WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020 - europa.eu

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  LEITFADEN
  FÜR EU-FÖRDERUNGEN
  2014-2020
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HERAUSGEBER
Dieser Leitfaden wurde vom Wissenschaftlichen Dienst für die Mitglieder des
Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments erstellt (EPRS).
Kontakt: eprs@ep.europa.eu

VERFASSER
Vasilis Margaras

SPRACHFASSUNGEN
Original: EN
Übersetzungen: DE, EL, ES, FR, IT, NL, PL, PT, RO

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für den Inhalt dieses Dokuments ist ausschließlich der Verfasser verantwortlich. Die
darin vertretenen Auffassun-gen entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt
des Europäischen Parlaments. Das Dokument richtet sich an die Mitglieder und
Mitarbeiter des EP und ist für deren parlamentarische Arbeit bestimmt. Nachdruck
und Über-setzung – außer zu kommerziellen Zwecken – mit Quellenangabe sind
gestattet, sofern das Europäische Parlament vorab unterrichtet und ihm ein
Exemplar übermittelt wird.

Erste Ausgabe: Januar 2017.
Zweite überarbeitete Ausgabe: April 2017.
Dritte überarbeitete Ausgabe: Juli 2017.
Brüssel © Europäische Union, 2017.

Deckblatt: Rio-Andirrio-Brücke (Griechenland) © Meletios/Shutterstock

  Die zahlreichen nützlichen Hyperlinks in diesem Leitfaden
  können in der PDF-Version verfolgt werden, die unter der
  folgenden Adresse oder über den QR-Code abrufbar ist.
  http://www.europarl.europa.eu/EPRS/Funding_Guide.pdf
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      Zweite überarbeitete Ausgabe
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INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG..........................................................................................................................9
REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU GEFÖRDERTE PROJEKTE IN
ALLEN EU-REGIONEN..................................................................................................... 10
    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)................................................ 11
    Kohäsionsfonds.......................................................................................................................... 12
    Europäischer Sozialfonds (ESF)............................................................................................. 14
    Beschäftigungsinitiative für Jugendliche......................................................................... 15
    Andere Instrumente.................................................................................................................. 15
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT (INTERREG)........................ 18
    INTERREG EUROPE..................................................................................................................... 19
    Netzwerkprogramme............................................................................................................... 19
    Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit............................................. 20
    Makroregionale Strategien ................................................................................................... 20
LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG..................................... 21
    Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbezogene Maßnahmen.22
    Entwicklung des ländlichen Raums.................................................................................... 23
    Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten in der Landwirtschaft....................... 25
    Weitere Möglichkeiten in der Landwirtschaft................................................................. 26
VERKEHR............................................................................................................................. 27
    EU-finanzierte TEN-V-Projekte............................................................................................... 27
TOURISMUS....................................................................................................................... 29
FISCHEREI........................................................................................................................... 33
    Europäischer Meeres- und Fischereifonds........................................................................ 33
EUROPÄISCHER FONDS FÜR STRATEGISCHEINVESTITIONEN (EFSI).......... 36
BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES, INTEGRATION........................................................ 38
    Europäischer Sozialfonds (ESF)............................................................................................. 38
    Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).......... 39
    PROGRESS..................................................................................................................................... 39
    EURES............................................................................................................................................. 40
    Mikrofinanzierungsinstrument Progress........................................................................... 40
ASYL, MIGRATION, INTEGRATION............................................................................. 44

                                     LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                                                                           3
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SICHERHEIT, GRENZEN, POLIZEI................................................................................ 46
KATASTROPHENSCHUTZ, SCHUTZ VOR NATURKATASTROPHEN................ 48
    Katastrophenschutzverfahren der Union ........................................................................ 48
    Solidaritätsfonds der Europäischen Union....................................................................... 49
KULTUR, BILDUNG, EUROPÄISCHE IDENTITÄT, JUGEND, SPORT.................. 50
    Kreatives Europa........................................................................................................................ 50
    Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“.......................................................... 52
    Erasmus+...................................................................................................................................... 53
    Erasmus+ für die Forschung.................................................................................................. 56
    Europäischer Freiwilligendienst........................................................................................... 56
    Jugendaustausch....................................................................................................................... 56
    Europäisches Jugendportal................................................................................................... 57
    Berufliche Aus- und Weiterbildung..................................................................................... 57
    Erwachsenenbildung............................................................................................................... 57
    COSME-Programm: Erasmus für Jungunternehmer...................................................... 58
    Sport .............................................................................................................................................. 59
BÜRGERLICHE RECHTE UND FREIHEITEN, JUSTIZ.............................................. 61
    Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020 ........... 61
    Programm „Justiz“...................................................................................................................... 62
    Gleichstellung der Geschlechter.......................................................................................... 63
UMWELT.............................................................................................................................. 65
FORSCHUNG, INNOVATION, IKT, ENERGIE............................................................ 67
    Horizont 2020 ............................................................................................................................. 68
    Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung.................................................... 69
    Galileo ........................................................................................................................................... 69
    Copernicus .................................................................................................................................. 69
    Forschungsfonds für Kohle und Stahl................................................................................ 70
    IKT und Breitbandversorgung............................................................................................... 70
    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Bereich Telekommunikation .................... 70
ENERGIE............................................................................................................................... 71
    Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) im Energiesektor.................................................. 71
    Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung....................................... 72

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Horizont 2020.............................................................................................................................. 72
    NER 300......................................................................................................................................... 72
    Kohäsionsfonds.......................................................................................................................... 72
    Europäische Investitionsbank (EIB)..................................................................................... 73
    Nützliche Links ........................................................................................................................... 73
GESUNDHEIT..................................................................................................................... 74
    Drittes Gesundheitsprogramm............................................................................................. 74
    Suchtprävention......................................................................................................................... 75
ENTWICKLUNGSHILFE UND HUMANITÄRE HILFE.............................................. 77
    EU-Haushalt in Zahlen............................................................................................................. 79
AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER EU-FÖRDERUNGEN – WEITERE
HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN................................................................... 81
BILDNACHWEISE.............................................................................................................. 83

                                    LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                                                                          5
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AKRONYME UND PROGRAMME

AMIF       Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

GAP        Gemeinsame Agrarpolitik

CEF        Fazilität „Connecting Europe“ (für Verkehrsinfrastruktur)

CF         Kohäsionsfonds

GFP        Gemeinsame Fischereipolitik

COSME      Europäisches Programm für kleine und mittlere Unternehmen

           Generaldirektion der Europäischen Kommission für Internationale Zusammen-
DEVCO
           arbeit und Entwicklung

ELER       Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

EaSI       Europäisches Programm für Beschäftigung und soziale Innovation

EBWE       Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

ECHO       Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe

EEEF       Europäischer Energieeffizienzfonds

EEPR       Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

EFSI       Europäischer Fonds für strategische Investitionen

EGF        Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

EVTZ       Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit

EIAH       Europäische Plattform für Investitionsberatung

EIB        Europäische Investitionsbank

FEI        Europäischer Investitionsfonds

           Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und
EIP-AGRI
           Nachhaltigkeit“

EIT        Europäisches Innovations- und Technologieinstitut

           Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige Energieprojekte von
ELENA
           Städten und Regionen

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EMFF       Europäischer Meeres- und Fischereifonds

EMN        Europäisches Migrationsnetzwerk

ENRD       Europäisches Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums

EPALE      Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa

Erasmus+   EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

EFRE       Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

ESF        Europäischer Sozialfonds

ESIF       Europäische Struktur- und Investitionsfonds

           Europäisches Beobachtungsnetz für Raumordnung (European Observation
ESPON
           Network for Territorial Development and Cohesion)

ETC        Europäische territoriale Zusammenarbeit

EURES      Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität

EUSAIR     EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer

EUSALP     EU-Strategie für den Alpenraum

EUSBSR     EU-Strategie für den Ostseeraum

EUSDR      EU-Strategie für den Donauraum

EUSF       Solidaritätsfonds der Europäischen Union

EVS        Europäischer Freiwilligendienst

FEAD       Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen

FPI        Dienst für außenpolitische Instrumente

GMES       Europäisches Erdbeobachtungsprogramm

BNE        Bruttonationaleinkommen

H2020      EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020

IKT        Informations- und Kommunikationstechnologien

INEA       Exekutivagentur für Innovation und Netze

INTERREG   Europäische territoriale Zusammenarbeit

                   LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                          7
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IPA        Instrument für Heranführungshilfe

IPARD      Heranführungsinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums

ISF        Fonds für die innere Sicherheit

ITER       Internationaler thermonuklearer Versuchsreaktor

JASPERS    Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen

           Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen zur nachhaltigen
JESSICA
           Stadtentwicklung

JRC        Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission

           Verknüpfung von Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
LEADER
           („Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale”)

LIFE+      EU-Finanzierungsinstrument für die Umwelt

NEET       Jugendlicher, der sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befindet

NRO        Nichtstaatliche Organisation

PROGRESS   EU-Programm für Beschäftigungs- und Sozialpolitik

F&I        Forschung und Innovation

RDP        Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

REA        Exekutivagentur für die Forschung

RFCS       Forschungsfonds für Kohle und Stahl

RTP        Forschungs- und Ausbildungsprogramm

KMU        Kleine und mittlere Unternehmen

TEN-T      Transeuropäisches Verkehrsnetz

AEUV       Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

URBACT     EU-Programm zur integrierten Stadtentwicklung

VCS        Fakultative gekoppelte Stützung (in der Landwirtschaft)

VET        Berufliche Aus- und Weiterbildung

YEI        Beschäftigungsinitiative für Jugendliche

8                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
EINLEITUNG

D    er vorliegende Leitfaden für
     ­Finanzierungen bietet einen ersten
Überblick über Fördermöglichkeiten für
                                           Aber auch in anderen Bereichen gibt es
                                           Fördermöglichkeiten. Ausschlaggebend
                                           sind vor allem die Art, der Umfang und
regionale und lokale Behörden, nicht-      die Prioritäten des Projekts, für das Mittel
staatliche Organisationen, Unterneh-       beantragt werden.
men, Fachkräfte und Bürger. Er soll in
verständlicher Form über die wichtigs-     Dieser Leitfaden gibt einen ersten Über-
ten EU-Fonds informieren und potenziell    blick über die Möglichkeiten, in den ver-
Begünstigten praktische Angaben zu         schiedenen Politikbereichen EU-Gelder
den damit verbundenen Möglichkeiten        in Anspruch zu nehmen. Die Beantra-
zur Verfügung stellen. Da die Parame-      gung von EU-Fördermitteln kann je-
ter für die Förderung einem ständigen      doch ein bürokratischer und schwieriger
Wandel unterliegen, wird der Leitfaden     Prozess sein, bei dem unter Umständen
zur Abbildung dieser Neuerungen regel-     die Beratung durch geschultes Personal
mäßig aktualisiert.                        erforderlich ist. Außerdem können Fi-
                                           nanzmittel aus verschiedenen Quellen
Um die Suche zu vereinfachen, sind die     kombiniert werden.
Hauptförderbereiche in Unterabschnitte
gegliedert. Es wurden zahlreiche Hyper-    Um die Orientierung zu erleichtern,
links (blau) in den Text aufgenommen,      sind in jedem Abschnitt die wichtigsten
um den Zugang zu den Informationen         potenziell für eine Förderung in Frage
über die jeweiligen Fördermöglichkeiten    kommenden Einrichtungen genannt.
zu vereinfachen.                           Diese Auflistung ist allerdings nicht voll-
                                           ständig.
Nichtstaatliche Organisationen (NGO)
erhalten in der Regel Fördermittel aus
mehreren Programmen, zu denen bei-
spielsweise der Europäische Sozialfonds,
die Programme Kreatives Europa, Eu-
ropa für Bürgerinnen und Bürger und
Horizont 2020, der europäische Kata-
strophenschutz und humanitäre Hilfe
(ECHO) und die „Connecting Europe“.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
können grundsätzlich Förder­mittel aus
einer ganzen Reihe von EU-Programmen
beantragen (COSME, Fazilität „Connec-
ting Europe“, Horizont 2020, Fonds für
Regional- und Agrarpolitik, Europäischer
Meeres- und Fischereifonds).

                    LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                           9
REGIONALPOLITIK DER EU: VON DER EU
GEFÖRDERTE PROJEKTE IN ALLEN EU-REGIONEN

Weil die einzelnen Projekte verschiedene Schwerpunktbereiche haben und sich die
wesentlichen Prioritäten der Mitgliedstaaten unterscheiden, kann es auch zu Unter-
schieden kommen, was die Antragsberechtigten betrifft.

D   ie Regionalpolitik dient der Förderung aller Regionen und Städte, wenn es
    darum geht, Arbeitsplätze zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit von Unterneh-
men, wirtschaftliches Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen
sowie die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Die drei wichtigsten Fonds im Bereich der Regionalpolitik sind
1. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
2. der Kohäsionsfonds,
3. der Europäische Sozialfonds (ESF).
Zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds
(EMFF) bilden sie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Die
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 enthält deren gemeinsame Bestimmungen und Prioritäten.
Antragsberechtigte:
•• lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane;

10                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
••   soziale, kulturelle Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen;
••   Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die
     Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern und die Stützung des
     Arbeitsmarktes;
••   nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen;
••   öffentliche Verwaltungen und kommunale Einrichtungen;
••   Unternehmen, KMU einschließlich Kleinstunternehmen sowie sozialwirtschaft­
     liche Unternehmen und Verbände.
Antragsberechtigte sollten sich mit der für die Koordinierung der Strukturfonds der
Europäischen Union zuständigen Verwaltungsbehörde ihres Landes in Verbindung
setzen. Dort erhalten sie weitere Informationen.

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Die Investitionen des EFRE konzentrieren sich auf mehrere Schwerpunktbereiche.
Dies wird als „thematische Konzentration“ bezeichnet.
•• Forschung und Innovation;
•• Digitale Agenda;
•• Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU);
•• CO2-arme Wirtschaft.
Die Verteilung der Mittel des EFRE auf diese Prioritäten hängt davon ab, welcher Kate-
gorie die betreffende Region angehört. In besser entwickelten Regionen müssen
mindestens 80 % der Mittel auf mindestens zwei der genannten Prioritäten verteilt
werden, in Übergangsregionen 60 % und in weniger entwickelten Regionen 50 %.
Einige der Prioritäten sind inzwischen von zentraler Bedeutung. So müssen z. B.
bestimmte EFRE-Mittel gezielt für Projekte im Hinblick auf eine CO2-arme Wirtschaft
eingesetzt werden, und zwar 20 % in besser entwickelten Regionen, 15 % in Über-
gangsregionen und 12 % in weniger entwickelten Regionen.
Besonderer Wert wird zunehmend auch auf nachhaltige Stadtentwicklung gelegt.
Mindestens 5 % der Mittel des EFRE sind für „integrierte Maßnahmen“ in diesem
Bereich vorgesehen, die von den Städten verwaltet werden.
Regionen, die durch ihre geografische Lage benachteiligt sind (abgelegene, bergige
oder dünn besiedelte Gebiete), genießen einen Sonderstatus, damit die eventuell
durch die Lage entstehenden Nachteile ausgeglichen werden können.
Antragsberechtigte:
•• lokale, regionale und nationale Behörden und Verwaltungsorgane;
•• nichtstaatliche Organisationen, Verbände und Stiftungen;
•• Unternehmen und KMU.

                     LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                        11
Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds wurde für Mitgliedstaaten eingerichtet, deren Bruttonational-
einkommen (BNE) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Ziel sind der
Ausgleich der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten und die Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung.
Der Kohäsionsfonds dient hauptsächlich zur Unterstützung von Maßnahmen in den
Bereichen Umwelt und Verkehr.
••   Verkehr: Gefördert werden transeuropäische Verkehrsnetze, insbesondere von
     der EU ausgewiesene vorrangige Projekte von europäischem Interesse. Mit
     den Mitteln aus dem Kohäsionsfonds werden ferner Infrastrukturprojekte im
     Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ gefördert.
••   Umwelt: Unterstützt werden Energie- und Verkehrsprojekte, die einen ein­
     deutigen Nutzen für die Umwelt bedeuten, und zwar unter anderem durch
     Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien, den Ausbau des Schienen­
     verkehrs, die Förderung der Intermodalität sowie den Ausbau des öffentlichen
     Verkehrs.
Investitionsschwerpunkte des Kohäsionsfonds
a. Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft in allen Wirt-
   schaftszweigen durch
•• Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quel-
   len;
•• Förderung von Energieeffizienz und der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
   Quellen in Unternehmen;
•• Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und
   der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der öffentlichen Infra-
   struktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau;
•• Entwicklung und Einführung intelligenter Nieder- und Mittelspannungs­
   verteilersysteme;
•• Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes in sämtlichen Ge-
   bieten und insbesondere in städtischen Gebieten, einschließlich der Förderung
   einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrele-
   vanter Anpassungsmaßnahmen;
•• Förderung des Einsatzes hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grund-
   lage des Nutzwärmebedarfs.
b. Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention
   und des Risikomanagements durch
•• Unterstützung von Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel, ein-
   schließlich ökosystemgestützter Ansätze;
•• Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicher-
   stellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophen­
   managementsystemen.

12                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
c. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz
   durch
•• Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft, um die Anforderungen des um-
   weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten
   ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu
   decken;
•• Investitionen im Bereich der Wasserwirtschaft, um die Anforderungen des um-
   weltrechtlichen EU-Besitzstandes zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten
   ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu
   decken;
•• Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und des Bodens und
   Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000
   und grüne Infrastruktur;
•• Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung
   von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebra-
   chen (einschließlich Umstrukturierungsgebieten), zur Verringerung der Luft­
   verschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen.
d. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in
   wichtigen Netzinfrastrukturen durch
•• Unterstützung eines multimodalen einheitlichen europäischen Verkehrsraums
   durch Investitionen in das TEN V;
•• Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (auch geräuscharmer) Ver-
   kehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, auch in Bezug auf Binnenwasser­
   straßen und den Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafen­
   infrastruktur, um eine nachhaltige regionale und lokale Mobilität zu fördern;
•• Entwicklung und Sanierung umfassender, hochwertiger und interoperabler
   Eisenbahnnetze und Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung.
e. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden
   und Interessenträgern und effizientere öffentliche Verwaltung durch Maß-
   nahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz der
   öffentlichen Verwaltungen und Dienste, die mit der Umsetzung der Mittel aus
   dem Kohäsionsfonds zusammenhängen.
Antragsberechtigte:
Alle Mitgliedstaaten mit einem Bruttonationaleinkommen von unter 90 % des
EU-Durchschnitts können Mittel aus dem Kohäsionsfonds in Anspruch nehmen. Im
Finanzierungszeitraum 2014-2020 sind dies Bulgarien, die Tschechische Republik,
Kroatien, Estland, Zypern (auslaufend), Lettland, Litauen, Griechenland, Ungarn,
Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.

                   LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                    13
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der
Beschäftigung – mit ihm wird zu besseren Arbeitsplätzen und gerechteren Beschäf-
tigungsmöglichkeiten für alle Unionsbürger beigetragen. Erreicht wird dies durch
Investitionen in das Humankapital – in Arbeitnehmer, junge Menschen und die Arbeits-
suchenden. ESF-Investitionen erstrecken sich auf alle Regionen der EU. Der ESF umfasst
auch die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen.
Die Europäische Kommission legt gemeinsam mit den EU-Ländern fest, auf welche
Schwerpunkte sich der ESF erstrecken soll und wie die entsprechenden Mittel verwendet
werden. Darüber hinaus werden 20 % der ESF Investitionen in Aktivitäten zur Förderung
der sozialen Inklusion und zur Armutsbekämpfung verwendet.
Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden die Mittel aus dem ESF vorrangig für
vier thematische Ziele der Kohäsionspolitik eingesetzt:
1. Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeits-
   kräfte;
2. Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut;
3. Investitionen in Bildung, Qualifikation und lebenslanges Lernen;
4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und einer effizienten öffentli-
   chen Verwaltung.
Antragsberechtigte:
•• Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die
   Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern;
•• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen
   und Organisationen mit sozialer Ausrichtung;
•• staatliche, kommunale und regionale Behörden;
•• Unternehmen und Verbände.
ESF-Mittel werden über die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung gestellt.
Projekte werden daher nicht direkt von Brüssel aus finanziert.
••   Organisationen, die für ein Projekt Mittel aus dem ESF beantragen wollen, soll-
     ten mit der ESF-Verwaltungsbehörde ihres Landes oder ihrer Region Kontakt
     aufnehmen. Die zuständigen ESF-Kontaktadressen Ihres Landes finden Sie im
     Abschnitt Unterstützung vor Ort.
••   Auch die länderspezifischen ESF-Kontaktadressen für Einzelpersonen, die an
     ESF-Projekten teilnehmen möchten, finden Sie im Abschnitt Unterstützung vor
     Ort. Nationale und regionale ESF-Websites sowie lokale Arbeitsvermittlungen
     sind ebenfalls eine gute Quelle für Informationen über die Möglichkeiten, die
     der ESF bietet.

14                 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Beschäftigungsinitiative für Jugendliche
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird vom ESF finanziert und wurde
zur zusätzlichen Unterstützung von jungen Menschen bis 25 Jahre eingeleitet, die
in Regionen leben, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 mehr als 25 %
betrug. Die Initiative richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich weder
in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden (NEETs), seit langem arbeitslos oder
nicht als arbeitssuchend gemeldet sind.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass in den Teilen Europas, wo die Probleme
am dringendsten sind, junge Menschen gezielt gefördert werden. Die Initiative
unterstützt in erster Linie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, Praktika, Stel-
lenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen, die zu einer Qualifikation führen.
Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ist eine der Hauptfinanzierungs-
quellen der EU zur Unterstützung der Umsetzung der Jugendgarantie. Im Rahmen
der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, damit jungen
Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach dem Verlassen der Schule
oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiter-
bildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz
angeboten wird.
Antragsberechtigte:
•• Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Organisationen für die
   Ausbildung und die Unterstützung von Arbeitnehmern;
•• nichtstaatliche Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen
   und Organisationen mit sozialer Ausrichtung;
•• staatliche, kommunale und regionale Behörden;
•• Unternehmen und Verbände.

Andere Instrumente
Gemeinsame Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in
europäischen Regionen (JASPERS)
JASPERS ist eine Partnerschaft zur technischen Unterstützung zwischen der Europä-
ischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Sie gewährt Empfängerländern
unabhängige Beratung, damit diese hochwertige große Projekte, für die Mittel aus
den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) bereitgestellt werden sollen,
besser planen, entwickeln und durchführen können.
Das Leistungsspektrum von JASPERS umfasst unter anderem:
••   Unterstützung bei der Projektvorbereitung – von der Identifizierung bis zur
     Einreichung des Antrags auf EU Finanzhilfen;
••   unabhängige Qualitätsprüfung von Projekten;

                     LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                        15
••   Projektprüfungsfunktion, die alle größeren Projekte, die direkt bei der Kommis-
     sion eingereicht werden, einbezieht;
••   horizontale Aufträge und strategische Unterstützung;
••   Aufbau von Kapazitäten, einschließlich eines Kompetenzzentrums;
••   Unterstützung bei der Projektumsetzung;
••   Projekte im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“, hauptsächlich im Stra-
     ßen- und im Eisenbahnsektor;
••   Europäische Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory
     Hub – EIAH) durch die Überprüfung und Bearbeitung von Anträgen.
Mit JASPERS sollen Infrastrukturprojekte unterstützt werden, die gemäß der Ver-
ordnung mit gemeinsamen Bestimmungen als „Großprojekte“ definiert sind, bei-
spielsweise Projekte in den Bereichen Straßen- und Schienennetz, Wasser, Abfall,
Energie und Stadtverkehr. In kleinen Ländern, in denen es nur wenige Projekte
dieser Größenordnung gibt, konzentriert sich JASPERS auf die größten Projekte.

Instrumente für Stadtentwicklung
Im Finanzierungszeitraum 2014-2020 steht die städtische Dimension im Zentrum
der Kohäsionspolitik. Mindestens 50 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) für diesen Zeitraum werden in städtische Gebiete
investiert. Diese Förderung könnte zu einem späteren Zeitraum noch angehoben
werden. Circa 10 Mrd. EUR aus dem EFRE werden direkt in integrierte Strategien
zur nachhaltigen Stadtentwicklung investiert. Die Stadtentwicklung wird aus
verschiedenen Fonds, z. B. dem EFRE und dem Kohäsionsfonds, finanziert. Weitere
Instrumente zur Unterstützung politischer Entscheidungsträger bei der Konzeption
von Stadtentwicklungsstrategien:

TAIEX REGIO PEER 2 PEER
TAIEX REGIO PEER 2 PEER ist ein Forum zum Austausch von Fachwissen zwischen
Stellen, die die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und
des Kohäsionsfonds verwalten.

Stadtentwicklungsnetz
Das Stadtentwicklungsnetz (Urban Development Network) setzt sich aus über 500
Städten und städtischen Gebieten in der gesamten EU zusammen, die dafür verant-
wortlich sind, integrierte Maßnahmen auf der Basis nachhaltiger Stadtentwicklungs-
strategien umzusetzen, die im Zeitraum 2014-2020 über den EFRE finanziert werden.

Gemeinsame europäische Unterstützung für Investitionen
zur nachhaltigen Stadtentwicklung (JESSICA)
Über JESSICA werden nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Sanie-
rungsmaßnahmen durch Finanzinstrumente gefördert.

16                 EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Europäisches Finanzierungsinstrument für nachhaltige
Energieprojekte von Städten und Regionen (ELENA)
ELENA deckt bis zu 90 % der Kosten der technischen Hilfe zur Vorbereitung, Umset-
zung und Finanzierung von Investitionen in nachhaltige Energie. Dazu gehören etwa
Machbarkeits- und Marktstudien, die Strukturierung von Programmen, Energieaudits
und die Vorbereitung von Ausschreibungsverfahren. Mit ELENA-Mitteln wird bei-
spielsweise die Umrüstung öffentlicher und privater Gebäude gefördert, aber auch
nachhaltiges Bauen, energieeffiziente Fernwärme- und Fernkühlnetze, umweltfreund-
licher Verkehr usw.

URBACT III
URBACT III ist das Programm der EU für integrierte, nachhaltige Stadtentwicklung.
Es bietet Städten europaweit die Gelegenheit, durch Netzwerke, den Austausch von
Erfahrungen und Erkenntnissen sowie die Festlegung bewährter Verfahren inte­
grierte Lösungen für gemeinsame Herausforderungen zu erarbeiten und so bessere
Stadtentwicklungsstrategien zu ermöglichen. URBACT ist ein kohäsionspolitisches
Instrument, das über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie von
den 28 Mitgliedstaaten und Norwegen und der Schweiz finanziert wird.
Nach dem Erfolg von URBACT I und II wurden die Finanzmittel für URBACT III (2014-
2020) aufgestockt und das Programm erweitert, um auch weiterhin eine integrierte,
nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und zur Erfüllung der Ziele der
Strategie Europa 2020 beizutragen. Der Schwerpunkt des URBACT-III-Programms
liegt auf vier Hauptzielen:
1.   Kapazität zur Erreichung der politischen Ziele: für mehr Leistungsfähigkeit
     der Städte, um nachhaltige Stadtentwicklung und entsprechende Verfahren
     integriert und partizipativ zu verwalten;
2.   Gestaltung der Politik: zur besseren Gestaltung nachhaltiger Strategien und
     Aktionspläne in Städten;
3.   Umsetzung der Politik: für eine bessere Umsetzung integrierter und nachhal-
     tiger Strategien und Maßnahmen in Städten;
4.   Wissensaufbau und -austausch: Damit sich die Stadtentwicklungspolitik
     verbessert, soll erreicht werden, dass Praktiker und Entscheidungsträger aller
     Ebenen Zugang zu Wissen haben und Informationen zu allen Aspekten der
     nachhaltigen Stadtentwicklung austauschen.
Diese Ziele sollen durch transnationalen Austausch, Kapazitätsaufbau sowie Kapi-
talisierung und Weitergabe von Wissen und Informationen erreicht werden.
Antragsberechtigte:
Städte, Gemeinden, subkommunale Ebenen von staatlichen, politischen und öffent-
lichen Verwaltungseinrichtungen mit Regulierungskompetenz.

                     LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                     17
EUROPÄISCHE TERRITORIALE ZUSAMMENARBEIT
(INTERREG)

D   ie europäische territoriale Zusammenarbeit, besser bekannt unter der Bezeich-
    nung Interreg, ist neben dem Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachs-
tum“ eines der beiden Ziele der Kohäsionspolitik, und bietet einen Rahmen für die
Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen sowie für den politischen Austausch zwischen
nationalen, regionalen und lokalen Akteuren aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Das
übergreifende Ziel der Europäischen territorialen Zusammenarbeit ist die Förderung
einer harmonischen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung in der
gesamten EU. Interreg besteht aus drei Bereichen der Zusammenarbeit:
1. grenzübergreifende Zusammenarbeit (Interreg A);
2. transnationale Zusammenarbeit (Interreg B);
3. interregionale Zusammenarbeit (Interreg C).
Für das in der aktuellen Förderperiode 2014-2020 laufende Programm Interreg V
ist ein Budget von 10,1 Mrd. EUR vorgesehen, das in über 100 Programme für die
Zusammenarbeit zwischen Regionen und Partnern im territorialen, sozialen und
wirtschaftlichen Bereich investiert werden soll. In diesem Budget sind auch die Mit-
telzuweisungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für
Mitgliedstaaten enthalten, damit sie sich an Programmen zur Zusammenarbeit an
den Außengrenzen der EU beteiligen.

18                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Das Programm zur interregionalen Zusammenarbeit (Interreg Europe) und drei Netz-
werkprogramme (Urbact III, Interact III und ESPON) decken alle 28 EU-Mitgliedstaaten
ab. Diese Programme bieten einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch zwischen
regionalen und lokalen Stellen in verschiedenen Ländern.

INTERREG EUROPE
Mithilfe von Interreg Europe sollen regionale und lokale Gebietskörperschaften
europaweit ihre Politik besser gestalten und bessere Ergebnisse liefern können. Es
soll dafür gesorgt werden, dass die Arbeit der Behörden in den Bereichen Investi-
tionen, Innovationen und Umsetzung Menschen und Regionen ganzheitlich und
nachhaltig beeinflusst, indem ein entsprechendes Umfeld geschaffen wird und Gele-
genheiten zum Austausch von Lösungen geboten werden. Sämtliche Maßnahmen,
die mit finanzieller Unterstützung von Interreg Europe entwickelt werden, müssen
einer der folgenden vier Kategorien angehören:
1.   Forschung und Innovation;
2.   Wettbewerbsfähigkeit von KMU;
3.   CO2-arme Wirtschaft;
4.   Umwelt und Ressourceneffizienz.
Mögliche Anspruchsberechtigte:
•• Öffentliche Stellen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene;
•• Verwaltungsbehörden bzw. zwischengeschaltete Stellen, die für die Programme
   „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ oder die europäische territoriale
   Zusammenarbeit zuständig sind;
•• Agenturen, Forschungseinrichtungen, thematisch ausgerichtete und gemein­
   nützige Organisationen: Organisationen dieser Art gehören zwar nicht zur
   Hauptzielgruppe, können aber durch Interreg Europe gefördert werden, wenn
   sie sich vorab mit den jeweiligen Entscheidungsträgern auf lokaler Ebene in
   Verbindung setzen, um Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit im Rahmen
   von Interreg Europe zu ermitteln.

Netzwerkprogramme
Im Rahmen des Netzwerkprogramms Interact werden Dienstleistungen und Pro-
dukte (harmonisierte Instrumente, innovative Wege der Zusammenarbeit) zur
Unterstützung des Netzes für Zusammenarbeit und Austausch für Programme für
die territoriale Zusammenarbeit angeboten.
Mithilfe von ESPON, dem Europäischen Beobachtungsnetz für Raumordnung, wer-
den Entwicklungen im europäischen Raum untersucht und prognostiziert.
Das Programm Urbact ermöglicht es Städten europaweit, durch Vernetzung
und den Austausch bewährter Verfahren einheitliche Lösungen zur Bewältigung
gemeinsamer urbaner Herausforderungen zu entwickeln (weitere Informationen
im vorherigen Abschnitt verfügbar).

                    LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                       19
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit
Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Rechts­
instrument, durch das territoriale Zusammenarbeit vereinfacht und gefördert
wird, indem es Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden, Verbänden und
anderen öffentlichen Stellen ermöglicht wird, Kooperationsverbünde mit eigener
Rechtspersönlichkeit zu gründen. Es besteht keine Pflicht, auf einen EVTZ zurück-
zugreifen. Eine Liste der aktuellen EVTZ finden Sie hier. Die EVTZ unterliegen der
Verordnung (EU) Nr. 1302/2013, die durch nationale Bestimmungen der einzelnen
EU-Mitgliedstaaten ergänzt wird.

Makroregionale Strategien
Eine „makroregionale Strategie“ stellt einen einheitlichen Rahmen zur Bewältigung
gemeinsamer Herausforderungen dar, mit denen Mitgliedstaaten und Drittländer in
denselben geografischen Gebieten konfrontiert sind. Diese würden von einer ver-
stärkten Zusammenarbeit, die zur Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalts beiträgt, profitieren. Die makroregionalen Strategien
werden vom Europäischen Rat gebilligt und können u. a. durch die europäischen
Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden.
In Europa wurden mehrere Makroregionen ausgewiesen, die große staatenüber-
greifende Gebiete umfassen. Für diese bestehen folgende Strategien der EU: die
EU-Strategie für den Ostseeraum (EUSBSR), die im Oktober 2009 verabschiedet
wurde, die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR), die seit Juni 2011 umgesetzt
wird, die EU-Strategie für die Region Adria-Ionisches Meer (EUSAIR), die 2012 von
der Europäischen Kommission genehmigt wurde, sowie die EU-Strategie für den
Alpenraum (EUSALP), die 2015 verabschiedet wurde.
Es gibt keine Standarddefinition für Makroregionen. Im Allgemeinen bezieht sich der
Begriff auf Gebiete, die sich über mehrere Länder oder Regionen hinweg erstrecken
und eine oder mehrere gemeinsame Eigenschaften haben bzw. sich gemeinsamen
Herausforderungen stellen müssen. Ziel der makroregionalen Strategien der EU ist
es, den Wert von Maßnahmen – unabhängig davon, ob diese von der EU, nationalen
oder regionalen Behörden oder durch den dritten oder privaten Sektor durchgeführt
werden – zu erhöhen, sodass die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Makroregion
spürbar gestärkt wird. Die makroregionalen Strategien der EU können sich nicht
auf zusätzliche Finanzierungen stützen. In dieser Hinsicht besteht eine wichtige
Aufgabe darin, Wege zu finden, damit vorhandene Ressourcen, Rechtsvorschriften
und Strukturen zum Wohl der gesamten Region besser genutzt werden können.
Mögliche Anspruchsberechtigte:
•• nationale und dezentrale Behörden;
•• regionale und lokale Verwaltungsstrukturen sowie Politikgestaltungsorgane;
•• nichtstaatliche Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, For-
   schungseinrichtungen.

20                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
LANDWIRTSCHAFT
 UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

D    ie Mittel für Programme zugunsten der Landwirtschaft werden aus zwei Fonds
     finanziert, die Teil des Gesamthaushaltsplans der EU sind:
••   dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), aus dem in
     erster Linie die Direktzahlungen an Landwirte und Maßnahmen zur Regulierung
     der Agrarmärkte finanziert werden, und
••   dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
     Raums (ELER), aus dem die Programme der Mitgliedstaaten zur Entwicklung
     des ländlichen Raums kofinanziert werden.
Die Einkommen der Landwirte werden von der Europäischen Union durch Direkt-
zahlungen gestützt. Im Gegenzug müssen die Landwirte einer landwirtschaftlichen
Tätigkeit nachgehen und eine Reihe von Standards in Bezug auf die Lebensmittel-
sicherheit, den Umweltschutz, den Tierschutz und die Bewahrung ihres Landes in
einem guten ökologischen und landwirtschaftlichen Zustand einhalten.

Die Finanzierung der ländlichen Entwicklung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähig-
keit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, die Umwelt und ländliche Gebiete zu
schützen, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern, die Diversifizierung
der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben und regionale Konzepte für die ländliche
Entwicklung zu fördern.

                    LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                      21
Der EGFL und der ELER werden in geteilter Mittelverwaltung zwischen den Mit-
gliedstaaten und der Union umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass die
Kommission ihre Beihilfen nicht direkt an die Empfänger auszahlt; dies ist Aufgabe
der Mitgliedstaaten.

Direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und marktbe-
zogene Maßnahmen
Direktzahlungen sind jährliche Zahlungen, die den Landwirten als Einkommensbei-
hilfe und „Sicherheitsnetz“ direkt überwiesen werden. Marktbezogene Maßnahmen
sind Teil der gemeinsamen Marktorganisation (GMO), mit der die Parameter für
Interventionen auf den Agrarmärkten und für die sektorspezifische Unterstützung
(z. B. für Obst und Gemüse, Wein, Olivenöl und Schulprogramme) festgelegt werden.
Landwirte sind in der Regel zum Erhalt von Direktzahlungen berechtigt, die die
wichtigste Form der EU-Förderung in der Landwirtschaft sind. Die Landwirte erhalten
die Direktzahlungen im Rahmen bestimmter Förderprogramme des Europäischen
Garantiefonds für die Landwirtschaft. Jeder EU-Mitgliedstaat legt über sein Landwirt-
schaftsministerium in eigenen operationellen Programmen Förderkriterien fest und
trägt die Verantwortung für die Verwaltung der Mittel innerhalb seines Staatsgebiets.
Die Direktzahlungen werden von Zahlstellen verwaltet, die von den nationalen
Behörden eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Direktzahlungsprogramme, z. B.
die Basisprämienregelung oder die Kleinerzeugerregelung. Junglandwirte können
einen Zuschlag in Höhe von 25 % ihres Direktzahlungsanspruchs erhalten. Anspruch
auf diesen Zuschlag, der aus dem EGFL gewährt wird, haben Landwirte, die unter
40 Jahre alt sind.
Eine wichtige Komponente der Direktzahlungen sind die Ökologisierungszahlun-
gen. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung sollen jene Kosten ausgeglichen werden,
die durch die Bereitstellung von Umweltgütern unter Nutzung dreier umwelt-
freundlicher Landbewirtschaftungsmethoden – Anbaudiversifizierung, Bewahrung
ökologischer Vorrangflächen und Erhaltung von Dauerweideland – entstehen und
nicht durch den Marktpreis abgedeckt sind. Die Mitgliedstaaten müssen 30 % ihres
einzelstaatlichen Finanzrahmens für Direktzahlungen für die Ökologisierungskom-
ponente vorsehen.
Im Rahmen der neuen Vorschriften müssen bezuschusste Landwirte die Umwelt
schützen und zum Abbau von Treibhausgasemissionen beitragen, beispielsweise
durch
••   den Anbau einer größeren Vielfalt von Kulturpflanzen, wodurch die Böden und
     Ökosysteme widerstandsfähiger werden;
••   die Erhaltung von Dauergrünland, wodurch Kohlenstoff bodengebunden bleibt
     und Grünlandhabitate geschützt werden;
••   Gewässer- und Habitatschutz durch Ausweisung ökologischer Vorrangflächen.

22                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
Daneben gibt es verschiedene Marktstützungsmaßnahmen, da die Landwirtschaft
stärker wetter- und klimaabhängig ist als viele andere Branchen. Außerdem ist es
für die Landwirtschaft charakteristisch, dass eine Reaktion auf das Auftreten von
Nachfragesignalen nur zeitlich verzögert möglich ist. Bereits kleine Änderungen der
Produktionsmengen können starke Auswirkungen auf die Preise haben, da der Kon-
sum von Nahrungsmitteln gegenüber dem von anderen Erzeugnissen weitgehend
konstant ist. Die Mitgliedstaaten können bestimmten Arten landwirtschaftlicher
Betriebe und bestimmten Sektoren, die aus wirtschaftlichen, sozialen und/oder
ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind und mit Schwierigkeiten
zu kämpfen haben, eine fakultative gekoppelte Stützung gewähren.

Entwicklung des ländlichen Raums
Die Entwicklung des ländlichen Raums wird zum Teil aus dem Europäischen Land-
wirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zum Teil aus
nationalen/regionalen und gelegentlich auch privaten Quellen finanziert.

Die EU-Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums wird auf der Grundlage
nationaler oder regionaler mehrjähriger Programme zur ländlichen Entwicklung
umgesetzt, die von den EU-Mitgliedstaaten oder Regionen konzipiert und verwaltet
und von der Kommission genehmigt werden. Jedes Programm ist Ausdruck einer
eigenen Strategie, die unter Einhaltung der EU-Prioritäten für ländliche Entwicklung
auf die Bedürfnisse des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Region abgestimmt
sein muss.

Die Mitgliedsländer müssen ihre Programme zur ländlichen Entwicklung unter
Berücksichtigung von mindestens vier der sechs gemeinsamen EU-Prioritäten
ausarbeiten:
1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft
   und den ländlichen Gebieten,
2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land-
   wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach-
   haltiger Forstwirtschaft,
3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des
   Risikomanagements in der Landwirtschaft,
4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und
   Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme,
5. Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung der Land- und
   Fortwirtschaft sowie der Lebensmittelbranche beim Übergang zu einer CO2-­
   armen und klimaresistenten Wirtschaft,
6. Förderung der sozialen Inklusion, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaft­
   lichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

                    LEITFADEN FÜR EU-FÖRDERUNGEN 2014-2020                       23
Diese Prioritäten der ländlichen Entwicklung sind wiederum in detailliertere Schwer-
punktbereiche unterteilt:
1. Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft
   und den ländlichen Gebieten:
   •• Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus einer
      Wissensbasis in ländlichen Gebieten;
   •• Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittel­
      erzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter
      anderem zu dem Zweck eines besseren Umweltmanagements und einer
      besseren Umweltleistung;
   •• Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der
      Land- und Forstwirtschaft.
2. Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Land-
   wirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nach-
   haltiger Forstwirtschaft:
   •• Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe,
      Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und modernisierung insbe-
      sondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung
      sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung;
   •• Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter Landwirte zum
      Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels.
3. Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich Verarbei-
   tung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Tierschutzes und
   des Risikomanagements in der Landwirtschaft:
   •• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger im Wege ihrer bes-
      seren Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsrege­lungen,
      die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
      die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege,
      Erzeugergemeinschaften und -organisationen sowie Branchenverbände;
   •• Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in land-
      wirtschaftlichen Betrieben.
4. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und
   Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme:
   •• Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt,
      auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder
      anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaf-
      tung mit hohem Naturschutzwert sowie des Zustands der europäischen
      Landschaften;
   •• Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Dün-
      gemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln;
   •• Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung.

24                EPRS | Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments
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