One-Stop-Shop (OSS) - syska EURO FIBU

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One-Stop-Shop (OSS)
Version 1.0 vom 23.07.2021

Inhalt
Allgemeine Hinweise ................................................................................................................... 1
   Weiterführende Links ............................................................................................................... 2
Umsetzung in syska ProFI............................................................................................................ 2
Vorläufige Empfehlung zur Stammdatenpflege und Buchungserfassung ............................................. 3
   Stammdaten ........................................................................................................................... 3
     Debitoren ............................................................................................................................ 3
     Sachkonten ......................................................................................................................... 3
     Steuerverwaltung ................................................................................................................. 4
     Konfiguration vorgelagerter Systeme mit Buchungsübergabe ..................................................... 4
   Buchungen und Offene Posten................................................................................................... 4
OSS-Meldung ............................................................................................................................. 5
Hinweis für Anwender mit DATEV-Schnittstelle ............................................................................... 5
Änderungshistorie....................................................................................................................... 5

Allgemeine Hinweise
Dieses Dokument dient der allgemeinen Information und gibt Hinweise zur Programmkonfi-
guration, es stellt keinerlei steuerliche Beratung oder Anleitung dar. Für steuerliche Fragen
oder zur Klärung von Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen
Berater. Die Firma syska GmbH übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Korrekt-
heit der steuerlichen und sonstigen Informationen!
Das 2015 eingeführte Verfahren Mini-One-Stop-Shop (MOSS) wurde im Rahmen des EU-
Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Wirkung zum 01.07.2021
erweitert zum One-Stop-Shop (OSS). Hinter dem Verfahren steht der Grundsatz, dass
Umsätze im Land des Empfängers der Lieferung/Leistung versteuert werden sollen.
Vereinfacht gesagt können mit dem OSS-Verfahren EU-weit Umsätze aus Warenlieferungen
und Dienstleistungen gemeldet werden, die mit Privatpersonen aus solchen EU-Ländern
erzielt wurden, in denen denen das liefernde/leistende Unternehmen nicht ansässig ist. Die
Alternative zur Teilnahme am OSS-Verfahren ist für die betroffenen Unternehmen, sich in den
verschiedenen EU-Mitgliedsländern einzeln umsatzsteuerlich zu registrieren und jeweils dort
ihren steuerlichen Pflichten nachzukommen.
Das OSS-Verfahren unterscheidet 3 Varianten:
     a) EU-OSS
        für sonstige Leistungen und am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen
        sowie für innergem. Fernverkäufe und Lieferungen durch Betreiber von sog. "elektr.
        Schnittstellen", die von im Inland ansässigen Unternehmern an EU-Privatkunden
        erbracht werden.
        Die EU-OSS-Meldung ist jeweils quartalsweise zu erstellen bis Ende des Folgemonats
        (also erstmalig im Oktober für das 3. Quartal 2021).
     b) IOSS
        Für innergem. Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen

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  syska Gesellschaft für betriebliche Datenverarbeitung mbH
  Am Sandfeld 15          Telefon (0721) 985 93-0     E-Mail: info@syska.de    Bankverbindung:
  76149 Karlsruhe         Telefax (0721) 985 93-60    Internet: www.syska.de   Volksbank Karlsruhe eG (BIC: GENODE61KA1) IBAN: DE50 6619 0000 0055 0113 03
  Geschäftsführer: Angelika Benes, Pavel Benes                                 UstID-Nr.: DE 143 604 909
  Amtsgericht Mannheim HRB 106069                                              Steuernr.: 3441735652
in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR.
           Die IOSS-Meldung ist monatlich zu erstellen (also erstmalig im August für Juli 2021).
    c) nicht-EU-OSS
        Für sonstige Leistungen und am Ort des Verbrauchs ausgeführte Dienstleistungen, die
        von Drittland-Unternehmen (also "nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen
        Unternehmern") an EU-Privatkunden (also "Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz
        im Gemeinschaftsgebiet") erbracht werden.
Welche Unternehmen betroffen und welche Sachverhalte zu melden sind, entnehmen Sie
bitte den u.g. Quellen.

Weiterführende Links
Links zuletzt geprüft am 22.07.2021:
    •      DE: Informationen des BZSt zum OSS-Verfahren:
           https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-
           Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html
    •      DE: Informationen des BZSt zum IOSS-Verfahren:
           https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/importones
           topshop_node.html
    •      DE: Registrierung (Anmeldung, Änderung, Abmeldung) zur Teilnahme am OSS-
           Verfahren:
           https://www.elster.de/bportal/formulare-leistungen/alleformulare
    •      AT: Informationen zum OSS-Verfahren:
           https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-
           Shop/EU-OSS.html
    •      AT: Informationen zum IOSS-Vefahren:
           https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-
           Shop/IOSS.html
    •      EU: OSS-Leitfaden der Europäischen Kommission:
           https://ec.europa.eu/taxation_customs/system/files/2021-06/oss_guidelines_de.pdf

Umsetzung in syska ProFI
Geplant ist die Unterstützung der Varianten "EU-OSS" und "IOSS" des OSS-Verfahrens ab
Version syska ProFI 2020, Zwischenversion 12.010.350.
Stand 11.10.2021: die Umsetzung erfolgt mit hoher Priorität, wobei wir als Hersteller
abhängig sind von der Verfügbarkeit ausreichender Infos zur technischen Umsetzung (z.B.
Datensatz-Aufbau der Melde-Datei) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Das Vorgänger-Verfahren "Mini-One-Stop-Shop" (MOSS) wird von syska ProFI seit 2015
unterstützt. Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Umsetzung des bestehenden
MOSS-Verfahrens.
Leider haben wir als Hersteller von Rechnungswesen-Software keinen Einfluss darauf, die
Veröffentlichung der für die Umsetzung des OSS-Verfahrens notwendigen Informationen beim
BZSt zu beschleunigen. Sobald uns die technischen Spezifikationen vorliegen, werden wir
priorisiert an der Umsetzung arbeiten. Bis dahin erfolgt die Umsetzung auf Basis der hier
beschriebenen Planungen und Vermutungen.

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 Geschäftsführer: Angelika Benes, Pavel Benes                                 UstID-Nr.: DE 143 604 909
 Amtsgericht Mannheim HRB 106069                                              Steuernr.: 3441735652
Vorläufige Empfehlung zur Stammdatenpflege und
Buchungserfassung
Im syska-ProFI-Support erreichen uns vermehrt Anfragen zum OSS-Verfahren – v.a. welche
Stammdaten erforderlich sind (Konten, Steuerarten/-sätze) und worauf bei der Erfassung
bzw. Übergabe von Buchungen aus Vorsystemen zu achten ist.

Stammdaten
Debitoren
Im Debitorenstamm ist – für alle betroffenen Debitoren einheitlich - ein Kennzeichen für die
Eigenschaft als Privatkunde aus dem EU-Ausland erforderlich. Zusätzlich zu einem
entsprechenden Adress-Land des Debitoren1 ist eines der folgenden Erkennungsmerkmale
erforderlich:
       •      das Konto hat keine UStID-Nr. hinterlegt (s. Reiter "Kontaktdaten und Zusatzfelder")
       •      oder das Konto gehört zu einem bestimmten Nummernkreis
       •      oder das Konto hat ein bestimmtes Stichwort im Suchkürzel
       •      oder das Konto ist in einem bestimmten "freien Optionsfeld" hierfür markiert.

Sachkonten
Ob es erforderlich ist, die OSS-Umsätze auf separaten Erlös- und Skontokonten zu führen,
hängt von der Konfiguration des Mandanten ab:
       a) Getrennte Sachkonten sind nicht zwingend notwendig, wenn alle folgenden
          Bedingungen erfüllt sind:
                    (1) Ermittlung aus den Steuersätzen, d.h. die Einstellung "UVA-Ermittl. per St.satz
                        ab: " ist gesetzt
                    (2) die Steuerklasse für Umsatzsteuer-Steuerarten hat die Eigenschaft "Steuersatz
                        änderbar"
                    (3) die Erlöskonten werden schon bisher gemischt mit Inlands-, EG- und Drittland-
                        Erlösen bebucht
                    (4) die Skonto- und Steuerkonten werden schon bisher in mehreren Steuersätzen
                        referenziert und daher gemischt bebucht

       b) Getrennte Sachkonten sind erforderlich, wenn eine oder mehrere der folgenden
          Bedingungen erfüllt sind:
                    (1) Ermittlung aus den Konten, d.h. die Einstellung "UVA-Ermittl. per St.satz ab:
                        " ist gesetzt
                    (2) die Steuerklasse für Umsatzsteuer-Steuerarten hat die Eigenschaft "Steuersatz
                        nicht änderbar"
                    (3) die Erlöskonten werden nach steuerlichen Gesichtspunkten getrennt bebucht
                    (4) pro Steuerart werden getrennte Skonto- und Steuerkonten verwendet

1   Feld "Land-ID" im Reiter "Adresse und OP-Daten" der Debitorenkarte

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(5) das Modul "DATEV-Schnittstelle" ist lizenziert
Wir empfehlen, für die OSS-Umsätze folgende Konten einzuführen:
    •      3 neue Erlöskonten;
           dies ist wichtig, da in der Meldung unterschieden wird nach EU-OSS-Ware, EU-OSS-
           Dienstleistungen und IOSS (nur Waren).
    •      1 neues Skontokonto
    •      1 neues Steuerkonto.
Bei Bedarf können auch weitere Erlöskonten für die OSS-Umsätze zum Einsatz kommen, z.B.
wenn nach Produktgruppen oder Geschäftsbereichen unterschieden werden soll.
Eine Unterscheidung der Erlöskonten nach Verbrauchs-Ländern ist nicht notwendig, da die
Verbrauchs-Länder aus dem Debitorenstamm ermittelt werden.

Steuerverwaltung
Für die korrekte Datenermittlung zur OSS-Meldung wird für jeden relevanten Umsatzsteuer-
Prozentsatz der belieferten EU-Länder mind. 1 Steuerart benötigt.
Wir empfehlen jedoch, für jedes Land getrennte Steuerarten zu verwenden, auch wenn
derselbe Prozentsatz in mehreren EU-Ländern gilt. Getrennte Steuerarten pro Land haben
folgende Vorteile:
    •      zur Abstimmung der OSS-Meldedaten sind länderspezifische Steuerarten über-
           sichtlicher, da bei den Verbrauchs-Ländern (die ja aus den Debitoren-Stammdaten
           ermittelt werden), die jeweils bebuchten Steuerarten dargestellt werden. Fehlbuch-
           ungen sind dann leicht zu erkennen, sofern die Steuerarten-Namen das Länderkürzel
           beinhalten.
    •      Bei Änderungen der Steuer-Prozentsätze in einzelnen Ländern (so wie in Deutsch-
           land im 2. Halbjahr 2020) entsteht in der FIBU-Steuerverwaltung – und ggf. in vorge-
           lagerten Systemen, die Buchungen übergeben – viel niedrigerer Konfigurations-
           aufwand als bei länderübergreifenden Steuerarten.
Zu jeder OSS-Steuerart legen Sie einen Steuersatz an, mit Gültigkeit ab spätestens
01.07.2021. Es spricht nach den bisher vorliegenden Informationen nichts dagegen, wenn in
den verschiedenen Steuersätzen zu OSS-Steuerarten dasselbe Steuerkonto und dasselbe
Skontokonto hinterlegt wird.

Konfiguration vorgelagerter Systeme mit Buchungsübergabe
Bei den meisten Anwendern von syska ProFI werden Buchungen nicht nur manuell erfasst,
sondern auch von vorgelagerten Systemen per Schnittstelle oder Integration in die FIBU
übergeben.
Bitte vergessen Sie nicht, auch in vorgelagerten Systemen, die Buchungen in die FIBU
übergeben, die dort erforderlichen Konfigurationsschritte für eine korrekte Buchungsübergabe
(z.B. Steuerverwaltung, Erlöskontensteuerung) durchzuführen. Kontaktieren Sie hierzu ggf.
Ihren Betreuer für die übergebende Software.

Buchungen und Offene Posten
Die meldungsrelevanten Daten müssen aus den Buchungen und OPs ermittelbar sein.
Bei der Erfassung bzw. Übergabe von Buchungen für OSS-relevante Geschäftsvorfälle achten
Sie daher bitte auf folgende Aspekte:

                                                                                                                                              Seite 4 / 5
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•      ein Debitor wird verwendet, der als Privatkunde erkennbar und einem EU-Land außer
           dem Mandantenland zugeordnet ist.
           Aus dem Land des Debitoren wird das Verbrauchs- bzw. Bestimmungsland für die
           Meldung ermittelt.
    •      eine Steuerart wird verwendet, deren zum Belegdatum gültiger Steuersatz zum
           Geschäftsvorfall und Verbrauchsland passt (Standard- oder ermäßigter Steuer-
           Prozentsatz).
           Der Steuer-Prozentsatz ist Bestandteil der Meldung.
    •      ein Sachkonto (i.d.R. Erlös- oder Skontokonto) wird verwendet, das vor der ersten
           Meldung in den Stammdaten zur OSS-Meldung hinterlegt wird
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Buchungen aus Anzahlungsfällen (mit IST-versteuerten
Anzahlungsrechnungen, gem. FIBU-Hilfe zum Thema Anzahlungen) nicht berücksichtigt
werden für die OSS-Meldungen.

OSS-Meldung
Nach den bisher vorliegenden Informationen werden die OSS-Meldungen online abzugeben
sein, mit Hilfe einer XML-Datei, die beim BZSt-Portal hochzuladen ist.
Die Meldung zu EU-OSS ist quartalsweise durchzuführen, erstmalig im Oktober für das 3.
Quartal 2021.
Die Meldung zu IOSS ist monatlich durchzuführen, erstmalig im August für den Juli 2021.
In den Meldedaten wird pro Verbrauchs-Land und Steuer-Prozentsatz (Standard- und ggf.
ermäßigte Sätze) nach Waren und Dienstleistungen unterschieden.
In der syska ProFI FIBU sollen die Meldedaten ermittelt und die XML-Datei für den Upload
erzeugt werden. Diese neuen Funktionalitäten werden sobald wie möglich im Rahmen eines
Updates bereitgestellt.

Hinweis für Anwender mit DATEV-Schnittstelle
Auch die DATEV eG beschäftigt sich intensiv mit dem Thema "One-Stop-Shop" – wir
beobachten eine laufende Weiterentwicklung verschiedener DATEV-Dokumente dazu. Da die
Details der Umsetzung und deren Auswirkungen auf die DATEV-Schnittstelle für uns noch
nicht ersichtlich sind, empfehlen wir für das Zusammenspiel mit DATEV die Nutzung
separater Erlöskonten, s. Abschnitt Sachkonten. So ist bei Bedarf auch noch eine Nutzung der
Erlöskonten als "Automatikkonten" möglich.

Änderungshistorie
 Bearbeitung                          Version Änderung
 13.-23.07.2021                            1.0           initiale Erstellung
 11.10.2021                                1.1           Abschnitt "Umsetzung in syska ProFI" angepasst

                                                                                                                                              Seite 5 / 5
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