Novus ENERGIE - Ebner Stolz
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1. AUSGABE 2021 novus ENERGIE Viel Neues für Modifizierungen der Einführung neuer den Energievertrieb Stromgrundversorgungs IT-Verfahren im Bereich verordnung und der der Energiesteuer zum Gasgrundversorgungs 01.02.2021 und Änderun verordnung gen im Zahlungsverkehr
novus EDITORIAL Vorwort Liebe Leserin, lieber Leser, nie zuvor wurde die öffentliche Diskussion so vom Thema Klima- und Energiepolitik bestimmt wie in den letzten Wochen und Monaten. Mit dem bahnbrechenden Urteil des Bundes verfassungsgerichts, dem aktualisierten Klimaschutzgesetz und dem Gesetzespaket der EU-Kommission „Fit for 55“ sind die Weichen für die Dekarbonisierung der Gesellschaft gestellt. Jetzt wird es darum gehen, die ambitionierten Ziele auch in die Praxis umzusetzen. Ein Werkzeug zur Umsetzung ist der nationale Emissionshandel, mit dem wir uns in der letzten Ausgabe ausführlich beschäftigt haben. Wir berichten über aktuelle Entwicklungen dazu. Neuigkeiten gibt es auch bei der Abwicklung der Energiesteuererhebung. Die Digitalisierung schreitet voran und verändert den Informationsaustausch und den Zahlungsverkehr. Wir erläutern, was Sie dabei zu beachten haben. In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat eine Reihe von Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen, die weitreichende Auswirkungen auf den Energievertrieb haben. Diese Änderungen stehen um Mittelpunkt unseres aktuellen Novus Energie. Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre und bleiben Sie gesund! Christoph Germer Rechtsanwalt und Counsel bei Ebner Stolz in Hamburg 2
INHALT IM FOKUS Viel Neues für den Energievertrieb 4 NACHGEHAKT Drittmengenabgrenzung 8 Brennstoffemissionshandelsgesetz 8 RECHTSBERATUNG Modifizierungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung 9 Verordnung zur Umsetzung der Effizienzrichtlinien 11 Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet 13 GEIG in Kraft getreten 14 Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber 15 STEUERBERATUNG Einführung neuer IT-Verfahren im Bereich der Energiesteuer zum 01.02.2021 und Änderungen im Zahlungsverkehr 17 Neugestaltung von Strom- und Energiesteuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 2023 18 INTERN 20 3
novus IM FOKUS Viel Neues für den Energievertrieb Mit dem „Energiewirtschaftsrechtsände- Neuregelungen für reine Wasserstoffnetze Tarifgestaltung rungsgesetz“ liegt ein neues Gesetz vor, werden mit einer entsprechenden Gesetzes das die Rahmenbedingungen für Ener- änderung die Rechte der Letztverbraucher Künftig müssen Stromlieferanten, die mehr gielieferungen erheblich verändern wird. im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) noch als 200.000 Kunden beliefern, den Kunden, Das Gesetz ist am 26.07.2021 verkündet mals erweitert. Die Änderungen betreffen die ein intelligentes Messsystem installiert worden (BGBl. I 2021, S. 3026) und mit die Produkt- und Tarifgestaltung, einzelne haben, dynamische Tarife anbieten und kleinen Ausnahmen am 27.07.2021 in Vertragsinhalte, den Prozess der Vertragsan umfassend über die Vor- und Nachteile Kraft getreten. bahnung und -abwicklung, die Verbrauchs dieser Tarife und der intelligenten Messsyste ermittlung, die Rechnungsinhalte, Fällig me informieren. Die Pflicht wird bis 2025 in Das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher keitsregelungen und die Stromkennzeich- zwei Stufen auf Unternehmen ausgedehnt, Vorgaben und zur Regelung reiner Wasser nung. die mehr als 50.000 Kunden beliefern. In stoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, so der § 3 Nr. 31b EnWG 2021 wird der Begriff der offizielle Titel, wurde am 24.06.2021 vom Im Folgenden geben wir Ihnen einen Über dynamischen Tarife definiert. Das sind Strom Bundestag beschlossen und einen Tag später blick über die Änderungen, die den Energie lieferverträge, bei denen die Preisschwan vom Bundesrat bestätigt. Es dient der Um vertrieb betreffen. kungen auf den Spot-Märkten in Interval setzung des EU-Winterpakets. Neben den len wiedergespiegelt werden, die mindes- tens den Abrechnungsintervallen des je weiligen Marktes entsprechen. 4
Vertragsinhalte Sonderregelungen für Verträge mit Vertragsanbahnung / -abwicklung Haushaltskunden außerhalb der Grund- Bisher gelten die Regelungen des § 41 versorgung Bereits jetzt hat der Lieferant dem Kunden EnWG, die Mindestinhalte für Energieliefer unverzüglich in Textform zu bestätigen, ob verträge definieren, nur für Verträge mit Auch künftig wird es Sonderregelungen für und zu welchem Termin er eine vom Kunden Haushaltskunden. Künftig gelten diese Verträge mit Haushaltskunden außerhalb gewünschte Belieferung aufnehmen kann. Regelungen für Energielieferverträge mit der Grundversorgung geben. Künftig bedür Der Lieferantenwechsel darf maximal drei allen Letztverbrauchern, gleich ob Haus fen sowohl der Abschluss von Energieliefer Wochen betragen. Neu ist, dass ab 2026 haltskunden, Verbraucher oder Unterneh verträgen als auch deren Kündigung durch der technische Vorgang des Lieferanten mer. den Energielieferanten der Textform, d.h. wechsels nicht mehr länger als 24 Stunden Verträge können nicht wirksam nur am Tele dauern darf. Neu ist die Verpflichtung in § 41 Abs. 1 Nr. 4 fon geschlossen werden. Die Kündigung EnWG 2021, wonach im Vertrag ausdrücklich durch den Haushaltskunden bleibt aber Neu ist weiterhin, dass der Lieferant dem angegeben werden muss, ob der Messstellen weiterhin formfrei möglich. Der Energieliefe Letztverbraucher nach Vertragsschluss, in betrieb und die Entgelte dafür im Vertrag ent rant muss dem Haushaltskunden dessen nerhalb angemessener Frist eine leicht ver halten sind, ob es sich also um einen „All-in Kündigung allerdings innerhalb einer Woche ständliche, klar gekennzeichnete Zusam- clusive-Vertrag“ handelt oder nicht. nach Zugang unter Angabe des Vertrags menfassung der wichtigsten Vertragsbe- endes in Textform bestätigen. dingungen übermitteln muss. Der Kunde soll, Neu ist weiterhin, dass ein ausdrücklicher so die Gesetzesbegründung, die Möglichkeit Hinweis im Vertrag enthalten sein muss, Neu ist ebenfalls die Regelung in § 41b Abs. 2 bekommen, die wichtigsten Vertragsbedin ob die Belieferung im Rahmen der Grundver EnWG 2021. Sie betrifft die Pflichten des gungen nachvollziehen zu können. sorgung erfolgt oder außerhalb der Grund Lieferanten im Vorfeld einer geplanten Ver versorgung. sorgungsunterbrechung wegen Nichtzah Die Verpflichtung des Lieferanten, Kunden lung. Bevor der Lieferant eine Versorgungs über beabsichtigte Vertrags- oder Preisände Künftig müssen in allen Verträgen mit Letzt unterbrechung einleitet, ist er verpflichtet, rungen zu informieren, wird ebenfalls neu verbrauchern Informationen über die Rechte den Haushaltskunden kostenlos auf etwaige gestaltet. Die Regelung ist in § 41 Abs. 5 EnWG der Letztverbraucher aufgenommen wer Hilfsangebote, Vorauszahlungssysteme, Ener 2021 enthalten. Dadurch, dass § 41 EnWG den. Nach wie vor haben aber ausschließlich gieaudits oder Energieberatungsdienste, künftig nicht nur für Haushaltskunden, son Verbraucher das Recht, die Schlichtungs Möglichkeiten der Schuldnerberatung und dern für alle Letztverbraucher gilt, gilt auch stelle anzurufen oder den Verbraucherser ähnliches hinzuweisen. die Verpflichtung zur Information über Preis- vice der Bundesnetzagentur (BNetzA) in An und Vertragsänderungen einschließlich des spruch zu nehmen. Die Pflichten machen es außerordentlich unat Sonderkündigungsrechts für alle Letztver traktiv, außerhalb der Grundversorgung Haus braucher und nicht nur für Haushaltskunden. Neu ist ebenfalls, dass gemäß § 41 Abs. 2 haltskunden bei Zahlungsschwierigkeiten die EnWG 2021 nunmehr allen Letztverbrau Versorgungsunterbrechung anzudrohen. Die neue Regelung sieht vor, dass über Preis chern unterschiedliche Zahlungsmöglichkei änderungen spätestens zwei Wochen und bei ten angeboten werden müssen. Die Kosten Neu ist auch, dass der Haushaltskunde bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor dieser Zahlungssysteme dürfen die Kosten Umzug mit einer Frist von sechs Wochen zur Eintritt der Änderung zu unterrichten ist. Die nicht übersteigen, die dem Energielieferan außerordentlichen Kündigung des Energielie Unterrichtung hat „unmittelbar“ unter Hin ten tatsächlich für die Nutzung der jewei fervertrages berechtigt ist. Der Lieferant hat weis auf Anlass, Voraussetzungen und Um ligen Zahlungsart entstehen. die Möglichkeit, dem Kunden die Fortsetzung fang der Preisänderungen zu erfolgen. der Belieferung zu den bisherigen Bedingun Unberührt bleiben die Informationspflich gen an der neuen Adresse anzubieten. Dazu Nach wie vor kann der Kunde den Vertrag oh ten nach Art. 246 EGBGB, die ebenfalls muss der Kunde in seiner außerordentlichen ne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des nach wie vor nur gegenüber Verbrauchern Kündigung seine künftige Anschrift oder die Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. gelten. an der künftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitteilen. Die Regelung wirft allerdings einige Fragen auf. 5
novus IM FOKUS � Bislang war die Regelung auf Verträge mit Verbrauchsermittlung / Rechnungs- und In § 40b EnWG 2021 sind Neuregelungen Haushaltskunden außerhalb der Grund Informationszeiträume zu Rechnungs- und Informationszeiträumen versorgung beschränkt. D. h., dass für getroffen. Künftig darf der Abrechnungs Preisänderungen im Rahmen der Grund In § 40a und 40b EnWG 2021 werden zeitraum nicht länger als ein Jahr sein. Nach versorgung ausschließlich die Grundver nunmehr die Regelungen für die Verbrauchs wie vor hat der Lieferant auf Wunsch des sorgungsverordnung galt. Preisänderun ermittlung und für Rechnungs- und Informa Kunden monatliche, viertel- oder halbjähr gen gegenüber anderen Kunden als tionszeiträume gesondert getroffen. liche Abrechnungen anzubieten. Neu ist, Haushaltskunden mussten nicht mit einem dass dem Kunden auf Wunsch eine elektro Kündigungsrecht verbunden werden. In § 40a Abs. 1 EnWG 2021 ist geregelt, nische Übermittlung der Rechnung anzubie welche Werte der Energielieferant zur Ab ten ist. � Die neue Regelung könnte so verstanden rechnung des Verbrauchs heranziehen darf. werden, dass Preisänderungen auch im Das sind zum einen Ablesewerte oder recht Neu ist weiterhin, dass Kunden, bei denen Rahmen der Grundversorgung künftig mäßig ermittelte Ersatzwerte, die der Liefe keine Fernübermittlung der Verbrauchsdaten nur mit individueller Mitteilung an den rant vom Messstellenbetreiber oder dem erfolgt und die sich für eine elektronische Kunden und nicht mehr im Wege der Netzbetreiber erhalten hat, und zum ande Übermittlung entschieden haben, mindes öffentlichen Bekanntmachung zulässig ren Werte, die er selbst durch Ablesung tens alle sechs Monate und auf Verlangen sein sollen. der Messeinrichtung gewonnen hat, oder sogar alle drei Monate unentgeltlich Abrech Werte, die ihm durch Selbstablesung vom nungsinformationen erhalten müssen. Ab � Die Regelung gilt künftig auch gegenüber Kunden übermittelt wurden. rechnungsinformationen sind alle Informati Nicht-Haushaltskunden, also gegenüber onen, die auch in einer Rechnung enthalten allen Letztverbrauchern und insbesondere Neu ist, dass Haushaltskunden im Einzelfall sind, mit Ausnahme der Zahlungsaufforde auch Unternehmen. Fraglich ist, ob davon einer Selbstablesung widersprechen dürfen, rung (§ 3 Nr. 1 EnWG 2021). abweichende vertragliche Regelungen wenn sie ihnen nicht zumutbar ist. Gemäß insbesondere gegenüber Unternehmern der Gesetzesbegründung soll eine Unzumut Kunden, bei denen eine Fernübermittlung zulässig bleiben. barkeit bspw. bei Gebrechlichkeit des Kun der Verbrauchsdaten erfolgt, müssen sogar den vorliegen. monatlich Abrechnungsinformationen zur � Aus der Begründung ergibt sich, dass Verfügung gestellt werden. Das kann über eine Preisänderung in diesem Sinne nicht Eine Schätzung ist erst dann zulässig, wenn das Internet oder „andere geeignete elektro vorliegen soll, wenn vertraglich vereinbart der Lieferant keinerlei Möglichkeit hat, nische Medien“ erfolgen. ist, dass bestimmte Kostenänderungen tatsächlich abgelesene Messwerte zu erlan automatisch weitergegeben werden. Das gen. Schließlich werden Lieferanten verpflichtet, ist ein klarer Hinweis darauf, dass auch sog. „ergänzende Informationen“ zur Ver gegenüber Verbrauchern sog. „desinte Wenn Schätzwerte der Abrechnung zugrun brauchhistorie des Kunden dem Kunden grierte Preismodelle“ zulässig sein kön de gelegt werden, müssen diese künftig selbst oder einem von ihm benannten Drit nen, mit denen Änderungen von Steuern, optisch besonders hervorgehoben sein. ten zur Verfügung zu stellen. Die ergänzen Abgaben und Umlagen oder Netzentgel Der Lieferant muss darlegen, aus welchem den Informationen müssen die kumulierten ten automatisch an den Kunden weiter Grund er Schätzwerte zugrunde gelegt Daten mindestens für die letzten drei Jahre gegeben werden können, ohne dass dem hat und welche Faktoren für die Schätzung umfassen. Kunden daraus ein Sonderkündigungs maßgeblich waren. recht entsteht. 6
Rechnungsinhalte Weil viele Verbraucher nicht wissen, ob Stromkennzeichnung sie im Rahmen der Grundversorgung oder Bereits bisher regelt § 40 EnWG sehr aus außerhalb der Grundversorgung beliefert Im Gesamtenergieträgermix des Unterneh führlich, welche konkreten Inhalte Rechnun werden, muss auch das neben der einschlä mens werden künftig die Strommengen gen für Energielieferungen an Letztverbrau gigen Produktbezeichnung künftig in der „erneuerbare Energien, finanziert aus der cher haben müssen. Künftig sollen noch Rechnung enthalten sein. EEG-Umlage“ nicht mehr aufgeführt. Der eine ganze Reihe weiterer Informationen „EEG-Anteil“ soll künftig nur noch im Pro hinzukommen. Künftig muss die Zusammensetzung des duktmix ausgewiesen werden. Der Gesamt Gesamtpreises in der Stromrechnung noch versorgermix soll das Beschaffungsverhalten Neu ist, dass nunmehr nicht nur bei Haushalts detaillierter aufgeschlüsselt werden. Neben abbilden. Da der Lieferant die EEG-Strom kunden, sondern bei allen Kunden der An der Konzessionsabgabe, den Netzentgelten mengen nicht beschafft, sollen sie auch fangszählerstand und der Endzählerstand des und den darin enthaltenen Entgelten für im Gesamtversorgermix nicht mehr angege abgerechneten Zeitraums angegeben werden den Messstellenbetrieb müssen künftig die ben werden. müssen. Die Regelung dürfte aber nur für Kun einzelnen Umlagen und Aufschläge sowie den gelten, die nach Standardlastprofilen (SLP) bei Gasrechnungen bis zum 31.12.2025 die Sonstiges beliefert werden, weil es bei Kunden mit regis Kosten für den Erwerb von Emissionszertifi trierender Leistungsmessung (RLM) keinen katen nach dem BEHG dargestellt werden. In § 41d und e EnWG 2021 werden künftig Anfangs- und Endzählerstand gibt. Dienstleistungen außerhalb von Energieliefe Fälligkeit rungen geregelt. Dort sind die Verpflichtun Neu ist weiterhin, dass künftig auch nicht gen von Lieferanten und Bilanzkreisverant nur bei Haushaltskunden, sondern bei allen Forderungen aus Energierechnungen sind wortlichen im Hinblick auf Aggregatoren Kunden in grafischer Form ein Vergleich nach wie vor wie vom Lieferanten ange sowie die Eckdaten der Verträge zwischen des Jahresverbrauchs des Kunden zum Jah geben, frühestens allerdings zwei Wochen Aggregatoren und Anlagenbetreibern oder resverbrauch von Vergleichskundengruppen nach Zugang der Rechnung fällig. Für die Letztverbrauchern geregelt. dargestellt werden muss. Aus der Gesetzes Abrechnung und die Auszahlung von Gutha begründung ergibt sich nicht, wie das ben werden verpflichtende Fristen gesetzt. Hinweis: Im Gesetz sind keine Übergangs bei gewerblichen und industriellen Kunden Die Rechnung muss künftig spätestens sechs vorschriften vorgesehen. In der Gesetzesbe abgebildet werden soll. Wochen nach Ende des abzurechnenden gründung ist sogar ausdrücklich erwähnt, Zeitraums bzw. nach Beendigung des Liefer dass eine Übergangsregelung als nicht ange Neu ist weiterhin die Pflicht zur Information verhältnisses zur Verfügung gestellt werden. zeigt erachtet wird, weil es sich um die über Kontaktstellen zur Beratung in Energie Guthaben müssen mit der nächsten Ab Umsetzung von EU-Richtlinien handelt und angelegenheiten und die Pflicht, den Kunden schlagszahlung verrechnet oder binnen das keinen Aufschub dulde. Das heißt, dass auf die Verfügbarkeit und die Möglichkeiten zwei Wochen ausgezahlt werden. Guthaben die Änderungen am 27.07.2021 in Kraft eines Lieferantenwechsels hinzuweisen. aus einer Abschlussrechnung müssen eben getreten sind und umgesetzt werden müs falls binnen zwei Wochen ausgezahlt sen. Nach § 41c EnWG 2021 hat die BNetzA werden. Maßgeblich ist jeweils der Tag der künftig sicherzustellen, dass Haushaltskun Rechnungsstellung. den und sonstige Verbraucher mit einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh/ Jahr unentgeltlichen Zugang zu mindestens einem Preisvergleichsinstrument haben, das die in § 41c Abs. 2 EnWG 2021 im Einzelnen aufgeführten Anforderungen erfüllt. Auch auf dieses Vergleichsinstrument muss der Lieferant in der Rechnung hinweisen. 7
novus NACHGEHAKT Drittmengenabgrenzung Übergangsregelung verlängert – Pflicht Konzept vorzulegen, wie die Regelungen tragungsnetzbetreiber in Bezug auf die ein zur Messung erst ab 2022! zu Messung ab dem Jahr 2022 umgesetzt schlägigen Regelungen ist. werden sollen. Ende des vergangenen Jahres hat der Ge In weiten Teilen beschränkt sich das Papier setzgeber noch für eine echte Überraschung Anforderungen ÜNB an Erklärung § 104 darauf, auf die Ausführungen im Leitfaden gesorgt. Die Frist in § 62b EEG und die Abs. 10 EEG 2021 der BNetzA „Messen und Schätzen“ zu ver Übergangsregelung zur Drittmengenabgren weisen. Hilfreich sind für betroffene Unter zung in § 104 Abs. 10, 11 EEG wurden in Ende Januar 2020 haben die Übertragungs nehmen die Aussagen zur Höhe von Si letzter Minute um ein weiteres Jahr bis zum netzbetreiber (ÜNB) ein Papier mit dem sper cherheitsaufschlägen bei unterschiedlichen 31.12.2021 verlängert. Das heißt, dass rigen Titel „Grundverständnis der Übertra Schätzmethoden. Zudem finden sich darin Strommengen, die das privilegierte Unter gungsnetzbetreiber für die Identifikation des die Anforderungen, die Übertragungsnetz nehmen nicht selbst verbraucht, sondern an Letztverbrauchers, für die Zurechnung der betreiber an einen Bericht nach § 104 Abs. 10 Dritte weiterleitet auch für das Jahr 2021 Stromverbräuche, für sachgerechte Schät EEG 2021 stellen, aus dem hervorgeht, wie noch im Wege der Schätzung ermittelt zungen und für die Sicherstellung der Zeit die Einhaltung der ab dem 01.01.2022 zu werden dürfen. Wer von dieser Möglichkeit gleicheit“ vorgelegt. Ziel des Papiers ist es, beachtenden Vorgaben zur Messung von Gebrauch macht, hat erst mit der Jahres den betroffenen Unternehmen aufzuzeigen, Drittverbräuchen sichergestellt wird. meldung 2021 im ersten Quartal 2022 ein wie das gemeinsame Verständnis der Über Brennstoffemissionshandelsgesetz Verordnungen Die EBeV 2022 enthält Übergangsregelun Carbon Leakage Verordnung gen, die in den Jahren 2021 und 2022 für Pünktlich zum Start des nationalen Brenn die Berichterstattung gelten. In Anlage 1 der Mit Spannung wurde erwartet, welche stoffemissionshandels sind die zwei wich Verordnung finden sich auch die Rechenver Ausnahmen zur Vermeidung des sog. Car tigsten Verordnungen zum Gesetz in Kraft fahren, mit denen bon-Leakage vorgesehen werden. Am getreten: die Brennstoffemissionshandels 07.07.2021 hat die Bundesregierung die verordnung (BEHV) und die Berichterstat � die berichts- und abgabepflichtigen Emis BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) tungsverordnung (EBeV 2022), beide vom sionen, beschlossen. Zuvor hatte der Bundestag 17.12.2020. � die Emissionen aus einem in Verkehr Änderungen gegenüber dem vorherigen gebrachten Brennstoff und Vorschlag der Bundesregierung verlangt. Die BEHV enthält u.a. Details zu den Konten, � die abzugsfähigen Emissionen ermittelt Die Verordnung tritt nach der Verkündung die Verpflichtete bei der Emissionshandels werden. in Kraft. stelle des Umweltbundesamtes eröffnen müssen, um Zertifikate kaufen und entwer Schließlich enthält die EBeV 2022 auch Die Verordnung soll sicherstellen, dass Un ten zu können. Im Zusammenhang mit Regelungen dazu, wie die Brennstoffemissi ternehmen, die dem Brennstoffemissions den Anträgen auf Kontoeröffnung müssen onen ermittelt und berücksichtigt werden, handel unterliegen, künftig eine finanzielle Angaben gemacht werden, die wahrschein die aus Anlagen stammen, die dem EU-Emis Kompensation erhalten, wenn die CO2- lich nicht jedes Unternehmen auf Anhieb sionshandel unterliegen (EBeV 2022, Anl. 3). Bepreisung zu einer Benachteiligung im vorliegen hat. Verpflichtend sind z. B. Anga grenzüberschreitenden Wettbewerb führt. ben zur Geldwäscheprävention im Unter Leitfaden DEHST Der Großteil dieser Mittel muss wiederum nehmen (BEHV, Anlage 2 Nr. 9) oder die in den Klimaschutz investiert werden. Vorlage eines Führungszeugnisses für den Im April 2021 hat die DEHST eine aktualisier vom Unternehmen zu benennenden Konto te Version ihres Leitfadens zum nationalen bevollmächtigten (BEHV, Anlage 5 Nr. 6). Emissionshandel 2021 und 2022 vorgelegt. Compliance-Konten können bereits eröffnet Darin sind ergänzende Informationen zur werden, Handelskonten werden voraussicht Abwicklung des Emissionshandels, zur Men lich in den nächsten Monaten eröffnet wer genermittlung und zur Berichterstattung den können. enthalten. 8
novus RECHTSBERATUNG Modifizierungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung Aus dem EU-Winterpaket ergibt sich auch zurückziehen und einen neuen Verord der Grundversorger auf Verlangen des die Verpflichtung, die Regelungen der nungsentwurf als Kompromissvorschlag un Kunden einen Grundversorgungsvertrag Strom- und der Gasgrundversorgung an- terbreiten. auch ohne Einbeziehung der Organisati zupassen und kundenfreundlicher zu on des Messstellenbetriebs anzubieten gestalten. Das Bundeswirtschaftsminis- Dem Vernehmen nach sind die Branchenver hat. Das betrifft die Fälle, in denen der terium hatte dazu den Entwurf einer bände derzeit damit befasst, beim Bundes Letztverbraucher selbst einen Messstel Verordnung zur Anpassung der Strom- wirtschaftsministerium auf eine für die Bran lenbetreiber beauftragt hat. grundversorgungsverordnung und der che verträglichere Regelung hinzuwirken. Gasgrundversorgungsverordnung an Ob die Bundesregierung noch vor der Bun � In § 2 Abs. 3 StromGVV und § 2 Abs. 3 unionsrechtliche Vorgaben vorgelegt destagswahl aktiv wird, lässt sich nur schwer Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) (BR-Drs. 397/21). Dieser Entwurf sah u. prognostizieren. ist aufgeführt, welche Angaben im Grund a. Änderungen beim Verfahren zur Ver- versorgungsvertrag oder in der Bestätigung sorgungsunterbrechung vor. Die Rechte Im Folgenden stellen wir Ihnen die Änderun des Vertrages enthalten sein müssen. Diese des Kunden sollen deutlich gestärkt gen vor, die sich aus der vom Bundesrat be Auflistung wird ergänzt. Ausdrücklich auf werden. In seiner Sitzung vom schlossenen Verordnung ergeben, sofern sie geführt werden muss künftig der Zeitraum 25.06.2021 hat der Bundesrat auf Vor- in dieser Fassung von der Bundesregierung der Abrechnungen, Informationen über die schlag des federführenden Ausschusses erlassen wird. Rechte des Kunden im Hinblick auf Ver die Verordnung unter Berücksichtigung braucherbeschwerden, die Kontaktdaten weiterer Änderungen beschlossen. Insb. Vertragsgestaltung der Grundversor- des Verbraucherservices der BNetzA und bei drohenden Versorgungsunterbre- gung wird der von Sonderverträgen an- das Muster der Abwendungsvereinbarung chungen sollen den Kunden noch mehr geglichen des Grundversorgers nach § 19 Abs. 5 Rechte eingeräumt werden. StromGVV bzw. GasGVV, auf das wir � Mit der letzten Änderung der Strom weiter unten noch detaillierter eingehen Formal hat der Bundesrat der Verordnung grundersorgungsverordnung (StromGVV) werden. nach Maßgabe der Änderungen zuge war in § 1 Abs. 1 klargestellt worden, stimmt. Die Bundesregierung kann nunmehr dass der Grundversorgungsvertrag ein � § 2 Abs. 3 StromGVV bzw. GasGVV wird die Verordnung so erlassen, wie sie der Bun sogenannter kombinierter Vertrag ge- weiterhin um eine Regelung ergänzt, wo desrat beschlossen hat. Geschieht dies, tritt mäß § 9 Abs. 2 Messstellenbetriebsge- nach § 41 Abs. 1 EnWG unberührt bleibt. die Änderung mit Verkündigung in Kraft. Die setz ist. Nunmehr wird ein neuer Satz 4 in § 41 Abs. 1 EnWG regelt den Inhalt eines Bundesregierung kann das Vorhaben aber § 1 Abs. 1 StromGVV eingefügt, wonach Energieliefervertrages mit Letztverbrauchern. 9
novus RECHTSBERATUNG � In § 8 Abs. 2 StromGVV bzw. GasGVV wird durch Betroffenen zu besorgen ist. Gemäß Die Unterbrechung muss nicht wie bisher ein neuer Satz 4 angefügt. Danach darf der der Beschlussfassung des Bundesrats soll drei Tage im Voraus, sondern acht Tage im Grundversorger die vom Kunden verlangte eine Versorgungsunterbrechung grundsätz Voraus angekündigt werden. Dazu sollen Prüfung der Messeinrichtung nicht von lich auch dann unverhältnismäßig sein, wenn nach Möglichkeit Kommunikationsmittel wie einer Vorleistung oder Sicherheitsleistung von ihr grundlegende Belange von Minder E-Mail oder Textnachrichten genutzt wer abhängig machen, wenn der Kunde Um jährigen, Pflegebedürftigen oder schwer den. Der Bundesrat begründet das damit, stände darlegt, die Zweifel an der ord kranken Personen betroffen sind. dass Kunden auf derartige Mitteilungen eher nungsgemäßen Funktion der Messeinrich reagieren als auf einen Brief. tung begründen. Ausweislich der Begründung des Bundesrats ist bspw. der Bedarf nach Teilnahme am Gemäß einem neuen § 19 Abs. 5 StromGVV � § 11 der StromGVV und der GasGVV, der Homeschooling ein solcher grundlegender bzw. GasGVV muss dem Kunden spätestens bislang mit „Ablesung“ überschrieben ist, Belang Minderjähriger. Nach dieser Maßga mit der Unterbrechungsandrohung eine Ab wird nunmehr mit „Verbrauchsermittlung“ be dürften Versorgungsunterbrechungen wendungsvereinbarung angeboten werden. überschrieben. In Abs. 1 wird für die Ermitt fast immer unzulässig sein. Die aufgeführten Diese muss eine zinsfreie Ratenzahlungsver lung des Verbrauchs auf § 40a EnWG ver Tatbestände sind nur eine beispielhafte Auf einbarung über die Rückstände und eine wiesen. zählung. Das heißt, dass auch Auswirkun Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis gen, die diesen Beispielen ähnlich sind, dazu beinhalten. Die Ratenzahlungsvereinbarung � In § 12 Abs. 1 StromGVV und GasGVV wird führen würden, dass die Versorgungsunter soll sicherstellen, dass die Rückstände inner künftig bezüglich der Abrechnung auf die brechung unverhältnismäßig wird. halb eines zumutbaren Zeitraums ausgegli Neuregelung in § 40b Abs. 1 EnWG ver- chen werden. Zumutbar sein soll ein Zeit wiesen. Gemäß der geplanten Neuregelung müssen raum von sechs bis 18 Monaten. Nimmt der Kunden mit der Androhung der Unterbre Kunde das Angebot an, darf die Versorgung � In § 14 StromGVV und GasGVV wird der chung über die Möglichkeit informiert wer erst dann unterbrochen werden, wenn der Begriff „Vorkassensysteme“ durch „Vor den, Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit Kunde seinen Verpflichtungen aus der Ab auszahlungssysteme“ ersetzt und ein Ver der Unterbrechung in Textform vorzutragen. wendungsvereinbarung nicht nachkommt. weis auf § 41 Abs. 2 Satz 2 und 3 EnWG Damit soll sichergestellt werden, dass sich eingefügt. der Grundversorger nicht darauf berufen Das Muster der Abwendungsvereinbarung kann, nichts von den Umständen gewusst zu muss auf der Internetseite des Grundversor � In § 16 StromGVV und GasGVV (Rechnun haben, die zur Unverhältnismäßigkeit der gers veröffentlicht werden. Diese Verpflich gen und Abschläge) wird auf § 40 Abs. 1 Versorgungsunterbrechung führen. tung gilt ab dem 01.01.2022. Weiterhin ist bis 4 EnWG verwiesen und ein Verweis auf in der Unterbrechungsandrohung darauf § 41 Abs. 2 Satz 2 und 3 EnWG angefügt. Bereits bislang ist in der StromGVV geregelt, hinzuweisen, welche Kosten durch die Un Dieser Verweis regelt die anzubietenden dass eine Sperrung nur dann zulässig ist, terbrechung und die Wiederherstellung ent Zahlungsweisen. wenn der Zahlungsrückstand des Kunden stehen werden. mindestens 100 Euro beträgt. Künftig soll Versorgungsunterbrechung wegen Zah- eine Sperrung erst dann zulässig sein, wenn Hinweis: Übergangsregelungen sind nicht lungsverzug wird schwieriger der Kunde mit Abschlägen oder Vorauszah vorgesehen. Die Änderungen werden am lungen in Höhe von mindestens zwei Mo Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen sind in § 19 natsbeträgen oder einem Sechstel des vor Das Muster der Abwendungsvereinbarung StromGVV und GasGVV enthalten und be aussichtlichen Betrages der Jahresrechnung ist zum 01.01.2022 zu veröffentlichen. treffen die Regelungen zur Versorgungsun und mindestens 100 Euro im Rückstand ist. terbrechung wegen Zahlungsverzugs. Aufgrund der Änderungen muss insb. der Künftig muss der Grundversorger dem Prozess der Versorgungsunterbrechung in Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromGVV und Kunden gemäß einem neuen § 19 Abs. 3 nahezu allen Belangen angepasst werden. GasGVV darf die Versorgung wegen Zah StromGVV bzw. GasGVV mit der Androhung lungsverzugs nicht unterbrochen werden, der Unterbrechung eine Information über wenn die Folgen der Unterbrechung außer Möglichkeiten zur Vermeidung der Unterbre Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung chung zukommen lassen. Damit soll der Kun stehen. Das soll künftig dahingehend kon de über Hilfsangebote, Energieaudits oder kretisiert werden, dass die Verhältnismäßig Energieberatungen, staatliche Unterstützungs keit insbesondere dann nicht gewahrt sein möglichkeiten oder Schuldnerberatung infor soll, wenn in Folge der Unterbrechung eine miert werden. Diese Informationen sind auch konkrete Gefahr für Leib und Leben der da in „leichter Sprache“ mitzuteilen. 10
Verordnung zur Umsetzung der Effizienzrichtlinien Mit dem sog. „Winterpaket“ sind zudem Preisanpassungsklauseln untersagt werden Pflicht zum Einbau von Messeinrichtun- u.a. in den EU-Richtlinien 2018/2001 und soll. Damit wären Wärmeversorger nicht gen 2018/2002 Vorgaben für die Mitglieds- mehr in der Lage, auf geänderte Kosten staaten aufgestellt worden, wie die Be- strukturen oder neue Kostenfaktoren durch Nach § 3 FFVAV-E sind Versorgungsunter treiber von Fernwärme- und Fernkälte- eine einseitige Änderung der Preisanpas nehmen verpflichtet, zur Ermittlung des netzen künftig die Abrechnung und die sungsklausel zu reagieren. verbrauchsabhängigen Entgelts Messein Kundeninformation zu gestalten haben. richtungen zu verwenden, die mess- und Hinweis: Über diese Änderungswünsche eichrechtlichen Vorschriften entsprechen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dazu sowie die FFVAV ist allerdings noch nicht Der Verbrauch ist durch Messung festzustel den Entwurf einer Verordnung zur Umset das letzte Wort gesprochen. Formal hat der len. Wenn das Versorgungsunternehmen zung der Vorgaben zu Fernwärme und Fern Bundesrat mit dem Beschluss (BR-Drs. aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, kälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie 310/21 (Beschluss)) dem Verordnungsent an der Messung gehindert ist, darf die Ver in der Richtlinie (EU) 2018/2001 vorgelegt, wurf des Bundeswirtschaftsministeriums mit brauchserfassung auch mittels Schätzung der der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Änderungsvorschlägen zugestimmt. Wie es erfolgen. Völlig überraschend hat der Bundesrat mit jetzt weitergeht, liegt in der Hand des Bun seinem zu diesem Entwurf ergangenen deswirtschaftsministeriums. Das Ministeri Messeinrichtungen, die nach dem Inkraft Beschluss vom 25.06.2021 grundsätzliche um kann die Verordnung genauso erlassen, treten der Verordnung installiert werden, Änderungen an der Verordnung über Allge wie der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die müssen fernablesbar sein. Bereits installierte, meine Bedingungen für die Versorgung mit Verordnung wird sodann im Bundesgesetz nicht fernablesbare Messeinrichtungen müs Fernwärme (AVBFernwärmeV) vorgeschla blatt verkündet und tritt in Kraft. Stattdessen sen bis Ende 2026 mit der Funktion der gen und damit die gesamte Wärmebranche kann das Bundeswirtschaftsministerium Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch in erhebliche Verunsicherung gestürzt. Die dem Bundesrat auch einen überarbeiteten fernablesbare Messeinrichtungen ersetzt gravierenden Änderungen an der AVBFern Entwurf der Verordnung vorlegen, über den werden. wärmeV dürften geeignet sein, vielerorts der Bundesrat dann erneut zu entscheiden den Bestand der Fernwärmeversorgung aufs hätte. Fernablesbar ist gemäß § 2 Abs. 1 FFVAV-E Spiel zu setzen. In seinem Beschluss stimmte jede Messeinrichtung, die ohne Zugang zu der Bundesrat hingegen der Fernwärme- Die Sitzung vom 25.06.2021 war die letzte den einzelnen Nutzereinheiten abgelesen oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Sitzung des Bundesrats vor der parlamentari werden kann. -Abrechnunsverordnung (FFVAV) zu. schen Sommerpause. Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 17.09.2021 statt. Informationen an den Kunden Änderungsvorschläge des Bundesrates Derzeit scheint offen, wie das Bundeswirt schaftsministerium weiter vorgehen wird. In § 4 FFVAV-E ist geregelt, in welchem Mit einer Neuregelung in § 3 AVBFernwär Wenn das Ministerium die Änderungswün Turnus das Versorgungsunternehmen dem meV sollen Kunden berechtigt werden, die sche des Bundesrats aufgreift und die Verord Kunden welche Informationen übermitteln bestellte Fernwärmeleistung ohne weitere nung entsprechend erlässt, müssen die Pflich muss. Die Verordnung differenziert zwischen Nachweise um bis zu 50 % zu reduzieren. ten aus der dann geänderten AVBFernwärmeV Abrechnungen, Abrechnungsinformationen Wenn Kunden beabsichtigen, erneuerbare und der FFVAV unverzüglich umgesetzt wer und Verbrauchsinformationen. Alle diese Energien einzusetzen, sollen sie berechtigt den. Informationen sind dem Kunden unentgelt sein, die bestellte Leistung auch darüber lich zu übermitteln. Auf Wunsch des Kunden hinaus anzupassen oder den Wärmeliefer Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauch- sind die Informationen elektronisch bereit vertrag sogar zu kündigen. serfassungs- und -Abrechnungsverord- zustellen. Dies kann entweder durch eine nung – FFVAV elektronische Übermittlung, z. B. per E-Mail, Durch einen neuen § 24 Abs. 4 Satz 4 AVB oder dadurch erfolgen, dass Unterlagen in FernwärmeV soll geregelt werden, dass eine Die bislang noch nicht in Kraft getretene einem Kundenportal des Versorgungsunter Änderung einer Preisänderungsklausel nicht FFVAV regelt in fünf Paragraphen, welche nehmens bereitgestellt werden. einseitig durch öffentliche Bekanntgabe Vorgaben die Lieferanten von Fernwärme erfolgen darf. Aus der Begründung des oder Fernkälte in Bezug auf die Verbrauchs Die Abrechnung muss, wie bisher auch, Beschlusses des Bundesrats ist zu entneh erfassung und Abrechnung sowie die in die mindestens einmal im Jahr erfolgen. Davon men, dass nicht nur eine einseitige Ände sem Zusammenhang erforderliche Bereitstel zu unterscheiden ist die Pflicht, Abrech rung durch öffentliche Bekanntmachung, lung von Informationen einzuhalten haben. nungsinformationen und Verbrauchsinfor sondern jegliche einseitige Änderung der mationen zur Verfügung zu stellen. Gemäß 11
novus RECHTSBERATUNG § 4 Abs. 3 FFVAV-E müssen, wenn fernables Anzugeben sind schließlich die auf Wärme Schließlich soll dem Kunden ein Vergleich bare Messeinrichtungen installiert sind, oder Kälte erhobenen Steuern, Abgaben mit normierten oder durch Vergleichstests Abrechnungsinformationen einschließlich oder Zölle. Dabei geht es ausdrücklich nicht ermittelten Durchschnittskunden derselben Verbrauchsinformationen auf Verlangen des um die Abgaben, die auf einzelne Energie Nutzerkategorie bereitgestellt werden. Kunden oder wenn der Kunde seine Abrech träger erhoben werden, sondern diejenigen, Wenn es keine gängigen Nutzerkategorien nung elektronisch erhält, mindestens viertel die auf die Endprodukte Wärme und Kälte gibt, kann, so die Begründung, auf den jährlich und ansonsten mindestens zweimal erhoben werden. Durchschnittsverbrauch pro Wohnfläche ab im Jahr zur Verfügung gestellt werden. gestellt werden. Wenn Abrechnungen elek Darunter fällt allenfalls ein etwaiges Gestat tronisch zur Verfügung gestellt werden, Ab dem 01.01.2022 müssen Abrechnungs tungsentgelt, das das Versorgungsunterneh kann ein solcher Vergleich auch auf der informationen und Verbrauchsinformatio men für die Nutzung von Straßen und We Internetseite des Versorgers veröffentlicht nen monatlich zur Verfügung gestellt wer gen an die Kommune entrichtet. werden. In der Abrechnung soll darauf hin den. gewiesen werden. Dem Kunden muss weiterhin mit der Ab § 5 FFVAV-E regelt, welche Inhalte das Ver rechnung ein Vergleich des aktuellen Wär Das Versorgungsunternehmen muss dem sorgungsunternehmen dem Kunden über me- oder Kälteverbrauchs mit dem Wärme- Kunden Informationen über den Primärener mitteln muss. Die Informationspflichten wer oder Kälteverbrauch im gleichen Vorjahres- giefaktor eines technisch zusammenhängen den im Wesentlichen denen bei der zeitraum übermittelt werden. Der Vergleich den Fernkälte- oder Fernwärmesystems zu Belieferung mit Strom und Gas angeglichen. hat witterungsbereinigt zu erfolgen und gänglich machen und darüber informieren, muss in grafischer Form vorliegen. wie hoch in dem technisch zusammenhän Neben den Informationen über die für den genden System der prozentuale Anteil der Kunden geltenden Preise und dem tatsächli Nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 FFVAV-E müssen dem eingesetzten erneuerbaren Energien ist. Die chen, abgerechneten Verbrauch müssen Kunden Kontaktinformationen, wie Inter se Informationen müssen nicht zwingend in künftig Informationen über den aktuellen netadressen von Verbraucherorganisationen, der Abrechnung enthalten sein, es ist ausrei Anteil der eingesetzten Energieträger und Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtun chend, sie auf der Internetseite vorzuhalten. der eingesetzten Wärme- oder Kältegewin gen übermittelt werden, bei denen Informa In der Abrechnung sollte jedenfalls darauf nungstechnologien im Gesamtenergiemix tionen über Maßnahmen zur Energieeffizi hingewiesen werden, wo der Kunde die In übermittelt werden. Ausweislich der Begrün enzverbesserung, Kundenvergleichsprofile formationen finden kann. dung zur Verordnung soll der gesamte Ener und technische Spezifikationen für energie gie- und Technologiemix angegeben wer betriebene Geräte eingeholt werden kön Wenn der Kunde es wünscht, sind die Infor den, der zur Wärme- oder Kältegewinnung nen. Diese Informationen sollen dem Kun mationen über die Abrechnungen und den genutzt wird. Die einzelnen Technologien den ermöglichen, die Kosten für die historischen Verbrauch des Kunden auch an sollen anteilig in der zeitaktuellen Reihenfol Wärme- oder Kälteversorgung zu verringern einen vom Kunden benannten Energie ge des Einsatzes angegeben werden, die An und langfristig Energie einzusparen. dienstleister zu übermitteln. teile müssen nicht prozentual aufgelistet werden. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 FFVAV-E müssen dem Kunden Informationen über Beschwerdever Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 b) FFVAV-E müssen fahren im Zusammenhang mit der Ver die mit dem Energiemix verbundenen jährli brauchsmessung und der Abrechnung, über chen Treibhausgasemissionen angegeben Dienste von Bürgerbeauftragten oder alter werden. Bei Systemen mit einer thermischen native Streitbeilegungsverfahren übermittelt Gesamtleistung unter 20 MW gilt die Ver werden, sofern diese zur Anwendung kom pflichtung allerdings erst ab dem 01.01.2022. men. Derzeit besteht in Deutschland nicht die Verpflichtung für Wärmeversorger, sich an solchen Verfahren zu beteiligen. 12
Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet In der jeweils letzten Sitzung vor der Das heißt, dass sich die Laufzeit des Vertra Telefonwerbung nur mit dokumentier- parlamentarischen Sommerpause haben ges über die Erstlaufzeit von zwei Jahren auf ter Einwilligung des Verbrauchers der Bundestag und der Bundesrat das unbestimmte Zeit verlängern darf, wenn der Gesetz für faire Verbraucherverträge Kunde nicht spätestens einen Monat nach Schon bisher war es unzulässig, Verbraucher verabschiedet. Das Gesetz tritt am ers- Ablauf der zwei Jahre kündigt. Der Vertrag zu Werbezwecken anzurufen, ohne das der ten Tag des siebten auf die Verkündung läuft dann mit unbestimmter Laufzeit weiter Verbraucher zuvor seine Einwilligung erklärt folgenden Monats in Kraft. und muss vom Kunden mit einer Frist von hätte. Durch einen neuen § 7a Gesetz gegen höchstens einem Monat gekündigt werden den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden Erstlaufzeit von zwei Jahren ist weiter- können. Danach wären Kündigungsfristen Unternehmen verpflichtet, die Einwilligung hin möglich von einem Monat zum Monatsende nicht des Verbrauchers zu dokumentieren, fünf zulässig, weil diese Frist immer länger als Jahre aufzubewahren und auf Anforderung Bislang darf die Erstlaufzeit von Strom- und einen Monat ist. Untermonatliche Kündigun der BNetzA als zuständige Stelle vorzulegen. Gaslieferverträgen durch Allgemeine Ge gen werden damit die Regel. Die Art der Einwilligung wird nicht vorge schäftsbedingungen (AGB) auf zwei Jahre schrieben. Verstöße gegen diese Verpflich festgelegt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Das Ab 01.07.2022 muss die Online-Kündi- tung werden mit Bußgeld belegt. bleibt auch weiterhin möglich. gung per „Kündigungsbutton“ angebo- ten werden Energielieferverträge müssen mindes- Kündigungsfrist höchstens ein Monat tens in Textform geschlossen werden Mit einem neuen § 314k BGB werden Unter Bislang darf sich der Vertrag verlängern, nehmen, die den Vertragsschluss im Internet Im Regierungsentwurf war noch vorgese wenn er nicht mit einer Frist von drei Mona anbieten, verpflichtet, eine „Kündigungs hen, dass telefonisch abgeschlossene Ener ten zum Laufzeitende gekündigt wird. Künf schaltfläche“ vorzusehen, über die der Ver gielieferverträge mindestens in Textform tig beträgt diese Frist nur noch einen Monat. braucher Verträge kündigen kann, die er mit bestätigt werden müssen, um wirksam zu Der Kunde hat also länger Zeit, sich zu dem Anbieter abgeschlossen hat. Diese werden. Diese Regelung ist aus dem Gesetz entscheiden, ob er den Vertrag fortsetzen Schaltfläche darf nur mit „Verträge hier kün für faire Verbraucherverträge gestrichen und möchte, oder nicht. digen“ oder einer ähnlichen eindeutigen in das Energiewirtschaftsrechtsänderungs Bezeichnung beschriftet sein. Der Verbrau gesetz integriert worden. Automatische Verlängerung einge- cher muss über diese Schaltfläche wiederum schränkt zu einer Bestätigungsseite gelangen, auf der Geltung nur für Neuverträge und weite- er die erforderlichen Angaben zu dem Ver re Übergangsregelung Gegenwärtig darf sich der Vertrag, wenn trag machen kann, den er kündigen möchte. er nicht gekündigt wird, um jeweils ein Die Regelung zur Vertragslaufzeit tritt am weiteres Jahr verlängern. Künftig ist eine Verbrauchern soll damit eine einfache Mög ersten Tag des siebten Monats nach Verkün automatische Verlängerung nur mit einer lichkeit angeboten werden, Dauerschuldver dung des Gesetzes in Kraft und gilt nur für unbestimmten Laufzeit des Vertrages zuläs hältnisse sicher und ohne Aufwand zu kün Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes sig und das auch nur dann, wenn eine digen. Ab dem 01.07.2022 müssen auch geschlossen wurden. Der Regelung zum Kündigungsfrist von längstens einem Monat Verträge über diesen Button gekündigt Kündigungsbutton tritt am 01.07.2022 in vorgesehen wird. werden können, die vorher abgeschlossen Kraft. worden sind. 13
novus RECHTSBERATUNG GEIG in Kraft getreten Am 25.03.2021 ist das Gesetz zum Auf- Regelungen für Neubauten Quartiersansatz bau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elek In neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Eigentümer, deren Gebäude in einem räum tromobilität (Gebäude-Elektromobilitäts- Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder lichen Zusammenhang stehen, können infrastruktur-Gesetz – GEIG) in Kraft angrenzend an das Gebäude muss jeder Vereinbarungen zur gemeinsamen Erfüllung getreten. Das Gesetz setzt eine Vorgabe Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die der Verpflichtungen aus dem Gesetz schlie aus EU-Richtlinien um und begründet Elektromobilität ausgestattet werden. Lei ßen. An diesen Vereinbarungen können Drit die Verpflichtung, beim Neubau und bei tungsinfrastruktur sind z. B. Leerrohre, Bo te, z. B. Energieversorgungsunternehmen, größeren Renovierungen von Gebäuden den- oder Wandinstallationssysteme, Kabel beteiligt werden. Das gleiche Recht hat ein Ladeinfrastruktur für E-Mobile vorzuse- pritschen und ähnliche Vorrichtungen sowie Eigentümer, der für mehrere Gebäude in hen. Parallel dazu hat der Gesetzgeber zwingend der erforderliche Raum für den einem räumlichen Zusammenhang die durch Änderungen im Wohnungseigen- Zählerplatz. Pflichten aus dem Gesetz erfüllen muss. Statt tumsgesetz die Errichtung von Lade- einer Vereinbarung müssen diese Eigen punkten und Ladeinfrastruktur in Ge- In neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als tümer eine Dokumentation über die Erfül bäuden erleichtert, die dem Wohnungs- sechs Stellplätzen innerhalb des Gebäudes lung der Voraussetzungen erstellen und der eigentumsgesetz unterfallen. oder angrenzend an das Gebäude muss Behörde auf Nachfrage vorlegen. jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruk Überblick tur und mindestens ein Stellplatz mit einem Sonstige Regelungen / Ausblick Ladepunkt ausgestattet werden. Eigentü Das GEIG setzt die Vorgaben aus der Richt mer, die für mehrere Nichtwohngebäude Das Gesetz enthält in § 2 Definitionen der linie (EU) 2018/844 des Europäischen Parla verpflichtet sind, dürfen die Ladepunkte in wichtigsten verwendeten Begriffe. In einer ments und des Rates vom 30.05.2018 zur einer der Immobilien bündeln, wenn das gesonderten Vorschrift wird geregelt, wie Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die sinnvoll ist. gemischt genutzte Gebäude zu behandeln Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und sind. Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffi Regelungen für größere Renovierungen ist mit empfindlichen Geldbußen (bis 10.000 zienz (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75) in Euro) bewehrt. Öffentliche Gebäude, die be nationales Recht um. Werden bestehende Wohngebäude mit reits nach anderen Vorschriften vergleichba mehr als zehn Stellplätzen im oder angren ren Anforderungen unterliegen, sind vom Das Gesetz verpflichtet die Eigentümer von zend an das Gebäude einer größeren Reno Anwendungsbereich des Gesetzes ausge Wohn- und Nichtwohngebäuden mit größe vierung unterzogen, die den Parkplatz oder nommen. Wenn bei Bestandsgebäuden die ren Parkplätzen, in und an den Gebäuden bei Stellplätzen im Gebäude die elektrische Kosten für die Erfüllung der Verpflichtungen Ladeinfrastruktur für Elektromobile und Infrastruktur des Gebäudes umfasst, muss 7 % der Kosten der Renovierung überstei Ladepunkte vorzusehen. jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur aus gen, gelten die Anforderungen ebenfalls gestattet werden. nicht. Eigentümer von Gebäuden, die im räumli chen Zusammenhang stehen (Quartiere), Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Hinweis: Es wird sich zeigen, wie der können Vereinbarungen zur gemeinsamen Stellplätzen im oder angrenzend an das Markt die Regelungen aufnimmt, ob also Erfüllung der Verpflichtungen treffen. An Gebäude muss jeder fünfte Stellplatz mit die Ausstattungsverpflichtungen freiwil diesen Vereinbarungen können auch Dritte, Leitungsinfrastruktur und zusätzlich ein lig erfüllt bzw. übererfüllt werden oder z. B. Energieversorgungsunternehmen, be Stellplatz mit einem Ladepunkt ausgestattet die Verpflichteten versuchen werden, den teiligt werden. werden. Auflagen zu entgehen, indem sie die zweifellos vorhandenen Schwächen des Die Neuregelungen gelten für alle Bauvorha Regelungen für bestehende Nichtwohn- Gesetzes ausnutzen. ben, für die der Bauantrag oder eine ver gebäude gleichbare Genehmigung oder Anzeige nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt wur Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr de. als 20 Stellplätzen im oder angrenzend an das Gebäude müssen auch ohne Renovie rung nach dem 01.01.2025 einen Ladepunkt erhalten. 14
Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber Am 01.10.2021 treten umfangreiche schluss vom 06.11.2020, BK6-20-0959, steuert werden können, in den Redispatch Änderungen in Sachen Redispatch und Beschluss vom 12.03.2021, BK6-20-060, und einbezogen. Auch wärmegeführte KWK- Einspeisemanagement in Kraft. Diese Beschluss vom 23.03.2021, BK6-20-061). Anlagen werden am Redispatch beteiligt, Änderungen sind in erster Linie durch Die Beschlüsse regeln die Prozesse zum da diese Anlagen auch Kondensationsstrom die Netzbetreiber umzusetzen. Aller- bilanziellen Ausgleich, zur Kommunikation erzeugen, der uneingeschränkt dem sog. dings sind auch Betreiber von EEG- und und die erforderlichen Änderungen in „negativen Redispatch“ unterliegt. Die Neu KWK-Anlagen von den Änderungen den Marktregeln für die Durchführung der regelungen beziehen alle Netzbetreiber und betroffen. Bilanzkreisabrechnung (MaBiS), die Netzbe nicht nur die Übertragungsnetzbetreiber in treiberkoordinierung bei der Durchführung den Prozess ein. Das Management von Netzengpässen von Redispatch-Maßnahmen und die Infor wird neu geregelt mationsbereitstellung für Redispatch-Maß Alle Anlagenbetreiber müssen mitma- nahmen. chen Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz, das am 13.05.2019 in Kraft getreten ist, (Fast) alle Betreiber von Stromerzeu- Alle Betreiber der oben genannten Anlagen hat der Gesetzgeber die Regelungen zum gungsanlagen sind davon betroffen können zum Redispatch herangezogen wer Management von Netzengpässen mit Wir den. kung zum 01.10.2021 erheblich geändert. Bislang waren ausschließlich die Übertra Künftig unterliegt die Abregelung von Erzeu gungsnetzbetreiber dafür zuständig, Netz Das geschieht grundsätzlich so, dass in ver gungsanlagen im Falle von Netzengpässen engpässe durch Eingriffe in die Fahrweise brauchsstarken Regionen zusätzliche Kraft und Spannungsproblemen einem einheitli von Erzeugungsanlagen zu vermeiden. Aus werksleistung aktiviert und gleichzeitig in chen Rechtsrahmen, der in §§ 13, 13a, schließlich Anlagen mit einer Leistung ab verbrauchsschwachen Regionen Kraftwerks 14 EnWG n.F. und § 11a Verordnung über 10 MW sind bisher in das System des Redis leistung reduziert wird. Netzbetreiber for den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnet patch eingebunden. dern Anlagenbetreiber auf, ihre Fahrweise zen (StromNZV) n.F. geregelt ist. entsprechend zu korrigieren, oder greifen Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung zum selbst im Wege der Fernsteuerung in die Die gesetzlichen Bestimmungen ermächti 01.10.2021 ändert sich das. Künftig sind alle Fahrweise der jeweiligen Anlagen ein. gen die BNetzA, die Details des sog. „Redis Erzeugungsanlagen einschließlich EEG- und patch 2.0“ durch Festlegungen zu regeln. KWK-Anlagen ab einer Leistung von 100 kW Der Einspeisevorrang für EEG-Anlagen und Die BNetzA hat zwischenzeitlich drei Festle sowie alle EEG- und KWK-Anlagen, die hocheffiziente KWK-Anlagen soll auch bei gungen nebst Anlagen beschlossen (Be jederzeit durch den Netzbetreiber fernge Redispatch-Maßnahmen aufrechterhalten 15
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