Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
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Abkürzungsverzeichnis BGBl.Nr. Bundesgesetzblatt Nummer BGF Bruttogeschoßfläche BRI Bruttorauminhalt HHS Haushaltungsschule idgF in der geltenden Fassung LFI Ländliches Fortbildungsinstitut LKA Landeskontrollamt LLA Landwirtschaftliche Lehranstalt LRH Landesrechnungshof LSH Landesschülerheim TLO Tiroler Landesordnung UE Unterrichtseinheit USt. Umsatzsteuer VAP Voranschlagspost Auskünfte Landesrechnungshof A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon: 0512/508-3030 Fax: 0512/508-3035 E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at Erstellt: November 2005 – Juli 2006 Herstellung: Landesrechnungshof Redaktion: Landesrechnungshof Herausgegeben: 18.09.2006, AN-0401/10
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .......................................................................................................................... 1 2. Übersicht........................................................................................................................... 2 3. Pachtverhältnisse .............................................................................................................. 7 4. Schulkomplex .................................................................................................................. 10 4.1 Wärmebezug ............................................................................................................ 10 4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept .......................................................................... 11 4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude.......................................................................... 14 4.4 Landesschülerheim................................................................................................... 19 4.5 Galerie ...................................................................................................................... 20 4.6 Kösslerhaus.............................................................................................................. 21 5. Vermietungen .................................................................................................................. 22 5.1 Betriebsgebäude....................................................................................................... 22 5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H. ............................... 23 5.1.2 TUI Reisecenter GmbH................................................................................... 25 5.1.3 Bezirkslandwirtschaftskammer Imst ................................................................ 26 5.1.4 Leer stehende Geschoße................................................................................ 27 5.1.5 Heiz- und Betriebskostenabrechnung ............................................................. 28 5.2 Tiroler Imkergenossenschaft..................................................................................... 30 5.3 Reitervilla .................................................................................................................. 31 5.4 Gutshof ..................................................................................................................... 32 5.5 Weberhaus ............................................................................................................... 33 5.6 Sonstige Einnahmen aus Grund und Boden ............................................................. 34 6. Einweisungsrechte .......................................................................................................... 36 7. Schlussbemerkungen ...................................................................................................... 38 8. Empfehlungen nach Art. 69 Abs. 4 TLO .......................................................................... 38 Anhang Stellungnahme der Regierung
Bericht über die Liegenschaften der Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst 1. Einleitung Prüfauftrag Der LRH hat aufgrund des Prüfauftrages vom 24.11.2005 eine um- fassende Einschau bei der Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst vorgenommen. Dabei hat er sich unter anderem auch eingehend mit dem umfangreichen Liegenschaftsvermögen befasst, das der Lehranstalt zugeordnet ist, und dessen Verwendung und Verwer- tung genauer untersucht. Aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dieses Themas hat der LRH diese Materie in einem eigenständigen Bericht behandelt. personenbezogene Die LLA Imst ist kein eigenes Rechtssubjekt und besitzt auch keine Bezeichnungen Teilrechtsfähigkeit. Trotzdem wird im vorliegenden Bericht aus Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit häufig die Bezeich- nung LLA Imst an Stelle der juristisch korrekten Bezeichnung Land Tirol gewählt. Spezialbegriffe und Zitate werden durch eine andere Schriftart vom Text hervorgehoben, alle personenbezogenen Be- zeichnungen werden aus Gründen der einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
2. Übersicht 2. Übersicht Das umfangreiche bebaute und unbebaute Liegenschaftsvermögen, das der LLA Imst zur Erfüllung des Bildungsauftrages und zur Errei- chung der von der Schule formulierten Ziele zur Verfügung steht, befindet sich zum größten Teil im Eigentum des Landes. Lediglich landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 3,5 ha wurden ange- mietet oder gepachtet. Die LLA Imst verfügt jedoch auch über Liegenschaften, die nicht oder nicht unmittelbar schulischen Zwecken dienen. So stellt die LLA Imst teilweise Dienst- und Naturalwohnungen für Lehrer oder Bedienstete zur Verfügung oder vermietet Räumlichkeiten an „Außenstehende“, wie z.B. an die Tiroler Imkergenossenschaft oder die TUI Reisecenter GmbH. Liegenschaften Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über Verteilung, Lage, des Landes Größe und Nutzung der jeweiligen Liegenschaften und Gebäude, die im Eigentum des Landes stehen und der LLA Imst zugeordnet sind. In der Vermögensrechnung des Landes ist dieses Liegen- schaftsvermögen, das nach dem Sach- und Ertragswertverfahren ermittelt wurde, mit einem Betrag von gesamt € 18.661.100,-- ent- halten (Bewertungszeitpunkt 2002): Liegenschaften im Eigentum des Landes Liegenschaften im Eigentum des Landes Gemeinde- Größe Lage Objekt/Nutzung Verwendung gebiet in m² Imst Meraner Straße, 40.660 Schulkomplex 3 Schul-/Internatsgebäude, Galerie Zentrum Schülerheim, Werkstätten, Obstgarten, Obstverwertung Betriebsgebäude Blumen- u. Hofladen, Vermietung Reitervilla Vermietung, Dienstwohnungen Glashäuser, Garten Betrieb, Unterricht Kösslerhaus leer Imkerhaus Imkerschule Imst Fistuem 1,2 km nördl. 12.743 Obstgarten, Obstanbau d. Schule Lagerräume, Kühlhalle für Obst Imst Hoher Rain 538 Weg Zufahrt zu Eigenheimen 2
2. Übersicht Liegenschaften im Eigentum des Landes Gemeinde- Größe Lage Objekt/Nutzung Verwendung gebiet in m² Imst Brennbichl, Nähe 143.466 Gutshof Lehrbetrieb, Ackerbau Gewerbezone Bewirtschaftung Gutshof nordwestl. Gutshof 6.839 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 4 km nördl. Gutshof 3.231 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 6 km nördl. Gutshof 12.844 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof Imst Brennbichl 710 Weberhaus Vermietung (Dienstwohnung) Zentrum 1.420 Gebäude Vermietung Imkergenossenschaft Imst 222.451 Roppen Ortsgebiet 2.959 Wald forstwirtsch. Unterricht, Imkerei Roppen 2.959 Tarrenz südlich des Ortes 5.084 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 2 km westl. d. Ortes 4.226 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 4 km westl. d. Ortes 77.668 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 2 km westl. d. Ortes 12.589 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 2 km westl. d. Ortes 9.118 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 4,5 km westl. d. O. 2.782 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof 2,5 km westl. d. O. 5.870 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof Tarrenz 117.337 Nassereith 4 km südl. d. Ortes 64.439 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof Gemeindegrenze Mooswiese, Biotop zu Tarrenz Gemeindegrenze 13.020 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof zu Tarrenz Fläche, Wald 2 km südl. d. Ortes 465 Wald Bewirtschaftung Gutshof Nassereith 77.924 LLA Imst gesamt o. Breitenwang 420.671 Breitenwang Gemeindegrenze 14.959 Schulkomplex 2 Schul-/Internatsgebäude, zu Reutte (westlich) Garagen-/Lagergebäude Wohnhaus Vermietung, Dienstwohnungen Reutte Gemeindegrenze 5.494 an Schule anschl. teilweise verpachtet zu Breitenwang landw. Fläche Breitenwang Gemeindegrenze 44.900 landw. Fläche Verpachtung zu Reutte (südwestl.) Breitenwang Gemeindegrenze 3.359 landw. Fläche Verpachtung zu Reutte (nordwestl.) Breitenwang 68.712 LLA Imst gesamt inkl. Breitenwang 489.383 3
2. Übersicht Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, umfasst das der LLA Imst zuge- ordnete Liegenschaftsvermögen des Landes eine Fläche von gesamt ca. 42 ha. Mit der Eingliederung der Haushaltungsschule Breitenwang im Jahr 2001 erhöhte sich diese Fläche auf ca. 48,9 ha. Die der LLA Imst im Jahr 1996 zugewiesenen Flächen betrugen vergleichsweise ca. 45,2 ha. Der Großteil der Flächen, ca. 30 ha, entfällt auf Kulturland. Hievon dienen ca. 13 ha dem Ackerbau, ca. 2 ha werden für Obstanlagen benötigt, ca. 16 ha sind mehrmädige Wiesen. Die restlichen Flächen sind Waldgebiet und sonstige Flächen. In Nassereith befinden sich ca. 5 ha Feuchtgebiet, das landwirtschaftlich nicht genutzt werden kann. Die Liegenschaften sind auf die Gemeinde- gebiete von Imst, Roppen, Tarrenz, Nassereith, Reutte und Breitenwang verteilt. Ankauf von Im Zusammenhang mit dem Bau der Inntal-Autobahn zu Beginn der Liegenschaften 80er Jahre und der Entstehung der Gewerbezone verkaufte das Land große – zusammenhängende - Liegenschaftsbestände des Gutshofes im Umkreis des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes. Er- satzgrundstücke für die „verlorenen“ Flächen konnten nur schritt- weise und in verschiedenen Gemeinden, teilweise in beträchtlicher Entfernung, erworben werden. Der letzte Zukauf erfolgte im Jahr 2005 von der Gemeinde Nassereith um einen Preis von € 5.683,70 (€ 1,30 pro m²); er umfasste eine Fläche von gesamt 4.371 m². Ein Teil dieser Fläche ist ein von der übrigen Fläche entfernt gelegenes kleines Waldgrundstück im Ausmaß von 465 m², welches forstwirt- schaftlich durch den Gutshof genutzt wird. 4
2. Übersicht Hinweis Angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen zugekauften Flächen in Nassereith großteils um Wald handelt und sowohl für den Unterricht als auch den Lehrbetrieb und die Imkerei bereits ausreichend Waldfläche zur Verfügung stand, ist der Ankauf dieser Flächen, welche sich zudem weit entfernt von der LLA befinden, für den LRH wirtschaftlich nicht zu begründen. Wegparzelle Mitte der 70er Jahre verkaufte das Land Tirol im Bereich „Unterm Hohen Rain“ in Imst Grund und Boden an (ehemalige) Mitarbeiter der LLA Imst, damit diese dort Eigenheime errichten können. Die Wegparzelle zur Erschließung dieser Grundstücke im Ausmaß von 538 m² befindet sich jedoch nach wie vor im Eigentum des Landes und ist der LLA Imst zugeordnet. Seitens der LLA werden keine Aufwendungen für Instandhaltung, Schneeräumung, etc. getätigt, aber auch keine Einnahmen aus der Benützung erzielt. Empfehlung nach Im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen sollte die Wegparzelle Art. 69 TLO nicht im Eigentum des Landes verbleiben. Der LRH empfiehlt eine Übertragung der Wegparzelle an die angrenzenden Eigentümer oder eine Übertragung in öffentliches Gut, bevor die 40-jährige Ersitzungsfrist verstrichen ist. Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Wegparzelle zur der Regierung Erschließung der Eigenheime im Bereich "Unterm Hohen Rain" an die angrenzenden Eigentümer oder in das öffentliche Gut zu über- tragen wird von der Abteilung Justiziariat geprüft. Zu bedenken ist jedenfalls, dass für die Realisierung dieser Anregung keine hoheit- lichen Mittel zur Verfügung stehen, sodass die tatsächliche Durch- führbarkeit von der Bereitschaft der Beteiligten hiezu abhängt. Liegenschafts- Im Zuge seiner Recherchen nahm der LRH das Liegenschaftsver- verzeichnis zeichnis des Landes zur Hilfe und stellte fest, dass dieses mehrfach nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt: Fehler zeigten sich beispielsweise bei der Angabe des Verkehrswertes, bei der Zuordnung von Grundstücken zu bestimmten Bereichen oder bei der angeführten Größe eines Grundstückes. Kritik So blieb der Verkehrswert der Liegenschaften der LLA Imst im aktuellen Liegenschaftsverzeichnis unverändert, nachdem bzw. ob- wohl die HAK/HASCH, für die ein Verkehrswert von € 4.298.000,-- festgestellt worden war, ausgeschieden ist. Manche Grundstücke sind der LLA Imst zugeordnet (Liegenschaftsbezeichnung L 12), die man dem Gutshof (Liegenschaftsbezeichnung L 14) zuordnen 5
2. Übersicht müsste, da sie auch von diesem bewirtschaftet werden. Weiters hat der LRH festgestellt, dass ein seit elf Jahren nicht mehr bestehendes Pachtverhältnis in der Anmietungsliste angeführt ist, wohingegen ein seit 1995 bestehendes Pachtverhältnis nicht auf- scheint. Der LLA Imst bzw. dem Gutshof sind weiters das an die Imkerge- nossenschaft vermietete Gebäude in der Meraner Straße sowie das so genannte Weberhaus in Brennbichl zugeordnet. Mit Ausnahme der Tatsache, dass die spärlichen Mieteinnahmen in die Buchhal- tung der LLA Eingang finden, besteht keine Verbindung oder sach- liche Rechtfertigung für die bestehende Zuordnung. Dasselbe gilt für die in Nassereith zugekauften Feuchtgebiete, die mit ihrer Bodenqualitätsbewertung der Stufe 4 für die Landwirtschaft nicht nutzbar sind. Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, die Zuordnung der Liegenschaften im Liegen- Art. 69 TLO schaftsverzeichnis entsprechend ihrer Nutzung vorzunehmen und die nicht der LLA dienenden Liegenschaften aus der Zuordnung zur Lehranstalt und dem Gutshof herauszunehmen. Stellungnahme Zur Kritik des Landesrechnungshofes hinsichtlich der angeführten der Regierung fehlerhaften Verkehrswerte ist festzuhalten, dass diese im Zuge eines ursprünglich erwogenen Verkaufs der Liegenschaften von einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft errechnet und in das Liegenschaftsverzeichnis übernommen wurden. Sollte sich im Zuge der Überprüfung herausstellen, dass die Verkehrswerte einer Kor- rektur bedürfen, so wird sie umgehend durchgeführt. Die Landesregierung wird auch das Liegenschaftsverzeichnis sorgfältig prüfen und die erforderlichen Korrekturen und Anpassun- gen im Sinn der Empfehlung des Landesrechungshofes veran- lassen. Künftig sollen sämtliche Verträge und Bezug nehmende Daten dem Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung übermittelt wer- den, um die Aktualität des Verzeichnisses sicher zu stellen. 6
3. Pachtverhältnisse 3. Pachtverhältnisse Als zusätzliche Bewirtschaftungsflächen hat das Land für die LLA Imst ca. 3,5 ha im Gemeindegebiet von Imst in Bestand genommen, die einerseits für den Obstbau, andererseits für den Feldfutteranbau des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes (Gutshof) genutzt werden. Die Pachtflächen im Jahr 1996 betrugen vergleichsweise 8 ha. Pachtflächen Nachstehende Tabelle verschafft einen Überblick über die für die LLA Imst in Pacht genommenen Liegenschaften: in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst Gemeinde- Größe Lage Objekt/Nutzung Verwendung gebiet in m² Imst neben Fläche 2.974 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof im Eigentum des Landes Imst neben Fläche 23.193 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof im Eigentum des Landes Imst ca. 2 km von 8.779 landw. Fläche Bewirtschaftung Gutshof Schule Pachtflächen 34.946 Pachtzins Der Pachtzins differiert sehr stark. So werden beispielsweise für 2.974 m² landwirtschaftliche Fläche, auf welcher bis vor kurzem Ribiselsträucher für den Obstbaubetrieb kultiviert wurden, € 61,76 aufgewendet (€ 207,60 pro ha). Für eine weitere Anpachtung von 23.193 m² werden € 730,-- (€ 314,70 pro ha) aufgewendet. Für dieses Pachtverhältnis, das in der Anmietungsliste des Landes nicht aufscheint, besteht weder ein schriftlicher Vertrag noch ist sein Bestand dem Justiziariat und der Liegenschaftsverwaltung des Landes bekannt. Für weitere 8.776 m² Pachtfläche, deren Ankauf mit Regierungsbeschluss vom 14.10.2005 um € 37.000,-- (€ 4,21 pro m²) genehmigt wurde, war bis inkl. 2005 ein Pachtzins in Höhe von € 100,-- (€ 113,90 pro ha) zu begleichen. Hinweis Ein seit dem Jahr 1981 bestehendes Pachtverhältnis über eine landwirtschaftliche Fläche von 23.961 m² in Nassereith wurde im Jahr 1995 einvernehmlich aufgelöst, da die Pachtfläche verkauft 7
3. Pachtverhältnisse wurde. Vom vereinbarten Vorkaufsrecht wurde seitens des Landes wegen der großen Entfernung zur LLA kein Gebrauch gemacht. Dieses Pachtverhältnis ist jedoch nach wie vor in der Anmietungs- liste des Landes angeführt, während eine seit 1995 bestehende Anpachtung einer Fläche von ca. 23 ha in Imst aus diesem Ver- zeichnis nicht ersichtlich ist. Alpungen Weitere Geldmittel wendet die LLA Imst für die Nutzung von Grund und Boden im weiteren Sinn, nämlich für die Alpung von Rindern und Schafen auf. Im Jahr 2003 wurden hiefür € 882,-- (€ 722,-- + € 160,--), im Jahr 2004 € 1.276,-- (€ 1.096,-- + € 180,--) und im Jahr 2005 € 1.430,-- (€ 1.310,-- + € 120,--) ausgegeben. Weiters gehen an die Agrargemeinschaft Unterstadt jährlich € 67,--. Gesamtflächen Das Gesamtausmaß des der LLA Imst zur Verfügung stehenden Grund und Bodens, Eigentum und obligatorische Rechtsverhält- nisse zusammengefasst, hat sich von ca. 53,2 ha im Jahr 1996 auf ca. 45,6 ha im Jahr 2006 reduziert. Breitenwang Das zur HHS Breitenwang zählende Liegenschaftsvermögen des Landes im Ausmaß von ca. 6,9 ha bleibt bei diesem Vergleich außer Betracht, da die umfangreichen Grünflächen nicht der LLA Imst direkt zur Verfügung stehen - dies vor allem wegen der Entfer- nung zur LLA oder zum Lehrbetrieb. Die die Schule umgebenden Flächen im Ausmaß von gesamt ca. 2 ha werden zum Großteil vom Hausmeister der Schule gepflegt, 3.834 m² hievon sind um einen Bestandzins von jährlich € 82,-- verpachtet. Das entspricht einem Pachtzins von € 214,-- pro ha. Die etwas außerhalb gelegenen und zum ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb der Schule Breiten- wang gehörigen Flächen im Ausmaß von ca. 3,95 ha sind um einen jährlichen Zins von € 378,-- (€ 96,-- pro ha) verpachtet. Hinweis Der LRH weist darauf hin, dass die im Jahr 1994 abgeschlossenen Pachtverträge eine Wertsicherungsklausel enthalten, der Pachtzins jedoch seit elf Jahren nie angepasst wurde, obwohl der Ver- braucherpreisindex seit diesem Zeitpunkt eine mehr als 20%ige Steigerung aufweist. Der LRH räumt jedoch ein, dass der einge- hobene Pachtschilling von € 96,-- bzw. € 214,-- pro ha den derzeiti- gen Marktverhältnissen im Gebiet Reutte/Breitenwang entspricht. In den Vertragsverhältnissen im Gemeindegebiet von Imst, in denen die LLA Imst als Pächter auftritt, ist der Pachtzins hingegen mit € 207,60 bzw. € 314,70 pro ha wesentlich höher. Der marktübliche 8
3. Pachtverhältnisse Pachtzins für gute Ackerflächen liegt in Imst derzeit bei € 1.000,-- pro ha, für Grünflächen werden maximal € 50,-- - € 100,-- geboten, in Steillagen fallweise nichts. Empfehlung nach Der LRH regt daher an, die Pachtverhältnisse in Imst neu zu ver- Art. 69 TLO handeln, um einen für landwirtschaftliche Flächen angemessenen, vergleichbaren Pachtzins zu erzielen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch der mündliche Pachtvertrag über die 23 ha große Fläche in Imst in Schriftform abgefasst werden. Falls eine entsprechende An- passung nicht erreicht werden kann, empfiehlt der LRH, das Land möge versuchen, diese Verträge einvernehmlich aufzulösen oder sie zu kündigen. Der LRH macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Landpachtgesetz BGBl. Nr. 451/1969 idgF mit seinen zwingenden Vorschriften zu beachten ist. Stellungnahme Bei der im Rohbericht an zwei Stellen erwähnten Fläche im der Regierung Ausmaß ca. 23 ha., zu welcher der Landesrechnungshof empfiehlt, den mündlich abgeschlossene Pachtvertrag in Schriftform abzufas- sen, handelt es sich in Wirklichkeit um die in der Tabelle auf Seite 6 angeführte Pachtfläche im Ausmaß von ca. 2,3 ha. Der auf den ersten Blick hohe Pachtzins von € 730,-- für eine Fläche von 23.193 m² beruht auf der Tatsache, dass es sich hierbei um eine arron- dierte Fläche handelt, die aufgrund ihrer besonderen Lage bestens für die Getreidesortenreinerhaltung (ehemaliger Versuchsbetrieb Rinn) geeignet ist. Der Pachtzins von € 61,76 für eine Fläche von 2.974 m² betrifft eine bis zum Jahr 2005 intensiv genutzte Fläche für den Obstbau, die nunmehr gerodet wurde und als Grünland genutzt wird. Über eine Anpassung des Pachtzinses wird derzeit verhandelt. Die Landesregierung wird in jenen Fällen, in denen der aktuelle Pachtzins als zu hoch erscheint, jedenfalls auf deren Neuverhand- lung hinwirken. Es werden auch die Vorschriften des Landpachtge- setzes, BGBl. Nr. 451/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 124/2006, eingehalten und die Richtigkeit und Vollstän- digkeit der Anmietungsliste des Landes geprüft. Der Empfehlung des Landesrechnungshofes wird somit entsprochen. Replik des LRH Der Schreibfehler wird von 23 ha auf 2,3 ha korrigiert. 9
4. Schulkomplex 4. Schulkomplex Der Schulkomplex der LLA Imst in der Meraner Straße umfasst drei Schulgebäude und ein Schülerheim. In diesen Gebäuden sind je- weils auch Schüler der Fachschulen untergebracht. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Tischler- und Schlosser-Werkstätten, die Gärtnerei mit den Glashäusern und dem leer stehenden desolaten Kösslerhaus, das Imkereigebäude, das so genannte „Betriebsge- bäude“ und die Reitervilla. 4.1 Wärmebezug Bio-Fernwärme Seit Februar 2006 werden - mit Ausnahme des Schülerheimes und des Gärtnereibetriebes - sämtliche Gebäude im Schulkomplex der LLA Imst durch das neue Fernheizwerk der Bio Energie Tirol Bio- wärme Imst GmbH mit Heizwärme und Wärmeenergie zur Gebrauchswasser-Herstellung versorgt. Der Anschluss an das Biomasse-Heizwerk wurde seitens der Abteilung Hochbau in tech- nischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Eine Abgabe der Wärmelieferung wurde befürwortet, da sich das bestehende Heiz- system auf drei verschiedene Heizzentralen verteilte und die durch- schnittliche Lebensdauer der Heizkessel ihrem Ende zuging. Für den Umbau der Heizungsanlagen wurde im Voranschlag des Jahres 2005 unter VAP 1-221423-0636-003 ein Betrag von € 200.000,-- budgetiert, im Jahr 2006 sind weitere € 20.000,-- vor- gesehen. Die Belieferung durch die Bio Energie erfolgt zu Großabnehmer- preisen. Als einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistete das Land einen Anschluss-Kostenbeitrag in Höhe von € 70.000,-- zu- züglich 20 % USt. Eine Kündigung ist laut Vertrag erst nach Ablauf von 15 Jahren ab Vertragsschluss (12.8.2004) und unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, „sohin zum 31.12.2021“, möglich. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der gegenständliche Wärmelieferungsvertrag um jeweils weitere drei Jahre. Bei den im Vertrag angeführten Kündigungsbestimmungen errech- net sich eine Mindestbindung an den Wärmebezug durch das Fern- heizwerk bis 31.12.2020, was mit dem angeführten frühestmög- lichen Vertragsauflösungszeitpunkt 31.12.2021 nicht in Einklang zu bringen ist. 10
4. Schulkomplex Empfehlung nach Der LRH empfiehlt die einvernehmliche Richtigstellung des Datums Art. 69 TLO im Vertrag, um eventuelle Konflikte für die Zukunft auszuräumen, zumal das Land Tirol bei Versäumung der Kündigungsfrist weitere drei Jahre an den Vertrag gebunden bliebe. Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine einvernehmliche der Regierung Richtigstellung des Datums über die Mindestbindung im Vertrag mit dem Fernheizwerk herzustellen, wird von den Abteilungen Land- wirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Justiziariat und Hochbau aufgegriffen und nach Möglichkeit umgesetzt. 4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept Das im Jahr 2002 von der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwe- sen entwickelte Bildungs- und Entwicklungskonzept für die mittleren landwirtschaftlichen Schulen in Tirol trägt den regionalen Beson- derheiten der alpinen Landwirtschaft mit ihren eingeschränkten Produktionsmöglichkeiten Rechnung. An die Stelle der (begrenzten) Produktionssteigerung in der Landwirtschaft als Basis für den wirt- schaftlichen Erfolg treten Qualitätssteigerung, ein höherer Grad von Veredelung und Verarbeitung von Produkten, deren verbesserte Vermarktung sowie unternehmerisches Handeln, das auch die Bedeutung von Fremdenverkehr und Tourismus einbezieht. Kooperative Ausbildungsformen wie Kombinationen von Landwirt- schaft und Gewerbe, Landwirtschaft und Handwerk oder Landwirt- schaft und Tourismus führen zu einer Erweiterung des landwirt- schaftlichen Betriebsbegriffes und zum Entstehen neuer Berufsbil- der. Letztlich sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, auch im Zu- oder Nebenerwerb, den bäuerlichen Stand mit seiner Bedeutung für die Kultur- und Erholungslandschaft Tirols sichern. Grundsäulen des Eine Grundsäule des Konzeptes ist die Weiterentwicklung der Konzeptes landwirtschaftlichen Fachschulen zu land- und hauswirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentren. Eine weitere Grundsäule stellt die „vielseitige berufspraktische Ausbildung“ mit dem Erfordernis ent- sprechender und entsprechend ausgestatteter Praxisstätten dar. Konzept für LLA Imst Nähere Ausgestaltungen und Lösungsvorschläge zur Verwirkli- chung der neu formulierten Ziele für die LLA Imst finden sich im Konzept für die LLA Imst vom 20.6.2005, das eine Gesamtlösung für 11
4. Schulkomplex alle darin aufgezeigten Probleme anbietet. Als konkrete Maßnah- men werden angeführt: • Neubau der Lehrwerkstätten für Metall, Holz und Landtechnik am Areal der Gärtnerei; • Umbau des bestehenden Werkstättengebäudes für die Obst- verarbeitung (bisher im Hauptgebäude); • Funktionsadaptierung der freiwerdenden Räumlichkeiten im Hauptgebäude für Internat und Seminarraum; • Haushaltungsschule: Funktionsadaptierung von Keller und Gar- ten für das Projekt Natur-Kultur-Gesundheit unter Berücksichti- gung von Seminarraum und Freizeitgestaltung. Bauvorhaben Das Land beauftragte einen Architekten, die baurechtlichen, bau- technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die Erfor- dernisse für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in der Machbarkeitsstudie des be- auftragten Architekten vom 8.6.2005 festgehalten. Das Konzept wird in zwei Schritten umgesetzt. Lehrwerkstätten Für den vordringlichsten Bereich, Neubau der Lehrwerkstätten für Holz, Metall und Landtechnik, erfolgte in Bezug auf Größe, Stand- ort, Ausstattung und Einrichtung eine detaillierte Schätzung der Kosten. Diese wurden mit insgesamt € 2.550.000,-- inkl. 20 % USt. und einer 15%igen Kostentoleranz beziffert und stellen die Basis für den diesbezüglichen Grundsatzbeschluss der Tiroler Landesre- gierung gemäß Hochbaurichtlinie des Landes vom 5.7.2005 dar. Die erforderlichen Ausgaben wurden unter VAP 1-862123-0636-010 im Voranschlag des Wirtschaftsplanes für den Lehrbetrieb (!) der LLA Imst im Jahr 2005 mit € 30.000,-- und im Jahr 2006 mit € 1.800.000,-- budgetiert. Die Ausfinanzierung dieses (Teil-)Pro- jektes soll im Jahr 2007 mit € 750.000,-- stattfinden. Baubeginn ist für Juni 2006 vorgesehen, Fertigstellung bis Sommer 2007. Das Gesamtkonzept wurde ebenfalls bereits genehmigt. Hinsichtlich der in einem zweiten Schritt zu realisierenden Umbau- und Funktionsadaptierungen der bestehenden Gebäude wurde vor- erst nur die grundsätzliche Machbarkeit untersucht und eine Grob- kostenschätzung vorgenommen, die Kosten in Höhe von ca. 1,6 Mio. € ergab. Für die Obstverwertung schätzte man letztlich ca. € 800.000,--, für die Umfunktionierung des Altbestandes ca. € 900.000,--. Für die gewünschten Adaptierungen des Kellers der HHS in eine Sauna, einen Ruhe- und Fitnessraum sowie einen 12
4. Schulkomplex Übungs-Seminarraum und weitere Sanitärräume liegen Ausfüh- rungspläne der HTL Imst aus dem Jahr 2004 vor, die diese im Rahmen eines Schulprojektes kostenlos zur Verfügung stellte. Mit diesen Maßnahmen soll das für die Fachrichtung Hauswirtschaft entworfene Schulentwicklungskonzept Natur-Kultur-Gesundheit ver- wirklicht werden. Die zeitliche Realisierung soll bis spätestens 2010 erfolgen. Gesamtkosten Die geschätzten Gesamtkosten für die Modernisierung der LLA Imst in der vorbeschriebenen Form belaufen sich auf ca. 4,3 Mio €. Diese Summe beinhaltet die Kosten für Einrichtung, Geräte, Werk- zeuge und USt. Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Maß- nahmen unter Angabe der jeweiligen Kostenansätze und eine Dar- stellung des Raumzuwachses durch die geplanten (Funktions-) Erweiterungen: Baumaßnahmen zur Modernisierung der LLA: geplante Verwendungs- Kosten Erweiterung Bestand Maßnahmen zweck neu in € BGF in m² BRI in m³ Gärtnerei* Neubau Lehrwerkstätten 2.547.740 1.639 6.144 Holz, Metall und Landtechnik Werkstättengebäude Umbau Obstverarbeitung 764.405 924 3.027 Hauswirtschaftsschule Funktions- Übungsbereich für 364.308 284 993 adaptierung Pflegeberufe, Gesundheit und Tourismus Freizeitbereich: Saunalandschaft Fitnessraum Schulgebäude Funktions- Seminarraum 491.136 471 1.629 Obstverarbeitung adaptierung Freizeitbereich: Sanitär-, Fitness-, Aufenthaltsraum gesamt 4.167.589 3.318 11.793 * Der Gärtnereibetrieb wird aufgelassen, der landwirtschaftliche Gartenbau erfolgt in Zukunft in Form einer Lehrwerkstätte und in einem für die schulischen Zwecke stark reduzierten Ausmaß Hinweis Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, ist die Einrichtung eines Fit- nessraumes sowohl im Hauptgebäude als auch in der Hauswirt- schaftsschule geplant. Der LRH ist der Ansicht, dass ein Fitness- raum für die Freizeitgestaltung der Schüler ausreichend ist, zumal weitere Ertüchtigungsmöglichkeiten im Turnsaal und im Freien gegeben sind. Unabhängig von diesen wirtschaftlichen Überlegun- gen könnte durch die Schaffung einer für Burschen und Mädchen 13
4. Schulkomplex gemeinsamen Sport-Einrichtung ein Ort der Begegnung entstehen. Auf diesem Weg könnte die Idee der Koedukation Eingang finden, die seit 1975 in den öffentlichen Schulen gesetzlich verankert ist, aber aufgrund der fachspezifischen Ausrichtung der beiden Schulen in der LLA Imst praktisch nicht existiert. Der LRH erkennt die Notwendigkeit der ständigen Anpassung der Schulen an die fortschreitende Entwicklung und begrüßt die Auf- nahme neuer Lerninhalte, welche die Schüler mit Berufen im stark wachsenden Gesundheits- und Wellnessbereich bekannt machen. Allerdings bezweifelt der LRH die Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und vor allem die Wirtschaftlichkeit des Baues einer kompletten Sauna- landschaft mit Ruhe- und Fitnessraum, nicht zuletzt im Hinblick auf die fortlaufenden beträchtlichen Betriebskosten. Anregung Der LRH regt an, vor einer endgültigen Entscheidung über diese Investition im Gebäude der Haushaltungsschule eine entspre- chende Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen. Stellungnahme Hinsichtlich der vom Landesrechnungshof angeregten Erstellung der Regierung einer Kosten-Nutzen-Analyse für den geplanten Saunaraum darf auf die Äußerung der Landesregierung zu Punkt 4, Konzept für die LLA Imst, Empfehlung nach Art. 69 TLO, des Rohberichts über die "Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Schule und Betrieb" verwie- sen werden. 4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude Im Sinne des Konzeptes, die landwirtschaftlichen Fachschulen zu Bildungs- und Beratungszentren weiter zu entwickeln, sollen Ein- richtungen und Lehrende dieser Schule verstärkt für Kurse, Semi- nare, Fortbildungsveranstaltungen und Ausbildungslehrgänge zur Verfügung stehen. Zum Teil erfolgt die Organisation dieser Ange- bote durch die Schule selbst, wie die Organisation von Imker- oder Webkursen, zum Teil werden lediglich Räumlichkeiten samt Infra- struktur für außerschulische Veranstaltungen an verschiedene Bil- dungseinrichtungen vergeben. Richtlinie für Die Richtlinie der Landesregierung vom 16.4.2003 regelt mit Wirk- Kostenersätze samkeit 1.9.2003 und einheitlich für alle landwirtschaftlichen Lehr- anstalten und Haushaltungsschulen die Kostenersätze, die dem 14
4. Schulkomplex Land Tirol für die Mitverwendung von Gebäuden, Räumen und an- deren Liegenschaften zu schulfremden Zwecken zu vergüten sind. Die im Folgenden angeführten Kostensätze sind Mindestsätze, von denen nur in Ausnahmefällen und nur für landwirtschaftliche Ein- richtungen mit einem Bezug zur Schule und für eigene Mitarbeiter abgewichen werden darf. Anfallende Betriebskosten wie Reinigung, Strom, Heizung und sonstige Aufwendungen sind jedenfalls zu ver- rechnen. Ausdrücklich ist in dieser Richtlinie festgehalten, dass eine kostenlose Verwendung zu unterbinden ist. Je nach Räumlichkeit sind folgende (Mindest-)Sätze zu verwenden: Mindestsätze für die Mitverwendung zu schulfremden Zwecken Kostenersatz Raum Ausstattung/Zweck Dauer in € Seminarraum Overhead, Flipchart, Beamer ganztägig 46 halbtägig oder abends 23 Mehrzwecksaal Speisesaal oder Turnsaal für ganztags 152 Veranstaltungen halbtags oder abends 76 EDV-Raum EDV-Geräte pro Gerät und Stunde 2 andere Räumlich- technische Einrichtungen pro Stunde (UE) 11 keiten und Gerätschaften Der Kostenersatz von € 11,-- pro Stunde Unterrichtseinheit ist für Fleisch- und Milchverarbeitungsräume, Werkstätten, Schulküchen und sonstige Räumlichkeiten, die überwiegend mit der Benützung von technischen Einrichtungen und Gerätschaften verbunden sind, anzuwenden. außerschulische Laut Aufzeichnungen im Sekretariat der LLA Imst fanden im Zeit- Veranstaltungen raum 2003 - 2005 in diversen Räumlichkeiten der LLA insgesamt 120 außerschulische Veranstaltungen statt. Es wurden 1.897 Teilnehmer gezählt. Diese Zahl ist jedoch nicht vollständig, da in 17 Fällen die Teilnehmer nicht aufgenommen wurden. Im Konzept der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen vom 20.6.2005 wird hingegen angeführt, dass allein im Jahr 2004 mehr als 2.000 Perso- nen solche Veranstaltungen besuchten und jährlich 130 Kurse, Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an der LLA Imst abgehalten werden. 15
4. Schulkomplex mangelhafte Genaue Zahlen sind nicht vorhanden, da unterschiedliche Personen Aufzeichnungen in der LLA Imst Räumlichkeiten für die diversen Kurse und Veran- staltungen zur Verfügung stellen und keine lückenlose zentrale Auf- zeichnung darüber geführt wird. So wird beispielsweise die Nutzung von schuleigenen Räumlichkeiten an Außenstehende durch das Sekretariat, die Direktion, die Leiterin der Haushaltungsschule, ver- schiedene Fachlehrer oder den „Leiter“ der Imkerei vermittelt. Meistens erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Sekre- tariats, wo die Veranstaltungen in einem Standkalender festgehalten werden, vor allem, wenn eine Verständigung des benötigten Perso- nals wie Hausmeister, Küchenpersonal, Erzieher und Lehrer vorzu- nehmen ist. Bei manchen Veranstaltungen wird jedoch der Hausmeister nicht bemüht und der Schlüssel zu den gemieteten Räumlichkeiten auf- gelegt. Von diversen Nutzungen durch Fachlehrer, wie z.B. die Nut- zung des Forstraumes im Rahmen eines Kurses der Waldwirt- schaftslehrer, erfährt das Sekretariat oft überhaupt nichts. Kritik Aus Sicht des LRH kann nicht akzeptiert werden, dass Schlüssel zu Schulgebäuden für außerschulische Veranstalter aufgelegt werden. Da immer ein Erzieher oder ein Hausmeister anwesend ist, sollten diese Personen die entsprechenden Räumlichkeiten öffnen. Einnahmen Für Imker- und Webkurse wurden im Berichtszeitraum € 27.223,40 auf dem Konto Kursgebühren vereinnahmt, für weitere 32 Veranstaltungen wurden laut Zusammenstellung der LLA Imst € 1.148,36 eingenommen, die auf dem Konto Internatsgebühren ver- bucht wurden. Dieses Konto weist allerdings im genannten Zeitraum Einnahmen von € 1.238,63 auf. Auch diese Differenzen könnten ihre 16
4. Schulkomplex Ursache in der fehlenden zentralen Aufzeichnung der Raumverga- ben haben. Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, alle Einnahmen für die Benützung und Vermie- Art. 69 TLO tung der schulischen Einrichtungen für außerschulische Zwecke auf einem eigenen Konto zu verbuchen und die Bebuchung des Kontos Internatsgebühren ausschließlich für die Heimkostenersätze vorzu- nehmen. Stellungnahme Der Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Einnahmen aus der Regierung der Benützung und Vermietung der schulischen Einrichtungen für außerschulische Zwecke auf einem eigenen Konto zu verbuchen, wird gefolgt. Kostenersätze Die Kostenersätze werden nach entsprechender Meldung durch das Sekretariat vom Buchführungspersonal verrechnet und vorgeschrie- ben. Die Direktion entscheidet, welche Sätze anzuwenden sind. Der LRH hat bei seiner Überprüfung festgestellt, dass in ca. einem Drittel der Fälle der Mindestsatz vorgeschrieben wurde, in einem weiteren Drittel 50 % des Mindestsatzes, beim restlichen Drittel wurden durchschnittlich 27 % vorgeschrieben. Diese Nachlässe, welche in Summe ca. € 1.500,-- und somit fast 57 % der Mindestsätze ausma- chen, wurden mit Ausnahme der Hauptschule Unterstadt aus- schließlich landwirtschaftlichen Einrichtungen im weiteren Sinn, wie z.B. dem LFI, der Landwirtschaftskammer, der Bezirksforstinspek- tion, aber auch den Jungbauern und den Ortsbäuerinnen gewährt. Mindestsatz In keinem einzigen Fall wurde mehr als der Mindestsatz verrechnet. Die laut Regierungsbeschluss nicht gewünschte kostenlose Benüt- zung fand nur durch das Amt der Landesregierung zur Abhaltung von Lehrerfortbildungen und durch den Absolventenverein statt. Laut Aufzeichnungen der LLA Imst veranstaltete der Absolventen- verein im Zeitraum 2003 - 2005 in verschiedenen Räumlichkeiten insgesamt 31 Kurse mit 672 Teilnehmern. In diesen Fällen wurden nicht einmal Betriebskosten in Rechnung gestellt. Unter Zugrunde- legung des Mindestsatzes ist diese Leistung der LLA Imst mit ca. € 1.700,-- zu beziffern. Diese Vorgangsweise ist nicht richtlinienkon- form. Der LRH sieht dies allerdings insofern weniger kritisch, als der Absolventenverein immer wieder als Förderer der Schule und der Schüler auftritt und in den Jahren 2003 - 2005 insgesamt ca. € 10.000,--, für Fitnessgeräte, Einrichtungsgegenstände, Krippenfi- guren, einen Eiswürfelautomat, Schlagzeug, Stereoanlage, Fernseh- 17
4. Schulkomplex gerät, etc. zur Verfügung gestellt hat. Hinweis Bei dieser Gelegenheit weist der LRH darauf hin, dass diese Spen- den weder in die Buchhaltung noch in das Inventarverzeichnis auf- genommen wurden. Dies ist nachzuholen. Kritik Der LRH hat festgestellt, dass die Abweichungen von den Mindest- kostenersätzen entgegen der Richtlinie nicht schriftlich festgehalten und begründet wurden. Auch erfolgte keine diesbezügliche Verständigung des Schulerhalters. Der LRH ist überdies der Ansicht, dass die LLA Imst bei den gewährten Nachlässen zu großzügig agierte und die 50 %-Grenze häufig unterschritt: Sie ging ohnehin von den Mindestsätzen aus und verrechnete weder Betriebskosten noch Verwaltungsaufwand. Überdies ist seit der letzten Anpassung im Jahr 2003 eine Wertsteigerung von mehr als 4 % eingetreten. Stellungnahme Der Hinweis und die Kritikpunkte des Landesrechnungshofes wer- der Regierung den geprüft und nach Möglichkeit die entsprechenden Maßnahmen veranlasst. Empfehlung nach Abschließend zu diesem Kapitel empfiehlt der LRH, die Organisation Art. 69 TLO des Kurs- und Veranstaltungswesens inklusive der „Vergabe“ der schulischen Räume und Einrichtungen bei einer Person zu konzen- trieren und die wesentlichen Informationen automationsunterstützt aufzuzeichnen. Auf diese Weise könnten die aufgetretenen Unzulänglichkeiten in Zukunft vermieden werden, komplettes Zahlenmaterial aktuell und griffbereit abrufbar sein und die jährliche Verständigung des Schul- erhalters über die Abweichungen von den Mindestkostenersätzen auf Knopfdruck erledigt werden. Im Hinblick auf die im Bildungskon- zept vorgesehene Forcierung der außerschulischen Veranstaltungen und die damit zusammenhängenden Investitionen erfahren diese Aufzeichnungen eine umso größere Bedeutung. Stellungnahme Mit der Organisation und der "Vergabe" der Räumlichkeiten ist der Regierung bereits ein Mitarbeiter im Sekretariat der Landwirtschaftliche Lehr- anstalt Imst betraut. Er ist angewiesen, in Zweifelsfällen Rückspra- che mit der Direktion zu halten und die relevanten Daten automa- tionsunterstützt zu verarbeiten. Die diesbezügliche Empfehlung ist somit umgesetzt. 18
4. Schulkomplex 4.4 Landesschülerheim Das Landesschülerheim wurde von der Tiroler gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (TIGEWOSI) auf Grund eines Baurechtsvertrages aus dem Jahr 1971 auf dem im Eigentum des Landes stehenden Schulareal errichtet. Es sollte ur- sprünglich ein Internat für die Handelsschule Imst sein. Das Baurecht wurde auf die Dauer von 55 Jahren eingeräumt. Das im Baurechtseigentum stehende Gebäude der TIGEWOSI soll im Jahr 2026 ohne Entschädigungsansprüche in das Eigentum des Landes übergehen. Gemäß Vertrag hat die TIGEWOSI das Gebäude gegen Brandschaden versichern zu lassen und während der Dauer des Baurechtes alle öffentlich-rechtlichen Abgaben zu tragen, die den Grundeigentümer treffen. Der jährliche Bestandzins von ATS 1.000,-- bzw. € 72,67 wurde an den Verbraucherpreisindex gebunden. Er würde derzeit unter Berücksichtigung der Wert- sicherung über € 400,-- ausmachen. Mit der Zunahme an Schülern in der LLA Imst vor ca. zehn Jahren kam es zu einer „Auslagerung“ von Schülern der LLA Imst in das Schülerheim. Das zweite und dritte Stockwerk sind für landwirt- schaftliche Schüler des zweiten Jahrganges reserviert. Die übrigen Zimmer werden an Schüler der HTL, HAK und HASCH vergeben. Heimkostenbeitrag Die Schüler der LLA Imst bezahlen den von der Landesregierung jährlich festgesetzten Heimkostenbeitrag in Höhe von derzeit € 260,--. Die anstaltsfremden Schüler bezahlen für die Unterbrin- gung monatlich € 310,--. Dieser Betrag wurde im Regierungsbe- schluss vom 11.3.2003 festgelegt. Der Grund für die unterschiedlichen Vorschreibungen liegt in der Vorhaltepflicht des Landes für die Schüler der LLA Imst. Das Land ist nicht verpflichtet, (Bundes)Schülern einen Heimplatz zur Verfügung zu stellen. Deshalb wird versucht, in diesen Fällen einen höheren Deckungsgrad zu erzielen. Nach den Berechnungen der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen betrug dieser zum Zeitpunkt des Regierungsantrages ca. 60 %. Die restlichen 40 % stellen praktisch eine Subventionierung des Bundes dar. Außenstände an Heim- kostenbeiträgen werden vom Direktor des Schülerheimes eingefor- dert, die sonstige Verwaltung erfolgt jedoch durch die LLA Imst. Kritik Der LRH stellte fest, dass die TIGEWOSI weder, wie vereinbart, einen Baurechtszins bezahlt noch die öffentlich-rechtlichen Abga- 19
4. Schulkomplex ben. Auch die Feuerversicherung und sämtliche Heizungs- und Betriebskosten werden von der LLA Imst getragen, die auch die Heimkostenbeiträge vereinnahmt. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass bei der Verwaltung und Gebarung so vorgegangen wird, als ob das Land auch Eigentümer des Gebäudes wäre und kein Baurecht zu Gunsten der TIGEWOSI bestünde. Dem seit dem Jahr 1990 im Amt stehenden Leiter des Schülerheimes war bis dato die Tatsache nicht bekannt, dass ein Baurecht mit Baurechts- eigentum der TIGEWOSI am Gebäude besteht. Empfehlung nach Der LRH empfiehlt, den bestehenden Vertrag und die tatsächlichen Art. 69 TLO Gegebenheiten in Einklang zu bringen, sei es durch vertragskon- formes Verhalten oder durch eine Änderung des Vertrages. Stellungnahme Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, den bestehenden Ver- der Regierung trag mit der TIGEWOSI an die tatsächlichen Gegebenheiten anzu- passen, wird von den Abteilungen Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei und Justiziariat aufgegriffen. 4.5 Galerie Neben dem LSH befindet sich ein kleines Gebäude mit einer Nutz- fläche von 35 m² und zwei Räumen, die seit Jahren nicht genutzt werden. Im Berichtszeitraum fand ein einziges Mal eine Ausstellung von Erzeugnissen der schuleigenen Weberei statt. Vom 25.11. – 4.12.2005 wurden die Räumlichkeiten an einen Imster Künstler um € 40,-- vermietet. Dieser Betrag deckte die angefallenen Heizkosten. In der Verkehrswertschätzung des Landes vom April 2002 wurde die Galerie als Gebäude mit einer anmutigen architektonischen Form beschrieben, für das auf Grund des besonderen Reizes, der exponierten Lage und der Besonderheit des Ambientes eine erhöhte Miete von monatlich € 715,-- zu erwarten sei. Kritik Der LRH konnte keine Bemühungen seitens der LLA Imst oder des Landes erkennen, das Gebäude wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. 20
4. Schulkomplex 4.6 Kösslerhaus Die 1.594 m² große Liegenschaft samt dem desolaten Kösslerhaus mit einer Grundfläche von 86 m² grenzt unmittelbar an das Gärt- nereigelände der LLA Imst an. Es wurde 1985 zur Erweiterung der Gartenbaufläche und zur Schaffung von Personalunterkünften an- gekauft. Tatsache ist, dass das Haus bis zum heutigen Tag aus- schließlich als Lagerraum für Ernteprodukte und Abstellraum für Werkzeuge diente. Es gab immer wieder Bestrebungen seitens der Abteilung Justiziariat, das Kösslerhaus einer Verwendung zuzufüh- ren oder zu verkaufen. Die in den Jahren 1993 und 1998 an die Direktion der LLA Imst herangetragenen Initiativen wurden mit dem Ersuchen beantwortet, eine Veräußerung hintanzustellen. Zuletzt stellte sich die Frage des Abbruchs des Gebäudes, als der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bevorstand. Die LLA Imst riet vom Abriss des Gebäudes mit dem Argument ab, dass dem finanziellen Aufwand hiefür (nur) einmalige Kosten in Höhe von € 2.500,-- gegenüber stehen würden. Das Land bezahlte schließlich die Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 1.451,52 und bezahlt fortan die jährliche Mindestverbrauchsgebühr von ca. € 50,--. Kritik Allen Verantwortlichen ist und war klar, dass eine Sanierung des Kösslerhauses wirtschaftlich nicht vertretbar ist und das Gebäude abzureißen ist. Dies wurde auch in zwei unabhängigen Schätzgut- achten aus dem Jahr 2002 festgehalten. Da der Abbruch des Köss- lerhauses in Zukunft unvermeidbar ist, hätte der Abbruch aus wirt- schaftlichen Erwägungen noch vor dem Anschluss an das öffent- liche Kanalnetz erfolgen sollen. Stellungnahme Das Kösslerhaus ist bereits Mitte Juli 2006 im Zuge der Abbruchar- der Regierung beiten der desolaten Glashäuser der Gärtnerei als Vorarbeit für den Neubau des Werkstättengebäudes im Sinn einer Baureifmachung des Grundstückes abgerissen worden. Es ist davon auszugehen, dass die bereits bezahlte Kanalanschlussgebühr nicht verloren gegangen ist, sondern auf den Neubau angerechnet wird. 21
5. Vermietungen 5. Vermietungen Wie aus der Tabelle Liegenschaften im Eigentum des Landes zu erse- hen ist, gibt es im Umkreis der Lehranstalt mehrere Gebäude, aus denen das Land Mieteinnahmen im weiteren Sinne erzielt, die der LLA Imst zu Gute kommen. Zum Teil handelt es sich dabei um Ein- nahmen aus der Vermietung an Außenstehende, zum Teil um Ver- gütungen für die Benützung von Wohnungen durch Bedienstete der Lehranstalt. Mieteinnahmen Aus der Vermietung von Geschäfts- und Büroeinheiten im so genannten Betriebsgebäude in der Meraner Straße 2 gingen im Zeit- raum 2003 - 2005 € 61.600,-- auf dem Konto der LLA Imst ein; aus der Vermietung des Hauses Meraner Straße 8 an die Tiroler Imker- genossenschaft € 5.800,--. Auf Grund der Vermietung von Räumen zu Wohnzwecken in der Reitervilla, im Weberhaus und im Gutshof nahm die LLA Imst € 35.100,-- ein. 5.1 Betriebsgebäude Sachwert Im Zuge der Schätzung des Verkehrswertes sämtlicher Liegen- schaften des Landes im Jahr 2002 wurde auch der Verkehrswert des Betriebsgebäudes geschätzt. Der Sachwert des Gebäudes wurde mit 1,3 Mio. € ermittelt, der Bodenwert mit € 340,--/m². Auf Grund der gegebenen Gebäudegrundfläche von ca. 350 m² und unter Berücksichtigung eines 15 %igen Bebauungsabschlages er- rechnet sich der Bodenwert des Gebäudes mit ca. € 100.000,--, was einen Sachwert von Grund und Boden zusammen in Höhe von ca. 1,4 Mio. € ergibt. Im Falle eines Verkaufes müssten zusätzliche Ver- kehrsflächen mitverkauft werden. 22
5. Vermietungen Ertragswert Der Ertragswert des Gebäudes wurde mit € 491.000,-- beziffert. Der Berechnung wurde ein Jahresreinertrag von € 30.311,90 zu Grunde gelegt. Dieser basiert auf den damaligen tatsächlichen Mieteinnah- men von monatlich € 978,93 (jährlich € 11.747,16) sowie angenom- menen Mieteinnahmen für die freistehenden Objekte in den zwei oberen Stockwerken des vierstöckigen Gebäudes. Der LRH hat festgestellt, dass der Ertragswert des Gebäudes höher ist als in der Schätzung ausgewiesen. Bei der Berechnung der tat- sächlichen Mieteinnahmen wurde nämlich versehentlich der Monatsmietzins anstelle des Jahresmietzinses in Ansatz gebracht. Der Ertragswert des Betriebsgebäudes ist daher auf € 662.000,-- zu korrigieren, der zugrunde liegende Jahresreinertrag auf € 40.864,87. Mietverhältnisse Der Keller, das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß sind an die „UNSER LAGERHAUS “WARENHANDELS-GESELLSCHAFT m.b.H., die TUI Reisecenter GmbH und an die Bezirkslandwirt- schaftskammer vermietet. Die jährlichen Mieterträge aus diesen Mietverhältnissen belaufen sich auf derzeit € 15.803,64 (monatlich € 1.316,97). Das sind nur rd. 39 % des geschätzten möglichen Rein- ertrages. Das Blumengeschäft der Lehranstalt befindet sich ebenfalls im Betriebsgebäude. Für die Benützung des Geschäftslokales mit vier Arbeitsräumen im Erdgeschoß und weiteren Räumlichkeiten im Keller wird kein Mietzins bezahlt. Es erfolgt auch keine buchhalteri- sche Umbuchung auf die Konten des Gartenbaubetriebes, zu denen das Blumengeschäft zählt. 5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H. Das Mietverhältnis mit der „UNSER LAGERHAUS“ WARENHAN- DELS-GESELLSCHAFT m.b.H. (im Folgenden kurz: Warenhandels- GesmbH), geht bis auf das Jahr 1958 zurück. Die landwirtschaftliche Genossenschaft für den Bezirk Imst hat Büro-, Verkaufs- und Lager- räume im Ausmaß von 319,6 m² um € 105,31 inkl. Heiz- und Betriebskosten und ohne Abschluss eines schriftlichen Mietvertra- ges gemietet. Zwischenzeitlich erfolgte ein zweimaliger Mieterwech- sel: Im Jahr 1984 kam es zur Vereinigung zwischen der Landwirt- schaftlichen Genossenschaft und dem Raiffeisenwarenverband Tirol. Dieser ließ die Büroräumlichkeiten im ersten Obergeschoß auf, wodurch sich die vermietete Fläche auf 219 m² verringerte. Der seit 23
5. Vermietungen 1958 unveränderte Betrag von € 105,31 wird seit November 2001 durch die Warenhandels-GesmbH bezahlt. Sämtliche Bemühungen seitens des Landes, eine einvernehmliche Anhebung des Mietzinses zu erreichen, scheiterten am Widerstand des Vertragspartners. Mietzins Nach Ansicht des LRH handelt es sich bei der von der Warenhan- dels-GesmbH bezahlten monatlichen Vergütung um keinen Pau- schalmietzins. Die Vertragsparteien hatten nämlich zu Beginn des Mietverhältnisses vor nahezu 50 Jahren eine Aufteilung der verein- barten monatlichen Zahlung von € 105,31 vorgenommen: € 60,38 (57,33 %) waren der Grundvergütung gewidmet, € 10,55 (10 %) den Betriebskosten und € 33,48 (31,8 %) den Heizkosten. Betriebs- und Die Heizungs- und Betriebskosten für die Warenhandels-GesmbH Heizkosten belaufen sich jährlich auf ca. € 3.000,-- brutto. Dem gegenüber stehen die jährlichen Zahlungen dieses Mieters in Höhe von ca. € 1.500,--. Ohne eine detaillierte Berechnung anstellen zu müs- sen, ist ersichtlich, dass das Land Tirol aus diesem Mietverhältnis nicht nur keinen Mietzins einnimmt, sondern in dieses Mietverhältnis sogar noch „hineinbezahlt“, indem es einen Teil der Betriebs- und Heizkosten für die Warenhandels-GesmbH trägt: Der jährliche Bei- trag zu den Betriebskosten beträgt nahezu € 950,--, zu den Heiz- kosten ca. € 600,-- (bezogen auf die 95 m² Geschäftsfläche). Empfehlung nach Der Landesrechnungshof empfiehlt, zunächst wenigstens die Art. 69 TLO Betriebs- und Heizkosten auf die tatsächlichen Gegebenheiten an- zupassen und diese sodann innerhalb des Verjährungszeitraumes für die Vergangenheit geltend zu machen. Unter dem aufgezeigten Aspekt ist auch näher zu prüfen, ob eine Anhebung der Grundver- gütung (des Mietzinses) möglich ist. Stellungnahme Als Ergebnis bereits geführter Verhandlungen wird die "Unser der Regierung Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H die Betriebs- und Heizkosten für die Jahre 2002 bis 2005 nachzahlen. Die für die Vergangenheit angefallenen Kosten wurden daher innerhalb des Verjährungszeit- raums von der "Unser Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H einge- fordert. Ab 1. Juli 2006 wurde weiters ein angemessener Mietzins zuzüglich Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Die Empfehlung des Landesrechnungshofes ist damit umgesetzt. 24
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