PREISLISTE - ROBA Transportbeton Betonförderung - ROBA Transportbeton GmbH

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PREISLISTE - ROBA Transportbeton Betonförderung - ROBA Transportbeton GmbH
ROBA
Transportbeton • Betonförderung

OST                               PREISLISTE
                                        01. März 2017
ROBA • ETG Erzgebirge
Transportbeton • Betonförderung

                                                                        BERLIN
STANDORTE                                                                                              Schöneiche
                                                                                         Neukölln
                                                                                  10

                               2
                                                                                            Schönefeld
                                                           9

                                                                                                 13

                                                                                                                 15

                                      9

                                                                                   101
                                                                                                             Senftenberg
                              14                                                                       13

            Merseburg
                                          Leipzig
                    38

                                                               14
                                                                                                             4
                          9

                                                                                                      Dresden
                                                                    4
                                                                                           173

                                                                              Freiberg
                                      4

                                                      Chemnitz
                                                                            101
                                                      95

                                                                            174
                                                                                         Marienberg
                                                               Annaberg

    Werke Region Berlin
    Werk Neukölln                                          Werk Schönefeld                                             Werk Schöneiche
    Neuköllnische Allee 1-3                                Berliner Chaussee 28                                        Werner-von-Siemens Str. 9
    12057 Berlin                                           12529 Schönefeld                                            15566 Schöneiche
    030 • 68 39 28 66                                      030 • 63 31 18 915                                          030 • 64 90 32 82

    Werke Region Ost
    Werk Dresden                   Werk Chemnitz           Werk Senftenberg                Werk Leipzig                Werk Merseburg
    Walter Str. 26                 Saydaer Str. 11         Güterbahnhofstraße              Brahestraße 9               Beunaer Str. 4a
    01067 Dresden                  09125 Chemnitz          01968 Senftenberg               04347 Leipzig               06217 Merseburg
    0351 • 86 73 514               0371 • 84 26 725        03573 • 79 51 93                0341 • 24 50 10             03461 • 54 15 11

    Werke Region Erzgebirge
    Werk Freiberg                                          Werk Annaberg                                               Werk Marienberg
    Fuchsmühlenweg 5b                                      Talstraße 53                                                Carlstraße 35b
    09599 Freiberg                                         09488 Schönfeld                                             09496 Marienberg
    03731 • 21 10 23                                       03733 • 52 905                                              03735 • 69 020

www.roba-beton.de                                                       2                                   Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

UNSERE ANSPRECHPARTNER

   Unsere Ansprechpartner in der Region Dresden, Chemnitz, Senftenberg

   Peter Zschau                                               Sven Maatz
   Walther Straße 26                                          Saydaer Straße 11
   01067 Dresden                                              09125 Chemnitz

   Telefon		0351 86 73 514                                    Telefon		0371 84 26 725
   Fax		0351 86 73 520                                        Fax		0371 85 31 27
   Mobil		0171 55 68 042                                      Mobil		0172 44 65 217
   Email peter.zschau@roba-beton.de                           Email sven.maatz@roba-beton.de

   Unsere Ansprechpartner in der Region Leipzig • Merseburg

   Klaus Golombek                                             Peter Rössler
   Brahe Straße 9                                             Beunaer Str. 4a
   04347 Leipzig                                              06217 Merseburg

   Telefon		0341 24 50 112                                    Telefon		03461 54 15 11
   Fax		0341 23 12 129                                        Fax		03461 54 15 14
   Mobil		0173 35 99 158                                      Mobil		0163 37 38 050
   Email klaus.golombek@roba-beton.de                         Email peter.roessler@roba-beton.de

   Geschäftsführung

   Stefan Dams                                                Dipl.-Ing. Rudolf Kauper
   Neuköllnische Allee 1-3                                    Trimburgstr. 2
   12057 Berlin                                               81249 München

   Email    stefan.dams@roba-beton.de                         Email      rudolf.kauper@mobil-baustoffe.com

www.roba-beton.de                                       3                         Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA • ETG Erzgebirge
Transportbeton • Betonförderung

UNSERE ANSPRECHPARTNER

    Unsere Ansprechpartner in der Region Berlin

    Thomas Hartmann                                       Christian Tornow
    Neuköllnische Allee 1-3                               Neuköllnische Allee 1-3
    12057 Berlin                                          12057 Berlin

    Telefon		 030 68 39 28 44                             Telefon		 030 68 39 28 10
    Fax		 030 68 39 28 77                                 Fax		 030 68 39 28 77
    Mobil		0160 98 93 76 05                               Mobil 0171 56 98 97 9
    Email thomas.hartmann@roba-beton.de                   Email christian.tornow@roba-beton.de

    Disposition:
    Stefan Oberländer
    Neuköllnische Allee 1-3
    12057 Berlin

    Telefon		 030 68 39 28 33
    Fax		 030 68 39 28 43
    Mobil		0173 35 99 156
    Email stefan.oberlaender@roba-beton.de

    Unsere Ansprechpartner in der Region Erzgebirge

    Maike Turecky                                         Mike Lerche
    Fuchsmühlenweg 5b                                     Tal Straße 53
    09599 Freiberg                                        09488 Schönfeld

    Telefon		03731 21 10 24                               Telefon		03733 678 33 60
    Fax		03731 21 10 28                                   Fax		03733 678 33 61
    Mobil		0175 43 21 777                                 Mobil		0170 56 06 487
    Email maike.turecky@roba-beton.de                     Email mike.lerche@roba-beton.de

www.roba-beton.de                                     4                      Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

BETONBESTELLUNG EINFACH GEMACHT
 Gern nehmen wir ihre Bestellung von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 48h vor Lieferung entgegen.
 Notwendige Angaben zur Bestellung von Transportbeton:
 1.   Firma/ Kundennummer, Name und Telefonnummer des Bestellers
 2.   Genaue Bezeichnung und Lage der Baustelle bzw. des Einbauortes
 3.   Betonierbeginn (Datum/Uhrzeit)
 4.   Abnahmegeschwindigkeit (m³/h)
 5.   Einsatz einer Autobetonpumpe (Mastgröße)
 6.   Besonderheiten beim Einbau ( z.B. Rohr- oder Kübelentladung)­
 7.   Auswahl der richtigen Betonsorte:
      • Besondere Eignung ( z.B. für Bohrpfähle, Unterwasserbeton, Hallenboden u.a.)
      • Festigkeitsklasse
      • Expositionsklassen
      • Konsistenzklasse
      • Größtkorn
      • Festigkeitsentwicklung
      • Art der Verwendung (unbewehrter Beton, Stahlbeton, Spannbeton)
 Für die richtige Auswahl der Betonsorte ist allein der Besteller verantwortlich! Er hat sich von der Richtigkeit der
 Lieferung vor der Entladung zu überzeugen.

 Qualität
 Die Herstellung, Lieferung und Überwachung des Betons erfolgt nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 in der jeweils gültigen
 Fassung. Sonstige Vorschriften werden gesondert aufgeführt.
 Die verwendeten Gesteinskörnungen entsprechen der DIN EN 12620 und DIN 1045-2 A3- Änderung Anhang U und erfüllen
 die Forderung der ZTV-Ing.
 Aus technischen Gründen können wir für unsere Betone keine Farbgleichheit gewährleisten (auch nicht für Sichtbeton).

 Sonderbetone
 Auf Wunsch können auch andere Rezepturen und Sonderbetone auf Anfrage geliefert werden. Hierfür sind vor der Lieferung
 Erstprüfungen erforderlich, die gesondert berechnet werden.

 Preise
 Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich für 1 m³ normal verdichteten Beton + 3 % Einwaagetoleranz und werden
 an frei erreichbare Bau- und Entladestellem in einem Umkreis von 15 km geliefert. Für Transportentfernungen über 15 km
 werden Zuschläge nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
 Die aufgeführten Zuschläge und Zusatzleistungen sind, wie unsere Transporte und Pumpleistungen nicht skontierbar!

www.roba-beton.de                                               5                            Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

PREISLISTE BETON
    geeignet für                        Expositionsklassen                                                                                                                                      Preise frei Baustelle -netto 1

                                                                                                                Feuchtigkeits-
                                    Bewehrungs-                         Beton-                                                     Beton-                                     mittlere                 schnelle                langsame

                                                                                                                                                Konsistenz-
                                                                                                                   klasse
                                     korrosion                         korrosion                                                 festigkeits-                          Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung

                                                                                                                                                  klasse
                                                                                                                                   klasse
                                                         Meerwasser

                                                                      Frostangriff

                                                                                     chemischer

                                                                                                                                                              Größt-
                                                                                                  Verschleiß-
                                                                                                                                                                         Sorten-                Sorten-                    Sorten-

                                                                                                                                                               korn
                                   Karbona-

                                                                                                                                                                                      € / m3                   € / m3                    € / m3
                                   tisierung

                                               Chlorid

                                                                                     Angriff

                                                                                                  Angriff
                                                                                                                                                                         nummer                 nummer                     nummer

    Normalbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
    unbewehrte                                                                                                                                                 32      1101 3000        88,-
                                                                                                                                                 C1
    Bauteile                                                                                                                                                   16      1101 2000        90,-
                                                                                                                                                steif
    in nicht betonangreifender                                                                                                                                  8      1101 1000        92,-
    Umgebung                                                                                                                      C 8/10
                                                                                                                                                      32               1103 3000        91,-
                                                                                                                                                 F3
                                                                                                                                                      16               1103 2000        93,-
                                                                                                                                                weich
                                                                                                                                                       8               1103 1000        95,-
                                                                                                                                                               32      1201 3000        90,-
                                                                                                                                                 C1
                                                                                                                                                               16      1201 2000        92,-
                                                                                                                                                steif
                                                                                                                                  C 12/15                       8      1201 1000        94,-
                                                                                                                                                      32               1203 3000        93,-
                                   X0                                                                             WA                             F3
                                                                                                                                                      16               1203 2000        95,-
                                                                                                                                                weich
                                                                                                                                                       8               1203 1000        97,-
                                                                                                                                                               32      1301 3000        92,-
                                                                                                                                                 C1
                                                                                                                                  C 16/20                      16      1301 2000        94,-
                                                                                                                                                steif
                                                                                                                                                                8      1301 1000        96,-
                                                                                                                                                               32      1401 3000        94,-
                                                                                                                                                 C1
                                                                                                                                  C 20/25                      16      1401 2000        96,-
                                                                                                                                                steif
                                                                                                                                                                8      1401 1000        98,-
                                                                                                                                                               32      1531 3000       98,-
                                                                                                                                                 C1
                                                                      XF1 XA1                                                     C 25/30                      16      1531 2000      100,-
                                                                                                                                                steif
                                                                                                                                                                8      1531 1000      102,-
    bewehrte Gründungs-                                                                                                                               32               1313 3000        95,-    1313 3200       98,-     1313 3400        97,-
                                   XC                                                                                                            F3
    und Innenbauteile                                                                                             WA              C 16/20             16               1313 2000        97,-    1313 2200      100,-     1313 2400        99,-
                                   1/2                                                                                                          weich
    Bauteile unter Wasser                                                                                                                              8               1313 1000        99,-    1313 1200      102,-     1313 1400       101,-

    bewehrte Bauteile                                                                                                                                 32               1423 3000       98,-     1423 3200      101,-     1423 3400       100,-
                                                                                                                                                 F3
    in offenen Gebäuden und        XC3                                                                            WA              C 20/25             16               1423 2000      100,-     1423 2200      103,-     1423 2400       102,-
                                                                                                                                                weich
    Feuchträumen                                                                                                                                       8               1423 1000      102,-     1423 1200      105,-     1423 1400       104,-

                                                                                                                                                      32               1533 3009      100,-     1533 3209      103,-     1533 3409       102,-
    bewehrte                                                                                                                                     F3
                                   XC4                                XF1                                         WA              C 25/30             16               1533 2009      102,-     1533 2209      105,-     1533 2409       104,-
    Außenbauteile                                                                                                                               weich
                                                                                                                                                       8               1533 1009      104,-     1533 1209      107,-     1533 1409       106,-

                                                                                                                                                      32               1533 3000      101,-     1533 3200      104,-     1533 3400       103,-
    bewehrte                                                                                                                                     F3
                                   XC4                                XF1 XA1                                     WA              C 25/30             16               1533 2000      103,-     1533 2200      106,-     1533 2400       105,-
    Außenbauteile                                                                                                                               weich
                                                                                                                                                       8               1533 1000      105,-     1533 1200      108,-     1533 1400       107,-
    bei chemisch schwachem
    Angriff,
                                                                                                                                                      32               1653 3000      104,-     1653 3200      107,-     1653 3400       106,-
    mit hohem Wassereindring-                                                                                                                    F3
    widerstand                     XC4 XD1 XS1 XF1 XA1                                                            WA              C 30/37             16               1653 2000      106,-     1653 2200      109,-     1653 2400       108,-
                                                                                                                                                weich
                                                                                                                                                       8               1653 1000      108,-     1653 1200      111,-     1653 1400       110,-

    Außenbauteile                                                                                                                                     32                                        1773 3200      110,-
                                                                                                                                                 F3
    bei chemisch mäßigem           XC4 XD2 XS2 XF XA2                                                             WA C 35/45                          16                                        1773 2200      112,-
                                                                                                                                                weich
    Angriff (SO 42- ≤ 600 mg/l)                2/3                                                                                                     8                                        1773 1200      114,-

                                                                                                                                                      32                                        1783 3200      111,-
    Außenbauteile                                                                                                                                F3
                                                                                                                                 C 35/45              16                                        1783 2200      113,-
    bei chemisch starken Angriff                                                                                                                weich
    (SO 42- ≤ 600 mg/l),                                                                                                                               8                                        1783 1200      115,-
    Frostangriff bei mäßiger
    Wassersättigung mit                                                                                                                               32                                        1883 3200      113,-
    Taumittel                      XC4 XD3 XS3 XF XA3                                                             WA                             F3
                                                                                                                                 C 40/50              16                                        1883 2200      115,-
                                               2/3                                                                                              weich
                                                                                                                                                       8                                        1883 1200      117,-

                                                                                                                                                      32                                        1983 3200      115,-
                                                                                                                                                 F3
                                                                                                                                 C 45/55              16                                        1983 2200      117,-
                                                                                                                                                weich
                                                                                                                                                       8                                        1983 1200      119,-
1
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Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                                                                                            6                                 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

PREISLISTE BETON
    geeignet für                   Expositionsklassen                                                                                                                                       Preise frei Baustelle -netto

                                                                                                           Feuchtigkeits-
                               Bewehrungs-                         Beton-                                                     Beton-                                      mittlere                 schnelle                langsame

                                                                                                                                            Konsistenz-
                                                                                                              klasse
                                korrosion                         korrosion                                                 festigkeits-                           Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung

                                                                                                                                              klasse
                                                                                                                              klasse
                                                    Meerwasser

                                                                 Frostangriff

                                                                                chemischer

                                                                                                                                                          Größt-
                                                                                             Verschleiß-
                                                                                                                                                                     Sorten-                Sorten-                    Sorten-

                                                                                                                                                           korn
                              Karbona-

                                                                                                                                                                                  € / m3                   € / m3                    € / m3
                              tisierung

                                          Chlorid

                                                                                Angriff

                                                                                             Angriff
                                                                                                                                                                     nummer                 nummer                     nummer

    Beton mit hohem Wassereindringwiderstand (hWe) gemäß DAfStb-Richtlinie (WU-Richtlinie)
    Beanspruchungs-
    klasse 1                                                                                                                                      32               1533 3005      103,-     1533 3205      106,-      1533 3405      105,-
                                                                                                                                             F3
    drückendes und nicht-     XC4                                XF1 XA1                                     WA C 25/30                           16               1533 2005      105,-     1533 2205      108,-      1533 2405      107,-
    drückendes Wasser und                                                                                                                   weich
    zeitweise aufstauendes
                                                                                                                                                   8               1533 1005      107,-     1533 1205      110,-      1533 1405      109,-
    Sickerwasser

    Beton mit Frost- und Tausalzwiderstand (LP-Beton) nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
    vertikale Bauteile                                                                                                                        F2     32            1542 3100      105,-     1542 3300      108,-
    im Sprühnebel und                                                                                                                      plastisch 16            1542 2100      107,-     1542 2300      110,-
    Spritzwasserbereich von   XC4 XD1 XS1 XF XA1                                                             WA C 25/30
    Verkehrsflächen                       2/3                                                                                                F3   32               1543 3100      106,-     1543 3300      109,-
                                                                                                                                            weich 16               1543 2100      108,-     1543 2300      111,-
    taumittelbehandelte                                                                                                                       F2     32                                     1692 3307      115,-
    Verkehrsflächen                                                                                                                        plastisch 16                                     1692 2307      117,-
                              XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37
                                                                                                                                             F3   32                                        1693 3307      116,-
                                                                                                                                            weich 16                                        1693 2307      118,-

    FD-Beton gemäß DAfStb-Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
    ohne                                                                                                                                     F3   32               1653 3106      108,-     1653 3306      111,-      1653 3506       110,-
                              XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
    Taumittelangriff                                                                                                                        weich 16               1653 2106      110,-     1653 2306      113,-      1653 2506       112,-
    SO 42- ≤ 600mg/l                                             F3   32                                                                                                                    1773 3306      112,-      1773 3506       111,-
                              XC4 XD2 XS2 XF XA2 XM1 WA C 35/45
                                          2/3                   weich 16                                                                                                                    1773 2306      114,-      1773 2506       113,-
                                                                 F3   32                                                                                                                    1783 3306      113,-      1783 3506       112,-
                              XC4 XD3 XS3 XF XA3 XM2 WA C 35/45
                                                                weich 16                                                                                                                    1783 2306      115,-      1783 2506       114,-
                                          2/3
    mit
                                                                                                                                             F3   32                                        1693 3306      115,-
    Taumittelangriff          XC4 XD3 XS3 XF4 XA3 XM2 WA C 30/37
           2- ≤ 600mg/l
                                                                                                                                            weich 16                                        1693 2306      117,-
    SO 4

    Beton mit hohem Verschleißwiderstand
    XM2                                                                                                                                      F3   32               1653 3007      107,-     1653 3207      110,-      1653 3407      109,-
                              XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
    bei zusätzlicher                                                                                                                        weich 16               1653 2007      109,-     1653 2207      112,-      1653 2407      111,-
    Oberflächenbehandlung
                              XC4 XD2 XS2 XF XA2 XM1 WA C 35/45  F3   32                                                                                                                    1773 3207      113,-      1773 3407       112,-
                                          2/3                   weich 16                                                                                                                    1773 2207      115,-      1773 2407       114,-
    starke Verschleiß-        XC4 XD3 XS3 XF XA3 XM2 WA C 35/45  F3   32                                                                                                                    1783 3207      114,-      1783 3407       113,-
    beanspruchung                         2/3                   weich 16                                                                                                                    1783 2207      116,-      1783 2407       115,-

    Beton für Industriefußböden
                                                                                                                                              F2     32            1532 3107      103,-     1532 3307      106,-      1532 3507      105,-
                                                                                                                                           plastisch 16            1532 2107      105,-     1532 2307      108,-      1532 2507      107,-
                                                                                                                                             F3   32               1533 3107      104,-     1533 3307      107,-      1533 3507      106,-
                              XC4                                XF1 XA1                                     WA C 25/30
                                                                                                                                            weich 16               1533 2107      106,-     1533 2307      109,-      1533 2507      108,-
                                                                                                                                              F2>5 32              1538 3107      108,-     1538 3307      111,-      1538 3507       110,-
                                                                                                                                           fließfähig 16           1538 2107      110,-     1538 2307      113,-      1538 2507       112,-
    XM2                                                                                                                                       F2     32            1652 3107      106,-     1652 3307      109,-      1652 3507      108,-
    bei zusätzlicher                                                                                                                       plastisch 16            1652 2107      108,-     1652 2307      111,-      1652 2507      110,-
    Oberflächenbehandlung
                                                                                                                                             F3   32               1653 3107      107,-     1653 3307      110,-      1653 3507      109,-
                              XC4 XD1 XS1 XF1 XA1 XM1 WA C 30/37
                                                                                                                                            weich 16               1653 2107      109,-     1653 2307      112,-      1653 2507      111,-
                                                                                                                                              F2>5 32              1658 3107       111,-    1658 3307      114,-      1658 3507       113,-
                                                                                                                                           fließfähig 16           1658 2107       113,-    1658 2307      116,-      1658 2507       115,-

1
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Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                                                                                        7                                 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

PREISLISTE BETON
    geeignet für                     Expositionsklassen                                                                                                                                       Preise frei Baustelle -netto

                                                                                                             Feuchtigkeits-
                                 Bewehrungs-                         Beton-                                                     Beton-                                      mittlere                 schnelle                langsame

                                                                                                                                              Konsistenz-
                                                                                                                klasse
                                  korrosion                         korrosion                                                 festigkeits-                           Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung   Festigkeitsentwicklung

                                                                                                                                                klasse
                                                                                                                                klasse
                                                      Meerwasser

                                                                   Frostangriff

                                                                                  chemischer

                                                                                                                                                            Größt-
                                                                                               Verschleiß-
                                                                                                                                                                       Sorten-                Sorten-                    Sorten-

                                                                                                                                                             korn
                                Karbona-

                                                                                                                                                                                    € / m3                   € / m3                    € / m3
                                tisierung

                                            Chlorid

                                                                                  Angriff

                                                                                               Angriff
                                                                                                                                                                       nummer                 nummer                     nummer

    Sulfatbeständiger Beton 1
                                                                                                                                                             32                                                         1673 3400      107,-
                                                                                                                              C 30/37                        16                                                         1673 2400      109,-
                                                                                                                                               F3             8                                                         1673 1400      111,-
    SO42- ≤ 1500 mg/l           XC4 XD2 XS2 XF3 XA2                                                            WA                             weich
                                                                                                                                                             32                               1733 3200      110,-      1773 3400      109,-
                                                                                                                              C 35/45                        16                               1733 2200      112,-      1773 2400      111,-
                                                                                                                                                              8                               1733 1200      114,-      1773 1400      113,-

                                                                                                                                                    32                                                                  1773 3600      116,-
                                                                                                                                               F3
    SO42- ≤ 3000 mg/l           XC4 XD2 XS2 XF XA2                                                             WA C 35/45                           16                                                                  1773 2600      118,-
                                                                                                                                              weich
                                            2/3                                                                                                      8                                                                  1773 1600      120,-
                                                                                                                                                    32                                                                  1783 3600       117,-
                                                                                                                                               F3
    SO42- ≤ 6000 mg/l           XC4 XD3 XS3 XF XA3                                                             WA C 35/45                           16                                                                  1783 2600       119,-
                                                                                                                                              weich
                                            2/3                                                                                                      8                                                                  1783 1600       121,-

    Beton ZTV-ING (abweichend von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2)
    Außenbauteile                                                                                                                                   32               1533 3104      105,-     1533 3304      108,-      1533 3504      107,-
                                                                                                                                               F3
    bei chemisch schwachem      XC4                                XF1 XA1                                     WA C 25/30                           16               1533 2104      107,-     1533 2304      110,-      1533 2504      109,-
                                                                                                                                              weich
    Angriff                                                                                                                                          8               1533 1104      109,-     1533 1304      112,-      1533 1504      111,-
                                                                                                                                                             32      1673 3104      107,-     1673 3304      110,-      1673 3504      109,-
                                XC4 XD2 XS1 XF XA2                                                             WA C 30/37                                    16      1673 2104      109,-     1673 2304      112,-      1673 2504      111,-
    Außenbauteile                           2/3                                                                                                F3             8      1673 1104      111,-     1673 1304      114,-      1673 1504      113,-
    bei chemisch schwachem                                                                                                                    weich
    Angriff SO 42- ≤ 600 mg/l                                                                                                                                32                               1773 3304      111,-      1773 3504       110,-
                                XC4 XD2 XS2 XF XA2                                                             WA C 35/45                                    16                               1773 2304      113,-      1773 2504       112,-
                                            2/3                                                                                                               8                               1773 1304      115,-      1773 1504       114,-
    Außenbauteile                                                                                                                                   32                                        1783 3304      112,-      1783 3504       111,-
                                                                                                                                               F3
    bei chemisch starkem        XC4 XD3 XS3 XF XA3                                                             WA C 35/45                           16                                        1783 2304      114,-      1783 2504       113,-
                                                                                                                                              weich
    Angriff SO 42- ≤ 600 mg/l               2/3                                                                                                      8                                        1783 1304      116,-      1783 1504       115,-

    Kappenbeton                                                                                                                                 F2     32            1592 3104      108,-     1592 3304      111,-
                                XC4 XD3 XS1 XF4 XA1                                                            WA C 25/30
                                                                                                                                             plastisch 16            1592 2104      110,-     1592 2304      113,-

    Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536
                                                                                                                                                             32      1425 3008      103,-     1425 3208      106,-      1425 3408      105,-
                                XC3                                                                            WA C 20/25
                                                                                                                                                             16      1425 2008      105,-     1425 2208      108,-      1425 2408      107,-
                                                                                                                                     32                              1535 3008      106,-     1535 3208      109,-      1535 3408      108,-
                                XC4                                XF1 XA1                                     WA C 25/30
                                                                                                                              F5     16                              1535 2008      108,-     1535 2208      111,-      1535 2408      110,-
                                                                                                                          fließfähig 32                              1655 3008      109,-     1655 3208      112,-      1655 3408       111,-
                                XC4 XD1 XS1 XF1 XA1                                                            WA C 30/37
                                                                                                                                     16                              1655 2008      111,-     1655 2208      114,-      1655 2408       113,-
                                                                                                                                                             32                               1775 3308      115,-
                                XC4 XD2 XS2 XF XA2                                                             WA C 35/45
                                                                                                                                                             16                               1775 2308      117,-
                                            2/3

    Straßenbeton nach ZTV-Beton StB 07 1
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Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                                                                                          8                                 Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

PREISLISTE FÜR SONDERPRODUKTE 1                                                                                                                     1
                                                                                                                                                        Lieferung auf Anfrage
 SKM
 Verwendungszweck           Art des              Bezeichnung         Druckfestigkeit                           Konsistenz         Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                            Bindemittels                                                                                          korn          Artikelnummer           € / m3
                                                                            20                                                                   920 10054              99,-
 für die Anwendung
                                                                            30                                   erdfeucht           8           920 10062             101,-
 in Gebäuden
                                                                            40                                                                   920 10072             103,-
                                                                            20                                                                   920 10056             104,-
 für Heizflächen            Zement                   SKM                                                         plastisch           8
                                                                            30                                                                   920 10063             106,-
 Rüttelbeton                                         SKM                    20                                   erdfeucht           8           920 10055              100,-
 Sandmischung
 Bezeichnung                                                                            Zementgehalt           Konsistenz                      Preise frei Baustelle -netto
                                                                                                                                                Artikelnummer           € / m3
                                                    SM 20              20 N/mm2                                                                  920 10082              99,-
 Sandmischung                                                                                                    erdfeucht           2
                                                    SM 30              30 N/mm2                                                                  920 10083             101,-
 Einkehrmischung mit Mehrzement                     SM 30              30 N/mm2                                   trocken            2           920 10614             104,-
                                                                                                                 erdfeucht                       920 10052              99,-
                                                   FKM 20              20   N/mm2                                                    8
                                                                                                                 plastisch                       920 10053             104,-
 Feinkornmischung
                                                                                                                 erdfeucht                       920 10061              101,-
                                                   FKM 30              30 N/mm2                                                      8
                                                                                                                 plastisch                       920 10065              106,-
 Vergußmasse                                      VGM 600                                  600 kg/m3             fließfähig          2           920 10087              127,-
 Sand-Kies-Mischung
 Verwendungszweck                                                                       Zementgehalt           Konsistenz         Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                                                                                                                                  korn          Artikelnummer           € / m3
 SKM 600 zum Verlegen                                                                      600 kg/m3             erdfeucht           8           920 10089              125,-
 Dränbeton
 Bezeichnung                                                                            Druckfestigkeit        Konsistenz         Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                                                                                                                                  korn          Artikelnummer           € / m3
                                                                                                                                    32           952 30000              103,-
                                                                                           10 N/mm2                                 16           952 20000              105,-
                                                                                                                                     8           952 10000              107,-
                                                                                                                                    32           953 30000              105,-
                                                                                                                    steif
 Dränbeton                                                                                 15 N/mm2                                 16           953 20000              107,-
                                                                                                                                     8           953 10000              109,-
                                                                                                                                    32           955 30000              109,-
                                                                                           25 N/mm2
                                                                                                                                    16           955 20000              111,-
 Dämmer
 Bezeichnung                                                                           Druckfestigkeit         Konsistenz         Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                                                                                                                                  korn          Artikelnummer           € / m3
 Dämmer zur Schutzrohr- und Hohlraumverfüllung                                              1   N/mm2            fließfähig          2           940 10042              105,-
 Poren-Leichtbeton          1

 Bezeichnung                Art des              Bezeichnung                           Druckfestigkeit         Konsistenz         Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                            Bindemittels                                                                                          korn          Artikelnummer           € / m3
 PLB 1,6                                                              1600   kg/m3          5   N/mm2                                            971 60000              115,-
 PLB 1,4                                                              1400 kg/m3            4 N/mm2               450±30             2           971 40000              120,-
 PLB 1,2                                                              1200 kg/m3            3 N/mm2                                              971 20000              125,-
 Hydraulisch gebundene Tragschicht ZTV-B StB 07
 Bezeichnung                                                                                                                      Größt-       Preise frei Baustelle -netto
                                                                                                                                  korn          Artikelnummer           € / m3
 HGT 7                          unter Asphalt                                                                                       32           930 10031               90,-
 HGT 15                         unter Beton                                                                                         32           930 10032               92,-
 Anpumpmischung
                                                                                                         Preise frei Baustelle -netto
 Bezeichnung                                                    mittlere Festigkeitsentwicklung         schnelle Festigkeitsentwicklung      langsame Festigkeitsentwicklung
                                                                  Artikelnummer           € / m3          Artikelnummer           € / m3        Artikelnummer         € / m3
 Anpumpmischung                                                      920 10027             117,-           920 10028              127,-          920 10029             127,-
Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                     9                                      Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

   Arbeitszeiten                                  Für Lieferungen außerhalb der normalen Arbeitszeit, (Montag bis Freitag
                                                  von 7-17 Uhr) berechnen wir folgende Zuschläge:

                                                  Montag bis Freitag von 17-20 Uhr                                                   		 6,00 €/m3
                                                  Samstag von 6-12 Uhr                                                               		 9,00 €/m3
                                                  sowie pauschal pro Tour/Lieferschein                                                   60,00 €

                                                  Grundlage für die Berechnung der vorgenannten Zuschläge ist ein
                                                  Mindestumsatz von 22m3/h, gerechnet ab Beginn der bezuschlagten
                                                  Zeit.
                                                  Wird der Mindestumsatz unterschritten erfolgt zusätzlich eine
                                                  Abrechnung der geplanten eingesetzten Fahrmischer und Mischanlagen
                                                  im Stundensatz                                                                         auf Anfrage

   Lieferzusage                                   Bestellungen führen wir nur im Rahmen unserer Kapazitäten aus. Bei
                                                  Bestellungen oder Umbestellungen an Liefertagen ist unsere Lieferzusa-
                                                  ge freibleibend.
                                                  Lieferungen an Sonn- und Feiertagen oder Nachtarbeit sind nur nach
                                                  Vereinbarung und Voranmeldung möglich Eventuelle Genehmigungen
                                                  sind bauseits einzuholen.

   Entladezeit                                    Bei Entladezeiten von mehr als 5 min/m3 berechnen wir einen Zuschlag von 		 1,50 €/min

   Wartezeit                                      Die Fahrzeuge sind bei Ankunft auf der Baustelle sofort zu entladen.
                                                  Entstehen durch verzögerten Beginn der Entladung Wartezeiten, behalten
                                                  wir uns die Berechnung wie folgt vor                                              		 1,50 €/min

   Rückbeton/Entsorgung                           Rücknahme und fachgerechte Entsorgung von Beton:                                      90,00 €/m3

   Änderung von Abrufen                           Bestelländerungen sind wenigstens 24 Stunden, in der normalen
                                                  Arbeitszeit Montag bis Freitag 8 bis 14 Uhr vor den vereinbarten
                                                  Lieferterminen bekanntzugeben. Andernfalls berechnen wir für die
                                                  Vorhaltung unserer Anlagen und Logistik

                                                  Vorhaltung je Mischanlage                                                           460,00 €/h
                                                  Vorhaltung je Fahrmischer                                                        		 90,00 €/h

                                                  Die Berechnung erfolgt bei Verschiebungen* je angefangener Stunde und
                                                  Abbestellung für die gesamte geplante Produktionszeit.

                                                  *   Vorbehaltlich der Bestätigung unserer Lieferbereitschaft

   Soll-/Ist-Ausdruck                             Wird ein Lieferschein mit Soll/Ist-Ausdruck gewünscht, so berechnen wir
                                                  diesen mit                                                                        		 1,50 €/Lfs.

Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.           10                         Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

LEISTUNGSGEBÜHREN/HINWEISE

   Mindermengen                                   Unseren Preisen liegt eine Mindestabnahmemenge je Lieferung von
                                                  6 m3 zugrunde. Bei kleineren Mengen müssen wir einen Aufpreis für die
                                                  zusätzlichen Frachtkosten zu der an 6­­m3 fehlenden Menge berechnen                   16,00 €/m3

   Produktions- und                               Nachsendung von Lieferscheinen                                                        10,00 €/Lfs.
   Verwaltungsgebühr
                                                  je Abholung
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

MIETPREISLISTE FÜR FAHRMISCHPUMPE - PUMI

                                                                                                                                   Einheit                 Preis

  Grundpreis An- und Abfahrt                                         bis max. 1h Grundpreise sind nicht rabattfähig             € / Einsatz                80,00
  Mindestrechnungsbetrag                                                                   einschliesslich Grundpreis           € / Einsatz              290,00
  Nutzungspreis pro         Einsatz*                                        Berechnung zuzüglich zum Grundpreis

  bis 5 m3                                                                                                                      € pauschal               210,00
  bis 12 m3                                                                                                                     € pauschal               240,00
  bis 20   m3                                                                                                                   € pauschal               260,00
  bis 30 m3                                                                                                                     € pauschal               340,00
  Stundenmietsatz                 bei Unterschreitung der Fördermenge von 10m3 pro Stunde (auch bei Wartezeit)                  € / Std.                 135,00
  Bei Fördermengen über 30 m3 erfolgt die Abrechnung als 24 Meter Betonpumpe

 Sonderleistungen und Zuschläge

  Schlauchleitung                                                                                                               € / lfm                     5,00
  Standortwechsel auf der Baustelle                                                                                             € / Stck                   50,00
  Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit                                                                                          € pauschal               150,00
  Vergebliche Anfahrt oder Abbestellung am Einsatztag                  bereits geladener Beton wird separat berechnet           € pauschal               270,00
  Samstagzuschlag sowie Einsätze mit Pumpbeginn nach 17:00 Uhr Werktags                                                         € pauschal                 75,00
  Einsätze an Sonn- und Feiertagen, Kosten mit Sondergenehmigung                                                                € / Einsatz              120,00
  Reduzierung                                                                                                                   € / Einsatz                25,00
  Zuschlag Stahlfaser / Schwer- und hochfester Beton                                                                            €/   m3                     3,00

 ­Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/m3

 * Der Nutzungspreis wird durch die Menge pro Einsatz bestimmt, wenn in der Stunde mehr als 10m³ gepumpt werden. Bei geringerer
   Förderleistung erfolgt die Berechnung nach Stundensatz vom Pumpbeginn bis Pumpende + einer dreiviertel Stunde.
   Der Mietpreis errechnet sich aus Grundpreis + Nutzungspreis und eventuellen Zuschlägen sowie Sonderleistungen, zuzüglich der gesetzlichen
   Mehrwertsteuer, soweit dieser den Mindestrechnungsbetrag übersteigt.
   Allen vorstehenden Preisen wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Es gelten unsere Rückseitig abgedruckten Allgemeinen
   Geschäftsbedingungen. Mit erscheinen der Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.

                                                                                      1
                                                                                          Beim Pumpenmischer sind Rabattvereinbarungen für Betonpumpen nicht anwendbar.

Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.              12                                     Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

MIETPREISLISTE BETONPUMPEN
Chemnitz • Dresden • Senftenberg
                                                                                 Einheit        Schlauch-                      Betonpumpen mit Verteilermast
                                                                                                pumpe                          Mastgröße (Reichhöhe senkrecht in Meter)
		                                                                        		                                              M 24                 M 36                 M 42                M 52
    Grundpreis                                                            €/Einsatz                100,00               110,00              140,00                175,00              220,00
    Mindestrechnungsbetrag einschließlich                                 €/Einsatz                280,00                      Der Mindestrechnungsbetrag ergibt sich aus
                                                                                                                               dem Grundpreis und der Einsatzpauschale bis 10 m³

    Nutzungspreise Berechnung zuzüglich zum Grundpreis

         bis 10 m3                                                        € pauschal		                                  200,00              320,00               440,00              620,00
                                                                                                 STUNDEN-
         bis 20 m3                                                        € pauschal		SATZ                              280,00              370,00               480,00              660,00
         bis 30 m3                                                        € pauschal		                                  350,00              430,00               540,00              690,00
         bis 100 m3                                                       €/m3                      10,50                 11,00               14,50                18,50               21,50
         bis 200 m3                                                       €/m3                      10,00                 10,50               13,00                 17,00              20,00
         bis 300 m3                                                       €/m3                           9,50             10,00               12,00                16,00               19,00
         über 300 m    3
                                                                          €/m3                           9,00              9,50               11,50                15,00               18,00
         Mindestfördermenge pro Stunde1
         (bei Unterschreitung erfolgt Abrechnung nach Stundensatz)“       m³/h                      15                    15                  18                   20                  25
         Stundenmietsatz                                                  €/Std                    125,00               145,00              215,00               280,00              350,00

    Sonderleistungen und Zuschläge

         Standortwechsel (nur Abrechnung nach m3)                         €/Stck.                   50,00                 50,00               80,00               150,00             200,00
         Baustelle ohne Reinigungsmöglichkeit                             € pauschal               160,00               170,00              190,00               220,00              280,00
         Vergebliche Anfahrt/Abbestellung am Einsatztag                   € pauschal               200,00               240,00              380,00               500,00              700,00
         Beistellung einer Reservepumpe                                   €/Std.                    80,00                 80,00             100,00                130,00              150,00

    Allgemeine Sonderleistungen und Zuschläge                                                       Mietbedingungen:

                                                                                                    A. Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort
        Anpumphilfe                                                   €/Stck          10,00         B. Bereitstellung der erforderlichen Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohr- oder
                                                                                                       Schlauchleitungen. Andernfalls verlängert sich die Einsatzzeit entsprechend.
        Rohr- oder Schlauchleitung                                    €/lfm            5,00         C. Bereitstellung von ausreichend Zement und eines Behälters zur Herstellung einer
                                                                                                       Schmiermischung.
        Reduzierung                                                   €/Stck          25,00         D. Möglichkeiten zum Reinigen der Betonpumpe und der Rohrleitungen sowie zur Ablagerung
                                                                                                       der Betonreste auf der Baustelle.
        Zuschlag Stahlfaser- oder Schwerbeton                         €/m³             4,00
                                                                                                    E. Baustellenbesichtigungen durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos.
        An- und Abtransport zusätzl. Rohrleitung und Rundverteiler €/Std              70,00         F. Steigt der Dieselpreis über 1,35 € Netto, erhöht sich je 0,1€ pro Liter der Nutzungspreis
                                                                                                       um 0,1 € pro m³.
        Einsätze in der Woche ab 18 Uhr und Samstags ganztägig        €/Std           15,00         G. Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher rein Netto und
                                                                                                       sind sofort fällig.
        Einsätze an Sonn- und Feiertagen                              €/Std          40,00          H. Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260kg/m³ ab C16/20 Mindestbindemittel-
                                                                                                       gehalt für Rohr u. Schlauchleitungen 350 kg/m³ ab C 25/30 XC4/XF1, DN 65 nur 16mm
        Saisonzuschlag vom 01.Dezember bis 15.März                    € pauschal      20,00            Größtkorn.
                                                                                                    I.    Bei event. Verzögerungen durch maschinelle Störungen, verkehrs bedingte Verspätungen
        mechanischer Rundverteiler                                    €/m³             2,00               oder Defekte ect., werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

        Gestellung 2. Maschinist                                      €/Std           50,00
        Schwerlastgenehmigung ab M52                                                                Jeder Mieter wird gebeten bei der Bestellung anzugeben:

        (Begleitfahrzeug nach Aufwand)                                €/Einsatz      40,00          1. Anschrift
                                                                                                    2. Baustellenbezeichnung
        Betonabsperrventil (nicht bei allen Pumpen verfügbar)         €/Einsatz       25,00
                                                                                                    3. Betonmenge, Betonsorte und Konsistenz
                                                                                                    4. Lieferant des Betons
                                                                                                    5. Erforderliche Förderlänge und Förderhöhe (Rohrleitung und Ausleger)
                                                                                                    6. Bauteil (z.B. Fundament, Decke, Stützmauer)
                                                                                                    7. Zeitpunkt des Mietbeginns (Tag, Stunde)

1
      • Die Stundenabrechnung erfolgt von bestelltem Pumpbeginn bis Pumpende zzgl. einer Rüstzeit von 1h bis M36 und 1,5h ab M42
      • Bei Schlauchverlängerungen kann sich die Rüstzeit entsprechend Aufwand verlängern
      • Die Pumpenleistungen sind z.T. fremde Dienstleistungen, die durch die ROBA Transportbeton GmbH vergeben werden. Für Rückfragen wenden Sie sich
        bitte an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb

Preise Stand 01.03.2017 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.                         13                                        Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ROBA Ost
Transportbeton • Betonförderung

BETONTECHNISCHE HINWEISE
Klassen     Beschreibung                Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen                                               Mindestdruck-
bezeichnung der Umgebung                                                                                                                 festigkeitsklassen
• Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko
X0         Für Beton                 Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost; Innenbauteile ohne Bewehrung                              C 8/10
           ohne Bewehrung

• 1. Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung
XC1         trocken oder             Bauteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und                     C 16/20
            ständig nass             Waschküche in Wohngebäuden); Beton, der ständig in Wasser getaucht ist
XC2          nass, selten trocken       Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile                                                     C 16/20
XC3          mäßige Feuchte             Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z. B. offene Hallen,            C 20/25
                                        Innen­räume mit hoher Luftfeuchtigkeit z. B. in gewerb­lichen Küchen, Bädern,
                                        Wäschereien, in Feucht­räumen von Hallenbädern und in Viehställen
XC4          wechselnd                  Außenbauteile mit direkter Beregnung                                                             C 25/30
             nass und trocken
• 2. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride, ausgenommen Meerwasser
XD1          mäßige Feuchte             Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrs­flächen; Einzelgaragen                                C 30/37 • C 25/30 (LP)
XD2          nass, selten trocken       Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind                      C 35/45b,c • C 30/37 (LP)
XD3          wechselnd nass             Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbe­anspruchung; Fahrbahndecken;                       C 35/45b,h •
             und trocken                direkt befahrene Parkdecks                                                                       C 30/37 (LP)h

• 3. Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus Meerwasser
XS1          salzhaltige Luft,          Außenbauteile in Küstennähe                                                                      C 30/37b • C 25/30 (LP)
             aber kein unmittelbarer
             Kontakt mit Meerwasser
XS2          unter Wasser               Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen                                        C 35/45b,c • C 30/37 (LP)
XS3          Tidebereiche,              Kaimauern in Hafenanlagen                                                                        C 35/45b • C 30/37 (LP)
             Spritzwasser- und
             Sprühnebelbereiche
• 4. Frostangriff mit und ohne Taumittel
XF1          mäßige Wassersättigung, Außenbauteile                                                                                       C 25/30
             ohne Taumittel
XF2          mäßige Wassersättigung, Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten                           C 35/45b,c • C 25/30 (LP)
             mit Taumittel           Verkehrsflächen, soweit nicht XF4; Betonbauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser
XF3          hohe Wassersättigung,      offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser                           C 35/45b,c • C 25/30 (LP)
             ohne Taumittel
XF4          hohe Wassersättigung,      Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend horizontale                    C 30/37 (LP)
             mit Taumittel              Bauteile im Spritzwas­serbereich von taumittelbehandelten Verkehrs­flächen;
                                        Räumerlaufbahnen von Kläranlagen; Meerwasserbauteile in der Wasserwechselzone
• 5. Betonkorrosion durch chemischen Angriff
XA1          chemisch schwach           Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter                                                          C 25/30
             angreifende Umgebung
             nach DIN FB 100, Ta­b. 2
XA2          chemisch mäßig             Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen; Bauteile in                               C 35/45b,c,f •
             angreifende Um­gebung      betonangreifenden Böden                                                                          C 30/37 (LP)f
             nach DIN FB 100, Tab. 2
             und Meeresbauwerke
XA3          chemisch stark             Industrieabwasseranlagen mit chemisch angrei­fenden Abwässern; Futtertische                      C 35/45b,e,f •
             angreifende Umgebung       der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung                                              C 30/37 (LP)e,f
             nach DIN FB 100, Tab. 2

• 6. Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung
XM1          mäßige Verschleiß-         Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch                                C 30/37b • C 25/30 (LP)
             beanspruchung              luftbereifte Fahrzeuge
XM2          starke Verschleiß-         Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch luft- oder                     C 35/45b,d • C 30/37 (LP)
             beanspruchung              ­vollgummibereifte Gabelstapler

XM3          sehr starke Verschleiß-    Tragende oder aussteifende Industrieböden mit Beanspruchung durch elastomer- oder                C 35/45b,g • C 30/37 (LP)
             beanspru­chung             stahlrollenbereifte Gabelstapler; Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren
                                        werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z. B. Tosbecken

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BETONTECHNISCHE HINWEISE

 a Nur für Beton ohne Bewehrung oder eingebettetes                  e Bei - chemischem Angriff der Expositionsklasse XA3
   Metall.                                                          			 oder stärker,
 b Bei Verwendung von Luftporenbeton, z.B. aufgrund                 		      - hoher Fließgeschwindigkeit von Wasser und
   gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse           			 Mitwirkung von Chemikalien,
   XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. In diesem Fall darf           sind Schutzmaßnahmen für den Beton - wie Schutz-
   Fußnote „c“ nicht angewendet werden.                                schichten oder dauerhafte Bekleidungen erforderlich,
                                                                       wenn nicht ein Gutachten eine andere Lösung
 c Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Beton
                                                                       vorschlägt.
   (r
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BEISPIEL FÜR DIE VERWENDUNG DES BETONS
Hochbau

                                                                                                                     bewehrt außen,
                                                                                                                     wechselnd nass,
                                                                                                                     trocken und Frost
                                                                                                                     XC4, XF1

                                         Estrich
                                                                                                                     bewehrt innen
bewehrt außen,                                                                                                       trocken
wechselnd nass,                                                                                                      XC1
trocken und Frost
XC4, XF1
                                                                                                                     wechselnd Nässe
                                                                                                                     und Frost
                                                                                                                     (WU-Richtlinie)
Sauberkeitsschicht                                                                                                   XC4, XF1 (XA1)
Fundament unbe-
wehrt                                                                                                                bewehrt nass, selten
X0                                                                                                                   trocken
                                                                                                                     Fundament bewehrt
                                                                                                                     XC2

Ingenieurbau 1

                                                                                                                     Kappenbeton
                                                                                                                     XC4, XD3, XF4
wechselnd nass und
Frost
                                                         Überbau
XC4, XF1, XA1

                                                        Brücken-
                                                         pfeiler

Sprühnebel
XC4, XD1, XF2                                                                                                        Schallschutzwand
                                                                                                                     XC4, XD2, XF3

Wasserwechelzone
XC4, XD2, XF3                                           Pfahlkopf
(XA2)

                                     Kanalsohle
bewehrt nass, selten
trocken
Fundament bewehrt                                                                                                    Bohrpfahl
XC2                                                                                                                  XC4, XF1, (XA1)

                                  (XA...) - wenn erforderlich, muss Betonkorrosion durch
                                            chemischen Angriff berücksichtigt werden.

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TECHNISCHE DATEN

 Fahrmischer-Betonpumpe - PUMI M24 /M25
 Füllmenge der Trommel 4,5 m3 Beton

 technische Daten Pumi M24

 • Reichhöhe     23,80 m         • Reichtiefe 12,40 m     • Abstützbreite vorn 4,00 m     • Stützdruck vorn     160 kn          • Fahrzeughöhe 4,00 m
 • Reichweite    20,00 m         • Ausfalthöhe		 6,90 m   • Abstützbreite hinten 2,30 m   • Stützdruck hinten   110 kn          • Fahrzeuglänge 9,54 m

 Abmaße und Lasten für 4-Achs-Mischfahrzeuge

                                   1                       2                               3                     4

 Fahrzeugmaße                     Achslast voll           Achslast voll                    Achslast voll        Achslast voll
 Länge                 9,10 m     8,0 t                   8,0 t                            9,5 t                9,5 t
 Höhe                  3,95 m
 Breite                2,70 m
 Gesamtgewicht         32,00 t
 Leergewicht           14,90 t
                                                                                                                         * Technische Angaben ohne Gewähr.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Geltung der Bedingungen                                                     3.7. Zuschläge für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten
1.1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich       oder in der kalten Jahreszeit werden individuell anlässlich einer Preisab-
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen     sprache vereinbart und bleiben vorbehalten.
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verein-
bart werden.                                                                   4. Gewichts-und Mengenermittlung
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese      Gewicht und Menge unterliegen den zulässigen Toleranzen. Als maßgebend
Bedingungen als angenommen. Bestellungen oder Auftragsbestätigungen            für die Fakturierung gilt das in unserem Lieferwerk von uns mit amtlich
des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbe-         geprüften Waagen ermittelte Gewicht bzw. die hieraus folgende Menge.
dingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von            Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Gewichts-und Mengenermittlung auf
unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich        eigene Kosten zu überprüfen. Gewicht oder Menge der Ware muß
bestätigen.                                                                    sofort nach Eingang am Ablieferungsort vor der Entladung gerügt werden.
                                                                               Verspätete Rügen sind unbeachtlich.
2. Angebot, Vertragsschluss und Vollmacht
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sowie       5. Zahlung
ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schrift-            5.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen
form. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über            nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Überschreitet der Kunde das
den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für      Ziel von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, so sind wir berechtigt, von dem
die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Nebenabreden          betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes
bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.                      laut BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrent zu einem Zinssatz in
2.2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. HGB, so gilt die den Lieferschein          Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins
unterzeichnende Person uns gegenüber als zur Abnahme der Lieferungen           entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Zahlungen für Fracht sind ohne
und Leistungen und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt,                Abzug sofort fällig.
sowie unser Lieferverzeichnis/Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des       5.2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden,
Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter        Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadt seiner           Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises für Mehraufwendungen                 auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
oder Folgekosten zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder           anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur
Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben.                     nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen,
                                                                               unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
3. Preise                                                                      5.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen        verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst
Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde.       als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wurde.
Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftrags-          5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt –
bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatz-        also insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden oder der
steuer maßgebend. Bei Mengenmehrungen oder –minderungen erfolgt eine           Kunde seine Zahlungen einstellt -, oder wenn uns andere Umstände bekannt
Preisanpassung gemäß der vereinbarten Einheitspreise.                          werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die
3.2. Nach Vertragsschluss sind für unsere Lieferungen und Leistungen           gesamte Restschuld sofort fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel
Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden        angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt,
Faktoren beruhen, die für uns unvorhersehbar waren und nach Vertrags-          von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten,
schluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch          Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem        5.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Für Aufträge, die        wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
nicht ausdrücklich feste Preise beinhalten, gilt der am Tage der Lieferung/    berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
Leistung gültige Listenpreis.                                                  oder unstreitig sind.
3.3. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des
Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für           6. Liefer- und Leistungszeit
Zement, Kies, Sand, Energie, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Fracht und/oder
Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung          6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht     nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S.d. HGB, die inner-     6.2. Der Kunde kann uns 24 Stunden nach Überschreitung eines unver-
halb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldver-          bindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/
hältnissen erbracht werden sollen.                                             Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern/
3.4. Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht     leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben
anders vereinbart, ab Werk (ohne Transport- und Nebenkosten). Zusätzliche      Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.                         Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; wobei unsere Haftung auf
                                                                               vorhersehbare Schäden begrenzt ist.
3.5. Werden Preise für Lieferungen frei Bestimmungsort vereinbart, gelten
diese unter der Voraussetzung voller Ausnutzung der Ladekapazitäten            6.3. Der Kunde kann uns im Falle des Verzuges schriftlich eine angemessene
und zügiger Entladung (m³ längstens in 6 Min.). Bei Nichtauslastung der        Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertrags-
Ladekapazitäten und/oder Überschreitung zügiger Entladezeiten                  gegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der
(m³ längstens in 6 Min.) trägt der Käufer die zusätzlichen Fracht- und/oder    Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
Stillstandskosten und haftet für aus der Verzögerung folgende Schäden.         zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
                                                                               Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur
3.6. Für die Anlieferung durch LKW ist eine Zufahrtsstraße Voraussetzung,      bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits zu. Die Haftung ist auf
die mit einem LKW von 40 t Gewicht befahren werden kann. Ist eine solche       vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung/Leistung ist
Zufahrtsstraße nicht vorhanden oder nicht befahrbar, hat der Käufer die        in den Fällen der Ziffer 6.3. ausgeschlossen.
daduch entstehenen Mehrkosten zu tragen.

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Transportbeton • Betonförderung

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
6.4. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung/Leistung durch          lieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich zu dem Vorteil für den
Zufall wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so haften wir gleich-        Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung
wohl nach Maßgabe der Ziffern 6.2. und 6.3., es sei denn, dass der Schaden       der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Eine
auch bei rechtzeitiger Lieferung/Leistung eingetreten wäre.                      Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die
6.5. Wird ein verbindlicher Liefer-/Leistungstermin oder eine verbindliche       Vertragsleistungen ihrer Natur nach einer Rückgewähr entziehen.
Liefer-/Leistungsfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreitung      8.6. Mängelansprüche entfallen, wenn der Käufer oder eine von ihm bevoll-
des Liefer-/Leistungstermins oder der Liefer-/Leistungsfrist in Verzug. Die      mächtigte Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, Transportbeton
Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.2., Satz 3; Ziffer 6.3.      anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert
sowie Ziffer 6.4. dieses Abschnitts.                                             oder vermengen oder verändern lässt oder verzögert abnimmt.
6.6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und              8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Mängelan-
aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung/Leistung wesentlich              sprüche für die Vertragsgegenstände und schließen sonstige Mängel-
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich              ansprüche jeglicher Art aus.
eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Subunter-                9. Fremdüberwachung
nehmern oder deren Nachunternehmern eintreten –, haben wir auch bei              Beauftragten des Eigen- und Fremdüberwachers und der obersten
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie            Bauaufsichtbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebs-
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung        stunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des          und Proben zu entnehmen.
noch nicht erfolgten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
                                                                                 10. Haftung
6.7. Wenn die Behinderung länger als 10 Tage dauert, ist der Kunde nach
                                                                                 10.1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
                                                                                 Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn wir, unsere gesetzlichen
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
                                                                                 Vertreter, unsere Erfüllungsgehilfen und unsere Betriebsangehörigen sie
6.8. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.        schuldhaft verursacht haben.
                                                                                 10.2. Die Haftung gegenüber dem Kunden wird außer in Fällen des
7. Gefahrübergang                                                                Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Die Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die             Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks                die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vor-
Versendung unser Mischwerk verlassen hat. Im Zweifel ist das auf dem             sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer Erfüllungs-
Lieferschein vermerkte Übergabedatum ausschlaggebend. Falls der                  gehilfen beruhen oder für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz
Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der           10.3. Unsere Haftung ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf
Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über                              den als Folge vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit wir die Pflicht-
                                                                                 verletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben. Eine weitergehende
                                                                                 Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für leicht
8. Mängelansprüche                                                               fahrlässige Pflichtverletzungen ist bei nicht vertragswesentlichen Pflichten
8.1. Für die richtige Auswahl der Betonsorte- und menge ist allein der Käufer    ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir in der Lage sind, Deckung
verantwortlich.                                                                  für den eingetretenen Schaden im Rahmen bestehender Betriebs- oder
8.2. Die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes erfolgt nach den               Produkthaftpflichtversicherungen zu erhalten.
Allgemeinen Technischen Vorschriften - und soweit solche bestehen -              10.4. Sollte aus statischen Gründen eine Fasernzugabe (z.B. Stahl oder
Zusätzliche Technischen Vorschriften. Angaben in unseren jeweils gültigen        Kunststoff) in den Beton eingebracht werden, erfolgt diese Fasernzugabe
Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen, am Lieferwerk ausliegende               ausschließlich entsprechend der Kundenvorgaben (Art und Menge der
Rezepturen) über die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes sind               Fasern). Eine Haftung für fehlende statische Eigenschaften und hieraus
Vertragsinhalt soweit sie in den Zusätzlichen Technischen Vorschriften           folgende Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
als Vertragsbestandteil vorgesehen sind. Die Angaben sind als annähernd          10.5. Werden vom Kunden oder Dritten an den Liefergegenständen unsach-
zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der              gemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
Vertragsgegenstand man-gelfrei ist, wobei in jedem Fall Grenzwerte um            für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
Toleranzen abweichen dürfen.
8.3. In Abweichung von der gesetzlichen Frist für Mängelansprüche leisten
wir längstens für einen Zeitraum von einem Jahr Gewähr dafür, dass der           11. Umfassender Eigentumsvorbehalt
Vertragsgegenstand frei von Mängels ist und die eventuell vereinbarte            11.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus der Geschäfts-
Beschaffenheit hat, soweit sich nicht zwingend aus dem Gesetz ein                beziehung gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die
längerer Zeitraum für Mängelansprüche ergibt, oder wir eine Garantie über-       folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl
nommen haben. Die Frist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang           freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 %
(vgl. Ziffer 7.).                                                                übersteigt.
8.4. Der Kunde hat Mängel nach deren Feststellung unverzüglich schriftlich       11.2. Der von uns gelieferte Beton bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware).
anzuzeigen. Die Anzeige setzt eine Probeentnahme (Herstellung eines              Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Probewürfels) voraus. Die Probeentnahme ist uns frühzeitig anzuzeigen            Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Ein ordnungsgemäßer
und findet, soweit dies von uns erwünscht ist, in Gegenwart unseres              Geschäftsverkehr im Sinne dieser Bedingungen liegt nicht vor, wenn bei
Beauftragten statt. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel, wenn           Veräußerungen des Kunden oder bei dessen sonstigen Verfügungen oder
sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsgemäß           Handlungen zugunsten Dritter die Abtretbarkeit seiner Forderungen an
hergestellt und behandelt worden sind. Bei nicht form- oder fristgerichter       Dritte ausgeschlossen ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen
Rüge gilt der Beton als geeignet.                                                der Vorbehaltsware sind unzulässig.
8.5. Ist der Vertragsgegenstand fehlerhaft oder fehlen ihm zugesicherte          11.3. Der Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware im Falle
Eigenschaften, so liefern/leisten wir unter Ausschluss sonstiger                 der Verarbeitung oder Umbildung ist ausgeschlossen. Verarbeitung oder
Mängelansprüche Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/                  Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatz-      für uns.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
11.4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit                  Der in 10.5. vereinbarte Forderungsübergang erstreckt sich auf alle
anderen beweglichen Sachen, und zwar der Gestalt, dass sie wesentliche                 Forderungen des Käufers aus dem Vertrag und seinen Nachträgen mit
Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer                seinem Abnehmer oder Auftraggeber, zu dessen Erfüllung der Käufer
dieser Sache; unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis                       über die Vorbehaltsware verfügt hat, ohne Rücksicht auf die Höhe unserer
der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die                    Kaufpreisansprüche. Hievon ausgenommen ist die in den Forderungen des
Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Allein-                   Käufers enthaltene Umsatzsteuer.
eigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk
wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungs-
hypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstücke seines Bestellers                   12. Konzern-Verrechnungsklausel
in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns                  Wir sind berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art –
abgetreten.                                                                            gegenüber sämtlichen Forderungen des Kunden, die diesem gegen uns und
11.5. Die aus der Weiterveräußerung/-verarbeitung oder einem sonstigen                 gegen mit uns verbundenen Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener
Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt                Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen.
der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Kaufpreises der Vor-
behaltsware an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für                 13. Sonstige Bestimmungen
uns einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung entfällt, wenn der Kunde
                                                                                       13.1. Soweit gesetzlich zulässig ist unser Sitz ausschließlicher Gerichts-
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß
                                                                                       stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
nachkommt. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Drittschuldnern die
                                                                                       ergebenden Streitigkeiten.
Abtretung offen zu legen.
                                                                                       13.2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechts-
11.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer
                                                                                       beziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Forderungen und sonstigen Ansprüche nötige Auskunft unverzüglich auf
                                                                                       Deutschland.
seine Kosten zu erteilen und die Beweisurkunden - soweit sie sich in seinem
Besitz befinden - auszuliefern. Die Pflicht besteht entsprechend bei einer
Zwangsvollstreckung in uns gehörende Sachen, Forderungen und andere
Vermögensrechte; der Kunde hat uns unverzüglich über die Zwangsvoll-
streckung Mitteilung zu machen; er ist außerdem verpflichtet, den
Pfändungsgläubiger schriftlich auf unsere Rechte hinweisen.
11.7. Machen Drittschuldner eine Abtretung davon abhängig, dass die
gesamte dem Kunden aus einem Bauvertrag zustehende Forderung abge-
treten werden muss, so tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die
ihm zustehende Forderung in vollem Umfange an uns ab. Neben den vor-
stehenden Verpflichtungen zur Erteilung von Auskünften und Vorlage
von Beweisurkunden ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung den Dritt-
schuldnern mit uns gemeinsam schriftlich anzuzeigen.
11.8. Hat der Abnehmer oder Auftraggeber des Käufers mit diesem zu den
„zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
im Straßen- und Brückenbau (ZVB – StB)“ oder diesen entsprechenden Be-
dingungen anderer Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Vertrag ge-
schlossen, so gilt in teilweiser Abänderung der vorstehenden Bedingungen:                                                                          Stand: 01.03.2017

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG VON BETONFÖRDERGERÄTEN
§ 1 Angebot
Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden     Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder
oder die Leistung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein    unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs um die
der Mieter verantwortlich.                                                             Dauer der Behinderung hinauszuschieben und im Falle der Unmöglichkeit vom
                                                                                       Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 2 Pflichten des Vermieters                                                           Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik,
                                                                                       Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits-
Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch des vermieteten
                                                                                       störungen, Ausfall von Versorgungsanlagen, Transportverzögerungen durch
Betonfördergerätes (Mietsache) während der Mietzeit einzuräumen. Die Mietzeit
                                                                                       Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden
beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am Einsatzort und endet mit deren
                                                                                       Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten
Abtransport; bei Meinungsverschiedenheit über die Mietzeit ist die Tachoscheibe
                                                                                       Sache abhängig ist, soweit diese für uns unvorhersehbar und unvermeidbar sind.
unseres Fahrzeuges maßgebend.
                                                                                       Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton wird
Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen
                                                                                       von uns nicht übernommen. Wegen der Mängel der Mietsache stehen dem
einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns
                                                                                       Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
berechtigt den Mieter unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt
vom Vertrag (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die              Sonstige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs-
                                                                                       und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
                                                                                       Verschulden aus Anlaß von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver

www.roba-beton.de                                                                 20                                   Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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