Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
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SUSTAINABLE FINANCE policy paper 2021-19 MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AKI: Arbeitskreis kirchlicher Investoren ARUG II: Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie BVI: Bundesverband für Investment und Asset Management CSRD: Corporate Sustainable Reporting Directive, Nachfolger der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) der EU EFRAG: European Financial Reporting Advisory Group ESG: Englisch für Environmetal, Social and Governance (dt. Umwelt, Soziales und gute AUTORIN Unternehmensführung) ESG-Integration: Einbeziehung von ESG-Kriterien in ULRIKE LOHR die traditionelle Finanzanalyse Ulrike Lohr hat Regionalwissenschaften Lateinamerika IAHR: Investor Alliance for Human Rights mit den Fächern Politikwissenschaften, VWL, Spanisch ICCR: Interfaith Center on Corporate und iberoamerikanische Geschichte an der Universität Responsibility Köln studiert. Nach Tätigkeiten für das internationale SFDR: Sustainable Finance Disclosure NRO-Netzwerk BankTrack, als Researcherin für nach- Regulation haltiges Investment und für die Finanzgenossenschaft SDG: Sustainable Development Goals / Nachhaltige Entwicklungsziele der Oikocredit, ist sie seit Oktober 2020 zuständig für den Vereinten Nationen / Agenda 2030 Bereich Nachhaltige Geldanlagen bei SÜDWIND. SFB: Sustainable Finance Beirat der deutschen Bundesregierung SFP: Sustainable Finance Platform der EU SÜDWIND setzt sich für wirtschaftliche, soziale UNEP-FI: United Nations Environment und ökologische Gerechtigkeit ein – weltweit. Programme Finance Initiative Wir recherchieren, decken ungerechte Strukturen auf, UNGP: UN Guiding Principles on machen sie öffentlich und bieten Handlungs- Business and Human (dt. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft alternativen. Wir verbinden entwicklungspolitische und Menschenrechte) Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit und tragen UN-PRI: UN-Principles for Responsible Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unterneh- Investment men und Politik. Seit 30 Jahren. FÖRDERER IMPRESSUM Gefördert durch Bonn, Juli 2021 AUTORIN: Mindeststandard: Ulrike Lohr Menschenrechte HERAUSGEBER: Titelbild: Ollivier Girard CIFOR via Flickr REDAKTION UND LEKTORAT: 2021-19 SÜDWIND e.V. – Institut für Ökonomie und Ökumene Nina Kleemeyer, Ines Bresler, Christian Harder Kaiserstraße 201, 53113 Bonn V.i.S.d.P.: Dr. Ulrike Dufner Tel.: +49(0)228-763698-0 info@suedwind-institut.de GESTALTUNG: www.suedwind-institut.de twotype design, Hamburg BANKVERBINDUNG: Für den Inhalt dieser KD-Bank Publikation ist allein der IBAN: DE45 3506 0190 0000 9988 77 Herausgeber verantwortlich. BIC: GENODED1DKD INSTITUT FÜR ÖKONOMIE UND ÖKUMENE 2
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN In der aktuellen Debatte um Sustainable Finance kommen Menschenrechte oft zu kurz. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINFÜHRUNG 04 2. NACHHALTIGKEIT IM INVESTMENTSEKTOR IN DEUTSCHLAND 05 3. INTERNATIONALE STANDARDS 06 3.1 UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 06 3.2 Leitfaden für institutionelle Investoren 07 3.3 Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen 07 4. S TAND DER UMSETZUNG IN DER POLITIK 09 4.1 Deutschland09 4.2 Europäische Union 11 4.3 Übersicht: Lücken in der Gesetzgebung 14 5. ANFORDERUNGEN AN DIE GESETZGEBER 16 5.1 Deutschland16 5.2 Europäische Union 17 6. AUSBLICK 17 3
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 1. EINFÜHRUNG D as Thema Sustainable Finance ist im Auf- Mehrzahl der Finanzdienstleister in Deutschland wind. Keine Finanzinstitution kann sich bekennt sich bis heute, wenn überhaupt, nur all- heute noch erlauben, Nachhaltigkeitsas- gemein zur Einhaltung der Menschenrechte, ohne pekte unter den Tisch fallen zu lassen – auch wenn zu erläutern, was dies für die Geschäftsführung be- es sehr große Unterschiede dabei gibt, wie weit deutet. Die Thun-Bankengruppe, eine informelle Finanzdienstleister Nachhaltigkeit in ihre Pro- Gruppe vor allem europäischer Banken, kam 2017 dukte einbeziehen. Das gilt insbesondere für die zu dem Schluss, dass Investoren nur in besonderen Achtung von Menschenrechten. Diese geraten mit Ausnahmefällen an Menschenrechtsverletzungen Blick auf die drängende Frage nach Lösungen für durch die von ihnen finanzierten Unternehmen die Klimakrise häufig in den Hintergrund. Mitschuld tragen würden. Die Investor Alliance Die Politik hat die Möglichkeiten des Finanz- for Human Rights, ein Zusammenschluss haupt- sektors als Hebel für die Transition hin zu einer sächlich US-amerikanischer Investoren, veröffent- nachhaltigen Wirtschaft erkannt. 2018 hat die lichte hingegen 2020 mit dem Investors Toolkit for Europäische Union (EU) mit ihrer Sustainable Fi- Human Rights die bisher ausführlichste Übersicht nance Strategie einen Prozess angestoßen, der das dazu, wie Investoren ihrer menschenrechtlichen Potential hat, den europäischen Kapitalmarkt zu Sorgfaltspflicht nachkommen können und forder- revolutionieren. Auch die deutsche Bundesregie- te Regierungen auf, regulatorische Maßnahmen rung hat mit ihrer Sustainable Finance Strategie zu ergreifen, um Unternehmen zur Einhaltung der einen ersten Entwurf vorgelegt, wie der Finanz- Menschenrechte zu zwingen. sektor zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitra- In seiner Vernachlässigung menschenrecht- gen soll. Doch sind sowohl auf europäischer Ebene licher Sorgfaltspflichten steht der Finanzsektor als auch in der deutschen Strategie menschen- in der Wirtschaft nicht allein da. Die Ergebnisse rechtliche Sorgfaltspflichten eher ein Randthema. einer Unternehmensbefragung der Bundesre- gierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte fielen dahin- gehend so enttäuschend aus, dass die Bundesre- gierung sich genötigt sah, ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, das nun im Juni 2021 verabschiedet wurde. Die EU plant ebenfalls ein entsprechendes Gesetz. Die Rolle von Investoren findet in diesem Kontext bisher jedoch kaum Be- achtung. Dabei sind Finanzakteure in zweierlei Hinsicht betroffen: Einerseits sind sie selbst Wirt- schaftsakteure und ihre Dienstleistungen sind Teil von Wertschöpfungsketten. Andererseits sind sie, um ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflich- Foto: David Mc Kelvey via Flickr ten nachkommen zu können, auf verlässliche und transparente Informationen seitens der von ihnen finanzierten Unternehmen angewiesen. Der größte Treiber hin zu einer Regulierung ist die EU, die mit dem Sustainable Finance Action Plan im März 2018 den gesetzgeberischen Prozess ins Rollen gebracht hat. Darunter fallen etwa die Ausarbeitung der EU-Taxonomieverordnung mit 2018 hat die EU mit der Sustainable Finance Strategie einen Prozess einer grünen Taxonomie. Eine Erweiterung um angestoßen, der den Kapitalmarkt revolutionieren könnte. eine soziale Taxonomie sowie eine erweiterte Ta- xonomie für nicht nachhaltige Wirtschaftstätig- keiten sollen folgen. Ebenso werden die Anforde- Dabei haben die Vereinten Nationen über die UN- rungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrech- verschärft. Im April 2021 hat die EU ihr Sustai- te bereits 2011 das Verhältnis von staatlicher und nability Package vorgestellt: Es enthält Maßnah- privatwirtschaftlicher Verantwortung zur Einhal- men, von denen mehrere Auswirkungen auf die tung der Menschenrechte geklärt und auch Inves- Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten bei toren explizit zu deren Einhaltung verpflichtet. Die Finanzdienstleistern haben. Anfang Juli legte die 4
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN EU außerdem ihre erneuerte Sustainable Finance wicklung gegeben. Im Anschluss werden An- Strategie vor. Eine ganze Reihe der dort vorge- forderungen an Investoren zur Achtung von stellten Initiativen wird in den nächsten Monaten Menschenrechten aus Sicht der Zivilgesellschaft ausgearbeitet werden und nach und nach in Kraft formuliert. Die Gesetzgebenden werden dazu auf- treten. Welche Verpflichtungen auf Finanzdienst- gefordert, bei den anstehenden Neuregulierungen leister zukommen, ist in Teilen jedoch noch Ver- im Rahmen der Sustainable Finance Strategie für handlungsmasse. Deutschland und die Europäische Union auch die Im vorliegenden Papier werden die einzel- Menschenrechte umfassend einzubeziehen und nen Standards und Initiativen vorgestellt und klare Regeln zu schaffen, die Investoren zur Ach- eine Übersicht über den aktuellen Stand der Ent- tung der Menschenrechte verpflichten. 2. NACHHALTIGKEIT IM INVESTMENT SEKTOR IN DEUTSCHLAND D er Markt für nachhaltige Fonds ist in den GRAFIK 1: FONDS IN DEUTSCHLAND ENDE 2020 letzten Jahren gewachsen und betrug Ende 2020 rund 6,4 % des Marktanteils für Pu- 6,4 % blikums- und Spezialfonds in Deutschland. Das Gesamtvolumen aller Fonds betrug Ende 2020 laut Bundesverband für Investment und Asset Management BVI insgesamt 3,85 Bio. Euro. Davon waren 248 Mrd. Euro nach Nachhaltigkeitskrite- rien angelegt (vgl. BVI 2021a: o.p.). Die Zahlen zeigen: Auch wenn nachhaltige 93,6 % Fonds weiterhin einen geringen Anteil am ge- samten Marktvolumen ausmachen, sind sie doch inzwischen kein reines Nischenthema mehr. Der BVI urteilt in seinem Bericht über den nachhalti- beachten Nachhaltigkeitskriterien gen Fondsmarkt im ersten Quartal 2021 denn auch, keine Nachhaltigkeitskriterien dass „nachhaltige Fonds in der Breite des Marktes angekommen“ seien (BVI 2021: 2). Zahlen Grafik: Die Anbieter nachhaltiger Fonds nutzen ver- FNG Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2021 schiedene Strategien zur Integration von Nach- haltigkeitsaspekten. Am weitesten verbreitet sind Ausschlüsse mit 93 %. 97 % derer, die Ausschluss- kriterien nutzen, schließen systematische und dabei Unternehmen, die systematisch Menschen- schwere Menschenrechtsverletzungen aus, 96 % oder Arbeitsrechtsverstöße begehen, aus. Dass Arbeitsrechtsverletzungen. ESG-Integration findet Fondsanbieter inzwischen für die Mehrheit der bei 81 % Anwendung. Die größten Zuwächse zeig- angelegten Gelder Engagement und Stimmrechts- ten sich bei Engagement (Zuwachs um 58 % auf 77 ausübung nutzen und damit aktiv Unternehmen % der nachhaltigen Fonds) sowie Stimmrechtsaus- im Sinne der Nachhaltigkeit beeinflussen, ist aus übung (70 %) (vgl. FNG 2021: 10). Die Zahlen zei- zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen. gen, dass die Mehrheit der nachhaltig orientierten Allerdings fehlen Übersichtsdaten darüber, zu wel- Fondsanbieter zunehmend ihre Rolle über den blo- chen Themen Investoren aktiv werden. Anekdoti- ßen Ausschluss von „Schwarzen Schafen“ hinaus sche Evidenz zeigt, dass Menschenrechte bislang hin zu einem aktivem Aktionärstum definieren. eher als Nischenthema betrachtet werden. Angesichts des seit Jahren anhaltenden über- Diese positive Marktentwicklung sollte aber durchschnittlichen Wachstums bei nachhaltigen nicht darüber hinwegtäuschen, dass bis heute 93 % Fondsprodukten ist die Tatsache nicht von der der Fonds in Deutschland keinerlei Nachhaltig- Hand zu weisen, dass es für Finanzakteure auch keitsfilter nutzen und damit auch nicht ausschlie- wirtschaftlich attraktiv ist, solche Produkte anzu- ßen können, in Unternehmen zu investieren, die bieten. Der überwiegende Anteil der Fonds schließt massive Menschenrechtsverletzungen begehen. 5
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 3. INTERNATIONALE STANDARDS 3.1 UN-LEITPRINZIPIEN Foto: UN Photo_Kim Haughton via Flickr FÜR WIRTSCHAFT UND MENSCHENRECHTE Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 vom UN-Men- schenrechtsrat als erster globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechts- verletzungen im Zusammenhang mit wirtschaft- licher Tätigkeit verabschiedet. Sie klären das Ver- hältnis von staatlicher und privatwirtschaftlicher Die UN-Leitprinzipien selbst bilden keine neue Verantwortung und präzisieren, welche Aufgaben völkerrechtliche Verpflichtung. beiden jeweils zukommen. Die 31 Leitprinzipien beziehen sich auf die internationale Menschen- Menschenrechte ergreifen […], aber sie ist nicht rechtscharta sowie die Grundsatzerklärung der relevant für die Frage nach der Existenz dieser Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf- Verantwortung.“ (OHCHR 2013: 2) bauend auf den drei Säulen: Und auch die Frage nach Bestehen einer Ge- ▸ „Protect“ als staatliche Rechtspflicht zum schäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Schutz der Menschenrechte; Investoren bejaht das Hochkommissariat: „Im ▸ „Respect“ als Verantwortung von Unterneh- Kontext von institutionellen Investoren mit Min- men, Menschenrechte zu respektieren; derheitsbeteiligungen existiert eine Geschäftsbe- ▸ „Remedy“ als Pflicht sowohl des Staates als ziehung – durch Besitz – zwischen dem Investor auch der Unternehmen Zugang zu Abhilfe- und dem Unternehmen, in das investiert wurde. mechanismen und Wiedergutmachung zu Die relative Größe oder die Prozentzahl der Antei- ermöglichen. le, die ein institutioneller Investor an einem Un- ternehmen hält, ist kein Faktor, um festzustellen, In Folgeveröffentlichungen betonte das UN-Hoch- ob eine Geschäftsbeziehung besteht im Sinne des kommissariat die Verantwortung für den Finanz- Prinzips 13b“ (UNGP 2011: 17). sektor inklusive institutionelle Investoren mit Minderheitenbeteiligungen. Auch diese sollten Maßnahmen zur Implementierung menschen- rechtlicher Sorgfaltspflichten ergreifen, ihre WIE KÖNNEN INSTITUTIONELLE INVES Verbindung zu Menschenrechtsverletzungen in- TOREN FÜR MENSCHENRECHTSVER tegriert analysieren und ggf. Gegenmaßnahmen- LETZUNGEN VERANTWORTLICH SEIN? umsetzen. Es lohnt ein Blick auf die Leitprinzipien selbst, um zu verstehen, wie weit deren Anspruch Verursacher: Typischerweise im eigenen und gelebte Wirtschaftspraxis bis heute auseinan- Geschäft, z.B. durch Verletzung der Kernarbeits- derklaffen: „14. Die Verantwortung von Wirtschafts- normen. Mehrheitsaktionäre können durch ihre Entscheidungen aber ebenfalls direkt unternehmen zur Achtung der Menschenrechte ob- Menschenrechtsverletzungen durch das inves liegt allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, tierte Unternehmen veranlassen. dem Sektor, dem sie angehören, ihrem operativen Um- Beitrag: Dies gilt zum Beispiel, wenn Investoren feld, ihren Eigentumsverhältnissen und ihrer Struk- über Menschenrechtsverletzungen, die von Unter tur“ (UNGP 2011: 17). nehmen, in die sie investieren, hätten Kenntnis Im Jahr 2013 präzisierte das UN-Hochkommis- haben können, aber nicht aktiv wurden, um den sariat diese Verpflichtung auch für institutionel- Schaden zu minimieren. le Investoren mit Minderheitsbeteiligungen: „Es Über Geschäftsbeziehungen unmittelbar ver steht nichts im Text der Leitprinzipien, das darauf bunden: Durch Aktivitäten, Produkte oder Dienst hinweist, dass ihre Anwendung sich nur auf Situ- leistungen für ein Unternehmen oder Projekt, in ationen bezieht, in denen Investoren die Mehrheit das investiert wird. Darunter fallen auch Minder- der Anteile halten. Dies mag relevant sein für die heitsbeteiligungen an Unternehmen, die Men- Frage welche Maßnahmen Unternehmen ergrei- schenrechte verletzen (vgl. UN-PRI 2020: 11). fen, um ihre Verantwortung zur Einhaltung der 6
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN Die UN-Leitprinzipien legen ebenfalls fest, dass die Einhaltung der OECD-Leitsätze der Erwartung Unternehmen, um ihrer Verantwortung zur Ach- der Bundesregierung an das Verhalten deutscher tung der Menschenrechte gerecht zu werden, fol- Unternehmen bei ihren grenzüberscheitenden gende drei Ebenen einbeziehen müssen: Aktivitäten entsprechen (vgl. BMWI 2021: o.p.). Die ▸ eine umfassende Grundsatzverpflichtung (16), OECD betont wiederum den Empfehlungscharak- ▸ geeignete Verfahren zur Gewährleistung ter der Leitsätze und die Tatsache, dass die erste menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (due Pflicht der Unternehmen die Einhaltung der je- diligence) (17-21), sowie weiligen Gesetze sei (vgl. OECD 2018: 2). Daher ver- ▸ Verfahren zur Wiedergutmachung (22). wundert es nicht, dass eine umfassende Umset- zung der Empfehlungen bislang nur bei wenigen Die UN-Leitprinzipien selbst bilden keine neue Vorreitern der Branche zu beobachten ist. völkerrechtliche Verpflichtung. Dementspre- chend haben sie in den ersten Jahren eine begrenz- Siehe Kapitel 4 te Wirkung auf das Verhalten von Unternehmen entfaltet, wie das Kapitel 4 zeigt. 28 Staaten ha- 3.3 INDUSTRIE- UND ben nationale Aktionspläne zu ihrer Umsetzung MULTI-STAKEHOLDER- verabschiedet, darunter Deutschland; weitere 15 Staaten arbeiten daran (vgl. DIHR 2021: o.p.). INITIATIVEN Mehrere internationale Industrie- und Multi-Sta- 3.2 OECD-LEITSÄTZE: keholder-Initiativen beschäftigen sich mit dem Verhältnis von Finanzsektor und Menschenrech- LEITFADEN FÜR INSTITU ten, mit unterschiedlichen Zielsetzungen und Reichweiten. Als Peer-Plattformen erfüllen sie TIONELLE INVESTOREN die Funktion des Wissensaustauschs und bieten Finanzinstituten, die neu dazu kommen, eine hilf- Die insgesamt neun Standards der OECD-Leitsätze reiche Anlaufstelle. für multinationale Unternehmen drücken die Er- wartungen der OECD-Mitgliedsstaaten an multi- UN-PRINCIPLES FOR national tätige Unternehmen aus, die in ihren Län- RESPONSIBLE INVESTMENT dern ansässig sind oder dort tätig werden. Mit den Die UN Principles for Responsible Investment (UN OECD-Leitsätzen sollen vor allem Menschenrechte, PRI), sind eine 2006 gegründete Investoreninitia- grundsätzliche Arbeitsrechte, Schutz der Konsu- tive in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des menten*innen und der Umwelt verbessert und Kor- UN-Umweltprogramms (UNEP-FI) und dem UN ruption bekämpft werden. Die UN-Leitlinien für Global Compact. Die Unterzeichner verpflichten Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 in die sich zur Umsetzung von sechs Prinzipien für ver- OECD-Leitsätze eingearbeitet. Neben gesonderten antwortliches Investieren. Ziel ist ein besseres Leitlinien für die Sektoren Rohstoffe, Textilien und Verständnis der Auswirkungen von Investitions- Landwirtschaft wurde ebenfalls ein Dokument für aktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Unterneh- institutionelle Investoren erarbeitet. mensführungsthemen sowie die Unterstützung Dieses Dokument „Verantwortungsvolles un- der Unterzeichner bei der Integration dieser Fra- ternehmerisches Handeln für institutionelle In- gestellungen in ihre Investitionsentscheidungen. vestoren: Zentrale Erwägungen zur Erfüllung der Die Ziele sind freiwillig und unverbindlich. Von Sorgfaltspflichten nach den OECD-Leitsätzen für den aktuell knapp 4.200 Unterzeichnern stam- multinationale Unternehmen“ soll dazu dienen, men 203 aus Deutschland (vgl. UN PRI 2021: o.p.). institutionellen Investoren bei der Umsetzung der Im Oktober 2020 haben die UN PRI ein Vierjah- Due-Diligence-Empfehlungen der OECD-Leitsätze resprogramm für Investoren und Menschenrechte für multinationale Unternehmen zu helfen, damit vorgestellt. Im Rahmen des Programmes sollen im Rahmen ihrer Anlageportfolios negative Effek- Investoren, die die PRI unterzeichnet haben, die te in Bezug u.a. auf Menschenrechte verhindert UN-Leitlinien kennenlernen (Jahr 1), implemen- bzw. behoben werden können (vgl. OECD 2018: 3). tieren (Jahr 2-3) und vollumfänglich umsetzen Die Stärke des 2017 erschienen Papieres liegt (Jahr 4, Ende 2024). Das UN PRI-Sekretariat plant darin, erstmals die Empfehlungen der OECD- dafür unter anderem, die Unterzeichner bei der Leitlinien und der UN-Leitprinzipien auf institu- Implementierung der UN-Leitlinien durch gegen- tionelle Investoren zu beziehen und als konkrete seitigen Wissensaustausch zu unterstützen, Men- Handlungsempfehlungen auszuformulieren. Die schenrechtsfragen im PRI-Fortschritts-Berichts- größte Schwäche der Leitsätze besteht in ihrer feh- raster einzubeziehen, die Einführung von Policies lenden Rechtsverbindlichkeit. Das deutsche Bun- zu unterstützen sowie aussagekräftige Daten zu deswirtschaftsministerium schreibt zwar, dass generieren. 7
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN Friends of the Earth International sätzlich mitverantwortlich für Menschenrechts- verletzungen sein können, betonen allerdings, dass dies nur in bestimmten, selten auftretenden Fällen zutrifft. Auch diese hingen von dem Um- fang der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, von der Art des Produktes oder Dienstes, der Dauer der Geschäftsbeziehung sowie den menschenrechtli- chen Risiken des Sektors ab, in dem der jeweilige Kunde operiere (vgl. Thun Group 2017: 15). Das UN- Hochkommissariat wies diese Interpretation in einem offenen Brief umgehend zurück. Zwar ist es seit 2018 um die Thun Gruppe in der Öffentlich- keit still geworden, ihre Mitglieder nutzen ihre Zu- gehörigkeit zur Gruppe aber bis heute als Ausweis für ihr Engagement in Menschenrechtsfragen. Der Fall zeigt, dass weiterhin erheblicher Klä- rungsbedarf besteht, wie und in welchem Umfang die UN-Leitprinzipien zur Anwendung kommen sollten und dass ein reiner Verweis auf die An- wendbarkeit der UNGP bei Weitem nicht aus- reicht, um Rechtssicherheit zu schaffen. INVESTOR ALLIANCE FOR HUMAN RIGHTS: INVESTOR TOOLKIT ON HUMAN RIGHTS Die Investor Alliance for Human Rights (IAHR) wurde 2018 vom US-amerikanische Interfaith Angesichts der Tatsache, dass die UN-Leitprinzi- Center on Corporate Responsibility (ICCR) mit pien bereits seit dem Jahr 2011 bestehen und auch dem Ziel ins Leben gerufen, für institutionelle In- die PRI sich seitdem zu deren Umsetzung beken- vestoren mit Nachhaltigkeitsanspruch eine kol- Fotos: Víctor Barro - FOTOSconLETRA photography; Simon Davis_DFID_via FLickr nen, erscheint die Initiative zur Stärkung der Men- lektive Aktions-Plattform im Bereich Arbeits- und schenrechte um einige Jahre verspätet. Die größte Menschenrechte aufzubauen. Aktuell besteht die Schwäche der PRI ist jedoch, dass ihre Umsetzung Allianz aus 199 Mitgliedern aus 18 Ländern, die unverbindlich und freiwillig ist. Daher ist die Initi- insgesamt 5,5 Bio. US-Dollar verwalten. Die über- ative insgesamt als Instrument zur Weiterbildung wiegende Mehrzahl der Mitglieder stammt aus einzuschätzen, die verbindliche Standards nicht den USA; aus Deutschland kommt nur eine Hand- ersetzen kann und sich dies auch nicht zum Ziel voll Unterzeichner, das größte deutsche Mitglied gesetzt hat. ist Union Investment. THUN BANKENGRUPPE In der Thun-Bankengruppe haben sich Vertreter mehrerer europäischer Banken¹ zu einem infor- mellen Austausch zusammengeschlossen, um das Verständnis der UN-Leitprinzipien für Unterneh- men und Menschenrechte im Kontext des Bank- wesens zu fördern und zu prüfen, wie diese in den verschiedenen Bankaktivitäten angewendet wer- den können. 2017 veröffentlichte die Gruppe ein Diskus- sionspapier über die Anwendbarkeit des Leitprin- zips 13b der UN-Leitprinzipien. Darin erkennen die Unterzeichner zwar an, dass Banken grund- Menschenrechte müssen zu Investorenpflicht werden. 1 UBS, Credit Suisse, Barclays, BBVA, BNP Paribas, Deutsche Bank, ING, RBS, Standard Chartered, UniCredit und J. P. Morgan 8
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN Das Sekretariat des IAHR unterstützt die Mitglie- erkennt die Verantwortung von Investoren, Men- der mit Informationen und Vorlagen zur prakti- schenrechtsrisiken im gesamten Investment-Zyklus schen Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards, zu achten, vollumfänglich an (vgl. IAHR 2020: 6). fördert gemeinschaftliches Engagement und ko- Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die Mit- ordiniert politische Lobbyarbeit, um gleiche Wett- glieder von der Politik ein Mehr an Regulierung bewerbsbedingungen einzufordern. einfordern, um vergleichbare Wettbewerbsbedin- Im Juni 2020 erstellte die IAHR mit dem Investor gungen für alle Wettbewerber zu schaffen. So for- Toolkit on Human Rights eine umfassende Samm- derten die IAHR im April 2020 in einem Statement lung von Instrumenten und Best Practice Beispie- „Regierungen zu regulatorischen Maßnahmen len, wie institutionelle Investoren ihre menschen- auf, die Unternehmen zu einem kontinuierlichen rechtlichen Sorgfaltspflichten im Kerngeschäft Management menschenrechtlicher Risiken im Zu- verankern können. Im Gegensatz zur Thun-Grup- sammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten ver- pe folgt die IAHR dem UN-Hochkommissariat und pflichten“ (IAHR: 2020b: o.p.). 4. STAND DER UMSETZUNG IN DER POLITIK 4.1 DEUTSCHLAND ▸ Transparent öffentlich Bericht erstatten. Das LkSG erfasst damit auch die großen Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaf- DAS LIEFERKETTENSORGFALTS ten in Deutschland. Allerdings beschränkt es PFLICHTENGESETZ die Pflicht zur Einhaltung auf Kreditnehmer, Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferketten- Sicherungsnehmer oder das Anlageobjekt des sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Ab Finanzdienstleisters und präzisiert, dass nur Fi- 2023 greift das Gesetz für Unternehmen mit mehr nanztransaktionen, „die so bedeutend sind, dass als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit ihnen typische besondere Informations- mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz de- und Kontrollmöglichkeiten einhergehen“, wie finiert, dass sich die Sorgfaltspflichten der Unter- z.B. Großkredite nach Art. 392 der Verordnung nehmen auf die gesamte Lieferkette erstrecken, (EU) Nr. 575/2013 den Bestimmungen des LkSG und schließt damit Finanzdienstleistungen als Teil unterliegen (Besonderer Teil zu §2 zu Absatz 5, der Lieferkette mit ein. Die Anforderungen an die LkSG). Eine weitere Einschränkung betrifft die Unternehmen sind entsprechend der unterschied- Vermögensanlagen von Versicherungen, die lichen Stufen in der Lieferkette differenziert, je vom Gesetz explizit ausgenommen sind. nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbe- reich, unmittelbaren Zulieferer oder mittelbaren Zulieferer handelt. Eine weitere Abstufung wird nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Ver- ursacher der Verletzung, der typischerweise zu er- wartender Schwere der Verletzung sowie der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens ge- troffen. Die vom Lieferkettengesetz erfassten Un- ternehmen müssen sowohl im eigenen Geschäfts- Foto: Curt Carnemark World Bank via Flickr bereich als auch beim unmittelbaren Zulieferer folgende Maßnahmen umsetzen: ▸ Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden; ▸ Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschen- rechte durchführen; ▸ Risikomanagement (inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte; ▸ Beschwerdemechanismus einrichten; Unternehmen müssen entlang ihrer Lieferkette die Menschenrechte achten. 9
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN Foto: Susanne Nilsson via Flickr Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Mit diesen Einschränkungen werden Finanzdienst- wenigen (Dutzend) Mitarbeiter*innen genannt, leistungen weitgehend vom LkSG ausgeklammert. der Milliardenvermögen verwaltet und anlegt. Das ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen Selbst die Übernahme strategischer Anteile eines widerspricht es den Grundsätzen der UN-Leitprin- im Ausland ansässigen Unternehmens, das Men- zipien, die ihre Anwendung – wie oben beschrieben schenrechtsverletzungen begeht, wird vom LkSG – auch für Investoren unabhängig vom investierten nicht erfasst. Kapital und der Größe des Anbieters fordern. Zum anderen wird dies zwangsläufig zu der Situation SUSTAINABLE FINANCE STRATEGIE DER führen, dass deutsche Unternehmen due diligence BUNDESREGIERUNG für ihre Lieferanten durchführen und bei Nichtbe- Anfang Mai 2021 hat die deutsche Bundesregie- achtung mit Geldbußen rechnen müssen. Investi- rung ihre erste Sustainable Finance Strategie tionen, z.B. durch Aktien oder Unternehmensan- vorgelegt. Darin werden eine Reihe der Empfeh- leihen in Fondsprodukten in ebendiese Zulieferer lungen des Sustainable Finance Beirats aufgenom- bleiben aber zulässig – selbst, wenn letztere Men- men (z.B. integrierte, zukunftsgerichtete Bericht- schenrechtsverletzungen begehen. erstattung, Forschung und Wissenschaftsaufbau Ein weiterer Punkt, warum das LkSG für Fi- – Öffentliche Hand und staatliche Institutionen nanzdienstleister nicht ausreicht, bezieht sich sollen als Beispielgeber vorangehen). Die Maß- auf die Größe von Unternehmen. Der deutsche nahmen sind im Vergleich zu den Empfehlungen Finanzsektor ist mit den Sparkassen und Genos- des Sustainable Finance Beirats aber vage formu- senschaftsbanken im Vergleich zu anderen Län- liert. Als konkrete Maßnahmen fordert das Papier dern stark fragmentiert und nur wenige dieser zu menschenrechtlichen Aspekten insbesondere Institute haben über 1.000 Mitarbeiter*innen. Ein a) im „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und fundamentaler Unterschied der Finanzbranche zu Menschenrechte Sustainable Finance-Aspekte anderen Unternehmen ist die Hebelwirkung, die angemessen berücksichtigen“, sowie b) die Mes- diese mit ihren Finanzdienstleistungen haben. sung standardisierter Nachhaltigkeit weiterzuent- Damit ist die Zielgröße „Mitarbeiter*innen im wickeln“ (vgl. BMF 2021: 23ff). Beide Maßnahmen Unternehmen“ kein geeignetes Maß, um den Ein- sind grundsätzlich zu begrüßen und müssen von fluss auf die Einhaltung von Menschenrechten zu einer neuen Bundesregierung dringend konkreti- bestimmen. Als Beispiel sei ein Hedgefonds mit siert und umgesetzt werden. 10
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 4.2 EUROPÄISCHE UNION Mit dem „EU-Aktionsplan zur Finanzierung von bewerten. Dabei verfolgen die Autor*innen einen nachhaltigem Wachstum“ hat die EU bereits 2018 stakeholderbasierten Ansatz, der Mitarbeiter*in- eine Kaskade von Gesetzesvorhaben angestoßen, nen inklusive der Lieferkette, Verbraucher*innen die den europäischen Kapitalmarkt fundamen- und betroffene Gemeinschaften gleichberechtigt tal beeinflussen werden. Mit ihrem Aktionsplan in den Mittelpunkt der Bewertung stellt. verfolgt die EU drei Ziele: Die Umlenkung der Fi- Ein weiterer Vorschlag ist, die Einhaltung der nanzströme hin zu nachhaltigen Aktivitäten, die UNGP durch Unternehmen nicht nur als sozialen Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risi- Mindeststandard zu werten, sondern auch Krite- komanagement von Finanzmarktakteuren sowie rien auszuarbeiten, um den positiven Beitrag von die Erhöhung der Transparenz und Langfristigkeit Unternehmen auf die menschenrechtliche Situ- von Investitionen. Am 6. Juli 2021 hat die EU-Kom- ation ihrer Stakeholdergruppen messbar zu ma- mission eine Aktualisierung ihrer Sustainable Fi- chen. Dieser Ansatz ist innovativ, denn er lenkt nance-Strategie vorgestellt. den Blick auf das Potential von Unternehmen, „das Die umfassende Bewertung der EU-Vorhaben Leben von Arbeiter*innen, lokale Gemeinschaften würde den Rahmen dieses Papiers sprengen, es und Konsument*innen zu verändern und soziale sollen daher diejenigen Teile vorgestellt werden, Nachhaltigkeit, die in international anerkannten die die größte Relevanz für den Schutz von Men- Prinzipien und Normen wurzelt, zu ermöglichen“ schenrechten haben. Insgesamt liegt bei der EU (PSF 2021: 37). Sustainable Finance-Strategie der Fokus deutlich Dieser mehrdimensionale Ansatz hat großes auf dem Schutz des Klimas. Dieser Schwerpunkt Potential, erstmals eine messbare Lenkungswir- ist angesichts der fortschreitenden Klimakrise kung von Kapital hin zu sozialen Investitionen richtig und wichtig, doch droht die EU ihre Chan- zu ermöglichen und die Finanzierungslücke um ce zu verpassen, soziale Ziele in der angestrebten die Sustainable Development Goals (SDG) der UN Transformation mitzugestalten. von geschätzt 2,5 bis 3 Bio. US-Dollar zumindest in Teilen zu schließen (vgl. UN 2021: o.p.). Zum Zeit- TAXONOMIEVERORDNUNG punkt des Redaktionsschlusses dauern die Kon- Um Kapitalströme wirksam umlenken zu können, sultationen noch an. Zwar hat sich die EU in der muss zuerst definiert werden, was nachhaltige erneuerten Strategie im Juli 2021 prinzipiell zu Aktivitäten genau sind. Dazu hat die EU mit der einer Erweiterung der Taxonomie auch auf die so- grünen Taxonomie erstmals ein EU-weit verbind- ziale Dimension bekannt, ein Zeitplan für weitere liches Klassifikationssystem für ökologische Geld- Schritte ist jedoch nicht öffentlich. anlagen vorgelegt. Als taxonomiekonform gelten Den am häufigsten missverstandenen Sach- Produkte, die mindestens zur Erreichung verhalt der Taxonomieverordnung formuliert die eines der sechs Umweltziele beitragen, EU selbst: „The taxonomy regulation does not ohne den übrigen zu schaden. SÜDWIND force companies to do anything, they are free to ig- EINE SOZIALE hat bereits früh darauf hingewiesen, dass nore it. All it says that companies can only say that TAXONOMIE IST in der grünen Taxonomie die soziale Di- an investment is „environmentally sustainable“ if ESSENTIELL mension unterrepräsentiert ist und im it meets defined criteria; extending the taxonomy FÜR DIE „JUST Juni 2020 einen eigenen Entwurf einer to social would not change this principle, but sim- TRANSITION“. sozialen Taxonomie vorgelegt (vgl. Schnee- ply the area covered (social to be added to environ- DOCH weiß 2020). mental)“ (PSF 2021: 16). VERBINDLICHE Im Juli 2021 hat die Untergruppe Dass Unternehmen nicht verpflichtet sind, MENSCHEN- „soziale Taxonomie“ der Platform for sich den Kriterien der Taxonomieverordnung an- RECHTS- Sustainable Finance der EU einen Zwi- zupassen, ist sinnvoll, denn diese gibt ja nicht STANDARDS schenbericht veröffentlicht, in dem sie nur Mindeststandards vor, sondern soll auch den eine Struktur für eine zukünftige Taxo- positiven Beitrag von Unternehmen zum Klima-, SCHAFFT nomie darlegt. Den Vorschlägen zufolge Umwelt- und Biodiversitätsschutz oder – in der so- SIE NICHT. soll die soziale Taxonomie zum einen die zialen Taxonomie – positiven Beitrag zu einer so- sozialen und menschenrechtlichen Aus- zial gerechte(ren) Wirtschaft mess- und vergleich- wirkungen auf Belegschaft, Lieferketten, bar machen. Was aber fehlt, sind verpflichtende Verbraucher*innen und betroffene Gemein- Mindeststandards. Diese müssen für den Bereich Siehe schaften bewerten. Zum anderen soll die Taxo- Menschen- und Arbeitsrechte dringend in einem Seite 13 nomie ermöglichen, den positiven Beitrag von Europäischen Lieferkettengesetz mit den UN- Produkten und Dienstleistungen für menschli- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrech- che Grundbedürfnisse und Basisinfrastruktur zu te als Grundstandards verabschiedet werden. 11
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN EU-OFFENLEGUNGSVERORDNUNG FÜR würfe für technische Regulierungsstandards in FINANZMARKTTEILNEHMER – SFDR den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Ach- Am 10. März 2021 trat die Verordnung (EU) tung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von 2019/2088 (Offenlegungs-VO oder SFDR, für Sus- Korruption und Bestechung auszuformulieren tainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft, (vgl. EU: 2019: 10). Im Februar 2021 stellten die eu- die ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt ropäischen Aufsichtsbehörden einen Abschluss- unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gilt. Die bericht mit Entwürfen technischer Regulierungs- Offenlegungsverordnung trifft einheitliche Rege- standards vor. Darin schlugen sie als Benchmarks lungen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und für die Einhaltung von Menschenrechtstandards Finanzberater Anleger über die Berücksichtigung Verstöße gegen den Global Compact sowie die von Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen. Umsetzung der UNGP in den investierten Unter- Da wesentliche Teile der Taxonomieverordnung nehmen vor (vgl. Joint Committee of the ESA 2021: erst im Zuge der nachfolgenden Jahre 2022 und 45ff). Die EU hat diese Vorschläge in der im Juli 2023 ausformuliert und wirksam werden, werden vorgestellten Regelungen noch nicht übernom- die Anforderungen zur Berichterstattung fortlau- men. In den ebenfalls im Juli veröffentlichten Er- fend angepasst. Artikel 4 (7) beauftragt die Euro- läuterungen zu Artikel 8 der Taxonomieverord- päischen Aufsichtsbehörden, bis Ende 2021 Ent- nung sind die sozialen Mindeststandards noch Foto: Jorge Franganillo via Flickr Die Offenlegungs-VO regelt, wie Finanzmarktteilnehmer Anleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen. 12
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN nicht ausreichend definiert. Die in den Anhängen nicht von der CSRD erfasst. Zwar soll eine weitere I-V vorgestellten Berichtsvorlagen sehen als Erklä- Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen rung über die Erfüllung der Mindeststandards ein erarbeitet werden, deren Anwendung soll aber bis schlichtes YES/NO vor (EU 2021: 8ff). Hier besteht auf weiteres freiwillig bleiben. Hier muss die Bun- dringender Bedarf zur Ausdifferenzierung der desregierung nachschärfen. Mindeststandards. Der größte Schwachpunkt der CSRD-Initiati- ve ist aber die fehlende Verbindlichkeit der An- CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY wendung grundlegender Standards. Auch hier DIRECTIVE (CSRD) setzt die EU auf Transparenz und Freiwilligkeit Im April 2021 stellte die Europäische Kommission um die „gerechte Transition“ zu nachhaltigem ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Wirtschaften in Gang zu setzen. Doch, dass Un- Reporting Directive (CSRD) vor – eine Richtlinie, ternehmen aus der Verpflichtung heraus, über die die bisher geltende Nonfinancial Reporting grundlegende CSR-Faktoren zu berichten, auch Directive (NFRD) ersetzen soll. Damit plant die beginnen, diese Standards umzusetzen und EU, Nachhaltigkeit in die finanzielle Berichterstat- Mindestkriterien einzuhalten, ist kein Automa- tung zu integrieren und sie finanziellen Aspekten tismus. Konkret auf die Einhaltung von Men- schrittweise gleichzustellen. schenrechten gemünzt bedeutet das: Es ist zu Neben der Ausweitung der Berichtspflicht begrüßen, dass börsennotierte Unternehmen in schrittweise auf alle börsennotierten Unterneh- der EU in Zukunft dazu verpflichtet sind, über men bis 2026 ist auch eine deutliche Ver- ihre Haltung und Aktivitäten zur Einhaltung der schärfung der Berichtspflicht geplant, um Menschenrechte zu berichten. Aber nur in Kom- die von den Unternehmen bereitgestellten bination mit einem europäischen Lieferketten- EIN EUROPÄI Informationen vergleichbarer zu machen. gesetz, das die Unternehmen zur Einhaltung der SCHES LIEFER So soll etwa das Prinzip der doppelten Ma- Menschenrechte und saubere Lieferketten ver- KETTENGESETZ terialität eingeführt werden, das neben pflichtet, und auch den Finanzsektor mit seinen MUSS DEN finanziellen Auswirkungen auch den Im- Besonderheiten einschließt, wird CSRD seine FINANZSEKTOR pact von Unternehmen auf Umwelt und ganze Wirkung entfalten können. MIT EIN Gesellschaft misst. Die Standards sollen SCHLIESSEN. von der European Financial Reporting EUROPÄISCHES LIEFERKETTENGESETZ Advisory Group (EFRAG) in Anlehnung Im März hat das Europaparlament mit großer an die Taxonomieverordnung bis 2022 er- Mehrheit den „Legislativbericht über menschen- arbeitet werden. Auch die Berichtspflichten für rechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflich- soziale Themen sollen ausgeweitet werden. ten von Unternehmen“ verabschiedet und damit Die EFRAG hat bereits im März 2021 einen der EU-Kommission empfohlen, ein EU-weites Lie- ersten Vorschlag für einen Berichtsstandard vor- ferkettengesetz einzuführen. Die Vorschläge des gelegt. Investoren werden von EFRAG explizit in Europaparlaments gehen inhaltlich deutlich über ihren Rollen sowohl als berichtspflichtige Unter- das deutsche Gesetz hinaus. So werden eine eigen- nehmen als auch als Nutzer der dargestellten In- ständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht sowie formationen gewürdigt und sie erklärt, dass die klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung Berichterstattung für Unternehmen an die Be- gefordert. Besondere Bedeutung für den Finanz- dürfnisse der Investoren (u.a. Einheitlichkeit der sektor haben die Vorschläge, dass das Gesetz mehr Berichterstattung, zeitnahe Veröffentlichung von Unternehmen einbeziehen und für die gesamte Informationen, Maschinenverarbeitbarkeit der In- Wertschöpfungskette gelten soll. Damit hat das formationen) angepasst werden soll. Die geplante europäische Gesetz das Potential, die Schwächen Ausweitung der Berichtspflicht von Unternehmen des deutschen Gesetzes zu beheben und für einen ist grundlegend für Investoren, um ihren auch in wirksameren Schutz von Menschenrechten und diesem Papier geforderten Pflichten zur Transpa- Umwelt zu sorgen. renz über die von ihnen finanzierten Unterneh- Ursprünglich noch für den Juni 2021 vorgese- men nachkommen zu können. Positiv zu bewerten hen, verzögert sich die Veröffentlichung eines Ge- ist, dass die EFRAG als grundlegende Standards setzesentwurfes und ist aktuell für den Herbst 2021 sowohl die UNGP sowie die OECD Guidelines für geplant. Eine Studie mehrerer NRO zeigt, dass sich die Berichterstattung zugrunde legt (vgl. EFRAG verschiedene Wirtschaftsverbände hinter den Ku- 2021: 20ff). Dies muss auf jeden Fall in die zukünf- lissen gegen ein Gesetz stark machen (vgl. Tansey tige Direktive übernommen werden. 2021). Hier ist die neue Bundesregierung gefordert, Ein Punkt bleibt für den deutschen Kontext sich nicht für die Interessen der Wirtschaft einspan- jedoch noch offen: Die Mehrheit der deutschen nen zu lassen, sondern sich für ein Lieferkettenge- Sparkassen und Genossenschaftsbanken wird setz auf EU-Ebene einzusetzen, das die Schwächen wegen der geringen Zahl ihrer Mitarbeitenden des deutschen Lieferkettengesetzes ausgleicht. 13
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 4.3 LÜCKEN IN DER GESETZGEBUNG Das muss zur Umsetzung der Stand der Umsetzung Lücken in der Gesetzgebung UNGP enthalten sein GRUNDSATZVERPFLICHTUNG ▸ B ekenntnis zu Menschenrechten (Inter- Deutschland Deutschland nationale Menschenrechtscharta, ILO ▸ Vom LkSG werden nur ▸ Finanzdienstleister mit weniger Kernarbeitsnormen) Finanzdienstleister mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen wer- ▸ Verabschiedung, Verantwortlichkeit als 3.000 / 1.000 (ab 2024) den im LkSG nicht erfasst. und regelmäßiges Review auf Geschäfts- Mitarbeiter*innen erfasst ▸ Das LkSG bezieht das von Ver- führungsebene sicherungen angelegte Vermögen ▸ Verbindlich für alle operativen Verfah- ausdrücklich nicht mit ein. ren und Policies wie Corporate Gover- nance und Investment-Policies, Manage- EU EU ment-Systeme ▸ Ein Gesetzesvorschlag soll ▸ Inwiefern Finanzdienstleister vom ▸ öffentliche Verfügbarkeit und aktive bis Ende 2021 vorgelegt geplanten Europäischen Lieferket- Kommunikation an alle Stakeholder, in- werden. tengesetz erfasst werden, ist noch klusive der investierten Unternehmen nicht geklärt. DUE DILIGENCE VERFAHREN ▸ I ntegration menschenrechtlicher Risi- Deutschland Deutschland ken in die allgemeine Risikoprüfung ¹, ▸ BaFin Merkblatt ESG Risiken ▸ BaFin Merkblatt hat nur Emp- aufbauend auf den Dimensionen Grad, als Richtschnur für Bericht- fehlungscharakter, Mindestan- Tragweite und Unumkehrbarkeit des erstattung forderungen an Granularität der negativen Effekts der Menschenrechts- Berichterstattung nicht definiert. verletzung ▸ Vorabprüfung vor Investment-Entschei- EU EU dung (mindestens durch Ausschluss, für ▸ Integration von ESG Risiken ▸ In aktuellem Vorschlag der EBA SRI-Fonds positive Beurteilung) in SFDR und CSRD beschlos- sind soziale Risiken unterbelichtet ▸ Ex-Post-Prüfung und Monitoring wäh- sen. Umsetzung in Arbeit. (Vgl. EBA 2021). Es fehlt eine um- rend der gesamten Haltungsdauer, um fassende Definition sozialer und auftretende Menschenrechts-Risiken menschenrechtlicher Risiken, wie zeitnah adressieren zu können. bereits für Klimarisiken formuliert. Erstellung einer Ausschlussliste, die ▸ V on öffentlicher Seite liegen Deutschland sich an UN-Standards und Konventionen keine Ausschusslisten vor. ▸ Der Bund plant seine Sonderver- orientiert. Ausschlüsse müssen enthalten: ▸ Finanzdienstleister, die mögen nach ESG Kriterien anzu- ▸ Unternehmen, die wiederholt und menschenrechtsbasierte legen (EURONEXT 2021: o.p.). Die systematisch gegen Menschenrechte Ausschüsse vornehmen, ar- dort genutzten Ausschlusslisten verstoßen beiten i. d. R mit Ausschluss- könnten ggf. als Orientierung für ▸ Produzenten völkerrechtswidriger listen, die von ESG-Rating private Finanzdienstleister dienen Waffen (Streubomben, Landminen, Agenturen recherchiert ABC-Waffen) werden. EU ▸ Unternehmen, die Waffen in Kriegs- und ▸ Denkbar wäre auch eine men- Krisengebiete liefern schenrechtsbasierte Ausschluss- ▸ Repressive Staaten, die systematische liste seitens der EU, angedockt Menschenrechtsverletzungen begehen. an die EBA, die eine regelmäßig überprüfte und aktualisierte Aus- schlussliste führt. 1 uelle zur Identifikation siehe „Menschenrechte sind Investorenpflichten“ SÜDWIND, 2020. Q Die Untergruppe Soziale Taxonomie erarbeitet ebenfalls Kriterien, die ab 2022 zur Verfügung stehen sollen. 14
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN Das muss zur Umsetzung der Stand der Umsetzung Lücken in der Gesetzgebung UNGP enthalten sein Finanzdienstleister formulieren eine ▸ B islang sind nur generell die ▸ A nforderungen oder Erwartungs- Richtlinie für ihr Engagement. Darin Rechte und Möglichkeiten zu haltungen an Investoren, im Sinne enthalten sind: Engagement in Deutschland der UNGP Engagement zu betrei- ▸ Informationen über Identifikation, Aus- im ARUG II definiert ben, sind bislang nicht definiert. wahlprozess und Themensetzung ▸ Darlegen des Engagementprozesses mit klarem Fahrplan möglicher Eskalations- stufen inkl. Beschreibung für Disen- gagement ▸ Definition der Wirkungsmessung Finanzdienstleister erstatten regelmäßig ▸ E inzelne Investoren infor- Bericht über das erfolgte Engagement: mieren über ihr Engage- ▸ Anzahl der Engagement Prozesse ment; ein Standard ist bisher ▸ Themen nicht etabliert. ▸ Ergebnisse (Erfolge / Misserfolge) ▸ Disengagementfälle ▸ Wirkungsbericht ▸ Ggf. Berichte über konkrete Fälle ▸ F ür kleinere Investoren: Zusammen- ▸ B eispiele für erfolgreiche schluss in Engagementplattformen, um Zusammenschlüsse sind der Einfluss zu erhöhen. Arbeitskreis Kirchlicher In- vestoren (AKI), Shareholders for Change oder die Investors Alliance for Human Rights. VERFAHREN ZUR WIEDERGUTMACHUNG ▸ I m Kontext negativer Effekte, die durch Deutschland Deutschland Beteiligungsnehmer entstehen, ver- ▸ Das LkSG erfasst generell ▸ Die Ausführungsbestimmungen ursacht oder begünstigen Investoren Finanzdienstleister sofern für das Lieferkettengesetz, die in den meisten Fällen diese negativen sie über 3.000 / 1.000 Mit- Fälle in denen Verantwortlichkei- Effekte nicht, sondern stehen zu ihnen arbeiter*innen beschäftigen. ten für Finanzdienstleister als Ver- nur in unmittelbarer Verbindung. Daher Haftungspflichten für Fälle, ursacher von Menschenrechtsver- wird von Investoren in solchen Fällen in denen Finanzdienstleister letzungen definiert sein müssten, keine Wiedergutmachung erwartet. z.B. als Equity-Investoren als liegen noch nicht vor. ▸ Die OECD Leitlinien betonen aber, dass Verursacher beteiligt sind, Investoren in diesen Fällen bestrebt sein sind nicht explizit erfasst. sollten, verantwortliche Beteiligungs- nehmer zu ermutigen, Wiedergutma- EU EU chung im Rahmen ihrer Verantwortung ▸ Der Vorschlag für ein Euro- ▸ Das Europäische Lieferkettenge- zur Vermeidung und Minderung nega- päisches Lieferkettengesetz setz liegt noch nicht vor. tiver Effekte basierend auf Priorisierung liegt Stand August 2021 noch zu leisten. nicht vor. ▸ In denjenigen Fällen, in denen Investo- ren z.B. in ihrer Rolle als Equity-Investor als Verursacher beteiligt sind, greift für deutsche Unternehmen das Lieferket- tengesetz für Finanzdienstleister die mehr als 1.000 MA beschäftigen. 15
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 5. ANFORDERUNGEN AN DIE GESETZGEBER 5.1 DEUTSCHLAND ▸ D as Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtenge- ▸ E s müssen Mindestanforderungen an men- setz muss um folgende Punkte nachgeschärft schenrechtliche Due Diligence und Bericht- werden oder vergleichbare Regelungen für den erstattung darüber angepasst an den Finanz- Kapitalmarkt schaffen: sektor ausformuliert werden und verbindlich - Finanzdienstleister werden vom Branchen- gemacht werden. bericht des BMAS (vgl. BMAS 2020: 125ff) als Risikobranche definiert. Daher sollten auch ▸ U m „social washing“ beim Engagement zu KMU-Finanzdienstleister vom LkSG erfasst vermeiden, müssen Mindestanforderungen werden. an Engagement als Teil der Sorgfaltspflich- - Auch Versicherungen müssen in den Gel- ten für Finanzdienstleister vom Gesetzgeber tungsbereich des LkSG. Deren Anlagever- definiert werden. Folgende Elemente sollten mögen dürfen bei der Betrachtung men- enthalten sein: schenrechtlicher Sorgfaltspflichten nicht - Informationen über Identifikation, Auswahl- ausgespart werden. prozess und Themensetzung - Fondsprodukte, die von ausländischen - Darlegen des Engagementprozesses mit kla- Anbietern aufgelegt, aber in Deutschland rem Fahrplan möglicher Eskalationsstufen vertrieben werden, müssen ebenfalls unter inkl. Beschreibung für Disengagement die Bestimmungen des LkSG fallen. - Wirkungsanalyse und -berichte nach ver- - In den Ausführungsbestimmungen zum gleichbaren Standards Lieferkettengesetz muss eine Abgrenzung - Berichterstattung über Anzahl der Enga- getroffen werden, in welchen Fällen Finanz- gement Prozesse, Themen, Ergebnisse, ggf. dienstleister als Verursacher an Menschen- erfolgtes Disengagement. Die Berichterstat- rechtsverletzungen beteiligt sind (z.B. als tung muss sich außerdem an die Anforde- Equity-Investoren) und wie in diesem Fall rungen der Berichterstattung nach SFDR eine Wiedergutmachung auszusehen hat. und CSRD anlehnen. ▸ S tärkung und Kompetenzaufbau in der BaFin, um Finanzdienstleister bei der Umsetzung verbindlicher Regelungen unabhängig zu be- gleiten und für einen ausreichenden Kompe- tenz- und Kapazitätsaufbau zu sorgen. ▸ S anktionsmechanismen für Finanzdienstleis- ter, die ihren menschenrechtlichen Sorgfalts- pflichten nicht angemessen nachkommen und nicht nachweisen können, dass sie entspre- chende Risikoprüfungen implementiert haben. ▸ D ie Bundesregierung ist zudem aufgefordert, sich konstruktiv im UN binding treaty Prozess einzubringen und den Empfehlungen des 3. Entwurfs vom August 2021, die Finanzinstitute und Investmentfonds erstmals aufnehmen, Foto: UN_Ryan Brown via Flickr zu folgen. Im Sinne der Menschenrechte muss das LkSG auch Regeln für den Kapitalmarkt definieren. 16
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN 5.2 EUROPÄISCHE UNION ▸ E inführung eines Lieferkettengesetzes, das ▸ I n der geplanten CSRD Richtlinie für die nicht- europäische Finanzdienstleister einbezieht finanzielle Berichterstattung von Unterneh- und den oben für das deutsche Lieferketten- men müssen menschenrechtliche Aspekte auf sorgfaltspflichtengesetz beschriebenen An- Grundlage einer sozialen Taxonomie, die den forderungen entspricht. vorgeschlagenen Standards der Arbeitsgruppe der Sustainable Finance Platform entspricht, ▸ A usformulierung und Verabschiedung einer definiert werden. sozialen Taxonomie, die menschenrechtliche und soziale Mindeststandards definiert sowie ▸ D ie Rolle der EBA als Aufsichtsbehörden sollte Aktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen gestärkt werden, ebenso wie ihrer nationalen die einer gerechten, also sozialverträglichen Schwesternbehörden, um Verstöße ahnden zu und die Menschenrechte fördernden Transi- können. tion dienen. ▸ D ie EU muss ein Verhandlungsmandat für das ▸ I n die überarbeiteten SFDR müssen menschen- UN-Treaty beschließen und den Empfehlun- rechtliche Aspekte im Einklang mit den An- gen des 3. Entwurfs vom August 2021, in dem forderungen der UNGP und OECD-Leitlinien Finanzinstitute und Investmentfonds erstmals inkorporiert und genau definiert werden. Ein aufgenommen werden, folgen. reiner Verweis, dass diese generell beachtet werden müssen, reicht nicht. AUSBLICK: STÄRKUNG DER MENSCHEN RECHTE ÜBER MINDESTSTANDARDS HINAUS D ie Untergruppe „sozialen Taxonomie“ der Sustainable Finance Platform schlägt in ihrem Zwischenbericht zur Struktur einer Sozialen Taxonomie vor, die Einhaltung der Men- schenrechte im Sinne der UNGP durch Unter- nehmen nicht nur als sozialen Mindeststandard zu betrachten, sondern auch ihr Potential auszu- Foto: UN Women_Ryan Brown schöpfen, einen positiven Beitrag auf die men- schenrechtliche Situation ihrer Stakeholdergrup- pen zu leisten (vgl. PSF 2021). Diesen Ansatz gilt es weiter zu verfolgen, denn er lenkt den Fokus auf die Möglichkeiten von Unternehmen „das Le- ben von Arbeiter*innen, lokale Gemeinschaften, und Konsument*innen zu verändern und soziale Um die SDG zu erreichen, müssen Menschenrechte über den Mindeststandard hinaus gestärkt werden. Nachhaltigkeit, die in international anerkannten Prinzipien und Normen wurzelt, zu ermöglichen.“ (PSF 2021: 35) sätze nach allgemein anerkannten und zugäng- Ein weiterer Ansatz verfolgt die Messung lichen Kriterien. Ein „Wildwuchs“, wie er derzeit des Beitrags von Unternehmen auf die Sustaina- insbesondere bei sozialen Kriterien bei den ver- ble Development Goals der Vereinten Nationen schiedenen ESG-Anbietern herrscht, muss unbe- (SDG). Neben den UN-PRI verfolgen auch eine dingt vermieden werden. Reihe privater Investoren das Ziel, den Beitrag Beide Ansätze würden es Investoren erlauben, von Unternehmen zur Erreichung (von Unterzie- gezielter in Unternehmen zu investieren, die in- len) der SDG messbar zu machen. Hier bestehen novativ sind und einen aktiven Beitrag zur Ver- dringender Forschungsbedarf sowie die Notwen- besserung der Lebensbedingungen von Menschen digkeit der Vereinheitlichung bestehender An- leisten. 17
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