Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022-2023 in der Europäischen Region der WHO im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms
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Regionalkomitee für Europa EUR/RC71/12 71. Tagung Virtuelle Tagung, 13.–15. September 2021 15. September 2021 210943 Punkt 9 der vorläufigen Tagesordnung ORIGINAL: ENGLISCH Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022–2023 in der Europäischen Region der WHO im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms Im Mai 2021 nahm die 74. Weltgesundheitsversammlung den Programmhaushalt (PB) 2022– 2023 (Resolution A74/3) – den zweiten und letzten Zweijahreshaushalt im Rahmen des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 (GPW 13) – an. Wie in früheren Zweijahreszeiträumen erfolgte auch seine Erstellung auf der Grundlage eines auf der Ebene der Länder beginnenden Prioritätensetzungsverfahrens. In diesem zusammenfassenden Dokument wird der Plan für die Umsetzung des Programmhaushalts 2022–2023 in der Europäischen Region der WHO (RPI) skizziert. Im RPI wird anerkannt, dass die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen, u. a. jener der Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung, die Vorlage einer überarbeiteten Fassung des PB 2022–2023 an die 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 erforderlich machen. Eine Notiz zu den Überarbeitungen des RPI in der Europäischen Region wird dann der 72. Tagung des WHO-Regionalkomitees für Europa vorgelegt – mit einem besonderen Schwerpunkt auf den Empfehlungen der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung an die Länder wie auch die Europäische Region insgesamt. Im RPI wird der Beitrag der Europäischen Region zu den für die globale Ebene festgelegten Outputs im PB 2022–2023 skizziert; dies ist der erste RPI und der erste Programmhaushalt zur Umsetzung des Europäischen Arbeitsprogramms im Zeitraum 2021–2025. Das Dokument gibt Aufschluss über die strategischen Stoßrichtungen, Prioritäten und erwarteten Ergebnisse der Arbeit des WHO-Regionalbüros für Europa. Der RPI stellt für WHO/Europa das wichtigste Instrument für eine programmbezogene und haushaltsmäßige Rechenschaftslegung im Haushaltszeitraum 2022–2023 dar. Er wird dem WHO-Regionalkomitee für Europa auf seiner 71. Tagung zur Prüfung vorgelegt. WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA UN City, Marmorvej 51, DK-2100 Kopenhagen Ø, Dänemark Tel.: +45 45 33 70 00 Fax: +45 45 33 70 01 E-Mail: eugovernance@who.int Web: http://www.euro.who.int/de/who-we-are/governance
EUR/RC71/12 Seite 2 Inhalt Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in jedem Land ................................................ 4 Strategische Ausrichtung für die Europäische Region im Haushaltszeitraum 2022–2023 im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms ...................................................................... 6 Zentrale Priorität 1: Allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung ..................................................................................................... 7 Bündnis für psychische Gesundheit........................................................................... 9 Europäische Impfagenda 2030 ................................................................................ 11 Krebsprävention und -bekämpfung ......................................................................... 12 Sicherung eines allgemeinen Zugangs zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten durch finanzielle Absicherung ............................................ 14 Migration und Gesundheit ....................................................................................... 16 Zentrale Priorität 2: Schutz vor gesundheitlichen Notlagen ........................................... 17 Prävention und Vorsorge ......................................................................................... 18 Entdeckung und Reaktion ........................................................................................ 19 Zentrale Priorität 3: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden .............................. 21 Gesundheitsförderliches Verhalten: Berücksichtigung verhaltensbezogener und kultureller Erkenntnisse .................................................................................... 23 Reduzierung des Alkoholkonsums .......................................................................... 24 Bekämpfung von Adipositas im Kindesalter ........................................................... 26 Operationalisierung des einheitlichen Gesundheitsansatzes ................................... 27 Neugestaltung der primären Gesundheitsversorgung: der Eckpfeiler für die Umsetzung unserer Prioritäten........................................................................................ 29 Die begünstigenden Faktoren ................................................................................................... 32 Stärkung der Kapazitäten der Länder in Bezug auf Datenerhebung und Innovation und EPW-Messrahmen ................................................................................................... 32 Stärkung von Führungskompetenz, Politiksteuerung und Überzeugungsarbeit für Gesundheit ...................................................................................................................... 33 Verbesserung der Ausrichtung auf die Länder in der gesamten Europäischen Region ...................................................................................................................... 33 Unterstützung der Länder bei der Erschließung von Synergieeffekten im Gesundheitsbereich auf subregionaler Ebene .......................................................... 35 Unterstützung der Gesundheitspolitik in den Mitgliedstaaten durch die ELA ........ 36 Mobilisierung von Ressourcen, Stärkung von Bündnissen und Zusammenführung von Partnern ............................................................................. 38 Eintreten für die Gesundheit, um niemanden zurückzulassen ................................. 39 Stärkung der leitenden Organe von WHO/Europa .................................................. 40 Effizienter, wirksamer, ergebnisorientierter und transparenter Umgang mit finanziellen, personellen und administrativen Ressourcen ............................................. 42 Erhöhung der Durchschlagskraft in den Ländern durch Straffung der Prozesse und digitale Umgestaltung ....................................................................................... 42
EUR/RC71/12 Seite 3 Ein gesundes, respektvolles und motivierendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter, in dem es keine Toleranz gegenüber Belästigung gibt ........................ 43 Gewährleistung finanzieller Nachhaltigkeit und Rechenschaftslegung .................. 45 Überblick über die Finanzlage der Europäischen Region ........................................................ 46 Überblick über Finanzen und Haushalt .......................................................................... 46 Finanzierung: Aussichten und Herausforderungen......................................................... 49 Das weitere Vorgehen ..................................................................................................... 52 Anhang 1: Struktur des Programmhaushalts 2022–2023 ......................................................... 53 Anhang 2: Programmhaushalt 2022–2023 in der Europäischen Region der WHO nach strategischen Prioritäten, Resultaten und Outputs (in Mio. US-$) ........................................... 54
EUR/RC71/12 Seite 4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens in jedem Land 1. Die soziale, politische, ökonomische und gesundheitliche Landschaft in der Europäischen Region der WHO verändert sich. Das Europäische Arbeitsprogramm 2020–2025 – „Gemeinsam für mehr Gesundheit in Europa“ (EPW) ist die neue Zukunftsvision, die die Länder in dieser Zeit der Veränderungen unterstützen soll. „Gemeinsam“ bedeutet, dass Partnerschaft eine ethische Verpflichtung darstellt und für den Erfolg unverzichtbar ist und dass die Länder ihren Wunsch hervorgehoben haben, dass die WHO vom „Was“ zum „Wie“ übergeht und den Wissensaustausch vorantreibt, um die bestehenden Probleme zu lösen. Die Solidarität innerhalb der Europäischen Region ist ein wertvolles Gut, das es zu nähren und zu erhalten gilt. Durch das EPW unterstützt das WHO-Regionalbüro für Europa (WHO/Europa) die Länder dabei, ihren Bürgern zu dienen. 2. Der Programmhaushalt 2022–2023 (PB 2022–2023) betrifft den ersten Zweijahreszeitraum, der vollständig innerhalb des Geltungszeitraums des EPW liegt. Das EPW prägt die Arbeitspläne, und der operative und strategische Planungszyklus und damit verbundene Aktivitäten sind mit seiner Zukunftsvision und seinen (von den 53 Ländern der Europäischen Region festgelegten) Zielen abgestimmt und werden auf der Länderebene umgesetzt. 3. Zur Unterstützung der Länder strebt WHO/Europa durch den PB 2022–2023, die Verwirklichung einer neuen Zukunftsvision für Gesundheit an, indem es eine gesamteuropäische Gesundheitskultur schafft, in der Zielsetzungen in Bezug auf Gesundheit und Wohlbefinden die Entscheidungen staatlicher und privater Akteure auf allen gesellschaftlichen Ebenen prägen und die politischen, sozialen und räumlichen Umfelder jeden Einzelnen zu gesundheitsförderlichem Verhalten befähigen. WHO/Europa strebt an, allen Mitgliedstaaten in der Europäischen Region Impulse zu geben und sie bei der Verbesserung der Gesundheit ihrer Bevölkerung im gesamten Lebensverlauf zu unterstützen, namentlich durch Ansetzen an den sozialen und umweltbedingten Determinanten von Gesundheit. Dies geschieht durch: Erstellung eines Fahrplans für eine gesündere Zukunft in der Europäischen Region; Gewährleistung von Gesundheitssicherheit vor dem Hintergrund von Notlagen und anderen Bedrohungen für die Gesundheit; Befähigung der Menschen zu selbstbestimmtem Handeln und Förderung von Erkenntnissen in Bezug auf Gesundheitsverhalten; Unterstützung der grundlegenden Umgestaltung der Gesundheitssysteme zwecks Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Leistungen und Produkten; und gezielte Nutzung strategischer Partnerschaften für mehr Gesundheit. 4. In dem vorliegenden Dokument, dem Umsetzungsplan für die Europäische Region (RPI), werden die vorrangigen länderspezifischen und regionsweit zu erbringenden Leistungen im kommenden Zweijahreszeitraum konkretisiert; dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die großen Flaggschiff-Initiativen des EPW gelegt, die als Vehikel für die Verwirklichung der festgelegten Ziele dienen. Dazu gehören: die Schaffung eines Bündnisses für psychische Gesundheit und einer Bewegung zur Krebsbekämpfung; die gezielte Nutzung des Potenzials von digitalen Technologien und Gesundheitsdaten zur Unterstützung der Arbeit des Gesundheitspersonals und zur Neuausrichtung der primären Gesundheitsversorgung; die Gewinnung und Förderung verhaltensbezogener Erkenntnisse zur Optimierung gesundheitlicher Resultate; die Gewährleistung eines ausgewogenen Zugangs zu Impfungen durch eine von Grund auf neue Impfagenda; und die Bildung neuer Bündnisse zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbaren Arzneimitteln. Um die Fortschritte bei der Verwirklichung der dreifachen Milliarden-Zielmarke des Dreizehnten Allgemeinen Arbeitsprogramms 2019–2023 (GPW 13) und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu beschleunigen, wird WHO/Europa mutige
EUR/RC71/12 Seite 5 innovative Maßnahmen ergreifen, die auf eine Förderung von Führungskompetenz durch die Europäische Akademie für transformative Führungskompetenz (ELA), eine Erhöhung der Investitionen in die Gesundheit, eine Verbesserung von Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Migranten sowie die Bekämpfung hartnäckiger Herausforderungen wie Adipositas im Kindesalter und Alkoholkonsum in der Europäischen Region der WHO abzielen, aber auch zur Bewältigung der durch antimikrobielle Resistenzen und Umweltgefahren wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltbelastungen bedingten Probleme dienen, die eine wachsende Belastung für die Gesundheitssysteme darstellen. 5. Im kommenden Haushaltszeitraum wird WHO/Europa die zweckdienlichen und auf den Kontext der Europäischen Region zugeschnittenen Empfehlungen der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung umsetzen und die verantwortlichen Entscheidungsträger beim Überdenken der Gesundheitspolitik und der Sozialsysteme in der Europäischen Region im Lichte der Pandemie unterstützen. Eine weitere besondere Initiative des WHO-Regionaldirektors für Europa, das Jugendforum (YPYP), das dazu dient, künftige Generationen einzubeziehen und ihre Ziele zu formulieren und so den Bürgern die Arbeit der WHO näherzubringen und ihre Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden und den Partnern im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu erleichtern, soll ebenfalls im kommenden Haushaltszeitraum in größerem Maßstab umgesetzt werden. 6. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa einen Messrahmen für das EPW einführen, der an den Rahmen für das GPW 13 und die SDG ausgerichtet ist, sich an den drei zentralen Prioritäten und vier Flaggschiff-Initiativen des EPW orientiert und auch die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gesundheitssysteme insgesamt berücksichtigt. Der Messrahmen wird auch geeignete Metriken beinhalten, die der Erfolgskontrolle in Bezug auf die Maxime, niemanden zurückzulassen, dienen. 7. Die befähigenden Funktionen von WHO/Europa werden so gestaltet, dass sie eine agile Umsetzung angemessen unterstützen, schnellere Ergebnisse bringen und die Kontinuität der gesundheitlichen Grundversorgung und der Investitionen in die Zukunft wahren. Auf der Grundlage der Veränderungsziele des EPW für den Zeitraum 2020–2021 werden im nächsten Haushaltszeitraum folgende Schwerpunkte im Mittelpunkt stehen: Verbesserung der Ausrichtung auf die Länder in der gesamten Europäischen Region; Fertigstellung der Bestandsaufnahme der Präsenz und Tätigkeit von WHO/Europa in den Ländern; Erhöhung der Durchschlagskraft in den Ländern durch weitere Straffung der Prozesse und digitale Umgestaltung; Mobilisierung von Ressourcen, Stärkung von Bündnissen und Zusammenführung von Partnern mit dem vorrangigen Ziel einer intensiveren Unterstützung für die Länderbüros der WHO; Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit, um Überzeugungsarbeit im Gesundheitsbereich zu leisten, Vertrauen aufzubauen, Fehlinformation und Desinformation zu bekämpfen und für die Arbeit der Gesundheitsbehörden zu werben; und Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit und Rechenschaftslegung von WHO/Europa. 8. Die Schaffung eines gesunden, respektvollen und motivierenden Arbeitsumfelds für alle Mitarbeiter in der gesamten Europäischen Region, in dem es keine Toleranz gegenüber Belästigung gibt, wird auch weiterhin eine zentrale Priorität für den Regionaldirektor und sein Führungsteam sein; dabei werden die Schwerpunkte auf emotionaler Intelligenz, psychologischer Sicherheit, einer offenen, wechselseitigen Kommunikation sowie einer ergebnisorientierten Personalentwicklung und -fortbildung liegen.
EUR/RC71/12 Seite 6 9. Im aktuellen RPI werden die Lehren der WHO aus ihren Erfahrungen mit gesundheitlichen Notlagen in jüngster Zeit sowie aus der Umsetzung des PB 2020–2021 berücksichtigt, einschließlich der bereits zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Krise vorgenommenen Veränderungen. Als Antwort auf die verschiedenen Untersuchungen, namentlich die der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung und der Unabhängigen Kommission für Pandemievorsorge und -bekämpfung (IPPPR), soll der 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 ein überarbeiteter Programmhaushalt 2022–2023 vorgelegt werden. Die von den Mitgliedstaaten nach den Analysen und Beratungen während und nach der Weltgesundheitsversammlung vorgegebene Ausrichtung wird deutliche Auswirkungen auf den RPI haben. Eine Notiz zu diesen Änderungen wird dem WHO-Regionalkomitee für Europa auf seiner 72. Tagung im September 2022 vorgelegt. 10. Das vorliegende Dokument enthält auch detaillierte Informationen, die für den Kontext der Europäischen Region relevant sind, und zielt darauf ab, auf Ebene der Europäischen Region die kollektiven Beratungen der Mitgliedstaaten über ihre Prioritäten weiter zu stärken. Diese Prioritäten prägen die Arbeit auf allen Ebenen der WHO, und ihre vorhandenen Kapazitäten, Fähigkeiten und Ressourcen werden so aufeinander abgestimmt, dass in den Ländern im öffentlichen Gesundheitswesen eine konkrete Wirkung erzielt wird. Diese Prioritäten haben das EPW geprägt und fließen nun in die Entwicklung von Unterstützungsplänen für die Länder und in den operativen Arbeitsplan von WHO/Europa für den Zeitraum 2022–2023 ein. Durch diese verstärkte Schwerpunktlegung auf Durchschlagskraft in den Ländern erreicht das EPW konkret eine strategische Verlagerung bei der Umsetzung. Strategische Ausrichtung für die Europäische Region im Haushaltszeitraum 2022–2023 im Kontext des Europäischen Arbeitsprogramms 11. Im EPW werden Prioritäten für die kommenden vier Jahre festgelegt. Als Ausgangspunkt dient dabei die Frage, was die Bürger in der Europäischen Region zurecht von ihren Gesundheitsbehörden erwarten. Die Menschen wollen, dass die Behörden ihnen das Recht auf einen allgemeinen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung garantieren, ohne dabei finanzielle Härten befürchten zu müssen; sie erwarten von ihnen einen wirksamen Schutz vor gesundheitlichen Notlagen; und sie wollen sich in gesunden Gemeinschaften entfalten können, in denen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und angemessene staatliche Handlungskonzepte ein besseres Leben in einer Ökonomie des Wohlergehens ermöglichen. Die Menschen ziehen ihre Gesundheitsbehörden zunehmend – und zurecht – in Bezug auf die Erfüllung dieser Erwartungen zur Verantwortung. 12. Im kommenden Zweijahreszeitraum wird WHO/Europa den Gesundheitsbehörden in den Mitgliedstaaten dabei behilflich sein, sich dieser Herausforderung zu stellen, und zwar in jedem einzelnen Land wie auch kollektiv in der gesamten Europäischen Region. 13. In dem vorliegenden Dokument, dem RPI für den PB 2022–2023, werden die zentralen Prioritäten von WHO/Europa für den ersten Haushaltszeitraum des EPW präsentiert. Diese Prioritäten und Initiativen orientieren sich eng an den Prioritäten der Länder und an den Zielen des EPW. Das Dokument ist insofern nicht erschöpfend, als darin nicht alle Beiträge von WHO/Europa zur Erfüllung der dreifachen Milliarden-Zielmarke und nicht alle Beiträge der Gesundheitspolitik in der Europäischen Region zur Verwirklichung der SDG genannt werden.
EUR/RC71/12 Seite 7 14. Der RPI ist nach denselben zentralen Prioritäten organisiert wie das EPW und umfasst darüber hinaus noch eine übergeordnete Priorität sowie die befähigenden Funktionen von WHO/Europa: 15. Drei zentrale Prioritäten: • allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung; • Schutz vor gesundheitlichen Notlagen; und • Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden. 16. Der Eckpfeiler: • Neugestaltung der primären Gesundheitsversorgung 17. Drei begünstigende Faktoren zur Maximierung der Durchschlagskraft in den Ländern: • Stärkung der Kapazitäten der Länder in Bezug auf Datenerhebung und Innovation; • Stärkung der Gesundheitspolitik; und • ein zwecktaugliches, agiles und finanziell nachhaltiges WHO/Europa. Zentrale Priorität 1: Allmähliche Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung 18. Die Menschen erwarten, dass ihre Regierungen ihnen das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung garantieren. COVID-19 hat die Gefahren und Tücken gesundheitlicher Ungleichheiten offengelegt und das seit Jahren beste Argument dafür geliefert, die Verwirklichung einer allgemeinen Gesundheitsversorgung als vorrangiges Ziel anzustreben. Obwohl Gesundheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, haben jahrzehntelange Ungleichheiten beim Zugang zur Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Region zu dramatischen Unterschieden bei gesundheitlichen Resultaten geführt. Die Pandemie hat die besorgniserregende Realität gesundheitlicher Ungleichheiten schonungslos offenbart, aber auch den Handlungsappell in Bezug auf das Gebot, niemanden zurückzulassen, lauter werden lassen. 19. Die allgemeine Gesundheitsversorgung, d. h. die Gewährleistung, dass jeder die benötigten Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen kann, ohne in finanzielle Not zu geraten, gehört weiter zu den obersten Prioritäten für WHO/Europa. Das von der WHO definierte Konzept einer allgemeinen Gesundheitsversorgung umfasst das gesamte Leistungsspektrum von der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention über Behandlung bis hin zu Rehabilitation und Palliativversorgung, und zwar im gesamten Lebensverlauf. WHO/Europa wird die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Schaffung robuster, widerstandsfähiger und evidenzgeleiteter Gesundheitssysteme im Mittelpunkt des Wiederaufbaus nach der COVID-19-Krise unterstützen. Es wird auch darauf hinarbeiten, durch Ausweitung von Tätigkeit und Aktionsradius der ELA die Gesundheitspolitik auf allen Ebenen zu stärken. 20. In der Praxis bedeutet dies, dass WHO/Europa die Mitgliedstaaten bei der Einführung umverteilender gesundheits-, sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischer Konzepte unterstützen wird, die rassen- und geschlechtersensibel wirken. Es erfordert die Herstellung eines Zugangs zu maßgeschneiderten Gesundheitsangeboten, insbesondere für Menschen mit chronischen Vorerkrankungen und Behinderungen, für Flüchtlinge, Migranten und Obdachlose, für
EUR/RC71/12 Seite 8 Menschen, die Langzeitpflege benötigen oder auf Sozialleistungen angewiesen sind, sowie für Insassen von Haftanstalten und anderen Einrichtungen des Strafvollzugs. Es bedeutet, dass die durch COVID-19 entstandene enorme Belastung für die psychische Gesundheit und das seelische Wohlbefinden erkannt und die primäre Gesundheitsversorgung von Grund auf umgestaltet und gestärkt werden muss, damit sie eine solide Grundlage für einen erfolgreichen Wiederaufbau nach der Pandemie und darüber hinaus bilden kann. Es bedeutet, dass die personellen Kapazitäten im Gesundheitswesen gestärkt werden müssen, um dessen Handlungsfähigkeit zu verbessern. Letztendlich wird eine allgemeine Gesundheitsversorgung nicht nur eine Verbesserung von Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung in der gesamten Europäischen Region bewirken, sondern auch dafür sorgen, dass die Länder und Regionen besser für künftige Pandemien und andere gesundheitliche Notlagen gerüstet sind. 21. Unter der Regie der Fachprogramme werden als Reaktion auf die von der COVID-19- Pandemie geschaffenen neuen Realitäten und die von einzelnen oder mehreren Ländern geäußerten Prioritäten eine Reihe neuer und bereits bestehender Initiativen ein- bzw. fortgeführt. Dazu gehört auch die Verbesserung des Arbeitskräfteangebots im Gesundheitswesen. WHO/Europa wird die Länder bei einem breiten Spektrum personalpolitischer Themen (Planung, Verwaltung, Daten für bessere Entscheidungsprozesse, Bildung und Personalbindung in ländlichen Gebieten) unterstützen und einen Flaggschiff-Bericht über das Arbeitskräfteangebot in der Europäischen Region erstellen, der die Personalsituation im Gesundheitswesen der Länder der Europäischen Region beschreiben und Überlegungen zu möglichen Fortschritten in einigen Schlüsselbereichen der Personalpolitik anstellen wird. 22. Zu den Schwerpunktbereichen der Arbeiten, die die Flaggschiff-Initiativen des EPW umfassen und auf den während der COVID-19-Pandemie bestimmten vorrangigen Handlungsfeldern aufbauen, gehören: Rehabilitation und Palliativversorgung; Unterstützung bei der Erneuerung nationaler Gesundheitsstrategien; erneute Schwerpunktlegung auf Surveillance und Bewältigung übertragbarer, nichtübertragbarer und impfpräventabler Krankheiten; Entwicklung innovativer Lösungsansätze zur Weiterentwicklung und qualitativen Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Zeitalter digitaler Gesundheitssysteme; Überlegungen zur Gestaltung des Krankenhauses der Zukunft; und Sicherung einer nachhaltigen und ausgewogenen Gesundheitsfinanzierung unter den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder. 23. Darüber hinaus werden nachstehend vorher bestimmte größere Arbeitsfelder beschrieben, in denen durch gemeinsame Arbeit über Referats- und Abteilungsgrenzen hinweg die Wirkung maximiert wird: • Bündnis für psychische Gesundheit; • Europäische Impfagenda 2030 (EIA 2030); • Krebsprävention und -bekämpfung; • allgemeiner Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten durch Stärkung der finanziellen Absicherung; und • Migration und Gesundheit. 24. Außerdem wird WHO/Europa die Mitgliedstaaten bei der Stärkung der Gesundheitssysteme und ihrer Widerstandsfähigkeit unterstützen und dabei auch die von der Paneuropäischen Kommission für Gesundheit und nachhaltige Entwicklung genannten vorrangigen Handlungsfelder gebührend berücksichtigen. Zu diesen zählen:
EUR/RC71/12 Seite 9 • Stärkung der Infrastruktur der Gesundheitssysteme; • Aufbau nationaler Kapazitäten für Prioritätensetzungsverfahren und Initiativen wie Gesundheitsinformationsmanagementsysteme, Gesundheitstechnologiebewertung, evidenzbasierte Medizin und Leistungsbewertung in den Gesundheitssystemen; • Entwicklung umfassender Strategien zum Aufbau und Schutz des Gesundheitspersonals und zur Investition in das Arbeitskräfteangebot; • Stärkung der Verwaltung und Finanzierung von Gesundheitssystemen, um Finanzierungslücken in der primären Gesundheitsversorgung, im Sozialwesen, im Psychiatriewesen und in den öffentlichen Gesundheitsdiensten zu schließen; • Einführung von Gesundheitskonzepten und -leistungen, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung; und • Stärkung der Verflechtung von Gesundheits- und Sozialleistungen im Sinne einer patientenorientierten Versorgung. 25. Diese Elemente umfassen viele Bereiche der programmbezogenen Arbeit, und die Empfehlungen der Kommission verdienen eine konkrete Berücksichtigung im PB 2022–2023. Bündnis für psychische Gesundheit 26. Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil des individuellen und kollektiven Wohlbefindens. Bei unserem Streben nach einem Paradigmenwechsel, der über die Behandlung psychischer Erkrankungen hinaus auch eine Verbesserung des seelischen Wohlbefindens einschließt, müssen wir uns eingestehen, dass psychische Gesundheitsprobleme weit verbreitet sind und in der Europäischen Region eine der häufigsten Ursachen von Leiden und Behinderung darstellen. 27. Gesetze, Handlungskonzepte und Leistungsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit sind in der Europäischen Region sehr uneinheitlich. Die chronische Unterfinanzierung und - besetzung der psychischen Gesundheitsdienste lässt neben der Stigmatisierung und Diskriminierung auch beträchtliche Behandlungslücken entstehen. Wie vom Fachlichen Beirat der WHO zu den Auswirkungen von COVID-19 auf die psychische Gesundheit hinreichend dokumentiert, haben die bestehenden Defizite in der psychischen Gesundheitsversorgung während der Pandemie zu einem Systemversagen bei der Reaktion auf den erhöhten Bedarf an und die höhere Nachfrage nach entsprechenden Leistungsangeboten geführt. 28. Die Risiken und Folgen psychischer Gesundheitsprobleme sind nicht gleich verteilt. Schon vor der Pandemie trugen in allen Ländern der Europäischen Region die einkommensschwächsten Gruppen ein doppelt so hohes Risiko in Bezug auf psychische Gesundheitsprobleme wie die einkommensstärksten Gruppen. Die Pandemie hat auch neue Anfälligkeiten entstehen lassen und die Welt an die bestehenden erinnert. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene waren einer Dynamik ausgesetzt, die sie elementarer Chancen in Bereichen wie sozioemotionales Lernen, Bildung und Unterstützung durch das nachbarschaftliche Umfeld beraubten. Die Pandemie hat aber auch die psychischen Anfälligkeiten älterer Menschen erhöht, indem sie sich negativ auf die Bemühungen um Altern in Gesundheit ausgewirkt und die ohnehin schon knappen Ressourcen für die Bewältigung psychischer Erkrankungen bei älteren Menschen, wie Demenzerkrankungen und Depressionen, noch weiter reduziert hat.
EUR/RC71/12 Seite 10 WIE sieht der Erfolg aus? 29. Das Bündnis für psychische Gesundheit war schon vor Beginn der Pandemie eine Flaggschiff-Initiative des EPW. Die Ereignisse der Jahre 2020 und 2021 haben alle Akteure im Bereich der öffentlichen Gesundheit daran erinnert, dass wir es uns nicht leisten können, energische Maßnahmen zur Befähigung und Ausdehnung unzureichend finanzierter, personell ausgestatteter und oft sogar ungünstig konzipierter psychischer Gesundheitsdienste zu verschieben, wenn wir eine zugängliche, bezahlbare und hochwertige psychische Gesundheitsversorgung anstreben, bei der niemand zurückgelassen wird. • In den Jahren 2022 und 2023 wird das Bündnis für psychische Gesundheit in Bezug auf Leistungs-, Versorgungs- und Fördernetzwerke, die auf eine Verbesserung der psychischen Gesundheit für alle in der Europäischen Region hinarbeiten, einen messbaren Unterschied bewirken. Es ist der Motor, der alle Beteiligten in regionalen und lokalen Initiativen zusammenführen wird, um die Einstellungen in Bezug auf psychische Gesundheit von Grund auf zu verändern, Reformen im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung zu forcieren und die Fortschritte hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen zu beschleunigen. WIE wird dies erreicht? 30. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw. Ergebnisse liefern: • ein europäisches Bündnis für psychische Gesundheit mit Beteiligten aus allen Teilen der Europäischen Region als Mitgliedern, darunter Vertreter von staatlichen und nichtstaatlichen Partnerorganisationen, Berufsverbänden und Leistungsempfängern, Arbeitgebern und Entwicklungsorganisationen; • nationale Bündnisse für psychische Gesundheit in mindestens zehn Mitgliedstaaten; • Durchführung von Kompetenzbildung für Führungskräfte im Bereich der psychischen Gesundheit in mindestens zehn Mitgliedstaaten; • ein Labor für Daten über psychische Gesundheit, einschließlich der Entwicklung von Indikatoren mittels des EPW-Messrahmens und der Schaffung eines besonderen Themenschwerpunkts auf der psychischen Gesundheit im Europäischen Gesundheitsinformations-Portal der WHO; • Innovationen bei der Art der Leistungserbringung, einschließlich partizipatorischer und digitaler Lösungen, die personalisierte, geschlechtersensible Pfade für schutzbedürftige junge Menschen anbieten, die eine Verbesserung der psychischen Gesundheit und der sozialen Inklusion im gesamten Lebensverlauf bewirken sollen; und • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung bereichsübergreifender Pläne für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Verhinderung von Selbstschädigung und Suizid und zur Verbesserung der psychischen Gesundheitskompetenz.
EUR/RC71/12 Seite 11 Europäische Impfagenda 2030 31. Es wird weithin anerkannt, dass Impfungen in den letzten Jahrzehnten eine bemerkenswerte Senkung der Kindersterblichkeit in der Europäischen Region bewirkt haben und eine der vielversprechendsten Optionen nicht nur aus gesundheitlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung darstellen. Allerdings deuten Masern- und Polioausbrüche in der Europäischen Region im vergangenen Zweijahreszeitraum (2020–2021) darauf hin, dass hier die Arbeit noch lange nicht erledigt ist. So verzeichnete die Europäische Region von 2019 auf 2020 einen Rückgang der Impfraten bei Routineimpfungen um einen Prozentpunkt von 95% auf 94%. Der relativ geringe Rückgang bei der Durchimpfung mit DTP3 (Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten) in der Europäischen Region zeugt von den intensiven Bemühungen der Gesundheitsbehörden um Aufrechterhaltung bzw. Nachholung von Impfungen für Kinder trotz programmbezogener Beschränkungen infolge der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. 32. Anhaltende Impflücken in der örtlichen Bevölkerung und Leistungsdefizite in den Impfsystemen verdeutlichen die Notwendigkeit, die Grundursachen dieser Defizite besser zu verstehen und lokale Lösungen für derartige Ungleichgewichte zu finden. Darüber hinaus haben die Lehren aus den Impfmaßnahmen gegen COVID-19 die Bedeutung eines resilienten Impfsystems für die Aufrechterhaltung von Impfmaßnahmen während gesundheitlicher Notlagen und für die Verhinderung des Ausbruchs impfpräventabler Krankheiten unter Beweis gestellt. WIE sieht der Erfolg aus? 33. Die EIA 2030 ist ein von den Ländern gesteuerter Handlungsrahmen, der der Stärkung der Impfsysteme dient und gewährleisten soll, dass alle im gesamten Lebensverlauf uneingeschränkt von Impfungen profitieren. Die EIA 2030 folgt der Maxime „niemanden zurücklassen“ und hat sich die Verringerung der Mortalität und Morbidität aufgrund impfpräventabler Krankheiten in der Europäischen Region und eine weitere Stärkung des Beitrags von Impfungen zu einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel gesetzt. Um die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts, einschließlich der Auswirkungen von COVID-19 auf Impfsysteme und Impfraten, zu bewältigen, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: • Operationalisierung der neuen Impfstrategie für die Europäische Region; • Gewährleistung, dass die nationalen Pläne auf der primären Gesundheitsversorgung als Basis beruhen und auf Chancengleichheit, Personenzentriertheit, Eigenverantwortung der Länder, Stützung auf Daten sowie partnerschaftliche Zusammenarbeit setzen; • Ausweitung der Kapazitäten der Länder zum Abbau von Ungleichgewichten zwischen sowie innerhalb von Ländern in Bezug auf die Durchimpfung, und zwar mittels innovativer Programmplanung und entsprechender Interventionen auf lokaler Ebene durch datengesteuerte Entscheidungsprozesse; und • Demonstration des politischen Willens auf regionsweiter, subregionaler und nationaler Ebene – und Zuweisung von Ressourcen zur Erfüllung der Ziele der EIA 2030. 34. Eine erfolgreiche Durchführung der EIA 2030 im kommenden Haushaltszeitraum wird zur Verwirklichung der globalen Impfagenda 2030 und zur Verstärkung der Wirkung der primären Gesundheitsversorgung und der allgemeinen Gesundheitsversorgung in der Europäischen Region beitragen. Die im Überwachungs- und Evaluationsrahmen der EIA 2030
EUR/RC71/12 Seite 12 enthaltenen Etappenziele werden eine Grundlage für die regelmäßige Bewertung der Erfolge und Herausforderungen bilden. WIE wird dies erreicht? 35. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw. Ergebnisse liefern: • einen Rahmen für die Operationalisierung der EIA 2030, einschließlich Indikatoren zur Überwachung, Evaluation und Rechenschaftslegung; • einen hochrangigen Impfrat mit Beteiligung der maßgeblichen Akteure als Rahmen für die Überzeugungsarbeit für die EIA 2030, der das Engagement der Politik für Impfmaßnahmen auf allen Ebenen stärken und aufrechterhalten soll; • eine Plattform für die Überwachung und Evaluation der EIA 2030, die die Mitgliedstaaten durch Förderung von Eigenverantwortung für den Umgang mit Daten für die Formulierung von Handlungskonzepten unterstützen soll; • ein Partnerschafts-Forum der Europäischen Region für die EIA 2030 mit traditionellen und nicht-traditionellen Partnern sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen; und • eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente zur Krankheitsüberwachung für Masern, Röteln und Poliomyelitis sowie der Rahmen für Durchimpfungsdaten zwecks Unterstützung der nationalen Impfprogramme und Gesundheitsbehörden mit gezielten Interventionen zur Verbesserung der Impfbilanz. Krebsprävention und -bekämpfung 36. Täglich werden in der Europäischen Region 13 100 Menschen mit Krebs diagnostiziert, und 6000 sterben an einer Krebserkrankung. 2020 wurden in der Europäischen Region 4,8 Mio. Menschen mit Krebs diagnostiziert, und 2,1 Mio. starben an Krebs. Die sowohl zwischen als auch innerhalb von Ländern beobachteten tiefgreifenden Ungleichheiten bei den Verläufen von Krebserkrankungen beinhalten einen Aufruf zu mehr Solidarität und einem starken Bekenntnis zur Notwendigkeit, die Menschen wieder in den Mittelpunkt zu rücken und niemanden zurückzulassen. 37. Zwischen 30% und 50% der derzeitigen Krebserkrankungen lassen sich durch Meidung von Risikofaktoren und Durchführung vorhandener evidenzbasierter Präventionsstrategien verhindern. Gesundheitsförderliche Entscheidungen werden oft als rein individuelle Verantwortung angesehen, doch Konzepte zur Förderung solcher Entscheidungen werden weiter nur unzureichend umgesetzt, und politische Entscheidungen werden nur allzu oft von wirtschaftlichen Argumenten und kommerziellen Interessen anstatt von Evidenz bestimmt. Ein Großteil der nationalen Mittel fließt in die Krebsbehandlung, während Prävention, Früherkennung und Palliativversorgung weiter zu kurz kommen. Darüber hinaus ist in vielen Ländern die Inanspruchnahme von Impfungen gegen das Humane Papillomavirus und Hepatitis B zu niedrig, und in den meisten Ländern sind Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit und Qualität von Diagnose- und Behandlungsangeboten nicht zufriedenstellend. Viele Patienten werden aufgrund langsamer Diagnoseverfahren bei symptomatischen Krebserkrankungen bzw. minderwertiger Vorsorgeuntersuchungen bei asymptomatischen Krebserkrankungen erst spät diagnostiziert. 38. Im Rahmen des EPW hat WHO/Europa „Gemeinsam gegen Krebs“ als eine gesamteuropäische Bewegung ins Leben rufen, um in der Europäischen Region mit vereinten
EUR/RC71/12 Seite 13 Kräften für die Zukunftsvision zu kämpfen, Krebs als eine lebensbedrohliche Krankheit zu eliminieren. In den Jahren 2022 und 2023 wird „Gemeinsam gegen Krebs“ Kooperationen ausweiten und Partner von allen Ebenen zusammenführen, die politische Führungskompetenz in den Ländern stärken und junge Menschen wie auch die Zivilgesellschaft insgesamt gezielt einbinden, um die Bürgerbeteiligung anzuregen und die Umsetzung von Schlüssellösungen zu beschleunigen.1 39. Die länderübergreifende Arbeit wird auf den Erfolgen im Haushaltszeitraum 2020–2021 aufbauen, insbesondere in den Bereichen, Krebsprävention, Vorsorgeuntersuchungen, Frühdiagnose, nationale Krebsbekämpfungsplanung und Rationalisierung der Krebspolitik. WHO/Europa wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen: • ihre Führungs- und Steuerungsmechanismen zu verbessern; • die Menschen in den Mittelpunkt der Versorgung zu stellen; und • allen Menschen Zugang zu Arzneimitteln, Impfstoffen und Gesundheitsprodukten zu verschaffen. WIE sieht der Erfolg aus? 40. Stabilisierung der Krebsinzidenz und Krebssterblichkeit durch erhöhte Wirkung von Verbesserungen bei Früherkennung, Diagnostik und Behandlung. Das bedeutet: • bei Gebärmutterhalskrebs: ein erhöhter Anteil der Frauen in bestimmten Zielländern, die bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs eine Impfung gegen Humane Papillomaviren, zwischen 35 und 45 Jahren Vorsorgeuntersuchungen und bei Präkanzerosen oder invasiven Krebsarten eine Behandlung erhalten; • bei Krebserkrankungen im Kindesalter: höhere Überlebensraten für sechs Krebsarten auf dem Krebsindex in bestimmten Ländern (Ausgangswert wird derzeit ermittelt); und • bei Brustkrebs: Diagnose in einem früheren Stadium und höhere Überlebensrate in bestimmten Ländern (Ausgangswert wird derzeit entwickelt). WIE wird dies erreicht? 41. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw. Ergebnisse liefern: • hochrangige Veranstaltungen im Rahmen der Initiative „Gemeinsam gegen Krebs“ am 3. Februar 2022 und 3. Februar 2023 (4. Februar ist Weltkrebstag), und entsprechende Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit (unter Beteiligung des Botschafters von WHO/Europa für die Krebsbekämpfung); • Vorlage eines Fahrplans für die Europäische Region zur Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs zur Annahme durch die 72. Tagung des Regionalkomitees 1 Die Schlüssellösungen von WHO/Europa sind kosteneffektive, evidenzbasierte Konzepte und Maßnahmen, die von fachlichen Leitlinien und Instrumenten für die Umsetzung begleitet werden. Sie sollen mit Hilfe von Sachverstand und Ressourcen der WHO spürbare Veränderungen auf der Ebene der Länder herbeiführen. Die Initiative „Gemeinsam gegen Krebs“ rückt solche Lösungen ins Blickfeld von Politikern und soll diesen dabei behilflich sein, die richtigen Entscheidungen für eine wirksame Bekämpfung von Krebs zu treffen.
EUR/RC71/12 Seite 14 und Umsetzung dieses Fahrplans durch einen akteursübergreifenden Ausschuss für die Eliminierung von Gebärmutterhalskrebs; • eine Sonderausgabe des Fachjournals EuroHealth über kommerzielle Determinanten der Krebspolitik; • einen hochrangigen Bericht über Ungleichheiten in Bezug auf Krebs im Kindesalter; • ein Informationspaket über die Alkohol- und Krebspolitik in den Ländern (Faktenblatt, Infografik, Länderprofile); und • einen Leitfaden und ein Kurzdossier über Krebsvorsorgeuntersuchungen. Sicherung eines allgemeinen Zugangs zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten durch finanzielle Absicherung 42. Die Ergebnisse einer vom Büro Barcelona zur Finanzierung der Gesundheitssysteme durchgeführten Studie über finanzielle Absicherung zeigen, dass die Länder der Europäischen Region ohne Verbesserungen bei Kostendeckung und Qualität ambulant verschriebener Arzneimittel keine Fortschritte hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung erzielen können; dies gilt insbesondere für in Armut lebende Haushalte und Personen mit chronischen Erkrankungen. 43. In vielen Teilen der Europäischen Region, und sogar in den wohlhabendsten Ländern Europas, sind Zahlungen aus eigener Tasche für ambulant verschriebene Arzneimittel in erheblichem Maße für finanzielle Härten verantwortlich, insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten. Dies hat vor allem folgende Gründe: Lücken bei der Kostenerstattung und unzureichende staatliche Gesundheitsausgaben; unzureichende Regulierung, Beschaffungs- und Preisgestaltungspraxis bei ambulant verschriebenen Arzneimitteln; das Fehlen abgestimmter Anreize für eine angemessene Verschreibungs- und Abgabepraxis; und mangelhafte Qualität der primären Gesundheitsversorgung. 44. Ohne Veränderungen rücken Fortschritte hin zu einer allgemeinen Gesundheitsversorgung in der Europäischen Region in weite Ferne. WHO/Europa befindet sich in einer idealen Position, um den Mitgliedstaaten durch klare Kommunikation und aufsuchende Arbeit Anleitung und Rat zu erteilen. Es hat auf diesem Gebiet bereits ein Projekt – die Oslo- Initiative für Arzneimittel – begonnen, das sich mit der Verbesserung des Zugangs zu wirksamen neuartigen hochpreisigen Medikamenten befasst. 45. Diese Initiative zielt darauf ab, eine neue Art der Beziehung mit den Arzneimittelherstellern aufzubauen, um Konzepte und Handlungsfelder zu erarbeiten, die mit Blick auf die Zugänglichkeit solcher Produkte der Industrie, den Mitgliedstaaten und den Patienten gleichermaßen zugute kommen. Dazu hat WHO/Europa Dialoge und Anhörungen mit verschiedenen Interessengruppen veranstaltet, in denen gemeinsame Lösungen angestrebt werden und die pharmazeutische Industrie als Partnerin auf diesem Weg gesehen wird. Die Oslo-Initiative für Arzneimittel wird im Juni 2022 eine hochrangige Tagung abhalten; anschließend ist auf Dauer ein Forum für Dialog und Zusammenarbeit vorgesehen. Angesichts der hohen Belastung für viele Haushalte durch Arzneimittelkosten wird die Initiative durch die Arbeiten im Bereich der finanziellen Absicherung ergänzt; dabei wird ein Schwerpunkt auf den Zugang zu wirksamen Arzneimitteln in der primären Gesundheitsversorgung und in ambulanten Einrichtungen gelegt, wo in vielen Ländern der Europäischen Region noch hohe
EUR/RC71/12 Seite 15 Zahlungen aus eigener Tasche üblich sind. Die Verbindung zwischen den beiden Initiativen liegt auf der Hand: die Gefahr besteht darin, dass die Sicherstellung des Zugangs zu neuartigen hochpreisigen Arzneimitteln leicht staatliche Mittel weg von kosteneffektiven massenproduzierten und daher niedrigpreisigeren Arzneimitteln lenken kann, was wiederum höhere Zuzahlungen für die Patienten und finanzielle Härten für Personen, die regelmäßig mehrere Medikamente benötigen, zur Folge haben kann. WIE sieht der Erfolg aus? 46. Dies erfordert: • einen verbesserten, bedarfsgerechten Zugang zu hochwertigen Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten, ohne dass die Betroffenen in finanzielle Not geraten; • eine engere Beziehung mit der Wirtschaft zum gegenseitigen Nutzen; und • konkrete Belege für ein stärkeres Engagement der Politik für den Abbau finanzieller Härten infolge von Zahlungen aus eigener Tasche für alltägliche Medikamente. WIE wird dies erreicht? 47. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw. Ergebnisse liefern: • eine kontextspezifische und chancengleichheitsorientierte Kontrolle und eine Analyse der Kostenerstattungskonzepte; • eine Verbesserung der Verbreitung der Ergebnisse dieser Analyse und Empfehlungen zur Erstattungspraxis für eine allgemeine Gesundheitsversorgung durch die Online-Plattform UHC Policy Watch; • einen Europäischen Beschaffungsrahmen – einen zentralen digitalen Laden zur Beratung und Unterstützung für die Mitgliedstaaten; • eine evidenzgeleitete Liste von 15 Schlüsselkonzepten, die zusammen einen besseren Zugang zu Arzneimitteln mit finanzieller Absicherung für alle bewirken können; auf der Grundlage der regionsweiten und länderspezifischen Beobachtung der Kostenerstattungspraxis bei Arzneimitteln wird sie darüber Aufschluss geben, was funktioniert, wo die Länder Fortschritte machen und wo sie noch Nachholbedarf haben; • Unterstützung für vorrangige Länder, die Maßnahmen zur Umsetzung einiger der 15 Schlüsselkonzepte ergriffen haben, um gute Praktiken zu zeigen und Erfolge zu feiern; • Unterstützung bei der Gestaltung einschlägiger Handlungskonzepte in vorrangigen Ländern durch Ausbau von Kapazitäten, Workshops, nationale und subregionale Politikdialoge und eine neue regionsweite Schulungsreihe über Gesundheitsfinanzierung und Medikamente; und • eine hochrangige Tagung auf Einladung der norwegischen Regierung im Rahmen der Oslo-Initiative für Arzneimittel mit der Absicht, eine Plattform einzurichten und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und mit anderen maßgeblichen Akteuren fortzusetzen.
EUR/RC71/12 Seite 16 Migration und Gesundheit 48. Die Migration ist weiterhin eine schwerwiegende Herausforderung für Politik, Gesellschaft und öffentliche Gesundheit in den Ländern der Europäischen Region, bei der die Bereiche Gesundheitssysteme, öffentliche Gesundheitsdienste, Menschenrechte, soziale Determinanten von Gesundheit, gesundheitliche Notlagen und gesundheitliche Chancengleichheit auf vielfältige Weise miteinander verknüpft sind. In der Europäischen Region leben knapp 36% aller internationalen Migranten weltweit, und mehr als 13% der Gesamtbevölkerung der Europäischen Region sind internationale Migranten – ein deutlicher Anstieg gegenüber knapp 4% im Jahr 1990. 49. Investitionen in die Gesundheit dieser Bevölkerung werden eine große Rendite für die kollektive Gesundheit und das kollektive Wohlbefinden bringen, und ohne gezielte Maßnahmen für die Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten bleibt das Ziel, niemanden zurückzulassen, unerreichbar. Die Ausweitung der Gesundheitsversorgung auf diese Gruppen bewirkt nicht nur eine Verbesserung der Gesundheitssicherheit, sondern auch eine Verringerung der Belastung und Kosten für die Gesundheitssysteme, wie sich während der COVID-19-Pandemie gezeigt hat. WIE sieht der Erfolg aus? 50. Für Erfolge in diesem Arbeitsbereich gilt es sicherzustellen, dass mehr Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Rahmen regionaler und globaler Übereinkünfte erfüllen und dass die WHO den grenzüberschreitenden und organisationsübergreifenden Dialog und die Kooperation zur Gewährleistung von Qualität und Kontinuität der Versorgung von Flüchtlingen und Migranten unterstützt. 51. Konkret bedeutet Erfolg im Zeitraum 2022–2023: • einen höheren Anteil der Flüchtlinge und Migranten mit Zugang zu inklusiven Gesundheitssystemen; • eine verbesserte Aufschlüsselung von Daten nach Migrationsstatus und unter Einbeziehung von migrationsbezogenen Variablen in Gesundheitsinformations- systeme; • verbesserte Gesundheitskontrollen bzw. Vorsorgeuntersuchungen für Flüchtlinge und Migranten an Grenzübergängen; und • verbesserte Überzeugungsarbeit zugunsten der Rechte von Flüchtlingen und Migranten mit Förderung sozialer Inklusion. WIE wird dies erreicht? 52. Durch den PB 2022–2023 wird WHO/Europa u. a. folgende Aktivitäten durchführen bzw. Ergebnisse liefern: • eine Überprüfung und Aktualisierung der von der 66. Tagung des Regionalkomitees angenommenen Strategie samt Aktionsplan für die Gesundheit von Flüchtlingen und Migranten in der Europäischen Region der WHO im Lichte der möglichen Ergebnisse einer hochrangigen Tagung der Europäischen Region zum Thema Migration und Gesundheit;
EUR/RC71/12 Seite 17 • Workshops in den Ländern über die Erhebung und Analyse von Gesundheitsdaten für Flüchtlinge und Migranten und Förderung einer auf Daten gestützten Politikformulierung; • Kapazitätsbewertungen in den Gesundheitssystemen in einer Reihe von Ländern mittels eines Instrumentariums der WHO und Unterstützung bei der Entwicklung nationaler Kapazitätsverbesserungsstrategien; • ein Instrumentarium zur Umsetzung in den Ländern, und Kapazitätsaufbau, fachliche Unterstützung und Ländermissionen zur Thematisierung des schlechten Gesundheitszustands inhaftierter Flüchtlinge und Migranten; • ein Dokument zur Bestandsaufnahme und Orientierungshilfe für Gesundheitskontrollen und Vorsorgeuntersuchungen an Grenzübergängen, und Kompetenzbildung mit dem Ziel, die Gesundheitskontrollen für Migranten an Grenzübergängen und die Ländermissionen in vorrangige Länder auf Wunsch zu vereinheitlichen; und • sechsmonatliche Treffen von Kooperationszentren und eine jährliche Tagung des Netzwerks der Migrationsbeauftragten der Gesundheitsministerien. Zentrale Priorität 2: Schutz vor gesundheitlichen Notlagen 53. Die Menschen erwarten von ihren Regierungen und Gesundheitssystemen, dass diese ein breites Spektrum von Gesundheitsgefahren abdecken. Die Europäische Region steht vor einer Vielzahl von Notlagen, die aus verschiedenen Gefahren resultieren, die sich in Bezug auf Größe, Komplexität und Folgen voneinander unterscheiden. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass Notlagen erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und auch politische, ökonomische und soziale Konsequenzen haben können. Seit dem ursprünglichen Ausbruch hat die Europäische Region insgesamt mehr als 63 Mio. bestätigte Fälle und über 1,25 Mio. Todesfälle verzeichnet. Jahrzehnte sozialer Entwicklung und hart erarbeitete Zugewinne an Gesundheit stehen nun auf dem Spiel, und es droht eine Verlangsamung der Fortschritte bei der Verwirklichung der SDG. 54. Die Stärkung der Kapazitäten und Fähigkeiten der Länder für die Verhinderung gesundheitlicher Notlagen sowie für Bereitschaftsplanung, Sofortmaßnahmen und Wiederaufbau muss mit gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen Lösungsansätzen in dem Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung verankert werden. Sie sind die Voraussetzungen für die Widerstandsfähigkeit gegenüber gesundheitlichen Notlagen, die durch einheitliche und abgestimmte Maßnahmen in Bezug auf sämtliche zentrale Prioritäten und Flaggschiff-Initiativen des EPW erreicht wird. 55. Die Arbeit von WHO/Europa im Bereich der Notfallvorsorge und -bewältigung basiert auf der durch das EPW geschaffenen Grundlage, den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) und dem durch Resolution EUR/RC68/R7 angenommenen Aktionsplan zur Verbesserung von Vorsorge- und Bewältigungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Region der WHO (2018–2023), der auf den Bedarf der Länder der Europäischen Region zugeschnitten ist.
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