Neue Regeln für Sustainable Finance: Herausforderungen für nachhaltige Fonds - Dr. Magdalena Kuper BVI - actuview

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Neue Regeln für Sustainable Finance:
Herausforderungen für nachhaltige
Fonds
           Dr. Magdalena Kuper
           BVI
Nachhaltigkeitsagenda der EU
EU-Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums

                                   EU-Aktionsplan von März 2018:

     EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Aktivitäten        Nachhaltigkeit besser in Ratings und Marktresearch
 1   etablieren (Taxonomie)
                                                             6    integrieren

     Standards und Labels für grüne                               Pflichten von institutionellen Anlegern und Asset
 2   Finanzprodukte einführen
                                                             7    Managern klarstellen

                                                                  Nachhaltigkeit in die aufsichtlichen Anforderungen
 3   Investments in nachhaltige Produkte fördern             8    integrieren

                                                                  Nachhaltige Offenlegungen und Regeln für
 4   Nachhaltigkeit in Anlageberatung integrieren            9    Rechnungslegung stärken

                                                                  Nachhaltige Corporate Governance stärken und
 5   Nachhaltige Benchmarks etablieren                       10   kurzfristiges Handeln verringern

                   Erneuerte EU-Nachhaltigkeitsstrategie: Veröffentlichung im Juni 2021
                                                                                                                       2
Offenlegungs-VO
Was gilt seit dem 10. März 2021?

                                       Nur Level-1-Verordnung ist in Kraft getreten!

                                                                                        Produkte
                 Finanzmarktteilnehmer (FMT)                               Fonds, Mandate, fondsgebundene LVs,
                   KVGs, VV, Banken, Versicherer                                EbAV, Riester- und Rürup
                                                                                                                                                       Detailregeln
                                                                                                                                                        sollen ab
                ■ Umgang mit

                                                                                                             Vorvertragliche Informationen
                                                                                alle Produkte                                                          Anfang 2022
                  Nachhaltigkeitsrisiken im                                 Nachhaltigkeitsrisiken im                                                    gelten!
                                                             Art. 6
                  Investmentprozess                                           Investmentprozess
                ■ Einbeziehung von
Internetseite

                  Nachhaltigkeitsrisiken in
                  Vergütungssysteme                                            ESG-Strategien

                                                                                                                                                              Jahresberichte
                                                                                                                                             Internetseite
                ■ Berücksichtigung der                       Art. 8    Umsetzung von ESG-Merkmalen in
                  wichtigsten nachteiligen                                   der Anlagestrategie
                  Auswirkungen (PAIs):
                  ■ zwingend für große FMT >                               auswirkungsbezogene
                     500 Mitarbeitern                        Art. 9            Investitionen
                  ■ Ansonsten „comply or                              Umsetzung von nachhaltigen Zielen in
                     explain“                                                der Anlagestrategie                                                                               3
Offenlegungs-VO
Verständnis nachhaltiger Produkte
                                       Entwurf: weites Verständnis, viele Zweifelsfragen

  Art-8-Produkte („ESG-Strategien“)

    ■ Weiter Anwendungsbereich bestätigt („various degrees of ambition, various investment
                                                                                                      Einzelne
        approaches and strategies“)                                                                   Ausschlüsse?
                                                                                                      Segmente eines
    ■ Berücksichtigung („take into account“) der PAIs auf Produktebene soll bereits als nachhaltige   Master-Fonds?

        Strategie gelten

 Art-9-Produkte („auswirkungsbezogene Investitionen“)

    ■ Erwartung, „nur“ nachhaltige Investitionen zu tätigen (Offenlegung des Mindestanteils)
    ■ Dennoch möglich, „sonstige“ Anlagen zu halten (zur Absicherung, Liquiditätssteuerung oder bei
       fehlenden Daten)

                           Weitere Klärung im Rahmen der Q&As der EU-Kommission zu erwarten!
                                                                                                                       4
Offenlegungs-VO
PAI-Indikatoren
                                         Entwurf: 32 Pflichtindikatoren für alle Assets!
                                                                                                               Andere
RTS-Vorschlag: Differenzierung nach Assetklassen:                                                              Assets?

  Zielunternehmen                                   Staaten und überstaatliche                                       Infrastruktur?
                                                         Organisationen               Immobilien                     Mikrofinanz?

  ■ 9 Pflichtindikatoren zu Klima- und
      Umweltthemen, insb. zu:                        ■ 1 Pflichtindikator zu           ■ 2 Pflichtindikatoren
  -   CO2-Emissionen,                                  Klima:                            zu Klima:
  -   Energieverbrauch,                                Treibhausgasintensität          - Investitionen in fossilen
  -   Biodiversität                                  ■ 1 Pflichtindikator zu             Brennstoffsektor
  -   Wasseremissionen                                 sozialen Themen:                - Anteil an
  -   Gefährlichen Abfällen                            Verletzungen sozialer             energieineffizienten
  ■   5 Pflichtindikatoren zu sozialen                 Normen                            Immobilien
      Themen, insb.:
                                                                                       ■ Abdeckung sozialer
  -   Nichteinhaltung von UNGC und OECD-
      Leitlinien                                                                         Themen?
  -   Diversität und Lohngefälle                     + jeweils ein weiterer zusätzlicher Indikator aus den
  -   Kontroverse Waffen                                        Bereichen Umwelt und Soziales                                         5
Offenlegungs-VO
Transparenz nachhaltiger Produkte

  Veröffentlichung auf der Internetseite

  ■ Umfangreiche Veröffentlichung auf der Internetseite

      ■ betrifft alle Art-8- und Art-9-Produkte (auch Spezialfonds und Mandate)

      ■ auch Angaben zur Anlagestrategie und zu den Top-15-Investitionen

      ■ ESAs: passwortgeschützter Bereich keine Veröffentlichung

      ■ Vorschriften zur Vertraulichkeit der Information sind einzuhalten

               Weitere Klärung im Rahmen der Q&As der EU-Kommission zu erwarten!   6
MiFID II / IDD
Verständnis der Nachhaltigkeitspräferenzen

 Nachhaltigkeitsabfrage wird Pflicht!

   ■ Anlageberater, Vermögensverwalter und Versicherungsberater sollen bei Erhebung der Kundendaten
      explizit Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen
      ■ Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden müssen in Geeignetheitstest und -erklärung einfließen
      ■ Nachhaltigkeitsmerkmale der Produkte sind im Zielmarkt zu reflektieren
   ■ 12 Monate Umsetzungsfrist nach Inkrafttreten (voraussichtlich Herbst 2022)

      Finaler EU-Vorschlag sieht Einengung der Nachhaltigkeitspräferenzen auf drei
      Kategorien von Finanzprodukten vor:
      ■ Produkte, die (zumindest teilweise) nach der EU-Taxonomie investieren
      ■ Produkte, die (zumindest teilweise) auswirkungsbezogene Investitionen anbieten
      ■ Produkte, die die wichtigsten negativen Auswirkungen (PAIs) berücksichtigen
                                                                                                      7
Offenlegungs-VO
Zusatzkriterien bereits enthalten
 Standardmuster für vorvertragliche Information

                                                      Indikation zur
                                                  Berücksichtigung der
                                                     PAIs im Muster
                                                        enthalten

                                                   Bereits ab Anfang
                                                   2022?

                                                                         8
Offenlegungs-VO und MiFID II
Gemeinsames Zielmarktkonzept von DK, DDV und BVI
                                     Grundkonzept – produktunabhängige Definitionen
                                                                                                                             Nachhaltige Produkte

        Bezeichnung                         Non-ESG                              Basic*                                  ESG                       ESG-Impact

        Datenfeld „N“
        (vier Ausprä-
        gungen)
                                              N=O                                N=B                                   N=E                             N=I

                                                                          Berücksichtigung von                     Produkt folgt                  Auswirkungsbezo-
                                                                          und Transparenz über                    dezidierter ESG-                 gene Investments,
                                                                            Nachhaltigkeits-                         Strategie,                     keine schweren
                                      Keine Angaben/Daten                       aspekte                         Mindestausschlüsse               Verstöße gegen UNGC
                                               oder
        Beschreibung
                                       als nicht nachhaltig                          und                                   und                          und
                                             deklariert
                                                                           Produkthersteller                     Produkthersteller                Produkthersteller
                                                                             berücksichtigt                        berücksichtigt                   berücksichtigt
                                                                              anerkannten                           anerkannten                      anerkannten
                                                                           Branchenstandard                      Branchenstandard                 Branchenstandard
* Nicht Teil des Zielmarkts; Produkt hat gleichwohl klaren ESG-Bezug, z.B. durch systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitschancen und                         9
–risiken im Investmentprozess
Offenlegungs-VO und MiFID II
Gemeinsames Zielmarktkonzept von DK, DDV und BVI

 Mindestausschlüsse für nachhaltige Produkte*
 ■   Unternehmen:
     ■ Rüstungsgüter >10%** (geächtete Waffen >0%)***
     ■ Tabakproduktion >5%
     ■ Kohle >30%**                                                                      *Relevant sowohl für Einzelwerte als
                                                                                         auch Werte in einem Portfolio/Korb
     ■ Schwere Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive):             (Aktien/Anleihen)
           Schutz der internationalen Menschenrechte                                    **Umsatz aus Herstellung und/oder

        
                                                                                         Vertrieb
            Keine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen                                ***Waffen nach dem Übereinkommen
           Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen   über das Verbot des Einsatzes, der
           Beseitigung von Zwangsarbeit                                                 Lagerung, der Herstellung und der
           Abschaffung der Kinderarbeit                                                 Weitergabe von Antipersonenminen und
           Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit
                                                                                         über deren Vernichtung („Ottawa-
                                                                                         Konvention“), dem Übereinkommen über
           Vorsorgeprinzip im Umgang mit Umweltproblemen                                das Verbot von Streumunition („Oslo-
           Förderung größeren Umweltbewusstseins                                        Konvention“) sowie B- und C-Waffen
           Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien                  nach den jeweiligen UN-Konventionen
           Eintreten gegen alle Arten von Korruption                                    (UN BWC und UN CWC)
                                                                                         ****https://freedomhouse.org/report/freed
 ■   Staatsemittenten: Unzureichendes Scoring nach dem Freedom House Index****           om-world/2020/lederless-struggle-
                                                                                         democracy
                                                                                                                                     10
Nachhaltigkeit im Vertrieb
Wie passt das zusammen?
aufeinander aufbauend

                          SFDR                 Art. 6                             Art. 8                                   Art. 9
                                      « Nachhaltigkeitsrisiken »              « ESG-Merkmale »                          « Nachhaltige
                                                                                                                       Investitionen »

                          MiFID II         keine ESG Präferenzen                                   ESG Präferenzen
                                     keine ESG Merkmale            ESG            Berücksichti-     Mindest-        (Hoher) Mindestanteil
                                                                   Merkmale       gung PAI auf      anteil an       an nachhaltigen
                                                                   (u.a.)         Produktebene      nachhaltigen    Investitionen
                                                                                                    Investitionen

                        ESG Ziel-    Non-ESG          Basic            ?                          ESG                  ESG-Impact
                        markt-
                        konzept
                                                                                      - Mindestausschlüsse bzw. UN GC
                                                                                      - Anerkennung Branchenstandard
                                                                                                                                            11
Offenlegungs-VO und MiFID II
Wie kommen die Informationen zum Vertrieb?

             EMT 3.1: Angaben zur Einstufung der Fonds

                                                          Problem: EMT 3.1
                                                         wird nicht durch WM-
                                                           Daten verarbeitet

                                                           European ESG
                                                          Template (EET) in
                                                             Planung!

                                                                                12
Nachhaltigkeitsagenda der EU
Zeitplan
         Alle                                  Nachhaltige Fonds/
      Fonds/KVGs            Große KVGs                                            Nachhaltige Fonds
                                                    KVGs
                           Offenlegungs-VO                             Taxonomie: Offenlegungspflichten im VKP und JB

                                                                           Ziele 1+2:
                           PAI-Offenlegung                           Verringerung des KW                   Ziele 3 - 6
     Level-1-Vorgaben                            RTS-Vorschriften    Anpassung an den KW

                                                                                        Offenlegungs-VO

       Finanzberater                                                                    PAI-Offenlegung
                                                  Finanzberater
                                                                                              auf
                                                                                         Produktebene

      10. März 2021              30. Juni 2021             1. Januar 2022         Q3/4 2022               1. Januar 2023

  Berichtspflichten nach      Berichtspflichten nach                             Level 2 MiFID II/IDD
       Taxonomie:                  Taxonomie:
  Konsultation der ESAs            RTS-Entwurf                                 Nachhaltigkeitsabfrage
                                                                                    im Vertrieb
                                                                                                                           13
                  Nachhaltige Fonds
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                 Fußzeile: Veranstaltung, Datum

Dr. Magdalena Kuper
Leiterin Nachhaltigkeit
BVI

magdalena.kuper@bvi.de

                                                                  14
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