PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach

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PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
PFEDELBACHER
                                                                     Gemeindeblatt
    32. Jahrgang                                                      Nummer 32 - 35   Freitag, 7. August 2020   www.pfedelbach.de
Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach
                               mit Nachrichten aus den Ortschaften
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 2
Freitag, den 7. August 2020

       Pfedelbacher
                                                              Fr.                                            16.00 - 8.00 Uhr
                                                              Sa., So. u. feiertags                            8.00 - 8.00 Uhr
                                                              unter Telefon:                                           116 117

               Termine                                        Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier-
                                                              tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:
                                                              Kostenfreie Rufnummer 116 117
  Freitag, 07.08.2020                                         Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt – kostenfreie
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder-
  Samstag, 08.08.2020                                         ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Tel. 0711/96589700
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet        oder docdirekt.de.
                                                              Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst
  Montag, 10.08.2020                                          Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall
  Abholung BioEnergieTonne BETty + Restmülltonne              Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von
  Mittwoch, 12.08.2020                                        9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         Kindern in die Notfallpraxis kommen
                                                              Zentrale Rufnummer:                                       116 11
  Donnerstag, 13.08.2020                                      Ärztlicher Notdienst für Patienten
  Grüne Tonne Leichtverpackung L1                             mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
  Freitag, 14.08.2020                                         HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in
  Grüne Tonne Leichtverpackung L2                             der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund-
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         brunnen, Am Gesundbrunnen 20 - 26, 74078 Heilbronn
                                                                                                                  Tel. 116 117
  Samstag, 15.08.2020                                         Öhringen (Allgemeiner Notfalldienst)
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet        Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, Öhringen
                                                              Sa., So. und FT                                8.00 - 22.00 Uhr
  Montag, 17.08.2020
  Abholung BioEnergieTonne BETty                              Zahnärztlicher Notdienst:                  Telefon 0711/7877700
                                                              Augenärztlicher Bereitschaftsdienst        Telefon 116 117
  Mittwoch, 19.08.2020
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         Rettungsleitstelle/Notarzt:                Telefon 112
                                                              Feuerwehr:                                 Telefon 112
  Donnerstag, 20.08.2020
  Grüne Tonne Altpapier A1                                    Apothekenbereitschaft
                                                              Fr., 07.08. Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach
  Freitag, 21.08.2020                                         Sa., 08.08. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg
  Grüne Tonne Altpapier A2                                    So., 09.08. Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         Mo., 10.08. Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell
                                                              Di., 11.08. Kirchbrunnen-Apotheke, Hauptstr. 41, Langenbrettach
  Samstag, 22.08.2020
                                                              Mi., 12.08. Hof-Apotheke, Marktplatz 9, Öhringen
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
                                                              Do., 13.08. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 25, Öhringen
  Montag, 24.08.2020                                          Fr., 14.08. Schloss-Apotheke, Hintere Str. 8, Neuenstein
  Abholung BioEnergieTonne BETty + Restmülltonne              Sa., 15.08. Schiller-Apotheke, Schillerstr. 64, Öhringen
                                                              So., 16.08. Post-Apotheke, Einsteinstr. 5, Bretzfeld
  Mittwoch, 26.08.2020                                        Mo, 17.08. Wellingtonien-Apotheke, Bethanien 1, Wüstenrot
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet         Di, 18.08. Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen
                                                              Mi., 19.08. Kosmas-Apotheke, Hauptstr. 42, Pfedelbach
  Freitag, 28.08.2020
                                                              Do., 20.08. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
                                                              Fr., 21.08. Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen
  Samstag, 29.08.2020                                         Sa., 22.08. Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet        So., 23.08. Kirchbrunnen-Apotheke, Hauptstr. 41, Langenbrettach
                                                              Mo., 24.08. Hof-Apotheke, Marktplatz 9, Öhringen
  Montag, 31.08.2020                                          Di., 25.08. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 25, Öhringen
  Abholung BioEnergieTonne BETty                              Mi., 26.08. Schloss-Apotheke, Hintere Str. 8, Neuenstein
                                                              Do., 27.08. Schiller-Apotheke, Schillerstr. 64, Öhringen
  Mittwoch, 02.09.2020
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
  Freitag, 04.09.2020
  9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet
  Samstag, 05.09.2020
                                                                                       IMPRESSUM
  10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet          Herausgeber:
                                                                Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach
                                                                Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46
                                                                E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de
                                                                Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs-
       Bereitschafts- und Notfalldienste                        berichte der Gemeindeorgane und anderer Ver­öffentlichungen der
                                                                Gemeindeverwaltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Ver-
                                                                treter im Amt.
Ärztlicher Notdienst:                                           Verlag und Druck:
Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie                          Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden,
Mo., Di., Do.                              18.00 - 8.00 Uhr     Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90.
Mi.                                        13.00 - 8.00 Uhr
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 3
                                                                                                               Freitag, den 7. August 2020

Fr., 28.08.   Post-Apotheke, Einsteinstr. 5, Bretzfeld
Sa., 29.08.
So., 30.08.
              Wellingtonien-Apotheke, Bethanien 1, Wüstenrot
              Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen
                                                                         Bürgerbüro steht Ihnen wieder
Mo., 31.08.   Kosmas-Apotheke, Hauptstr. 42, Pfedelbach                  ohne Terminvereinbarung zur Verfügung
Di., 01.09.   Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg
Mi., 02.09.   Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen                   (rs) Das Bürgerbüro steht Ihnen ab sofort auch ohne
Do., 03.09.   Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell                   vorherige Terminvereinbarung wieder zur Verfügung.
Diakoniestation Öhringen e. V.:          Telefon 07941/9849840           In allen weiteren Ämtern bitten wir Sie, vorab telefonisch
Seniorenheimat Ambulant:                 Telefon 07941/98960             einen Termin zu vereinbaren. Dadurch werden mögliche
Frauen-und Kinderschutzhaus                                              Wartezeiten vermieden und die Abstands- und Hygiene-
im Hohenlohekreis:                       Telefon 07940/58954             regeln können leichter eingehalten werden.
Infokoop – Informationsstelle gegen
häusliche und sexuelle Gewalt:           Telefon 07940/939951
                                                                         Beim Betreten des Rathauses sind die folgenden infekti-
                                                                         onsschützenden Maßnahmen unbedingt einzuhalten:
Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder, Telefon 0700/112244 77
Jugendliche und deren Familien,                   (12 Cent pro Min.)     ■ Es ist eine Mund- und Nasenmaske zu tragen, die
Telefonseelsorge:                        Telefon 0800/1110111                selber mitzubringen ist.
jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei.                         ■ Es muss mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen
Demenzberatungsstelle                                                        Personen eingehalten werden.
des Deutschen Roten Kreuzes im Hohenlohekreis                            ■ Hände sind am vorhandenen Desinfektionsspender am
Ansprechperson: Frau Christa Kokoska                                         Eingang gründlich zu desinfizieren. Vom Händeschüt-
Telefon 07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de
                                                                             teln und sonstigen Begrüßungsritualen ist abzusehen.
Servicenummern:                                                          ■ Als Eingang ist die Haupteingangstüre zur Hauptstra-
Vodafone (vormals Unitymedia)                    0221/46619100
EnBW Service-Strom:                              0800/3629-000               ße hin zu benutzen.
EnBW Service-Gas:                                0800/3629-427           ■ Der Ausgang erfolgt durch die Türe auf der Rückseite
EnBW Störung-Strom:                              0800/3629-477               des Gebäudes in Richtung Kirche.
EnBW Störung-Gas:                                0800/3629-447
Telekom                                          08003/302000            Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer und unserer
                                                                         Gesundheit!

                                          Nach der coronabedingten Zwangspause möchte das SeniorenMobil-Team ab 6. August

   Aktuelles                              2020 wieder mit dem Fahrdienst für die Pfedelbacher Senioreninnen und Senioren
                                          beginnen.

   vom
                                               Dies ist jedoch nur unter gewissen Auflagen zum Wohle unserer Fahrgäste möglich.
                                               Diese Auflagen sind:

   SeniorenMobil
                                               • Es werden nur Einzelpersonen oder maximal 2 Personen aus einem Haushalt
                                                 transportiert.
                                               • Für Fahrgäste besteht zwingend Maskenpflicht!
                                               • Nach jeder abgeschlossenen Fahrt wird der Fahrgastraum vom Fahrer desinfiziert.
                                                 Dies bedeutet zeitlichen Mehraufwand und wird die Transportkapazität damit
                                                 einschränken.
                                          Fahrtanmeldungen sind wie gewohnt dienstags in der Zeit von 8.00 - 10.30 Uhr unter
                                          der Telefon-Nr. 01 51/25 74 28 70 möglich.
                                          Wir wünschen Ihnen, liebe Fahrgäste, und uns, dass bald wieder normale Verhältnisse
                                          herrschen und ein normaler SeniorenMobil-Betrieb wieder aufgenommen werden kann.
                                          Bitte bleiben Sie auch weiterhin gesund.
                                          Ihre SeniorenMobil-Fahrer und die Gemeindeverwaltung Pfedelbach

          Das SeniorenMobil fährt ab 6. August 2020 wieder jeden Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr –
                                   auch durchgehend in den Sommerferien.
           Die Anmeldung muss immer am Dienstag davor in der Zeit von 8.00 bis 10.30 Uhr erfolgen.
                        Die Rufnummer für die Anmeldung lautet: 01 51/25 74 28 70

                                                           BETRIEBSURLAUB DES VERLAGS
                                              in Kalenderwoche 33 bis 35/2020
                                                                          vom 10. bis 28. August 2020.
                                              Die nächste Ausgabe erfolgt in KW 36/2020. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
                                              Ihr Krieger-Verlag, Blaufelden
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 4
     Freitag, den 7. August 2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich
                                                          Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde, Bauamt, Zim-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        mer 2.08 vorgebracht werden. Für das Vorbringen von Stellung-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        nahmen zur Niederschrift bitten wir um vorherige Vereinbarung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        eines Termins unter Telefonnummer 07941/6081-31.
     Pfedelbach                                                                                                                                                                                                                                                                                     Ortsteil Untersteinbach                                                                                                                            Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß
     Bebauungsplan                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zu-
     Steinbacher Gebirge IV                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             dem auf der Homepage der Gemeinde Pfedelbach (www.pfedel-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        bach.de/leben-und-wohnen/bauleitplanverfahren) eingestellt.
     Frühzeitige Öffentlichkeits- und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Der Bebauungsplan wird gemäß §§ 13b i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
     Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Für die
     und § 4 Abs. 1 BauGB                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        erwarten sind, werden keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
     Der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach hat in öffentlicher                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Hiervon unberührt bleibt jedoch die gesetzliche Verpflichtung, ins-
     Sitzung am 29.07.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            besondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des
     „Steinbacher Gebirge IV“ und den Vorentwurf der örtlichen Bau-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
     vorschriften gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffent-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Zur Prüfung der Umweltschutzgüter wurde vom Ingenieurbüro
     lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Simon – Mosbach ein Bericht zur Betrachtung der Umweltbe-
     Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         lange erstellt, der dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist.
     Aufstellungsbeschluss wurde in der Gemeinderatsitzung am                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Ebenfalls wurde zur Prüfung der Vollzugsfähigkeit der Planung
     24.09.2019 gefasst.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Ingenieurbüro
     Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Simon – Mosbach durchgeführt.
     Ortsteils Untersteinbach in Pfedelbach und grenzt im Süden an                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Pfedelbach, den 31.07.2020
     die bestehende Wohnbebauung an. Im Westen und Norden wird                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Torsten Kunkel
     das Plangebiet durch den Simonsbergweg eingegrenzt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Bürgermeister
     Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungs-
     bereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden, unmaßstäblichen
     Übersichtsplan.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Gemeinde Pfedelbach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bebauungsplan „Gumpenfeld“
                            982                                                                                                    983
                                                                                                                                                                                                                                                           1130

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               1142
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Aufstellung eines Bebauungsplanes
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften
                                                                                                                                                                                                                      1128

                                                                                                                                GR

                           WG
                                                                                                                                                                                                                                                                   29
                                                                                                                                                                                                                                                                 11                                                                                                                      1143

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach hat in öffentlicher
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             512
                                                                                                                                                                                                                   1127
                                                                                                                                                                                                                                        WAG
                                                                                                                                                                                                              GR                                                        520

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sitzung am 29.07.2020 aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
                                                                                                                                                               541/1                          541                                                                                                                                                                                               WG                                       511

                                                                                                                                                                 U

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       WG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        des Bebauungsplanes
                                                         856
                                                                                                                                                                                                                                                                                          519

                                                                                                    hs
                                                                                                   W 23
                                                                                                                                                                                                                                                                                               518

                                                                                                                                                                                                                                                                                               WG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               517
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                „Gumpenfeld“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                in Pfedelbach
                                                                                             G
                                                                                              ar

                                                                              542/1                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                513

                                              547/2                                                                             540/1                                                                                                                                                                                     516/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke
                                                                                                                                                                                                                                   S                                                                                  WG

                                                                                             weg
                                                     Whs                             rg                                                                                                                                                                                                                                                     516/1
                                                         21
                                                                               s  be                                        Ga
                                                                                                                               r

                                                                             on                                                                                                                                                                                                                                                        WG
                                 Gar

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        der Gemarkung Pfedelbach:
                 547/6                                                 Sim          540/2                         24                                                                                                                                                                                                                                                515
                                                                                                                       hs                                                                                                                                                                                                                                                                                    514
                                       Gar

                                                                                        WBF
                                                                                                                   W
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                WG
                           Whs
                                 19

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Flurstück Nr.: Teil von    502/7 und 502/4
                                                                                                                                                                                                                               4/3

        g                  Gar
 Wirt
                                                                                                                                                                                                                              53
                                                                                  Gar
     Gar

                                                                  22
                                                                 Whs

                                                                                                                                                                                              531/1                                                                                                                                                                                                                                    485/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                        Sim

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Flurstück Nr.:		           533, 534, 538, 540 und 541
547/5                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        521
                                                                                                                                                                                                                                                                                               ons
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       berg
                                                 535/1                                                                       W                                                                                                                                                                                we
     543                                                                                                                         hs                                                                                                                                                                                  g                                                                                              483/2
                                                                                        Whs

                                                                                                                            5                 Ga
                                                                                                                                                   r
                                                                                    8

                                                                                                                                                       531/4
                                                                                                                        531/2                                                                                                                                                                                                                                                                        482/2
                                        Ha

                                                                  535/6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaß-
                      Whs

                             11

                                             lde
Ga

                                                                                                                                                          Whs                                                                                    532
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schu
 r

                                                nst

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            485/2
       Ga

                                                                                                                                                         5/1                                                                                                                                                               Gar
                                                                 Gar
        r

                                                    ra

                                                                                                                                                        Ga                                                                                                                                                                                            Gar                       Gar                                      483/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Schu

                                                                                                                                                           r
                                                   ße

                       536/2

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        stäbliche Lageplan:
                                                                                                    Whs
                                                                  Gar

Whs                                                                                                                                                                               W
                                                                                                                                                                                   h
                                                                                                      6

                                                                                                                                                                                  7 s                                                                                                          481/1
                                                                       Gar

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       481/2                    481/3
                                                                                                                                                                                                                                                                                                Schu

                                                                                   535/3                                                                             531/5                                                                                                                                                             Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   8/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Gar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              2331
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Dengelsgraben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              52

                                                                                                                                                                                    Ga        Gar                                                                                                             36                                                                        481/4
                                                                                                                                                                                          r                                                                                                              Whs                                     38
                                                                                                                                                                       53                                                                                                                                                                    Whs                     40                  GR
                                                                                                                                                                          4/2                          Whs                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               527

                                                                                                                                                                                                       7/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Whs
                                                           Gar
                                                                                                                                                                              g
                                                                                                                                                                         ebir

     536/3                                                                                                    535/4                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  WEG
                                                                                                                                                                                                             533/1                                                                                                                                                                                   482/1
                                                                                                                                                                       er G

                                                                                                                                               Gar
                                                Whs
                                                    7

                                                                                                                                                                            S                                                533/2              Whs                                                    479                                                                                                                                                                                                                                                     /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            12
                                                                                                                                                                  ach

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       WEG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          23
                                                                                                                                                                                                                                                 15
                                                                                                                                          W
                                                                                                                                                                 inb

                                                                                                                                              hs
                                                                                                                                                                                                                                                                          Gar
                                                                                   53

                                                                                                                                          2
                                                                                                                                                               Ste
                                                                                        5/2

                                                                                                                                                                             Ga
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        51

                           536/4                                                                                                                                                r                                                                                                                                                                                                       Whs
                                                                                                                                                                                                                                                         0/6

                                                                                                                                                                                          Whs                      Whs                                                                                                                                                                                                           484
Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          8

                                                                                                                                                                                                                                          Gar                                                                                                                                            25
                                                                                                                                                                                                                                                       48

                                                                                                                                                                                                                                                                                Whs                                                                                                                                                                                                                                                                                                 2313
                                                                                                                                                                                                                    11                                                                                                                                              Woendhs
                                                                   Se

                                                                                                                                                                                      9
                                                                         5

                                                                                                                                                                                                                             534                                                                                                                                          23
                                                                     nh

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        A                                                                                                                                                                                                WEG
                                                                                                                                   535/5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 525
                                                                        m

                                                                                                                                                                                                                                                                                17
 Gar
  Gar                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Whs                           Whs                                                                                                                                                                                                                                                                                  530
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  23

                                       536/5                                                                                                                      534/1                                                                                    480                                                19                            21
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gar

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    13

                                                                                        Se 3                                                                                                                            irg                                                                                                                                 480/4
               Whs                                                                                        536/6                                                                                                                                                                                                                                                                         480/5
                                                                                          nh
                                                                                                                                                                                                               cher Geb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       /2

                                                                                                                                                                                                                                                                                      GarGar
                                                                                             m
                                                                                                                                                                                                    Steinba
           8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                     480/2                                                                                                                                                                         925                                                                                                                                                                                                                                   526
                                                                                                            Gar

537/4                                                                               Btr                                                                                                                                                                                                                                                               Gar
                                                                                                                   Gar

                                                                                         g                                                                                                                                                                                                                                       Gar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        480/3
                     Gar                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         528
                                                                                                                                                                                                                                       Gar Gar                                                                                                                                         WEG                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               GR
                                                                                                                                                                                                                     Gar      12
                                                                                                                                                                                                         10                  Whs                                                                                                                                                                                                       Gar
                                                                                                                                      1
                           Whs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   484/0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      14

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          524
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         /1

     Ziel und Zweck der Planung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          GR
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   WAG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 930
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        533                                                                                           Unteres

     Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrecht-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              544

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Brunnenfeld

     liche Grundlage geschaffen werden, eine dem örtlichen Eigenbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    530/1                                                                                                                                                                                                                                                                HDL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     516/5                                                                                          516/13
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     GR

     darf entsprechende Anzahl an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          WEG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Ghs
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Ghs

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             3

     Untersteinbach zu entwickeln und attraktive, ca. 5 - 6 a große
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            931                                                                                                   534                                        502/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            51
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 6/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   A
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           HDL
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    GFIG                                                             480/7                                      516/18

     Wohnbaugrundstücke zur Verfügung stellen zu können.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    538
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Tks
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              t                                                                              516/14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  1 t
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Tks

     Es soll dabei eine aufgelockerte, an den dörflich geprägten Orts-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  935
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       540
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 La
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   gg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                H
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 oh
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    en
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           lo
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             he

     teil angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Neube-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         516/12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                -A
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    20
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               516/15

     bauung soll sich in die städtebaulichen Strukturen der angrenzen-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ße
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              tra

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     937
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ls
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    se

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       6

     den Wohngebiete integrieren und sich in die Landschaft des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       502/5
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ie
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                D

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             502/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         50                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Btrg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           2/4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Gumpenfeld

     Steinbacher Tals einfügen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   938

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bru
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              nn
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                en
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Btr 8

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 939                                                                                                                                                                                                                 fe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       ld
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          str
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     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     e                                                                                                                                                                                                                                                             516/16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            541
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           aß

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GFIG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          str

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       GFIG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     ld
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   hfe
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                sc

     Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textli-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          22
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Kir

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              La                                                                                                                                  Fa
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 gg                                                                                                                                 br
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     502/7

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     23

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    WAG

     chen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begrün-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Bü
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                ro                                                                                                                                      490/18                                                                                                                             48
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                0/9

     dung sowie der Fachbeitrag Artenschutz (Prüfung artenschutz-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Btr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  950                                                                                                      54                                                                                                                                           490/23
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             2
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         W

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    6
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              ar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      g

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  WEG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      17
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          G
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Btr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      502/3                                                                                                                      8

     rechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                GFIG

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           490/28
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Btr

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Ust
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     15         490/19
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            548
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         49
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           0/3                                                                                                                                                                         G

     bezüglich der europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 GFIG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           ar
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              gg
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           La

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Gemeinde Pfedelbach
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         502/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Bebauungsplan
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           490/37

     der FFH-Richtlinie) und die Prüfung der Umweltbelange liegen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            502/                                                                                                                                                                      Bru                                    "Gumpenfeld"
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   8
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                nn                           AbgrenzungsplanGa
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 st
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Fabr                                                                                                                                                                                              en
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Aufgestellt:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              fe                                           4
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Mosbach,den 14.07.2020

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          552                                                                                                                                                490/38                                                                                             KOMMUNALPLANUNG ▪ TIEFBAU ▪ STÄDTEBAU   ld                                             /1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           strDipl.-Ing. Jürgen Glaser

                     vom 17.08.2020 bis 18.09.2020                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ziele und Zwecke der Planung:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       502/9                                                                                                                                               11   Beratende         Ingenieure            und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  aß
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 freier        Stadtplaner                  P a r t n e r s c h a f t s g e s e ll s c h a f t m b B

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Eisenbahnstraße 26, 74821 Mosbach   ▪   Fon 06261/9290-0   ▪

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           e
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Fax 06261/9290-44   ▪   info@ifk-mosbach.de           ▪

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              490/14
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         www.ifk-mosbach.de

     im Rathaus der Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 1. Ober-                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Die Gemeinde Pfedelbach hat mehrere Anfragen zu gewerblichen
     geschoss, 74629 Pfedelbach zu den üblichen Öffnungszeiten                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Baugrundstücken. Momentan kann die Gemeinde jedoch keine
     (Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Gewerbegrundstücke für Interessenten oder auch für Erweiterun-
     und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            gen bestehender Gewerbebetriebe anbieten.
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                                                                                                           Freitag, den 7. August 2020

Die aktuelle Nachfrage nimmt die Gemeinde zum Anlass, um die          (3) Zu den Sitzungen des Umlegungsausschusses werden – so-
im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesene gewerb-               weit er als Umlegungsstelle tätig ist – ein Vermessungssach-
liche Erweiterungsfläche „Gumpenfeld“ zu entwickeln und einen             verständiger und ein Bausachverständiger als Mitglieder mit
Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche liegt am nordwestlichen            beratender Stimme zugezogen. Der Ausschuss kann weitere
Ortsrand im Anschluss an das Gewerbegebiet „Nord-West“ und                Sachverständige zuziehen.
ist die letzte größere gewerbliche Entwicklungsfläche der Gemeinde.   (4) Für die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglie-
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gumpenfeld“ dient der                der des Ausschusses wird die gleiche Anzahl von Stellver-
Standortsicherung und der Weiterentwicklung der örtlichen Ge-             tretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungs-
werbebetriebe und somit dem Erhalt und Ausbau wohnortnaher                falle vertreten.
Arbeitsplätze.
Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger                       § 6 Allgemeine Zuständigkeiten
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger                      der beschließenden Ausschüsse
Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 BauGB und § 4 BauGB.            (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen
Es ist eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht mit einer Ein-            ihrer Zuständigkeit selbstständig anstelle des Gemeinderats.
griffs- und Ausgleichsbilanzierung erforderlich.                      (2) Dem beschließenden Ausschuss werden die in § 8 bezeich-
Pfedelbach, den 31.07.2020                                                neten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertra-
Torsten Kunkel                                                            gen.
Bürgermeister
                                                                              § 7 Beziehungen zwischen Gemeinderat und
                                                                                      beschließenden Ausschüssen
Gemeinde Pfedelbach	                            Hohenlohekreis       (1) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vor-
Hauptsatzung                                                              behalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Aus-
                                                                          schuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des
Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfa-                 Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemein-
chung verwendet und bezieht alle Geschlechter mit ein.                    derats sind sie dem zuständigen beschließenden Ausschuss
Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg –                  zur Vorberatung zu überweisen.
GemO – hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach am                 (2) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufgaben-
29.07.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen:                             gebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledi-
                                                                          gen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen,
I. Form der Gemeindeverfassung                                            wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit
                 § 1 Gemeinderatsverfassung                               zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der eines be-
(1) Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und               schließenden Ausschusses gehört.
     der Bürgermeister.
(2) Die Stellvertreter des Bürgermeisters sind zugleich stellver-                § 8 Ständiger Umlegungsausschuss
     tretende Vorsitzende des Gemeinderats und seiner Aus-            (1) Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die von der Ge-
     schüsse. Sie werden aus der Mitte des Gemeinderates nach             meinde sowie von der Umlegungsstelle bei der Durchführung
     jeder Gemeinderatswahl gem. § 48 Abs. 1 GemO neu ge-                 von Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB zu treffenden Ent-
     wählt.                                                               scheidungen.
II. Gemeinderat                                                                        § 9 Beratende Ausschüsse
      § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten                (1) Es werden folgende ständige beratende Ausschüsse gebildet:
(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das                 1.1 Umwelt- und Technikausschuss
     Hauptorgan der Gemeinde.                                             1.2 Schul-, Kindergarten- und Jugendausschuss
(2) Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest
     und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde,          IV. Bürgermeister
     soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem                                  § 10 Zuständigkeiten
     Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat           (1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt
     oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der             die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Auf-
     Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse
                                                                          gaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung ver-
     und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeinde
                                                                          antwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeinde-
     für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.
                                                                          verwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener
(3) Unter den Voraussetzungen des § 37a GemO können Ge-
     meinderatssitzungen auch in digitaler Form ohne persönliche          Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und
     Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt              die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertra-
     werden.                                                              genen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürger-
                                                                          meister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts
                   § 3 Zusammensetzung                                    anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in
(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit-             einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer An-
    zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).             ordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist.
(2) Für die Zahl der Gemeinderäte ist jeweils die nächsthöhere        (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi-
    Gemeindegrößengruppe maßgebend.                                       gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um
                                                                          Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
                        § 4 Ältestenrat                                   2.1     die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts-
(1) Zur Beratung des Bürgermeisters wird ein Ältestenrat gebil-
                                                                                  plan bis zum Betrag von 50.000 EUR im Einzelfall;
    det. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister.
                                                                          2.2     die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-
(2) Das Nähere über die Zusammensetzung, den Geschäftsgang
                                                                                  mäßigen Ausgaben und zur Verwendung von De-
    und die Aufgaben des Ältestenrats ist in der Geschäftsord-
    nung des Gemeinderats geregelt.                                               ckungsreserven bis zu 10.000 EUR im Einzelfall;
                                                                          2.3     die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons-
III. Ausschüsse des Gemeinderats                                                  tige personalrechtliche Entscheidungen von Ange-
                  § 5 Beschließende Ausschüsse                                    stellten der Vergütungsgruppe 1 TVöD bis 9c TVöD
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:                         sowie im Bereich des TVöD-SuE Beschäftigte bis zur
      1.1 der ständige Umlegungsausschuss.                                        stellvertretenden Einrichtungsleitung, Aushilfsange-
(2) Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister                          stellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern, Auszubilden-
      als Vorsitzendem und fünf weiteren Mitgliedern des Gemein-                  den, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehen-
      derats.                                                                     den Personen;
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Freitag, den 7. August 2020

    2.4     die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge-        		             2.15.4 Errichtung von Stützmauern, Aufschüttungen
            haltsvorschüssen sowie Unterstützungen bis zu drei                             und Abgrabungen bis 2 Meter Höhe außer-
            Monatslöhnen;                                                                  halb der überbaubaren Grundstücksfläche
    2.5     die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln         2.16       die Erteilung des planungsrechtlichen Einverneh-
            ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 1.000                   mens von Erdauffüllungen nach § 35 Abs. 1 BauGB;
            EUR im Einzelfall;                                         2.17       die Stellungnahme der Gemeinde als Angrenzer
  2.6       die Stundung von Forderungen im Einzelfall,                           gemäß § 55 Landesbauordnung;
		          2.6.1. bis zu drei Monaten in unbeschränkter Höhe,         2.18       die Genehmigungen bei Sanierungsmaßnahmen
		          2.6.2. über drei Monate bis zu sechs Monaten bis                      gemäß § 144, 145 BauGB.
                     zu einem Betrag von 25.000 EUR;                   2.19       Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossen-
		          2.6.3. über sechs Monate bis zu einem Jahr bis zu                     schaft beauftragt gem. § 10 Abs. 2 der Satzung der
                     einem Betrag von 12.500 EUR,                                 Jagdgenossenschaft vom 07.02.2019 den Bürger-
		          2.6.4. über ein Jahr bis zu zwei Jahren bis zu einem                  meister mit der Erledigung folgender Aufgaben aus
                     Betrag von 5.000 EUR;                                        seinem Zuständigkeitsbereich: § 11 Abs. 3 a) – e) und
    2.7     den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die                       g) – i).
            Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung         V. Ortsteile
            von Rechtsstreiten und den Abschluss von Verglei-                      § 11 Benennung der Ortsteile
            chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung,      (1) Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden räumlich von-
            der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis       einander getrennten Ortsteilen:
            der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EUR        1.1 Pfedelbach
            beträgt; der Gemeinderat ist über jeden Rechtsstreit       1.2 Heuberg
            zu unterrichten;                                           1.3 Charlottenberg
    2.8     die Veräußerung und dingliche Belastung bebaubarer         1.4 Buchhorn
            Grundstücke bis 50.000 EUR, den Erwerb und                 1.5 Obergleichen
            Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei-             1.6 Untergleichen
            chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor-         1.7 Griet
            kaufsrechten im Wert bis zu 15.000 € im Einzelfall,        1.8 Hinterespig
            die Zustimmung zur Veräußerung von Baugrundstü-            1.9 Vorderespig
            cken (Wohnbaugrundstücken), in den Fällen, in de-          1.10 Untersteinbach
            nen der Gemeinderat bereits durch Beschluss den            1.11 Bühl
            Verkaufspreis festgelegt hat und die Vergabe ent-          1.12 Floßholz
            sprechend der „Richtlinie über die Vergabe von             1.13 Heimaten
            Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Pfedelbach“            1.14 Kohlhof
            erfolgt;                                                   1.15 Mittelsteinbach
    2.9     Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder            1.16 Ohnholz
            beweglichem Vermögen bis zu 2.500 EUR;                     1.17 Schuppach
    2.10    die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu            1.18 Simonsberg
            50.000 EUR im Einzelfall;                                  1.19 Harsberg
    2.11    die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit-          1.20 Altrenzen
            wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein             1.21 Baierbach
            wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen            1.22 Beingasse
            ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt;                        1.23 Braunenberg
    2.12    die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach-             1.24 Eichhornshof
            verständiger zu den Beratungen einzelner Angele-           1.25 Gänsberg
            genheiten im Gemeinderat und in beschließenden             1.26 Hasenberg
            Ausschüssen;                                               1.27 Herbenberg
    2.13    die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in        1.28 Heuholz
            Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung              1.29 Oberhöfen
            im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz;                   1.30 Renzen
    2.14    die Stellungnahme zu Vorhaben innerhalb der im Zu-         1.31 Rohrmühle
            sammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB              1.32 Schmidshof
            für die eine Wohnnutzung bis zu 2 Wohneinheiten            1.33 Strohberg
            vorgesehen ist und wenn keine Einsprüche von An-           1.34 Unterhöfen
            grenzern vorliegen;                                        1.35 Windischenbach
    2.15    die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens              1.36 Burghof
            nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver-             1.37 Klingenhof
            bindung mit §36 BauGB für folgende Vorhaben:               1.38 Lindelberg
		          2.15.1 Errichtung von Dachgauben in Fällen, in de-         1.39 Stöckig
                     nen diese nach dem Bebauungsplan unzu-            1.40 Weißlensberg
                     lässig sind.                                      1.41 Oberohrn
		          2.15.2 Errichtung von Garagen/Carports außerhalb           1.42 Lerchen
                     der überbaubaren Grundstücksfläche und bei        1.43 Stegmühle
                     Abweichungen von der Dachform, soweit             1.44 Tannhof
                     diese begrünt werden sowie bei Abweichun-     (2) Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Ortsteile werden mit
                     gen von der im Bebauungsplan festgesetzten        dem vorangestellten Namen der Gemeinde und mit diesem
                     Dachneigung, soweit diese sich noch in die        durch Bindestrich verbunden geführt.
                     Umgebung einfügt.                             (3) Die räumlichen Grenzen der Ortsteile nach Abs. 1 sind jeweils
		          2.15.3 Errichtung von Nebenanlagen nach § 14 Abs.          die bestehenden Markungen.
                     1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) außer-
                                                                   VI. Unechte Teilortswahl
                     halb der überbaubaren Grundstücksfläche,
                                                                                     § 12 Unechte Teilortswahl
                     soweit diese nach der Landesbauordnung
                                                                   (1) Von den in § 11 Abs. 1 genannten Ortsteilen bilden je einen
                     (LBO) genehmigungsfrei sind.
                                                                        Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 7
                                                                                                            Freitag, den 7. August 2020

    1.1 der Ortsteil Pfedelbach	        Wohnbezirk Pfedelbach        (3) Die Sitze in den jeweiligen Ortschaftsräten werden mit Ver-
    1.2	die Ortsteile Heuberg, Charlottenberg,                           tretern der nachstehend gebildeten Wohnbezirke wie folgt
		       Buchhorn, Obergleichen, Untergleichen                            besetzt:
                       Wohnbezirk Heuberg/Buchhorn/Gleichen              3.1 Ortschaft Heuberg/Buchhorn/Gleichen
    1.3 die Ortsteile Altrenzen, Baierbach,                           		       3.1.1 Wohnbezirk Buchhorn bestehend aus dem Ortsteil
		       Beingasse, Braunenberg,                                                     Buchhorn der früheren Gemeinde Pfedelbach
		       Eichhornshof, Gänsberg, Griet,                                                                                   2 Vertreter
		       Harsberg, Hasenberg, Herbenberg,                             		       3.1.2 Wohnbezirk Gleichen bestehend aus den Orts-
		       Heuholz, Hinterespig, Oberhöfen,                                            teilen Ober- und Untergleichen der früheren Ge-
		       Renzen, Rohrmühle, Schmidshof,                                              meinde Pfedelbach                    2 Vertreter
		       Strohberg, Unterhöfen, Vorderespig                           		       3.1.3 Wohnbezirk Heuberg bestehend aus den Orts-
                                          Wohnbezirk Harsberg                       teilen Heuberg und Charlottenberg der früheren
    1.4	die Ortsteile Untersteinbach, Bühl,                                         Gemeinde Pfedelbach	                 3 Vertreter
		       Floßholz, Heimaten, Kohlhof,                                     3.2 Ortschaft Harsberg
		       Mittelsteinbach, Ohnholz, Schuppach,                         		       3.2.1 Wohnbezirk Baierbach bestehend aus dem Orts-
		       Simonsberg	                 Wohnbezirk Untersteinbach                      teil Baierbach der früheren Gemeinde Harsberg
    1.5 die Ortsteile Windischenbach,                                                                                     2 Vertreter
		       Burghof, Klingenhof, Lindelberg,                             		       3.2.2 Wohnbezirk Harsberg bestehend aus dem Ortsteil
		       Stöckig, Weißlensberg       Wohnbezirk Windischenbach                       Harsberg der früheren Gemeinde Harsberg
    1.6 die Ortsteile Oberohrn, Lerchen,                                                                                  1 Vertreter
		       Stegmühle, Tannhof	             Wohnbezirk Oberohrn         		       3.2.3 Wohnbezirk Heuholz bestehend aus dem Ortsteil
    Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2                        Heuholz der früheren Gemeinde Harsberg
    mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen. Für die Zahl                                                           1 Vertreter
    der Gemeinderäte ist jeweils die nächsthöhere Gemeindegrö-        		       3.2.4 Wohnbezirk Oberhöfen bestehend aus den Orts-
    ßengruppe maßgebend, der die Gemeinde jeweils angehört                           teilen Oberhöfen und Beingasse der früheren
    (§ 3 Abs. 2).                                                                    Gemeinde Harsberg	                   1 Vertreter
(2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen       		       3.2.5 Wohnbezirk Unterhöfen bestehend aus den Orts-
    Wohnbezirke verteilt:                                                            teilen Unterhöfen, Rohrmühle und Schmidshof der
    2.1 Wohnbezirk Pfedelbach	                         11 Sitze                     früheren Gemeinde Harsberg	          1 Vertreter
    2.2 Wohnbezirk Heuberg/Buchhorn/Gleichen	 2 Sitze                		       3.2.6 Wohnbezirk Renzen bestehend aus den Ortsteilen
    2.3 Wohnbezirk Harsberg	                            2 Sitze                     Renzen, Altrenzen, Braunenberg, Eichhornshof,
    2.4 Wohnbezirk Untersteinbach	                      3 Sitze                     Gänsberg, Hasenberg, Herbenberg und Strohberg
    2.5 Wohnbezirk Windischenbach	                      3 Sitze                     der früheren Gemeinde Harsberg	2 Vertreter
    2.6 Wohnbezirk Oberohrn	                             1 Sitz.     		       3.2.7 Wohnbezirk Griet bestehend aus den Ortsteilen
(3) Vor jeder Gemeinderatswahl wird die Sitzverteilung überprüft                     Griet, Vorderespig und Hinterespig der früheren
    und erforderlichenfalls den geänderten Verhältnissen ange-                       Gemeinde Harsberg		                  1 Vertreter
    passt, wobei als Stichtag der 30. September des der Wahl              3.3 Ortschaft Oberohrn	                         6 Vertreter
    vorangegangen Jahres maßgebend ist. Für jeden Wohnbezirk              3.4 Ortschaft Untersteinbach
    ist mindestens ein Sitz festzulegen.                              		       3.4.1 Wohnbezirk Mittelsteinbach bestehend aus den
                                                                                     Ortsteilen Mittelsteinbach und Simonsberg der
VII. Ortschaftsverfassung                                                            früheren Gemeinde Untersteinbach 1 Vertreter
               § 13 Einrichtung von Ortschaften                       		       3.4.2 Wohnbezirk Ohnholz bestehend aus den Ortstei-
Es werden folgende Ortschaften eingerichtet:                                         len Ohnholz, Floßholz und Kohlhof der früheren
1. Heuberg/Buchhorn/Gleichen                                                         Gemeinde Untersteinbach              1 Vertreter
     bestehend aus den Ortsteilen Heuberg, Charlottenberg,            		       3.4.3 Wohnbezirk Schuppach bestehend aus den Orts-
     Buchhorn, Obergleichen, Untergleichen.                                          teilen Schuppach und Heimaten der früheren
2. Harsberg                                                                          Gemeinde Untersteinbach	             1 Vertreter
     bestehend aus den Ortsteilen Harsberg, Altrenzen, Baier-         		       3.4.4 Wohnbezirk Untersteinbach bestehend aus den
     bach, Beingasse, Braunenberg, Eichhornshof, Gänsberg,                           Ortsteilen Untersteinbach und Bühl der früheren
     Hasenberg, Herbenberg, Heuholz, Oberhöfen, Renzen, Rohr-                        Gemeinde Untersteinbach	             6 Vertreter
     mühle, Schmidshof, Strohberg, Unterhöfen, Griet, Hinterespig         3.5 Ortschaft Windischenbach	                   6 Vertreter
     und Vorderespig.
3. Oberohrn                                                           § 15 Zuständigkeit des Ortschaftsrats
     bestehend aus den Ortsteilen Oberohrn, Lerchen, Stegmüh-         (1) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die
     le und Tannhof.                                                      Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in
4. Untersteinbach                                                         allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.
     bestehend aus den Ortsteilen Untersteinbach, Bühl, Floßholz,     (2) Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 1 sind ins-
     Heimaten, Kohlhof, Mittelsteinbach, Ohnholz, Schuppach und           besondere:
     Simonsberg.                                                          2.1	die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ort-
5. Windischenbach                                                              schaft betreffenden Angelegenheiten, ferner, soweit nicht
     bestehend aus den Ortsteilen Windischenbach, Burghof,                     für die ganze Gemeinde in gleicher Weise, sondern
     Klingenhof, Lindelberg, Stöckig und Weißlensberg.                         gerade für die Ortschaft von besonderer Bedeutung:
                                                                          2.2	die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung
  § 14 Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte                          von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Boden-
(1) In den nach § 13 eingerichteten Ortschaften werden Ort-                    ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Bau-
    schaftsräte gebildet. Die Ortschaftsräte in der Ortschaft Heu-             gesetzbuch,
    berg/Buchhorn/Gleichen sowie in den Ortschaften Harsberg              2.3	die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Auf-
    und Untersteinbach werden in unechter Teilortswahl gewählt.                hebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Ge-
(2) Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt                                        meindestraßen,
    2.1 in der Ortschaft Heuberg/Buchhorn/Gleichen                        2.4	der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung
                                                      7 Mitglieder            von Ortsrecht.
    2.2 in der Ortschaft Harsberg	                    9 Mitglieder   (3) Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan
    2.3 in der Ortschaft Oberohrn	                    6 Mitglieder       zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, so-
    2.4 in der Ortschaft Untersteinbach	              9 Mitglieder       weit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung
    2.5 in der Ortschaft Windischenbach	              6 Mitglieder       übertragen:
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 8
Freitag, den 7. August 2020

    3.1	die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von               für die verlängerte Öffnungszeit erhoben und nach tatsächli-
         öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeinde-             cher Inanspruchnahme tageweise abgerechnet.
         straßen und Gemeindewegen, soweit deren Bedeutung            3. Für Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung bis Ende April
         nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, in Ab-         2020 betreut wurden, werden keine Gebühren erhoben.
         sprache mit dem Gebäudemanagement der Gemeinde-              4. Für die reduzierten Betreuungszeiten aufgrund der örtlichen
         verwaltung Pfedelbach                                           Personalsituation oder der räumlichen Gegebenheiten im er-
    3.2 die Pflege des Ortsbildes und der Grünanlagen,                   weiterten Regelbetrieb werden die Kindergartengebühren an-
    3.3 die ideelle Förderung der örtlichen Vereinigungen und            teilig zurückerstattet.
    des örtlichen Brauchtums.                                         Abstimmungsergebnis: Einstimmig
(4) Das Vorschlagsrecht zur Verpachtung des Fischwassers der
    Ortschaft obliegt dem Ortschaftsrat.                                                          TOP 3.
                                                                                Anpassung der Elternbeiträge 2020/2021
                      § 16 Ortsvorsteher                              Beschluss:
(1) Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter auf Zeit.                      Gemeinderat Michael Schenk stellt den Antrag die Elternbeiträge
(2) Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim         für die gemeindliche Kindertagesbetreuung ab dem 01.09.2020
    Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats.                        um 4 % zu erhöhen und auf volle Euro auf- oder abzurunden.
(3) Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Ist der    Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 13 Ja-Stimme(n), 3 Nein-
    Ortsvorsteher nicht Mitglied des Gemeinderates, kann er an        Stimme(n), 3 Enthaltung(en)
    den Verhandlungen des Gemeinderats mit beratender Stim-
    me teilnehmen.                                                                                  TOP 4.
                                                                       Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Pfedelbach
       § 17 Beziehungen zwischen dem Gemeinderat                      Beschluss:
                    und den Ortschaftsräten                           Es wird die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung
(1) Der Gemeinderat kann den Ortschaftsräten allgemein oder           der Gemeinde Pfedelbach beschlossen.
    im Einzelfall Anregungen geben, um die notwendige Koordi-         Abstimmungsergebnis: Einstimmig
    nation zu erreichen.
VIII. Schlussbestimmungen                                                                         TOP 5.
                        § 18 Inkrafttreten                                       Geschäftsordnung des Gemeinderates
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt-     Beschluss:
machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom             Es wird die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäfts-
17.12.2019 außer Kraft.                                               ordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach be-
                                                                      schlossen.
Pfedelbach, den 30.07.2020                                            Abstimmungsergebnis: Einstimmig
gez.
Torsten Kunkel                                                                                    TOP 6.
Bürgermeister                                                                 Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren
Hinweis:                                                                                         TOP 6.1
Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften            Bauantrag nach § 35 Baugesetzbuch Erstellung eines
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der           Geräteschuppens bzw. Gartenhauses mit Anbau, Flst. 132/1,
Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird                   Geddelsbacher Straße 31/1 in Pfedelbach-Buchhorn
nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht          Beschluss:
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser     Das Einvernehmen für die Erstellung eines Geräteschuppens bzw.
Satzung gegenüber der Gemeinde Pfedelbach geltend gemacht             Gartenhauses mit Anbau auf Flst. 132/1, Geddelsbacher Straße
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist   31/1 in Pfedelbach-Buchhorn wird erteilt.
zu bezeichnen.                                                        Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der                                TOP 6.2
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat-                          Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch
zung verletzt worden sind.                                              Erweiterung und Überdachung der Terrasse, Umnutzung
                                                                         eines Teils des Garagendachs zur Terrasse, Flst. 603/11,
                                                                                      Schlehenweg 19 in Pfedelbach
                                                                      Beschluss:
       Aus der Arbeit des Gemeinderats                                1. Das Einvernehmen für die Erweiterung und Überdachung der
                                                                         Terrasse auf dem Grundstück Flst. 603/11, Schlehenweg 19 in
                                                                         Pfedelbach wird erteilt.
                                                                      Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Kurz und knapp – Gemeinderatsbeschlüsse                               Beschluss:
aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinde-                            2. Auf Antrag von Gemeinderat Michael Schenk wird der Be-
                                                                         schlussvorschlag wie folgt abgeändert:
rates vom 29.07.2020 auf den Punkt gebracht                           		 Das Einvernehmen für die Umnutzung eines Teils des Gara-
                          TOP 1.                                         gendachs zur Terrasse auf dem Grundstück Flst. 603/11,
                     Einwohnerfragen                                     Schlehenweg 19 in Pfedelbach wird erteilt.
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.                             Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 16 Ja-Stimme(n), 3 Nein-
                                                                      Stimme(n), 0 Enthaltung(en)
                             TOP 2.
      Verzicht auf Elternbeiträge für die gemeindlichen                                          TOP 6.3
       Kindertageseinrichtungen und Abrechnung der                               Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch
              Notbetreuung in den Kindergärten                          Anbau eines Sommergartens an ein bestehendes Wohn-
Beschluss:                                                              haus auf Flst. 1141/8, Beethovenstraße 21 in Pfedelbach
1. Auf die Erhebung der regulären Elternbeiträge für die Monate       Beschluss:
   April, Mai und Juni 2020 für die gemeindlichen Kindertages-        Das Einvernehmen für den Anbau eines Sommergartens an ein
   einrichtungen wird verzichtet.                                     bestehendes Wohnhaus auf Flst. 1141/8, Beethovenstraße 21 in
2. Für die Monate Mai und Juni 2020 werden Gebühren für die           Pfedelbach wird erteilt.
   erweiterte Notbetreuung auf der Grundlage der Elternbeiträge       Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 9
                                                                                                           Freitag, den 7. August 2020

                          TOP 6.4                                                                   TOP 8.
           Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch                           Bebauungsplan „Steinbacher Gebirge IV“ in Pfedelbach-
 Erhöhung Dach an bestehendem Wohnhaus, Flst. 1276/2,                           Untersteinbach Anordnung der Umlegung
           Hans-Pfitzner-Straße 11 in Pfedelbach                     Beschluss:
Beschluss:                                                           1. Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetz-
Das Einvernehmen für die Erhöhung des Daches an dem beste-              buchs ( BauGB ) in der gegenwärtigen Fassung für das Gebiet
henden Wohnhaus auf Flst. 1276/2, Hans-Pfitzner-Straße 11 in            des Bebauungsplans „Steinbacher Gebirge IV“ auf der Gemar-
Pfedelbach wird erteilt.                                                kung Untersteinbach, Flur Untersteinbach
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                      			nördlich der Bebauung Steinbacher Gebirg 5 bis 15 und
                                                                             Simonsbergweg 24,
                            TOP 6.5                                  			östlich der Bebauung Simonsbergweg 23 und der Flur-
            Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch                                stücke Nr. 541/1, 856 im Gewann Klingen,
 Bebauung des Grundstückes Flurstück 330, Kelterstraße/              			südlich des Simonsbergwegs im Bereich der Flurstücke Nr.
      Kirchgasse in Pfedelbach Bauvoranfrage für den                         516/1 bis 520 im Gewann Steinbacher Gebirge,
   2. Bauabschnitt: Neubau von 2 x 3 Reihenwohnungen                 			und westlich der Bebauung Simonsbergweg 36
                   sowie 1 x 6 WE Wohnhaus                           		 die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des
Beschluss:                                                              Vierten Teils (§§ 45 - 79) des Baugesetzbuchs an. Die voraus-
Das Einvernehmen zu der Überschreitung der Baugrenze nach               sichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist in der Ge-
Norden wird erteilt.                                                    bietskarte dargestellt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 18 Ja-Stimme(n), 0 Nein-           2. Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die
Stimme(n), 1 Enthaltung(en)                                             Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des
                                                                        Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungs-
Beschluss:                                                              ausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbe-
Das Einvernehmen für die Erstellung der Carports Nr. 15 bis 18          schluss gemäß § 47 BauGB). Die Umlegung trägt die Bezeich-
entlang der Kelterstraße wird erteilt.                                  nung „Steinbacher Gebirge IV“.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 13 Ja-Stimme(n), 6 Nein-           3. In den Umlegungsausschuss werden als beratende Sachver-
Stimme(n), 0 Enthaltung(en)                                             ständige gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung als
                                                                        vermessungstechnischer Sachverständiger Herr Dipl.-Ing.
                          TOP 6.6                                       Guido Hils, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Laza-
            Bauantrag nach § 35 Baugesetzbuch                           rettstraße 10, 70182 Stuttgart und als bautechnische Sachver-
   Errichtung und Anbau eines Heu- und Gerätelagers an                  ständige Frau Brigitte Niesing, Amtsleiterin des Bauamts der
       bestehenden Schafstall, Flst. 166/1 und 166/2 in                 Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach be-
                    Pfedelbach-Gleichen                                 stellt.
Beschluss:                                                           Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Einvernehmen für die Errichtung und Anbau eines Heu- und                                     TOP 9.
Gerätelagers an bestehenden Schafstall, Flst. 166/1 und 166/2 in              Bebauungsplan „Gumpenfeld“ in Pfedelbach
Pfedelbach-Gleichen wird erteilt.                                                        Aufstellungsbeschluss
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                      Beschluss:
                                                                     1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Auf-
                               TOP 6.7                                  stellung des Bebauungsplanes „Gumpenfeld“ in Pfedelbach.
                 Bekanntgaben zu Baugesuchen                            Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist
1.   Nutzungsänderung und Umbaumaßnahmen eines Mehrfami-                der Abgrenzungsplan vom 14.07.2020, gefertigt vom Ingenieur-
     lienhauses, Flst. 240/28, Am Herrngreut 20 in Pfedelbach-Un-       büro IFK-Ingenieure.
     tersteinbach                                                    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der
2.   Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst. 54/1, Ober-       Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB und die Beteiligung der Be-
     ohrner Straße 46 in Pfedelbach-Baierbach                           hörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
3.   Errichtung eines Gerätehauses im Garten, Flst. 324/1, Wachol-      § 4 BauGB durchzuführen.
     derstraße 46 in Pfedelbach-Untersteinbach                       Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4.   Neubau eines Doppelcarports mit Eingangsüberdachung als
                                                                                               TOP 10.
     Pultdach, Flst. 1153/2, Cranachweg 3 in Pfedelbach
                                                                        Katholischer Kindergarten Vergaben von Bauleistungen
5.   Umbau Wohnhaus mit 2 Schleppgauben und Neubau Doppel-
                                                                     Beschluss:
     garage, Flst. 106, Steinbacher-Tal-Straße 47 in Pfedelbach-
                                                                     1. Die Vergabe der Rohbauarbeiten erfolgt an das Baugeschäft
     Oberohrn
                                                                        Bernd Megerle aus 74632 Neuenstein zum Angebotspreis von
                                                                        brutto 212.796,99 €.
                             TOP 7.
                                                                     2. Die Vergabe der Elektroarbeiten erfolgt an die Firma Flux
          Bebauungsplan „Steinbacher Gebirge IV“
                                                                        GmbH aus 74078 Heilbronn zum Angebotspreis von brutto
                in Pfedelbach-Untersteinbach
                                                                        124.843,29 €.
    Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf mit der
                                                                     Abstimmungsergebnis: Einstimmig
         Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
  Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung                                     TOP 10.1
     gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige                  Katholischer Kindergarten Vergabe von Bauleistungen
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher                    (Heizung, Sanitär und Lüftung) Tischvorlage
              Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB                         Beschluss:
Beschluss:                                                           1. Die Vergabe der Heizungsarbeiten erfolgt an die Firma Haus-
1. Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf                   technik Peter GmbH & Co. KG aus 91602 Dürrwangen zum
   „Steinbacher Gebirge IV“ mit der Satzung über die örtlichen          Angebotspreis von brutto 71.622,60 €.
   Bauvorschriften in der Fassung vom 14.07.2020 zu.                 2. Die Vergabe der Sanitärarbeiten erfolgt an die Firma Müller
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebau-         GmbH & Co. KG aus 74613 Öhringen zum Angebotspreis von
   ungsplanvorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung      brutto 49.963,42 €.
   gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der      3. Die Vergabe der Sanitärarbeiten erfolgt an die Firma WSH
   Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß             Wurzinger Kältetechnik GmbH aus 91625 Schnelldorf zum An-
   § 4 Abs. BauGB durchzuführen.                                        gebotspreis von brutto 58.696,63 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig                                      Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 10
Freitag, den 7. August 2020

                              TOP 11.
                          Verschiedenes
Bürgermeister Torsten Kunkel gibt bekannt, dass am 15.09.2020
                                                                              Aus der Gemeinde
um 17 Uhr eine Infoveranstaltung im Bürgerhaus in Heuberg zur
Naturgruppe stattfinden wird.
Gemeinderat Michael Schenk spricht die geplante Klausur Pfe-           AG Limes
delbach 2037 an. Er finde es wichtig, sich dazu intensiv Gedanken      Die Agenda-Gruppe Limes in Hohenlohe hat ihren Image-Flyer
zu machen und zu überlegen, was finanziell noch leistbar ist. Des-
                                                                       aktualisiert. Das achtseitige Faltblatt enthält auf dem Deckblatt
halb soll die Klausur auch trotz Corona nicht aufgeschoben wer-
                                                                       Ansichten zu den Sehenswürdigkeiten mit Limesbezug.
den.
Weiter bittet er darum, in einer der nächsten Sitzungen eine Dar-      Kontaktdaten zu Ausflugsmöglichkeiten und Museen sind über-
stellung über die Entwicklung und Ursachen der Personalkosten          sichtlich zusammengefasst. Auch die Limes-Cicerones und die
in den letzten 5 Jahren zu erhalten. Vor allem, was die Ursachen       Schautruppe MERVS AURELIENSIS werden vorgestellt. Das
dafür sind.                                                            neue Faltblatt ist im Rathaus erhältlich.
Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand der Videoüberwa-           Die Agenda-Gruppe Limes wurde im Jahre 2007 ins Leben geru-
chung im Schulbereich.                                                 fen. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Städte
                                                                       und Gemeinden Schöntal, Widdern, Jagsthausen, Forchtenberg,
Bürgermeister Torsten Kunkel antwortet, dass die Klausur 2037          Zweiflingen, Pfedelbach, Öhringen und Mainhardt sowie aus
eigentlich schon gewesen wäre und auch die Veranstaltung mit           Ehrenamtlichen und interessierten Bürgern zusammen. Der Ho-
einem externen Moderator geplant wurde. Aufgrund von Corona            henloher Limesabschnitt soll durch die Zusammenarbeit dauerhaft
wurde festgelegt die Klausur im Frühjahr 2021 nachzuholen.
                                                                       geschützt, authentisch dargestellt, weiter erforscht und ins Be-
Er fragt nach, ob die Zusammenstellung über die Entwicklung der
                                                                       wusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerufen werden.
gesamten Personalkosten sein soll oder in die Bereiche Verwaltung,
Kindergarten, Bauhof und Hausmeister aufgeteilt werden soll?           Für weitere Informationen: www.limes-in-hohenlohe.de.
Zur Videoüberwachung an der Schule liegt der Verwaltung bereits
ein Angebot vor. In der nächsten Sitzung kann vielleicht schon
mehr dazu gesagt werden.
Gemeinderat Michael Schenk ergänzt, dass zu der Aufstellung
der Personalkosten ihm vor allem die Ursachen wichtig wären.
Gemeinderat Tilo Allmendinger regt an eine Zusammenstellung
der angefallenen Sachkosten zu erhalten, die durch die Sachbe-
schädigungen an den Schulen entstanden sind. Die Aufstellung
kann dann den Kosten für eine mögliche Videoüberwachung ge-
genübergestellt werden.
Gemeinderat Jens Krieg greift das Thema Wacholderring noch-
mal auf: Dort gibt es keine Gehwege und eine 30er-Zone. Es
wohnen dort sehr viele Familien mittlerweile mit schulpflichtigen
Kindern. Es seien ca. 50 Kinder, die sich die Straße mit den Fahr-
zeugen teilen müssten. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob dieser
Bereich zu einer verkehrsberuhigten Zone gemacht werden kann.
Bürgermeister Torsten Kunkel antwortet, dass er nicht sagen
kann, ob es verkehrsrechtlich erlaubt ist. Die Verwaltung wird dies
mit zur nächsten Verkehrsschau nehmen. Danach gibt es dann
eine Antwort zur Malerstraße und zum Wacholderring von der
unteren Verkehrsbehörde in Öhringen und der Verkehrspolizei.
Gemeinderat Jens Krieg bittet darum, dass dann der Gemeinde-
rat darüber abstimmt.
Bürgermeister Torsten Kunkel sagt, dass der Gemeinderat das
Ergebnis der Verkehrsschau bekomme, eine Abstimmung sehr
wahrscheinlich aber nicht möglich ist, da dies dem Verkehrsrecht
unterliege.
Gemeinderat Joachim Knoche hat zum Freibad Untersteinbach
zwei Anfragen. Er fragt an, inwieweit Kindern es erleichtert werden
kann ins Freibad zu gehen, und ob es nicht möglich ist, auch am
Freibad direkt Tickets zu verkaufen.
Bürgermeister Torsten Kunkel bitte darum, die Vorgehensweise
der Verwaltung zu akzeptieren. Die Verwaltung hat Bedenken,
dass vor dem Freibad Warteschlangen entstehen und der Abstand
nicht eingehalten wird. Er bittet um Verständnis.
Gemeinderat Markus Basel ergänzt zum Wacholderring: Er habe
sich mit vielen Familien unterhalten und es seien einige Kinder,
die dort laufen. Er bietet an auch gerne an der Verkehrsschau
teilzunehmen.
Bürgermeister Torsten Kunkel erläutert, dass bestimmte Vor-
gaben erfüllt sein müssen, um eine verkehrsberuhigte Zone aus-
weisen zu können.
Gemeinderat Gerhard Meißner sagt, dass an ihn eine Unzufrie-
denheit bezüglich der Bäume in der Ortsmitte herangetragen
wurde. Er regt an, dort Alternativbäume zu setzen, die mehr
Schatten spenden.
Bürgermeister Torsten Kunkel nimmt die Anregung mit zur Prü-
fung.
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                                                                                                         Freitag, den 7. August 2020

       Altersjubilare                                                      Aus dem Standesamt
Wir gratulieren herzlich                                            Eheschließungen
Frau Giesela Butzke, Buchhorn                                       03.07.2020     Bianca Krater und Sascha Trumpf, Pfedelbach
am 07.08.2020 zum 75. Geburtstag;                                   20.07.2020     Rosalie Traub und Stefan Hofmann, Pfedelbach
Herrn Reinhold Frank, Buchhorn
Am 08.08.2020 zum 85. Geburtstag;                                   Sterbefälle
Frau Berta Nemenz,
am 09.08.2020 zum 90. Geburtstag;                                   10.07.2020	Anita Lina Fischer, geb. Müller,
                                                                                Brechdarrweg 15, Pfedelbach
Frau Elisabeth König,                                               14.07.2020	Hans Siegfried Karl Radtke,
am 09.08.2020 zum 80. Geburtstag;                                               Mainhardter Str. 18, Pfedelbach
Frau Edelgard Volk, Gleichen                                        19.07.2020	Wilhelm Friedrich Bohn,
am 11.08.2020 zum 75. Geburtstag;                                               Fichtenstraße 25, Neuenstein
Herrn Hans Schlaf,                                                  27.07.2020	Rosa Knödler, geb. Stingl,
am 19.08.2020 zum 70. Geburtstag;                                               Haldenstr. 3, Pfedelbach
Herrn Herbert Huth, Untersteinbach
am 19.08.2020 zum 70. Geburtstag;
                                                                    Auswärtsbeurkundeter Sterbefall
Frau Karin Höhne, Heuberg
am 21.08.2020 zum 70. Geburtstag;                                   21.07.2020     Klaus Weller, Mozartstr. 10, Pfedelbach
Herrn Reinhold Müller, Harsberg
am 22.08.2020 zum 75. Geburtstag;
Frau Maria Thieke, Oberohrn
am 22.08.2020 zum 75. Geburtstag;                                          Fundsachen
Herrn Hans-Wolf Wiederoder,
am 26.08.2020 zum 80. Geburtstag;
Frau Serife Zileli-Dietz,                                           Im Bürgerbüro wurden folgende
am 27.08.2020 zum 70. Geburtstag;                                   Gegenstände abgegeben:
Frau Elisabeth Gorski,
am 28.08.2020 zum 85. Geburtstag;                                   - eine Puppe
                                                                    - ein Kuscheltier
Herrn Fadil Bytyqi,
am 29.08.2020 zum 70. Geburtstag;                                   Sollten Sie eine dieser Fundsachen vermissen, melden Sie sich
                                                                    bitte bei uns unter der Telefonnummer 07941/60 81-0.
Frau Hedwig Huber, Heuberg
am 30.08.2020 zum 80. Geburtstag;
Herrn Hans Werner Möller, Windischenbach
am 31.08.2020 zum 75. Geburtstag;
Frau Elisabeth Fernolendt,                                                 Zu verschenken
am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag;
Frau Ilse Götz, Burghof
am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag;                                   Gymnastikball + Damenfahrrad abzugeben
Frau Renate Bühlmaier, Heuberg
am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag;                                   Tel. 07941 2209
Herrn Walter Maile,
am 03.09.2020 zum 70. Geburtstag;                                   Couchtisch Glas
Frau Ruth Neuffer,
am 03.09.2020 zum 70. Geburtstag;                                   buchefarben, Breite 120 cm, Tiefe 80 cm, Höhe 46 cm.
                                                                    Wohnzimmerschrank Buche-Nachbildung, Breite 250 cm, Höhe
                                                                    215 cm.
                                                                    Handy: 0151/27143032

       Ehejubiläen
                                                                           Aktive Seniorenszene Pfedelbach
Wir gratulieren herzlich zum Ehejubiläum
Frau Walburga und Herr Rüdiger Ecks feiern am 14.08.2020 das        Senioren für Senioren Pfedelbach – Gemeinde Pfedelbach
Fest der Goldenen Hochzeit.
                                                                    Rundgang durch Windischenbach
Frau Heidemarie und Herr Wilfried Schäfer, Untersteinbach, feiern
am 21.08.2020 das Fest der Goldenen Hochzeit.                       Der Treff „Senioren für Senioren“ wird am Mittwoch, den
Frau Renate und Herr Karl Bühlmaier, Heuberg, feiern am             16.09.2020 nach Windischenbach verlegt.
26.08.2020 das Fest der Diamantenen Hochzeit.                       Wir laden herzlich alle interessierten Senioren aus ganz Pfedel-
                                                                    bach, besonders aus Windischenbach, zu einem Seniorenspa-
Wir gratulieren den Jubelpaaren herzlich zum Ehrentag und wün-      ziergang gemeinsam mit Bürgermeister Torsten Kunkel und der
schen noch viele gesunde und glückliche gemeinsame Ehejahre.        Verwaltung ein.
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