Bebauungsplan "Solarpark Aasen" Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan - Rottweil, den 16.03.2021 ...

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Bebauungsplan "Solarpark Aasen" Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan - Rottweil, den 16.03.2021 ...
SolarMax GmbH

Bebauungsplan „Solarpark Aasen“
Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen

Umweltbericht mit integriertem
Grünordnungsplan

Rottweil, den 16.03.2021
Fassung zum Satzungsbeschluss
Bebauungsplan "Solarpark Aasen" Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan - Rottweil, den 16.03.2021 ...
SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Orts-
teil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, Fassung zum Sat-
zungsbeschluss

Projektleitung:
Dipl.-Ing. Landespflege Andrea Meiler
Bearbeitung:
M.Sc. Agrarwissenschaften Lena Fränkel

faktorgruen
78628 Rottweil
Eisenbahnstraße 26
Tel. 07 41 / 1 57 05
Fax 07 41 / 1 58 03
rottweil@faktorgruen.de

79100 Freiburg
78628 Rottweil
69115 Heidelberg
70565 Stuttgart
www.faktorgruen.de

Landschaftsarchitekten bdla
Beratende Ingenieure
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Pfaff, Schütze, Schedlbauer, Moosmann, Rötzer, Glaser
fg_gop790_UB_Solarpark_Aasen_210215.docx

Inhaltsverzeichnis
1.   Anlass und Ausgangslage ...................................................................................... 1

2.   Rechtliche und planerische Vorgaben, Prüfmethoden, Datenbasis ................... 2
     2.1     Rechtliche Grundlagen .............................................................................................. 2
     2.2     Allgemeine Umweltziele ............................................................................................ 3
     2.3     Geschützte Bereiche ................................................................................................. 5
     2.4     Übergeordnete und kommunale Planungen .............................................................. 5
     2.5     Prüfmethoden ........................................................................................................... 6
     2.6     Datenbasis ................................................................................................................ 8

3.   Beschreibung städtebaulichen Planung ............................................................. 10
     3.1     Ziele und umweltrelevante Festsetzungen / Bauvorschriften ................................... 10
     3.2     Wirkfaktoren der Planung ........................................................................................ 11
     3.3     Abschichtung der zu untersuchenden Auswirkungen .............................................. 12

4.   Derzeitiger Umweltzustand ................................................................................... 14
     4.1     Fläche ..................................................................................................................... 14
     4.2     Boden ..................................................................................................................... 14
     4.3     Wasser.................................................................................................................... 14
     4.4     Klima / Luft .............................................................................................................. 15
     4.5     Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................... 16
             4.5.1     Pflanzen und Biotoptypen .......................................................................... 16
             4.5.2     Tiere .......................................................................................................... 16
     4.6     Landschaftsbild und Erholungswert ......................................................................... 17
     4.7     Mensch ................................................................................................................... 17
     4.8     Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 18

5.   Grünordnungsplanung.......................................................................................... 19
     5.1     Konzeption .............................................................................................................. 19
     5.2     Grünordnerische Festsetzungen ............................................................................. 19
     5.3     Umweltbezogene Hinweise ..................................................................................... 23

6. Prognose der Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Vermeidung,
Verminderung und zum Ausgleich ............................................................................. 27
     6.1     Fläche ..................................................................................................................... 27
     6.2     Boden ..................................................................................................................... 28
     6.3     Wasser.................................................................................................................... 28
     6.4     Klima / Luft .............................................................................................................. 29
     6.5     Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................... 30
             6.5.1     Pflanzen und Biotoptypen .......................................................................... 30
             6.5.2     Tiere .......................................................................................................... 31
             6.5.3     Fachbeitrag Artenschutz (Zusammenfassung) .......................................... 32
             6.5.4     Natura 2000 Prüfung (Zusammenfassung) ................................................ 33
6.6       Landschaftsbild und Erholungswert ......................................................................... 33
      6.7       Mensch ................................................................................................................... 34
      6.8       Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 35
      6.9       Betroffenheit geschützter Bereiche ......................................................................... 35
      6.10      Abwasser und Abfall ............................................................................................... 35
      6.11      Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung ............................................. 35
      6.12      Wechselwirkungen .................................................................................................. 36
      6.13      Störfallbetrachtung .................................................................................................. 36
      6.14      Kumulation .............................................................................................................. 36

7.    Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung ....................................................................... 37
      7.1       Bilanzierung der Schutzgüter .................................................................................. 37
      7.2       Bilanzierung nach Ökopunkten................................................................................ 40
                7.2.1    Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................... 40
                7.2.2    Schutzgut Boden ....................................................................................... 41
                7.2.3    Gesamtbilanz nach Ökopunkten ................................................................ 42

8. Artenschutzrechtliche           Ausgleichsmaßnahmen                                außerhalb                   des
Bebauungsplangebietes .............................................................................................. 43

9.    Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ................................ 45

10. Planungsalternativen ............................................................................................ 46
      10.1      Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
                Planung ................................................................................................................... 46
      10.2      Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ................................... 46

11. Zusammenfassung ................................................................................................ 47

12. Literaturverzeichnis............................................................................................... 49

Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis
Abb. 1: Lage des Plangebietes, rot markiert ................................................................................ 1
Abb. 2: Lage der Teilflächen (gelb) auf Flst. Nr. 2090 südlich des Plangebiets. Orange Punkte:
        kartierte Feldlerchenreviere, rote Linien: Flurstücksgrenzen .......................................... 44

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Wertungsstufen bei der Beurteilung des Ist-Zustands ................................................. 7
Tabelle 2: Bewertungsstufen bei der Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen ....................... 7
Tabelle 3: Relevanzmatrix ......................................................................................................... 13
Tabelle 4: Flächenbilanz der bisherigen und zukünftigen Nutzung ............................................ 27
Tabelle 5: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung der Biotoptypen im Plangebiet ............................ 40
Tabelle 6: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung des Bodens im Plangebiet .................................. 41
Tabelle 7: Gesamtbilanz Biotoptypen und Boden im Plangebiet ................................................ 42

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Stand: 16.03.2021
Anhang
•    Karte 1: Schutzgebiete
•    Karte 2: Biotoptypen Bestand
•    Karte 3: Biotoptypen Planung
•    Karte 4: Brutvorkommen Zielarten Vogelschutzgebiet
•    Karte 5: Brutvorkommen Feldlerche 2020

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Stand: 16.03.2021
1.         Anlass und Ausgangslage
Anlass                                Die Firma MaxSolar plant in Donaueschingen, Ortsteil Aasen, eine
                                      ca. 9,3 ha umfassende Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage).
                                      Der Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ umfasst neben dem 8,25 ha
                                      großen SO-Gebiet auch private Grünflächen zur Eingrünung im Um-
                                      fang von ca. 1,05 ha.
                                      Derzeit besteht das Plangebiet aus landwirtschaftlicher Nutzfläche
                                      (ca. 75 % Grünland, 25 % Acker).
Lage des Plangebiets                  Das Plangebiet liegt zwischen Aasen und Bad Dürrheim südlich der
                                      Seniorenresidenz „Hirschhalde“ und nördlich der Autobahn A 864 auf
                                      den Flurstücken Nr. 2086, 2087 und 2089 (Gemarkung Aasen).

                                      Abb. 1: Lage des Plangebietes, rot markiert

                                      Im Norden, Osten und Westen wird der Geltungsbereich durch Er-
                                      schließungswege (Graswege oder geschotterte Wirtschaftswege)
                                      begrenzt. Des Weiteren schließen Misch- bzw. Nadelwaldflächen und
                                      landwirtschaftliche Flächen an.
                                      Westlich des Plangebiets besteht ein geschütztes Biotop (Feldhecke),
                                      sowie eine FFH-Mähwiese. Das Plangebiet liegt zudem vollständig im
                                      Vogelschutzgebiet „Baar“.

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Stand: 16.03.2021
2.         Rechtliche und planerische Vorgaben, Prüfmethoden,
           Datenbasis
2.1        Rechtliche Grundlagen
Umweltschützende                      Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7, 1a, 2 Abs. 4, 2a, 4c, 5 Abs. 5 sowie
Belange im BauGB:                     der Anlage zu den §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB ist eine Umweltprüfung
                                      ein obligatorischer Teil bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Umweltprüfung
                                      Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheb-
                                      lichen Umweltauswirkungen gemäß der Anlage 1 zum Baugesetz-
                                      buch. Dabei werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die
                                      durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Das
                                      Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
                                      Zur Dokumentation der Umweltprüfung erstellt der Vorhabenträger
                                      einen Umweltbericht, der alle umweltrelevanten Belange zusammen-
                                      fasst und den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt wird.
Untersuchungs-                        Gemäß § 2 Abs. 4 S. 2f BauGB legt die Gemeinde für den Umweltbe-
umfang und -methode                   richt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung
                                      der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprü-
                                      fung bezieht sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissens-
                                      stand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt
                                      und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans angemessener Weise
                                      verlangt werden kann.
                                      Aus dem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Um-
                                      weltbericht wurden der aus Sicht der Gemeinde erforderliche Umfang
                                      und der Detaillierungsgrad der Prüfmethoden zur Ermittlung der Um-
                                      weltbelange deutlich; auf die Durchführung eines eigenständigen
                                      Scopingtermins und die Erstellung eines separaten Scopingpapiers
                                      wurde daher verzichtet. Die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung
                                      vom 03.08.2020 bis zum 11.09.2020 ergänzend eingegangenen Stel-
                                      lungnahmen zu Untersuchungsumfang und -methode wurden zur
                                      Offenlage berücksichtigt.
Eingriffsregelung                     Gemäß § 1a Abs. 3 S. 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebau-
nach BNatSchG                         ungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheb-
und BauGB                             licher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs-
                                      und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu be-
                                      rücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzge-
                                      setz). Ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich, wenn die Eingriffe
                                      bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig
                                      waren (§ 1a Abs. 3 S. 6 BauGB).
Artenschutzrecht                      Schutzgegenstand des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7
                                      Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten
                                      Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der be-
                                      sonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
                                      gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte
                                      Zugriffs- und Störungsverbote.
                                      Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten
                                      diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte
                                      Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle euro-
                                      päischen Vogelarten).

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Stand: 16.03.2021
Für eine detaillierte Darstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben
                                      wird auf den separaten Fachbeitrag Artenschutz (Spezielle arten-
                                      schutzrechtliche Prüfung, Büro faktorgruen 11/2020) verwiesen.

2.2          Allgemeine Umweltziele
Definition                            Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten
                                      eines Raums und stellen damit den Maßstab für die Beurteilung von
                                      Vorhabenswirkungen dar.
Funktion:                             Die Umweltziele stellen den Bewertungsmaßstab für die im Umwelt-
Bewertungsmaßstab                     bericht zu ermittelnden Auswirkungen dar. Sie werden nachfolgend
                                      schutzgutbezogen dargestellt und sind aus den genannten Fachge-
                                      setzen abgeleitet.
Pflanzen und Tiere                    Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson-
                                      dere
                                      • Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt an Tier- und
                                         Pflanzenarten, der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an
                                         Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen
                                      • Erhalt lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pflan-
                                         zen einschließlich ihrer Lebensstätten
                                      • Ermöglichung des Austausches zwischen den Populationen so-
                                         wie Wanderungen und Wiederbesiedlungen
                                      • Entgegenwirken hinsichtlich Gefährdungen von natürlich vor-
                                         kommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten
                                      • Erhalt der strukturellen und geografischen Eigenheiten von Le-
                                         bensgemeinschaften und Biotopen in einer repräsentativen Ver-
                                         teilung
Fläche, Boden und Wasser              Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
                                      •     Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
                                            und Boden
                                      •     Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für
                                            bauliche Nutzungen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
                                            Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung
                                      •     Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke
                                            genutzte Flächen nur in notwendigem Umfang
                                      Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), insbeson-
                                      dere
                                      • Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfä-
                                         higkeit bzw. der Funktionen des Bodens
                                      • Abwehr schädlicher Bodenveränderungen
                                      • Weitestmögliche Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürli-
                                         chen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur-
                                         und Kulturgeschichte
                                      Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson-
                                      dere
                                      • Erhalt der Böden, sodass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfül-
                                         len können
                                      • Renaturierung nicht mehr genutzter versiegelter Flächen oder,
                                         soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist,

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Stand: 16.03.2021
Überlassen der natürlichen Entwicklung
                                      Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes, insbesondere
                                      •     Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als
                                            Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und
                                            Pflanzen sowie als nutzbares Gut
                                      •     Keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zu-
                                            stands von Fließgewässern
                                      •     Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen
                                            Zustands des Grundwassers
                                      •     Ortsnahe Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser
                                            oder Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutz-
                                            wasser, sofern dem keine wasserrechtlichen / öffentlich-
                                            rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange ent-
                                            gegenstehen
Luft / Klima                          Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
                                      •     Vermeidung von Emissionen
                                      •     Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effizien-
                                            te Nutzung von Energie
                                      •     Den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die
                                            dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der
                                            Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung tragen
                                      Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson-
                                      dere
                                      • Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes
                                         und der Landschaftspflege, insbesondere für Flächen mit günsti-
                                         ger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und
                                         Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen
                                      Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg
                                      •     Reduzierung der Treibhausgasemissionen
                                      •     Maßnahmen zur Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung,
                                            Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Aus-
                                            bau erneuerbarer Energien kommt besondere Bedeutung zu
Landschaftsbild;                      Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson-
Erholungswert;                        dere
Kultur- und Sachgüter                 • Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie
                                         des Erholungswertes der Landschaft
                                      • Schutz und Zugänglich-Machen nach ihrer Beschaffenheit und
                                         Lage geeigneter Flächen zum Zweck der Erholung in der freien
                                         Landschaft
                                      • Bewahrung der Naturlandschaften und historisch gewachsenen
                                         Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenk-
                                         mälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beein-
                                         trächtigungen
Mensch / Lärm                         Vorgaben zum Lärmschutz in Form der
                                      •     Orientierungswerte der DIN 18005
                                      •     Immissionsrichtwerte der TA Lärm

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2.3        Geschützte Bereiche
Natura2000                            Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Vogelschutzgebiets
(§ 31 ff BNatSchG)                    „Baar“ (Nr. 8017441).
                                      Westlich und nördlich des Plangebiets in ca. 5 bzw. 100 m Entfer-
                                      nung besteht die außerhalb eines FFH-Gebiets liegende FFH-
                                      Mähwiese (LRT 6510) „Glatthaferwiese nördlich von Aasen im Ge-
                                      wann "Hinterer Berg"“ (Nr. 6510800046037458) mit dem Erhaltungs-
                                      zustand C auf zwei Teilflächen.
Naturschutzgebiete                    Nicht betroffen.
(§ 23 BNatSchG)
Nationalpark                          Nicht betroffen.
(§ 24 BNatSchG)
Biosphärenreservate                   Nicht betroffen.
(§ 25 BNatSchG)
Landschaftsschutzgebiete              Nicht betroffen.
(§ 26 BNatSchG)
Naturpark                             Der Naturpark „Südschwarzwald“ (Nr. 6) liegt in ca. 300 m bzw.
(§ 27 BNatSchG)                       800 m Entfernung nördlich bzw. westlich.
                                      Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten.
Naturdenkmäler                        Nicht betroffen.
(§ 28 BNatSchG)
Geschützte Biotope                    Innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden.
(§ 30 BNatSchG)
                                      Westlich angrenzend liegt das geschützte Offenlandbiotop „Feldhe-
                                      cke 'Hintere Kanzel' NE Aasen“ (Nr. 179173261005), eine Schlehen-
                                      hecke.
                                      Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten.
Wasserschutzgebiet                    Nicht betroffen.
Festgesetzte Überschwem-              Nicht betroffen.
mungsgebiete
(§ 78 WHG, § 65 WG)

2.4        Übergeordnete und kommunale Planungen
Landesentwicklungsplan                Im Landesentwicklungsplan (LEP, Wirtschaftsministerium BW 2002)
                                      wird eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie der Ein-
                                      satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad
                                      gefordert.
                                      Bzgl. der Energieversorgung werden im LEP Aussagen in Ziel 4.2.2
                                      getroffen:
                                      „Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen
                                      sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung
                                      regenerativer Energien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und
                                      Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltver-
                                      trägliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte
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Versorgung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraus-
                                      setzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft
                                      sind sicherzustellen.“
                                      In Verbindung mit Grundsatz 4.2.5 heißt es zudem bzgl. der Stromer-
                                      zeugung:
                                      „Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien
                                      wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und
                                      Holz sowie die Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner,
                                      leistungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien
                                      soll gefördert werden.“
Regionalplan                          In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Schwarzwald-Baar-
                                      Heuberg von 2003 des Regionalverbands ist das Plangebiet als Vor-
                                      rangflur (schutzbedürftige Bereiche für Bodenerhaltung und Landwirt-
                                      schaft) gekennzeichnet.
                                      Im Textteil des Regionalplans wird auch das Thema erneuerbare
                                      Energien behandelt. So heißt es zu den erneuerbaren Energien in
                                      Kap. 4.2.2 (Dezentrale Energiegewinnung): „Um die Abhängigkeit von
                                      den nur noch in begrenzter Menge vorhandenen Energieträgern Koh-
                                      le, Öl, Erdgas zu verringern, sollte die dezentrale Energieerzeugung
                                      in der Region weiter ausgebaut werden.“
                                      Im Folgenden wird auch die solare Nutzung angesprochen: „Ausbau-
                                      fähig erscheint auch die Solarenergienutzung. Die Region bietet auf-
                                      grund ihrer Höhenlage und Nebelfreiheit gute bis sehr gute Voraus-
                                      setzungen für die solare Warmwassererzeugung (Solar- und Wind-
                                      energieatlas Baden-Württemberg 1995). Die ständigen technischen
                                      Verbesserungen des Wirkungsgrades bei den Photovoltaikanlagen
                                      lassen aber auch für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie stei-
                                      gende Leistungen erwarten.“
Flächennutzungsplan                   Im Flächennutzungsplan 2020, 5. Änderung des Gemeindeverwal-
                                      tungsverbands Donaueschingen (07.03.2019), ist das Plangebiet als
                                      Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
                                      Da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden kann,
                                      wird eine FNP-Änderung (8. Änderung) erforderlich. Diese soll paral-
                                      lel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen.
Bestehende Bebauungs-                 Nicht vorhanden.
pläne
Biotopverbund                         Im Plangebiet und dessen Umgebung bestehen keine Flächen des
                                      Biotopverbunds trockener, mittlerer oder feuchter Standorte.
                                      Auch der Generalwildwegeplan ist nicht betroffen.

2.5        Prüfmethoden
Allgemein                             Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheb-
                                      lichen Umweltauswirkungen gemäß Anlage 1 zum BauGB. Dabei
                                      werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Auf-
                                      stellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung
                                      und Bewertung der Bestandssituation und der zu erwartenden Um-
                                      weltauswirkungen werden eigene Erhebungen der Biotoptypen sowie

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weitere bestehende Unterlagen herangezogen (s. hierzu auch
                                      Kap. 2.6).
Bewertung des Ist-Zustands            Die Bewertung der aktuellen Leistungs- / Funktionsfähigkeit der
                                      Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen Skala durchgeführt. Es gilt
                                      folgende Zuordnung:
                                      Tabelle 1: Wertungsstufen bei der Beurteilung des Ist-Zustands

                                        Leistung /                  keine/                                                      sehr
                                                                                       gering         mittel         hoch
                                        Funktion                    sehr gering                                                 hoch

                                      Zur besseren Übersicht wird bei den Beschreibungen zum Ist-
                                      Zustand des jeweiligen Schutzguts / Themenfeldes zur Darstellung
                                      der Bewertung des Ist-Zustandes folgendes Symbol verwendet:
                                         Bewertung des Ist-Zustandes

Bewertung der prognostizier-          Das Maß der nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorhabens
ten Auswirkungen                      auf die Umwelt wird ebenfalls mittels einer fünfstufigen Skala bewer-
                                      tet. Diese können gemäß Tab. 2 dem in § 2 Abs. 4 und Anlage 1
                                      BauGB gesetzlich verankerten Begriff der „Erheblichkeit“ zugeordnet
                                      werden. Der Übergang von „unerheblichen“ zu „erheblichen“ Auswir-
                                      kungen ist dabei im Einzelfall schutzgutbezogen zu begründen.
                                      Diese Zuordnung kann zugleich für die Anwendung der Eingriffsrege-
                                      lung herangezogen werden. Bei der Eingriffsbewertung wird unter-
                                      sucht, ob die aufgrund der Planung zulässigen Veränderungen der
                                      Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit
                                      der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasser-
                                      spiegels die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Land-
                                      schaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
                                      Tabelle 2: Bewertungsstufen bei der Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen

                                        Maß der nachteiligen keine/                                                               sehr
                                                                                           gering           mittel     hoch
                                        Auswirkungen         sehr gering                                                          hoch
                                        Bewertung der nach-
                                        teiligen Auswirkung                  unerheblich                    erheblich
                                        / Beeinträchtigung

                                      In der Umweltprüfung sind bei der Prognose der Auswirkungen des
                                      Vorhabens auch die positiven Auswirkungen auf die Schutzgüter dar-
                                      zustellen.
                                      Zur besseren Übersicht werden bei den Texten zur Beurteilung der
                                      vorhabenbedingten Auswirkungen folgende Symbole verwendet:
                                       erhebliche nachteilige Auswirkung / Beeinträchtigung
                                       unerhebliche (oder keine) nachteil. Auswirkung / Beeinträchtigung
                                       positive Auswirkung
Eingriffs-Ausgleichs-                 Verbindliche Vorgaben zu Prüfmethoden in der Eingriffsregelung sind
Bilanzierung                          im BauGB nicht enthalten. Im Rahmen dieses Umweltberichts erfolgt
                                      die Ermittlung des Eingriffsumfangs getrennt nach den einzelnen

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan     7
Stand: 16.03.2021
Schutzgütern gemäß folgendem Vorgehen:
                                      •     verbal-argumentative Beurteilung für alle natürlichen Schutzgüter
                                            (Wasser, Boden, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen, Landschafts-
                                            bild)
                                      •     zusätzlich Ökopunkte-Bilanzierung für die natürlichen Schutzgüter
                                            „Tiere und Pflanzen“ und „Boden“; hierfür wird die Bewertungsme-
                                            thode der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden-
                                            Württemberg verwendet.
                                      •     Die Bilanzierung für das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ erfolgt
                                            demnach anhand der Biotoptypen (Anlage 2, Abschnitt 1 und Ta-
                                            belle 1 der ÖKVO). Danach wird jedem vorkommenden Biotoptyp
                                            ein Ökopunkte-Wert zugewiesen. Hohe Punktwerte stehen dabei
                                            für eine hohe ökologische Wertigkeit, niedrige Zahlen für eine ge-
                                            ringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend
                                            mit der Fläche, die der Biotoptyp einnimmt, multipliziert. Die so für
                                            jeden vorkommenden Biotoptypen ermittelten Punktwerte werden
                                            summiert, sodass sich ein Gesamtwert der Bestandssituation
                                            ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der Planungssituation ermit-
                                            telt. Dazu muss zuvor abgeschätzt werden, welche Biotoptypen
                                            sich aufgrund der Planung vermutlich einstellen werden.
                                      •     Die Bilanzierung des Schutzguts „Boden“ erfolgt demnach anhand
                                            der Bodenfunktionen (Anlage 2, Abschnitt 3 und Tabelle 3 der
                                            ÖKVO). Dabei werden die vier Bodenfunktionen „Natürliche Bo-
                                            denfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „Filter
                                            und Puffer für Schadstoffe“ sowie „Sonderstandort für naturnahe
                                            Vegetation“ entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Wie
                                            bei den Biotoptypen lässt sich ein Punktwert pro Flächeneinheit
                                            im Ist-Zustand sowie im Planzustand ermitteln.
                                      Bei den Schutzgütern "Boden" und "Biotoptypen“ ergibt die Gegen-
                                      überstellung von Bestands- und Planungswert i. d. R. ein Defizit an
                                      Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der nötigen ökolo-
                                      gischen Ausgleichsmaßnahmen vorgibt.
                                      Die Auswahl an möglichen Ausgleichsmaßnahmen ist hier, in der
                                      Bauleitplanung, nicht auf die abschließende Maßnahmenauflistung
                                      der Ökokontoverordnung beschränkt. Ausgleichsmaßnahmen müs-
                                      sen aber auf jeden Fall eine aus landschaftspflegerischer Sicht sinn-
                                      volle Aufwertung des Naturhaushaltes und / oder des Landschaftsbil-
                                      des darstellen.

2.6        Datenbasis
Verwendete Daten                      •     Begehung des Geländes mit Erfassung des Bestandes (Biotopty-
                                            pen) durch faktorgruen am 24.04.2020 und 18.05.2020,
                                      •     faktorgruen (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“– Spezielle
                                            artenschutzrechtliche Prüfung. 24.11.2020,
                                      •     faktorgruen (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“– Untersu-
                                            chung der Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet „Baar“.
                                            24.11.2020,
                                      •     fsp stadtplanung (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“, Of-
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Stand: 16.03.2021
fenlage, Planzeichnung, Begründung, Bebauungsvorschriften.
                                            24.11.2020,
                                      •     MaxSolar GmbH (2020) Belegungsentwurf PV Aasen, Stand
                                            12.10.2020,
                                      •     Regionalverband               Schwarzwald-Baar-Heuberg:                      Regionalplan
                                            (2003),
                                      •     Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen,                                     Flächennut-
                                            zungsplan 2020, 5. Änderung. 07.03.2019,
                                      •     Bestehender    Bebauungsplan      und   Flächennutzungsplan:
                                            http://www.geoportal-raumordnung-bw.de,
                                      •     Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden
                                            Württemberg     (LUBW)        online.    (http://udo.lubw.baden-
                                            wuerttemberg.de/public/) abgerufen am 03.06.2020,
                                      •     Daten- und Kartendienst des Landesamtes für Geologie, Rohstof-
                                            fe   und     Bergbau     (LGRB)    online    (http://maps.lgrb-
                                            bw.de/?view=lgrb_geola_bod_ke) abgerufen am 26.06.2020,
                                      •     Klimadaten: Agrarmeterologie Baden-Württemberg, Landwirt-
                                            schaftliches     Technologiezentrum       Augustenberg      (ltz)
                                            https://www.wetter-bw.de/Internet/AM/inetcntrBw.nsf/cuhome.xsp
                                            ?src=DXA7X04V99&p1=7IN3BW78X7&p3=0SUH35YG92&p4=E
                                            Z5D5ZTI3K (zuletzt abgerufen 26.06.2020).
Schwierigkeiten bei der               Keine.
Zusammenstellung, Daten-
lücken

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan   9
Stand: 16.03.2021
3.         Beschreibung städtebaulichen Planung
3.1        Ziele und umweltrelevante Festsetzungen / Bauvorschriften
Ziele                                 Der Bebauungsplan dient dem Zweck der Errichtung einer Photovol-
                                      taik-Freiflächenanlage zur regenerativen Erzeugung von Strom,
                                      wodurch der Verbrauch fossiler Energieträger minimiert wird.
                                      Die zweibeinigen Modultische, deren Abstand vom Boden mit mind.
                                      0,8 bis max. 3,5 m geplant ist, sind 6 m tief und weisen eine Neigung
                                      von 15-25° in Richtung Süden auf. Die unüberstellte Fläche zwischen
                                      den Reihen beträgt mind. 5,50 m laut Bebauungsplan. Die Aufstände-
                                      rung von mind. 0,8 m sorgt für die Belichtung der Grünstrukturen un-
                                      terhalb der Module.
                                      Die PV-Module werden auf Metallständern (Rammprofile) installiert.
                                      Darüber hinaus sind Containerstellplätze für den Speicher sowie Tra-
                                      fostationen geplant.
                                      Nach Westen, Norden und Osten ist eine 3 m breite Eingrünung
                                      durch eine niedrige Hecke geplant. Nach Süden ist wegen der uner-
                                      wünschten Verschattung eine Saumfläche vorgesehen, auf der Flä-
                                      che des Waldabstands ebenso.
                                      Im Bereich der Einmündungen der Pflegewege in die außerhalb lie-
                                      gende Feldwege sind Durchlässe möglich. Lediglich die Sonderge-
                                      bietsfläche mit den Solarmodulen und Anlagegebäuden wird einge-
                                      zäunt, Hecke und Saumflächen liegen außerhalb des Zauns. Zwi-
                                      schen Boden und Zaun ist ein Abstand von 10 cm geplant. Es ist vor-
                                      gesehen, dass die Flächen innerhalb der eingezäunten Bereiche als
                                      Grünland extensiv genutzt werden. Dies kann durch zweischürige
                                      Mahd oder Beweidung (z.B. Schafen) erfolgen.
Festsetzungen                         Art der baulichen Nutzung:
                                      Geplant ist ein Sondergebiet, das ca. 82.500m² umfasst. Dazu kom-
                                      men private Grünflächen im Umfang von ca. 10.500 m².
                                      Nebenanlagen wie beispielsweise Betriebsgebäude, Wechselrichter,
                                      Speicher, Transformatoren, Antennenanlagen sind für den Betrieb
                                      der Anlage notwendig und werden ebenso wie Wege und Einfriedun-
                                      gen zum Schutz der Anlagen zugelassen. Gebäude einschließlich
                                      ihrer Aufstellflächen sind mit einer Grundfläche von max. 400 m² in
                                      Summe zulässig. Die Batteriespeicher sind nur im Norden zulässig.
                                      Landwirtschaftliche Nutzungen (insbesondere Weidewirtschaft) und
                                      die hierzu erforderlichen Nebenanlagen werden ebenfalls zugelas-
                                      sen, um Spielräume für eine Mehrfachnutzung der Fläche zu eröff-
                                      nen.
                                      Maß der baulichen Nutzung:
                                      Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt
                                      0,35 (insgesamt ca. 29.000 m²).
                                      Höhe der baulichen Anlagen:
                                      Die max. zulässige Oberkante der baulichen Anlagen ist mit 3,50 m
                                      festgesetzt. In begründeten Ausnahmefällen sind Überschreitungen
                                      der Höhe der baulichen Anlagen durch Betriebsgebäude um 1,5 m

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan   10
Stand: 16.03.2021
zulässig.
                                      Erschließung:
                                      Die Erschließung des Plangebietes ist über die im Norden gelegene
                                      K 5705 oder eine kleine asphaltierte Nebenstraße im Osten und dann
                                      jeweils über bestehende Feldwege vorgesehen.
                                      Grünflächen
                                      Insgesamt ca. 10.500 m² sind als drei private Grünflächen (Hecken-
                                      pflanzung, Saumbereiche) vorgesehen.
Örtliche Bauvorschriften              Gestaltung baulicher Anlagen:
                                      Zulässig sind Dächer mit einer Neigung von 0° - 7°.
                                      Solarmodule sind ausschließlich reflektionsarm und somit blendfrei
                                      zulässig.
                                      Einfriedigungen:
                                      Einfriedigungen dürfen eine Höhe von 2,30 m nicht überschreiten und
                                      müssen zum Boden einen Abstand von mind. 0,1 m aufweisen (Klein-
                                      tierdurchlass). Massive Einfriedigungen wie z.B. Mauern oder Sockel
                                      sowie die Verwendung von Stacheldraht sind nicht zulässig.
                                      Auffüllungen und Abgrabungen
                                      Das Gelände ist auf 90% der Grundstücksfläche unverändert zu er-
                                      halten. Auf den übrigen 10% der Fläche sind Auffüllungen und Ab-
                                      grabungen nur bis zu einer Höhe von 1,0 m zulässig. Die Gelände-
                                      veränderungen sind im Bauantrag darzustellen.

3.2        Wirkfaktoren der Planung
Baubedingt                            •     Beseitigung von Vegetation,
                                      •     Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Baueinrichtungs-
                                            und Lagerflächen,
                                      •     Abgrabungen und Aufschüttungen (Bodenumlagerungen),
                                      •     Bodenverdichtung,
                                      •     Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube),
                                      •     Schallemissionen (Lärm),
                                      •     Erschütterungen,
                                      •     Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna.
Anlagebedingt                         •     Barrierewirkung (Zaun mit Kleintierdurchlass, 10 cm)
                                      •     Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung,
                                      •     Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (dadurch v.a.
                                            Beschattung),
                                      •     Visuelle Wirkung (technische Überprägung),
                                      •     Lichtspiegelungen / -polarisation

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan   11
Stand: 16.03.2021
Betriebsbedingt                       •     Geräuschemissionen (Wechselrichter und Transformatoren)
                                      •     Wärmeabgabe,
                                      •     Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna (Begehung der Anlage
                                            zu Wartungszwecken).

3.3        Abschichtung der zu untersuchenden Auswirkungen
                                      Um gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht alle denkbaren,
                                      sondern nur die möglicherweise erheblichen nachteiligen Wirkungen
                                      vertieft zu untersuchen, erfolgt eine Relevanzeinschätzung. In der
                                      nachfolgenden Relevanzmatrix werden die o. g. Wirkfaktoren hin-
                                      sichtlich ihrer zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen
                                      Schutzgüter bewertet:
                                      Dabei wird unterschieden zwischen
                                      (■) möglicherweise erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die ver-
                                           tieft geprüft werden müssen (siehe Kap. 6)
                                      und
                                      (-) keine Auswirkungen oder Auswirkungen, die als nicht erheblich
                                          einzustufen sind und nicht weiter geprüft werden.
                                      Zusätzlich wird bei der Bewertung auch zwischen den einzelnen Pro-
                                      jektphasen (Bau, Anlage und Betrieb) unterschieden, um die erhebli-
                                      chen Auswirkungen präzise festlegen zu können.

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Stand: 16.03.2021
Tabelle 3: Relevanzmatrix

                                                                                                                           Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

                                                                                                                                                             Landschaftsbild/ Erholung

                                                                                                                                                                                         Mensch - Wohnen

                                                                                                                                                                                                           Kultur-/ Sachgüter
                                                                                                             Klima, Luft
                                                                                                    Wasser
                                                                                            Boden
 Baubedingt
       Beseitigung von Vegetation                                                             -       -           -                 ■                                   -                      -                   -
       Abgrabungen und Aufschüttungen (Bodenumlagerungen)                                    ■        -           -                 ■                                   -                      -                   -
       Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen                                    ■        -           -                 ■                                   -                      -                   -
       Bodenverdichtung                                                                      ■        -           -                 ■                                   -                      -                   -
       Schadstoffemissionen                                                                   -       -           -                      -                              -                      -                   -
       Erschütterungen                                                                        -       -           -                      -                              -                      -                   -
       Schallemissionen (Lärm)                                                                -       -           -                 ■                                   -                      -                   -
       Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna                                                  -       -           -                 ■                                   -                      -                   -
 Anlagebedingt
       Barrierewirkungen (Zaun mit Kleintierdurchlass, 10 cm)                                 -       -           -                      -                              -                      -                   -
       Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung                                            ■       ■            -                      -                              -                      -                   -
       Überdeckung von Boden durch die Modulflächen                                           -      ■            -                 ■                                   -                      -                   -
       Visuelle Wirkung (technische Überprägung)                                              -       -           -                      -                          ■                          -                   -
       Lichtspiegelungen / -polarisation                                                      -       -           -                      -                              -                      -                   -
 Betriebsbedingt
       Geräuschemissionen (Wechselrichter und Transformatoren)                                -       -           -                      -                              -                      -                   -
       Wärmeabgabe                                                                            -       -           -                      -                              -                      -                   -
       Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna                                                  -       -           -                      -                              -                      -                   -

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan                                                                                            13
Stand: 16.03.2021
4.         Derzeitiger Umweltzustand
4.1        Fläche
Flächen / -nutzungen                  Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 9,3 ha und wird derzeit als
                                      Grünland mittlerer Standorte (ca. 7,05 ha) und Acker (ca. 2,25 ha)
                                      genutzt.

4.2        Boden
Bestandsdarstellung /                 Bodenfunktionen
Bestandsbewertung ()
                                      Laut der Bodenkarte des LGRB im Maßstab 1:50.000 (GeoLa BK50)
                                      besteht im überwiegenden Bereich des Plangebietes der Bodentyp
                                      h55 „Rendzina aus Karbonatgestein des Mittel- und Unterjuras“ mit
                                      einer Gesamtbewertung von 1,67.
                                      In sehr geringen Umfang tritt am Ostrand zudem der Bodentyp h77
                                      „Pseudovergleyte erodierte Pelosol-Parabraunerde, Parabraunerde
                                      und Pseudogley-Parabraunerde aus lösslehmreichen Fließerden über
                                      tonreicher Unterjura-Fließerde“ mit einer Gesamtbewertung von 2,17
                                      auf.
                                      Nach den flurstücksscharfen und in höher Flächenauflösung vorhan-
                                      denen Bodenschätzungsdaten auf Basis von ALK und ALB sind die
                                      Bodenfunktionen wie folgt zu bewerten:
                                         • Natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2 (mittel)
                                         • Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 1 (gering)
                                         • Filter und Puffer für Schadstoffe: 1,5 (gering - mittel)
                                         • Sonderstandort für naturnahe Vegetation: -
                                            Gesamtbewertung: 1,5

                                         Der Boden ist insgesamt von geringer bis mittlerer Wertigkeit hin-
                                              sichtlich der Bodenfunktionen
                                      Altlasten
                                      Im Bereich des Plangebietes sind keine Altstandorte oder Altablage-
                                      rungen bekannt.
                                         Von einer Gefahr durch Altlasten oder Altablagerungen wird nicht
                                              ausgegangen.
4.3        Wasser
Bestandsdarstellung /                 Grundwasser
Bestandsbewertung ()
                                      Das Plangebiet gehört zum Donau-Einzugsgebiet.
                                      Das Teilschutzgut Grundwasser wird anhand des Grundwasserdar-
                                      gebotes und der Grundwasserneubildungsrate bewertet. Wichtigstes
                                      Kriterium hierfür ist die Durchlässigkeit der geologischen Schichten.
                                      Die hydrogeologische Einheit im Plangebiet ist das „Mittel- und Unter-
                                      jura“, ein Grundwassergeringleiter. Die Durchlässigkeit der hydrogeo-
                                      logischen Einheit ohne Deckschicht wird als „mäßig“ bzw. im Nord-
                                      westen des Plangebiets als gering eingeschätzt.
                                         Die Bedeutung hinsichtlich des Teilschutzguts Grundwasser wird

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Stand: 16.03.2021
als gering eingestuft.
                                      Oberflächengewässer
                                      Im Plangebiet bestehen keine Oberflächengewässer.
                                         Plangebiet ohne Bedeutung für Oberflächengewässer.
                                      Hochwasser / Überflutungsflächen
                                      Im Plangebiet bestehen keine Hochwasser- oder Überflutungsflä-
                                      chen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist auch mit kei-
                                      nen Überflutungen zu rechnen.
                                         Plangebiet ohne Bedeutung für den Hochwasserschutz
                                      Quell- / Wasserschutzgebiete
                                      Im Plangebiet bestehen keine Quell- / Wasserschutzgebiete.
                                         Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Quell- / Wasserschutzge-
                                              biete

4.4        Klima / Luft
Bestandsdarstellung /                 Lokalklima
Bestandsbewertung ()
                                      Das Plangebiet befindet sich im Naturraum „Baar“ der Großlandschaft
                                      „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“ auf etwa 770 m Höhe ü. NN. Nach
                                      der Wetterstation Donaueschingen (737 m ü NN, ca. 5 km südwest-
                                      lich) beträgt das langjährige Mittel im Zeitraum 1961-1990 7,0°C und
                                      819,4 mm bzw. im Zeitraum 1971-2000 7,2 °C und 811,0 mm Nieder-
                                      schlag.
                                      Das Plangebiet ist vollständig als Freiland-Klimatop einzustufen. Mit
                                      seinen Freiflächen dient das Plangebiet als Kaltluftproduktionsgebiet,
                                      ist aufgrund seiner Lage und weiterer Freiflächen in der Umgebung
                                      jedoch nicht essenziell für die Kaltluftproduktion.
                                         Dem Plangebiet kommt eine geringe Bedeutung hinsichtlich des
                                              Lokalklimas zu
                                      Emissionen / Immissionen
                                      Emissionen im bzw. im direkten Umfeld des Plangebiets sind lediglich
                                      durch landwirtschaftliche Nutzung gegeben.
                                      Die mittleren Immissionen für das Bezugsjahr 2010 durch NO2 (Stick-
                                      stoffdioxid), und PM10 (Feinstaub) liegen lt. LUBW-Kartenserver im
                                      niedrigen Bereich (NO2: 13 µg/m³; PM10: 16 µg/m³). Für 2020 werden
                                      noch niedrigere Werte prognostiziert.
                                      Der Ozonwert liegt bei 51 µg/m³.
                                          Geringe Belastung in Bezug auf Luftschadstoffemissionen bzw.
                                              -immissionen

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4.5        Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
4.5.1      Pflanzen und Biotoptypen
Bestandsdarstellung /                 Biotoptypen
Bestandsbewertung ()
                                      Das Plangebiet besteht überwiegend aus Grünland, im Süden liegt
                                      eine Ackerfläche.
                                      Das Grünland stellt eine relativ artenarme grasreiche Wirtschaftswie-
                                      sen mittlerer Standorte dar, u. a. mit Wiesen-Fuchsschwanz (Alope-
                                      curus pratensis), Knaulgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Rispengras
                                      (Poa pratensis), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Kerbel
                                      (Anthriscus sylvestris), Labkraut (Galium spec.) und Wiesen-Pippau
                                      (Crepis biennis). Im südlichen Teil ist das Grünland weniger wüchsig,
                                      aber weiterhin grasreich.
                                      Der nördlichste Abschnitt ist etwas artenreicher, z.B. treten hier auch
                                      Bocksbart (Tragopogon pratense), Rotklee (Trifolium pratense),
                                      Schafgarbe (Achillea millefolium) oder Wicken (Vicia spec.) auf.
                                      Jenseits des westlichen Wegs sowie in 100 m Entfernung nördlich
                                      besteht eine FFH-Mähwiese auf zwei Teilflächen, allerdings mit nur
                                      durchschnittlichem Arteninventar (Erhaltungszustand C).
                                      Direkt nach dem Feldweg östlich angrenzend besteht ein Mischwald,
                                      westlich jenseits des angrenzenden Grünlands und einer Feldhecke
                                      (v.a. Schlehe) liegt ein Nadelwald (Fichten, vereinzelt Kiefern).
                                         Mittlere Funktion

                                      Pflanzenarten von besonderer Bedeutung
                                      Die landwirtschaftliche Nutzfläche bietet Potenzial für das Gras Dicke
                                      Trespe (Bromus grossus). Eine Kartierung zur Feststellung des Vor-
                                      kommens im Sommer 2020 ergab jedoch keine Vorkommen des ge-
                                      schützten Grases (siehe auch: Spezielle artenschutzrechtliche Prü-
                                      fung)
                                         Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Bromus grossus

4.5.2      Tiere
Bestandsdarstellung /                 Das Plangebiet besteht ausschließlich aus landwirtschaftlicher Nutz-
Bestandsbewertung ()                 fläche ohne Gehölze.
                                      Somit sind im Plangebiet vor allem Vögel zu erwarten, die die Fläche
                                      als Nahrungshabitat (Insekten, Samen) nutzen, im Fall von Boden-
                                      brütern ist auch eine Nutzung als Bruthabitat möglich.
                                      Unter den Bodenbrütern wurde im Gebiet nur die Feldlerche nachge-
                                      wiesen (ein Revier innerhalb des Plangebiets, zwei weitere in ca.
                                      100 m Abstand). Bezüglich weiterer Ausführung wird auf die Spezielle
                                      artenschutzrechtliche Prüfung hingewiesen.
                                      Weitere planungsrelevante Tierarten (vgl. die Spezielle artenschutz-
                                      rechtliche Prüfung) wurden nicht nachgewiesen.
                                         Mittlere Funktion

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4.6        Landschaftsbild und Erholungswert
Bestandsdarstellung /                 Landschaftsbild
Bestandsbewertung ()
                                      Das Plangebiet liegt auf einem flachen Höhenrücken in einem Zwi-
                                      ckel zwischen Waldflächen im Westen, Norden und (Nord-)Osten.
                                      Nach Westen fällt das Gelände sichtbar ab. Nach Süden schließt sich
                                      über ca. 350 m schwach geneigtes Offenland an, danach kommt ein
                                      Wald-/ Gehölzstreifen, der die Autobahn (A 864) begleitet.
                                      Im südlichen Teil des Plangebiets bestehen Sichtbeziehungen Rich-
                                      tung Südosten über die Baar und auf den Albtrauf. Eine Lücke im
                                      Wald in Richtung Westen erlaubt zudem den Blick in Richtung des
                                      Brigachtals.
                                      Aufgrund der das Plangebiet weitgehend umschließenden Waldflä-
                                      chen ist nur der südliche Teil des Plangebiets auch aus der Entfer-
                                      nung (von Südosten her) zu sehen. Im Nahbereich wird das Plange-
                                      biet vor allem von Osten her gesehen, da dort der Feldweg (Wander-
                                      weg) verläuft.
                                         Mittlere Funktion
                                      Erholungswert
                                      Das Plangebiet hat aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung (v.a.
                                      Grünland) und des sich daraus ergebenden Landschaftsbildes eine
                                      gewisse Bedeutung für die Erholungsnutzung. Insbesondere liegt es
                                      nur ca. 350 m südlich der Seniorenresidenz „Hirschhalde“, einem
                                      „Zentrum für Betreuung und Pflege“, von dem es leicht und nahezu
                                      ohne Höhenunterschiede zu Fuß über einen Feldweg erreichbar ist.
                                      Dieser Weg ist Teil des Wanderwegs in Richtung Aasen und führt
                                      direkt am Plangebiet vorbei.
                                      Nachteilig wirkt sich teils hörbarer Straßenlärm der unterhalb liegen-
                                      den B 27 / B 33 von Westen her und der Autobahn A 81 bzw. A 864
                                      im Osten bzw. Süden aus.
                                         Mittlere Funktion

4.7        Mensch
Bestandsdarstellung /                 Lärmemissionen / -immissionen
-bewertung
                                      Das Plangebiet und seine Umgebung werden landwirtschaftlich ge-
                                      nutzt. Im Nordosten grenzen Waldflächen unmittelbar an, im Westen
                                      und Norden liegen sie in rund 50 - 100 m Entfernung. Sowohl zu
                                      Lärmemissionen als auch -immissionen kann es daher in geringem
                                      Ausmaß und zeitlich begrenzt durch landwirtschaftliche und forstliche
                                      Nutzung kommen.
                                      Nachteilig wirkt sich teils hörbarer Straßenlärm der unterhalb liegen-
                                      den B 27 / B 33 von Westen her und der Autobahn A 81 bzw. A 864
                                      im Osten bzw. Süden aus.
                                      Ca. 350 m nördlich liegt die „Hirschhalde“ eine Seniorenresidenz mit
                                      stationärer Pflege und betreutem Wohnen. Lärmemissionen oder
                                      Lärmimmissionen im Zusammenhang mit der Seniorenresidenz sind
                                      nicht zu erwarten.

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Geringe bis mittlere Belastung in Bezug auf Lärmemissionen / -
                                              immissionen
                                      Luftschadstoffemissionen / -immissionen
                                      Bzgl. Ausführungen zu Luftschadstoffemissionen bzw. -immissionen
                                      s. Kap. 4.4 „Klima / Luft).
                                         Geringe Belastung in Bezug auf Luftschadstoffemissionen bzw.
                                              -immissionen
                                      Geruchsemissionen / -immissionen
                                      Das Plangebiet und seine Umgebung werden land- und forstwirt-
                                      schaftlich genutzt, Geruchsemissionen können daher in geringem
                                      Ausmaß nicht ausgeschlossen werden.
                                         Geringe Belastung in Bezug auf Geruchsemissionen bzw. -
                                              immissionen

4.8        Kultur- und Sachgüter
Bestandsdarstellung /                 Im Plangebiet sind keine Kultur- oder Sachgüter bekannt.
Bestandsbewertung ()
                                          Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Kultur- und Sachgütern

SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan   18
Stand: 16.03.2021
5.         Grünordnungsplanung
5.1        Konzeption
                                      Zur Aufwertung der Biotopwertigkeit und zur Schaffung neuer Le-
                                      bensräume wird die bisher als Grünland genutzte Fläche extensiviert
                                      bzw. der Acker in extensives Grünland umgewandelt.
                                      Hierzu sollen die derzeitigen Ackerflächen nach entsprechender Bo-
                                      denvorbereitung mit einer gebietsheimischen, standortgerechten und
                                      naturraumtypischen Wiesenmischung angesät werden.
                                      In Bezug auf das Grünland ist keine Neuansaat erforderlich. Hier er-
                                      folgt die Extensivierung durch die Umstellung der bisher intensiven
                                      Nutzung auf eine extensive Nutzung (1-2 malige Mahd mit Abraum
                                      des Mahdguts, keine Düngung). Beweidung, z.B. durch Schafe ist
                                      ebenfalls möglich.
                                      Im Westen, Norden und Osten ist eine drei Meter breite, niedrige He-
                                      cke aus einheimischen Gehölzen vorgesehen, im Süden und im Be-
                                      reich des Waldabstands eine Saumfläche.

5.2        Grünordnerische Festsetzungen
Flächen oder Maßnahmen                M 1: Außenbeleuchtung
zum Schutz, zur Pflege und            Eine Außenbeleuchtung ist nicht zulässig.
zur Entwicklung von Boden,
                                      Begründung: Der Verzicht von Beleuchtung soll eine Störung wild
Natur und Landschaft nach
                                      lebender Tiere, insbesondere Insekten, vermeiden.
§ 9 (1) Nr. 20 BauGB
                                      M 2: Dachdeckung
                                      Niederschlagswasser von nicht beschichteten oder nicht in ähnlicher
                                      Weise behandelten metallischen Dächern und Photovoltaikmodulen
                                      aus Kupfer, Zink oder Blei darf ohne wasserrechtliche Erlaubnis nicht
                                      dezentral versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden.
                                      Begründung: Die Festsetzung soll die Kontamination des Bodens mit
                                      Schadstoffen verhindern.

                                      M 3: Wasserdurchlässige Beläge
                                      Pkw-Stellplatzflächen und sonstige befestigte Freiflächen sind in
                                      wasserdurchlässiger Ausführung (Mittlerer Abflussbeiwert ≤ 0,4) her-
                                      zustellen, z. B. als Gras, Pflaster mit offenen Fugen, Rasengitter oder
                                      Schotterrasen. Die Pflegewege sind als Gras- oder Sandweg anzule-
                                      gen.
                                      Begründung: Die Festsetzung soll die anlagebedingte Versiegelung
                                      reduzieren und die Versickerung von Regenwasser und Grundwas-
                                      serneubildung begünstigen.

                                      M 4 – Begrünung des Sondergebietes
                                      Die Flächen des Sondergebietes, sowohl unter als auch neben und
                                      zwischen den Modulen, sind als mageres, artenreiches Grünland zu
                                      entwickeln. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
                                      Bestehende Ackerflächen:

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Zur Vorbereitung der Fläche: Umpflügen und Saatbeet bereiten
                                            (z. B. mittels Federzinkenegge).
                                            Anschließend, entweder
                                            -    Einsaat mit einer geeigneten, standortgerechten und artenrei-
                                                 chen Wildsamenmischung: Produktionsraum 7 „Süddeutsches
                                                 Berg- und Hügelland“ bzw. Ursprungsgebiet 13 „Schwäbische
                                                 Alb“. Günstige Aussaatzeitpunkte sind Februar - Mai und Au-
                                                 gust - Oktober. Ein Anwalzen des Saatgutes ist erforderlich.
                                                 oder
                                            -    Aufbringen von Wiesendrusch als Saatgut: 5 - 7 g / m²; Ur-
                                                 sprungsgebiet 13 „Schwäbische Alb“. Günstige Aussaatzeit-
                                                 punkte sind September bis Mitte Oktober, Frühjahr oder
                                                 Sommer sind jedoch auch möglich. Ein Anwalzen des Saatgu-
                                                 tes ist sinnvoll.
                                            Im Jahr der Ansaat / des Auftrags bzw. ab Mai des Folgejahres
                                            bei Ansaat / Auftrag im Herbst ist ein Pflegeschnitt (Schröpf-
                                            schnitt) durchzuführen. Je nach Aufwuchs sind weitere Schnitte
                                            im Juli sowie im September / Oktober nach Aussamung der Kräu-
                                            ter durchzuführen. Das Mähgut ist jeweils abzuführen.
                                      Bestehende Grünlandflächen:
                                            Entwicklung erfolgt über Pflege (siehe unter Dauernutzung).
                                            Baubedingt offene Bereiche mit fehlender / zerstörter Vegetation
                                            sind nach Abschluss der Bautätigkeit analog zu den Ackerflächen
                                            mit einer standortgerechten und artenreichen Wildsamenmi-
                                            schung nachzusähen bzw. Wiesenddrusch aufzubringen (Produk-
                                            tionsraum 7 „Süddeutsches Berg- und Hügelland“ bzw. Ur-
                                            sprungsgebiet 13 „Schwäbische Alb“.)
                                      Dauernutzung:
                                            -    Beweidung mit Schafen im Zeitraum Frühjahr bis Herbst. Der
                                                 Weidezeitpunkt und die Besatzdichte sind darauf auszurich-
                                                 ten, dass der Aufwuchs in wenigen Tagen weitgehend abge-
                                                 fressen wird (Abweidung der Vegetation zu mindestens 70 %).
                                                 Danach ist eine Ruhezeit von 2 bis 4 Monaten bis zur nächs-
                                                 ten Beweidung einzuhalten. Zeitnah an die Beweidung be-
                                                 steht ein Erfordernis bzgl. Nachmulchen oder Nachmähen.
                                                 Bei geringen Weideresten (< 30 %) ist Mulchen ausreichend,
                                                 ansonsten Nachmahd mit Abfuhr des Mähgutes. I. d. R. ist ei-
                                                 ne 1-malige Nachmahd im Herbst ausreichend, bei Aufkom-
                                                 men von Brennnesseln, Scharfen Hahnenfuß, Ampfer und
                                                 Disteln hat die Nachmahd nach jedem Weidengang zu erfol-
                                                 gen, um diese Arten zurückzudrängen.
                                                 Alternativ ist ein rollierendes System in Absprache mit dem
                                                 Landschaftserhaltungsverband (LEV) und der unteren Natur-
                                                 schutzbehörde (UNB) möglich. Dazu wird die Fläche z. B. in 2
                                                 oder 4 Teilflächen aufgeteilt und diese nacheinander beweidet
                                                 (z. B. April/Juni bzw. April/Mai/Juni/Juli). Ein zweiter Durch-
                                                 gang soll dann August/Oktober bzw. von August bis ca. No-
                                                 vember erfolgen. Dabei sollte jedes Jahr mit einer anderen
                                                 Teilfläche begonnen werden. Die Besatzstärke ist entspre-
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