WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 - europa.eu
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HERAUSGEBER Dieser Leitfaden wurde vom Wissenschaftlichen Dienst für die Mitglieder des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments erstellt (EPRS). Kontakt: eprs@ep.europa.eu VERFASSER Vasilis Margaras SPRACHFASSUNGEN Original: EN Übersetzungen: DE, EL, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RO HAFTUNGSAUSSCHLUSS Für den Inhalt dieses Dokuments ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich. Die darin vertretenen Auffassun-gen entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Das Dokument richtet sich an die Mitglieder und Mitarbeiter des EP und ist für deren parlamentarische Arbeit bestimmt. Nachdruck und Über-setzung – außer zu kommerziellen Zwecken – mit Quellenangabe sind gestattet, sofern das Europäische Parlament vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird. Erste Ausgabe: Januar 2017. Zweite überarbeitete Ausgabe: April 2017. Dritte überarbeitete Ausgabe: Juli 2017. Brüssel © Europäische Union, 2017. Deckblatt: Rio-Andirrio-Brücke (Griechenland) © Meletios/Shutterstock Die zahlreichen nützlichen Hyperlinks in diesem Leitfaden können in der PDF-Version verfolgt werden, die unter der folgenden Adresse oder über den QR-Code abrufbar ist. http://www.europarl.europa.eu/EPRS/Funding_Guide.pdf
EPRS EPRS WISSENSCHAFTLICHER EUROPEAN EUROPEAN PARLIAMENTARY DIENST PARLIAMENTARY DES EUROPÄISCHEN RESEARCH RESEARCH PARLAMENTS SERVICESERVICE LEITFADEN GUIDE GUIDE FÜR TO EU EU-FÖRDERUNGEN TO FUNDING EU FUNDING 2014-2020 Zweite überarbeitete Ausgabe
INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG..........................................................................................................................9 REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU GEFÖRDERTE PROJEKTE IN ALLEN EU-REGIONEN..................................................................................................... 10 Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)................................................ 11 Kohäsionsfonds.......................................................................................................................... 12 Europäischer Sozialfonds (ESF)............................................................................................. 14 Beschäftigungsinitiative für Jugendliche......................................................................... 15 Andere Instrumente.................................................................................................................. 15 EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT (INTERREG)........................ 18 INTERREG EUROPE..................................................................................................................... 19 Netzwerkprogramme............................................................................................................... 19 Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit............................................. 20 Makroregionale Strategien ................................................................................................... 20 LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG..................................... 21 Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbezogene Maßnahmen.22 Entwicklung des ländlichen Raums.................................................................................... 23 Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten in der Landwirtschaft....................... 25 Weitere Möglichkeiten in der Landwirtschaft................................................................. 26 VERKEHR............................................................................................................................. 27 EU-finanzierte TEN-V-Projekte............................................................................................... 27 TOURISMUS....................................................................................................................... 29 FISCHEREI........................................................................................................................... 33 Europäischer Meeres- und Fischereifonds........................................................................ 33 EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHEINVESTITIONEN (EFSI).......... 36 BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES, INTEGRATION........................................................ 38 Europäischer Sozialfonds (ESF)............................................................................................. 38 Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).......... 39 PROGRESS..................................................................................................................................... 39 EURES............................................................................................................................................. 40 Mikrofinanzierungsinstrument Progress........................................................................... 40 ASYL, MIGRATION, INTEGRATION............................................................................. 44 LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 3
SICHERHEIT, GRENZEN, POLIZEI................................................................................ 46 KATASTROPHENSCHUTZ, SCHUTZ VOR NATURKATASTROPHEN................ 48 Katastrophenschutzverfahren der Union ........................................................................ 48 Solidaritätsfonds der Europäischen Union....................................................................... 49 KULTUR, BILDUNG, EUROPÄISCHE IDENTITÄT, JUGEND, SPORT.................. 50 Kreatives Europa........................................................................................................................ 50 Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.......................................................... 52 Erasmus+...................................................................................................................................... 53 Erasmus+ für die Forschung.................................................................................................. 56 Europäischer Freiwilligendienst........................................................................................... 56 Jugendaustausch....................................................................................................................... 56 Europäisches Jugendportal................................................................................................... 57 Berufliche Aus- und Weiterbildung..................................................................................... 57 Erwachsenenbildung............................................................................................................... 57 COSME-Programm: Erasmus für Jungunternehmer...................................................... 58 Sport .............................................................................................................................................. 59 BÜRGERLICHE RECHTE UND FREIHEITEN, JUSTIZ.............................................. 61 Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020 ........... 61 Programm „Justiz“...................................................................................................................... 62 Gleichstellung der Geschlechter.......................................................................................... 63 UMWELT.............................................................................................................................. 65 FORSCHUNG, INNOVATION, IKT, ENERGIE............................................................ 67 Horizont 2020 ............................................................................................................................. 68 Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung.................................................... 69 Galileo ........................................................................................................................................... 69 Copernicus .................................................................................................................................. 69 Forschungsfonds für Kohle und Stahl................................................................................ 70 IKT und Breitbandversorgung............................................................................................... 70 Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation .................... 70 ENERGIE............................................................................................................................... 71 Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Energiesektor.................................................. 71 Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung....................................... 72 4 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Horizont 2020.............................................................................................................................. 72 NER 300......................................................................................................................................... 72 Kohäsionsfonds.......................................................................................................................... 72 Europäische Investitionsbank (EIB)..................................................................................... 73 Nützliche Links ........................................................................................................................... 73 GESUNDHEIT..................................................................................................................... 74 Drittes Gesundheitsprogramm............................................................................................. 74 Suchtprävention......................................................................................................................... 75 ENTWICKLUNGSHILFE UND HUMANITÄRE HILFE.............................................. 77 EU-Haushalt in Zahlen............................................................................................................. 79 AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER EU-FÖRDERUNGEN – WEITERE HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN................................................................... 81 BILDNACHWEISE.............................................................................................................. 83 LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 5
AKRONYME UND PROGRAMME AMIF Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds GAP Gemeinsame Agrarpolitik CEF Fazilität „Connecting Europe“ (für Verkehrsinfrastruktur) CF Kohäsionsfonds GFP Gemeinsame Fischereipolitik COSME Europäisches Programm für kleine und mittlere Unternehmen Generaldirektion der Europäischen Kommission für Internationale Zusammen- DEVCO arbeit und Entwicklung ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums EaSI Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation EBWE Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ECHO Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe EEEF Europäischer Energieeffizienzfonds EEPR Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung EFSI Europäischer Fonds für strategische Investitionen EGF Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung EVTZ Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit EIAH Europäische Plattform für Investitionsberatung EIB Europäische Investitionsbank FEI Europäischer Investitionsfonds Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und EIP-AGRI Nachhaltigkeit“ EIT Europäisches Innovations- und Technologieinstitut Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von ELENA Städten und Regionen 6 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds EMN Europäisches Migrationsnetzwerk ENRD Europäisches Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums EPALE Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa Erasmus+ EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung ESF Europäischer Sozialfonds ESIF Europäische Struktur- und Investitionsfonds Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung (European Observation ESPON Network for Territorial Development and Cohesion) ETC Europäische territoriale Zusammenarbeit EURES Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität EUSAIR EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer EUSALP EU-Strategie für den Alpenraum EUSBSR EU-Strategie für den Ostseeraum EUSDR EU-Strategie für den Donauraum EUSF Solidaritätsfonds der Europäischen Union EVS Europäischer Freiwilligendienst FEAD Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen FPI Dienst für außenpolitische Instrumente GMES Europäisches Erdbeobachtungsprogramm BNE Bruttonationaleinkommen H2020 EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 IKT Informations- und Kommunikationstechnologien INEA Exekutivagentur für Innovation und Netze INTERREG Europäische territoriale Zusammenarbeit LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 7
IPA Instrument für Heranführungshilfe IPARD Heranführungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums ISF Fonds für die innere Sicherheit ITER Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor JASPERS Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen JESSICA Stadtentwicklung JRC Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission Verknüpfung von Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft LEADER („Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale”) LIFE+ EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt NEET Jugendlicher, der sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindet NRO Nichtstaatliche Organisation PROGRESS EU-Programm für Beschäftigungs- und Sozialpolitik F&I Forschung und Innovation RDP Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums REA Exekutivagentur für die Forschung RFCS Forschungsfonds für Kohle und Stahl RTP Forschungs- und Ausbildungsprogramm KMU Kleine und mittlere Unternehmen TEN-T Transeuropäisches Verkehrsnetz AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union URBACT EU-Programm zur integrierten Stadtentwicklung VCS Fakultative gekoppelte Stützung (in der Landwirtschaft) VET Berufliche Aus- und Weiterbildung YEI Beschäftigungsinitiative für Jugendliche 8 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
EINLEITUNG D er vorliegende Leitfaden für Finanzierungen bietet einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten für Aber auch in anderen Bereichen gibt es Fördermöglichkeiten. Ausschlaggebend sind vor allem die Art, der Umfang und regionale und lokale Behörden, nicht- die Prioritäten des Projekts, für das Mittel staatliche Organisationen, Unterneh- beantragt werden. men, Fachkräfte und Bürger. Er soll in verständlicher Form über die wichtigs- Dieser Leitfaden gibt einen ersten Über- ten EU-Fonds informieren und potenziell blick über die Möglichkeiten, in den ver- Begünstigten praktische Angaben zu schiedenen Politikbereichen EU-Gelder den damit verbundenen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Die Beantra- zur Verfügung stellen. Da die Parame- gung von EU-Fördermitteln kann je- ter für die Förderung einem ständigen doch ein bürokratischer und schwieriger Wandel unterliegen, wird der Leitfaden Prozess sein, bei dem unter Umständen zur Abbildung dieser Neuerungen regel- die Beratung durch geschultes Personal mäßig aktualisiert. erforderlich ist. Außerdem können Fi- nanzmittel aus verschiedenen Quellen Um die Suche zu vereinfachen, sind die kombiniert werden. Hauptförderbereiche in Unterabschnitte gegliedert. Es wurden zahlreiche Hyper- Um die Orientierung zu erleichtern, links (blau) in den Text aufgenommen, sind in jedem Abschnitt die wichtigsten um den Zugang zu den Informationen potenziell für eine Förderung in Frage über die jeweiligen Fördermöglichkeiten kommenden Einrichtungen genannt. zu vereinfachen. Diese Auflistung ist allerdings nicht voll- ständig. Nichtstaatliche Organisationen (NGO) erhalten in der Regel Fördermittel aus mehreren Programmen, zu denen bei- spielsweise der Europäische Sozialfonds, die Programme Kreatives Europa, Eu- ropa für Bürgerinnen und Bürger und Horizont 2020, der europäische Kata- strophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO) und die „Connecting Europe“. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können grundsätzlich Fördermittel aus einer ganzen Reihe von EU-Programmen beantragen (COSME, Fazilität „Connec- ting Europe“, Horizont 2020, Fonds für Regional- und Agrarpolitik, Europäischer Meeres- und Fischereifonds). LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 9
REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU GEFÖRDERTE PROJEKTE IN ALLEN EU-REGIONEN Weil die einzelnen Projekte verschiedene Schwerpunktbereiche haben und sich die wesentlichen Prioritäten der Mitgliedstaaten unterscheiden, kann es auch zu Unter- schieden kommen, was die Antragsberechtigten betrifft. D ie Regionalpolitik dient der Förderung aller Regionen und Städte, wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unterneh- men, wirtschaftliches Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen sowie die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die drei wichtigsten Fonds im Bereich der Regionalpolitik sind 1. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), 2. der Kohäsionsfonds, 3. der Europäische Sozialfonds (ESF). Zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bilden sie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 enthält deren gemeinsame Bestimmungen und Prioritäten. Antragsberechtigte: •• lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane; 10 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
•• soziale, kulturelle Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen; •• Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern und die Stützung des Arbeitsmarktes; •• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen; •• öffentliche Verwaltungen und kommunale Einrichtungen; •• Unternehmen, KMU einschließlich Kleinstunternehmen sowie sozialwirtschaft liche Unternehmen und Verbände. Antragsberechtigte sollten sich mit der für die Koordinierung der Strukturfonds der Europäischen Union zuständigen Verwaltungsbehörde ihres Landes in Verbindung setzen. Dort erhalten sie weitere Informationen. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die Investitionen des EFRE konzentrieren sich auf mehrere Schwerpunktbereiche. Dies wird als „thematische Konzentration“ bezeichnet. •• Forschung und Innovation; •• Digitale Agenda; •• Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU); •• CO2-arme Wirtschaft. Die Verteilung der Mittel des EFRE auf diese Prioritäten hängt davon ab, welcher Kate- gorie die betreffende Region angehört. In besser entwickelten Regionen müssen mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei der genannten Prioritäten verteilt werden, in Übergangsregionen 60 % und in weniger entwickelten Regionen 50 %. Einige der Prioritäten sind inzwischen von zentraler Bedeutung. So müssen z. B. bestimmte EFRE-Mittel gezielt für Projekte im Hinblick auf eine CO2-arme Wirtschaft eingesetzt werden, und zwar 20 % in besser entwickelten Regionen, 15 % in Über- gangsregionen und 12 % in weniger entwickelten Regionen. Besonderer Wert wird zunehmend auch auf nachhaltige Stadtentwicklung gelegt. Mindestens 5 % der Mittel des EFRE sind für „integrierte Maßnahmen“ in diesem Bereich vorgesehen, die von den Städten verwaltet werden. Regionen, die durch ihre geografische Lage benachteiligt sind (abgelegene, bergige oder dünn besiedelte Gebiete), genießen einen Sonderstatus, damit die eventuell durch die Lage entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können. Antragsberechtigte: •• lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane; •• nichtstaatliche Organisationen, Verbände und Stiftungen; •• Unternehmen und KMU. LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 11
Kohäsionsfonds Der Kohäsionsfonds wurde für Mitgliedstaaten eingerichtet, deren Bruttonational- einkommen (BNE) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Ziel sind der Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Der Kohäsionsfonds dient hauptsächlich zur Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt und Verkehr. •• Verkehr: Gefördert werden transeuropäische Verkehrsnetze, insbesondere von der EU ausgewiesene vorrangige Projekte von europäischem Interesse. Mit den Mitteln aus dem Kohäsionsfonds werden ferner Infrastrukturprojekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert. •• Umwelt: Unterstützt werden Energie- und Verkehrsprojekte, die einen ein deutigen Nutzen für die Umwelt bedeuten, und zwar unter anderem durch Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, den Ausbau des Schienen verkehrs, die Förderung der Intermodalität sowie den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Investitionsschwerpunkte des Kohäsionsfonds a. Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in allen Wirt- schaftszweigen durch •• Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quel- len; •• Förderung von Energieeffizienz und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Unternehmen; •• Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der öffentlichen Infra- struktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau; •• Entwicklung und Einführung intelligenter Nieder- und Mittelspannungs verteilersysteme; •• Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes in sämtlichen Ge- bieten und insbesondere in städtischen Gebieten, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrele- vanter Anpassungsmaßnahmen; •• Förderung des Einsatzes hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grund- lage des Nutzwärmebedarfs. b. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements durch •• Unterstützung von Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel, ein- schließlich ökosystemgestützter Ansätze; •• Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicher- stellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophen managementsystemen. 12 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
c. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz durch •• Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft, um die Anforderungen des um- weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken; •• Investitionen im Bereich der Wasserwirtschaft, um die Anforderungen des um- weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken; •• Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000 und grüne Infrastruktur; •• Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebra- chen (einschließlich Umstrukturierungsgebieten), zur Verringerung der Luft verschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen. d. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen durch •• Unterstützung eines multimodalen einheitlichen europäischen Verkehrsraums durch Investitionen in das TEN V; •• Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (auch geräuscharmer) Ver- kehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, auch in Bezug auf Binnenwasser straßen und den Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafen infrastruktur, um eine nachhaltige regionale und lokale Mobilität zu fördern; •• Entwicklung und Sanierung umfassender, hochwertiger und interoperabler Eisenbahnnetze und Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung. e. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und effizientere öffentliche Verwaltung durch Maß- nahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und Dienste, die mit der Umsetzung der Mittel aus dem Kohäsionsfonds zusammenhängen. Antragsberechtigte: Alle Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen von unter 90 % des EU-Durchschnitts können Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Anspruch nehmen. Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 sind dies Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Estland, Zypern (auslaufend), Lettland, Litauen, Griechenland, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 13
Europäischer Sozialfonds (ESF) Der Europäische Sozialfonds ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung – mit ihm wird zu besseren Arbeitsplätzen und gerechteren Beschäf- tigungsmöglichkeiten für alle Unionsbürger beigetragen. Erreicht wird dies durch Investitionen in das Humankapital – in Arbeitnehmer, junge Menschen und die Arbeits- suchenden. ESF-Investitionen erstrecken sich auf alle Regionen der EU. Der ESF umfasst auch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Die Europäische Kommission legt gemeinsam mit den EU-Ländern fest, auf welche Schwerpunkte sich der ESF erstrecken soll und wie die entsprechenden Mittel verwendet werden. Darüber hinaus werden 20 % der ESF Investitionen in Aktivitäten zur Förderung der sozialen Inklusion und zur Armutsbekämpfung verwendet. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden die Mittel aus dem ESF vorrangig für vier thematische Ziele der Kohäsionspolitik eingesetzt: 1. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeits- kräfte; 2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut; 3. Investitionen in Bildung, Qualifikation und lebenslanges Lernen; 4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und einer effizienten öffentli- chen Verwaltung. Antragsberechtigte: •• Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern; •• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen und Organisationen mit sozialer Ausrichtung; •• staatliche, kommunale und regionale Behörden; •• Unternehmen und Verbände. ESF-Mittel werden über die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung gestellt. Projekte werden daher nicht direkt von Brüssel aus finanziert. •• Organisationen, die für ein Projekt Mittel aus dem ESF beantragen wollen, soll- ten mit der ESF-Verwaltungsbehörde ihres Landes oder ihrer Region Kontakt aufnehmen. Die zuständigen ESF-Kontaktadressen Ihres Landes finden Sie im Abschnitt Unterstützung vor Ort. •• Auch die länderspezifischen ESF-Kontaktadressen für Einzelpersonen, die an ESF-Projekten teilnehmen möchten, finden Sie im Abschnitt Unterstützung vor Ort. Nationale und regionale ESF-Websites sowie lokale Arbeitsvermittlungen sind ebenfalls eine gute Quelle für Informationen über die Möglichkeiten, die der ESF bietet. 14 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Beschäftigungsinitiative für Jugendliche Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird vom ESF finanziert und wurde zur zusätzlichen Unterstützung von jungen Menschen bis 25 Jahre eingeleitet, die in Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 mehr als 25 % betrug. Die Initiative richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), seit langem arbeitslos oder nicht als arbeitssuchend gemeldet sind. Dadurch soll gewährleistet werden, dass in den Teilen Europas, wo die Probleme am dringendsten sind, junge Menschen gezielt gefördert werden. Die Initiative unterstützt in erster Linie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Praktika, Stel- lenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer Qualifikation führen. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eine der Hauptfinanzierungs- quellen der EU zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie. Im Rahmen der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, damit jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiter- bildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird. Antragsberechtigte: •• Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern; •• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen und Organisationen mit sozialer Ausrichtung; •• staatliche, kommunale und regionale Behörden; •• Unternehmen und Verbände. Andere Instrumente Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen (JASPERS) JASPERS ist eine Partnerschaft zur technischen Unterstützung zwischen der Europä- ischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Sie gewährt Empfängerländern unabhängige Beratung, damit diese hochwertige große Projekte, für die Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt werden sollen, besser planen, entwickeln und durchführen können. Das Leistungsspektrum von JASPERS umfasst unter anderem: •• Unterstützung bei der Projektvorbereitung – von der Identifizierung bis zur Einreichung des Antrags auf EU Finanzhilfen; •• unabhängige Qualitätsprüfung von Projekten; LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 15
•• Projektprüfungsfunktion, die alle größeren Projekte, die direkt bei der Kommis- sion eingereicht werden, einbezieht; •• horizontale Aufträge und strategische Unterstützung; •• Aufbau von Kapazitäten, einschließlich eines Kompetenzzentrums; •• Unterstützung bei der Projektumsetzung; •• Projekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, hauptsächlich im Stra- ßen- und im Eisenbahnsektor; •• Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub – EIAH) durch die Überprüfung und Bearbeitung von Anträgen. Mit JASPERS sollen Infrastrukturprojekte unterstützt werden, die gemäß der Ver- ordnung mit gemeinsamen Bestimmungen als „Großprojekte“ definiert sind, bei- spielsweise Projekte in den Bereichen Straßen- und Schienennetz, Wasser, Abfall, Energie und Stadtverkehr. In kleinen Ländern, in denen es nur wenige Projekte dieser Größenordnung gibt, konzentriert sich JASPERS auf die größten Projekte. Instrumente für Stadtentwicklung Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 steht die städtische Dimension im Zentrum der Kohäsionspolitik. Mindestens 50 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für diesen Zeitraum werden in städtische Gebiete investiert. Diese Förderung könnte zu einem späteren Zeitraum noch angehoben werden. Circa 10 Mrd. EUR aus dem EFRE werden direkt in integrierte Strategien zur nachhaltigen Stadtentwicklung investiert. Die Stadtentwicklung wird aus verschiedenen Fonds, z. B. dem EFRE und dem Kohäsionsfonds, finanziert. Weitere Instrumente zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger bei der Konzeption von Stadtentwicklungsstrategien: TAIEX REGIO PEER 2 PEER TAIEX REGIO PEER 2 PEER ist ein Forum zum Austausch von Fachwissen zwischen Stellen, die die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds verwalten. Stadtentwicklungsnetz Das Stadtentwicklungsnetz (Urban Development Network) setzt sich aus über 500 Städten und städtischen Gebieten in der gesamten EU zusammen, die dafür verant- wortlich sind, integrierte Maßnahmen auf der Basis nachhaltiger Stadtentwicklungs- strategien umzusetzen, die im Zeitraum 2014-2020 über den EFRE finanziert werden. Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (JESSICA) Über JESSICA werden nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Sanie- rungsmaßnahmen durch Finanzinstrumente gefördert. 16 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA) ELENA deckt bis zu 90 % der Kosten der technischen Hilfe zur Vorbereitung, Umset- zung und Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Energie. Dazu gehören etwa Machbarkeits- und Marktstudien, die Strukturierung von Programmen, Energieaudits und die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Mit ELENA-Mitteln wird bei- spielsweise die Umrüstung öffentlicher und privater Gebäude gefördert, aber auch nachhaltiges Bauen, energieeffiziente Fernwärme- und Fernkühlnetze, umweltfreund- licher Verkehr usw. URBACT III URBACT III ist das Programm der EU für integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung. Es bietet Städten europaweit die Gelegenheit, durch Netzwerke, den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen sowie die Festlegung bewährter Verfahren inte grierte Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu erarbeiten und so bessere Stadtentwicklungsstrategien zu ermöglichen. URBACT ist ein kohäsionspolitisches Instrument, das über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie von den 28 Mitgliedstaaten und Norwegen und der Schweiz finanziert wird. Nach dem Erfolg von URBACT I und II wurden die Finanzmittel für URBACT III (2014- 2020) aufgestockt und das Programm erweitert, um auch weiterhin eine integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und zur Erfüllung der Ziele der Strategie Europa 2020 beizutragen. Der Schwerpunkt des URBACT-III-Programms liegt auf vier Hauptzielen: 1. Kapazität zur Erreichung der politischen Ziele: für mehr Leistungsfähigkeit der Städte, um nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Verfahren integriert und partizipativ zu verwalten; 2. Gestaltung der Politik: zur besseren Gestaltung nachhaltiger Strategien und Aktionspläne in Städten; 3. Umsetzung der Politik: für eine bessere Umsetzung integrierter und nachhal- tiger Strategien und Maßnahmen in Städten; 4. Wissensaufbau und -austausch: Damit sich die Stadtentwicklungspolitik verbessert, soll erreicht werden, dass Praktiker und Entscheidungsträger aller Ebenen Zugang zu Wissen haben und Informationen zu allen Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen. Diese Ziele sollen durch transnationalen Austausch, Kapazitätsaufbau sowie Kapi- talisierung und Weitergabe von Wissen und Informationen erreicht werden. Antragsberechtigte: Städte, Gemeinden, subkommunale Ebenen von staatlichen, politischen und öffent- lichen Verwaltungseinrichtungen mit Regulierungskompetenz. LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 17
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT (INTERREG) D ie europäische territoriale Zusammenarbeit, besser bekannt unter der Bezeich- nung Interreg, ist neben dem Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachs- tum“ eines der beiden Ziele der Kohäsionspolitik, und bietet einen Rahmen für die Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen sowie für den politischen Austausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Das übergreifende Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit ist die Förderung einer harmonischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in der gesamten EU. Interreg besteht aus drei Bereichen der Zusammenarbeit: 1. grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A); 2. transnationale Zusammenarbeit (Interreg B); 3. interregionale Zusammenarbeit (Interreg C). Für das in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 laufende Programm Interreg V ist ein Budget von 10,1 Mrd. EUR vorgesehen, das in über 100 Programme für die Zusammenarbeit zwischen Regionen und Partnern im territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich investiert werden soll. In diesem Budget sind auch die Mit- telzuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für Mitgliedstaaten enthalten, damit sie sich an Programmen zur Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU beteiligen. 18 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Das Programm zur interregionalen Zusammenarbeit (Interreg Europe) und drei Netz- werkprogramme (Urbact III, Interact III und ESPON) decken alle 28 EU-Mitgliedstaaten ab. Diese Programme bieten einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch zwischen regionalen und lokalen Stellen in verschiedenen Ländern. INTERREG EUROPE Mithilfe von Interreg Europe sollen regionale und lokale Gebietskörperschaften europaweit ihre Politik besser gestalten und bessere Ergebnisse liefern können. Es soll dafür gesorgt werden, dass die Arbeit der Behörden in den Bereichen Investi- tionen, Innovationen und Umsetzung Menschen und Regionen ganzheitlich und nachhaltig beeinflusst, indem ein entsprechendes Umfeld geschaffen wird und Gele- genheiten zum Austausch von Lösungen geboten werden. Sämtliche Maßnahmen, die mit finanzieller Unterstützung von Interreg Europe entwickelt werden, müssen einer der folgenden vier Kategorien angehören: 1. Forschung und Innovation; 2. Wettbewerbsfähigkeit von KMU; 3. CO2-arme Wirtschaft; 4. Umwelt und Ressourceneffizienz. Mögliche Anspruchsberechtigte: •• Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene; •• Verwaltungsbehörden bzw. zwischengeschaltete Stellen, die für die Programme „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ oder die europäische territoriale Zusammenarbeit zuständig sind; •• Agenturen, Forschungseinrichtungen, thematisch ausgerichtete und gemein nützige Organisationen: Organisationen dieser Art gehören zwar nicht zur Hauptzielgruppe, können aber durch Interreg Europe gefördert werden, wenn sie sich vorab mit den jeweiligen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene in Verbindung setzen, um Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg Europe zu ermitteln. Netzwerkprogramme Im Rahmen des Netzwerkprogramms Interact werden Dienstleistungen und Pro- dukte (harmonisierte Instrumente, innovative Wege der Zusammenarbeit) zur Unterstützung des Netzes für Zusammenarbeit und Austausch für Programme für die territoriale Zusammenarbeit angeboten. Mithilfe von ESPON, dem Europäischen Beobachtungsnetz für Raumordnung, wer- den Entwicklungen im europäischen Raum untersucht und prognostiziert. Das Programm Urbact ermöglicht es Städten europaweit, durch Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren einheitliche Lösungen zur Bewältigung gemeinsamer urbaner Herausforderungen zu entwickeln (weitere Informationen im vorherigen Abschnitt verfügbar). LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 19
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Rechts instrument, durch das territoriale Zusammenarbeit vereinfacht und gefördert wird, indem es Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden, Verbänden und anderen öffentlichen Stellen ermöglicht wird, Kooperationsverbünde mit eigener Rechtspersönlichkeit zu gründen. Es besteht keine Pflicht, auf einen EVTZ zurück- zugreifen. Eine Liste der aktuellen EVTZ finden Sie hier. Die EVTZ unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 1302/2013, die durch nationale Bestimmungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt wird. Makroregionale Strategien Eine „makroregionale Strategie“ stellt einen einheitlichen Rahmen zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen dar, mit denen Mitgliedstaaten und Drittländer in denselben geografischen Gebieten konfrontiert sind. Diese würden von einer ver- stärkten Zusammenarbeit, die zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beiträgt, profitieren. Die makroregionalen Strategien werden vom Europäischen Rat gebilligt und können u. a. durch die europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden. In Europa wurden mehrere Makroregionen ausgewiesen, die große staatenüber- greifende Gebiete umfassen. Für diese bestehen folgende Strategien der EU: die EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR), die im Oktober 2009 verabschiedet wurde, die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die seit Juni 2011 umgesetzt wird, die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR), die 2012 von der Europäischen Kommission genehmigt wurde, sowie die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP), die 2015 verabschiedet wurde. Es gibt keine Standarddefinition für Makroregionen. Im Allgemeinen bezieht sich der Begriff auf Gebiete, die sich über mehrere Länder oder Regionen hinweg erstrecken und eine oder mehrere gemeinsame Eigenschaften haben bzw. sich gemeinsamen Herausforderungen stellen müssen. Ziel der makroregionalen Strategien der EU ist es, den Wert von Maßnahmen – unabhängig davon, ob diese von der EU, nationalen oder regionalen Behörden oder durch den dritten oder privaten Sektor durchgeführt werden – zu erhöhen, sodass die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Makroregion spürbar gestärkt wird. Die makroregionalen Strategien der EU können sich nicht auf zusätzliche Finanzierungen stützen. In dieser Hinsicht besteht eine wichtige Aufgabe darin, Wege zu finden, damit vorhandene Ressourcen, Rechtsvorschriften und Strukturen zum Wohl der gesamten Region besser genutzt werden können. Mögliche Anspruchsberechtigte: •• nationale und dezentrale Behörden; •• regionale und lokale Verwaltungsstrukturen sowie Politikgestaltungsorgane; •• nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, For- schungseinrichtungen. 20 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG D ie Mittel für Programme zugunsten der Landwirtschaft werden aus zwei Fonds finanziert, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind: •• dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem in erster Linie die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, und •• dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus dem die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert werden. Die Einkommen der Landwirte werden von der Europäischen Union durch Direkt- zahlungen gestützt. Im Gegenzug müssen die Landwirte einer landwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen und eine Reihe von Standards in Bezug auf die Lebensmittel- sicherheit, den Umweltschutz, den Tierschutz und die Bewahrung ihres Landes in einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand einhalten. Die Finanzierung der ländlichen Entwicklung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähig- keit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, die Umwelt und ländliche Gebiete zu schützen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben und regionale Konzepte für die ländliche Entwicklung zu fördern. LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 21
Der EGFL und der ELER werden in geteilter Mittelverwaltung zwischen den Mit- gliedstaaten und der Union umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass die Kommission ihre Beihilfen nicht direkt an die Empfänger auszahlt; dies ist Aufgabe der Mitgliedstaaten. Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbe- zogene Maßnahmen Direktzahlungen sind jährliche Zahlungen, die den Landwirten als Einkommensbei- hilfe und „Sicherheitsnetz“ direkt überwiesen werden. Marktbezogene Maßnahmen sind Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO), mit der die Parameter für Interventionen auf den Agrarmärkten und für die sektorspezifische Unterstützung (z. B. für Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl und Schulprogramme) festgelegt werden. Landwirte sind in der Regel zum Erhalt von Direktzahlungen berechtigt, die die wichtigste Form der EU-Förderung in der Landwirtschaft sind. Die Landwirte erhalten die Direktzahlungen im Rahmen bestimmter Förderprogramme des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft. Jeder EU-Mitgliedstaat legt über sein Landwirt- schaftsministerium in eigenen operationellen Programmen Förderkriterien fest und trägt die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel innerhalb seines Staatsgebiets. Die Direktzahlungen werden von Zahlstellen verwaltet, die von den nationalen Behörden eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Direktzahlungsprogramme, z. B. die Basisprämienregelung oder die Kleinerzeugerregelung. Junglandwirte können einen Zuschlag in Höhe von 25 % ihres Direktzahlungsanspruchs erhalten. Anspruch auf diesen Zuschlag, der aus dem EGFL gewährt wird, haben Landwirte, die unter 40 Jahre alt sind. Eine wichtige Komponente der Direktzahlungen sind die Ökologisierungszahlun- gen. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung sollen jene Kosten ausgeglichen werden, die durch die Bereitstellung von Umweltgütern unter Nutzung dreier umwelt- freundlicher Landbewirtschaftungsmethoden – Anbaudiversifizierung, Bewahrung ökologischer Vorrangflächen und Erhaltung von Dauerweideland – entstehen und nicht durch den Marktpreis abgedeckt sind. Die Mitgliedstaaten müssen 30 % ihres einzelstaatlichen Finanzrahmens für Direktzahlungen für die Ökologisierungskom- ponente vorsehen. Im Rahmen der neuen Vorschriften müssen bezuschusste Landwirte die Umwelt schützen und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beitragen, beispielsweise durch •• den Anbau einer größeren Vielfalt von Kulturpflanzen, wodurch die Böden und Ökosysteme widerstandsfähiger werden; •• die Erhaltung von Dauergrünland, wodurch Kohlenstoff bodengebunden bleibt und Grünlandhabitate geschützt werden; •• Gewässer- und Habitatschutz durch Ausweisung ökologischer Vorrangflächen. 22 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Daneben gibt es verschiedene Marktstützungsmaßnahmen, da die Landwirtschaft stärker wetter- und klimaabhängig ist als viele andere Branchen. Außerdem ist es für die Landwirtschaft charakteristisch, dass eine Reaktion auf das Auftreten von Nachfragesignalen nur zeitlich verzögert möglich ist. Bereits kleine Änderungen der Produktionsmengen können starke Auswirkungen auf die Preise haben, da der Kon- sum von Nahrungsmitteln gegenüber dem von anderen Erzeugnissen weitgehend konstant ist. Die Mitgliedstaaten können bestimmten Arten landwirtschaftlicher Betriebe und bestimmten Sektoren, die aus wirtschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind und mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren. Entwicklung des ländlichen Raums Die Entwicklung des ländlichen Raums wird zum Teil aus dem Europäischen Land- wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zum Teil aus nationalen/regionalen und gelegentlich auch privaten Quellen finanziert. Die EU-Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums wird auf der Grundlage nationaler oder regionaler mehrjähriger Programme zur ländlichen Entwicklung umgesetzt, die von den EU-Mitgliedstaaten oder Regionen konzipiert und verwaltet und von der Kommission genehmigt werden. Jedes Programm ist Ausdruck einer eigenen Strategie, die unter Einhaltung der EU-Prioritäten für ländliche Entwicklung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region abgestimmt sein muss. Die Mitgliedsländer müssen ihre Programme zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung von mindestens vier der sechs gemeinsamen EU-Prioritäten ausarbeiten: 1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten, 2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land- wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach- haltiger Forstwirtschaft, 3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft, 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, 5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung der Land- und Fortwirtschaft sowie der Lebensmittelbranche beim Übergang zu einer CO2- armen und klimaresistenten Wirtschaft, 6. Förderung der sozialen Inklusion, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaft lichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten. LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 23
Diese Prioritäten der ländlichen Entwicklung sind wiederum in detailliertere Schwer- punktbereiche unterteilt: 1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten: •• Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus einer Wissensbasis in ländlichen Gebieten; •• Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittel erzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung; •• Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft. 2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land- wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach- haltiger Forstwirtschaft: •• Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und modernisierung insbe- sondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung; •• Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels. 3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbei- tung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft: •• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger im Wege ihrer bes- seren Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen sowie Branchenverbände; •• Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in land- wirtschaftlichen Betrieben. 4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme: •• Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaf- tung mit hohem Naturschutzwert sowie des Zustands der europäischen Landschaften; •• Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Dün- gemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln; •• Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. 24 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
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