Bericht der Ad-hoc Arbeitsgruppe Sanktionsniveau Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Stuttgart, den 24.02.2020

                  Bericht der Ad-hoc Arbeitsgruppe
        Sanktionsniveau Verkehrsordnungswidrigkeiten
  zur Gemeinsamenkonferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter
              der Länder (GKVS)am 4./5. März 2020 in Saarbrücken
                       und zur Verkehrsministerkonferenz

TOP 6.3 /
            Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland
TOP 6.2

Auf der Verkehrsministerkonferenz am 4./5. April 2019 wurde die Forderung vom
19./20. April und 18./19. Oktober 2018 wiederholt, das Sanktionsniveau für Ver-
kehrsordnungswidrigkeiten mit einem besonderen Gefährdungspotential zügig zu
erhöhen, um die erforderliche abschreckende Wirkung zu erreichen. Dazu wurde der
einstimmige Beschluss gefasst, eine Länderarbeitsgruppe mit dem Ziel einzurichten,
Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem hohen Gefährdungspotential zu identifizie-
ren, Vorschläge zur Erhöhung des Sanktionsniveaus zu erarbeiten und der GKVS
vorzulegen.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Sanktionsniveau Verkehrsordnungswidrigkeiten“ stellt
fest, dass der Rückgang der Zahl der Verkehrstoten in den vergangenen Jahren
nicht im angestrebten Maße eingetreten ist. Deutschland ist im europäischen Ver-
gleich der Getöteten im Straßenverkehr auf Platz 8 im Jahr 2018 zurückgefallen.
Die Anpassung der Sanktionshöhe stellt – neben anderen wichtigen Maßnahmen der
Verkehrssicherheitsarbeit (u. a. Verbesserung der Straßeninfrastruktur) – einen viel-
versprechenden Ansatz für die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.
Deutschland hat im Vergleich zu anderen in der Verkehrssicherheit erfolgreichen eu-
ropäischen Ländern die geringsten Sanktionshöhen für Fehlverhalten im Straßenver-
kehr aufweist (siehe Tabelle im Anhang).
Aufgrund der vergangenen Anpassungen der StVO sowie punktueller Anpassungen
im Bußgeldkatalog ist das System der Sanktionierung aus StVO, Tatbestands- und
Bußgeldkatalog, Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung und Fahreignungs-
Bewertungssystem in sich nicht mehr stimmig und bedarf einer Justierung (siehe An-
hang hinsichtlich der punktuellen Erhöhung zur Rettungsgasse).
Eine Halterhaftung hätte auch im fließenden Verkehr eine große Bedeutung zur Ahn-
dung von Verstößen. Dazu gibt es verschiedene Ansätze. Im weitest gehenden Fall
der unmittelbaren Halterhaftung haftet die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter
für alle Verstöße, die mit ihrem Fahrzeug begangen worden sind. Eine weitere Mög-
lichkeit besteht darin, die Haftung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters auf
eine Kostentragungspflicht zu beschränken. Eine solche Halterkostenhaftung würde
die Ausdehnung des § 25 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) auf den fließenden
Verkehr bedeuten. Fahrzeughalterinnen oder Fahrzeughalter müssten demnach
auch bei Verstößen im fließenden Verkehr zumindest die Kosten des Verfahrens tra-
gen. Somit werden sie nicht bestraft, sind aber verpflichtet, die Verwaltungsgebühren
für die Erstellung des Bußgeldbescheides zu tragen. Eine weitere Ausgestaltungs-
möglichkeit einer Halterhaftung stellt die Einführung einer bußgeldbewehrten Aus-
kunftspflicht der Halterin oder des Halters über die Fahrerin oder den Fahrer dar.
Kommt die Halterin oder der Halter dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ihr oder
ihm Sanktionen. Ein weiteres Modell der Halterhaftung sieht vor, dass der Halterin
oder dem Halter die Verpflichtung zur verantwortungsvollen Auswahl der Fahrerin
oder des Fahrers obliegt und bei einem Verstoß mit dem jeweiligen Fahrzeug die
Halterin oder der Halter ebenjene Pflicht missachtet. Im Gegensatz zur bußgeldbe-
wehrten Auskunftsverpflichtung zielt dieses Modell nicht primär auf die Fahrerermitt-
lung ab, sondern soll die Halterin oder den Halter zu einem verantwortungsvollen
Umgang bei der Überlassung des Fahrzeuges bewegen.
Zahlreiche Verstöße werden bei den Verkehrsteilnehmenden aufgrund sehr geringer
Sanktionshöhen als „Kavaliersdelikte“ eingeordnet und als vom Staat „noch akzep-
tiertes Verhalten“ wahrgenommen. Für einen Teil solcher Verstöße z. B. in Bezug auf
Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund 3 km/h technischer Messtoleranz plus
bis zu 5 km/h Ermessenstoleranz, findet in der Realität keine Sanktionierung statt.
Vorsatz und Gefährdung können bei Ordnungswidrigkeiten in der Praxis nur unzu-
reichend sanktioniert werden.
Das Punktesystem sollte nach Prüfung des Gefährdungspotentials angepasst wer-
den. Auch bei geringeren Verstößen sollte eine frühere Vergabe von Punkten und
Erhöhung der Anzahl an Punkten je Verstoß geprüft werden.
Im Hinblick auf die im Zuge der StVO-Novelle erfolgten Änderungen („Bei Benutzung
eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht“
Erhöhung des Regelsatzes von 10 auf 80 Euro; „Innerhalb einer geschlossenen Ort-
schaft unnütz hin-und hergefahren und dadurch Andere belästigt“ Erhöhung des Re-
gelsatzes von 20 auf 100 Euro) hält es die Ad-hoc-Arbeitsgruppe derzeit nicht für
angezeigt, eine weitere Erhöhung der Bußgelder für Tatbestände im Zusammenhang
des „Autoposings“ anzustreben.

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Sanktionsniveau Verkehrsordnungswidrigkeiten“ stellt
fest, dass eine Untersuchung aller Tatbestände des Bußgeldkataloges hinsichtlich
ihres Gefährdungspotentials unter Berücksichtigung der Unfallzahlen in dem vorhan-
denen zeitlichen Rahmen nicht realisierbar ist und spricht sich deshalb dafür aus, in
einem ersten Schritt folgende Anpassungen der Sanktionshöhen zu prüfen:

   1. Zentral für Unfallentstehung sowie daraus resultierende Folgen ist die Ge-
      schwindigkeit. Durch eine spürbare Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionie-
      rung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine hohe Wirkung auf das
      tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten erwartet. Es steht aber auch symbo-
      lisch dafür, dass die Missachtung von Verkehrsregeln von Seiten des Gesetz-
      gebers nicht toleriert wird.
      Aufbauend auf der Diskussion des eingerichteten Expertengremiums wurde
      ein Fachvorschlag entwickelt, welcher mit einer Anhebung der Regelsätze für
      Geschwindigkeitsüberschreitungen um Faktor 4 innerorts und Faktor 3 außer-
      orts eine Annäherung an andere in der Verkehrssicherheit erfolgreiche Länder
      in Europa gewährleistet (siehe hierzu auch Anhang 1). Zusätzlich wurden die
      Regelsätze im Verwarnungsgeldbereich bis 20 km/h Überschreitungen ange-
      hoben, um der Einordnung solcher Verstöße als „Kavaliersdelikte“ bei den
Verkehrsteilnehmenden entgegenzuwirken und einen stärker stetigen Anstieg
           der Bußgelder entsprechend der tatsächlichen Gefährdung abzubilden.
           Der Fachvorschlag bezieht sich auf Bußgelder für Pkw und andere Kfz bis
           3,5t. Die Sanktionierung mit Punkten und Fahrverboten sowie die Geldbußen
           für die anderen Fahrzeugklassen sind entsprechend anzupassen.
           Ausgehend vom Fachvorschlag schlägt die Ad-hoc-AG vor, die im Zuge der
           am 14.02.2020 beschlossenen StVO-Novelle erfolgten Anpassungen zu über-
           nehmen und nur Anpassungen ab Überschreitungen von 20km/h und mehr
           entsprechend dem Fachvorschlag vorzunehmen. Außerdem soll der Anstieg
           zwischen Überschreitungsstufen von 16-20 km/h und 21-25 km/h abgemildert
           werden (siehe nachfolgende Tabelle).

          Tabelle 1: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts (Pkw, andere Kfz
          bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

                                                                             Regelsätze

               Über-                              Innerorts                                              Außerorts
             schreitung                                 Fach-       Vorschlag
                                  bis-                                                bis-                    Fach-         Vorschlag
                                            künftig      vor-        Ad-hoc-                     künftig
                                  her                                                 her                   vorschlag       Ad-hoc-AG
                                                        schlag         AG
            bis 5 km/h                                    60 €                                                  40 €
                                  15 €                                                10 €
            6-10 km/h                        30 €         80 €          30 €                      20 €          60 €             20 €
            11-15 km/h            25 €       50 €        140 €          50 €          20 €        40 €         100 €             40 €
            16-20 km/h            35 €       70 €        220 €          70 €          30 €        60 €         150 €             60 €
            21-25 km/h            80 €                   320 €          220 €         70 €                     210 €            150 €
            26-30 km/h           100 €                   400 €          400 €         80 €                     240 €            240 €
            31-40 km/h           160 €                   640 €          640 €        120 €                     360 €            360 €
            41-50 km/h           200 €                   800 €          800 €        160 €                     480 €            480 €
            51-60 km/h           280 €                  1.120 €       1.120 €        240 €                     720 €            720 €
            61-70 km/h           480 €                  1.920 €       1.920 €        440 €                    1.320 €          1.320 €
            über 70 km/h         680 €                  2.720 €       2.720 €        600 €                    1.800 €          1.800 €

     2. Aufbauend auf dem Beschluss der Innenministerkonferenz der Bundesländer
        werden für Überschreitungen der zulässigen Gesamtmasse von Fahrzeugen
        durch Überladung, Überschreitungen der zulässigen Achslasten sowie man-
        gelnde Ladungssicherung ebenfalls die Sanktionen erhöht, da die bisherigen
        Sanktionshöhen keine abschreckende Wirkung entfalten. Grundlage sind die
        Empfehlungen einer europäischen Studie zur Harmonisierung der Sanktionie-
        rung im gewerblichen Verkehr1. Ein erhöhter Bußgeldsatz für Gefährdungen
        wird als nicht praktikabel angesehen, da deren Überwachung und Sanktionie-
        rung in der Praxis kaum möglich ist.

1
  European Commission Directorate-General for Mobility and Transport DM 28 (2013). “Study on sanctions in the field of commercial road
transport” (https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/modes/road/studies/doc/2013-02-harmonisation-of-sanctions-commercial-road-
transport-part-i.pdf)
Tabelle 3: Überladung eines Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von >7,5t oder
einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2t

Überladung       Regelsatz
                 Fahrer                             Halter
                 bisher           neu               bisher           neu
2-5%             30 €             200 €             35 €             1.600 €
mehr als 5%      80 €             550 €             140 €            6.500 €
mehr als 10%     110 €            750 €             235 €            11.000 €
mehr als 15%     140 €            1.000 €           285 €            13.500 €
mehr als 20%     190 €            1.350 €           380 €            17.500 €
mehr als 25%     285 €            2.000 €
                                                    425 €            20.000 €
mehr als 30%     380 €            2.600 €
Anhang
          In Tabelle 3 werden die aktuellen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
          den Regelsätzen andere Länder in Europa gegenübergestellt. Die Auswahl orien-
          tiert sich an Ländern, welche in der Statistik der tödlichen Unfallopfer führend in Be-
          zug auf geringe Opferzahlen sind, sowie Ländern, welche in näherer Vergangenheit
          Sanktionshöhen verschärft haben (CH, F).
          Die stärkere Anpassung der Regelsätze innerorts im Vergleich zu außerorts wird
          mit der Gefährdung besonders schutzbedürftiger Verkehrsteilnehmender wie Kin-
          der, Hilfsbedürftiger, Senioren, Zufußgehender und (mit steigender Relevanz) Rad-
          fahrender begründet.
          Zusätzlich wird die in 2017 erfolgte Anpassung der Bußgelder in Bezug auf das Bil-
          den einer Rettungsgasse als Orientierung für die Anpassung der Bußgelder für Ge-
          schwindigkeitsüberschreitungen aufgezeigt.

Tabelle
 abelle 3: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts im Vergleich Bußgeldern anderer Länder und
einer Anhebung analog der Anhebung zur Rettungsgasse im Jahr 2017 (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht)
                                                                                               Regelsätze
                                                      Innerorts                                                                               Außerorts
              Sta-                      andere Länder                                     Anpas-       Sta-                       andere Länder                                    Anpas-
              tus                                                                        sung ana-     tus                                                                        sung ana-
  Über-       quo                                                                        log Erhö-     quo                                                                        log Erhö-
 schrei-                                                                                   hung                                                                                     hung
  tung                                                                                   Rettungs-                                                                                Rettungs-
               Deutschland*

                                                                                                       Deutschland*
                                        Niederlande

                                                                                                                                Niederlande

                                                                                           gasse                                                                                    gasse
                                                      Frankreich

                                                                                                                                               Frankreich
                                                                   Schweden

                                                                                                                                                            Schweden
                                                                              Norwegen

                                                                                                                                                                       Norwegen
                                                                                         (Anpassung                                                                               (Anpassung
                              Schweiz

                                                                                                                      Schweiz

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                                                                                          20 auf 240                                                                               20 auf 240
                                                                                              €)                                                                                       €)

                                                       13           18
bis 5 km/h                     40        34                                   79                                       40         32             68         141        79
               15                                      5             8                                  10
                                                                                            180                                                                                      120
              (30)             12                      13           18        20                       (20)
6-10 km/h                                72                                                                           100         67             68         141        208
                                0                      5             8        8
               25                        13            13           22        37                        20
11-15 km/h                    25                                                            300                       160       129              68         188        337           240
              (50)                        3            5             5        6                        (40)
                                0
                              Gel                                                                                     240
               35             dst        19            13           26        54                        30
16-20 km/h                                                                                  420                                 183              68         225        466           360
              (70)            ra-         1            5             3        5                        (60)
                               fe
                              An                                              84                                      An-
                                         25            13           30
21-25 km/h     80             zei                                             2             960        70             zei       241            135          263        634           840
                                          6            5             0
                              ge                                                                                      ge
                                         33            13           33                                                          317
26-30 km/h     100                                                                         1.200       80                                      135          300        842           960
                                          4            5             8
                                                       13           37                                                                                      375 1,55
31-40 km/h     160                                                                         1.920       120                                     135                                  1.440
                                                       5             5                                                                                            k
                              An                       13                                                             An-
41-50 km/h     200                                                                         2.400       160                                     135                                  1.920
                              zei                      5                                                              zei
51-60 km/h     280            ge                      1,5k                                 3.360       240            ge                        1,5                                 2.880
                                                                                                                                                 k
61-70 km/h     480                                                                         5.760       440                                                                          5.280
über 70
               680                                                                         8.160       600                                                                          7.200
km/h
 *Werte in Klammern entsprechend StVO-Novelle 2020
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