PREISLISTE - ROBA Transportbeton Betonförderung - ROBA Transportbeton GmbH
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ROBA • ETG Erzgebirge Transportbeton • Betonförderung BERLIN STANDORTE Schöneiche Neukölln 10 2 Schönefeld 9 13 15 9 101 Senftenberg 14 13 Merseburg Leipzig 38 14 4 9 Dresden 4 173 Freiberg 4 Chemnitz 101 95 174 Marienberg Annaberg Werke Region Berlin Werk Neukölln Werk Schönefeld Werk Schöneiche Neuköllnische Allee 1-3 Berliner Chaussee 28 Werner-von-Siemens Str. 9 12057 Berlin 12529 Schönefeld 15566 Schöneiche 030 • 68 39 28 66 030 • 63 31 18 915 030 • 64 90 32 82 Werke Region Ost Werk Dresden Werk Chemnitz Werk Senftenberg Werk Leipzig Werk Merseburg Walter Str. 26 Saydaer Str. 11 Güterbahnhofstraße Brahestraße 9 Beunaer Str. 4a 01067 Dresden 09125 Chemnitz 01968 Senftenberg 04347 Leipzig 06217 Merseburg 0351 • 86 73 514 0371 • 84 26 725 03573 • 79 51 93 0341 • 24 50 10 03461 • 54 15 11 Werke Region Erzgebirge Werk Freiberg Werk Annaberg Werk Marienberg Fuchsmühlenweg 5b Talstraße 53 Carlstraße 35b 09599 Freiberg 09488 Schönfeld 09496 Marienberg 03731 • 21 10 23 03733 • 52 905 03735 • 69 020 www.roba-beton.de 2 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung UNSERE ANSPRECHPARTNER Unsere Ansprechpartner in der Region Dresden, Chemnitz, Senftenberg Peter Zschau Sven Maatz Walther Straße 26 Saydaer Straße 11 01067 Dresden 09125 Chemnitz Telefon 0351 86 73 514 Telefon 0371 84 26 725 Fax 0351 86 73 520 Fax 0371 85 31 27 Mobil 0171 55 68 042 Mobil 0172 44 65 217 Email peter.zschau@roba-beton.de Email sven.maatz@roba-beton.de Unsere Ansprechpartner in der Region Leipzig • Merseburg Klaus Golombek Peter Rössler Brahe Straße 9 Beunaer Str. 4a 04347 Leipzig 06217 Merseburg Telefon 0341 24 50 112 Telefon 03461 54 15 11 Fax 0341 23 12 129 Fax 03461 54 15 14 Mobil 0173 35 99 158 Mobil 0163 37 38 050 Email klaus.golombek@roba-beton.de Email peter.roessler@roba-beton.de Geschäftsführung Stefan Dams Dipl.-Ing. Rudolf Kauper Neuköllnische Allee 1-3 Trimburgstr. 2 12057 Berlin 81249 München Email stefan.dams@roba-beton.de Email rudolf.kauper@mobil-baustoffe.com www.roba-beton.de 3 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA • ETG Erzgebirge Transportbeton • Betonförderung UNSERE ANSPRECHPARTNER Unsere Ansprechpartner in der Region Berlin Thomas Hartmann Christian Tornow Neuköllnische Allee 1-3 Neuköllnische Allee 1-3 12057 Berlin 12057 Berlin Telefon 030 68 39 28 44 Telefon 030 68 39 28 10 Fax 030 68 39 28 77 Fax 030 68 39 28 77 Mobil 0160 98 93 76 05 Mobil 0171 56 98 97 9 Email thomas.hartmann@roba-beton.de Email christian.tornow@roba-beton.de Disposition: Stefan Oberländer Neuköllnische Allee 1-3 12057 Berlin Telefon 030 68 39 28 33 Fax 030 68 39 28 43 Mobil 0173 35 99 156 Email stefan.oberlaender@roba-beton.de Unsere Ansprechpartner in der Region Erzgebirge Maike Turecky Mike Lerche Fuchsmühlenweg 5b Tal Straße 53 09599 Freiberg 09488 Schönfeld Telefon 03731 21 10 24 Telefon 03733 678 33 60 Fax 03731 21 10 28 Fax 03733 678 33 61 Mobil 0175 43 21 777 Mobil 0170 56 06 487 Email maike.turecky@roba-beton.de Email mike.lerche@roba-beton.de www.roba-beton.de 4 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung BETONBESTELLUNG EINFACH GEMACHT Gern nehmen wir ihre Bestellung von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 48h vor Lieferung entgegen. Notwendige Angaben zur Bestellung von Transportbeton: 1. Firma/ Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers 2. Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes 3. Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit) 4. Abnahmegeschwindigkeit (m³/h) 5. Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße) 6. Besonderheiten beim Einbau ( z.B. Rohr- oder Kübelentladung) 7. Auswahl der richtigen Betonsorte: • Besondere Eignung ( z.B. für Bohrpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.) • Festigkeitsklasse • Expositionsklassen • Konsistenzklasse • Größtkorn • Festigkeitsentwicklung • Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton) Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der Lieferung vor der Entladung zu überzeugen. Qualität Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 in der jeweils gültigen Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt. Die verwendeten Gesteinskörnungen entsprechen der DIN EN 12620 und DIN 1045-2 A3- Änderung Anhang U und erfüllen die Forderung der ZTV-Ing. Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone keine Farbgleichheit gewährleisten (auch nicht für Sichtbeton). Sonderbetone Auf Wunsch können auch andere Rezepturen und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden. Preise Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ normal verdichteten Beton + 3 % Einwaagetoleranz und werden an frei erreichbare Bau- und Entladestellem in einem Umkreis von 15 km geliefert. Für Transportentfernungen über 15 km werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Die aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind, wie unsere Transporte und Pumpleistungen nicht skontierbar! www.roba-beton.de 5 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto 1 Feuchtigkeits- Bewehrungs- Beton- Beton- mittlere schnelle langsame Konsistenz- klasse korrosion korrosion festigkeits- Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung klasse klasse Meerwasser Frostangriff chemischer Größt- Verschleiß- Sorten- Sorten- Sorten- korn Karbona- € / m3 € / m3 € / m3 tisierung Chlorid Angriff Angriff nummer nummer nummer Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 unbewehrte 32 1101 3000 88,- C1 Bauteile 16 1101 2000 90,- steif in nicht betonangreifender 8 1101 1000 92,- Umgebung C 8/10 32 1103 3000 91,- F3 16 1103 2000 93,- weich 8 1103 1000 95,- 32 1201 3000 90,- C1 16 1201 2000 92,- steif C 12/15 8 1201 1000 94,- 32 1203 3000 93,- X0 WA F3 16 1203 2000 95,- weich 8 1203 1000 97,- 32 1301 3000 92,- C1 C 16/20 16 1301 2000 94,- steif 8 1301 1000 96,- 32 1401 3000 94,- C1 C 20/25 16 1401 2000 96,- steif 8 1401 1000 98,- 32 1531 3000 98,- C1 XF1 XA1 C 25/30 16 1531 2000 100,- steif 8 1531 1000 102,- bewehrte Gründungs- 32 1313 3000 95,- 1313 3200 98,- 1313 3400 97,- XC F3 und Innenbauteile WA C 16/20 16 1313 2000 97,- 1313 2200 100,- 1313 2400 99,- 1/2 weich Bauteile unter Wasser 8 1313 1000 99,- 1313 1200 102,- 1313 1400 101,- bewehrte Bauteile 32 1423 3000 98,- 1423 3200 101,- 1423 3400 100,- F3 in offenen Gebäuden und XC3 WA C 20/25 16 1423 2000 100,- 1423 2200 103,- 1423 2400 102,- weich Feuchträumen 8 1423 1000 102,- 1423 1200 105,- 1423 1400 104,- 32 1533 3009 100,- 1533 3209 103,- 1533 3409 102,- bewehrte F3 XC4 XF1 WA C 25/30 16 1533 2009 102,- 1533 2209 105,- 1533 2409 104,- Außenbauteile weich 8 1533 1009 104,- 1533 1209 107,- 1533 1409 106,- 32 1533 3000 101,- 1533 3200 104,- 1533 3400 103,- bewehrte F3 XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 16 1533 2000 103,- 1533 2200 106,- 1533 2400 105,- Außenbauteile weich 8 1533 1000 105,- 1533 1200 108,- 1533 1400 107,- bei chemisch schwachem Angriff, 32 1653 3000 104,- 1653 3200 107,- 1653 3400 106,- mit hohem Wassereindring- F3 widerstand XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37 16 1653 2000 106,- 1653 2200 109,- 1653 2400 108,- weich 8 1653 1000 108,- 1653 1200 111,- 1653 1400 110,- Außenbauteile 32 1773 3200 110,- F3 bei chemisch mäßigem XC4 XD2 XS2 XF XA2 WA C 35/45 16 1773 2200 112,- weich Angriff (SO 42- ≤ 600 mg/l) 2/3 8 1773 1200 114,- 32 1783 3200 111,- Außenbauteile F3 C 35/45 16 1783 2200 113,- bei chemisch starken Angriff weich (SO 42- ≤ 600 mg/l), 8 1783 1200 115,- Frostangriff bei mäßiger Wassersättigung mit 32 1883 3200 113,- Taumittel XC4 XD3 XS3 XF XA3 WA F3 C 40/50 16 1883 2200 115,- 2/3 weich 8 1883 1200 117,- 32 1983 3200 115,- F3 C 45/55 16 1983 2200 117,- weich 8 1983 1200 119,- 1 Lieferung auf Anfrage Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto Feuchtigkeits- Bewehrungs- Beton- Beton- mittlere schnelle langsame Konsistenz- klasse korrosion korrosion festigkeits- Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung klasse klasse Meerwasser Frostangriff chemischer Größt- Verschleiß- Sorten- Sorten- Sorten- korn Karbona- € / m3 € / m3 € / m3 tisierung Chlorid Angriff Angriff nummer nummer nummer Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hWe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie) Beanspruchungs- klasse 1 32 1533 3005 103,- 1533 3205 106,- 1533 3405 105,- F3 drückendes und nicht- XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 16 1533 2005 105,- 1533 2205 108,- 1533 2405 107,- drückendes Wasser und weich zeitweise aufstauendes 8 1533 1005 107,- 1533 1205 110,- 1533 1405 109,- Sickerwasser Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 vertikale Bauteile F2 32 1542 3100 105,- 1542 3300 108,- im Sprühnebel und plastisch 16 1542 2100 107,- 1542 2300 110,- Spritzwasserbereich von XC4 XD1 XS1 XF XA1 WA C 25/30 Verkehrsflächen 2/3 F3 32 1543 3100 106,- 1543 3300 109,- weich 16 1543 2100 108,- 1543 2300 111,- taumittelbehandelte F2 32 1692 3307 115,- Verkehrsflächen plastisch 16 1692 2307 117,- XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37 F3 32 1693 3307 116,- weich 16 1693 2307 118,- FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ ohne F3 32 1653 3106 108,- 1653 3306 111,- 1653 3506 110,- XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 Taumittelangriff weich 16 1653 2106 110,- 1653 2306 113,- 1653 2506 112,- SO 42- ≤ 600mg/l F3 32 1773 3306 112,- 1773 3506 111,- XC4 XD2 XS2 XF XA2 XM1 WA C 35/45 2/3 weich 16 1773 2306 114,- 1773 2506 113,- F3 32 1783 3306 113,- 1783 3506 112,- XC4 XD3 XS3 XF XA3 XM2 WA C 35/45 weich 16 1783 2306 115,- 1783 2506 114,- 2/3 mit F3 32 1693 3306 115,- Taumittelangriff XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37 2- ≤ 600mg/l weich 16 1693 2306 117,- SO 4 Beton mit hohem Verschleißwiderstand XM2 F3 32 1653 3007 107,- 1653 3207 110,- 1653 3407 109,- XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 bei zusätzlicher weich 16 1653 2007 109,- 1653 2207 112,- 1653 2407 111,- Oberflächenbehandlung XC4 XD2 XS2 XF XA2 XM1 WA C 35/45 F3 32 1773 3207 113,- 1773 3407 112,- 2/3 weich 16 1773 2207 115,- 1773 2407 114,- starke Verschleiß- XC4 XD3 XS3 XF XA3 XM2 WA C 35/45 F3 32 1783 3207 114,- 1783 3407 113,- beanspruchung 2/3 weich 16 1783 2207 116,- 1783 2407 115,- Beton für Industriefußböden F2 32 1532 3107 103,- 1532 3307 106,- 1532 3507 105,- plastisch 16 1532 2107 105,- 1532 2307 108,- 1532 2507 107,- F3 32 1533 3107 104,- 1533 3307 107,- 1533 3507 106,- XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 weich 16 1533 2107 106,- 1533 2307 109,- 1533 2507 108,- F2>5 32 1538 3107 108,- 1538 3307 111,- 1538 3507 110,- fließfähig 16 1538 2107 110,- 1538 2307 113,- 1538 2507 112,- XM2 F2 32 1652 3107 106,- 1652 3307 109,- 1652 3507 108,- bei zusätzlicher plastisch 16 1652 2107 108,- 1652 2307 111,- 1652 2507 110,- Oberflächenbehandlung F3 32 1653 3107 107,- 1653 3307 110,- 1653 3507 109,- XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37 weich 16 1653 2107 109,- 1653 2307 112,- 1653 2507 111,- F2>5 32 1658 3107 111,- 1658 3307 114,- 1658 3507 113,- fließfähig 16 1658 2107 113,- 1658 2307 116,- 1658 2507 115,- 1 Lieferung auf Anfrage Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung PREISLISTE BETON geeignet für Expositionsklassen Preise frei Baustelle -netto Feuchtigkeits- Bewehrungs- Beton- Beton- mittlere schnelle langsame Konsistenz- klasse korrosion korrosion festigkeits- Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung Festigkeitsentwicklung klasse klasse Meerwasser Frostangriff chemischer Größt- Verschleiß- Sorten- Sorten- Sorten- korn Karbona- € / m3 € / m3 € / m3 tisierung Chlorid Angriff Angriff nummer nummer nummer Sulfatbeständiger Beton 1 32 1673 3400 107,- C 30/37 16 1673 2400 109,- F3 8 1673 1400 111,- SO42- ≤ 1500 mg/l XC4 XD2 XS2 XF3 XA2 WA weich 32 1733 3200 110,- 1773 3400 109,- C 35/45 16 1733 2200 112,- 1773 2400 111,- 8 1733 1200 114,- 1773 1400 113,- 32 1773 3600 116,- F3 SO42- ≤ 3000 mg/l XC4 XD2 XS2 XF XA2 WA C 35/45 16 1773 2600 118,- weich 2/3 8 1773 1600 120,- 32 1783 3600 117,- F3 SO42- ≤ 6000 mg/l XC4 XD3 XS3 XF XA3 WA C 35/45 16 1783 2600 119,- weich 2/3 8 1783 1600 121,- Beton ZTV-ING (abweichend von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2) Außenbauteile 32 1533 3104 105,- 1533 3304 108,- 1533 3504 107,- F3 bei chemisch schwachem XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 16 1533 2104 107,- 1533 2304 110,- 1533 2504 109,- weich Angriff 8 1533 1104 109,- 1533 1304 112,- 1533 1504 111,- 32 1673 3104 107,- 1673 3304 110,- 1673 3504 109,- XC4 XD2 XS1 XF XA2 WA C 30/37 16 1673 2104 109,- 1673 2304 112,- 1673 2504 111,- Außenbauteile 2/3 F3 8 1673 1104 111,- 1673 1304 114,- 1673 1504 113,- bei chemisch schwachem weich Angriff SO 42- ≤ 600 mg/l 32 1773 3304 111,- 1773 3504 110,- XC4 XD2 XS2 XF XA2 WA C 35/45 16 1773 2304 113,- 1773 2504 112,- 2/3 8 1773 1304 115,- 1773 1504 114,- Außenbauteile 32 1783 3304 112,- 1783 3504 111,- F3 bei chemisch starkem XC4 XD3 XS3 XF XA3 WA C 35/45 16 1783 2304 114,- 1783 2504 113,- weich Angriff SO 42- ≤ 600 mg/l 2/3 8 1783 1304 116,- 1783 1504 115,- Kappenbeton F2 32 1592 3104 108,- 1592 3304 111,- XC4 XD3 XS1 XF4 XA1 WA C 25/30 plastisch 16 1592 2104 110,- 1592 2304 113,- Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 32 1425 3008 103,- 1425 3208 106,- 1425 3408 105,- XC3 WA C 20/25 16 1425 2008 105,- 1425 2208 108,- 1425 2408 107,- 32 1535 3008 106,- 1535 3208 109,- 1535 3408 108,- XC4 XF1 XA1 WA C 25/30 F5 16 1535 2008 108,- 1535 2208 111,- 1535 2408 110,- fließfähig 32 1655 3008 109,- 1655 3208 112,- 1655 3408 111,- XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 WA C 30/37 16 1655 2008 111,- 1655 2208 114,- 1655 2408 113,- 32 1775 3308 115,- XC4 XD2 XS2 XF XA2 WA C 35/45 16 1775 2308 117,- 2/3 Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 07 1 Lieferung auf Anfrage 1 Lieferung auf Anfrage Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 8 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung PREISLISTE FÜR SONDERPRODUKTE 1 1 Lieferung auf Anfrage SKM Verwendungszweck Art des Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größt- Preise frei Baustelle -netto Bindemittels korn Artikelnummer € / m3 20 920 10054 99,- für die Anwendung 30 erdfeucht 8 920 10062 101,- in Gebäuden 40 920 10072 103,- 20 920 10056 104,- für Heizflächen Zement SKM plastisch 8 30 920 10063 106,- Rüttelbeton SKM 20 erdfeucht 8 920 10055 100,- Sandmischung Bezeichnung Zementgehalt Konsistenz Preise frei Baustelle -netto Artikelnummer € / m3 SM 20 20 N/mm2 920 10082 99,- Sandmischung erdfeucht 2 SM 30 30 N/mm2 920 10083 101,- Einkehrmischung mit Mehrzement SM 30 30 N/mm2 trocken 2 920 10614 104,- erdfeucht 920 10052 99,- FKM 20 20 N/mm2 8 plastisch 920 10053 104,- Feinkornmischung erdfeucht 920 10061 101,- FKM 30 30 N/mm2 8 plastisch 920 10065 106,- Vergußmasse VGM 600 600 kg/m3 fließfähig 2 920 10087 127,- Sand-Kies-Mischung Verwendungszweck Zementgehalt Konsistenz Größt- Preise frei Baustelle -netto korn Artikelnummer € / m3 SKM 600 zum Verlegen 600 kg/m3 erdfeucht 8 920 10089 125,- Dränbeton Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größt- Preise frei Baustelle -netto korn Artikelnummer € / m3 32 952 30000 103,- 10 N/mm2 16 952 20000 105,- 8 952 10000 107,- 32 953 30000 105,- steif Dränbeton 15 N/mm2 16 953 20000 107,- 8 953 10000 109,- 32 955 30000 109,- 25 N/mm2 16 955 20000 111,- Dämmer Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größt- Preise frei Baustelle -netto korn Artikelnummer € / m3 Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung 1 N/mm2 fließfähig 2 940 10042 105,- Poren-Leichtbeton 1 Bezeichnung Art des Bezeichnung Druckfestigkeit Konsistenz Größt- Preise frei Baustelle -netto Bindemittels korn Artikelnummer € / m3 PLB 1,6 1600 kg/m3 5 N/mm2 971 60000 115,- PLB 1,4 1400 kg/m3 4 N/mm2 450±30 2 971 40000 120,- PLB 1,2 1200 kg/m3 3 N/mm2 971 20000 125,- Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07 Bezeichnung Größt- Preise frei Baustelle -netto korn Artikelnummer € / m3 HGT 7 unter Asphalt 32 930 10031 90,- HGT 15 unter Beton 32 930 10032 92,- Anpumpmischung Preise frei Baustelle -netto Bezeichnung mittlere Festigkeitsentwicklung schnelle Festigkeitsentwicklung langsame Festigkeitsentwicklung Artikelnummer € / m3 Artikelnummer € / m3 Artikelnummer € / m3 Anpumpmischung 920 10027 117,- 920 10028 127,- 920 10029 127,- Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 9 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE Arbeitszeiten Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, (Montag bis Freitag von 7-17 Uhr) berechnen wir folgende Zuschläge: Montag bis Freitag von 17-20 Uhr 6,00 €/m3 Samstag von 6-12 Uhr 9,00 €/m3 sowie pauschal pro Tour/Lieferschein 60,00 € Grundlage für die Berechnung der vorgenannten Zuschläge ist ein Mindestumsatz von 22m3/h, gerechnet ab Beginn der bezuschlagten Zeit. Wird der Mindestumsatz unterschritten erfolgt zusätzlich eine Abrechnung der geplanten eingesetzten Fahrmischer und Mischanlagen im Stundensatz auf Anfrage Lieferzusage Bestellungen führen wir nur im Rahmen unserer Kapazitäten aus. Bei Bestellungen oder Umbestellungen an Liefertagen ist unsere Lieferzusa- ge freibleibend. Lieferungen an Sonn- und Feiertagen oder Nachtarbeit sind nur nach Vereinbarung und Voranmeldung möglich Eventuelle Genehmigungen sind bauseits einzuholen. Entladezeit Bei Entladezeiten von mehr als 5 min/m3 berechnen wir einen Zuschlag von 1,50 €/min Wartezeit Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen. Entstehen durch verzögerten Beginn der Entladung Wartezeiten, behalten wir uns die Berechnung wie folgt vor 1,50 €/min Rückbeton/Entsorgung Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Beton: 90,00 €/m3 Änderung von Abrufen Bestelländerungen sind wenigstens 24 Stunden, in der normalen Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr vor den vereinbarten Lieferterminen bekanntzugeben. Andernfalls berechnen wir für die Vorhaltung unserer Anlagen und Logistik Vorhaltung je Mischanlage 460,00 €/h Vorhaltung je Fahrmischer 90,00 €/h Die Berechnung erfolgt bei Verschiebungen* je angefangener Stunde und Abbestellung für die gesamte geplante Produktionszeit. * Vorbehaltlich der Bestätigung unserer Lieferbereitschaft Soll-/Ist-Ausdruck Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir diesen mit 1,50 €/Lfs. Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 10 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE Mindermengen Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahmemenge je Lieferung von 6 m3 zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis für die zusätzlichen Frachtkosten zu der an 6m3 fehlenden Menge berechnen 16,00 €/m3 Produktions- und Nachsendung von Lieferscheinen 10,00 €/Lfs. Verwaltungsgebühr je Abholung
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung MIETPREISLISTE FÜR FAHRMISCHPUMPE - PUMI Einheit Preis Grundpreis An- und Abfahrt bis max. 1h Grundpreise sind nicht rabattfähig € / Einsatz 80,00 Mindestrechnungsbetrag einschliesslich Grundpreis € / Einsatz 290,00 Nutzungspreis pro Einsatz* Berechnung zuzüglich zum Grundpreis bis 5 m3 € pauschal 210,00 bis 12 m3 € pauschal 240,00 bis 20 m3 € pauschal 260,00 bis 30 m3 € pauschal 340,00 Stundenmietsatz bei Unterschreitung der Fördermenge von 10m3 pro Stunde (auch bei Wartezeit) € / Std. 135,00 Bei Fördermengen über 30 m3 erfolgt die Abrechnung als 24 Meter Betonpumpe Sonderleistungen und Zuschläge Schlauchleitung € / lfm 5,00 Standortwechsel auf der Baustelle € / Stck 50,00 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € pauschal 150,00 Vergebliche Anfahrt oder Abbestellung am Einsatztag bereits geladener Beton wird separat berechnet € pauschal 270,00 Samstagzuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn nach 17:00 Uhr Werktags € pauschal 75,00 Einsätze an Sonn- und Feiertagen, Kosten mit Sondergenehmigung € / Einsatz 120,00 Reduzierung € / Einsatz 25,00 Zuschlag Stahlfaser / Schwer- und hochfester Beton €/ m3 3,00 Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m3 * Der Nutzungspreis wird durch die Menge pro Einsatz bestimmt, wenn in der Stunde mehr als 10m³ gepumpt werden. Bei geringerer Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz vom Pumpbeginn bis Pumpende + einer dreiviertel Stunde. Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis und eventuellen Zuschlägen sowie Sonderleistungen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dieser den Mindestrechnungsbetrag übersteigt. Allen vorstehenden Preisen wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Rückseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit. 1 Beim Pumpenmischer sind Rabattvereinbarungen für Betonpumpen nicht anwendbar. Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 12 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung MIETPREISLISTE BETONPUMPEN Chemnitz • Dresden • Senftenberg Einheit Schlauch- Betonpumpen mit Verteilermast pumpe Mastgröße (Reichhöhe senkrecht in Meter) M 24 M 36 M 42 M 52 Grundpreis €/Einsatz 100,00 110,00 140,00 175,00 220,00 Mindestrechnungsbetrag einschließlich €/Einsatz 280,00 Der Mindestrechnungsbetrag ergibt sich aus dem Grundpreis und der Einsatzpauschale bis 10 m³ Nutzungspreise Berechnung zuzüglich zum Grundpreis bis 10 m3 € pauschal 200,00 320,00 440,00 620,00 STUNDEN- bis 20 m3 € pauschal SATZ 280,00 370,00 480,00 660,00 bis 30 m3 € pauschal 350,00 430,00 540,00 690,00 bis 100 m3 €/m3 10,50 11,00 14,50 18,50 21,50 bis 200 m3 €/m3 10,00 10,50 13,00 17,00 20,00 bis 300 m3 €/m3 9,50 10,00 12,00 16,00 19,00 über 300 m 3 €/m3 9,00 9,50 11,50 15,00 18,00 Mindestfördermenge pro Stunde1 (bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz)“ m³/h 15 15 18 20 25 Stundenmietsatz €/Std 125,00 145,00 215,00 280,00 350,00 Sonderleistungen und Zuschläge Standortwechsel (nur Abrechnung nach m3) €/Stck. 50,00 50,00 80,00 150,00 200,00 Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit € pauschal 160,00 170,00 190,00 220,00 280,00 Vergebliche Anfahrt/Abbestellung am Einsatztag € pauschal 200,00 240,00 380,00 500,00 700,00 Beistellung einer Reservepumpe €/Std. 80,00 80,00 100,00 130,00 150,00 Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge Mietbedingungen: A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort Anpumphilfe €/Stck 10,00 B. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- oder Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend. Rohr- oder Schlauchleitung €/lfm 5,00 C. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer Schmiermischung. Reduzierung €/Stck 25,00 D. Möglichkeiten zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung der Betonreste auf der Baustelle. Zuschlag Stahlfaser- oder Schwerbeton €/m³ 4,00 E. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos. An- und Abtransport zusätzl. Rohrleitung und Rundverteiler €/Std 70,00 F. Steigt der Dieselpreis über 1,35 € Netto, erhöht sich je 0,1€ pro Liter der Nutzungspreis um 0,1 € pro m³. Einsätze in der Woche ab 18 Uhr und Samstags ganztägig €/Std 15,00 G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und sind sofort fällig. Einsätze an Sonn- und Feiertagen €/Std 40,00 H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260kg/m³ ab C16/20 Mindestbindemittel- gehalt für Rohr u. Schlauchleitungen 350 kg/m³ ab C 25/30 XC4/XF1, DN 65 nur 16mm Saisonzuschlag vom 01.Dezember bis 15.März € pauschal 20,00 Größtkorn. I. Bei event. Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrs bedingte Verspätungen mechanischer Rundverteiler €/m³ 2,00 oder Defekte ect., werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Gestellung 2. Maschinist €/Std 50,00 Schwerlastgenehmigung ab M52 Jeder Mieter wird gebeten bei der Bestellung anzugeben: (Begleitfahrzeug nach Aufwand) €/Einsatz 40,00 1. Anschrift 2. Baustellenbezeichnung Betonabsperrventil (nicht bei allen Pumpen verfügbar) €/Einsatz 25,00 3. Betonmenge, Betonsorte und Konsistenz 4. Lieferant des Betons 5. Erforderliche Förderlänge und Förderhöhe (Rohrleitung und Ausleger) 6. Bauteil (z.B. Fundament, Decke, Stützmauer) 7. Zeitpunkt des Mietbeginns (Tag, Stunde) 1 • Die Stundenabrechnung erfolgt von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1h bis M36 und 1,5h ab M42 • Bei Schlauchverlängerungen kann sich die Rüstzeit entsprechend Aufwand verlängern • Die Pumpenleistungen sind z.T. fremde Dienstleistungen, die durch die ROBA Transportbeton GmbH vergeben werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 13 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung BETONTECHNISCHE HINWEISE Klassen Beschreibung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen Mindestdruck- bezeichnung der Umgebung festigkeitsklassen • Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko X0 Für Beton Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung C 8/10 ohne Bewehrung • 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und C 16/20 ständig nass Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist XC2 nass, selten trocken Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile C 16/20 XC3 mäßige Feuchte Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen, C 20/25 Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen XC4 wechselnd Außenbauteile mit direkter Beregnung C 25/30 nass und trocken • 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser XD1 mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen C 30/37 • C 25/30 (LP) XD2 nass, selten trocken Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind C 35/45b,c • C 30/37 (LP) XD3 wechselnd nass Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken; C 35/45b,h • und trocken direkt befahrene Parkdecks C 30/37 (LP)h • 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser XS1 salzhaltige Luft, Außenbauteile in Küstennähe C 30/37b • C 25/30 (LP) aber kein unmittelbarer Kontakt mit Meerwasser XS2 unter Wasser Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen C 35/45b,c • C 30/37 (LP) XS3 Tidebereiche, Kaimauern in Hafenanlagen C 35/45b • C 30/37 (LP) Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche • 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel XF1 mäßige Wassersättigung, Außenbauteile C 25/30 ohne Taumittel XF2 mäßige Wassersättigung, Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten C 35/45b,c • C 25/30 (LP) mit Taumittel Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser XF3 hohe Wassersättigung, offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser C 35/45b,c • C 25/30 (LP) ohne Taumittel XF4 hohe Wassersättigung, Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale C 30/37 (LP) mit Taumittel Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone • 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff XA1 chemisch schwach Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter C 25/30 angreifende Umgebung nach DIN FB 100, Tab. 2 XA2 chemisch mäßig Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in C 35/45b,c,f • angreifende Umgebung betonangreifenden Böden C 30/37 (LP)f nach DIN FB 100, Tab. 2 und Meeresbauwerke XA3 chemisch stark Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern; Futtertische C 35/45b,e,f • angreifende Umgebung der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung C 30/37 (LP)e,f nach DIN FB 100, Tab. 2 • 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung XM1 mäßige Verschleiß- Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch C 30/37b • C 25/30 (LP) beanspruchung luftbereifte Fahrzeuge XM2 starke Verschleiß- Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder C 35/45b,d • C 30/37 (LP) beanspruchung vollgummibereifte Gabelstapler XM3 sehr starke Verschleiß- Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder C 35/45b,g • C 30/37 (LP) beanspruchung stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken www.roba-beton.de 14 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung BETONTECHNISCHE HINWEISE a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes e Bei - chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3 Metall. oder stärker, b Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund - hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse Mitwirkung von Chemikalien, XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf sind Schutzmaßnahmen für den Beton - wie Schutz- Fußnote „c“ nicht angewendet werden. schichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich, wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung c Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Beton vorschlägt. (r
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS Hochbau bewehrt außen, wechselnd nass, trocken und Frost XC4, XF1 Estrich bewehrt innen bewehrt außen, trocken wechselnd nass, XC1 trocken und Frost XC4, XF1 wechselnd Nässe und Frost (WU-Richtlinie) Sauberkeitsschicht XC4, XF1 (XA1) Fundament unbe- wehrt bewehrt nass, selten X0 trocken Fundament bewehrt XC2 Ingenieurbau 1 Kappenbeton XC4, XD3, XF4 wechselnd nass und Frost Überbau XC4, XF1, XA1 Brücken- pfeiler Sprühnebel XC4, XD1, XF2 Schallschutzwand XC4, XD2, XF3 Wasserwechelzone XC4, XD2, XF3 Pfahlkopf (XA2) Kanalsohle bewehrt nass, selten trocken Fundament bewehrt Bohrpfahl XC2 XC4, XF1, (XA1) (XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch chemischen Angriff berücksichtigt werden. www.roba-beton.de 16 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung TECHNISCHE DATEN Fahrmischer-Betonpumpe - PUMI M24 /M25 Füllmenge der Trommel 4,5 m3 Beton technische Daten Pumi M24 • Reichhöhe 23,80 m • Reichtiefe 12,40 m • Abstützbreite vorn 4,00 m • Stützdruck vorn 160 kn • Fahrzeughöhe 4,00 m • Reichweite 20,00 m • Ausfalthöhe 6,90 m • Abstützbreite hinten 2,30 m • Stützdruck hinten 110 kn • Fahrzeuglänge 9,54 m Abmaße und Lasten für 4-Achs-Mischfahrzeuge 1 2 3 4 Fahrzeugmaße Achslast voll Achslast voll Achslast voll Achslast voll Länge 9,10 m 8,0 t 8,0 t 9,5 t 9,5 t Höhe 3,95 m Breite 2,70 m Gesamtgewicht 32,00 t Leergewicht 14,90 t * Technische Angaben ohne Gewähr. www.roba-beton.de 17 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Geltung der Bedingungen 3.7. Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten 1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisab- aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen sprache vereinbart und bleiben vorbehalten. Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verein- bart werden. 4. Gewichts-und Mengenermittlung 1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Gewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbe- geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge. dingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware muß bestätigen. sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden. Verspätete Rügen sind unbeachtlich. 2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie 5. Zahlung ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schrift- 5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen form. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in 2.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, so gilt die den Lieferschein Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferungen entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt, Abzug sofort fällig. sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des 5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 3. Preise 5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftrags- 5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatz- also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der steuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder –minderungen erfolgt eine Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise. werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die 3.2. Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertrags- von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, schluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem 5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/ berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden Leistung gültige Listenpreis. oder unstreitig sind. 3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für 6. Liefer- und Leistungszeit Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung 6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S.d. HGB, die inner- 6.2. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unver- halb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver- bindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/ hältnissen erbracht werden sollen. Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/ 3.4. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt ist. 3.5. Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten 6.3. Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertrags- Ladekapazitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der (m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden. zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur 3.6. Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen. daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen. www.roba-beton.de 18 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 6.4. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch lieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleich- Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung wohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre. Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die 6.5. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen. Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung 8.6. Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevoll- des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die mächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3. anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts. oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt. 6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und 8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelan- aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich sprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängel- erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich ansprüche jeglicher Art aus. eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunter- 9. Fremdüberwachung nehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebs- berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung stunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des und Proben zu entnehmen. noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 10. Haftung 6.7. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach 10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn wir, unsere gesetzlichen erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie 6.8. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. schuldhaft verursacht haben. 10.2. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des 7. Gefahrübergang Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Die Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vor- Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungs- Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der gehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der 10.3. Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflicht- verletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht 8. Mängelansprüche fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten 8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung verantwortlich. für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder 8.2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten. Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen - 10.4. Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.B. Stahl oder Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften folgende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd 10.5. Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsach- zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der gemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche. Toleranzen abweichen dürfen. 8.3. In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der 11. Umfassender Eigentumsvorbehalt Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte 11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäfts- Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein beziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie über- folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl nommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % (vgl. Ziffer 7.). übersteigt. 8.4. Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich 11.2. Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen Rüge gilt der Beton als geeignet. der Vorbehaltsware sind unzulässig. 8.5. Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte 11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/ Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung -leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatz- für uns. www.roba-beton.de 19 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost Transportbeton • Betonförderung ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 11.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Der in 10.5. vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Allein- Käufers enthaltene Umsatzsteuer. eigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungs- hypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers 12. Konzern-Verrechnungsklausel in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – abgetreten. gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und 11.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen. der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vor- behaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für 13. Sonstige Bestimmungen uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde 13.1. Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichts- seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die ergebenden Streitigkeiten. Abtretung offen zu legen. 13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechts- 11.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer beziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf Deutschland. seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvoll- streckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen. 11.7. Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abge- treten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vor- stehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Dritt- schuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen. 11.8. Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den „zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (ZVB – StB)“ oder diesen entsprechenden Be- dingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag ge- schlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen: Stand: 01.03.2017 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN § 1 Angebot Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die der Mieter verantwortlich. Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. § 2 Pflichten des Vermieters Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits- Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten störungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind. unseres Fahrzeuges maßgebend. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver www.roba-beton.de 20 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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