"Nichts ist verlässlicher als der Wandel" - Architektenkammer MV

Die Seite wird erstellt Thorsten Kaufmann
 
WEITER LESEN
"Nichts ist verlässlicher als der Wandel" - Architektenkammer MV
„Nichts ist verlässlicher als der
                                                       Wandel“
                                                       Neujahrsgruß des Präsidenten

D
         ie Versammlungen der Vertreter und des
         Vor­standes der Architektenkammer Meck­
         lenburg-Vorpommern haben im Herbst
2017 einige richtungweisende Entscheidungen
ge­bracht. Es gibt ein neues Vorstandsmitglied
und einen neuen Vizepräsidenten. Zudem treten
ei­ni­ge Satzungsänderungen in Kraft und es gilt
die neue Satzung für die Juniormitgliedschaft.
Le­sen Sie dazu unseren Bericht. Außerdem finden
Sie in diesem Regionalteil des DAB die ent­spre­
chen­den Satzungen und Satzungs­än­de­run­gen
ab­ge­druckt.
    Zu berichten ist zudem von den 1. Schweriner
Ar­chitekturfilmtagen, die besonders den Umgang
mit dem baukulturellen Erbe der DDR thematisiert
ha­ben.
    Zu erinnern ist an die Meldefrist für den Tag
                                                       Joachim Brenncke Präsident der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern | Foto: Till Budde
der Architektur 2018 am 31. Januar 2018!
    Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern

                                                       L
un­seres Regionalteils im Deutschen Architektenblatt          iebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freun­   der HOAI durch die Hin­ter­tür mit nicht norm­
ein gutes und erfolgs­reiches Jahr 2018!         n            de und Unterstützer unserer Archi­tek­ten­    kon­formen Ausschreibungen nicht akzeptiert
                                                              kam­mer: Zuerst danke ich Ihnen und Euch      wer­den kann. 2018 soll darum die konzentrierte
                                                       für die vielen Anregungen und das berufspolitische   Ver­teilung des BAK-Ver­ga­be­leitfadens helfen,
                                                       En­ga­gement im vergangenen Jahr!                    die Kommunen im Land zu unterstützen, damit
                                                           Es hat sich rückblickend auf das Jahr 2017       auch weiterhin baukulturell wert­volle Akzente
                                                       wie­­der einmal gezeigt, dass sich nur mit ver­      ge­setzt werden können.
                                                       ein­­ten Kräften Einfluss nehmen lässt auf Pro­           Ein Format wie der Landeskonvent Baukultur,
                                                       zes­­se, die aus der EU auf die Bundesebene          wel­­cher im Mai 2017 in dieser Form das erste
                                                       und eben auch auf die Landesebene ausstrahlen.       Mal in einer Länderkammer veranstaltet wurde,
                                                       Die im­mer komplizierter werdenden Ver­gabe­         bie­­tet zudem die Chance, sich mit Kom­mu­nal­
                                                       ver­fahren sind hier ein ungutes Beispiel. Die       po­li­tikern, Bauamtsleitern, Landräten oder den
                                                       offensichtlichen Wider­sprüche zwischen Ver­         Ab­ge­ordneten des Landes auszutauschen.
                                                       gabe- und Zuwen­dungs­recht können nur durch         Denn langfristig ist abzusehen, dass auch bei
                                                       die gemeinsame An­strengung der verstärkten          nicht überbordender Auftragslage, ein solides
                                                       Kom­munikation in Rich­tung Auftraggeber sicht­      bau­­kulturelles Fundament zur wirtschaftlichen
                                                       bar gemacht werden. Es obliegt uns, in der           Zu­­kunftsfähigkeit ländlicher Räume entscheidend
                                                       Pra­xis aufzuzeigen, dass eine Unterschreitung       mit­­beiträgt und damit auch zur Absicherung

32   DABregional | 01 · 18
"Nichts ist verlässlicher als der Wandel" - Architektenkammer MV
Kammernachrichten | Mecklenburg-Vorpommern

der beruflichen Zukunft jedes Einzelnen.              Chan­ce von Selbstverwaltung schätzen. Wer             stan­des da­zu Gesundheit und viele große und
    Wie ehrenamtliches Engagement und eine            nicht von „außen“ geformt werden will, sollte          klei­ne, pri­vate wie berufliche Erfolge … natürlich
ver­stärkte Gremienarbeit genau zu dieser wich­       von „innen“ heraus mitgestalten!                       mit viel Freude dabei!
tigen Weichenstellung beitragen kann, wurde               Und 2018: Das berufspolitische Engagement
da­rum kammerintern 2017 sehr intensiv dis­           Vie­ler, auch auf neuen Wegen und mit neuen            Joachim Brenncke, Präsident der
ku­tiert. Neue Ansätze, Perspektiven und Ideen        Per­sonen, wird erforderlich sein. Starten wir         Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
sol­len dazu beitragen, dass auch junge Kolle­        ver­eint mit Kraft und Optimismus in das neue
gin­nen und Kollegen den Mehrwert und die             Jahr - ich wünsche Ihnen im Namen des Vor­

Aus der Kammerarbeit

V
         ertreterversammlung und Vorstandssitzung     des ICO­MOS-Stu­den­ten­wett­be­wer­bes „60­plusXXL“   tä­rer Ansatz ist die 2. Änderung der Bei­trags­
         haben im Herbst des vergangenen Jahres       inklusive Preisverleihung im Gol­den­en Saal des       satz­ung im Hinblick auf die Seniormitgliedschaften:
         Weichen für die Zukunft unserer Kammer       Neustädtischen Palais und Aus­stell­ung vor Ort        Wir wollen sehr gern, dass unsere Mitglieder im
ge­stellt.                                            sowie im Landtag des Schwe­ri­n­er Schlosses           gesetzlichen Ruhestand weiterhin als Ar­chi­tek­
                                                      wurden ebenfalls thematisiert. Nä­heres konnten        ten in der Kammer Mitglied bleiben, dafür wer­
Vorstand - „Neue Wege“                                Sie dazu in der letzten Ausgabe des DAB lesen.         den künftig auf schriftlichen Antrag nur noch
    Im Vorstand ist das Schwerpunktthema Kam­                                                                80,00 Euro Mitgliedsbeitrag jährlich er­ho­ben.
mer­wesen, mit der Zukunftsfähigkeit unserer Ar­      Vertreterversammlung - „Gute Aus­sich­ten“                 Die vereinfachte Wahlsatzung soll zudem
chitektenkammer, intensiv diskutiert worden. Hier         In der Herbst-Vertreterversammlung am 25.          zu­sätzliche Anreize schaffen, um sich 2018 als
sind gerade im Hinblick auf die Wahl der Ver­         No­vember 2017 gab es einen Rückblick und              Ver­treter zur Wahl zu stellen. Die Ver­tre­ter­ver­
treterversammlung 2018 und die Wahl des Vor­          Aus­blick der Schatzmeisterin Kerstin Döring           sammlung wird 2019 den Vorstand wählen und
standes 2019 neue Perspektiven und Ansätze zur        hin­sichtlich der bisherigen „Kammerperspektive“,      es bietet sich aufgrund zahlreicher personeller
Mitgliedergewinnung gefragt und erwünscht. Es         mit der Entwicklung von Kammermitgliedschaften         Wech­sel die Chance, Kammerarbeit neu zu den­
besteht die Chance, hier neue Wege zu ge­hen.         und die damit zusammenhängende Planung der             ken und zu gestalten, auch mit eigenen Akzenten
    Und so ist neben der Nachwahl im Präsidium        Bei­träge. Zielstellung ist und war eine langfristig   und Schwerpunkten.
und Vorstand, nicht nur der Haushalt für 2018         zu gewährleistende Kammerarbeit und -ver­wal­              In Erwartung einer auch zukünftigen zyklischen
vor­gestellt worden. Auch die Änderungen in der       tung. Das Resümee der Präsentation zeigte,             Ent­wicklung des Arbeits- und Wirtschaftsmarktes
Wahl­satzung der Vertreterversammlung, die            dass die jetzigen Rücklagen explizit notwendig         kön­nen hier wichtige Weichenstellungen für zu­
Ände­rungen der Beitragssatzung sowie die neue        sind, um die demographischen Veränderungen             künf­tige Berufspolitik und auch für wirtschaftliche
Ju­niorsatzung wurden diskutiert und erörtert,        in der Entwicklung der Mitgliederzahlen aus­zu­        Grund­lagen initiiert und langfristig begleitet
vor­bereitet durch die gemeinsame Initiative der      glei­chen. Die neue Juniorsatzung soll dahingehend     wer­den. Unsere gemeinsame, gute Aussicht:
AG Kammerrecht und Kammerperspektive unter            mo­netäre und auch ideelle Anreize schaffen,           Neh­men wir vereint und verstärkt Einfluss, so­
Lei­tung vom langjährigen Kammerjustiziar Herrn       um auch junge Absolventinnen und Absolventen           lan­ge die Chancen dazu auf Landes- und Bundes­
RA Prof. Irmler.                                      für die Kammermitgliedschaft und berufliche            eb­ene bestehen.
    Die erfolgreiche Begleitung der ICOMOS-Ta­        Sel­bstverwaltung zu begeistern.
gung durch die Organisation und Veranstaltung             Ein ebenso ideeller wie auch verstärkt mone­       Christin Kieppler, Geschäftsführerin, AK M-V

Ergebnis der Nachwahl
Neue Mitglieder in den Vorstand und das Präsidium der Architektenkammer M-V gewählt

D
       as oberste Organ der Architektenkammer         sam­mlung, sozusagen das „Architektenparlament“.       am 25. November 2017 den freischaffenden
       Meck­lenburg-Vorpommern ist die von            Die Mitglieder der 4. Vertreterversammlung             Ar­chi­tekten Markus Weise aus Wismar zum
       al­len Mitgliedern gewählte Ver­tre­ter­ver­   wähl­ten einstimmig in ihrer neunten Sitzung           neu­en Vizepräsidenten sowie den freischaffenden

                                                                                                                                       DABregional | 01 ·18   33
"Nichts ist verlässlicher als der Wandel" - Architektenkammer MV
Mecklenburg-Vorpommern | Kammernachrichten

                                                                               Markus Weise (rechts)       seit über 14 Jahren. Darüber hinaus koordinierte
                                                                               ist neuer Vizepräsident     er neun Jahre lang die berufspolitische Arbeit der
                                                                               der Architektenkammer
                                                                               Mecklenburg-                Ar­chitektenschaft in Stralsund und Umgebung
                                                                               Vorpommern (rechts),        als Sprecher der Kammergruppe Stralsund. Seit
                                                                               Christoph Meyn gehört       2012 ist Christoph Meyn im Landesvorstand des
                                                                               jetzt dem
                                                                                                           BDA Mecklenburg-Vorpommern aktiv - seit 2015
                                                                               Kammervorstand an |
                                                                               Fotos: AK M-V               als dessen stellvertretender Landesvorsitzender.
                                                                                                           Als freischaffender Architekt ist Herr Meyn seit
                                                                                                           2004 und zusammen mit seinem Büro gmw pla­
                                                                                                           n­ungs­­gesellschaft mbH seit 2007 in Stralsund
                                                                                                           tä­­tig.
                                                                                                                  Auch künftig sieht er den Reiz im berufs­po­
                                                                                                           li­­tischen Engagement darin, mit seinen Er­fahr­
                                                                                                           un­g­en aus beruflicher und ehrenamtlicher Arbeit
                                                                                                           Ein­­fluss zum einen auf die baukulturelle Ent­
                                                                                                           wick­­lung und zum anderen auf den zunehmenden
Ar­chitekten Christoph Meyn aus Stralsund zum       wich­tige Wei­chen­stel­lungen u. a. bei der Gestal­   Wan­­del des Berufsbildes des Architekten nehmen
neu­en Vorstandsmitglied.                           tung besserer recht­licher Rah­men­be­din­g­ungen      zu können.
                                                    zur Ausübung un­seres Berufes einsetzen“, er­                Für das künftige Engagement und Wirken
Neuer Vizepräsident ist Architekt Markus            läu­terte Markus Wei­se seine Kandidatur. Mar­         von Markus Weise und Christoph Meyn wünschen
Wei­se                                              kus Weise wird nun vor­erst für anderthalb Jahre,      wir viel Erfolg und bestes Gelingen!
    Markus Weise führt gemeinsam mit seinem         ne­­ben dem Stadt­pla­ner Dr. Peter Hajny, als
Bü­ro-Partner, Architekt und Stadtplaner Jörn       Vize­­präsident seine ehren­amtliche Arbeit fort­      In­formationen zur Wahl der 5. Vertreter­ver­
Wil­lert das Büro STADT + HAUS Architekten          füh­ren.                                               sam­mlung 2018
und In­genieure GmbH & Co. KG in Wismar und                                                                    Nach dem Motto „nach der Wahl ist vor der
ist be­reits seit 2009 Mitglied des Vorstandes.     Architekt Christoph Meyn als neues Vor­                Wahl“ möchten wir schon jetzt auf die Wahl
Wä­hrend seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im         stands­mitglied gewählt                                der 5. Vertreterversammlung (2018-2022)
Vor­stand der Architektenkammer M-V hat sich             Anliegen und Motivation als neues Vor­stands­     hin­­wei­sen: Die Mitglieder der Vertre­ter­ver­
Mar­kus Wei­se intensiv mit dem Thema Ver­ga­       mit­­glied ist es für Christoph Meyn, u. a. „das       sam­mlung wer­den alle fünf Jahre von den
be­recht, aber auch mit der Novellierung des        zu­­nehmend einem gesellschaftlichen, politischen      Mit­­gliedern der Architektenkammer M-V in
Lan­des­bau­rechts auseinandergesetzt und im        und technologischen Wandel unterliegende Be­           Form einer Brief­wahl gewählt. Die Wahl der
In­teresse aller Ar­chitekten unseres Landes ver­   rufs­­bild des Architekten aktiv mitzugestalten        5. Vertreter­ver­sammlung findet demnach im
dient gemacht. „Für das bisherige und künftige      und Themen aus der täglichen Arbeit gemeinsam          Jahr 2018 statt. Über die anstehenden Vertreter-
Ver­trauen in mei­ne ehrenamtliche Arbeit für       mit den Kolleginnen und Kollegen zu reflek­tie­        Wah­­len wer­den wir Sie im Regionalteil M-V
un­seren Berufs­stand bedanke ich mich bei allen    ren“.                                                  des DAB so­wie über die Kammer-Website
Mit­gliedern ins­besondere dem Vorstand und              Als Mitglied der Vertreterversammlung be­         (ak-mv.de) und unseren monatlichen Mitglieder-
der Ver­tre­ter­ver­sammlung. Auch in Zukunft       glei­­tet der Stralsunder Architekt die Arbeit und     Nach­rich­ten „Kammer aktuell“ per E-Mail
möch­te ich mich mit meiner Fachexpertise für       Ent­­­wicklung unserer Architektenkammer M-V           infor­mie­ren.

Erste Satzung zur Änderung der Wahlsatzung zur Wahl
der Vertreterversammlung der Architektenkammer M-V
Auf­grund des § 19 Absatz 2, § 20 Absatz 1 Num­     vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V S. 646), das          Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern nach
mer 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des    zuletzt durch Gesetz vom 21. Juli 2016 (GVOBl. M-V      Beschlussfassung der Vertreterversammlung am
Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V)   S. 630) geändert worden ist, erlässt die                25. November 2017 folgende Änderungs­satz­ung:

34   DABregional | 01 · 18
"Nichts ist verlässlicher als der Wandel" - Architektenkammer MV
Kammernachrichten | Mecklenburg-Vorpommern

Artikel 1                                              dem Wahlvorschlag mit Angabe der Wahl­                         ver­antwortlichen Vertreter des Wahl­
Die Wahl­satzung zur Wahl der Vertreter­ver­           grup­pe, für die er kandidieren will, beizu­                   vor­schlags unter Setzung einer Nach­
samm­lung der Architektenkammer Mecklenburg-           fügen.                                                         frist von einer Woche zur etwaigen
Vor­­pommern vom 17. November 2012 (Deutsches          (5) Jeder Wahlvorschlag muss von wenigstens                    Er­gänzung zurückzureichen. Wahl­vor­
Archi­­tekten­blatt, Ausgabe Ost 1/2013 S. 28)         ein­em Wahlberechtigten persönlich und hand­                   schlä­ge, die nicht innerhalb der Nach­
wird wie folgt geändert:                               ­schriftlich unterschrieben und mit Adres­sen­                 frist ordnungsgemäß ergänzt eingehen,
1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 wird die Zahl „30“            ­angabe der/des Unterzeichner/s ver­sehen                     sind zurückzuweisen.
   durch die Zahl „25“ ersetzt.                          sein. Jeder Wahlberechtigte kann auch für              (4) Über die Zurückweisung von Wahl­
2. § 2 wird wie folgt geändert:                          sich selbst einen Wahl­vor­schlag ab­ge­ben.“          vorschlägen benachrichtigt der Wahl­vor­
   a) In Absatz 1 wird am Ende das Wort „ge­        6. § 11 wird wie folgt geändert:                            stand unverzüglich unter An­ga­be der Grün­
         nannt“ gestrichen.                            a) Die Absätze 3 und 4 werden wie folgt                  de schriftlich den ver­antwortlichen Vertreter
   b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt ge­än­dert:             neu gefasst.                                       des Wahlvor­schla­ges; der Bewerber ist
        aa)		In Nummer 3 wird der Punkt durch                „(3) Der Wahlvorstand entscheidet                  eben­falls zu benachrichtigen.“
              ein Semikolon ersetzt.                         unverzüglich nach Eingang der Empfehlung        b) Absatz 5 wird wie folgt geändert:
        bb) Nach Nummer 3 wird folgende                      unter Berücksichtigung des Beschlusses              aa) In Satz 1 werden die Wörter „ge­
              Nummer 4 angefügt:                             des Wahlausschusses über die Zulassung                    sondert für die einzelnen Wahl­grup­
              „4. wer Juniormitglied nach § 15               der Wahlvorschläge. Wahlvorschläge,                       pen“ gestrichen.
              Absatz 1 Satz 2 ArchIngG M-V ist.“             die den Anforderungen des § 10 genügen,             bb) Satz 4 wird gestrichen.
3. § 4 wird wie folgt neu gefasst:                           sind vom Wahlvorstand zuzulassen.            7. § 12 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geän­
   „Je­der Wähler hat eine Stimme.“                          Wahlvorschläge, die erst nach Ablauf            dert:
4. § 9 wird wie folgt geändert.                              der Einreichungsfrist eingegangen sind          a) In Nummer 1 werden die Wörter „die je­
   a) In Absatz 1 Satz 2 werden die Angaben                  oder die sonstigen Voraussetzungen des              dem Wähler zustehenden zwei Stimmen
         „,Beschäftigungsart und Wahlgruppe“                 § 10 nicht erfüllen, sind zurückzuweisen,           und“ gestrichen.
         durch die Wörter „und Tätigkeitsart“ er­            so­weit nicht nach den folgenden Grund­         b) Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst:
         setzt.                                              sät­zen eine bedingte Zulassung oder ei­            „2. einem einheitlichen Stimmzettel, auf
   b) In Absatz 2 wird nach dem Wort „aus­zu­                ne Nachbesserung möglich ist:                       dem die Bewerber entsprechend dem
         le­gen“ der Punkt gestrichen.                       1. Ist ein Bewerber auf mehreren Wahl­              Wahl­vorschlagsverzeichnis abgedruckt
5. In § 10 werden die Absätze 1 bis 5 wie folgt                 vor­­schlägen benannt und liegt min­             sind nebst Leerspalte an der rechten Seite,
   neu gefasst:                                                 de­s­tens eine ordnungsmäßige Zu­                die zur Ankreuzung des Bewerbers dient,
  „(1) Wahlvorschläge sind in der vom Wahl­                     stim­­mungserklärung von ihm vor, so             dem der Wähler seine Stimme geben
   vor­­stand in der Wahlbekanntmachung näh­                    gilt nur der zuerst eingegangene Wahl­           will;“
   er zu bestimmenden Frist schriftlich beim                    vor­­schlag. Die anderen Wahlvorschläge      c) In Nummer 5 werden die Wörter „und An­
   Wahl­vorstand einzureichen.                                  mit demselben Bewerber sind zu strei­            ga­be der Nummer des Wählers im Wäh­
   (2) Der Wahlvorschlag ist für jeden Bewerber                 chen.                                            ler­verzeichnis“ gestrichen.
   ein­­zeln abzugeben.                                      2. Wahlvorschläge, die für die Bewerber      8. § 13 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
   (3) Die Bewerber müssen wählbar sein. Sie                    nicht die vollen Personenangaben,            „(3) Der Wähler gibt seine Stimme in der
   kön­­nen nur für die Wahlgruppe vorge­schla­                 wie in § 10 Absatz 4 gefordert, ent­         Wei­se ab, dass er auf dem Stimmzettel in
   gen werden, die ihrer Einstufung durch den                   hal­ten, sind nach den Unterlagen der        der dafür vorgesehenen Spalte am rechten
   Ein­tragungsausschuss ent­spricht. Bewerber,                 Ge­schäftsstelle der Architektenkammer       Rand den Bewerber, dem er seine Stim­me
   die vom Ein­tra­gungs­aus­schuss für mehrere                 Meck­lenburg-Vorpommern zu ergänz­           ge­ben will, durch ein Kreuz ein­deu­tig kenntlich
   Fach­richtungen aner­kannt sind, müssen                      en, soweit das eindeutig möglich             macht. Weitere Vermerke darf der Stimmzettel
   sich entscheiden, für welche Gruppe sie                      ist.                                         nicht enthalten.“
   kan­didieren wollen. Je­­der Bewerber kann                3. Wahlvorschläge, in denen dem Wahl­        9. § 14 wird wie folgt geändert:
   nur in einer Wahl­grup­­pe kandidieren.                      vor­stand eine eindeutige Ergänzung          a) Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt
   (4) Auf dem Wahlvorschlag sind außer Fami­                   un­vollständiger Personalangaben für             neu gefasst:
   lien­­namen, Vornamen, Adresse die Fach­                     die Bewerber nicht möglich war, sowie            „2. außer der zulässigen Ankreuzung von
   rich­tung und Tätigkeitsart anzugeben.                       auch für die Fälle, in denen für die             ei­nem Bewerber zusätzliche Ankreuzungen
   Von dem Bewerber ist eine handschriftlich                    Be­werber eine ordnungsgemäße Zu­                ent­halten;“
   un­ter­schriebene Zustimmungserklärung                       stim­mungserklärung fehlt, sind dem           b) Absatz 3 wird ersatzlos gestrichen.

                                                                                                                                    DABregional | 01 ·18   35
Mecklenburg-Vorpommern | Kammernachrichten

10. § 15 wird wie folgt geändert:                            Ende des Satzes durch ein Semikolon            c) In Satz 3 werden nach dem Wort
    a) In Absatz 1 Satz 1 wird das Komma                     und die Worte „§ 15 Absatz 4 bleibt un­           „entscheidet“ die Wörter „in beiden Fäl­
       hinter dem Wort „Eingangs“ gestrichen                 be­rührt.“ ersetzt.                               len“ eingefügt.
       und hinter dem Wort „Stunde“ wird ein         12. § 17 Absatz 1wird wie folgt geändert:
       Kom­ma eingefügt.                                 a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 ein­      Artikel 2
    b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „dass“               ge­fügt:                                   Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffent­
       durch das Wort „das“ ersetzt.                        „Ist aus der gleichen Wahlgruppe kein       lich­ung in Kraft.
11. § 16 wird wie folgt geändert:                            Be­werber vorhanden, so tritt der nach     Schwerin, den 30. November 2017
    a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe               § 16 Absatz 4 Nr. 5 ermittelte Bewerber    Joachim Brenncke, Präsident
        „§ 14 Absatz 2“ die Angabe „und 3“ ge­               mit der höchsten Stimmenzahl an seine
        strichen.                                            Stel­le.“
    b) In Absatz 6 Satz 2 wird der Punkt am              b) Satz 2 wird Satz 3.

Zweite Änderung der Beitragssatzung der
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Auf Grund des § 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m.        der Vertreterversammlung vom 17. November             „5. fürJuniormitglieder nach § 15 Absatz 1
§ 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 und § 24 Ab­satz       2012 (Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Ost         ArchIngG M-V                 80,00 Euro.“
1 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (Ar­        01/2013, S. 27), wird wie folgt geändert:          4. Die bisherigen Nummern 4 und 5 werden
chIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl.            § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:                 Nummern 6 und 7.
M-V S. 646), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juli   1. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3            5. Die Nummern 6 und 7 werden wie folgt er­
2016 (GVOBl. M-V S. 630) geändert worden ist,           eingefügt:                                         gänzt:
hat die Vertreterversammlung der Archi­tek­ten­         „3. für alle Mitglieder ab dem Jahr, nach          Nach dem Wort „Architektenliste“ werden
kam­­­mer Mecklenburg-Vorpommern am 25. No­             dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand         die Wörter „oder Stadtplanerliste“ ein­ge­
vem­ber 2017 folgende Änderung be­schlos­sen:           auf schriftlichen Antrag        80,00 Euro,        fügt.
                                                        es sei denn, das Mitglied erzielt Einnahmen
Artikel 1                                               aus beruflicher Tätigkeit.                      Artikel 2
Die Beitragssatzung der Architektenkammer               In solchen Fällen gilt Nummer 1.“               Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Ver­
Meck­­lenburg-Vorpommern vom 12. November            2. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.           öf­fentlichung in Kraft.
2011 (Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Ost        3. Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5            Schwerin, den 30. November 2017
12/2011 S. 29), zuletzt geändert durch Beschluss        ein­gefügt:                                     Joachim Brenncke, Präsident

Satzung zur Regelung der Rechte und Pflichten von
Juniormitgliedern der Architektenkammer M-V
Aufgrund des § 15 Absatz 1 Satz 4, § 20 Absatz       hat die Vertreterversammlung der Archi­tek­ten­­   Ab­satz 1 ArchIngG M-V genannten Studiengänge,
1 Nummer 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 Satz 2 Num­        kammer Mecklenburg-Vorpommern am 25. No­           die nach Abschluss ihrer Hochschulausbildung
mer 12 des Architekten- und Ingenieurgesetzes        vember 2017 folgende Satzung be­schlos­sen:        ei­ne für die Eintragung in die Architektenliste
(ArchIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl.                                                            not­wendige praktische Tätigkeit ausüben, können
M-V S. 646), das zuletzt durch Gesetz vom 21. Juli   § 1 Juniormitgliedschaft                           als Juniormitglieder in die Architektenkammer
2016 (GVOBl. M-V S. 630) geändert worden ist,        (1) Absolventinnen und Absolventen der in § 4      M-V aufgenommen werden, wenn sie ihre Woh­

36   DABregional | 01 · 18
Kammernachrichten | Mecklenburg-Vorpommern

nung oder Niederlassung oder ihre Anstellung          mer Mecklenburg-Vorpommern zu stellen. Er­           der praktischen Tätigkeit erfüllen.
in Mecklenburg-Vorpommern haben.                      folgt die Aufforderung nicht innerhalb des Zeit­     Die Voraussetzungen des § 9 Absatz 4 der Sat­
(2) Juniormitglieder sind nicht stimm- und auch       raums nach Satz 2 endet die Mitgliedschaft drei      zung des Versorgungswerkes Sachsen bleiben
nicht wahlberechtigte Mitglieder der Architek­        Monate nach Absenden der Auf­for­de­rung.            un­be­rührt.
ten­kammer M-V.                                       Hat das Juniormitglied vor Ablauf der Frist nach
(3) Juniormitglieder werden nicht in die Ar­chitek­   Satz 2 oder nach Satz 4 einen Antrag auf             § 4 Pflichten des Juniormitglieds
ten­liste nach § 4 ArchIngG M-V eingetragen. Sie      Eintragung in die Architektenliste gestellt, endet   (1) Die Juniormitglieder der Architektenkammer
sind deshalb nicht berechtigt, die Berufs­be­         die Juniormitgliedschaft entweder nach Satz 1        Meck­lenburg-Vorpommern sind verpflichtet,
zeichnungen nach § 2 ArchIngG M-V zu füh­ren.         oder mit bestandskräftiger Versagung der Ein­        die nach Maßgabe der Beitragssatzung festge­
                                                      tra­gung.                                            set­zten Kammerbeiträge zu entrichten.
§ 2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft                                                                     (2) Die Juniormitglieder der Architektenkammer
(1) Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer       § 3 Rechte des Juniormitglieds                       Meck­lenburg-Vorpommern haben sich während
M-V als Juniormitglied erfolgt ausschließlich         (1) Juniormitglieder sind berechtigt, an Fort­bil­   der Dauer ihrer praktischen Tätigkeit nach § 1
durch schriftlichen Antrag.                           dungs­veranstaltungen, die unmittelbar von der       Absatz 2 Fortbildungssatzung der Architekten­
(2) Mit dem Antrag hat das Juniormitglied sowohl      Archi­tek­tenkammer Mecklenburg-Vorpommern           kam­mer Mecklenburg-Vorpommern fortzubilden.
den Zeitpunkt des Beginns als auch des vor­           durchgeführt werden, kostenfrei teilzu­neh­          Nähe­res regelt § 5 Absatz 3 Fortbildungssatzung
aus­sichtlichen Endes der praktischen Tätigkeit       men.                                                 der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpom­
nach § 4 Absatz 1 ArchIngG M-V anzugeben.             (2) Juniormitglieder sind berechtigt, an allen       mern.
Eben­so hat das Juniormitglied anzugeben, bei         mit­gliederoffenen Veranstaltungen der Ar­chi­       (3) Die Juniormitglieder der Architektenkammer
wel­cher Architektin/welchem Architekten die          tek­tenkammer Mecklenburg-Vorpommern und             Meck­lenburg-Vorpommern sind verpflichtet,
prak­tische Tätigkeit ausgeübt wird und dies­be­      de­ren Kammergruppen teilzunehmen. Eine Teil­        jeden Wechsel des Wohnsitzes und der Ausübung
züg­lich eine Bescheinigung der Architektin/          nah­me an Vertreterversammlungen, Vor­stands­        der praktischen Tätigkeit der Geschäftsstelle
des Architekten dem Antrag beizufügen.                sit­zungen und Vorstandsausschusssitzungen           der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpom­
(3) Die Mitgliedschaft eines Juniormitgliedes en­     ist nur zulässig, sofern eine ausdrückliche, per­    mern unverzüglich schriftlich mitzuteilen. § 26
det mit Eintragung in die Architektenliste. Ohne      so­nengebundene Einladung ergangen ist.              Ab­satz 2 ArchIngG M-V gilt entsprechend.
Eintragung endet sie drei Monate nach Ab­lauf         (3) Juniormitglieder erhalten im Rahmen ihrer
der praktischen Tätigkeit nach § 4 Absatz 1           Mit­gliedschaft das Deutsche Architektenblatt        § 5 Inkrafttreten
ArchIngG M-V. Die Beendigung nach Satz 2 inner­       (DAB).                                               Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Ver­öffent­
halb dieses Zeitraums setzt voraus, dass die          (4) Juniormitglieder haben das Recht, während        lich­ung in Kraft.
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpom­mern             der Dauer des Berufspraktikums auf Antrag            Schwerin, den 30. November 2017
das Juniormitglied innerhalb dieser Frist schrift­    dem Versorgungswerk Sachsen anzugehören              Joachim Brenncke, Präsident
lich auffordert, einen Antrag auf Eintragung in       so­fern sie die Voraussetzungen zur Eintragung
die entsprechende Liste bei der Archi­tekten­kam­     in die jeweilige Architektenliste mit Ausnahme

„DDR-Architektur muss neu bewertet werden!“
Erfolgreicher Start der Schweriner Architektur-Filmtage mit traditionellem Architektentreffen

A
        m 11. und 12. November 2017 fanden            Do­kumentationen seines Schaffens wie bspw.          Be­­ton­­schalenbaus aus Mecklenburg-Vor­pom­
        im Filmpalast Capitol die Ersten              „Schalenterritorien – Notationen zu Ulrich           mern, so­wie das Bewusstsein für eine besondere
        Schweriner Architektur-Filmtage statt.        Müther“, 2017 von Maix Mayer sowie „Für den          Fa­­cette der DDR-Architektur als baukulturelles
Rund 150 Kinobesucher und spannende                   Schwung sind Sie zuständig“ von Margarete            Er­­be in unserem Bundesland fördern.
Gesprächsgäste kamen an beiden Tagen, um              Fuchs aus dem Jahr 2004 gezeigt. Dieser Pro­              Zu den markantesten Gebäuden, die Müther
sich mit dem Thema Architektur im Film                gram­mschwerpunkt sollte das Werk des Bau­           im Spritzbetonverfahren herstellen ließ, zählt
auseinander zu setzen.                                inge­nieurs Ulrich Müther würdigen, ein her­aus­     die Rettungsstation in seinem Geburts- und
    Anlässlich des zehnten Todestages des Bau­        ragender Vertreter der architektonischen Mo­         Ster­be­ort Binz. Weiterhin bekannt sind der „Tee­
in­genieurs Ulrich Müther im Jahr 2017 wurden         derne in Deutschland und Pionier des                 pott“ in Warnemünde, die „Seerose“ von Potsdam

                                                                                                                                    DABregional | 01 ·18   37
Mecklenburg-Vorpommern | Baukultur

                                                                             Filmgespräch mit           Bau­kultur ergaben sich am Beispiel Müther viele
                                                                             Wolfram Pilz (NDR)
                                                                                                        An­regungen für eine differenzierte Betrachtung
                                                                             und Marco Voß
                                                                             (Filmcommission MV),       der DDR-Baugeschichte: „Mittlerweile setzt ein
                                                                             im Hintergrund die         Wan­del in der Beurteilung des DDR-Städtebaus
                                                                             Filmkulisse von „Der       und der -Architektur ein, der nicht nur die kriti­
                                                                             Ghostwriter“ auf
                                                                             Usedom | Fotos: LGE        schen Aspekte in den Vordergrund rückt, sondern
                                                                             M-V                        auch dessen Qualitäten. So haben Gebäude
                                                                                                        und Ensembles aus dieser Zeit mittlerweile ei­
                                                                                                        nen Denkmalstatus erreicht bzw. sind zu
                                                                                                        Wahrzeichen der Städte geworden; wie zum
                                                                                                        Bei­spiel das HKB-Hochhaus in Neubrandenburg
                                                                                                        oder der Teepott in Warnemünde“, erläuterte
                                                                                                        Dr. Peter Hajny, Stadtplaner und Vizepräsident
                                                                                                        der Architektenkammer M-V.
                                                                                                            Die Experten des Podiumsgespräches stellten
                                                                                                        ab­schließend fest, dass „manchmal ein zeitlicher
                                                                              Diskussionen zur
                                                                              DDR-Baugeschichte         Ab­stand notwendig ist, um unvoreingenommen
                                                                              mit Wolfram Pilz,         jüng­ste Baugeschichte würdigen zu können“.
                                                                              Michael Bräuer, Dr.           Nach der Veranstaltung am Samstag, den
                                                                              Peter Hajny, Andreas
                                                                                                        11.11.2017 lud das Organisationsteam Regine
                                                                              Thiele und Belinda
                                                                              Rukschcio (v.l.n.r.)      Erd­mann, Andreas Rossmann, beide Architekten
                                                                                                        und Claus Steinhausen, Landschaftsarchitekt
                                                                                                        aus Schwerin zum traditionellen Schweriner
                                                                                                        Ar­chi­tektentreffen in das Restaurant Brinkama
                                                                                                        zum allgemeinen Austausch. „Die Kombination
                                                                                                        aus Architektur-Film, Podiumsgespräch und an­
                                                                                                        schlie­ßendem lockeren Beisammensein gemein­
                                                                                                        sam mit den Kolleginnen und Kollegen ergab
                                                                                                        viele ne­ue Impulse und Anregungen, die so im
                                                                                                        Ar­beits­alltag meist nicht möglich sind“, lobte
                                                                                                        Mitor­ganisator Claus Steinhausen den gelungenen
                                                                                                        Schwe­riner Architektentreff 2017.
oder der „Musikpavillon“ von Sassnitz. Aber       der­zeit nicht genutzt wird.                              Die Schweriner Architektur-Filmtage wurden
auch in Schwerin befindet sich ein Bau von            Ein weiterer Film dieser ersten Architektur-      auf Initiative der LGE Mecklenburg-Vorpommern
Müther, das vor 45 Jahren eröffnete Restaurant    Film-Reihe war der Hollywood-Streifen „Der            GmbH gemeinsam mit der FILMLAND MV
„Pan­orama“, gegenüber der Kongresshalle, das     Ghost­writer“, welcher 2010 von Roman Polanski        gGmbH, der Landeshauptstadt Schwerin und
                                                  u. a. auf der Insel Usedom produziert wurde           der o.g. Schweriner Architekten veranstaltet.
                                                  mit der eigens hierfür entworfenen Architektur            Robert Erdmann, Geschäftsführer der LGE
                                                  und Filmkulisse des Architekten David Scheu­          Meck­lenburg-Vorpommern GmbH und Vorstands­
                                                  ne­mann.                                              mit­glied der Architektenkammer M-V resümierte:
                                                      Aus den Filmgesprächen u. a. mit dem Re­          „Es hat Spaß gemacht, die Ersten Schweriner
                                                  gis­seur Maix Mayer, Marco Voß von der Film           Arch­itektur-Filmtage mitzuveranstalten. Wir
                                                  Com­mission MV, Andreas Thiele, Stadtplaner           den­ken über eine Fortführung im kommenden
                                                  der Landeshauptstadt Schwerin, Dr. Peter Hajny,       Jahr nach, denn es gibt noch viele tolle und in­
                                                  Vize­präsident der Architektenkammer M-V,             te­ressante Filme mit Bezug zu unserer Stadt
                                                  Micha­el Bräuer, Architekt und Vorsitzender der       oder zu Mecklenburg-Vorpommern, die wir dem
                                                  Ex­perte­ngruppe Städtebaulicher Denkmalschutz        Schweriner Publikum zeigen möchten. Wir be­
Kinobesucher der Ersten Schweriner Architektur-   so­wie mit Belinda Rukschcio, Architektin und         trach­ten dieses Veranstaltungsformat als Beitrag
Filmtage                                          wissen­schaftliche Mitarbeiterin der Bundesstiftung   zur Baukulturdebatte in unserem Land.“

38   DABregional | 01 · 18
Kammernachrichten | Mecklenburg-Vorpommern

Anmeldung zum Tag der Architektur 2018 in M-V!
Anmeldeschluss ist am 31. Januar 2018

U
         nter dem bundesweiten Motto „Architektur     Fotowettbewerb                                        Informationen + Anmeldung
         bleibt“ zum Tag der Architektur am 23.           Mit der Einreichung Ihrer Projekte in             Alle Informationen zum Tag der Architektur, zur
         und 24. Juni sind Architekten, Innen-        Mecklenburg-Vorpommern wird die Archi­tek­            An­meldung sowie zum Foto-Wettbewerb finden
und sowie Landschaftsarchitekten sowie Stadt­         ten­kammer M-V einen Fotowettbewerb veran­            Sie auf www.ak-mv.de > Tag der Architektur
pla­ner aufgerufen ihre Projekte, offenen Büros       stal­ten, mit dem Ziel die Präsentation der Pro­      oder per E-Mail an a.goertler@ak-mv.de sowie
so­wie Extra-Veranstaltungen anzumelden. An­          jek­te noch öffentlichkeitswirksamer in Szene         un­ter der Telefonnummer 0385 59079-17.
mel­deschluss ist der 31. Januar 2018!                set­zen zu können.

Mitteilung zum Versorgungswerk der Architektenkammer
Sachsen
Inkrafttreten von Satzungsänderungen und von Änderungen der Wahlordnung

D
        ie 2. Vertreterversammlung der 6. Wahl­       und Änderungen der Wahlordnung beschlossen.           Geschäftsstelle des Versorgungswerkes u. a.
        pe­riode des Versorgungswerkes der            Le­sen Sie mehr dazu im Regionalteil Sachsen          zur Einführung neuer Sprechzeiten für Nachfragen
        Archi­tektenkammer Sachsen hat in ihrer       auf Seite xx. Aufmerksam machen möchten wir           in der Teilnehmerverwaltung ebenfalls im
Sit­zung am 13.09.2017 Satzungsänderungen             zudem auf eine weitere Information aus der            Regionalteil Sachsen auf der Seite xx

Agenda 01 - 2018
Weitere Informationen unter http://www.architektenkammer-mv.de/de/fuer-mitglieder-architekten/fortbildung/

Termin               Ort                            Thema                                       Hinweise
23.01.2018           Rostock-Warnemünde, Hotel      Kalksandstein Bauseminar 2018 – u.a.        Kosten: 70,00 Euro/Person, Schüler/ Studenten 20,00 Euro/
09:00-16:30 Uhr      Neptun & Spa, Seestraße 19     Details und nachhaltige Konstruktionen;     Person inkl. MwSt.; Anmeldung und Informationen unter www.ks-
                                                    Baulicher Brandschutz                       ost.de > NEWS/KS Seminare oder per E-Mail an info@ks-ost.de;
                                                                                                Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer M-V mit
                                                                                                5,5 Fortbildungsstunden anerkannt.
25.01.2018           Rostock, Südring 90,           Planerforum für Architekten im Rahmen       Kostenfreie Veranstaltung. Informationen zum Programm unter:
14:00- 16:30 Uhr     Stadthalle                     der Fachschulung für Gebäudetechnik vom     www.eh-mv.de > E-Fachschulung > Informationen für Besucher.
                                                    23.-25.01.18 – u.a. Planung Smart Home;     Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer M-V mit
                                                    Erzeugungsanlagen und Speicher              2,5 Fortbildungsstunden anerkannt.
06.02.2018           Linstow / Krakow am See        Infotage 2018 - Schutz und Instandsetzung   Kosten: 135 Euro / Person; Informationen und Online-Anmeldung
08:45-16:00 Uhr                                     von Bauwerken – u. a. mit: Neugliederung    unter: www.bernhard-remmers-akademie.de > Seminare.
                                                    der Regelwerke zur erdberührten             Diese Veranstaltung wird von Architektenkammer M-V mit 6,0
                                                    Bauwerksabdichtung sowie der                Fortbildungsstunden anerkannt.
                                                    rechtsicheren Planung und Ausführung;
                                                    Schutz an Ziegelfassaden

Impressum:
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, 19055 Schwerin, Telefon +49 385 59079-0, Telefax +49 385 59079-30,
info@ak-mv.de, www.ak-mv.de, Verantwortlich: Christin Kieppler M. A. Das Deutsche Architektenblatt ist laut § 12 der Berufs- und Hauptsatzung der
Ar­chi­tek­tenkammer Mecklenburg-Vorpommern offizielles Bekanntmachungsorgan der Kammer. Redaktionsschluss für diese Aus­ga­be: 11.12.2017.

                                                                                                                                     DABregional | 01 ·18   39
Sie können auch lesen