Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...

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Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
Landesrechnungshof

Landwirtschaftliche
Lehranstalt Imst -
Liegenschaften

                      Tiroler Landtag
Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
Abkürzungsverzeichnis

BGBl.Nr.             Bundesgesetzblatt Nummer
BGF                  Bruttogeschoßfläche
BRI                  Bruttorauminhalt
HHS                  Haushaltungsschule
idgF                 in der geltenden Fassung
LFI                  Ländliches Fortbildungsinstitut
LKA                  Landeskontrollamt
LLA                  Landwirtschaftliche Lehranstalt
LRH                  Landesrechnungshof
LSH                  Landesschülerheim
TLO                  Tiroler Landesordnung
UE                   Unterrichtseinheit
USt.                 Umsatzsteuer
VAP                  Voranschlagspost

Auskünfte
Landesrechnungshof
A-6010 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
Telefon: 0512/508-3030
Fax:        0512/508-3035
E-mail: landesrechnungshof@tirol.gv.at

Erstellt:              November 2005 – Juli 2006
Herstellung:           Landesrechnungshof
Redaktion:             Landesrechnungshof
Herausgegeben:         18.09.2006, AN-0401/10
Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .......................................................................................................................... 1
2. Übersicht........................................................................................................................... 2
3. Pachtverhältnisse .............................................................................................................. 7
4. Schulkomplex .................................................................................................................. 10
    4.1 Wärmebezug ............................................................................................................ 10
    4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept .......................................................................... 11
    4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude.......................................................................... 14
    4.4 Landesschülerheim................................................................................................... 19
    4.5 Galerie ...................................................................................................................... 20
    4.6 Kösslerhaus.............................................................................................................. 21
5. Vermietungen .................................................................................................................. 22
    5.1 Betriebsgebäude....................................................................................................... 22
          5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H. ............................... 23
          5.1.2 TUI Reisecenter GmbH................................................................................... 25
          5.1.3 Bezirkslandwirtschaftskammer Imst ................................................................ 26
          5.1.4 Leer stehende Geschoße................................................................................ 27
          5.1.5 Heiz- und Betriebskostenabrechnung ............................................................. 28
    5.2 Tiroler Imkergenossenschaft..................................................................................... 30
    5.3 Reitervilla .................................................................................................................. 31
    5.4 Gutshof ..................................................................................................................... 32
    5.5 Weberhaus ............................................................................................................... 33
    5.6 Sonstige Einnahmen aus Grund und Boden ............................................................. 34
6. Einweisungsrechte .......................................................................................................... 36
7. Schlussbemerkungen ...................................................................................................... 38
8. Empfehlungen nach Art. 69 Abs. 4 TLO .......................................................................... 38

Anhang Stellungnahme der Regierung
Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Liegenschaften - Landesrechnungshof - Land ...
Bericht
              über die
         Liegenschaften der
Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst

                   1. Einleitung

Prüfauftrag        Der LRH hat aufgrund des Prüfauftrages vom 24.11.2005 eine um-
                   fassende Einschau bei der Landwirtschaftlichen Lehranstalt Imst
                   vorgenommen. Dabei hat er sich unter anderem auch eingehend
                   mit dem umfangreichen Liegenschaftsvermögen befasst, das der
                   Lehranstalt zugeordnet ist, und dessen Verwendung und Verwer-
                   tung genauer untersucht.

                   Aufgrund des Umfanges und der Bedeutung dieses Themas hat der
                   LRH diese Materie in einem eigenständigen Bericht behandelt.

personenbezogene   Die LLA Imst ist kein eigenes Rechtssubjekt und besitzt auch keine
Bezeichnungen      Teilrechtsfähigkeit. Trotzdem wird im vorliegenden Bericht aus
                   Gründen der Einfachheit und Übersichtlichkeit häufig die Bezeich-
                   nung LLA Imst an Stelle der juristisch korrekten Bezeichnung Land
                   Tirol gewählt. Spezialbegriffe und Zitate werden durch eine andere
                   Schriftart vom Text hervorgehoben, alle personenbezogenen Be-
                   zeichnungen werden aus Gründen der einfachen Lesbarkeit nur in
                   einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für
                   Frauen und Männer.
2. Übersicht

                            2. Übersicht

                            Das umfangreiche bebaute und unbebaute Liegenschaftsvermögen,
                            das der LLA Imst zur Erfüllung des Bildungsauftrages und zur Errei-
                            chung der von der Schule formulierten Ziele zur Verfügung steht,
                            befindet sich zum größten Teil im Eigentum des Landes. Lediglich
                            landwirtschaftliche Flächen im Ausmaß von 3,5 ha wurden ange-
                            mietet oder gepachtet.
                            Die LLA Imst verfügt jedoch auch über Liegenschaften, die nicht
                            oder nicht unmittelbar schulischen Zwecken dienen. So stellt die
                            LLA Imst teilweise Dienst- und Naturalwohnungen für Lehrer oder
                            Bedienstete zur Verfügung oder vermietet Räumlichkeiten an
                            „Außenstehende“, wie z.B. an die Tiroler Imkergenossenschaft oder
                            die TUI Reisecenter GmbH.

Liegenschaften              Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über Verteilung, Lage,
des Landes                  Größe und Nutzung der jeweiligen Liegenschaften und Gebäude,
                            die im Eigentum des Landes stehen und der LLA Imst zugeordnet
                            sind. In der Vermögensrechnung des Landes ist dieses Liegen-
                            schaftsvermögen, das nach dem Sach- und Ertragswertverfahren
                            ermittelt wurde, mit einem Betrag von gesamt € 18.661.100,-- ent-
                            halten (Bewertungszeitpunkt 2002):

Liegenschaften im Eigentum des Landes

                             Liegenschaften im Eigentum des Landes
  Gemeinde-                            Größe
                      Lage                       Objekt/Nutzung                 Verwendung
    gebiet                             in m²
 Imst          Meraner Straße,          40.660   Schulkomplex         3 Schul-/Internatsgebäude, Galerie
               Zentrum                                                Schülerheim, Werkstätten,
                                                                      Obstgarten, Obstverwertung
                                                 Betriebsgebäude      Blumen- u. Hofladen, Vermietung
                                                 Reitervilla          Vermietung, Dienstwohnungen
                                                 Glashäuser, Garten   Betrieb, Unterricht
                                                 Kösslerhaus          leer
                                                 Imkerhaus            Imkerschule
 Imst          Fistuem 1,2 km nördl.    12.743   Obstgarten,          Obstanbau
               d. Schule                         Lagerräume,
                                                 Kühlhalle für Obst
 Imst          Hoher Rain                 538    Weg                  Zufahrt zu Eigenheimen

                                                 2
2. Übersicht

                            Liegenschaften im Eigentum des Landes
 Gemeinde-                              Größe
                       Lage                       Objekt/Nutzung                Verwendung
   gebiet                               in m²
Imst           Brennbichl, Nähe         143.466   Gutshof             Lehrbetrieb, Ackerbau
               Gewerbezone                                            Bewirtschaftung Gutshof
               nordwestl. Gutshof         6.839   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               4 km nördl. Gutshof        3.231   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               6 km nördl. Gutshof       12.844   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
Imst           Brennbichl                  710    Weberhaus           Vermietung (Dienstwohnung)
               Zentrum                    1.420   Gebäude             Vermietung Imkergenossenschaft
Imst                                    222.451
Roppen         Ortsgebiet                 2.959   Wald                forstwirtsch. Unterricht, Imkerei
Roppen                                    2.959
Tarrenz        südlich des Ortes          5.084   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               2 km westl. d. Ortes       4.226   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               4 km westl. d. Ortes      77.668   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               2 km westl. d. Ortes      12.589   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               2 km westl. d. Ortes       9.118   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               4,5 km westl. d. O.        2.782   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               2,5 km westl. d. O.        5.870   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
Tarrenz                                 117.337
Nassereith     4 km südl. d. Ortes       64.439   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               Gemeindegrenze                                         Mooswiese, Biotop
               zu Tarrenz
               Gemeindegrenze            13.020   landw. Fläche       Bewirtschaftung Gutshof
               zu Tarrenz                         Fläche, Wald
               2 km südl. d. Ortes         465    Wald                Bewirtschaftung Gutshof
Nassereith                               77.924
LLA Imst gesamt o. Breitenwang          420.671
Breitenwang    Gemeindegrenze            14.959   Schulkomplex        2 Schul-/Internatsgebäude,
               zu Reutte (westlich)                                   Garagen-/Lagergebäude
                                                  Wohnhaus            Vermietung, Dienstwohnungen
Reutte         Gemeindegrenze             5.494   an Schule anschl.   teilweise verpachtet
               zu Breitenwang                     landw. Fläche
Breitenwang    Gemeindegrenze            44.900   landw. Fläche       Verpachtung
               zu Reutte (südwestl.)
Breitenwang    Gemeindegrenze             3.359   landw. Fläche       Verpachtung
               zu Reutte (nordwestl.)
Breitenwang                              68.712
LLA Imst gesamt inkl. Breitenwang       489.383

                                                  3
2. Übersicht

                 Wie aus der Tabelle ersichtlich ist, umfasst das der LLA Imst zuge-
                 ordnete Liegenschaftsvermögen des Landes eine Fläche von
                 gesamt ca. 42 ha. Mit der Eingliederung der Haushaltungsschule
                 Breitenwang im Jahr 2001 erhöhte sich diese Fläche auf ca.
                 48,9 ha. Die der LLA Imst im Jahr 1996 zugewiesenen Flächen
                 betrugen vergleichsweise ca. 45,2 ha.

                 Der Großteil der Flächen, ca. 30 ha, entfällt auf Kulturland. Hievon
                 dienen ca. 13 ha dem Ackerbau, ca. 2 ha werden für Obstanlagen
                 benötigt, ca. 16 ha sind mehrmädige Wiesen. Die restlichen
                 Flächen sind Waldgebiet und sonstige Flächen. In Nassereith
                 befinden sich ca. 5 ha Feuchtgebiet, das landwirtschaftlich nicht
                 genutzt werden kann. Die Liegenschaften sind auf die Gemeinde-
                 gebiete von Imst, Roppen, Tarrenz, Nassereith, Reutte und
                 Breitenwang verteilt.

Ankauf von       Im Zusammenhang mit dem Bau der Inntal-Autobahn zu Beginn der
Liegenschaften   80er Jahre und der Entstehung der Gewerbezone verkaufte das
                 Land große – zusammenhängende - Liegenschaftsbestände des
                 Gutshofes im Umkreis des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes. Er-
                 satzgrundstücke für die „verlorenen“ Flächen konnten nur schritt-
                 weise und in verschiedenen Gemeinden, teilweise in beträchtlicher
                 Entfernung, erworben werden. Der letzte Zukauf erfolgte im Jahr
                 2005 von der Gemeinde Nassereith um einen Preis von € 5.683,70
                 (€ 1,30 pro m²); er umfasste eine Fläche von gesamt 4.371 m². Ein
                 Teil dieser Fläche ist ein von der übrigen Fläche entfernt gelegenes
                 kleines Waldgrundstück im Ausmaß von 465 m², welches forstwirt-
                 schaftlich durch den Gutshof genutzt wird.

                                     4
2. Übersicht

Hinweis           Angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen zugekauften
                  Flächen in Nassereith großteils um Wald handelt und sowohl für
                  den Unterricht als auch den Lehrbetrieb und die Imkerei bereits
                  ausreichend Waldfläche zur Verfügung stand, ist der Ankauf dieser
                  Flächen, welche sich zudem weit entfernt von der LLA befinden, für
                  den LRH wirtschaftlich nicht zu begründen.

Wegparzelle       Mitte der 70er Jahre verkaufte das Land Tirol im Bereich „Unterm
                  Hohen Rain“ in Imst Grund und Boden an (ehemalige) Mitarbeiter
                  der LLA Imst, damit diese dort Eigenheime errichten können. Die
                  Wegparzelle zur Erschließung dieser Grundstücke im Ausmaß von
                  538 m² befindet sich jedoch nach wie vor im Eigentum des Landes
                  und ist der LLA Imst zugeordnet. Seitens der LLA werden keine
                  Aufwendungen für Instandhaltung, Schneeräumung, etc. getätigt,
                  aber auch keine Einnahmen aus der Benützung erzielt.

Empfehlung nach   Im Hinblick auf eventuelle Haftungsfragen sollte die Wegparzelle
Art. 69 TLO       nicht im Eigentum des Landes verbleiben. Der LRH empfiehlt eine
                  Übertragung der Wegparzelle an die angrenzenden Eigentümer
                  oder eine Übertragung in öffentliches Gut, bevor die 40-jährige
                  Ersitzungsfrist verstrichen ist.

Stellungnahme     Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Wegparzelle zur
der Regierung     Erschließung der Eigenheime im Bereich "Unterm Hohen Rain" an
                  die angrenzenden Eigentümer oder in das öffentliche Gut zu über-
                  tragen wird von der Abteilung Justiziariat geprüft. Zu bedenken ist
                  jedenfalls, dass für die Realisierung dieser Anregung keine hoheit-
                  lichen Mittel zur Verfügung stehen, sodass die tatsächliche Durch-
                  führbarkeit von der Bereitschaft der Beteiligten hiezu abhängt.

Liegenschafts-    Im Zuge seiner Recherchen nahm der LRH das Liegenschaftsver-
verzeichnis       zeichnis des Landes zur Hilfe und stellte fest, dass dieses mehrfach
                  nicht die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegelt: Fehler zeigten
                  sich beispielsweise bei der Angabe des Verkehrswertes, bei der
                  Zuordnung von Grundstücken zu bestimmten Bereichen oder bei
                  der angeführten Größe eines Grundstückes.

Kritik            So blieb der Verkehrswert der Liegenschaften der LLA Imst im
                  aktuellen Liegenschaftsverzeichnis unverändert, nachdem bzw. ob-
                  wohl die HAK/HASCH, für die ein Verkehrswert von € 4.298.000,--
                  festgestellt worden war, ausgeschieden ist. Manche Grundstücke
                  sind der LLA Imst zugeordnet (Liegenschaftsbezeichnung L 12), die
                  man dem Gutshof (Liegenschaftsbezeichnung L 14) zuordnen

                                      5
2. Übersicht

                  müsste, da sie auch von diesem bewirtschaftet werden.

                  Weiters hat der LRH festgestellt, dass ein seit elf Jahren nicht mehr
                  bestehendes Pachtverhältnis in der Anmietungsliste angeführt ist,
                  wohingegen ein seit 1995 bestehendes Pachtverhältnis nicht auf-
                  scheint.

                  Der LLA Imst bzw. dem Gutshof sind weiters das an die Imkerge-
                  nossenschaft vermietete Gebäude in der Meraner Straße sowie das
                  so genannte Weberhaus in Brennbichl zugeordnet. Mit Ausnahme
                  der Tatsache, dass die spärlichen Mieteinnahmen in die Buchhal-
                  tung der LLA Eingang finden, besteht keine Verbindung oder sach-
                  liche Rechtfertigung für die bestehende Zuordnung. Dasselbe gilt
                  für die in Nassereith zugekauften Feuchtgebiete, die mit ihrer
                  Bodenqualitätsbewertung der Stufe 4 für die Landwirtschaft nicht
                  nutzbar sind.

Empfehlung nach   Der LRH empfiehlt, die Zuordnung der Liegenschaften im Liegen-
Art. 69 TLO       schaftsverzeichnis entsprechend ihrer Nutzung vorzunehmen und
                  die nicht der LLA dienenden Liegenschaften aus der Zuordnung zur
                  Lehranstalt und dem Gutshof herauszunehmen.

Stellungnahme     Zur Kritik des Landesrechnungshofes hinsichtlich der angeführten
der Regierung     fehlerhaften Verkehrswerte ist festzuhalten, dass diese im Zuge
                  eines ursprünglich erwogenen Verkaufs der Liegenschaften von
                  einer beauftragten Arbeitsgemeinschaft errechnet und in das
                  Liegenschaftsverzeichnis übernommen wurden. Sollte sich im Zuge
                  der Überprüfung herausstellen, dass die Verkehrswerte einer Kor-
                  rektur bedürfen, so wird sie umgehend durchgeführt.
                  Die Landesregierung wird auch das Liegenschaftsverzeichnis
                  sorgfältig prüfen und die erforderlichen Korrekturen und Anpassun-
                  gen im Sinn der Empfehlung des Landesrechungshofes veran-
                  lassen. Künftig sollen sämtliche Verträge und Bezug nehmende
                  Daten dem Sachgebiet Liegenschaftsverwaltung übermittelt wer-
                  den, um die Aktualität des Verzeichnisses sicher zu stellen.

                                      6
3. Pachtverhältnisse

                         3. Pachtverhältnisse

                         Als zusätzliche Bewirtschaftungsflächen hat das Land für die LLA
                         Imst ca. 3,5 ha im Gemeindegebiet von Imst in Bestand genommen,
                         die einerseits für den Obstbau, andererseits für den Feldfutteranbau
                         des landwirtschaftlichen Lehrbetriebes (Gutshof) genutzt werden.
                         Die Pachtflächen im Jahr 1996 betrugen vergleichsweise 8 ha.

Pachtflächen             Nachstehende Tabelle verschafft einen Überblick über die für die
                         LLA Imst in Pacht genommenen Liegenschaften:

in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst

                      in Pacht genommene Liegenschaften der LLA Imst
   Gemeinde-                     Größe
                     Lage                   Objekt/Nutzung             Verwendung
     gebiet                      in m²
 Imst            neben Fläche       2.974   landw. Fläche    Bewirtschaftung Gutshof
                 im Eigentum
                 des Landes
 Imst            neben Fläche      23.193   landw. Fläche    Bewirtschaftung Gutshof
                 im Eigentum
                 des Landes
 Imst            ca. 2 km von       8.779   landw. Fläche    Bewirtschaftung Gutshof
                 Schule
 Pachtflächen                      34.946

Pachtzins                Der Pachtzins differiert sehr stark. So werden beispielsweise für
                         2.974 m² landwirtschaftliche Fläche, auf welcher bis vor kurzem
                         Ribiselsträucher für den Obstbaubetrieb kultiviert wurden, € 61,76
                         aufgewendet (€ 207,60 pro ha). Für eine weitere Anpachtung von
                         23.193 m² werden € 730,-- (€ 314,70 pro ha) aufgewendet. Für
                         dieses Pachtverhältnis, das in der Anmietungsliste des Landes nicht
                         aufscheint, besteht weder ein schriftlicher Vertrag noch ist sein
                         Bestand dem Justiziariat und der Liegenschaftsverwaltung des
                         Landes bekannt. Für weitere 8.776 m² Pachtfläche, deren Ankauf
                         mit Regierungsbeschluss vom 14.10.2005 um € 37.000,-- (€ 4,21
                         pro m²) genehmigt wurde, war bis inkl. 2005 ein Pachtzins in Höhe
                         von € 100,-- (€ 113,90 pro ha) zu begleichen.

Hinweis                  Ein seit dem Jahr 1981 bestehendes Pachtverhältnis über eine
                         landwirtschaftliche Fläche von 23.961 m² in Nassereith wurde im
                         Jahr 1995 einvernehmlich aufgelöst, da die Pachtfläche verkauft

                                              7
3. Pachtverhältnisse

                wurde. Vom vereinbarten Vorkaufsrecht wurde seitens des Landes
                wegen der großen Entfernung zur LLA kein Gebrauch gemacht.
                Dieses Pachtverhältnis ist jedoch nach wie vor in der Anmietungs-
                liste des Landes angeführt, während eine seit 1995 bestehende
                Anpachtung einer Fläche von ca. 23 ha in Imst aus diesem Ver-
                zeichnis nicht ersichtlich ist.

Alpungen        Weitere Geldmittel wendet die LLA Imst für die Nutzung von Grund
                und Boden im weiteren Sinn, nämlich für die Alpung von Rindern
                und Schafen auf. Im Jahr 2003 wurden hiefür € 882,-- (€ 722,-- +
                € 160,--), im Jahr 2004 € 1.276,-- (€ 1.096,-- + € 180,--) und im Jahr
                2005 € 1.430,-- (€ 1.310,-- + € 120,--) ausgegeben. Weiters gehen
                an die Agrargemeinschaft Unterstadt jährlich € 67,--.

Gesamtflächen   Das Gesamtausmaß des der LLA Imst zur Verfügung stehenden
                Grund und Bodens, Eigentum und obligatorische Rechtsverhält-
                nisse zusammengefasst, hat sich von ca. 53,2 ha im Jahr 1996 auf
                ca. 45,6 ha im Jahr 2006 reduziert.

Breitenwang     Das zur HHS Breitenwang zählende Liegenschaftsvermögen des
                Landes im Ausmaß von ca. 6,9 ha bleibt bei diesem Vergleich
                außer Betracht, da die umfangreichen Grünflächen nicht der LLA
                Imst direkt zur Verfügung stehen - dies vor allem wegen der Entfer-
                nung zur LLA oder zum Lehrbetrieb. Die die Schule umgebenden
                Flächen im Ausmaß von gesamt ca. 2 ha werden zum Großteil vom
                Hausmeister der Schule gepflegt, 3.834 m² hievon sind um einen
                Bestandzins von jährlich € 82,-- verpachtet. Das entspricht einem
                Pachtzins von € 214,-- pro ha. Die etwas außerhalb gelegenen und
                zum ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb der Schule Breiten-
                wang gehörigen Flächen im Ausmaß von ca. 3,95 ha sind um einen
                jährlichen Zins von € 378,-- (€ 96,-- pro ha) verpachtet.

Hinweis         Der LRH weist darauf hin, dass die im Jahr 1994 abgeschlossenen
                Pachtverträge eine Wertsicherungsklausel enthalten, der Pachtzins
                jedoch seit elf Jahren nie angepasst wurde, obwohl der Ver-
                braucherpreisindex seit diesem Zeitpunkt eine mehr als 20%ige
                Steigerung aufweist. Der LRH räumt jedoch ein, dass der einge-
                hobene Pachtschilling von € 96,-- bzw. € 214,-- pro ha den derzeiti-
                gen Marktverhältnissen im Gebiet Reutte/Breitenwang entspricht.

                In den Vertragsverhältnissen im Gemeindegebiet von Imst, in denen
                die LLA Imst als Pächter auftritt, ist der Pachtzins hingegen mit
                € 207,60 bzw. € 314,70 pro ha wesentlich höher. Der marktübliche

                                     8
3. Pachtverhältnisse

                  Pachtzins für gute Ackerflächen liegt in Imst derzeit bei € 1.000,--
                  pro ha, für Grünflächen werden maximal € 50,-- - € 100,-- geboten,
                  in Steillagen fallweise nichts.

Empfehlung nach   Der LRH regt daher an, die Pachtverhältnisse in Imst neu zu ver-
Art. 69 TLO       handeln, um einen für landwirtschaftliche Flächen angemessenen,
                  vergleichbaren Pachtzins zu erzielen. Bei dieser Gelegenheit sollte
                  auch der mündliche Pachtvertrag über die 23 ha große Fläche in
                  Imst in Schriftform abgefasst werden. Falls eine entsprechende An-
                  passung nicht erreicht werden kann, empfiehlt der LRH, das Land
                  möge versuchen, diese Verträge einvernehmlich aufzulösen oder
                  sie zu kündigen.

                  Der LRH macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam,
                  dass das Landpachtgesetz BGBl. Nr. 451/1969 idgF mit seinen
                  zwingenden Vorschriften zu beachten ist.

Stellungnahme     Bei der im Rohbericht an zwei Stellen erwähnten Fläche im
der Regierung     Ausmaß ca. 23 ha., zu welcher der Landesrechnungshof empfiehlt,
                  den mündlich abgeschlossene Pachtvertrag in Schriftform abzufas-
                  sen, handelt es sich in Wirklichkeit um die in der Tabelle auf Seite 6
                  angeführte Pachtfläche im Ausmaß von ca. 2,3 ha. Der auf den
                  ersten Blick hohe Pachtzins von € 730,-- für eine Fläche von 23.193
                  m² beruht auf der Tatsache, dass es sich hierbei um eine arron-
                  dierte Fläche handelt, die aufgrund ihrer besonderen Lage bestens
                  für die Getreidesortenreinerhaltung (ehemaliger Versuchsbetrieb
                  Rinn) geeignet ist.
                  Der Pachtzins von € 61,76 für eine Fläche von 2.974 m² betrifft eine
                  bis zum Jahr 2005 intensiv genutzte Fläche für den Obstbau, die
                  nunmehr gerodet wurde und als Grünland genutzt wird. Über eine
                  Anpassung des Pachtzinses wird derzeit verhandelt.
                  Die Landesregierung wird in jenen Fällen, in denen der aktuelle
                  Pachtzins als zu hoch erscheint, jedenfalls auf deren Neuverhand-
                  lung hinwirken. Es werden auch die Vorschriften des Landpachtge-
                  setzes, BGBl. Nr. 451/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz
                  BGBl. I Nr. 124/2006, eingehalten und die Richtigkeit und Vollstän-
                  digkeit der Anmietungsliste des Landes geprüft. Der Empfehlung
                  des Landesrechnungshofes wird somit entsprochen.

Replik des LRH    Der Schreibfehler wird von 23 ha auf 2,3 ha korrigiert.

                                       9
4. Schulkomplex

                4. Schulkomplex

                Der Schulkomplex der LLA Imst in der Meraner Straße umfasst drei
                Schulgebäude und ein Schülerheim. In diesen Gebäuden sind je-
                weils auch Schüler der Fachschulen untergebracht. In unmittelbarer
                Nähe befinden sich die Tischler- und Schlosser-Werkstätten, die
                Gärtnerei mit den Glashäusern und dem leer stehenden desolaten
                Kösslerhaus, das Imkereigebäude, das so genannte „Betriebsge-
                bäude“ und die Reitervilla.

                4.1 Wärmebezug

Bio-Fernwärme   Seit Februar 2006 werden - mit Ausnahme des Schülerheimes und
                des Gärtnereibetriebes - sämtliche Gebäude im Schulkomplex der
                LLA Imst durch das neue Fernheizwerk der Bio Energie Tirol Bio-
                wärme Imst GmbH mit Heizwärme und Wärmeenergie zur
                Gebrauchswasser-Herstellung versorgt. Der Anschluss an das
                Biomasse-Heizwerk wurde seitens der Abteilung Hochbau in tech-
                nischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft. Eine Abgabe der
                Wärmelieferung wurde befürwortet, da sich das bestehende Heiz-
                system auf drei verschiedene Heizzentralen verteilte und die durch-
                schnittliche Lebensdauer der Heizkessel ihrem Ende zuging. Für
                den Umbau der Heizungsanlagen wurde im Voranschlag des
                Jahres 2005 unter VAP 1-221423-0636-003 ein Betrag von
                € 200.000,-- budgetiert, im Jahr 2006 sind weitere € 20.000,-- vor-
                gesehen.

                Die Belieferung durch die Bio Energie erfolgt zu Großabnehmer-
                preisen. Als einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss leistete das
                Land einen Anschluss-Kostenbeitrag in Höhe von € 70.000,-- zu-
                züglich 20 % USt. Eine Kündigung ist laut Vertrag erst nach Ablauf
                von 15 Jahren ab Vertragsschluss (12.8.2004) und unter Einhaltung
                einer sechsmonatigen Kündigungsfrist, „sohin zum 31.12.2021“,
                möglich. Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der gegenständliche
                Wärmelieferungsvertrag um jeweils weitere drei Jahre.

                Bei den im Vertrag angeführten Kündigungsbestimmungen errech-
                net sich eine Mindestbindung an den Wärmebezug durch das Fern-
                heizwerk bis 31.12.2020, was mit dem angeführten frühestmög-
                lichen Vertragsauflösungszeitpunkt 31.12.2021 nicht in Einklang zu
                bringen ist.

                                   10
4. Schulkomplex

Empfehlung nach        Der LRH empfiehlt die einvernehmliche Richtigstellung des Datums
Art. 69 TLO            im Vertrag, um eventuelle Konflikte für die Zukunft auszuräumen,
                       zumal das Land Tirol bei Versäumung der Kündigungsfrist weitere
                       drei Jahre an den Vertrag gebunden bliebe.

Stellungnahme          Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine einvernehmliche
der Regierung          Richtigstellung des Datums über die Mindestbindung im Vertrag mit
                       dem Fernheizwerk herzustellen, wird von den Abteilungen Land-
                       wirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei, Justiziariat und
                       Hochbau aufgegriffen und nach Möglichkeit umgesetzt.

                       4.2 Bildungs- und Entwicklungskonzept

                       Das im Jahr 2002 von der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwe-
                       sen entwickelte Bildungs- und Entwicklungskonzept für die mittleren
                       landwirtschaftlichen Schulen in Tirol trägt den regionalen Beson-
                       derheiten der alpinen Landwirtschaft mit ihren eingeschränkten
                       Produktionsmöglichkeiten Rechnung. An die Stelle der (begrenzten)
                       Produktionssteigerung in der Landwirtschaft als Basis für den wirt-
                       schaftlichen Erfolg treten Qualitätssteigerung, ein höherer Grad von
                       Veredelung und Verarbeitung von Produkten, deren verbesserte
                       Vermarktung sowie unternehmerisches Handeln, das auch die
                       Bedeutung von Fremdenverkehr und Tourismus einbezieht.

                       Kooperative Ausbildungsformen wie Kombinationen von Landwirt-
                       schaft und Gewerbe, Landwirtschaft und Handwerk oder Landwirt-
                       schaft und Tourismus führen zu einer Erweiterung des landwirt-
                       schaftlichen Betriebsbegriffes und zum Entstehen neuer Berufsbil-
                       der. Letztlich sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten, auch im Zu-
                       oder Nebenerwerb, den bäuerlichen Stand mit seiner Bedeutung für
                       die Kultur- und Erholungslandschaft Tirols sichern.

Grundsäulen des        Eine Grundsäule des Konzeptes ist die Weiterentwicklung der
Konzeptes              landwirtschaftlichen Fachschulen zu land- und hauswirtschaftlichen
                       Bildungs- und Beratungszentren. Eine weitere Grundsäule stellt die
                       „vielseitige berufspraktische Ausbildung“ mit dem Erfordernis ent-
                       sprechender und entsprechend ausgestatteter Praxisstätten dar.

Konzept für LLA Imst   Nähere Ausgestaltungen und Lösungsvorschläge zur Verwirkli-
                       chung der neu formulierten Ziele für die LLA Imst finden sich im
                       Konzept für die LLA Imst vom 20.6.2005, das eine Gesamtlösung für

                                          11
4. Schulkomplex

                  alle darin aufgezeigten Probleme anbietet. Als konkrete Maßnah-
                  men werden angeführt:

                  •   Neubau der Lehrwerkstätten für Metall, Holz und Landtechnik
                      am Areal der Gärtnerei;
                  •   Umbau des bestehenden Werkstättengebäudes für die Obst-
                      verarbeitung (bisher im Hauptgebäude);
                  •   Funktionsadaptierung der freiwerdenden Räumlichkeiten im
                      Hauptgebäude für Internat und Seminarraum;
                  •   Haushaltungsschule: Funktionsadaptierung von Keller und Gar-
                      ten für das Projekt Natur-Kultur-Gesundheit unter Berücksichti-
                      gung von Seminarraum und Freizeitgestaltung.

Bauvorhaben       Das Land beauftragte einen Architekten, die baurechtlichen, bau-
                  technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen sowie die Erfor-
                  dernisse für die vorgeschlagenen Maßnahmen zu untersuchen. Die
                  Ergebnisse dieser Prüfung sind in der Machbarkeitsstudie des be-
                  auftragten Architekten vom 8.6.2005 festgehalten. Das Konzept
                  wird in zwei Schritten umgesetzt.

Lehrwerkstätten   Für den vordringlichsten Bereich, Neubau der Lehrwerkstätten für
                  Holz, Metall und Landtechnik, erfolgte in Bezug auf Größe, Stand-
                  ort, Ausstattung und Einrichtung eine detaillierte Schätzung der
                  Kosten. Diese wurden mit insgesamt € 2.550.000,-- inkl. 20 % USt.
                  und einer 15%igen Kostentoleranz beziffert und stellen die Basis für
                  den diesbezüglichen Grundsatzbeschluss der Tiroler Landesre-
                  gierung gemäß Hochbaurichtlinie des Landes vom 5.7.2005 dar.
                  Die erforderlichen Ausgaben wurden unter VAP 1-862123-0636-010
                  im Voranschlag des Wirtschaftsplanes für den Lehrbetrieb (!) der
                  LLA Imst im Jahr 2005 mit € 30.000,-- und im Jahr 2006 mit
                  € 1.800.000,-- budgetiert. Die Ausfinanzierung dieses (Teil-)Pro-
                  jektes soll im Jahr 2007 mit € 750.000,-- stattfinden. Baubeginn ist
                  für Juni 2006 vorgesehen, Fertigstellung bis Sommer 2007. Das
                  Gesamtkonzept wurde ebenfalls bereits genehmigt.

                  Hinsichtlich der in einem zweiten Schritt zu realisierenden Umbau-
                  und Funktionsadaptierungen der bestehenden Gebäude wurde vor-
                  erst nur die grundsätzliche Machbarkeit untersucht und eine Grob-
                  kostenschätzung vorgenommen, die Kosten in Höhe von
                  ca. 1,6 Mio. € ergab. Für die Obstverwertung schätzte man letztlich
                  ca. € 800.000,--, für die Umfunktionierung des Altbestandes
                  ca. € 900.000,--. Für die gewünschten Adaptierungen des Kellers
                  der HHS in eine Sauna, einen Ruhe- und Fitnessraum sowie einen

                                     12
4. Schulkomplex

                            Übungs-Seminarraum und weitere Sanitärräume liegen Ausfüh-
                            rungspläne der HTL Imst aus dem Jahr 2004 vor, die diese im
                            Rahmen eines Schulprojektes kostenlos zur Verfügung stellte. Mit
                            diesen Maßnahmen soll das für die Fachrichtung Hauswirtschaft
                            entworfene Schulentwicklungskonzept Natur-Kultur-Gesundheit ver-
                            wirklicht werden. Die zeitliche Realisierung soll bis spätestens 2010
                            erfolgen.

Gesamtkosten                Die geschätzten Gesamtkosten für die Modernisierung der LLA Imst
                            in der vorbeschriebenen Form belaufen sich auf ca. 4,3 Mio €.
                            Diese Summe beinhaltet die Kosten für Einrichtung, Geräte, Werk-
                            zeuge und USt.

                            Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Maß-
                            nahmen unter Angabe der jeweiligen Kostenansätze und eine Dar-
                            stellung des Raumzuwachses durch die geplanten (Funktions-)
                            Erweiterungen:

Baumaßnahmen zur Modernisierung der LLA:

                          geplante        Verwendungs-          Kosten          Erweiterung
 Bestand
                         Maßnahmen         zweck neu             in €       BGF in m²   BRI in m³
 Gärtnerei*              Neubau          Lehrwerkstätten       2.547.740       1.639         6.144
                                         Holz, Metall und
                                         Landtechnik
 Werkstättengebäude      Umbau           Obstverarbeitung        764.405         924         3.027

 Hauswirtschaftsschule   Funktions-      Übungsbereich für       364.308         284           993
                         adaptierung     Pflegeberufe,
                                         Gesundheit und
                                         Tourismus
                                         Freizeitbereich:
                                         Saunalandschaft
                                         Fitnessraum
 Schulgebäude            Funktions-      Seminarraum             491.136         471         1.629
 Obstverarbeitung        adaptierung     Freizeitbereich:
                                         Sanitär-, Fitness-,
                                         Aufenthaltsraum
 gesamt                                                        4.167.589       3.318       11.793

 * Der Gärtnereibetrieb wird aufgelassen, der landwirtschaftliche Gartenbau erfolgt in Zukunft in
   Form einer Lehrwerkstätte und in einem für die schulischen Zwecke stark reduzierten Ausmaß

Hinweis                     Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, ist die Einrichtung eines Fit-
                            nessraumes sowohl im Hauptgebäude als auch in der Hauswirt-
                            schaftsschule geplant. Der LRH ist der Ansicht, dass ein Fitness-
                            raum für die Freizeitgestaltung der Schüler ausreichend ist, zumal
                            weitere Ertüchtigungsmöglichkeiten im Turnsaal und im Freien
                            gegeben sind. Unabhängig von diesen wirtschaftlichen Überlegun-
                            gen könnte durch die Schaffung einer für Burschen und Mädchen

                                                  13
4. Schulkomplex

                 gemeinsamen Sport-Einrichtung ein Ort der Begegnung entstehen.
                 Auf diesem Weg könnte die Idee der Koedukation Eingang finden,
                 die seit 1975 in den öffentlichen Schulen gesetzlich verankert ist,
                 aber aufgrund der fachspezifischen Ausrichtung der beiden Schulen
                 in der LLA Imst praktisch nicht existiert.

                 Der LRH erkennt die Notwendigkeit der ständigen Anpassung der
                 Schulen an die fortschreitende Entwicklung und begrüßt die Auf-
                 nahme neuer Lerninhalte, welche die Schüler mit Berufen im stark
                 wachsenden Gesundheits- und Wellnessbereich bekannt machen.
                 Allerdings bezweifelt der LRH die Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und
                 vor allem die Wirtschaftlichkeit des Baues einer kompletten Sauna-
                 landschaft mit Ruhe- und Fitnessraum, nicht zuletzt im Hinblick auf
                 die fortlaufenden beträchtlichen Betriebskosten.

Anregung         Der LRH regt an, vor einer endgültigen Entscheidung über diese
                 Investition im Gebäude der Haushaltungsschule eine entspre-
                 chende Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen.

Stellungnahme    Hinsichtlich der vom Landesrechnungshof angeregten Erstellung
der Regierung    einer Kosten-Nutzen-Analyse für den geplanten Saunaraum darf
                 auf die Äußerung der Landesregierung zu Punkt 4, Konzept für die
                 LLA Imst, Empfehlung nach Art. 69 TLO, des Rohberichts über die
                 "Landwirtschaftliche Lehranstalt Imst - Schule und Betrieb" verwie-
                 sen werden.

                 4.3 Schulgebäude und Imkereigebäude

                 Im Sinne des Konzeptes, die landwirtschaftlichen Fachschulen zu
                 Bildungs- und Beratungszentren weiter zu entwickeln, sollen Ein-
                 richtungen und Lehrende dieser Schule verstärkt für Kurse, Semi-
                 nare, Fortbildungsveranstaltungen und Ausbildungslehrgänge zur
                 Verfügung stehen. Zum Teil erfolgt die Organisation dieser Ange-
                 bote durch die Schule selbst, wie die Organisation von Imker- oder
                 Webkursen, zum Teil werden lediglich Räumlichkeiten samt Infra-
                 struktur für außerschulische Veranstaltungen an verschiedene Bil-
                 dungseinrichtungen vergeben.

Richtlinie für   Die Richtlinie der Landesregierung vom 16.4.2003 regelt mit Wirk-
Kostenersätze    samkeit 1.9.2003 und einheitlich für alle landwirtschaftlichen Lehr-
                 anstalten und Haushaltungsschulen die Kostenersätze, die dem

                                    14
4. Schulkomplex

                          Land Tirol für die Mitverwendung von Gebäuden, Räumen und an-
                          deren Liegenschaften zu schulfremden Zwecken zu vergüten sind.

                          Die im Folgenden angeführten Kostensätze sind Mindestsätze, von
                          denen nur in Ausnahmefällen und nur für landwirtschaftliche Ein-
                          richtungen mit einem Bezug zur Schule und für eigene Mitarbeiter
                          abgewichen werden darf. Anfallende Betriebskosten wie Reinigung,
                          Strom, Heizung und sonstige Aufwendungen sind jedenfalls zu ver-
                          rechnen. Ausdrücklich ist in dieser Richtlinie festgehalten, dass eine
                          kostenlose Verwendung zu unterbinden ist. Je nach Räumlichkeit
                          sind folgende (Mindest-)Sätze zu verwenden:

Mindestsätze für die Mitverwendung zu schulfremden Zwecken

                                                                                Kostenersatz
      Raum               Ausstattung/Zweck                      Dauer
                                                                                    in €
 Seminarraum        Overhead, Flipchart, Beamer         ganztägig                    46
                                                        halbtägig oder abends        23
 Mehrzwecksaal      Speisesaal oder Turnsaal für        ganztags                    152
                    Veranstaltungen                     halbtags oder abends         76
 EDV-Raum           EDV-Geräte                          pro Gerät und Stunde          2
 andere Räumlich-   technische Einrichtungen            pro Stunde (UE)              11
 keiten             und Gerätschaften

                          Der Kostenersatz von € 11,-- pro Stunde Unterrichtseinheit ist für
                          Fleisch- und Milchverarbeitungsräume, Werkstätten, Schulküchen
                          und sonstige Räumlichkeiten, die überwiegend mit der Benützung
                          von technischen Einrichtungen und Gerätschaften verbunden sind,
                          anzuwenden.

außerschulische           Laut Aufzeichnungen im Sekretariat der LLA Imst fanden im Zeit-
Veranstaltungen           raum 2003 - 2005 in diversen Räumlichkeiten der LLA insgesamt
                          120 außerschulische Veranstaltungen statt. Es wurden 1.897
                          Teilnehmer gezählt. Diese Zahl ist jedoch nicht vollständig, da in
                          17 Fällen die Teilnehmer nicht aufgenommen wurden. Im Konzept
                          der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen vom 20.6.2005 wird
                          hingegen angeführt, dass allein im Jahr 2004 mehr als 2.000 Perso-
                          nen solche Veranstaltungen besuchten und jährlich 130 Kurse,
                          Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an der LLA Imst
                          abgehalten werden.

                                                   15
4. Schulkomplex

mangelhafte      Genaue Zahlen sind nicht vorhanden, da unterschiedliche Personen
Aufzeichnungen   in der LLA Imst Räumlichkeiten für die diversen Kurse und Veran-
                 staltungen zur Verfügung stellen und keine lückenlose zentrale Auf-
                 zeichnung darüber geführt wird. So wird beispielsweise die Nutzung
                 von schuleigenen Räumlichkeiten an Außenstehende durch das
                 Sekretariat, die Direktion, die Leiterin der Haushaltungsschule, ver-
                 schiedene Fachlehrer oder den „Leiter“ der Imkerei vermittelt.
                 Meistens erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung des Sekre-
                 tariats, wo die Veranstaltungen in einem Standkalender festgehalten
                 werden, vor allem, wenn eine Verständigung des benötigten Perso-
                 nals wie Hausmeister, Küchenpersonal, Erzieher und Lehrer vorzu-
                 nehmen ist.

                 Bei manchen Veranstaltungen wird jedoch der Hausmeister nicht
                 bemüht und der Schlüssel zu den gemieteten Räumlichkeiten auf-
                 gelegt. Von diversen Nutzungen durch Fachlehrer, wie z.B. die Nut-
                 zung des Forstraumes im Rahmen eines Kurses der Waldwirt-
                 schaftslehrer, erfährt das Sekretariat oft überhaupt nichts.

Kritik           Aus Sicht des LRH kann nicht akzeptiert werden, dass Schlüssel zu
                 Schulgebäuden für außerschulische Veranstalter aufgelegt werden.
                 Da immer ein Erzieher oder ein Hausmeister anwesend ist, sollten
                 diese Personen die entsprechenden Räumlichkeiten öffnen.

Einnahmen        Für Imker- und Webkurse wurden im Berichtszeitraum € 27.223,40
                 auf dem Konto Kursgebühren vereinnahmt, für weitere 32
                 Veranstaltungen wurden laut Zusammenstellung der LLA Imst
                 € 1.148,36 eingenommen, die auf dem Konto Internatsgebühren ver-
                 bucht wurden. Dieses Konto weist allerdings im genannten Zeitraum
                 Einnahmen von € 1.238,63 auf. Auch diese Differenzen könnten ihre

                                     16
4. Schulkomplex

                  Ursache in der fehlenden zentralen Aufzeichnung der Raumverga-
                  ben haben.

Empfehlung nach   Der LRH empfiehlt, alle Einnahmen für die Benützung und Vermie-
Art. 69 TLO       tung der schulischen Einrichtungen für außerschulische Zwecke auf
                  einem eigenen Konto zu verbuchen und die Bebuchung des Kontos
                  Internatsgebühren ausschließlich für die Heimkostenersätze vorzu-
                  nehmen.

Stellungnahme     Der Empfehlung des Landesrechnungshofes, die Einnahmen aus
der Regierung     der Benützung und Vermietung der schulischen Einrichtungen für
                  außerschulische Zwecke auf einem eigenen Konto zu verbuchen,
                  wird gefolgt.

Kostenersätze     Die Kostenersätze werden nach entsprechender Meldung durch das
                  Sekretariat vom Buchführungspersonal verrechnet und vorgeschrie-
                  ben. Die Direktion entscheidet, welche Sätze anzuwenden sind. Der
                  LRH hat bei seiner Überprüfung festgestellt, dass in ca. einem Drittel
                  der Fälle der Mindestsatz vorgeschrieben wurde, in einem weiteren
                  Drittel 50 % des Mindestsatzes, beim restlichen Drittel wurden
                  durchschnittlich 27 % vorgeschrieben. Diese Nachlässe, welche in
                  Summe ca. € 1.500,-- und somit fast 57 % der Mindestsätze ausma-
                  chen, wurden mit Ausnahme der Hauptschule Unterstadt aus-
                  schließlich landwirtschaftlichen Einrichtungen im weiteren Sinn, wie
                  z.B. dem LFI, der Landwirtschaftskammer, der Bezirksforstinspek-
                  tion, aber auch den Jungbauern und den Ortsbäuerinnen gewährt.

Mindestsatz       In keinem einzigen Fall wurde mehr als der Mindestsatz verrechnet.
                  Die laut Regierungsbeschluss nicht gewünschte kostenlose Benüt-
                  zung fand nur durch das Amt der Landesregierung zur Abhaltung
                  von Lehrerfortbildungen und durch den Absolventenverein statt.

                  Laut Aufzeichnungen der LLA Imst veranstaltete der Absolventen-
                  verein im Zeitraum 2003 - 2005 in verschiedenen Räumlichkeiten
                  insgesamt 31 Kurse mit 672 Teilnehmern. In diesen Fällen wurden
                  nicht einmal Betriebskosten in Rechnung gestellt. Unter Zugrunde-
                  legung des Mindestsatzes ist diese Leistung der LLA Imst mit ca.
                  € 1.700,-- zu beziffern. Diese Vorgangsweise ist nicht richtlinienkon-
                  form. Der LRH sieht dies allerdings insofern weniger kritisch, als der
                  Absolventenverein immer wieder als Förderer der Schule und der
                  Schüler auftritt und in den Jahren 2003 - 2005 insgesamt ca.
                  € 10.000,--, für Fitnessgeräte, Einrichtungsgegenstände, Krippenfi-
                  guren, einen Eiswürfelautomat, Schlagzeug, Stereoanlage, Fernseh-

                                       17
4. Schulkomplex

                  gerät, etc. zur Verfügung gestellt hat.

Hinweis           Bei dieser Gelegenheit weist der LRH darauf hin, dass diese Spen-
                  den weder in die Buchhaltung noch in das Inventarverzeichnis auf-
                  genommen wurden. Dies ist nachzuholen.

Kritik            Der LRH hat festgestellt, dass die Abweichungen von den Mindest-
                  kostenersätzen entgegen der Richtlinie nicht schriftlich festgehalten
                  und begründet wurden. Auch erfolgte keine diesbezügliche
                  Verständigung des Schulerhalters. Der LRH ist überdies der Ansicht,
                  dass die LLA Imst bei den gewährten Nachlässen zu großzügig
                  agierte und die 50 %-Grenze häufig unterschritt: Sie ging ohnehin
                  von den Mindestsätzen aus und verrechnete weder Betriebskosten
                  noch Verwaltungsaufwand. Überdies ist seit der letzten Anpassung
                  im Jahr 2003 eine Wertsteigerung von mehr als 4 % eingetreten.

Stellungnahme     Der Hinweis und die Kritikpunkte des Landesrechnungshofes wer-
der Regierung     den geprüft und nach Möglichkeit die entsprechenden Maßnahmen
                  veranlasst.

Empfehlung nach   Abschließend zu diesem Kapitel empfiehlt der LRH, die Organisation
Art. 69 TLO       des Kurs- und Veranstaltungswesens inklusive der „Vergabe“ der
                  schulischen Räume und Einrichtungen bei einer Person zu konzen-
                  trieren und die wesentlichen Informationen automationsunterstützt
                  aufzuzeichnen.

                  Auf diese Weise könnten die aufgetretenen Unzulänglichkeiten in
                  Zukunft vermieden werden, komplettes Zahlenmaterial aktuell und
                  griffbereit abrufbar sein und die jährliche Verständigung des Schul-
                  erhalters über die Abweichungen von den Mindestkostenersätzen
                  auf Knopfdruck erledigt werden. Im Hinblick auf die im Bildungskon-
                  zept vorgesehene Forcierung der außerschulischen Veranstaltungen
                  und die damit zusammenhängenden Investitionen erfahren diese
                  Aufzeichnungen eine umso größere Bedeutung.

Stellungnahme     Mit der Organisation und der "Vergabe" der Räumlichkeiten ist
der Regierung     bereits ein Mitarbeiter im Sekretariat der Landwirtschaftliche Lehr-
                  anstalt Imst betraut. Er ist angewiesen, in Zweifelsfällen Rückspra-
                  che mit der Direktion zu halten und die relevanten Daten automa-
                  tionsunterstützt zu verarbeiten. Die diesbezügliche Empfehlung ist
                  somit umgesetzt.

                                       18
4. Schulkomplex

                    4.4 Landesschülerheim

                    Das Landesschülerheim wurde von der Tiroler gemeinnützigen
                    Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (TIGEWOSI) auf
                    Grund eines Baurechtsvertrages aus dem Jahr 1971 auf dem im
                    Eigentum des Landes stehenden Schulareal errichtet. Es sollte ur-
                    sprünglich ein Internat für die Handelsschule Imst sein. Das
                    Baurecht wurde auf die Dauer von 55 Jahren eingeräumt. Das im
                    Baurechtseigentum stehende Gebäude der TIGEWOSI soll im Jahr
                    2026 ohne Entschädigungsansprüche in das Eigentum des Landes
                    übergehen. Gemäß Vertrag hat die TIGEWOSI das Gebäude gegen
                    Brandschaden versichern zu lassen und während der Dauer des
                    Baurechtes alle öffentlich-rechtlichen Abgaben zu tragen, die den
                    Grundeigentümer treffen. Der jährliche Bestandzins von
                    ATS 1.000,-- bzw. € 72,67 wurde an den Verbraucherpreisindex
                    gebunden. Er würde derzeit unter Berücksichtigung der Wert-
                    sicherung über € 400,-- ausmachen.

                    Mit der Zunahme an Schülern in der LLA Imst vor ca. zehn Jahren
                    kam es zu einer „Auslagerung“ von Schülern der LLA Imst in das
                    Schülerheim. Das zweite und dritte Stockwerk sind für landwirt-
                    schaftliche Schüler des zweiten Jahrganges reserviert. Die übrigen
                    Zimmer werden an Schüler der HTL, HAK und HASCH vergeben.

Heimkostenbeitrag   Die Schüler der LLA Imst bezahlen den von der Landesregierung
                    jährlich festgesetzten Heimkostenbeitrag in Höhe von derzeit
                    € 260,--. Die anstaltsfremden Schüler bezahlen für die Unterbrin-
                    gung monatlich € 310,--. Dieser Betrag wurde im Regierungsbe-
                    schluss vom 11.3.2003 festgelegt.

                    Der Grund für die unterschiedlichen Vorschreibungen liegt in der
                    Vorhaltepflicht des Landes für die Schüler der LLA Imst. Das Land ist
                    nicht verpflichtet, (Bundes)Schülern einen Heimplatz zur Verfügung
                    zu stellen. Deshalb wird versucht, in diesen Fällen einen höheren
                    Deckungsgrad zu erzielen. Nach den Berechnungen der Abteilung
                    Landwirtschaftliches Schulwesen betrug dieser zum Zeitpunkt des
                    Regierungsantrages ca. 60 %. Die restlichen 40 % stellen praktisch
                    eine Subventionierung des Bundes dar. Außenstände an Heim-
                    kostenbeiträgen werden vom Direktor des Schülerheimes eingefor-
                    dert, die sonstige Verwaltung erfolgt jedoch durch die LLA Imst.

Kritik              Der LRH stellte fest, dass die TIGEWOSI weder, wie vereinbart,
                    einen Baurechtszins bezahlt noch die öffentlich-rechtlichen Abga-

                                        19
4. Schulkomplex

                  ben. Auch die Feuerversicherung und sämtliche Heizungs- und
                  Betriebskosten werden von der LLA Imst getragen, die auch die
                  Heimkostenbeiträge vereinnahmt. Zusammengefasst kann gesagt
                  werden, dass bei der Verwaltung und Gebarung so vorgegangen
                  wird, als ob das Land auch Eigentümer des Gebäudes wäre und
                  kein Baurecht zu Gunsten der TIGEWOSI bestünde. Dem seit dem
                  Jahr 1990 im Amt stehenden Leiter des Schülerheimes war bis dato
                  die Tatsache nicht bekannt, dass ein Baurecht mit Baurechts-
                  eigentum der TIGEWOSI am Gebäude besteht.

Empfehlung nach   Der LRH empfiehlt, den bestehenden Vertrag und die tatsächlichen
Art. 69 TLO       Gegebenheiten in Einklang zu bringen, sei es durch vertragskon-
                  formes Verhalten oder durch eine Änderung des Vertrages.

Stellungnahme     Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, den bestehenden Ver-
der Regierung     trag mit der TIGEWOSI an die tatsächlichen Gegebenheiten anzu-
                  passen, wird von den Abteilungen Landwirtschaftliches Schulwesen,
                  Jagd und Fischerei und Justiziariat aufgegriffen.

                  4.5 Galerie

                  Neben dem LSH befindet sich ein kleines Gebäude mit einer Nutz-
                  fläche von 35 m² und zwei Räumen, die seit Jahren nicht genutzt
                  werden. Im Berichtszeitraum fand ein einziges Mal eine Ausstellung
                  von Erzeugnissen der schuleigenen Weberei statt. Vom 25.11. –
                  4.12.2005 wurden die Räumlichkeiten an einen Imster Künstler um
                  € 40,-- vermietet. Dieser Betrag deckte die angefallenen Heizkosten.
                  In der Verkehrswertschätzung des Landes vom April 2002 wurde die
                  Galerie als Gebäude mit einer anmutigen architektonischen Form
                  beschrieben, für das auf Grund des besonderen Reizes, der exponierten
                  Lage und der Besonderheit des Ambientes eine erhöhte Miete von
                  monatlich € 715,-- zu erwarten sei.

Kritik            Der LRH konnte keine Bemühungen seitens der LLA Imst oder des
                  Landes erkennen, das Gebäude wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.

                                      20
4. Schulkomplex

                4.6 Kösslerhaus

                Die 1.594 m² große Liegenschaft samt dem desolaten Kösslerhaus
                mit einer Grundfläche von 86 m² grenzt unmittelbar an das Gärt-
                nereigelände der LLA Imst an. Es wurde 1985 zur Erweiterung der
                Gartenbaufläche und zur Schaffung von Personalunterkünften an-
                gekauft. Tatsache ist, dass das Haus bis zum heutigen Tag aus-
                schließlich als Lagerraum für Ernteprodukte und Abstellraum für
                Werkzeuge diente. Es gab immer wieder Bestrebungen seitens der
                Abteilung Justiziariat, das Kösslerhaus einer Verwendung zuzufüh-
                ren oder zu verkaufen. Die in den Jahren 1993 und 1998 an die
                Direktion der LLA Imst herangetragenen Initiativen wurden mit dem
                Ersuchen beantwortet, eine Veräußerung hintanzustellen.

                Zuletzt stellte sich die Frage des Abbruchs des Gebäudes, als der
                Anschluss an das öffentliche Kanalnetz bevorstand. Die LLA Imst
                riet vom Abriss des Gebäudes mit dem Argument ab, dass dem
                finanziellen Aufwand hiefür (nur) einmalige Kosten in Höhe von
                € 2.500,-- gegenüber stehen würden. Das Land bezahlte schließlich
                die Kanalanschlussgebühr in Höhe von € 1.451,52 und bezahlt
                fortan die jährliche Mindestverbrauchsgebühr von ca. € 50,--.

Kritik          Allen Verantwortlichen ist und war klar, dass eine Sanierung des
                Kösslerhauses wirtschaftlich nicht vertretbar ist und das Gebäude
                abzureißen ist. Dies wurde auch in zwei unabhängigen Schätzgut-
                achten aus dem Jahr 2002 festgehalten. Da der Abbruch des Köss-
                lerhauses in Zukunft unvermeidbar ist, hätte der Abbruch aus wirt-
                schaftlichen Erwägungen noch vor dem Anschluss an das öffent-
                liche Kanalnetz erfolgen sollen.

Stellungnahme   Das Kösslerhaus ist bereits Mitte Juli 2006 im Zuge der Abbruchar-
der Regierung   beiten der desolaten Glashäuser der Gärtnerei als Vorarbeit für den
                Neubau des Werkstättengebäudes im Sinn einer Baureifmachung
                des Grundstückes abgerissen worden. Es ist davon auszugehen,
                dass die bereits bezahlte Kanalanschlussgebühr nicht verloren
                gegangen ist, sondern auf den Neubau angerechnet wird.

                                    21
5. Vermietungen

                5. Vermietungen

                Wie aus der Tabelle Liegenschaften im Eigentum des Landes zu erse-
                hen ist, gibt es im Umkreis der Lehranstalt mehrere Gebäude, aus
                denen das Land Mieteinnahmen im weiteren Sinne erzielt, die der
                LLA Imst zu Gute kommen. Zum Teil handelt es sich dabei um Ein-
                nahmen aus der Vermietung an Außenstehende, zum Teil um Ver-
                gütungen für die Benützung von Wohnungen durch Bedienstete der
                Lehranstalt.

Mieteinnahmen   Aus der Vermietung von Geschäfts- und Büroeinheiten im so
                genannten Betriebsgebäude in der Meraner Straße 2 gingen im Zeit-
                raum 2003 - 2005 € 61.600,-- auf dem Konto der LLA Imst ein; aus
                der Vermietung des Hauses Meraner Straße 8 an die Tiroler Imker-
                genossenschaft € 5.800,--. Auf Grund der Vermietung von Räumen
                zu Wohnzwecken in der Reitervilla, im Weberhaus und im Gutshof
                nahm die LLA Imst € 35.100,-- ein.

                5.1 Betriebsgebäude

Sachwert        Im Zuge der Schätzung des Verkehrswertes sämtlicher Liegen-
                schaften des Landes im Jahr 2002 wurde auch der Verkehrswert
                des Betriebsgebäudes geschätzt. Der Sachwert des Gebäudes
                wurde mit 1,3 Mio. € ermittelt, der Bodenwert mit € 340,--/m². Auf
                Grund der gegebenen Gebäudegrundfläche von ca. 350 m² und
                unter Berücksichtigung eines 15 %igen Bebauungsabschlages er-
                rechnet sich der Bodenwert des Gebäudes mit ca. € 100.000,--, was
                einen Sachwert von Grund und Boden zusammen in Höhe von ca.
                1,4 Mio. € ergibt. Im Falle eines Verkaufes müssten zusätzliche Ver-
                kehrsflächen mitverkauft werden.

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5. Vermietungen

Ertragswert        Der Ertragswert des Gebäudes wurde mit € 491.000,-- beziffert. Der
                   Berechnung wurde ein Jahresreinertrag von € 30.311,90 zu Grunde
                   gelegt. Dieser basiert auf den damaligen tatsächlichen Mieteinnah-
                   men von monatlich € 978,93 (jährlich € 11.747,16) sowie angenom-
                   menen Mieteinnahmen für die freistehenden Objekte in den zwei
                   oberen Stockwerken des vierstöckigen Gebäudes.

                   Der LRH hat festgestellt, dass der Ertragswert des Gebäudes höher
                   ist als in der Schätzung ausgewiesen. Bei der Berechnung der tat-
                   sächlichen Mieteinnahmen wurde nämlich versehentlich der
                   Monatsmietzins anstelle des Jahresmietzinses in Ansatz gebracht.
                   Der Ertragswert des Betriebsgebäudes ist daher auf € 662.000,-- zu
                   korrigieren, der zugrunde liegende Jahresreinertrag auf € 40.864,87.

Mietverhältnisse   Der Keller, das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß sind an die
                   „UNSER       LAGERHAUS         “WARENHANDELS-GESELLSCHAFT
                   m.b.H., die TUI Reisecenter GmbH und an die Bezirkslandwirt-
                   schaftskammer vermietet. Die jährlichen Mieterträge aus diesen
                   Mietverhältnissen belaufen sich auf derzeit € 15.803,64 (monatlich
                   € 1.316,97). Das sind nur rd. 39 % des geschätzten möglichen Rein-
                   ertrages.

                   Das Blumengeschäft der Lehranstalt befindet sich ebenfalls im
                   Betriebsgebäude. Für die Benützung des Geschäftslokales mit vier
                   Arbeitsräumen im Erdgeschoß und weiteren Räumlichkeiten im
                   Keller wird kein Mietzins bezahlt. Es erfolgt auch keine buchhalteri-
                   sche Umbuchung auf die Konten des Gartenbaubetriebes, zu denen
                   das Blumengeschäft zählt.

                   5.1.1 „UNSER LAGERHAUS“ WARENHANDELS-GES.m.b.H.

                   Das Mietverhältnis mit der „UNSER LAGERHAUS“ WARENHAN-
                   DELS-GESELLSCHAFT m.b.H. (im Folgenden kurz: Warenhandels-
                   GesmbH), geht bis auf das Jahr 1958 zurück. Die landwirtschaftliche
                   Genossenschaft für den Bezirk Imst hat Büro-, Verkaufs- und Lager-
                   räume im Ausmaß von 319,6 m² um € 105,31 inkl. Heiz- und
                   Betriebskosten und ohne Abschluss eines schriftlichen Mietvertra-
                   ges gemietet. Zwischenzeitlich erfolgte ein zweimaliger Mieterwech-
                   sel: Im Jahr 1984 kam es zur Vereinigung zwischen der Landwirt-
                   schaftlichen Genossenschaft und dem Raiffeisenwarenverband
                   Tirol. Dieser ließ die Büroräumlichkeiten im ersten Obergeschoß auf,
                   wodurch sich die vermietete Fläche auf 219 m² verringerte. Der seit

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5. Vermietungen

                  1958 unveränderte Betrag von € 105,31 wird seit November 2001
                  durch die Warenhandels-GesmbH bezahlt. Sämtliche Bemühungen
                  seitens des Landes, eine einvernehmliche Anhebung des Mietzinses
                  zu erreichen, scheiterten am Widerstand des Vertragspartners.

Mietzins          Nach Ansicht des LRH handelt es sich bei der von der Warenhan-
                  dels-GesmbH bezahlten monatlichen Vergütung um keinen Pau-
                  schalmietzins. Die Vertragsparteien hatten nämlich zu Beginn des
                  Mietverhältnisses vor nahezu 50 Jahren eine Aufteilung der verein-
                  barten monatlichen Zahlung von € 105,31 vorgenommen: € 60,38
                  (57,33 %) waren der Grundvergütung gewidmet, € 10,55 (10 %) den
                  Betriebskosten und € 33,48 (31,8 %) den Heizkosten.

Betriebs- und     Die Heizungs- und Betriebskosten für die Warenhandels-GesmbH
Heizkosten        belaufen sich jährlich auf ca. € 3.000,-- brutto. Dem gegenüber
                  stehen die jährlichen Zahlungen dieses Mieters in Höhe von
                  ca. € 1.500,--. Ohne eine detaillierte Berechnung anstellen zu müs-
                  sen, ist ersichtlich, dass das Land Tirol aus diesem Mietverhältnis
                  nicht nur keinen Mietzins einnimmt, sondern in dieses Mietverhältnis
                  sogar noch „hineinbezahlt“, indem es einen Teil der Betriebs- und
                  Heizkosten für die Warenhandels-GesmbH trägt: Der jährliche Bei-
                  trag zu den Betriebskosten beträgt nahezu € 950,--, zu den Heiz-
                  kosten ca. € 600,-- (bezogen auf die 95 m² Geschäftsfläche).

Empfehlung nach   Der Landesrechnungshof empfiehlt, zunächst wenigstens die
Art. 69 TLO       Betriebs- und Heizkosten auf die tatsächlichen Gegebenheiten an-
                  zupassen und diese sodann innerhalb des Verjährungszeitraumes
                  für die Vergangenheit geltend zu machen. Unter dem aufgezeigten
                  Aspekt ist auch näher zu prüfen, ob eine Anhebung der Grundver-
                  gütung (des Mietzinses) möglich ist.

Stellungnahme     Als Ergebnis bereits geführter Verhandlungen wird die "Unser
der Regierung     Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H die Betriebs- und Heizkosten
                  für die Jahre 2002 bis 2005 nachzahlen. Die für die Vergangenheit
                  angefallenen Kosten wurden daher innerhalb des Verjährungszeit-
                  raums von der "Unser Lagerhaus" Warenhandels-Ges.m.b.H einge-
                  fordert. Ab 1. Juli 2006 wurde weiters ein angemessener Mietzins
                  zuzüglich Betriebs- und Heizkosten vereinbart. Die Empfehlung des
                  Landesrechnungshofes ist damit umgesetzt.

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