Bebauungsplan "Solarpark Aasen" Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan - Rottweil, den 16.03.2021 ...
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SolarMax GmbH Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan Rottweil, den 16.03.2021 Fassung zum Satzungsbeschluss
SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Orts- teil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan, Fassung zum Sat- zungsbeschluss Projektleitung: Dipl.-Ing. Landespflege Andrea Meiler Bearbeitung: M.Sc. Agrarwissenschaften Lena Fränkel faktorgruen 78628 Rottweil Eisenbahnstraße 26 Tel. 07 41 / 1 57 05 Fax 07 41 / 1 58 03 rottweil@faktorgruen.de 79100 Freiburg 78628 Rottweil 69115 Heidelberg 70565 Stuttgart www.faktorgruen.de Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB Pfaff, Schütze, Schedlbauer, Moosmann, Rötzer, Glaser
fg_gop790_UB_Solarpark_Aasen_210215.docx Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Ausgangslage ...................................................................................... 1 2. Rechtliche und planerische Vorgaben, Prüfmethoden, Datenbasis ................... 2 2.1 Rechtliche Grundlagen .............................................................................................. 2 2.2 Allgemeine Umweltziele ............................................................................................ 3 2.3 Geschützte Bereiche ................................................................................................. 5 2.4 Übergeordnete und kommunale Planungen .............................................................. 5 2.5 Prüfmethoden ........................................................................................................... 6 2.6 Datenbasis ................................................................................................................ 8 3. Beschreibung städtebaulichen Planung ............................................................. 10 3.1 Ziele und umweltrelevante Festsetzungen / Bauvorschriften ................................... 10 3.2 Wirkfaktoren der Planung ........................................................................................ 11 3.3 Abschichtung der zu untersuchenden Auswirkungen .............................................. 12 4. Derzeitiger Umweltzustand ................................................................................... 14 4.1 Fläche ..................................................................................................................... 14 4.2 Boden ..................................................................................................................... 14 4.3 Wasser.................................................................................................................... 14 4.4 Klima / Luft .............................................................................................................. 15 4.5 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................... 16 4.5.1 Pflanzen und Biotoptypen .......................................................................... 16 4.5.2 Tiere .......................................................................................................... 16 4.6 Landschaftsbild und Erholungswert ......................................................................... 17 4.7 Mensch ................................................................................................................... 17 4.8 Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 18 5. Grünordnungsplanung.......................................................................................... 19 5.1 Konzeption .............................................................................................................. 19 5.2 Grünordnerische Festsetzungen ............................................................................. 19 5.3 Umweltbezogene Hinweise ..................................................................................... 23 6. Prognose der Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich ............................................................................. 27 6.1 Fläche ..................................................................................................................... 27 6.2 Boden ..................................................................................................................... 28 6.3 Wasser.................................................................................................................... 28 6.4 Klima / Luft .............................................................................................................. 29 6.5 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ................................................................... 30 6.5.1 Pflanzen und Biotoptypen .......................................................................... 30 6.5.2 Tiere .......................................................................................................... 31 6.5.3 Fachbeitrag Artenschutz (Zusammenfassung) .......................................... 32 6.5.4 Natura 2000 Prüfung (Zusammenfassung) ................................................ 33
6.6 Landschaftsbild und Erholungswert ......................................................................... 33 6.7 Mensch ................................................................................................................... 34 6.8 Kultur- und Sachgüter ............................................................................................. 35 6.9 Betroffenheit geschützter Bereiche ......................................................................... 35 6.10 Abwasser und Abfall ............................................................................................... 35 6.11 Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung ............................................. 35 6.12 Wechselwirkungen .................................................................................................. 36 6.13 Störfallbetrachtung .................................................................................................. 36 6.14 Kumulation .............................................................................................................. 36 7. Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung ....................................................................... 37 7.1 Bilanzierung der Schutzgüter .................................................................................. 37 7.2 Bilanzierung nach Ökopunkten................................................................................ 40 7.2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................... 40 7.2.2 Schutzgut Boden ....................................................................................... 41 7.2.3 Gesamtbilanz nach Ökopunkten ................................................................ 42 8. Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes .............................................................................................. 43 9. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ................................ 45 10. Planungsalternativen ............................................................................................ 46 10.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................................... 46 10.2 Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ................................... 46 11. Zusammenfassung ................................................................................................ 47 12. Literaturverzeichnis............................................................................................... 49 Abbildungsverzeichnis und Tabellenverzeichnis Abb. 1: Lage des Plangebietes, rot markiert ................................................................................ 1 Abb. 2: Lage der Teilflächen (gelb) auf Flst. Nr. 2090 südlich des Plangebiets. Orange Punkte: kartierte Feldlerchenreviere, rote Linien: Flurstücksgrenzen .......................................... 44 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Wertungsstufen bei der Beurteilung des Ist-Zustands ................................................. 7 Tabelle 2: Bewertungsstufen bei der Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen ....................... 7 Tabelle 3: Relevanzmatrix ......................................................................................................... 13 Tabelle 4: Flächenbilanz der bisherigen und zukünftigen Nutzung ............................................ 27 Tabelle 5: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung der Biotoptypen im Plangebiet ............................ 40 Tabelle 6: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung des Bodens im Plangebiet .................................. 41 Tabelle 7: Gesamtbilanz Biotoptypen und Boden im Plangebiet ................................................ 42 SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan IV Stand: 16.03.2021
Anhang • Karte 1: Schutzgebiete • Karte 2: Biotoptypen Bestand • Karte 3: Biotoptypen Planung • Karte 4: Brutvorkommen Zielarten Vogelschutzgebiet • Karte 5: Brutvorkommen Feldlerche 2020 SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan V Stand: 16.03.2021
1. Anlass und Ausgangslage Anlass Die Firma MaxSolar plant in Donaueschingen, Ortsteil Aasen, eine ca. 9,3 ha umfassende Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Der Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ umfasst neben dem 8,25 ha großen SO-Gebiet auch private Grünflächen zur Eingrünung im Um- fang von ca. 1,05 ha. Derzeit besteht das Plangebiet aus landwirtschaftlicher Nutzfläche (ca. 75 % Grünland, 25 % Acker). Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt zwischen Aasen und Bad Dürrheim südlich der Seniorenresidenz „Hirschhalde“ und nördlich der Autobahn A 864 auf den Flurstücken Nr. 2086, 2087 und 2089 (Gemarkung Aasen). Abb. 1: Lage des Plangebietes, rot markiert Im Norden, Osten und Westen wird der Geltungsbereich durch Er- schließungswege (Graswege oder geschotterte Wirtschaftswege) begrenzt. Des Weiteren schließen Misch- bzw. Nadelwaldflächen und landwirtschaftliche Flächen an. Westlich des Plangebiets besteht ein geschütztes Biotop (Feldhecke), sowie eine FFH-Mähwiese. Das Plangebiet liegt zudem vollständig im Vogelschutzgebiet „Baar“. SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 1 Stand: 16.03.2021
2. Rechtliche und planerische Vorgaben, Prüfmethoden, Datenbasis 2.1 Rechtliche Grundlagen Umweltschützende Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7, 1a, 2 Abs. 4, 2a, 4c, 5 Abs. 5 sowie Belange im BauGB: der Anlage zu den §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB ist eine Umweltprüfung ein obligatorischer Teil bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Umweltprüfung Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheb- lichen Umweltauswirkungen gemäß der Anlage 1 zum Baugesetz- buch. Dabei werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Zur Dokumentation der Umweltprüfung erstellt der Vorhabenträger einen Umweltbericht, der alle umweltrelevanten Belange zusammen- fasst und den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt wird. Untersuchungs- Gemäß § 2 Abs. 4 S. 2f BauGB legt die Gemeinde für den Umweltbe- umfang und -methode richt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprü- fung bezieht sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissens- stand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans angemessener Weise verlangt werden kann. Aus dem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Um- weltbericht wurden der aus Sicht der Gemeinde erforderliche Umfang und der Detaillierungsgrad der Prüfmethoden zur Ermittlung der Um- weltbelange deutlich; auf die Durchführung eines eigenständigen Scopingtermins und die Erstellung eines separaten Scopingpapiers wurde daher verzichtet. Die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung vom 03.08.2020 bis zum 11.09.2020 ergänzend eingegangenen Stel- lungnahmen zu Untersuchungsumfang und -methode wurden zur Offenlage berücksichtigt. Eingriffsregelung Gemäß § 1a Abs. 3 S. 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebau- nach BNatSchG ungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheb- und BauGB licher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu be- rücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzge- setz). Ein Ausgleich ist dann nicht erforderlich, wenn die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren (§ 1a Abs. 3 S. 6 BauGB). Artenschutzrecht Schutzgegenstand des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten (wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der be- sonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle euro- päischen Vogelarten). SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 2 Stand: 16.03.2021
Für eine detaillierte Darstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben wird auf den separaten Fachbeitrag Artenschutz (Spezielle arten- schutzrechtliche Prüfung, Büro faktorgruen 11/2020) verwiesen. 2.2 Allgemeine Umweltziele Definition Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines Raums und stellen damit den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar. Funktion: Die Umweltziele stellen den Bewertungsmaßstab für die im Umwelt- Bewertungsmaßstab bericht zu ermittelnden Auswirkungen dar. Sie werden nachfolgend schutzgutbezogen dargestellt und sind aus den genannten Fachge- setzen abgeleitet. Pflanzen und Tiere Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson- dere • Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen • Erhalt lebensfähiger Populationen wild lebender Tiere und Pflan- zen einschließlich ihrer Lebensstätten • Ermöglichung des Austausches zwischen den Populationen so- wie Wanderungen und Wiederbesiedlungen • Entgegenwirken hinsichtlich Gefährdungen von natürlich vor- kommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten • Erhalt der strukturellen und geografischen Eigenheiten von Le- bensgemeinschaften und Biotopen in einer repräsentativen Ver- teilung Fläche, Boden und Wasser Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere • Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden • Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung • Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen nur in notwendigem Umfang Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), insbeson- dere • Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfä- higkeit bzw. der Funktionen des Bodens • Abwehr schädlicher Bodenveränderungen • Weitestmögliche Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürli- chen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson- dere • Erhalt der Böden, sodass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfül- len können • Renaturierung nicht mehr genutzter versiegelter Flächen oder, soweit eine Entsiegelung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 3 Stand: 16.03.2021
Überlassen der natürlichen Entwicklung Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes, insbesondere • Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut • Keine Verschlechterung des ökologischen und chemischen Zu- stands von Fließgewässern • Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers • Ortsnahe Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser oder Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutz- wasser, sofern dem keine wasserrechtlichen / öffentlich- rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange ent- gegenstehen Luft / Klima Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere • Vermeidung von Emissionen • Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effizien- te Nutzung von Energie • Den Erfordernissen des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung tragen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson- dere • Schutz von Luft und Klima durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere für Flächen mit günsti- ger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg • Reduzierung der Treibhausgasemissionen • Maßnahmen zur Energieeinsparung, effiziente Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie Aus- bau erneuerbarer Energien kommt besondere Bedeutung zu Landschaftsbild; Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbeson- Erholungswert; dere Kultur- und Sachgüter • Dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes der Landschaft • Schutz und Zugänglich-Machen nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeigneter Flächen zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft • Bewahrung der Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenk- mälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beein- trächtigungen Mensch / Lärm Vorgaben zum Lärmschutz in Form der • Orientierungswerte der DIN 18005 • Immissionsrichtwerte der TA Lärm SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 4 Stand: 16.03.2021
2.3 Geschützte Bereiche Natura2000 Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Vogelschutzgebiets (§ 31 ff BNatSchG) „Baar“ (Nr. 8017441). Westlich und nördlich des Plangebiets in ca. 5 bzw. 100 m Entfer- nung besteht die außerhalb eines FFH-Gebiets liegende FFH- Mähwiese (LRT 6510) „Glatthaferwiese nördlich von Aasen im Ge- wann "Hinterer Berg"“ (Nr. 6510800046037458) mit dem Erhaltungs- zustand C auf zwei Teilflächen. Naturschutzgebiete Nicht betroffen. (§ 23 BNatSchG) Nationalpark Nicht betroffen. (§ 24 BNatSchG) Biosphärenreservate Nicht betroffen. (§ 25 BNatSchG) Landschaftsschutzgebiete Nicht betroffen. (§ 26 BNatSchG) Naturpark Der Naturpark „Südschwarzwald“ (Nr. 6) liegt in ca. 300 m bzw. (§ 27 BNatSchG) 800 m Entfernung nördlich bzw. westlich. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Naturdenkmäler Nicht betroffen. (§ 28 BNatSchG) Geschützte Biotope Innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden. (§ 30 BNatSchG) Westlich angrenzend liegt das geschützte Offenlandbiotop „Feldhe- cke 'Hintere Kanzel' NE Aasen“ (Nr. 179173261005), eine Schlehen- hecke. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu erwarten. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Festgesetzte Überschwem- Nicht betroffen. mungsgebiete (§ 78 WHG, § 65 WG) 2.4 Übergeordnete und kommunale Planungen Landesentwicklungsplan Im Landesentwicklungsplan (LEP, Wirtschaftsministerium BW 2002) wird eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie der Ein- satz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad gefordert. Bzgl. der Energieversorgung werden im LEP Aussagen in Ziel 4.2.2 getroffen: „Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Energien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltver- trägliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 5 Stand: 16.03.2021
Versorgung der Bevölkerung und die energiewirtschaftlichen Voraus- setzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft sind sicherzustellen.“ In Verbindung mit Grundsatz 4.2.5 heißt es zudem bzgl. der Stromer- zeugung: „Für die Stromerzeugung sollen verstärkt regenerierbare Energien wie Wasserkraft, Windkraft und Solarenergie, Biomasse, Biogas und Holz sowie die Erdwärme genutzt werden. Der Einsatz moderner, leistungsstarker Technologien zur Nutzung regenerierbarer Energien soll gefördert werden.“ Regionalplan In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Schwarzwald-Baar- Heuberg von 2003 des Regionalverbands ist das Plangebiet als Vor- rangflur (schutzbedürftige Bereiche für Bodenerhaltung und Landwirt- schaft) gekennzeichnet. Im Textteil des Regionalplans wird auch das Thema erneuerbare Energien behandelt. So heißt es zu den erneuerbaren Energien in Kap. 4.2.2 (Dezentrale Energiegewinnung): „Um die Abhängigkeit von den nur noch in begrenzter Menge vorhandenen Energieträgern Koh- le, Öl, Erdgas zu verringern, sollte die dezentrale Energieerzeugung in der Region weiter ausgebaut werden.“ Im Folgenden wird auch die solare Nutzung angesprochen: „Ausbau- fähig erscheint auch die Solarenergienutzung. Die Region bietet auf- grund ihrer Höhenlage und Nebelfreiheit gute bis sehr gute Voraus- setzungen für die solare Warmwassererzeugung (Solar- und Wind- energieatlas Baden-Württemberg 1995). Die ständigen technischen Verbesserungen des Wirkungsgrades bei den Photovoltaikanlagen lassen aber auch für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie stei- gende Leistungen erwarten.“ Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan 2020, 5. Änderung des Gemeindeverwal- tungsverbands Donaueschingen (07.03.2019), ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da der Bebauungsplan nicht aus dem FNP entwickelt werden kann, wird eine FNP-Änderung (8. Änderung) erforderlich. Diese soll paral- lel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen. Bestehende Bebauungs- Nicht vorhanden. pläne Biotopverbund Im Plangebiet und dessen Umgebung bestehen keine Flächen des Biotopverbunds trockener, mittlerer oder feuchter Standorte. Auch der Generalwildwegeplan ist nicht betroffen. 2.5 Prüfmethoden Allgemein Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheb- lichen Umweltauswirkungen gemäß Anlage 1 zum BauGB. Dabei werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Auf- stellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung und Bewertung der Bestandssituation und der zu erwartenden Um- weltauswirkungen werden eigene Erhebungen der Biotoptypen sowie SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 6 Stand: 16.03.2021
weitere bestehende Unterlagen herangezogen (s. hierzu auch Kap. 2.6). Bewertung des Ist-Zustands Die Bewertung der aktuellen Leistungs- / Funktionsfähigkeit der Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen Skala durchgeführt. Es gilt folgende Zuordnung: Tabelle 1: Wertungsstufen bei der Beurteilung des Ist-Zustands Leistung / keine/ sehr gering mittel hoch Funktion sehr gering hoch Zur besseren Übersicht wird bei den Beschreibungen zum Ist- Zustand des jeweiligen Schutzguts / Themenfeldes zur Darstellung der Bewertung des Ist-Zustandes folgendes Symbol verwendet: Bewertung des Ist-Zustandes Bewertung der prognostizier- Das Maß der nachteiligen Auswirkungen des geplanten Vorhabens ten Auswirkungen auf die Umwelt wird ebenfalls mittels einer fünfstufigen Skala bewer- tet. Diese können gemäß Tab. 2 dem in § 2 Abs. 4 und Anlage 1 BauGB gesetzlich verankerten Begriff der „Erheblichkeit“ zugeordnet werden. Der Übergang von „unerheblichen“ zu „erheblichen“ Auswir- kungen ist dabei im Einzelfall schutzgutbezogen zu begründen. Diese Zuordnung kann zugleich für die Anwendung der Eingriffsrege- lung herangezogen werden. Bei der Eingriffsbewertung wird unter- sucht, ob die aufgrund der Planung zulässigen Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasser- spiegels die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Land- schaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Tabelle 2: Bewertungsstufen bei der Beurteilung von nachteiligen Auswirkungen Maß der nachteiligen keine/ sehr gering mittel hoch Auswirkungen sehr gering hoch Bewertung der nach- teiligen Auswirkung unerheblich erheblich / Beeinträchtigung In der Umweltprüfung sind bei der Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auch die positiven Auswirkungen auf die Schutzgüter dar- zustellen. Zur besseren Übersicht werden bei den Texten zur Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen folgende Symbole verwendet: erhebliche nachteilige Auswirkung / Beeinträchtigung unerhebliche (oder keine) nachteil. Auswirkung / Beeinträchtigung positive Auswirkung Eingriffs-Ausgleichs- Verbindliche Vorgaben zu Prüfmethoden in der Eingriffsregelung sind Bilanzierung im BauGB nicht enthalten. Im Rahmen dieses Umweltberichts erfolgt die Ermittlung des Eingriffsumfangs getrennt nach den einzelnen SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 7 Stand: 16.03.2021
Schutzgütern gemäß folgendem Vorgehen: • verbal-argumentative Beurteilung für alle natürlichen Schutzgüter (Wasser, Boden, Klima / Luft, Tiere und Pflanzen, Landschafts- bild) • zusätzlich Ökopunkte-Bilanzierung für die natürlichen Schutzgüter „Tiere und Pflanzen“ und „Boden“; hierfür wird die Bewertungsme- thode der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) des Landes Baden- Württemberg verwendet. • Die Bilanzierung für das Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ erfolgt demnach anhand der Biotoptypen (Anlage 2, Abschnitt 1 und Ta- belle 1 der ÖKVO). Danach wird jedem vorkommenden Biotoptyp ein Ökopunkte-Wert zugewiesen. Hohe Punktwerte stehen dabei für eine hohe ökologische Wertigkeit, niedrige Zahlen für eine ge- ringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die der Biotoptyp einnimmt, multipliziert. Die so für jeden vorkommenden Biotoptypen ermittelten Punktwerte werden summiert, sodass sich ein Gesamtwert der Bestandssituation ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der Planungssituation ermit- telt. Dazu muss zuvor abgeschätzt werden, welche Biotoptypen sich aufgrund der Planung vermutlich einstellen werden. • Die Bilanzierung des Schutzguts „Boden“ erfolgt demnach anhand der Bodenfunktionen (Anlage 2, Abschnitt 3 und Tabelle 3 der ÖKVO). Dabei werden die vier Bodenfunktionen „Natürliche Bo- denfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „Filter und Puffer für Schadstoffe“ sowie „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit bewertet. Wie bei den Biotoptypen lässt sich ein Punktwert pro Flächeneinheit im Ist-Zustand sowie im Planzustand ermitteln. Bei den Schutzgütern "Boden" und "Biotoptypen“ ergibt die Gegen- überstellung von Bestands- und Planungswert i. d. R. ein Defizit an Wertpunkten (Ausgleichsbedarf), das den Umfang der nötigen ökolo- gischen Ausgleichsmaßnahmen vorgibt. Die Auswahl an möglichen Ausgleichsmaßnahmen ist hier, in der Bauleitplanung, nicht auf die abschließende Maßnahmenauflistung der Ökokontoverordnung beschränkt. Ausgleichsmaßnahmen müs- sen aber auf jeden Fall eine aus landschaftspflegerischer Sicht sinn- volle Aufwertung des Naturhaushaltes und / oder des Landschaftsbil- des darstellen. 2.6 Datenbasis Verwendete Daten • Begehung des Geländes mit Erfassung des Bestandes (Biotopty- pen) durch faktorgruen am 24.04.2020 und 18.05.2020, • faktorgruen (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“– Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. 24.11.2020, • faktorgruen (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“– Untersu- chung der Verträglichkeit mit dem Vogelschutzgebiet „Baar“. 24.11.2020, • fsp stadtplanung (2020): Bebauungsplan „Solarpark Aasen“, Of- SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 8 Stand: 16.03.2021
fenlage, Planzeichnung, Begründung, Bebauungsvorschriften. 24.11.2020, • MaxSolar GmbH (2020) Belegungsentwurf PV Aasen, Stand 12.10.2020, • Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg: Regionalplan (2003), • Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen, Flächennut- zungsplan 2020, 5. Änderung. 07.03.2019, • Bestehender Bebauungsplan und Flächennutzungsplan: http://www.geoportal-raumordnung-bw.de, • Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) online. (http://udo.lubw.baden- wuerttemberg.de/public/) abgerufen am 03.06.2020, • Daten- und Kartendienst des Landesamtes für Geologie, Rohstof- fe und Bergbau (LGRB) online (http://maps.lgrb- bw.de/?view=lgrb_geola_bod_ke) abgerufen am 26.06.2020, • Klimadaten: Agrarmeterologie Baden-Württemberg, Landwirt- schaftliches Technologiezentrum Augustenberg (ltz) https://www.wetter-bw.de/Internet/AM/inetcntrBw.nsf/cuhome.xsp ?src=DXA7X04V99&p1=7IN3BW78X7&p3=0SUH35YG92&p4=E Z5D5ZTI3K (zuletzt abgerufen 26.06.2020). Schwierigkeiten bei der Keine. Zusammenstellung, Daten- lücken SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 9 Stand: 16.03.2021
3. Beschreibung städtebaulichen Planung 3.1 Ziele und umweltrelevante Festsetzungen / Bauvorschriften Ziele Der Bebauungsplan dient dem Zweck der Errichtung einer Photovol- taik-Freiflächenanlage zur regenerativen Erzeugung von Strom, wodurch der Verbrauch fossiler Energieträger minimiert wird. Die zweibeinigen Modultische, deren Abstand vom Boden mit mind. 0,8 bis max. 3,5 m geplant ist, sind 6 m tief und weisen eine Neigung von 15-25° in Richtung Süden auf. Die unüberstellte Fläche zwischen den Reihen beträgt mind. 5,50 m laut Bebauungsplan. Die Aufstände- rung von mind. 0,8 m sorgt für die Belichtung der Grünstrukturen un- terhalb der Module. Die PV-Module werden auf Metallständern (Rammprofile) installiert. Darüber hinaus sind Containerstellplätze für den Speicher sowie Tra- fostationen geplant. Nach Westen, Norden und Osten ist eine 3 m breite Eingrünung durch eine niedrige Hecke geplant. Nach Süden ist wegen der uner- wünschten Verschattung eine Saumfläche vorgesehen, auf der Flä- che des Waldabstands ebenso. Im Bereich der Einmündungen der Pflegewege in die außerhalb lie- gende Feldwege sind Durchlässe möglich. Lediglich die Sonderge- bietsfläche mit den Solarmodulen und Anlagegebäuden wird einge- zäunt, Hecke und Saumflächen liegen außerhalb des Zauns. Zwi- schen Boden und Zaun ist ein Abstand von 10 cm geplant. Es ist vor- gesehen, dass die Flächen innerhalb der eingezäunten Bereiche als Grünland extensiv genutzt werden. Dies kann durch zweischürige Mahd oder Beweidung (z.B. Schafen) erfolgen. Festsetzungen Art der baulichen Nutzung: Geplant ist ein Sondergebiet, das ca. 82.500m² umfasst. Dazu kom- men private Grünflächen im Umfang von ca. 10.500 m². Nebenanlagen wie beispielsweise Betriebsgebäude, Wechselrichter, Speicher, Transformatoren, Antennenanlagen sind für den Betrieb der Anlage notwendig und werden ebenso wie Wege und Einfriedun- gen zum Schutz der Anlagen zugelassen. Gebäude einschließlich ihrer Aufstellflächen sind mit einer Grundfläche von max. 400 m² in Summe zulässig. Die Batteriespeicher sind nur im Norden zulässig. Landwirtschaftliche Nutzungen (insbesondere Weidewirtschaft) und die hierzu erforderlichen Nebenanlagen werden ebenfalls zugelas- sen, um Spielräume für eine Mehrfachnutzung der Fläche zu eröff- nen. Maß der baulichen Nutzung: Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt 0,35 (insgesamt ca. 29.000 m²). Höhe der baulichen Anlagen: Die max. zulässige Oberkante der baulichen Anlagen ist mit 3,50 m festgesetzt. In begründeten Ausnahmefällen sind Überschreitungen der Höhe der baulichen Anlagen durch Betriebsgebäude um 1,5 m SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 10 Stand: 16.03.2021
zulässig. Erschließung: Die Erschließung des Plangebietes ist über die im Norden gelegene K 5705 oder eine kleine asphaltierte Nebenstraße im Osten und dann jeweils über bestehende Feldwege vorgesehen. Grünflächen Insgesamt ca. 10.500 m² sind als drei private Grünflächen (Hecken- pflanzung, Saumbereiche) vorgesehen. Örtliche Bauvorschriften Gestaltung baulicher Anlagen: Zulässig sind Dächer mit einer Neigung von 0° - 7°. Solarmodule sind ausschließlich reflektionsarm und somit blendfrei zulässig. Einfriedigungen: Einfriedigungen dürfen eine Höhe von 2,30 m nicht überschreiten und müssen zum Boden einen Abstand von mind. 0,1 m aufweisen (Klein- tierdurchlass). Massive Einfriedigungen wie z.B. Mauern oder Sockel sowie die Verwendung von Stacheldraht sind nicht zulässig. Auffüllungen und Abgrabungen Das Gelände ist auf 90% der Grundstücksfläche unverändert zu er- halten. Auf den übrigen 10% der Fläche sind Auffüllungen und Ab- grabungen nur bis zu einer Höhe von 1,0 m zulässig. Die Gelände- veränderungen sind im Bauantrag darzustellen. 3.2 Wirkfaktoren der Planung Baubedingt • Beseitigung von Vegetation, • Vorübergehende Flächeninanspruchnahme für Baueinrichtungs- und Lagerflächen, • Abgrabungen und Aufschüttungen (Bodenumlagerungen), • Bodenverdichtung, • Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube), • Schallemissionen (Lärm), • Erschütterungen, • Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna. Anlagebedingt • Barrierewirkung (Zaun mit Kleintierdurchlass, 10 cm) • Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung, • Überdeckung von Boden durch die Modulflächen (dadurch v.a. Beschattung), • Visuelle Wirkung (technische Überprägung), • Lichtspiegelungen / -polarisation SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 11 Stand: 16.03.2021
Betriebsbedingt • Geräuschemissionen (Wechselrichter und Transformatoren) • Wärmeabgabe, • Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna (Begehung der Anlage zu Wartungszwecken). 3.3 Abschichtung der zu untersuchenden Auswirkungen Um gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht alle denkbaren, sondern nur die möglicherweise erheblichen nachteiligen Wirkungen vertieft zu untersuchen, erfolgt eine Relevanzeinschätzung. In der nachfolgenden Relevanzmatrix werden die o. g. Wirkfaktoren hin- sichtlich ihrer zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet: Dabei wird unterschieden zwischen (■) möglicherweise erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die ver- tieft geprüft werden müssen (siehe Kap. 6) und (-) keine Auswirkungen oder Auswirkungen, die als nicht erheblich einzustufen sind und nicht weiter geprüft werden. Zusätzlich wird bei der Bewertung auch zwischen den einzelnen Pro- jektphasen (Bau, Anlage und Betrieb) unterschieden, um die erhebli- chen Auswirkungen präzise festlegen zu können. SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 12 Stand: 16.03.2021
Tabelle 3: Relevanzmatrix Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt Landschaftsbild/ Erholung Mensch - Wohnen Kultur-/ Sachgüter Klima, Luft Wasser Boden Baubedingt Beseitigung von Vegetation - - - ■ - - - Abgrabungen und Aufschüttungen (Bodenumlagerungen) ■ - - ■ - - - Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen ■ - - ■ - - - Bodenverdichtung ■ - - ■ - - - Schadstoffemissionen - - - - - - - Erschütterungen - - - - - - - Schallemissionen (Lärm) - - - ■ - - - Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna - - - ■ - - - Anlagebedingt Barrierewirkungen (Zaun mit Kleintierdurchlass, 10 cm) - - - - - - - Flächeninanspruchnahme / Bodenversiegelung ■ ■ - - - - - Überdeckung von Boden durch die Modulflächen - ■ - ■ - - - Visuelle Wirkung (technische Überprägung) - - - - ■ - - Lichtspiegelungen / -polarisation - - - - - - - Betriebsbedingt Geräuschemissionen (Wechselrichter und Transformatoren) - - - - - - - Wärmeabgabe - - - - - - - Bewegungsreize in Bezug auf die Fauna - - - - - - - SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 13 Stand: 16.03.2021
4. Derzeitiger Umweltzustand 4.1 Fläche Flächen / -nutzungen Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 9,3 ha und wird derzeit als Grünland mittlerer Standorte (ca. 7,05 ha) und Acker (ca. 2,25 ha) genutzt. 4.2 Boden Bestandsdarstellung / Bodenfunktionen Bestandsbewertung () Laut der Bodenkarte des LGRB im Maßstab 1:50.000 (GeoLa BK50) besteht im überwiegenden Bereich des Plangebietes der Bodentyp h55 „Rendzina aus Karbonatgestein des Mittel- und Unterjuras“ mit einer Gesamtbewertung von 1,67. In sehr geringen Umfang tritt am Ostrand zudem der Bodentyp h77 „Pseudovergleyte erodierte Pelosol-Parabraunerde, Parabraunerde und Pseudogley-Parabraunerde aus lösslehmreichen Fließerden über tonreicher Unterjura-Fließerde“ mit einer Gesamtbewertung von 2,17 auf. Nach den flurstücksscharfen und in höher Flächenauflösung vorhan- denen Bodenschätzungsdaten auf Basis von ALK und ALB sind die Bodenfunktionen wie folgt zu bewerten: • Natürliche Bodenfruchtbarkeit: 2 (mittel) • Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: 1 (gering) • Filter und Puffer für Schadstoffe: 1,5 (gering - mittel) • Sonderstandort für naturnahe Vegetation: - Gesamtbewertung: 1,5 Der Boden ist insgesamt von geringer bis mittlerer Wertigkeit hin- sichtlich der Bodenfunktionen Altlasten Im Bereich des Plangebietes sind keine Altstandorte oder Altablage- rungen bekannt. Von einer Gefahr durch Altlasten oder Altablagerungen wird nicht ausgegangen. 4.3 Wasser Bestandsdarstellung / Grundwasser Bestandsbewertung () Das Plangebiet gehört zum Donau-Einzugsgebiet. Das Teilschutzgut Grundwasser wird anhand des Grundwasserdar- gebotes und der Grundwasserneubildungsrate bewertet. Wichtigstes Kriterium hierfür ist die Durchlässigkeit der geologischen Schichten. Die hydrogeologische Einheit im Plangebiet ist das „Mittel- und Unter- jura“, ein Grundwassergeringleiter. Die Durchlässigkeit der hydrogeo- logischen Einheit ohne Deckschicht wird als „mäßig“ bzw. im Nord- westen des Plangebiets als gering eingeschätzt. Die Bedeutung hinsichtlich des Teilschutzguts Grundwasser wird SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 14 Stand: 16.03.2021
als gering eingestuft. Oberflächengewässer Im Plangebiet bestehen keine Oberflächengewässer. Plangebiet ohne Bedeutung für Oberflächengewässer. Hochwasser / Überflutungsflächen Im Plangebiet bestehen keine Hochwasser- oder Überflutungsflä- chen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten ist auch mit kei- nen Überflutungen zu rechnen. Plangebiet ohne Bedeutung für den Hochwasserschutz Quell- / Wasserschutzgebiete Im Plangebiet bestehen keine Quell- / Wasserschutzgebiete. Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Quell- / Wasserschutzge- biete 4.4 Klima / Luft Bestandsdarstellung / Lokalklima Bestandsbewertung () Das Plangebiet befindet sich im Naturraum „Baar“ der Großlandschaft „Neckar- und Tauber-Gäuplatten“ auf etwa 770 m Höhe ü. NN. Nach der Wetterstation Donaueschingen (737 m ü NN, ca. 5 km südwest- lich) beträgt das langjährige Mittel im Zeitraum 1961-1990 7,0°C und 819,4 mm bzw. im Zeitraum 1971-2000 7,2 °C und 811,0 mm Nieder- schlag. Das Plangebiet ist vollständig als Freiland-Klimatop einzustufen. Mit seinen Freiflächen dient das Plangebiet als Kaltluftproduktionsgebiet, ist aufgrund seiner Lage und weiterer Freiflächen in der Umgebung jedoch nicht essenziell für die Kaltluftproduktion. Dem Plangebiet kommt eine geringe Bedeutung hinsichtlich des Lokalklimas zu Emissionen / Immissionen Emissionen im bzw. im direkten Umfeld des Plangebiets sind lediglich durch landwirtschaftliche Nutzung gegeben. Die mittleren Immissionen für das Bezugsjahr 2010 durch NO2 (Stick- stoffdioxid), und PM10 (Feinstaub) liegen lt. LUBW-Kartenserver im niedrigen Bereich (NO2: 13 µg/m³; PM10: 16 µg/m³). Für 2020 werden noch niedrigere Werte prognostiziert. Der Ozonwert liegt bei 51 µg/m³. Geringe Belastung in Bezug auf Luftschadstoffemissionen bzw. -immissionen SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 15 Stand: 16.03.2021
4.5 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 4.5.1 Pflanzen und Biotoptypen Bestandsdarstellung / Biotoptypen Bestandsbewertung () Das Plangebiet besteht überwiegend aus Grünland, im Süden liegt eine Ackerfläche. Das Grünland stellt eine relativ artenarme grasreiche Wirtschaftswie- sen mittlerer Standorte dar, u. a. mit Wiesen-Fuchsschwanz (Alope- curus pratensis), Knaulgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris), Labkraut (Galium spec.) und Wiesen-Pippau (Crepis biennis). Im südlichen Teil ist das Grünland weniger wüchsig, aber weiterhin grasreich. Der nördlichste Abschnitt ist etwas artenreicher, z.B. treten hier auch Bocksbart (Tragopogon pratense), Rotklee (Trifolium pratense), Schafgarbe (Achillea millefolium) oder Wicken (Vicia spec.) auf. Jenseits des westlichen Wegs sowie in 100 m Entfernung nördlich besteht eine FFH-Mähwiese auf zwei Teilflächen, allerdings mit nur durchschnittlichem Arteninventar (Erhaltungszustand C). Direkt nach dem Feldweg östlich angrenzend besteht ein Mischwald, westlich jenseits des angrenzenden Grünlands und einer Feldhecke (v.a. Schlehe) liegt ein Nadelwald (Fichten, vereinzelt Kiefern). Mittlere Funktion Pflanzenarten von besonderer Bedeutung Die landwirtschaftliche Nutzfläche bietet Potenzial für das Gras Dicke Trespe (Bromus grossus). Eine Kartierung zur Feststellung des Vor- kommens im Sommer 2020 ergab jedoch keine Vorkommen des ge- schützten Grases (siehe auch: Spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung) Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Bromus grossus 4.5.2 Tiere Bestandsdarstellung / Das Plangebiet besteht ausschließlich aus landwirtschaftlicher Nutz- Bestandsbewertung () fläche ohne Gehölze. Somit sind im Plangebiet vor allem Vögel zu erwarten, die die Fläche als Nahrungshabitat (Insekten, Samen) nutzen, im Fall von Boden- brütern ist auch eine Nutzung als Bruthabitat möglich. Unter den Bodenbrütern wurde im Gebiet nur die Feldlerche nachge- wiesen (ein Revier innerhalb des Plangebiets, zwei weitere in ca. 100 m Abstand). Bezüglich weiterer Ausführung wird auf die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hingewiesen. Weitere planungsrelevante Tierarten (vgl. die Spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung) wurden nicht nachgewiesen. Mittlere Funktion SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 16 Stand: 16.03.2021
4.6 Landschaftsbild und Erholungswert Bestandsdarstellung / Landschaftsbild Bestandsbewertung () Das Plangebiet liegt auf einem flachen Höhenrücken in einem Zwi- ckel zwischen Waldflächen im Westen, Norden und (Nord-)Osten. Nach Westen fällt das Gelände sichtbar ab. Nach Süden schließt sich über ca. 350 m schwach geneigtes Offenland an, danach kommt ein Wald-/ Gehölzstreifen, der die Autobahn (A 864) begleitet. Im südlichen Teil des Plangebiets bestehen Sichtbeziehungen Rich- tung Südosten über die Baar und auf den Albtrauf. Eine Lücke im Wald in Richtung Westen erlaubt zudem den Blick in Richtung des Brigachtals. Aufgrund der das Plangebiet weitgehend umschließenden Waldflä- chen ist nur der südliche Teil des Plangebiets auch aus der Entfer- nung (von Südosten her) zu sehen. Im Nahbereich wird das Plange- biet vor allem von Osten her gesehen, da dort der Feldweg (Wander- weg) verläuft. Mittlere Funktion Erholungswert Das Plangebiet hat aufgrund seiner landwirtschaftlichen Nutzung (v.a. Grünland) und des sich daraus ergebenden Landschaftsbildes eine gewisse Bedeutung für die Erholungsnutzung. Insbesondere liegt es nur ca. 350 m südlich der Seniorenresidenz „Hirschhalde“, einem „Zentrum für Betreuung und Pflege“, von dem es leicht und nahezu ohne Höhenunterschiede zu Fuß über einen Feldweg erreichbar ist. Dieser Weg ist Teil des Wanderwegs in Richtung Aasen und führt direkt am Plangebiet vorbei. Nachteilig wirkt sich teils hörbarer Straßenlärm der unterhalb liegen- den B 27 / B 33 von Westen her und der Autobahn A 81 bzw. A 864 im Osten bzw. Süden aus. Mittlere Funktion 4.7 Mensch Bestandsdarstellung / Lärmemissionen / -immissionen -bewertung Das Plangebiet und seine Umgebung werden landwirtschaftlich ge- nutzt. Im Nordosten grenzen Waldflächen unmittelbar an, im Westen und Norden liegen sie in rund 50 - 100 m Entfernung. Sowohl zu Lärmemissionen als auch -immissionen kann es daher in geringem Ausmaß und zeitlich begrenzt durch landwirtschaftliche und forstliche Nutzung kommen. Nachteilig wirkt sich teils hörbarer Straßenlärm der unterhalb liegen- den B 27 / B 33 von Westen her und der Autobahn A 81 bzw. A 864 im Osten bzw. Süden aus. Ca. 350 m nördlich liegt die „Hirschhalde“ eine Seniorenresidenz mit stationärer Pflege und betreutem Wohnen. Lärmemissionen oder Lärmimmissionen im Zusammenhang mit der Seniorenresidenz sind nicht zu erwarten. SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 17 Stand: 16.03.2021
Geringe bis mittlere Belastung in Bezug auf Lärmemissionen / - immissionen Luftschadstoffemissionen / -immissionen Bzgl. Ausführungen zu Luftschadstoffemissionen bzw. -immissionen s. Kap. 4.4 „Klima / Luft). Geringe Belastung in Bezug auf Luftschadstoffemissionen bzw. -immissionen Geruchsemissionen / -immissionen Das Plangebiet und seine Umgebung werden land- und forstwirt- schaftlich genutzt, Geruchsemissionen können daher in geringem Ausmaß nicht ausgeschlossen werden. Geringe Belastung in Bezug auf Geruchsemissionen bzw. - immissionen 4.8 Kultur- und Sachgüter Bestandsdarstellung / Im Plangebiet sind keine Kultur- oder Sachgüter bekannt. Bestandsbewertung () Plangebiet ohne Bedeutung hinsichtlich Kultur- und Sachgütern SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 18 Stand: 16.03.2021
5. Grünordnungsplanung 5.1 Konzeption Zur Aufwertung der Biotopwertigkeit und zur Schaffung neuer Le- bensräume wird die bisher als Grünland genutzte Fläche extensiviert bzw. der Acker in extensives Grünland umgewandelt. Hierzu sollen die derzeitigen Ackerflächen nach entsprechender Bo- denvorbereitung mit einer gebietsheimischen, standortgerechten und naturraumtypischen Wiesenmischung angesät werden. In Bezug auf das Grünland ist keine Neuansaat erforderlich. Hier er- folgt die Extensivierung durch die Umstellung der bisher intensiven Nutzung auf eine extensive Nutzung (1-2 malige Mahd mit Abraum des Mahdguts, keine Düngung). Beweidung, z.B. durch Schafe ist ebenfalls möglich. Im Westen, Norden und Osten ist eine drei Meter breite, niedrige He- cke aus einheimischen Gehölzen vorgesehen, im Süden und im Be- reich des Waldabstands eine Saumfläche. 5.2 Grünordnerische Festsetzungen Flächen oder Maßnahmen M 1: Außenbeleuchtung zum Schutz, zur Pflege und Eine Außenbeleuchtung ist nicht zulässig. zur Entwicklung von Boden, Begründung: Der Verzicht von Beleuchtung soll eine Störung wild Natur und Landschaft nach lebender Tiere, insbesondere Insekten, vermeiden. § 9 (1) Nr. 20 BauGB M 2: Dachdeckung Niederschlagswasser von nicht beschichteten oder nicht in ähnlicher Weise behandelten metallischen Dächern und Photovoltaikmodulen aus Kupfer, Zink oder Blei darf ohne wasserrechtliche Erlaubnis nicht dezentral versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Begründung: Die Festsetzung soll die Kontamination des Bodens mit Schadstoffen verhindern. M 3: Wasserdurchlässige Beläge Pkw-Stellplatzflächen und sonstige befestigte Freiflächen sind in wasserdurchlässiger Ausführung (Mittlerer Abflussbeiwert ≤ 0,4) her- zustellen, z. B. als Gras, Pflaster mit offenen Fugen, Rasengitter oder Schotterrasen. Die Pflegewege sind als Gras- oder Sandweg anzule- gen. Begründung: Die Festsetzung soll die anlagebedingte Versiegelung reduzieren und die Versickerung von Regenwasser und Grundwas- serneubildung begünstigen. M 4 – Begrünung des Sondergebietes Die Flächen des Sondergebietes, sowohl unter als auch neben und zwischen den Modulen, sind als mageres, artenreiches Grünland zu entwickeln. Hierfür sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Bestehende Ackerflächen: SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 19 Stand: 16.03.2021
Zur Vorbereitung der Fläche: Umpflügen und Saatbeet bereiten (z. B. mittels Federzinkenegge). Anschließend, entweder - Einsaat mit einer geeigneten, standortgerechten und artenrei- chen Wildsamenmischung: Produktionsraum 7 „Süddeutsches Berg- und Hügelland“ bzw. Ursprungsgebiet 13 „Schwäbische Alb“. Günstige Aussaatzeitpunkte sind Februar - Mai und Au- gust - Oktober. Ein Anwalzen des Saatgutes ist erforderlich. oder - Aufbringen von Wiesendrusch als Saatgut: 5 - 7 g / m²; Ur- sprungsgebiet 13 „Schwäbische Alb“. Günstige Aussaatzeit- punkte sind September bis Mitte Oktober, Frühjahr oder Sommer sind jedoch auch möglich. Ein Anwalzen des Saatgu- tes ist sinnvoll. Im Jahr der Ansaat / des Auftrags bzw. ab Mai des Folgejahres bei Ansaat / Auftrag im Herbst ist ein Pflegeschnitt (Schröpf- schnitt) durchzuführen. Je nach Aufwuchs sind weitere Schnitte im Juli sowie im September / Oktober nach Aussamung der Kräu- ter durchzuführen. Das Mähgut ist jeweils abzuführen. Bestehende Grünlandflächen: Entwicklung erfolgt über Pflege (siehe unter Dauernutzung). Baubedingt offene Bereiche mit fehlender / zerstörter Vegetation sind nach Abschluss der Bautätigkeit analog zu den Ackerflächen mit einer standortgerechten und artenreichen Wildsamenmi- schung nachzusähen bzw. Wiesenddrusch aufzubringen (Produk- tionsraum 7 „Süddeutsches Berg- und Hügelland“ bzw. Ur- sprungsgebiet 13 „Schwäbische Alb“.) Dauernutzung: - Beweidung mit Schafen im Zeitraum Frühjahr bis Herbst. Der Weidezeitpunkt und die Besatzdichte sind darauf auszurich- ten, dass der Aufwuchs in wenigen Tagen weitgehend abge- fressen wird (Abweidung der Vegetation zu mindestens 70 %). Danach ist eine Ruhezeit von 2 bis 4 Monaten bis zur nächs- ten Beweidung einzuhalten. Zeitnah an die Beweidung be- steht ein Erfordernis bzgl. Nachmulchen oder Nachmähen. Bei geringen Weideresten (< 30 %) ist Mulchen ausreichend, ansonsten Nachmahd mit Abfuhr des Mähgutes. I. d. R. ist ei- ne 1-malige Nachmahd im Herbst ausreichend, bei Aufkom- men von Brennnesseln, Scharfen Hahnenfuß, Ampfer und Disteln hat die Nachmahd nach jedem Weidengang zu erfol- gen, um diese Arten zurückzudrängen. Alternativ ist ein rollierendes System in Absprache mit dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) und der unteren Natur- schutzbehörde (UNB) möglich. Dazu wird die Fläche z. B. in 2 oder 4 Teilflächen aufgeteilt und diese nacheinander beweidet (z. B. April/Juni bzw. April/Mai/Juni/Juli). Ein zweiter Durch- gang soll dann August/Oktober bzw. von August bis ca. No- vember erfolgen. Dabei sollte jedes Jahr mit einer anderen Teilfläche begonnen werden. Die Besatzstärke ist entspre- SolarMax GmbH, Bebauungsplan „Solarpark Aasen“ Stadt Donaueschingen, Ortsteil Aasen, Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan 20 Stand: 16.03.2021
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