Niederschrift - Gemeinde Inzell

 
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Niederschrift

                                                      über die

                                                   15. Sitzung
                                                         des

                                       GEMEINDERATES

                                   am Montag, den 22. März 2021

                             im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell

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Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen.

Vorsitzender:                          Erster Bürgermeister Hans Egger
Schriftführer:                         Walter Neudecker

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Anwesend waren:                        Zweiter Bürgermeister Michael Lorenz
                                       Bacher Maximilian
                                       Hochreiter Robert
                                       Holzner Peter
                                       Kötzinger Markus
                                       Kötzinger Michael
                                       Maier Petra
                                       Pauli Johann
                                       Ried Markus
                                       Rieder Josef
                                       Strobl Christian
                                       Tobsch Rainer
                                       Tratz Josef
                                       Treiner Christoph
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Entschuldigt abwesend waren: Dritter Bürgermeister Richard Hütter
                                             Schneider Annette

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Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig.
Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht.
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A)   ÖFFENTLICHE SITZUNG
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     210   15:0

     Vorstellung des EU-Programms LEADER durch den LAG-Manager, Herrn Zim-
     mermann

     Herr Zimmermann hat den Gemeinderat über die Möglichkeiten des Förderpro-
     gramms LEADER informiert und die bisherigen Projekte vorgestellt. Das laufende
     Programm wurde bis Ende 2022 verlängert und es können in der Zeit neue Projekte
     eingebracht werden. Herr Zimmermann forderte den Gemeinderat auf, sich hierüber
     Gedanken zu machen und bei Ideen mit ihm Rücksprache zu halten.

     Er bittet darum, auch in der nächsten Förderperiode ab 2023 sich für LEADER zu
     entscheiden.

     Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

     211   15:0

     Loipenbeschneiung in Inzell

     In der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 wurde über die Beschneiungs-
     möglichkeiten diskutiert. Dabei wurde festgelegt, dass im Budget der ITG ca. 70.000
     € berücksichtigt werden sollen. Dem Gemeinderat wird von der Gesellschafterver-
     sammlung empfohlen, die Ausarbeitung eines finalen Konzeptes und die Umsetzung
     der Maßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen.

     Zweiter Bürgermeister Lorenz hat anhand einer Präsentation dargestellt, weshalb
     eine Loipenbeschneiung für Inzell sehr wichtig ist. Vor allem die Qualitätsverbesse-
     rung des Langlaufangebotes in Inzell für Einheimische und Urlaubsgäste sowie die
     Förderung des Tagestourismus, die Positionierung als Langlaufsportort, das Marke-
     tingargument Schneegarantie und die Vereinsförderung sind hierbei zu betonen.
     Durch die Kunstschneeproduktion soll der durchgehende Langlaufbetrieb auf min-
     destens einer Loipe sichergestellt werden. Weites könnte man den Kurpark durch z.
     B. Iglus, Winterlandschaft und Skibetrieb aufwerten. Die Loipenpräparierung für Ver-
     anstaltungen könnte sichergestellt werden. Auch für externe Veranstalter würde die
     Attraktivität Inzells erhöht.
     Als Orte für die Beschneiung sollten der Badepark mit Kurpark und alternativ das Ge-
     lände um die Max Aicher Arena geprüft werden. Der Vorteil des Badeparks wäre, die-
     ser ist zentrumsnah, gut einsehbar von der B 306, das Grundstück ist im Gemeinde-
     besitz bzw. langfristig angepachtet, ausreichend Parkplätze sind vorhanden, die
     Wasserversorgung vor Ort ist gesichert und es wäre genügend Platz für eine Depot-
     beschneiung vorhanden.

     Da es sich um ein vorrangig touristisches Angebot handelt, sollte die Finanzierung
     über den ITG-Haushalt abgewickelt werden. Die Kosten der Beschneiungsanlage be-
     laufen sich für Lanzen, Pumpen, Steuerung und einen KompaktorRoller (Präparie-
     rung ab ca. 5cm Schnee möglich) auf ca. 70.000 €. Es handelt sich dabei um eine
     mobile Anlage, die im Sommer komplett entfernt wird. An laufenden Kosten für die
     Ausbringung des Schnees durch Lader bzw. Pistenbully, die Stromversorgung und
     allgemeine Unterhaltskosten wird mit ca. 10.000 € gerechnet.
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GRM Hochreiter hat kurz die technischen Bedingungen dargestellt.

Nach kurzer Diskussion erging folgender

Beschluss:
Der Gemeinderat ist mit der Errichtung einer mobilen Beschneiungsanlage grund-
sätzlich einverstanden. Das Konzept soll weiter verfeinert und dabei vorrangig als
Standort der Badepark betrachtet werden.

Die Finanzierung soll aus dem Budget der ITG sichergestellt werden.

212   15:0

Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie;
Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Schneizlreuth

Die Erfahrungen aus bisherigen Breitbandförderprojekten zeigen, dass eine Bünde-
lung gemeindlicher Interessen sowohl bei der Fördermittelbeantragung als auch bei
der Durchführung der Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im Wirt-
schaftlichkeitslückenmodell sinnvoll und zielführend ist. Durch eine Bündelung perso-
neller und fachlicher Ressourcen mehrerer Gemeinden lassen sich Synergieeffekte
erzielen. Zudem kann durch die Bildung gemeindegebietsübergreifender und damit
größerer Erschließungsgebiete die Attraktivität der ausgeschriebenen Leistung für
die Netzbetreiber erhöht werden.

Die Gemeinden haben vorab besprochen, die finanziellen Vorteile einer Interkommu-
nalen Zusammenarbeit (IKZ) nutzen.

Damit dies organisatorisch und formell sauber abgewickelt werden kann, sind nach-
folgende Schritte zu erledigen:

1. Gemeinderatsbeschluss für jede Gemeinde

2. Abschluss einer Zweckvereinbarung

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auf- und Ausbaus eines gigabitfähigen Breitband-
netzes in der Gemeinde Inzell. Zu diesem Zweck arbeitet die Gemeinde Inzell mit der
benachbarten Gemeinde Schneizlreuth zusammen. Der erste Bürgermeister wird er-
mächtigt, die der Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Zweckvereinbarung mit
den weiteren am Breitbandausbau beteiligten Gemeinden abzuschließen.
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213    15:0

3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwarzberg“;
Erweiterung Zimmerei Dufter
Aufstellungsbeschluss

Im bestehenden Gewerbegebiet „Schwarzberg“ soll zwischen den bestehenden Ge-
bäuden eine weitere Betriebshalle der Zimmerei für Produktion und Lagerung errichtet
werden.

Für die geplanten Maßnahmen ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Planungsarbeiten übernimmt das Planungsbüro Steinert, Übersee. Die Kosten der
Planung und des Bauleitverfahrens übernimmt der Veranlasser.

Beschluss:
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwarzberg“
wird beschlossen.

Das Verfahren wird mit der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und
der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortgesetzt.

214    15:0

Bauantrag
Neubau einer Werbeanlage bestehend aus 3 Fahnenmasten und einer aufge-
setzten Fassadenleuchtschrift,
Lärchenstr. 8-10 auf Flur-Nr. 53/12, Gemarkung Inzell

Beschreibung des Vorhabens:
Der Antragsteller plant den Neubau einer Werbeanlage bestehend aus 3 Fahnenmas-
ten, Masthöhe 1: 2,0m, Masthöhe 2: 5,5m und Masthöhe 3: 9,0m sowie einer aufge-
setzten Fassadenleuchtschrift, (unter dem Giebel der Westfassade) Größe ca. 4,0 x
1,1 m, aus LED-Leuchtbuchstaben.

Planungsrechtliche Situation:
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Außer-
feld“, einem Bereich für Kur- und Fremdenverkehrszwecke. Bauplanungsrechtlich ist
das Vorhaben nach § 30 Abs. 1 zu behandeln. Von der Festsetzung des Bebauungs-
planes
hinsichtlich Anordnung der Werbeanlagen Ziff. C 9 wird eine Befreiung beantragt, da
Werbeanlagen nur erdgeschossig angeordnet werden dürfen.
Die Werbeanlage ist bereits im Giebelbereich angebracht und soll durch den Eigentü-
merwechsel erneuert werden, da ein neuer Hotelname vertreten wird.
Die Werbeschrift ordnet sich dem Gebäude unter, ist dezent und wertig und passt
sehr gut in die umliegende Bebauung.
Einer Befreiung wird zugestimmt, da diese städtebaulich vertretbar ist und die Grund-
züge der Planung nicht berührt.

Erschließung:
Hierzu nicht relevant
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Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der Betrieb der Fassadenleuchtschrift ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr einzustel-
len.
Es sind Fahnenmasten mit innenliegenden Seilzug zu verwenden, um Windgeräusche
zu vermeiden.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag sowie zur beantrag-
ten Befreiung wird hergestellt.

215   15:0

Bauantrag
Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen
Brandschutzes am Pfarrhof des best. Schwestern-Erholungsheim St. Vinzenz.
Abt-Johannes-Höck-Str. 6 auf Flur-Nr. 1121, Gemarkung Inzell

Beschreibung des Vorhabens:
Der Antragsteller plant den Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen
zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern-
Erholungsheim St. Vinzenz.

Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und steht unter Denkmalschutz.
Gem. § 35 Abs. 2 ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben einzustufen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesi-
chert ist.
Aufgrund der Maßnahmen innerhalb des Gebäudes trifft dies hier zu.

Erschließung:
Das Gebäude ist erschlossen

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
keine

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.
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216   15:0

Bauantrag
Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen
Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern-Erholungsheim St. Vin-
zenz.
Abt-Johannes-Höck-Str. 8 auf Flur-Nr. 1121, Gemarkung Inzell

Beschreibung des Vorhabens:
Der Antragsteller plant den Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen
zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern-
Erholungsheim St. Vinzenz.

Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Gem. § 35 Abs. 2 ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben einzustufen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesi-
chert ist.
Aufgrund der Maßnahmen innerhalb des Gebäudes trifft dies hier zu.

Erschließung:
Das Gebäude ist erschlossen

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
keine

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.

217   15:0

Bauantrag
Nutzungsänderung zum MFH mit Garagen und Stellplätzen, Büroraum im Kellerge-
schoss
Bauvorhaben auf Flur-Nr. 1655/93 Gemarkung Inzell, Falkenseeweg 3

Beschreibung des Vorhabens:
Der ursprüngliche Bauherr hat im August 2016 das Wohngebäude mit 3 WE und 6
Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO beantragt.
Der Baubeginn erfolgte im September 2016.
Einem wiederholten Tekturantrag wurde in der GR-Sitzung am 24.06.2019 zuge-
stimmt.

Es wird nun vom neuen Eigentümer erneut der Antrag auf Tektur zum oben genannten
Bauvorhaben gestellt. Der Bauherr möchte im Kellergeschoss einen Büroraum mit
Teeküche, WC und Abstellraum errichten.
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     Planungsrechtliche Situation:
     Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gschwall
     Nord“. Laut Beb-Plan sind max. 3 Wohneinheiten zulässig.
     Dem Antragsteller ist dies bekannt und versichert im Antragsschreiben vom
     19.02.2021, dass es sich hier um eine private Büronutzung handelt.
     Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung zu genehmigen.

     Nachbarliche Einwände:
     Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
     Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

     Beschluss:
     Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt unter
     der Auflage die Räume im Kellergeschoss nicht als Wohnräume zu nutzen.

     218   15:0

     Informationen und Anfragen

     a) Die Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Landratsamt Traunstein wurde
        vollinhaltlich verlesen.

     b) Am 23.03.2021 findet der Gedenktag für die bisherigen Corona-Opfer statt. Deshalb
        ist Trauerbeflaggung angeordnet.

     c) GRM Tratz hat sich zum Bauvorhaben Plenk erkundigt. Der Vorsitzende gab be-
        kannt, dass hierzu die Bauaufsichtsbehörde nicht eingeschaltet wurde, da es sich
        um ein genehmigungsfreies Vorhaben unter 100 m² handelte.

     d) Zweiter Bürgermeister Lorenz hat sich zum Kontakt mit Herrn Miklau erkundigt. Der
        Vorsitzende gab bekannt, dass er mit Herrn Miklau seit Freitag in Kontakt steht und
        die anstehenden Probleme diskutiert werden.

     e) GRM Ried hat sich zum Gemeinschaftsgarten in Inzell erkundigt. Von der Gemeinde
        wurde dem Gartenbauverein ein Teil des Kurparks angeboten. Damit waren dies
        jedoch nicht einverstanden. Derzeit werden Gespräche mit verschiedenen Landwir-
        ten geführt.

     f) GRM Holzner hat sich zum Gehweg Kreuzfeldstraße erkundigt. Der Vorsitzende
        teilte mit, dass im Haushalt 2021 Mittel eingeplant sind. Sobald die Witterung es
        zulässt wird bei einem Ortstermin Näheres besprochen.

B)   NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
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     Vorsitzender:                                                 Niederschriftführer
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