Polizei. Mehr als ein Beruf - Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst - Polizeikarriere
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Polizei. Mehr als ein Beruf. Spannende Herausforderung. Vielfältige Chancen. Starker Teamgeist. Kein Tag wie jeder andere. Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst. Sicherheit geben. Zukunft haben.
Willkommen bei der Polizei. Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst. .LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N EINFÜHRUNG DIE POLIZEI IST SICHERHEITSDIENSTLEISTER NUMMER EINS IN ÖSTERREICH UND BIETET EIN VIELFÄLTIGES JOB-SPEKTRUM AN. DER POLIZEIBERUF IST HERAUSFORDERND UND INTERESSANT WIE KAUM EIN ANDERER BERUF. DIE GESELLSCHAFT BRAUCHT MENSCHEN MIT VERANTWORTUNG Wer Verantwortung für eine sichere und funktionierende Gesellschaft überneh- men möchte, soziale Kompetenz einbringen und sich Herausforderungen stellen will, ist bei der Polizei genau richtig. Die Polizei in Wien sucht Frauen und Männer, die diese Verantwortung übernehmen. Die hochwertige Ausbildung für den Polizei- dienst wird vom ersten Tag an bezahlt. Am Anfang steht ein mehrstufiges Auswahl- verfahren. AUSBILDUNGEN UND BILDUNGSWEGE Für den Polizeiberuf ist keine externe Ausbildung erforderlich, da die Ausbildung intern durchgeführt wird. Das Auswahlverfahren ist für alle gleich, unabhängig von Vorkenntnissen, Herkunft oder Geschlecht. Die Wiener Polizei soll ein Spiegel- bild der Gesellschaft sein, deshalb ist die Aufnahme von Polizistinnen und Polizis- ten mit Migrationshintergrund ein besonderes Anliegen. KARRIERE BEI DER POLIZEI Nach positiver Absolvierung des Auswahlverfahrens wird man (Vertragsbe- dienstetenverhältnis mit Sondervertrag) in die 24 Monate dauernde theoreti- sche und praktische polizeiliche Grundausbildung einberufen und erhält einen Ausbildungsbeitrag. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen außerdem die exeku- tivdienstlichen Zulagen hinzu. Nach Abschluss der Grundausbildung erfolgt die Übernahme ins öffentlich rechtliche Dienstverhältnis für den Exekutivdienst und nach ca. sechsjähriger Gesamtdienstzeit die Definitivstellung (Pragmatisierung). Die Dienstverrich- tung erfolgt im uniformierten Streifendienst mit all seinen abwechslungsrei- chen Herausforderungen auf einer Polizeiinspektion. 4 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N Nach mehrjähriger Verwendung auf einer Polizeiinspektion besteht die Möglich- keit zum Aufstieg ins mittlere Führungsmanagement (z. B. Dienstführung auf einer Polizeidienststelle) oder sogar weiterführend die Absolvierung des Fach- hochschulstudienganges „Polizeiliche Führung“ als Rüstzeug für die Leitung eines Stadt- oder Bezirkspolizeikommandos oder für eine leitende Position in einer Landespolizeidirektion. Daneben bietet die Vielseitigkeit des Exekutivdienstes auch die Möglichkeit der Spezialisierung auf verschiedenen Fachgebieten, wie Kriminaldienst, Autobahn- polizei, Polizeidiensthundewesen, Einsatzkommando Cobra u.a. DER POLIZEIBERUF IST KRISENSICHER, SPANNEND UND ABWECHSLUNGSREICH. www.wien-polizei.at | 5
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N GRUNDVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME IN DEN EXEKUTIVDIENST • Österreichische Staatsbürgerschaft. • Volle Handlungsfähigkeit. • Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst. • Körperliche Eignung. • Körpergewicht: Für die Bewertung wird der Body-Mass-Index (BMI) heran- gezogen, der im Bereich von 18-28 liegen muss. Gewicht in Kilogramm Berechnung des BMI: BMI = -------------------------- (Körpergröße in Meter)² • Bei Sehschwäche oder nach einer Augen-OP sowie bei Rot-Grün-Farbsin- nesschwäche ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen. • Tätowierung: Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen zulässig, die bei aufrechter Körperhaltung und angelegten Armen von der Sommer- uniform (kurzes Hemd und lange Hose) verdeckt werden oder die rein kosmetischen Zwecken dienen (Permanent-Make-up). Zudem wird auch auf das Motiv bzw. die Bedeutung der Tätowierung geachtet. • Bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichti- gen der abgeleistete Zivildienst und nach positivem Abschluss des gesam- ten Aufnahmeverfahrens ist für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich. • Schwimmen wird vorausgesetzt. • Ein unbeanstandetes Vorleben. • Lenkberechtigung für die Gruppe/Klasse B ohne Auflage bis zum Dienst- antritt. Ohne Auflage bedeutet keine Einschränkung gemäß § 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (siehe Kapitel Allgemeines). • Erfolgreiche Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens. 6 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N AUFNAHMEVERFAHREN WORAUS BESTEHT DAS AUFNAHMEVERFAHREN? 1. Schriftlicher Aufnahmetest. 2. Aufnahmegespräch (Exploration). 3. Ärztliche Untersuchung. 4. Sporttest. JEDER EINZELNE VERFAHRENSBEREICH MUSS ERFOLGREICH ABSOLVIERT WERDEN. Zu jedem einzelnen Test wird eingeladen. Bitte beachten Sie Ihren privaten, elektronischen Posteingang! Einladungen zu Tests der LPD-Wien erfolgen ausschließlich per E-Mail. WIE LANGE DAUERT DAS AUFNAHMEVERFAHREN? Im Regelfall ca. 4-5 Monate Das Ergebnis Ihrer erreichten Punkte geben wir Ihnen ausschließlich am Ende des gesamten Aufnahmeverfahrens bekannt. BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS DESHALB NICHT VORHER. www.wien-polizei.at | 7
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N Alle Interessierten, welche die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Exekutivdienst erfüllen, haben die Möglichkeit sich zu bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt der Landespolizeidirek- tion Wien, Referat Dienstvollzug (A 1.2) – Aufnahme (siehe Kapitel Bewerbungs- unterlagen) zu übermitteln. Die Bewerbung ist gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen Ausschreibungsfrist erfolgt. SCHRIFTLICHE PRÜFUNG Diese setzt sich zusammen aus: • Rechtschreibung. • Grammatiktest. • Intelligenztest (Merkfähigkeit, sprachgebundenes, schlussfolgerndes Denken). • Persönlichkeitsfragebogen. Der Aufnahmetest dauert ca. 4 Stunden. MINDESTENS ZU ERREICHENDE PUNKTEANZAHL: 139,3 HÖCHSTENS ZU ERREICHENDE PUNKTEANZAHL: 982,0 DAS AUFNAHMEGESPRÄCH (EXPLORATION) Die Einladung zum Aufnahmegespräch erfolgt nach bestandener schriftlicher Eignungsprüfung. 8 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N DIE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG Bei der ärztlichen Untersuchung wird die Eignung für den Exekutivdienst festgestellt. Sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und Be- werber auf eigene Kosten beigebracht werden (keine Refundierung). DER SPORTMOTORISCHE LEISTUNGSTEST Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für die Exekutivdiensttauglich- keit. Wenn man im Exekutivdienst seinen verantwortungsvollen Beruf erfolgreich und professionell ausüben will und in der Lage sein soll, andere und sich selbst zu schützen sowie Gefahren zu begegnen, benötigt man dazu eine bestimmte kör- perliche Leistungsfähigkeit. Das beginnt nicht erst mit dem Eintritt in die Exekutive. Bestimmte Vorausset- zungen und Einstellungen müssen dafür bereits mitgebracht werden. Dies gilt es bei der Eignungsprüfung für die Aufnahme in den Exekutivdienst unter Be- weis zu stellen. Um einen möglichst genauen Eindruck vom konditionellen Zustand sich bewer- bender Personen zu erlangen, wird ein sportmotorischer Leistungstest in fünf verschiedenen Bereichen durchgeführt. DIE FÜNF ZU ÜBERPRÜFENDEN BEREICHE SIND 1. Medizinischer Bewegungskoordinationstest (MBKT), der als Parcours angelegt ist. 2. Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test. 3. 3000-m-Lauftest. 4. Schwimmtest (100m Freistil). 5. Rettungssimulation in Anlehnung an die Erste Allgemeine Hilfeleistungs- pflicht (EAH) nach dem Sicherheitspolizeigesetz. BEI EINEM NEGATIVEN BEREICH GILT DER GESAMTE TEST ALS NICHT BESTANDEN. www.wien-polizei.at | 9
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N ANFORDERUNGEN Es ist erforderlich, ein bestimmtes Maß an psychischer und physischer Leis- tungsfähigkeit zu erbringen, wie es durchschnittlich der jeweiligen Alters- gruppe entsprechend erwartet werden kann, um in weiterer Folge während der Grundausbildung eine gezielte Körperausbildung zu ermöglichen. Im Anschluss an den sportmotorischen Leistungstest erfolgt ein schriftlicher Persönlichkeitstest mit Auswertung durch das Bundesministerium für Inneres. Das Ergebnis des Sporttests, wie dies laut § 44 Ausschreibungsgesetz 1989, für das gesamte Auswahlverfahren vorgesehen ist, bleibt ein Jahr gültig. 10 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N Männer: Alter MBKT Laufen Schwimmen Liegestütz unter 30 Jahre GS 34,5 sec 15:15 min 02:11,6 min 15 LS 32,2 sec 13:45 min 01:51,0 min 21 30 bis 34 Jahre GS 36,5 sec 16:00 min 02:18,6 min 14 LS 34,2 sec 14:30 min 01:58,0 min 20 35 bis 39 Jahre GS 38,5 sec 16:45 min 02:25,6 min 13 LS 36,2 sec 15:15 min 02:05,0 min 19 40 bis 44 Jahre GS 40,5 sec 17:30 min 02:32,6 min 12 LS 38,2 sec 16:00 min 02:12,0 min 18 45 bis 49 Jahre GS 42,5 sec 18:15 min 02:39,6 min 11 LS 40,2 sec 16:45 min 02:19,0 min 17 50 bis 54 Jahre GS 44,5 sec 19:00 min 02:46,6 min 10 LS 42,2 sec 17:30 min 02:26,0 min 16 über 55 Jahre GS 46,5 sec 19:45 min 02:53,6 min 9 LS 44,2 sec 18:15 min 02:33,0 min 15 Frauen: Alter MBKT Laufen Schwimmen Liegestütz unter 30 Jahre GS 39,3 sec 17:45 min 02:27,0 min 7 LS 37,7 sec 16:00 min 02:11,1 min 12 30 bis 34 Jahre GS 41,3 sec 18:30 min 02:34,0 min 6 LS 39,7 sec 16:45 min 02:18,1 min 11 35 bis 39 Jahre GS 43,3 sec 19:30 min 02:41,0 min 5 LS 41,7 sec 17:45 min 02:25,1 min 10 40 bis 44 Jahre GS 45,3 sec 20:15 min 02:48,0 min 4 LS 43,7 sec 18:30 min 02:32,1 min 9 45 bis 49 Jahre GS 47,3 sec 21:00 min 02:55,0 min 7* LS 45,7 sec 19:15 min 02:39,1 min 12* 50 bis 54 Jahre GS 49,3 sec 22:00 min 03:02,0 min 6* LS 47,7 sec 20:15 min 02:46,1 min 11* über 55 Jahre GS 51,3 sec 22:45 min 03:09,0 min 5* LS 49,7 sec 21:00 min 02:53,1 min 10* * Knieliegestütz LS = Leistungsstufe GS = Grundstufe Stand: 1.1.2017 www.wien-polizei.at | 11
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N 1. MEDIZINISCHER BEWEGUNGSKOORDINATIONSTEST (MBKT) Der MBKT ist ein in einer Halle durchzuführender Geschicklichkeitstest, der von der Testperson unter zeitlichem Druck geistige und körperliche Beweglichkeit fordert. a) Testanweisung für den Parcours: Die zu testende Person hat den Parcours so rasch wie möglich auf die im Fol- genden beschriebene Art und Weise fehlerfrei zu durchlaufen (siehe auch Skiz- ze Anlage 2): • Die Testperson läuft vom Start zur 14 m entfernten und 50 cm hohen Hal- lenhürde, überquert diese und nimmt am Ende dieser Geraden (Gesamt- länge 20 Meter) einen 3 kg schweren Medizinball auf. • Die Testperson trägt den Medizinball zur ersten Keule, setzt den Ball links von dieser ab und führt den Medizinball beidhändig rollend in Schlangen- linie durch die fünf aufgestellten Keulen. Beim Durchrollen dürfen die Keulen von der Testperson nicht überstiegen und auch nicht umgeworfen werden. Der Abstand der Keulen beträgt jeweils 1 Meter. • Die Testperson wirft von der Abwurflinie den Medizinball in den 2 m ent- fernt befindlichen längs liegenden geraden Kastenunterteil (Größe: 130 x 50 cm). Ein wieder herausspringender Medizinball zieht keinen Nachteil nach sich. Nach dem Wurf darf die Wurflinie nicht überlaufen werden, sondern ist dieser Bereich auf der rechten Seite – rechts an dem dort auf- gestellten Kegel vorbei - zu verlassen. • Die Testperson läuft zwischen 3 hochgestellten geraden Kastenunterteilen in der vorgegebenen Richtung durch, unterquert eine in 55 cm Höhe auf- gelegte Latte und überquert anschließend einen quer aufgestellten Kasten (Pyramide: Höhe 115 cm) in beliebiger Art. • Die Testperson umläuft 2 Kegel, durchläuft danach in vorgegebener Rich- tung 3 aufgestellte Kegel und läuft über eine in Längsrichtung aufgestellte Langbank. Die Langbank ist in voller Länge zu überqueren. • Die Testperson umläuft weitere 2 Kegel, absolviert auf einer Turnmatte eine Rolle vorwärts und sprintet anschließend in das Ziel – Ende der Zeit- nehmung. 12 | www.wien-polizei.at
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.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N 2. LIEGESTÜTZ Durch diesen Test wird vor allem die lokale Muskelausdauer, sowie die Belast- barkeit und Stabilität der Arm- und Rumpfmuskulatur überprüft. a) Testanweisung: Im Liegestütz vorlings – die gestreckten Arme werden in individueller Breite auf dem Boden aufgesetzt, die gesamte Körperlinie vom Kopf bis zu den Fersen ist gestreckt – hat die Testperson die Aufgabe, die vorgegebene Anzahl an Lieges- tützen (lt. Tabelle) korrekt auszuführen. Die Arme müssen dabei so weit ge- beugt werden, bis die Nasenspitze den Boden berührt, wobei von der gestreck- ten Haltung des gesamten Körpers nicht abgewichen werden darf. Erst wenn wieder eine vollständige Streckung der Arme erfolgt ist, wurde ein Liegestütz ordnungsgemäß ausgeführt. Nur dann wird er auch gewertet. Während des Tests ist ein kurzes Verharren in der Liegestützausgangsposition mit gestreckten Armen erlaubt, jedoch keine Unterbrechung (Abknien, Bauchlage oder Ähnliches). 3. 3000-M-LAUF-TEST Bei diesem Test wird die Herzkreislauf-Ausdauer innerhalb der vorgegebenen Distanz und Zeit (lt. Tabelle) bestimmt. Anhand des Ergebnisses lassen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit im Bereich der Grundlagenausdauer (sie ist eine Basisvoraussetzung zur Steigerung der körperlichen Leistungs- fähigkeit) der Testperson ziehen. a) Testanweisung: Die Strecke sollte mit möglichst gleichmäßigem Tempo durchlaufen werden. Aber auch Gehen zwischendurch – falls erforderlich – ist erlaubt. 4. 100-M-SCHWIMM-TEST Schwimmen ist eine Fertigkeit, die zu den elementaren Fähigkeiten für den Exekutivdienst gehört. Immer wieder ereignen sich im Polizeidienst Situatio- nen, Menschen, die sich in einer lebensgefährlichen Situation im Bereich eines Gewässers befinden, aus dieser zu retten. Um während der Ausbildung für den Exekutivdienst in dieser Hinsicht geschult werden zu können, ist es eine Voraussetzung, das Schwimmen bereits zu beherrschen. 14 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N a) Testanweisung: Beim Schwimmtest ist eine Strecke von 100 Meter in einem Zug in freiem Schwimmstil zu durchschwimmen. Der Start kann von Land (Startsockel) oder aus dem Wasser erfolgen. 5. RETTUNGSSIMULATION Die Rettung von Menschen ist eine Fertigkeit, die zu den wichtigsten Aufgaben für den Exekutivdienst zählt. Immer wieder ereignen sich im Polizeidienst Situa- tionen, in denen Anforderungen gestellt werden, Menschen zu retten, die sich in einer lebensgefährlichen Situation befinden. Um während der Ausbildung für den Exekutivdienst in dieser Hinsicht geschult zu sein wird diese Situation simuliert. a) Testanweisung: Der EAH-Test wird in einer Halle nach dem MBKT absolviert. Der Test wird an einer Übungspuppe (Dummy, ca. 70kg, ca. 1,70m) ausgeführt. Die Übungspuppe liegt hinter einer Startlinie mit dem Kopf zur Ziellinie vor der Testperson auf dem Boden. Die Testperson hat hinter dem Kopf der Übungspuppe Aufstellung zu nehmen. Nach dem Ertönen des Startsignals ist die Übungspuppe mittels 1. Rautekgriff, 2. Wegziehgriff, 3. Achselgriff, oder 4. Schulter-Wegziehgriff auf- zunehmen. Anschließend ist diese ohne anzuhalten rückwärtsgehend, über eine Strecke von 10 Meter, über die Ziellinie zu ziehen. Der Beginn der Zeitnahme erfolgt mit dem Startsignal und wird beendet, wenn die Füße der Übungspuppe die Ziellinie überquert haben. b) Zeitlimit: Frauen: 20 Sekunden, Männer: 15 Sekunden 1 2 3 4 NACH BEENDIGUNG DES AUFNAHMEVERFAHRENS: Die Aufnahmen erfolgen nach Reihung der erzielten Punkteanzahl. www.wien-polizei.at | 15
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N AUSBILDUNG Die Grundausbildung für den Polizeidienst ist umfangreich, vielseitig und dauert 24 Monate, davon 17 Monate theoretische Fachausbildung und 7 Monate prakti- sche Einführung in den Dienstbetrieb in einer Polizeiinspektion. Die theoretische Fachausbildung erfolgt in einem Bildungszentrum der Sicher- heitsexekutive, nach Möglichkeit in jenem Bildungszentrum, das im gleichen Bundesland eingerichtet ist wie die aufnehmende Landespolizeidirektion. Die 24-monatige Ausbildung gliedert sich in: 12 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb) 3 Monate Praktika (auf Polizeidienststellen) 5 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb) 4 Monate Praktika (auf Polizeidienststellen) Dienstzeit: Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 Uhr (40-Stundenwoche) während der Präsenz- ausbildung (ausgenommen an Feiertagen). Für Auszubildende aus den Bundesländern werden nach Maßgabe der zur Ver- fügung stehenden freien Unterkunftsressourcen, Unterkünfte für die Dauer der Grundausbildung kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit Beginn eines Ausbildungskurses werden die Auszubildenden im Vertrags- bedienstetenverhältnis mit Sondervertrag dem Bildungszentrum zur Absolvie- rung der 24-monatigen Grundausbildung zugewiesen. DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IST ALS VORBEREITUNG FÜR DIE VERWENDUNG AUF EINEM ARBEITSPLATZ DES EXEKUTIV- DIENSTES VORGESEHEN. Das lerne ich in der Polizeischule: http://www.polizei.gv.at/files_all/Berufsinformation/PGA_Ausbildungsplan.pdf 16 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N DIENSTVERRICHTUNG Nach Abschluss der Grundausbildung ist nach positiver Dienstprüfung die Über- nahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für den Exekutivdienst (E2b) beabsichtigt und eine Zuweisung zu einem Stadtpolizeikommando vorgesehen. Die Dienstversehung in den Polizeiinspektionen und bei den Spezialeinheiten erfolgt grundsätzlich im Gruppen- bzw. Turnusdienst (Nachtdienste, sowie Samstag, Sonn- und Feiertagsdienste). Erst nach erworbener Praxis in einem der 14 Stadtpolizeikommanden besteht die Möglichkeit der Versetzung zu einer Spezialeinheit. Dies ist jedoch nur bei freien Planstellen in der gewünschten Einheit möglich. www.wien-polizei.at | 17
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N KURZÜBERSICHT EINIGER SPEZIALEINHEITEN WEGA (WIENER EINSATZGRUPPEN ALARMABTEILUNG) Voraussetzungen für eine Bewerbung zur WEGA • Absolvierung der Grundausbildung. • Exekutive Außendiensterfahrung. • Bereitschaft zur bundesweiten Dienstverrichtung im Rahmen der WEGA. • Bereitschaft zur Absolvierung spezifischer Ausbildungen im Rahmen der WEGA. Auswahlverfahren • Ärztliche Untersuchung. • Sport-Test: 3000-m-Lauf. • 6er-Test: Klimmzüge, Standweitsprung, Gewandtheitsparcour, Sit-Ups, Treppensteigen, Liegestütz. • Schießtest, Taktiktest, psychologischer Test mit anschließendem kommissionellen Aufnahmegespräch mit Gesamtbeurteilung. Bei positivem Auswahlverfahren erfolgt die Einberufung zur sechsmonatigen Basisausbildung für die WEGA nach Personalbedarf und Reihung gemäß dem Auswahlergebnis. Der Verbleib bei der WEGA ist an einen jährlich zu absolviere den Leistungstest gebunden. Allgemeine Aufgaben der WEGA 1. Wahrnehmung spezieller ordnungsdienstlicher Aufgaben (z. B. Stadion). 2. Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad im Streifendienst. 18 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N Spezielle Aufgaben der WEGA 1. Bundesweite Unterstützung bei Einsätzen, die das Einschreiten besonders ausgebildeter und ausgerüsteter Einheiten erfordern. 2. Geschlossener Einsatz speziell ausgebildeter Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Wahrnehmung spezieller Aufgaben wie der Einsatz von Greiftrupps, der gezielte und koordinierte Einsatz von Beweissicherungs- und Festnahme- trupps, der koordinierte Einsatz von Sondereinsatzmitteln (Beispiel: Wasserwerfer); bei Bedarf hat die Wahrnehmung dieser speziel- len Aufgaben auch bundesweit zu erfolgen. 4. Planung, Durchführung und Bewertung von Streifendiensten insbesondere bei erhöhten Gefährdungslagen. 5. Übernahme und Bewältigung von Amtshandlungen bei sonstigen beson- deren Gefährdungssituationen, die nicht in die Zuständigkeit des Einsatz- kommandos Cobra fallen, und/oder Einsätze, bei denen das Einschreiten des Einsatzkommandos Cobra nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. 6. Unterstützung der Polizeiinspektionen bei Schwerpunktaktionen. 7. Teilnahme an Begleit-, Transport- und Objektschutzaufgaben (bei erhöhtem Gefährdungsgrad), sofern diese nicht dem EKO Cobra obliegen. 8. Einsätze im Rahmen des Hilfs- und Katastrophenschutzdienstes (Beispiel: Teilnahme an Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen). www.wien-polizei.at | 19
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N LANDESVERKEHRSABTEILUNG Voraussetzungen • Absolvierung der Grundausbildung. • Entsprechende Außendiensterfahrung. • Führerscheinklassen A (in vollem Umfang) und B. • Bester Gesundheitszustand und körperliche Eignung für den exekutiven Kraftradeinsatz. • Keine nachteiligen Vormerkungen. • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten. • Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen. • Gute Ortskenntnisse. • Mehrwöchiger Grundausbildungslehrgang: Fahrtechnik und Verhalten in schwierigen Situationen, Ehren- und Sicherungsgeleite, Kraftradeinsatz bei unfriedlichen Demonstrationen, Trial-Ausbildung. • Theoretische Ausbildung am Arbeitsplatz (Gefahrenguttransporte, Schwerverkehr, Abstandsmessung). Aufgaben • Überwachung und Lenkung des Verkehrs. • Lotsungen. • Schwerpunktkontrollen (Planquadrate). • Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelung). Interessierte werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und einem Test hinsichtlich Handhabung im Umgang mit Motorrädern unterzogen. Für alle anderen Fachbereiche (Verkehrsunfallkommando, Geschwindigkeits- überwachung/Radar, Verkehrsleitzentrale) sind keine besonderen Zugangs- erfordernisse notwendig. 20 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N POLIZEIDIENSTHUNDEEINHEIT Voraussetzungen • Absolvierung der Grundausbildung. • Entsprechende Außendiensterfahrung. • Möglichkeit der artgerechten Haltung des Polizeidiensthundes im Privat- bereich. • Vorausbildung: ca. 18 Monate; Fährtenausbildung: 3 Wochen. Grundausbildung: 11 Wochen; Abschlussprüfung. Aufgaben • Streifendienst zur Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Handlungen. • Suche nach Suchtgift, Leichen, Fährten, Bargeld, Dokumenten, Brand- mittel, Waffen, Munition, Sprengstoff, Blut. • Großveranstaltungen (Demonstrationen, Fußballspiele). • Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden. • Bundesweite Spezialeinsätze. • Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen. Diensthunde werden grundsätzlich von der Behörde zur Verfügung gestellt. Es können aber auch geeignete Privathunde verwendet werden. Der Dienst- hund verbleibt auch in der Freizeit bei den Angehörigen der Polizeidienst- hundeeinheit, weshalb geeigneter Wohnraum vorhanden sein muss. SEE- UND STROMDIENST Voraussetzungen • Absolvierung der Grundausbildung. • Entsprechende Außendiensterfahrung. • Helferschein der Österreichischen Wasserrettung. Aufgaben • Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs. • Fischerkontrollen. • Überwachung des Badebetriebes sowie Hilfeleistung. • Überwachung des Grenzkontrollbereiches. • Landganggenehmigungen, Boots- und Landstreifen. www.wien-polizei.at | 21
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN Nach mehrjähriger Dienstzeit besteht die Möglichkeit verschiedene Laufbahnen abweichend von der Normallaufbahn einzuschlagen. Diese Kurse werden nach Bedarf ausgeschrieben. AUSBILDUNG FÜR DEN DIENSTFÜHRENDEN EXEKUTIVDIENST (E2a) Voraussetzungen • Erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung. • Mindestens dreijährige praktische Verwendung im Exekutivdienst nach Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b. • Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung. • Kursdauer: 9 Monate. Nach Abschluss des Kurses erfolgt die Verwendung in dienstführender Position in einer Polizeiinspektion bzw. bei den Spezialeinheiten oder in Zivil mit vorwie- gend kriminalpolizeilicher Tätigkeit in der Landespolizeidirektion Wien. AUSBILDUNG FÜR DEN LEITENDEN EXEKUTIVDIENST (E1) Fachhochschule – Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“ Voraussetzungen • Matura. • Mindestens einjährige Dienstverwendung in dienstführender Position im Exekutivdienst. • Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung. • Kursdauer: 6 Semester. • Abschluss: Akademischer Grad Bachelor of Arts „Polizeiliche Führung“. 22 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD Polizeiangehörige haben ihr Erscheinungsbild so zu wählen, dass das Vertrau- en der Allgemeinheit in die besondere Stellung als Organe des „Öffentlichen Dienstes“ insbesondere in die Uniform gewährleistet ist (z. B. kein auffälliger Schmuck, kein sichtbares Piercing, Normalhaarschnitt bzw. Normalhaartracht, keine außergewöhnliche Haarfärbung). LENKBERECHTIGUNG KLASSE „B“ OHNE AUFLAGE Der Besitz des „Führerscheins“ der Gruppe/Klasse „B“ ist erforderlich, da es zu den Dienstobliegenheiten von Polizeiangehörigen gehört, Dienstkraftfahrzeuge zu lenken. Bis zu Beginn der Polizeiausbildung ist der Führerschein der Gruppe/ Klasse „B“ ohne Auflage vorzuweisen. Auflage = Mindestgröße 155 cm (lt. §4/1 FSG-GV. DEFINITIVSTELLUNG Erfolgt grundsätzlich nach sechsjähriger Dienstzeit. www.wien-polizei.at | 23
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N BRUTTOBEZUG FÜR BEDIENSTETE DES EXEKUTIVDIENSTES GRUNDAUSBILDUNG ab 1. Jänner 2018 Gehalt: VB/S, Beamte d. Exekutivdienstes, VerwGr E2c, Gehaltsstufe 1 € 1.632,90 Wachdienstzulage – ab 13. Monat € 80,80 Pauschalierte Aufwandsentschädigung € 8,80 Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes € 113,40 Vergütung für besondere Gefährdung € 186,44 Gesamt € 2.022,34 IM INSPEKTIONSDIENST NACH ABSCHLUSS DER GRUNDAUSBILDUNG Gehalt: Beamte d. Exekutivdienstes, VerwGr E2b/GL, Gehaltsstufe 1 € 1.736,80 Wachdienstzulage € 94,60 Pauschalierte Aufwandsentschädigung € 21,10 Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes € 113,40 Vergütung für besondere Gefährdung € 308,01 Gesamt € 2.273,91 ZUSÄTZLICH: Für jede zur Nachtzeit (22.00-06.00 Uhr) geleistete Stunde, Nachtdienstgeld in der Höhe von € 2,62 und für jede dienstplanmäßig an einem Sonn- oder Feiertag geleistete Stunde, die Sonn- und Feiertagszulage in der Höhe von € 3,831 Für Plandienststunden außer Sonn- u. Feiertag von Mo-Do jeweils 20.00-22.00 Uhr, sowie Fr von 20.00 bis Sa 24.00 und Mo von 00.00 bis 06.00 Uhr, die Wochenend-Nachtdienstzulage € 2,00 pro Nachtdienst: 1 Std. Zeitausgleich oder Zeitgutschriftäquivalent € 12,56 24 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N FAQ | FREQUENTLY ASKED QUESTIONS 1. Brauche ich eine abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung, um in den Polizeidienst eintreten zu können? NEIN. Der Beruf des Exekutivbediensteten ist derart spezifisch und viel- schichtig, dass in der zweijährigen Ausbildung die erforderlichen Fähig- keiten und Fertigkeiten vermittelt werden. 2. Kann ich auch als Zivildiener Polizist werden? JA. Seit dem 1.11.2010 können auch Zivildiener in den Exekutivdienst eintreten. 3. Ich bin bereits über 30 Jahre alt – kann ich mich dann noch für die Polizei bewerben? JA. Denn seit dem 1.1.2012 ist das Höchstalter für den Eintritt in den Exe- kutivdienst entfallen. 4. Ich habe mich vor Jahren bereits bei der Polizei beworben, bin aber we- gen meiner Größe (Männer 168 cm, Frauen 163 cm) abgelehnt worden. Kann ich mich nochmals bewerben? JA. Seit 1.1.2012 ist eine Mindestgröße von 155 cm erforderlich (bei Frauen und Männern). 5. Ich habe eine Brille bzw. Kontaktlinsen, ist eine Aufnahme möglich? Besteht eine Sehschwäche, ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen. 6. Ich habe eine Tätowierung am Unterarm – ist eine Aufnahme möglich? Die Tätowierung darf bei der Sommeruniform (mit Kurzarmhemd) nicht sichtbar sein. 7. Sind Bewerbungen gleichzeitig in mehreren Bundesländern möglich und wenn ja, muss die Auswahlprüfung in jedem Bundesland extra absolviert werden? JA. Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Landespolizeidirektionen sind grundsätzlich möglich. Aber in diesem Fall wird nur ein Auswahl- verfahren durchgeführt. Die Bewerberinnen und Bewerber entscheiden, bei welcher Landespolizeidirektion sie das Auswahlverfahren absolvieren wollen. www.wien-polizei.at | 25
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N 8. Kann ich die im Internet vorhandenen Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail an die Aufnahmestelle senden? NEIN. Die Bewerbungsunterlagen müssen entweder postalisch oder persönlich bei der Aufnahmestelle der jeweiligen Landespolizeidirektion eingereicht werden. 9. Gibt es Unterlagen oder Vorbereitungskurse für die schriftliche Eig- nungsprüfung? Spezielle Unterlagen zur Vorbereitung auf die schriftliche Eignungsprü- fung gibt es von der Polizei keine. Es darf auf in Buchhandlungen erhältli- che Literatur für Einstellungs- und Eignungstests verwiesen werden. 10. Kann man bei Mehrfachbewerbungen und entsprechend gut absolvier- tem Auswahlverfahren wählen, in welchem Bundesland man aufgenom- men wird? Kommt man aufgrund des abgeschlossenen Prüfungsergebnisses für die Aufnahme bei mehreren Landespolizeidirektionen in Betracht, ist eine Wahlmöglichkeit grundsätzlich möglich. 11. Ich konnte die Aufnahmeprüfung nicht wahrnehmen weil ich krank war – kann ich trotzdem wieder antreten? Sofern Sie den Termin storniert haben (E-Mail), bekommen sie einen Er- satztermin zugewiesen. Unentschuldigtes Fernbleiben hat den Ausschluss aus dem Aufnahmeverfahren zur Folge. 12. Ich habe das Auswahlverfahren nicht bestanden – wann kann ich mich wieder bewerben? Es besteht eine grundsätzliche Wartezeit von einem Jahr ab der letzten absolvierten Prüfung des Auswahlverfahrens. 13. Erfolgt die Grundausbildung immer in dem Bundesland, für das man aufgenommen wurde? NEIN. Das ist nicht immer zwingend der Fall und hängt von den Ressour- cen bei den Bildungszentren der einzelnen Bundesländer ab. 14. Bekomme ich für die Dauer der Grundausbildung eine Unterkunft beim Bildungszentrum zur Verfügung gestellt und entstehen für mich Kosten? Aufgrund der vorhandenen Ressourcen steht nicht allen Auszubildenden eine 26 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N kostenlose Unterkunft in einem Bildungszentrum zur Verfügung. Bei der Un- terkunftsvergabe können persönliche Verhältnisse berücksichtigt werden. 15. Bekomme ich während meiner polizeilichen Grundausbildung bereits ein Gehalt? JA. Während der Grundausbildung beziehen Sie bereits ein Gehalt nach der vorstehenden Gehaltstabelle. Während der Praxisphasen gibt es zusätzlich exekutivdienstliche Zulagen. 16. Was kostet mich die Ausbildung für den Polizeidienst? Die Ausbildung ist mit keinem finanziellen Aufwand für Sie verbunden. 17. Ich möchte gerne bei einer Spezialeinheit (Hundeführer, Pilot etc.) Dienst versehen. Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Die Verwendung bei „Sondereinheiten“ ist erst nach längerer Dienstver- richtung im Exekutivdienst auf einer Polizeiinspektion nach Maßgabe freier Planstellen und Feststellung der besonderen Eignung (Aufnahmeprüfungen) für die jeweiligen Sonderverwendungen und nach Abschluss entsprechender Sonderausbildungen möglich. www.wien-polizei.at | 27
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N RICHTIGES AUSFÜLLEN DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN Bitte füllen Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus. Unvollständige Unterlagen oder unvollständig ausgefüllte Formulare wir- ken sich hinderlich auf das Aufnahmeverfahren aus und führen zu erheblichen Verzögerungen und vermeidbaren Rückfragen. Achten Sie besonders auf Voll- ständigkeit von Originalbeilagen und Kopien (Seite 3 des Bewerbungsbogens). WIR BENÖTIGEN KEINE ANDEREN DOKUMENTE, BEILAGEN ODER KOPIEN ALS IM BEWERBUNGSBOGEN ANGEFÜHRT. BEWERBUNGSUNTERLAGEN Wir benötigen Ihre Bewerbungsunterlagen als lose Blätter ohne Mappe, ohne Folien und ohne Hüllen. Belassen Sie die Unterlagen im originalen A4-Format. Falten und heften Sie die Unterlagen nicht. BEWERBUNGSBOGEN Füllen Sie den Bewerbungsbogen zur besseren Lesbarkeit auf dem Computer aus. Achten Sie dabei besonders auf die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, da der gesamte Schriftverkehr während des Aufnahmeverfahrens über diese E-Mail- Adresse geführt wird. FOTO Wir benötigen nur ein Foto von Ihnen. Kleben Sie dieses Foto auf Seite 1 des Bewerbungsbogens. Bitte aufkleben und nicht heften! Auf der Sicherheitserklärung benötigen wir kein Foto. FÜHRERSCHEIN Kopieren Sie die Vorderseite und die Rückseite Ihres Führerscheins. 28 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S TE RRE ICH LA ND E S P O L IZ E IDIRE KTIO N WIE N WEHRDIENST/ZIVILDIENST Wir benötigen die Entlassungsbescheinigung für den abgeleisteten Wehrdienst oder die Zivildienstbescheinigung für den abgeleisteten Zivildienst. Im Falle von Untauglichkeit: Wir benötigen das Statusblatt der Ergänzungs- abteilung (der Stellungskommission), aus dem die Gründe der Untauglichkeit hervorgehen müssen. WIR BENÖTIGEN INSBESONDERE KEINE DEKRETE, WIE Z. B. ÜBER DIE VERLEIHUNG DER WEHRDIENSTMEDAILLE. ES GENÜGT DIE ENTLASSUNGSBESCHEINIGUNG ODER DIE ZIVILDIENSTBESCHEINIGUNG. SICHERHEITSERKLÄRUNG Füllen Sie auf Seite 1 Punkt F unbedingt die Sozialversicherungsnummer und Versicherungsinstitut aus. Unterschreiben Sie alle 7 Seiten der Sicherheitserklärung und stimmen Sie auf Seite 7 unter Punkt 10 der Datenüberprüfung/Zustimmungserklärung mit Unterschrift, Ort und Datum zu. WICHTIG: ES ERFOLGT KEINE VERSTÄNDIGUNG IHRES DERZEITIGEN ARBEITGEBERS/DIENSTGEBERS, SONDERN ES ERFOLGEN AUS- SCHLIESSLICH ANFRAGEN AN POLIZEIBEHÖRDEN. DER POLIZEI(AMTS)ÄRZTLICHE FRAGEBOGEN Bei Erkrankungen, Operationen, Brüchen geben Sie sowohl das Jahr als auch das Monat, nach Möglichkeit das Datum, bekannt. Wir benötigen eine detaillierte Be- schreibung der Folgen (z. B. Gips, Schrauben, Nähte, sonstige Eingriffe etc.). WIR BEDANKEN UNS IM VORAUS FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG BEI DER BEARBEITUNG IHRER BEWERBUNG. www.wien-polizei.at | 29
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N WIE BEWERBE ICH MICH? BEWERBUNGSUNTERLAGEN • Download der Bewerbungsunterlagen von der Polizei-Homepage: http://www.polizei.gv.at/wien/beruf/Berufsinformation/6/unterlagen.aspx • Ausgefüllte Unterlagen an die Polizei-Aufnahme einsenden oder vorbeibringen. EINE ELEKTRONISCHE BEWERBUNG IST NICHT MÖGLICH LANDESPOLIZEIDIREKTION WIEN Referat Dienstvollzug (A 1.2) - Aufnahme VB/S Marokkanergasse 4 1030 Wien PARTEIENVERKEHR Montag-Freitag: 08:00-15:00 Uhr TELEFON 01/31310/76225 oder 76226 Fax: 01/31310/76299 E-Mail: aufnahme-wien@polizei.gv.at HOMEPAGE www.polizei.gv.at www.polizei.at FÜR WEITERE INFORMATIONEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG. 30 | www.wien-polizei.at
.LPD R E P U B LI K Ö S T E R R E I C H LA ND E S P O LI Z E I D I R E K T I O N W I E N Willkommen bei der Polizei. IMPRESSUM Herausgeber: Landespolizeidirektion Wien, Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug, Referat A1.2 Dienstvollzug Verantwortlicher: Erich Pollinger, GrInsp Fotos: Alexander Tuma, Egon Weissheimer Grafik: BMI-Abteilung I/6 Social Media Druck: Digitalprintcenter des BM.I, Herrengasse 7, 1010 Wien www.polizei.gv.at
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