Polizei. Mehr als ein Beruf - Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst - Polizeikarriere

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Polizei. Mehr als ein Beruf - Informationen für die Aufnahme in den Exekutivdienst - Polizeikarriere
Polizei. Mehr als ein Beruf.
Spannende Herausforderung. Vielfältige Chancen. Starker Teamgeist. Kein Tag wie jeder andere.

Informationen für die Aufnahme
in den Exekutivdienst.
                                                                     Sicherheit geben. Zukunft haben.
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bei der Polizei.
Informationen für die Aufnahme
in den Exekutivdienst.

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  EINFÜHRUNG

  DIE POLIZEI IST SICHERHEITSDIENSTLEISTER NUMMER EINS IN
  ÖSTERREICH UND BIETET EIN VIELFÄLTIGES JOB-SPEKTRUM AN.
  DER POLIZEIBERUF IST HERAUSFORDERND UND INTERESSANT WIE
  KAUM EIN ANDERER BERUF.

  DIE GESELLSCHAFT BRAUCHT MENSCHEN MIT VERANTWORTUNG
  Wer Verantwortung für eine sichere und funktionierende Gesellschaft überneh-
  men möchte, soziale Kompetenz einbringen und sich Herausforderungen stellen
  will, ist bei der Polizei genau richtig. Die Polizei in Wien sucht Frauen und Männer,
  die diese Verantwortung übernehmen. Die hochwertige Ausbildung für den Polizei-
  dienst wird vom ersten Tag an bezahlt. Am Anfang steht ein mehrstufiges Auswahl-
  verfahren.

  AUSBILDUNGEN UND BILDUNGSWEGE
  Für den Polizeiberuf ist keine externe Ausbildung erforderlich, da die Ausbildung
  intern durchgeführt wird. Das Auswahlverfahren ist für alle gleich, unabhängig
  von Vorkenntnissen, Herkunft oder Geschlecht. Die Wiener Polizei soll ein Spiegel-
  bild der Gesellschaft sein, deshalb ist die Aufnahme von Polizistinnen und Polizis-
  ten mit Migrationshintergrund ein besonderes Anliegen.

  KARRIERE BEI DER POLIZEI
  Nach positiver Absolvierung des Auswahlverfahrens wird man (Vertragsbe-
  dienstetenverhältnis mit Sondervertrag) in die 24 Monate dauernde theoreti-
  sche und praktische polizeiliche Grundausbildung einberufen und erhält einen
  Ausbildungsbeitrag. Im zweiten Ausbildungsjahr kommen außerdem die exeku-
  tivdienstlichen Zulagen hinzu.

  Nach Abschluss der Grundausbildung erfolgt die Übernahme ins öffentlich
  rechtliche Dienstverhältnis für den Exekutivdienst und nach ca. sechsjähriger
  Gesamtdienstzeit die Definitivstellung (Pragmatisierung). Die Dienstverrich-
  tung erfolgt im uniformierten Streifendienst mit all seinen abwechslungsrei-
  chen Herausforderungen auf einer Polizeiinspektion.

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Nach mehrjähriger Verwendung auf einer Polizeiinspektion besteht die Möglich-
keit zum Aufstieg ins mittlere Führungsmanagement (z. B. Dienstführung auf
einer Polizeidienststelle) oder sogar weiterführend die Absolvierung des Fach-
hochschulstudienganges „Polizeiliche Führung“ als Rüstzeug für die Leitung
eines Stadt- oder Bezirkspolizeikommandos oder für eine leitende Position in
einer Landespolizeidirektion.

Daneben bietet die Vielseitigkeit des Exekutivdienstes auch die Möglichkeit der
Spezialisierung auf verschiedenen Fachgebieten, wie Kriminaldienst, Autobahn-
polizei, Polizeidiensthundewesen, Einsatzkommando Cobra u.a.

DER POLIZEIBERUF IST KRISENSICHER, SPANNEND UND ABWECHSLUNGSREICH.

                                                                                       www.wien-polizei.at | 5
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  GRUNDVORAUSSETZUNGEN
  FÜR DIE AUFNAHME IN DEN EXEKUTIVDIENST

  •     Österreichische Staatsbürgerschaft.

  •     Volle Handlungsfähigkeit.

  •     Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Exekutivdienst.

  •     Körperliche Eignung.

  •     Körpergewicht: Für die Bewertung wird der Body-Mass-Index (BMI) heran-
        gezogen, der im Bereich von 18-28 liegen muss.

   		                                                                           Gewicht in Kilogramm
   Berechnung des BMI: BMI =                                                  --------------------------
  			                                                                          (Körpergröße in Meter)²

  •     Bei Sehschwäche oder nach einer Augen-OP sowie bei Rot-Grün-Farbsin-
        nesschwäche ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen.

  •     Tätowierung: Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen zulässig, die
        bei aufrechter Körperhaltung und angelegten Armen von der Sommer-
        uniform (kurzes Hemd und lange Hose) verdeckt werden oder die rein
        kosmetischen Zwecken dienen (Permanent-Make-up). Zudem wird auch
        auf das Motiv bzw. die Bedeutung der Tätowierung geachtet.

  •     Bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichti-
        gen der abgeleistete Zivildienst und nach positivem Abschluss des gesam-
        ten Aufnahmeverfahrens ist für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ein
        Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich.

  •     Schwimmen wird vorausgesetzt.

  •     Ein unbeanstandetes Vorleben.

  •     Lenkberechtigung für die Gruppe/Klasse B ohne Auflage bis zum Dienst-
        antritt. Ohne Auflage bedeutet keine Einschränkung gemäß § 4 Abs. 1
        Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (siehe Kapitel Allgemeines).

  •     Erfolgreiche Absolvierung des gesamten Aufnahmeverfahrens.

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AUFNAHMEVERFAHREN

WORAUS BESTEHT DAS AUFNAHMEVERFAHREN?

1.   Schriftlicher Aufnahmetest.
2.   Aufnahmegespräch (Exploration).
3.   Ärztliche Untersuchung.
4.   Sporttest.

     JEDER EINZELNE VERFAHRENSBEREICH MUSS ERFOLGREICH
     ABSOLVIERT WERDEN.

     Zu jedem einzelnen Test wird eingeladen.
     Bitte beachten Sie Ihren privaten, elektronischen Posteingang!
     Einladungen zu Tests der LPD-Wien erfolgen ausschließlich per E-Mail.

WIE LANGE DAUERT DAS AUFNAHMEVERFAHREN?

Im Regelfall ca. 4-5 Monate

     Das Ergebnis Ihrer erreichten Punkte geben wir Ihnen ausschließlich am
     Ende des gesamten Aufnahmeverfahrens bekannt.
     BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS DESHALB NICHT VORHER.

                                                                                          www.wien-polizei.at | 7
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  Alle Interessierten, welche die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in
  den Exekutivdienst erfüllen, haben die Möglichkeit sich zu bewerben.

  Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt der Landespolizeidirek-
  tion Wien, Referat Dienstvollzug (A 1.2) – Aufnahme (siehe Kapitel Bewerbungs-
  unterlagen) zu übermitteln.

  Die Bewerbung ist gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen Ausschreibungsfrist
  erfolgt.

  SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
  Diese setzt sich zusammen aus:

  •     Rechtschreibung.
  •     Grammatiktest.
  •     Intelligenztest (Merkfähigkeit, sprachgebundenes, schlussfolgerndes Denken).
  •     Persönlichkeitsfragebogen.

  Der Aufnahmetest dauert ca. 4 Stunden.

              MINDESTENS ZU ERREICHENDE PUNKTEANZAHL:                               139,3
              HÖCHSTENS ZU ERREICHENDE PUNKTEANZAHL:                                982,0

  DAS AUFNAHMEGESPRÄCH (EXPLORATION)
  Die Einladung zum Aufnahmegespräch erfolgt nach bestandener schriftlicher
  Eignungsprüfung.

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DIE ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG
Bei der ärztlichen Untersuchung wird die Eignung für den Exekutivdienst festgestellt.
Sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und Be-
werber auf eigene Kosten beigebracht werden (keine Refundierung).

DER SPORTMOTORISCHE LEISTUNGSTEST
Körperliche Fitness ist eine Grundvoraussetzung für die Exekutivdiensttauglich-
keit. Wenn man im Exekutivdienst seinen verantwortungsvollen Beruf erfolgreich
und professionell ausüben will und in der Lage sein soll, andere und sich selbst
zu schützen sowie Gefahren zu begegnen, benötigt man dazu eine bestimmte kör-
perliche Leistungsfähigkeit.

Das beginnt nicht erst mit dem Eintritt in die Exekutive. Bestimmte Vorausset-
zungen und Einstellungen müssen dafür bereits mitgebracht werden. Dies gilt
es bei der Eignungsprüfung für die Aufnahme in den Exekutivdienst unter Be-
weis zu stellen.

Um einen möglichst genauen Eindruck vom konditionellen Zustand sich bewer-
bender Personen zu erlangen, wird ein sportmotorischer Leistungstest in fünf
verschiedenen Bereichen durchgeführt.

DIE FÜNF ZU ÜBERPRÜFENDEN BEREICHE SIND
1. Medizinischer Bewegungskoordinationstest (MBKT), der als Parcours
    angelegt ist.
2. Liegestütze als Kraft-Ausdauer-Test.
3. 3000-m-Lauftest.
4. Schwimmtest (100m Freistil).
5. Rettungssimulation in Anlehnung an die Erste Allgemeine Hilfeleistungs-
    pflicht (EAH) nach dem Sicherheitspolizeigesetz.

     BEI EINEM NEGATIVEN BEREICH GILT DER GESAMTE TEST ALS NICHT
     BESTANDEN.

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  ANFORDERUNGEN
  Es ist erforderlich, ein bestimmtes Maß an psychischer und physischer Leis-
  tungsfähigkeit zu erbringen, wie es durchschnittlich der jeweiligen Alters-
  gruppe entsprechend erwartet werden kann, um in weiterer Folge während
  der Grundausbildung eine gezielte Körperausbildung zu ermöglichen.

  Im Anschluss an den sportmotorischen Leistungstest erfolgt ein schriftlicher
  Persönlichkeitstest mit Auswertung durch das Bundesministerium für Inneres.

  Das Ergebnis des Sporttests, wie dies laut § 44 Ausschreibungsgesetz 1989,
  für das gesamte Auswahlverfahren vorgesehen ist, bleibt ein Jahr gültig.

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Männer:
		     Alter 			            MBKT       Laufen             Schwimmen                         Liegestütz
unter 30 Jahre        GS   34,5 sec   15:15 min             02:11,6 min                          15
			                   LS   32,2 sec   13:45 min             01:51,0 min                          21
30 bis 34 Jahre GS         36,5 sec   16:00 min            02:18,6 min                           14
			             LS         34,2 sec   14:30 min            01:58,0 min                           20
35 bis 39 Jahre GS         38,5 sec   16:45 min            02:25,6 min                           13
			             LS         36,2 sec   15:15 min            02:05,0 min                           19
40 bis 44 Jahre GS         40,5 sec   17:30 min            02:32,6 min                           12
			             LS         38,2 sec   16:00 min            02:12,0 min                           18
45 bis 49 Jahre GS         42,5 sec   18:15 min            02:39,6 min                           11
			             LS         40,2 sec   16:45 min            02:19,0 min                           17
50 bis 54 Jahre GS         44,5 sec   19:00 min            02:46,6 min                           10
			             LS         42,2 sec   17:30 min            02:26,0 min                           16
über 55 Jahre         GS   46,5 sec   19:45 min            02:53,6 min                            9
			                   LS   44,2 sec   18:15 min            02:33,0 min                           15

Frauen:
		     Alter 			            MBKT       Laufen             Schwimmen                         Liegestütz
unter 30 Jahre        GS   39,3 sec   17:45 min            02:27,0 min                            7
			                   LS   37,7 sec   16:00 min            02:11,1 min                           12
30 bis 34 Jahre GS         41,3 sec   18:30 min            02:34,0 min                            6
			             LS         39,7 sec   16:45 min            02:18,1 min                           11
35 bis 39 Jahre GS         43,3 sec   19:30 min            02:41,0 min                            5
			             LS         41,7 sec   17:45 min            02:25,1 min                           10
40 bis 44 Jahre GS         45,3 sec   20:15 min            02:48,0 min                            4
			             LS         43,7 sec   18:30 min            02:32,1 min                            9
45 bis 49 Jahre GS         47,3 sec   21:00 min            02:55,0 min                          7*
			             LS         45,7 sec   19:15 min            02:39,1 min                          12*
50 bis 54 Jahre GS         49,3 sec   22:00 min            03:02,0 min                           6*
			             LS         47,7 sec   20:15 min            02:46,1 min                           11*
über 55 Jahre         GS   51,3 sec   22:45 min            03:09,0 min                           5*
			                   LS   49,7 sec   21:00 min            02:53,1 min                          10*
* Knieliegestütz
LS = Leistungsstufe
GS = Grundstufe
Stand: 1.1.2017

                                                                                       www.wien-polizei.at | 11
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  1. MEDIZINISCHER BEWEGUNGSKOORDINATIONSTEST (MBKT)
  Der MBKT ist ein in einer Halle durchzuführender Geschicklichkeitstest, der von
  der Testperson unter zeitlichem Druck geistige und körperliche Beweglichkeit
  fordert.

  a) Testanweisung für den Parcours:
  Die zu testende Person hat den Parcours so rasch wie möglich auf die im Fol-
  genden beschriebene Art und Weise fehlerfrei zu durchlaufen (siehe auch Skiz-
  ze Anlage 2):

  •     Die Testperson läuft vom Start zur 14 m entfernten und 50 cm hohen Hal-
        lenhürde, überquert diese und nimmt am Ende dieser Geraden (Gesamt-
        länge 20 Meter) einen 3 kg schweren Medizinball auf.

  •     Die Testperson trägt den Medizinball zur ersten Keule, setzt den Ball links
        von dieser ab und führt den Medizinball beidhändig rollend in Schlangen-
        linie durch die fünf aufgestellten Keulen. Beim Durchrollen dürfen die
        Keulen von der Testperson nicht überstiegen und auch nicht umgeworfen
        werden. Der Abstand der Keulen beträgt jeweils 1 Meter.

  •     Die Testperson wirft von der Abwurflinie den Medizinball in den 2 m ent-
        fernt befindlichen längs liegenden geraden Kastenunterteil (Größe: 130 x
        50 cm). Ein wieder herausspringender Medizinball zieht keinen Nachteil
        nach sich. Nach dem Wurf darf die Wurflinie nicht überlaufen werden,
        sondern ist dieser Bereich auf der rechten Seite – rechts an dem dort auf-
        gestellten Kegel vorbei - zu verlassen.

  •     Die Testperson läuft zwischen 3 hochgestellten geraden Kastenunterteilen
        in der vorgegebenen Richtung durch, unterquert eine in 55 cm Höhe auf-
        gelegte Latte und überquert anschließend einen quer aufgestellten Kasten
        (Pyramide: Höhe 115 cm) in beliebiger Art.

  •     Die Testperson umläuft 2 Kegel, durchläuft danach in vorgegebener Rich-
        tung 3 aufgestellte Kegel und läuft über eine in Längsrichtung aufgestellte
        Langbank. Die Langbank ist in voller Länge zu überqueren.

  •     Die Testperson umläuft weitere 2 Kegel, absolviert auf einer Turnmatte
        eine Rolle vorwärts und sprintet anschließend in das Ziel – Ende der Zeit-
        nehmung.

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  2. LIEGESTÜTZ
  Durch diesen Test wird vor allem die lokale Muskelausdauer, sowie die Belast-
  barkeit und Stabilität der Arm- und Rumpfmuskulatur überprüft.

  a) Testanweisung:
  Im Liegestütz vorlings – die gestreckten Arme werden in individueller Breite auf
  dem Boden aufgesetzt, die gesamte Körperlinie vom Kopf bis zu den Fersen ist
  gestreckt – hat die Testperson die Aufgabe, die vorgegebene Anzahl an Lieges-
  tützen (lt. Tabelle) korrekt auszuführen. Die Arme müssen dabei so weit ge-
  beugt werden, bis die Nasenspitze den Boden berührt, wobei von der gestreck-
  ten Haltung des gesamten Körpers nicht abgewichen werden darf. Erst wenn
  wieder eine vollständige Streckung der Arme erfolgt ist, wurde ein Liegestütz
  ordnungsgemäß ausgeführt. Nur dann wird er auch gewertet. Während des
  Tests ist ein kurzes Verharren in der Liegestützausgangsposition mit gestreckten
  Armen erlaubt, jedoch keine Unterbrechung (Abknien, Bauchlage oder Ähnliches).

  3. 3000-M-LAUF-TEST
  Bei diesem Test wird die Herzkreislauf-Ausdauer innerhalb der vorgegebenen
  Distanz und Zeit (lt. Tabelle) bestimmt. Anhand des Ergebnisses lassen sich
  Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit im Bereich der Grundlagenausdauer
  (sie ist eine Basisvoraussetzung zur Steigerung der körperlichen Leistungs-
  fähigkeit) der Testperson ziehen.

  a) Testanweisung:
  Die Strecke sollte mit möglichst gleichmäßigem Tempo durchlaufen werden.
  Aber auch Gehen zwischendurch – falls erforderlich – ist erlaubt.

  4. 100-M-SCHWIMM-TEST
  Schwimmen ist eine Fertigkeit, die zu den elementaren Fähigkeiten für den
  Exekutivdienst gehört. Immer wieder ereignen sich im Polizeidienst Situatio-
  nen, Menschen, die sich in einer lebensgefährlichen Situation im Bereich eines
  Gewässers befinden, aus dieser zu retten. Um während der Ausbildung für
  den Exekutivdienst in dieser Hinsicht geschult werden zu können, ist es eine
  Voraussetzung, das Schwimmen bereits zu beherrschen.

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a) Testanweisung:
Beim Schwimmtest ist eine Strecke von 100 Meter in einem Zug in freiem
Schwimmstil zu durchschwimmen. Der Start kann von Land (Startsockel) oder
aus dem Wasser erfolgen.

5. RETTUNGSSIMULATION
Die Rettung von Menschen ist eine Fertigkeit, die zu den wichtigsten Aufgaben
für den Exekutivdienst zählt. Immer wieder ereignen sich im Polizeidienst Situa-
tionen, in denen Anforderungen gestellt werden, Menschen zu retten, die sich in
einer lebensgefährlichen Situation befinden. Um während der Ausbildung für den
Exekutivdienst in dieser Hinsicht geschult zu sein wird diese Situation simuliert.

a) Testanweisung:
Der EAH-Test wird in einer Halle nach dem MBKT absolviert. Der Test wird an
einer Übungspuppe (Dummy, ca. 70kg, ca. 1,70m) ausgeführt. Die Übungspuppe
liegt hinter einer Startlinie mit dem Kopf zur Ziellinie vor der Testperson auf
dem Boden. Die Testperson hat hinter dem Kopf der Übungspuppe Aufstellung
zu nehmen. Nach dem Ertönen des Startsignals ist die Übungspuppe mittels
1. Rautekgriff, 2. Wegziehgriff, 3. Achselgriff, oder 4. Schulter-Wegziehgriff auf-
zunehmen. Anschließend ist diese ohne anzuhalten rückwärtsgehend, über eine
Strecke von 10 Meter, über die Ziellinie zu ziehen. Der Beginn der Zeitnahme
erfolgt mit dem Startsignal und wird beendet, wenn die Füße der Übungspuppe
die Ziellinie überquert haben.

b) Zeitlimit:
Frauen: 20 Sekunden, Männer: 15 Sekunden

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NACH BEENDIGUNG DES AUFNAHMEVERFAHRENS:
Die Aufnahmen erfolgen nach Reihung der erzielten Punkteanzahl.

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  AUSBILDUNG

  Die Grundausbildung für den Polizeidienst ist umfangreich, vielseitig und dauert
  24 Monate, davon 17 Monate theoretische Fachausbildung und 7 Monate prakti-
  sche Einführung in den Dienstbetrieb in einer Polizeiinspektion.
  Die theoretische Fachausbildung erfolgt in einem Bildungszentrum der Sicher-
  heitsexekutive, nach Möglichkeit in jenem Bildungszentrum, das im gleichen
  Bundesland eingerichtet ist wie die aufnehmende Landespolizeidirektion.

  Die 24-monatige Ausbildung gliedert sich in:
  12 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb)
   3 Monate Praktika (auf Polizeidienststellen)
   5 Monate Präsenzausbildung (Schulbetrieb)
   4 Monate Praktika (auf Polizeidienststellen)

  Dienstzeit:
  Montag bis Freitag 07.30 bis 15.30 Uhr (40-Stundenwoche) während der Präsenz-
  ausbildung (ausgenommen an Feiertagen).

  Für Auszubildende aus den Bundesländern werden nach Maßgabe der zur Ver-
  fügung stehenden freien Unterkunftsressourcen, Unterkünfte für die Dauer der
  Grundausbildung kostenlos zur Verfügung gestellt.

  Mit Beginn eines Ausbildungskurses werden die Auszubildenden im Vertrags-
  bedienstetenverhältnis mit Sondervertrag dem Bildungszentrum zur Absolvie-
  rung der 24-monatigen Grundausbildung zugewiesen.

        DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IST ALS VORBEREITUNG FÜR DIE
        VERWENDUNG AUF EINEM ARBEITSPLATZ DES EXEKUTIV-
        DIENSTES VORGESEHEN.

  Das lerne ich in der Polizeischule:
  http://www.polizei.gv.at/files_all/Berufsinformation/PGA_Ausbildungsplan.pdf

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DIENSTVERRICHTUNG

Nach Abschluss der Grundausbildung ist nach positiver Dienstprüfung die Über-
nahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für den Exekutivdienst (E2b)
beabsichtigt und eine Zuweisung zu einem Stadtpolizeikommando vorgesehen.

Die Dienstversehung in den Polizeiinspektionen und bei den Spezialeinheiten
erfolgt grundsätzlich im Gruppen- bzw. Turnusdienst (Nachtdienste, sowie
Samstag, Sonn- und Feiertagsdienste).

Erst nach erworbener Praxis in einem der 14 Stadtpolizeikommanden besteht
die Möglichkeit der Versetzung zu einer Spezialeinheit. Dies ist jedoch nur bei
freien Planstellen in der gewünschten Einheit möglich.

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  KURZÜBERSICHT EINIGER SPEZIALEINHEITEN

  WEGA (WIENER EINSATZGRUPPEN ALARMABTEILUNG)

  Voraussetzungen für eine Bewerbung zur WEGA
  •   Absolvierung der Grundausbildung.
  •   Exekutive Außendiensterfahrung.
  •   Bereitschaft zur bundesweiten Dienstverrichtung im Rahmen der WEGA.
  •   Bereitschaft zur Absolvierung spezifischer Ausbildungen im Rahmen der
      WEGA.

  Auswahlverfahren
  •  Ärztliche Untersuchung.
  •  Sport-Test: 3000-m-Lauf.
  •  6er-Test: Klimmzüge, Standweitsprung, Gewandtheitsparcour, Sit-Ups,
     Treppensteigen, Liegestütz.
  •  Schießtest, Taktiktest, psychologischer Test mit anschließendem
     kommissionellen Aufnahmegespräch mit Gesamtbeurteilung.

  Bei positivem Auswahlverfahren erfolgt die Einberufung zur sechsmonatigen
  Basisausbildung für die WEGA nach Personalbedarf und Reihung gemäß dem
  Auswahlergebnis. Der Verbleib bei der WEGA ist an einen jährlich zu absolviere
  den Leistungstest gebunden.

  Allgemeine Aufgaben der WEGA
  1. Wahrnehmung spezieller ordnungsdienstlicher Aufgaben (z. B. Stadion).
  2. Amtshandlungen mit höherem Gefährdungsgrad im Streifendienst.

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Spezielle Aufgaben der WEGA
1. Bundesweite Unterstützung bei Einsätzen, die das Einschreiten besonders
    ausgebildeter und ausgerüsteter Einheiten erfordern.

2.   Geschlossener Einsatz speziell ausgebildeter Organe des öffentlichen
     Sicherheitsdienstes.

3.   Wahrnehmung spezieller Aufgaben wie der Einsatz von Greiftrupps, der
     gezielte und koordinierte Einsatz von Beweissicherungs- und Festnahme-
     trupps, der koordinierte Einsatz von Sondereinsatzmitteln
     (Beispiel: Wasserwerfer); bei Bedarf hat die Wahrnehmung dieser speziel-
     len Aufgaben auch bundesweit zu erfolgen.

4.   Planung, Durchführung und Bewertung von Streifendiensten insbesondere
     bei erhöhten Gefährdungslagen.

5.   Übernahme und Bewältigung von Amtshandlungen bei sonstigen beson-
     deren Gefährdungssituationen, die nicht in die Zuständigkeit des Einsatz-
     kommandos Cobra fallen, und/oder Einsätze, bei denen das Einschreiten
     des Einsatzkommandos Cobra nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann.

6.   Unterstützung der Polizeiinspektionen bei Schwerpunktaktionen.

7.   Teilnahme an Begleit-, Transport- und Objektschutzaufgaben
     (bei erhöhtem Gefährdungsgrad), sofern diese nicht dem EKO Cobra obliegen.

8.   Einsätze im Rahmen des Hilfs- und Katastrophenschutzdienstes
     (Beispiel: Teilnahme an Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen).

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  LANDESVERKEHRSABTEILUNG

  Voraussetzungen
  •   Absolvierung der Grundausbildung.
  •   Entsprechende Außendiensterfahrung.
  •   Führerscheinklassen A (in vollem Umfang) und B.
  •   Bester Gesundheitszustand und körperliche Eignung für den exekutiven
      Kraftradeinsatz.
  •   Keine nachteiligen Vormerkungen.
  •   Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten.
  •   Hohe Belastbarkeit in Stresssituationen.
  •   Gute Ortskenntnisse.
  •   Mehrwöchiger Grundausbildungslehrgang: Fahrtechnik und Verhalten in
      schwierigen Situationen, Ehren- und Sicherungsgeleite, Kraftradeinsatz
      bei unfriedlichen Demonstrationen, Trial-Ausbildung.
  •   Theoretische Ausbildung am Arbeitsplatz (Gefahrenguttransporte,
      Schwerverkehr, Abstandsmessung).

  Aufgaben
  •   Überwachung und Lenkung des Verkehrs.
  •   Lotsungen.
  •   Schwerpunktkontrollen (Planquadrate).
  •   Großveranstaltungen (Zu- und Abfahrtsregelung).

  Interessierte werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und einem
  Test hinsichtlich Handhabung im Umgang mit Motorrädern unterzogen. Für
  alle anderen Fachbereiche (Verkehrsunfallkommando, Geschwindigkeits-
  überwachung/Radar, Verkehrsleitzentrale) sind keine besonderen Zugangs-
  erfordernisse notwendig.

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POLIZEIDIENSTHUNDEEINHEIT

Voraussetzungen
•   Absolvierung der Grundausbildung.
•   Entsprechende Außendiensterfahrung.
•   Möglichkeit der artgerechten Haltung des Polizeidiensthundes im Privat-
    bereich.
•   Vorausbildung: ca. 18 Monate; Fährtenausbildung: 3 Wochen.
    Grundausbildung: 11 Wochen; Abschlussprüfung.

Aufgaben
•   Streifendienst zur Bekämpfung von gerichtlich strafbaren Handlungen.
•   Suche nach Suchtgift, Leichen, Fährten, Bargeld, Dokumenten, Brand-
    mittel, Waffen, Munition, Sprengstoff, Blut.
•   Großveranstaltungen (Demonstrationen, Fußballspiele).
•   Durchsuchung von Fahrzeugen und Gebäuden.
•   Bundesweite Spezialeinsätze.
•   Such-, Hilfs- und Rettungsaktionen.

Diensthunde werden grundsätzlich von der Behörde zur Verfügung gestellt.
Es können aber auch geeignete Privathunde verwendet werden. Der Dienst-
hund verbleibt auch in der Freizeit bei den Angehörigen der Polizeidienst-
hundeeinheit, weshalb geeigneter Wohnraum vorhanden sein muss.

SEE- UND STROMDIENST

Voraussetzungen
•   Absolvierung der Grundausbildung.
•   Entsprechende Außendiensterfahrung.
•   Helferschein der Österreichischen Wasserrettung.

Aufgaben
•   Überwachung des Motorboot- und Schiffsverkehrs.
•   Fischerkontrollen.
•   Überwachung des Badebetriebes sowie Hilfeleistung.
•   Überwachung des Grenzkontrollbereiches.
•   Landganggenehmigungen, Boots- und Landstreifen.

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  AUFSTIEGSMÖGLICHKEITEN

  Nach mehrjähriger Dienstzeit besteht die Möglichkeit verschiedene Laufbahnen
  abweichend von der Normallaufbahn einzuschlagen. Diese Kurse werden nach
  Bedarf ausgeschrieben.

  AUSBILDUNG FÜR DEN DIENSTFÜHRENDEN EXEKUTIVDIENST (E2a)
  Voraussetzungen
  •   Erfolgreicher Abschluss der Grundausbildung.
  •   Mindestens dreijährige praktische Verwendung im Exekutivdienst nach
      Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b.
  •   Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung.
  •   Kursdauer: 9 Monate.

  Nach Abschluss des Kurses erfolgt die Verwendung in dienstführender Position
  in einer Polizeiinspektion bzw. bei den Spezialeinheiten oder in Zivil mit vorwie-
  gend kriminalpolizeilicher Tätigkeit in der Landespolizeidirektion Wien.

  AUSBILDUNG FÜR DEN LEITENDEN EXEKUTIVDIENST (E1)
  Fachhochschule – Bachelor-Studiengang „Polizeiliche Führung“
  Voraussetzungen
  •   Matura.
  •   Mindestens einjährige Dienstverwendung in dienstführender Position im
      Exekutivdienst.
  •   Erfolgreiche Absolvierung der Aufnahmeprüfung.
  •   Kursdauer: 6 Semester.
  •   Abschluss: Akademischer Grad Bachelor of Arts „Polizeiliche Führung“.

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ALLGEMEINES

ERSCHEINUNGSBILD
Polizeiangehörige haben ihr Erscheinungsbild so zu wählen, dass das Vertrau-
en der Allgemeinheit in die besondere Stellung als Organe des „Öffentlichen
Dienstes“ insbesondere in die Uniform gewährleistet ist (z. B. kein auffälliger
Schmuck, kein sichtbares Piercing, Normalhaarschnitt bzw. Normalhaartracht,
keine außergewöhnliche Haarfärbung).

LENKBERECHTIGUNG KLASSE „B“ OHNE AUFLAGE
Der Besitz des „Führerscheins“ der Gruppe/Klasse „B“ ist erforderlich, da es zu
den Dienstobliegenheiten von Polizeiangehörigen gehört, Dienstkraftfahrzeuge
zu lenken. Bis zu Beginn der Polizeiausbildung ist der Führerschein der Gruppe/
Klasse „B“ ohne Auflage vorzuweisen. Auflage = Mindestgröße 155 cm (lt. §4/1
FSG-GV.

DEFINITIVSTELLUNG
Erfolgt grundsätzlich nach sechsjähriger Dienstzeit.

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  BRUTTOBEZUG FÜR BEDIENSTETE DES EXEKUTIVDIENSTES

    GRUNDAUSBILDUNG 			 ab 1. Jänner 2018
    Gehalt: VB/S, Beamte d. Exekutivdienstes,
    VerwGr E2c, Gehaltsstufe 1 		                                                   €   1.632,90
    Wachdienstzulage – ab 13. Monat 		                                              €      80,80
    Pauschalierte Aufwandsentschädigung 		                                          €       8,80
    Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes 		                                    €     113,40
    Vergütung für besondere Gefährdung 		                                           €     186,44
                                                Gesamt                              €   2.022,34

   IM INSPEKTIONSDIENST NACH ABSCHLUSS DER GRUNDAUSBILDUNG
    Gehalt: Beamte d. Exekutivdienstes,
    VerwGr E2b/GL, Gehaltsstufe 1 		                                                €   1.736,80
    Wachdienstzulage		                                                              €      94,60
    Pauschalierte Aufwandsentschädigung 		                                          €      21,10
    Vergütung für Beamte des Exekutivdienstes 		                                    €     113,40
    Vergütung für besondere Gefährdung 		                                           €     308,01
                                                Gesamt                              €   2.273,91

   ZUSÄTZLICH:
    Für jede zur Nachtzeit (22.00-06.00 Uhr)
    geleistete Stunde,
    Nachtdienstgeld in der Höhe von 		                                              €       2,62

    und für jede dienstplanmäßig an einem
    Sonn- oder Feiertag geleistete Stunde,
    die Sonn- und Feiertagszulage in der Höhe von 		                                €      3,831

    Für Plandienststunden außer Sonn- u. Feiertag
    von Mo-Do jeweils 20.00-22.00 Uhr, sowie Fr von
    20.00 bis Sa 24.00 und Mo von 00.00 bis 06.00 Uhr,
    die Wochenend-Nachtdienstzulage 		                                              €       2,00

    pro Nachtdienst:
    1 Std. Zeitausgleich oder Zeitgutschriftäquivalent 		                           €      12,56

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FAQ | FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

1.   Brauche ich eine abgeschlossene Schul- bzw. Berufsausbildung, um in
     den Polizeidienst eintreten zu können?
     NEIN. Der Beruf des Exekutivbediensteten ist derart spezifisch und viel-
     schichtig, dass in der zweijährigen Ausbildung die erforderlichen Fähig-
     keiten und Fertigkeiten vermittelt werden.

2.   Kann ich auch als Zivildiener Polizist werden?
     JA. Seit dem 1.11.2010 können auch Zivildiener in den Exekutivdienst eintreten.

3.   Ich bin bereits über 30 Jahre alt – kann ich mich dann noch für die Polizei
     bewerben?
     JA. Denn seit dem 1.1.2012 ist das Höchstalter für den Eintritt in den Exe-
     kutivdienst entfallen.

4.   Ich habe mich vor Jahren bereits bei der Polizei beworben, bin aber we-
     gen meiner Größe (Männer 168 cm, Frauen 163 cm) abgelehnt worden.
     Kann ich mich nochmals bewerben?
     JA. Seit 1.1.2012 ist eine Mindestgröße von 155 cm erforderlich (bei Frauen
     und Männern).

5.   Ich habe eine Brille bzw. Kontaktlinsen, ist eine Aufnahme möglich?
     Besteht eine Sehschwäche, ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen.

6.   Ich habe eine Tätowierung am Unterarm – ist eine Aufnahme möglich?
     Die Tätowierung darf bei der Sommeruniform (mit Kurzarmhemd) nicht
     sichtbar sein.

7.   Sind Bewerbungen gleichzeitig in mehreren Bundesländern möglich und
     wenn ja, muss die Auswahlprüfung in jedem Bundesland extra absolviert
     werden?
     JA. Mehrfachbewerbungen bei verschiedenen Landespolizeidirektionen
     sind grundsätzlich möglich. Aber in diesem Fall wird nur ein Auswahl-
     verfahren durchgeführt. Die Bewerberinnen und Bewerber entscheiden,
     bei welcher Landespolizeidirektion sie das Auswahlverfahren absolvieren
     wollen.

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  8.    Kann ich die im Internet vorhandenen Bewerbungsunterlagen auch per
        E-Mail an die Aufnahmestelle senden?
        NEIN. Die Bewerbungsunterlagen müssen entweder postalisch oder
        persönlich bei der Aufnahmestelle der jeweiligen Landespolizeidirektion
        eingereicht werden.

  9.    Gibt es Unterlagen oder Vorbereitungskurse für die schriftliche Eig-
        nungsprüfung?
        Spezielle Unterlagen zur Vorbereitung auf die schriftliche Eignungsprü-
        fung gibt es von der Polizei keine. Es darf auf in Buchhandlungen erhältli-
        che Literatur für Einstellungs- und Eignungstests verwiesen werden.

  10. Kann man bei Mehrfachbewerbungen und entsprechend gut absolvier-
        tem Auswahlverfahren wählen, in welchem Bundesland man aufgenom-
        men wird?
        Kommt man aufgrund des abgeschlossenen Prüfungsergebnisses für die
        Aufnahme bei mehreren Landespolizeidirektionen in Betracht, ist eine
        Wahlmöglichkeit grundsätzlich möglich.

  11.   Ich konnte die Aufnahmeprüfung nicht wahrnehmen weil ich krank war –
        kann ich trotzdem wieder antreten?
        Sofern Sie den Termin storniert haben (E-Mail), bekommen sie einen Er-
        satztermin zugewiesen. Unentschuldigtes Fernbleiben hat den Ausschluss
        aus dem Aufnahmeverfahren zur Folge.

  12. Ich habe das Auswahlverfahren nicht bestanden – wann kann ich mich
        wieder bewerben?
        Es besteht eine grundsätzliche Wartezeit von einem Jahr ab der letzten
        absolvierten Prüfung des Auswahlverfahrens.

  13. Erfolgt die Grundausbildung immer in dem Bundesland, für das man
        aufgenommen wurde?
        NEIN. Das ist nicht immer zwingend der Fall und hängt von den Ressour-
        cen bei den Bildungszentren der einzelnen Bundesländer ab.

  14. Bekomme ich für die Dauer der Grundausbildung eine Unterkunft beim
        Bildungszentrum zur Verfügung gestellt und entstehen für mich Kosten?
        Aufgrund der vorhandenen Ressourcen steht nicht allen Auszubildenden eine

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      kostenlose Unterkunft in einem Bildungszentrum zur Verfügung. Bei der Un-
      terkunftsvergabe können persönliche Verhältnisse berücksichtigt werden.

15. Bekomme ich während meiner polizeilichen Grundausbildung bereits ein
      Gehalt?
      JA. Während der Grundausbildung beziehen Sie bereits ein Gehalt nach
      der vorstehenden Gehaltstabelle. Während der Praxisphasen gibt es
      zusätzlich exekutivdienstliche Zulagen.

16. Was kostet mich die Ausbildung für den Polizeidienst?
      Die Ausbildung ist mit keinem finanziellen Aufwand für Sie verbunden.

17.   Ich möchte gerne bei einer Spezialeinheit (Hundeführer, Pilot etc.) Dienst
      versehen. Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
      Die Verwendung bei „Sondereinheiten“ ist erst nach längerer Dienstver-
      richtung im Exekutivdienst auf einer Polizeiinspektion nach Maßgabe freier
      Planstellen und Feststellung der besonderen Eignung (Aufnahmeprüfungen)
      für die jeweiligen Sonderverwendungen und nach Abschluss entsprechender
      Sonderausbildungen möglich.

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  RICHTIGES AUSFÜLLEN DER BEWERBUNGSUNTERLAGEN

  Bitte füllen Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß
  aus. Unvollständige Unterlagen oder unvollständig ausgefüllte Formulare wir-
  ken sich hinderlich auf das Aufnahmeverfahren aus und führen zu erheblichen
  Verzögerungen und vermeidbaren Rückfragen. Achten Sie besonders auf Voll-
  ständigkeit von Originalbeilagen und Kopien (Seite 3 des Bewerbungsbogens).

         WIR BENÖTIGEN KEINE ANDEREN DOKUMENTE, BEILAGEN ODER
         KOPIEN ALS IM BEWERBUNGSBOGEN ANGEFÜHRT.

  BEWERBUNGSUNTERLAGEN
  Wir benötigen Ihre Bewerbungsunterlagen als lose Blätter ohne Mappe, ohne
  Folien und ohne Hüllen. Belassen Sie die Unterlagen im originalen A4-Format.
  Falten und heften Sie die Unterlagen nicht.

  BEWERBUNGSBOGEN
  Füllen Sie den Bewerbungsbogen zur besseren Lesbarkeit auf dem Computer
  aus. Achten Sie dabei besonders auf die Richtigkeit der E-Mail-Adresse, da der
  gesamte Schriftverkehr während des Aufnahmeverfahrens über diese E-Mail-
  Adresse geführt wird.

  FOTO
  Wir benötigen nur ein Foto von Ihnen. Kleben Sie dieses Foto auf Seite 1 des
  Bewerbungsbogens. Bitte aufkleben und nicht heften!
  Auf der Sicherheitserklärung benötigen wir kein Foto.

  FÜHRERSCHEIN
  Kopieren Sie die Vorderseite und die Rückseite Ihres Führerscheins.

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WEHRDIENST/ZIVILDIENST
Wir benötigen die Entlassungsbescheinigung für den abgeleisteten Wehrdienst
oder die Zivildienstbescheinigung für den abgeleisteten Zivildienst.

Im Falle von Untauglichkeit: Wir benötigen das Statusblatt der Ergänzungs-
abteilung (der Stellungskommission), aus dem die Gründe der Untauglichkeit
hervorgehen müssen.

     WIR BENÖTIGEN INSBESONDERE KEINE DEKRETE, WIE Z. B.
     ÜBER DIE VERLEIHUNG DER WEHRDIENSTMEDAILLE.
     ES GENÜGT DIE ENTLASSUNGSBESCHEINIGUNG ODER
     DIE ZIVILDIENSTBESCHEINIGUNG.

SICHERHEITSERKLÄRUNG
Füllen Sie auf Seite 1 Punkt F unbedingt die Sozialversicherungsnummer und
Versicherungsinstitut aus.
Unterschreiben Sie alle 7 Seiten der Sicherheitserklärung und stimmen Sie
auf Seite 7 unter Punkt 10 der Datenüberprüfung/Zustimmungserklärung mit
Unterschrift, Ort und Datum zu.

    WICHTIG: ES ERFOLGT KEINE VERSTÄNDIGUNG IHRES DERZEITIGEN
    ARBEITGEBERS/DIENSTGEBERS, SONDERN ES ERFOLGEN AUS-
    SCHLIESSLICH ANFRAGEN AN POLIZEIBEHÖRDEN.

DER POLIZEI(AMTS)ÄRZTLICHE FRAGEBOGEN
Bei Erkrankungen, Operationen, Brüchen geben Sie sowohl das Jahr als auch das
Monat, nach Möglichkeit das Datum, bekannt. Wir benötigen eine detaillierte Be-
schreibung der Folgen (z. B. Gips, Schrauben, Nähte, sonstige Eingriffe etc.).

WIR BEDANKEN UNS IM VORAUS FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG
BEI DER BEARBEITUNG IHRER BEWERBUNG.

                                                                                  www.wien-polizei.at | 29
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  WIE BEWERBE ICH MICH?

  BEWERBUNGSUNTERLAGEN

  •     Download der Bewerbungsunterlagen von der Polizei-Homepage:
        http://www.polizei.gv.at/wien/beruf/Berufsinformation/6/unterlagen.aspx

  •     Ausgefüllte Unterlagen an die Polizei-Aufnahme einsenden oder vorbeibringen.

              EINE ELEKTRONISCHE BEWERBUNG IST NICHT MÖGLICH

                            LANDESPOLIZEIDIREKTION WIEN
                       Referat Dienstvollzug (A 1.2) - Aufnahme VB/S
                                    Marokkanergasse 4
                                         1030 Wien

                                  PARTEIENVERKEHR
                             Montag-Freitag: 08:00-15:00 Uhr

                                         TELEFON
                               01/31310/76225 oder 76226
                                    Fax: 01/31310/76299
                           E-Mail: aufnahme-wien@polizei.gv.at

                                        HOMEPAGE
                                      www.polizei.gv.at
                                       www.polizei.at

   FÜR WEITERE INFORMATIONEN STEHEN WIR IHNEN GERNE ZUR VERFÜGUNG.

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Willkommen
bei der Polizei.
IMPRESSUM
Herausgeber: Landespolizeidirektion Wien, Büro Organisation, Strategie und Dienstvollzug, Referat A1.2 Dienstvollzug
Verantwortlicher: Erich Pollinger, GrInsp
Fotos: Alexander Tuma, Egon Weissheimer
Grafik: BMI-Abteilung I/6 Social Media
Druck: Digitalprintcenter des BM.I, Herrengasse 7, 1010 Wien

                                                                                                         www.polizei.gv.at
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