Neue Regeln für Sustainable Finance: Herausforderungen für nachhaltige Fonds - Dr. Magdalena Kuper BVI - actuview
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Neue Regeln für Sustainable Finance: Herausforderungen für nachhaltige Fonds Dr. Magdalena Kuper BVI
Nachhaltigkeitsagenda der EU EU-Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums EU-Aktionsplan von März 2018: EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten Nachhaltigkeit besser in Ratings und Marktresearch 1 etablieren (Taxonomie) 6 integrieren Standards und Labels für grüne Pflichten von institutionellen Anlegern und Asset 2 Finanzprodukte einführen 7 Managern klarstellen Nachhaltigkeit in die aufsichtlichen Anforderungen 3 Investments in nachhaltige Produkte fördern 8 integrieren Nachhaltige Offenlegungen und Regeln für 4 Nachhaltigkeit in Anlageberatung integrieren 9 Rechnungslegung stärken Nachhaltige Corporate Governance stärken und 5 Nachhaltige Benchmarks etablieren 10 kurzfristiges Handeln verringern Erneuerte EU-Nachhaltigkeitsstrategie: Veröffentlichung im Juni 2021 2
Offenlegungs-VO Was gilt seit dem 10. März 2021? Nur Level-1-Verordnung ist in Kraft getreten! Produkte Finanzmarktteilnehmer (FMT) Fonds, Mandate, fondsgebundene LVs, KVGs, VV, Banken, Versicherer EbAV, Riester- und Rürup Detailregeln sollen ab ■ Umgang mit Vorvertragliche Informationen alle Produkte Anfang 2022 Nachhaltigkeitsrisiken im Nachhaltigkeitsrisiken im gelten! Art. 6 Investmentprozess Investmentprozess ■ Einbeziehung von Internetseite Nachhaltigkeitsrisiken in Vergütungssysteme ESG-Strategien Jahresberichte Internetseite ■ Berücksichtigung der Art. 8 Umsetzung von ESG-Merkmalen in wichtigsten nachteiligen der Anlagestrategie Auswirkungen (PAIs): ■ zwingend für große FMT > auswirkungsbezogene 500 Mitarbeitern Art. 9 Investitionen ■ Ansonsten „comply or Umsetzung von nachhaltigen Zielen in explain“ der Anlagestrategie 3
Offenlegungs-VO Verständnis nachhaltiger Produkte Entwurf: weites Verständnis, viele Zweifelsfragen Art-8-Produkte („ESG-Strategien“) ■ Weiter Anwendungsbereich bestätigt („various degrees of ambition, various investment Einzelne approaches and strategies“) Ausschlüsse? Segmente eines ■ Berücksichtigung („take into account“) der PAIs auf Produktebene soll bereits als nachhaltige Master-Fonds? Strategie gelten Art-9-Produkte („auswirkungsbezogene Investitionen“) ■ Erwartung, „nur“ nachhaltige Investitionen zu tätigen (Offenlegung des Mindestanteils) ■ Dennoch möglich, „sonstige“ Anlagen zu halten (zur Absicherung, Liquiditätssteuerung oder bei fehlenden Daten) Weitere Klärung im Rahmen der Q&As der EU-Kommission zu erwarten! 4
Offenlegungs-VO PAI-Indikatoren Entwurf: 32 Pflichtindikatoren für alle Assets! Andere RTS-Vorschlag: Differenzierung nach Assetklassen: Assets? Zielunternehmen Staaten und überstaatliche Infrastruktur? Organisationen Immobilien Mikrofinanz? ■ 9 Pflichtindikatoren zu Klima- und Umweltthemen, insb. zu: ■ 1 Pflichtindikator zu ■ 2 Pflichtindikatoren - CO2-Emissionen, Klima: zu Klima: - Energieverbrauch, Treibhausgasintensität - Investitionen in fossilen - Biodiversität ■ 1 Pflichtindikator zu Brennstoffsektor - Wasseremissionen sozialen Themen: - Anteil an - Gefährlichen Abfällen Verletzungen sozialer energieineffizienten ■ 5 Pflichtindikatoren zu sozialen Normen Immobilien Themen, insb.: ■ Abdeckung sozialer - Nichteinhaltung von UNGC und OECD- Leitlinien Themen? - Diversität und Lohngefälle + jeweils ein weiterer zusätzlicher Indikator aus den - Kontroverse Waffen Bereichen Umwelt und Soziales 5
Offenlegungs-VO Transparenz nachhaltiger Produkte Veröffentlichung auf der Internetseite ■ Umfangreiche Veröffentlichung auf der Internetseite ■ betrifft alle Art-8- und Art-9-Produkte (auch Spezialfonds und Mandate) ■ auch Angaben zur Anlagestrategie und zu den Top-15-Investitionen ■ ESAs: passwortgeschützter Bereich keine Veröffentlichung ■ Vorschriften zur Vertraulichkeit der Information sind einzuhalten Weitere Klärung im Rahmen der Q&As der EU-Kommission zu erwarten! 6
MiFID II / IDD Verständnis der Nachhaltigkeitspräferenzen Nachhaltigkeitsabfrage wird Pflicht! ■ Anlageberater, Vermögensverwalter und Versicherungsberater sollen bei Erhebung der Kundendaten explizit Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen ■ Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden müssen in Geeignetheitstest und -erklärung einfließen ■ Nachhaltigkeitsmerkmale der Produkte sind im Zielmarkt zu reflektieren ■ 12 Monate Umsetzungsfrist nach Inkrafttreten (voraussichtlich Herbst 2022) Finaler EU-Vorschlag sieht Einengung der Nachhaltigkeitspräferenzen auf drei Kategorien von Finanzprodukten vor: ■ Produkte, die (zumindest teilweise) nach der EU-Taxonomie investieren ■ Produkte, die (zumindest teilweise) auswirkungsbezogene Investitionen anbieten ■ Produkte, die die wichtigsten negativen Auswirkungen (PAIs) berücksichtigen 7
Offenlegungs-VO Zusatzkriterien bereits enthalten Standardmuster für vorvertragliche Information Indikation zur Berücksichtigung der PAIs im Muster enthalten Bereits ab Anfang 2022? 8
Offenlegungs-VO und MiFID II Gemeinsames Zielmarktkonzept von DK, DDV und BVI Grundkonzept – produktunabhängige Definitionen Nachhaltige Produkte Bezeichnung Non-ESG Basic* ESG ESG-Impact Datenfeld „N“ (vier Ausprä- gungen) N=O N=B N=E N=I Berücksichtigung von Produkt folgt Auswirkungsbezo- und Transparenz über dezidierter ESG- gene Investments, Nachhaltigkeits- Strategie, keine schweren Keine Angaben/Daten aspekte Mindestausschlüsse Verstöße gegen UNGC oder Beschreibung als nicht nachhaltig und und und deklariert Produkthersteller Produkthersteller Produkthersteller berücksichtigt berücksichtigt berücksichtigt anerkannten anerkannten anerkannten Branchenstandard Branchenstandard Branchenstandard * Nicht Teil des Zielmarkts; Produkt hat gleichwohl klaren ESG-Bezug, z.B. durch systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und 9 –risiken im Investmentprozess
Offenlegungs-VO und MiFID II Gemeinsames Zielmarktkonzept von DK, DDV und BVI Mindestausschlüsse für nachhaltige Produkte* ■ Unternehmen: ■ Rüstungsgüter >10%** (geächtete Waffen >0%)*** ■ Tabakproduktion >5% ■ Kohle >30%** *Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb ■ Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive): (Aktien/Anleihen) Schutz der internationalen Menschenrechte **Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen ***Waffen nach dem Übereinkommen Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen über das Verbot des Einsatzes, der Beseitigung von Zwangsarbeit Lagerung, der Herstellung und der Abschaffung der Kinderarbeit Weitergabe von Antipersonenminen und Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit über deren Vernichtung („Ottawa- Konvention“), dem Übereinkommen über Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen das Verbot von Streumunition („Oslo- Förderung größeren Umweltbewusstseins Konvention“) sowie B- und C-Waffen Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien nach den jeweiligen UN-Konventionen Eintreten gegen alle Arten von Korruption (UN BWC und UN CWC) ****https://freedomhouse.org/report/freed ■ Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring nach dem Freedom House Index**** om-world/2020/lederless-struggle- democracy 10
Nachhaltigkeit im Vertrieb Wie passt das zusammen? aufeinander aufbauend SFDR Art. 6 Art. 8 Art. 9 « Nachhaltigkeitsrisiken » « ESG-Merkmale » « Nachhaltige Investitionen » MiFID II keine ESG Präferenzen ESG Präferenzen keine ESG Merkmale ESG Berücksichti- Mindest- (Hoher) Mindestanteil Merkmale gung PAI auf anteil an an nachhaltigen (u.a.) Produktebene nachhaltigen Investitionen Investitionen ESG Ziel- Non-ESG Basic ? ESG ESG-Impact markt- konzept - Mindestausschlüsse bzw. UN GC - Anerkennung Branchenstandard 11
Offenlegungs-VO und MiFID II Wie kommen die Informationen zum Vertrieb? EMT 3.1: Angaben zur Einstufung der Fonds Problem: EMT 3.1 wird nicht durch WM- Daten verarbeitet European ESG Template (EET) in Planung! 12
Nachhaltigkeitsagenda der EU Zeitplan Alle Nachhaltige Fonds/ Fonds/KVGs Große KVGs Nachhaltige Fonds KVGs Offenlegungs-VO Taxonomie: Offenlegungspflichten im VKP und JB Ziele 1+2: PAI-Offenlegung Verringerung des KW Ziele 3 - 6 Level-1-Vorgaben RTS-Vorschriften Anpassung an den KW Offenlegungs-VO Finanzberater PAI-Offenlegung Finanzberater auf Produktebene 10. März 2021 30. Juni 2021 1. Januar 2022 Q3/4 2022 1. Januar 2023 Berichtspflichten nach Berichtspflichten nach Level 2 MiFID II/IDD Taxonomie: Taxonomie: Konsultation der ESAs RTS-Entwurf Nachhaltigkeitsabfrage im Vertrieb 13 Nachhaltige Fonds
Diesen Text ändern Sie über Ansicht / Kopf- u. Fußzeile: Veranstaltung, Datum Dr. Magdalena Kuper Leiterin Nachhaltigkeit BVI magdalena.kuper@bvi.de 14
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