PFEDELBACHER Gemeindeblatt - Gemeinde Pfedelbach
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PFEDELBACHER Gemeindeblatt 32. Jahrgang Nummer 32 - 35 Freitag, 7. August 2020 www.pfedelbach.de Amtsblatt der Gemeinde Pfedelbach mit Nachrichten aus den Ortschaften
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 2 Freitag, den 7. August 2020 Pfedelbacher Fr. 16.00 - 8.00 Uhr Sa., So. u. feiertags 8.00 - 8.00 Uhr unter Telefon: 116 117 Termine Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feier- tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116 117 Freitag, 07.08.2020 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt – kostenfreie 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder- Samstag, 08.08.2020 ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Tel. 0711/96589700 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet oder docdirekt.de. Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Montag, 10.08.2020 Zentrale Notfallpraxis am DIAK in Schwäbisch Hall Abholung BioEnergieTonne BETty + Restmülltonne Öffnungszeiten jeweils an den Wochenenden und Feiertagen von Mittwoch, 12.08.2020 9.00 - 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit ihren 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Kindern in die Notfallpraxis kommen Zentrale Rufnummer: 116 11 Donnerstag, 13.08.2020 Ärztlicher Notdienst für Patienten Grüne Tonne Leichtverpackung L1 mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Freitag, 14.08.2020 HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in Grüne Tonne Leichtverpackung L2 der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Gesund- 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet brunnen, Am Gesundbrunnen 20 - 26, 74078 Heilbronn Tel. 116 117 Samstag, 15.08.2020 Öhringen (Allgemeiner Notfalldienst) 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Hohenloher Krankenhaus GmbH, Kastellstraße 5, Öhringen Sa., So. und FT 8.00 - 22.00 Uhr Montag, 17.08.2020 Abholung BioEnergieTonne BETty Zahnärztlicher Notdienst: Telefon 0711/7877700 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 116 117 Mittwoch, 19.08.2020 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Rettungsleitstelle/Notarzt: Telefon 112 Feuerwehr: Telefon 112 Donnerstag, 20.08.2020 Grüne Tonne Altpapier A1 Apothekenbereitschaft Fr., 07.08. Kosmas-Apotheke, Hauptstraße 42, Pfedelbach Freitag, 21.08.2020 Sa., 08.08. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg Grüne Tonne Altpapier A2 So., 09.08. Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Mo., 10.08. Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell Di., 11.08. Kirchbrunnen-Apotheke, Hauptstr. 41, Langenbrettach Samstag, 22.08.2020 Mi., 12.08. Hof-Apotheke, Marktplatz 9, Öhringen 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Do., 13.08. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 25, Öhringen Montag, 24.08.2020 Fr., 14.08. Schloss-Apotheke, Hintere Str. 8, Neuenstein Abholung BioEnergieTonne BETty + Restmülltonne Sa., 15.08. Schiller-Apotheke, Schillerstr. 64, Öhringen So., 16.08. Post-Apotheke, Einsteinstr. 5, Bretzfeld Mittwoch, 26.08.2020 Mo, 17.08. Wellingtonien-Apotheke, Bethanien 1, Wüstenrot 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Di, 18.08. Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen Mi., 19.08. Kosmas-Apotheke, Hauptstr. 42, Pfedelbach Freitag, 28.08.2020 Do., 20.08. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Fr., 21.08. Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen Samstag, 29.08.2020 Sa., 22.08. Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet So., 23.08. Kirchbrunnen-Apotheke, Hauptstr. 41, Langenbrettach Mo., 24.08. Hof-Apotheke, Marktplatz 9, Öhringen Montag, 31.08.2020 Di., 25.08. Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 25, Öhringen Abholung BioEnergieTonne BETty Mi., 26.08. Schloss-Apotheke, Hintere Str. 8, Neuenstein Do., 27.08. Schiller-Apotheke, Schillerstr. 64, Öhringen Mittwoch, 02.09.2020 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Freitag, 04.09.2020 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Samstag, 05.09.2020 IMPRESSUM 10.00 Uhr – 15.00 Uhr Grüngutplatz Buchhorn geöffnet Herausgeber: Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach Telefon 0 79 41/60 81-0, Fax 0 79 41/60 81-46 E-Mail: Gemeinde@pfedelbach.de Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungs- Bereitschafts- und Notfalldienste berichte der Gemeindeorgane und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Pfedelbach ist der Bürgermeister oder sein Ver- treter im Amt. Ärztlicher Notdienst: Verlag und Druck: Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden, Mo., Di., Do. 18.00 - 8.00 Uhr Tel. 0 79 53/98 01-0, Fax 0 79 53/98 01-90. Mi. 13.00 - 8.00 Uhr
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 3 Freitag, den 7. August 2020 Fr., 28.08. Post-Apotheke, Einsteinstr. 5, Bretzfeld Sa., 29.08. So., 30.08. Wellingtonien-Apotheke, Bethanien 1, Wüstenrot Hirsch-Apotheke, Marktplatz 3, Öhringen Bürgerbüro steht Ihnen wieder Mo., 31.08. Kosmas-Apotheke, Hauptstr. 42, Pfedelbach ohne Terminvereinbarung zur Verfügung Di., 01.09. Rats-Apotheke, Am Bahnhof 1, Forchtenberg Mi., 02.09. Rats-Apotheke, Karlsvorstadt 8, Öhringen (rs) Das Bürgerbüro steht Ihnen ab sofort auch ohne Do., 03.09. Bären-Apotheke, Gerberstr. 3, Kupferzell vorherige Terminvereinbarung wieder zur Verfügung. Diakoniestation Öhringen e. V.: Telefon 07941/9849840 In allen weiteren Ämtern bitten wir Sie, vorab telefonisch Seniorenheimat Ambulant: Telefon 07941/98960 einen Termin zu vereinbaren. Dadurch werden mögliche Frauen-und Kinderschutzhaus Wartezeiten vermieden und die Abstands- und Hygiene- im Hohenlohekreis: Telefon 07940/58954 regeln können leichter eingehalten werden. Infokoop – Informationsstelle gegen häusliche und sexuelle Gewalt: Telefon 07940/939951 Beim Betreten des Rathauses sind die folgenden infekti- onsschützenden Maßnahmen unbedingt einzuhalten: Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder, Telefon 0700/112244 77 Jugendliche und deren Familien, (12 Cent pro Min.) ■ Es ist eine Mund- und Nasenmaske zu tragen, die Telefonseelsorge: Telefon 0800/1110111 selber mitzubringen ist. jeden Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei. ■ Es muss mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Demenzberatungsstelle Personen eingehalten werden. des Deutschen Roten Kreuzes im Hohenlohekreis ■ Hände sind am vorhandenen Desinfektionsspender am Ansprechperson: Frau Christa Kokoska Eingang gründlich zu desinfizieren. Vom Händeschüt- Telefon 07940/922517, E-Mail: christa.kokoska@drk-hohenlohe.de teln und sonstigen Begrüßungsritualen ist abzusehen. Servicenummern: ■ Als Eingang ist die Haupteingangstüre zur Hauptstra- Vodafone (vormals Unitymedia) 0221/46619100 EnBW Service-Strom: 0800/3629-000 ße hin zu benutzen. EnBW Service-Gas: 0800/3629-427 ■ Der Ausgang erfolgt durch die Türe auf der Rückseite EnBW Störung-Strom: 0800/3629-477 des Gebäudes in Richtung Kirche. EnBW Störung-Gas: 0800/3629-447 Telekom 08003/302000 Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer und unserer Gesundheit! Nach der coronabedingten Zwangspause möchte das SeniorenMobil-Team ab 6. August Aktuelles 2020 wieder mit dem Fahrdienst für die Pfedelbacher Senioreninnen und Senioren beginnen. vom Dies ist jedoch nur unter gewissen Auflagen zum Wohle unserer Fahrgäste möglich. Diese Auflagen sind: SeniorenMobil • Es werden nur Einzelpersonen oder maximal 2 Personen aus einem Haushalt transportiert. • Für Fahrgäste besteht zwingend Maskenpflicht! • Nach jeder abgeschlossenen Fahrt wird der Fahrgastraum vom Fahrer desinfiziert. Dies bedeutet zeitlichen Mehraufwand und wird die Transportkapazität damit einschränken. Fahrtanmeldungen sind wie gewohnt dienstags in der Zeit von 8.00 - 10.30 Uhr unter der Telefon-Nr. 01 51/25 74 28 70 möglich. Wir wünschen Ihnen, liebe Fahrgäste, und uns, dass bald wieder normale Verhältnisse herrschen und ein normaler SeniorenMobil-Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Bitte bleiben Sie auch weiterhin gesund. Ihre SeniorenMobil-Fahrer und die Gemeindeverwaltung Pfedelbach Das SeniorenMobil fährt ab 6. August 2020 wieder jeden Donnerstag von 7.30 bis 18.00 Uhr – auch durchgehend in den Sommerferien. Die Anmeldung muss immer am Dienstag davor in der Zeit von 8.00 bis 10.30 Uhr erfolgen. Die Rufnummer für die Anmeldung lautet: 01 51/25 74 28 70 BETRIEBSURLAUB DES VERLAGS in Kalenderwoche 33 bis 35/2020 vom 10. bis 28. August 2020. Die nächste Ausgabe erfolgt in KW 36/2020. Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub. Ihr Krieger-Verlag, Blaufelden
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 4 Freitag, den 7. August 2020 Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich Amtliche Bekanntmachungen oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde, Bauamt, Zim- mer 2.08 vorgebracht werden. Für das Vorbringen von Stellung- nahmen zur Niederschrift bitten wir um vorherige Vereinbarung eines Termins unter Telefonnummer 07941/6081-31. Pfedelbach Ortsteil Untersteinbach Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden gemäß Bebauungsplan § 4a Abs. 4 BauGB im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zu- Steinbacher Gebirge IV dem auf der Homepage der Gemeinde Pfedelbach (www.pfedel- bach.de/leben-und-wohnen/bauleitplanverfahren) eingestellt. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Der Bebauungsplan wird gemäß §§ 13b i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Für die und § 4 Abs. 1 BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, werden keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach hat in öffentlicher Hiervon unberührt bleibt jedoch die gesetzliche Verpflichtung, ins- Sitzung am 29.07.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplans besondere die Belange des Umweltschutzes einschließlich des „Steinbacher Gebirge IV“ und den Vorentwurf der örtlichen Bau- Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. vorschriften gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffent- Zur Prüfung der Umweltschutzgüter wurde vom Ingenieurbüro lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Simon – Mosbach ein Bericht zur Betrachtung der Umweltbe- Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der lange erstellt, der dem Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist. Aufstellungsbeschluss wurde in der Gemeinderatsitzung am Ebenfalls wurde zur Prüfung der Vollzugsfähigkeit der Planung 24.09.2019 gefasst. eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Ingenieurbüro Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Simon – Mosbach durchgeführt. Ortsteils Untersteinbach in Pfedelbach und grenzt im Süden an Pfedelbach, den 31.07.2020 die bestehende Wohnbebauung an. Im Westen und Norden wird Torsten Kunkel das Plangebiet durch den Simonsbergweg eingegrenzt. Bürgermeister Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungs- bereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Übersichtsplan. Gemeinde Pfedelbach Bebauungsplan „Gumpenfeld“ 982 983 1130 1142 Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erlass von örtlichen Bauvorschriften 1128 GR WG 29 11 1143 Der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach hat in öffentlicher 512 1127 WAG GR 520 Sitzung am 29.07.2020 aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung 541/1 541 WG 511 U WG des Bebauungsplanes 856 519 hs W 23 518 WG 517 „Gumpenfeld“ in Pfedelbach G ar 542/1 513 547/2 540/1 516/2 beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgende Grundstücke S WG weg Whs rg 516/1 21 s be Ga r on WG Gar der Gemarkung Pfedelbach: 547/6 Sim 540/2 24 515 hs 514 Gar WBF W WG Whs 19 Flurstück Nr.: Teil von 502/7 und 502/4 4/3 g Gar Wirt 53 Gar Gar 22 Whs 531/1 485/1 Sim Flurstück Nr.: 533, 534, 538, 540 und 541 547/5 521 ons berg 535/1 W we 543 hs g 483/2 Whs 5 Ga r 8 531/4 531/2 482/2 Ha 535/6 Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaß- Whs 11 lde Ga Whs 532 Schu r nst 485/2 Ga 5/1 Gar Gar r ra Ga Gar Gar 483/1 Schu r ße 536/2 stäbliche Lageplan: Whs Gar Whs W h 6 7 s 481/1 Gar 481/2 481/3 Schu 535/3 531/5 Gar 8/1 Gar 2331 Dengelsgraben 52 Ga Gar 36 481/4 r Whs 38 53 Whs 40 GR 4/2 Whs A 527 7/1 Whs Gar g ebir 536/3 535/4 WEG 533/1 482/1 er G Gar Whs 7 S 533/2 Whs 479 /1 12 ach WEG 23 15 W inb hs Gar 53 2 Ste 5/2 Ga 51 536/4 r Whs 0/6 Whs Whs 484 Whs 8 Gar 25 48 Whs 2313 11 Woendhs Se 9 5 534 23 nh A WEG 535/5 525 m 17 Gar Gar Whs Whs 530 23 536/5 534/1 480 19 21 Gar 13 Se 3 irg 480/4 Whs 536/6 480/5 nh cher Geb /2 GarGar m Steinba 8 480/2 925 526 Gar 537/4 Btr Gar Gar g Gar 480/3 Gar 528 Gar Gar WEG GR Gar 12 10 Whs Gar 1 Whs 484/0 23 14 524 /1 Ziel und Zweck der Planung GR WAG 930 533 Unteres Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrecht- 544 A Brunnenfeld liche Grundlage geschaffen werden, eine dem örtlichen Eigenbe- 530/1 HDL 516/5 516/13 GR darf entsprechende Anzahl an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil WEG 7 Ghs Ghs 3 Untersteinbach zu entwickeln und attraktive, ca. 5 - 6 a große 931 534 502/6 51 6/1 A 7 HDL GFIG 480/7 516/18 Wohnbaugrundstücke zur Verfügung stellen zu können. 538 Tks t 516/14 1 t Tks Es soll dabei eine aufgelockerte, an den dörflich geprägten Orts- 935 540 La gg H oh en lo he teil angepasste Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Neube- 516/12 -A lle e 20 516/15 bauung soll sich in die städtebaulichen Strukturen der angrenzen- ße tra 937 ls se 6 den Wohngebiete integrieren und sich in die Landschaft des 502/5 ie D 502/2 50 Btrg 2/4 Gumpenfeld Steinbacher Tals einfügen. 938 Bru nn en Btr 8 939 fe g 1 ld str aß 490/15 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit e 516/16 541 e aß GFIG str GFIG ld hfe sc Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textli- 22 Kir La Fa gg br 502/7 23 WAG chen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begrün- Bü ro 490/18 48 0/9 dung sowie der Fachbeitrag Artenschutz (Prüfung artenschutz- g Btr 950 54 490/23 2 hs W 6 ar g WEG 17 G Btr 502/3 8 rechtlicher Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG GFIG 490/28 g Btr Ust 15 490/19 g 548 Btr 49 0/3 G bezüglich der europäischen Vogelarten und Arten des Anhang IV GFIG ar gg La Gemeinde Pfedelbach 502/1 Bebauungsplan 490/37 der FFH-Richtlinie) und die Prüfung der Umweltbelange liegen 502/ Bru "Gumpenfeld" 8 nn AbgrenzungsplanGa st Fabr en Aufgestellt: fe 4 Mosbach,den 14.07.2020 552 490/38 KOMMUNALPLANUNG ▪ TIEFBAU ▪ STÄDTEBAU ld /1 Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak strDipl.-Ing. Jürgen Glaser vom 17.08.2020 bis 18.09.2020 Ziele und Zwecke der Planung: Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Steffen Leiblein 502/9 11 Beratende Ingenieure und aß freier Stadtplaner P a r t n e r s c h a f t s g e s e ll s c h a f t m b B Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) Eisenbahnstraße 26, 74821 Mosbach ▪ Fon 06261/9290-0 ▪ e Fax 06261/9290-44 ▪ info@ifk-mosbach.de ▪ 490/14 www.ifk-mosbach.de im Rathaus der Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 1. Ober- Die Gemeinde Pfedelbach hat mehrere Anfragen zu gewerblichen geschoss, 74629 Pfedelbach zu den üblichen Öffnungszeiten Baugrundstücken. Momentan kann die Gemeinde jedoch keine (Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Gewerbegrundstücke für Interessenten oder auch für Erweiterun- und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. gen bestehender Gewerbebetriebe anbieten.
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 5 Freitag, den 7. August 2020 Die aktuelle Nachfrage nimmt die Gemeinde zum Anlass, um die (3) Zu den Sitzungen des Umlegungsausschusses werden – so- im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesene gewerb- weit er als Umlegungsstelle tätig ist – ein Vermessungssach- liche Erweiterungsfläche „Gumpenfeld“ zu entwickeln und einen verständiger und ein Bausachverständiger als Mitglieder mit Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche liegt am nordwestlichen beratender Stimme zugezogen. Der Ausschuss kann weitere Ortsrand im Anschluss an das Gewerbegebiet „Nord-West“ und Sachverständige zuziehen. ist die letzte größere gewerbliche Entwicklungsfläche der Gemeinde. (4) Für die weiteren stimmberechtigten und beratenden Mitglie- Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gumpenfeld“ dient der der des Ausschusses wird die gleiche Anzahl von Stellver- Standortsicherung und der Weiterentwicklung der örtlichen Ge- tretern bestellt, welche diese Mitglieder im Verhinderungs- werbebetriebe und somit dem Erhalt und Ausbau wohnortnaher falle vertreten. Arbeitsplätze. Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren mit zweistufiger § 6 Allgemeine Zuständigkeiten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger der beschließenden Ausschüsse Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 BauGB und § 4 BauGB. (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen Es ist eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht mit einer Ein- ihrer Zuständigkeit selbstständig anstelle des Gemeinderats. griffs- und Ausgleichsbilanzierung erforderlich. (2) Dem beschließenden Ausschuss werden die in § 8 bezeich- Pfedelbach, den 31.07.2020 neten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertra- Torsten Kunkel gen. Bürgermeister § 7 Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließenden Ausschüssen Gemeinde Pfedelbach Hohenlohekreis (1) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat vor- Hauptsatzung behalten ist, sollen dem zuständigen beschließenden Aus- schuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfa- Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Gemein- chung verwendet und bezieht alle Geschlechter mit ein. derats sind sie dem zuständigen beschließenden Ausschuss Aufgrund des § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – zur Vorberatung zu überweisen. GemO – hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach am (2) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufgaben- 29.07.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen: gebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledi- gen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, I. Form der Gemeindeverfassung wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit § 1 Gemeinderatsverfassung zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der eines be- (1) Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und schließenden Ausschusses gehört. der Bürgermeister. (2) Die Stellvertreter des Bürgermeisters sind zugleich stellver- § 8 Ständiger Umlegungsausschuss tretende Vorsitzende des Gemeinderats und seiner Aus- (1) Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die von der Ge- schüsse. Sie werden aus der Mitte des Gemeinderates nach meinde sowie von der Umlegungsstelle bei der Durchführung jeder Gemeinderatswahl gem. § 48 Abs. 1 GemO neu ge- von Umlegungen nach §§ 45 ff. BauGB zu treffenden Ent- wählt. scheidungen. II. Gemeinderat § 9 Beratende Ausschüsse § 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten (1) Es werden folgende ständige beratende Ausschüsse gebildet: (1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das 1.1 Umwelt- und Technikausschuss Hauptorgan der Gemeinde. 1.2 Schul-, Kindergarten- und Jugendausschuss (2) Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, IV. Bürgermeister soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem § 10 Zuständigkeiten Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat (1) Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Auf- Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse gaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung ver- und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeinde antwortlich und regelt die innere Organisation der Gemeinde- für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. verwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener (3) Unter den Voraussetzungen des § 37a GemO können Ge- meinderatssitzungen auch in digitaler Form ohne persönliche Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertra- werden. genen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürger- meister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts § 3 Zusammensetzung anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in (1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- einer Angelegenheit angehört wird, die aufgrund einer An- zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte). ordnung der zuständigen Behörde geheim zu halten ist. (2) Für die Zahl der Gemeinderäte ist jeweils die nächsthöhere (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi- Gemeindegrößengruppe maßgebend. gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: § 4 Ältestenrat 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- (1) Zur Beratung des Bürgermeisters wird ein Ältestenrat gebil- plan bis zum Betrag von 50.000 EUR im Einzelfall; det. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Bürgermeister. 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- (2) Das Nähere über die Zusammensetzung, den Geschäftsgang mäßigen Ausgaben und zur Verwendung von De- und die Aufgaben des Ältestenrats ist in der Geschäftsord- nung des Gemeinderats geregelt. ckungsreserven bis zu 10.000 EUR im Einzelfall; 2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons- III. Ausschüsse des Gemeinderats tige personalrechtliche Entscheidungen von Ange- § 5 Beschließende Ausschüsse stellten der Vergütungsgruppe 1 TVöD bis 9c TVöD (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: sowie im Bereich des TVöD-SuE Beschäftigte bis zur 1.1 der ständige Umlegungsausschuss. stellvertretenden Einrichtungsleitung, Aushilfsange- (2) Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister stellten, Arbeitern, Beamtenanwärtern, Auszubilden- als Vorsitzendem und fünf weiteren Mitgliedern des Gemein- den, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehen- derats. den Personen;
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 6 Freitag, den 7. August 2020 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- 2.15.4 Errichtung von Stützmauern, Aufschüttungen haltsvorschüssen sowie Unterstützungen bis zu drei und Abgrabungen bis 2 Meter Höhe außer- Monatslöhnen; halb der überbaubaren Grundstücksfläche 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln 2.16 die Erteilung des planungsrechtlichen Einverneh- ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 1.000 mens von Erdauffüllungen nach § 35 Abs. 1 BauGB; EUR im Einzelfall; 2.17 die Stellungnahme der Gemeinde als Angrenzer 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, gemäß § 55 Landesbauordnung; 2.6.1. bis zu drei Monaten in unbeschränkter Höhe, 2.18 die Genehmigungen bei Sanierungsmaßnahmen 2.6.2. über drei Monate bis zu sechs Monaten bis gemäß § 144, 145 BauGB. zu einem Betrag von 25.000 EUR; 2.19 Der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossen- 2.6.3. über sechs Monate bis zu einem Jahr bis zu schaft beauftragt gem. § 10 Abs. 2 der Satzung der einem Betrag von 12.500 EUR, Jagdgenossenschaft vom 07.02.2019 den Bürger- 2.6.4. über ein Jahr bis zu zwei Jahren bis zu einem meister mit der Erledigung folgender Aufgaben aus Betrag von 5.000 EUR; seinem Zuständigkeitsbereich: § 11 Abs. 3 a) – e) und 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die g) – i). Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung V. Ortsteile von Rechtsstreiten und den Abschluss von Verglei- § 11 Benennung der Ortsteile chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, (1) Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden räumlich von- der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis einander getrennten Ortsteilen: der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 EUR 1.1 Pfedelbach beträgt; der Gemeinderat ist über jeden Rechtsstreit 1.2 Heuberg zu unterrichten; 1.3 Charlottenberg 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung bebaubarer 1.4 Buchhorn Grundstücke bis 50.000 EUR, den Erwerb und 1.5 Obergleichen Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei- 1.6 Untergleichen chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor- 1.7 Griet kaufsrechten im Wert bis zu 15.000 € im Einzelfall, 1.8 Hinterespig die Zustimmung zur Veräußerung von Baugrundstü- 1.9 Vorderespig cken (Wohnbaugrundstücken), in den Fällen, in de- 1.10 Untersteinbach nen der Gemeinderat bereits durch Beschluss den 1.11 Bühl Verkaufspreis festgelegt hat und die Vergabe ent- 1.12 Floßholz sprechend der „Richtlinie über die Vergabe von 1.13 Heimaten Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Pfedelbach“ 1.14 Kohlhof erfolgt; 1.15 Mittelsteinbach 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder 1.16 Ohnholz beweglichem Vermögen bis zu 2.500 EUR; 1.17 Schuppach 2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 1.18 Simonsberg 50.000 EUR im Einzelfall; 1.19 Harsberg 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit- 1.20 Altrenzen wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein 1.21 Baierbach wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen 1.22 Beingasse ehrenamtlichen Mitwirkung vorliegt; 1.23 Braunenberg 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sach- 1.24 Eichhornshof verständiger zu den Beratungen einzelner Angele- 1.25 Gänsberg genheiten im Gemeinderat und in beschließenden 1.26 Hasenberg Ausschüssen; 1.27 Herbenberg 2.13 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in 1.28 Heuholz Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung 1.29 Oberhöfen im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz; 1.30 Renzen 2.14 die Stellungnahme zu Vorhaben innerhalb der im Zu- 1.31 Rohrmühle sammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB 1.32 Schmidshof für die eine Wohnnutzung bis zu 2 Wohneinheiten 1.33 Strohberg vorgesehen ist und wenn keine Einsprüche von An- 1.34 Unterhöfen grenzern vorliegen; 1.35 Windischenbach 2.15 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens 1.36 Burghof nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Ver- 1.37 Klingenhof bindung mit §36 BauGB für folgende Vorhaben: 1.38 Lindelberg 2.15.1 Errichtung von Dachgauben in Fällen, in de- 1.39 Stöckig nen diese nach dem Bebauungsplan unzu- 1.40 Weißlensberg lässig sind. 1.41 Oberohrn 2.15.2 Errichtung von Garagen/Carports außerhalb 1.42 Lerchen der überbaubaren Grundstücksfläche und bei 1.43 Stegmühle Abweichungen von der Dachform, soweit 1.44 Tannhof diese begrünt werden sowie bei Abweichun- (2) Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Ortsteile werden mit gen von der im Bebauungsplan festgesetzten dem vorangestellten Namen der Gemeinde und mit diesem Dachneigung, soweit diese sich noch in die durch Bindestrich verbunden geführt. Umgebung einfügt. (3) Die räumlichen Grenzen der Ortsteile nach Abs. 1 sind jeweils 2.15.3 Errichtung von Nebenanlagen nach § 14 Abs. die bestehenden Markungen. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) außer- VI. Unechte Teilortswahl halb der überbaubaren Grundstücksfläche, § 12 Unechte Teilortswahl soweit diese nach der Landesbauordnung (1) Von den in § 11 Abs. 1 genannten Ortsteilen bilden je einen (LBO) genehmigungsfrei sind. Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 1 GemO
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 7 Freitag, den 7. August 2020 1.1 der Ortsteil Pfedelbach Wohnbezirk Pfedelbach (3) Die Sitze in den jeweiligen Ortschaftsräten werden mit Ver- 1.2 die Ortsteile Heuberg, Charlottenberg, tretern der nachstehend gebildeten Wohnbezirke wie folgt Buchhorn, Obergleichen, Untergleichen besetzt: Wohnbezirk Heuberg/Buchhorn/Gleichen 3.1 Ortschaft Heuberg/Buchhorn/Gleichen 1.3 die Ortsteile Altrenzen, Baierbach, 3.1.1 Wohnbezirk Buchhorn bestehend aus dem Ortsteil Beingasse, Braunenberg, Buchhorn der früheren Gemeinde Pfedelbach Eichhornshof, Gänsberg, Griet, 2 Vertreter Harsberg, Hasenberg, Herbenberg, 3.1.2 Wohnbezirk Gleichen bestehend aus den Orts- Heuholz, Hinterespig, Oberhöfen, teilen Ober- und Untergleichen der früheren Ge- Renzen, Rohrmühle, Schmidshof, meinde Pfedelbach 2 Vertreter Strohberg, Unterhöfen, Vorderespig 3.1.3 Wohnbezirk Heuberg bestehend aus den Orts- Wohnbezirk Harsberg teilen Heuberg und Charlottenberg der früheren 1.4 die Ortsteile Untersteinbach, Bühl, Gemeinde Pfedelbach 3 Vertreter Floßholz, Heimaten, Kohlhof, 3.2 Ortschaft Harsberg Mittelsteinbach, Ohnholz, Schuppach, 3.2.1 Wohnbezirk Baierbach bestehend aus dem Orts- Simonsberg Wohnbezirk Untersteinbach teil Baierbach der früheren Gemeinde Harsberg 1.5 die Ortsteile Windischenbach, 2 Vertreter Burghof, Klingenhof, Lindelberg, 3.2.2 Wohnbezirk Harsberg bestehend aus dem Ortsteil Stöckig, Weißlensberg Wohnbezirk Windischenbach Harsberg der früheren Gemeinde Harsberg 1.6 die Ortsteile Oberohrn, Lerchen, 1 Vertreter Stegmühle, Tannhof Wohnbezirk Oberohrn 3.2.3 Wohnbezirk Heuholz bestehend aus dem Ortsteil Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Absatzes 2 Heuholz der früheren Gemeinde Harsberg mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen. Für die Zahl 1 Vertreter der Gemeinderäte ist jeweils die nächsthöhere Gemeindegrö- 3.2.4 Wohnbezirk Oberhöfen bestehend aus den Orts- ßengruppe maßgebend, der die Gemeinde jeweils angehört teilen Oberhöfen und Beingasse der früheren (§ 3 Abs. 2). Gemeinde Harsberg 1 Vertreter (2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzelnen 3.2.5 Wohnbezirk Unterhöfen bestehend aus den Orts- Wohnbezirke verteilt: teilen Unterhöfen, Rohrmühle und Schmidshof der 2.1 Wohnbezirk Pfedelbach 11 Sitze früheren Gemeinde Harsberg 1 Vertreter 2.2 Wohnbezirk Heuberg/Buchhorn/Gleichen 2 Sitze 3.2.6 Wohnbezirk Renzen bestehend aus den Ortsteilen 2.3 Wohnbezirk Harsberg 2 Sitze Renzen, Altrenzen, Braunenberg, Eichhornshof, 2.4 Wohnbezirk Untersteinbach 3 Sitze Gänsberg, Hasenberg, Herbenberg und Strohberg 2.5 Wohnbezirk Windischenbach 3 Sitze der früheren Gemeinde Harsberg 2 Vertreter 2.6 Wohnbezirk Oberohrn 1 Sitz. 3.2.7 Wohnbezirk Griet bestehend aus den Ortsteilen (3) Vor jeder Gemeinderatswahl wird die Sitzverteilung überprüft Griet, Vorderespig und Hinterespig der früheren und erforderlichenfalls den geänderten Verhältnissen ange- Gemeinde Harsberg 1 Vertreter passt, wobei als Stichtag der 30. September des der Wahl 3.3 Ortschaft Oberohrn 6 Vertreter vorangegangen Jahres maßgebend ist. Für jeden Wohnbezirk 3.4 Ortschaft Untersteinbach ist mindestens ein Sitz festzulegen. 3.4.1 Wohnbezirk Mittelsteinbach bestehend aus den Ortsteilen Mittelsteinbach und Simonsberg der VII. Ortschaftsverfassung früheren Gemeinde Untersteinbach 1 Vertreter § 13 Einrichtung von Ortschaften 3.4.2 Wohnbezirk Ohnholz bestehend aus den Ortstei- Es werden folgende Ortschaften eingerichtet: len Ohnholz, Floßholz und Kohlhof der früheren 1. Heuberg/Buchhorn/Gleichen Gemeinde Untersteinbach 1 Vertreter bestehend aus den Ortsteilen Heuberg, Charlottenberg, 3.4.3 Wohnbezirk Schuppach bestehend aus den Orts- Buchhorn, Obergleichen, Untergleichen. teilen Schuppach und Heimaten der früheren 2. Harsberg Gemeinde Untersteinbach 1 Vertreter bestehend aus den Ortsteilen Harsberg, Altrenzen, Baier- 3.4.4 Wohnbezirk Untersteinbach bestehend aus den bach, Beingasse, Braunenberg, Eichhornshof, Gänsberg, Ortsteilen Untersteinbach und Bühl der früheren Hasenberg, Herbenberg, Heuholz, Oberhöfen, Renzen, Rohr- Gemeinde Untersteinbach 6 Vertreter mühle, Schmidshof, Strohberg, Unterhöfen, Griet, Hinterespig 3.5 Ortschaft Windischenbach 6 Vertreter und Vorderespig. 3. Oberohrn § 15 Zuständigkeit des Ortschaftsrats bestehend aus den Ortsteilen Oberohrn, Lerchen, Stegmüh- (1) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die le und Tannhof. Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in 4. Untersteinbach allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. bestehend aus den Ortsteilen Untersteinbach, Bühl, Floßholz, (2) Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 1 sind ins- Heimaten, Kohlhof, Mittelsteinbach, Ohnholz, Schuppach und besondere: Simonsberg. 2.1 die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ort- 5. Windischenbach schaft betreffenden Angelegenheiten, ferner, soweit nicht bestehend aus den Ortsteilen Windischenbach, Burghof, für die ganze Gemeinde in gleicher Weise, sondern Klingenhof, Lindelberg, Stöckig und Weißlensberg. gerade für die Ortschaft von besonderer Bedeutung: 2.2 die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung § 14 Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Boden- (1) In den nach § 13 eingerichteten Ortschaften werden Ort- ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Bau- schaftsräte gebildet. Die Ortschaftsräte in der Ortschaft Heu- gesetzbuch, berg/Buchhorn/Gleichen sowie in den Ortschaften Harsberg 2.3 die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Auf- und Untersteinbach werden in unechter Teilortswahl gewählt. hebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Ge- (2) Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt meindestraßen, 2.1 in der Ortschaft Heuberg/Buchhorn/Gleichen 2.4 der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung 7 Mitglieder von Ortsrecht. 2.2 in der Ortschaft Harsberg 9 Mitglieder (3) Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan 2.3 in der Ortschaft Oberohrn 6 Mitglieder zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, so- 2.4 in der Ortschaft Untersteinbach 9 Mitglieder weit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung 2.5 in der Ortschaft Windischenbach 6 Mitglieder übertragen:
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 8 Freitag, den 7. August 2020 3.1 die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von für die verlängerte Öffnungszeit erhoben und nach tatsächli- öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeinde- cher Inanspruchnahme tageweise abgerechnet. straßen und Gemeindewegen, soweit deren Bedeutung 3. Für Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung bis Ende April nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, in Ab- 2020 betreut wurden, werden keine Gebühren erhoben. sprache mit dem Gebäudemanagement der Gemeinde- 4. Für die reduzierten Betreuungszeiten aufgrund der örtlichen verwaltung Pfedelbach Personalsituation oder der räumlichen Gegebenheiten im er- 3.2 die Pflege des Ortsbildes und der Grünanlagen, weiterten Regelbetrieb werden die Kindergartengebühren an- 3.3 die ideelle Förderung der örtlichen Vereinigungen und teilig zurückerstattet. des örtlichen Brauchtums. Abstimmungsergebnis: Einstimmig (4) Das Vorschlagsrecht zur Verpachtung des Fischwassers der Ortschaft obliegt dem Ortschaftsrat. TOP 3. Anpassung der Elternbeiträge 2020/2021 § 16 Ortsvorsteher Beschluss: (1) Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter auf Zeit. Gemeinderat Michael Schenk stellt den Antrag die Elternbeiträge (2) Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim für die gemeindliche Kindertagesbetreuung ab dem 01.09.2020 Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats. um 4 % zu erhöhen und auf volle Euro auf- oder abzurunden. (3) Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. Ist der Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 13 Ja-Stimme(n), 3 Nein- Ortsvorsteher nicht Mitglied des Gemeinderates, kann er an Stimme(n), 3 Enthaltung(en) den Verhandlungen des Gemeinderats mit beratender Stim- me teilnehmen. TOP 4. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Pfedelbach § 17 Beziehungen zwischen dem Gemeinderat Beschluss: und den Ortschaftsräten Es wird die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung (1) Der Gemeinderat kann den Ortschaftsräten allgemein oder der Gemeinde Pfedelbach beschlossen. im Einzelfall Anregungen geben, um die notwendige Koordi- Abstimmungsergebnis: Einstimmig nation zu erreichen. VIII. Schlussbestimmungen TOP 5. § 18 Inkrafttreten Geschäftsordnung des Gemeinderates Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- Beschluss: machung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom Es wird die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Geschäfts- 17.12.2019 außer Kraft. ordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Pfedelbach be- schlossen. Pfedelbach, den 30.07.2020 Abstimmungsergebnis: Einstimmig gez. Torsten Kunkel TOP 6. Bürgermeister Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren Hinweis: TOP 6.1 Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften Bauantrag nach § 35 Baugesetzbuch Erstellung eines der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Geräteschuppens bzw. Gartenhauses mit Anbau, Flst. 132/1, Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird Geddelsbacher Straße 31/1 in Pfedelbach-Buchhorn nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht Beschluss: schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Das Einvernehmen für die Erstellung eines Geräteschuppens bzw. Satzung gegenüber der Gemeinde Pfedelbach geltend gemacht Gartenhauses mit Anbau auf Flst. 132/1, Geddelsbacher Straße worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist 31/1 in Pfedelbach-Buchhorn wird erteilt. zu bezeichnen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der TOP 6.2 Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Sat- Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch zung verletzt worden sind. Erweiterung und Überdachung der Terrasse, Umnutzung eines Teils des Garagendachs zur Terrasse, Flst. 603/11, Schlehenweg 19 in Pfedelbach Beschluss: Aus der Arbeit des Gemeinderats 1. Das Einvernehmen für die Erweiterung und Überdachung der Terrasse auf dem Grundstück Flst. 603/11, Schlehenweg 19 in Pfedelbach wird erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Kurz und knapp – Gemeinderatsbeschlüsse Beschluss: aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinde- 2. Auf Antrag von Gemeinderat Michael Schenk wird der Be- schlussvorschlag wie folgt abgeändert: rates vom 29.07.2020 auf den Punkt gebracht Das Einvernehmen für die Umnutzung eines Teils des Gara- TOP 1. gendachs zur Terrasse auf dem Grundstück Flst. 603/11, Einwohnerfragen Schlehenweg 19 in Pfedelbach wird erteilt. Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 16 Ja-Stimme(n), 3 Nein- Stimme(n), 0 Enthaltung(en) TOP 2. Verzicht auf Elternbeiträge für die gemeindlichen TOP 6.3 Kindertageseinrichtungen und Abrechnung der Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Notbetreuung in den Kindergärten Anbau eines Sommergartens an ein bestehendes Wohn- Beschluss: haus auf Flst. 1141/8, Beethovenstraße 21 in Pfedelbach 1. Auf die Erhebung der regulären Elternbeiträge für die Monate Beschluss: April, Mai und Juni 2020 für die gemeindlichen Kindertages- Das Einvernehmen für den Anbau eines Sommergartens an ein einrichtungen wird verzichtet. bestehendes Wohnhaus auf Flst. 1141/8, Beethovenstraße 21 in 2. Für die Monate Mai und Juni 2020 werden Gebühren für die Pfedelbach wird erteilt. erweiterte Notbetreuung auf der Grundlage der Elternbeiträge Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 9 Freitag, den 7. August 2020 TOP 6.4 TOP 8. Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch Bebauungsplan „Steinbacher Gebirge IV“ in Pfedelbach- Erhöhung Dach an bestehendem Wohnhaus, Flst. 1276/2, Untersteinbach Anordnung der Umlegung Hans-Pfitzner-Straße 11 in Pfedelbach Beschluss: Beschluss: 1. Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 des Baugesetz- Das Einvernehmen für die Erhöhung des Daches an dem beste- buchs ( BauGB ) in der gegenwärtigen Fassung für das Gebiet henden Wohnhaus auf Flst. 1276/2, Hans-Pfitzner-Straße 11 in des Bebauungsplans „Steinbacher Gebirge IV“ auf der Gemar- Pfedelbach wird erteilt. kung Untersteinbach, Flur Untersteinbach Abstimmungsergebnis: Einstimmig nördlich der Bebauung Steinbacher Gebirg 5 bis 15 und Simonsbergweg 24, TOP 6.5 östlich der Bebauung Simonsbergweg 23 und der Flur- Bauantrag nach § 30 Baugesetzbuch stücke Nr. 541/1, 856 im Gewann Klingen, Bebauung des Grundstückes Flurstück 330, Kelterstraße/ südlich des Simonsbergwegs im Bereich der Flurstücke Nr. Kirchgasse in Pfedelbach Bauvoranfrage für den 516/1 bis 520 im Gewann Steinbacher Gebirge, 2. Bauabschnitt: Neubau von 2 x 3 Reihenwohnungen und westlich der Bebauung Simonsbergweg 36 sowie 1 x 6 WE Wohnhaus die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Beschluss: Vierten Teils (§§ 45 - 79) des Baugesetzbuchs an. Die voraus- Das Einvernehmen zu der Überschreitung der Baugrenze nach sichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist in der Ge- Norden wird erteilt. bietskarte dargestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 18 Ja-Stimme(n), 0 Nein- 2. Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Stimme(n), 1 Enthaltung(en) Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungs- Beschluss: ausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbe- Das Einvernehmen für die Erstellung der Carports Nr. 15 bis 18 schluss gemäß § 47 BauGB). Die Umlegung trägt die Bezeich- entlang der Kelterstraße wird erteilt. nung „Steinbacher Gebirge IV“. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich 13 Ja-Stimme(n), 6 Nein- 3. In den Umlegungsausschuss werden als beratende Sachver- Stimme(n), 0 Enthaltung(en) ständige gemäß § 5 der vorstehend genannten Verordnung als vermessungstechnischer Sachverständiger Herr Dipl.-Ing. TOP 6.6 Guido Hils, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Laza- Bauantrag nach § 35 Baugesetzbuch rettstraße 10, 70182 Stuttgart und als bautechnische Sachver- Errichtung und Anbau eines Heu- und Gerätelagers an ständige Frau Brigitte Niesing, Amtsleiterin des Bauamts der bestehenden Schafstall, Flst. 166/1 und 166/2 in Gemeinde Pfedelbach, Hauptstraße 17, 74629 Pfedelbach be- Pfedelbach-Gleichen stellt. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Einstimmig Das Einvernehmen für die Errichtung und Anbau eines Heu- und TOP 9. Gerätelagers an bestehenden Schafstall, Flst. 166/1 und 166/2 in Bebauungsplan „Gumpenfeld“ in Pfedelbach Pfedelbach-Gleichen wird erteilt. Aufstellungsbeschluss Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Auf- TOP 6.7 stellung des Bebauungsplanes „Gumpenfeld“ in Pfedelbach. Bekanntgaben zu Baugesuchen Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist 1. Nutzungsänderung und Umbaumaßnahmen eines Mehrfami- der Abgrenzungsplan vom 14.07.2020, gefertigt vom Ingenieur- lienhauses, Flst. 240/28, Am Herrngreut 20 in Pfedelbach-Un- büro IFK-Ingenieure. tersteinbach 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der 2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst. 54/1, Ober- Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB und die Beteiligung der Be- ohrner Straße 46 in Pfedelbach-Baierbach hörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 3. Errichtung eines Gerätehauses im Garten, Flst. 324/1, Wachol- § 4 BauGB durchzuführen. derstraße 46 in Pfedelbach-Untersteinbach Abstimmungsergebnis: Einstimmig 4. Neubau eines Doppelcarports mit Eingangsüberdachung als TOP 10. Pultdach, Flst. 1153/2, Cranachweg 3 in Pfedelbach Katholischer Kindergarten Vergaben von Bauleistungen 5. Umbau Wohnhaus mit 2 Schleppgauben und Neubau Doppel- Beschluss: garage, Flst. 106, Steinbacher-Tal-Straße 47 in Pfedelbach- 1. Die Vergabe der Rohbauarbeiten erfolgt an das Baugeschäft Oberohrn Bernd Megerle aus 74632 Neuenstein zum Angebotspreis von brutto 212.796,99 €. TOP 7. 2. Die Vergabe der Elektroarbeiten erfolgt an die Firma Flux Bebauungsplan „Steinbacher Gebirge IV“ GmbH aus 74078 Heilbronn zum Angebotspreis von brutto in Pfedelbach-Untersteinbach 124.843,29 €. Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf mit der Abstimmungsergebnis: Einstimmig Satzung über die örtlichen Bauvorschriften Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung TOP 10.1 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die frühzeitige Katholischer Kindergarten Vergabe von Bauleistungen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher (Heizung, Sanitär und Lüftung) Tischvorlage Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: Beschluss: 1. Die Vergabe der Heizungsarbeiten erfolgt an die Firma Haus- 1. Der Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf technik Peter GmbH & Co. KG aus 91602 Dürrwangen zum „Steinbacher Gebirge IV“ mit der Satzung über die örtlichen Angebotspreis von brutto 71.622,60 €. Bauvorschriften in der Fassung vom 14.07.2020 zu. 2. Die Vergabe der Sanitärarbeiten erfolgt an die Firma Müller 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Bebau- GmbH & Co. KG aus 74613 Öhringen zum Angebotspreis von ungsplanvorentwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung brutto 49.963,42 €. gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der 3. Die Vergabe der Sanitärarbeiten erfolgt an die Firma WSH Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Wurzinger Kältetechnik GmbH aus 91625 Schnelldorf zum An- § 4 Abs. BauGB durchzuführen. gebotspreis von brutto 58.696,63 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 10 Freitag, den 7. August 2020 TOP 11. Verschiedenes Bürgermeister Torsten Kunkel gibt bekannt, dass am 15.09.2020 Aus der Gemeinde um 17 Uhr eine Infoveranstaltung im Bürgerhaus in Heuberg zur Naturgruppe stattfinden wird. Gemeinderat Michael Schenk spricht die geplante Klausur Pfe- AG Limes delbach 2037 an. Er finde es wichtig, sich dazu intensiv Gedanken Die Agenda-Gruppe Limes in Hohenlohe hat ihren Image-Flyer zu machen und zu überlegen, was finanziell noch leistbar ist. Des- aktualisiert. Das achtseitige Faltblatt enthält auf dem Deckblatt halb soll die Klausur auch trotz Corona nicht aufgeschoben wer- Ansichten zu den Sehenswürdigkeiten mit Limesbezug. den. Weiter bittet er darum, in einer der nächsten Sitzungen eine Dar- Kontaktdaten zu Ausflugsmöglichkeiten und Museen sind über- stellung über die Entwicklung und Ursachen der Personalkosten sichtlich zusammengefasst. Auch die Limes-Cicerones und die in den letzten 5 Jahren zu erhalten. Vor allem, was die Ursachen Schautruppe MERVS AURELIENSIS werden vorgestellt. Das dafür sind. neue Faltblatt ist im Rathaus erhältlich. Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand der Videoüberwa- Die Agenda-Gruppe Limes wurde im Jahre 2007 ins Leben geru- chung im Schulbereich. fen. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden Schöntal, Widdern, Jagsthausen, Forchtenberg, Bürgermeister Torsten Kunkel antwortet, dass die Klausur 2037 Zweiflingen, Pfedelbach, Öhringen und Mainhardt sowie aus eigentlich schon gewesen wäre und auch die Veranstaltung mit Ehrenamtlichen und interessierten Bürgern zusammen. Der Ho- einem externen Moderator geplant wurde. Aufgrund von Corona henloher Limesabschnitt soll durch die Zusammenarbeit dauerhaft wurde festgelegt die Klausur im Frühjahr 2021 nachzuholen. geschützt, authentisch dargestellt, weiter erforscht und ins Be- Er fragt nach, ob die Zusammenstellung über die Entwicklung der wusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerufen werden. gesamten Personalkosten sein soll oder in die Bereiche Verwaltung, Kindergarten, Bauhof und Hausmeister aufgeteilt werden soll? Für weitere Informationen: www.limes-in-hohenlohe.de. Zur Videoüberwachung an der Schule liegt der Verwaltung bereits ein Angebot vor. In der nächsten Sitzung kann vielleicht schon mehr dazu gesagt werden. Gemeinderat Michael Schenk ergänzt, dass zu der Aufstellung der Personalkosten ihm vor allem die Ursachen wichtig wären. Gemeinderat Tilo Allmendinger regt an eine Zusammenstellung der angefallenen Sachkosten zu erhalten, die durch die Sachbe- schädigungen an den Schulen entstanden sind. Die Aufstellung kann dann den Kosten für eine mögliche Videoüberwachung ge- genübergestellt werden. Gemeinderat Jens Krieg greift das Thema Wacholderring noch- mal auf: Dort gibt es keine Gehwege und eine 30er-Zone. Es wohnen dort sehr viele Familien mittlerweile mit schulpflichtigen Kindern. Es seien ca. 50 Kinder, die sich die Straße mit den Fahr- zeugen teilen müssten. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob dieser Bereich zu einer verkehrsberuhigten Zone gemacht werden kann. Bürgermeister Torsten Kunkel antwortet, dass er nicht sagen kann, ob es verkehrsrechtlich erlaubt ist. Die Verwaltung wird dies mit zur nächsten Verkehrsschau nehmen. Danach gibt es dann eine Antwort zur Malerstraße und zum Wacholderring von der unteren Verkehrsbehörde in Öhringen und der Verkehrspolizei. Gemeinderat Jens Krieg bittet darum, dass dann der Gemeinde- rat darüber abstimmt. Bürgermeister Torsten Kunkel sagt, dass der Gemeinderat das Ergebnis der Verkehrsschau bekomme, eine Abstimmung sehr wahrscheinlich aber nicht möglich ist, da dies dem Verkehrsrecht unterliege. Gemeinderat Joachim Knoche hat zum Freibad Untersteinbach zwei Anfragen. Er fragt an, inwieweit Kindern es erleichtert werden kann ins Freibad zu gehen, und ob es nicht möglich ist, auch am Freibad direkt Tickets zu verkaufen. Bürgermeister Torsten Kunkel bitte darum, die Vorgehensweise der Verwaltung zu akzeptieren. Die Verwaltung hat Bedenken, dass vor dem Freibad Warteschlangen entstehen und der Abstand nicht eingehalten wird. Er bittet um Verständnis. Gemeinderat Markus Basel ergänzt zum Wacholderring: Er habe sich mit vielen Familien unterhalten und es seien einige Kinder, die dort laufen. Er bietet an auch gerne an der Verkehrsschau teilzunehmen. Bürgermeister Torsten Kunkel erläutert, dass bestimmte Vor- gaben erfüllt sein müssen, um eine verkehrsberuhigte Zone aus- weisen zu können. Gemeinderat Gerhard Meißner sagt, dass an ihn eine Unzufrie- denheit bezüglich der Bäume in der Ortsmitte herangetragen wurde. Er regt an, dort Alternativbäume zu setzen, die mehr Schatten spenden. Bürgermeister Torsten Kunkel nimmt die Anregung mit zur Prü- fung.
Nummer 32 - 35/2020 ♦ Seite 11 Freitag, den 7. August 2020 Altersjubilare Aus dem Standesamt Wir gratulieren herzlich Eheschließungen Frau Giesela Butzke, Buchhorn 03.07.2020 Bianca Krater und Sascha Trumpf, Pfedelbach am 07.08.2020 zum 75. Geburtstag; 20.07.2020 Rosalie Traub und Stefan Hofmann, Pfedelbach Herrn Reinhold Frank, Buchhorn Am 08.08.2020 zum 85. Geburtstag; Sterbefälle Frau Berta Nemenz, am 09.08.2020 zum 90. Geburtstag; 10.07.2020 Anita Lina Fischer, geb. Müller, Brechdarrweg 15, Pfedelbach Frau Elisabeth König, 14.07.2020 Hans Siegfried Karl Radtke, am 09.08.2020 zum 80. Geburtstag; Mainhardter Str. 18, Pfedelbach Frau Edelgard Volk, Gleichen 19.07.2020 Wilhelm Friedrich Bohn, am 11.08.2020 zum 75. Geburtstag; Fichtenstraße 25, Neuenstein Herrn Hans Schlaf, 27.07.2020 Rosa Knödler, geb. Stingl, am 19.08.2020 zum 70. Geburtstag; Haldenstr. 3, Pfedelbach Herrn Herbert Huth, Untersteinbach am 19.08.2020 zum 70. Geburtstag; Auswärtsbeurkundeter Sterbefall Frau Karin Höhne, Heuberg am 21.08.2020 zum 70. Geburtstag; 21.07.2020 Klaus Weller, Mozartstr. 10, Pfedelbach Herrn Reinhold Müller, Harsberg am 22.08.2020 zum 75. Geburtstag; Frau Maria Thieke, Oberohrn am 22.08.2020 zum 75. Geburtstag; Fundsachen Herrn Hans-Wolf Wiederoder, am 26.08.2020 zum 80. Geburtstag; Frau Serife Zileli-Dietz, Im Bürgerbüro wurden folgende am 27.08.2020 zum 70. Geburtstag; Gegenstände abgegeben: Frau Elisabeth Gorski, am 28.08.2020 zum 85. Geburtstag; - eine Puppe - ein Kuscheltier Herrn Fadil Bytyqi, am 29.08.2020 zum 70. Geburtstag; Sollten Sie eine dieser Fundsachen vermissen, melden Sie sich bitte bei uns unter der Telefonnummer 07941/60 81-0. Frau Hedwig Huber, Heuberg am 30.08.2020 zum 80. Geburtstag; Herrn Hans Werner Möller, Windischenbach am 31.08.2020 zum 75. Geburtstag; Frau Elisabeth Fernolendt, Zu verschenken am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag; Frau Ilse Götz, Burghof am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag; Gymnastikball + Damenfahrrad abzugeben Frau Renate Bühlmaier, Heuberg am 03.09.2020 zum 80. Geburtstag; Tel. 07941 2209 Herrn Walter Maile, am 03.09.2020 zum 70. Geburtstag; Couchtisch Glas Frau Ruth Neuffer, am 03.09.2020 zum 70. Geburtstag; buchefarben, Breite 120 cm, Tiefe 80 cm, Höhe 46 cm. Wohnzimmerschrank Buche-Nachbildung, Breite 250 cm, Höhe 215 cm. Handy: 0151/27143032 Ehejubiläen Aktive Seniorenszene Pfedelbach Wir gratulieren herzlich zum Ehejubiläum Frau Walburga und Herr Rüdiger Ecks feiern am 14.08.2020 das Senioren für Senioren Pfedelbach – Gemeinde Pfedelbach Fest der Goldenen Hochzeit. Rundgang durch Windischenbach Frau Heidemarie und Herr Wilfried Schäfer, Untersteinbach, feiern am 21.08.2020 das Fest der Goldenen Hochzeit. Der Treff „Senioren für Senioren“ wird am Mittwoch, den Frau Renate und Herr Karl Bühlmaier, Heuberg, feiern am 16.09.2020 nach Windischenbach verlegt. 26.08.2020 das Fest der Diamantenen Hochzeit. Wir laden herzlich alle interessierten Senioren aus ganz Pfedel- bach, besonders aus Windischenbach, zu einem Seniorenspa- Wir gratulieren den Jubelpaaren herzlich zum Ehrentag und wün- ziergang gemeinsam mit Bürgermeister Torsten Kunkel und der schen noch viele gesunde und glückliche gemeinsame Ehejahre. Verwaltung ein.
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