Portalverbund und Nutzerkonten - Zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - IT-Planungsrat
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Überblick über das Dokument Name und Version des Dokuments Portalverbund und Nutzerkonten Zur Umsetzung des On- linezugangsgesetzes Zweck des Dokuments Information über die Schaffung der Infrastruktur für digitale Leistungen und über wichtige Wissensquellen Hauptadressaten / Anwendungs- Bund, Länder, Kommunen sowie IT-Dienstleister bereich Weitere Adressaten Mit der OZG-Umsetzung befasste Fachleute Herausgebende Stelle Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat AG DG II 3 Stand Oktober 2019 Nachdruck, auch auszugsweise, ist genehmigungspflichtig. Zwecks besserer Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.
Inhalt Management Summary 2 Portalverbund 3 Online-Gateway 4 Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen 5 Verwaltungsportal des Bundes 7 Kontakt 7
2 Management Summary Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Ver- waltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG, http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Die Verwaltungsleistungen der Kommunen werden über die Verwaltungsportale der Länder ange- bunden. Die Umsetzung des OZG ist von zwei Leitideen geprägt: Sie soll nutzerfreundliche und zur Nach- nutzung geeignete Ergebnisse erzielen. Daher wird viel Wert darauf gelegt, dass die neuen digitalen Angebote den Bedarfen und Vorstellungen der Nutzer entsprechen. Zugleich sollen die neuen digi- talen Lösungen von möglichst vielen Behörden nachgenutzt werden. Der Portalverbund des IT-Planungsrats verfolgt – als einer von zwei großen Handlungssträngen neben dem Digitalisierungsprogramm – das Ziel, die Infrastruktur und die Basisdienste für alle digitalen Verwaltungsleistungen flächendeckend bereitzustellen. Für den Portalverbund werden die Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen intelligent verknüpft. Bürger und Unternehmen können dadurch die von ihnen gewünschte Verwaltungsleistung und die zu dieser Leistung bereitgestellten Informationen – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen – einfach und sicher erreichen. Nutzerkonten gewährleisten eine sichere Authentifizierung von Bürgern und Unternehmen zur Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen. Die Speicherung von Identitätsdaten und die Bereitstellung einer Postfachfunktion vereinfachen die sichere Kommunikation mit der jeweils zuständigen Behörde. Das Verwaltungsportal des Bundes wird einen verbesserten elektronischen Zugang zu den nach Lebens- und Geschäftslagen strukturierten Leistungen von Bundesbehörden bieten. Zusätzlich werden nach dem Prinzip des Portalverbunds die Leistungen der Länder und Kommunen ebenfalls einfach und schnell über das Verwaltungsportal des Bundes zu finden sein. Mit dem Verbund der Verwaltungsportale und der Bereitstellung von Nutzerkonten wird der digitale Reifegrad der Verwaltung auf ein einheitlich hohes Niveau gehoben. Das vorliegende Dokument gibt einen kurzen Überblick über den Portalverbund mit Nutzerkonten sowie das Verwaltungsportal des Bundes mit dem Nutzerkonto Bund. Ausführliche Fachinformationen sowie weitere Dokumente und Arbeitshilfen finden Sie auf www.portalverbund.it-planungsrat.de.
Portalverbund Der Portalverbund bildet die föderale Struktur Deutschlands ab. Die Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen werden zu Digitalisierungsplattformen auf- und ausgebaut. Jedes Land verknüpft sein Verwaltungsportal mit den Kommunalportalen und sonstigen Fachportalen seines Landes zu einem eigenen Portalverbund. Der Bund verknüpft die Fachportale des Bundes mit seinem Verwaltungsportal Bund. Alle am Verbund teilnehmenden Portale sind gleichberechtigte Partner. Die Ausführung der Verwaltungsleistung erfolgt bei der zuständigen Behörde. Die Leistung kann auf einer eigenen Website angeboten werden, die über die Verwaltungsportale des Portalverbunds aufgerufen wird, oder in einem der Verwaltungsportale des Portalverbunds. Soweit möglich wird bei der Umsetzung auf vorhandene Strukturen, Erfahrungen und Komponenten aus Projekten von Bund und Ländern zurückgegriffen. So sollen z. B. als Grundlage für die nachhaltige Harmonisierung und Vereinheitlichung von Informationen zu Verwaltungsvorgängen zwischen Bund, Ländern und Kommunen das Projekt Föderales Informationsmanagement (FIM) sowie die Bundes- und Landesredaktionen dienen. Zugleich wird die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG, https://eur-lex.europa.eu/legal- content/de/TXT/?uri=CELEX:32018R1724) bei der Umsetzung des Portalverbunds berücksichtigt. Abbildung 1: Die Vorteile des Portalverbunds auf einen Blick Im Oktober 2018 haben sich Bund und Länder auf der 27. Sitzung des IT-Planungsrats über grundlegende Rahmenbedingungen für den Portalverbund verständigt (Entscheidung 2018/40, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2018/Sitzung_27.html?pos=4). So müssen der Bund und jedes Land ein Verwaltungsportal bereitstellen, das über eine Suchkomponente, eine Bezahlkomponente, ein Nutzerkonto und eine Postfachfunktion verfügt. Die Länder sind darüber hinaus für die Anbindung ihrer Kommunen und die Errichtung von Landesportalverbünden verantwortlich. Außerdem müssen die Länder ihre Verwaltungsleistungen über den Sammlerdienst eines Online-Gateways bereitstellen.
4 Online-Gateway Das Online-Gateway Portalverbund verbindet die Verwaltungsportale der Länder und ermöglicht deren Informationsaustausch. Durch Basiskomponenten werden die dezentralen Datenbestände über alle Portale ausgetauscht und aktualisiert, sodass über jedes Portal alle Leistungsbeschreibungen gefunden und Online-Dienste aufgerufen werden können. Mit diesem dezentralen Ansatz geht das Projekt Online-Gateway Portalverbund auf die unterschiedlichen Entwicklungsstände, Technologie-Ansätze und IT-Strategien der Länder ein. Die Partizipationsmöglichkeiten am Portalverbund sind vielfältig und können über Standard- Schnittstellen einfach und kosteneffizient gelöst werden. Abbildung 2: Vorteile des Online-Gateways Portalverbund auf einen Blick Der Bund und die Länder Bayern, Berlin, Hamburg und Hessen haben erfolgreich einen Piloten mit den Komponenten Ereignissteuerung, Datensynchronisation, Diensteverzeichnis, Sammlerdienst, Bereitstelldienst und Suchdienst entwickelt. Die Verwaltungsleistungsdaten aller Pilotländer und des Bundes sind in den Pilotverbund integriert. Der Datenaustausch im Testverbund erfolgt synchron und performant. Derzeit wird die Produktionsreife des Online-Gateways Portalverbund hergestellt. Ziel ist es, bis Ende 2020 alle Länder anzubinden. Im Rahmen der KG Portalverbund wird geprüft, wie die Anforderungen der europäischen Verordnung zum Single Digital Gateway mit dem Online-Gateway gemeinschaftlich umgesetzt werden können. Parallel bereitet sich die FITKO darauf vor, im Jahr 2021 den Betrieb des Online-Gateways zu übernehmen.
Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen Wer eine Verwaltungsleistung online nutzen möchte, muss sich in der Regel identifizieren und authentifizieren. Hierzu dienen Nutzerkonten für Bürger und Unternehmen. Wie in einem Online- shop kann ein Nutzerkonto auf einem Verwaltungsportal angelegt und für das digitale Ausweisen gegenüber einer Behörde verwendet werden. Einmal registriert, sollen sich die Nutzer künftig mit ihrem Nutzerkonto gegenüber allen im Portal- verbund registrierten digitalen Verwaltungsleistungen authentisieren können. Registrierung und Anmeldung erfolgen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO, www.personalausweisportal.de/EIDAS-Verordnung). Je höher das Sicherheitsniveau einer Verwaltungsleistung ist, desto höher sind die Anforderungen an die jeweils zu verwendenden Identifizierungsmittel. Als Identifizierungsmittel kommen u. a. die Benutzername-Passwort-Kombination sowie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels in Betracht. Weitere sichere und einfach handhabbare Identifizierungsmittel sollen hinzukommen. Durch Speicherung ihrer Identitätsdaten (gemäß §8 OZG) auf freiwilliger Basis vermeiden Nutzer die erneute Dateneingabe, indem sie ihre hinterlegten Daten einfach für digitale Verwaltungslei- stungen freigeben. Dann werden z. B. elektronische Formulare automatisch befüllt. Nutzerkonten sollen perspektivisch die Kommunikation der Behörden mit Bürgern und Unterneh- men unterstützen. Wenn vom Nutzer gewünscht, soll der von der Behörde ausgestellte Bescheid in ein sog. Postfach des Nutzerkontos zugestellt werden. Bund und Länder arbeiten im IT-Planungsrat gemeinsam an einheitlichen Vorgaben für Nutzer- konten. Der IT-Planungsrat hat sich verständigt, die Nutzerkonten für Bürger so zu verknüpfen, dass sich Bürger künftig mit jedem beim Bund oder in den Ländern angelegten Nutzerkonto ge- genüber allen im Portalverbund bereit gestellten Verwaltungsleistungen in Deutschland authenti- sieren können. Im März 2019 hat der IT-Planungsrat die Einrichtung eines länderoffenen Koordinierungsprojektes "Unternehmenskonto/-en" unter der Federführung Bremens sowie unter Beteiligung des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beschlossen (Entscheidung 2019/02, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2019/Sitzung_28.html?pos=2). In der darauffolgenden Sitzung im Juni 2019 hat der IT-Planungsrat festgelegt, dass Unternehmen deutschlandweit ihre Konten für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal einrichten müssen und dann überall nutzen können (Entscheidung 2019/22, https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2019/Sitzung_29.html?pos=4). Mit gleicher Entscheidung wurde die Projektgruppe "eID-Strategie" (PG "eID-Strategie") gebeten, die Standards und Schnittstellen zur Interoperabilität der Nutzerkonten für Bürger festzulegen sowie die technischen Konzepte zur Herstellung dieser Interoperabilität umzusetzen.
6 Im September 2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ein Nutzer- konto für Bürger und Unternehmen als Basisdienst bereitgestellt. Behörden, die das Nutzerkonto Bund einsetzen, reduzieren ihre Aufwände, da sie auf eigene Identifizierungskomponenten verzichten können. In der ersten Stufe ist seine Pilotierung mit Verwaltungsleistungen vorgesehen. Abbildung 3: Das Nutzerkonto Bund (Screenshot, 16.10.2019)
Verwaltungsportal des Bundes Die Betaversion des Verwaltungsportals des Bundes (www.beta.bund.de) zeigt mit Anschauungs- beispielen, wie das Portal künftig von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen genutzt werden kann. Der Prototyp wird schrittweise ausgebaut und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das gilt für die Leistungen des Bundes ebenso, wie für die Leistungen der Länder, die das Verwaltungsportal des Bundes im Vorgriff auf den Portalverbund bereits anzeigt. Derzeit finden die Nutzer die Leistungsbeschreibungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sowie einiger Kommunen aus Nordrhein-Westfalen auf dem Portal. Der Bestand wird kontinuierlich erweitert. In der aktuellen Weiterentwicklung wird die Integration neuer Online-Leistungen in das Portal pilotiert. Die Behörden des Bundes sind eingeladen, ihre Online-Leistungen ebenfalls in das Verwaltungsportal des Bundes zu integrieren. Bei Interesse senden Bundesbehörden bitte eine E- Mail an VerwaltungsportalBund@bmi.bund.de. Das Verwaltungsportal des Bundes wird aktuell mit Hochdruck weiter entwickelt. Im dritten Quartal 2019 wurde ein erstes Release eingespielt, ein zweites ist für Ende 2019 geplant. Für das Jahr 2020 sind vier Releases vorgesehen. Parallel schreitet die Befüllung mit Leistungsbeschreibungen des Bundes und mit Online-Diensten voran. Abbildung 5: Anzeige der Verwaltungsleistungen in der Lebenslage „Geburt“ (Screenshot, 16.10.2019) Kontakt Der Portalverbund ist ein Koordinierungsprojekt des IT-Planungsrats. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Federführung übernommen. Zuständig ist die Arbeitsgruppe DG II 3 „Bundesportal; Portalverbund; Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115“. E-Mail: DGII3AG@bmi.bund.de, Tel.: + (49)30 - 18 681 - 0
hinterlegt. Die Hauptfarben sind wie folgt definiert (RGB): Petrol 100%: 0 | 113 | 148 (Schriftfarbe: weiß) Petrol 80%: 51 | 141 | 169 (Schriftfarbe: schwarz) Petrol 60%: 102 | 170 | 191 (Schriftfarbe: schwarz) Petrol 40%: 153 | 198 | 212 (Schriftfarbe: schwarz) Petrol 20%: 204 | 227 | 236 (Schriftfarbe: schwarz) www.portalverbund.it-planungsrat.de
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