Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind

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Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
SUSTAINABLE FINANCE

                    policy
                    paper                 2021-19

     MINDESTSTANDARD
      MENSCHENRECHTE –
ANFORDE­RUNGEN AN INVESTOREN
Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

                                                                       ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
                                                                       AKI:             Arbeitskreis kirchlicher Investoren
                                                                       ARUG II:         Gesetz zur Umsetzung der zweiten
                                                                                        Aktionärsrechterichtlinie
                                                                       BVI:             Bundesverband für Investment und
                                                                                        Asset Management
                                                                       CSRD:            Corporate Sustainable Reporting
                                                                                        Directive, Nachfolger der NFRD
                                                                                        (Non-Financial Reporting Directive)
                                                                                        der EU
                                                                       EFRAG:           European Financial Reporting
                                                                                        Advisory Group
                                                                       ESG:             Englisch für Environmetal,
                                                                                        Social and Governance (dt.
                                                                                        Umwelt, Soziales und gute
   AUTORIN                                                                              Unternehmensführung)
                                                                       ESG-Integration: Einbeziehung von ESG-Kriterien in
ULRIKE LOHR                                                                             die traditionelle Finanzanalyse
Ulrike Lohr hat Regionalwissenschaften Lateinamerika                   IAHR:            Investor Alliance for Human Rights
mit den Fächern Politikwissenschaften, VWL, Spanisch                   ICCR:            Interfaith Center on Corporate
und iberoamerikanische Geschichte an der Universität                                    Responsibility
Köln studiert. Nach Tätigkeiten für das internationale                 SFDR:            Sustainable Finance Disclosure
NRO-Netzwerk BankTrack, als Researcherin für nach-                                      Regulation
haltiges Investment und für die Finanzgenossenschaft                   SDG:             Sustainable Development Goals /
                                                                                        Nachhaltige Entwicklungsziele der
Oikocredit, ist sie seit Oktober 2020 zuständig für den                                 Vereinten Nationen / Agenda 2030
Bereich Nachhaltige Geldanlagen bei SÜDWIND.
                                                                       SFB:             Sustainable Finance Beirat der
                                                                                        deutschen Bundesregierung
                                                                       SFP:             Sustainable Finance Platform der
                                                                                        EU
SÜDWIND setzt sich für wirtschaftliche, soziale                        UNEP-FI:         United Nations Environment
und ökologische Gerechtigkeit ein – weltweit.                                           Programme Finance Initiative
Wir recherchieren, decken ungerechte Strukturen auf,                   UNGP:            UN Guiding Principles on
machen sie öffentlich und bieten Handlungs-                                             Business and Human (dt.
                                                                                        UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
alternativen. Wir verbinden entwicklungs­politische                                     und Menschenrechte)
Bildungs-, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit und tragen
                                                                       UN-PRI:          UN-Principles for Responsible
Forderungen in Kampagnen, Gesellschaft, Unterneh-                                       Investment
men und Politik. Seit 30 Jahren.

       FÖRDERER                        IMPRESSUM

Gefördert durch                    Bonn, Juli 2021                     AUTORIN:                           Mindeststandard:
                                                                       Ulrike Lohr                        Menschenrechte
                                   HERAUSGEBER:
                                                                                                                                   Titelbild: Ollivier Girard CIFOR via Flickr

                                                                       REDAKTION UND LEKTORAT:            2021-19
                                   SÜDWIND e.V. – Institut für
                                   Ökonomie und Ökumene                Nina Kleemeyer, Ines Bresler,
                                                                       Christian Harder
                                   Kaiserstraße 201, 53113 Bonn        V.i.S.d.P.: Dr. Ulrike Dufner
                                   Tel.: +49(0)228-763698-0
                                   info@suedwind-institut.de           GESTALTUNG:
                                   www.suedwind-institut.de            twotype design, Hamburg
                                   BANKVERBINDUNG:                     Für den Inhalt dieser
                                   KD-Bank                             Publikation ist allein der
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                                                                                                           UND ÖKUMENE

                                                                   2
Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

In der aktuellen Debatte um Sustainable Finance kommen Menschenrechte oft zu kurz.

                  INHALTSVERZEICHNIS
                  1. EINFÜHRUNG                                                    04

                  2. NACHHALTIGKEIT IM INVESTMENTSEKTOR IN DEUTSCHLAND             05

                  3. INTERNATIONALE STANDARDS                                      06
                          3.1	
                              UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte   06
                          3.2	Leitfaden für institutionelle Investoren             07
                          3.3	Industrie- und Multi-Stakeholder-Initiativen         07

                  4. S
                      TAND DER UMSETZUNG IN DER POLITIK                            09
                          4.1	
                              Deutschland09
                          4.2	Europäische Union                                    11
                          4.3 Übersicht: Lücken in der Gesetzgebung                 14

                  5. ANFORDERUNGEN AN DIE GESETZGEBER                              16
                          5.1	
                              Deutschland16
                          5.2 Europäische Union                                     17

                  6. AUSBLICK                                                      17

                                                                     3
Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

            1. EINFÜHRUNG

           D
                   as Thema Sustainable Finance ist im Auf-               Mehrzahl der Finanzdienstleister in Deutschland
                   wind. Keine Finanzinstitution kann sich                bekennt sich bis heute, wenn überhaupt, nur all-
                   heute noch erlauben, Nachhaltigkeitsas-                gemein zur Einhaltung der Menschenrechte, ohne
            pekte unter den Tisch fallen zu lassen – auch wenn            zu erläutern, was dies für die Geschäftsführung be-
            es sehr große Unterschiede dabei gibt, wie weit               deutet. Die Thun-Bankengruppe, eine informelle
            Finanzdienstleister Nachhaltigkeit in ihre Pro-               Gruppe vor allem europäischer Banken, kam 2017
            dukte einbeziehen. Das gilt insbesondere für die              zu dem Schluss, dass Investoren nur in besonderen
            Achtung von Menschenrechten. Diese geraten mit                Ausnahmefällen an Menschenrechtsverletzungen
            Blick auf die drängende Frage nach Lösungen für               durch die von ihnen finanzierten Unternehmen
            die Klimakrise häufig in den Hintergrund.                     Mitschuld tragen würden. Die Investor Alliance
                Die Politik hat die Möglichkeiten des Finanz-             for Human Rights, ein Zusammenschluss haupt-
            sektors als Hebel für die Transition hin zu einer             sächlich US-amerikanischer Investoren, veröffent-
            nachhaltigen Wirtschaft erkannt. 2018 hat die                 lichte hingegen 2020 mit dem Investors Toolkit for
            Europäische Union (EU) mit ihrer Sustainable Fi-              Human Rights die bisher ausführlichste Übersicht
            nance Strategie einen Prozess angestoßen, der das             dazu, wie Investoren ihrer menschenrechtlichen
            Potential hat, den europäischen Kapitalmarkt zu               Sorgfaltspflicht nachkommen können und forder-
            revolutionieren. Auch die deutsche Bundesregie-               te Regierungen auf, regulatorische Maßnahmen
            rung hat mit ihrer Sustainable Finance Strategie              zu ergreifen, um Unternehmen zur Einhaltung der
            einen ersten Entwurf vorgelegt, wie der Finanz-               Menschenrechte zu zwingen.
            sektor zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitra-                  In seiner Vernachlässigung menschenrecht-
            gen soll. Doch sind sowohl auf europäischer Ebene             licher Sorgfaltspflichten steht der Finanzsektor
            als auch in der deutschen Strategie menschen-                 in der Wirtschaft nicht allein da. Die Ergebnisse
            rechtliche Sorgfaltspflichten eher ein Randthema.             einer Unternehmensbefragung der Bundesre-
                                                                          gierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplan
                                                                          Wirtschaft und Menschenrechte fielen dahin-
                                                                          gehend so enttäuschend aus, dass die Bundesre-
                                                                          gierung sich genötigt sah, ein Lieferkettengesetz
                                                                          auf den Weg zu bringen, das nun im Juni 2021
                                                                          verabschiedet wurde. Die EU plant ebenfalls ein
                                                                          entsprechendes Gesetz. Die Rolle von Investoren
                                                                          findet in diesem Kontext bisher jedoch kaum Be-
                                                                          achtung. Dabei sind Finanzakteure in zweierlei
                                                                          Hinsicht betroffen: Einerseits sind sie selbst Wirt-
                                                                          schaftsakteure und ihre Dienstleistungen sind Teil
                                                                          von Wertschöpfungsketten. Andererseits sind sie,
                                                                          um ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflich-

                                                                                                                                 Foto: David Mc Kelvey via Flickr
                                                                          ten nachkommen zu können, auf verlässliche und
                                                                          transparente Informationen seitens der von ihnen
                                                                          finanzierten Unternehmen angewiesen.
                                                                               Der größte Treiber hin zu einer Regulierung
                                                                          ist die EU, die mit dem Sustainable Finance Action
                                                                          Plan im März 2018 den gesetzgeberischen Prozess
                                                                          ins Rollen gebracht hat. Darunter fallen etwa die
                                                                          Ausarbeitung der EU-Taxonomieverordnung mit
2018 hat die EU mit der Sustainable Finance Strategie einen Prozess       einer grünen Taxonomie. Eine Erweiterung um
angestoßen, der den Kapitalmarkt revolutionieren könnte.                  eine soziale Taxonomie sowie eine erweiterte Ta-
                                                                          xonomie für nicht nachhaltige Wirtschaftstätig-
                                                                          keiten sollen folgen. Ebenso werden die Anforde-
            Dabei haben die Vereinten Nationen über die UN-               rungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung
            Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrech-               verschärft. Im April 2021 hat die EU ihr Sustai-
            te bereits 2011 das Verhältnis von staatlicher und            nability Package vorgestellt: Es enthält Maßnah-
            privatwirtschaftlicher Verantwortung zur Einhal-              men, von denen mehrere Auswirkungen auf die
            tung der Menschenrechte geklärt und auch Inves-               Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten bei
            toren explizit zu deren Einhaltung verpflichtet. Die          Finanzdienstleistern haben. Anfang Juli legte die

                                                                      4
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MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

        EU außerdem ihre erneuerte Sustainable Finance            wicklung gegeben. Im Anschluss werden An-
        Strategie vor. Eine ganze Reihe der dort vorge-           forderungen an Investoren zur Achtung von
        stellten Initiativen wird in den nächsten Monaten         Menschenrechten aus Sicht der Zivilgesellschaft
        ausgearbeitet werden und nach und nach in Kraft           formuliert. Die Gesetzgebenden werden dazu auf-
        treten. Welche Verpflichtungen auf Finanzdienst-          gefordert, bei den anstehenden Neuregulierungen
        leister zukommen, ist in Teilen jedoch noch Ver-          im Rahmen der Sustainable Finance Strategie für
        handlungsmasse.                                           Deutschland und die Europäische Union auch die
            Im vorliegenden Papier werden die einzel-             Menschenrechte umfassend einzubeziehen und
        nen Standards und Initiativen vorgestellt und             klare Regeln zu schaffen, die Investoren zur Ach-
        eine Übersicht über den aktuellen Stand der Ent-          tung der Menschenrechte verpflichten.

        2. NACHHALTIGKEIT IM INVESTMENT­
        SEKTOR IN DEUTSCHLAND

       D
                er Markt für nachhaltige Fonds ist in den         GRAFIK 1: FONDS IN DEUTSCHLAND ENDE 2020
                letzten Jahren gewachsen und betrug Ende
                2020 rund 6,4 % des Marktanteils für Pu-
                                                                                                         6,4 %
        blikums- und Spezialfonds in Deutschland. Das
        Gesamtvolumen aller Fonds betrug Ende 2020
        laut Bundesverband für Investment und Asset
        Management BVI insgesamt 3,85 Bio. Euro. Davon
        waren 248 Mrd. Euro nach Nachhaltigkeitskrite-
        rien angelegt (vgl. BVI 2021a: o.p.).
            Die Zahlen zeigen: Auch wenn nachhaltige                                   93,6 %
        Fonds weiterhin einen geringen Anteil am ge-
        samten Marktvolumen ausmachen, sind sie doch
        inzwischen kein reines Nischenthema mehr. Der
        BVI urteilt in seinem Bericht über den nachhalti-                    beachten Nachhaltigkeitskriterien
        gen Fondsmarkt im ersten Quartal 2021 denn auch,                     keine Nachhaltigkeitskriterien
        dass „nachhaltige Fonds in der Breite des Marktes
        angekommen“ seien (BVI 2021: 2).
                                                                         Zahlen Grafik:
            Die Anbieter nachhaltiger Fonds nutzen ver-
                                                                         FNG Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2021
        schiedene Strategien zur Integration von Nach-
        haltigkeitsaspekten. Am weitesten verbreitet sind
        Ausschlüsse mit 93 %. 97 % derer, die Ausschluss-
        kriterien nutzen, schließen systematische und             dabei Unternehmen, die systematisch Menschen-
        schwere Menschenrechtsverletzungen aus, 96 %              oder Arbeitsrechtsverstöße begehen, aus. Dass
        Arbeitsrechtsverletzungen. ESG-Integration findet         Fondsanbieter inzwischen für die Mehrheit der
        bei 81 % Anwendung. Die größten Zuwächse zeig-            angelegten Gelder Engagement und Stimmrechts-
        ten sich bei Engagement (Zuwachs um 58 % auf 77           ausübung nutzen und damit aktiv Unternehmen
        % der nachhaltigen Fonds) sowie Stimmrechtsaus-           im Sinne der Nachhaltigkeit beeinflussen, ist aus
        übung (70 %) (vgl. FNG 2021: 10). Die Zahlen zei-         zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begrüßen.
        gen, dass die Mehrheit der nachhaltig orientierten        Allerdings fehlen Übersichtsdaten darüber, zu wel-
        Fondsanbieter zunehmend ihre Rolle über den blo-          chen Themen Investoren aktiv werden. Anekdoti-
        ßen Ausschluss von „Schwarzen Schafen“ hinaus             sche Evidenz zeigt, dass Menschenrechte bislang
        hin zu einem aktivem Aktionärstum definieren.             eher als Nischenthema betrachtet werden.
            Angesichts des seit Jahren anhaltenden über-              Diese positive Marktentwicklung sollte aber
        durchschnittlichen Wachstums bei nachhaltigen             nicht darüber hinwegtäuschen, dass bis heute 93 %
        Fondsprodukten ist die Tatsache nicht von der             der Fonds in Deutschland keinerlei Nachhaltig-
        Hand zu weisen, dass es für Finanzakteure auch            keitsfilter nutzen und damit auch nicht ausschlie-
        wirtschaftlich attraktiv ist, solche Produkte anzu-       ßen können, in Unternehmen zu investieren, die
        bieten. Der überwiegende Anteil der Fonds schließt        massive Menschenrechtsverletzungen begehen.

                                                              5
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        3. INTERNATIONALE STANDARDS

        3.1 UN-LEITPRINZIPIEN

                                                                                                                                   Foto: UN Photo_Kim Haughton via Flickr
        FÜR WIRTSCHAFT UND
        MENSCHENRECHTE
        Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
        Menschenrechte wurden 2011 vom UN-Men-
        schenrechtsrat als erster globaler Standard zur
        Verhütung und Behebung von Menschenrechts-
        verletzungen im Zusammenhang mit wirtschaft-
        licher Tätigkeit verabschiedet. Sie klären das Ver-
        hältnis von staatlicher und privatwirtschaftlicher        Die UN-Leitprinzipien selbst bilden keine neue
        Verantwortung und präzisieren, welche Aufgaben            völkerrechtliche Verpflichtung.
        beiden jeweils zukommen. Die 31 Leitprinzipien
        beziehen sich auf die internationale Menschen-            Menschenrechte ergreifen […], aber sie ist nicht
        rechtscharta sowie die Grundsatzerklärung der             relevant für die Frage nach der Existenz dieser
        Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) auf-            Verantwortung.“ (OHCHR 2013: 2)
        bauend auf den drei Säulen:                                   Und auch die Frage nach Bestehen einer Ge-
        ▸ „Protect“ als staatliche Rechtspflicht zum             schäftsbeziehung zwischen Unternehmen und
           Schutz der Menschenrechte;                             Investoren bejaht das Hochkommissariat: „Im
        ▸ „Respect“ als Verantwortung von Unterneh-              Kontext von institutionellen Investoren mit Min-
           men, Menschenrechte zu respektieren;                   derheitsbeteiligungen existiert eine Geschäftsbe-
        ▸ „Remedy“ als Pflicht sowohl des Staates als            ziehung – durch Besitz – zwischen dem Investor
           auch der Unternehmen Zugang zu Abhilfe-                und dem Unternehmen, in das investiert wurde.
           mechanismen und Wiedergutmachung zu                    Die relative Größe oder die Prozentzahl der Antei-
           ermöglichen.                                           le, die ein institutioneller Investor an einem Un-
                                                                  ternehmen hält, ist kein Faktor, um festzustellen,
        In Folgeveröffentlichungen betonte das UN-Hoch-           ob eine Geschäftsbeziehung besteht im Sinne des
        kommissariat die Verantwortung für den Finanz-            Prinzips 13b“ (UNGP 2011: 17).
        sektor inklusive institutionelle Investoren mit
        Minderheitenbeteiligungen. Auch diese sollten
        Maßnahmen zur Implementierung menschen-
        rechtlicher Sorgfaltspflichten ergreifen, ihre                         WIE KÖNNEN INSTITUTIONELLE INVES­
        Verbindung zu Menschenrechtsverletzungen in-                           TOREN FÜR MENSCHENRECHTSVER­
        tegriert analysieren und ggf. Gegenmaßnahmen-                          LETZUNGEN VERANTWORTLICH SEIN?
        umsetzen. Es lohnt ein Blick auf die Leitprinzipien
        selbst, um zu verstehen, wie weit deren Anspruch                       Verursacher: Typischerweise im eigenen
        und gelebte Wirtschaftspraxis bis heute auseinan-                      Geschäft, z.B. durch Verletzung der Kernarbeits-
        derklaffen: „14. Die Verantwortung von Wirtschafts-                    normen. Mehrheitsaktionäre können durch
                                                                               ihre Entscheidungen aber ebenfalls direkt
        unternehmen zur Achtung der Menschenrechte ob-
                                                                               Menschenrechtsverletzungen durch das inves­
        liegt allen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe,
                                                                               tierte Unternehmen veranlassen.
        dem Sektor, dem sie angehören, ihrem operativen Um-
                                                                               Beitrag: Dies gilt zum Beispiel, wenn Investoren
        feld, ihren Eigentumsverhältnissen und ihrer Struk-                    über Menschenrechtsverletzungen, die von Unter­
        tur“ (UNGP 2011: 17).                                                  nehmen, in die sie investieren, hätten Kenntnis
            Im Jahr 2013 präzisierte das UN-Hochkommis-                        haben können, aber nicht aktiv wurden, um den
        sariat diese Verpflichtung auch für institutionel-                     Schaden zu minimieren.
        le Investoren mit Minderheitsbeteiligungen: „Es                        Über Geschäftsbeziehungen unmittelbar ver­
        steht nichts im Text der Leitprinzipien, das darauf                    bunden: Durch Aktivitäten, Produkte oder Dienst­
        hinweist, dass ihre Anwendung sich nur auf Situ-                       leistungen für ein Unternehmen oder Projekt, in
        ationen bezieht, in denen Investoren die Mehrheit                      das investiert wird. Darunter fallen auch Minder-
        der Anteile halten. Dies mag relevant sein für die                     heitsbeteiligungen an Unternehmen, die Men-
        Frage welche Maßnahmen Unternehmen ergrei-                             schenrechte verletzen (vgl. UN-PRI 2020: 11).
        fen, um ihre Verantwortung zur Einhaltung der

                                                              6
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MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

            Die UN-Leitprinzipien legen ebenfalls fest, dass           die Einhaltung der OECD-Leitsätze der Erwartung
            Unternehmen, um ihrer Verantwortung zur Ach-               der Bundesregierung an das Verhalten deutscher
            tung der Menschenrechte gerecht zu werden, fol-            Unternehmen bei ihren grenzüberscheitenden
            gende drei Ebenen einbeziehen müssen:                      Aktivitäten entsprechen (vgl. BMWI 2021: o.p.). Die
            ▸ eine umfassende Grundsatzverpflichtung (16),            OECD betont wiederum den Empfehlungscharak-
            ▸ geeignete Verfahren zur Gewährleistung                  ter der Leitsätze und die Tatsache, dass die erste
               menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten (due             Pflicht der Unternehmen die Einhaltung der je-
               diligence) (17-21), sowie                               weiligen Gesetze sei (vgl. OECD 2018: 2). Daher ver-
            ▸ Verfahren zur Wiedergutmachung (22).                     wundert es nicht, dass eine umfassende Umset-
                                                                       zung der Empfehlungen bislang nur bei wenigen
            Die UN-Leitprinzipien selbst bilden keine neue             Vorreitern der Branche zu beobachten ist.
            völkerrechtliche Verpflichtung. Dementspre-
            chend haben sie in den ersten Jahren eine begrenz-
Siehe
Kapitel 4   te Wirkung auf das Verhalten von Unternehmen
            entfaltet, wie das Kapitel 4 zeigt. 28 Staaten ha-
                                                                       3.3 INDUSTRIE- UND
            ben nationale Aktionspläne zu ihrer Umsetzung              MULTI-STAKEHOLDER-
            verabschiedet, darunter Deutschland; weitere 15
            Staaten arbeiten daran (vgl. DIHR 2021: o.p.).             INITIATIVEN
                                                                       Mehrere internationale Industrie- und Multi-Sta-

            3.2 OECD-LEITSÄTZE:                                        keholder-Initiativen beschäftigen sich mit dem
                                                                       Verhältnis von Finanzsektor und Menschenrech-
            LEITFADEN FÜR INSTITU­                                     ten, mit unterschiedlichen Zielsetzungen und
                                                                       Reichweiten. Als Peer-Plattformen erfüllen sie
            TIONELLE INVESTOREN                                        die Funktion des Wissensaustauschs und bieten
                                                                       Finanzinstituten, die neu dazu kommen, eine hilf-
            Die insgesamt neun Standards der OECD-Leitsätze            reiche Anlaufstelle.
            für multinationale Unternehmen drücken die Er-
            wartungen der OECD-Mitgliedsstaaten an multi-              UN-PRINCIPLES FOR
            national tätige Unternehmen aus, die in ihren Län-         RESPONSIBLE INVESTMENT
            dern ansässig sind oder dort tätig werden. Mit den         Die UN Principles for Responsible Investment (UN
            OECD-Leitsätzen sollen vor allem Menschenrechte,           PRI), sind eine 2006 gegründete Investoreninitia-
            grundsätzliche Arbeitsrechte, Schutz der Konsu-            tive in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des
            menten*innen und der Umwelt verbessert und Kor-            UN-Umweltprogramms (UNEP-FI) und dem UN
            ruption bekämpft werden. Die UN-Leitlinien für             Global Compact. Die Unterzeichner verpflichten
            Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 in die           sich zur Umsetzung von sechs Prinzipien für ver-
            OECD-Leitsätze eingearbeitet. Neben gesonderten            antwortliches Investieren. Ziel ist ein besseres
            Leitlinien für die Sektoren Rohstoffe, Textilien und       Verständnis der Auswirkungen von Investitions-
            Landwirtschaft wurde ebenfalls ein Dokument für            aktivitäten auf Umwelt-, Sozial- und Unterneh-
            institutionelle Investoren erarbeitet.                     mensführungsthemen sowie die Unterstützung
                Dieses Dokument „Verantwortungsvolles un-              der Unterzeichner bei der Integration dieser Fra-
            ternehmerisches Handeln für institutionelle In-            gestellungen in ihre Investitionsentscheidungen.
            vestoren: Zentrale Erwägungen zur Erfüllung der            Die Ziele sind freiwillig und unverbindlich. Von
            Sorgfaltspflichten nach den OECD-Leitsätzen für            den aktuell knapp 4.200 Unterzeichnern stam-
            multinationale Unternehmen“ soll dazu dienen,              men 203 aus Deutschland (vgl. UN PRI 2021: o.p.).
            institutionellen Investoren bei der Umsetzung der              Im Oktober 2020 haben die UN PRI ein Vierjah-
            Due-Diligence-Empfehlungen der OECD-Leitsätze              resprogramm für Investoren und Menschenrechte
            für multinationale Unternehmen zu helfen, damit            vorgestellt. Im Rahmen des Programmes sollen
            im Rahmen ihrer Anlageportfolios negative Effek-           Investoren, die die PRI unterzeichnet haben, die
            te in Bezug u.a. auf Menschenrechte verhindert             UN-Leitlinien kennenlernen (Jahr 1), implemen-
            bzw. behoben werden können (vgl. OECD 2018: 3).            tieren (Jahr 2-3) und vollumfänglich umsetzen
                Die Stärke des 2017 erschienen Papieres liegt          (Jahr 4, Ende 2024). Das UN PRI-Sekretariat plant
            darin, erstmals die Empfehlungen der OECD-                 dafür unter anderem, die Unterzeichner bei der
            Leitlinien und der UN-Leitprinzipien auf institu-          Implementierung der UN-Leitlinien durch gegen-
            tionelle Investoren zu beziehen und als konkrete           seitigen Wissensaustausch zu unterstützen, Men-
            Handlungsempfehlungen auszuformulieren. Die                schenrechtsfragen im PRI-Fortschritts-Berichts-
            größte Schwäche der Leitsätze besteht in ihrer feh-        raster einzubeziehen, die Einführung von Policies
            lenden Rechtsverbindlichkeit. Das deutsche Bun-            zu unterstützen sowie aussagekräftige Daten zu
            deswirtschaftsministerium schreibt zwar, dass              generieren.

                                                                   7
Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

                                                                                   Friends of the Earth International

                                                                                   sätzlich mitverantwortlich für Menschenrechts-
                                                                                   verletzungen sein können, betonen allerdings,
                                                                                   dass dies nur in bestimmten, selten auftretenden
                                                                                   Fällen zutrifft. Auch diese hingen von dem Um-
                                                                                   fang der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung
                                                                                   menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, von der
                                                                                   Art des Produktes oder Dienstes, der Dauer der
                                                                                   Geschäftsbeziehung sowie den menschenrechtli-
                                                                                   chen Risiken des Sektors ab, in dem der jeweilige
                                                                                   Kunde operiere (vgl. Thun Group 2017: 15). Das UN-
                                                                                   Hochkommissariat wies diese Interpretation in
                                                                                   einem offenen Brief umgehend zurück. Zwar ist es
                                                                                   seit 2018 um die Thun Gruppe in der Öffentlich-
                                                                                   keit still geworden, ihre Mitglieder nutzen ihre Zu-
                                                                                   gehörigkeit zur Gruppe aber bis heute als Ausweis
                                                                                   für ihr Engagement in Menschenrechtsfragen.
                                                                                       Der Fall zeigt, dass weiterhin erheblicher Klä-
                                                                                   rungsbedarf besteht, wie und in welchem Umfang
                                                                                   die UN-Leitprinzipien zur Anwendung kommen
                                                                                   sollten und dass ein reiner Verweis auf die An-
                                                                                   wendbarkeit der UNGP bei Weitem nicht aus-
                                                                                   reicht, um Rechtssicherheit zu schaffen.

                                                                                   INVESTOR ALLIANCE FOR
                                                                                   HUMAN RIGHTS: INVESTOR TOOLKIT
                                                                                   ON HUMAN RIGHTS
                                                                                   Die Investor Alliance for Human Rights (IAHR)
                                                                                   wurde 2018 vom US-amerikanische Interfaith
        Angesichts der Tatsache, dass die UN-Leitprinzi-                           Center on Corporate Responsibility (ICCR) mit
        pien bereits seit dem Jahr 2011 bestehen und auch                          dem Ziel ins Leben gerufen, für institutionelle In-
        die PRI sich seitdem zu deren Umsetzung beken-                             vestoren mit Nachhaltigkeitsanspruch eine kol-

                                                                                                                                          Fotos: Víctor Barro - FOTOSconLETRA photography; Simon Davis_DFID_via FLickr
        nen, erscheint die Initiative zur Stärkung der Men-                        lektive Aktions-Plattform im Bereich Arbeits- und
        schenrechte um einige Jahre verspätet. Die größte                          Menschenrechte aufzubauen. Aktuell besteht die
        Schwäche der PRI ist jedoch, dass ihre Umsetzung                           Allianz aus 199 Mitgliedern aus 18 Ländern, die
        unverbindlich und freiwillig ist. Daher ist die Initi-                     insgesamt 5,5 Bio. US-Dollar verwalten. Die über-
        ative insgesamt als Instrument zur Weiterbildung                           wiegende Mehrzahl der Mitglieder stammt aus
        einzuschätzen, die verbindliche Standards nicht                            den USA; aus Deutschland kommt nur eine Hand-
        ersetzen kann und sich dies auch nicht zum Ziel                            voll Unterzeichner, das größte deutsche Mitglied
        gesetzt hat.                                                               ist Union Investment.

        THUN BANKENGRUPPE
        In der Thun-Bankengruppe haben sich Vertreter
        mehrerer europäischer Banken¹ zu einem infor-
        mellen Austausch zusammengeschlossen, um das
        Verständnis der UN-Leitprinzipien für Unterneh-
        men und Menschenrechte im Kontext des Bank-
        wesens zu fördern und zu prüfen, wie diese in den
        verschiedenen Bankaktivitäten angewendet wer-
        den können.
            2017 veröffentlichte die Gruppe ein Diskus-
        sionspapier über die Anwendbarkeit des Leitprin-
        zips 13b der UN-Leitprinzipien. Darin erkennen
        die Unterzeichner zwar an, dass Banken grund-                              Menschenrechte müssen zu Investorenpflicht werden.

        1
            UBS, Credit Suisse, Barclays, BBVA, BNP Paribas, Deutsche Bank, ING, RBS, Standard Chartered, UniCredit und J. P. Morgan

                                                                               8
Policy paper - MINDESTSTANDARD MENSCHENRECHTE - ANFORDE RUNGEN AN INVESTOREN - Südwind
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

        Das Sekretariat des IAHR unterstützt die Mitglie-          erkennt die Verantwortung von Investoren, Men-
        der mit Informationen und Vorlagen zur prakti-             schenrechtsrisiken im gesamten Investment-Zyklus
        schen Umsetzung von Nachhaltigkeitsstandards,              zu achten, vollumfänglich an (vgl. IAHR 2020: 6).
        fördert gemeinschaftliches Engagement und ko-                  Bemerkenswert ist ebenfalls, dass die Mit-
        ordiniert politische Lobbyarbeit, um gleiche Wett-         glieder von der Politik ein Mehr an Regulierung
        bewerbsbedingungen einzufordern.                           einfordern, um vergleichbare Wettbewerbsbedin-
            Im Juni 2020 erstellte die IAHR mit dem Investor       gungen für alle Wettbewerber zu schaffen. So for-
        Toolkit on Human Rights eine umfassende Samm-              derten die IAHR im April 2020 in einem Statement
        lung von Instrumenten und Best Practice Beispie-           „Regierungen zu regulatorischen Maßnahmen
        len, wie institutionelle Investoren ihre menschen-         auf, die Unternehmen zu einem kontinuierlichen
        rechtlichen Sorgfaltspflichten im Kerngeschäft             Management menschenrechtlicher Risiken im Zu-
        verankern können. Im Gegensatz zur Thun-Grup-              sammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten ver-
        pe folgt die IAHR dem UN-Hochkommissariat und              pflichten“ (IAHR: 2020b: o.p.).

        4. STAND DER UMSETZUNG IN DER POLITIK

        4.1 DEUTSCHLAND                                            ▸ Transparent
                                                                                 öffentlich Bericht erstatten.
                                                                     Das LkSG erfasst damit auch die großen
                                                                     Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaf-
        DAS LIEFERKETTENSORGFALTS­                                   ten in Deutschland. Allerdings beschränkt es
        PFLICHTENGESETZ                                              die Pflicht zur Einhaltung auf Kreditnehmer,
        Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferketten-             Sicherungsnehmer oder das Anlageobjekt des
        sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Ab              Finanzdienstleisters und präzisiert, dass nur Fi-
        2023 greift das Gesetz für Unternehmen mit mehr              nanztransaktionen, „die so bedeutend sind, dass
        als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen             mit ihnen typische besondere Informations-
        mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz de-             und Kontrollmöglichkeiten einhergehen“, wie
        finiert, dass sich die Sorgfaltspflichten der Unter-         z.B. Großkredite nach Art. 392 der Verordnung
        nehmen auf die gesamte Lieferkette erstrecken,               (EU) Nr. 575/2013 den Bestimmungen des LkSG
        und schließt damit Finanzdienstleistungen als Teil           unterliegen (Besonderer Teil zu §2 zu Absatz 5,
        der Lieferkette mit ein. Die Anforderungen an die            LkSG). Eine weitere Einschränkung betrifft die
        Unternehmen sind entsprechend der unterschied-               Vermögensanlagen von Versicherungen, die
        lichen Stufen in der Lieferkette differenziert, je           vom Gesetz explizit ausgenommen sind.
        nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbe-
        reich, unmittelbaren Zulieferer oder mittelbaren
        Zulieferer handelt. Eine weitere Abstufung wird
        nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem
        Einflussvermögen des Unternehmens auf den Ver-
        ursacher der Verletzung, der typischerweise zu er-
        wartender Schwere der Verletzung sowie der Art
        des Verursachungsbeitrags des Unternehmens ge-
        troffen. Die vom Lieferkettengesetz erfassten Un-
        ternehmen müssen sowohl im eigenen Geschäfts-
                                                                                                                                             Foto: Curt Carnemark World Bank via Flickr

        bereich als auch beim unmittelbaren Zulieferer
        folgende Maßnahmen umsetzen:
        ▸ Grundsatzerklärung zur Achtung der
           Menschenrechte verabschieden;
        ▸ Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung
           nachteiliger Auswirkungen auf die Menschen-
           rechte durchführen;
        ▸ Risikomanagement (inklusive Präventions-
           und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung
           potenziell negativer Auswirkungen auf die
           Menschenrechte;
        ▸ Beschwerdemechanismus einrichten;                       Unternehmen müssen entlang ihrer Lieferkette die Menschenrechte achten.

                                                               9
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN
Foto: Susanne Nilsson via Flickr

                                           Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen.

                                           Mit diesen Einschränkungen werden Finanzdienst-              wenigen (Dutzend) Mitarbeiter*innen genannt,
                                           leistungen weitgehend vom LkSG ausgeklammert.                der Milliardenvermögen verwaltet und anlegt.
                                           Das ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen            Selbst die Übernahme strategischer Anteile eines
                                           widerspricht es den Grundsätzen der UN-Leitprin-             im Ausland ansässigen Unternehmens, das Men-
                                           zipien, die ihre Anwendung – wie oben beschrieben            schenrechtsverletzungen begeht, wird vom LkSG
                                           – auch für Investoren unabhängig vom investierten            nicht erfasst.
                                           Kapital und der Größe des Anbieters fordern. Zum
                                           anderen wird dies zwangsläufig zu der Situation              SUSTAINABLE FINANCE STRATEGIE DER
                                           führen, dass deutsche Unternehmen due diligence              BUNDESREGIERUNG
                                           für ihre Lieferanten durchführen und bei Nichtbe-            Anfang Mai 2021 hat die deutsche Bundesregie-
                                           achtung mit Geldbußen rechnen müssen. Investi-               rung ihre erste Sustainable Finance Strategie
                                           tionen, z.B. durch Aktien oder Unternehmensan-               vorgelegt. Darin werden eine Reihe der Empfeh-
                                           leihen in Fondsprodukten in ebendiese Zulieferer             lungen des Sustainable Finance Beirats aufgenom-
                                           bleiben aber zulässig – selbst, wenn letztere Men-           men (z.B. integrierte, zukunftsgerichtete Bericht-
                                           schenrechtsverletzungen begehen.                             erstattung, Forschung und Wissenschaftsaufbau
                                               Ein weiterer Punkt, warum das LkSG für Fi-               – Öffentliche Hand und staatliche Institutionen
                                           nanzdienstleister nicht ausreicht, bezieht sich              sollen als Beispielgeber vorangehen). Die Maß-
                                           auf die Größe von Unternehmen. Der deutsche                  nahmen sind im Vergleich zu den Empfehlungen
                                           Finanzsektor ist mit den Sparkassen und Genos-               des Sustainable Finance Beirats aber vage formu-
                                           senschaftsbanken im Vergleich zu anderen Län-                liert. Als konkrete Maßnahmen fordert das Papier
                                           dern stark fragmentiert und nur wenige dieser                zu menschenrechtlichen Aspekten insbesondere
                                           Institute haben über 1.000 Mitarbeiter*innen. Ein            a) im „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
                                           fundamentaler Unterschied der Finanzbranche zu               Menschenrechte Sustainable Finance-Aspekte
                                           anderen Unternehmen ist die Hebelwirkung, die                angemessen berücksichtigen“, sowie b) die Mes-
                                           diese mit ihren Finanzdienstleistungen haben.                sung standardisierter Nachhaltigkeit weiterzuent-
                                           Damit ist die Zielgröße „Mitarbeiter*innen im                wickeln“ (vgl. BMF 2021: 23ff). Beide Maßnahmen
                                           Unternehmen“ kein geeignetes Maß, um den Ein-                sind grundsätzlich zu begrüßen und müssen von
                                           fluss auf die Einhaltung von Menschenrechten zu              einer neuen Bundesregierung dringend konkreti-
                                           bestimmen. Als Beispiel sei ein Hedgefonds mit               siert und umgesetzt werden.

                                                                                                     10
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

                4.2
                EUROPÄISCHE UNION
                Mit dem „EU-Aktionsplan zur Finanzierung von               bewerten. Dabei verfolgen die Autor*innen einen
                nachhaltigem Wachstum“ hat die EU bereits 2018             stakeholderbasierten Ansatz, der Mitarbeiter*in-
                eine Kaskade von Gesetzesvorhaben angestoßen,              nen inklusive der Lieferkette, Verbraucher*innen
                die den europäischen Kapitalmarkt fundamen-                und betroffene Gemeinschaften gleichberechtigt
                tal beeinflussen werden. Mit ihrem Aktionsplan             in den Mittelpunkt der Bewertung stellt.
                verfolgt die EU drei Ziele: Die Umlenkung der Fi-              Ein weiterer Vorschlag ist, die Einhaltung der
                nanzströme hin zu nachhaltigen Aktivitäten, die            UNGP durch Unternehmen nicht nur als sozialen
                Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risi-        Mindeststandard zu werten, sondern auch Krite-
                komanagement von Finanzmarktakteuren sowie                 rien auszuarbeiten, um den positiven Beitrag von
                die Erhöhung der Transparenz und Langfristigkeit           Unternehmen auf die menschenrechtliche Situ-
                von Investitionen. Am 6. Juli 2021 hat die EU-Kom-         ation ihrer Stakeholdergruppen messbar zu ma-
                mission eine Aktualisierung ihrer Sustainable Fi-          chen. Dieser Ansatz ist innovativ, denn er lenkt
                nance-Strategie vorgestellt.                               den Blick auf das Potential von Unternehmen, „das
                    Die umfassende Bewertung der EU-Vorhaben               Leben von Arbeiter*innen, lokale Gemeinschaften
                würde den Rahmen dieses Papiers sprengen, es               und Konsument*innen zu verändern und soziale
                sollen daher diejenigen Teile vorgestellt werden,          Nachhaltigkeit, die in international anerkannten
                die die größte Relevanz für den Schutz von Men-            Prinzipien und Normen wurzelt, zu ermöglichen“
                schenrechten haben. Insgesamt liegt bei der EU             (PSF 2021: 37).
                Sustainable Finance-Strategie der Fokus deutlich               Dieser mehrdimensionale Ansatz hat großes
                auf dem Schutz des Klimas. Dieser Schwerpunkt              Potential, erstmals eine messbare Lenkungswir-
                ist angesichts der fortschreitenden Klimakrise             kung von Kapital hin zu sozialen Investitionen
                richtig und wichtig, doch droht die EU ihre Chan-          zu ermöglichen und die Finanzierungslücke um
                ce zu verpassen, soziale Ziele in der angestrebten         die Sustainable Development Goals (SDG) der UN
                Transformation mitzugestalten.                             von geschätzt 2,5 bis 3 Bio. US-Dollar zumindest in
                                                                           Teilen zu schließen (vgl. UN 2021: o.p.). Zum Zeit-
                TAXONOMIEVERORDNUNG                                        punkt des Redaktionsschlusses dauern die Kon-
               Um Kapitalströme wirksam umlenken zu können,                sultationen noch an. Zwar hat sich die EU in der
               muss zuerst definiert werden, was nachhaltige               erneuerten Strategie im Juli 2021 prinzipiell zu
               Aktivitäten genau sind. Dazu hat die EU mit der             einer Erweiterung der Taxonomie auch auf die so-
               grünen Taxonomie erstmals ein EU-weit verbind-              ziale Dimension bekannt, ein Zeitplan für weitere
               liches Klassifikationssystem für ökologische Geld-          Schritte ist jedoch nicht öffentlich.
               anlagen vorgelegt. Als taxonomiekonform gelten                  Den am häufigsten missverstandenen Sach-
                       Produkte, die mindestens zur Erreichung             verhalt der Taxonomieverordnung formuliert die
                       eines der sechs Umweltziele beitragen,              EU selbst: „The taxonomy regulation does not
                       ohne den übrigen zu schaden. SÜDWIND                force companies to do anything, they are free to ig-
  EINE SOZIALE
                       hat bereits früh darauf hingewiesen, dass           nore it. All it says that companies can only say that
TAXONOMIE IST
                       in der grünen Taxonomie die soziale Di-             an investment is „environmentally sustainable“ if
    ESSENTIELL         mension unterrepräsentiert ist und im               it meets defined criteria; extending the taxonomy
 FÜR DIE „JUST         Juni 2020 einen eigenen Entwurf einer               to social would not change this principle, but sim-
  TRANSITION“.         sozialen Taxonomie vorgelegt (vgl. Schnee-          ply the area covered (social to be added to environ-
          DOCH         weiß 2020).                                         mental)“ (PSF 2021: 16).
 VERBINDLICHE              Im Juli 2021 hat die Untergruppe                    Dass Unternehmen nicht verpflichtet sind,
    MENSCHEN­-         „soziale Taxonomie“ der Platform for                sich den Kriterien der Taxonomieverordnung an-
       RECHTS­-        Sustainable Finance der EU einen Zwi-               zupassen, ist sinnvoll, denn diese gibt ja nicht
    STANDARDS          schenbericht veröffentlicht, in dem sie             nur Mindeststandards vor, sondern soll auch den
                       eine Struktur für eine zukünftige Taxo-             positiven Beitrag von Unternehmen zum Klima-,
       SCHAFFT
                       nomie darlegt. Den Vorschlägen zufolge              Umwelt- und Biodiversitätsschutz oder – in der so-
     SIE NICHT.
                       soll die soziale Taxonomie zum einen die            zialen Taxonomie – positiven Beitrag zu einer so-
                       sozialen und menschenrechtlichen Aus-               zial gerechte(ren) Wirtschaft mess- und vergleich-
                       wirkungen auf Belegschaft, Lieferketten,            bar machen. Was aber fehlt, sind verpflichtende
               Verbraucher*innen und betroffene Gemein-                    Mindeststandards. Diese müssen für den Bereich
                                                                                                                                     Siehe
               schaften bewerten. Zum anderen soll die Taxo-               Menschen- und Arbeitsrechte dringend in einem           Seite 13
               nomie ermöglichen, den positiven Beitrag von                Europäischen Lieferkettengesetz mit den UN-
               Produkten und Dienstleistungen für menschli-                Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrech-
               che Grundbedürfnisse und Basisinfrastruktur zu              te als Grundstandards verabschiedet werden.

                                                                      11
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

                                                 EU-OFFENLEGUNGSVERORDNUNG FÜR                                 würfe für technische Regulierungsstandards in
                                                 FINANZMARKTTEILNEHMER – SFDR                                  den Bereichen Soziales und Beschäftigung, Ach-
                                                 Am 10. März 2021 trat die Verordnung (EU)                     tung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von
                                                 2019/2088 (Offenlegungs-VO oder SFDR, für Sus-                Korruption und Bestechung auszuformulieren
                                                 tainable Finance Disclosure Regulation) in Kraft,             (vgl. EU: 2019: 10). Im Februar 2021 stellten die eu-
                                                 die ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt                    ropäischen Aufsichtsbehörden einen Abschluss-
                                                 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gilt. Die               bericht mit Entwürfen technischer Regulierungs-
                                                 Offenlegungsverordnung trifft einheitliche Rege-              standards vor. Darin schlugen sie als Benchmarks
                                                 lungen darüber, wie Finanzmarktteilnehmer und                 für die Einhaltung von Menschenrechtstandards
                                                 Finanzberater Anleger über die Berücksichtigung               Verstöße gegen den Global Compact sowie die
                                                 von Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen.                Umsetzung der UNGP in den investierten Unter-
                                                 Da wesentliche Teile der Taxonomieverordnung                  nehmen vor (vgl. Joint Committee of the ESA 2021:
                                                 erst im Zuge der nachfolgenden Jahre 2022 und                 45ff). Die EU hat diese Vorschläge in der im Juli
                                                 2023 ausformuliert und wirksam werden, werden                 vorgestellten Regelungen noch nicht übernom-
                                                 die Anforderungen zur Berichterstattung fortlau-              men. In den ebenfalls im Juli veröffentlichten Er-
                                                 fend angepasst. Artikel 4 (7) beauftragt die Euro-            läuterungen zu Artikel 8 der Taxonomieverord-
                                                 päischen Aufsichtsbehörden, bis Ende 2021 Ent-                nung sind die sozialen Mindeststandards noch
Foto: Jorge Franganillo via Flickr

                                     Die Offenlegungs-VO regelt, wie Finanzmarktteilnehmer Anleger über Nachhaltigkeitsrisiken informieren müssen.

                                                                                                          12
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

                 nicht ausreichend definiert. Die in den Anhängen           nicht von der CSRD erfasst. Zwar soll eine weitere
                 I-V vorgestellten Berichtsvorlagen sehen als Erklä-        Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen
                 rung über die Erfüllung der Mindeststandards ein           erarbeitet werden, deren Anwendung soll aber bis
                 schlichtes YES/NO vor (EU 2021: 8ff). Hier besteht         auf weiteres freiwillig bleiben. Hier muss die Bun-
                 dringender Bedarf zur Ausdifferenzierung der               desregierung nachschärfen.
                 Mindeststandards.                                              Der größte Schwachpunkt der CSRD-Initiati-
                                                                            ve ist aber die fehlende Verbindlichkeit der An-
                 CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY                            wendung grundlegender Standards. Auch hier
                 DIRECTIVE (CSRD)                                           setzt die EU auf Transparenz und Freiwilligkeit
               Im April 2021 stellte die Europäische Kommission             um die „gerechte Transition“ zu nachhaltigem
               ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability            Wirtschaften in Gang zu setzen. Doch, dass Un-
               Reporting Directive (CSRD) vor – eine Richtlinie,            ternehmen aus der Verpflichtung heraus, über
               die die bisher geltende Nonfinancial Reporting               grundlegende CSR-Faktoren zu berichten, auch
               Directive (NFRD) ersetzen soll. Damit plant die              beginnen, diese Standards umzusetzen und
               EU, Nachhaltigkeit in die finanzielle Berichterstat-         Mindestkriterien einzuhalten, ist kein Automa-
               tung zu integrieren und sie finanziellen Aspekten            tismus. Konkret auf die Einhaltung von Men-
               schrittweise gleichzustellen.                                schenrechten gemünzt bedeutet das: Es ist zu
                    Neben der Ausweitung der Berichtspflicht                begrüßen, dass börsennotierte Unternehmen in
               schrittweise auf alle börsennotierten Unterneh-              der EU in Zukunft dazu verpflichtet sind, über
                        men bis 2026 ist auch eine deutliche Ver-           ihre Haltung und Aktivitäten zur Einhaltung der
                        schärfung der Berichtspflicht geplant, um           Menschenrechte zu berichten. Aber nur in Kom-
                        die von den Unternehmen bereitgestellten            bination mit einem europäischen Lieferketten-
  EIN EUROPÄI­          Informationen vergleichbarer zu machen.             gesetz, das die Unternehmen zur Einhaltung der
 SCHES LIEFER­          So soll etwa das Prinzip der doppelten Ma-          Menschenrechte und saubere Lieferketten ver-
KETTENGESETZ            terialität eingeführt werden, das neben             pflichtet, und auch den Finanzsektor mit seinen
     MUSS DEN           finanziellen Auswirkungen auch den Im-              Besonderheiten einschließt, wird CSRD seine
FINANZSEKTOR            pact von Unternehmen auf Umwelt und                 ganze Wirkung entfalten können.
       MIT EIN­         Gesellschaft misst. Die Standards sollen
   SCHLIESSEN.          von der European Financial Reporting                EUROPÄISCHES LIEFERKETTENGESETZ
                        Advisory Group (EFRAG) in Anlehnung                 Im März hat das Europaparlament mit großer
                        an die Taxonomieverordnung bis 2022 er-             Mehrheit den „Legislativbericht über menschen-
               arbeitet werden. Auch die Berichtspflichten für              rechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflich-
               soziale Themen sollen ausgeweitet werden.                    ten von Unternehmen“ verabschiedet und damit
                    Die EFRAG hat bereits im März 2021 einen                der EU-Kommission empfohlen, ein EU-weites Lie-
               ersten Vorschlag für einen Berichtsstandard vor-             ferkettengesetz einzuführen. Die Vorschläge des
               gelegt. Investoren werden von EFRAG explizit in              Europaparlaments gehen inhaltlich deutlich über
               ihren Rollen sowohl als berichtspflichtige Unter-            das deutsche Gesetz hinaus. So werden eine eigen-
               nehmen als auch als Nutzer der dargestellten In-             ständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht sowie
               formationen gewürdigt und sie erklärt, dass die              klare Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung
               Berichterstattung für Unternehmen an die Be-                 gefordert. Besondere Bedeutung für den Finanz-
               dürfnisse der Investoren (u.a. Einheitlichkeit der           sektor haben die Vorschläge, dass das Gesetz mehr
               Berichterstattung, zeitnahe Veröffentlichung von             Unternehmen einbeziehen und für die gesamte
               Informationen, Maschinenverarbeitbarkeit der In-             Wertschöpfungskette gelten soll. Damit hat das
               formationen) angepasst werden soll. Die geplante             europäische Gesetz das Potential, die Schwächen
               Ausweitung der Berichtspflicht von Unternehmen               des deutschen Gesetzes zu beheben und für einen
               ist grundlegend für Investoren, um ihren auch in             wirksameren Schutz von Menschenrechten und
               diesem Papier geforderten Pflichten zur Transpa-             Umwelt zu sorgen.
               renz über die von ihnen finanzierten Unterneh-                   Ursprünglich noch für den Juni 2021 vorgese-
               men nachkommen zu können. Positiv zu bewerten                hen, verzögert sich die Veröffentlichung eines Ge-
               ist, dass die EFRAG als grundlegende Standards               setzesentwurfes und ist aktuell für den Herbst 2021
               sowohl die UNGP sowie die OECD Guidelines für                geplant. Eine Studie mehrerer NRO zeigt, dass sich
               die Berichterstattung zugrunde legt (vgl. EFRAG              verschiedene Wirtschaftsverbände hinter den Ku-
               2021: 20ff). Dies muss auf jeden Fall in die zukünf-         lissen gegen ein Gesetz stark machen (vgl. Tansey
               tige Direktive übernommen werden.                            2021). Hier ist die neue Bundesregierung gefordert,
                    Ein Punkt bleibt für den deutschen Kontext              sich nicht für die Interessen der Wirtschaft einspan-
               jedoch noch offen: Die Mehrheit der deutschen                nen zu lassen, sondern sich für ein Lieferkettenge-
               Sparkassen und Genossenschaftsbanken wird                    setz auf EU-Ebene einzusetzen, das die Schwächen
               wegen der geringen Zahl ihrer Mitarbeitenden                 des deutschen Lieferkettengesetzes ausgleicht.

                                                                       13
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

4.3 LÜCKEN IN DER GESETZGEBUNG

     Das muss zur Umsetzung der                                 Stand der Umsetzung                              Lücken in der Gesetzgebung
     UNGP enthalten sein

     GRUNDSATZVERPFLICHTUNG

     ▸ B ekenntnis zu Menschenrechten (Inter-                  Deutschland                                      Deutschland
        nationale Menschenrechtscharta, ILO                     ▸ Vom LkSG werden nur                           ▸ Finanzdienstleister mit weniger
        Kernarbeitsnormen)                                         Finanzdienstleister mit mehr                     als 1.000 Mitarbeiter*innen wer-
     ▸ Verabschiedung, Verantwortlichkeit                         als 3.000 / 1.000 (ab 2024)                      den im LkSG nicht erfasst.
        und regelmäßiges Review auf Geschäfts-                     Mitarbeiter*innen erfasst                     ▸ Das LkSG bezieht das von Ver-
        führungsebene                                                                                               sicherungen angelegte Vermögen
     ▸ Verbindlich für alle operativen Verfah-                                                                     ausdrücklich nicht mit ein.
        ren und Policies wie Corporate Gover-
        nance und Investment-Policies, Manage-                  EU                                               EU
        ment-Systeme                                            ▸ Ein Gesetzesvorschlag soll                    ▸ Inwiefern Finanzdienstleister vom
     ▸ öffentliche Verfügbarkeit und aktive                       bis Ende 2021 vorgelegt                          geplanten Europäischen Lieferket-
        Kommunikation an alle Stakeholder, in-                     werden.                                          tengesetz erfasst werden, ist noch
        klusive der investierten Unternehmen                                                                        nicht geklärt.

     DUE DILIGENCE VERFAHREN

     ▸ I ntegration menschenrechtlicher Risi-                  Deutschland                                      Deutschland
        ken in die allgemeine Risikoprüfung ¹,                  ▸ BaFin Merkblatt ESG Risiken                   ▸ BaFin Merkblatt hat nur Emp-
        aufbauend auf den Dimensionen Grad,                        als Richtschnur für Bericht-                     fehlungscharakter, Mindestan-
        Tragweite und Unumkehrbarkeit des                          erstattung                                       forderungen an Granularität der
        negativen Effekts der Menschenrechts-                                                                       Berichterstattung nicht definiert.
        verletzung
     ▸ Vorabprüfung vor Investment-Entschei-                   EU                                               EU
        dung (mindestens durch Ausschluss, für                  ▸ Integration von ESG Risiken                   ▸ In aktuellem Vorschlag der EBA
        SRI-Fonds positive Beurteilung)                            in SFDR und CSRD beschlos-                       sind soziale Risiken unterbelichtet
     ▸ Ex-Post-Prüfung und Monitoring wäh-                        sen. Umsetzung in Arbeit.                        (Vgl. EBA 2021). Es fehlt eine um-
        rend der gesamten Haltungsdauer, um                                                                         fassende Definition sozialer und
        auftretende Menschenrechts-Risiken                                                                          menschenrechtlicher Risiken, wie
        zeitnah adressieren zu können.                                                                              bereits für Klimarisiken formuliert.

     Erstellung einer Ausschlussliste, die                      ▸ V on öffentlicher Seite liegen                Deutschland
     sich an UN-Standards und Konventionen                         keine Ausschusslisten vor.                    ▸ Der Bund plant seine Sonderver-
     orientiert. Ausschlüsse müssen ent­halten:                 ▸ Finanzdienstleister, die                         mögen nach ESG Kriterien anzu-
     ▸ Unternehmen, die wiederholt und                            menschenrechtsbasierte                           legen (EURONEXT 2021: o.p.). Die
        systematisch gegen Menschenrechte                          Ausschüsse vornehmen, ar-                        dort genutzten Ausschlusslisten
        verstoßen                                                  beiten i. d. R mit Ausschluss-                   könnten ggf. als Orientierung für
     ▸ Produzenten völkerrechtswidriger                           listen, die von ESG-Rating                       private Finanzdienstleister dienen
        Waffen (Streubomben, Landminen,                            Agenturen recherchiert
        ABC-Waffen)                                                werden.                                       EU
     ▸ Unternehmen, die Waffen in Kriegs- und                                                                   ▸ Denkbar wäre auch eine men-
        Krisengebiete liefern                                                                                       schenrechtsbasierte Ausschluss-
     ▸ Repressive Staaten, die systematische                                                                       liste seitens der EU, angedockt
        Menschenrechtsverletzungen begehen.                                                                         an die EBA, die eine regelmäßig
                                                                                                                    überprüfte und aktualisierte Aus-
                                                                                                                    schlussliste führt.

1
     uelle zur Identifikation siehe „Menschenrechte sind Investorenpflichten“ SÜDWIND, 2020.
    Q
    Die Untergruppe Soziale Taxonomie erarbeitet ebenfalls Kriterien, die ab 2022 zur Verfügung stehen sollen.

                                                                               14
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

 Das muss zur Umsetzung der                       Stand der Umsetzung                 Lücken in der Gesetzgebung
 UNGP enthalten sein

 Finanzdienstleister formulieren eine             ▸ B
                                                     islang sind nur generell die    ▸ A
                                                                                         nforderungen oder Erwartungs-
 Richtlinie für ihr Engagement. Darin               Rechte und Möglichkeiten zu         haltungen an Investoren, im Sinne
 enthalten sind:                                    Engagement in Deutschland           der UNGP Engagement zu betrei-
 ▸ Informationen über Identifikation, Aus-         im ARUG II definiert                ben, sind bislang nicht definiert.
    wahlprozess und Themensetzung
 ▸ Darlegen des Engagementprozesses mit
    klarem Fahrplan möglicher Eskalations-
    stufen inkl. Beschreibung für Disen-
    gagement
 ▸ Definition der Wirkungsmessung

 Finanzdienstleister erstatten regelmäßig         ▸ E
                                                     inzelne Investoren infor-
 Bericht über das erfolgte Engagement:              mieren über ihr Engage-
 ▸ Anzahl der Engagement Prozesse                   ment; ein Standard ist bisher
 ▸ Themen                                           nicht etabliert.
 ▸ Ergebnisse (Erfolge / Misserfolge)
 ▸ Disengagementfälle
 ▸ Wirkungsbericht
 ▸ Ggf. Berichte über konkrete Fälle

 ▸ F
    ür kleinere Investoren: Zusammen-            ▸ B
                                                     eispiele für erfolgreiche
   schluss in Engagementplattformen, um             Zusammenschlüsse sind der
   Einfluss zu erhöhen.                             Arbeitskreis Kirchlicher In-
                                                    vestoren (AKI), Shareholders
                                                    for Change oder die Investors
                                                    Alliance for Human Rights.

 VERFAHREN ZUR WIEDERGUTMACHUNG

 ▸ I m Kontext negativer Effekte, die durch      Deutschland                         Deutschland
    Beteiligungsnehmer entstehen, ver-            ▸ Das LkSG erfasst generell        ▸ Die Ausführungsbestimmungen
    ursacht oder begünstigen Investoren              Finanzdienstleister sofern          für das Lieferkettengesetz, die
    in den meisten Fällen diese negativen            sie über 3.000 / 1.000 Mit-         Fälle in denen Verantwortlichkei-
    Effekte nicht, sondern stehen zu ihnen           arbeiter*innen beschäftigen.        ten für Finanzdienstleister als Ver-
    nur in unmittelbarer Verbindung. Daher           Haftungspflichten für Fälle,        ursacher von Menschenrechtsver-
    wird von Investoren in solchen Fällen            in denen Finanzdienstleister        letzungen definiert sein müssten,
    keine Wiedergutmachung erwartet.                 z.B. als Equity-Investoren als      liegen noch nicht vor.
 ▸ Die OECD Leitlinien betonen aber, dass           Verursacher beteiligt sind,
    Investoren in diesen Fällen bestrebt sein        sind nicht explizit erfasst.
    sollten, verantwortliche Beteiligungs-
    nehmer zu ermutigen, Wiedergutma-             EU                                  EU
    chung im Rahmen ihrer Verantwortung           ▸ Der Vorschlag für ein Euro-      ▸ Das Europäische Lieferkettenge-
    zur Vermeidung und Minderung nega-               päisches Lieferkettengesetz         setz liegt noch nicht vor.
    tiver Effekte basierend auf Priorisierung        liegt Stand August 2021 noch
    zu leisten.                                      nicht vor.
 ▸ In denjenigen Fällen, in denen Investo-
    ren z.B. in ihrer Rolle als Equity-Investor
    als Verursacher beteiligt sind, greift für
    deutsche Unternehmen das Lieferket-
   tengesetz für Finanzdienstleister die
   mehr als 1.000 MA beschäftigen.

                                                              15
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

            5. ANFORDERUNGEN AN DIE GESETZGEBER

            5.1 DEUTSCHLAND
            ▸ D
               as Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtenge-        ▸ E
                                                                        s müssen Mindestanforderungen an men-
              setz muss um folgende Punkte nachgeschärft               schenrechtliche Due Diligence und Bericht-
              werden oder vergleichbare Regelungen für den             erstattung darüber angepasst an den Finanz-
              Kapitalmarkt schaffen:                                   sektor ausformuliert werden und verbindlich
              - Finanzdienstleister werden vom Branchen-              gemacht werden.
                 bericht des BMAS (vgl. BMAS 2020: 125ff) als
                 Risikobranche definiert. Daher sollten auch         ▸ U
                                                                        m „social washing“ beim Engagement zu
                 KMU-Finanzdienstleister vom LkSG erfasst              vermeiden, müssen Mindestanforderungen
                 werden.                                               an Engagement als Teil der Sorgfaltspflich-
              - Auch Versicherungen müssen in den Gel-                ten für Finanzdienstleister vom Gesetzgeber
                 tungsbereich des LkSG. Deren Anlagever-               definiert werden. Folgende Elemente sollten
                 mögen dürfen bei der Betrachtung men-                 enthalten sein:
                 schenrechtlicher Sorgfaltspflichten nicht             - Informationen über Identifikation, Auswahl-
                 ausgespart werden.                                       prozess und Themensetzung
              - Fondsprodukte, die von ausländischen                  - Darlegen des Engagementprozesses mit kla-
                 Anbietern aufgelegt, aber in Deutschland                 rem Fahrplan möglicher Eskalationsstufen
                 vertrieben werden, müssen ebenfalls unter                inkl. Beschreibung für Disengagement
                 die Bestimmungen des LkSG fallen.                     - Wirkungsanalyse und -berichte nach ver-
              - In den Ausführungsbestimmungen zum                       gleichbaren Standards
                 Lieferkettengesetz muss eine Abgrenzung               - Berichterstattung über Anzahl der Enga-
                 getroffen werden, in welchen Fällen Finanz-              gement Prozesse, Themen, Ergebnisse, ggf.
                 dienstleister als Verursacher an Menschen-               erfolgtes Disengagement. Die Berichterstat-
                 rechtsverletzungen beteiligt sind (z.B. als              tung muss sich außerdem an die Anforde-
                 Equity-Investoren) und wie in diesem Fall                rungen der Berichterstattung nach SFDR
                 eine Wiedergutmachung auszusehen hat.                    und CSRD anlehnen.

                                                                     ▸ S
                                                                        tärkung und Kompetenzaufbau in der BaFin,
                                                                       um Finanzdienstleister bei der Umsetzung
                                                                       verbindlicher Regelungen unabhängig zu be-
                                                                       gleiten und für einen ausreichenden Kompe-
                                                                       tenz- und Kapazitätsaufbau zu sorgen.

                                                                     ▸ S
                                                                        anktionsmechanismen für Finanzdienstleis-
                                                                       ter, die ihren menschenrechtlichen Sorgfalts-
                                                                       pflichten nicht angemessen nachkommen und
                                                                       nicht nachweisen können, dass sie entspre-
                                                                       chende Risikoprüfungen implementiert haben.

                                                                     ▸ D
                                                                        ie Bundesregierung ist zudem aufgefordert,
                                                                       sich konstruktiv im UN binding treaty Prozess
                                                                       einzubringen und den Empfehlungen des 3.
                                                                       Entwurfs vom August 2021, die Finanzinstitute
                                                                       und Investmentfonds erstmals aufnehmen,
                                                                                                                        Foto: UN_Ryan Brown via Flickr

                                                                       zu folgen.

Im Sinne der Menschenrechte muss das LkSG
auch Regeln für den Kapitalmarkt definieren.

                                                                16
MENSCHENRECHTE – ANFORDERUNGEN AN INVESTOREN

        5.2 EUROPÄISCHE UNION
        ▸ E
           inführung eines Lieferkettengesetzes, das             ▸ I n der geplanten CSRD Richtlinie für die nicht-
          europäische Finanzdienstleister einbezieht                 finanzielle Berichterstattung von Unterneh-
          und den oben für das deutsche Lieferketten-                men müssen menschenrechtliche Aspekte auf
          sorgfaltspflichtengesetz beschriebenen An-                 Grundlage einer sozialen Taxonomie, die den
          forderungen entspricht.                                    vorgeschlagenen Standards der Arbeitsgruppe
                                                                     der Sustainable Finance Platform entspricht,
        ▸ A
           usformulierung und Verabschiedung einer                  definiert werden.
          sozialen Taxonomie, die menschenrechtliche
          und soziale Mindeststandards definiert sowie            ▸ D
                                                                     ie Rolle der EBA als Aufsichtsbehörden sollte
          Aktivitäten, Produkte oder Dienstleistungen               gestärkt werden, ebenso wie ihrer nationalen
          die einer gerechten, also sozialverträglichen             Schwesternbehörden, um Verstöße ahnden zu
          und die Menschenrechte fördernden Transi-                 können.
          tion dienen.
                                                                  ▸ D
                                                                     ie EU muss ein Verhandlungsmandat für das
        ▸ I n die überarbeiteten SFDR müssen menschen-             UN-Treaty beschließen und den Empfehlun-
           rechtliche Aspekte im Einklang mit den An-               gen des 3. Entwurfs vom August 2021, in dem
           forderungen der UNGP und OECD-Leitlinien                 Finanzinstitute und Investmentfonds erstmals
           inkorporiert und genau definiert werden. Ein             aufgenommen werden, folgen.
           reiner Verweis, dass diese generell beachtet
           werden müssen, reicht nicht.

        AUSBLICK: STÄRKUNG DER MENSCHEN­
        RECHTE ÜBER MINDESTSTANDARDS HINAUS

       D
               ie Untergruppe „sozialen Taxonomie“ der
               Sustainable Finance Platform schlägt in
               ihrem Zwischenbericht zur Struktur einer
        Sozialen Taxonomie vor, die Einhaltung der Men-
        schenrechte im Sinne der UNGP durch Unter-
        nehmen nicht nur als sozialen Mindeststandard
        zu betrachten, sondern auch ihr Potential auszu-

                                                                                                                            Foto: UN Women_Ryan Brown
        schöpfen, einen positiven Beitrag auf die men-
        schenrechtliche Situation ihrer Stakeholdergrup-
        pen zu leisten (vgl. PSF 2021). Diesen Ansatz gilt
        es weiter zu verfolgen, denn er lenkt den Fokus
        auf die Möglichkeiten von Unternehmen „das Le-
        ben von Arbeiter*innen, lokale Gemeinschaften,
        und Konsument*innen zu verändern und soziale              Um die SDG zu erreichen, müssen Menschenrechte über den
                                                                  Mindeststandard hinaus gestärkt werden.
        Nachhaltigkeit, die in international anerkannten
        Prinzipien und Normen wurzelt, zu ermöglichen.“
        (PSF 2021: 35)                                            sätze nach allgemein anerkannten und zugäng-
            Ein weiterer Ansatz verfolgt die Messung              lichen Kriterien. Ein „Wildwuchs“, wie er derzeit
        des Beitrags von Unternehmen auf die Sustaina-            insbesondere bei sozialen Kriterien bei den ver-
        ble Development Goals der Vereinten Nationen              schiedenen ESG-Anbietern herrscht, muss unbe-
        (SDG). Neben den UN-PRI verfolgen auch eine               dingt vermieden werden.
        Reihe privater Investoren das Ziel, den Beitrag               Beide Ansätze würden es Investoren erlauben,
        von Unternehmen zur Erreichung (von Unterzie-             gezielter in Unternehmen zu investieren, die in-
        len) der SDG messbar zu machen. Hier bestehen             novativ sind und einen aktiven Beitrag zur Ver-
        dringender Forschungsbedarf sowie die Notwen-             besserung der Lebensbedingungen von Menschen
        digkeit der Vereinheitlichung bestehender An-             leisten.

                                                             17
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