Amts- und Mitteilungsblatt - der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten - Gemeinde Mistelgau
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Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 7 ׀2021 der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau und ihrer Mitgliedsgemeinden Mistelgau und Glashütten Erscheinungsdatum: 25. Juni 2021 – Redaktionsschluss für Nr. 08/2021: Freitag, 16. Juli 2021 Gisela Orth, Leiterin der Kita Obernsees, verabschiedet Nach 31 Dienstjahren wurde Gisela Orth, Erzieherin und Leiterin des evangelischen Kindergartens Spatzennest in Obern- sees, im kleinen Kreis verabschiedet. Eine größere Feier, vor allem mit den ihr anvertrauten Kindern, erlaubte zum Bedauern der Beteiligten die derzeitige Corona-Pandemie nicht. Stattdessen wurde der Abschied mit vielen Dankesworten aufgeteilt. Während einen Tag zuvor Daniel Rupprecht, Abteilungsleiter für Kinder- und Jugendarbeit der Diakonie, sowie Ortspfarrer Thilo Neuhaus der künftigen Ruheständlerin Dank und Anerkennung aussprachen, war es Bürgermeister Karl Lappe vor- behalten, namens der Gemeinde Mistelgau Gisela Orth für ihren jahrzehntelangen Einsatz und für ihr Engagement mit Herzblut und Leidenschaft Respekt zu zollen. Wörtlich sagte Lappe „Sie gaben vielen jungen Mitbürgerinnen und Mitbür- gern Geleit zu einem sozialen Miteinander und bei den ersten Lernprozessen in den Kinderschuhen‟. Stets hatte Gisela Orth ein offenes Ohr für alle Anliegen und Problemchen ihrer Schützlinge sowie für die Mitarbeiter und die Elternschaft. „In der Ära von Gisela Orth‟, so der Bürgermeister, „entwickelte sich die Kindertagesstätte zu einem vollbesetzten Haus mit aktuell 40 Kindern‟. Als Anerkennunge überreicht Lappe zusammen mit Karin Kaniewski, der im Rathaus zuständigen Mitarbeiterin für Kitas, ein Geldgeschenk für das Gartenhobby der künftigen Ruheständlerin sowie einen „Schutzschirm‟ der Gemeinde. Links im Bild Nachfolgerin Bettina Wirth. Text/Foto: Dieter Jenß Rathaus Mistelgau Rathaus Glashütten Verein für Regionalentwicklung Bahnhofstraße 35 Schloßstraße 2 „Rund um die Neubürg – Fränkische 95490 Mistelgau 95496 Glashütten Schweiz e. V.‟ Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: Bahnhofstraße 35 Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr 15.30 – 18.30 Uhr 95490 Mistelgau Telefon 0 92 79/ 9 99-0 Telefon 0 92 79/4 67 Telefon 0 92 79 / 92 32 41 Fax 0 9279/ 9 99-33 Fax 0 92 79/92 33 77 Fax 0 92 79 / 92 32 44 www.mistelgau.de www.glashuetten.de www.neubuerg.de poststelle@vg-mistelgau.bayern.de gemeinde@glashuetten.de info@neubuerg.de
=> Silbermann, Thomas Gemeinde Mistelgau Bauamt, Straßenverkehr Gemeinde Glashütten Die Rufnummern: Tel.: 0 92 79 /9 99-15 und => Lappe Karl, 1. Bürgermeister Fax: 0 92 79 /9 99-315 Privat: 0 92 79 /2 20 thomas.silbermann@vg-mistelgau.bayern.de Dienstlich: 0 92 79 /9 99-0 => Wagner, Winfried Handy: 01 60/ 8 42 73 16 Kämmerer Tel.: 0 92 79 /9 99-13 => Amschler, Dietmar EDV-Betreuung, Fischereischeine, Fax: 0 92 79 /9 99 313 Ihr direkter Kontakt winfried.wagner@vg-mistelgau.bayern.de Rentenangelegenheiten => ins Rathaus: Tel.: 0 92 79 /9 99-11 => Waldmann, Monika Fax: 0 92 79 /9 99-311 Ausweise, Pässe, Grund-, Gewerbe- Tel.: 0 92 79/4 67 dietmar.amschler@vg-mistelgau.bayern.de und Hundesteuer Fax: 0 92 79/92 33 77 Tel.: 0 92 79 /9 99-22 E-Mail: gemeinde@glashuetten.de => Amschler, Melissa Fax: 0 92 79 /9 99-322 Internet: www.glashuetten.de Webseiten Mistelgau + Glashütten monika.waldmann@vg-mistelgau.bayern.de Wasser- und Kanalgebühren Mistelgau => in den Bauhof: Tel.: 0 92 79 /9 99-29 Bauhof Mistelgau: Tel.: 0 92 79/82 48 Fax: 0 92 79 /9 99-329 melissa.amschler@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79/5 84 Fax: 0 92 79/97 12 30 In dringenden Fällen: E-Mail: bauhof@glashuetten.de => Bärnreuther, Wolfgang => Bär, Arno Amts- und Mitteilungsblatt => Grundschule Glashütten: Handy: 01 51 / 18 05 64 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-18 Tel.: 0 92 79 /2 41 => Teufel, Reiner Fax: 0 92 79 /9 99-318 wolfgang.baernreuther@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 51 / 18 05 64 43 => Zick, Michael Störungsannahme => Bayerlein, Katja Handy: 01 51 / 18 05 64 48 für Wasser Bürgeramt, Wahlamt, Poststelle, Standesamt Kläranlage Truppachtal: Tel.: 0 92 83/ 8 61 22 43 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Tel.: 0 92 79 /9 99-27 Fax: 0 92 79 /9 99-327 E-Mail: info@ka-truppachtal.de für Strom katja.bayerlein@vg-mistelgau.bayern.de In dringenden Fällen: Tel.: 0941/28003366 => Huber, Mathias => Schelenz, Thomas Standesamt, Personalangelegenheiten => Ruckriegel, Florian rund um die Uhr! Tel.: 0 92 79 /9 99-16 Tel.: 0 92 06 / 2 30 Bei allen weiteren Fragen Fax: 0 92 79 /9 99-316 Anrufe werden weitergeleitet. zum Wasser Tel.-Nr: mathias.huber@vg-mistelgau.bayern.de Kindergarten Mistelgau: 0 92 83 / 86 10 => Kaniewski, Karin Tel.: 0 92 79 / 13 22 Kindergarten, Schule, Finanzver in der Zeit von Mo. - Do. Kindergarten Obernsees: von 08.00 - 16.00 Uhr und waltung, Breitbandangelegenheit Tel.: 0 92 06 / 7 50 Tel.: 0 92 79 /9 99-24 Grundschule Mistelgau: Fr. von 08.00 - 13.00 Uhr Fax: 0 92 79 /9 99-324 karin.kaniewski@vg-mistelgau.bayern.de Tel.: 0 92 79 / 3 46 => in die AWO-Kindertagesstätte => Hausmeister: Küffner, Roland Tel.: 0 92 79 / 18 19, => Küffner, Brigitte Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit Handy: 01 70 / 9 93 77 52 E-Mail: Tel.: 0 92 79 /9 99-17 Mittagsbetreuung Mistelgau: awo.kita.glashuetten@awo-ofr-mfr.de Fax: 0 92 79 /9 99-317 Tel.: 0 92 79 / 92 31 73 brigitte.kueffner@vg-mistelgau.bayern.de => Wagner, Gislinde => zu der Seniorenbeauftragten => Krug, Tanja Handy: 0171/4182778 Frau Ursel Sloniowski, Finanzverwaltung Seniorenbeauftragte: Waldstr. 3, Tel.: 0 92 79 / 97 60 00 Tel.: 0 92 79 /9 99-21 => Seyferth, Angelika => zu dem Jugendbeauftragten Fax: 0 92 79 /9 99-321 Tel.: 0 92 79 / 14 68 tanja.krug@vg-mistelgau.bayern.de Herr Tobias Heidenreich, Jugendbeauftragte: Waldstr. 1, Tel.: 01 74 / 9 51 78 75 => Roder, Ute => Maisel, Bernd E-mail: heidenreich.tobias@gmail.com Kassenverwaltung Handy: 01 71 / 9 51 22 41 Tel.: 0 92 79 /9 99-19 => Standorte Defibrillatoren Fax: 0 92 79 /9 99-319 => Westermann, Thomas ute.roder@vg-mistelgau.bayern.de Handy: 01 72 / 3 47 50 03 an der Schule Glashütten, Schulstraße 21, Glashütten => Schaarschmidt, Klaus Schul- u. Kindergärtenbeauftragter: Geschäftsleiter => Küffner, Roland am Feuerwehrgerätehaus Glashütten, Tel.: 0 92 79 /9 99-12 Handy: 01 70 / 9 93 77 52 Altenhimmelstraße 4, Glashütten Fax: 0 92 79 /9 99-312 am Rathaus Glashütten, Schloßstr. 2 Beauftragter für Frauen- und klaus.schaarschmidt@vg-mistelgau.bayern.de Familienangelegenheiten: => Schmitt, Irene Verkehrsamt an der Therme => Seyferth, Jochen Glashütten Tel.: 0172/84 21 561 weltoffen und heimatverbunden Tourist Info Mistelgau – Obernsees – Glashütten Störungsannahme Strom Notruf-Nummern: Tel.: 0 92 06/99 23 75 "Stadtwerke Bayreuth" Polizei 1 10 Fax: 0 92 06/99 35 45 info@tourismus-obernsees.de Tel.: 0921-600-750 Feuerwehr 1 12
Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Bankverbindungen Amtl. Bekanntmachungen S. 3 – 17 –M üll- und Wertstoff-Abfuhrpläne im zweiten Halbjahr 2021 für die Gemeinden Mistelgau und Glashütten –B ekanntmachung der Haushaltssatzungen der Gemeinden Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Mistelgau und Glashütten sowie der Verwaltungsgemeinschaft – Sparkasse Bayreuth Mistelgau für das Jahr 2021 IBAN: DE87 7735 0110 0570 0904 98 –B ekanntmachung der Gemeinde Glashütten zur 4. Änderung BIC: BYLADEM1SBT des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung am Kuhplatz‟ – Informationen zum hausärztlichen Notdienst –B ekanntmachung des Förderverein für regionale Entwicklung e. V.: Gemeinde Mistelgau Förderplätze für Bayern: Webseitenprojekte für Azubis gesucht – neuer Förderschwerpunkt Barrierefreiheit – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE23 7735 0110 0570 0900 01 Die Gemeinden informieren S. 18 – 24 BIC: BYLADEM1SBT – Informationen aus den Gemeinderäten Glashütten und Mistelgau – VR-Bank Bayreuth-Hof eG – Information der Gemeinde Glashütten und der VG Mistelgau zu IBAN: DE56 7806 0896 0009 6107 15 den Öffnungszeiten der Rathäuser in Glashütten und Mistelgau BIC: GENODEF1HO1 – Nachrichten aus den Kirchengemeinden Gemeinde Glashütten Nachrichten der Vereine u. Verbände S. 24 – 35 Veranstaltungen und Termine der Vereine und Verbände – Sparkasse Bayreuth IBAN: DE76 7735 0110 0570 1000 08 Anzeigen S. 35 – 56 BIC: BYLADEM1SBT – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Impressum: IBAN: DE76 7806 0896 0009 6738 90 BIC: GENODEF1HO1 Offizielles Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungs- gemeinschaft Mistelgau. Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist Abwasserzweckverband Truppachtal die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau. – Sparkasse Bayreuth Gemeinschaftsvorsitzender: Karl Lappe IBAN: DE75 7735 0110 0570 0908 11 BIC: BYLADEM1SBT Das Mitteilungsblatt erhält jeder Haus halt in der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau kostenlos zugestellt. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Es kann auch im Rathaus Mistelgau und Glashütten wäh- IBAN: DE28 7806 0896 0009 6169 42 rend der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. BIC: GENODEF1HO1 Stückzahl: 2.500 Druck: Schulverband Mistelgau-Glashütten Hofmann – Druck. Werbung. Medien. – VR-Bank Bayreuth-Hof eG Bayreuther Straße 25, 95490 Mistelgau, IBAN: DE59 7806 0896 0009 6108 55 Tel. 09279/995 0, Fax 09279/995 23 BIC: GENODEF1HO1 E-Mail: kontakt@hofmann-medien.net Untersuchungsergebnis des Untersuchungsergebnis des Trinkwassers der Trinkwassers der Gemeinde Mistelgau Gemeinde Glashütten Am 20.11.2020 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) Am 16.02.2021 wurde das Reinwasser (Trinkwasser) der Gemeinde Mistelgau durch das Labor Analab Taub- der Gemeinde Glashütten durch das Labor Analab Taub- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- mann GmbH, Mainleus, geprüft. Das Reinwasser ent- spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige spricht der Trinkwasserverordnung. Folgende wichtige vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: vier Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis: Gesamthärte: 6,35°dH Gesamthärte: 6,38°dH Nitrat: < 1 mg/l Nitrat: < 1 mg/l ph-Wert: 8,00 (Prüfung: 19.04.2021) ph-Wert: 8,01 Härtebereich: weich (1) Härtebereich: weich (1) 3
Amtliche Bekanntmachungen Abfuhrplan 2. Halbjahr 2021 Gemeinde Mistelgau Die Mülltonnen müssen am Leerungstag bis 06.00 Uhr zur Leerung bereitgestellt werden! Juli August September Oktober November Dezember 01 Do 01 So 01 Mi 01 Fr RM1 01 Mo Allerheiligen 01 Mi 02 Fr BIO2 02 Mo PT2, BIO1 02 Do RM2, GT1 02 Sa 02 Di 02 Do GT3 03 Sa 03 Di PT1 03 Fr RM1 03 So Tag der Dt. Einheit 03 Mi 03 Fr BIO2 04 So 04 Mi 04 Sa 04 Mo 04 Do 04 Sa 05 Mo PT2, BIO1 05 Do RM2, GT1 05 So 05 Di 05 Fr GT3 05 So 06 Di PT1 06 Fr RM1 06 Mo 06 Mi 06 Sa BIO2 06 Mo GT2, BIO1 07 Mi 07 Sa 07 Di 07 Do GT3 07 So 07 Di 08 Do RM2, GT1 08 So 08 Mi 08 Fr BIO2 08 Mo GT2, BIO1 08 Mi 09 Fr RM1 09 Mo 09 Do GT3 09 Sa 09 Di 09 Do RM2 10 Sa 10 Di 10 Fr BIO2 10 So 10 Mi 10 Fr RM1 11 So 11 Mi 11 Sa 11 Mo GT2, BIO1 11 Do RM2 11 Sa 12 Mo 12 Do GT3 12 So 12 Di 12 Fr RM1 12 So 13 Di 13 Fr BIO2 13 Mo GT2, BIO1 13 Mi 13 Sa 13 Mo 14 Mi 14 Sa 14 Di 14 Do RM2 14 So 14 Di 15 Do GT3 15 So Mariä Himmelfahrt 15 Mi 15 Fr RM1 15 Mo 15 Mi 16 Fr BIO2 16 Mo GT2, BIO1 16 Do RM2 16 Sa 16 Di 16 Do 17 Sa 17 Di 17 Fr RM1 17 So 17 Mi 17 Fr BIO2 18 So 18 Mi 18 Sa 18 Mo 18 Do 18 Sa 19 Mo GT2, BIO1 19 Do RM2 19 So 19 Di 19 Fr BIO2 19 So 20 Di 20 Fr RM1 20 Mo 20 Mi 20 Sa 20 Mo PT2, BIO1 21 Mi 21 Sa 21 Di 21 Do 21 So 21 Di PT1 22 Do RM2 22 So 22 Mi 22 Fr BIO2 22 Mo PT2, BIO1 22 Mi 23 Fr RM1 23 Mo 23 Do 23 Sa 23 Di PT1 23 Do RM2, GT1 24 Sa 24 Di 24 Fr BIO2 24 So 24 Mi 24 Fr RM1 Heiligabend 25 So 25 Mi 25 Sa 25 Mo PT2, BIO1 25 Do RM2, GT1 25 Sa 1. Weihnachtstag 26 Mo 26 Do 26 So 26 Di PT1 26 Fr RM1 26 So 2. Weihnachtstag 27 Di 27 Fr BIO2 27 Mo PT2, BIO1 27 Mi 27 Sa 27 Mo 28 Mi 28 Sa 28 Di PT1 28 Do RM2, GT1 28 So 28 Di 29 Do 29 So 29 Mi 29 Fr RM1 29 Mo 29 Mi 30 Fr BIO2 30 Mo PT2, BIO1 30 Do RM2, GT1 30 Sa 30 Di 30 Do GT3 31 Sa 31 Di PT1 31 So 31 Fr BIO2 Silvester Abfuhrtermine Papiertonnen PT1 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Laimen, Lenz, Mistelgau Ort, Moosing, Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Wohnsgehaig PT2 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Klingenmühle, K reckenmühle, Mengersdorf, Obernsees, Ochsenholz, Schnackenwöhr, Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach Abfuhrtermine Biomülltonnen BIO1 = Mistelgau Ort BIO2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Böhnershof, Braunersberg, Culm, Engelmeß, Eschenmühle, Frankenhaag, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gollenbach, Gries, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf, Moosing, Obernsees, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Seitenbach, Sorg, Streit, Striegelhof, Tennig, Truppach, Wohnsgehaig Abfuhrtermine Gelbe Tonnen GT1 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach, Tennig GT2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingen mühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Wohnsgehaig GT3 = Mengersdorf, Schnackenwöhr, Truppach Abfuhrtermine Restmülltonnen RM1 = Böhnershof, Braunersberg, Engelmeß, Eschenmühle, Friedrichsruh, Geislareuth, Göritzen, Gries, Mistelgau Ort, Obernsees, Seitenbach, Tennig RM2 = Äußerer Graben, Außerleithen, Bärnreuth, Culm, Frankenhaag, Gollenbach, Hardt, Harloth, Hundshof, Kammer, Klingenmühle, Kreckenmühle, Laimen, Lenz, Mengersdorf, Moosing, Ochsenholz, Pensenleithen, Plösen, Schnackenwöhr, Schobertsberg, Schobertsreuth, Schöchleins, Schöchleinsmühle, Sorg, Streit, Striegelhof, Truppach, Wohnsgehaig Problemmüllentsorgungstermine: 17.07.2021 | 10.15 bis 10.35 Uhr | Obernsees (Am Sportplatz) 09.10.2021 | 10.40 bis 11.40 Uhr | Mistelgau (Festplatz am FW-Haus) Fragen zu Restmüll-, Bio- oder Papiertonne: 0921/728-282; Fragen zur Gelben Tonne: 0800/0785-600 oder 0921/9305-851
Amtliche Bekanntmachungen Persönlicher Abfuhrkalender: Auf der Webseite des Landkreises Bayreuth besteht unter folgender Adresse die Möglichkeit, einen „persönlichen Abfuhrkalender“ für Ihre Gemeinde bzw. Ihren Ortsteil zu generieren: www.landkreis-bayreuth.de/abfall/ Nach Klick auf „Abfallkalender“ im rechten Bereich der Seite können Sie Ihre Gemeinde, Ihre Straße bzw. Ihren Orts- teil, sowie die verschiedenen Abfallarten auswählen. Wichtig: bei „Zeitraum“ gewünschtes Jahr einstellen. Ihr persönlicher Abfuhrkalender wird sofort generiert und angezeigt, anschließend besteht die Möglichkeit, diesen als PDF-Datei auf Ihren Rechner zu exportieren und ggf. auszudrucken. Die Abfall-App des Landkreises Bayreuth: „Vergessen Sie nie wieder, Ihre Mülltonne rechtzeitig herauszu stellen.“ Installieren Sie die Abfall-App des Landkreises Bayreuth auf Ihrem Mobilgerät und Sie werden rechtzeitig an alle Abfuhrtermine erinnert. Funktioniert zuverlässig und bietet vielfältige Einstellungsmöglichkeiten: Alle Infos unter der Adresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/umwelt-gesundheit/abfall/abfallwirtschaft/abfall-app/ Die Abfall-App lässt sich schnell auf allen gängigen mobilen Endgeräten (Android, iOS inkl. Apple Watch) einrichten. Scannen Sie den QR-Code auf der o.a. Website oder laden Sie sich die App aus Ihrem Store herunter (Suchname „Abfall Bayreuth“), melden Sie sich kostenfrei an, wählen Sie Ihre Gemeinde und Straße, stellen Sie die gewünschten Abfalltonnen sowie die Erinnerungszeit ein und vergessen Sie nie wieder, Ihre Mülltonne rechtzeitig herauszustellen. Abfallwirtschaft Wussten Sie schon … … wie Sie das Recycling von Verpackungen unterstützen können? Die über die Gelbe Tonne gesammelten Verpackungen werden in einer Sortieranlage in einzelne Fraktio- nen getrennt, danach verwertet und zu neuen Produkten verarbeitet. Sie können mit folgenden Tipps aktiv dazu beitragen, eine hohe Recyclingquote zu erreichen und so – ohne viel Aufwand – direkten Umwelt- und Ressourcenschutz betreiben: Aludeckel (z. B. vom Joghurtbecher) / Metallbügel abziehen und getrennt einwerfen Papierbanderolen abziehen und in die Altpapiersammlung geben Alufolie nicht knüllen, sondern flach gefaltet einwerfen Verpackungen nicht ineinander stapeln / zusammendrücken, sondern einzeln und lose einwerfen Verpackungen nur frei von Essensresten einwerfen, spülen ist jedoch nicht nötig. Kinderspielzeug, Altglas, Wäschekörbe, Baustyropor, Schläuche, Kugelschreiber, Metallstangen, Elektrogeräte, Keramik und Zahnbürsten gehören nicht in die Gelbe Tonne. Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. 5
Abfuhrkalender 2021 Glashütten und Altenhimmel Juli KW August KW September KW Oktober KW November KW Dezember KW 01 Do 26 01 So 01 Mi 01 Fr 01 Mo Allerheiligen 44 01 Mi 02 Fr 02 Mo BIO 31 02 Do RM 02 Sa 02 Di 02 Do 03 Sa 03 Di 03 Fr 03 So Tag der Deutschen Einheit 03 Mi 03 Fr 04 So 04 Mi 04 Sa 04 Mo 40 04 Do 04 Sa 05 Mo BIO 27 05 Do RM 05 So 05 Di 05 Fr 05 So 06 Di 06 Fr 06 Mo 36 06 Mi 06 Sa 06 Mo GT BIO 49 07 Mi 07 Sa 07 Di 07 Do 07 So 07 Di 08 Do RM 08 So 08 Mi 08 Fr 08 Mo GT BIO 45 08 Mi 09 Fr 09 Mo 32 09 Do 09 Sa 09 Di 09 Do RM 10 Sa 10 Di 10 Fr 10 So 10 Mi 10 Fr 11 So 11 Mi 11 Sa 11 Mo GT BIO 41 11 Do RM 11 Sa 12 Mo 28 12 Do 12 So 12 Di 12 Fr 12 So 13 Di 13 Fr 13 Mo GT BIO 37 13 Mi 13 Sa 13 Mo 50 14 Mi 14 Sa 14 Di 14 Do RM 14 So 14 Di PT 15 Do 15 So Mariä Himmelfahrt 15 Mi 15 Fr 15 Mo 46 15 Mi 16 Fr 16 Mo GT BIO 33 16 Do RM 16 Sa 16 Di PT 16 Do 17 Sa 17 Di 17 Fr 17 So 17 Mi 17 Fr 6 18 So 18 Mi 18 Sa 18 Mo 42 18 Do 18 Sa 19 Mo GT BIO 29 19 Do RM 19 So 19 Di PT 19 Fr 19 So 20 Di 20 Fr 20 Mo 38 20 Mi 20 Sa 20 Mo BIO 51 21 Mi 21 Sa 21 Di PT 21 Do 21 So 21 Di 22 Do RM 22 So 22 Mi 22 Fr 22 Mo BIO 47 22 Mi 23 Fr 23 Mo 34 23 Do 23 Sa 23 Di 23 Do RM 24 Sa 24 Di PT 24 Fr 24 So 24 Mi 24 Fr 25 So 25 Mi 25 Sa 25 Mo BIO 43 25 Do RM 25 Sa 1. Weihnachtstag 26 Mo 30 26 Do 26 So 26 Di 26 Fr 26 So 2. Weihnachtstag 27 Di PT 27 Fr 27 Mo BIO 39 27 Mi 27 Sa 27 Mo 52 28 Mi 28 Sa 28 Di 28 Do RM 28 So 28 Di 29 Do 29 So 29 Mi 29 Fr 29 Mo 48 29 Mi 30 Fr 30 Mo BIO 35 30 Do RM 30 Sa 30 Di 30 Do 31 Sa 31 Di 31 So 31 Fr Amtliche Bekanntmachungen GT Gelbe Tonne Restmüll- und Biotonnen werden 14-täglich, die Papiertonnen und Gelben Tonnen 4-wöchentlich geleert. RM Restmüll Die Tonnen müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr zur Entleerung bereit stehen. BIO Biotonne Sollte ein Grundstück oder eine Straße vom Müllfahrzeug (z.B. wegen einer Baustelle oder Straßensperrung) nicht angefahren werden können, sind die Die Mülltonnen müssen am Leerungstag bis 06.00 Uhr zur Leerung bereitsgestellt werden! Mülltonnen zur nächsten vom Müllfahrzeug anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen. PT Papiertonne Abfuhrplan 2. Halbjahr 2021 Gemeinde Glashütten Fragen zur Restmüll-, Bio- oder Papiertonne: 0921/728-282; Fragen zur Gelben Tonne: 0800/0785-600 oder 0921/9305-851
Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Mistelgau, Landkreis Bayreuth für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Mistelgau folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.827.100,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.363.700,00 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.621.600,00 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H. b) für die Grundstücke (B) 360 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.137.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Mistelgau, den 19.05.2021 Gemeinde Mistelgau Karl Lappe, 1. Bürgermeister Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Mistelgau für das Haushaltsjahr 2021 liegen ab sofort eine Woche lang zur Einsichtnahme auf bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 1. Stock, Zimmer 2.06 und können dort über die einwöchige Auflegung hinaus bis zum Ende des Jahres 2021 eingesehen werden. Gemeinde Mistelgau Mistelgau, den 25.06.2021 gez. Karl Lappe 1. Bürgermeister 7
Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Glashütten, Landkreis Bayreuth für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der Artikel 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Glashütten folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.177.600,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.272.900,00 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.239.500,00 € festgesetzt. . §3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v.H. b) für die Grundstücke (B) 380 v.H. 2. Gewerbesteuer 380 v.H. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 362.000,00 € festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Glashütten, den 19.05.2021 Gemeinde Glashütten Sven Ruhl, 1. Bürgermeister Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Glashütten für das Haushaltsjahr 2021 liegen ab sofort eine Woche lang zur Einsichtnahme auf bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 1. Stock, Zimmer 2.06 und können dort über die einwöchige Auflegung hinaus bis zum Ende des Jahres 2021 eingesehen werden. Gemeinde Glashütten Glashütten, den 25.06.2021 gez. Sven Ruhl 1. Bürgermeister 8
Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Landkreis Bayreuth für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund der Artikel 8 Abs. 2, 10 VGemO und Art. 40 ff. KommZG sowie 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.084.600,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 45.500,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 1. Verwaltungsumlage a) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 773.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. b) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 5.266 Einwohner festgesetzt. c) Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 146,79 € festgesetzt. 2. Investitionsumlage a) Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 0,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. b) Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 5.266 Einwohner festgesetzt. c) Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 0,00 € festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. Mistelgau, den 10.05.2021 Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Karl Lappe, Gemeinschaftsvorsitzender Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau für das Haushaltsjahr 2021 liegen ab sofort eine Woche lang zur Einsichtnahme auf bei der Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau, Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau, 1. Stock, Zimmer 2.06 und können dort über die einwöchige Auflegung hinaus bis zum Ende des Jahres 2021 eingesehen werden. Verwaltungsgemeinschaft Mistelgau Mistelgau, den 25.06.2021 gez. Karl Lappe, Gemeinschaftsvorsitzender 9
Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung am Kuhplatz“ der Gemeinde Glashütten im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und über die öffentliche Bürgerbeteiligung gem. §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 2 BauGB 6 16 675/11 14 522/15 7 Pop I. 522/4 12 pen 675/12 27 13 675/10 522/7 677/1 wie 12 677/2 S 527 Der Gemeinderat Glashütten hat in der Sitzung am 26.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 „Siedlung am sen t.-B /16 on 10 5 gra ifa 522/6 67 tiu 11 14 s-K ben 8 Lin Kuhplatz“ der Gemeinde Glashütten zu ändern. irc 675/6 29 h e den 1071 9 w eg 8 522/14 7 Der Geltungsbereich der angedachten Bebauungsplanänderung „4. Änderung Nr. 1 Siedlung am Kuhplatz“ erstreckt 675/5 675/13 16 5 31 sich über die Fl. Nrn. 526, 527, 532, 532/3, 532/4, 532/5, 532/6, 532/7, 532/8, 533, 533/1, 533/2, 533/3, 533/4, 533/5, 675/4 675/15 675/3 522/5 522 1 522/13 6 533/6, 533/7, 533/8, 533/9, 533/10, 533/11, 533/12, 535, 535/1, 535/2, 536, 536/1, 536/2, 536/3, 536/4, 536/5, 536/6, 675/2 3a 536/7, 536/8, 536/9, 536/11, 536/12, 537, 537/1, 537/2, 537/4, 537/5, 537/6, 537/7, 537/8, 537/9, 537/10, 537/12, 537/13, /5 675/17 675/14 525/17 33 676/3 2 676 525/16 675 537/14, 537/15, 537/16, 537/17, 537/19, 538, 538/1, 538/2, 538/3, 538/4, 538/5, 538/6, 538/7, 538/8, 538/9, 538/10, 528/2 675/1 52 2/2 522/12 4 3 18 52 0 3 5/3 538/11, 538/12, 539, 540, 541, 543/2, 543/3, 544/1, 544/2, 544/3, 544/4, 544/6, 545/1, 546/1, 546/2, 546/3, 682 und der 4 528/1 5 525/15 525/5 Feue 676/2 Flurnummer 682/2 jeweils der Gemarkung Glashütten. rweh rgerä 8 te haus 1 e 52 20 aß 5 /2 str 2 10 676/4 525/14 Mit der Änderung soll Baurecht zu einer einheitlichen 2-geschossigen Bebauung im gesamten Geltungsbereich des 1 en 525 550 rch Lä 525/7 22 3 Bebauungsplanes „Siedlung am Kuhplatz“ geschaffen werden. Eine Erhöhung der Nutzungsdichte des Kleinsiedlungs- 12 676/1 53 10 528/8 7/1 528/ Ki ef gebietes in Form der Erhöhung der GRZ und GFZ bringt die Änderung ebenfalls mit sich. er 2 525/6 24 14 nw 2 528/7 /1 eg 9 2 /1 525/13 525/8 52 52 548/3 Ein erster Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.05.2021 wurde von Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Berthold 528 5/ 4 35 4 a 16 14 Hofmann, Breslauer Str. 2, 95349 Thurnau in Abstimmung mit der Gemeinde Glashütten vorgefertigt. 6 525/10 525/9 547 528/13 Alt hier schließt der 528/9 525/12 547/1 en h Bebauungsplan Nr. 5 im 536/4 18 me 529 II. Glashütten "Süd" an lst 7 raß e 20 Der Planentwurf mit Begründung kann in der Zeit vom 05.07.2021 bis 04.08.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Mis- 536/5 546 548 536/3 Nutzungschablone 547/2 telgau, Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau, Zimmer 3.05, während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Stellung- 7 n 52 be WS E+I+D bzw. E+D 53 536/6 15 22 ra 0,4 0,8 7/1 ng o SD 28° - 39° 536/2 6 se nahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 546/3 wie bzw. en SD 48° - 52° 4 544 pp Alt 5 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück- 536/7 17 Po en 536 536/8 him /12 526 2 me 536/11 sichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die 6/ 3a 546/1 54 lst 2 536/9 3 ra Erle ße n we Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 536/1 g 545/1 19 1 1 543 537/4 544/3 536 6 21 7/1 535 /1 /10 53 23 2a TS Nutzungschablone 537 23 535 544/6 WS E+I+D bzw. E+D 533/2 2 a 535/2 0,4 0, 8 WS 544/4 o SD 28° - 39° Al 24 544/1 bzw. 542 te WS heim SD 48° - 52° nh Waldstraße 544/2 537/18 im 3 Senioren m 537/3 25 543/3 542/1 els 533/12 HsNr. 2c tra 27 SO ße 530 537/12 26 533/3 543/2 53 533/1 7/ 1 533/4 537/13 28 540 5 2b 533 29 8 5a 6 4 533/10 537/2 2 31 537/19 537/5 2 533/5 Buchenweg 30 8/1 7 53 5 3 538/10 53 8/ 1 7 537/6 11 533/8 537/14 538/9 533/6 533/7 533/9 537/7 WS 32 537/15 33 5a 35 9 Al 532/4 te 532/5 538 34 538/8 nh 533/11 Eichenweg 2a im 2b 11 537 WS m el st 4 ra 689/1 538/1 2 ße 1a 532/6 Eichenweg 13 36 538/7 6 537/8 37 537/17 532/3 3a 5 39 N 3 15 538/2 537/9 1 W O 532/8 532 53 532/7 689 4 6 38 541 S 8/ W 17 11 a ld s tr 539 538/6 aß 538/3 683 41 Nutzungschablone 8 e 19 WS E+I+D bzw. E+D 698 10 68 21 0,4 0,8 12 2 Alt o SD 28° - 39° 538/5 en 14 bzw. 40 him SD 48° - 52° 690 23 me 16 lst 18 684 10a 538/4 ra ße 20 683/2 683/3 691 695 22 682 /2 24 682/1 26 28 30 687 686 696 697 693 685 688 32 694 699 10
Amtliche Bekanntmachungen Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Siedlung am Kuhplatz“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Zudem ist der Planentwurf mit Begründung auf der Homepage der Gemeinde Glashütten unter www.glashuetten.de im genannten Zeitraum einsehbar. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrecht- liche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. Gemeinde Glashütten Glashütten, 25.06.2021 Gez. Sven Ruhl, 1. Bürgermeister werden und mit Projektpartnern aus Bayern gemeinsam ei- nen modernen und individuellen Internetauftritt zu entwi- ckeln. Nach Projektabschluss erfolgt die Pflege und Bearbei- tung eigenständig, ohne dass die Projektpartner hierfür Förderprogramm „Bayern vernetzt“ – Programmiererkenntnisse benötigen. Die Erstellung der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. Webseiten ist für die Projektpartner dabei kostenfrei. Lediglich die Kosten für die Webadresse und den Speicher- Freie Förderplätze für Bayern: platz sind selbst zu tragen. Webseitenprojekte für Azubis gesucht – Bei der Erstellung der Webseiten wird sowohl großer Wert neuer Förderschwerpunkt Barrierefreiheit auf die geltenden Datenschutzrichtlinien gelegt als auch auf die Barrierefreiheit. Als Grundlage für die Bearbeitung Sehr geehrte Damen und Herren, steht den Projektpartnern ein leicht bedienbares, deutsch- sprachiges Redaktionssystem zur Verfügung. mit den Azubi-Projekten setzt sich der Förderverein für regi- onale Entwicklung e. V. für eine praxisorientierte Ausbildung Auch bei der gestalterischen Umsetzung gehen die Azubis von Berufsschülern und Studierenden ein. Ziel ist es, dass ausführlich auf die Wünsche und Vorstellungen der Projekt- die Azubis ihr in der Berufsschule erworbenes Wissen im partner ein. Sollten außerdem nach Abschluss des Projektes Rahmen von Webseitenprojekten praktisch anwenden kön- weitere Fragen und Probleme auftauchen, steht den Projekt- nen. Dabei arbeiten Sie mit Kommunen, öffentlichen Einrich- partnern ein kostenfreier telefonischer Support zu Verfü- tungen, Vereinen sowie kleineren Unternehmen zusammen gung, der bis mindestens 2030 gesichert ist. und erstellen ihnen kostenfrei eine Webseite. Durch die Weitergabe dieses Anschreibens ermöglichen Sie Das Förderprogramm im Überblick: den Azubis wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Ob durch • Sie unterstützen Azubis, praktische Berufserfahrung zu eine Veröffentlichung im Amtsblatt oder die Weiterleitung an sammeln Vereine, öffentliche Einrichtungen oder kleinere Unterneh- men in Ihrer Region – die Projektpartner und Azubis profitie- • Betreuung der Azubis durch IHK-geprüfte Ausbilder ren von den vielseitigsten Webseitenprojekten. Bei Fragen • kostenfreie Erstellung einer nach Ihren Vorstellungen rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 0331 55047471 konzipierten Webseite an oder schicken eine E-Mail an info@azubi-projekte.de. • Berücksichtigung und Umsetzung der geltenden Daten- schutzrichtlinien Auf www.azubi-projekte.de stehen weitere wichtige Infor • Voraussetzungen für die Barrierefreiheit der Webseite mationen für alle an dem Projekt Interessierten zur Ver sind gegeben fügung. • Musterseite zur Vorschau Mit freundlichen Grüßen • eigenständiges Aktualisieren der Webseite – ohne Programmiererkenntnisse Ihr Förderverein für regionale Entwicklung e. V. • bis mindestens 2030 telefonischer Support bei Fra- gen und Problemen • bei Bedarf kostenfreier passwortgeschützter Bereich für interne Dokumente o.ä. Im Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm „Bayern vernetzt“ wird es den Azubis aus den Bereichen Büroma- nagement, Mediengestaltung und Programmierung ermög- licht, an abwechslungsreichen Webseitenprojekten tätig zu 11
Amtliche Bekanntmachungen Information der HUK Coburg Gebissen und dann … Krankheitserreger werden meist nicht direkt nach dem Stich, Zecken: Klein, aber gemein sondern oft erst Stunden später übertragen. Eine gezielte Zeckensuche nach einem Aufenthalt im Freien hilft, die lästi- Wie kann man sich schützen? – Kommt gen Blutsauger zu finden und rasch zu entfernen: Experten es durch Zeckenbiss zur Dauerschädigung, empfehlen, den Parasiten hautnah mit einer Pinzette oder Zeckenzange anzufassen, um ihn danach mit möglichst we- hilft eine Unfallversicherung nig Druck herauszudrehen. Der Kopf darf nicht steckenblei- Eine Zecke ist klein, lautlos und gefährlich. Mit FSME – einer ben. – Von alten Hausmitteln wie Klebstoff oder Öl sollte man gefährlichen Form der Hirnhautentzündung – und Borreliose die Finger lassen. Sie helfen nicht, sondern schaden eher, überträgt sie Krankheiten, die im schlimmsten Fall lebensbe- denn im Todeskampf spritzt die Zecke oft Krankheitserreger drohlich werden können. Milde Winter und steigende Tempe- in die Wunde. raturen lassen die Plagegeister zudem immer früher aktiv Gegen FSME bietet eine Impfung wirksamen Schutz. Die werden. Wer sich im Frühling in der freien Natur aufhält, HUK-COBURG Versicherung warnt aber auch vor Borrelio- muss also schon mit Zeckenbissen rechnen. Wohl fühlen se: Einer Bakterieninfektion, die zu dauerhaften Gesund- sich die Plagegeister vor allem im Gebüsch, in lichtem Unter- heitsschäden führen kann, bis hin zur Invalidität. Darum soll- holz, an Waldrändern und im hohen Gras. te die Einstichstelle ungefähr vier Wochen lang im Auge Besonders heimtückisch ist, dass sich der winzige Parasit behalten werden. Sobald sich rote Flecken zeigen, ist ein oftmals unbemerkt beim Wirt einnistet. Bei Menschen setzen Arzttermin wichtig. sich die Blutsauger bevorzugt in Achselhöhlen, Leistenge- Kommt es zur Erkrankung mit Dauerschädigung, ist es gut, gend, Kniebeugen, Bauchnabel und Haaransatz. Dort durch- vorgesorgt zu haben. Eine private Unfallversicherung hilft. stechen sie die Haut ihrer Opfer und saugen sich fest. Das Allerdings schließt nicht jeder Vertrag einen Zeckenbiss und Sekret, das sie dabei in die Wunde spritzen, wirkt gerin- seine Folgen automatisch mit ein. Um auf Nummer Sicher zu nungshemmend und betäubend. Bis eine Zecke satt ist, kön- gehen, sollte man sich bei seinem Versicherer nach dem nen durchaus mehrere Tage vergehen. Umfang seines Versicherungsschutzes erkundigen. Informationen zum hausärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst: Es bestehen für mobile Patienten drei Bereitschaftspraxen in Bayreuth, Pegnitz und Kulmbach. Zudem können für nicht-mobile Patienten Hausbesuche über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 organisiert werden. Es gelten folgende Regelungen, Öffnungszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten: 1) Bei hochakuten und lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte sofort an die Integrierte Leitstelle unter der Tel.-Nummer 112 ! 2) obile Patienten, die eine Praxis aufsuchen können, wenden sich bitte an eine der Ärztlichen M Bereitschaftspraxen: – Bereitschaftspraxis Bayreuth, Carl-Schüller-Str. 10, 95444 Bayreuth mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 16:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr – Bereitschaftspraxis Pegnitz in der SanaKlinik PEG, Langer Berg 12, 91257 Pegnitz oder – Bereitschaftspraxis Kulmbach am Klinikum Kulmbach, Albert-Schweitzer-Straße 10, 95326 Kulmbach, beide mit folgenden Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 18:00 – 21:00 Uhr Mittwoch, Freitag: 17:00 – 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr 3) Für immobile Patienten können über die Bereitschaftsdienstzentrale Tel. 116 117 Hausbesuche angefragt und vermittelt werden. 12
Amtliche Bekanntmachungen • Anmeldeformular mit Unterschrift der Erziehungsbe- rechtigten • Pädagogisches Gutachten der besuchten Schule. Staatliche Gesamtschule Weitere Informationen finden Sie unter. Hollfeld https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ schulberatung/oberfranken.html Informationen zur Anmeldung Die Formulare zur Beantragung des Pädagogischen und Aufnahme in die Einführungs- Gutachtens und zur endgültigen Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage unter klasse 2021/2022 an der Staatl. https://www.gsh-hollfeld.de/einfuehrungsklasse/ Gesamtschule Hollfeld Sehr geehrte Eltern, Mit freundlichen Grüßen durch ausreichende Voranmeldungen kann an der Staat gez. Christine Betz, OStDin lichen Gesamtschule Hollfeld zum kommenden Schuljahr Schulleiterin 2021/2022 eine Einführungsklasse eingerichtet werden. Der erfolgreiche Besuch dieser Klasse berechtigt zum Eintritt in die Qualifikationsphase (Jahrgangstufen 11 und 12) des Gymnasiums. Welches Ziel verfolgt die Einführungsklasse? Die Waldbesitzervereinigung Hollfeld e.V. informiert: Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Bildungsab- schluss soll der Übergang an das Gymnasium erleichtert werden. Dies geschieht in dieser Klasse durch: Geschäftsstelle für Mitglieder der WBV Eine gezielte Förderung in einzelnen Fächern, in denen Hollfeld weiterhin in Treppendorf Kenntnisse noch vertieft bzw. neu erworben werden müs- sen (z.B. der 2. Fremdsprache). Vor kurzem hat die WBV Bamberg in Königsfeld eine Filiale eröffnet. Leider hat dies bei einigen unserer Mitglieder für Die explizite Vorbereitung auf die verbindlichen Abiturprü- Verwirrung gesorgt. Für Sie gilt – diese Filiale ist nur eine fungsfächer (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache). Anlaufstelle für die Mitglieder der WBV Bamberg! Für alle Welche Voraussetzung gibt es für die Aufnahme? Mitglieder der WBV Hollfeld ist weiterhin unsere Geschäfts- (§ 7 GSO) stelle in Treppendorf zuständig (T: 09274/8427). • Mittlerer Schulabschluss (erworben an einer Realschule, Bitte beachten Sie dazu unsere neuen Telefonzeiten: Sie er- Wirtschaftsschule oder im M-Zug der Mittelschule) reichen uns Mo – Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Mo und Mi von 15.00 bis 17.00 Uhr. • Pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 be- Ab sofort ist die Geschäftsstelle der WBV Hollfeld auch wie- suchten Schule, in dem die uneingeschränkte Eig- der für den Besucherverkehr geöffnet – allerdings nur nach nung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt vorheriger Terminvereinbarung. Bitte rufen Sie also vorher wird. an. • Einhaltung der Altersgrenze, d. h. der Schüler darf am 30.6. im Jahr des Eintritts in die Einführungsklasse das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Über- schreitungen entscheidet die Schulleitung über die Auf- nahme. Bayerisches Landesamt für Umwelt Es ist kein bestimmter Notendurchschnitt erforderlich. Endgültige Anmeldung: Themendienst für kommunale Veröffentlichungen Termin der Anmeldung: 26. – 28. Juli 2021 Sind Sie gut auf ein Hochwasser im Sekretariat der Gesamtschule Hollfeld vorbereitet? Das benötigte Abschlusszeugnis muss bis spätestens 04.08.2021 nachgereicht werden. Ob Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Überflutun- gen durch Starkregen: Hochwasser kann fast alle Menschen Eine Anmeldung ist auch ohne erfolgte Voranmeldung in Bayern treffen. möglich! Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Gefahren für sich und Schäden an Ihrem Besitz verringern oder sogar ganz Folgende Unterlagen werden benötigt: vermeiden. Je früher und intensiver Sie sich mit den Themen • Abschlusszeugnis im Original Hochwasservorsorge und -schutz beschäftigen, desto • Geburtsurkunde besser: 13
Amtliche Bekanntmachungen Wie können Sie Risiken erkennen? Wie können Sie Schäden vorbeugen? Was gehört zur persönlichen Vorsorge? Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Wie gut sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet? Machen Sie den Hochwasser-Check und finden es Einschränkungen beim heraus Fichten-Frischholzeinschlag Hochwasser.Info.Bayern hat für verschiedene Akteure indivi- duelle Onlinefragenkataloge entwickelt. Bürgerinnen und Seit dem 23. April 2021 ist die sogenannte „Holzeinschlags- Bürger, Kommunen, Unternehmer, Landwirte, Architekten beschränkungsverordnung“ in Kraft. Die wichtigsten Infor- sowie Stadt- und Landschaftsplaner können damit prüfen, mationen zu dieser Bundesverordnung hat das Amt für wie gut sie auf ein Hochwasser vorbereitet sind. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth (AELF Bayreuth) für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Dabei gibt es viele Möglichkeiten zur Vorsorge. Sei es, dass zusammengefasst: Sie sich rechtzeitig über Gefahren vor Ort informieren, eine Versicherung abschließen, oder Gebäude und Grundstücke 1. Durch die Verordnung wird der ordentliche über die Buch- hochwasserangepasst planen und bauen – jeder Beitrag führung festgelegte Holzeinschlag bei der Baumart Fich- zählt. te über alle Sortimente auf 85% gegenüber dem durch- schnittlichen ordentlichen Hiebseinschlag der Jahre 2013 Im Anschluss an den Check erhalten Sie ein Informations bis 2017 beschränkt. Alle anderen Baumarten sind von paket mit Hinweisen und Tipps rund um das Thema Hoch- der Regulierung nicht betroffen. wasser. 2. Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht Hochwasserschützer werden jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, dürfen insge- Zeigt der Hochwasser-Check, dass Sie in Sachen Hochwas- samt 75 Festmeter frisches Fichtenholz aus ihrem Forst- serschutz bereits besonders vorbildlich aufgestellt sind, kön- betrieb nutzen und vermarkten. Alternativ dazu können nen Sie Ihren Beitrag auf der Karte der Hochwasserschützer auch 4,25 Festmeter Fichte je Hektar Forstbetriebsfläche in Bayern teilen. Zeigen Sie Ihr Engagement und motivieren eingeschlagen und vermarktet werden. Für einen 20 Sie auch andere Menschen, selbst aktiv zu werden. Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise eine Ein- schlagsmenge von 85 Festmeter zulässig. Behalten Sie das aktuelle Wetter immer im Blick 3. Die Verordnung gilt rückwirkend vom 01.10.2020 bis zum Haben Sie alle Fragen des Hochwasser-Checks beant 30.09.2021. Überschreitungen des Holzeinschlages bei wortet, können Sie unabhängig vom Ergebnis an einer von der Fichte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verord- mehreren Verlosungen teilnehmen. Sie haben die Chance nung stellen keinen Verstoß dar. auf eine von 30 Profi-Wetterstationen. 4. Der bisher schon erfolgte ordentliche Einschlag in der Weitere Informationen finden Sie unter: Fichte seit dem 01.10.2020 ist auf den beschränkten www.hochwasser-check.de Holzeinschlag anzurechnen. 5. Ausgenommen von der Verordnung sind die Fällung und Aufarbeitung von Schadhölzern, z.B. vom Borkenkäfer Mitmachen und befallener und von Sturm geworfener Fichten, sowie Ver- Hochwasserschützer kehrssicherungshiebe. werden 6. Mit der Begrenzung des Holzeinschlags treten zeitgleich steuerliche Vergünstigungen in Kraft. Das AELF Bayreuth empfiehlt, steuerliche Möglichkeiten frühzeitig mit den Fi- nanzbehörden oder über die Steuerberatung zu klären. Durch die „Holzeinschlagsbeschränkungsverordnung“ sollen nach der massiven Holzmarktkrise der vergangenen Jahre weitere Störungen durch eine Begrenzung des ordentlichen Fichten-Holzeinschlags vermieden werden. Das AELF Bay- reuth appelliert daher an alle Waldbesitzerinnen und Waldbe- sitzer, geplante Fichten-Frischholzhiebe, die die verordneten Einschlagsbeschränkungen überschreiten, zu verschieben. Die Förster des AELF Bayreuth beraten Sie gerne bei Fra- gen zu der Verordnung. Weitere Infos sind unter https://www. forst.bayern.de/forstschaeden-ausgleichsgesetz zu finden. Noch ein Hinweis zu den aktuellen Engpässen und Preisstei- gerungen verschiedener Holzprodukte: Das Nadelöhr in der Holzversorgung ist nicht die Versorgung mit Rohholz aus Mit dem Hochwasser-Check kann der persönliche Stand dem Wald. Nachhaltig erzeugtes Holz aus Bayerns Wäldern der Vorsorge überprüft werden steht nach wie vor ausreichend zur Verfügung. 14
Amtliche Bekanntmachungen Pressedienst Pressedienst der Sozialversicherung für der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Wann ist Borreliose eine Saisonarbeit: Neue Regeln für kurz Berufskrankheit? fristige Beschäftigungen Borreliose kann unter bestimmten Voraussetzungen Der Bundestag hat beschlossen, die Zeitgrenzen für eine Berufskrankheit sein, die von der gesetzlichen kurzfristig Beschäftigte anzuheben. Sie sind nun sozial- Unfallversicherung zu entschädigen wäre. versicherungsfrei, wenn die Beschäftigung von vorn herein auf vier Monate oder 102 Arbeitstage begrenzt ist. Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Bisher lag die Grenze bei drei Monaten oder 70 Arbeits- Sie kann zur Arbeits- oder Berufsunfähigkeit der Betroffenen tagen. Diese Regelung trat zum 1. Juni 2021 in Kraft und führen, die mitunter lebenslang an Folgeschäden leiden. gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober 2021. Damit die Berufsgenossenschaft Borreliose als Berufskrank- Die neue Regelung ist insbesondere für die Beschäftigungs- heit anerkennen kann, muss nachgewiesen sein, dass die verhältnisse der Saisonarbeitskräfte relevant. Die Sozial Zecke den Versicherten während der Ausübung seiner ver versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sicherten Tätigkeit gestochen hat. Bei Forstarbeitern, Holz- (SVLFG) weist darauf hin, dass der Tag des Inkrafttretens rückern, Berufsjägern, landwirtschaftlichen Unternehmern des Gesetzes von besonderer Bedeutung ist. Denn für Be- mit Bodenbewirtschaftung, Wanderschäfern sowie bei schäftigungen, die vor diesem Tag aufgenommen wurden, Beschäftigten im Gartenbau kann die Landwirtschaftliche gilt ein Bestandsschutz: Hat die Saisonbeschäftigung vor Berufsgenossenschaft (LBG) grundsätzlich davon ausge- dem 1. Juni 2021 begonnen, gilt für sie weiterhin die alte hen, dass die Infektion während der Ausübung ihrer beruf Grenze. lichen Tätigkeit eingetreten ist, es sei denn, die Gesamt umstände sprechen im Einzelfall dagegen. Eine Umwandlung in eine sozialversicherungsfreie kurzfris Schwieriger wird die Beurteilung bei Personen mit anderen tige Beschäftigung ist rückwirkend nicht möglich. Arbeitsschwerpunkten. Dazu gehören zum Beispiel Neben- Wurde die Saisonbeschäftigung im Rahmen der bisherigen erwerbslandwirte oder Landmaschinenfahrer. Bei ihnen er- Zeitgrenzen zunächst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage gibt erst die Ermittlung im konkreten Einzelfall, ob es sich um befristet und war deswegen sozialversicherungsfrei, kann eine Berufskrankheit handeln kann. die Beschäftigung nach dem 31. Mai 2021 auf insgesamt vier Gerade für diese Menschen ist es deshalb wichtig, einen Monate oder 102 Arbeitstage verlängert werden; sie bleibt lückenlosen Nachweis erbringen zu können. auch dann sozialversicherungsfrei. Die LBG rät daher, ein Verbandsbuch zu führen, in dem jeder Laut Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November Zeckenstich dokumentiert wird. 2020 (B 12 KR 34/19 R) kann sich der Zeitraum einer kurz- fristigen Beschäftigung sogar noch verlängern. Die Monats- Im Zweifelsfall sollte frühzeitig ein Arzt aufgesucht und gebe- frist und die Anzahl der Arbeitstage sind danach gleich ten werden, der LBG den Verdacht auf eine Berufskrankheit wertige Alternativen, um eine kurzfristige Beschäftigung zu melden. Der Arzt sollte auch Hautrötungen attestieren, beurteilen zu können. Das bisherige Prinzip, ab einer Fünf- weil die sogenannte Wanderröte ein Anzeichen für eine Tage-Arbeitswoche immer auf die Monatsfrist abzustellen, Borreliose sein kann. Der Arzt wird entsprechende Unter gehört damit der Vergangenheit an. Künftig kann in allen suchungen durchführen. Fällen eine „Günstiger-Prüfung“ vorgenommen werden – Stellt er Borreliose fest, wird er in aller Regel eine Behand- entweder Monatsfrist oder Anzahl der Arbeitstage. lung mit einem Antibiotikum beginnen und den Befund mit Einverständnis des Patienten an die LBG übermitteln. Unter- nehmer oder Beschäftigte können auch selbst einen Ver- dacht an die LBG melden. Wurde der Verdacht auf Borreliose an die LBG gemeldet, wird die Anerkennung als Berufskrankheit auch beim Auftre- ten von Spätfolgen einfacher. Trotzdem bedarf es klinischer Befunde. Denn auch typische Anzeichen für Borreliose, zum Eine Handvoll Leben braucht T +49 7195-30 55-0 Beispiel Knie- oder Nervenschmerzen, können andere Grün- mehr als einen herkömmlichen E info@steiger-stiftung.de de haben, die nicht im Zusammenhang mit einem Zecken- Rettungswagen! H www.steiger-stiftung.de stich stehen. Die LBG wertet die Befunde aus und erkennt Spendenkonto: eine Berufskrankheit an, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 15
Amtliche Bekanntmachungen der Raucheranteil in Deutschland unter den Männern stets Presseinformation deutlich höher als unter den Frauen. AOK Bayern – Direktion Bayreuth-Kulmbach AOK-Behandlungsprogramm für COPD Die AOK Bayern engagiert sich seit Jahren für eine bessere und strukturierte medizinische Versorgung ihrer Versicherten Gesundheitsatlas Bayern mit einer COPD. So ist das Disease-Management-Programm In Stadt und Landkreis Bayreuth sind (DMP) „AOK-Curaplan“ für COPD-Patienten seit 15 Jahren ein fester Bestandteil der Versorgung. Das wichtigste Ziel bei mehr Menschen an der Lungenkrank- der Behandlung von COPD-Erkrankten ist es, die Lebensqua- heit COPD erkrankt als im bayerischen lität möglichst lange zu erhalten. Neben dem Rauchverzicht Durchschnitt wird ein angemessenes körperliches Training im DMP an gestrebt. Zudem sollen Von den über 40-Jährigen hatten 6,6 Prozent in der Stadt durch eine leitlinienge- und 7,1 Prozent im Landkreis Bayreuth im Jahr 2019 eine rechte medikamentöse vom Arzt diagnostizierte COPD-Erkrankung – und lagen da- Therapie, Schulungen mit über dem bayerischen Durchschnitt. Bayernweit gibt es und regelmäßige Arzt- große Unterschiede zwischen den Regionen, was die Zahl kontakte akute Ver- der betroffenen Patienten angeht: Das Spektrum reicht von schlechterungen des 4,8 Prozent der über 40-Jährigen im Landkreis Starnberg bis Gesundheitszustands zu 9,8 Prozent in der Stadt Hof. „Das zeigt der neue ‚Ge- und nachfolgende sundheitsatlas Bayern‘ des Wissenschaftlichen Instituts der Krankenhausaufenthal- AOK“, so Stefan Zobel, Fachteamleiter Gesundheitspartner te vermieden werden. bei der AOK in Bayreuth. Dieser Atlas bildet die Häufigkeit So könne es laut Stefan von COPD bei den über 40-Jährigen für alle 96 bayerischen Zobel gelingen, dass Kreise und kreisfreien Städte ab. das Alltagsleben der Das Kürzel COPD kommt aus dem Englischen von „Chronic Patienten möglichst Obstructive Pulmonary Disease“. COPD ist eine chronische wenig eingeschränkt Bronchitis, bei der zusätzlich die Atemwege verengt sind, mit werde. Tendenz zu kontinuierlicher Verschlechterung. Die Sympto- Nähere Informationen auch unter: www.aok.de/bayern/curaplan me der COPD sind Husten, Auswurf und Atemnot. Bei Men- schen unter 40 Jahren kommt COPD praktisch nicht vor. Bayern weist mit einer Krankheitshäufigkeit von 6,2 Prozent der über 40-Jährigen deutlich weniger COPD-Patienten auf als der bundesweite Durchschnitt von 7,1 Prozent. „Unter den Regierungsbezirken hat Mittelfranken mit 7,5 Prozent die meisten COPD-Patienten, Oberbayern mit 5,5 Prozent die wenigsten“, so Stefan Zobel. Oberfranken liegt mit 7,3 Prozent auf dem vorletzten Platz. In Großstädten ist der Anteil an COPD-Erkrankungen ten- denziell höher als in ländlichen Regionen. „Das ist wohl auf Sie haben Freude am Umgang mit Menschen, besonders die höhere Luftverschmutzung, insbesondere die Feinstaub- mit Kindern? belastung, in den größeren Städten zurückzuführen“, erklärt Sie sind aufgeschlossen, kontaktfreudig und einfühlsam? Stefan Zobel. Im Vergleich der deutschen Großstädte Sie haben Zeit zu verschenken und möchten diese schneiden Regensburg (5,6 Prozent), Ingolstadt (5,7 Pro- sinnvoll einsetzen? zent) und München (5,8 Prozent) gut ab. Nürnberg und Fürth liegen dagegen mit 8,1 bzw. 9,0 Prozent COPD-Patienten Wir suchen für die Stadt und den Landkreis Bayreuth bundesweit gesehen im oberen Mittelfeld. ehrenamtliche Männer häufiger betroffen als Frauen Familienpatinnen und -paten Insgesamt leben in Bayern 453.000 Menschen mit einer COPD. In der Krankheitshäufigkeit zeigen sich Unterschiede die einmal wöchentlich für 2 bis 3 Stunden Familien im Alltag nach Alter und Geschlecht. „Die Häufigkeit steigt mit zuneh- entlasten und unterstützen. mendem Alter und erreicht ihren Höhepunkt bei den 85- bis Der nächste 6-tägige Vorbereitungskurs findet voraussichtlich im 89-Jährigen“, sagt Stefan Zobel. In dieser Altersgruppe Herbst 2021 statt. waren in Bayern 15,3 Prozent der Männer und 10,8 Prozent Nähere Informationen erhalten Sie unter: der Frauen betroffen. Die Unterschiede zwischen den www.kinderschutzbund-bayreuth.de oder bei Geschlechtern können durch das unterschiedliche Rauch- Ulrike Thoma-Korn, Koordinatorin „Familienpaten“ verhalten bei Männern und Frauen erklärt werden. Das Rau- E-Mail: thoma-korn@kinderschutzbund-bayreuth.de chen ist der wichtigste Risikofaktor für die Entwicklung einer Telefon: 09 21 / 511 699 COPD und in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten war 16
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