung für den Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 29.05.2018 wird in der vorliegenden Form und Fassung geneh- Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ migt. Öffentliche Bekanntmachung (9 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen) Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in sei- ner Sitzung am 27.06.2018 die Amtliche Bekanntmachung über die erneute Benutzungs- und Entgeltordnung für den Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ öffentliche Auslegung beschlossen. Die zugrunde liegende Kalkulation beruht zum Teil auf Annahme- des Entwurfes des Bebauungsplanes „Im Riete II“ in werten. Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzun- der Gemeinde Gerstungen OT Marksuhl gemäß § 3 gen vorläufig sind und nach einem Jahr auf Bewährung überprüft Abs. 2 BauGB werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Marksuhl hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2018 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Gemeinde Gerstungen, den 18.06.2018 „Im Riete II“ in der Fassung vom 20.02.2018/ 08.06.2018 beste- gez. Sylvia Hartung hend aus der Planzeichnung M 1: 1000 sowie der Begründung Bürgermeisterin gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Benutzungsordnung für den Bürgersaal Der Plan wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 13a (4) BauGB „Zum Rautenkranz“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung aufgestellt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange Auf der Grundlage der §§ 2, 18 und 54 der Thüringer Gemeinde- sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung in Kenntnis und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung — ThürK0) zu setzen.Während der 1.Auslegung wurden Hinweise zum Ab- i. d .F. der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41, stand zu einer genehmigten Anlage nach BimschG geäußert. zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 Im 2. Entwurf wurden folgende, als erheblich anzusehende Än- (GVBI. S. 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen in derungen vorgenommen: der Sitzung am 27.06.2018 die folgende Benutzungs- und Ent- • § 1 – Art der baulichen Nutzung – Änderung Mischgebiet geltordnung beschlossen: ((MI3 und MI4, teilweise MI2) in Gewerbegebiet (GE1 und GE2) Der geänderte Entwurf des Bebauungsplan „Im Riete II“ mit Be- §1 gründung liegt in der Zeit von: Allgemeines Montag, den 6. August 2018 bis einschließlich (1) Die Gemeinde Gerstungen ist Eigentümerin des Bürger- Freitag, den 24. August 2018 saals „Zum Rautenkranz“, Markt 13 in 99834 Gerstungen. Sie in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Außenstelle Marksuhl, stellt diesen im Rahmen von freien Kapazitäten Interessenten Bahnhofstraße 1, 99819 Gerstungen OT Marksuhl – „amtliche zur Durchführung von kulturellen, kommerziellen oder privaten Adresse“ -, (Bauverwaltung Zimmer 2.8, 1.OG, erreichbar über Veran-staltungen nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Ent- Zugang 1 (Turm)) während der üblichen Dienstzeiten geltordnung privatrechtlich ganz oder teilweise zur Verfügung. Montag bis Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr (2) Das Mietverhältnis zwischen dem Mieter und der Gemeinde Montag, Mittwoch, Donnerstag 14.00 Uhr - 15.00 Uhr Gerstungen als Vermieterin wird unter Zugrundelegung der Be- Dienstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr nutzungs- und Entgeltbedingungen dieser Benutzungs- und Ent- geltordnung vertraglich über den Abschluss eines Mietvertrags zu jedermann Einsicht öffentlich aus. vereinbart. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags erkennt der Jeder kann während der Auslegungsfrist Äußerungen oder Er- Mieter die durch diese Benutzungs- und Entgeltordnung gere- örterungen zu den Änderungen und Ergänzungen der Planung gelten Benutzungs- und Entgeltbedingungen als verbindlich an. vorbringen. Sie können schriftlich eingereicht oder mündlich vor- (3) Der Abschluss des Mietvertrags bedarf der Schriftform. getragen werden; in diesem Fall werden sie von der Verwaltung (4) Von der Benutzungs- und Entgeltordnung abweichende Ver- während der Auslegungsdauer zu Protokoll genommen (§ 3 Abs. einbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2 BauGB). (5) Ein Rechtsanspruch auf Vermietung des Bürgersaales be- Hinweis: steht nicht. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen während der (6) Der Mieter ist stets Veranstalter. Der Mieter ist alleiniger Ver- Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgege- tragspartner der Vermieterin. Sind mehrere Personen Mieter, bene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über haften sie als Gesamtschuldner. den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, §2 soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Vermietung Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet (1) Je Veranstaltung ist grundsätzlich ein gesonderter Mietver- geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden trag zu schließen. Sofern während der Mietdauer (vgl. § 8) von können. dem Mieter an aufeinanderfolgenden Kalender-tagen mehrere Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. Karnevalsveranstal- tungen), genügt der Abschluss eines Mietvertrags. In diesem Fall fallen je Veranstaltung gesonderte Raummieten an. Die Ver- mietung erfolgt nach entsprechender schriftlicher Antragstellung durch den Interessenten an die Gemeindeverwaltung Gerstun- gen und dem Abschluss eines Mietvertrags. Der Antrag kann frühestens 12 Monate vor Mietbeginn gestellt werden; er muss spätestens 1 Monat vor Mietbeginn gestellt sein. Im Antrag ist die Art der Veranstaltung (privat, kulturell, kommerziell) anzugeben (Anlage 1). (2) Die Gemeinde entscheidet über die Annahme des Antrages. Der Abschluss des Mietvertrags kann insbesondere abgelehnt wer- den, wenn 1. die Art der Veranstaltung eine Vermietung nicht zulässt, 2. der Antrag nicht rechtzeitig gestellt worden ist, 3. der Vermieterin gegen den Mieter aus einem vorangegan- genem Mietverhältnis noch offene Forderungen zustehen, gez. Hartung oder Bürgermeisterin 4. die Gemeinde eine eigene Veranstaltung durchführt. Gerstungen OT Marksuhl, den 25.07.2018 (3) Eine Vermietung für politische Veranstaltungen wird ausge- schlossen.
Ausgabe: 15/2018 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 6 §3 Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass diese Verpflichtungen durch Mietgegenstand/Mietzweck seine Angehörigen, Mitarbeiter, Gäste, Besucher, beauftragte (1) Die Vermieterin vermietet dem Mieter die im Vertrag festge- Lieferanten, Dienstleister sowie sonstige Dritte eingehalten wer- legten Räume des Bürgersaales einschließlich eingebauter The- den. ken, sonstigem Inventar sowie ggf. Kleininventar und technischer (9) Der Mieter hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor, Anlagen i. S. v. Absatz 4. während und nach der Veranstaltung zu gewährleisten. Die zur (2) Die Nutzung der Schankanlage muss bei der Vermieterin an- Abwicklung der Veranstaltung erforderlichen Sicherheits- und gemeldet werden. Die Reinigung der Schankanlage wird durch Ordnungskräfte hat der Mieter auf eigene Kosten zu stellen. Für die Vermieterin organisiert und die Kosten hierfür werden an den den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Sanitäts-/Rettungsdienst Mieter weiterberechnet. hat der Mieter auf seine Kosten zu sorgen, soweit dies erforder- (3) Vermieterin und Mieter fertigen bei Beginn und Beendigung lich ist. des Mietverhältnisses jeweils gemeinsam eine Beschreibung der (10) Der Mieter trägt die Verantwortung für den ordnungsgemä- vermieteten Räume einschließlich des Inventars sowie techni- ßen und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung. scher Anlagen i. S. v. Absatz 4 (Übergabe- und Rückgabepro- (11) Der Mieter übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung der tokoll) an, in der Umfang und Zustand im Zeitpunkt der Über- Abfälle auf eigene Kosten, bezieht diese ggf. von dem Versor- lassung und Rückgabe der Räume einschließlich des Inventars gungsträger selbst und zahlt hierfür direkt an diesen. sowie technischer Anlagen i. S. v. Absatz 4 festgestellt werden. (12) Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass bei der Ver- (4) Technische Anlagen (wie Beschallungsanlage, Leinwand und anstaltung eine maximale Anzahl von 800 Personen im Saal und Beamer) können ebenfalls angemietet werden. Im Falle der An- Bühne des Mietgegenstandes nicht überschritten wird. Der Mie- mietung technischer Anlagen dürfen diese ausschließlich von ter stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter auf Ersatz von einem Bediensteten der Vermieterin bedient werden. Im buchba- Schäden frei, die diesem im Falle der Verletzung der Pflicht nach ren Seminarpaket wird kein Bedienungspersonal durch die Ver- Satz 1 entstanden sind. mieterin gestellt. Die fachgerechte Nutzung ist durch den Mieter (13) Sämtliche Feuermelder, Rauchmelder, Alarmauslöser, Feu- selbst sicherzustellen. erlöscher, Hinweisschilder auf Rettungswege und Notausgänge, (5) Der Mietgegenstand darf vom Mieter nur für den vereinbarten elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Heiz- und Lüftungs- Mietzweck unter Beachtung der Bedingungen der Benutzungs- anlagen müssen zwingend frei zugänglich sein und unverstellt ordnung und Entgeltordnung genutzt werden. bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Rettungswege und Notausgänge. Die Ausgänge und die Türen müssen bei jeder §4 Veranstaltung unverschlossen sein. Untervermietung/Gebrauchsüberlassung an Dritte (14) Stühle und Tische können von der Vermieterin im vorhande- Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Die Bestuhlung ist in Dritte ist dem Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Regel durch die Vermieterin vorzunehmen. der Vermieterin gestattet. (15) Kleininventar, wie z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Kaffeema- schine, kann durch den Mieter separat angemietet werden. §5 (16) Die gastronomische Versorgung der Veranstaltung ist durch Pflichten des Mieters den Mieter sicherzustellen. Die Bewirtung kann insoweit durch (1) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Angehö- den Mieter selbst oder einen von ihm beauftragten Gastronomen rigen, Mitarbeiter, Gäste, Besucher, beauftragte Lieferanten, erfolgen. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstleister sowie sonstige Dritte nur die nach dem Mietvertrag Umgang mit Lebensmitteln zu beachten und einzuhalten. angemieteten Räume betreten und diese ausschließlich nach (17) Kommt es während der Veranstaltung zu einer Havarie, so den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung nutzen. hat der Mieter für Abhilfe zu sorgen. (2) Der Mieter hat der Vermieterin einen Verantwortlichen zu be- (18) Der Mieter hat für die Einhaltung sämtlicher weiterer ein- nennen, der während der Veranstaltung im Mietgegenstand an- schlägiger Bestimmungen, wie z. B. des Jugendschutzgesetzes, wesend und für die Vermieterin erreichbar sein muss. der Gewerbeordnung usw. zu sorgen, soweit sie im Zusammen- (3) Der Mieter hat alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Ge- hang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen. nehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung auf eigene (19) Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Kosten einzuholen. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist der Mieters. Die Werbung hat den Mieter als Veranstalter deutlich zu Vermieterin auf Verlangen unverzüglich nachzuweisen. Die Ver- bezeichnen. mieterin übernimmt keine Gewähr für die Erteilung der notwen- (20) Tiere dürfen nicht mit in den Mietgegenstand genommen digen Genehmigungen. werden. (4) Der Mieter hat für die rechtzeitige Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung beim Ordnungsamt zu sorgen. §6 (5) Die Verwendung von offenen Feuerquellen und sonstigen Gebrauch des Mietgegenstandes; Haftung des Mieters rauch-, dampf- und feuerentwickelnden Stoffen (z. B. Kerzen, (1) Der Mietgegenstand ist vom Mieter schonend und pfleglich Wunderkerzen, Glücks- bzw. Himmelslaternen, Feuerwerks- zu behandeln. körpern, pyrotechnischen Artikeln, Sternwerfern, gasgefüllten (2) Der Mieter haftet der Vermieterin für alle Schäden innerhalb Luftballons usw.) ist im Mietobjekt sowie den Außenanlagen un- des Mietgegenstandes, die er durch die Vorbereitung, die Durch- tersagt. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieses führung und die nachfolgende Abwicklung der Veranstaltung Verbot eingehalten wird. schuldhaft verursacht. Der Mieter haftet hierbei auch für Schä- (6) Für sämtliche Räume des Mietgegenstandes besteht Rauch- den, die durch seine Angehörigen, Mitarbeiter, Gäste, Besucher, verbot. Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das beauftragte Lieferanten, Dienstleister sowie sonstige Dritte ver- Rauchverbot eingehalten wird. ursacht werden. Gleiches gilt für Schäden, die durch Verletzung (7) Der Mieter stellt die Vermieterin von Ansprüchen Dritter auf einer in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtung entstehen. Ersatz von Schäden frei, die diesen im Falle der Verletzung der (3) Der Mieter haftet auch für etwaige Schäden oder Verunreini- Pflichten entstanden sind. Weiterhin ist der Mieter im Falle der gungen an Grundstück und Gebäude außerhalb des Mietgegen- Verletzung der Pflichten der Vermieterin zum Ersatz der Kosten standes, die von dem Mieter, seinen Angehörigen, Mitarbeitern, verpflichtet, die durch das Anschlagen der Rauchmeldeanlage Gästen, Besuchern, beauftragten Lieferanten, Dienstleistern so- (z. B. Einsatz der Feuerwehr) entstehen. wie sonstigen Dritten verursacht und zu vertreten sind. (8) Es ist dem Mieter nicht gestattet, den Mietgegenstand zur (4) Der Mieter stellt die Vermieterin von etwaigen Haftungsan- Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, deren Inhalte sich sprüchen seiner Angehörigen, Mitarbeiter, Gäste, Besucher, be- gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten oder auftragten Lieferanten, Dienstleister sowie sonstiger Dritter frei, strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch befürchten las- die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstan- sen. → des sowie der Zugangs- und Außenbereiche zum Mietgegen- Gleiches gilt für Veranstaltungen, in denen extreme politische stand stehen. und religiöse Ansichten vertreten oder vermittelt werden. Lieder (5) Die Pflicht zur Reinigung der Zuwegung und der Parkflächen und Redebeiträge, die dem nationalsozialistischen oder kommu- während des Mietzeitraumes einschließlich der Schnee- und Eis- nistischen Gedankengut zuzuordnen sind, sind untersagt. Das beseitigung liegt beim Mieter. Der Mieter stellt die Vermieterin Tragen oder Zeigen von Symbolen der nationalsozialistischen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung oder kommunistischen Diktatur ist im Mietgegenstand untersagt. der Verkehrssicherungspflicht ergeben.
Seite 7 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 15/2018 (6) Der Mieter übernimmt für die Mietdauer die Verkehrssiche- 3. der Mieter die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmi- rungspflicht für den Mietgegenstand. Im Innenverhältnis stellt der gungen zur Durchführung der Veranstaltung nicht unverzüg- Mieter die Vermieterin von Ansprüchen Dritter aus Verletzung der lich nachgewiesen hat oder Verkehrssicherungspflicht frei. 4. der Mieter den Mietgegenstand vertragswidrig nutzt oder (7) Der Mieter ist verpflichtet, für die Veranstaltung eine Be- 5. der Mieter sonstigen wesentlichen vertraglichen Verpflich- triebs-/Veranstalter-/Haftpflicht-versicherung in ausreichender tungen trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Deckungshöhe auf seine Kosten abzuschließen und während Frist nachkommt oder der Dauer des Mietverhältnisses aufrechtzuerhalten. Bei Verlet- 6. der Mietgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfü- zung dieser Pflicht stellt der Mieter die Vermieterin von allen Haf- gung gestellt werden kann oder tungsansprüchen Dritter frei. 7. der Mietgegenstand infolge anderer von der Vermieterin §7 nicht zu vertretender Umstände nicht zur Verfügung gestellt Haftung der Vermieterin werden kann. (1) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung der Vermiete- (2) Bei Kündigung des Mietvertrags im Falle des Absatzes 1 Nr. rin wegen anfänglicher Sachmängel des Mietgegenstandes wird 1 bis 5 werden Kosten in Höhe von 30 % der vereinbarten Raum- ausgeschlossen. miete, wenn zwischen dem 28. Tag und 15. Tag vor dem ver- (2) Schadensersatzansprüche des Mieters im Übrigen, ein- einbarten Mietbeginn und 100 % der vereinbarten Raummiete, schließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnisse und wenn ab dem 14. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn gekün- unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, so- digt wird, als pauschalierter Schadensersatz fällig. weit sie (3) Die Vermieterin wird im Falle des Absatzes 1 Nummer 6 und 7 dem Mieter eine etwa bereits geleistete Kaution zurückzahlen. 1. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vermieterin oder Ein Abschlag auf die Raummiete wird nicht fällig. Weitergehende ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen, Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. oder (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher 2. auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertrags- Frist bleibt bestehen. pflicht durch die Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen, (5) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzei- oder tigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, son- 3. auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder dern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. der Gesundheit führenden grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung der Vermieterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen, § 11 4. auf dem Fehler einer zugesicherten Eigenschaft des Miet- Ordentliche Kündigung durch den Mieter gegenstandes, oder (1) Der Mieter ist zur Kündigung des Mietvertrags an jedem Tag 5. auf einer zwingenden gesetzlichen Haftung der Vermieterin zum Ablauf des folgenden Tages berechtigt. oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. (2) Bei Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter werden (3) Minderung und/oder Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung Kosten in Höhe von 15 % der vereinbarten Raummiete, wenn durch den Mieter gegen den Mietzahlungsanspruch der Vermie- zwischen dem 28. Tag und 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbe- terin sind ausgeschlossen, wenn und solange die Forderungen ginn und 50 % der vereinbarten Raummiete, wenn ab dem 14. des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn gekündigt wird, als pau- § 556 b Absatz 2 BGB bleibt hiervon unberührt. schalierter Schadensersatz fällig. (3) Dem Mieter steht es zu, nachzuweisen, dass der Vermieterin §8 durch die Kündigung des Mietvertrags kein Schaden oder nur ein Mietdauer wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. (1) Der Mietgegenstand wird für die im Mietvertrag vereinbarte (4) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitig- Zeit gemietet. Die Mietzeit beträgt in dem Zeitraum von Montag keit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern bis Freitag mindestens 24h (sie beginnt z.B. um 10:00 Uhr am auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. Veranstaltungstag und endet um 10:00 Uhr des Tages, der dem Veranstaltungstag folgt).Die Rückgabe des Mietobjektes muss § 12 zu den Dienststunden der Vermieterin erfolgen. Übergabe/Rückgabe des Mietgegenstandes Fällt der Veranstaltungstag auf einen Freitag, Samstag oder (1) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt Sonntag, erstreckt sich die Mietzeit in der Regel über vier Kalen- durch die Vermieterin zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn dertage (sie beginnt dann spätestens am Freitag z.B. um 10:00 mittels Übergabeprotokoll. Die Übergabe des Mietgegenstandes Uhr und endet frühestens am darauffolgenden Montag um 10:00 an den Mieter hat zu den Dienststunden am Tag des Mietbe- Uhr). Ausnahmen können vereinbart werden. ginns zu erfolgen. Im Rahmen der Übergabe erfolgt durch die (2) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es einge- Bediensteten der Gemeinde eine Einweisung in die Bedienung gangen ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. der elektrischen Anlagen sowie ggfs. elektrischer Geräte und der Spülküche. §9 (2) Die Rückgabe des Mietgegenstandes an die Vermieterin er- Entgelt folgt zum vertraglich vereinbarten Mietende mittels Rückgabe- Die Erhebung von Nutzungsentgelten und deren Höhe werden protokoll. Die Rückgabe des Mietgegenstandes an die Vermiete- in der Entgeltordnung für den Bürgersaal „ Zum Rautenkranz“ rin hat zu den Dienststunden am Tag des Mietablaufs zu erfolgen. geregelt. (3) Schlüssel für die Schließanlage sowie etwa vom Mieter gefer- tigte Nachschlüssel sind bei Beendigung des Mietverhältnisses § 10 zurückzugeben. Geschieht dies trotz Mahnung nicht, ist die Ver- Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem mieterin berechtigt, die entsprechenden Schlösser und Schließ- Grund; Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist anlage auf Kosten des Mieters auszutauschen. (1) Vermieterin und Mieter können den Mietvertrag bei Vorliegen (4) Der Mieter hat der Vermieterin den Mietgegenstand zum ver- eines wichtigen Grundes außerordentlich ohne Einhaltung einer traglich vereinbarten Mietende in ordnungsgemäßem, besenrei- Kündigungsfrist kündigen. Jede Vertragspartei ist zur außeror- nem und vollständig geräumten Zustand (Kleininventar und eige- dentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. ne Gegenstände) zurückzugeben. Für sämtliche Aufwendungen, Ein wichtiger Grund liegt für die Vermieterin neben den gesetz- die der Vermieterin durch Verletzung dieser Pflichten durch den lich geregelten Fällen insbesondere vor, wenn Mieter entstehen, haftet der Mieter. Die Endreinigung und —pflege des Mietgegenstandes wird von 1. der Mieter eine eidesstattliche Versicherung gem. § 807 der Vermieterin vorgenommen. Die Vermieterin ist berechtigt, ZPO (oder eine vergleichbare Erklärung) abzugeben hat, bei übermäßiger Verschmutzung den Mieter zur Nachbesserung ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes aufzufordern oder die Reinigung auf Kosten des Mieters durch- Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat führen zu lassen. oder (5) Eingebrachte Gegenstände des Mieters können von der Ver- 2. der Mieter mit der Leistung der vereinbarten Sicherheitsleis- mieterin nach Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters entfernt tung (Kaution) in Verzug ist und diese Mietsicherheit nicht und entsorgt werden. Eine Haftung der Vermieterin hierfür wird bis zum Mietbeginn geleistet hat oder ausgeschlossen.
Ausgabe: 15/2018 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 8 (6) Beim Verlassen des Mietgegenstandes hat sich der Mieter Entgeltordnung zur Benutzungsordnung davon zu überzeugen, dass sämtliche elektrischen Geräte aus- geschaltet sind und Eingangstüren, Fenster, Rettungswege und für den Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ Notausgänge ordnungsgemäß verschlossen sind. Der Mieter § 1 Allgemeines haftet für sämtliche aus der Verletzung dieser Pflichten resultie- (1) Für die Vermietung wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. renden Schäden. (2) Das Entgelt besteht aus § 13 a. der Raummiete gemäß Anlage 1 Hausrecht; Zutrittsrecht b. der Miete für die Überlassung von technischen Anlagen ge- (1) Dem Mieter steht im Mietgegenstand das Hausrecht gegen- mäß Anlage 1 über Dritten zu. Er hat für die Einhaltung der vertraglichen Rege- c. Abweichend von Satz 1 kann mit ortsansässigen Vereinen lungen der Benutzungsordnung und der Entgeltordnung durch ein gesonderter Vertrag geschlossen werden. Dritte zu sorgen. Der Vermieterin steht im Mietgegenstand das (3) Die Vermietung der Räume erfolgt einschließlich der pau- Hausrecht gegenüber dem Mieter zu. Verletzt der Mieter seine schalisierten Reinigungs- und Betriebskosten. Die Überlassung Pflicht aus Satz 2, ist die Vermieterin berechtigt, das Hausrecht der technischen Anlagen für die Licht- und Tontechnik des gro- gegenüber Dritten auszuüben. Das Hausrecht der Vermieterin ßen Saales beinhaltet die Dienstleistung für Bedienung durch die wird von deren Bediensteten ausgeübt; deren Anordnung ist Fol- Vermieterin. ge zu leisten. (4) Betriebskosten sind alle Betriebskosten im Sinne der Be- (2) Den Bediensteten der Vermieterin ist während der Veranstal- triebskostenverordnung (BetrKV) sowie folgende Kosten, soweit tung ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Mietgegenstand zum sie nicht bereits von der BetrKV erfasst werden: Zweck der Prüfung und Einhaltung der Pflichten durch den Mie- ter zu gewähren. a. die Stromkosten; (3) Zur Abwendung drohender Gefahren ist die Vermieterin je- b. die Kosten für den Betrieb und die Wartung der Brandmel- derzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu betreten. deanlage, der Schließanlage, der Brandschutztüren, der Sa- nitäranlagen; § 14 c. die Kosten der Gebäude-/Elementar-/Inventarversicherung Bauliche Veränderungen durch den Mieter; und der Elektronikversicherung; Anbringen von Reklame und Dekorationen d. die Kosten der Endreinigung und —pflege der Mietfläche (1) Zu baulichen Veränderungen, An-, Um- oder Einbauten ein- . schließlich der Anbringung/ Veränderung von fest installierten (5) Die Betriebskosten sind ohne Rücksicht darauf zu zahlen, Einrichtungen, farblichen Gestaltungen oder sonstigen nach- ob und in welchem Um-fang der Mieter Räume und Anlagen tat- haltigen Veränderungen innerhalb und außerhalb des Mietge- sächlich benutzt. Mit Ablauf von einem Monat nach Zugang genstandes ist der Mieter nicht berechtigt. Gleiches gilt für die (6) Die Nutzung der Schankanlage muss in Anlage 1 auf Nut- Anbringung/Veränderung von Reklameeinrichtungen, Schildern zung des Bürgersaales „Zum Rautenkranz“ angegeben werden. und sonstigen besonderen Einrichtungen. Die Reinigung wird durch die Vermieterin veranlasst und dem (2) Zur Anbringung von Dekorationen und dergleichen (wie z. B. Mieter vollständig weiter belastet. durch Benageln und Bekleben von Wänden, Fußböden, Decken, (7) Die Vermieterin ist berechtigt, die Vermietung des Mietge- Inventar oder Ähnlichem) innerhalb und außerhalb des Mietge- genstandes von der Hinterlegung einer Kaution als Sicherheits- genstandes ist der Mieter nicht berechtigt. leistung abhängig zu machen. Die Barkaution ist vom Mieter § 15 in Höhe des dreifachen Betrages der Raummiete auf ein offen Schlüssel für Schließanlage gegen-über der kontoführenden Bank als Kautionskonto ausge- Jeder Verlust eines Schlüssels für die Schließanlage ist der Ver- wiesenes Konto der Vermieterin zu leisten. Eine Barkaution ist mieterin unverzüglich zu melden. zugunsten des Mieters zu verzinsen, und zwar zu dem Zinssatz, (1) Bei Verlust eines Schlüssels für eine Schließanlage kann die der der Vermieterin von der das Kautionskonto führenden Bank Vermieterin auf Kosten des Mieters den kompletten Austausch gewährt wird. der gesamten Schließanlage veranlassen, soweit nicht davon auszugehen ist, dass ein Missbrauch des verlorenen Schlüssels § 2 Mietzahlungsregelung ausgeschlossen ist. (1) Auf Antrag des Mieters kann für den Mietgegenstand eine Reduzierung der Raum-miete vereinbart werden. Voraussetzung § 16 für diese Reduzierung ist, dass der Miet-gegenstand in Erfüllung Steuern / GEMA-Gebühren / Rundfunkbeiträge von Gemeindeaufgaben genutzt wird, vgl. § 67 Abs. 4 ThürKO. (1) Der Mieter trägt alle mit seinem Gewerbebetrieb oder freibe- (2) Unter Erfüllung von Gemeindeaufgaben in diesem Sinne sind ruflichem Betrieb verbundenen Steuern, Abgaben und sonstigen alle Aktivitäten von natürlichen Personen und juristischen Perso- Lasten. nen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in der (2) Die GEMA-Gebühren und die Rundfunkbeiträge (ehemals Gemeinde Gerstungen zu verstehen, die die Gemeinde bei der GEZ-Gebühren) sind vom Mieter zu tragen. Die Anmeldung bei Erfüllung ihrer Aufgaben (vgl. § 2 ThürKO) unterstützen oder ent- der GEMA und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice lasten und zu diesem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck (ehemals GEZ) ist Aufgabe des Mieters. den Mietgegenstand anmieten möchten. (3) Im Einzelnen müssen für eine Reduzierung der Raummiete § 17 folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Inkrafttreten a. Einreichung eines Antrags von einer natürlichen Person Diese Benutzungsordnung für den Bürgersaal „ Zum Rauten- oder juristischen Person des Privatrechts oder öffentlichen kranz“ in Gerstungen tritt am Tag nach der Beschlussfassung Rechts mit Sitz in der Gemeinde Gerstungen und durch den Gemeinderat in Kraft. b. Angabe des Grundes der Veranstaltung/Anmietung, der den Gerstungen, den 28.06.2018 Zweck, einer Gemeindeaufgabe (vgl. § 2 ThürKO) zu die- Gez. nen, erfüllen muss und nicht rein privat oder kommerziell Sylvia Hartung motiviert sein darf. Bürgermeisterin c. Die Raummietermäßigung beläuft sich, abhängig vom Grad der Unterstützung/ Entlastung der Gemeinde von ihren Ge- meindeaufgaben, auf 50 % bis zu 100 % der Raummiete. d. Für Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erhoben wer- den, wird grundsätzlich keine Reduzierung im obigen Sinne für die Raummiete gewährt. Für kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen wird keine Befreiung von der Raum-miete gewährt. e. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Reduzierung der Raummiete. Die Entscheidung über die Reduzierung der Miete dem Grunde und der Höhe nach trifft die Vermieterin.
Seite 9 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Ausgabe: 15/2018 § 3 Fälligkeit des Entgelts dingte Verzögerungen hat der Mieter zu vertreten; er wird demzu- (1) Das Entgelt ist nach Ablauf der Mietzeit innerhalb von zwei folge von seinen vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Wochen nach Zugang gesonderter Rechnung einschließlich Be- Mietzahlungspflicht nicht entbunden. triebskostenabrechnung zur Zahlung fällig, sofern keine ander- weitigen Zahlungsvereinbarungen im Mietvertrag geregelt wer- § 4 Inkrafttreten den. Diese Entgeltordnung für das Bürgerhaus „Zum Rautenkranz“ in (2) Ist die Hinterlegung einer Kaution (§ 9 Abs. 5) vereinbart, so Gerstungen tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den ist diese vom Mieter innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung Gemeinderat in Kraft. der Kontoverbindung eines offen gegen-über der kontoführenden Bank als Kautionskonto ausgewiesenen Kontos der Vermieterin, Gerstungen, den 28.06.2018 spätestens jedoch vor Mietvertragsbeginn, zur Zahlung auf das- Gez. selbe fällig. Solange die Mietsicherheit nicht geleistet ist, erhält Sylvia Hartung (Siegel) der Mieter keinen Zugang zum Mietgegenstand. Hierdurch be- Bürgermeisterin Anlage 1 Entgeltordnung für den Bürgersaal „Zum Rautenkranz“ Miete pro Veranstaltungstag Variante Mietgegenstand private Veranstaltungen* kulturelle Veranstaltungen** kommerzielle Veranstaltungen*** 1 Kleiner Saal 150 € 200 € 300 € (inklusive Foyer und Tresen) 2 Kleiner Saal 180 € 230 € 330 € (inklusive Foyer und Tresen) + Küche ohne Geschirrnutzung 2A Kleiner Saal 200 € 250 € 350 € (inklusive Foyer und Tresen) + Küche inkl. Geschirrnutzung 3 Kleiner Saal 200 € 250 € 350 € (inklusive Foyer und Tresen) + Seminarpaket 4 Kleiner Saal 230 € 280 € 380 € (inklusive Foyer und Tresen) + Küche ohne Geschirrnutzung + Seminarpaket 4A Kleiner Saal 250 € 300 € 400 € (inklusive Foyer und Tresen) + Küche inkl. Geschirrnutzung + Seminarpaket 5 Großer Saal mit Bühne (inklusi- 350 € 400 € 600 € ve Foyer und Tresen) 6 Großer Saal mit Bühne (inklusi- 380 € 430 € 630 € ve Foyer und Tresen) + Küche ohne Geschirrnutzung 6A Großer Saal mit Bühne (inklusi- 400 € 450 € 650 € ve Foyer und Tresen) + Küche inkl. Geschirrnutzung 7 Großer Saal mit Bühne (inklusi- 550 € 600 € 800 € ve Foyer und Tresen) + Technik 8 Großer Saal mit Bühne (inklusi- 580 € 630 € 830 € ve Foyer und Tresen) + Küche ohne Geschirrnutzung + Technik 8A Großer Saal mit Bühne (inklusi- 600 € 650 € 850 € ve Foyer und Tresen) + Küche inkl. Geschirrnutzung + Technik In den Mietpreisen sind das Stellen der Bestuhlung und der Tische sowie Reinigungs- und Betriebskosten enthalten. * Private Veranstaltungen sind z.B. Familienfeiern, Hochzeiten usw.. ** Kulturelle Veranstaltungen sind Veranstaltungen, bei denen keine Eintrittsgelder erzielt werden (Firmenfeiern, Vereinsversammlungen, Wohltätigkeitsveranstaltungen). *** Kommerzielle Veranstaltungen sind Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erzielt werden.
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