Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022-2023 in der Europäischen Region der WHO im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms

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Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022-2023 in der Europäischen Region der WHO im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms
Regionalkomitee für Europa                                                                       EUR/RC71/12
71. Tagung

Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021                                                 15. September 2021
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Punkt 9 der vorläufigen Tagesordnung                                                   ORIGINAL: ENGLISCH

Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022–2023
     in der Europäischen Region der WHO im Kontext
            des Europäischen Arbeitsprogramms

    Im Mai 2021 nahm die 74. Weltgesundheitsversammlung den Programmhaushalt (PB) 2022–
    2023 (Resolution A74/3) – den zweiten und letzten Zweijahreshaushalt im Rahmen des
    Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 (GPW 13) – an. Wie in früheren
    Zweijahreszeiträumen erfolgte auch seine Erstellung auf der Grundlage eines auf der Ebene
    der Länder beginnenden Prioritätensetzungsverfahrens. In diesem zusammenfassenden
    Dokument wird der Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022–2023 in der
    Europäischen Region der WHO (RPI) skizziert.
    Im RPI wird anerkannt, dass die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen, u. a. jener der
    Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung, die Vorlage einer
    überarbeiteten Fassung des PB 2022–2023 an die 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022
    erforderlich machen. Eine Notiz zu den Überarbeitungen des RPI in der Europäischen Region wird
    dann der 72. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa vorgelegt – mit einem besonderen
    Schwerpunkt auf den Empfehlungen der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und
    nachhaltige Entwicklung an die Länder wie auch die Europäische Region insgesamt.
    Im RPI wird der Beitrag der Europäischen Region zu den für die globale Ebene festgelegten
    Outputs im PB 2022–2023 skizziert; dies ist der erste RPI und der erste Programmhaushalt
    zur Umsetzung des Europäischen Arbeitsprogramms im Zeitraum 2021–2025. Das Dokument
    gibt Aufschluss über die strategischen Stoßrichtungen, Prioritäten und erwarteten Ergebnisse
    der Arbeit des WHO-Regionalbüros für Europa. Der RPI stellt für WHO/Europa das wichtigste
    Instrument für eine programmbezogene und haushaltsmäßige Rechenschaftslegung im
    Haushaltszeitraum 2022–2023 dar. Er wird dem WHO-Regionalkomitee für Europa auf seiner
    71. Tagung zur Prüfung vorgelegt.

     WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA
        UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01
               E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance
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                                                                Inhalt

Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in jedem Land ................................................ 4
Strategische Ausrichtung für die Europäische Region im Haushaltszeitraum 2022–2023
im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms ...................................................................... 6
      Zentrale Priorität 1: Allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen
      Gesundheitsversorgung ..................................................................................................... 7
          Bündnis für psychische Gesundheit........................................................................... 9
          Europäische Impfagenda 2030 ................................................................................ 11
          Krebsprävention und -bekämpfung ......................................................................... 12
          Sicherung eines allgemeinen Zugangs zu hochwertigen Arzneimitteln und
          Gesundheitsprodukten durch finanzielle Absicherung ............................................ 14
          Migration und Gesundheit ....................................................................................... 16
      Zentrale Priorität 2: Schutz vor gesundheitlichen Notlagen ........................................... 17
          Prävention und Vorsorge ......................................................................................... 18
          Entdeckung und Reaktion ........................................................................................ 19
      Zentrale Priorität 3: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden .............................. 21
          Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener
          und kultureller Erkenntnisse .................................................................................... 23
          Reduzierung des Alkoholkonsums .......................................................................... 24
          Bekämpfung von Adipositas im Kindesalter ........................................................... 26
          Operationalisierung des einheitlichen Gesundheitsansatzes ................................... 27
      Neugestaltung der primären Gesundheitsversorgung: der Eckpfeiler für die
      Umsetzung unserer Prioritäten........................................................................................ 29
Die begünstigenden Faktoren ................................................................................................... 32
     Stärkung der Kapazitäten der Länder in Bezug auf Datenerhebung und Innovation
     und EPW-Messrahmen ................................................................................................... 32
     Stärkung von Führungskompetenz, Politiksteuerung und Überzeugungsarbeit für
     Gesundheit ...................................................................................................................... 33
          Verbesserung der Ausrichtung auf die Länder in der gesamten Europäischen
          Region ...................................................................................................................... 33
          Unterstützung der Länder bei der Erschließung von Synergieeffekten im
          Gesundheitsbereich auf subregionaler Ebene .......................................................... 35
          Unterstützung der Gesundheitspolitik in den Mitgliedstaaten durch die ELA ........ 36
          Mobilisierung von Ressourcen, Stärkung von Bündnissen und
          Zusammenführung von Partnern ............................................................................. 38
          Eintreten für die Gesundheit, um niemanden zurückzulassen ................................. 39
          Stärkung der leitenden Organe von WHO/Europa .................................................. 40
     Effizienter, wirksamer, ergebnisorientierter und transparenter Umgang mit
     finanziellen, personellen und administrativen Ressourcen ............................................. 42
          Erhöhung der Durchschlagskraft in den Ländern durch Straffung der Prozesse
          und digitale Umgestaltung ....................................................................................... 42
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              Ein gesundes, respektvolles und motivierendes Arbeitsumfeld für alle
              Mitarbeiter, in dem es keine Toleranz gegenüber Belästigung gibt ........................ 43
              Gewährleistung finanzieller Nachhaltigkeit und Rechenschaftslegung .................. 45
Überblick über die Finanzlage der Europäischen Region ........................................................ 46
     Überblick über Finanzen und Haushalt .......................................................................... 46
     Finanzierung: Aussichten und Herausforderungen......................................................... 49
     Das weitere Vorgehen ..................................................................................................... 52

Anhang 1: Struktur des Programmhaushalts 2022–2023 ......................................................... 53
Anhang 2: Programmhaushalt 2022–2023 in der Europäischen Region der WHO nach
strategischen Prioritäten, Resultaten und Outputs (in Mio. US-$) ........................................... 54
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Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in jedem Land
1.    Die soziale, politische, ökonomische und gesundheitliche Landschaft in der Europäischen
Region der WHO verändert sich. Das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 –
„Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) ist die neue Zukunftsvision, die die
Länder in dieser Zeit der Veränderungen unterstützen soll. „Gemeinsam“ bedeutet, dass
Partnerschaft eine ethische Verpflichtung darstellt und für den Erfolg unverzichtbar ist und dass
die Länder ihren Wunsch hervorgehoben haben, dass die WHO vom „Was“ zum „Wie“
übergeht und den Wissensaustausch vorantreibt, um die bestehenden Probleme zu lösen. Die
Solidarität innerhalb der Europäischen Region ist ein wertvolles Gut, das es zu nähren und zu
erhalten gilt. Durch das EPW unterstützt das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa)
die Länder dabei, ihren Bürgern zu dienen.

2.    Der     Programmhaushalt       2022–2023       (PB 2022–2023)     betrifft den     ersten
Zweijahreszeitraum, der vollständig innerhalb des Geltungszeitraums des EPW liegt. Das EPW
prägt die Arbeitspläne, und der operative und strategische Planungszyklus und damit verbundene
Aktivitäten sind mit seiner Zukunftsvision und seinen (von den 53 Ländern der Europäischen
Region festgelegten) Zielen abgestimmt und werden auf der Länderebene umgesetzt.

3.    Zur Unterstützung der Länder strebt WHO/Europa durch den PB 2022–2023, die
Verwirklichung einer neuen Zukunftsvision für Gesundheit an, indem es eine
gesamteuropäische Gesundheitskultur schafft, in der Zielsetzungen in Bezug auf Gesundheit
und Wohlbefinden die Entscheidungen staatlicher und privater Akteure auf allen
gesellschaftlichen Ebenen prägen und die politischen, sozialen und räumlichen Umfelder jeden
Einzelnen zu gesundheitsförderlichem Verhalten befähigen. WHO/Europa strebt an, allen
Mitgliedstaaten in der Europäischen Region Impulse zu geben und sie bei der Verbesserung der
Gesundheit ihrer Bevölkerung im gesamten Lebensverlauf zu unterstützen, namentlich durch
Ansetzen an den sozialen und umweltbedingten Determinanten von Gesundheit. Dies geschieht
durch: Erstellung eines Fahrplans für eine gesündere Zukunft in der Europäischen Region;
Gewährleistung von Gesundheitssicherheit vor dem Hintergrund von Notlagen und anderen
Bedrohungen für die Gesundheit; Befähigung der Menschen zu selbstbestimmtem Handeln und
Förderung von Erkenntnissen in Bezug auf Gesundheitsverhalten; Unterstützung der
grundlegenden Umgestaltung der Gesundheitssysteme zwecks Verbesserung des Zugangs zu
hochwertigen Leistungen und Produkten; und gezielte Nutzung strategischer Partnerschaften
für mehr Gesundheit.

4.     In dem vorliegenden Dokument, dem Umsetzungsplan für die Europäische Region (RPI),
werden die vorrangigen länderspezifischen und regionsweit zu erbringenden Leistungen im
kommenden Zweijahreszeitraum konkretisiert; dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die
großen Flaggschiff-Initiativen des EPW gelegt, die als Vehikel für die Verwirklichung der
festgelegten Ziele dienen. Dazu gehören: die Schaffung eines Bündnisses für psychische
Gesundheit und einer Bewegung zur Krebsbekämpfung; die gezielte Nutzung des Potenzials von
digitalen Technologien und Gesundheitsdaten zur Unterstützung der Arbeit des
Gesundheitspersonals und zur Neuausrichtung der primären Gesundheitsversorgung; die
Gewinnung und Förderung verhaltensbezogener Erkenntnisse zur Optimierung gesundheitlicher
Resultate; die Gewährleistung eines ausgewogenen Zugangs zu Impfungen durch eine von Grund
auf neue Impfagenda; und die Bildung neuer Bündnisse zur Verbesserung des Zugangs zu
bezahlbaren Arzneimitteln. Um die Fortschritte bei der Verwirklichung der dreifachen
Milliarden-Zielmarke des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 (GPW 13)
und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu beschleunigen, wird WHO/Europa mutige
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innovative Maßnahmen ergreifen, die auf eine Förderung von Führungskompetenz durch die
Europäische Akademie für transformative Führungskompetenz (ELA), eine Erhöhung der
Investitionen in die Gesundheit, eine Verbesserung von Qualität und Zugänglichkeit der
Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Migranten sowie die Bekämpfung hartnäckiger
Herausforderungen wie Adipositas im Kindesalter und Alkoholkonsum in der Europäischen
Region der WHO abzielen, aber auch zur Bewältigung der durch antimikrobielle Resistenzen und
Umweltgefahren wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltbelastungen
bedingten Probleme dienen, die eine wachsende Belastung für die Gesundheitssysteme darstellen.

5.    Im kommenden Haushaltszeitraum wird WHO/Europa die zweckdienlichen und auf den
Kontext der Europäischen Region zugeschnittenen Empfehlungen der Paneuropäischen
Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung umsetzen und die verantwortlichen
Entscheidungsträger beim Überdenken der Gesundheitspolitik und der Sozialsysteme in der
Europäischen Region im Lichte der Pandemie unterstützen. Eine weitere besondere Initiative
des WHO-Regionaldirektors für Europa, das Jugendforum (YPYP), das dazu dient, künftige
Generationen einzubeziehen und ihre Ziele zu formulieren und so den Bürgern die Arbeit der
WHO näherzubringen und ihre Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und den
Partnern im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu erleichtern, soll ebenfalls im kommenden
Haushaltszeitraum in größerem Maßstab umgesetzt werden.

6.    Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa einen Messrahmen für das EPW einführen,
der an den Rahmen für das GPW 13 und die SDG ausgerichtet ist, sich an den drei zentralen
Prioritäten und vier Flaggschiff-Initiativen des EPW orientiert und auch die Folgen der
COVID-19-Pandemie für die Gesundheitssysteme insgesamt berücksichtigt. Der Messrahmen
wird auch geeignete Metriken beinhalten, die der Erfolgskontrolle in Bezug auf die Maxime,
niemanden zurückzulassen, dienen.

7.    Die befähigenden Funktionen von WHO/Europa werden so gestaltet, dass sie eine agile
Umsetzung angemessen unterstützen, schnellere Ergebnisse bringen und die Kontinuität der
gesundheitlichen Grundversorgung und der Investitionen in die Zukunft wahren. Auf der
Grundlage der Veränderungsziele des EPW für den Zeitraum 2020–2021 werden im nächsten
Haushaltszeitraum folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen: Verbesserung der Ausrichtung
auf die Länder in der gesamten Europäischen Region; Fertigstellung der Bestandsaufnahme der
Präsenz und Tätigkeit von WHO/Europa in den Ländern; Erhöhung der Durchschlagskraft in den
Ländern durch weitere Straffung der Prozesse und digitale Umgestaltung; Mobilisierung von
Ressourcen, Stärkung von Bündnissen und Zusammenführung von Partnern mit dem vorrangigen
Ziel einer intensiveren Unterstützung für die Länderbüros der WHO; Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit, um Überzeugungsarbeit im Gesundheitsbereich zu leisten, Vertrauen
aufzubauen, Fehlinformation und Desinformation zu bekämpfen und für die Arbeit der
Gesundheitsbehörden zu werben; und Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit und
Rechenschaftslegung von WHO/Europa.

8.    Die Schaffung eines gesunden, respektvollen und motivierenden Arbeitsumfelds für alle
Mitarbeiter in der gesamten Europäischen Region, in dem es keine Toleranz gegenüber
Belästigung gibt, wird auch weiterhin eine zentrale Priorität für den Regionaldirektor und sein
Führungsteam sein; dabei werden die Schwerpunkte auf emotionaler Intelligenz,
psychologischer Sicherheit, einer offenen, wechselseitigen Kommunikation sowie einer
ergebnisorientierten Personalentwicklung und -fortbildung liegen.
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9.    Im aktuellen RPI werden die Lehren der WHO aus ihren Erfahrungen mit gesundheitlichen
Notlagen in jüngster Zeit sowie aus der Umsetzung des PB 2020–2021 berücksichtigt,
einschließlich der bereits zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Krise
vorgenommenen Veränderungen. Als Antwort auf die verschiedenen Untersuchungen,
namentlich die der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung
und der Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung (IPPPR), soll der
75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 ein überarbeiteter Programmhaushalt 2022–2023
vorgelegt werden. Die von den Mitgliedstaaten nach den Analysen und Beratungen während und
nach der Weltgesundheitsversammlung vorgegebene Ausrichtung wird deutliche Auswirkungen
auf den RPI haben. Eine Notiz zu diesen Änderungen wird dem WHO-Regionalkomitee für
Europa auf seiner 72. Tagung im September 2022 vorgelegt.

10. Das vorliegende Dokument enthält auch detaillierte Informationen, die für den Kontext
der Europäischen Region relevant sind, und zielt darauf ab, auf Ebene der Europäischen Region
die kollektiven Beratungen der Mitgliedstaaten über ihre Prioritäten weiter zu stärken. Diese
Prioritäten prägen die Arbeit auf allen Ebenen der WHO, und ihre vorhandenen Kapazitäten,
Fähigkeiten und Ressourcen werden so aufeinander abgestimmt, dass in den Ländern im
öffentlichen Gesundheitswesen eine konkrete Wirkung erzielt wird. Diese Prioritäten haben das
EPW geprägt und fließen nun in die Entwicklung von Unterstützungsplänen für die Länder und
in den operativen Arbeitsplan von WHO/Europa für den Zeitraum 2022–2023 ein. Durch diese
verstärkte Schwerpunktlegung auf Durchschlagskraft in den Ländern erreicht das EPW konkret
eine strategische Verlagerung bei der Umsetzung.

Strategische Ausrichtung für die Europäische Region im
Haushaltszeitraum 2022–2023 im Kontext des Europäischen
Arbeitsprogramms
11. Im EPW werden Prioritäten für die kommenden vier Jahre festgelegt. Als Ausgangspunkt
dient dabei die Frage, was die Bürger in der Europäischen Region zurecht von ihren
Gesundheitsbehörden erwarten. Die Menschen wollen, dass die Behörden ihnen das Recht auf
einen allgemeinen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung garantieren, ohne
dabei finanzielle Härten befürchten zu müssen; sie erwarten von ihnen einen wirksamen Schutz
vor gesundheitlichen Notlagen; und sie wollen sich in gesunden Gemeinschaften entfalten
können, in denen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und angemessene
staatliche Handlungskonzepte ein besseres Leben in einer Ökonomie des Wohlergehens
ermöglichen. Die Menschen ziehen ihre Gesundheitsbehörden zunehmend – und zurecht – in
Bezug auf die Erfüllung dieser Erwartungen zur Verantwortung.

12. Im kommenden Zweijahreszeitraum wird WHO/Europa den Gesundheitsbehörden in den
Mitgliedstaaten dabei behilflich sein, sich dieser Herausforderung zu stellen, und zwar in jedem
einzelnen Land wie auch kollektiv in der gesamten Europäischen Region.

13. In dem vorliegenden Dokument, dem RPI für den PB 2022–2023, werden die zentralen
Prioritäten von WHO/Europa für den ersten Haushaltszeitraum des EPW präsentiert. Diese
Prioritäten und Initiativen orientieren sich eng an den Prioritäten der Länder und an den Zielen
des EPW. Das Dokument ist insofern nicht erschöpfend, als darin nicht alle Beiträge von
WHO/Europa zur Erfüllung der dreifachen Milliarden-Zielmarke und nicht alle Beiträge der
Gesundheitspolitik in der Europäischen Region zur Verwirklichung der SDG genannt werden.
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14. Der RPI ist nach denselben zentralen Prioritäten organisiert wie das EPW und umfasst
darüber hinaus noch eine übergeordnete Priorität sowie die befähigenden Funktionen von
WHO/Europa:

15.   Drei zentrale Prioritäten:
      •     allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung;
      •     Schutz vor gesundheitlichen Notlagen; und
      •     Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden.

16.   Der Eckpfeiler:
      •     Neugestaltung der primären Gesundheitsversorgung

17.   Drei begünstigende Faktoren zur Maximierung der Durchschlagskraft in den Ländern:
      •     Stärkung der Kapazitäten der Länder in Bezug auf Datenerhebung und Innovation;
      •     Stärkung der Gesundheitspolitik; und
      •     ein zwecktaugliches, agiles und finanziell nachhaltiges WHO/Europa.

Zentrale Priorität 1: Allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen
Gesundheitsversorgung

18. Die Menschen erwarten, dass ihre Regierungen ihnen das Recht auf Zugang zur
Gesundheitsversorgung garantieren. COVID-19 hat die Gefahren und Tücken gesundheitlicher
Ungleichheiten offengelegt und das seit Jahren beste Argument dafür geliefert, die
Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung als vorrangiges Ziel anzustreben.
Obwohl Gesundheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, haben jahrzehntelange Ungleichheiten
beim Zugang zur Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Region zu dramatischen
Unterschieden bei gesundheitlichen Resultaten geführt. Die Pandemie hat die besorgniserregende
Realität gesundheitlicher Ungleichheiten schonungslos offenbart, aber auch den Handlungsappell
in Bezug auf das Gebot, niemanden zurückzulassen, lauter werden lassen.

19. Die allgemeine Gesundheitsversorgung, d. h. die Gewährleistung, dass jeder die benötigten
Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann, ohne in finanzielle Not zu geraten, gehört
weiter zu den obersten Prioritäten für WHO/Europa. Das von der WHO definierte Konzept einer
allgemeinen Gesundheitsversorgung umfasst das gesamte Leistungsspektrum von der
Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention über Behandlung bis hin zu Rehabilitation und
Palliativversorgung, und zwar im gesamten Lebensverlauf. WHO/Europa wird die Bemühungen
der Mitgliedstaaten zur Schaffung robuster, widerstandsfähiger und evidenzgeleiteter
Gesundheitssysteme im Mittelpunkt des Wiederaufbaus nach der COVID-19-Krise unterstützen.
Es wird auch darauf hinarbeiten, durch Ausweitung von Tätigkeit und Aktionsradius der ELA die
Gesundheitspolitik auf allen Ebenen zu stärken.

20. In der Praxis bedeutet dies, dass WHO/Europa die Mitgliedstaaten bei der Einführung
umverteilender gesundheits-, sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischer Konzepte unterstützen
wird, die rassen- und geschlechtersensibel wirken. Es erfordert die Herstellung eines Zugangs
zu maßgeschneiderten Gesundheitsangeboten, insbesondere für Menschen mit chronischen
Vorerkrankungen und Behinderungen, für Flüchtlinge, Migranten und Obdachlose, für
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Menschen, die Langzeitpflege benötigen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind, sowie für
Insassen von Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs. Es bedeutet, dass die
durch COVID-19 entstandene enorme Belastung für die psychische Gesundheit und das
seelische Wohlbefinden erkannt und die primäre Gesundheitsversorgung von Grund auf
umgestaltet und gestärkt werden muss, damit sie eine solide Grundlage für einen erfolgreichen
Wiederaufbau nach der Pandemie und darüber hinaus bilden kann. Es bedeutet, dass die
personellen Kapazitäten im Gesundheitswesen gestärkt werden müssen, um dessen
Handlungsfähigkeit zu verbessern. Letztendlich wird eine allgemeine Gesundheitsversorgung
nicht nur eine Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung in der
gesamten Europäischen Region bewirken, sondern auch dafür sorgen, dass die Länder und
Regionen besser für künftige Pandemien und andere gesundheitliche Notlagen gerüstet sind.

21. Unter der Regie der Fachprogramme werden als Reaktion auf die von der COVID-19-
Pandemie geschaffenen neuen Realitäten und die von einzelnen oder mehreren Ländern
geäußerten Prioritäten eine Reihe neuer und bereits bestehender Initiativen ein- bzw. fortgeführt.
Dazu gehört auch die Verbesserung des Arbeitskräfteangebots im Gesundheitswesen.
WHO/Europa wird die Länder bei einem breiten Spektrum personalpolitischer Themen (Planung,
Verwaltung, Daten für bessere Entscheidungsprozesse, Bildung und Personalbindung in
ländlichen Gebieten) unterstützen und einen Flaggschiff-Bericht über das Arbeitskräfteangebot
in der Europäischen Region erstellen, der die Personalsituation im Gesundheitswesen der Länder
der Europäischen Region beschreiben und Überlegungen zu möglichen Fortschritten in einigen
Schlüsselbereichen der Personalpolitik anstellen wird.

22. Zu den Schwerpunktbereichen der Arbeiten, die die Flaggschiff-Initiativen des EPW
umfassen und auf den während der COVID-19-Pandemie bestimmten vorrangigen
Handlungsfeldern aufbauen, gehören: Rehabilitation und Palliativversorgung; Unterstützung bei
der Erneuerung nationaler Gesundheitsstrategien; erneute Schwerpunktlegung auf Surveillance
und Bewältigung übertragbarer, nichtübertragbarer und impfpräventabler Krankheiten;
Entwicklung innovativer Lösungsansätze zur Weiterentwicklung und qualitativen Verbesserung
der Gesundheitsversorgung im Zeitalter digitaler Gesundheitssysteme; Überlegungen zur
Gestaltung des Krankenhauses der Zukunft; und Sicherung einer nachhaltigen und ausgewogenen
Gesundheitsfinanzierung unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder.

23. Darüber hinaus werden nachstehend vorher bestimmte größere Arbeitsfelder beschrieben,
in denen durch gemeinsame Arbeit über Referats- und Abteilungsgrenzen hinweg die Wirkung
maximiert wird:
      •     Bündnis für psychische Gesundheit;
      •     Europäische Impfagenda 2030 (EIA 2030);
      •     Krebsprävention und -bekämpfung;
      •     allgemeiner Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten
            durch Stärkung der finanziellen Absicherung; und
      •     Migration und Gesundheit.

24. Außerdem wird WHO/Europa die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der
Gesundheitssysteme und ihrer Widerstandsfähigkeit unterstützen und dabei auch die von der
Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung genannten
vorrangigen Handlungsfelder gebührend berücksichtigen. Zu diesen zählen:
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     •     Stärkung der Infrastruktur der Gesundheitssysteme;
     •     Aufbau nationaler Kapazitäten für Prioritätensetzungsverfahren und Initiativen wie
           Gesundheitsinformationsmanagementsysteme, Gesundheitstechnologiebewertung,
           evidenzbasierte Medizin und Leistungsbewertung in den Gesundheitssystemen;
     •     Entwicklung umfassender Strategien zum Aufbau und Schutz                         des
           Gesundheitspersonals und zur Investition in das Arbeitskräfteangebot;
     •     Stärkung der Verwaltung und Finanzierung von Gesundheitssystemen, um
           Finanzierungslücken in der primären Gesundheitsversorgung, im Sozialwesen, im
           Psychiatriewesen und in den öffentlichen Gesundheitsdiensten zu schließen;
     •     Einführung von Gesundheitskonzepten und -leistungen, insbesondere im Bereich
           der psychischen Gesundheitsversorgung; und
     •     Stärkung der Verflechtung von Gesundheits- und Sozialleistungen im Sinne einer
           patientenorientierten Versorgung.

25. Diese Elemente umfassen viele Bereiche der programmbezogenen Arbeit, und die
Empfehlungen der Kommission verdienen eine konkrete Berücksichtigung im PB 2022–2023.

Bündnis für psychische Gesundheit

26. Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil des individuellen und
kollektiven Wohlbefindens. Bei unserem Streben nach einem Paradigmenwechsel, der über die
Behandlung psychischer Erkrankungen hinaus auch eine Verbesserung des seelischen
Wohlbefindens einschließt, müssen wir uns eingestehen, dass psychische Gesundheitsprobleme
weit verbreitet sind und in der Europäischen Region eine der häufigsten Ursachen von Leiden
und Behinderung darstellen.

27. Gesetze, Handlungskonzepte und Leistungsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit
sind in der Europäischen Region sehr uneinheitlich. Die chronische Unterfinanzierung und -
besetzung der psychischen Gesundheitsdienste lässt neben der Stigmatisierung und
Diskriminierung auch beträchtliche Behandlungslücken entstehen. Wie vom Fachlichen Beirat der
WHO zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die psychische Gesundheit hinreichend
dokumentiert, haben die bestehenden Defizite in der psychischen Gesundheitsversorgung während
der Pandemie zu einem Systemversagen bei der Reaktion auf den erhöhten Bedarf an und die
höhere Nachfrage nach entsprechenden Leistungsangeboten geführt.

28. Die Risiken und Folgen psychischer Gesundheitsprobleme sind nicht gleich verteilt. Schon
vor der Pandemie trugen in allen Ländern der Europäischen Region die einkommensschwächsten
Gruppen ein doppelt so hohes Risiko in Bezug auf psychische Gesundheitsprobleme wie die
einkommensstärksten Gruppen. Die Pandemie hat auch neue Anfälligkeiten entstehen lassen und
die Welt an die bestehenden erinnert. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene waren einer
Dynamik ausgesetzt, die sie elementarer Chancen in Bereichen wie sozioemotionales Lernen,
Bildung und Unterstützung durch das nachbarschaftliche Umfeld beraubten. Die Pandemie hat
aber auch die psychischen Anfälligkeiten älterer Menschen erhöht, indem sie sich negativ auf die
Bemühungen um Altern in Gesundheit ausgewirkt und die ohnehin schon knappen Ressourcen
für die Bewältigung psychischer Erkrankungen bei älteren Menschen, wie Demenzerkrankungen
und Depressionen, noch weiter reduziert hat.
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WIE sieht der Erfolg aus?

29. Das Bündnis für psychische Gesundheit war schon vor Beginn der Pandemie eine
Flaggschiff-Initiative des EPW. Die Ereignisse der Jahre 2020 und 2021 haben alle Akteure im
Bereich der öffentlichen Gesundheit daran erinnert, dass wir es uns nicht leisten können,
energische Maßnahmen zur Befähigung und Ausdehnung unzureichend finanzierter, personell
ausgestatteter und oft sogar ungünstig konzipierter psychischer Gesundheitsdienste zu
verschieben, wenn wir eine zugängliche, bezahlbare und hochwertige psychische
Gesundheitsversorgung anstreben, bei der niemand zurückgelassen wird.
     •     In den Jahren 2022 und 2023 wird das Bündnis für psychische Gesundheit in Bezug
           auf Leistungs-, Versorgungs- und Fördernetzwerke, die auf eine Verbesserung der
           psychischen Gesundheit für alle in der Europäischen Region hinarbeiten, einen
           messbaren Unterschied bewirken. Es ist der Motor, der alle Beteiligten in
           regionalen und lokalen Initiativen zusammenführen wird, um die Einstellungen in
           Bezug auf psychische Gesundheit von Grund auf zu verändern, Reformen im
           Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung zu forcieren und die Fortschritte
           hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung für Menschen mit psychischen
           Gesundheitsproblemen zu beschleunigen.

WIE wird dies erreicht?

30. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw.
Ergebnisse liefern:
     •     ein europäisches Bündnis für psychische Gesundheit mit Beteiligten aus allen Teilen
           der Europäischen Region als Mitgliedern, darunter Vertreter von staatlichen und
           nichtstaatlichen Partnerorganisationen, Berufsverbänden und Leistungsempfängern,
           Arbeitgebern und Entwicklungsorganisationen;
     •     nationale Bündnisse      für    psychische   Gesundheit    in   mindestens    zehn
           Mitgliedstaaten;
     •     Durchführung von Kompetenzbildung für Führungskräfte im Bereich der
           psychischen Gesundheit in mindestens zehn Mitgliedstaaten;
     •     ein Labor für Daten über psychische Gesundheit, einschließlich der Entwicklung
           von Indikatoren mittels des EPW-Messrahmens und der Schaffung eines
           besonderen Themenschwerpunkts auf der psychischen Gesundheit im
           Europäischen Gesundheitsinformations-Portal der WHO;
     •     Innovationen bei der Art der Leistungserbringung, einschließlich partizipatorischer
           und digitaler Lösungen, die personalisierte, geschlechtersensible Pfade für
           schutzbedürftige junge Menschen anbieten, die eine Verbesserung der psychischen
           Gesundheit und der sozialen Inklusion im gesamten Lebensverlauf bewirken sollen;
           und
     •     Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung bereichsübergreifender
           Pläne für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verhinderung von
           Selbstschädigung und Suizid und zur Verbesserung der psychischen
           Gesundheitskompetenz.
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Europäische Impfagenda 2030

31. Es wird weithin anerkannt, dass Impfungen in den letzten Jahrzehnten eine
bemerkenswerte Senkung der Kindersterblichkeit in der Europäischen Region bewirkt haben
und eine der vielversprechendsten Optionen nicht nur aus gesundheitlicher Sicht, sondern auch
im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung darstellen. Allerdings deuten Masern- und
Polioausbrüche in der Europäischen Region im vergangenen Zweijahreszeitraum (2020–2021)
darauf hin, dass hier die Arbeit noch lange nicht erledigt ist. So verzeichnete die Europäische
Region von 2019 auf 2020 einen Rückgang der Impfraten bei Routineimpfungen um einen
Prozentpunkt von 95% auf 94%. Der relativ geringe Rückgang bei der Durchimpfung mit DTP3
(Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten) in der Europäischen Region zeugt von den intensiven
Bemühungen der Gesundheitsbehörden um Aufrechterhaltung bzw. Nachholung von
Impfungen für Kinder trotz programmbezogener Beschränkungen infolge der Maßnahmen zur
Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

32. Anhaltende Impflücken in der örtlichen Bevölkerung und Leistungsdefizite in den
Impfsystemen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Grundursachen dieser Defizite besser zu
verstehen und lokale Lösungen für derartige Ungleichgewichte zu finden. Darüber hinaus haben
die Lehren aus den Impfmaßnahmen gegen COVID-19 die Bedeutung eines resilienten
Impfsystems für die Aufrechterhaltung von Impfmaßnahmen während gesundheitlicher Notlagen
und für die Verhinderung des Ausbruchs impfpräventabler Krankheiten unter Beweis gestellt.

WIE sieht der Erfolg aus?

33. Die EIA 2030 ist ein von den Ländern gesteuerter Handlungsrahmen, der der Stärkung
der Impfsysteme dient und gewährleisten soll, dass alle im gesamten Lebensverlauf
uneingeschränkt von Impfungen profitieren. Die EIA 2030 folgt der Maxime „niemanden
zurücklassen“ und hat sich die Verringerung der Mortalität und Morbidität aufgrund
impfpräventabler Krankheiten in der Europäischen Region und eine weitere Stärkung des
Beitrags von Impfungen zu einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel gesetzt. Um die
Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts, einschließlich der Auswirkungen von COVID-19
auf Impfsysteme und Impfraten, zu bewältigen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
     •     Operationalisierung der neuen Impfstrategie für die Europäische Region;
     •     Gewährleistung, dass die nationalen Pläne auf der primären Gesundheitsversorgung als
           Basis beruhen und auf Chancengleichheit, Personenzentriertheit, Eigenverantwortung
           der Länder, Stützung auf Daten sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit setzen;
     •     Ausweitung der Kapazitäten der Länder zum Abbau von Ungleichgewichten
           zwischen sowie innerhalb von Ländern in Bezug auf die Durchimpfung, und zwar
           mittels innovativer Programmplanung und entsprechender Interventionen auf
           lokaler Ebene durch datengesteuerte Entscheidungsprozesse; und
     •     Demonstration des politischen Willens auf regionsweiter, subregionaler und nationaler
           Ebene – und Zuweisung von Ressourcen zur Erfüllung der Ziele der EIA 2030.

34. Eine erfolgreiche Durchführung der EIA 2030 im kommenden Haushaltszeitraum wird
zur Verwirklichung der globalen Impfagenda 2030 und zur Verstärkung der Wirkung der
primären Gesundheitsversorgung und der allgemeinen Gesundheitsversorgung in der
Europäischen Region beitragen. Die im Überwachungs- und Evaluationsrahmen der EIA 2030
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enthaltenen Etappenziele werden eine Grundlage für die regelmäßige Bewertung der Erfolge
und Herausforderungen bilden.

WIE wird dies erreicht?

35. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw.
Ergebnisse liefern:
     •     einen Rahmen für die Operationalisierung der EIA 2030, einschließlich Indikatoren
           zur Überwachung, Evaluation und Rechenschaftslegung;
     •     einen hochrangigen Impfrat mit Beteiligung der maßgeblichen Akteure als Rahmen
           für die Überzeugungsarbeit für die EIA 2030, der das Engagement der Politik für
           Impfmaßnahmen auf allen Ebenen stärken und aufrechterhalten soll;
     •     eine Plattform für die Überwachung und Evaluation der EIA 2030, die die
           Mitgliedstaaten durch Förderung von Eigenverantwortung für den Umgang mit
           Daten für die Formulierung von Handlungskonzepten unterstützen soll;
     •     ein Partnerschafts-Forum der Europäischen Region für die EIA 2030 mit
           traditionellen und nicht-traditionellen Partnern sowie Wissenschafts- und
           Forschungseinrichtungen; und
     •     eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente zur Krankheitsüberwachung
           für Masern, Röteln und Poliomyelitis sowie der Rahmen für Durchimpfungsdaten
           zwecks Unterstützung der nationalen Impfprogramme und Gesundheitsbehörden
           mit gezielten Interventionen zur Verbesserung der Impfbilanz.

Krebsprävention und -bekämpfung

36. Täglich werden in der Europäischen Region 13 100 Menschen mit Krebs diagnostiziert, und
6000 sterben an einer Krebserkrankung. 2020 wurden in der Europäischen Region 4,8 Mio.
Menschen mit Krebs diagnostiziert, und 2,1 Mio. starben an Krebs. Die sowohl zwischen als auch
innerhalb von Ländern beobachteten tiefgreifenden Ungleichheiten bei den Verläufen von
Krebserkrankungen beinhalten einen Aufruf zu mehr Solidarität und einem starken Bekenntnis zur
Notwendigkeit, die Menschen wieder in den Mittelpunkt zu rücken und niemanden zurückzulassen.

37. Zwischen 30% und 50% der derzeitigen Krebserkrankungen lassen sich durch Meidung von
Risikofaktoren und Durchführung vorhandener evidenzbasierter Präventionsstrategien verhindern.
Gesundheitsförderliche Entscheidungen werden oft als rein individuelle Verantwortung angesehen,
doch Konzepte zur Förderung solcher Entscheidungen werden weiter nur unzureichend umgesetzt,
und politische Entscheidungen werden nur allzu oft von wirtschaftlichen Argumenten und
kommerziellen Interessen anstatt von Evidenz bestimmt. Ein Großteil der nationalen Mittel fließt
in die Krebsbehandlung, während Prävention, Früherkennung und Palliativversorgung weiter zu
kurz kommen. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Inanspruchnahme von Impfungen gegen
das Humane Papillomavirus und Hepatitis B zu niedrig, und in den meisten Ländern sind
Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit und Qualität von Diagnose- und Behandlungsangeboten nicht
zufriedenstellend. Viele Patienten werden aufgrund langsamer Diagnoseverfahren bei
symptomatischen Krebserkrankungen bzw. minderwertiger Vorsorgeuntersuchungen bei
asymptomatischen Krebserkrankungen erst spät diagnostiziert.

38. Im Rahmen des EPW hat WHO/Europa „Gemeinsam gegen Krebs“ als eine
gesamteuropäische Bewegung ins Leben rufen, um in der Europäischen Region mit vereinten
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                                                Seite 13

Kräften für die Zukunftsvision zu kämpfen, Krebs als eine lebensbedrohliche Krankheit zu
eliminieren. In den Jahren 2022 und 2023 wird „Gemeinsam gegen Krebs“ Kooperationen
ausweiten und Partner von allen Ebenen zusammenführen, die politische Führungskompetenz in
den Ländern stärken und junge Menschen wie auch die Zivilgesellschaft insgesamt gezielt
einbinden, um die Bürgerbeteiligung anzuregen und die Umsetzung von Schlüssellösungen zu
beschleunigen.1

39. Die länderübergreifende Arbeit wird auf den Erfolgen im Haushaltszeitraum 2020–2021
aufbauen, insbesondere in den Bereichen, Krebsprävention, Vorsorgeuntersuchungen,
Frühdiagnose, nationale Krebsbekämpfungsplanung und Rationalisierung der Krebspolitik.
WHO/Europa wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen:
      •      ihre Führungs- und Steuerungsmechanismen zu verbessern;
      •      die Menschen in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen; und
      •      allen Menschen Zugang zu Arzneimitteln, Impfstoffen und Gesundheitsprodukten
             zu verschaffen.

WIE sieht der Erfolg aus?

40. Stabilisierung der Krebsinzidenz und Krebssterblichkeit durch erhöhte Wirkung von
Verbesserungen bei Früherkennung, Diagnostik und Behandlung. Das bedeutet:
      •      bei Gebärmutterhalskrebs: ein erhöhter Anteil der Frauen in bestimmten
             Zielländern, die bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs eine Impfung gegen
             Humane Papillomaviren, zwischen 35 und 45 Jahren Vorsorgeuntersuchungen und
             bei Präkanzerosen oder invasiven Krebsarten eine Behandlung erhalten;
      •      bei Krebserkrankungen im Kindesalter: höhere Überlebensraten für sechs
             Krebsarten auf dem Krebsindex in bestimmten Ländern (Ausgangswert wird derzeit
             ermittelt); und
      •      bei Brustkrebs: Diagnose in einem früheren Stadium und höhere Überlebensrate in
             bestimmten Ländern (Ausgangswert wird derzeit entwickelt).

WIE wird dies erreicht?

41. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw.
Ergebnisse liefern:
      •      hochrangige Veranstaltungen im Rahmen der Initiative „Gemeinsam gegen Krebs“
             am 3. Februar 2022 und 3. Februar 2023 (4. Februar ist Weltkrebstag), und
             entsprechende Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit (unter Beteiligung des
             Botschafters von WHO/Europa für die Krebsbekämpfung);
      •      Vorlage eines Fahrplans für die Europäische Region zur Eliminierung von
             Gebärmutterhalskrebs zur Annahme durch die 72. Tagung des Regionalkomitees

1
  Die Schlüssellösungen von WHO/Europa sind kosteneffektive, evidenzbasierte Konzepte und Maßnahmen, die
von fachlichen Leitlinien und Instrumenten für die Umsetzung begleitet werden. Sie sollen mit Hilfe von
Sachverstand und Ressourcen der WHO spürbare Veränderungen auf der Ebene der Länder herbeiführen. Die
Initiative „Gemeinsam gegen Krebs“ rückt solche Lösungen ins Blickfeld von Politikern und soll diesen dabei
behilflich sein, die richtigen Entscheidungen für eine wirksame Bekämpfung von Krebs zu treffen.
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                                           Seite 14

           und Umsetzung dieses Fahrplans durch einen akteursübergreifenden Ausschuss für
           die Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs;
     •     eine Sonderausgabe des Fachjournals            EuroHealth     über   kommerzielle
           Determinanten der Krebspolitik;
     •     einen hochrangigen Bericht über Ungleichheiten in Bezug auf Krebs im
           Kindesalter;
     •     ein Informationspaket über die Alkohol- und Krebspolitik in den Ländern
           (Faktenblatt, Infografik, Länderprofile); und
     •     einen Leitfaden und ein Kurzdossier über Krebsvorsorgeuntersuchungen.

Sicherung eines allgemeinen Zugangs zu hochwertigen                     Arzneimitteln    und
Gesundheitsprodukten durch finanzielle Absicherung

42. Die Ergebnisse einer vom Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme
durchgeführten Studie über finanzielle Absicherung zeigen, dass die Länder der Europäischen
Region ohne Verbesserungen bei Kostendeckung und Qualität ambulant verschriebener
Arzneimittel keine Fortschritte hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung erzielen
können; dies gilt insbesondere für in Armut lebende Haushalte und Personen mit chronischen
Erkrankungen.

43. In vielen Teilen der Europäischen Region, und sogar in den wohlhabendsten Ländern
Europas, sind Zahlungen aus eigener Tasche für ambulant verschriebene Arzneimittel in
erheblichem Maße für finanzielle Härten verantwortlich, insbesondere bei
einkommensschwachen Haushalten. Dies hat vor allem folgende Gründe: Lücken bei der
Kostenerstattung und unzureichende staatliche Gesundheitsausgaben; unzureichende
Regulierung, Beschaffungs- und Preisgestaltungspraxis bei ambulant verschriebenen
Arzneimitteln; das Fehlen abgestimmter Anreize für eine angemessene Verschreibungs- und
Abgabepraxis; und mangelhafte Qualität der primären Gesundheitsversorgung.

44. Ohne        Veränderungen      rücken     Fortschritte   hin  zu     einer    allgemeinen
Gesundheitsversorgung in der Europäischen Region in weite Ferne. WHO/Europa befindet sich
in einer idealen Position, um den Mitgliedstaaten durch klare Kommunikation und aufsuchende
Arbeit Anleitung und Rat zu erteilen. Es hat auf diesem Gebiet bereits ein Projekt – die Oslo-
Initiative für Arzneimittel – begonnen, das sich mit der Verbesserung des Zugangs zu
wirksamen neuartigen hochpreisigen Medikamenten befasst.

45. Diese Initiative zielt darauf ab, eine neue Art der Beziehung mit den
Arzneimittelherstellern aufzubauen, um Konzepte und Handlungsfelder zu erarbeiten, die mit
Blick auf die Zugänglichkeit solcher Produkte der Industrie, den Mitgliedstaaten und den
Patienten gleichermaßen zugute kommen. Dazu hat WHO/Europa Dialoge und Anhörungen
mit verschiedenen Interessengruppen veranstaltet, in denen gemeinsame Lösungen angestrebt
werden und die pharmazeutische Industrie als Partnerin auf diesem Weg gesehen wird. Die
Oslo-Initiative für Arzneimittel wird im Juni 2022 eine hochrangige Tagung abhalten;
anschließend ist auf Dauer ein Forum für Dialog und Zusammenarbeit vorgesehen. Angesichts
der hohen Belastung für viele Haushalte durch Arzneimittelkosten wird die Initiative durch die
Arbeiten im Bereich der finanziellen Absicherung ergänzt; dabei wird ein Schwerpunkt auf den
Zugang zu wirksamen Arzneimitteln in der primären Gesundheitsversorgung und in
ambulanten Einrichtungen gelegt, wo in vielen Ländern der Europäischen Region noch hohe
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Zahlungen aus eigener Tasche üblich sind. Die Verbindung zwischen den beiden Initiativen
liegt auf der Hand: die Gefahr besteht darin, dass die Sicherstellung des Zugangs zu neuartigen
hochpreisigen Arzneimitteln leicht staatliche Mittel weg von kosteneffektiven
massenproduzierten und daher niedrigpreisigeren Arzneimitteln lenken kann, was wiederum
höhere Zuzahlungen für die Patienten und finanzielle Härten für Personen, die regelmäßig
mehrere Medikamente benötigen, zur Folge haben kann.

WIE sieht der Erfolg aus?

46.   Dies erfordert:
      •     einen verbesserten, bedarfsgerechten Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln und
            Gesundheitsprodukten, ohne dass die Betroffenen in finanzielle Not geraten;
      •     eine engere Beziehung mit der Wirtschaft zum gegenseitigen Nutzen; und
      •     konkrete Belege für ein stärkeres Engagement der Politik für den Abbau finanzieller
            Härten infolge von Zahlungen aus eigener Tasche für alltägliche Medikamente.

WIE wird dies erreicht?

47. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw.
Ergebnisse liefern:
      •     eine kontextspezifische und chancengleichheitsorientierte Kontrolle und eine
            Analyse der Kostenerstattungskonzepte;
      •     eine Verbesserung der Verbreitung der Ergebnisse dieser Analyse und
            Empfehlungen zur Erstattungspraxis für eine allgemeine Gesundheitsversorgung
            durch die Online-Plattform UHC Policy Watch;
      •     einen Europäischen Beschaffungsrahmen – einen zentralen digitalen Laden zur
            Beratung und Unterstützung für die Mitgliedstaaten;
      •     eine evidenzgeleitete Liste von 15 Schlüsselkonzepten, die zusammen einen
            besseren Zugang zu Arzneimitteln mit finanzieller Absicherung für alle bewirken
            können; auf der Grundlage der regionsweiten und länderspezifischen Beobachtung
            der Kostenerstattungspraxis bei Arzneimitteln wird sie darüber Aufschluss geben,
            was funktioniert, wo die Länder Fortschritte machen und wo sie noch
            Nachholbedarf haben;
      •     Unterstützung für vorrangige Länder, die Maßnahmen zur Umsetzung einiger der
            15 Schlüsselkonzepte ergriffen haben, um gute Praktiken zu zeigen und Erfolge zu
            feiern;
      •     Unterstützung bei der Gestaltung einschlägiger Handlungskonzepte in vorrangigen
            Ländern durch Ausbau von Kapazitäten, Workshops, nationale und subregionale
            Politikdialoge   und    eine     neue    regionsweite   Schulungsreihe     über
            Gesundheitsfinanzierung und Medikamente; und
      •     eine hochrangige Tagung auf Einladung der norwegischen Regierung im Rahmen
            der Oslo-Initiative für Arzneimittel mit der Absicht, eine Plattform einzurichten und
            die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und mit anderen maßgeblichen Akteuren
            fortzusetzen.
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Migration und Gesundheit

48. Die Migration ist weiterhin eine schwerwiegende Herausforderung für Politik, Gesellschaft
und öffentliche Gesundheit in den Ländern der Europäischen Region, bei der die Bereiche
Gesundheitssysteme, öffentliche Gesundheitsdienste, Menschenrechte, soziale Determinanten
von Gesundheit, gesundheitliche Notlagen und gesundheitliche Chancengleichheit auf vielfältige
Weise miteinander verknüpft sind. In der Europäischen Region leben knapp 36% aller
internationalen Migranten weltweit, und mehr als 13% der Gesamtbevölkerung der Europäischen
Region sind internationale Migranten – ein deutlicher Anstieg gegenüber knapp 4% im Jahr 1990.

49. Investitionen in die Gesundheit dieser Bevölkerung werden eine große Rendite für die
kollektive Gesundheit und das kollektive Wohlbefinden bringen, und ohne gezielte
Maßnahmen für die Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten bleibt das Ziel, niemanden
zurückzulassen, unerreichbar. Die Ausweitung der Gesundheitsversorgung auf diese Gruppen
bewirkt nicht nur eine Verbesserung der Gesundheitssicherheit, sondern auch eine
Verringerung der Belastung und Kosten für die Gesundheitssysteme, wie sich während der
COVID-19-Pandemie gezeigt hat.

WIE sieht der Erfolg aus?

50. Für Erfolge in diesem Arbeitsbereich gilt es sicherzustellen, dass mehr Mitgliedstaaten
ihre Verpflichtungen im Rahmen regionaler und globaler Übereinkünfte erfüllen und dass die
WHO den grenzüberschreitenden und organisationsübergreifenden Dialog und die Kooperation
zur Gewährleistung von Qualität und Kontinuität der Versorgung von Flüchtlingen und
Migranten unterstützt.

51.   Konkret bedeutet Erfolg im Zeitraum 2022–2023:
      •    einen höheren Anteil der Flüchtlinge und Migranten mit Zugang zu inklusiven
           Gesundheitssystemen;
      •    eine verbesserte Aufschlüsselung von Daten nach Migrationsstatus und unter
           Einbeziehung von migrationsbezogenen Variablen in Gesundheitsinformations-
           systeme;
      •    verbesserte Gesundheitskontrollen bzw. Vorsorgeuntersuchungen für Flüchtlinge
           und Migranten an Grenzübergängen; und
      •    verbesserte Überzeugungsarbeit zugunsten der Rechte von Flüchtlingen und
           Migranten mit Förderung sozialer Inklusion.

WIE wird dies erreicht?

52. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw.
Ergebnisse liefern:
      •    eine Überprüfung und Aktualisierung der von der 66. Tagung des Regionalkomitees
           angenommenen Strategie samt Aktionsplan für die Gesundheit von Flüchtlingen
           und Migranten in der Europäischen Region der WHO im Lichte der möglichen
           Ergebnisse einer hochrangigen Tagung der Europäischen Region zum Thema
           Migration und Gesundheit;
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     •     Workshops in den Ländern über die Erhebung und Analyse von Gesundheitsdaten
           für Flüchtlinge und Migranten und Förderung einer auf Daten gestützten
           Politikformulierung;
     •     Kapazitätsbewertungen in den Gesundheitssystemen in einer Reihe von Ländern
           mittels eines Instrumentariums der WHO und Unterstützung bei der Entwicklung
           nationaler Kapazitätsverbesserungsstrategien;
     •     ein Instrumentarium zur Umsetzung in den Ländern, und Kapazitätsaufbau,
           fachliche Unterstützung und Ländermissionen zur Thematisierung des schlechten
           Gesundheitszustands inhaftierter Flüchtlinge und Migranten;
     •     ein Dokument zur Bestandsaufnahme und Orientierungshilfe für
           Gesundheitskontrollen und Vorsorgeuntersuchungen an Grenzübergängen, und
           Kompetenzbildung mit dem Ziel, die Gesundheitskontrollen für Migranten an
           Grenzübergängen und die Ländermissionen in vorrangige Länder auf Wunsch zu
           vereinheitlichen; und
     •     sechsmonatliche Treffen von Kooperationszentren und eine jährliche Tagung des
           Netzwerks der Migrationsbeauftragten der Gesundheitsministerien.

Zentrale Priorität 2: Schutz vor gesundheitlichen Notlagen

53. Die Menschen erwarten von ihren Regierungen und Gesundheitssystemen, dass diese ein
breites Spektrum von Gesundheitsgefahren abdecken. Die Europäische Region steht vor einer
Vielzahl von Notlagen, die aus verschiedenen Gefahren resultieren, die sich in Bezug auf
Größe, Komplexität und Folgen voneinander unterscheiden. Die COVID-19-Pandemie hat
gezeigt, dass Notlagen erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und auch politische,
ökonomische und soziale Konsequenzen haben können. Seit dem ursprünglichen Ausbruch hat
die Europäische Region insgesamt mehr als 63 Mio. bestätigte Fälle und über 1,25 Mio.
Todesfälle verzeichnet. Jahrzehnte sozialer Entwicklung und hart erarbeitete Zugewinne an
Gesundheit stehen nun auf dem Spiel, und es droht eine Verlangsamung der Fortschritte bei der
Verwirklichung der SDG.

54. Die Stärkung der Kapazitäten und Fähigkeiten der Länder für die Verhinderung
gesundheitlicher Notlagen sowie für Bereitschaftsplanung, Sofortmaßnahmen und
Wiederaufbau muss mit gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen in
dem Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung verankert werden. Sie sind die
Voraussetzungen für die Widerstandsfähigkeit gegenüber gesundheitlichen Notlagen, die durch
einheitliche und abgestimmte Maßnahmen in Bezug auf sämtliche zentrale Prioritäten und
Flaggschiff-Initiativen des EPW erreicht wird.

55. Die Arbeit von WHO/Europa im Bereich der Notfallvorsorge und -bewältigung basiert
auf der durch das EPW geschaffenen Grundlage, den Internationalen Gesundheitsvorschriften
(IGV 2005) und dem durch Resolution EUR/RC68/R7 angenommenen Aktionsplan zur
Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2018–2023), der auf den Bedarf der Länder
der Europäischen Region zugeschnitten ist.
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