PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022 - ONCE IN A LIFETIME EXPERIENCE 31.05 - 06.06.2022 | GREEN EA GLE GOLF COURSES, HAMBURG - GOLF EXTRA

Die Seite wird erstellt Sibylle-Hortensia Schrader
 
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PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022 - ONCE IN A LIFETIME EXPERIENCE 31.05 - 06.06.2022 | GREEN EA GLE GOLF COURSES, HAMBURG - GOLF EXTRA
golf.extra: Immer BESSER als erwartet.

     PORSCHE
EUROPEAN OPEN 2022
31.05. – 06.06.2022 | Green Eagle Golf Courses, Hamburg

     > once in a lifetime experience <

                   www.golf-extra.com
PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022 - ONCE IN A LIFETIME EXPERIENCE 31.05 - 06.06.2022 | GREEN EA GLE GOLF COURSES, HAMBURG - GOLF EXTRA
Gönnen Sie sich das besondere
    Turnier-Erlebnis mit unserem Angebot!
         Am 2.-5. Juni 2022 findet die 7. Auflage der Porsche European Open auf den
                       Green Eagle Golf Courses, nähe Hamburg, statt.
       Der über 7.000 Meter lange, Par-73-Kurs stellt selbst die herausragendsten Golfer
       der DP World Tour, ehemals European Tour, vor eine große Herausforderung. Auch
       dieses Jahr wird auf dem Porsche Nord Course die letzte Möglichkeit gegeben
       sein, sich über die European Qualifying Series, einen der begehrten letzten zehn
                       Startplätze für die kommende US Open, zu sichern.

                           – Das Programm –
Di., 31.05.2022   Individuelle Anreise
                  Check-In im Boutique Hotel Wyndberg Lüneburg
                  „Players-Night“ mit Abendessen & Getränken

Mi., 01.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  Gemeinsames Mittagessen inkl. Getränke in der VIP-Hospitality
                  Teilnahme am Porsche European Open Pro-Am
                  Abend zur freien Verfügung

Do., 02.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  VIP-/Ehren-Eintrittskarten am 1. Turniertag der Porsche European Open 2022
                  Abend zur freien Verfügung

Fr., 03.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  VIP-/Ehren-Eintrittskarten am 2. Turniertag der Porsche European Open 2022
                  Abend zur freien Verfügung

Sa., 04.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  VIP-/Ehren-Eintrittskarten am 3. Turniertag der Porsche European Open 2022
                  Abend zur freien Verfügung

So., 05.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  VIP-/Ehren-Eintrittskarten am Finaltag der Porsche European Open 2022
                  Abend zur freien Verfügung

Mo., 06.06.2022   Individuelles Frühstück im Hotel
                  Check-Out im Boutique Hotel Wyndberg Lüneburg
                  „Monday-After“-Golfrunde auf dem Porsche Nord Course
                  Individuelle Abreise
PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022 - ONCE IN A LIFETIME EXPERIENCE 31.05 - 06.06.2022 | GREEN EA GLE GOLF COURSES, HAMBURG - GOLF EXTRA
– REISELEISTUNGEN & Preis –
            • 6 x Übernachtungen im Boutique Hotel Wyndberg Lüneburg
                        im Superior Doppelzimmer inkl. Frühstück

      • VIP-Parkplätze mit Schnellzugang zum Turniergelände an allen Turniertagen

                   • „Players-Night“ inkl. Abendessen und Getränken

• Teilnahme am Pro-Am Turnier der Porsche European Open inkl. Mittagessen & Getränken

     • VIP-/Ehren-Eintrittskarten mit „Inside the Ropes“ Zugang an allen Turniertagen
                            der Porsche European Open 2022

       • Zugang zu den VIP-Hospitality Bereichen inkl. Verpflegung und Getränken
                                   an allen Turniertagen

               • „Monday After“ Golfrunde auf dem Porsche Nord Course

                            Weiterhin im Reisepreis enthalten:
      gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung und Veranstalterhaftpflicht

                8.445,– € pro Person im Doppel- oder Einzelzimmer
PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022 - ONCE IN A LIFETIME EXPERIENCE 31.05 - 06.06.2022 | GREEN EA GLE GOLF COURSES, HAMBURG - GOLF EXTRA
­– Verbindliche Reiseanmeldung –

                                               PORSCHE EUROPEAN OPEN 2022
31.05. – 06.06.2022 | Green Eagle Golf Courses, Hamburg | Boutique Hotel Wyndberg Lüneburg

             Bitte ausfüllen und per Telefax an +49 7131 . 277 654 . 96 oder per E-Mail an events@golf-extra.com senden!
                    „Hiermit buche ich verbindlich für mich und (als deren Vertreter) für den genannten weiteren Reiseteilnehmer die oben bezeichnete Reise.“

 PERSON 1 (Name wie im Pass angegeben)                                                                                                     PERSON 2 (Name wie im Pass angegeben)
 Nachname                        ______________________________________________________________________________________________________    Nachname               ______________________________________________________________________________________________________

 Vorname                         ______________________________________________________________________________________________________    Vorname                ______________________________________________________________________________________________________

 Heimatclub, HCP                 ______________________________________________________________________________________________________    Heimatclub, HCP        ______________________________________________________________________________________________________

 Geburtsdatum                    ______________________________________________________________________________________________________    Geburtsdatum           ______________________________________________________________________________________________________

 Straße, Nr.                     ______________________________________________________________________________________________________    Straße, Nr.            ______________________________________________________________________________________________________

 PLZ, Wohnort                    ______________________________________________________________________________________________________    PLZ, Wohnort           ______________________________________________________________________________________________________

 Telefon                         ______________________________________________________________________________________________________    Telefon                ______________________________________________________________________________________________________

 E-Mail                          ______________________________________________________________________________________________________    E-Mail                 ______________________________________________________________________________________________________

 Unterkunft
    Einzelzimmer			                                                                                                                             Doppelzimmer

 Reiseunterlagen
     Ich wünsche meine Reiseunterlagen per E-Mail                                                                           oder                Ich wünsche meine Reiseunterlagen per Post

 Flug
    Wunschflughafen                          ___________________________________________________________________________________________        Sitzplatzreservierung               (gegen Aufpreis)

        Upgrade in Business-Class                            (gegen Aufpreis)                                                                   Ich wünsche keinen Flug                     (Anreise in Eigenregie ergänzen)

 Bezahlung
    Überweisung			                                                                                                                              Kreditkarte

 Reiserücktritts-Versicherung Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungs-Leistungen finden Sie auf der nächsten Seite
     Ich wünsche einen Reiserücktritt-Vollschutz                                          Ich wünsche einen Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
        Ich wünsche einen Reiserücktritt-Vollschutz Plus		                                                                                      Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres

 Besondere Wünsche                                 (gegen Aufpreis)

        _______________________________________________________________________________________________________________________________

        Ich habe die Reisebedingungen der EMU exclusive travel GmbH gelesen und erkläre mich, auch für alle meine Mitreisenden damit einverstanden.

 Ort, Datum                                                                                                        Unterschrift

 Verbindliche Reiseanmeldungserklärung:
 Der Erhalt des Formblatts zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gem. § 651a BGB sowie der Anlage „Informationen zur Reise“ wird bestätigt.
 Entsprechend der Reisebedingungen der EMU exclusive travel gmbh, die ich ebenfalls erhalten habe und ausdrücklich als Vertragsinhalt anerkenne, nehme ich diese verbindliche
 Reiseanmeldung mit den vorstehenden Festlegungen vor.

 Datum                                               Unterschrift

 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer
 als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

 Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Druckfehler keine Haftung. Wir behalten uns Preisänderungen aus aktuellem Anlass vor. KARTENZAHLUNG: Mastercard/Visa/American Express sind möglich. Es gelten unsere AGB, die jederzeit
 auf unserer Homepage einsehbar sind. Die oben genannten Angebote entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen
 Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

 golf.extra –                                                                              Allee 18 . 74072 Heilbronn                                         E-Mail events@golf-extra.com
 eine Marke der EMU exclusive travel gmbh                                                  Telefon +49 7131 . 277 654 . 60                                    Internet www.golf-extra.com
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Unser Partner:

                                                                       I hr R eise - schutz
                                                                                            Kurz & bündig

and Für eine Reise                            Jahres-Reiseschutz
              Produkt: JAHRES-REISERÜCKTRITT-VOLLSCHUTZ
       u  Der Versicherungs-Beitrag berechnet sich individuell je nach                                 u    Beim Jahresschutz bestehen fixe Versicherungs-Beiträge je nach
          Reiseziel, Alter der Reisenden und dem exakten Reisepreis.                                        Reisepreis und Alter der Reisenden, siehe untenstehende Tabelle.
 Inhalte unseres Versicherungs-Produktes. Vollständig dargestellt
end informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
       WAS IST VERSICHERT?
       REISERÜCKTRITT–VOLLSCHUTZ
eistungen:                                                                   Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
           Reiserücktritt-Versicherung, Reise-Assistance und Reiseabbruch-Versicherung.
       Reiserücktritt-Versicherung                                                            Wir empfehlen jedem Reisenden eine Jahresreiseversicherung. Denn die lohnt sich
       ü Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar u. a. wegen:                          oft schon ab der ersten Reise und gilt nicht nur für große Urlaube und Fernreisen.
          • Tod                                                                               Mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie 12 Monate auf jeder Reise geschützt –
          • Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen              auch auf Städtetrips oder Wellness-Wochenenden.
                        WAS IST NICHT VERSICHERT?
            oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
          • Schwangerschaft
          •Reiserücktritt-Versicherung
            Persönlicher Quarantäne
          •xSchaden  am Eigentum                                                               		                                  Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz
              Bestehende        Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate
       ü Versäumen    des Anschluss-Verkehrsmittelsbzw.
                                                    wegenReisebuchung
                                                           Verspätung öffentlicher Ver-        je Familie/Paar		                        ohne Selbstbeteiligung
              vor Versicherungs-Beginn                                        behandelt wurden
          kehrsmittel oder Verkehrsunfall bei der Anreise                                      Gesamt-Reisepreis bis         bis 50 Jahre    51 bis 65 Jahre     ab 66 Jahre
           x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei
             Jahre zurückliegt
       Reise-Assistance                                                                                       2.000,– €                  103,– €            119,– €             223,– €
         x Suchterkrankungen
       ü Hilfe bei persönlichen Notfällen – z. B. bei Verlust von Reise-Zahlungs­mitteln,
         Strafverfolgung sowie Informationsdienste bei Fragen zu Sicherheit, Mobilität,                       3.000,– €                  119,– €            142,– €             259,– €
         Geld und Behörden und Familie
           Reiseabbruch-Versicherung                                                                          4.000,– €                  136,– €            164,– €             294,– €
          x Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate
       Reiseabbruch-Versicherung                                               6.000,– €                                                 186,– €            231,– €             399,– €
             vor Reiseantritt
       ü Planmäßige              behandelt
                    Fortsetzung der              wurden
                                    Reise nicht möglich oder nicht zumutbar u. a.
         x Schub einer psychischen Erkrankung
         wegen:                                                                                               8.000,– €                  247,– €            312,– €             532,– €
           •xSchwerer
               Suchterkrankungen
                       Unfallverletzung
                                                                                                             10.000,– €                  298,– €            382,– €             599,– €
           • Unerwarteter schwerer Erkrankung – einschließlich einer epidemischen
             oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19                                                       12.000,– €                  369,– €            479,– €             699,– €
           • Persönlicher Quarantäne
-          • Schaden am Eigentum
           • Naturkatastrophen am Reiseziel

       REISERÜCKTRITT–VOLLSCHUTZ PLUS
       Alle oben aufgeführten Inhalte sind in diesem Versicherungsschutz ebenso inklu-
       diert sowie:
       Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
                        GIBT ES DECKUNGSBESCHRÄNKUNGEN?
       ü Krankheit oder Unfall während der Reise – einschließlich der Heilbe­handlung
                                                                                                                 Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für die Dauer
         aufgrund einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung
         wie COVID-19                                                                                            einer Reise (vom Anreitt der Reise bis zur Rückkehr), maximal 45 Tage
        Reiserücktritt-Versicherung                                                                              je Reise möglich. Der Jahres-Reiseschutz gilt dabei für beliebig viele
        ! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je                                 Person
                                                                                                                 Reise innerhalb eines Jahres.

n:     WAS und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen
           IST NICHT   VERSICHERT?                                                          für
                                                                                 Abschlusshinweise:  Jeder Reiseschutz sollte bei Buchung der Rei-
           Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,–                             se abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor
       Reiserücktritt- & Reiseabbruch-Versicherung                                                               Reiseantritt möglich. Wenn zwischen Buchung und dem Reisean-
                                                                                                                 tritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Der Reiseschutz muss sofort,
       ü   Reiseabbruch-Versicherung
           Bestehende  Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate
                                                                                                      spätestens innerhalb der nächsten drei Tage abgeschlossen werden.
           vor
           ! Versicherungs-Beginn
               Bei Verlängerung     bzw.des
                                         Reisebuchung
                                              Aufenthaltsbehandelt  wurden
                                                                wegen     einer unerwarteten schweren Erkrankung
                                                                                                      Beim Jahres-Reiseschutz werden Reisebuchungen vor Abschluss der
       ü   Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mind. drei
               oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu € 1.000,–Versicherung
           Jahre zurückliegt
                                                                                                        je ver- in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn der
       ü       sicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risiko- frühestens in 30 Tagen ist oder – bei einem Reiseantritt
           Suchterkrankungen                                                                          Reiseantritt
           Quarantäne-Anordnungen,   diewerden
                                         allgemein für  Teile der Bevölkerung oder die                innerhalb von 29 Tagen – wenn die Versicherung innerhalb von drei
       ü       person behandelt                     müssen.
           gesamte Bevölkerung gelten                                                                 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen wird.

er     Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
       ü Heilbehandlungen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums                                             AWP P&C S.A. | Niederlassung für Deutschland
         bekannt war, dass sie notwendig sind                                                                             Bahnhofstraße 16 | D-85609 Aschheim (bei München)
       ü Akupunktur-, Massage- & Wellness-Behandlungen, Fango, Lymphdrainage
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­– Formblatt –

Formblatt
zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh trägt die
volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

•   Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

•   Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

•   Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder
    dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

•   Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine
    andere Person übertragen.

•   Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies
    im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung
    8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
    Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

•   Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,
    wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die
    Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf
    eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

•   Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
    vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
    Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

•   Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
    Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

•   Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so
    sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer
    Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht
    gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
    hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

•   Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß
    erbracht werden.

•   Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

•   Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
    Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
    Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EMU exclusive travel gmbh hat
    eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG
    (Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49(0) 611 533-5859, Email: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der
    Insolvenz von EMU exclusive travel gmbh verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist:
www.gesetze-im-internet.de/bgb

© Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018
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Reisebedingungen der eMu exclusive travel gmbh
Sehr geehrte Kunden und Reisende,                             d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von EMU vom           h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestäti-
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam         Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von           gung von EMU beim Kunden zu Stande.
vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden* und der EMU       EMU vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses             i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der
exclusive travel GmbH, nachfolgend „EMU“ abgekürzt, des       neuen Angebots zustande, soweit EMU bezüglich des               Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zah-
bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden         neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine           lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen         vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der      Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)    Kunde EMU die Annahme durch ausdrückliche Erklärung             in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang
und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz      oder Anzahlung erklärt.                                         und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden
zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese    e) Die von EMU gegebenen vorvertraglichen Informationen         am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmit-
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!          über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den         teilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf,
                                                              Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmoda-      soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf
                                                              litäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauscha-       einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
1. Stellung von eMu bei verMittelten                                                                                          Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des
                                                              len (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)
leiStungen                                                                                                                    Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
                                                              werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisever-
1.1. Die Reiseleistungen von EMU beinhalten in der Regel      trages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich          dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder
keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstal-            vereinbart ist.                                                 zum Ausdruck tatsächlich nutzt. EMU wird dem Kunden zu-
tungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht                                                                     sätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform
                                                              f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen
ausdrücklich als Bestandteil der von EMU angebotenen und                                                                      übermitteln.
                                                              von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für
durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet EMU                                                                      2.5. EMU weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
                                                              seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung
Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als                                                                       Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei
                                                              durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-
vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.                                                                              Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die
                                                              men hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauf-
1.2. Soweit EMU neben den Flugbeförderungsleistungen zu-      traggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf           im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
sätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungs-    geschlossene Gruppenreisen im Sinne der nachstehenden           E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
anbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in   Ziffer 16.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Grup-          (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab-
Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des      penverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer.               geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am                                                                      lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
                                                              2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen                                                                         insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe
                                                              per Email, per Telefax oder per Online Formular erfolgt gilt:
und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszu-                                                                        hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
sammenstellung des Leistungsanbieters oder von EMU            a) Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir
                                                                                                                              wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat       schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das
                                                                                                                              außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist,
EMU lediglich die Stellung eines Vermittlers.                 Internet, auf der Webseite von EMU (Online-Buchungsfor-
                                                                                                                              es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
                                                              mular) vorzunehmen.
1.3. EMU hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers                                                                    Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
verbundener Reiseleitungen, soweit nach den gesetzlichen      b) Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde EMU               des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für           den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der        besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von EMU          Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller
vorliegen.                                                    ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der
                                                              Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) - soweit         3. bezAhlung
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von EMU als Anbieter                                                                     3.1. EMU und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei-
                                                              diese dem Kunden vorliegen – verbindlich an.
verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des                                                                        sepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder
gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung           c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestäti-
                                                              gung (Annahmeerklärung durch EMU zustande. Bei oder             annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungs-
der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit                                                                     vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit
von EMU) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung        unverzüglich nach Vertragsschluss wird EMU dem Kunden
                                                              eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestä-        Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist EMU im Falle des                                                                      klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise überge-
Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder        tigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es
                                                              dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so             ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-
Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungs-                                                                       gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
falle zu Stande kommenden Vertrags über die Luftbeför-        aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem
                                                              angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier           20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung
derung. EMU haftet demnach nicht für die Angaben des                                                                          wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche-
vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen,      oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht
                                                              Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art.      rungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus                                                                    dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von      250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss
EMU aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Be-      in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bieder Parteien      3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah-
stimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften         oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                    lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfällig-
über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr       2.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots begründet kei-       keiten, obwohl EMU zur ordnungsgemäßen Erbringung der
bleibt hiervon unberührt.                                     nen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines            vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine
                                                              Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.             gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein
1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet EMU insbesondere:                                                                    gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
                                                              EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsange-
a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung                                                                     Kunden besteht, so ist EMU berechtigt, nach Mahnung mit
                                                              bot des Kunden anzunehmen oder nicht.
auf die Vermittlerstellung von EMU unter Angabe des Anbie-                                                                    Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und
ters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen        2.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
                                                                                                                              den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
                                                              Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis
der Pauschalreise auszuweisen                                 a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung
                                                              in der entsprechenden Anwendung von EMU erläutert.              4. Änderungen von vertrAgSinhAlten vor
c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entspre-                                                                          reiSebeginn, die nicht den reiSePreiS betreffen
chende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der        b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
                                                              Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs-           4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise-
Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.                                                                    leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-
                                                              formulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haf-                                                                      vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
                                                              Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
tung von EMU aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.                                                                           und von EMU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
                                                              c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen
                                                                                                                              wurden, sind EMU vor Reisebeginn gestattet, soweit die
                                                              Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist
2. AbSchluSS deS PAuSchAlreiSevertrAgeS,                                                                                      Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt
                                                              ausschließlich die deutsche Sprache.
verPflichtungen deS Kunden                                                                                                    der Reise nicht beeinträchtigen.
                                                              d) Soweit der Vertragstext von EMU im Onlinebuchungssy-
2.1. Für alle Buchungswege gilt:                                                                                              4.2. EMU ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände-
                                                              stem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über
                                                                                                                              rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-
a) Grundlage des Angebots von EMU und der Buchung des         die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
                                                                                                                              grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch
Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden        unterrichtet.
                                                                                                                              Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
Informationen von EMU für die jeweilige Reise, soweit diese   e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs-     hervorgehobener Weise zu informieren.
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                         pflichtig buchen“ bietet der Kunde EMU den Abschluss des
                                                                                                                              4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von EMU nicht       Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertrag-
                                                                                                                              Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu       sangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der
                                                                                                                              besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal-
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten      elektronischen Erklärung gebunden.
                                                                                                                              reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt,
Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reise-   f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg-         innerhalb einer von EMU gleichzeitig mit Mitteilung der
ausschreibung bzw. die vertraglich von EMU zugesagten         lich auf elektronischem Weg bestätigt.                          Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.                                                                       Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalrei-
                                                              g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,      Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen             severtrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb
die nicht von EMU herausgegeben werden, sind für EMU          Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pau-           der von EMU gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem
und die Leistungspflicht von EMU nicht verbindlich, soweit    schalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.        den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden     EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsange-    als angenommen.
zum Inhalt der Leistungspflicht von EMU gemacht wurden.       bot des Kunden anzunehmen oder nicht.
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4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-         unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück-          Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht
rührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln be-        trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück-          nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien
haftet sind. Hatte EMU für die Durchführung der geänderten     sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen             Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berech-
Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag     und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwen-            tigt hätten. EMU wird sich um Erstattung der ersparten
entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten                    dungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung         Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
                                                               wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-            Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
                                                               klärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:    Leistungen handelt.
5. PreiSerhöhung; PreiSSenKung
                                                               a) bei flugpauschalreisen, mit linien- oder charterflug:
5.1. EMU behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und
der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreise-        bis zum 30. Tag vor Reiseantritt:         20% des Reisepreises   9. rücKtritt wegen nichterreichenS der
vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit             vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt:     30% des Reisepreises   MindeStteilnehMerzAhl
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-      vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:     40% des Reisepreises   9.1. EMU kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer-
sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere                                                                        zahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
                                                               vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt:      60% des Reisepreises
Energieträger, oder                                                                                                             a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
                                                               vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für                                                                          des Zugangs der Rücktrittserklärung von EMU beim Kunden
                                                               am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises    muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-
oder Flughafengebühren                                         b) bus- und bahnanreisen, eigenanreise:                          angegeben sein.
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.                  bis zum 45. Tag vor Reiseantritt:         10% des Reisepreises   b) EMU hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
                                                               vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises       Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
EMU den Reisenden in Textform klar und verständlich über       vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:     50% des Reisepreises   c) EMU ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage
die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und                                                                          der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die
                                                               vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises    Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
                                                               vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises    nicht durchgeführt wird.
5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
                                                               am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises    d) Ein Rücktritt von EMU später als 4 Wochen vor Reisebe-
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-
                                                               c) Kreuzfahrten:                                                 ginn ist unzulässig.
sonen nach 5.1a) kann EMU den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:                          Der Reiseveranstalter behält sich bei Kreuzfahrten vor, ab-      9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
                                                               weichende Stornopauschalen zu verlangen, auf die sowohl          erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
•      Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
                                                               in der Reiseausschreibung bzw. dem erstellten Angebot als        unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend.
       EMU vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
                                                               auch in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen
•      Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-             wird.
       ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,                                                                            10. obliegenheiten deS Kunden/reiSenden
       zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der      6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EMU          10.1. Reiseunterlagen
       Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels         nachzuweisen, dass EMU überhaupt kein oder ein wesent-
                                                               lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von EMU         Der Kunde hat EMU oder seinen Reisevermittler, über den
       geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für                                                                      er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn
       den Einzelplatz kann EMU vom Kunden verlangen.          geforderte Entschädigungspauschale.
                                                                                                                                er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem.         6.5. EMU behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauscha-     Hotelgutschein) nicht innerhalb der von EMU mitgeteilten
5.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, antei-        len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit       Frist erhält.
ligen Betrag heraufgesetzt werden.                             EMU nachweist, dass EMU wesentlich höhere Aufwen-
                                                               dungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden           10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
5.4. EMU ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein       sind. In diesem Fall ist EMU verpflichtet, die geforderte Ent-   a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so
Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,       schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-          kann der Reisende Abhilfe verlangen.
wenn und soweit sich die in 5.1 a) und b) genannten Preise     dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung              b) Soweit EMU infolge einer schuldhaften Unterlassung der
oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn          der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.         Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei-
geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für EMU
                                                               6.6. Ist EMU infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung         sende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach
                                                               des Reisepreises verpflichtet, ist diese unverzüglich, auf       Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von EMU
zu erstatten. EMU darf jedoch von dem zu erstattenden          jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der           c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
Mehrbetrag die EMU tatsächlich entstandenen Verwal-            Rücktrittserklärung zu leisten.                                  unverzüglich dem Vertreter von EMU vor Ort zur Kenntnis
tungsausgaben abziehen. EMU hat dem Kunden /Reisenden          6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB         zu geben. Ist ein Vertreter von EMU vor Ort nicht vorhanden
auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe             von EMU durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträ-         und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel
Verwaltungsausgaben entstanden sind.                           ger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte    an EMU unter der mitgeteilten Kontaktstelle von EMU zur
                                                               und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt      Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters
5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebe-
                                                               durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine               von EMU bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Rei-
ginn eingehend beim Kunden zulässig.
                                                               solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie EMU     sebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die
5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde        7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                                   Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die
berechtigt, innerhalb einer von EMU gleichzeitig mit Mit-                                                                       Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
teilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist         6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
                                                               sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungsko-         d) Der Vertreter von EMU ist beauftragt, für Abhilfe zu
entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich
                                                               sten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.          sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde
                                                                                                                                Ansprüche anzuerkennen.
nicht innerhalb der von EMU gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,       7. uMbuchung                                                     10.3. Fristsetzung vor Kündigung
gilt die Änderung als angenommen.                              7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf          Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen
                                                               Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,        eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten
                                                               des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför-      Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat
6. rücKtritt durch den Kunden vor
                                                               derungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch            er EMU zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
reiSebeginn/StornoKoSten                                                                                                        setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EMU
                                                               des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau-         EMU ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit             verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig
schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber    vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall        ist.
EMU unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu             vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis        10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flug-
erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht   zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der       reisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt        jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer        a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver-
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in            6.3 € 25, bei Linienflügen € 60, pro Umbuchungsvorgang           lust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang
Textform zu erklären.                                          und Kunden.                                                      mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim-
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er      7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als                mungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels
die Reise nicht an, so verliert EMU den Anspruch auf den       innerhalb der vorgenannten Frist erfolgen, können, sofern        Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft
Reisepreis. Stattdessen kann EMU eine angemessene Ent-         ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt      anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und EMU können die
schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm       vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und           Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ableh-
zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen         gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies            nen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-         gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige          Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7
stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise       Kosten verursachen.                                              Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändi-
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort                                                                         gung, zu erstatten.
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
                                                               8. nicht in AnSPruch genoMMene leiStung                          b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von EMU
                                                                                                                                Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich EMU, seinem
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten       Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren            Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermitt-
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen            vertragsgemäßer Erbringung EMU bereit und in der Lage            ler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
getroffen worden wären.                                        war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden            die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst.
6.3. EMU hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen        zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige           a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
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11. beSchrÄnKung der hAftung                                     14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und       der Gruppenreiseteilnehmer das Recht eingeräumt wird,
11.1. Die vertragliche Haftung von EMU für Schäden, die          Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,            nach Auftragserteilung bis drei Monate vor Reisebeginn
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der        eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten           kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird
Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt        von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der       in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mög-       Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die         auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewie-
licherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem             Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/       sen. Macht der Gruppenauftraggeber gegenüber EMU
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz             Reisenden. Dies gilt nicht, wenn EMU nicht, unzureichend        von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht in Vertretung der
bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.               oder falsch informiert hat.                                     Gruppenteilnehmer Gebrauch, werden etwa bereits an EMU
                                                                 14.3. EMU haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den   geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 6.6 gilt
11.2. EMU haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-                                                                         entsprechend.
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die              Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. ver-       Vertretung, wenn der Kunde EMU mit der Besorgung beauf-         16.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von EMU zur Ent-
mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,         tragt hat, es sei denn, dass EMU eigene Pflichten schuldhaft    gegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldungen ein
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-           verletzt hat.                                                   Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen
schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und                                                                             Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB er-
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten                                                                        forderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei
                                                                 15. AlternAtive Streitbeilegung; rechtSwAhl-
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn-                                                                        einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetz-
                                                                 und gerichtStAndvereinbArung
zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar                                                                            buchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich insoweit
                                                                 15.1. EMU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-        gegenüber EMU, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer
nicht Bestandteil der Pauschalreise von EMU sind und
                                                                 cherstreitbeilegung darauf hin, dass EMU nicht an einer         jeweils vor der individuellen Teilnehmeranmeldung dieses
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und
                                                                 freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern       Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt
651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
                                                                 eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser         zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch
EMU haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des         Reisebedingungen für EMU verpflichtend würde, informiert        entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmeran-
Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder         EMU die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. EMU            meldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber
Organisationspflichten von EMU ursächlich geworden ist.          weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechts-     wird EMU von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten,
                                                                 verkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-         die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung
12. geltendMAchung von AnSPrüchen, AdreSSAt                      Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/       insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftragge-
                                                                 odr/ hin.                                                       bers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die EMU
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der
Kunde/Reisende gegenüber EMU geltend zu machen. Die              15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines           angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler                Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer            sollten, mit ein.
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermitt-       Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Ver-        16.4. EMU haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile,
ler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird            tragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und EMU           gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von
empfohlen.                                                       die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts verein-        EMU – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenver-
                                                                 bart. Solche Kunden/Reisende können EMU ausschließlich          antwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von EMU
                                                                 an deren Sitz verklagen.                                        angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden
13.      inforMAtionSPflichten über die identitÄt                                                                                zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere
                                                                 15.3. Für Klagen von EMU gegen Kunden, bzw. Vertragspart-
deS AuSführenden luftfAhrtunternehMenS                                                                                           vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen
                                                                 ner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische
13.1. EMU informiert den Kunden bei Buchung entsprechend         Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder             organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit EMU
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über          Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen             vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens             Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder       Leistungsumfang von EMU enthaltene Veranstaltungen vor
vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der       gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung          und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge usw.)
ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im        nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EMU      sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde-          vereinbart.                                                     wortlichen selbst eingesetzte und von EMU vertraglich nicht
rungsleistungen.                                                                                                                 geschuldete Reiseleiter.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende                                                                               16.5. EMU haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen
                                                                 *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde“,
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist EMU verpflichtet,                                                                   des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen
                                                                 „Auftraggeber“, „Reiseleiter“ etc. wurde von uns gewählt,
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf-                                                                        oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-
                                                                 um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und
ten zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen                                                                           wortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach
                                                                 Verständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Ge-
wird bzw. werden. Sobald EMU weiß, welche Flugge-                                                                                der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertrag-
                                                                 schäftsbedingungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich
sellschaft den Flug durchführt, wird EMU den Kunden                                                                              licher Leistungen, welche nicht mit EMU abgestimmt sind,
                                                                 eine übersichtliche Darstellung der Reisebedingungen ge-
informieren.                                                                                                                     Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den
                                                                 währleisten und bedeutet auf keinen Fall eine Missachtung
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell-        unserer weiblichen Klientel.                                    verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusiche-
schaft genannte Fluggesellschaft, wird EMU den Kunden                                                                            rungen gegenüber den Kunden.
unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln                                                                          16.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige
möglich ist, über den Wechsel informieren.                       16. zuSAtzbedingungen bei reiSen                                beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der
                                                                 geSchloSSener gruPPen                                           Regelungen der vorstehenden Ziffer 10.2 lit. c) vorzuneh-
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black
List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luft-           16.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu        men.
raumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den     diesen Reisebedingungen von EMU, für Reisen geschlos-           16.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauf-
Internet-Seiten von EMU oder direkt über http://ec.europa.       sener Gruppen, insbesondere Mannschaftsreisen. „Reisen          traggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen
eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abruf-        für geschlossene Gruppen“ im Sinne dieser Bestimmungen          eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmäch-
bar und in den Geschäftsräumen von EMU einzusehen.               sind ausschließlich Gruppenreisen, die von EMU als              tigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entge-
                                                                 verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und über         genzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während
                                                                 einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber (z.B.           oder nach der Reise für EMU Beanstandungen des Kunden
14.     PASS-, viSA- und geSundheitSvorSchriften                 Captain oder Trainer bei Mannschaftsreisen) gebucht und/        oder Zahlungsansprüche namens EMU anzuerkennen.
14.1. EMU wird den Kunden/Reisenden über allgemeine              oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen
Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche        bestimmten Teilnehmerkreis handelt.                             ----------------------------------------------------------------------
Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der            16.2. EMU und der jeweilige Gruppenauftraggeber können          © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls          in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass         Stuttgart | München, 2018
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren          dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter          ----------------------------------------------------------------------
evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

Reiseveranstalter ist: eMu exclusive travel gmbh
Allee 18, 74072 Heilbronn                                        Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:                        HR-Nr. HRB 723 170
Tel.: 07131 277654-00, Fax: 07131 277654-92                      Ergül Altinova                                                  Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Änderungsvorbehalt
Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur
Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese
werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vorbehalten.
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