PREIS LISTE GÜLTIG AB 1. JANUAR 2022 HEIDELBERGER BETON MAIN-TAUBER GMBH & CO. KG
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INHALT KONTAKT Seite 3–5 Kontakt KONTAKTE LABORLEISTUNGEN DISPOSITION Felix Beltermann Zentrallabor Naabbeton Geschäftsführer Boschstraße 1 Seite 6–8 Preisliste Telefon 09324 303-39 Mobil 0172 1300-769 92507 Nabburg Telefon 09433 89771 Telefon 09342 9137-30 felix.beltermann@ Telefax 09433 2016-190 Telefax 09342 9137-31 heidelberger-beton.de Außenstelle Guido Meyer Zentrallabor Naabbeton Seite 9 Services/Laborleistungen Vertrieb Mobil 01522 2940698 Hans-Kleider-Straße 9 97337 Dettelbach WERKE PARTNER guido.meyer@ Mobil 0172 7481181 heidelberger-beton.de Telefax 09324 303 45 1 2 Kreuzwertheim/ Heidelberger Beton GmbH VERWALTUNG BETONPUMPEN Unterwittbach Fürth Gebiet Franken Unterwittbacher Str. Beton, Spezialbaustoffe, Seite 10–11 Zusatzleistungen Heidelberger Beton Heidelberger Beton GmbH, 97892 Kreuzwertheim Fließestrich Bestellinformationen Main-Tauber GmbH & Co. KG Gebiet Franken Hans-Kleider-Straße 9 Schwabacher Straße 500 Mischmeister 97337 Dettelbach 90763 Fürth Disposition Marcel Bader Telefon 0911 9287-0 Rainer Kirchhof Disposition Beton Telefax 0911 9287-59 Telefon 0911 9287-44 Telefon 0911 9287-50 Seite 12–13 Anwendungshinweise main-tauber@ Telefax 0911 9287-49 heidelberger-beton.de Mobil 0172 7992-811 Beratung und Vertrieb www.heidelberger-beton.de/ Guido Meyer main-tauber Beratung und Vertrieb Mobil 01522 2940698 Bernd Keller guido.meyer@ VERTRIEBSINNENDIENST Telefon 0911 9287-0 heidelberger-beton.de Seite 14–15 Allgemeine Mobil 0172 7992-812 Geschäftsbedingungen Telefon 0911 9287-0 bernd.keller@ Beratung und Vertrieb heidelberger-beton.de Vertriebsleiter Elke Bogade Felix Beltermann elke.bogade@ Mobil 0172 1300-769 heidelberger-beton.de felix.beltermann@ heidelberger-beton.de 27 70 3 8 Main 26 7 19 Marktheidenfeld Main 27 1 Würzburg 8 2 Wertheim 3 © Christopher Schmid 81 8 Main 13 19 Kitzingen 2 3
TRANSPORTBETON TRANSPORTBETON Über- Über- Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Anwendungsbereich/ Expositionsklassen/ Festigkeits- Konsistenz- Festigkeits- Preis Größtkorn wachungs- Beton-Nr. Größtkorn wachungs- Beton-Nr. Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ Bauteilbeispiele Feuchtigkeitsklasse klasse klasse entwicklung €/m³ klasse klasse Allgemeiner Betonbau Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING C8/10 C1 22 1 mittel 1.1017.100 124,50 Stahlbeton für Pfeiler und XC4, XD2, XF3, XA2 C30/37 F3 22 2 mittel 5.6737.132 150,50 Widerlager (Spritzwasser) Beton für unbewehrte Bauteile C8/10 F3 22 1 mittel 1.1037.100 129,50 in nicht betonangreifender X0 WF Stahlbeton für den Überbau 5.7739.232 XC4, XD2, XF3, XA2 WA C35/45 F3 22 2 schnell 163,50 Umgebung C12/15 C1 22 1 mittel 1.2017.100 127,50 (Sprühnebel) Hartsteinsplitt C12/15 F3 22 1 mittel 1.2037.100 130,50 Stahlbeton für Kappen 5.5939.132 XC4, XD3, XF4 (LP) C25/30 F3 22 2 mittel 164,50 (LP-Beton) Hartsteinsplitt C16/20 F3 22 1 mittel 1.3137.100 132,00 XC1, XC2 Tiefbau – Bohrpfahlbeton nach DIN 1536/DIN SPEC 18140 Stahlbeton für Innenbauteile und WF C20/25 F3 22 1 mittel 1.4137.100 134,50 Gründungsbauteile, ohne Frost Bohrpfahlbeton, Einbau im XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F5 22 2 mittel 6.5357.106 147,50 Trockenen XC3 C20/25 F3 22 1 mittel 1.4237.100 136,00 WF C25/30 F5 22 2 mittel 6.5357.107 151,50 Stahlbeton für senkrechte C25/30 F3 22 1 mittel 1.5337.100 137,50 Bohrpfahlbeton, Einbau unter Außenbauteile mit direkter XC4, XF1 WF XC4, XF1, XA1, hWe Wasser, Unterwasserbeton Beregnung und Frost C30/37 F3 22 2 mittel 1.6337.100 142,50 C30/37 F5 22 2 mittel 6.6357.107 155,50 Permacrete® – Beton gemäß XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F3 22 2 mittel 1.5337.110 142,50 Landwirtschaftlicher Bau – Betone für die Landwirtschaft nach DIN 11622-2, -5, -22; Erscheinungsdatum 09/2015 WU-Richtlinie mit hohem Wassereindringwiderstand XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F3 22 2 mittel 1.6537.110 147,50 XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F3 22 2 mittel 1.5337.110 142,50 Stahlbeton für Güllekanäle und Gülletiefbehälter XC4, XD2, XF3, XA2 C35/45 F3 22 2 schnell 1.7737.230 153,50 XC4, XD1, XF1, XA1 C30/37 F3 22 2 mittel 1.6537.110 147,50 C35/45 F3 22 2 schnell 1.7837.240 156,50 Stahlbeton für Hofbefestigungen, Beton für Außenbauteile, XC4, XD3, XF4(LP), 1.6939.242 Waschplätze, Frost- und WA C30/37 F3 22 2 schnell 177,50 Frost- und chemischer Angriff, WA XA2, XM2, XM1 Hartsteinsplitt XC4, XD3, C40/50 F3 22 2 schnell 1.8837.240 160,50 Tausalzangriff mit Chlorideinwirkung XF3, XA3 1.9839.242 Stahlbeton für Futtertische, XC4, XD3, XF3, 1.7839.240 C45/55 F3 22 2 schnell 170,00 C35/45 F3 22 2 schnell 173,50 Hartsteinsplitt Biogasanlagen, Gärfutter(flach-)silos (XA3), XA2 Hartsteinsplitt Beton für Schlauchleitungspumpe (Citypumpe) XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel 1.5346.107 149,50 bewehrte und bewitterte ERLÄUTERUNGEN: Außenbauteile, mit Frost XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F4 16 2 mittel 1.6546.107 159,50 hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. Schlämme zum Anpumpen – – – C1 2 – – 0.7010.100 162,50 XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. Hallenböden, Industrieflächen Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder Stahlbeton für Hallenböden und XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel 1.5346.112 152,50 erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. Industrieflächen, flügelglättbar, kein Verschleißangriff XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F4 16 2 mittel 1.6546.110 153,00 XC4, XD1, Stahlbeton für Hallenböden und XF1, XA1, C30/37 F4 16 2 mittel 1.6546.112 157,50 Industrieflächen, flügelglättbar, XM1, XM2 (OB) WA Verschleißbeanspruchung durch XC4, XD3, luft- o. gummibereifte Gabelstapler XF2/XF3, C35/45 F4 16 2 mittel 1.7846.244 161,50 XA3, XM2* Stahlbeton mit hohem Frost- und XC4, XD3, XF4 (LP), 1.6938.242 Tausalzwiderstand, LP-Beton, für WA C30/37 F3 16 2 schnell 180,50 XA2, XM2 Hartsteinsplitt maschinelles Glätten nicht geeignet ERLÄUTERUNGEN: hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. * Der Zuschlag ist werksabhängig zum vergleichbaren Preis als Rundkorn oder Splitt verfügbar. Die 5. Zahl der Beton-Nr. (z. B. 1.1013.100) gibt dabei Art und Größe an. Die Nummern 1–3 stehen für *Regelprüfalter 56 Tage Rundkorn (8/16/32 mm), 5–7 für Splitte (8/16/22 mm). Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 4 5
SPEZIALPRODUKTE SERVICES/ Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele Spezialprodukte Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse Festigkeits- klasse Konsistenz- klasse Größtkorn Über- wachungs- klasse Festigkeits entwicklung Beton-Nr. Preis €/m³ LABORLEISTUNGEN XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F5 16 2 mittel 7.5356.110 149,50 XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F5 16 2 mittel 7.6556.110 152,50 Easycrete® – leicht verarbeitbare Betone XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F6 16 2 mittel 7.5366.110 153,50 ÜK2-BETON DAS BETOTECH XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F6 16 2 mittel 7.6566.110 156,50 QUALITÄTSSICHERUNG LEISTUNGSSPEKTRUM Steelcrete® – Stahlfaserbeton XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel Preis gemäß jeweiliger AUF DER BAUSTELLE AUF EINEN BLICK gemäß DAfStb-Richtlinie Leistungsklasse auf Anfrage „Stahlfaserbeton“ XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F4 16 2 mittel Betone der Expositionsklassen XD, XA, XM, XF2, XF3, XF4, XS ■ B etontechnologie und Laborleistungen XC1, XC2, XC3 C20/25 F4 16 1 mittel 8.4246.112 174,50 Steelcrete® – Stahlfaserbeton WF und Betone der Festigkeitsklasse C25/30 mit besonderen ■ A nwendungstechnik nach Zugabemenge; genannte Eigenschaften sowie alle Betone ab der Festigkeitsklasse XC4, XF1, XA1, hWe C25/30 F4 16 2 mittel 8.5346.112 178,50 ■ B austoffprüfung Sorten mit 25 kg/m³ unserer Standard-Stahlfaser C30/37 unterliegen der Baustellen-Überwachungspflicht XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F4 16 2 mittel 8.6546.112 182,50 ■ B auwerksuntersuchung (siehe Tabelle unten). ■ G üteprüfung Für Sichtbeton besonders XC4, XF1, XA1, hWe WF C25/30 F4 16 2 mittel 1.5346.182 155,50 geeignete Betone – Für die Betreuung solcher Baustellen stellen wir für Sie gerne ■ Q ualitätssicherung DBV-Merkblatt beachten! XC4, XD1, XF1, XA1 WA C30/37 F4 16 2 mittel 1.6546.182 158,50 den Kontakt zu unserem Partner Betotech her. ■ P roduktentwicklung Bei erhöhten Anforderungen an die Ansichtsflächen bzw. bei einer Ausführung als Farbbeton bitte möglichst frühzeitig mit unseren Spezialisten ■ M usterplatten Farbbeton/Sichtbeton von der Zentralen Prüfstelle in Verbindung treten Betotech steht für Labore bzw. Be- Sondermischungen tonprüfstellen, die Ihnen mit ihrem betontechnologischen Know-how C12/15 C0 16 – – 1.2006.100 130,00 als kompetenter Partner zur Seite C16/20 C0 16 – – 1.3006.100 132,50 stehen. Fordern Sie unverbindlich Randstein- und Pflasterbeton – WF ein Angebot an. C20/25 C0 16 – – 1.4006.100 135,00 C25/30 C0 16 – – 1.5006.100 137,50 – SM 300 C1 2 – – 0.1010.130 136,50 Sandmischung ohne Normenanforderung – SM 400 C1 2 – – 0.1010.140 145,00 (Bindemittelgehalt kg/m³) Schlämme zum Verfugen SM 600 LP F6 2 – – 0.7020.168 167,50 Überwachungsklassen SB 350 C1 8 – – 0.1011.135 140,50 ÜK1 ÜK2a ÜK3a BETOTECH NABBURG – Estrichmischung ohne SB 400 C1 8 – – 0.1011.140 144,50 Festigkeitsklasse Telefon 09433 9399 Normenanforderung ≥ C30/37 und (Bindemittelgehalt kg/m³) für Normal- und ≤ C25/30b ≥ C55/67 Telefax 09433 2016 190 ESM 450 C1 8 – – 0.1011.145 148,50 ≤ C50/60 Schwerbeton – ESM 500 C1 8 – – 0.1011.150 152,50 Festigkeitsklasse nicht für Leichtbeton ≤ LC25/28 ≥ LC30/33 16–22 mm – C0 22 – – 0.6007.120 126,50 anwendbar D1,0 bis D1,4 und LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44 ≤ LC25/28 D1,6 bis D2,0 Einkorn-/Filterbeton 8–16 mm – C0 16 – – 0.6006.120 129,00 www.betotech.de XS, XD, XA, XMc 2–8 mm – C0 8 – – 0.6001.120 134,00 Expositionsklasse X0, XC, XF1 – XF2, XF3, XF4d Betone für Feinbetonpumpe Beton für Fließfähiger Beton für Besondere wasserundurchlässige XC4, XF1, XA1 C25/30 F5 8 – – 6.5351.105 158,50 – – 50er Schlauchleitung Betoneigenschaften Baukörper (z. B. Weiße Wannen)d, e FD–Beton, gemäß DAfStb–Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ Flüssigkeitsdichter Beton, mind. 3 Proben XC4, XD3, XF4(LP), 1.6939.252 Probenahme auf mind. 3 Proben mit Taumitteln für maschinelles WA C30/37 F3 22 2 schnell 168,50 pro 50 m³ XA2, XM2 Hartsteinsplitt der Baustelle durch – pro 300 m³oder je Glätten nicht geeignet oder je Bauunternehmungf 3 Betoniertage Betoniertag ERLÄUTERUNGEN: hWe: Beton mit hohem Wassereindringwiderstand gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2, Abschn. 5.5.3. aW ird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss die Überwachung durch das XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2.000 mg/kg im Boden. Bauunternehmen zusätzlich die Anforderungen von Anhang NC erfüllen und eine Überwachung XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z. B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen). durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang ND durchgeführt werden. XM2(OB): XM2 durch Oberflächenbehandlung (z. B. Flügelglätten und Vakuumieren) bauseits erreichbar. b Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als Überwachungsklasse 2 einzuordnen. c Gilt nicht für übliche Industrieböden. d Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in die Überwachungsklasse 1 eingeordnet wer- Wir verwenden Gesteinskörnung gemäß DIN EN 12620. Bei erhöhten Anforderungen an den Anteil leichtgewichtiger organischer Bestandteile oder den, wenn der Baukörper nur zeitweilig aufstauendem Sickerwasser ausgesetzt ist und erhöhten Verschleißanforderungen: Beton und Preis auf Anfrage. wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. eB esondere Betoneigenschaften: ■ Unterwasserbeton WIR LIEFERN AUSSERDEM SPEZIALBETONE WIE: ■ Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤ 250 °C AirCrete-Luftporenbeton, ChronoCrete® – Schnellbeton, Designbeton, Fahrbahndeckenbeton, HGT Hydraulisch gebundene Tragschichten, Hochfes- ■ Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus) ■ Für besondere Anwendungsfälle (z. B. verzögerter Beton, Betonbau beim Umgang mit wasser- ten Beton, PowerCrete® – Beton mit hoher Wärmeleitfähigkeit, Schwerbeton, Strahlenschutzbeton, Terraflow®-Flüssigboden, Tresorbeton, u.s.w. gefährdenden Stoffen) sind die jeweiligen DAfStb-Richtlinien anzuwenden. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. f Diejenige Anforderung ist maßgebend, welche die größte Anzahl von Proben ergibt. 6 7
ZUSATZLEISTUNGEN, BESTELLINFORMATIONEN Rechnungsausgleich Zahlungsziel 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebiets. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, Sollten sich Zement-, Zusatzstoff- oder Zusatzmittelpreise während eines laufenden Liefervertrages erhöhen, werden die Mehr Preisbasis einem Radius von 15 km um unsere Mischanlage(n). U. g. Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, kosten an den Auftraggeber weiterberechnet. Kostensteigerungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Reglementierungen nach Anfall berechnet. Unsere Preise beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil in Höhe von 20,00/m³. Gleitklausel (z. B. LKW-Maut, Chromatreduzierung etc.) werden ab dem Datum der Einführung weiterberechnet. Sollten wir aufgrund von Engpässen in der Flugaschebelieferung zu Umstellungen der Betonsorten/Rezepturen gezwungen sein, so behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten weiterzuberechnen. Nachhaltigkeits- CO₂-Preis Unsere Produkte unterliegen der ständigen Qualitätskontrolle gem. DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). zuschlag (CO₂) Hinweis Wir verkaufen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle 1. Nachhaltigkeitszuschlag in Abhängigkeit früheren Ausgaben ihre Gültigkeit. bis 50 €/Tonne 2,50 € vom CO₂-Preis* Eine Anpassung des Nachhaltigkeitszuschlags erfolgt quartalsweise, basierend auf dem bis 60 €/Tonne 4,00 € Bestellen Sie den Beton frühzeitig bei der Werks- oder Zentraldisposition und machen Sie dabei folgende Angaben: Name und Nachhaltigkeitszuschlag aktuellen Marktpreis (Mittelwert vorherige Anschrift des Auftraggebers, Rechnungsanschrift, Baustellenanschrift/-telefonnummer, Gesamtbedarf und stündliche Einbaumenge, 3 Monate) für CO₂. bis 70 €/Tonne 5,50 € Beton-Nummer bzw. Eigenschaften des Betons/Bauteilanforderungen, Lieferzeitpunkt und Einbauart. Bei größeren Bedarfsmengen ist der Termin einige Tage vor der Betonage mit uns abzustimmen. Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens bis 80 €/Tonne 7,00 € Betonbestellung 2. Nachhaltigkeitszuschlag (insb. CO₂) einige Tage vor Lieferbeginn mit. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftrag als Festpreis auf Anfrage gebers. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Für die Auswahl der Betongüte gemäß den bis 90 €/Tonne 8,50 € einschlägigen DIN-Vorschriften und DAfStb-Richtlinien ist der Besteller verantwortlich. Das Lieferwerk übernimmt keine Gewähr für Produkteigenschaften, die ihm nicht genannt wurden. bis 100 €/Tonne 10,00 € Energie und Treibstoff Energie und Treibstoff 4,00 €/m³ Beton für Decken, Quellfähige Bestandteile (z. B. Holz) sind gemäß DIN EN 12620 bei Verwendung von Naturkies für die gelieferten Betone/Estriche Brückenüberbauten, nicht gänzlich auszuschließen. Für Schäden aus Oberflächenbearbeitungen, maschinellem Glätten, Vakuumieren, Sandstrahlen etc. Logistik- und Mautzuschlag Logistik- und Mautzuschlag 3,00 €/m³ Gehwegkappen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen (evtl. Luft- Betonböden etc. blasenbildung unter der Oberfläche). Bei Lieferungen unter 7,5 m³ je Fahrzeug berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und Mindermengen 20,00 €/m³ 7,5 m³ als Frachtkostenausgleich für Mindermengen mit einem Aufschlag von Menge 1 m³ Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig 1 m³ normgerecht verdichteten Beton ±3 % Gewichtstoleranz. Wartezeiten nach Ankunft auf der Baustelle sind zu vermeiden. Die Regelentladezeit je m³ beträgt 5 Minuten plus 15 Minuten je Fahrzeug. Weitere Verzögerungen werden berechnet mit je angefangener Viertelstunde. Erfolgen Entladezeit/Wartezeit 24,00 €/15 Min. Entladung/Einbau über die in DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebene Verarbeitungs-/Einbauzeit hinaus, entfällt Die Anlieferung setzt einen befestigten, rutschfesten, für Fahrzeuge mit max. 38 t Gesamtgewicht gefahrlos befahrbaren Weg unsere Gewährleistung. bis zur Entladestelle voraus (Durchfahrtsbreite mind. 3,0 m; Durchfahrtshöhe mind. 4,0 m). Die Entgegennahme der Lieferung ist Anlieferung auf dem Lieferschein mit Unterschrift und Wiederholung des Namens in Druckbuchstaben zu bestätigen. Das Gleiche gilt für Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) die Zugabe von Zusatzmitteln auf der Baustelle. Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr 8,00 €/m³ Wird die Annahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt. Lieferbereitschaft Annahmeverweigerung Die Menge wird voll berechnet zuzüglich evtl. Handlingskosten des nicht angenommenen Betons. Zuschlag für Lieferung am Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 15,00 €/m³ Mindestbetrag für Werksvorhaltung / Offenhalten Mischwerk 350,00 €/Std. Vorkehrungen für die Reinigung der Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons sind auf der Baustelle durch die Reinigung/Entsorgung Bauleitung und in deren Verantwortung zu treffen. Im Bereich des Ablade- bzw. Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Um- und Abbestellungen Um- und Abbestellungen am Tag der Lieferung werden berechnet mit mindestens 10,00 €/m³ Haftung für Schäden – auch nicht für evtl. Umweltschäden – aus dem Entlade-, Spül- und Reinigungsvorgang. Änderung des Größtkorns von 0-22 auf 0-16 2,50 €/m³ Um einen pünktlichen und reibungslosen Einsatz der Betonpumpen zu gewährleisten, stimmen Sie bitte die gewünschten Termine Betonpumpen frühzeitig, mindestens 48 Stunden vor Einbaubeginn, mit unserer Disposition ab. Änderung des Größtkorns von 0-16 auf 0-8 5,00 €/m³ Laborleistungen Laborleistungen richten sich nach den individuellen Gebührenkatalogen unseres Partners, der Betotech Baustofflabor GmbH. Änderung der Gesteinskörnung von Kalksplitt auf Hartsteinsplitt 18,00 €/m³ Veränderung von Für die Güte des Betons wird die Gewährleistung im Übergabezustand von uns nur dann übernommen, wenn das Fahrzeug bei Änderung der Festigkeitsentwicklung / Zementart von M auf LH, HS oder CO2 reduziert 5,00 €/m³ Frischbetoneigenschaften Eintreffen auf der Baustelle unverzüglich und zügig entladen werden kann. Eine Veränderung des Betons auf der Baustelle durch Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse 3,00 €/m³ den Auftraggeber, beispielsweise durch zusätzliche Wasserzugabe und andere Zusatzmittel und -stoffe, ist nach DIN 1045-2/ EN 206 verboten und entbindet uns von der Gewährleistung. Unseren Fahrern ist eine Wasserzugabe untersagt! Wir weisen Gewährleistung ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vorgenannten Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik verlängerte Verarbeitbarkeitszeit mit Abbindeverzögerer um 1,0 bis 3,0 Stunden 3,00 €/m³ durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung sowie Nachbehandlung des Betons voraussetzt. Zusätzliche Sondereigenschaften wie Zugfestigkeit, E-Modul, Elektrolytwiderstand, Blutneigung usw. sind kostenpflichtig, bedürfen unserer verlängerte Verarbeitbarkeitszeit mit Abbindeverzögerer um 4,0 bis 6,0 Stunden 6,50 €/m³ gesonderten schriftlichen Bestätigung und können ansonsten nicht gewährleistet werden. Saisonzuschlag: Betonieren in der kalten Jahreszeit: 15.11.–15.03. 8,50 €/m³ Winterpause In der Zeit zwischen Weihnachten und Heilige Drei Könige sind unsere Werke geschlossen. Lieferung nur nach vorheriger Vereinbarung. Maßnahmen zur Einhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +30 °C und +25 °C auf Anfrage gehen zu Lasten des Auftraggebers. Temperatur/Witterung Heizzuschlag für die Lieferung von vorgewärmten Beton gem. DIN EN 206 / DIN 1045-2; 8,00 €/m³ Lieferbereitschaft müssen wir uns vorbehalten ab 25 °C Betontemperatur erforderliche Zusatzmittel (Sommer-VZ) 2,50 €/m³ Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (Hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton). auf Anfrage Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten 2,00 €/m³ Service/Dienstleistung Rüttlermiete bis 7,5 m³ pauschal 50,00 € Schüttrohr als Entladehilfe, ab Konsistenz > F3, bis 7,5 m³ pauschal 48,00 € pauschal Rückbeton Kosten für zurückgenommenen Frischbeton, nach Aufwand, mind. 80,00 €/m³ Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2022 innerhalb unseres Liefergebiets. 8 9
Tabelle 3: Expositionsklassengruppen Tabelle 5: Konsistenzklassen ANWENDUNGSHINWEISE E 0 0 XO und außerhalb DIN EN 206-1/DIN 1045-2 K 0 Konsistenz Sehr steif außerhalb DIN C0 ≥ 1,46 EN 206-1/DIN 1045-2 SCHLÜSSEL FÜR DIE HEIDELBERGER BETON SORTENNUMMER 1 XC1, XC2 1 Steif F1 < 34 C1 1,45 bis 1,26 2 XC3 2 Plastisch F2 35 bis 41 C2 1,25 bis 1,11 BETONARTEN DRUCKFESTIG- EXPOSITIONS- KONSISTENZ- GRÖSSTKORN ZEMENT SPEZIALEIGENSCHAFTEN KEITSKLASSE KLASSENGRUPPE KLASSE Die Ziffern 7 und 8 der Sorten- 3 XC4, XF1, XA1 3 Weich F3 42 bis 48 C3 1,10 bis 1,04 nummerierung beschreiben besondere Betoneigenschaften wie z. B. Wasser- XD1 (mit LP), XS1 (mit LP), XF2 (mit LP), XF3 (mit LP), XM2 4 B D E K G Z undurchlässigkeit, Spritzbeton etc. (mit LP und Oberflächenbehandlung) 4 Sehr weich F4¹ 49 bis 55 Genauere Angaben erfahren Sie über Ihren Heidelberger Beton Partner. 5 XS1, XD1, XM1, XM2 (mit Oberflächenbehandlung) 5 Fließfähig F5¹ 56 bis 62 Easycrete® F 6 XD2 (mit LP), XS2 (mit LP), XF4 (mit LP), XA2 (mit LP) 6 Sehr fließfähig F6¹ 63 bis 70 Easycrete® SF X • X X X X • X X X 7 XD2, XS2, XF2, XF3, XA2 9 Selbstverdichtend SV¹ > 70 Easycrete® SV 8 XD3, XS3, XA3, XM3 (Gesteinskörnung!), XM2 1K onsistenz ≥ F4 mit Fließmitteln herzustellen. ZIFFER 1 ZIFFER 2 ZIFFER 3 ZIFFER 4 ZIFFER 5 ZIFFER 6 ZIFFER 7 ZIFFER 8 XD3 (mit LP), XS3 (mit LP), XA3 (mit LP), XM2 (mit LP) und XM3 (mit LP), 9 Sonstige Weitere Angaben können notwendig sein. Nehmen Sie zu speziellen Fragen, wie z. B. lange Verarbeitungsfähigkeit, Pumpbarkeit, Sichtbetonoberflächen und für die Definition von Spezialbetonen (hochfeste Betone, Leichtbetone, Stahlfaserbetone, Betone nach Tabelle 4: Expositionsklassen Tabelle 6: Größtkorn der Gesteinskörnung ZTV usw.) die Beratung Ihres Heidelberger Beton Partners in Anspruch. Klasse Umgebung max. w/z min. fck min. z [kg/m³] G Nennwert¹ 4 5 8 11 16 22 32 63 Kein Korrosions- oder XO – C8/10 – Rundkorn 0 1 1 2 2 3 3 4 Angriffsrisiko XC Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung Splitt 5 5 5 6 6 7 7 8 XC 1 Trocken o. ständig nass 0,75 C16/20 240 1N ennwert des Größtkorns der Lieferkörnungen in mm nach DIN EN 12620. Der Nennwert des Größtkorns der Gesteinskörnung (Dmax) ist unter Berücksichtigung der Betondeckung und der XC 2 Nass, selten trocken 0,75 C16/20 240 kleinsten Querschnittsmaße auszuwählen. VORGEHENSWEISE XC 3 Mäßige Feuchte 0,65 C20/25 260 XC 4 Wechselnd nass/trocken 0,60 C25/30 280 Bewehrung Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, 1. LEGEN SIE DIE BETONART FEST 4. LEGEN SIE DIE KONSISTENZ FEST: Tabelle 5. XD außer Meerwasser Die nachfolgenden Schritte definieren die Heidelberger 5. LEGEN SIE DAS GRÖSSTKORN FEST: Tabelle 6. Tabelle 7: Zement Beton Sortennummer. Bitte wählen Sie im ersten Schritt XD 1 Mäßige Feuchte 0,55 C30/37¹ 300 die Betonart: Tabelle 1. 6. WÄHLEN SIE EINEN ZEMENT XD 2 Nass, selten trocken 0,50 C35/45¹ 320 Z 1 2 3 4 Die Festigkeitsentwicklung bestimmt die Ausschalfristen 2. GEBEN SIE DIE DRUCKFESTIGKEITSKLASSE AN und die Nachbehandlungsdauer: Tabelle 7. XD 3 Wechselnd nass/trocken 0,45 C35/45¹,² 320 Standardzement Hochwertzement Hochofenzement Wenn sich aus den gewählten Expositionsklassen unterschied- (mittel) (schnell) (langsam) SR-Zement liche Mindestdruckfestigkeiten ergeben, muss die höchste 7. GEBEN SIE DIE FEUCHTIGKEITSKLASSE AN: Tabelle 8. XS XS Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser Druckfestigkeitsklasse gewählt werden (Tabelle 2). XS 1 Salzhaltige Luft 0,55 C30/37¹ 300 3. WÄHLEN SIE DIE EXPOSITIONSKLASSEN AUS Wählen Sie zuerst mindestens eine Expositionsklasse für die XS 2 Unter Wasser 0,50 C35/45¹,² 320 Bewehrung und danach die zutreffende(n) für den Beton aus: XS 3 Tide-, Spritzwasserbereiche 0,45 C35/45¹ 320 Tabelle 8: Feuchtigkeitsklasse Tabelle 4. Bestimmen Sie anschließend die zugehörige Exposi- tionsklassengruppe: Tabelle 3. XF Frostangriff mit und ohne Taumittel Klasse Umgebung: Betonkorrosion infolge Alkali-Kieselsäurereaktion Mäßige Wassersättigung, XF 1 0,60 C25/30 280 ohne Taumittel Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit Tabelle 1: Betonarten Tabelle 2: Druckfestigkeitsklasse WO feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend Mäßige Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 trocken bleibt. XF 2 mit Taumittel 0,50 C35/45² 320 1 und 5 bis 9 3 Leichtbeton B D 2 ab C50/60 Hohe Wassersättigung, 0,55 C25/30³ 300 WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. bis C45/55 (inkl. HFLB) XF 3 ohne Taumittel 0,50 C35/45² 320 0 Ohne Güte und Beton nach Zusammensetzung 0 – C50/60 – Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger Hohe Wassersättigung, WA XF 4 0,50 C30/37³ 320 oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. mit Taumittel 1 Betone bis C45/55 1 C8/10 C55/67 LC8/9 Beton, der hoher dynamischer Beanspruchung und direktem WS XA Betonkorrosion durch chemischen Angriff Alkalieintrag ausgesetzt ist. Beton 2 Betone ab C50/60 2 C12/15 C60/75 LC12/13 XA 1 Chemisch schwach angreifend 0,60 C25/30 280 3 Leichtbeton (inkl. HFLB) 3 C16/20 C70/85 LC16/18 XA 2 Chemisch mäßig angreifend 0,50 C35/45¹,² 320 4 Mörtel/Estrich 4 C20/25 C80/95 LC20/22 , XA 3 Chemisch stark angreifend 0,45 C35/45¹ ⁵ 320 5 ZTV 5 C25/30 C90/105 LC25/28 XM Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung 6 Bohrpfahl-, Unterwasser-, Kanalbeton 6 C30/37 C100/115 LC30/33 1 Bei LP-Beton z. B. wegen XF eine Festigkeitsklasse niedriger. XM 1 Mäßiger Verschleiß 0,55 C30/37¹ 300 7 Easycrete® 7 C35/45 – LC35/38 2Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r < 0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse muss im Alter von Starker Verschleiß, mit Oberfl.-Beh. 0,55 C30/37¹ 300 8 Stahlfaserbeton Steelcrete 8 C40/50 – LC40/44 XM 2 28 Tagen bestimmt werden. ohne Oberfl.-Beh. 0,45 C35/45¹ 320 3 Mit Luftporenbildnern herzustellen. 4 Hartstoffe nach DIN 1100 erforderlich. 9 Spezialbetone 9 C45/55 – ab LC45/50 XM 3 sehr starker Verschleiß 0,45 C35/45¹,⁴ 320 5 Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. 10 11
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON TRANSPORTBETON, WERKFRISCHMÖRTEL UND WERKFRISCHESTRICH. NACHFOLGEND KURZ ALS „BETON/BAUSTOFF” BEZEICHNET. Stand: September 2020 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden III. MÄNGELANSPRÜCHE/HAFTUNG den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten Gegenleistung gefährdet wird, z.B. also der Käufer seine Zahlungen einstellt, Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns 1. Wir gewährleisten, dass die Betone/Baustoffe unseres Betonverzeichnisses wirksam abgetreten oder mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbart. Eine überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, die Er- auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. etwaige Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs durch ihn zu einer neuen be- öffnung beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse Für sonstige Betone/Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. weglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des I. ANGEBOT Die Druckfestigkeit wird bei unseren Betonen an Probewürfeln mit 100 mm daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge gelten erst als zustande gekom- Kantenlänge bestimmt. Betone der Festigkeitsklasse C 8/10, C12/15, C16/20, der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die men, wenn unsere schriftliche Bestätigung vorliegt bzw. wenn Versandanzeige, C20/25 und C25/30 können Anteile an Rückbeton enthalten. Muster, Proben Wert unseres Betons/Baustoffs ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kauf- Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Lieferschein oder Rechnung erteilt worden ist. oder Prospektangaben sind Beispiele und beinhalten keine Garantie oder Ge- männischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer 4. Skontierung bedarf unserer Einwilligung und setzt voraus, dass der Käufer 2. Unserem Angebot liegen unsere jeweils gültigen Preislisten und Betonverzeich- währleistung einer bestimmten Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich etwas durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Betons/Baustoffs unsere älteren Forderungen erfüllt hat und keine Wechselverbindlichkeiten be- nisse zugrunde soweit nicht gesondert vereinbart. Leistungsverzeichnisse, auf anderes vereinbart wurde, stellen optische Abweichungen von Mustern, Proben mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser stehen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger die der Besteller Bezug nimmt, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn oder Prospektangaben daher keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung Vereinbarung entgegengenommen. Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in unsere Angebote darauf Bezug nehmen und nur insoweit, als sie uns offen- Reklamation. der in Satz 1 aufgeführten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. gelegt wurden. 2. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer oder die nach Ziffer II. Abs. 3 Verhältnis des Wertes unseres Betons/Baustoffs zum Wert der anderen Sachen 5. Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist 3. Für die richtige Auswahl der Beton-/Baustoffsorte, -eigenschaften und -menge zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton/ Baustoff mit mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungs- ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist allein der Käufer verantwortlich. Er hat die einschlägigen DIN-Normen zu Zusätzen, Wasser, Beton/Baustoffe anderer Lieferanten oder mit Baustellenbe- gemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons/Baustoffs von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann im beachten. ton/-baustoff vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder verändern oder der aus ihm hergestellten Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Sinne des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschied- lässt oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Ver- Eigentumsrecht hinzuweisen. licher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere II. LIEFERUNG UND ABNAHME änderung des Beton/Baustoff den Gewährleistungsfall nicht herbeigeführt hat. 2. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Mutter-, Tochter-, Schwester oder sonst verwandte Gesellschaft hat. 1. Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten 3. Zur Wahrung von Mängelansprüchen hat der Käufer die Ware unverzüglich Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus dem 6. Mängelrügen beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und der Stelle. Wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen- und Gewichts- Weiterverkauf unseres Betons/Baustoffs mit allen Nebenrechten in Höhe des Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, alle dadurch entstehenden Kosten. abweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen und die in den Wertes unseres Betons/Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forde- soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist. 2. Wir bemühen uns, die Lieferungen zu den vereinbarten Terminen fristgerecht geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten. rungen ab. 7. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung durchzuführen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten (Lieferfristen 4. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung unverzüglich zu rügen; erfolgt die 3. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton/Baustoff zusammen mit anderen nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – und -termine) berechtigt den Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton/Baustoff hergestellten auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung –, auf welche Schuld die zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben Laboranten oder Disponenten insbesondere sind zur Entgegennahme der Rüge neuen Sachen verkauft oder unseren Beton/Baustoff mit einem fremden Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren und der Käufer uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung ge- nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter setzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung offensichtlich anderen als der bestellten Beton/Baustoffsorte oder -menge sind vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistun- mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Betons/Baustoffs gen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forde- verhältnismäßig getilgt wird. Lieferung/ Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; zu untersuchen und zu rügen (§ 377 HGB); in diesem Fall hat der Käufer den rung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons/Baustoffs mit soweit uns gleiche Umstände die Lieferung/Restlieferung unmöglich machen, Beton/Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Nicht Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. VII. BAUSTOFFÜBERWACHUNG sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir wer- offensichtliche Mängel gleich welcher Art und Lieferung einer nicht offensicht- 4. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers den den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte lich anderen als der bestellten Beton-/Baustoffsorte oder -menge sind nach einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons/Baustoffs und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Nicht zu vertreten haben Sichtbarwerden von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich, von Nichtkauf- wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir neh- Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch leuten jedoch spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist (gem. Absatz 3 men die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen und Proben zu entnehmen. politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel Satz 2) ab Lieferung zu rügen. Unsere Verantwortung für die Güte endet bei der hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwer- an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Abholung ab Werk, sobald das Fahrzeug beladen ist, bei Zulieferung, sobald bern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis zur VIII. BERATUNG Verkehrsstörung, anhaltende Hitzeperioden, bei denen für uns die Kühlung die Entladung an der vereinbarten Anlieferstelle erfolgt, sofortige und zügige Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, Technische Beratungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages; sie sind nur ver- von Frischbeton/ Frischmörtel auf die für den jeweiligen Verwendungszweck Entladung vorausgesetzt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen bindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken zulässige maximale Frisch- die Güte, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vor- und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen betontemperatur (zur Einhaltung der Anlieferungs-/Einbautemperatur von schriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- und/oder keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT, DATENSCHUTZ z.B. 30 Grad oder 25 Grad Celsius) nicht möglich ist, Frostperioden, welche die fristgerechter Rüge gilt der Beton/Baustoff als genehmigt. Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsmäßig nachkommt. Der Käufer 1. Erfüllungsort ist unser Lieferwerk, für die Zahlung der Sitz unserer Verwaltung. Produktion des Beton/Mörtels erheblich erschweren, unabhängig davon, ob wir 5. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, kann der Käufer zunächst darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch 2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen grundsätzlich den Baustoff mit Winterzuschlag anbieten und unabwendbare Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer be- verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben ein- rechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Für Schadensersatzansprüche 5. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt und Scheckklagen) mit Vollkaufleuten ist der Sitz unserer Verwaltung. treten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, soweit gelten die Bestimmungen unter Ziff. IV. er uns bereits jetzt die Forderungsteile in Höhe seiner jeweiligen Restforderung 3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. 6. Für unseren Beton/Baustoff verjähren, mit Ausnahme der in § 478 BGB bezeich- ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. schluss des UN-Kaufrechts. 3. Für die Folgen unrichtiger und unvollständiger Angaben bei Abruf haftet der neten Ansprüche und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, 6. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung 4. Sofern im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung Käufer; Übermittlungsfehler gehen zu seinen Lasten. Bei Lieferung an die ver- des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahr- unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns vor einer Pfändung oder jeder personenbezogenen Daten durch uns verarbeitet werden, verarbeiten wir diese einbarte Stelle muss das Beton-Baustoff-Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr lässigen Verletzung von Vertragspflichten oder leicht fahrlässigen Verletzung anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu be- ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestig- wesentlicher Vertragspflichten, alle Rechte des Käufers wegen eines Mangels nachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) und ten, mit bis zu 40 t schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren ausreichend der gelieferten Sache in zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. des Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG neu“). Wei- breiten Anfuhrweg voraus. Bei Zweifeln hat der Käufer uns zu kontaktieren und 7. Mängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens 7. Der „Wert unseres Betons/Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer VI entspricht den tere Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten können die Fahrzeugdaten zu erfragen. Der Entladeort ist so zu wählen, dass er unter einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. in unseren Rechnungen ausgewiesenen Kaufpreisen zuzüglich 20 %. Auf Ver- unserem Hinweisblatt „Datenschutzrechtliche Informationen für Geschäfts- Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit und der vom Transportfahrzeug langen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit frei- partner“ entnommen werden, das auf unserer Webseite unter www.heidelberg- ausgehenden Bodenbelastung dem Einsatz des Transportfahrzeuges mit einem IV. HAFTUNG AUS SONSTIGEN GRÜNDEN geben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 um 20 % übersteigt. cement.de/de/agb veröffentlicht ist und das Sie zusätzlich auf Anforderung von Gewicht von bis zu 40 t standhält. Sind diese Voraussetzung nicht gegeben, so 1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und uns erhalten. haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus VI. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Verschulden. Das Beton-Baustoff-Fahrzeug ist generell, insbesondere jedoch bei Verschulden bei Vertragsabschluss, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung 1. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags X. S TREITBEILEGUNGSVERFAHREN VOR EINER VERBRAUCHERSCHLICHTUNGS- Rückwärtsfahrten, von geeignetem Personal des Käufers einzuweisen. Das Ent- sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob und seiner Ausführung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlag- STELLE leeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 cbm in höchstens 5 Minuten) und fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines stoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rück- Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver- ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Ist der Käufer „Kaufmann“ im Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurch- sicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis braucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), so gelten die den Lieferschein unterzeich- führung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Ist der Käufer Kaufmann im entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nicht- nenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Betons/Baustoffs und Sinne des HGB, so ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung kaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von XI. SICHERHEITSDATENBLATT GEMÄSS REACH-VERORDNUNG zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis/ wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Findet die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Betonverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheines als anerkannt. Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen der Höhe nach 2. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbarer Straße und Baustelle so- Rates vom 18.12.2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung auf 4. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Die Haftung wie nicht sofortiger Entladung bei Ankunft sowie für Lieferungen außerhalb der den Liefergegenstand Anwendung, erklärt sich der Käufer mit dem Abruf der hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kauf- für Vermögensschäden ist ausgeschlossen. normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden nach unserer jeweils jeweiligen Sicherheitsdatenblätter über unsere Internetseite preises zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der gültigen Preisliste berechnet. Im Fall von Kleinwasser werden die gesetzlichen Zu- www.heidelbergcement.de/beton einverstanden. auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamt- Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach schlagsätze gemäß dem jeweiligen Kleinwasserrundschreiben erhoben. schuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Betons/Baustoffs und Bezahlung dem Produkthaftungsgesetz. 3. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug XII. NICHTIGKEITSKLAUSEL des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden V. SICHERUNGSRECHTE maßgeblich. Ausnahmen bedürften schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 1. Der gelieferte Beton/Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Regelung, wonach der Schuldner auch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer 5. Etwaiges Fördern unseres Betons/Baustoffs auf der Baustelle und etwaiges Ver- Kaufpreisforderung samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen unser Eigen- Rechnung automatisch in Verzug gerät, bleibt unberührt. Gerät der Käufer in mitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz sind nicht Gegenstand des tum. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, bleibt die gelieferte Ware bis Verzug, fallen – soweit nicht anders vereinbart – die gesetzlichen Verzugszinsen Kaufvertrages. zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser (§ 288 BGB) sowie Ersatz des sonstigen Verzugsschadens an. Wenn nach dem Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton/Baustoff weder verpfänden noch Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils sicherungsübereignen. Doch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte entgegen Absatz 4 12 13
HEIDELBERGER BETON MAIN-TAUBER GMBH & CO. KG Schwabacher Straße 500 90763 Fürth Telefon 0911 9287-0 Telefax 0911 9287-59 main-tauber@heidelberger-beton.de www.heidelberger-beton.de/main-tauber Mitglied bei: DoPCAP © Raphael Neff Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Erreichen der vor- genannt beschriebenen Eigenschaften eine sachgerechte, nach dem Stand der Technik durchzuführende Vorbereitung auf der Baustelle und Verarbeitung des Betons voraussetzt.
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