Plausibilitätsprüfung des Fluglärm-Überwachungssystems von Fraport - Dr. Matthias Lochmann
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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Plausibilitätsprüfung des Fluglärm-Überwachungssystems von Fraport Dr. Matthias Lochmann Dez. I4 “Lärm, Erschütterungen, Abfall, Luftreinhaltung: Anlagen” Raunheim, den 27. März 2019
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Zeitlicher Ablauf der Umstellung des Fluglärm-Überwachungssystems 1984: Veröffentlichung DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Flugzeuggeräuschen“ 2011: Veröffentlichung der überarbeiteten DIN 45643 2016: HMWEVL bittet HLNUG um Begleitung der Umstellung bei Fraport 2017: - FLK-Vorträge am 19.4./ 27.9. von Fr. Goldmann über Umstellung und Auswirkungen auf Messgrößen - mehrere Treffen und Informationsaustausch HLNUG I4 und Fraport FTU-LL3 (z.T. mit Stabsstelle FLSB) 2018: finaler Plausibiltäts-Prüfbericht des HLNUG an HMWEVL (12.3.) (auf FLK-Homepage verfügbar) Heute: Präsentation des Berichtes in Kurzform Raunheim, den 27. März 2019 2
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Aufgaben des Messsystems nach LuftVG und Norm LuftVG DIN 45643-2011-02 … … Raunheim, den 27. März 2019 3
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Fragestellung des HMWEVL und Abgrenzung 1. Erfüllen die Messstellen die in der DIN 45643-2011-02 unter Punkt 4.1.1 bis Meine Untersuchungen bezogen sich auf 4.1.4 aufgeführten Eigenschaften? Hierbei wird keine Inaugenscheinnahme den Mai 2017. gefordert, sondern eine repräsentative Prüfung anhand von Herstellerunterlagen. Ich habe die Dokumente und Daten auf 2. Werden die Anforderungen gemäß Punkt 4.2 der DIN 45643-2011-02 Plausibilität und Konformität mit der DIN durchgeführt und dokumentiert? 45643-2011-02 geprüft, unter der 3. Werden die von der DIN 45643-2011-02 geforderten Messgrößen erfasst? Annahme, dass die vorliegende Stichprobe in diesem Sinne repräsentativ für alle 4. Ist anhand der Dokumentation des Auswertungsalgorithmus‘ und geeignet Messpunkte und die gesamte Zeit ist. ausgewählter Datensätze nachvollziehbar, ob die Vorgaben der DIN 45643- 2011-02 bezüglich Datenerfassung und Datenverarbeitung eingehalten werden Meine Überprüfung ist demnach und wie sie angewendet werden? als Plausibilitätsprüfung und keinesfalls als Zertifizierung zu 5. Entspricht der Messbericht den Anforderungen der DIN 45643-2011-02? verstehen. 6. Welche optionalen und somit über die Mindestanforderungen hinausgehenden Informationen sind im Messbericht (oder in einem ergänzenden Messbericht) Keine Untersuchung der Unterschiede enthalten? zwischen Messwerten zwischen alter und neuer DIN 7. Welche optionalen Informationen sollten aus Sicht des HLNUG im zusätzlich Messbericht noch enthalten sein? Sollte es diese geben, sind sie zu begründen. 8. Gibt es weitergehende Empfehlungen des HLNUG in Bezug auf das Mess- und Auswertungssystem der Fraport AG? Quelle: Mail von Stabsstelle FLSB an HLNUG Raunheim, den 27. März 2019 4
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Prüfergebnis (Frage 1. - 4.) Die Fragen 1. Mikrofone und Schutzbauteile Nach vorliegenden Dokumenten: DIN-Anforderungen erfüllt 2. Akustische Geräteüberprüfung Nach vorliegenden Dokumenten: DIN-Anforderungen erfüllt 3. Messgrößenerfassung Nach vorliegenden Dokumenten und Erläuterungen: DIN Mindestanforderungen erfüllt. Zusätzliche Verwendung von Radardaten (DFS) und Flugplandaten (Fraport) ist m.E. zweckmäßig und DIN- konform implementiert. Die Eingangsdaten selbst bzw. deren Erhebung waren nicht Gegenstand der Überprüfung. 4. Auswertealgorithmus und dessen Dokumentation Nach den mir vorliegenden Dokumenten folgt beim Fraport-Messsystem die Struktur der Datenerfassung und –verarbeitung in etwa dem Vorschlag der DIN 45643, weicht aber in deren konkreten Abfolge und Implementierung der einzelnen Schritte zum Teil davon ab. Die Abweichungen vom Vorschlag der DIN erscheinen mir allerdings zweckmäßig. Raunheim, den 27. März 2019 5
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Auswertealgorithmus (Frage 4.) Prozessdiagramm entnommen aus den Prüfunterlagen von Fraport Raunheim, den 27. März 2019 6
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Fehlende Angaben im Messbericht (Frage 5. / 7.) Verpflichtend • Angabe fehlt, ob feste oder mobile Messstelle Inzwischen aufgenommen • Spezifische Aufgabenbeschreibung fehlt, bislang nur allgemeine Beschreibung „z. B. Einsatz bei der Festlegung von Fluggeräuschklassen zur Bemessung lärmabhängiger Landeentgelte“ • Angaben zur Messunsicherheit Ich empfehle die Angabe der Unsicherheit möglichst separat für jeden Messpunkt in einer Form, die Rückschlüsse über die Aussagekraft der Werte ermöglicht. • Anzahl der Maximalpegel wird pro 24 h statt pro Messzeitraum ausgewiesen M.E. eine nachvollziehbare Abweichung von der DIN; Verbesserte Lesbarkeit Optional Lp,A,eq,Fl letzten 6 / 12 Monate, Summenhäufigkeitsverteilung, Abendpegel (18-22 Uhr) Inzwischen aufgenommen viel Platzbedarf ggf. interessant bei Vergleich mit Umgebungslärmkartierung Raunheim, den 27. März 2019 7
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Vorhandene optionale Informationen (Frage 6.) neben dem Wert N1 („alle gemessenen Fluggeräusche am Messstandort, die dem Flughafen Frankfurt zuzuordnen sind“) auch noch der kleinere Wert N1* („gemessene Fluggeräusche am Messpunkt, die der Aufgabenstellung des Messpunktes entsprechen und damit relevant zur Schallimmission am Messort beitragen“) Raunheim, den 27. März 2019 8
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Vorschläge zur Prüfung von Messstellen (Frage 8.) Eine vollständige Überprüfung des gesamten Messsystems nach den DIN 45643-Vorgaben geht über den Rahmen der hier vorgenommenen Untersuchung deutlich hinaus. Daher habe ich alternativ in einer überschlägigen Rechnung die erwartbaren Dauerschallpegel an den Messpunkten ermittelt und mit den im „Messbericht über Fluggeräusche Mai 2017“ angegebenen Tagesmittelungspegeln Lp,A,eq,Fl,Tag verglichen. Die meisten Messwerte streuen in einem erwartbaren Rahmen um die berechneten Werte. Die überschlägige Rechnung erlaubt keine quantitativen Aussagen über Abweichungen der Messwerte. Bei den folgenden Messstationen rege ich jedoch an, zu überprüfen, ob sichergestellt ist, dass an der Messstelle die relevanten Fluggeräuschimmissionen sachgerecht erfasst werden, bzw. ob eine angemessene Erfassung überhaupt möglich ist. Name Messtelle Kommentar Mein Okriftel 17 schlechte Erfassungsrate, Schwelle wurde nach Mai abgesenkt, tiefer geht nicht Vorschlag: Kelsterbach 8 Schwelle schon auf 57 dB vorrangig Zeppelinheim 3 Schwelle wurde nach Mai (1.9.) auf 58 dB abgesenkt prüfen Groß_Gerau_(N) 31 Kann nicht weiter gesenkt werden (Hintergrund) Neu-Isenburg 42 hier vielleicht Potential, die Schwelle zu senken OF-Bieber 2 Schwelle schon auf 58 dB Mörfelden(W) 57 Schwelle schon auf 57 dB, Probleme mit langem t10 , tH und kurzen Abständen auf Amtix; z.T.ausser Betrieb Ffm,_Süd 41 hier ist wahrscheinlich Potential, die Schwelle zu senken Raunheim, den 27. März 2019 9
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Vorschläge zur vorrangigen Prüfung von Messstellen (Frage 8.) Vorschlag, vorrangig zu prüfen Fraport- Messstation UNH- Messstation Belegung 6vM DES 2016 Einw/ ha [Destatis, Zensus 2011] Raunheim, den 27. März 2019 10
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Fazit meiner Plausibilitätsprüfung „… bei einem Großteil der insgesamt 29 Messpunkte der Fraport AG gehe ich aber davon aus, dass zusammen mit der Angabe von sachgerecht ermittelten Unsicherheiten die ermittelten Messwerte aussagekräftig sind.“ Raunheim, den 27. März 2019 11
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie © tauschie - Adobe Stock 12 Dr. Matthias Lochmann Matthias.Lochmann@hlnug.hessen.de
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