NR. 2 / 2018 GEMEINDE BÄTTERKINDEN

Die Seite wird erstellt Vicky Voigt
 
WEITER LESEN
NR. 2 / 2018
GEMEINDE BÄTTERKINDEN
INHALT B-Poscht

                                                             3 Vorwort

                                                             4 Gemeindeversammlung

                                                            12 Gemeinderat und Kommissionen

                                                            17 Verwaltung

                                                            21 Schule

                                                            29 Bibliothek

                                                            30 Vereine, Organisationen

                                                            45 Kirchgemeinde

                                                            46 Parteien

                                                            49 Gratulationen

                                                            50 Veranstaltungen

    IMPRESSUM
2
    Herausgeberin: Gemeinde Bätterkinden
    Redaktion: Gemeindeverwaltung Bätterkinden,
    Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden,
    gemeinde@baetterkinden.ch
    Einsendung Artikel: Die Einsendung von Informationen,
    Texten und Bildern durch Vereine und Institutionen
    ist erwünscht. Den Redaktionsschluss aller Ausgaben
    finden Sie unter: www.baetterkinden.ch/
    Gemeindeverwaltung/Dienstleistung/B-Poscht
    Nächster Eingabeschluss: Freitag, 17. August 2018
    Druck: Albrecht Druck AG, Obergerlafingen
    Auflage: 1’700 Exemplare
    Titelbild: Ein schöner Frühlingstag an der Emme.

                                                                                 B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
VORWORT Rudolf Fischer

                                                              beim Winterdienst (zu früh, zu spät, zu wenig, zu viel)
                                                              über die Unkrautbekämpfung im öffentlichen Raum
                                                              (dieses wächst überall in der Gemeinde gleichzeitig und
                                                              wir haben zum Beispiel vom Kanton die Auflage erhal-
                                                              ten, kein Glyphosat mehr zu verwenden) bis hin zum
                                                              Strassen- und Leitungsbau, wo es besonders wichtig ist,
                                                              die Kosten, Nutzen und Nachhaltigkeit einander gegen-
                                                              über zu stellen.

                                                              Regelmässige Themen im Tiefbau sind aber auch Fuss-
                                                              gängerstreifen und Strassenbeleuchtungen. Auch hier
                                                              nimmt der Kanton Einfluss: Fussgängerstreifen müssen
Liebe Leserinnen und Leser                                    eine angemessene Frequenz und Beleuchtung aufweisen,
Sonntagnachmittag, 22. April 2018, ich sitze im Büro          sonst werden sie in Frage gestellt.
und versuche meinen Beitrag für die nächste Ausgabe
der B-Poscht zu schreiben. Draussen haben wir, obschon        Ich kann Ihnen versichern, dass wir in der Kommission
noch Frühling, hochsommerliche Temperaturen von               stets bemüht sind, die Bedürfnisse von uns Bätterkinde-
27 Grad. Wir alle freuen uns, nach einem relativ langen       rinnen und Bätterkinder an erste Stelle zu setzen. Nicht
Winter über solche Sommertage, gerade für uns Land-           immer gelingt einem alles gleich gut, aber wir arbeiten
wirte sind es fantastische Bedingungen, um die Kulturen       daran.
zu pflanzen. Die Kühe geniessen die sommerlichen
Temperaturen auf der Weide, für einige ist es schon zu        Nebst den wiederkehrenden Arbeiten im Tiefbau, sind es
warm und sie kehren lieber in den Stall an den                aktuell vier Projekte, die uns 2018 besonders beschäftigen:
Schatten zurück.
                                                              –	Begleitung der Sanierung Wasserleitung an der
Was bringt uns das Jahr 2018? Vielleicht, zum Glück, wis-       Solothurnstrasse ab Schulhaus bis Bahnhofstrasse.
sen wir es in vielen Bereichen nicht. Dort wo wir Einfluss      Fertigstellung Sommer 2018.
haben, wollen wir sicher alle unser Bestes geben – sei es     –	Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung eines Teils des
Privat, im Beruf oder auch wir als Behörden­mitglieder.         Margitenweges im Frühjahr 2019.
Nicht immer gelingt einem der «Spagat». Gerade in             –	Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung eines Teils des
Gemeindeangelegenheiten gehen die Ansichten und                 Waldhofweges im Verlaufe des Jahres 2019.                   3
Meinungen nicht selten diametral auseinander. Dies soll       –	Findung einer bestmöglichen Lösung für den
so sein und muss diskutiert werden, getreu unserem              Emmensteg in Kräiligen.
Gemeindemotto «zersch zämä rede». Gelegenheit dazu
gibt es genügend, sei es an einer Gemeindeversammlung,        Wir freuen uns, Sie über die jeweiligen Geschäfte an
bei einer Abstimmung oder im direkten Gespräch mit            der Gemeindeversammlung zu orientieren. Betreffend
den Verantwortlichen. Nicht immer gehört man zu den           Emmensteg in Kräiligen planen wir im Spätsommer
Gewinnern, auch Niederlagen müssen verstanden wer-            2018 eine Informationsveranstaltung. Gerne laden wir
den. Es kommt auch vor, dass man erst nach Jahren Recht       Sie zu gegebenem Zeitpunkt dazu ein.
bekommt (ig has jo gseit gha), aber auch da gilt es, daraus
die Lehren zu ziehen und weiterhin konstruktiv mit zu         Nun wünsche ich uns allen gute Gesundheit und
arbeiten.                                                     weiterhin schöne und erfolgreiche (Sommer-) Frühlings-
                                                              tage.
Gerade in einem Ressort wie dem Tiefbau ist es nicht
immer einfach es allen «Recht zu machen». Angefangen          Rudolf Fischer, Ressortvorsteher Tiefbau

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

    MONTAG, 18. JUNI 2018, 20.00 UHR
    IN DER SAAL ANLAGE BÄTTERKINDEN SAB

    Traktanden                                                  nen und demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen,
    1. Verpflichtungskredit Energetische Sanierung              welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat.
       Saal Anlage Bätterkinden – Kreditabrechnung zur
       Kenntnis                                                 Bewilligte Verpflichtungskredite      CHF    336’000.00
    2. Verpflichtungskredit Kostenanteil Perrondach             Ausgaben                              CHF    340’250.60
       Bahnhof – Kreditabrechnung zur Kenntnis                  Kostenüberschreitung                  CHF       4’250.60
    3. Jahresrechnung 2017 – Genehmigung                        Subvention Gebäudeprogramm            CHF      15’610.00
    4. Verkauf der Gemeindeliegenschaft Winkelstrasse 6
    5. Altlasten- und schiesstechnische Sanierung               Die effektive finanzielle Belastung der Gemeinde Bätter-
       Schiessanlage Schachematt – Genehmigung                  kinden beträgt demnach für dieses Projekt netto
       Verpflichtungskredit von CHF 935’000.00                  CHF 324’640.60.
    6. Überbauungsordnung Ahornpark mit Änderung von
       Baureglement und Zonenplan – Beschlussfassung            2. Verpflichtungskredit Kostenanteil Perrondach Bahnhof
    7. Verschiedenes                                            – Kreditabrechnung zur Kenntnis
                                                                Gemäss Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom
    Aktenauflage                                                16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) ist jeder Verpflich-
    Die Unterlagen zu den Traktanden können seit Freitag,       tungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurech-
    18. Mai 2018, am Schalter der Gemeindeschreiberei           nen und demjenigen Organ zur Kenntnis zu bringen,
    eingesehen und auf der Website www.baetterkinden.ch         welches den Verpflichtungskredit beschlossen hat.
    heruntergeladen werden.
                                                                Bewilligter Verpflichtungskredit      CHF    345’000.00
    Rechtsmittel                                                Ausgaben                              CHF    274’720.85
    Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert        Kostenunterschreitung                 CHF      70’279.15
    30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Ver-
    sammlung schriftlich und begründet beim Regierungs-         Die Kostenunterschreitung wird damit begründet, dass
    statthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21,           die erhaltenen Angebote in der Submission günstiger
4   3550 Langnau i.E., einzureichen (Art. 60 ff Verwaltungs-    ausfielen, die Arbeiten ohne Zwischenfälle sowie ohne
    rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständig-     Inanspruchnahme von unvorhergesehenen Massnah-
    keits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung    men durchgeführt werden konnten. Der Kostenanteil
    zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht).   des RBS betrug CHF 275’429.45.

    Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind        3. Jahresrechnung 2017 – Genehmigung
    alle seit drei Monaten in der Gemeinde Bätterkinden         Die auf Antrag der Finanzkommission vom Gemeinderat
    wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten stimmbe-          genehmigte Jahresrechnung 2017 wird der Gemeinde-
    rechtigten Personen.                                        versammlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Die
                                                                komplette Jahresrechnung 2017 kann bei der Gemein-
    1. Verpflichtungskredit Energetische Sanierung Saal Anla-   deverwaltung eingesehen oder verlangt werden und ist
    ge Bätterkinden – Kreditabrechnung zur Kenntnis             auf der Homepage www.baetterkinden.ch aufgeschaltet.
    Gemäss Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom              Dieser Bericht vermittelt einen Überblick über das Rech-
    16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) ist jeder Verpflich-    nungsergebnis, die wichtigsten Geschäftsfälle und die
    tungskredit nach Abschluss des Vorhabens abzurech-          wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Budget.

                                                                                           B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

Erfolgsrechnung                                              Gründe für die Abweichungen gegenüber dem Budget
Die Jahresrechnung 2017 schliesst bei Gesamtaufwen-          sind im Wesentlichen die folgenden Geschäftsvorfälle:
dungen von CHF 11’563’049.44 und Gesamterträgen von
CHF 11’884’880.87 mit einem Ertragsüberschuss von            –– Der Beitrag an den Lastenausgleich Sozialhilfe fiel
CHF 321’831.43 ab.                                              höher aus als angenommen.
Das Ergebnis des Gesamthaushaltes beinhaltet eben-           –– Tiefere Einkommenssteuern.
falls die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen Wasser,       –– Mehrbelastung der passiven Steuerausscheidungen
Abwasser und Abfall. Die Besserstellung des Gesamt-             der Einkommenssteuern natürlicher Personen sowie
haushaltes gegenüber dem Budget 2017 beträgt                    der Gewinnsteuern juristischer Personen.
CHF 129’081.43. Der Allgemeine Haushalt weist bei Auf-       –– Minderertrag bei den Einnahmen aus dem Finanz-
wendungen von CHF 10’593’649.51 und Erträgen von                und Lastenausgleich.
CHF 10’491’750.19 einen Aufwandüberschuss von                –– Tiefere Unterhaltskosten verschiedener Infrastruk-
CHF 101’899.32 aus. Budgetiert war ein Aufwandüber-             turanlagen.
schuss von CHF 29’325.00.

Zusammenzug der Erfolgsrechnung 2017 im Vergleich zum Budget 2017
						Rechnung 2017	                                                                                          Budget
                                                         Aufwand              Ertrag     Nettoergebnis           2017
Allgemeine Verwaltung                              1’253’888.69          80’212.00        1’173’676.69     -47’003.31
Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung      279’796.35        198’822.75           80’973.60      -31’826.40
Bildung                                            4’174’585.45       1’939’109.75        2’235’475.70      -81’639.30
Kultur, Sport und Freizeit, Kirche                    346’388.30         90’390.20          255’998.10      -15’541.90
Gesundheit                                                275.00               0.00             275.00       -3’200.00
Soziale Sicherheit                                 2’762’729.71        298’300.19         2’464’429.52      60’649.52
Verkehr und Nachrichtenübermittlung                   803’885.60       188’920.05           614’965.55      -56’529.45
Umweltschutz und Raumordnung                       1’686’928.99       1’421’938.43         264’990.56        -9’849.44
Volkswirtschaft                                        21’857.30       134’730.00          -112’872.70       1’842.70
Finanzen und Steuern                                  865’959.20      7’843’871.22       -6’977’912.02     -186’782.98

Investitionsrechnung                                         die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung
In der Investitionsrechnung werden jene Ausgaben             dienen. Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember            5
und Einnahmen erfasst, die Vermögenswerte mit                2017 CHF 16’126’825.99, davon beläuft sich das Finanz-
mehrjähriger Nutzungsdauer schaffen. Im Jahr 2017            vermögen auf CHF 12’276’866.74. Das Finanzvermögen
wurden Nettoinvestitionen für CHF 1’782’372.45 vor-          hat im Berichtsjahr von CHF 12’970’425.68 um
genommen. Budgetiert wurden Nettoinvestitionen von           CHF 693’558.94 abgenommen. Das Verwaltungsvermö-
CHF 1’820’000.00. Die Nettoinvestitionstätigkeiten sind      gen beträgt per 31. Dezember 2017 CHF 3’849’959.25,
somit um CHF 37’627.55 tiefer als geplant.                   was einer Zunahme von CHF 1’634’336.80 entspricht.
                                                             Das Fremdkapital hat von CHF 1’911’879.24 um
Bilanz                                                       CHF 365’793.03 auf einen Endbestand per Ende Jahr
Die Bilanz gibt über die Vermögenssituation der              2017 von CHF 2’277’672.77 zugenommen. Das Eigenka-
Gemeinde Auskunft. Das Finanzvermögen einer                  pital beträgt per 31. Dezember 2017 CHF 13’849’153.72.
Gemeinde besteht aus jenen Vermögenswerten, welche
ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabener-           Antrag
füllung veräussert werden können. Das Verwaltungs-           Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung
vermögen umfasst dagegen jene Vermögenswerte,                die Genehmigung der Jahresrechnung 2017.

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

    Erfolgsrechnung                                              Wie ist der Zustand der Liegenschaft?
    Aufwand Gesamthaushalt                  CHF 11’563’049.44    Die Bereiche Schall- und Brandschutz, Haustechnik,
    Ertrag Gesamthaushalt                   CHF 11’884’880.87    Sanitäranlagen und Konzeption sowie der energetische
    Ertragsüberschuss                       CHF     321’831.43   Zustand entsprechen nicht mehr den heutigen Anfor-
                                                                 derungen und Normen. Das Gebäude wird durch eine
    davon                                                        Gasheizung beheizt, welche im Jahr 2006 eingebaut
    Aufwand Allgemeiner Haushalt            CHF 10’593’649.51    wurde. Teile der Liegenschaft wurden im Jahr 2006 in
    Ertrag Allgemeiner Haushalt             CHF 10’491’750.19    grösserem Umfang saniert. Seither ist sie hinsichtlich
    Aufwandüberschuss                       CHF     101’899.32   ihrem Betriebszweck gepflegt und kontinuierlich unter-
                                                                 halten worden. Zusammenfassend kann festgehalten
    Aufwand Wasserversorgung                CHF     155’148.30   werden, dass die Liegenschaft gut unterhalten ist,
    Ertrag Wasserversorgung                 CHF     271’146.60   jedoch grössere Investitionen in den nächsten Jahren
    Ertragsüberschuss                       CHF     115’998.30   anstehen werden. Dies insbesondere, wenn die heutige
                                                                 Nutzung fortgeführt werden soll.
    Aufwand Abwasserentsorgung              CHF    500’351.95
    Ertrag Abwasserentsorgung               CHF     717’228.95   Was ist die Liegenschaft wert?
    Ertragsüberschuss                       CHF     216’877.00   Aufgrund der Gebäudestrategie wurde für erste
                                                                 Abklärungen die ruef immobilien AG beauftragt, eine
    Aufwand Abfallentsorgung                CHF     313’899.68   Immobilienbewertung (Schätzungsbericht) zu erstellen
    Ertrag Abfallentsorgung                 CHF     404’755.13   sowie die Immobilie zum Verkauf anzubieten, um ent-
    Ertragsüberschuss                       CHF      90’855.45   sprechende Angebote zu erhalten. Der veröffentlichte
                                                                 Verkaufspreis von CHF 775’000.00 wurde anhand einer
    4. Verkauf der Gemeindeliegenschaft Winkelstrasse 6          Verkehrswertschätzung ermittelt. Der Preis ist, wie Ver-
                                                                 gleiche mit ähnlichen Objektarten zeigen, eher hoch
    Ausgangslage                                                 angesetzt. Der Liegenschaftsmarkt zeigt ebenfalls auf,
    Die Gemeinde Bätterkinden ist Eigentümerin der Liegen-       dass in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach
    schaft Winkelstrasse 6 und dem dazugehörigen Grundstück      solchen Bauten eher abgenommen hat. Zurzeit ist nicht
    im Halte von 595 m . Das Gebäude wurde 1890 erstellt und
                       2
                                                                 davon auszugehen, dass sich diese Situation in kurz-
    wurde früher für diverse öffentliche Aufgaben benötigt.      oder mittelfristiger Zukunft gross verändern wird.
    Die Liegenschaft diente unter anderem als Hauswirtschafts-
6   schule, Gemeindeverwaltung, oder auch zur Einquartierung     Mit den Nutzungen sowie den Mietkonditionen der
    von Militärpersonen und als Räumlichkeiten für Flücht-       vergangenen Jahre war und ist kein wirtschaftlich ver-
    linge. Seit vielen Jahren werden mit dem Gebäude jedoch      tretbarer Ertrag zu erzielen. Da für Kaufinteressenten
    keine öffentlichen Aufgaben mehr erfüllt. Über die letzten   aufgrund der Gebäudekonzeption neben den Sanie-
    Jahrzehnte bis Anfang Juni 2018 wurden im Obergeschoss       rungsarbeiten wohl auch höhere Kosten für Umbau-
    zwei Wohnungen vermietet. Infolge Kündigung der Mieter-      arbeiten anfallen werden, ist der Verkaufspreis von
    schaft stehen die Wohnungen zurzeit leer.                    CHF 775’000.00 aus Sicht des Gemeinderates eher hoch
                                                                 angesetzt. Das vorliegende Höchstgebot beträgt zum
    Im Erdgeschoss war die Musikschule einquartiert, wel-        heutigen Zeitpunkt CHF 600’000.00.
    che heute Räumlichkeiten in der Saal Anlage nutzt.
    Ein Teil des Erdgeschosses wird für die Spielgruppe des      Weshalb der Verkauf?
    Elternclubs Bätterkinden-Kräiligen genutzt. Mit dem          Die Liegenschaft wird seit Jahren nicht mehr zur
    Elternclub wurden bereits mehrere Gespräche geführt,         Erfüllung von öffentlichen Zwecke genutzt. Aus heu-
    um bei einem Verkauf eine anderweitige und für den           tiger Sicht besteht auch künftig für eine öffentliche
    Elternclub geeignete Lösung finden zu können.                Nutzung kein Bedarf. Um die Liegenschaft langfristig

                                                                                            B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

erhalten zu können, sind in Zukunft für die Gemeinde       lastentechnischen Sanierung. Die Verpflichtung zur
hohe Investitionen erforderlich. Der bisherigen Liegen-    Sanierung stützt sich auf übergeordnete eidgenössische
schaftsstrategie der Gemeinde entsprechend ist deshalb     und kantonale Gesetze. Bei der schiesstechnischen
ein Verkauf folgerichtig.                                  Sanierung handelt es sich um den Einbau von emissi-
                                                           onsfreieren künstlichen Kugelfangsystemen. Bei der
In den nächsten Jahren stehen auch bei anderen             altlastentechnischen Sanierung geht es um die Dekon-
Gemeindeliegenschaften grössere Sanierungsarbeiten         tamination des belasteten Bodens. Für die schiesstech-
und Unterhaltsmassnahmen an. Unter Berücksich-             nische Sanierung ist zurzeit die Frist auf den
tigung dieser Ausgangslage sowie in Anbetracht der         31. Dezember 2020 festgesetzt, bei der altlastentechni-
zukünftig nötigen Investitionen zum Erhalt und zur         schen Sanierung müssen die Arbeiten gemäss heutigem
weiteren Nutzung der Liegenschaft Winkelstrasse 6,         Stand bis ca. 2025 abgeschlossen sein. Beide Sanierun-
sollte aus Sicht des Gemeinderates die Liegenschaft zu     gen sollen jedoch gleichzeitig erfolgen, um einzelne
den bestmöglichen Konditionen veräussert werden.           Arbeitsschritte nicht doppelt ausführen zu müssen und
                                                           demnach auch doppelt zu finanzieren.
Der Verkauf ist gestützt auf Art. 100 Abs. 2 Bst. d der
kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember             Historische Angaben
1998 (GV; BSG 170.111) der Gemeindeversammlung zu          300m-Anlage
unterbreiten. Da die Liegenschaft zum Finanzvermögen       Die Schiessanlage wurde mit der Gründung der Militär-
eingestellt ist und keiner öffentlichen Aufgabenerfül-     schützen Bätterkinden im Jahr 1889 in Betrieb genom-
lung mehr dient, ist keine Entwidmung notwendig.           men. Die Anlage verfügte ursprünglich über
                                                           12 Scheiben, heute sind noch zehn Scheiben vorhanden.
Antrag                                                     Es liegen keine Hinweise vor, dass die Anlage in einer
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung          grösseren Intensität auch vom Militär genutzt worden
den Verkauf der Liegenschaft Winkelstrasse 6 mit dem       wäre. Dies wurde auch durch die Vereinigten Schiess-
dazugehörigen Grundstück im Halte von 595 m zum   2
                                                           vereine bestätigt. Eine zusätzliche finanzielle Beteili-
bestmöglichen Angebot. Der Gemeinderat wird ermäch-        gung durch das VBS muss somit ausgeschlossen werden.
tigt, den Kauf zu vollziehen und den Kaufvertrag abzu-
schliessen, sofern mindestens ein Verkaufspreis von        25m- und 50m-Anlage
CHF 600’000.00 erzielt werden kann.                        Die 50m-Schiessanlage erhielt im Jahr 1967 ihre
                                                           Betriebsbewilligung. Die 25m-Anlage wurde erst im
5. Altlasten- und schiesstechnische Sanierung              Jahr 1990 im Zusammenhang mit dem Neubau des               7
Schiessanlage Schachematt                                  Schützenhauses erstellt und verfügt heute über
                                                           10 Scheiben. Die 50m-Anlage verfügt über acht Zug-
Ausgangslage                                               scheiben. Die Anlagen werden durch den Pistolenclub
Die Gemeinde Bätterkinden ist Eigentümerin des             Bätterkinden-Jegenstorf und die Sportschützen Bätter-
Schiessplatzes in der Schachematt in Kräiligen, welcher    kinden für regelmässige Anlässe benutzt.
hauptsächlich von den Vereinigten Schiessvereinen
Bätterkinden-Kräiligen genutzt wird. Die Schiessanlage     Wird die Schiessanlage noch benötigt?
umfasst eine 300m-Anlage sowie eine Kleinkaliberan-        Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sind die
lage (25m / 50m) und zusätzlich eine 10m-Anlage, wel-      Gemeinden dafür zuständig, die Schiessanlagen zu
che sich im Keller des Schützenhauses befindet. Letztere   betreiben, die für die ausserdienstlichen militärischen
ist von der Sanierung nicht betroffen.                     Schiessübungen sowie die entsprechende Tätigkeit
                                                           der Schiessvereine benötigt werden. Ebenfalls sind
Bei der Sanierung der Schiessanlage unterscheidet          die Schiessanlagen der Truppe gegen Entschädigung
die Gesetzgebung zwischen der schiess- und der alt-        für Schiessübungen zur Verfügung zu stellen. Zudem

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

    besteht für die Schützenvereine die Verpflichtung,           Schützen nach wie vor nötig, dies auch um die in Ver-
    die obligatorischen Übungen durchzuführen. Gemäss            gangenheit durchgeführten Anlässe weiterhin anbieten
    kantonaler Berechnung ist die Gemeinde Bätterkinden          zu können. Es finden auch die ausserdienstlichen mili-
    deshalb verpflichtet, bei der 300m-Anlage mindestens         tärischen Schiessübungen statt. Die Anlage ist Bestand-
    sieben Scheiben zur Verfügung zu stellen. Die drei           teil der Schiessanlage und ebenfalls in einem sehr
    zusätzlich bestehenden Scheiben können somit aus             guten Zustand. Die altlastentechnische Sanierung muss
    rechtlicher Sicht für den Betrieb und die Vereinstätig-      auch hier aufgrund der übergeordneten Gesetzgebung
    keit der Schützenvereine angesehen werden. Die Pflicht       ohnehin erfolgen.
    bezieht sich ausschliesslich auf die 300m-Anlage, nicht
    aber auf die Kleinkaliberanlage.                             Kosten und Finanzierung
                                                                 Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung werden für die
    Für die Vereinstätigkeit sind die zehn Scheiben notwen-      Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belas-
    dig. Bei den traditionellen Anlässen sind jeweils bis zu     teten Standorten bei Schiessanlagen Abgeltungen des
    330 Teilnehmende anwesend. Auch wurde schon der              Bundes gesprochen. Voraussetzung dafür ist, dass die
    kantonale Nachwuchstag durchgeführt, an welchem              Anlage ab dem 31. Dezember 2020 mit einem emissi-
    rund 230 Jungschützen teilgenommen haben. Durch              onsfreien, künstlichen Kugelfangsystem betrieben wird
    diese Anlässe und die Vermietung der gut ausgestat-          (schiesstechnische Sanierung).
    teten Schützenstube profitiert auch die Gemeinde, da
    eine finanzielle Beteiligung vereinbart ist.                 Das Bundesamt für Umwelt bezahlt bei 300m-Anlagen
                                                                 pro Scheibe CHF 8’000.00 an die Altlastensanierung. Der
    Der Einkauf bei einer anderen Gemeinde, welcher bei          Betrag, den die verursachende Schützengesellschaft zu
    einer Einstellung des Schiessbetriebes aufgrund der          erbringen hat, wird vom Kanton aufgrund der Bilanzen
    gesetzlichen Grundlagen notwendig wäre, kostet gemäss        der Gesellschaft festgelegt. Die Schützengesellschaft
    Erfahrungswerten pro Scheibe rund CHF 100’000.00,            muss aber ein Minimum von CHF 1’000.00 pro Scheibe
    zusätzlich kämen wiederkehrende Kosten von rund              an die Sanierungskosten beitragen. Die Gemeinde hat
    CHF 8’000.00 bis CHF 15’000.00 dazu. Dies wäre eine          rund 20 % der Restkosten zu tragen. Die übrigbleiben-
    äusserst teure Angelegenheit, da sich der Schiessplatz in    den, nicht gedeckten Kosten sind Ausfallkosten, die vom
    Bätterkinden an einem idealen Standort befindet und          Kanton übernommen werden. Der genaue Kostenteiler
    die Ausstattung der Schiessanlage ausserordentlich gut       für die Altlastensanierung wird vom Amt für Wasser
    ist. Die Vereinigten Schützenvereine haben sich zudem        und Abfall des Kantons Bern festgelegt.
8   finanziell an den Sanierungskosten zu beteiligen.
                                                                 Bei der Kleinkaliberanlage betragen die Bundesbeiträge
    Die gesunden Vereinsstrukturen der Vereinigten Schiess-      40 % der Gesamtkosten, die restlichen Kosten haben
    vereine und die rege Tätigkeit spricht für den Gemeinde-     die Schützenvereine zu 80 % und die Gemeinde zu 20 %
    rat klar für die Erhaltung der Schiessanlage. Dies, da die   zu tragen. Der Kostenanteil der Schützenvereine wird
    Pflicht für eine altlastentechnische Sanierung (Dekonta-     jedoch aufgrund der Bilanzen und des Vermögens fest-
    mination des belasteten Boden) ohnehin gegeben ist. Die      gelegt. Da die Schützenvereine in der Regel nur einen
    Kosten für die schiesstechnische Sanierung, welche bei       Anteil der Kosten übernehmen können, werden die Aus-
    einer Einstellung des Schiessbetriebes eingespart werden     fallkosten (Restkosten) vom Kanton aus dem kantonalen
    könnten, fallen dagegen relativ gering aus.                  Abfallfonds getragen. An der Beschaffung und Instal-
                                                                 lation von Kugelfangsystemen beteiligten sich sowohl
    Bei der Kleinkaliberanlage ist gemäss kantonaler Mit-        bei 300m-Anlagen wie auch bei Kleinkaliberanlagen
    teilung kein gesetzlicher Auftrag vorhanden, welcher         weder Bund noch Kanton. Da die Schützenvereine ins-
    die Gemeinden verpflichtet, eine Anlage zur Verfügung        besondere bei der Kleinkaliberanlage bereits mit einer
    zu stellen. Die bestehenden acht Scheiben sind für die       hohen Kostenbeteiligung zu rechnen haben, hat sich

                                                                                            B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

der Gemeinderat entschieden, die Kosten für den Ein-       Gesamtkosten                           CHF    846’000.00
bau der Kugelfangkästen zu übernehmen. Gemäss über-        10 % Reserve Unvorhergesehenes         CHF     85’000.00
geordneter Gesetzgebung wäre die Gemeinde lediglich        Rundung                                CHF       4’000.00
verpflichtet, sieben 300m-Scheiben weiter zu betreiben.    Total Kredit Brutto                    CHF    935’000.00
Werden die Kugelfangkästen nicht eingebaut, würde
der Schiessbetrieb per 1. Januar 2021 eingestellt.         Voraussichtliche Nettobelastung
                                                           der Gemeinde Bätterkinden              CHF    280’000.00
Die Kosten und deren Finanzierung gemäss heutigem
Kenntnisstand sind untenstehend aufgeführt. Die Kos-       Weiteres Vorgehen
tenverteilung, insbesondere zwischen den Vereinigten       Für beide Anlagen ist separat je ein Baubewilligungsver-
Schützenvereinen und dem Kanton, kann sich jedoch          fahren durchzuführen. Die Untersuchungsberichte und
noch verändern.                                            Sanierungskonzepte der Geotest AG dienen als Grund-
                                                           lage für die Baugesuche. Im Rahmen des Baubewilli-
300m-Anlage – Kosten                                       gungsverfahrens wird das Amt für Wasser und Abfall
                                                           die notwendigen Auflagen für die Sanierung erlassen.
Altlastensanierung                    CHF    434’000.00
Einbau Kugelfangkästen                CHF      79’000.00   Antrag
Total Kosten                          CHF     513’000.00   Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung,
                                                           für die schiess- und altlastentechnische Sanierung der
300m-Anlage – Finanzierung                                 Schiessanlage Schachematt einem Verpflichtungskredit
                                                           von CHF 935’000.00 (Bruttokredit) zu genehmigen.
Bund                                  CHF      96’000.00
Gemeinde                              CHF     145’000.00   6. Überbauungsordnung Ahornpark mit Änderung von
Vereinigte Schützenvereine            CHF      12’000.00   Baureglement und Zonenplan
Kanton (Restbetrag)                   CHF    260’000.00
                                                           Ausgangslage
25m- / 50-Anlage – Kosten                                  Das Areal der Überbauungsordnung «Ahornpark»
                                                           liegt zwischen Ahornweg und Lindenweg und ist gut
Altlastensanierung                    CHF    233’000.00    erschlossen. Es befindet sich in unmittelbarer Nähe des
Einbau Kugelfangkästen                CHF     100’000.00   Bahnhofs. Nördlich grenzt die Bahnhofstrasse an das
Total Kosten                          CHF    333’000.00    Areal. Südlich der Parzelle befindet sich offene Land-      9
                                                           schaft, welche als Landschaftsschutzgebiet geschützt
25m- / 50-Anlage – Finanzierung                            ist. Das Areal besteht aktuell aus der Parzelle Nr. 128,
                                                           umfasst 15’768 m2 Land und ist unbebaut.
Bund                                  CHF      60’000.00
Gemeinde                              CHF     135’000.00   Die Planung auf dem Grundstück umfasst ein Alterszen-
Vereinigte Schützenvereine            CHF     138’000.00   trum mit ergänzenden Nutzungen und eine Wohnüber-
                                                           bauung mit unterschiedlichen Wohnungstypen. Die
Der Anteil der Vereinigten Schützenvereine ist variabel    Gemeinde Bätterkinden ist gemäss kantonalem Richt-
und hängt von den Bilanzen und dem Vermögen ab. Der        plan dem Raumtyp Agglomerationsgürtel und Entwick-
Kanton finanziert die Kosten, welche von den Vereinig-     lungsachsen zuzuordnen. Somit gilt grundsätzlich eine
ten Schützenvereinen nicht getragen werden können          minimale oberirdische Geschossflächenziffer von 0.55.
aus dem kantonalen Abfallfonds. Der Kanton wird den        Das Areal der Überbauungsordnung Ahornpark weist
definitiven Beitrag erst nach Abschluss der Arbeiten       jedoch Kulturlandqualität auf, womit eine minimale
und Vorliegen der Bauabrechnung festlegen.                 oberirdische Geschossflächenziffer von 0.7 zu realisie-

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

     ren ist. Das Areal liegt in der Zone mit Planungspflicht   werden als einheitlich gestaltetes Gebäudeensemble
     ZPP 5 «Ahornweg». Nicht zuletzt aufgrund der zentra-       in einer zusammenhängenden Formensprache entwi-
     len Lage soll die ursprüngliche Ausnützung von 60 %        ckelt.
     erhöht werden. Dazu wird die ZPP 5 aufgehoben und
     durch eine Überbauungsordnung (UeO) ersetzt. Von der       Bauten und Nutzungen
     Planung sind deshalb auch der Zonenplan sowie Art. 7       In den Baubereichen 1 bis 7 sind Wohnnutzungen
     des Gemeindebaureglements mit der Aufhebung von            sowie nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungs-
     ZPP 5 «Ahornweg» betroffen.                                nutzungen (Physiotherapie, Arztpraxis, etc.) zugelas-
                                                                sen. Im Baubereich 2 sowie im Verbindungsbau sind
     Planungsziele                                              im Erd- und im Untergeschoss durch den direkten
     Mit der Überbauungsordnung Ahornpark wird die              Anschluss an den Vorplatz zudem ebenfalls Detail-
     Erstellung eines Alterszentrums mit einer Überbauung       handelseinrichtungen sowie Gewerbe- und Dienstleis-
     von hoher Wohnqualität und mit gemeinschaftlichen          tungsnutzungen zugelassen respektive erwünscht,
     Anlagen und einer guten sozialen Durchmischung             dies zur Belebung des Platzes. In den Baubereichen
     angestrebt. Die Neubauten sollen sich sorgfältig in die    8a und 8b ist ein Alterszentrum mit Nutzungen zuge-
     Umgebung einordnen und die Erschliessung und Par-          lassen, die sich aus dem institutionellen Betrieb des
     kierung soll optimal gelöst werden. Mit einer dichten      Alterszentrums ergeben.
     Bebauung soll zudem ein wertvoller Beitrag zur Sied-
     lungsentwicklung nach innen erfolgen.                      Erschliessung und Parkierung
                                                                Eine unterirdische Einstellhalle mit 105 Parkplätzen
     Gestaltungsschwerpunkte der Überbauung                     ermöglicht eine konzentrierte Parkierung für alle
     An bester Lage mit hervorragendem Anschluss an den         Wohnbauten und das Alterszentrum. Die Anzahl
     öffentlichen Verkehr soll auf der gesamten Parzelle        der erforderlichen Parkplätze richtet sich nach der
     eine hochwertige und zusammenhängend gestaltete            kantonalen Baugesetzgebung. Die Zu- und Wegfahrt
     Überbauung entstehen. Das Richtprojekt sieht sieben        in die Einstellhalle ist nahe der Bahnhofstrasse am
     Mehrfamilienhäuser mit 69 Wohnungen und ein                Lindenweg vorgesehen, jedes Gebäude ist direkt an die
     Alterszentrum mit 40 Pflegeplätzen und neun inte-          unterirdische Parkierung angeschlossen. Besucher-
     grierten Alterswohnungen vor. Mit der Einbettung           parkplätze sind entlang des Linden- und Ahornwegs
     der Bauten in die bestehende Topographie soll die          und im Vorbereich des Alterszentrums vorgesehen. Die
     vorhandene, leicht gegen Nord geneigte Hanglage            gesamte Parkierung wird also soweit möglich unterir-
10   auf der Parzelle spür- und ablesbar erhalten bleiben.      disch erfolgen.
     Die freie Landschaft südseitig der Parzelle und der
     gestaltete Aussenraum innerhalb der Bebauung sind          Finanzielle Beteiligung
     fliessend miteinander verwoben. Ein neues Wegsystem        Der Gemeinderat hat sich seit 2015 intensiv mit den
     wird verknüpft mit Anschlüssen zu den bestehenden          Grundeigentümern für eine optimale Bebauung des
     Quartierwegen und führt die Siedlungsbewohner und          Areals zwischen Ahorn- und Lindenweg ausgetauscht
     Anwohner durch den parkartigen und mit Bäumen              und die Planung aktiv miterarbeitet und gestaltet.
     gestalteten Aussenraum.                                    Neben der Rykart Architekten AG wurde in Absprache
     Eine gefasste Ebene als städtisches Element schafft        mit der Gemeinde auch die Panorama AG, Ortspla-
     einen Vorbereich für das Ankommen im Quartier und          nungsbüro der Gemeinde Bätterkinden, beigezogen.
     spannt vor dem geplanten Alterszentrum eine Platzflä-      Durch die umfassende Gemeindekenntnis und die
     che auf. Auf die lokale kleinmassstäbliche Bebauung        bereits gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit
     reagiert das Überbauungsprojekt mit ruhigen liegen-        konnte so eine ideale Besetzung für die Planungsgrund-
     den Baukörpern und Staffelungen an den Rändern der         lagen der Überbauungsordnung Ahornpark gefunden
     Bauvolumen. Die Wohnbauten und das Alterszentrum           werden. Die Grundeigentümer haben in Absprache

                                                                                          B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDEVERSAMMLUNG

mit der Gemeinde sämtliche Kosten für die Planung           und Überbauungsplan und der damit verbundenen
übernommen. Eine Abgabe aufgrund der höheren Aus-           Änderung von Zonenplan und Baureglement, zuhanden
nützungsmöglichkeiten ist gemäss Reglement über die         der Genehmigung des Amts für Gemeinden und Raum-
Mehrwertabgabe vom 12. Juni 2017 der Gemeinde Bät-          ordnung zu beschliessen.
terkinden nicht geschuldet.
                                                            7. Verschiedenes
Orientierung zum Verfahren
Am 26. Januar 2017 haben die Gemeindevertreter, die
Eigentümer sowie die Planenden anlässlich einer Infor-
mationsveranstaltung die Bevölkerung über die Pla-
nung Ahornpark informiert. Die offizielle öffentliche
Mitwirkung zur Planung Ahornpark fand vom 18. Mai
2017 bis 18. Juli 2017 statt. Es ging lediglich eine Mit-
wirkungseingabe ein. Die Auswertung der Mitwirkung
wurde zusammen mit dem Planerteam vorgenommen
und im Mitwirkungsbericht festgehalten.

Die in der Vorprüfung involvierten Amtsstellen äusser-
ten sich im Vorprüfungsbericht vom 10. Januar 2018
grundsätzlich positiv zur Vorlage. Nichtsdestotrotz wur-
den einige Genehmigungsvorbehalte zur weiteren Bear-
beitung übergeben. Beispielsweise wurde bemängelt,
dass im Überbauungsplan bei diversen Festsetzungen
die Bezeichnung «nicht lagegenau» verwendet wurde,
was jedoch nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung
entspricht. Die im Vorprüfungsbericht aufgeführten
Mängel wurden überarbeitet. Im zweiten Vorprüfungs-
bericht vom 18. April 2018 führt das Amt für Gemein-
den und Raumordnung noch einige zu bereinigende
Punkte auf, welche bereits vor der öffentlichen Auflage
bereinigt wurden. Die öffentliche Auflage dauert vom                                                            11
2. Mai 2018 bis 4. Juni 2018 an. Über allfällige Einspra-
chen sowie deren Einspracheverhandlungen wird der
Gemeinderat anlässlich der Gemeindeversammlung
orientieren.

Die Überbauungsordnung «Ahornpark» mit Änderung
von Zonenplan und Baureglement muss nach der
Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung
noch vom Amt für Gemeinden und Raumordnung for-
mell genehmigt werden.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt, die Überbauungsordnung
Ahornpark, bestehend aus Überbauungsvorschriften

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN

     HARTNÄCKIGKEIT ZEIGT WIRKUNG
     Text und Bild: Gian-Reto Walther, Mitglied Umweltkommission

     Invasive Arten breiten sich rasch aus und verursachen Schäden in der Umwelt. Mit
     gezielten Massnahmen wird in Bätterkinden die Ausbreitung invasiver gebietsfremder
     Pflanzen (= invasive Neophyten) eingedämmt.

     Die Eigenschaften invasiver Neophyten machen                  men invasiver Neophyten auf möglichst tiefes Niveau
     mehrmalige Eingriffe erforderlich. In den meisten             gebracht werden. Mit den in den letzten Jahren durch-
     Fällen sind wiederholte, regelmässig über mehrere             geführten Bekämpfungsaktionen sind wir auf gutem
     Jahre durchgeführte Massnahmen notwendig, um                  Weg dazu.
     Aussicht auf Erfolg zu haben. Deshalb organisiert
     die Umweltkommission der Gemeinde Bätterkinden                Einladung zur Teilnahme am 23. Juni 2018
     schon seit einigen Jahren jährlich eine Bekämpfungs-          Auch in diesem Jahr wird eine Bekämpfungsaktion
     aktion, an der mit Freiwilligen im Naturschutzge-             durchgeführt (siehe Auszeichnungskasten). Interes-
     biet Ämmeschache-Urtenensumpf diese Pflanzen                  sierte sind eingeladen, sich an diesem Anlass über inva-
     bekämpft werden.                                              sive Neophyten zu informieren und bei der Entfernung
                                                                   dieser Pflanzen mitzumachen. Nach kurzer Einführung
     Mehrmalige Eingriffe bringen Erfolg                           sollen im und um das Naturschutzgebiet Ämmeschache
     Anfänglich waren die Flächen mit invasiven Neophyten          Urtenensumpf Einzelherde invasiver Neopyhten gefun-
     gross und es brauchte einiges an Ausdauer bis diese           den und ausgerissen werden.
     Pflanzen ausgerissen waren. Insbesondere das Drüsige
     Springkraut fiel durch sein dominantes, violettes Blü-
     tenmeer auf. Von Jahr zu Jahr nahm jedoch die Dichte
     dieser Art ab. Wo früher das Drüsige Springkraut fast
     monokulturartig auftrat, waren in den letzten Jahren
     nur noch vereinzelte Nester vorhanden, die konsequent
     entfernt wurden. Allerdings dürfen diese Restbestände
12   nicht sich selbst überlassen werden, da sie sonst wieder
     versamen und wiederum grosse Flächen einnehmen
     würden.

     Aufwertung des Naturschutzgebiets
     Der Schwellenverband Emme Sektion I hat zusammen
     mit dem kantonalen Amt für Landwirtschaft und
     Natur ein Projekt erarbeiten lassen, womit die Emme
     im Bereich des Naturschutzgebiets Ämmeschache-
     Urtenensumpf renaturiert und auf Bätterkinder Seite
     neue Nebengewässer angelegt werden sollen (vgl.
     Informationsanlass vom 18. April 2018). Damit diese
     neu zu erstellenden Lebensräume nach Abschluss der
     Bauarbeiten nicht sofort von invasiven Pflanzen über-         Lageplan mit Gebiet der neu zu erstellenden Nebengewässer
     wuchert werden, sollen in diesem Gebiet die Vorkom-           (Weiher) im Naturschutzgebiet Ämmeschache-Urtenensumpf.

                                                                                             B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN

Invasive Neophyten auch auf eigenen Grundstücken
eindämmen                                                  Bekämpfungsaktion zu invasiven Neophyten
Invasive Neophyten können auch private Grundstücke
besiedeln und sich darauf ausbreiten. Die Bevölkerung      Wann
ist deshalb aufgerufen, beim Auftreten invasiver Neo-      Samstag, 23. Juni 2018, 13.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr,
phyten auf ihren eigenen Grundstücken Massnahmen           mit anschliessendem Imbiss. Die Veranstaltung findet
zu ergreifen. Damit kann verhindert werden, dass           bei jedem Wetter statt.
dieses immer stärker von invasiven Neophyten belastet
wird und eine Weiterausbreitung dieser Pflanzen auf        Wo
andere Flächen erfolgt. Ohne Gegenmassnahmen neh-          Naturschutzgebiet Ämmeschache-Urtenensumpf und
men diese Pflanzen immer mehr und grössere Flächen         Umgebung; Treffpunkt: südliches (oberes) Ende des
ein und eine Bekämpfung wird zunehmend schwie-             Naturschutzgebiets beim Schalunen-Wehr.
riger und aufwändiger. Für weiterführende Informa-
tionen sei auf das Neobiota-Konzept der Gemeinde           Was
Bätterkinden verwiesen (siehe Homepage der Gemeinde        Nach kurzer Einführung sollen im und um das Natur-
unter: Gemeinderverwaltung, Dienstleistung, Neobiota-      schutzgebiet Ämmeschache-Urtenensumpf Einzelher-
Konzept) bzw. stehen die Mitarbeiter des Werkhofes der     de invasiver Neopyhten gefunden und ausgerissen
Gemeinde zur Verfügung.                                    werden. Witterungsgerechte Kleidung, gutes Schuh-
                                                           werk und Arbeitshandschuhe empfohlen.

                                                                                                                  13

VORANZEIGE GEMEINDEWANDERUNG
Text: Ines Bill, Mitglied Kulturkommission

Die Gemeindewanderung 2018 findet statt am

Sonntag, 26. August 2018
(kein Verschiebedatum, bei schlechtem Wetter erfolgt Absage)

Das Detailprogramm folgt Ende Juli per Post in die Haushaltungen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme!

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN

     OFFENE TURNHALLE: ZWEITER WINTER MIT BEWEGUNGSSPASS
     FÜR GROSS UND KLEIN!

     Text: Claudia Kuhnert, Mitglied Kommission für Soziales
     Bilder: Anna Renner, JupF

     Auch im vergangenen Winterhalbjahr standen in Bätterkinden an einem Sonntagnach-
     mittag pro Monat die Turnhallen für Gross und Klein offen. Schulkinder spielten in der
     unteren Turnhalle Fussball, kleinere Kinder mit ihren Eltern genossen es in der oberen
     Halle, an den Ringen zu schwingen, die Sprossenwand empor zu klettern oder auf den
     grossen Matten herum zu tollen.

     Spiel und Spass am Sonntagnachmittag                       Die Kommission für Soziales hat dieses Angebot, wel-
     Bis zu 30 Kinder und Erwachsene bevölkerten an den         ches bereits in zahlreichen Gemeinden besteht, im
     sechs Sonntagen die Turnhallen – eine gute Gelegenheit     Herbst 2016 gestartet, um kleineren und grösseren
     für viele Eltern, Kindheitserinnerungen aufzufrischen.     Kindern an Sonntagen der kälteren Jahreszeit eine
     Gleichzeitig konnten sich die Besucherinnen und Besu-      sinnvolle Alternative zum «hinterm-Ofen-sitzen» zu
     cher auch selber über den Zustand der Turnhallen ins       bieten. Über die vielen positiven Feedbacks freuen wir
     Bild setzen. Für die kleineren Kinder war es einfach nur   uns. Weitere Helferinnen und Helfer für diese Anlässe,
     eine gute Gelegenheit, sich auszutoben.                    welche wir auch im nächsten Winterhalbjahr anbieten
                                                                möchten, sind willkommen.

14

     Freude an Bewegung.

                                                                                          B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN

ACTION AUF DEM SKATEPARK!

Text: Claudia Kuhnert, Mitglied Kommission für Soziales und
Anna Katharina Schwab, Gemeinderätin Utzenstorf
Bild: Anna Katharina Schwab

An vielen der warmen April-Nachmittage bevölkerten
vor allem Scooter oder BMX-Velos den Skateplatz
hinter der SAB in Bätterkinden. Doch an drei Nachmit-
tagen war Skateboard-Fahren angesagt! Simon Krauer
von der SK8SCHOOL begeisterte eine Schar Kinder
und Jugendliche auf professionelle Art für das
Skateboard-Fahren.

Aller Anfang ist schwer...
Der Ausschuss Skatepark organisierte einen Skateboardkurs mit der wert-
vollen Unterstützung der Wegmeister, welche den Platz perfekt vorberei-
teten sowie des Schulhaus-Abwarts in Utzenstorf, welcher am einzigen
verregneten Nachmittag die Turnhallenbenützung ermöglichte.

14 Kinder der Gemeinden Bätterkinden, Utzenstorf, Wiler und Zielebach
hatten sich angemeldet, um das Skateboarden bei einem Profi zu lernen.
Wir konnten für diesen Kurs Simon gewinnen, ein Skateboarder der Son-
derklasse. Seine Freude am Boarden springt sogleich auf die Kinder und
auch auf die Zuschauer über. Während drei Nachmittagen lernten die          Action auf dem Skatepark.
Kinder sicher auf dem Brett stehen, auf dem Skateplatz herumfahren und
am dritten Nachmittag sogar von der Rampe herunter zu fahren. Der Stolz
und die Freude, die in den Kinderaugen leuchteten, wenn sie etwas Neues                                 15
schafften, ist zugleich Simons Motivation, den Interessierten das Skate-
boarden zu vermitteln oder mit ihnen zu üben.

Am Ende des Kurses stand jedes Kind sicher auf dem Brett, konnte auf dem
Platz herumfahren und wagte sich, auf die Rampen zuzufahren. Nicht
zu vergessen, alle beherrschten es, das Brett elegant mit dem Fuss aufzu-
heben und einander mit dem Skatergruss zu begrüssen. Ein gelungener
Anlass auch dank Simon, der so viel Freude und Überzeugung mitbrachte
und die Kinder auf professionelle Art an den Sport heranführte.

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
GEMEINDERAT UND KOMMISSIONEN

     SIXPAC «THE BAND»
     Text: Steve Schaad, Mitglied Band und Ines Bill, Mitglied Kulturkommission
     Bild: Toni Zimmermann

     Voranzeige für das Konzert vom 14. September 2018, 20.00 Uhr,
     in der Aula Bätterkinden (Türöffnung 19.00 Uhr). Mitspielen
     wird Dieter Oegerli, Musiklehrer an unserer Schule.

     Sixpac «The Band».

     «Southern Rock ist nicht einfach nur Musik. Southern Rock ist Lebensfreude
     und Barbecue».
     So oder ähnlich könnte man den handgemachten Sound von «Sixpac» kurz
     zusammengefasst beschreiben. Eine würzige Mischung aus grobkörnigen
     Gitarrenriffs, mehrstimmigen Gesangsparts, jaulenden Slidegitarren und
     einfühlsamen, melodiösen Balladen aus den Tiefen der US Südstaaten.

16   Eigenwillige Covers von Grössen dieses Genres wie Lynyrd Skynyrd, Molly
     Hattchet, ZZ Top, The Eagles, CCR und vielen mehr, versprechen einen Hör-
     genuss der ganz speziellen Art. Mit Klassikern wie «Freebird», «Sweet Home
     Alabama», oder «La Grange» bleibt kein Stein auf dem anderen. Eingängige,
     gefühlsvolle und mehrstimmige Balladen runden die ganze Sache ab. Ein
     absolutes Muss für alle Freunde von handgezimmertem und exzellent inter-
     pretiertem Gitarren-Rock.

     Line Up: Drums: Fritz Fehlmann / Guitar, Vocal: Dieter Oegerli / Bass, Vocal:
     Pesche Wiedmer / Guitar, Slideguitar, Vocal: Steve Schaad.

      Eintritt CHF 15.00, Schüler CHF 5.00
      (Eintritt nur in Begleitung eines Erwachsenen).
      Keine Platzreservierung.

                                                                                     B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
VERWALTUNG

WUSSTEN SIE SCHON?
Text: Jocelyne Kläy, Geschäftsleiterin
Bilder: Miriam Kohlmann

Fabienne Binz und Barbara Thürkauf – «z’Chräilige gmacht»

Mit dem ersten Lohn nach abgeschlossener Ausbildung hat sich Barbara Thürkauf eine
Nähmaschine gekauft. Fabienne Binz zog in ihrer Schulzeit stets das Handarbeiten
dem Werkunterricht vor. Heute betreiben die beiden Frauen gemeinsam das Label
«z’Chräilige gmacht».

Mit der Familie in Kräiligen wohnhaft                       Gemeinsames Hobby entdeckt
«Eigentlich wollte ich nie aufs Land ziehen», sagt Fabi-    Als die beiden ältesten Mädchen gemeinsam in den Kin-
enne Binz. Der Liebe wegen verliess sie dennoch ihre        dergarten kamen, lernten sich die beiden Frauen ken-
Geburtsstadt Burgdorf im Jahr 2003. 2008 bezog sie          nen. Schon bald darauf entdeckten sie die gemeinsame
mit ihrem Ehemann Daniel dessen Elternhaus in Krä-          Leidenschaft. «So vereinbarten wir ein Treffen, um
iligen. Zwei Wochen später kam dann auch schon das          zusammen zu nähen». Zuerst entstanden aus Stoffres-
erste Kind, Tochter Alisha, zur Welt. In den Jahren 2009    ten farbige Kappen. Später hat sich das Sortiment erwei-
und 2013 folgten die beiden jüngeren Kinder Luca und        tert: Was die Familie gerade benötigte, wurde genäht.
Yamuna.
                                                            Grosse Nachfrage nach Produkten
Barbara Thürkauf ist dagegen auf dem Land, in Wiler,        Heute ist die Nachfrage nach den Produkten gross. So
aufgewachsen. Für sie und ihren Ehemann Martin,             kommt es auch vor, dass sie angefragt werden, ob sie
welcher seine Jugend in Utzenstorf verbracht hat, war       eine spezielle Fototasche nähen könnten oder sie erfül-
es klar, dass sie in der Region wohnhaft bleiben wollten.   len spezielle Aufträge auch mal kurzfristig. «Wenn es
In Kräiligen haben sie dann Wurzeln geschlagen und          möglich ist, machen wir das gerne». Sobald die Familie
ihre Familie gegründet. Die drei Kinder Sophie, Louisa      und der Haushalt versorgt sind, geht es zuhause ans
und Henry kamen in den Jahren 2009, 2011 und 2017           Nähen. «Haben wir mal 10 Minuten über den Mittag
zur Welt.                                                   Zeit, sitzen wir an der Nähmaschine».                      17

Barbara und Fabienne          Fabienne at work.                          Im «Nähstübchen» am Zuschneiden
                                                                         und Diskutieren.

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
VERWALTUNG

     Trotz dem grossen Bedarf nach den Näherzeugnissen ist      Expansionsgedanken haben die beiden keine. Solange
     es für Fabienne Binz und Barbara Thürkauf immer noch       es gut läuft und ihnen Spass macht, werden sie weiter
     ein Hobby, das sie gerne ausführen und ihnen Spass         unter dem Label «z’Chräilige gmacht» produzieren. Neu
     macht. An verschiedenen Märkten stellen sie dann ihre      bieten sie auch Nähkurse an. Der nächste Kurs, am
     Produkte aus und freuen sich über die positiven Rück-      16. Juni 2018, ist noch nicht ganz ausgebucht. Vielleicht
     meldungen der Besucher. Besonders schön finden sie es,     haben Sie Lust, für die bevorstehende Badesaison ihre
     wenn sie am Neujahrsapéro in der Gemeinde über die         Badetasche selber zu entwerfen? Dann melden Sie sich
     Menschenmenge schauen und überall ihre Kappen und          bei Fabienne Binz oder Barbara Thürkauf.
     Taschen wieder erkennen.

                                                                 z’Chräilige gmacht
     Zufrieden wie es ist
                                                                 Fabienne Binz
     Ihr Hobby können sie dank der sehr guten Unterstüt-
                                                                 M 079 288 19 38
     zung und dem Verständnis ihrer Familie ausführen. «Das
                                                                 Barbara Thürkauf
     Umfeld ist sehr wichtig», sind sie sich einig. So fühlen
                                                                 M 079 635 25 55
     sich beide hier in Kräiligen aufgehoben und schätzen die
                                                                 info@zchräiligegmacht.ch
     sozialen Kontakte und den Zusammenhalt sehr.

     KARTONABFUHR                                               ALTPAPIERSAMMLUNG
     Text: Bauverwaltung                                        Text: Bauverwaltung

     Die nächste Kartonabfuhr findet wie folgt statt:           Die nächste Altpapiersammlung findet wie folgt statt:
     Montag, 18. Juni 2018, ab 06.30 Uhr                        Samstag, 1. September 2018, Jugi / Pfadi, ab 08.00 Uhr

     Der Karton ist gebündelt an den offiziellen Kehricht­      Das Altpapier ist gebündelt an den offiziellen Kehricht-
     sammelstellen bereitzustellen. In Taschen und Säcken       sammelstellen bereitzustellen. In Taschen und Säcken
     verpackter Karton wird nicht eingesammelt.                 verpacktes Altpapier wird nicht eingesammelt.
18
                                                                Korrektur: Die letzte Papiersammlung im 2018 findet am
                                                                7. November 2018 und nicht am 7. Dezember 2018 statt.

                                                                                            B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
VERWALTUNG

FÜR EINEN FRANKEN ZUR BADI NACH KOPPIGEN!
Text: Bauverwaltung

Diese Schwimmbadsaison erleichtern die Gemeinden Bätterkinden und Utzenstorf
erneut ihrer Bevölkerung jeden Alters die An- und Rückreise für den Besuch des
Schwimmbades in Koppigen.

Während der gesamten Saison vom 12. Mai 2018 bis 15. September 2018 kostet die Busfahrt pro Strecke nur
CHF 1.00 statt CHF 2.80. Zusätzlich wurde bisher während den Sommerferien der Schule untere Emme samstags ein
zusätzlicher Kurs für die Rückfahrt um 19.15 Uhr eingesetzt. Auswertungen der Passagierzahlen der letzten drei
Jahre dieses zusätzlichen Kurses haben eine stark abnehmende Benutzung verzeichnet. Aufgrund der fehlenden
Nachfrage werden ab 2018 keine Extrafahrten während den Sommerferien durchgeführt.

Das vergünstigte Billet für CHF 1.00 für die einfache Fahrt ist weiterhin direkt beim Buschauffeur erhältlich.

Wir wünschen viel Spass und Freude im kühlen Nass!

Fahrplan Badibus Bätterkinden-Utzenstorf-Koppigen / Koppigen-Utzenstorf-Bätterkinden

Abfahrt                    Montag bis Freitag    Samstag            Sonntag

Bätterkinden Bahnhof       12:02                 12:02              -
                           12:32                 12:32              -
                           13:02                 13:02              -
                           16:47                 16:32              -
                           17:17                 17:02              -
                           17:47                 17:32              -
                           18:17                 18:02              -                                            19
                           18:47                 18:32              -
                           19:32                 -                  -

Koppigen Schwimmbad        12:15                 12:15              -
                           12:45                 12:45              -
                           13:15                 13:15              -
                           17:00                 16:45              -
                           17:30                 17:15              -
                           18:00                 17:45              -
                           18:30                 18:15              -
                           19:00                 -                  -

Abfahrt weitere Haltestellen       Bätterkinden Kreuz      1 Minute nach Abfahrt Bahnhof

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
VERWALTUNG

     JAHRESGESPRÄCH MIT                                        NEUE ÖFFNUNGSZEITEN
     KANTONSPOLIZEI BERN                                       KADAVERSAMMELSTELLE
     Text: Jocelyne Kläy, Geschäftsleiterin                    AB 1. JULI 2018

     Keine aussergewöhnlichen Ereignisse im Gemeindegebiet     Text: Betriebskommission Regionale Kadaversammelstelle
     im Jahr 2017
     Gemäss Einschätzung der Kantonspolizei Bern ist die       Die Betriebskommission Regionale Kadaversammel­stelle
     allgemeine Lage in Bätterkinden ruhig und zeigt keine     hat nach Auswertung der Kundenstatistik beschlossen,
     besonderen Auffälligkeiten. Dies wurde anlässlich des     die Öffnungszeiten am Freitag zu ändern.
     Gespräches im März 2018 zwischen Behörde und Polizei
     festgestellt.                                             Die Öffnungszeiten werden vereinheitlicht. Ab
                                                               1. Juli 2018 ist die Kadaversammelstelle in Utzenstorf,
     Gemäss Auskunft der Polizei waren im vergangenen          Lindenstrasse 53, wie folgt geöffnet:
     Jahr keine besonderen Ereignisse zu verzeichnen,
     sodass sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde       Montag, Mittwoch und Freitag: 08.30 Uhr bis 09.00 Uhr.
     sicher fühlen dürfen.
                                                               Aufgrund des Personalausfluges der Gemeinde
     Radarmessungen                                            Utzenstorf bleibt am Freitag, 1. Juni 2018, die Kadaver-
     Bei den 24 durch die Kantonspolizei durchgeführten        sammelstelle geschlossen.
     Radarmessungen im Gemeindegebiet wurden 8.58 %
     der Autofahrer und -fahrerinnen geahndet. Obschon
     sich der Wert gegenüber des Vorjahres leicht gesteigert
     hat (2017: 7.71 %), gilt ein Wert unter 10 % allgemein
     als nicht besorgniserregend. Somit ist auch hier keine
     aussergewöhnliche Situation zu erkennen.

     Fazit
     Der Gemeinderat ist dankbar für die sehr gute Zu­­
     sammenarbeit mit der Kantonspolizei, insbesondere
20   mit den Mitarbeitenden der örtlichen Wache. Er gelangt
     zur Überzeugung, dass ein Standort der Polizei im
     Gemeindegebiet ein grosser Vorteil ist und schätzt den
     sehr guten Austausch.

                                                                                           B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
SCHULE

INFORMATIONEN DES VERBANDSRATS
Text: Tobias Schmid, Geschäftsführer Schule untere Emme

Kreditabrechnung ICT-Erneuerung 2017
Der Verbandsrat genehmigt die Kreditabrechnung des Verpflichtungskredi-
tes «ICT-Erneuerung 2017» (CHF 180’000.00) mit einer Überschreitung von
brutto CHF 10’410.25. Zusatzarbeiten wegen Abstimmungsproblemen mit
bestehenden Kopiergeräten, Behebung von Mängeln in der bestehenden
Verkabelung und zusätzliche Aufwendungen für die Verbesserung bei der
Datenspeicherbereitstellung waren dafür ausschlaggebend. Der Abgeordne-
tenversammlung vom 15. Mai 2018 wird die vorliegende Kreditabrechnung
zur Kenntnis gebracht.

Weiterbildung Schuladministration; Nachkredit
Für eine berufsbegleitende Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Schul-
administration bewilligt der Verbandsrat einen Nachkredit von CHF 7’000.00.

Zumutbarkeit der Schulwege ab Schuljahr 2018/2019
Für die Schule untere Emme gilt folgender Grundsatz: «Ein Kind muss mit
eigenen Kräften den Kindergarten oder die Schule erreichen können.» Bezüg-
lich der Zumutbarkeit der Schulwege hat der Verbandsrat eine Neubeurtei-
lung vorgenommen. Ab Schuljahr 2018/2019 gilt somit folgende Definition:

Kindergarten
– Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 1,5 km Distanz, sofern
  keine offensichtlichen Gefahren bestehen.
– Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 1,5 km Distanz.

1. und 2. Klasse
– Anreise aus eigener Kraft bei Schulwegen bis zu 2 km Distanz, sofern        21
  keine offensichtlichen Gefahren bestehen.
– Anspruch auf Transport bei Schulwegen über 2 km Distanz.

2. bis 9. Klasse
– Anreise aus eigener Kraft.

Der Schulverband richtet für Kinder, deren Schulweg nach obgenann-
ten Definitionen unzumutbar ist, einen Schülertransportdienst ein. Als
offensichtliche Gefahren können beispielsweise fehlende Trottoirs, stark
frequentierte Strassen mit viel Schwerverkehr, schwierige Übergänge etc.
angesehen werden. Der Verbandsrat entscheidet im Einzelfall unter Berück-
sichtigung verschiedener Elemente, insbesondere der lokalen Verhältnisse.
In Spezialfällen kann der Schulverband mit den Eltern vereinbaren, dass
diese ihre Kinder selber transportieren und dafür entschädigt werden.

B-POSCHT. Gemeinde Bätterkinden
Sie können auch lesen