Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der Gemeinde Grünkraut
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54. Jahrgang Freitag, 4. Dezember 2020 Nummer 49 Liebe Bürgerinnen und Bürger, unter dem Titel „Grünkraut Gemeinsam Gestalten“ beschäftigen sich seit fast 3 Jahren viele Menschen mit der Frage, was notwendig ist, damit ältere Menschen in Grünkraut gut versorgt und unterstützt werden und auch bei größerem Hilfe- und Pflegebedarf in Grünkraut bleiben können. Ende letzten Jahres haben wir mit der Stiftung Bru- derhaus Ravensburg einen kompetenten Träger gefunden, der in Grünkraut eine Tagespflege mit 10 - 15 Plätzen, eine Kurzzeitpflege mit 8 Plätzen, zwei Pflege-Wohngemeinschaften mit insgesamt 24 Plätzen sowie ca. 15 betreute Wohnungen und einen ambulanten Pflegedienst betreiben möchte. Mit diesen Angeboten - kurz als „Seniorenzen- trum Grünkraut“ bezeichnet - erhalten wir hervorragende Hilfeangebote, um ältere und pflegebedürftige Menschen optimal zu betreuen und zu versorgen. Jetzt geht es um die Entscheidung, wo diese Angebote entstehen sollen. Der Projektbeirat „Grünkraut Gemein- sam Gestalten“ möchte nach jetzigem Stand das Seniorenzentrum in der Ortsmitte und diese als Lebensraum zu einem echten Begegnungszentrum und Platz mit Aufenthaltscharakter für alle Grünkrauter Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Eine Bürgerinitiative „Hände weg vom Grünkrauter Gemeindezentrum“ spricht sich gegen den Stand- ort in der Ortsmitte aus und möchte, dass die bestehenden Feuerwehr- und Bauhofgebäude für eine weitere Nut- zung durch die Feuerwehr ertüchtigt werden. Der Gemeinderat Grünkraut hat am 24.11.2020 beschlossen, die Standortentscheidung für die Pflege- und Wohnan- gebote im Rahmen eines Bürgerentscheides zu treffen. Damit können Sie am Tag der Landtagswahl am 14.03.2021 darüber entscheiden, ob das Seniorenzentrum in der Ortsmitte realisiert werden soll. Damit Sie eine sachgerechte Entscheidung treffen können, werden wir Sie in den nächsten Wochen und Mona- ten ausführlich über die zahlreichen Aspekte und Meinungen informieren, die für eine so weitreichende Entschei- dung von Bedeutung sind. Neben weiteren öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und des Projektbeirates wird es öffentliche Veranstaltungen mit Livestreaming über das Internet, einen „Marktplatz“ mit Informationsstän- den, umfangreiche Informationen im Internet sowie wöchentliche Berichte auf Seite 3 des Mitteilungsblattes geben. Und ca. drei Wochen vor der Entscheidung erhalten Sie eine Informationsbroschüre, in der alle wesentlichen Daten, Fakten und Aussagen zusammengefasst sind. Sie haben mit diesem Bürgerentscheid die Chance, über den Standort des Seniorenzentrums und damit die lang- fristige Entwicklung unserer Ortsmitte zu entscheiden. Bitte informieren Sie sich über alle Aspekte und gehen Sie am 14. März 2021 zur Wahl. Für Fragen stehen ich und alle Beteiligten Ihnen selbstverständlich sehr gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Ihr Holger Lehr, Bürgermeister
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
Behüte Euch Gott!
Auf ganz ungewöhnlichen Wegen
kommt zu Euch und zu Ihnen der Segen.
Wir grüßen trotzEuch
Behüte allem wieBehüte
Gott! jedes Jahr:
Euch Gott!
Auf ganz ungewöhnlichen Wegen
„Behüte Euch Gott!“, Eure Sternsingerschar
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deshalb sind wir leider gezwungen genaue Verhaltensregeln, auch für die Gemeinde, aufzustellen. Die Sicherheit
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Die Sternsinger werden in Kleinstgruppen am 04. und 05. Januar 2021 unterwegs sein
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Bitte keine Aufforderung an die Sternsinger, die bekannten Sprüche aufzusagen oder ein Lied zu sin
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Es gibt keine individuellen Hausbesuche
Bitte keine Aufforderung an die Sternsinger, die Hausflure zu betreten um sich z.B. aufzuwärmen
Bitte
Bitte keine keine Süßigkeiten,
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die Sternsinger dürfen diese
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Sternsinger-Gruppe
Bitte halten Sie unbedingt den vorgeschriebenen Abstand ein, sollte Ihnen eine Sternsinger-Gruppe
begegnen
Bitte keine Aufforderung an die Sternsinger, die bekannten Sprüche aufzusagen o
begegnen
Bitte halten Sie unbedingt den vorgeschriebenen Abstand ein, sollte Ihnen eine Sternsinger-Gruppe
begegnen
Bitte keine Aufforderung an die Sternsinger, die Hausflure zu betreten um sich z
Bitte keine Süßigkeiten, die Sternsinger dürfen diese in diesem Jahr nicht entgeg
Sternsinger-Team:
Email: sternsingerteam-gruenkraut@web.de
Anne Kuhn, Tel. 5681511; Elke Gnann, Tel. 67199; Silke Haller, Tel. 76424716
Bitte halten Sie unbedingt den vorgeschriebenen Abstand ein, sollte Ihnen eine S
Sternsinger-Team:
Daniela Moosmann, Tel. 54055; Kathrin Pfleghaar, Tel. 76965828;
begegnen Sabine Eber, Sternsinger-Team:
Tel. 21715; Rosi Schupp, Tel. 651172
Email: sternsingerteam-gruenkraut@web.de
Email: sternsingerteam-gruenkraut@web.de
Anne Kuhn, Tel. 5681511; Elke Gnann, Tel. 67199; Silke Haller, Tel. 76424716
Anne Kuhn, Tel. 5681511; Elke Gnann, Tel. 67199; Silke Haller, Tel. 76424716
Daniela Moosmann, Tel. 54055; Kathrin Pfleghaar, Tel. 76965828;
Daniela Moosmann, Tel. 54055; Kathrin Pfleghaar, Tel. 76965828;
Sabine Eber, Tel. 21715; Rosi Schupp, Tel. 651172
Sabine Eber, Tel. 21715; Rosi Schupp, Tel. 651172Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 3
Weihnachten 2020 teilen – eine ökumenische Weihnachtsgrußaktion
Machen Sie mit bei der ökumenischen Weihnachtsgrußaktion
Weihnachten 2020 teilen
Statt der sonst üblichen
Familiengottesdienste an Heiligabend
Infos:
Kirchliche Mitteilungen in den Mitteilungsblättern
auf den Homepages: www.miteinanderkirche.de
www.unsere-seelsorgeeinheit.de/gruenkraut
anmelden bis 7. Dezember
ökumenischer Arbeitskreis Grünkraut
Ausführliche Informationen siehe bitte Beitrag unter Ökumene „Mitreisende gesucht“Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
und der Bürgermeister) vertretene Auffassung durch
Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen
Winterpause •
Information bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid
dargelegt werden.
Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel des Bürge-
rentscheids befindet, muss so formuliert sein, dass
Sehr geehrte Autoren, sie von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
in den Kalenderwochen 52, 53/2020 und 1/2021
wird kein Mitteilungsblatt erscheinen. 2. Gründe für einen Bürgerentscheid
Letzte Veröffentlichung: 18.12.2020 Die Gemeindeverwaltung befasst sich seit längerer Zeit inten-
Redaktionsschluss: 14.12.2020, 16:00 Uhr siv mit der Vorbereitung der Standortentscheidung für ein
Seniorenzentrum mit Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreuten
Nächste Veröffentlichung: 15.01.2021 Wohngemeinschaften und betreuten Wohnungen. Es handelt
Redaktionsschluss: 11.01.2021, 16:00 Uhr sich hier um ein wegweisendes Projekt für die Zukunft der
Gemeinde. Mit dieser Entscheidung werden wichtige Weichen
Wir bitten um Beachtung nicht nur für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen, son-
und wünschen Ihnen schöne Feiertage. dern auch für die Entwicklung und die Belebung der Ortsmitte
für die nächsten Jahrzehnte gestellt.
Der Verlag Auch die Bevölkerung bewegt dieses Thema. Pro und con-
tra werden intensiv diskutiert. Eine Bürgerinitiative „Hände
weg vom Grünkrauter Gemeindezentrum“ spricht sich gegen
Wer sich selbst treu bleiben will, den Bau des Seniorenzentrums in der Ortsmitte aus und hat
bereits angekündigt, bei einem Beschluss des Gemeindera-
kann nicht immer anderen treu bleiben. tes für die Ortsmitte ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines
Bürgerentscheids in die Wege zu leiten. Dies würde zu weite-
ren zeitlichen Verzögerungen führen.
(Christian Morgenstern) Die Entscheidung über den Standort des Zentrums für Pflege
und betreutes Wohnen ist unstrittig eine wichtige Angelegen-
heit, für die ein Bürgerentscheid zulässig ist. Nach Abwägung
aller Gesichtspunkte kommt die Verwaltung in der Gesamtbe-
trachtung zum Ergebnis, dass ein Bürgerentscheid bei diesem
wichtigen Thema die richtige Verfahrensweise ist.
3. Datum des Bürgerentscheids
Der Bürgerentscheid soll am Sonntag, 14. März 2021 zusam-
men mit der Landtagswahl stattfinden. Damit wird voraus-
sichtlich eine höhere Wahlbeteiligung erreicht. Auch werden
Amtliche so der Verwaltungsaufwand und die Kosten des Bürgerent-
scheids erheblich reduziert.
Bekanntmachungen 4. Kommunikationskonzept – Umfassende Information
der Bürgerschaft
Aus dem Gemeinderat Bei der Entscheidung über den Standort des Seniorenzent-
Sitzung vom 24.11.2020 rums sind viele Argumente und Aspekte von Bedeutung. Daher
ist es sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger über die Ent-
Grünkraut Gemeinsam Gestalten scheidungsgrundlagen umfassend zu informieren. Dies soll
Seniorenzentrum insbesondere durch die im Folgenden dargestellten Maßnah-
– Beratung und Entscheidung über die Durchführung men erfolgen. Die darin aufgeführten öffentlichen Sitzungen
eines Bürgerentscheides zum Standort des Senioren- und Veranstaltungen stehen immer unter dem Vorbehalt, dass
zentrums sie aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pande-
– Beratung und Beschlussfassung zum Informations- mie so stattfinden können. Gegebenenfalls müssen die For-
und Kommunikationskonzept mate pandemiebedingt verändert werden.
– Beratung und Beschlussfassung über eine fachliche
Moderation / Beratung / Begleitung des Beteiligungs- a) Logo zum Beteiligungsprozess und zum Bürgerentscheid
prozesses Es macht Sinn, den gesamten Beteiligungsprozess unter
einem bestimmten Logo mit entsprechendem Wiedererken-
Der Gemeinderat hatte am 03.11.2020 die Verwaltung beauf- nungswert zu veröffentlichen.
tragt, in der Sitzung am 24. November 2020 ein Konzept sowie Ein Entwurf wurde in der Sitzung vorgestellt.
einen Zeitplan für einen Bürgerentscheid zur Beschlussfas-
sung vorzulegen. b) Internetseite zum Seniorenzentrum
- Unter den Domains www.buergerentscheid.gruenkraut.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Bürgerent- de bzw. www.senioren-gruenkraut.info wird eine zent-
scheid rale Informationsplattform eingerichtet, auf der alle Infor-
• Der Gemeinderat kann mit der Mehrheit von 2/3 aller mationen eingestellt werden. Diese Seite wird mit der
Mitglieder (in Grünkraut also 9 Stimmen) einen Bür- Startseite des Internetauftritts der Gemeinde www.gru-
gerentscheid für eine wichtige Angelegenheit der enkraut.de verlinkt. Die Internetseite soll vor Weihnach-
Gemeinde beschließen. ten frei geschaltet werden.
• Der Bürgerentscheid muss innerhalb von 4 Monaten - Sämtliche Informationen und Berichte werden für jeder-
nach dem Beschluss des Gemeinderats durchgeführt mann zugänglich veröffentlicht.
werden. - Wichtige Unterlagen stehen zum Download zur Verfü-
• Den Bürgern muss die innerhalb der Gemeindeor- gung.
gane (dies sind nach § 23 GemO der GemeinderatNummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 5
- Die Seite wird laufend mit aktuellen Informationen fort- men können. Falls jemand tatsächlich verhindert sein sollte,
geschrieben. so kann er die gesamte Veranstaltung im Anschluss nachträg-
- Die Bürgerinnen und Bürger können per Email Beden- lich im Internet nochmals ansehen.
ken und Anregungen in den Prozess einbringen und Fra-
gen an die Verwaltung bzw. an den Moderator stellen. ➢ Freitag, 19. Februar 2021, 17.00 Uhr:
- Die WEB-Seite wird so strukturiert, dass sie schließ- Öffentliche Veranstaltung zu den geplanten Angebo-
lich in den wesentlichen Inhalten Basis für die offizielle ten des Seniorenzentrums
Info-Broschüre ist, die spätestens am 20. Tag vor dem Informationsveranstaltung der Senioren- und Ehrenamtsbe-
Bürgerentscheid an alle Haushalte versandt wird und auftragten zu den geplanten Angeboten des Seniorenzent-
außerdem auf der Webseite zum Download zur Verfü- rums. Praktiker/innen aus Pflegeeinrichtungen erklären, was
gung steht. Tagespflege, Kurzzeitpflege, betreutes Wohnen und Pfle-
c) Öffentliche Sitzungen des Gemeinderats und des Pro- ge-Wohngemeinschaften sind und beantworten Fragen der
jektbeirats Besucher/innen und Streaming-Teilnehmer/innen aus Grün-
mit anschließender Berichterstattung im Mitteilungsblatt kraut.
➢ Dienstag 08. Dezember 2020: öffentliche Sitzung des
Gemeinderats ➢ Freitag, 26. Februar 2021, 17.00 Uhr:
Beratung über Öffentliche Veranstaltung mit allen Informationen zur
• Kostenschätzungen des Büros Wurm für die Ertüchti- Standortentscheidung
gung des Feuerwehrgebäudes in der Ortsmitte und die Information über alle relevanten Aspekte für die Standortent-
Alternative „Neubau an anderem Standort“, incl. der scheidung und Beantwortung von Fragen der Besucher/innen
alternativ anfallenden Abbruchkosten für die beste- und Streaming-Teilnehmer/innen aus Grünkraut.
henden Feuerwehr-/Bauhofgebäude
• Sichtweise des Kreisbrandmeisters und des Feuer- f) Samstag, 27. Februar 2021: „Marktplatz“ mit Informa-
wehrkommandanten zum Standort der Feuerwehr tionsständen
An verschiedenen Standorten in Grünkraut - z.B. vor dem
➢ Dienstag 19. Januar 2021: öffentliche Sitzung des Feuerwehraus, dem Grundstück Brühlacker usw. – werden
Gemeinderats Informationsstände aufgebaut, an denen sich Interessierte
Beratung über über die verschiedenen Aspekte der Standortentscheidung
• Ergebnisses des Gutachterausschusses der Stadt Wan- informieren und mit jeweiligen Experten diskutieren können.
gen zur Wertermittlung für die bestehenden Feuer-
wehr-/Bauhofgebäude g) Informationsreihe im Mitteilungsblatt der Gemeinde
• Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde für die bei- möglichst auf Seite 3 sowie der Webseite mit folgenden
den Standortalternativen Themen:
• Sichtweise der Stiftung Bruderhaus Ravensburg als 11.12.2020 Die Angebote des Seniorenzentrums:
zukünftiger Betreiber des Seniorenzentrums - Was sind Kurzzeitpflege, Tagespflege u.
• Sichtweise von weiteren Fachleuten aus dem Bereich Standort des ambulanten Dienstes?
„Senioren und Pflege“ 18.12.2020 Die Angebote des Seniorenzentrums:
• Zeitpläne für die Realisierung des Seniorenzentrums - Was sind Pflege-Wohngemeinschaften
• Weitere Aspekte, z.B. Architektur Gemeindezentrum, und betreutes Wohnen?
zeitliche Realisierung 15.01.2021 Die Standorte:
- Wie geeignet sind die Standorte für ältere
➢ Montag, 25. Januar 2021: Menschen?
öffentliche Sitzung des Projektbeirats „Grünkraut Gemein- 22.01.2021 Die Ortsmitte:
sam Gestalten“ - Wie könnte die Ortsmitte zum Begeg-
Beratung über nungs-und Lebensraum für alle werden
• eine abschließende Stellungnahme zur Standortent- 29.01.2021 Architektur und Wohnungsbau:
scheidung - Wohnungsbauentwicklung, Architektur
• Raumprogramm für das Seniorenzentrum Ortsmitte, Ergebnisse Büro Sieber
05.02.2021 Die Feuerwehr:
➢ Dienstag, 26. Januar 2021: öffentliche Sitzung des - Bedeutung der Standortentscheidung für
Gemeinderats die Feuerwehr
Bericht über die Inhalte der Informationsbroschüre zum Bür- 12.02.2021 Das Geld
gerentscheid - Wer finanziert was?
Beschluss über 19.02.2021 Sichtweise Bürgerinitiative „Hände weg vom
• die konkrete Fragestellung für den Stimmzettel Grünkrauter Gemeindezentrum“
• Auffassung des Gemeinderates zum Standort des Seni- 26.02.2021 Sichtweisen des Projektbeirats „Grünkraut
orenzentrums Gemeinsam Gestalten“, der Stiftung Bru-
derhaus Ravensburg und der Seniorenbe-
d) Seniorennachmittag im Januar oder Februar 2021 auftragten
Im Januar oder Februar 2021 soll in der Festhalle ein Senio- 05.03.2021 Sichtweise des Gemeinderats und des Bür-
rennachmittag mit Informationen zur Standortentscheidung germeisters
stattfinden. Der genaue Termin wird noch festgelegt. 12.03.2021 FAQ`s – Wichtige Fragen und Antworten
e) Öffentliche Informationsveranstaltungen mit Livestre- h) Informationsbroschüre für alle Wahlberechtigen mit fol-
aming am 19. und 26. Februar 2021 gendem Inhalt:
Diese öffentlichen Veranstaltungen sollen „hybrid“ durch- a) Vorwort des Bürgermeisters
geführt werden (Präsenz-Streaming und Online-Konferenz). b) Kurze Beschreibung, um was es geht (mit Lageplan
Damit soll gewährleistet werden, dass alle, die aufgrund ihrer beider Standorte) mit ganz kurzem Rückblick auf das
Gesundheit nicht kommen können oder wollen oder aufgrund bisherige Verfahren und Erklärung der Wirkungen des
Corona keinen Platz mehr bekommen haben, die Möglichkeit Bürgerentscheides
erhalten, die Veranstaltung live mit zu verfolgen und durch c) Aspekte für die Standortentscheidung
die geplante Hybrid-Präsentation auch online aktiv teilneh-Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
• Eignung für Seniorinnen und Senioren Bebauungsplan „Buchenstraße“ und die örtlichen Bau-
• Entwicklung der Ortsmitte zum Begegnungs- und vorschriften hierzu:
Lebensraum - Beratung und Billigung des Planentwurfs
• Bauliche Entwicklung der Feuerwehr - Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie förm-
• Wohnbauentwicklung in Grünkraut liche Beteiligung der Behörden und sonstige Träger
• Mögliche Kosten für die Gemeinde, Verfahren zur Aus- öffentlicher Belange
wahl eines Investors Am 10. Mai 2016 erfolgte der Aufstellungsbeschluss. Nach
• Vorhandene Infrastruktur (Dorfanger, Pfarrstadel) intensiver Planung und Besichtigung anderer Baugebiete
• Städtebauliche Beurteilung und Architektur (derzeit und beschloss der Gemeinderat am 11.12.2018 die vorgestellte
künftig) Variante 6.4 in Kombination mit der Variante 6.3. Es sollten im
• Weitere Aspekte: nördlichen Bereich doch Einfamilienhäuser vorgesehen wer-
- Anbindung an „Haus der Mitte“ den, so wie in einem früheren Planungsstadium schon einmal.
- Erweiterungsmöglichkeiten
- Zeitliche Realisierung Ziel des Gebiets war eine verdichtete Bauweise.
d) Stellungnahme des Gemeinderats und des Bürgermeis-
ters Im März 2019 wurde die Erschließungsplanung vergeben. In
e) Meinungen der Beteiligten und Betroffenen: der Zwischenzeit erfolgten die Entwässerungsplanung sowie
- Feuerwehr eine Feinabstimmung.
- Projektbeirat „Grünkraut Gemeinsam Gestalten“ Der vorgelegte Entwurf war aus Sicht der Verwaltung
- Stiftung Bruderhaus Ravensburg beschlussreif, sodass das restliche Verfahren zügig zum
- Seniorenbeauftragte der Gemeinde Grünkraut Abschluss gebracht werden kann. Es wurde noch eine Dach-
- Wissenschaftliche Sichtweise begrünung bei Flachdächern mit vorgesehen.
- Bürgerinitiative „Hände weg vom Gemeindezentrum“
f) Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten Zwei Vertreter des Planungsbüros Sieber gingen ausführ-
g) Im Überblick (Ampel) lich auf die geplanten Festsetzungen ein, erläuterten den aktuel-
len Stand und standen für die zahlreichen Fragen des Gremiums
5. Begleitung durch das Büro LEITZ Verwaltung und Wirt- zur Verfügung. Es ging hierbei unter anderem um die Gebäude-
schaft größen, mögliche strengere Vorgaben hinsichtlich Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung soll in dem intensiven arbeitsauf- und genutzter Energien, Ökologie, Bauweise und auch, ob der Lini-
wändigen Prozess der Bürgerbeteiligung durch das Büro enbus nicht durch die Buchenstraße über den Gullener Kirchweg
LEITZ Verwaltung und Wirtschaft aus Ertingen unterstützt zur Bundesstraße geleitet werden könnte.
werden. Herr Leitz war bis 2014 16 Jahre lang Bürgermeister Die weiteren Schritte (Billigung des Entwurfs, weitere Öffentlich-
der Gemeinde Ertingen (ca. 5.400 Einwohner) im Landkreis keitsbeteiligung und Anhörung von Behörden) wurden letztlich
Biberach und ist seither als Berater in den Bereichen Verwal- mehrheitlich , wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, beschlossen.
tung und Wirtschaft tätig.
Protokoll der vorausgegangenen Sitzung und Bekannt-
Für die Vorbereitung des Bürgerentscheides und der damit gabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
verbundenen intensiven Öffentlichkeitsarbeit soll er folgende Die Protokolle vom 13. und 20. Oktober sowie 3. November
Aufgaben übernehmen bzw. daran mitwirken: 2020 wurden genehmigt. Es gab keine bekanntzugebenden
- Erstellung/Redaktion/Gestaltung einer Internetplattform Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen.
- Erstellung/Redaktion/Gestaltung einer Informationsbro- Bekanntgaben
schüre -
Absage des Bundeswettbewerbs „Naturstadt – Kommu-
- Vorbereitung und Mitwirkung bei den öffentlichen Informa- nen schaffen Vielfalt
tionsveranstaltungen mit Livestreaming (incl. Bereitstellung Bürgermeister Lehr teilte mit, dass die Bewerbung am
der notwendigen Technik) Bundeswettbewerb leider keinen Erfolg hatte und die
- Vorbereitung und Mitwirkung bei der Informationsveran- Gemeinde nicht als Preisträger ausgewählt wurde. 322
staltung („Marktplatz“ mit Informationsständen). Projektideen wurden eingereicht. Aber nur 40 konnten
ausgezeichnet werden. Nichts destotrotz versuche man
Die Kosten betragen ca. 9.850 € zuzüglich Fahrtkosten. dennoch, gemeinsam mit dem Verein PflanzreWir auch in
Zukunft gemeinsame Aktionen, wie beispielsweise zuletzt
In einer intensiven Diskussion wurde das Für und Wider eine die Pflanzaktion in Gruben, durchzuführen.
Bürgerentscheids beraten. So wurde einerseits u.a. die Mei-
nung vertreten, dass die Gemeinderäte dafür gewählt seien, - Finanzielle Situation der Gemeinde
solche Entscheidungen zu treffen. Zudem müsse es gelingen, Kämmerer Fiesel brachte den Gemeinderat auf den aktu-
dieses komplexe Thema, mit dem sich viele Experten, hier ins- ellen Stand. Von den erwarteten 2,5 Mio. € Gewerbesteuer
besondere der Projektbeirat, schon seit 3 Jahren damit befas- könne man nach derzeitigem Stand mit rund 1,5 Mio. €
sen, den Bürgerinnen und Bürgern umfassend zu vermitteln, rechnen. Einmalige Staatliche Mittel in Höhe von 635.000 €
damit auf einer guten Wissensbasis diese wichtige Entschei- wurden der Gemeinde als Kompensationszahlung zusätz-
dung getroffen werden kann. Der Aufwand hierfür sei groß, lich in Aussicht gestellt. Am Ende rechne die Kämmerei
aber auch wichtig. Andererseits wurde bei diesem wichtigen derzeit mit einem Fehlbetrag bei der Gewerbesteuer im
Thema ein Bürgerentscheid genau als die richtige Verfahrens- Jahr 2020 von ca. 350.000 €.
weise gesehen, um eine möglichst breite Akzeptanz in der
Bevölkerung zu erreichen. Hierzu müsse in den kommenden -
Ablehnung des Antrags auf Geschwindigkeitsreduzierung
Wochen und Monaten dann ausführlich informiert werden, um in Menisreute
allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, sich Von Seiten des Gemeinderats und Anlieger kam
mit der Thematik befassen zu können. die Bitte nach einer Geschwindigkeitsreduzierung
in Menisreute. Die Verwaltung unterstützt solche
Die Durchführung des Bürgerentscheids wurde schließlich Anträge und hatte dies in der Vergangenheit regel-
mit der erforderlichen Mehrheit von 2/3 aller Mitglieder des mäßig für die Bereiche Menisreute, Groppach, Rit-
Gemeinderats beschlossen, dem Kommunikationskonzept teln und auch Friedach beantragt.
zugestimmt und die erforderlichen Finanzmittel im Haushalts- Es fand eine erneute Überprüfung statt durch die Straßen-
plan 2021 bereitgestellt. verkehrsbehörde das Landratsamtes statt. Der Gemeinde
wurde mitgeteilt, dass Verkehrszeichen grundsätzlich nurNummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 7
dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonde-
ren Umstände zwingend geboten ist. Die Unfalllage im
Bereich Menisreute sei nach Auskunft der Polizei nach wie
vor unauffällig. An der Gefahrenlage habe sich seit 2018
nichts verändert. Eine Gefahrenlage, die über das normale
Maß hinausgehe, sei demnach nicht ersichtlich. Die vom
Einladung Verbandsversammlung AZV
Landratsamt durchgeführten Geschwindigkeitsmessun- ZurEinladung
Sitzung der zur Verbandsversammlung
Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweck-
gen haben ebenfalls zu keinen nennenswerten Auffälligkei- verbandes Grünkraut-Schlier am
ten geführt. Die untere Straßenverkehrsbehörde kam nach Donnerstag, 10. Dezember
Zur Sitzung der Verbandsversammlung 2020um 19:00Grünkraut-Schlier
des Abwasserzweckverbandes Uhr am
Anhörung der Polizei und dem Straßenbauamt zu dem laden wir Sie sehrDonnerstag, herzlich in die Turn- und
10. Dezember 2020 um 19:00 Uhr
Festhalle Wet-
Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Geschwin- zisreute, Jahnstraße 45, Schlier-Wetzisreute ein.
digkeitsbeschränkung wegen einer überdurchschnittli- Tagesordnung
laden wir Sie sehr herzlich in die Turn- und Festhalle Wetzisreute, Jahnstraße 45, Schlier-
Wetzisreute ein.
chen Gefahrenlage nicht gegeben sind. Verwaltung und 1. Zufahrtsbrücke zur Kläranlage:
Gemeinderat bedauerten die Entscheidung. Gleichzeitig - Zustandsbericht
Tagesordnung
wurde zugesichert, dass man an dem Thema, wie auch in - Sanierungsbeschluss
1. Zufahrtsbrücke zur Kläranlage:
anderen Bereichen der Gemeinde, beharrlich dranbleibe. - Beauftragung
- Zustandsbericht Ingenieurbüro
2. Bericht des Betreuungsbüros Jedele & Partner
- Sanierungsbeschluss
- Beauftragung Ingenieurbüro
- Gemeindeeigene naturnahe Grünflächen statt möglichem - Vorstellung der Investitionsmaßnahmen 2021 - Betriebs-
Förderprogramm Blühäcker 2. bericht
Bericht des2020
Betreuungsbüros Jedele & Partner
- Vorstellung der Investitionsmaßnahmen 2021
Die Verwaltung wurde u.a. aus dem Gemeinderat ange- 3. Haushaltsplan 2021 mit Finanzplanung und Stellenplan
- Betriebsbericht 2020
fragt, ob nicht ein Förderprogramm für Blühflächen auf- -
3.
Beratung und Beschlussfassung
Haushaltsplan 2021 mit Finanzplanung und Stellenplan
gelegt werden könnte. In der Gemeinde Berg gebe es ein 4. Bericht des
- Beratung und Betriebsleiters
Beschlussfassung
solches für die (zeitweise) Umwandlung von Äckern in 5. 4.Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und dessen Stellver-
Bericht des Betriebsleiters
Blühflächen. Dort werde der Ertragsausfall ersetzt. Nach- treter/in für die Jahre 2021/2022
dem die Landwirte für 2021 planen müssen wurden die 6. 5.Verschiedenes
Wahl des/der Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter/in
für die Jahre 2021/2022
Gemeinderäte gefragt, ob die Verwaltung ein solches Kon- Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
6. Verschiedenes
zept kurzfristig entwickeln solle. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Der Vorschlag der Verwaltung war ein anderer Ansatz. Mit freundlichenImGrüßen Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Im Gespräch mit mehreren Experten, unter anderem Katja Liebmann
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
dem Landschaftserhaltungsverband (LEV), wurde klar,
dass besser nach dauerhaften/nachhaltigeren Lösungen Mit freundlichen Grüßen
gesucht werden soll. Denn kein Landwirt habe Interesse
daran, seinen Ackerstatus zu verlieren. Weiterhin habe der
LEV eigene Förderprogramme, die den Landwirten aller-
dings keinen vollen Ausfall ersetzen. Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)
Katja LiebmannBekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen in einem ersten Schritt, Baden-Württemberg Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
zusammen mit dem LEV, zuerst einmal die kommunalen - Meldestichtag
Anstalt des öffentlichen
zur Veranlagung Rechts - 2021 ist der 01.01.2021
zum Tierseuchenkassenbeitrag
Flächen im Hinblick auf eine naturnahe Anlage und Pflege Hohenzollernstr. 10, 70178
Die Meldebögen werden Mitte Dezember Stuttgart
2020 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Mel-
zu untersuchen. Die Gemeinderäte erklärten sich damit ein- Meldestichtag
dung begründet sich auf § 31 zur Veranlagung
des Gesetzes zur Ausführung des zum Tierseuchenkassenbei-
Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der
Beitragssatzung.
verstanden, dass zunächst ein Vorschlag der Verwaltung trag 2021 ist der 01.01.2021
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2021 meldepflichtig.
zur späteren Diskussion im Gemeinderat erarbeitet wer- Die Meldebögen
Die uns bekannten Viehhändler, werden
Vieheinkaufs-Mitte Dezember 2020erhalten
und Viehverwertungsgenossenschaften versandt.
Mitte Januar
den soll.
2021 einen Meldebogen.
Sollten Sie bis zum 01.01.2021 keinen Meldebogen erhal-
ten haben, rufen Sie uns Schweine
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
bitte an. Ihre Pflicht zur Mel- dung
Pferde
begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tier-
Schafe
Hühner
gesundheitsgesetzes in Verbindung Truthühner/Puten
mit der Beitragssatzung.
Viehhändler
Meldepflichtige Tiere (Vieheinkaufs-
sind: Bienenvölker (sofern und Viehverwertungsgenossen-
nicht über einen Landesverband gemeldet)
Einladung zur Gemeinderatssitzung schaften)
Nicht zu meldensind sind: zumwerden 1. aus
Rinder Februar
einschließlich 2021Wisenten
Bisons, meldepflichtig.
und Wasserbüffel. Die Die uns
Daten
der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere)
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am bekannten Viehhändler,herangezogen.Vieheinkaufs- und Viehverwertungs-
Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen,
Dienstag, 8. Dezember 2020, 19.00 Uhr, genossenschaftenGänse erhalten
und Enten Mitte Januar 2021 einen Melde-
in der Festhalle statt. bogen.
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten,
entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
Wir laden alle Interessierten herzlich ein. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer
Pferde
Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort.
Schweine
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen
Tagesordnung: Schafe
Veterinäramt gemeldet werden.
Öffentlich: Hühner
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchen-
kasse BW, bis 15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung
1. Bürgerfragestunde Truthühner/Puten
an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informa-
tionsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf un-
2. Ertüchtigung/Sanierung des Feuerwehrgebäudes in der Meldepflichtige Tiere sind:
serer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Ortsmitte Bienenvölker (sofern
Es wird noch auf die Meldepflicht nicht über
von Bienenvölkern einenDieLandesverband
hingewiesen. Völkermeldungen der Imker an gemel-
ihren
örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker
- Vorstellung durch das Architekturbüro Wurm und det)
nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die
Gegenüberstellung der Kosten für einen Neubau Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Nicht zu melden sind:
3. Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle „Sonnenhof“ Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tier-
Rinder
seuchenkasse einschließlich Bisons, Wisenten
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. und
Zudem können Sie, Wasserbüf-
als gemeldeter Tierbesit-
- Vergabe der Planungsleistungen zer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.
fel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts-
4. Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Durchfüh- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de
rung des Bürgerentscheides am 14.03.2021 Nicht meldepflichtig sind u. a. gefangengehaltene Wild-
5. Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes tiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse
Um die Hygienevorschriften und die Abstandsregeln ein- und Enten
halten zu können, ist die Anzahl der Sitzplätze begrenzt. Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine ande-
Wir bitten um Verständnis, dass nach Belegung der Sitz- ren beitragspflichtigen Tiere (s. o.) gehalten, entfällt derzeit die
plätze deshalb leider keine weiteren Zuhörer*innen zuge- Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
lassen werden können. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem
landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhal-
Holger Lehr, Bürgermeister tung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamt-
tierbestand je Standort.Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse
muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinär-
amt gemeldet werden.
Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis
15.01.2021 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW Fundamt
bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die
Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über Gefunden wurde
das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt - Einkaufstasche mit zwei Stoffbeuteln inneliegend
wird. (Bäckerei Glahs).
Das Informationsblatt finden Sie auch auf unserer Homepage Zu erfragen beim Bürgermeisteramt.
unter www.tsk-bw.de.
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hinge-
wiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen
Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Lan-
desverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert Informationen
oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände
angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchen-
kasse gemeldet werden. Personalausweise werden ab 01.01.2021
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
teurer!
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse
Die Gebühr für den Personalausweis erhöht sich von 28,80
sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem kön-
Euro auf 37,00 Euro für Bürger ab dem 24. Lebensjahr. Der
nen Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemel-
Personalausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für jün-
deter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. gere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre gültig ist,
Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, ändert sich nichts; hier wird eine Gebühr von 22,80 € fällig.
E-Mail: beitrag@tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Weitere geplante Änderungen sind die Pflicht zur Abgabe
des Fingerabdrucks (ab Herbst 2021), sowie Passbilder in
digitaler Form (voraussichtlich ab Mai 2025).
Rathaus ist geöffnet Neue Personalausweise können noch bis zum 30.12.2020
zum alten Preis beantragt werden.
Das Rathaus ist - nach vor- Auskünfte, sowie Termine zur Beantragung eines Perso-
heriger Terminabsprache - nalausweises erhalten Sie im Bürgerbüro, Frau Klink, Tele-
offen fon 0751/7602-26.
Wir sind auch weiterhin Ihre
gerne für alle Ihre Anliegen Gemeindeverwaltung Grünkraut
da!
Um die Abstandsrege-
lungen gewährleisten zu ADVENTSLICHT - Stationen 2020
können, ist es jedoch not- * Rathaus / Bücherei
wendig, für Ihren persönli- * EDEKA Sternagel
chen Besuch einen Termin * Bäckerei Glahs
zu vereinbaren. * Haus der Mitte
* Katholische Kirche
Sie erreichen die Gemein-
* Katholisches Gemeindehaus
deverwaltung ansonsten
* Grundschule
Bitte beachten Sie, dass selbstverständlich auch tele- * Kindergarten St. Christophorus
laut neuer Corona-Verordnung, fonisch unter 0751/7602-0 * Kinderhaus St. Nikolaus
in allen öffentlichen Gebäuden oder per E-Mail
eine Maskenpflicht besteht. (info@gruenkraut.de) Herzlichen Dank allen, die eine der Stationen betreuen und
Hinweis in eigener Sache: Bitte klingeln Sie, wenn Sie einen allen, die mit ihren Texten diese besondere Adventszeit in
Termin haben. Sobald sich jemand an der Gegensprechan- unserem Ort bereichern!
lage meldet, können wir die Türe für Sie öffnen. Petra Voß
Ein Adventsstern
Ein Stern begleitet uns durch den Advent, er soll ein Sym-
bol der Nachbarschaft - gerade in der dunklen Jahreszeit
Möchten Sie das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grün- - sein und uns dazu aufmuntern, füreinander da zu sein.
kraut abonnieren, kündigen oder haben eine Reklama- Wer möchte, kann sich diesen Adventsstern basteln, bema-
tion, dann wenden Sie sich bitte direkt an Druck + Verlag len und als Zeichen der Gemeinschaft ins Fenster hängen.
Wagner in Kornwestheim. Beim abendlichen Spaziergang können wir uns an diesen
Tel.: 07154/8222-22 oder E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de Sternen in der Adventszeit erfreuen.
Machen Sie mit: Die Bastelanleitung gibt es ab dem 1.
Advent in der Bücherei, im Haus der Mitte oder zum down-
loaden unter www.gruenkraut.deNummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 9
Sind Sie gut vorbereitet auf den kommenden Genießer-Gutschein der Region Waldburg
Winter? Sie brauchen noch ein Geburtstagsgeschenk oder ein kleines
Informationen zum Winterdienst auf den Gehwegen der Dankeschön - der Genießer-Gutschein der Region Waldburg
Gemeinde Grünkraut bietet für jeden das Richtige. In Gastronomie, bei Direktver-
marktern und bei kulturellen Veranstaltungen können die Gut-
Der erste Schneefall… scheine in der Region Waldburg eingelöst werden. Einen Flyer
Sobald Sie aus dem Haus kommen, sind Sie zuerst Fußgän- mit den Anbietern erhalten Sie beim Gästeamt. Den Gutschein
ger oder Radfahrer. Egal ob es nur der Gang zur Bushaltestelle können Sie in jeder Höhe ausstellen lassen und er ist in allen
an der nächsten Straßenecke ist oder die Fahrt mit dem Fahr- sechs Gästeämtern der Region Waldburg erhältlich. Weitere
rad zum Einkaufen in den Ortskern, wir alle sind angewiesen Informationen: Gästeamt Grünkraut Tel. 0751-7602-11.
auf sichere Wege, die uns ein Gehen und Fahren abseits vom
Fahrzeugverkehr ermöglichen.Insbesondere Kinder, Behin-
derte oder ältere Menschen sind auf begehbare und befahr-
bare Wege angewiesen.
Wer ist räum- und streupflichtig?
Die Straßenanlieger sind räum- und streupflichtig. Das sind die
Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grund-
stücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt
oder einen Zugang haben. Sind mehrere Straßenanlieger für
dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gemeinsame Ver-
antwortung, dass die Räum- und Streupflicht ordnungsge-
mäß erfüllt wird.
In welchem Umfang muss die Räum- und Streupflicht
durchgeführt werden?
Gehwege für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, müs-
sen auf solche Breite von Schnee oder Eis geräumt werden,
dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet und ein Begeg-
nungsverkehr möglich ist. Sie sind in der Regel mindestens
auf 1,00 m Breite zu räumen. Dies gilt auch für seitlich und
hinter dem Grundstück verlaufende Gehwege.
Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlie-
ger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Falls
Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, müssen
beidseitig Flächen in einer Breite von 1,00 Metern am Rande
der Fahrbahn geräumt werden. In verkehrsberuhigten Berei-
chen sind Flächen in einer Breite von 1,50 Metern zu räumen.
Welche Hilfsmittel darf ich nutzen?
Grundsätzlich gilt: Räumen vor streuen.
Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt
oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden
Streumitteln ist verboten.
Was ist weiterhin vom Schnee freizuhalten?
Weiterhin haben Anlieger, die an Haltestellen für öffentliche
Verkehrsmittel oder für Schulbusse liegen, die Gehwege so
von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu bestreuen, dass ein
gefahrloses Zusteigen und Aussteigen gewährleistet ist. Nach
Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Stra-
ßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abzie-
hen kann. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf
die Gehwege oder die Fahrbahn geschafft werden!
Wann muss ich meiner Räumpflicht nachkommen?
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feier-
tags bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach die-
sem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt,
ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und
zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Was ist, wenn ich meinen Winterwartungspflichten nicht
nachkomme?
Sollten Sie sich nicht an ihre Pflichten halten, so handeln Sie Ist Ihre Hausnummer
ordnungswidrig. gut erkennbar?
Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße zwischen 5,- bis 1.000,-
€ geahndet werden. Im Notfall kann das entscheidend für
Sollten Personen zu Schaden kommen, sind Sie haftbar und rasche HILFE durch den ARZT oder den
müssen unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequen-
zen rechnen.
Rettungsdienst sein!Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
Traditionelle Kranzaktion des Kath. Frauenbunds
Etwas anders als die
Jahre zuvor ging es
dieses Jahr im
Pfarrstadel zu und
trotzdem haben die
Frauen vom Frau-
enbund wieder ein
tolles Sortiment an
Adventskränzen
hergestellt. Ob in
Zweierteams - nach
Absprache - im
Pfarrstadel oder
zuhause in der
Garage oder im
Bastelkeller -
Kränze jeglicher Art
konnten in der
Woche vor dem 1.
Advent im Pfarrsta-
del erworben wer-
den.
Danke an den Weihnachtsbaumspender
Christbaum auf dem Dorfplatz
Prachtvoll schmückt der diesjährige Christbaum unseren Dorf-
platz vor dem Rathaus und stimmt uns auf das bevorstehende
Weihnachtsfest ein.
Ein herzliches Dankeschön an Familie Fuchs aus der Buchen-
straße, die uns den Baum gespendet haben und die Männer
vom Bauhof für das professionelle Fällen und Aufstellen des
Baumes.
Herzlichen Dank an den Kath. Frauenbund für den kunstvoll
gefertigten Adventskranz für das .Nummer 49 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 11
Unser Weihnachtsbaum vom Rathaus soll Wegfall des kostenlosen Windelsackes
schöner werden ab 1. Januar 2021
Hallo liebe Kinder, In der Kreistagssitzung am 20.10.2020 hat das Gremium
wir brauchen eure Hilfe! Noch ist unser Weihnachtsbaum die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zum 01.01.2021
ziemlich langweilig und leer. Wir würden uns sehr über beschlossen. In diesem Zuge wurde der Wegfall des kos-
Sterne, Anhänger, Basteleien, etc.... freuen. Eurer Fanta- tenlosen Windelsackes, den der Kreistag am 09.07.2020
sie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Gerne könnt ihr die mehrheitlich beschlossen hat, nochmals bestätigt.
bunten Basteleien im Vorzimmer des Bürgermeisters oder Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Städte und
bei Frau Jehle im Rathaus abgeben. Als Belohnung dürft Gemeinden anteilig noch bis Jahresende kostenlose Win-
ihr euch aus dem Nikolaussack etwas herausnehmen. Bitte delsäcke an die Berechtigten ausgeben. Ab dem neuen
nur eine Sache, so dass viele Kinder glücklich gemacht Jahr entfällt auch die Möglichkeit, die Windelsäcke kos-
werden können. tenfrei auf den Entsorgungszentren abzugeben.
Herzlichen Dank für eure Hilfe! Für die Entsorgung von Windeln und Inkontinenzprodukten
Euer Team aus dem Rathaus stehen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin Zusatz-Ab-
fallsäcke sowie die Restmülltonne zur Verfügung. Die
Zusatz-Abfallsäcke können bei den Städten und Gemein-
den sowie bei den bekannten Verkaufsstellen erworben
werden. Bestellungen für größere Restmülltonnen, die im
2-wöchentlichen Rhythmus geleert werden, nehmen die
Bürgerbüros des Landkreises - Bereich Service Abfallwirt-
schaft - an. Eine Verwiegung findet nicht statt.
Klimaschutz
Wir fangen an ...
Jeden Tag verbringen wir mehr oder weniger Zeit im Badezim-
mer. Duschen, Zähneputzen, Rasieren, Eincremen. Welcher
Geruch soll es heute sein? Die Rosencreme, das Pfefferminz-
deo, das Kokosshampoo oder das Sportduschgel? In vielen
Bädern quellen die Schränke mit verschiedenen Varianten
an Kosmetik- und Hygieneartikeln über. Hunderte kleine und
große Verpackungen, Deodosen, Sprühflaschen oder Einmal-
produkte wie Rasierer oder Damenhygiene. Doch wie wirkt
Abfall-Info sich unser Konsum dieser Artikel auf unsere Umwelt aus und
was kann ich dagegen tun?
Aus diesem Grund wollen wir in der ersten Woche unserer Umwel-
tideen eine kleine Expedition in dein Badezimmer machen. Wie
du Großes bewirken kannst, wenn du in deinem Badezimmer den
Anfang machst, wollen wir dir diese Woche zeigen.
Öffnungszeiten Dir ist sicher bewusst, dass wir ein enormes Problem aufgrund
Wertstoffhof unseres Plastikmülls haben. Die Weltmeere und die Mägen
Jeden Dienstag vieler Tiere sind gefüllt damit. Die Fakten kennt jeder! Neben
14.30 - 18.30 Uhr der Verpackung können auch Inhaltsstoffe, wie beispielsweise
(Beim Anwesen Fuchs, Mikroplastik oder künstliche Duftstoffe, durch unseren tägli-
Buchenstraße 4) chen Konsum in die Umwelt gelangen.
Und jeder, auch DU, kannst mit deinem kleinen Beitrag in dei-
Grüngutplatz nem Badezimmer Großes dagegen unternehmen!
Also ab in dein Badezimmer: Was sind deine Lieblingsartikel,
geschlossen ohne deren Hilfe du morgens das Haus nicht verlässt? Wie
Bitte beachten Sie, dass bis zum 13. März 2021. entsorgst du sie? Kann man die Einzelteile getrennt entsor-
laut neuer Corona-Verordnung,
in allen öffentlichen Gebäuden gen? Wie oft kaufst du diese neu? Wie sind sie verpackt und
eine Maskenpflicht besteht. was für schädliche Inhaltsstoffe enthalten sie?
Inzwischen gibt es in vielen Drogerien eine große Auswahl
an Produkten, die deine tägliche Pflegeroutine nachhalti-
ger gestalten können. Da gibt es zum Beispiel das festes
Haarshampoo, welches ohne Plastikverpackung auskommt
Leerung Papiertonne (Tipp von uns: in unserer Umgebung ist der Kalkgehalt im
Die nächste Leerung der Papiertonne in Grünkraut findet am Trinkwasser etwas höher, daher hinterlässt eine Haarseife
Dienstag, 8. Dezember 2020 statt. einen Film auf den Haaren. Aus diesem Grund lieber das feste
Haarshampoo wählen). Auch dein Duschgel, die Handseife
und die Rasierseife gibt es, wie zu Omas/Mamas Zeiten, in
einer festen Variante. Wenn du kein Fan von fester Seife bist,
kannst du das Angebot von Nachfüllstationen in vielen Dro-
gerie- oder Unverpacktläden der Umgebung nutzen. So wird
aus deiner Einwegseife eine Mehrwegseife!findest du ihn auch digital. Wir freuen uns auf deine Rückmeldung!
Wir-fangen-an@web.de oder leander.missbach@gvv-gullen.de
Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 49
…Machst du mit?
In die Kategorie der Kosmetik fallen auch die Hygieneartikel
der Frau. Auch hier gibt es nachhaltige Möglichkeiten, die dir
sogar viele Vorteile schenken. Kennst du die Menstruations-
tasse? Sie dient nicht nur einer nachhaltigen Regel, sondern
schenkt dir den Vorteil deine rote Woche ohne stündlichen
Toilettengang zu gestalten. Mit ihr kannst du ohne Einschrän-
kungen zum Sporteln, Schwimmen, Reisen, Wandern oder
Feiern. Probiere es doch einfach einmal aus - es lohnt sich!
Wenn du dich damit nicht anfreunden kannst, gibt es auch
viele Hygieneartikel aus Biobaumwolle verpackt in nachhal-
tigen Materialien.
Ein weiteres Produkt im Badezimmer sind die Deoflaschen,
die meist aus Aluminium hergestellt werden. Diese können
sehr schwer in ihre Einzelteile zerlegt werden und somit nicht
gerecht entsorgt werden. Gute Alternativen dafür sind einfa-
che Rolldeos. Diese können für die Entsorgung einfach aus-
einandergebaut werden und umweltgerecht entsorgt werden.
Eine weitere Alternative ist das Cremendeo. Dieses hat eine
cremige Konsistenz und lässt sich wie eine Creme auftragen
- es wird dich in hitzigen Situationen nicht vernachlässigen!
Zusätzlich gibt es einen weiteren großen positiven Aspekt die-
ser nachhaltigen Artikel. Sie begleiten dich deutlich länger als
die Einwegprodukte und sind schon nach kurzer Zeit deut-
lich billiger. Rechne es doch einfach einmal hoch - neben der
Umwelt wird sich auch dein Geldbeutel freuen!
Wir wollen dich ermutigen, gemeinsam mit uns einen Schritt
in Richtung Nachhaltigkeit zu wagen. Irgendwo gibt es einen
Anfang und bei dir auch - diese Woche in deinem Badezimmer!
Du kannst uns gerne wieder eine Rückmeldung zu unseren
Artikeln, deinen Erfahrungen oder Herausforderungen geben.
Gerne kannst du den Artikel auch an Freunde/Familie weiter-
leiten. Auf der App „Nebenan.de“ findest du ihn auch digital.
Wir freuen
der App uns findest
„Nebenan.de“ auf du deine
ihn auchRückmeldung!
digital. Wir freuen uns auf deine Rückmeldung!
wir-fangen-an@web.de oder leander.missbach@gvv-gullen.de
wir-fangen-an@web.de oder leander.missbach@gvv-gullen.de
...…machst
machst du mit?du mit?
Büchereinachrichten
Saisonkalender
Wir fangen an... Kath. öffentliche Bücherei
Man denkt sich nicht viel dabei, wenn man zu jeder Jahres- St. Gallus im Rathaus
zeit eine große Auswahl an Früchten und Gemüse hat. Dass
hinter diesem Genuss ein weiter Transportweg und ein über- Öffnungzeiten:
mäßiger Wasserverbrauch steckt, ist einem nicht wirklich klar. Montag 16.00 - 18.00 Uhr
In Deutschland ist es natürlich nicht warm genug, um Rund Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
ums Jahr alle Obst- und Gemüsesorten anzubauen, deshalb Donnerstag 18.00 - 20.00 Uhr
bekommen wir diese aus anderen Ländern, in denen wegen Freitag 16.00 - 18.00 Uhr
trockenem Boden deutlich mehr Wasser gebraucht wird. Kontaktlose Ausleihe:
Um dir etwas Orientierung zu geben, wann welche Frucht oder Montags, mittwochs und donnerstags von 8 - 12 Uhr. Der
welches Gemüse in unserer Region reif ist, haben wir einen Bücherei-Vorraum ist zu diesen Zeiten für die Rückgabe sämt-
Saisonkalender für dich, in dem markiert ist, in welchem Monat licher Medien und die Abholung vorbestellter Medien geöffnet.
etwas regional zu bekommen ist.
Gerne kannst du diesen Kalender auch an Freunde/Familie AHA!
weiterleiten. Auf der App „Nebenan.de“ findest du ihn auch Zum Schutz der Leser*innen und des Büchereiteams beach-
digital. ten Sie beim Besuch der Bücherei bitte die AHA-Regeln:
Wir freuen uns auf deine Rückmeldung! - A bstand halten, mind. 1,5 m
Wir-fangen-an@web.de oder leander.missbach@gvv-gullen.de ... - H ygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie
Machst du mit? für gründliches Händewaschen bzw. Desinfektion
-A lltagsmaske tragen
Über ein Korbsystem gewährleisten wir den nötigen Abstand
und die Besucheranzahl lässt sich besser kontrollieren. Wei-
terhin gilt: 1 Korb = 1 Person. Im Interesse aller Bücherei-
besucher beschränken Sie bitte Ihre Verweildauer und die
Personenanzahl pro Familie.Sie können auch lesen