Paris und das Tal der Seine - mit Verhüllung des Arc de Triomphe durch Christo - Medienhaus Reisen
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Paris und das Tal der Seine mit Verhüllung des Arc de Triomphe durch Christo Fachreiseleitung: Agatha Vanderveen diplomierte Stadt- und Museumsführerin Reisetermin: 22.09. – 27.09.2021 Arc de Triomphe CC0-at-pixabay • Bequeme Bahnanreise mit dem Thalys • Komfortables Stadthotel im Zentrum von Paris • Ausführliche Besichtigungen und spannende Museumsbesuche inkl. Eintrittsgeldern • Ausflug ins Tal der Seine auf den Spuren von van Gogh und Monet
1. Tag Aachen – Paris Am Vormittag Bahnfahrt mit dem Thalys von Aachen nach Paris-Nord. Nach Ihrer Ankunft in der Mittagszeit be-grüßt Sie Ihre Reiseleitung und begleitet Sie auf einer halbtägigen Stadtrundfahrt zu den bekanntes- ten Sehenswürdigkeiten der französischen Metropole. Sie blicken auf die goldglänzende Kuppel des Invalidendoms, fahren über die Champs-Elysées und bewundern mit dem Eiffelturm das weithin sichtbare Wahr-zeichen der Stadt. Sainte-Chapelle CC0-at-pixabay Mit der Sainte-Chapelle besichtigen Sie anschließend ein weiteres Meisterwerk mittelalterlicher Baukunst. Bewundern Sie die filigrane Architektur und die schmalen und hohen Buntglasfenster der Oberkapelle mit ihren detailreichen Szenen aus der Bibel! Von der Pont du Change, der Brücke der Geldwechs- ler, bietet sich ein herrlicher Blick über die Seine auf die Conciergerie. Von hier ist es nicht weit zum Centre Georges Pompidou, dessen moderne Architektur bis Eiffelturm CC0-at-pixabay heute beeindruckt. Vorbei am Forum des Halles errei- chen Sie Saint-Eustache. Mit ihrer reichen Ausstat- Nicht nur der Louvre, das Pantheon und viele weitere tung gehört die Kirche der Markthändler und Adels- Bauwerke erzählen aus einer bewegten Geschichte. familien zu den schönsten Gotteshäusern der Stadt. Darüber hinaus besitzt Paris weltbekannte Meister- werke moderner und zeitgenössischer Architektur. Nach der Mittagspause fahren Sie mit einer Standseil- bahn hinauf auf den Montmartre. In dem beliebten Am frühen Abend erreichen Sie Ihr zentral gelegenes Stadtviertel lebten und arbeiteten in der Belle Epoque Stadthotel in der Nähe des Jardin du Luxemburg im zu Beginn des 20. Jh.s zahlreiche namhafte Künstler. Stadtteil Montparnasse Zimmerbezug für 5 Über- nachtungen. Mit einem gemeinsamen Abendessen im Hotelrestaurant klingt der Tag aus. 2. Tag Vom Mittelalter zur Belle Epoque Am Vormittag fahren Sie mit der Metro zur Île-de-la- Cité, die seit der Antike die historische Keimzelle der Stadt bildet. Bei einem Spaziergang blicken Sie auf die Kathedrale Notre-Dame, die bei einem verheerenden Brand im Jahr 2019 schwer beschädigt wurde. Gleich- zeitig löste die Katastrophe eine weltweite Welle der Solidarität aus. Weitgehend unversehrt hat die West- fassade das Feuer überstanden. Atelier im Montmartre-Museum CCBYSA Pierre André Leclerq-at-flickr Aus dieser bewegten Zeit der Pariser Bohème erzählt das kleine Montmartre-Museum. Ehemals befanden sich in den Gebäuden die Ateliers berühmter Maler. Bei Ihrem Rundgang sehen Sie auch die romantischen Renoir-Gärten, die 2012 nach Vorlagen des Künstlers neu hergerichtet wurden. Darüber hinaus bietet sich ein schöner Blick auf die Weingärten von Montmartre Westfassade Notre-Dame CC0-at-pixabay
Zum Ausklang des Tages bummeln Sie durch die schmalen Gassen von Montmartre und über den leb- haften Place du Terte. Genießen Sie einen Café oder Apéritif in einem der zahlreichen Bistrots oder be- suchen Sie die monumentale Basilika Sacré-Coeur! Von der Terrasse vor der Kirche bietet sich ein herr- licher Blick über die Dächer der Stadt. Rückfahrt mit der Metro zum Hotel und Gelegenheit zum individuellen Abendessen. 3. Tag Im Tal der Seine Erstes Ziel Ihres heutigen Ausflugs ist das Städtchen Auvers-sur-Oise. Hier verbrachte Vincent van Gogh die letzten Monate seines Lebens. In der kurzen Zeit seines Aufenthalts entstanden 70 Gemälde. Zum Musee d’Orsay CC0-at-pixabay Gedenken an den Künstler wurde in der Auberge 4. Tag Die Stadt der Kunst und Künstler Ravoux, in der van Gogh im Jahr 1890 starb, ein Zum Auftakt des Tages fahren Sie mit der Metro ins kleines Museum eingerichtet. Ein Spaziergang durch Quartier Latin. Der Name deutet darauf hin, dass sich das Ortszentrum führt zur Kirche mit dem Friedhof und dem Grab des Künstlers. hier seit dem Mittelalter das Universitätsviertel von Paris befindet. In der hübschen Rue Furstemberg be- Anschließend werden Sie in der historischen Mühle suchen Sie das Musée Eugène Delacroix, das im von Fourges zu einem gemeinsamen Mittagessen ehemaligen Atelier und Wohnhaus des Künstlers erwartet. untergebracht ist. Das Museum beherbergt eine umfangreiche Sammlung seiner Werke und besitzt einen schönen Garten. Mit dem ausführlichen Besuch des Musée d’Orsay erwartet Sie ein weiterer Höhepunkt Ihrer Reise. Das imposante Gebäude wurde im Jahr 1900 erbaut und war ursprünglich ein Bahnhof. Heute gehört es zu den führenden Kunstmuseen der Welt und zeigt bedeu- tende Werke aus dem 19. und 20. Jh sowie eine einzigartige Sammlung französischer Impressio- nisten. Bei einem gemeinsamen Rundgang zeigt Ihnen Ihre Reiseleitung eine Auswahl der zahlreichen Kunst-schätze. Danach bleibt Ihnen ausreichend Zeit für individuelle Entdeckungen. Nach der Mittagspause führt ein Spaziergang zum Gärten von Giverny CCBY ho visto nina volare-at-flickr Louvre mit der berühmten Glaspyramide des chine- sischen Architekten Ieoh Ming Pei, die heute zu den Am Nachmittag Weiterfahrt in das kleine Dorf Giverny. Wahrzeichen der Stadt zählt (Außenbesichtigung). Hier lebte und arbeitete mehr als 40 Jahre lang der Durch die Gärten der Tuilerien bummeln Sie weiter Impressionist Claude Monet und schuf mit den See- zur Place de la Concorde mit ihren sprudelnden rosenbildern einige seiner berühmtesten Gemälde. Brunnen und einem ägyptischen Obelisk. Nach der Besichtigung seines Wohnhauses spazieren Sie durch die wunderschönen Gärten, die der Künst- ler mit viel Liebe angelegt hat und die ihm immer wieder als Inspiration für seine Werke dienten. Am späten Nachmittag Rückfahrt nach Paris. Gerne gibt Ihnen Ihre Reiseleitung Restaurant-Tipps für das individuelle Abendessen. Place de la Concorde CC0-at-pixabay © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 3/6
Beim Blick über die Champs-Elysées sehen Sie in der Ferne den von Christo verhüllten Arc de Triomphe. Der Triumphbogen entstand auf Initiative von Kaiser Napoleon I. und gehört zu den bekanntesten Wahr- zeichen der Stadt. Die Planungen für das spektaku- läre Kunstprojekt gehen bereits auf das Jahr 1962 zurück, als Christo und Jeanne-Claude die Idee ge- meinsam entwickelten. Für die Verhüllung werden mehr als 25 000 qm silbrig-blau schimmernder Poly- propylen-Kunststoff und 7000 Meter rote Kordel ver- wendet. Bei Ihrem ausführlichen Rundgang um die Place Charles-de-Gaulle bieten sich immer neue Perspektiven auf eines der größten Kunsterlebnisse Fondation Louis Vuitton CCBY2.0 Fred Romero-at-flickr des Jahres. Gleichzeitig ist die Verhüllung eine Hommage an zwei der bedeutendsten Künstler der Am Nachmittag besuchen Sie die Fondation Louis zeitgenössischen Kunst! Vuitton. Das 2014 eröffnete Privatmuseum ist ein Die Rückfahrt zum Hotel und das Abendessen gestal- spektakulärer Entwurf des amerikanischen Stararchi- ten Sie nach eigenen Wünschen. tekten Frank O. Gehry. Die eindrucksvolle Fassade mit ihren 12 Elementen aus Stahl, Holz und Glas Nach Sonnenuntergang bietet sich die Gelegenheit erinnert dabei an überdimensionale Schiffssegel. zu einer individuellen Fahrt mit der Metro zum Palais de Chaillot mit dem wohl schönsten Blick auf den Nach der Rückfahrt mit der Metro zu Ihrem Hotel herrlich beleuchteten Eiffelturm. werden Sie am letzten Abend Ihrer Reise zu einem Abschiedsabendessen in einem Restaurant erwartet. 5. Tag Von Monet zur Moderne Genießen Sie noch einmal die französische Küche und Den Vormittag widmen Sie dem großartigen Werk von lassen Sie die vielen Eindrücke der vergangenen Tage Claude Monet. Erstes Ziel Ihrer Besichtigungen ist das Revue passieren! Musée de l’Orangerie. Glanzstück der Sammlungen sind seine berühmten Seerosenbilder. Die großforma- 6. Tag Paris – Aachen tigen Gemälde sind 2 Meter hoch und ergeben eine Nach einem gemütlichen Frühstück besuchen Sie den Gesamtlänge von nahezu 100 Metern. Darüber hinaus herrlichen Park im Innenhof des Palais Royal. Von zeigt das Kunstmuseum viele weitere Bilder des fran- hier führt ein gemeinsamer Spaziergang durch die zösischen Impressionismus und die Sammlung Einkaufspassagen aus dem 18. und 19. Jh., die Walter/Guillaume mit Werken aus dem 20. Jh. u. a. versteckt zwischen den Häuserzeilen liegen und sich von Picasso und Matisse. viel von ihrem ursprünglichen Charme erhalten haben. Anschließend fahren Sie zum Boulevard Haussmann und blicken auf die prachtvolle Fassade der Garnier- Oper. Ganz in der Nähe befinden sich die großen Kaufhäuser mit ihren prachtvollen Jugendstil-Glas- kuppeln. Gelegenheit zum individuellen Mittagessen. Am Nachmittag heißt es Abschied nehmen von Paris. Ihre Reiseleitung begleitet Sie auf Ihrem kurzen Transfer vom Hotel zum Pariser Bahnhof Gare du Nord. Rückfahrt mit dem Thalys über Brüssel nach Aachen mit Ankunft gegen 20 Uhr. Monet im Musée de l‘Orangerie CCBYSA 2.0 Adrian Scottow-at-flickr Im Anschluss entdecken Sie weitere Werke Monets im Musée Marmottan Monet. Das Museum liegt am Rand des Bois de Boulogne und ist in einer stilvollen Villa aus dem 19. Jh. untergebracht. Die umfangreiche Sammlung bietet einen anschaulichen Einblick in die künstlerische Entwicklung des Malers. © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 4/6
Im Reisepreis enthalten: Buchung und Beratung: • Bahnanreise mit dem Thalys in der 2. Klasse inkl. Platzreservierung: Aachen Hbf – Paris-Nord – Aachen Hbf Zeitungsverlag Aachen GmbH • 5 Übernachtungen im Doppelzimmer mit Bad Lesermarkt/MedienhausReisen oder Dusche/WC im Hotel Villa Modigliani in Dresdener Str. 3 52068 Aachen der 3-Sterne-Landeskategorie Tel. 0241 5101-710 Fax -147 • City-Tax (ca. € 10,00) reisen@medienhausaachen.de • 5 x Frühstücksbuffet • 1 x Abendessen im Hotelrestaurant Hotel: (3-Gang-Menü, 1. Tag) Die Unterbringung ist in dem nachstehenden oder • 1 x Mittagessen in der historischen Mühle einem gleichwertigen Hotel vorgesehen von Fourges (3. Tag) (Klassifizierung in der Landeskategorie): • 1 x Abschiedsabendessen in einem Restaurant (5. Tag) Paris Hotel Villa Modigliani *** • Transfers, Ausflüge und Rundfahrten im Das Hotel liegt in einer ruhigen Seitenstraße im Pariser landesüblichen Reisebus mit Klimaanlage: Viertel Montparnasse. Der Jardin du Luxemburg und 1. Tag: Abholung vom Bahnhof Paris-Nord das Quartier Latin mit seinen beliebten Restaurants und und halbtägige Stadtrundfahrt Cafés sind zu Fuß zu erreichen. Die nächste Metro- 3. Tag: Ausflug nach Auvers und Giverny Station ist nur wenige Meter vom Hotel entfernt. Hotel- eigenes Restaurant, Bar und Innenhof mit kleiner 5. Tag: Transfer vom Hotel zum Bahnhof Terrasse. Geschmackvoll gestaltete Zimmer mit Bad Paris-Nord und/oder Dusche, WC, Föhn, Sat-TV, Klimaanlage und • 5-Tages-Ticket für Fahrten mit öffentlichen WLAN-Internetzugang. https://www.villa-modigliani.fr/en/ Verkehrsmitteln in Paris (2. – 6. Tag) • Besichtigungen und Eintrittsgelder: CONTI-REISEN haftet nicht für die Inhalte und Paris: Sainte-Chapelle, Montmarte-Museum, Darstellungen der vorgenannten Internetseiten. Delacroix-Museum, Musée d’Orsay, Orangerie-Museum, Musée Marmottan Monet, Fondation Louis Vuitton / Auvers: Auberge Die Datenschutzerklärungen für die Interessenten Ravoux / Giverny: Fondation Claude Monet an unseren Reiseangeboten sowie für unsere • Kopfhörer-System (2. – 6. Tag) Kunden und Teilnehmer finden Sie im Internet unter https://www.conti-reisen.de/datenschutz. • Qualifizierte Reiseleitung ab/bis Paris: Agatha Vanderveen, diplomierte Stadt- und Museumsführerin mit Wohnsitz in Paris – Île-de-France Preise pro Person: im Doppelzimmer € 1.435,00 im Doppel- als Einzelzimmer € 1.695,00 Teilnehmer: min. 21 Reiseveranstalter: CONTI-REISEN GMBH Adalbertstraße 9 51103 Köln Es gelten die Reisebedingungen des Reiseveranstalters. © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 5/6
Informationen zur Reise: Informationen zur Reise: Einreise: Deutsche Staatsangehörige benötigen Eingeschränkte Mobilität: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Unsere Reisen sind für Menschen mit Nationalität bitte angeben. eingeschränkter Mobilität nicht oder nur bedingt Angehörige anderer Staaten oder Reiseteilnehmer geeignet. Sollten Sie die Anforderungen unserer mit Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörig- Reisen nicht oder nur teilweise erfüllen können, keit) teilen uns dies bitte bei Buchung mit. Wir in- kontaktieren Sie uns unbedingt vor Ihrer Buchung. formieren Sie über die Beschaffung und/oder das Mitführen der zur Reise benötigten Dokumente. Gruppenreise/Sprache: Die Reiseleistungen werden für den Reisenden als Anzahlung und Restzahlung: Teil einer Gruppe erbracht. Die mündliche Ihren Reisepreis-Sicherungsschein erhalten Sie Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. mit der Reisebestätigung. Anzahlung: 25 % bis 10 Tage nach Erhalt der Reiseversicherungen: Reisebestätigung Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- Restzahlung: bis 6 Wochen vor Abreise Rücktrittsversicherung oder eines Premium- Reiseschutzes. Weitere Informationen entnehmen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: Sie bitte dem beiliegenden Die Reise kann wegen Nichterreichens der Produktinformationsblatt. Mindestteilnehmerzahl bis 6 Wochen vor Abreise abgesagt werden. Selbstverständlich informieren Stand der Drucklegung: 17.03.2021 wir Sie umgehend, Anzahlungen werden erstattet. Reise A_PARCHRW Rücktritt und Allgemeine Reisebedingungen: Reisende können jederzeit vor Reiseantritt gegen Bildnachweis/Lizenzen: Zahlung einer Entschädigungspauschale vom CCBY – CreativeCommons Namensnennung Vertrag zurücktreten. Es gelten die Allgemeinem CCBYSA – CreativeCommons Namensnennung - Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH. Weitergabe unter gleichen Bedingungen. (Bahnreisen) Abweichend davon gilt folgende Stornostaffel: bis 31 Tage vor Reisebeginn 25% ab 30 Tage vor Reisebeginn gelten die Allgemei- nem Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH. Bestimmungsort der Reise: 22.09.– 27.09.2021 – Paris – 5 Nächte © Conti-Reisen GmbH • www.conti-reisen.de Seite 6/6
Reiseanmeldung Conti-Reisen GmbH Reiseanmeldung per Adalbertstr. 9 Fax: 0221-80 19 52-70 51103 Köln Reiseziel: Paris und das Tal der Seine – Reisedatum: 22.09. – 27.09.2021 A_PARCHRW Name: Name: Vorname: Vorname: Geb.-Datum: Geb.-Datum: Nationalität: Nationalität: Straße: Straße: PLZ/Ort: PLZ/Ort: Telefon: Telefon: Mobil: Mobil: E-Mail: E-Mail: Einzelzimmer Doppelzimmer zusammen mit __________________________________ Bitte informieren Sie mich über Zugverbindungen ab/bis _____________________________ Bitte buchen Sie für mich/uns bei der MDT travel underwriting GmbH nachfolgend angekreuzten Versicherungsschutz*: Premium-Reiseschutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reise-Krankenversicherung und 24h-Notfall-Assistance - zum Preis pro Person von: € 68,00 mit Selbstbehalt oder € 87,00 ohne Selbstbehalt (bei einem Reisepreis bis € 1.500,00) € 85,00 mit Selbstbehalt oder € 111,00 ohne Selbstbehalt (bei einem Reisepreis bis € 2.000,00) Reiserücktrittskostenversicherung - zum Preis pro Person von: € 39,00 mit Selbstbehalt oder € 51,00 ohne Selbstbehalt (bei einem Reisepreis bis € 1.500,00) € 51,00 mit Selbstbehalt oder € 69,00 ohne Selbstbehalt (bei einem Reisepreis bis € 2.000,00) * Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Produktinformationsblatt sowie den ausführlichen Versicherungs- bedingungen unter https://www.conti-reisen.de/service/reiseversicherungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich telefonisch / per E-Mail über Reiseangebote der Conti-Reisen GmbH informiert werde. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit von mir widerrufen werden. Die Datenschutzerklärungen für die Interessenten an unseren Reiseangeboten sowie für unsere Kunden und Reiseteilnehmer mit den Verarbeitungszwecken, Auskunftsrechten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter https://www.conti-reisen.de/datenschutz. Sie haben das Recht der Nutzung Ihrer Adressdaten zu Werbezwecken jederzeit zu widersprechen. Das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651 a BGB und die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH (https://www.conti-reisen.de/agb), die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich als Vertragsinhalt. Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen, der von mir angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter, wie für meine eigenen einstehen werde. Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich. Datum: Unterschrift: Stand der Drucklegung: 17.03.2021
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen CONTI- REISEN GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt CONTI-REISEN über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlun- gen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall sei- ner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschal- reisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffe- nen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich ver- ringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal- reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsge- mäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bun- desrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag er- bracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistun- gen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisever- mittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. CONTI-REISEN hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS abgeschlossen. Die Reisenden können die Touristik-Versicherungs-Service GmbH unter Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg | Tel.: 040 - 244 288 0 | Fax: 040 - 244 288 99 | Mail: service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von CONTI-REISEN verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Allgemeine Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH (für Buchungen ab 01.07.2018) Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirk- g) Die Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Be- fern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgelt- sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und tätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des lich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegen- dem Reiseveranstalter – nachfolgend RV genannt – Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages über dem RV nicht oder nicht innerhalb der gesetzten zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reise- Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenom- ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y bestätigung des RV beim Kunden zu Stande, die auf men. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Rei- 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons hinzuweisen. und füllen diese aus. „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende un- 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- mittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bild- berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ih- schirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Dar- behaftet sind. Hatte der RV für die Durchführung der ge- rer Buchung sorgfältig durch! stellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem änderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über schaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Dif- den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, ferenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu er- 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Ver- soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung statten. pflichtung für Mitreisende auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck 1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbind- 4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: lichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht Rücktrittskosten a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseaus- davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- schreibung und die ergänzenden Informationen des zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kun- 1.4 Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen über dem RV zu erklären. Falls die Reise über einen Rei- den bei der Buchung vorliegen. Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 severmittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch die- b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und sem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird emp- Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden fohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger seine eigenen einzustehen, soweit er diese Ver- (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, in Textform zu erklären. pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Er- über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) so- 4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er klärung übernommen hat. wie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Wi- die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemes- Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das sene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht des RV vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Um- dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV be- trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb stände auftreten, die die Durchführung der Pauschal- züglich des neuen Angebots auf die Änderung hin- von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- gewiesen und seine vorvertraglichen Informations- denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der mungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind un- pflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bin- Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestel- vermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der dungsfrist dem RV die Annahme durch ausdrückli- lung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenann- Kontrolle des RV unterliegen, und sich ihre Folgen auch che Erklärung oder Anzahlung erklärt. ten Fall besteht kein Widerrufsrecht. dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutba- d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen ren Vorkehrungen getroffen worden wären. Informationen über wesentliche Eigenschaften der 2. Bezahlung 4.3 Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspau- Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzli- 2.1 RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den schalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen chen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindest- Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur for- der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie un- teilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Ar- dern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden- ter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Auf- tikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) wer- geldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der wendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- den nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise- Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. vertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus- Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und her- Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zu- drücklich vereinbart ist. vorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertrags- gangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, abschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungs- Stornostaffel berechnet: schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt: scheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reise- a) Bus-, Bahn-, Linienflug-Reisen und Eigenanreise a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der preises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage bis 61. Tag vor Reisebeginn 10 % Kunde dem RV den Abschluss des Pauschalreise- vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein ab 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 % vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der übergeben ist und das Rücktrittsrecht des RV aus dem ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % Kunde 5 Werktage gebunden. in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebe- kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebe- am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % stätigung durch den RV zustande. Bei oder unver- ginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer. züglich nach Vertragsschluss wird der RV dem Kun- 2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- oder den eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- b) sonstige Flug-Pauschalreisen Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträ- fälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Er- bis 31. Tag vor Reisebeginn 25 % ger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, bringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der ab 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 % zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe- am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E- haltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berech- des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer. Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreise- In der Reiseausschreibung ist die zutreffende Reiseart Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktritts- benannt. Abweichende Stornostaffeln werden in der Rei- Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss kosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten. sebeschreibung genannt. in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider 4.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis ge- Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen er- 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- stattet, die dem RV zustehende angemessene Entschä- folgte. ginn, die nicht den Reisepreis betreffen digung sei wesentlich niedriger als die von ihm gefor- 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- 3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- derte Entschädigungspauschale. verkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- 4.5 Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Vertragsabschluss: reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell be- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben her- rechnete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nach- chung in der entsprechenden Anwendung erläutert. beigeführt wurden, sind dem RV vor Reisebeginn gestat- weist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, tet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstan- zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesam- Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. den sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die gefor- ten Buchungsformulars eine entsprechende Korrek- 3.2. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- derte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspar- turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläu- änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände- ten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er tert wird. rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen er- c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, ver- wirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. ständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 4.6 Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung d) Soweit der Vertragstext vom RV gespeichert wird, 3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentli- des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf je- wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit chen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrich- chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt Rücktrittserklärung zu leisten. tet. des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der 4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) Kunde berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in Formulierung bietet der Kunde dem RV den Ab- Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unent- die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. geltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebun- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzei- den. der RV eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat tig, wenn sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmel- die Wahl, auf die Mitteilung des RV zu reagieren oder 4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- dung unverzüglich auf elektronischem Weg bestä- nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem RV reagiert, rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- tigt (Eingangsbestätigung). dann kann er entweder der Vertragsänderung zustim- führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird empfoh- men, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, so- len.
5. Umbuchungen Reisemängel dem RV unter der mitgeteilten Kontakt- Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss stelle des RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreich- die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Rei- barkeit des Vertreters des RV bzw. seiner Kontaktstelle wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Flugge- seziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der sellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kun- der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem den informieren. Wechselt die dem Kunden als ausfüh- gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht rende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss RV keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragli- hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des RV ist be- der RV den Kunden über den Wechsel informieren. Er che Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber auftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Um- ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie mög- buchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen 9.3 Fristsetzung vor Kündigung lich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vor- Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag we- Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemein- genommen, kann der RV ein Umbuchungsentgelt in gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB be- schaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender In- Höhe von 25,00 EUR pro Person erheben. zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB ternetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/mo- 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist des/air/safety/air-ban/index_de.htm 61. Tag vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt wenn die Abhilfe vom RV verweigert wird oder wenn die 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedin- sofortige Abhilfe notwendig ist. 13.1 Der RV wird den Kunden/Reisenden über allge- gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt 9.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfe- polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- nur geringfügige Kosten verursachen. verlangen schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Ge- gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab- 6. Nicht in Anspruch genommene Leistung päckverlust,-beschädigung und -verspätung im Zusam- schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reisean- Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren menhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtli- tritt unterrichten. vertragsgemäßer Erbringung der RV bereit und in der chen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor 13.2 Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Be- Lage war, nicht in Anspruch, aus Gründen, die dem Rei- Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen schaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche und RV können die Erstattungen aufgrund internationa- das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nach- Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen ler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige teile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften er- zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Rei- nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei wachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen severtrages berechtigt hätten. Der RV wird sich um Er- Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn stattung der ersparten Aufwendungen durch die Leis- innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. tungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die 13.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem RV, sei- den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplo- nem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reise- matische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besor- 7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- vermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden gung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene nehmerzahl nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesell- Pflichten schuldhaft verletzt hat. 7.1. Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteil- schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden nehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurück- Fristen zu erstatten. 14. Rechtswahl und Gerichtstand treten, wenn er 14.1 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die 10. Beschränkung der Haftung Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis 10.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebe- nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeige- Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden ginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen führt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis be- und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen sein muss, angegeben hat und schränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende An- Rechts und der Sitz des RV als Gerichtsstand vereinbart. b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl sprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf 14.2. Für Klagen des RV gegen Vertragspartner des und die späteste Rücktrittsfrist angibt. solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben Pauschalreisevertrags, die Kaufleute, juristische Perso- Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an von der Beschränkung unberührt. nen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertrag- 10.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso- sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Sitz im Aus- lichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angege- nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun- land haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- ben wurde. gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden enthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Thea- wird als Gerichtstand der Sitz des RV vereinbart. sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wer- terbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in den kann, hat der RV unverzüglich von seinem Rück- der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus- trittsrecht Gebrauch zu machen. drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge- des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen führt, hat der RV unverzüglich, auf jeden Fall aber inner- so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den halb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittser- Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschal- klärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zu- reise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. rückzuerstatten. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- durch unberührt. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Der RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet ei- RV ursächlich war. ner Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die so- 11. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, In- fortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies formation über Verbraucherstreitbeilegung gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursäch- 11.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB lich auf einer Verletzung von Informationspflichten des hat der Kunde/Reisende gegenüber dem RV geltend zu RV beruht. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei- auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über die- ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an- sen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwen- auf einem dauerhaften Datenträger in Textform wird dung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er- empfohlen. Reiseveranstalter: langt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern 11.2 Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- Conti-Reisen GmbH gutgebrachten Beträge. braucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer Adalbertstr. 9 freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern 51103 Köln 9. Mitwirkungspflichten des Reisenden eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung die- Telefon 0221-801952-0 9.1 Reiseunterlagen ser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, Telefax 0221-801952-70 Der Kunde hat den RV oder seinen Reisevermittler, über informiert der RV den Kunden hierüber in geeigneter den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elekt- E-Mail-Adresse: info@conti-reisen.de wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flug- ronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom RV mit- europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform Amtsgericht Köln HRB 45696 geteilten Frist erhält. http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Sitz der Gesellschaft: Bergisch Gladbach 9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen Geschäftsführer Christoph Büchel Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so 12. Informationspflichten über die Identität des aus- kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der RV in- führenden Luftfahrtunternehmens Stand: 01.07.2018 folge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelan- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen zeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- Die Reisebedingungen folgen der Empfehlung der Mus- weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch mens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität terkondition des Deutschen Reiseverbandes (DRV) aus Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rah- 09/2017 – die Verwendung der Musterkonditonen zu machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelan- men der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche zeige unverzüglich dem Vertreter des RV vor Ort zur rungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht Zustimmung des DRV nur dessen Mitgliedern für deren Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des RV vor Ort nicht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch eigenen Geschäftsbetrieb gestattet. vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die
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