Pflegesachverständige/r und unabhängige/r Gutachter/in nach 53b SGB XI - WEITERBILDUNG - GGSD
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WEITERBILDUNG
Pflegesachverständige/r und
unabhängige/r Gutachter/in
nach § 53b SGB XI
Modulare Weiterbildung, berufsbegleitend
Zertifiziert nach:
• BQM (Bildungsqualitätsmanagement)
Unsere Fort- und Weiterbildungen
sind registriert bei:Weiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Pflegesachverständige/Pflegegutachter/innen – Berufliche 4
Bedeutung
2. Ziele der Weiterbildung 4
3. Sie lernen 5
4. Teilnahmevoraussetzungen 5
5. Methodisch-Didaktische Grundlagen der Weiterbildung 5
6. Weiterbildungsdauer, Unterrichtstage 6
7. Leistungsnachweise und Prüfungsverfahren 6
8. Weiterbildung Pflegesachverständige/Pflegegutachter/innen 6
als Zulassungsvoraussetzung für das Studium
Pflegemanagement an der Hamburger-Fernhochschule
9. Themeninhalte 7-14
10. Weiterbildungskosten 14
11. Bewerbung/Weiterbildungsort / Anmeldung 14
Anlagen
Zeitplan
Anmeldung mit TeilnahmebedingungenWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg Seite 4 1. Pflegesachverständige/r und unabhängige/r Gutachter/in – Berufliche Bedeutung - Wir reagieren mit der Weiterbildung zur/m Pflegesachverständigen auf die neuen Aufgabengebiete der Begutachtung von Pflege und schaffen neue Perspektiven. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) bietet Aufstieg durch berufliche Bildung, Beratung, Supervision und Coaching in den Berufsfeldern der Pflege und sozialer Berufe. Teilnehmer- und Prozessorientierung sind unsere Wege, Ihre persönliche und fachliche Kompetenz das Ziel. Neben den Ausbildungen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege, Sozialpflege und Ergotherapie bieten wir Fachfortbildungen und Weiterbildungen zu Positionen der mittleren Leitungsebene bis hin zur Führungsqualifikation nach einem Hochschulabschluss in München oder Nürnberg. Dabei ist es uns sehr wichtig, intensiven Kontakt mit den Einrichtungen zu pflegen. Durch Inhouse- Schulungen haben wir Einblick in die Anforderungen der Praxis und durch unsere Beratungs- und Organisationsentwicklungsprogramme kennen wir die Herausforderungen im pflegerischen Alltag. Der gesellschaftliche Wandel im Gesundheitswesen führt zu Veränderungen und Umbrüchen für Menschen und Institutionen. Daraus erwachsen Herausforderungen für Gestaltung neuer Arbeitswelten und persönlich-beruflicher Lebensführung. So bieten wir einerseits eine fundierte Basis an pflegefachlicher Kompetenz und andererseits durch die Kooperation mit dem Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hamburger Fern-Hochschule, auch die nötige institutionelle Einbindung um wissenschaftlich Pflege, Pflegeorganisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens zu analysieren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Weiterbildung „Pflegesachverständige/r“ können mit den Zertifikaten der GGSD („Unabhängige/ Gutachter/in nach § 53b SGB XI“ und „Pflegesachverständige/r GGSD“) auch die Anerkennung durch anerkannte Berufsverbände erhalten. 2. Ziele der Weiterbildung Das Ziel der Weiterbildung ist, dass Sie die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung adäquat einschätzen können, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege und des Versorgungsprozesses beurteilen können, die Qualität der Pflege bewerten können und Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten, beispielsweise für Sozialgerichte und Stellungnahmen für den MDK erstellen können.
Weiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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3. Sie lernen
System der Rechtsprechung in der BRD
Berufsbild des Sachverständigen (Rechte und Pflichten)
Rechtliche Grundlagen von Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht
Gutachtenerstellung
Assessment und Klassifikation in der Begutachtung
Pflegewissenschaftliche Grundlagen
Formen der Berufsausübung
Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen
Pflegephilosophie
4. Teilnahmevoraussetzungen
abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft z.B.
- Altenpfleger/in
- Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und
Krankenpfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin /
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebammen
und
- erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder
Pflegedienstes mit einem Stundenumfang von mindestens 460 Stunden,
oder
- abgeschlossene Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie
oder
- vergleichbare Fort- und Weiterbildungen (z.B. QM, Fachkrankenpflege, etc.)
mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege oder Betreuung
sowie der Nachweis von regelmäßigen pflegefachlichen Fortbildungen
über die Aufnahme entscheidet die Weiterbildungsleitung
5. Methodisch-Didaktische Grundlagen der Weiterbildung
Die Weiterbildung wird nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung durchgeführt, d.h. die
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer sollen grundsätzlich in den Unterricht mit
einfließen bzw. Ausgangspunkt sein.
Neues Wissen muss vor dem Hintergrund der täglichen Berufspraxis vermittelt, reflektiert und
eingeübt werden.Weiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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6. Weiterbildungsdauer, Unterrichtstage
Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt mit einer Gesamtstundenzahl von 400
Stunden
ca. 300 Stunden theoretischer Unterricht,
ca. 80 Stunden praktische Gutachtenarbeit
ca. 20 Stunden Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung
7. Leistungsnachweise und Prüfungsverfahren
Im Weiterbildungsverlauf sind Leistungsnachweise zu erbringen, die einen deutlichen Bezug zur
Tätigkeit einer/eines Pflegesachverständigen haben, u.a.
- Formulargutachten
- Aktenvortrag
- Referat bzw. Klausuren
Zum Weiterbildungsabschluss ist eine Facharbeit in Form eines Gutachtens zu erstellen. Zu diesem
Thema findet ein Abschlusscolloquium statt und das Gutachten wird in einer Präsentation dem
Prüfungsausschuss vorgestellt.
8. Weiterbildung Pflegesachverständige/Pflegegutachter/innen als Zulassungs-
voraussetzung für ein Bachelor-Studium an der Hamburger-Fernhochschule
Diese Weiterbildung gilt als fachspezifische Fortbildungsprüfung nach § 38 Absatz 2 HmbHG.
Nach dieser gesetzlichen Regelung können Bewerber ohne (Fach-)Hochschulreife für ein Studium,
mit dem staatlich anerkannten akademischen Abschluß „Bachelor of Arts“(B.A.), an der HFH - nach
Teilnahme an einem Beratungsgespräch - zum Studium zugelassen werden. Das Studium ist als
Fernstudium konzipiert. Der Begriff „Fernstudium“ bezeichnet zunächst - im Unterschied zum
Fernunterricht allgemein - eine im angeleiteten Selbststudium durchgeführte wissenschaftliche
Ausbildung. Durch das Fernstudium wird der Weg zur Hochschule auch für jene Personen offen
gehalten, die aus den unterschiedlichsten Gründen kein Präsenzstudium aufnehmen können oder
konnten.Weiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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9. Themeninhalte
9.1 Der Sachverständige 64 UE
Das Modul „Der Sachverständige“ soll dem Teilnehmer seinen Standort als Helfer des
entscheidenden Richters an verantwortlicher Stelle in der Rechtspflege deutlich machen. Eine
grundlegende Kenntnis seines zukünftigen Berufsbildes sowie die Abgrenzung von anderen
Berufsbildern –einerseits und die Pflichten des Sachverständigen dem Gericht gegenüber
andererseits sind zentrale Elemente dieser Lerneinheit.
Unterrichts-
Lernziel Lerninhalt
einheiten
Vertrautheit mit dem 1.1 Rechtsprechung in der BRD 8 UE
Aufbau und den 1.1.1 Gerichte der verschiedenen Gerichts-
wesentlichen Aufgaben sparten
der verschiedenen 1.1.2 Gerichtsverwaltung
Gerichte und 1.1.3 Gesetzliche Richter
Justizbehörden 1.1.4 Rechtsweggarantie
1.1.5 Rechtliches Gehör
1.1.6 Sozialgerichtsgesetz
1.1.7 Zivilprozessordnung
Kenntnis des 1.2 Begriff, Wesen und Aufgaben des 8 UE
Berufsbildes eines gerichtlichen Sachverständigen
Pflegesach-verständigen 1.2.1 Allgemeines
1.2.2 Unterscheidung vom Zeugen
/ sachverständigen Zeugen
1.2.3 Strengbeweis und Freibeweis
Vertrautheit mit den 1.3 Die als gerichtliche Sachverständige in 8 UE
Voraussetzungen für eine Betracht kommenden Rechtspersonen
Tätigkeit als Gutachter 1.3.1 Einzelpersonen als gerichtliche
Sachverständige
1.3.2 Gutachten von Behörden und sonstigen
öffentlichen Stellen
1.3.3 Gutachten privater Organisationen
1.3.4 Die Sachverständigengruppe
Beherrschung des 1.4 Das Verhältnis des Sachverständigen 8 UE
Erscheinens vor Gericht zum Richter
1.4.1 Der Sachverständige als Helfer des Richters
Unterrichtung des Sachverständigen über
1.4.2 den Ausgang des Verfahrens
4 UE
Kenntnis über den 1.5 Die Unabhängigkeit des Sachverstän-
Standort des Gutachters digen von den Prozessbeteiligten
im Verfahren 1.5.1 Allgemeines
1.5.2 Privatgutachten
1.5.3 Gutachten im Auftrag der StaatsanwaltschaftWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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Überblick über die 1.6 Auswahl der Sachverständigen 4 UE
Auswahl von 1.6.1 Auswahl durch das Gericht
Sachverständigen 1.6.2 Einfluss der Prozessbeteiligten auf die
Auswahl
1.6.3 Grundsätze für die Auswahl
1.6.4 Hilfsmittel für die Auswahl
Kenntnis über den 1.7 Ablehnung des Sachverständigen 4 UE
Sachverhalt der 1.7.1 Ablehnungsgründe
Ablehnung von 1.7.2 Ablehnungsverfahren
Sachverständigen 1.7.3 Folgen der Ablehnung
Überblick über die Pflicht 1.8 Begutachtungspflicht 4 UE
zur Begutachtung 1.8.1 Allgemeines
1.8.2 Begutachtungspflicht gegenüber dem
Gericht und der Staatsanwaltschaft
1.8.3 Gründe zur Verweigerungspflicht des
Gutachtens
Kenntnis über die 1.9 Die Pflichten des Sachverständigen im 8 UE
Pflichten des Einzelnen
Sachverständigen im 1.9.1 Unparteilichkeit
Einzelnen 1.9.2 Information in fachlicher Hinsicht
1.9.3 Erscheinen vor Gericht
1.9.4 Erstattung des mündlichen Gutachtens
1.9.5 Erstattung des schriftlichen Gutachtens
1.9.6 Eidesleistung
1.9.7 Schweigepflicht bezüglich des Inhalts von
Gerichtsverhandlungen und amtlichen
Schriftstücken
1.9.8 Rechtsberatungsgesetz
1.9.9 Verwaltungsgerichtsordnung
Kenntnis über die 1.10 Die Haftung des Sachverständigen im 8 UE
Haftung des Einzelnen
Sachverständigen im
EinzelnenWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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9.2 Der Sozialstaat 24 UE
Im Modul „Der Sozialstaat“ soll der Teilnehmer einen Überblick über die Rechtsordnung der
Bundesrepublik Deutschland gewinnen. Er soll mit der deutschen Rechtsprechung, den Gerichten
und Justizbehörden vertraut sein und die Zusammenhänge der Institutionen im öffentlichen
Gesundheitswesen und der Sozialen Sicherung kennen.
Unterrichts-
Lernziel Lerninhalt
einheiten
Überblick über die im 2.1 Staats- und Regierungsform der BRD 8 UE
Grundgesetz verankerten 2.1.1 Republik, Demokratie, Bundesstaat
Staats- und 2.1.2 Rechtsstaat, Sozialstaat
Regierungsform der BRD 2.1.3 Soziales Netzwerk, Sozialer Wandel
Einblick in den Aufbau 2.2 Öffentliches Gesundheitswesen 8 UE
des öffentlichen 2.2.1 Institutionen auf Bundesebene
Gesundheitswesens 2.2.2 Institutionen auf Landesebene
2.2.3 Kommunale Gebietskörperschaften
Kenntnis der Aufgaben, 2.3 Soziale Sicherung 8 UE
der Grundlagen der 2.3.1 Geschichtliche Entwicklung
Finanzierung und 2.3.2 Sozialleistungen und ihre Finanzierung
Leistungen 2.3.3 Rentenversicherung
2.3.4 Gesetzliche Unfallversicherung
2.3.5 Arbeitsförderung
2.3.6 Krankenversicherung
2.3.7 Pflegeversicherung
2.3.8 SGB II und SGB XII
2.3.9 Sonstige soziale Leistungen
2.3.10 Elemente der individuellen und kollektiven
Sicherung
9.3 Rechtliche Grundlagen 80 UE
Im Modul „Rechtliche Grundlagen“ soll der Teilnehmer Kenntnis über die relevanten Normen
erhalten und die Zusammenhänge mit der Begutachtungssituation verstehen können. Er soll die
Vorschriften anwenden und rechtliche Konsequenzen seines Handelns beurteilen können.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Kenntnis der allgemeinen 3.1 Sozialrecht 2 UE
Grundlagen des 3.1.1 SGB I und SGB IV
Sozialrechts 3.1.1.1 Überblick über das Gesamtwerk
3.1.1.2 Hilfen für den Bürger
3.1.1.3 Grundsätze des Leistungsrechts
3.1.1.4 Eingriffe in die Leistungsansprüche
3.1.1.5 Mitwirkungspflicht
Kenntnis mit den 3.1.2 SGB X 8 UE
Vorschriften und 3.1.2.1 Verwaltungsverfahren
Fähigkeit, die rechtlichen 3.1.2.2 Datenschutz
Bestimmungen
anzuwenden
3.1.3 Leistungsrecht 4 UEWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Kenntnis des 3.1.3.1 SGB VI
Zusammenspiels und der 3.1.3.2 SGB VII
Abgrenzung von 3.1.3.3 SGB X
Leistungen einzelner 3.1.3.3 SGB IX
Träger
3.1.4 SGB V 8 UE
Fähigkeit die 3.1.4.1 Leistungsrecht
gesetzlichen Regelungen 3.1.4.2 Ökonomische Steuerung im System der
im Kontext der GKV
Begutachtung 3.1.4.3 Medizinische Qualitätssicherung
anzuwenden 3.1.4.4 Versorgungsbereiche
3.1.4.5 Medizinischer Dienst
3.1.4.6 Rechtsschutz, Behandlungsfehler
3.1.5 Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen 2 UE
Kenntnis Soziale Entschädigung bei 2 UE
3.1.6 Gesundheitsschäden
3.1.7 SGB XI 16 UE
Beherrschung der 3.1.7.1 Versicherter Personenkreis
einschlägigen 3.1.7.2 Leistungen, Leistungsgrundsätze
Regelungen des SGB XI 3.1.7.3 Begriff und Stufen der Pflegebedürftigkeit
3.1.7.4 Organisation und Finanzierung
3.1.7.5 Vertrags- und Vergütungsrecht
Kenntnis 3.2 Zivilrecht 16 UE
3.2.1 Haftungsrecht
3.2.2 Haftungsbegründendes Verhalten,
Haftungsgründe in der Pflege
Haftung des Sachverständigen bei
Pflichtverletzungen
3.2.3 Recht in der Palliativpflege
8 UE
Kenntnis 3.3 Strafrecht 6 UE
3.3.1 Straftatbestände für das Pflegepersonal
3.3.2 Strafrechtsprobleme im Bereich der
Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege
3.3.3 Strafprozess
Überblick über weitere 3.4 Sonstiges Recht 8 UE
relevante Gesetzestexte 3.4.1 Arzneimittelrecht
3.4.2 Betäubungsmittelrecht
3.4.3 Infektionsschutzgesetz
3.4.4 MedizinproduktegesetzWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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9.4 Die Gutachtenerstellung 28 UE
Im Modul „Gutachtenerstellung“ soll dem Teilnehmer das nötige Handwerkszeug vermittelt werden.
Der bisher erworbene Sachverstand des Gutachters soll sich im transparenten Aufbau, in der
richtigen Wahl der sprachlichen Formulierungen und nicht zuletzt in der korrekten Abrechnung
widerspiegeln.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Vertrautheit mit der 4.1 Das Gutachten als Grundlage 16 UE
inhaltlichen Struktur eines gerichtlicher Tatsachenfeststellungen
Gutachtens 4.1.1 Aufbau und Inhalt des Gutachtens
4.1.2 Schriftliches Gutachten
4.1.3 Mündliches Gutachten
4.1.4 Korrekte Formulierung des
Gutachtenauftrags
4.1.5 Aufbau und Zusammenfassung des
Gutachtens
4.1.6 Gutachtenerstattung
4.1.7 Sachberichte verfassen
4.1.7.1 Umgang mit den Hilfsmitteln des Gutachters
4.1.7.2 Gerichtsakten lesen
4.1.7.3 Zutreffende Interpretation des
Beweisbeschlusses
Vertrautheit mit und 4.2 Die Entschädigung des 12 UE
Beherrschung der Sachverständigen
korrekten Abrechnung 4.2.1 Allgemeines
4.2.2 Geltungsbereich des ZSEG
4.2.3 Allgemeine Grundsätze für die Bemessung
der Leistungsentschädigung
4.2.4 Ersatz von Nebenkosten
4.2.5 Vereinbarung der Entschädigung
4.2.6 Geltendmachung und Erlöschen des
Anspruchs
4.2.7 Festsetzen der Entschädigung
4.2.8 Versagung der Entschädigung bei
pflichtwidrigem Verhalten des
Sachverständigen
4.2.9 Erstattung bei PrivatgutachtenWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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9.5 Assessment und Klassifikation in der Begutachtung 24 UE
Im Modul „Assessment und Klassifikation in der Begutachtung“ soll der Teilnehmer die Instrumente
und die Sprache zur Befunderhebung kennen lernen und die Systematik der Begutachtung nach
dem SGB XI verstehen und beherrschen.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Beherrschung der 5.1 Richtlinien zur Begutachtung nach 16 UE
Anwendung der SGB XI
Richtlinien in der 5.1.1 Funktionale Einschränkungen
Begutachtungssituation 5.1.2 Fähigkeiten in Bezug auf die ATL
5.1.3 Bestimmung der Pflegebedürftigkeit
Kenntnis der 5.2 Klassifikation der Schädigungen, 8 UE
Klassifikationssysteme Fähigkeitsstörungen und
Beeinträchtigungen der WHO
ICF/ISIDH/ICD 10
ICNP
5.2.1 Grundlagen
5.2.2 Anwendung
5.2.3 Assessment mit ICF
9.6 Die Überprüfung der Ergebnisqualität 24 UE
Im Modul „Pflegewissenschaftliche Grundlagen“ soll der Teilnehmer die wissenschaftstheoretischen
Grundlagen, elemantaren Pflegetheorien und –modelle und aktuelle Expertenstandards kennen
lernen.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Vertrautheit mit den 6.1 Pflegewissenschaftliche Grundlagen 24 UE
theoretischen Grundlagen 6.1.1 Pflegeverständnis
und Beherrschung ihrer 6.1.2 Pflegetheorien und Pflegemodelle
Anwendung 6.1.3 Pflegeprozess
6.1.4 Expertenstandards und anerkannte Leitlinien
6.1.5 Evidenzbasierte Pflege
6.1.6 PflegeforschungWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
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9.7 Der selbständige Sachverständige 16 UE
Das Modul „Der selbständige Sachverständige“ macht den Teilnehmer vertraut mit den
betriebswirtschaftlichen Grundlagen einer verantwortlichen Tätigkeit. Der Teilnehmer soll in der
Lage sein, Formen und Perspektiven seiner Berufsausübung einzuschätzen und qualifizierte
Entscheidungen zu treffen.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Überblick über mögliche 7.1 Formen der Berufsausübung 8 UE
Formen der 7.1.1 Einordnung in einer Organisationsstruktur
Berufsausübung 7.1.2 Hauptberufliche Selbständigkeit
7.1.3 Nebenberufliche Selbständigkeit
Kenntnis über den Ablauf 7.2 Existenzgründung
7.2.1 Businessplan
7.2.2 Gründung
7.2.3 Finanzierung
7.2.4 Versicherungen
Einblick 7.3 Verwaltung 8 UE
7.3.1 Buchführung
7.3.2 Büroorganisation
Überblick 7.4 Steuer
7.4.1 Einkommenssteuer
7.4.2 Gewerbesteuer
7.4.3 Umsatzsteuer
7.4.4 Gemeindewirtschaftssteuer
9.8 Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen 24 UE
Das Modul „Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen soll dem Teilnehmer in die Lage
versetzen für das Gutachten erforderliche Daten durch wissenschaftliche Verfahren der qualitativen
und quantitativen empirischen Sozialforschung zu erheben und auszuwerten.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Überblick über Verfahren 8.1 Empirische Methoden 8 UE
zur Erhebung von Daten 8.1.1 Qualitative Methoden
8.1.2 Quantitative Methoden
8.2 Grundlagen der deskriptiven Statistik
Überblick über Verfahren 8.2 Aktenstudium und juristische 8 UE
zur Erhebung von Methodenlehre
Informationen
Überblick 8.3 Überzeugendes (wissenschaftliches)
Argumentieren 8 UEWeiterbildung Pflegesachverständige / Pflegesachverständiger in Nürnberg
Seite 14
9.9 Philosophie in der Pflege 16 UE
Im Modul „Philosophie in der Pflege“ werden den Teilnehmern Grundlagen der theoretischen und
angewandten Ethik vermittelt die dazu befähigen sollen Entscheidungen und Handlungen zu
begründen sowie wissenschaftstheoretische Ansätze diskutiert.
Lernziel Lerninhalt Unterrichts-
einheiten
Überblick über Theorien 9.1 Grundlagen der normativen und 8 UE
und Modelle deskriptiven Ethik
philosophischer Ethik 9.1.1 Individualethik
9.1.2 Sozialethik
9.1.3 Medizinethik
9.1.4 Pflegeethik
Anwendung von 9.2 Konfliktlösung und Urteilsfindung 8 UE
Konfliktlösungs-strategien
und Urteilsfindung
10. Weiterbildungskosten (für die Weiterbildung 2019)
Weiterbildungsgebühr inkl. Lernmittel und Prüfungsgebühr € 2.950,00
Weiterbildungsgebühren können in Raten gezahlt werden. Die Kosten für nachfolgende
Beginntermine können sich ändern.
Die Zertifizierungskosten durch ISP (Institut für Sachverständige in der Pflege) betragen 150,- €.
11. Bewerbung / Weiterbildungsort / Anmeldung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen:
Lebenslauf
Berufsabschlussurkunde
Arbeitsnachweise
Anmeldeformular (s. Anlage)
Ansprechpartner/-in: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und
Günther Heil, Soziales Nürnberg
Gesamtleitung Seminar für SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95
Tel.: 0911 / 89 19 07 – 17 90469 Nürnberg
E-Mail: guenther.heil@ggsd.de Tel.: 09 11 / 89 19 07 - 18
Fax: 09 11 / 94 08 95 - 24
E-Mail: sfw.nuernberg@ggsd.de
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt nach einem persönlichen Gespräch.
Die GGSD ist als Bildungsträger mit ihren Fort- und Weiterbildungen in der Pflege registriert bei der
„Freiwilligen Registrierung für beruflich Pflegende“. Weitere Informationen zur Registrierungsstelle
erhalten Sie unter: www.regbp.de bzw. an Ihrem GGSD-Standort.
Stand: 03/2019Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen
der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh
6. Kündigung
6.1. Veranstaltungen können von beiden Parteien vorzeitig durch Kündigung beendet werden. Die
Die Veranstaltungen der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH (im Folgenden
Kündigung bedarf der Schriftform.
“GGSD”) werden laut neuestem Angebot der jeweiligen Fort- und Weiterbildungsstandorte und unter
6.2. Bei Veranstaltungen, die bis zu 3 Monate dauern, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
6.3. Der Kunde kann bei Veranstaltungen, die länger als 3 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe
1. Geltungsbereich und Teilnahme
von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Veranstaltungsmonate
1.1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für offene Veranstaltungen der Fort- und Wei-
kündigen. Danach kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der
terbildung. Das GGSD-Angebot an offenen Veranstaltungen kann grundsätzlich jeder Kunde nutzen.
nächsten 3 Veranstaltungsmonate ordentlich kündigen.
1.2. Für Kunden, die nach den Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern oder anderen Maßgaben
6.4 Bei nachgewiesen schwerwiegender langandauernder Erkrankung kann der Kunde den Vertrag
gefördert werden, gelten die darin geregelten Vorschriften.
ohne Frist kündigen.
1.3. Bei der GGSD werden u.a. Veranstaltungen mit anerkannten Abschlüssen durchgeführt. Soweit
6.5. Bei rechtmäßiger vorzeitiger Kündigung durch den Kunden sind die bis zum Ende der Kündigungsfrist
für einen angestrebten anerkannten Abschluss besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen, müs-
anfallenden Kosten/Zahlungsraten zu entrichten; bei einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung nach
sen diese vom Kunden erfüllt werden. Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Kunden selbst zu prü-
Ziffer 5.5. sind die noch ausstehenden Veranstaltungsgebühren sofort fällig. Die Geltung des § 615 Satz
fen. Die GGSD übernimmt insoweit keine Haftung. Sie sind den Veranstaltungsangeboten der GGSD
2 BGB wird abbedungen. Überzahlte Beträge werden von der GGSD erstattet.
zu entnehmen und/oder im Sekretariat des Standortes zu erfragen. Die GGSD berät und informiert die
6.6. Die GGSD kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.
Kunden über die Bedingungen und die Anforderungen. Über Ausnahmen entscheidet die GGSD oder
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 7.1
die sonst zuständige Stelle.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt und dieses Handeln auch nach schriftlicher Abmahnung durch
1.4. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt
die GGSD fortsetzt. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Kunde schuldhaft den Unterrichtsablauf
sind, behält sich die GGSD den Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung vor. Ein Nichtvorliegen
massiv stört oder andere Teilnehmer oder GGSD Mitarbeiter bzw. freie Mitarbeiter belästigt oder
der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Veranstaltungsgebühren.
bedroht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Veranstaltungsgebühren
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
in Höhe eines Betrages von drei Monatsraten in Verzug gekommen ist.
2.1. Vor Teilnahme füllt der Kunde eine Anmeldung ordnungsgemäß aus. Mit der Anmeldung erkennt
6.7. Im Fall dieser außerordentlichen Kündigung durch die GGSD hat der Kunde die Veranstaltungsge-
der Kunde diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldung wird mit Eingang bei der
bühren anteilig bis Ablauf der Kündigungsfristen nach Ziffern 6.2 und 6.3 zu entrichten.
GGSD wirksam.
7. Mitwirkung
2.2. Durch Aushändigung oder Zusendung der Anmeldebestätigung durch die GGSD kommt der
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und die ausgehän-
Vertrag zustande. Bei 1-Tages-Veranstaltungen erhält der Kunde eine Zusage oder eine Nachricht bei
digten Hinweise zur Benutzung der technischen Ausstattung zu beachten. Neben den vorliegenden
Überbuchung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die GGSD bereits vor Ablauf einer
Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten die Veranstaltungs-Ordnungen in ihrer jeweiligen
dem Kunden zustehenden Widerrufsfrist mit der Veranstaltung beginnt.
Fassung. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn ausgehändigt. Den Anweisungen der Leitung des Se-
2.3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich. Der Voll-
minars für Fort- und Weiterbildung sowie deren Beauftragten zur Aufrechterhaltung eines ordnungs-
jährigkeitseintritt hat auf die Wirksamkeit des einmal geschlossenen Vertrages keinen Einfluss.
gemäßen Veranstaltungsbetriebs ist Folge zu leisten.
3. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Feststellung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zur Veran-
Widerrufsrecht
staltung und Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollstän-
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
dig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht
7.3. Der Kunde verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.
auszuüben, müssen Sie uns (GGSD Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbH,
7.4. Der GGSD bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Verpflich-
Roritzerstr. 7, 90419 Nürnberg, Telefon 0911/37734-0, Telefax 0911/37734-34, E-Mail: hauptverwal-
tungen nach Ziffer 7.1. geltend zu machen
tung@ggsd.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das
8.1. Jeder Kunde, der regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen hat, erhält eine Teilnahmebe-
Muster-Widerrufsformular auf unserer Homepage (www.ggsd.de) downloaden. Zur Wahrung der Wi-
scheinigung.
derrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
8.2. Jeder Kunde der einen Kurs nach staatlich definierten oder anderen Vorgaben (z.B. von Fachge-
der Widerrufsfrist absenden.
sellschaften) erfolgreich abschließt, erhält nach diesen Maßgaben weiter Nachweise (z.B. Urkunden,
Folgen des Widerrufs
Zertifikate)
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
8.3. Das Bestehen einer Prüfung kann nur die prüfende Stelle bestätigen. Für die Zulassung zu einer
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
externen Prüfung (z.B. staatlich anerkannte Schule) sowie für die Einhaltung der vorgegebenen
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver-
Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Stelle übernimmt die GGSD keine
wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
Haftung; für die Anmeldung zur externen Prüfung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die GGSD
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen
unterstützt die Kunden hierbei.
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9. Haftung
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während des Laufs der Widerrufsfrist beginnen soll,
9.1. Gegen alle Unfälle während der Veranstaltungszeit und auf dem direkten Wege vom und zum
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
Veranstaltungsort ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der GGSD versichert,
zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten,
soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist.
bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
9.2. Die GGSD haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der GGSD; sie
Dienstleistungen entspricht.
haftet nicht für etwaige Vermögensschäden des Kunden, die aus einer nicht zustande gekommenen
4. Durchführung / Rücktritt
Veranstaltung oder aus einem Abbruch einer Veranstaltung resultieren. Bei einer Verletzung von Le-
4.1. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß erklärtem Widerruf vor Beginn einer Veranstaltung ist
ben, Körper oder Gesundheit haftet die GGSD auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
vom Kunden nur die Anmeldegebühr zu entrichten, sofern diese ausgewiesen ist; bereits entrichtete
9.3. Die GGSD haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen oder für die Gardero-
Veranstaltungsgebühren werden dem Kunden erstattet. Ein verspäteter Widerruf gilt als Kündigung
be des Kunden.
gemäß Ziffer 6.
10. Verzugskosten
4.2. Die GGSD behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigem, von ihr nicht zu vertretendem
10.1. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Kunden kann nach eintretendem Zahlungs-
Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen, z.B. bei Nichterreichen der
verzug ein Betrag von EUR 5,- zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden.
Mindestteilnehmerzahl. Bei einer Verschiebung des geplanten Veranstaltungsbeginns oder bei einer
10.2. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 BGB erhoben.
Unterbrechung um mehr als einen Monat besteht ein Rücktrittsrecht des Kunden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
4.3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Referenten/in oder Veranstaltungsraum.
11.1. Hat der Kunde den Wohnsitz im Ausland, wird Nürnberg als Erfüllungsort und ausschließlicher
Die GGSD behält sich vor, bei kurzfristigem Ausfall des/der zuständigen Referenten/in die vorgesehe-
Gerichtsstand vereinbart.
ne Abfolge einzelner Veranstaltungsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Ver-
Kunden unverzüglich benachrichtigt.
anstaltungen ist Nürnberg, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts
5. Gebühren und Fälligkeiten
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
5.1. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus der Anmeldung hervor-
12. Datenschutzhinweis
geht.
Die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden
5.2. Sofern eine Anmeldegebühr ausgewiesen ist, ist diese in voller Höhe bei der Anmeldung fällig.
von der GGSD zur Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt. Zudem nutzt die GGSD die Daten zur
5.3. Bei Veranstaltungen bis zu einer Dauer von 3 Monaten ist die gesamte Veranstaltungsgebühr
Information des Kunden über interessante Angebote, Aktionen und Veranstaltungen o.ä. der GGSD,
spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs
wenn der Kunde dieser Nutzung zustimmt oder nicht ausdrücklich widerspricht.
bei der GGSD.
13. Urheberrecht
5.4. Für Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten wird die Zahlung der Veranstal-
Die Arbeitsmaterialien zu den Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne
tungsgebühren in monatlichen gleichbleibenden Beträgen (Zahlungsraten) gewährt. Die monatliche
Einwilligung von GGSD vervielfältigt, verbreitet oder anderweitig verwendet werden.
Zahlungsrate ermittelt sich wie folgt: Veranstaltungsgebühren dividiert durch die Anzahl der vollen
14. Nebenabreden
Veranstaltungsmonate. Die Zahlungsraten sind jeweils im Voraus zu Beginn eines jeden Veranstal-
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
tungsmonats fällig. Die GGSD hat je angefangenen Veranstaltungsmonat Anspruch auf die volle
15. Salvatorische Klausel
monatliche Zahlungsrate.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder
5.5. Ratenzahlungen mit verlängerten Zahlungszielen oder abweichenden Fälligkeitsterminen haben
undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide
nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der GGSD Gültigkeit. In diesem Fall erklärt sich
Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine Lösung zu finden, die dem ur-
der Kunde mit dem Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren einverstanden.
sprünglichen Sinn dieser Vertragsbestimmungen nahe kommt.
5.6. Gebühren für Lehr- und Lernmaterialien und sonstige Gebühren sind mit der Erbringung der
Leistung fällig.
5.7. Vereinbaren der Kunde und die GGSD den Gebühreneinzug über das Lastschriftverfahren, infor-
miert die GGSD den Kunden spätestens 5 Kalendertage vor dem ersten Fälligkeitsdatum über den
Lastschrifteneinzug (Datum der Fälligkeit(en) und Betrag).
5.8. Im Fall der Unterbrechung gemäß Ziffer 4.2. hat der Kunde die Veranstaltungsgebühren anteilig
für die bereits erfolgten Veranstaltungszeiten zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
Stand: 04/2018Kontakt zu unseren Fort- und Weiterbildungsstandorten
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt
SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung
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Tel.: 08 41 / 88 54 66 - 50
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GGSD - Bildungszentrum Allgäu für Pflege, Gesundheit und Soziales
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Internet: www.ggsd.de/kempten
Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München
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(Bad Staffelstein)
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Rechtsträger: Pfaffenhofen
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