Niederschrift - Gemeinde Inzell
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Niederschrift über die 15. Sitzung des GEMEINDERATES am Montag, den 22. März 2021 im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen. Vorsitzender: Erster Bürgermeister Hans Egger Schriftführer: Walter Neudecker ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anwesend waren: Zweiter Bürgermeister Michael Lorenz Bacher Maximilian Hochreiter Robert Holzner Peter Kötzinger Markus Kötzinger Michael Maier Petra Pauli Johann Ried Markus Rieder Josef Strobl Christian Tobsch Rainer Tratz Josef Treiner Christoph ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Entschuldigt abwesend waren: Dritter Bürgermeister Richard Hütter Schneider Annette ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig. Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht.
2 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG ==================== 210 15:0 Vorstellung des EU-Programms LEADER durch den LAG-Manager, Herrn Zim- mermann Herr Zimmermann hat den Gemeinderat über die Möglichkeiten des Förderpro- gramms LEADER informiert und die bisherigen Projekte vorgestellt. Das laufende Programm wurde bis Ende 2022 verlängert und es können in der Zeit neue Projekte eingebracht werden. Herr Zimmermann forderte den Gemeinderat auf, sich hierüber Gedanken zu machen und bei Ideen mit ihm Rücksprache zu halten. Er bittet darum, auch in der nächsten Förderperiode ab 2023 sich für LEADER zu entscheiden. Der Gemeinderat nahm Kenntnis. 211 15:0 Loipenbeschneiung in Inzell In der Gesellschafterversammlung vom 23.02.2021 wurde über die Beschneiungs- möglichkeiten diskutiert. Dabei wurde festgelegt, dass im Budget der ITG ca. 70.000 € berücksichtigt werden sollen. Dem Gemeinderat wird von der Gesellschafterver- sammlung empfohlen, die Ausarbeitung eines finalen Konzeptes und die Umsetzung der Maßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen. Zweiter Bürgermeister Lorenz hat anhand einer Präsentation dargestellt, weshalb eine Loipenbeschneiung für Inzell sehr wichtig ist. Vor allem die Qualitätsverbesse- rung des Langlaufangebotes in Inzell für Einheimische und Urlaubsgäste sowie die Förderung des Tagestourismus, die Positionierung als Langlaufsportort, das Marke- tingargument Schneegarantie und die Vereinsförderung sind hierbei zu betonen. Durch die Kunstschneeproduktion soll der durchgehende Langlaufbetrieb auf min- destens einer Loipe sichergestellt werden. Weites könnte man den Kurpark durch z. B. Iglus, Winterlandschaft und Skibetrieb aufwerten. Die Loipenpräparierung für Ver- anstaltungen könnte sichergestellt werden. Auch für externe Veranstalter würde die Attraktivität Inzells erhöht. Als Orte für die Beschneiung sollten der Badepark mit Kurpark und alternativ das Ge- lände um die Max Aicher Arena geprüft werden. Der Vorteil des Badeparks wäre, die- ser ist zentrumsnah, gut einsehbar von der B 306, das Grundstück ist im Gemeinde- besitz bzw. langfristig angepachtet, ausreichend Parkplätze sind vorhanden, die Wasserversorgung vor Ort ist gesichert und es wäre genügend Platz für eine Depot- beschneiung vorhanden. Da es sich um ein vorrangig touristisches Angebot handelt, sollte die Finanzierung über den ITG-Haushalt abgewickelt werden. Die Kosten der Beschneiungsanlage be- laufen sich für Lanzen, Pumpen, Steuerung und einen KompaktorRoller (Präparie- rung ab ca. 5cm Schnee möglich) auf ca. 70.000 €. Es handelt sich dabei um eine mobile Anlage, die im Sommer komplett entfernt wird. An laufenden Kosten für die Ausbringung des Schnees durch Lader bzw. Pistenbully, die Stromversorgung und allgemeine Unterhaltskosten wird mit ca. 10.000 € gerechnet.
3 GRM Hochreiter hat kurz die technischen Bedingungen dargestellt. Nach kurzer Diskussion erging folgender Beschluss: Der Gemeinderat ist mit der Errichtung einer mobilen Beschneiungsanlage grund- sätzlich einverstanden. Das Konzept soll weiter verfeinert und dabei vorrangig als Standort der Badepark betrachtet werden. Die Finanzierung soll aus dem Budget der ITG sichergestellt werden. 212 15:0 Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie; Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Schneizlreuth Die Erfahrungen aus bisherigen Breitbandförderprojekten zeigen, dass eine Bünde- lung gemeindlicher Interessen sowohl bei der Fördermittelbeantragung als auch bei der Durchführung der Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im Wirt- schaftlichkeitslückenmodell sinnvoll und zielführend ist. Durch eine Bündelung perso- neller und fachlicher Ressourcen mehrerer Gemeinden lassen sich Synergieeffekte erzielen. Zudem kann durch die Bildung gemeindegebietsübergreifender und damit größerer Erschließungsgebiete die Attraktivität der ausgeschriebenen Leistung für die Netzbetreiber erhöht werden. Die Gemeinden haben vorab besprochen, die finanziellen Vorteile einer Interkommu- nalen Zusammenarbeit (IKZ) nutzen. Damit dies organisatorisch und formell sauber abgewickelt werden kann, sind nach- folgende Schritte zu erledigen: 1. Gemeinderatsbeschluss für jede Gemeinde 2. Abschluss einer Zweckvereinbarung Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Auf- und Ausbaus eines gigabitfähigen Breitband- netzes in der Gemeinde Inzell. Zu diesem Zweck arbeitet die Gemeinde Inzell mit der benachbarten Gemeinde Schneizlreuth zusammen. Der erste Bürgermeister wird er- mächtigt, die der Beschlussvorlage im Entwurf beigefügte Zweckvereinbarung mit den weiteren am Breitbandausbau beteiligten Gemeinden abzuschließen.
4 213 15:0 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwarzberg“; Erweiterung Zimmerei Dufter Aufstellungsbeschluss Im bestehenden Gewerbegebiet „Schwarzberg“ soll zwischen den bestehenden Ge- bäuden eine weitere Betriebshalle der Zimmerei für Produktion und Lagerung errichtet werden. Für die geplanten Maßnahmen ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Planungsarbeiten übernimmt das Planungsbüro Steinert, Übersee. Die Kosten der Planung und des Bauleitverfahrens übernimmt der Veranlasser. Beschluss: Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwarzberg“ wird beschlossen. Das Verfahren wird mit der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB fortgesetzt. 214 15:0 Bauantrag Neubau einer Werbeanlage bestehend aus 3 Fahnenmasten und einer aufge- setzten Fassadenleuchtschrift, Lärchenstr. 8-10 auf Flur-Nr. 53/12, Gemarkung Inzell Beschreibung des Vorhabens: Der Antragsteller plant den Neubau einer Werbeanlage bestehend aus 3 Fahnenmas- ten, Masthöhe 1: 2,0m, Masthöhe 2: 5,5m und Masthöhe 3: 9,0m sowie einer aufge- setzten Fassadenleuchtschrift, (unter dem Giebel der Westfassade) Größe ca. 4,0 x 1,1 m, aus LED-Leuchtbuchstaben. Planungsrechtliche Situation: Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Außer- feld“, einem Bereich für Kur- und Fremdenverkehrszwecke. Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben nach § 30 Abs. 1 zu behandeln. Von der Festsetzung des Bebauungs- planes hinsichtlich Anordnung der Werbeanlagen Ziff. C 9 wird eine Befreiung beantragt, da Werbeanlagen nur erdgeschossig angeordnet werden dürfen. Die Werbeanlage ist bereits im Giebelbereich angebracht und soll durch den Eigentü- merwechsel erneuert werden, da ein neuer Hotelname vertreten wird. Die Werbeschrift ordnet sich dem Gebäude unter, ist dezent und wertig und passt sehr gut in die umliegende Bebauung. Einer Befreiung wird zugestimmt, da diese städtebaulich vertretbar ist und die Grund- züge der Planung nicht berührt. Erschließung: Hierzu nicht relevant
5 Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: Der Betrieb der Fassadenleuchtschrift ist zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr einzustel- len. Es sind Fahnenmasten mit innenliegenden Seilzug zu verwenden, um Windgeräusche zu vermeiden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag sowie zur beantrag- ten Befreiung wird hergestellt. 215 15:0 Bauantrag Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Pfarrhof des best. Schwestern-Erholungsheim St. Vinzenz. Abt-Johannes-Höck-Str. 6 auf Flur-Nr. 1121, Gemarkung Inzell Beschreibung des Vorhabens: Der Antragsteller plant den Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern- Erholungsheim St. Vinzenz. Planungsrechtliche Situation: Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und steht unter Denkmalschutz. Gem. § 35 Abs. 2 ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben einzustufen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesi- chert ist. Aufgrund der Maßnahmen innerhalb des Gebäudes trifft dies hier zu. Erschließung: Das Gebäude ist erschlossen Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: keine Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.
6 216 15:0 Bauantrag Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern-Erholungsheim St. Vin- zenz. Abt-Johannes-Höck-Str. 8 auf Flur-Nr. 1121, Gemarkung Inzell Beschreibung des Vorhabens: Der Antragsteller plant den Umbau und Umnutzungsmaßnahmen mit Nachrüstungen zum Erfüllen des baulichen Brandschutzes am Hauptgebäude des best. Schwestern- Erholungsheim St. Vinzenz. Planungsrechtliche Situation: Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Gem. § 35 Abs. 2 ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben einzustufen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesi- chert ist. Aufgrund der Maßnahmen innerhalb des Gebäudes trifft dies hier zu. Erschließung: Das Gebäude ist erschlossen Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Es liegen keine Nachbarunterschriften vor. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: keine Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 217 15:0 Bauantrag Nutzungsänderung zum MFH mit Garagen und Stellplätzen, Büroraum im Kellerge- schoss Bauvorhaben auf Flur-Nr. 1655/93 Gemarkung Inzell, Falkenseeweg 3 Beschreibung des Vorhabens: Der ursprüngliche Bauherr hat im August 2016 das Wohngebäude mit 3 WE und 6 Stellplätzen im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO beantragt. Der Baubeginn erfolgte im September 2016. Einem wiederholten Tekturantrag wurde in der GR-Sitzung am 24.06.2019 zuge- stimmt. Es wird nun vom neuen Eigentümer erneut der Antrag auf Tektur zum oben genannten Bauvorhaben gestellt. Der Bauherr möchte im Kellergeschoss einen Büroraum mit Teeküche, WC und Abstellraum errichten.
7 Planungsrechtliche Situation: Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gschwall Nord“. Laut Beb-Plan sind max. 3 Wohneinheiten zulässig. Dem Antragsteller ist dies bekannt und versichert im Antragsschreiben vom 19.02.2021, dass es sich hier um eine private Büronutzung handelt. Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung zu genehmigen. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt unter der Auflage die Räume im Kellergeschoss nicht als Wohnräume zu nutzen. 218 15:0 Informationen und Anfragen a) Die Genehmigung des Haushalts 2021 durch das Landratsamt Traunstein wurde vollinhaltlich verlesen. b) Am 23.03.2021 findet der Gedenktag für die bisherigen Corona-Opfer statt. Deshalb ist Trauerbeflaggung angeordnet. c) GRM Tratz hat sich zum Bauvorhaben Plenk erkundigt. Der Vorsitzende gab be- kannt, dass hierzu die Bauaufsichtsbehörde nicht eingeschaltet wurde, da es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben unter 100 m² handelte. d) Zweiter Bürgermeister Lorenz hat sich zum Kontakt mit Herrn Miklau erkundigt. Der Vorsitzende gab bekannt, dass er mit Herrn Miklau seit Freitag in Kontakt steht und die anstehenden Probleme diskutiert werden. e) GRM Ried hat sich zum Gemeinschaftsgarten in Inzell erkundigt. Von der Gemeinde wurde dem Gartenbauverein ein Teil des Kurparks angeboten. Damit waren dies jedoch nicht einverstanden. Derzeit werden Gespräche mit verschiedenen Landwir- ten geführt. f) GRM Holzner hat sich zum Gehweg Kreuzfeldstraße erkundigt. Der Vorsitzende teilte mit, dass im Haushalt 2021 Mittel eingeplant sind. Sobald die Witterung es zulässt wird bei einem Ortstermin Näheres besprochen. B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG ========================= Vorsitzender: Niederschriftführer
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