Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim

 
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Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
AMTSBLATT 29. Juli 2021 Nr. 30-33

„donnerstags“ erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten,
Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf.
Herausgeber: Bürgermeisteramt, 78598 Königsheim. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Konstantin Braun oder dessen Vertretung
im Amt. Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Messkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Tel. 07771/931711, Fax: 07771/9317-40. E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de | Homepage: www.primo-stockach.de

Kinderferien-
programm 2021
Auch dieses Jahr findet durch die
freundliche und tatkräftige Unterstüt-
zung der Königsheimer Vereine sowie
der Feuerwehr wieder ein tolles und
vielfältiges Kinderferienprogramm statt.
Wir danken allen Mitwirkenden recht
herzlich, dass es trotz der kurzen Vor-
bereitungszeit möglich war dieses Pro-
gramm auf die Beine zustellen.

Programmhefte mit den Programm-
und Anmeldebögen der einzelnen
Vereine und der Feuerwehr werden zu-
sammen mit diesem Gemeindemittei-
lungsblatt verteilt. Außerdem liegen im
Zeitschriftenstand im Rathaus weitere
Exemplare aus und können gerne noch
diese Woche dort abgeholt werden.

Wir würden uns freuen, wenn viele Kinder
an den einzelnen Programmpunkten teil-
nehmen würden und wünschen allen viel
Spaß und Vergnügen.

Die einzelnen Veranstaltungen und Termi-
ne finden Sie unter Kommunale Notizen.
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
„DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021                                              2

 DIE WICHTIGSTEN BEREITSCHAFTSDIENSTE
     UND TELEFONNUMMERN AUF EINEN BLICK
■ Ärztlicher Notfalldienst                                                   ■ Für die Gemeinde Königsheim zuständiges
Die Notfallpraxis der niedergelassenen Arzte ist am Klinikum in der            Evangelisches Pfarramt Rietheim
Zeppelinstraße 21 in 78532 Tuttlingen. Die Praxis ist an Werktagen von       Evang. Kirchengemeinde, Rathausplatz 1, 78604 Rietheim-Weilheim,
18 bis 22 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr        Tel. 07424-2548, Homepage: www.gemeinde.rietheim.elk-wue.de,
geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.                             Mail: Pfarramt.Rietheim@elkw.de,
Telefonisch ist der ärztliche Bereitschaftsdienst an den Wochenenden
und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten unter der kos-          Pfarramt Rietheim: Pfarrer Armin Leibold, Rathausplatz 1,
tenfreien Rufnummer 116 117 zu erreichen.                                    78604 Rietheim-Weilheim, Tel. 07424-2548, Fax: 07424-601953,
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem           Pfarrbüro: Das Pfarrbüro ist besetzt durch Pfarramtssekretärin
Rettungsdienst. Bei Notfällen alarmieren Sie bitte den Rettungsdienst        Lena Jacobi am Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr und
unter der Notrufnummer 112.                                                  am Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. Tel. 07424-2548,
Außerdem: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr: docdirekt- kos-         Mail: Pfarramt.Rietheim@elkw.de
tenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder-           Internet: www.gemeinde.rietheim.elk-wue.de
ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter: 0711-96589700 oder unter
www.docdirekt.de.

■ Apothekendienst am Wochenende                                              ■ Katholische Sozialstation-Altenhilfe-
Am den kommenden Wochenenden haben folgende Apotheken ab                     Zweigstelle Fridingen
08:30 Uhr Notdienst:                                                         Ambulante Kranken -und Altenpflege Einsatzleitung
Samstag, 31.07.2021;                                                         Frau Kerstin Schmid, Tel. 07463/7980
Stadtapotheke, Schweizer Str. 23, 72355 Schömberg

Sonntag, 01.08.2021;                                                         ■ 3 Plus – Unser Netz
Marien-Apotheke, Hauptstr. 169, 78549 Spaichingen                            Nachbarschaftshilfe in Königsheim – Kolbingen und Renquishausen
                                                                             Einsatzleitung Königsheim: Frau Gertrud Frech, Tel. 07429/1222
Samstag, 07.08.2021;
Apotheke, Tuttlinger Str. 4, 78570 Mühlheim                                  Einsatzleitung Kolbingen: Frau Anna Hipp, Tel. 07463/347
                                                                             Einsatzleitung Renquishausen: Frau Beate Sauter, Tel. 07429/910070
Sonntag, 08.08.2021;
Marktplatz Apotheke, Hauptstr. 121, 78549 Spaichingen
                                                                             ■ Polizei Tuttlingen                                07461 / 941-0
Samstag, 14.08.2021;
Paracelsus-Apotheke, Marktplatz 2, 78549 Spaichingen                         ■ Polizei Wehingen                                  07426 / 1240
Sonntag, 15.08.2021;                                                         ■ Polizei Spaichingen                          07424 / 9318-0
Apotheke, Hauptstr. 77, 78665 Frittlingen
                                                                             ■ Alarmierung der Feuerwehr                                   112
Samstag, 21.08.2021;
Paracelsus-Apotheke, Marktplatz 2, 78549 Spaichingen                         ■ Fachambulanz
                                                                               für Abhängigkeitserkrankungen
Sonntag, 22.08.2021;
Heuberg-Apotheke, Deilinger Str. 4, 78564 Wehingen                             Freiburgstrasse 44, 78532 Tuttlingen 07461 / 966480
                                                                             ■ Frauenhaus Tuttlingen         07461-2066
■ Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung                                      ■ Kostenlose Störungsnummer der
Tel.2327, Fax 99019, e-Mail: info@gemeinde-koenigsheim.de                      EnBW Regional AG:           0800 3629-477
Sprechzeiten:

Montag
                        vormittags
                        8.00 Uhr – 11.00 Uhr
                                                 nachmittags                 ■ Neue Sperrrufnummer für die
Dienstag                8.00 Uhr – 11.00 Uhr     13.30 - 17.30 Uhr             Online-Ausweisfunktion des
Mittwoch                                         13.30 - 16.30 Uhr
Donnerstag u. Freitag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr                                     Personalausweises                                      116 116

■ Für die Gemeinde Königsheim zuständiges
  Katholisches Pfarramt Böttingen
Pfarrbüro Böttingen, Pfarrgässle 2, Tel. : 07429-2385,
Fax: 07429-910161, E-Mail: KathPfarrbuero.Boettingen@drs.de
Pater Ankit Chaudhary, Tel.: 07424-95835-26, Fax: -29,
E-Mail: cmfankit@gmail.com
Sylvia Straub (GR),Tel.: 07429-33 48, Fax: 91 01 61,
E-Mail: sylvia.straub@gmx.de
Pater Amedeus Tarimo, Tel.: 07429/2385

Sprechzeiten:
Dienstag von 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch von 09:00 - 11:00 Uhr
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
3                               „DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021

 MITTEILUNGEN DES                                                          AMTLICHE
    BÜRGERMEISTERS                                                         BEKANNTMACHUNGEN
Glückwunsch an Altersjubilare                                                                    Gemeinde Königsheim

Am 07.08.2021 feiert Herr Jodef Hagen seinen 75. Geburtstag und
                                                                              Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und
am 17.08.2021 feiert Frau Walburga Frech ihren 85. Geburtstag                      Bestattungsgebührensatzung)
                                                                                                     vom 26.7.2021
Wir gratulieren Herrn Hagen unf Frau Frech recht herzlich zu diesen       Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3
besonderen Jubiläen und wünschen ihnen viel Gesundheit, Glück             Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Ge-
und alles Gute im neuen Lebensjahr.                                       meindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des
                                                                          Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemein-
Ebenso gratulieren wir allen Einwohnern und Jubilaren welche              derat am 26.7.2021 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:
ebenfalls Geburtstag haben recht herzlich.
                                                                          I. Allgemeine Vorschriften
                                                                          § 1 Widmung
                                                                          (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er
                                                                          dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in
                                                                          der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne
 TERMINE                                                                  Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für
                                                                          Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht.
                                                                          In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer
                                                                          Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von
                                                                          Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil
Termine                                                                   Einwohner der Gemeinde ist.
                                                                          (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über
Juli 2021
                                                                          die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.
31.07.2021;
Gemeinde; Verkaufstag Firma Weber 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr                   II. Ordnungsvorschriften
                                                                          § 2 Öffnungszeiten
August 2021                                                               (1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungs-
03.08.2021;                                                               zeiten betreten werden.
Seniorengemeinschaft; Treffen im Gasthaus Kreuz                           (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner
                                                                          Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
28.08.2021;
Gemeinde; Back- und Verkaufstag Firma Weber ab 7.30 Uhr                   § 3 Verhalten auf dem Friedhof
                                                                          (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entspre-
                                                                          chend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
Abfalltermine                                                             zu befolgen.
                                                                          (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
Juli 2021                                                                 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen
Freitag, 30.07.2021;   Biomülltonne                                       Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und
                                                                          der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden.
August 2021                                                               2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Ar-
Mittwoch, 04.08.2021; Werttonne                                           beiten auszuführen.
                                                                          3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreini-
Freitag, 06.08.2021;   Restmülltonne (grauer, blauer und grüner           gen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten un-
                       Deckel), Windeltonne, Biomülltonne                 berechtigterweise zu betreten.
Freitag, 13.08.2021;   Biomülltonne                                       4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
                                                                          5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ab-
Freitag, 20.08.2021;   Papiertonne, Biomülltonne, Windeltonne             zulagern,
Freitag, 27.08.2021;   Biomülltonne                                       6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.
                                                                          7. Druckschriften zu verteilen.
                                                                          8. ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fo-
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte orientieren Sie sich an den
                                                                          tografieren
Daten im Abfallkalender. Reklamationen über nicht entleerte oder          9. zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern.
beschädigte Müllgefäße richten Sie bitte direkt an das Landratsamt        Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck
Tuttlingen, Abfallberatung, Tel.: 07461-926-3400 oder EMail:              des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
abfallberatung@landkreis-tuttlingen.de.                                   (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung
                                                                          der Gemeinde. Sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
Grünguthof Königsheim                                                     § 4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
Die Grünschnittannahme in Königsheim ist zu folgenden Zeiten              (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende
geöffnet:                                                                 bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung
Mittwoch und Freitag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr                          durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen.
Samstag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr.                                      (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig,
                                                                          leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prü-
Die Öffnungszeiten der Wertstoff- und Grünguthofe in der Umge-            fung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeigne-
bung entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender des Landkreises.              te Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für
                                                                          die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.
                                                                          Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins;

                                                                                                              HÖCHST INFORMATIV
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
„DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021                                             4
dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Ver-         (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeit-
langen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf fünf Jahre befristet.            punkt der Umbettung.
(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Fried-            (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen.
hofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.                 Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten
(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Aus-             Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es
übung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren.           sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.
Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorüber-              (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unter-
gehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden.            brochen oder gehemmt.
Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder
in den früheren Zustand zu bringen.                                         IV. Grabstätten
(5) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und         § 10 Allgemeines
4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder        (1) Die Grabstätten sind im Eigentum des Friedhofträgers. An ihnen
teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung          können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.                       (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur
(6) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen           Verfügung gestellt:
Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprech-           1. Reihengräber,
partner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; §                2. Urnenreihengräber,
42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes              3. Wahlgräber,
in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.                          (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter
                                                                            Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
III. Bestattungsvorschriften                                                (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
§ 5 Allgemeines
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der          § 11 Reihengräber
Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erwor-            (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Be-
benen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde           stattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beiset-
das Nutzungsrecht nachzuweisen.                                             zung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die
(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berück-         Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.
sichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen.         Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsbe-
                                                                            rechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt
§ 6 Särge                                                                   – in nachstehender Reihenfolge
Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß            1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsge-
0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforder-        setz),
lich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.                        2. wer sich dazu verpflichtet hat,
                                                                            3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
§ 7 Ausheben der Gräber                                                     (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.                    1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebens-
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche            jahr,
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis            2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr
zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.                                   ab.
(3) Der überschüssige Boden ist von den Angehörigen der Verstor-            (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die
benen spätestens nach endgültiger Herstellung der Gräber zu ent-            Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
fernen.                                                                     (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein
                                                                            Wahlgrab umgewandelt werden.
§ 8 Ruhezeit                                                                (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 25 Jahre bei einer Bestattung         nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder
in einem Reihenerdgrab, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Le-         durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.
bensjahres verstorben sind, 10 Jahre, gerechnet vom Tag der Beer-
digung an.                                                                  § 12 Wahlgräber
Die Ruhezeit der Urnen (Aschen) in Urnengräbern beträgt 15 Jahre.           (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestat-
                                                                            tung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von
§ 9 Umbettungen                                                             Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verlie-
(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbe-                 hen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nut-
schadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustim-         zungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.
mung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die                (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dau-
Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den                er von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Sie können nur anlässlich
ersten 10 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden            eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nut-
öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Um-       zungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
bettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder               (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsge-
aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind               bühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das
innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnah-            Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihen-
men zulassen.                                                               gräber entsprechend anzuwenden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von            (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nut-
Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit              zungsrechten besteht nicht.
vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten um-               (5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgrä-
gebettet werden.                                                            ber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezei-
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei          ten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.
Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab                 (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden,
der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab               wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nut-
oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.                           zungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit er-
(4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nut-        neut verliehen worden ist.
zungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine            (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen
(Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener,             Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmten. Dieser ist aus dem nach-
deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein             stehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Rege-
Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist             lung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihen-
die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interes-           folge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten
ses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.                                    mit deren Zustimmung über
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
5                              „DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021
1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder             3. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können
den Lebenspartner,                                                            beschliffen sein.
2. auf die Kinder,                                                            4. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem
3. auf die Stiefkinder,                                                       das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut
4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder         verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die
Mütter,                                                                       Verwendung von Gold und Silber.
5. auf die Eltern,                                                            5. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der
6. auf die Geschwister,                                                       Vorderseite des Grabmals angebracht werden.
7. auf die Stiefgeschwister,                                                  (4) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabaus-
8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.                             stattung
Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils         1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen
der Älteste nutzungsberechtigt.                                               Schmuck,
(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde                  2. mit Farbanstrich auf Stein,
das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Perso-            3. mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,
nen übertragen.                                                               4. mit Lichtbildern.
(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung                (5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgen-
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabs-               den Größen zulässig:
tätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art          1. auf einstelligen Grabstätten
der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbe-           bis zu 0,50 m2 Ansichtsfläche
ne, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören,             2. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten
dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann            bis zu 0,70 m2 Ansichtsfläche
Ausnahmen zulassen.                                                           (6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen
(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten             zulässig:
Ruhezeit verzichtet werden.                                                   1. auf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale
(11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu                 bis zu 0,30 m2 Ansichtsfläche
einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen,                 (7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die
Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der                Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehen-
Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für       den Grabmalen zulässig.
die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.                                     (8) Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zu-
(12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.                      lässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen
                                                                              Grabfeldern mit Trittplatten belegt.
§ 13 Urnenreihengräber                                                        (9) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blu-
(1) Urnenreihengräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in              menschmuck, Kerzen u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden.
Grabfeldern die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstor-             (10) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestal-
bener dienen.                                                                 tung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von
(2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt                  den Vorschriften der Absätze 2 bis 9 und auch sonstige Grabausstat-
werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht                tungen zulassen.
überschritten wird.
(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich          § 17 Genehmigungserfordernis
nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind 2 Urnen.                   (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftli-
(4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten        chen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur
die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnen-           Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder Beisetzung proviso-
stätten.                                                                      rische Grabmale als Holztafeln bis zu Größe von 15 mal 30 cm und
                                                                              Holzkreuze zulässig.
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen                                    (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals
§ 14 Auswahlmöglichkeiten                                                     im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwenden-
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschrif-             de Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der
ten und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften eingerichtet.                  Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung
(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller,            anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen
ob diese in einem Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften liegen soll.           der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter
Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so          Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen.
besteht auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabmalplä-             In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Auf-
nen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzu-             stellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.
halten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der          (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf eben-
Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem               falls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ab-
Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften.                                        satz 2 gilt entsprechend.
                                                                              (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige
§ 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz                                         Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des                  Genehmigung errichtet worden ist.
Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage ent-          (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von
sprechen.                                                                     der Gemeinde überprüft werden können.
                                                                              (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen die-
§ 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften                                   ser Friedhofssatzung erfüllt werden.
(1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf
der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet werden. Grabmale           § 18 Standsicherheit
und sonstigen Grabausstattungen in Grabfeldern mit Gestaltungs-               Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein.
vorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpas-               Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten
sung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.                      Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Stein-
(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder             grabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen fol-
Bronze verwendet werden. Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete          gende Mindeststärken nicht unterschreiten:
bruchrauhe, grellweiße oder tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen.        Stehende Grabmale
(3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften             bis 1,20 m Höhe: 14 cm
einzuhalten:                                                                  bis 1,40 m Höhe: 16 cm
1. Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet                ab 1,40 m Höhe: 18 cm.
sein; Politur und Feinschliff sind nicht zulässig.                            Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Per-
2. Die Grabmale dürfen keinen Sockel haben.                                   sonen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden.

                                                                                                                 HÖCHST INFORMATIV
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
„DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021                                               6
§ 19 Unterhaltung                                                             messenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dau-                bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein drei-
ernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und ent-              monatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht
sprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabs-            befolgt, so können Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten
tätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei              von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberech-                  Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in
tigte.                                                                        diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen                 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen
Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Ver-            oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem
antwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei             Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das
Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten des Verantwortli-               Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei
chen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von                     Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu ent-
Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schrift-           fernen.
licher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils                (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entspre-
festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde             chend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortli-
berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach             che nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die
dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung                 Gemeinde den Grabschmuck entfernen.
zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf.              (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortli-
Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu             chen vorher anzudrohen.
ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
                                                                              VII. Benutzung der Leichenhalle
§ 20 Entfernung                                                               § 23 Benutzung der Leichenhalle
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der             (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Be-
Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher             stattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofs-
Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden.                   personals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden.
 (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grab-          (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken beste-
male und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese             hen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der fest-
Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde inner-            gesetzten Zeiten sehen.
halb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so
kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattun-              VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
gen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvoll-                § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
streckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend        (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht
                                                                              hinausgehenden Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Ge-
anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf.
                                                                              meinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße
                                                                              Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch
VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte
                                                                              dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die
§ 21 Allgemeines
                                                                              Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschrif-
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend
                                                                              ten über Amtshaftung bleiben unberührt.
hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und
                                                                              (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die
Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vor-
                                                                              schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemä-
gesehenen Plätzen abzulagern.
                                                                              ßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechen-
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestal-             den Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten
tung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen                   entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter
Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung an-               freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden.
zupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 8)               Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder
dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstät-          Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.
ten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere              (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelas-
Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen.               senen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach
§ 19 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt           § 25 Ordnungswidrigkeiten
erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts.                     Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsge-
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Bele-             setzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
gung hergerichtet sein.                                                       1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-               2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2
zungsrechts abzuräumen. § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entspre-              a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend
chend.                                                                        verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt,
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärt-           b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,
nerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich            c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Ar-
der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die                  beiten ausführt,
Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berech-               d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt
tigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.                                oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtig-
(7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist die gesamte         terweise betritt,
Grabfläche zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den               e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung ab-                   f ) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ab-
gestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und                 lagern,
großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen               g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
und das Aufstellen von Bänken.                                                h) Druckschriften verteilt.
(8) Beim Grabfeld mit reduziertem Pflegeaufwand übernimmt die                 i) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen gewerbsmäßig zu fo-
Gemeinde die gesamte Grabpflege.                                              tografieren
                                                                              j) zu lärmen und zu spielen, zu essen und zu trinken sowie zu lagern.
§ 22 Vernachlässigung der Grabpflege                                          3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung aus-
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der         übt (§ 4 Absatz 1),
Verantwortliche (§ 19 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der Ge-         4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbe-
meinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten ange-             treibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
7                              „DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021
abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 17 Absatz 1 und 3)            3.   Friedhofhalle / Leichenhalle
oder entfernt (§ 20 Absatz 1),                                                 Benutzung der Leichenhalle                            250,00 €
5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssiche-        4.   Verlängerung Nutzungsrecht / Jahr                      24,00 €
rem Zustand hält (§ 19 Absatz 1).
                                                                          2. Die Satzung tritt am 01.08.2021 in Kraft.
IX. Bestattungsgebühren
§ 26 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren                                  Königsheim, den 26.07.2021
(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich         Braun
nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungs-           Bürgermeister
wesen in der jeweiligen Fassung
(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwal-            Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
tungsgebühren – Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen            Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Fassung entsprechend Anwendung.                                           Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-
                                                                          meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach
X. Übergangs- und Schlussvorschriften                                     § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb
§ 27 Alte Rechte                                                          eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber
Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenen          der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die
Nutzungsrechte werden auf 40 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie        Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabs-        die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi-
tätte zuletzt Bestatteten.                                                gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
§ 28 In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 1.8.2021 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung vom
25.2.1978 (jeweils mit allen späteren Änderungen) außer Kraft.             KOMMUNALE
Königsheim, den 26.7.2021
Konstantin Braun
                                                                             NOTIZEN
Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO                                              Bestattungsgebühren und Friedhofordnung
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der          neu gefasst
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-
meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach                Die Finanzverwaltung des Gemeindeverwaltungsverbands hat die
§ 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb        Friedhofgebühren überrechnet und die Kalkulation den aktuellen
eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber             Kosten angepasst. Diese Kalkulation hat Frau Amato und H. Sauter
der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die         vom GVV dem Gemeinderat in einer Sitzung und Vorberatung im
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn       April vorgestellt. Nachdem die seitherigen Gebühren mehrere Jahre
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmi-        nicht verändert worden sind soll die Anpasung in mehreren Stufen
gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.            erfolgen. Außerdem wird die Friedhofordnung der aktuellen Muster-
                                                                          satzung des Gemeindetags angepasst in welche zahlreiche Recht-
                                                                          sänderungen eingeflossen sind. Die beschlossenen Fassungen sind
                                                                          bei den kommunalen Notizen abgedruckt.
Gemeinde Königsheim
Landkreis Tuttlingen
                    Satzung                                               Kinderferienprogramm 2021
 zur Änderung der Satzung über die Erhebung                               (Fortsetzung der Titelseite)
      von Gebühren im Bestattungswesen                                    Folgende Veranstaltungen werden in diesem Jahr anlässlich des Fe-
        - Bestattungsgebührensatzung -                                    rienprogramms angeboten:
                                                                          07.08.2021:       Verein der Hundefreunde Königsheim: Besuch
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Würt-                                 Kletterpark in Albstadt, Treffpunkt Rathaus
temberg und der §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes                                   Mindestalter: 8 Jahre; Teilnehmerbegrenzung auf
(KAG) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 26.07.2021                               6 Kinder
folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von           20.08.2021:       Narrenzunft Königsheim: Narrengames; Treff-
Gebühren im Bestattungswesen vom 26.05.1987, zuletzt geändert                               punkt Grillstelle - bei schlechtem Wetter in der
am 13.05.2005, beschlossen:                                                                 Festhalle
                                                                                             (Anmeldung bis spätestens 08.08.2021)
1. § 5 erhält folgende Fassung:                                           21.08.2021:       Musikverein Königsheim: Schnitzeljagd mit
                                                                                            lustigen Spielen; Treffpunkt Probelokal
                                §5                                                          (Anmeldung bis 12.08.2021)
                      Benutzungsgebühren                                  25.08.2021;       Sportverein Königsheim: Spiel, Spaß und
Die Gebühren betragen für                                                                   Spannung sowie Open Air Kino; Treffpunkt Sport-
1. Die Grabherstellung und weitere Friedhofsdienstleistungen                                gelände Königsheim
     entsprechend Werkvertrag (Bestattungsgebühr)                                           bei schlechtem Wetter in der Festhalle; Mindestal-
     a) Reihengrab                                     1100,75 €                            ter: 4 Jahre
     b) Urnenreihengrab                                 499,80 €          03.09.2021:       Feuerwehr Königsheim: Wasserspaß bei der
     c) Kindergrab                                      487,90 €                            Feuerwehr; Treffpunkt Feuerwehr
2. Grabnutzungsgebühr                                                                       (Anmeldung bis spätestens bis 25.08.2021)
     a) Reihengrab                                      600,00 €          Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldeschlüsse bei den entspre-
     b) Urnengrab                                       300,00 €          chenden Vereinen und der Feuerwehr.
     c) Kindergrab                                      300,00 €          Wir danken allen Mitwirkenden für die Gestaltung des Ferienpro-
     d) Wahlgrab pro Einzelgrabfläche                  1000,00 €          gramms und wünschen bereits heute schon allen Kindern viel Spaß
     e) Pflegereduzierte Erdgräber                     5000,00 €          bei einzelnen Aktivitäten.

                                                                                                              HÖCHST INFORMATIV
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
„DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021                                            8

Gemeinde beteiligt sich an der Spendenaktion                               nen und Urlauber ist es da nicht ganz leicht, den Überblick zu behal-
                                                                           ten. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt zwar eine Liste der Risikoge-
Die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands                biete, und das Auswärtige Amt informiert über Einreiseregeln. Doch
sind verheerend. Viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfa-           was genau für das jeweilige Reiseziel gilt, ist oft unklar. Wer auf Num-
len und Rheinland-Pfalz leiden unter den Auswirkungen. Um den Be-          mer sicher gehen will hat die Möglichkeit, sich auf der Seite des RKI
troffenen auch finanziell zu helfen hat der Deutsche Städte- und Ge-       zu informieren oder kann sich die neue App der EU herunterladen.
meindebund mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes eine              Die Europäische Kommission hat daher eine Info-Webseite aufge-
Spendenaktion ins Leben gerufen. Der Gemeinderat hat beschlos-             setzt, die zum Beispiel über Testanforderungen bei der Einreise und
sen, dass sich die Gemeinde Königsheim an dieser Spendenaktion             Corona-Maßnahmen vor Ort informiert. Sie ist unter reopen.euro-
mit einem Betrag von 1 € / Einwohner und damit 600 € beteiligt. Mit        pa.eu/de abrufbar und auch in Form einer App für iOS-und And-
diesem Grundbetrag (1 € / Einwohner) beteiligen sich auch zahlrei-         roid-Smartphones zu erreichen. Alle Reiseländer der EU sind auf die-
che andere Kreisgemeinden.                                                 ser App aufgeführt. Für das jeweilige Reise- und Urlaubsland kann
                                                                           man u. a. folgende Informationen erhalten:
                                                                           - Welche Vorschriften gelten für die Einreise in das jeweilige Land?
Förderung von mobilen Luftraumfiltern                                      - Welche Regelungen gelten, wenn ich aus diesem Reiseland zu-
                                                                             rückkehre?
Bund und Land stellen Fördergelder zur Anschaffung von Luftraum-
filtern und CO² - Sensoren in Schulen und Kindergärten bereit. Vor-        - Welche allgemein gültigen Corona-Maßnahmen gelten im jeweili-
aussetzungen ist dass die mobilen Geräten in schwer lüftbaren Räu-           gem Reiseland?
men eingesetzt werden. Solche Räume haben wir nicht so dass wir            Die Informationen werden ständig aktualisiert und sind in 24 Sprachen
die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen. Der Schultes informierte         verfügbar. Dies sollte Ihnen helfen, Ihre Reise in Europa zu planen.
den Gemeinderat in der letzten Sitzung dass wir uns in Abstimmung
mit dem Kindergarten deshalb nicht an dem Förderprogramm betei-
ligen. Zudem werden die Räume täglich mehrmals gelüftet so dass            Neubau der Ortsumfahrung Reichenbach a. H.
wir auf diese Weise Vorsorge treffen.
                                                                           Ab 29.07.2021 Sperrung der L433 nach Egesheim
                                                                           Im Zuge der Baumaßnahme Teilumgehung L 433 (Bau der Einmün-
                                                                           dung Kirchstraße – L 433) kommt es in den Sommerferien (29. Juli
Annahme einer Spende von Netze BW für den                                  bis 11. September 2021) zu einer Vollsperrung der L433 zwischen
Kindergarten                                                               Reichenbach a. H. und Egesheim. Während dieser Zeit kann die Ge-
                                                                           meinde Reichenbach a. H. nur von Wehingen – Harras kommend
Netze BW ruft die Kunden auf, den Zählerstand nicht per Postkar-           angefahren werden. Dies gilt auch für das Industriegebiet „Steige“.
te sondern auf elektronischem Weg zu melden. Die eingesparten
Portokosten spendet Netze BW für einen gemeinnützigen Zweck in
der Gemeinde. Netze BW hat an den Kindergarten einen Betrag von
123,00 € gespendet. Aus rechtlichen Gründen muss eine Beschluss-           Straßensanierung der Ortsdurchfahrt
fassung erfolgen, ob die Gemeinde die Spende annimmt. Der Spen-            Mahlstetten ab KW 34
denannahme hat der Gemeinderat zugestimmt.
                                                                           In der KW 34 beginnen die Kanalsanierungsarbeiten in der Orts-
                                                                           durchfahrt Mahlstetten. Der Sanierungsbereich, bei dem ebenfalls
                                                                           die Wasserversorgung sowie die Straßenbeläge erneuert werden
Elternbeiträge im Kindergarten für das                                     umfasst im Gesamten den Bereich der Lippachachtalstraße von
Kindergartenjahr 2021 / 2022                                               der Einfahrt in die Griesstraße beginnend bis auf Höhe Haupstraße
Auf Landesebene gibt es eine Kommission in der Vertreter der               Haus Nr. 38 (nach Einfahrt Bushaltestelle). In dem letztgenannten
verschiedenen Kindergartenträger im Land Vorschläge für die Ge-            Abschnitt wird ebenfalls die Bushaltestelle erneuert sowie eine Que-
staltung der Elternbeiträge machen. Danach wird den Kindergar-             rungshilfe gebaut.
tenträger die Anpassung der Elternbeiträge ab dem kommenden                Grundsätzlich soll für die Gesamtdauer der Maßnahme (bis August
Kindergartenjahr empfohlen.                                                2022, mit Ausnahme der Winterpause) die Ortsdurchfahrt für den
Unsere bisherigen Beiträge sind:                                           durchfahrenden LKW-Verkehr gesperrt werden. Die ortsansässigen
Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind:           130,00 €          Betriebe sind für den LKW-Anlieferverkehr je nach Bauphase durch in-
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                            nerötliche Umleitungen erreichbar, ebenso soll der PKW-Verkehr und
unter 18 Jahren:                                         100,00 €          der ÖPNV durch innerörtliche Umleitungsstrecken die Baustellen um-
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                            fahren können. Für die Baustellenanlieger wird je nach Baufortschritt
unter 18 Jahren:                                          67,00 €          eine provisorische Zufahrt zu den Grundstücken ermöglicht.
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern                   Hier wird jedoch bereits jetzt an die Verkehrsteilnehmer appelliert,
unter 18 Jahren:                                          22,00 €          da es sich bei den Umleitungstrecken um innerörtliche Anlieger-
                                                                           und Wohnstraßen handelt, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzun-
Entsprechend den Empfehlungen legte der Gemeinderat in der                 gen und die Verkehrsregeln zu halten und eine zurückhaltende Fahr-
letzten Sitzung folgende Beiträge ab 1.9.2021 fest:                        weise anzunehmen.
Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind:           133,00 €          Eine Ausnahme bildete die Phase, mit der am Montag, den
Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern                            23.08.2021 begonnen wird. Dabei wird der innerörtliche Teilbereich
unter 18 Jahren:                                         103,00 €          zwischen den Anschlussbereichen der Riegertsbühlstraße und und
Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern                            der Kirchstraße bis zum 24.09.2021 für den Gesamtverkehr gesperrt.
unter 18 Jahren:                                          69,00 €          Die Dauer dieser Sperrung ist bis zum 24.09.2021 angesetzt. In die-
Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern                   sem Zeitraum sind die entsprechenden Teilbereiche von Mahlstetten
unter 18 Jahren:                                          23,00 €          jeweils nur von Mühlheim bzw. von Böttingen her kommend zu er-
Diese Gebühren gelten für alle Angebotsformen gleichwertig.                reichen. Hierfür bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis.
                                                                           Danach sollen in den kleineren Abschnitten bis zu den Herbstferien
                                                                           2021 die Arbeiten bis zu den Einfahrten Kirchstraße und Dorfstraße
                                                                           fortgeführt werden. In den Herbstferien selber ist dann nochmals
Corona-Vorschriften und Urlaub: Neue App                                   eine Vollsperrung im gleichen Umfang wie vor Beschrieben für die
der EU liefert tagesaktuelle Informationen für                             Belagsarbeiten eingeplant. Danach ist, je nach Wetterlage eine Win-
Reisende                                                                   terpause bis zum Frühjahr 2022 geplant.
                                                                           Ab dem Frühjahr 2022 werden die restlichen Abschnitte bis zur Ein-
Die Einreisevorschriften und Corona-Auflagen in den europäischen           fahrt Griesstraße und in die anderen Richtung bis zur Einfahrt in das
Ländern ändern sich teilweise im Wochenrhythmus. Für Urlauberin-           Baugebiet „Kleines Öschle“ saniert.
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
9                              „DONNERSTAGS“ 29. Juli 2021
Öffnungszeit des Rathauses und Vertretung                                       - Für Schwimmbäder gelten zusätzliche Vorgaben zur Begren-
                                                                                zung der Personen in den Becken; Verordnung des Kultusmi-
während der Urlaubszeit                                                         nisteriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen
Das Rathaus ist vom 02. August 2021 bis 20. August 2021 geschlos-               (CoronaVerordnung Bäder und Saunen – CoronaVO Bäder und
sen. In dieser Zeit sind wir per EMail: info@gemeinde-koenigsheim.              Saunen) vom 21. Mai 2021 in der jeweils gültigen Fassung
de erreichbar. In dringenden Fällen erreichen Sie Frau Buchwitz unter        • Außerschulische und berufliche Bildung wie z. B. Volkshochschu-
der Tel. 07429-2174 oder Tel. 0176-42526636. Der Schultes ist von 2.9.          len, Jugendkunstgruppen etc.: im Freien und in geschlossenen
bis 6.9.2021 ortsabwesend. Bürgermeisterstellvertreter Roland Strop-            Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl
                                                                             • Kultureinrichtungen (wie Galerien, Museen, Bibliotheken, Archive,
pel vertritt die Gemende in dieser Zeit in allen Angelegenheiten. Ab
                                                                                Gedenkstätten etc): Im Freien und in geschlossenen Räumen ohne
Montag, 23. August 2021 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.             Personenbeschränkung
                                                                             • Gastronomie und Vergnügungsstätten wie z. B. Restaurants, Knei-
                                                                                pen, Imbisse, Spielhallen etc.: Ohne 3G-Nachweis und ohne Perso-
Gemeindemitteilungsblatt - Sommerpause                                          nenbeschränkung; in geschlossenen Räumen gilt ein Rauchverbot
                                                                             • Betriebskantinen und Mensen: Nutzung durch Angehörige der
Bitte beachten Sie, dass dies das letzte Gemeindemitteilungsblatt               Einrichtung ohne 3G-Nachweis gestattet
vor der Sommerpause ist.                                                     • Einzelhandel sowie Dienstleistungs- /Handwerksbetriebe mit Kun-
Das nächste Gemeindemitteilungslbatt erscheint erst wieder in Ka-               denverkehr: Ohne besondere Regelungen, keine Datenverarbeitung
lenderwoche 34 am 26.08.2021. Redaktionsschluss ist dann der 23.             • Körpernahe Dienstleistungen: wenn Maske nicht dauerhaft getra-
August 2021.                                                                    gen werden kann, mit 3G-Nachweis
                                                                             • Messen, Ausstellungen sowie Kongresse:
                                                                                - Im Freien und in geschlossenen Räumen: 1 Person je angefan-
Öffnungszeiten Backhaus und Verkaufswagen:                                      gene 7 m², oder
                                                                                - 1 Person je angefangene 3 m² mit 3GNachweis
Bitte beachten Sie, dass aufgrund Urlaub von Herrn Weber der letz-           • Beherbergung: Ohne 3G-Nachweis
te Verkaufstag vor den Sommerferien am Samstag 31. Juli 2021 von             • Touristischer Verkehr wie z.B. touristischer Busverkehr etc.:
07:30 Uhr bis 08:30 Uhr stattfindet.                                            - 75 % der Kapazität ohne 3GNachweis, oder
Der erste Verkaufs- und Backtag nach den Sommerferien ist dann am               - 100 % der Kapazität mit 3GNachweis
Samstag, 28. August 2021.                                                    • Diskotheken: geschlossen
                                                                             • Sport: im Freien und in geschlossenen Räumen: ohne 3G-Nach-
                                                                                weis und ohne Personenbeschränkung
                                                                             • Wettkampfveranstaltungen im Sport:
Gemeindeverwaltungsverband Heuberg                                              - Im Freien: max. 750 Personen; über 200 Personen mit Maskenpflicht
Der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg ist in der Woche vom                     - In geschlossenen Räumen: max. 250 Personen, oder
09. bis 13.08.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen.                        - maximal 50 % der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3GNach-
Wir bitten um Beachtung.                                                        weis; maximal 25.000 Personen
                                                                             • Stadt- und Volksfeste mit Fahrgeschäften (Festzelte und Freilicht-
                                                                                bühnen sind nicht erlaubt): ohne 3G-Nachweis und ohne Perso-
                                                                                nenbeschränkung
Postagentur Kolbingen                                                        • Präsenzveranstaltungen an Hochschulen:
Öffnungszeiten Postagentur Kolbingen während der Urlaubszeit                    - mit Abstand: ohne 3GNachweis und ohne Personenbeschränkung
                                                                                - Ohne Abstand: maximal 35 Personen oder bis zu 75 % der Kapa-
Während der Urlaubszeit ist die Postagentur Kolbingen zu den nor-
                                                                                zität mit 3GNachweis und Maske
malen Öffnungszeiten geöffnet.                                                  - Weitergehende Regel aufgrund des Hausrechts möglich
Montag - Freitag vormittags 9.00 Uhr - 10.30 Uhr                             Im Übrigen sind für alle oben genannten Einrichtungen, Veranstal-
Dienstag nachmittags        15.00 Uhr - 17:00 Uhr                            tungen und Dienstleistungen weiterhin ein Hygienekonzept und
                                                                             Hygienemaßnahmen vor Ort sowie die Kontaktdokumentation er-
                                                                             forderlich. Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
Pressemitteilung des Landratsamtes                                           Im öffentlichem Raum und in für den Publikumsverkehr zugängli-
                                                                             chen Einrichtungen gilt grundsätzlich die Einhaltung eines Mindest-
Inzidenzstufe 2 im Landkreis Tuttlingen                                      abstands zu anderen Personen von 1,5 Metern.
Das Landratsamt Tuttlingen hat am Montag, 26. Juli 2021, öffentlich          Die detaillierten Regelungen der Corona-Verordnung sind unter
bekanntgegeben, dass die 7-Tages-Inzidenz von 10 an fünf aufein-             der Website https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/ak-
anderfolgenden Tagen überschritten wurde. Damit gilt ab Dienstag,            tuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-ba-
27. Juli 2021, die Inzidenzstufe 2 und damit folgende Regelungen:            den-wuerttemberg/ abrufbar.
• Kontaktbeschränkungen:                                                     Ansprechpartner für Fragen zur Umsetzung der Corona-Verordnung
  - 4 Haushalte, maximal 15 Personen; Kinder dieser Haushalte und            sind die Städte und Gemeinden.
  bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit
  - geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt
  - Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt                  Heuberg aktiv e.V.
• Private Veranstaltungen wie z. B. Geburtstage oder Hochzeiten              Regionaler Urlaubskalender
  ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht,                                 er Heuberger Unternehmen
  - im Freien: max. 200 Personen                                             und Geschäfte
  - in geschlossenen Räumen: max. 200 Personen mit 3GNachweis                „Wer hat wann Urlaub?“
  (Getestet, Geimpft, Genesen)                                               Zahlreiche Unternehmen,
• Öffentliche Veranstaltungen wie z. B. Theater, Kino, Oper, Konzert,        Geschäfte, Einrichtungen
  Flohmarkt etc.:                                                            und Institutionen aus allen
  - im Freien: max. 750 Personen, über 200 mit Maskenpflicht                 Branchen auf dem Heuberg
  - in geschlossenen Räumen: max. 250 Personen                               haben uns ihre Urlaubsdaten bzw. die in der Urlaubszeit geänder-
  - oder: max. 50 % der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3GNach-             ten Geschäftszeiten gemeldet. Diese haben wir in einer Übersicht
  weis; maximal 25.000 Personen                                              zusammengefasst, damit auch alle Daheimgebliebenen stets im
• Freizeiteinrichtungen wie z. B. Schwimmbäder, Hochseilgärten               Bilde sind, wer wann zu erreichen ist, bzw. geöffnet hat.
  etc.: grundsätzlich im Freien und in geschlossenen Räumen ohne             Dieser regionale Urlaubskalender wird auf www.heuberg.de zum
  Beschränkung der Personenanzahl                                            Download angeboten - ein Service von Heuberg aktiv e.V.
  - In der Praxis können sich aus dem Abstandsgebot oder hygi-               Wir wünschen allen erholsame Ferien
  enischen Vorgaben Personenbeschränkungen ergeben (siehe                    gez. Dieter Volz
  Hygienekonzept § 5 Abs. 1 Nr. 1 CoronaVO).                                 Heuberg aktiv e.V.

                                                                                                                HÖCHST INFORMATIV
Kinderferien-programm 2021 - Gemeinde Königsheim
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