Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen - Tuulia M. Ortner Klaus D. Kubinger (Hrsg.) - Amazon AWS

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Tuulia M. Ortner    Psychologische
                    Diagnostik in
Klaus D. Kubinger
(Hrsg.)

                    Fallbeispielen
                    2., vollständig überarbeitete Auflage
Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen

Dieses Dokument ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und darf in keiner Form vervielfältigt und an Dritte weitergegeben werden.
     Aus Ortner und Kubinger (Hrsg.): Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (9783840931109). © 2021 Hogrefe Verlag, Göttingen.
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Tuulia M. Ortner
        Klaus D. Kubinger
        (Hrsg.)

        Psychologische
        Diagnostik in
        Fallbeispielen
        2., vollständig überarbeitete Auflage

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     Aus Ortner und Kubinger (Hrsg.): Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (9783840931109). © 2021 Hogrefe Verlag, Göttingen.
Prof. Dr. Tuulia M. Ortner, geb. 1977. Studium der Psychologie in Wien. 2004 Promotion. 2008−2011 Junior­
           professorin für Psychologische Diagnostik an der Freien Universität Berlin. 2011−2012 Professorin für Psy­
           chologische Diagnostik und Differentielle Psychologie an der Freien Universität Berlin. Seit 2012 Leiterin der
           Abteilung Psychologische Diagnostik am Fachbereich Psychologie der Paris Lodron Universität Salzburg.

           Prof. Dr. Klaus D. Kubinger, geb. 1949. Studium der Psychologie und Studium der Statistik in Wien. 1973
           Promotion. 1985 Habilitation. Gastprofessuren in Klagenfurt, Graz, Berlin und Potsdam. 1998−2012 Profes­
           sor für Psychologische Diagnostik an der Universität Wien. Zahlreiche Lehraufträge an staatlichen und pri­
           vaten Universitäten/Hochschulen. Klinischer und Gesundheitspsychologe sowie Psychotherapeut (Systemi­
           sche Familientherapie).

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           2., vollständig überarbeitete Auflage 2021
           © 2010 und 2021 Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG, Göttingen
           (E-Book­ISBN [PDF] 978-3-8409-3110-9; E-Book­ISBN [EPUB] 978-3-8444-3110-0)
           ISBN 978-3-8017-3110-6
           https://doi.org/10.1026/03110-000

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Vorwort

        Wir wollen ergänzend zu der im Folgenden gegebenen „Einführung: Zielsetzung
        des Buches“ das Vorwort lediglich für Danksagungen nutzen:
        Zunächst dem Hogrefe Verlag, und hier als Repräsentant die zuständige Programm-
        leiterin, Frau Dipl.-Psych. Susanne Weidinger und ihr Team, aus dem wir hier Frau
        Dipl.-Psych. Alice Velivassis hervorheben möchten.
        Der wesentliche Dank gilt natürlich den vielen Autorinnen und Autoren der Bei-
        träge. Abgesehen davon, dass sie mit ihrer fachlichen Kompetenz für das Gelin-
        gen dieses Werkes hauptverantwortlich sind, haben sich etliche von ihnen auch
        noch den manchmal restriktiven redaktionellen „Auflagen“ der Herausgeberschaft
        fügen müssen – oft war damit ein mehrfaches Überarbeiten des Manuskripts nötig.
        Schließlich sei den vielen Kolleginnen und Kollegen als Vertreterinnen und Ver-
        tretern des Fachs Psychologische Diagnostik an Universitäten gedankt, die uns in-
        folge ihrer zahlreichen positiven Rückmeldungen über den didaktischen Wert der
        beiden vorausgehenden Fallsammlungen für ihre Lehrtätigkeit zu dieser neuen
        Sammlung von Fallbeispielen ermutigten.

        Salzburg und Wien, im Juni 2021                                                             Tuulia M. Ortner
                                                                                                   Klaus D. Kubinger

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Inhaltsverzeichnis

        Teil I: Einführung und beispielhafte Grundsatzbetrachtungen zum
        psychologischen Diagnostizieren

        Einführung: Zielsetzung des Buches
        Klaus D. Kubinger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          13

        Zum „Um und Auf“ psychologischen Diagnostizierens: Das Generieren von
        Hypothesen über fallspezifische Bedingungszusammenhänge
        Klaus D. Kubinger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          20

        Qualitätssicherung in der psychologischen Begutachtung
        Tuulia M. Ortner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         29

        Teil II: Ausbildungs- und berufsbezogene Eignungsdiagnostik

        Abklärung des Hochleistungspotenzials – Leon, 6 Jahre
        Stefana Holocher-Benetka . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     41

        Schulpsychologische Beratung im Rahmen der Begabtenförderung –
        Oskar, 6 Jahre
        Beate Wais . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     54

        Hochbegabtendiagnostik bei visuellen Wahrnehmungsproblemen –
        Marvin, 9 Jahre
        Beate Gerstenberger-Ratzeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        67

        Psychologische Diagnostik und Beratung im Rahmen der Talentsuche
        Mathematik – Konstantin, 12 Jahre
        Henrik Genzel & Nina Krüger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    76

        Prüfung der Studieneignung in Bezug auf den Wunschberuf in einer
        Maturaklasse
        Nina Aschauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        91

        Begutachtung der Eignung als Kopilotin für eine Fluggesellschaft –
        Frau Z., 26 Jahre
        Frank Zinn, Frank Spohn & Stefan Höft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   106

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8         Inhaltsverzeichnis

           Eignungsdiagnostik für den Vertrieb – Herr M., 26 Jahre
           Marco Vetter & Franziska Grünsteidel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   122

           Berufseignungsdiagnostik bei diskontinuier­licher Erwerbsbiografie –
           Herr G., 31 Jahre
           Dorothea Klinck & Silvia Seidl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   133

           Teil III: Ausbildungs- und berufsbezogene Rehabilitationsdiagnostik

           Psychologische Diagnostik bei Schulproblemen, Verhaltensauffälligkeiten
           und Sprachschwierigkeiten eines Kindes mit Migrationshintergrund –
           Jovan, 7 Jahre
           Sandra Miessenböck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   161

           Diagnostik der räumlich-konstruktiven Funktionen – Viktoria, 8 Jahre
           Nicole Hirschmann & Julia Mészáros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   174

           Förderung bei vermuteten Lernschwierigkeiten – der auf Englisch
           unterrichtete Gideon, 9 Jahre
           Renate Dosanj . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   186

           Abklärung einer Aufmerksamkeitsstörung – Felix, 9 Jahre
           Hannelore Koch & Stephanie Jires . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   200

           Förderbedarf bei Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb – Marie, 9 Jahre
           Barbara M. Schmidt & Ann-Kathrin Hennes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   226

           Sportpsychologische Beratung zur Wettkampf­leistungssteigerung –
           Der Eishockeytormann P., 19 Jahre
           Bernadette Maurer-Grubinger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   243

           Feststellung der Militärfliegertauglichkeit nach Alkoholmissbrauch in
           der Freizeit – Herr F., 31 Jahre
           Michael Mikas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   259

           Teil IV: Entwicklungsdiagnostik im frühen Kindesalter

           Alles gestört: Regulation, Interaktion, Bindung? Psychologische Diagnostik
           im Säuglingsalter – Sarah, 4 Monate
           Andrea Koschier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   273

           Entwicklungsdiagnostik schulischer Vorläuferfähigkeiten – Oscar, 5 Jahre
           Ursula Kastner-Koller & Pia Deimann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   290

           Förderorientierte Diagnostik und Beratung bei Verdacht auf das Vorliegen
           einer kombinierten Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten –
           Luisa, 8 Jahre
           Silvia Schubhart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   303

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Inhaltsverzeichnis            9

        Teil V: Forensisch-psychologische bzw. rechtspsychologische Diagnostik

        Psychologisches Sachverständigengutachten für das Amtsgericht/Familien-
        gericht – die minderjährigen Kinder Hans und Marie
        Andreas Klein & Ingrid Klein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  341

        Aussagepsychologisches Gutachten – Herr C., 20 Jahre
        Renate Volbert & Jonas Schemmel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   374

        Alles Schein? Aussagepsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit
        der Angaben eines Zeugen – Herr U., 27 Jahre
        Michaela Pfundmair . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   387

        Forensische Prognosestellung nach dreijähriger Unterbringung im
        Maßregel­vollzug – Herr L., 28 Jahre
        Ulrich Kobbé . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   400

        Psychologische Begutachtung zur Frage der Lockerungseignung bei
        einem Strafgefangenen infolge schweren sexuellen Missbrauchs von
        Kindern in drei Fällen – Herr X., 40 Jahre
        Martin J. Erb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   416

        Begutachtung zur Frage, ob noch Gefahr besteht, dass die in den Sexual-
        delikten zu Tage getretene Gefährlichkeit fortbesteht: Herr T., 51 Jahre
        Klaus-Peter Dahle & Robert J. B. Lehmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   430

        Teil VI: Verkehrspsychologische Diagnostik

        Verkehrsauffälligkeit ohne Substanzbeteiligung – Herr E., 28 Jahre
        Jürgen Brenner-Hartmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   465

        Verkehrspsychologische Begutachtung eines alkoholauffälligen
        Kraftfahrers – Herr G., 49 Jahre
        Bettina Schützhofer & Dagmar Inwanschitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   487

        Teil VII: Klinische und gesundheits­psychologische Diagnostik

        Psychologische Diagnostik auf der Akutstation bei Diagnosestellung
        eines kindlichen Hirntumors – Matilda, 5 Jahre
        Ulrike Leiss, Angelika Holzer & Thomas Pletschko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   511

        Klinisch-psychologische Abklärung der Ängste und des bedrückt
        wirkenden Verhaltens eines Mädchens – Anna, 8 Jahre
        Simone Bieglmayer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   530

        Neuropsychologische Gedächtnisdiagnostik nach einem Unfall –
        Carla, 12 Jahre
        Katja Wunsch & Sebastian Graebel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   544

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10        Inhaltsverzeichnis

           Neuropsychologische Diagnostik bei einem Jungen mit Autismus-Spektrum-
           Störung und visueller Wahrnehmungsstörung – Paul, 13 Jahre
           Anne Schroeder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   573

           Neuropsychologische Diagnostik in der Langzeitnachsorge nach kindlichem
           Hirntumor – Frau N., 23 Jahre
           Thomas Pletschko & Ulrike Leiss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   593

           Klinisch-diagnostische Abklärung bei massivem Selbstzweifel und großem
           Leidensdruck in der Ehe – die aus der Türkei stammende Frau K., 30 Jahre
           Zeynep Baraz Kalayci . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   613

           Psychologische Psychotherapie (Verhaltenstherapie) bei paranoider
           Schizophrenie – Herr B., 36 Jahre
           Katarina Krkovic & Anne-Katharina Fladung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   624

           Neuropsychologische Begutachtung nach leichtem Schädelhirntrauma:
           Aggravation, Simulation oder reale Defizite? – Herr W., 39 Jahre
           Maria Rähder & Hans-Otto Karnath . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   639

           Neuropsychologische Diagnostik bei Alkoholabhängigkeit: Verdacht auf
           Wernicke-Korsakow-Syndrom – Frau M., 56 Jahre
           Wolfgang Beiglböck & Margret Kuderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   658

           Psychologische Abklärung zur Herztransplantation – Herr M., 64 Jahre
           Katharina Ebenberger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   671

           Fragliche Demenz – Herr V., 76 Jahre
           Hartmut Lehfeld & Mark Stemmler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   680

           Die Autorinnen und Autoren des Bandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   693

           Sachregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   699

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Teil I:
        Einführung und beispielhafte
        Grundsatzbetrachtungen zum
        psychologischen Diagnostizieren

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     Aus Ortner und Kubinger (Hrsg.): Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (9783840931109). © 2021 Hogrefe Verlag, Göttingen.
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Einführung: Zielsetzung des Buches
        Klaus D. Kubinger

        Die vorliegende Zusammenstellung von Fallbeispielen zur Psychologischen Diag-
        nostik dient in der Tradition zweier vorausgehender Fallsammlungen (Kubinger
        & Teichmann, 1997; Kubinger & Ortner, 2010) hauptsächlich Studierenden; sie
        können sich damit wenigstens stellvertretend Erfahrung in der psychologischen
        Fallbehandlung aneignen. Darüber hinaus dient das Buch insbesondere Berufs-
        anfängerinnen und -anfängern dazu, das oftmals nur theoretisch gegebene Wis-
        sen über psychologisches Diagnostizieren für die praktische Fallarbeit zu vertiefen.
        Eine solche Sammlung von Fallbeispielen trägt dem Umstand Rechnung, dass
        Universitäten nicht den explizit gestellten Auftrag einer berufsvorbildenden Aus-
        bildung hinsichtlich psychologischen Diagnostizierens vollends erfüllen können:
        „Weder die Zeit im Unterricht noch die geringe praxiserfahrene Qualifikation
        vieler Lehrender im Fach reicht nämlich dafür, Studierenden den Umgang mit
        Klienten in der Fallarbeit zu vermitteln“ (Kubinger, 2019, S. XI). So bleiben die
        vielfachen Probleme bei der Fallbearbeitung den Absolventinnen und Absolven-
        ten eines Psychologiestudiums oft verborgen: „Das Vorgehen mit den beteilig-
        ten … Personen ,funktioniert‘ nämlich in der Praxis nur selten so, wie es theore-
        tisch ,bequem‘ wäre“ (Kubinger, 2010a, S. 13).
        Nun ist es also wieder gelungen, routinierte Praktikerinnen und Praktiker für die-
        ses Buch als Autorinnen und Autoren zu gewinnen, um einen typischen Fall ihrer
        Praxis für Studierende illustrativ aufzubereiten. Die Bandbreite der dabei ange-
        sprochenen Fragestellungen ist sehr groß; sie beziehen sich nicht nur auf einen
        weitgestreckten Altersbereich (von einem vier Monate altem Mädchen bis zu
        einem 76-jährigen pensionierten Gymnasiallehrer), sondern auch inhaltlich auf
        die unterschiedlichsten Themenbereiche. So wurde versucht, der bei Kubinger
        (2019) gegebenen Einteilung aller traditionellen Fragestellungen zu entsprechen:

        ❶ Ausbildungs- und berufsbezogene Eignungsdiagnostik:
            Während Fragestellungen „bei der Personalauswahl (von bereits Ausgebildeten) darauf
            [abzielen], ob ein bzw. welcher Kandidat das Anforderungsprofil (überhaupt bzw. am
            besten) erfüllt“, gleichen Fragestellungen „bei der Personalentwicklung … grundsätz-

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               lich jener bei der Schul-, Laufbahn- und Bildungsberatung: ,Welche organisatorischen
               und oder psychologischen Maßnahmen sind angezeigt, um bestmögliche Leistungen
               bei gleichzeitig ansprechender persönlicher Entfaltung (Lebenszufriedenheit) zu erzie-
               len?‘“ (S. 417).

           ❷ Ausbildungs- und berufsbezogene Rehabilitationsdiagnostik:
               Hier sollen die „Gründe für ein aufgetretenes Leistungsversagen … identifiziert wer-
               den … um hilfreiche Maßnahmen [zu finden], wobei eine unter vielen die ausbildungs-
               bzw. berufsbezogenen Neuorientierung sein mag“ (S. 421).

           ❸ Entwicklungsdiagnostik im frühen Kindesalter:
               „Dabei geht es … um das Erkennen und gegebenenfalls genaue Abgrenzen einer Ent-
               wicklungsstörung oder eines Entwicklungsrückstandes, gelegentlich um das Erkennen
               einer beschleunigten Entwicklung. … Darüber hinaus ist … bei entwicklungsgefährde-
               ten Kindern, wie zum Beispiel Frühgeborenen, eine entsprechende Diagnostik fast ob-
               ligatorisch, um nämlich allenfalls frühzeitig Handikaps zu erkennen“ (S. 424).

           ❹ Forensisch-psychologische bzw. rechtspsychologische Diagnostik:
               In Zusammenhang mit „strafrechtlichen Gerichtsverfahren … geht es … um die Frage
               nach der ,Schuldfähigkeit‘ eines Angeklagten und der ,Glaubhaftigkeit‘ einer Zeugen-
               aussage“ (S. 427). Darüber hinaus geht es um Kriminalprognosen, aber auch um Frage-
               stellungen, „die unter anderem das Zivilrecht, das Familienrecht, das Arbeitsrecht sowie
               spezielle Rechtsnormen des Verwaltungsrechts betreffen“ (S. 427).

           ❺ Verkehrspsychologische Diagnostik:
               „Verkehrspsychologische Gutachten werden auf Grund einer behördlichen Anordnung
               erstellt und sollen grundsätzlich die Frage klären, ob trotz des Vorliegens von Auffällig-
               keiten das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges gewährleistet ist. Als auffällig gilt die
               festgestellte Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bzw. der
               Nachweis einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, wiederholte Verkehrsverstöße bzw.
               Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Belege für eine erhöhte Aggres-
               sionsbereitschaft, das Vorliegen einer psychischen Störung oder der Verdacht auf eine
               psychisch bedingte Leistungsminderung in der Wahrnehmung bzw. im Reaktionsver-
               halten“ (S. 431).

           ❻ Klinische und gesundheitspsychologische Diagnostik:
               „Klinisch-psychologisches Diagnostizieren … ist dann erforderlich, wenn gegebene
               oder vermutete psychische Erkrankungen bzw. Störungen einer bestimmten Person zu
               beurteilen sind; und zwar dahingehend, ob und wenn ja welche Maßnahmen in ent-
               sprechend näher zu definierender Weise erfolgreich sein könnten“ (S. 435). Gesund-
               heitspsychologisches Diagnostizieren betrifft Anlässe, die in Zusammenhang stehen
               mit dem „Gesundheitsverhalten eines Menschen: Ernährung und Fitness; Schlaf; Rau-
               chen, Alkohol und Gebrauch anderer Suchtmittel; Risikobereitschaft; Leistungsanstren-
               gung“ (S. 435).

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        Demgemäß unterscheiden sich die hier behandelten Fragestellungen hinsichtlich
        der betroffenen Population, der die psychologisch zu untersuchende Person an-
        gehört, hinsichtlich des oder der „Auftraggebenden“, also der Person oder Insti-
        tution, die das eigentliche Interesse an der psychologischen Untersuchung hat und
        auch noch hinsichtlich selektionsorientierter und förderungsorientierter Diagnos-
        tik. Unabhängig von der konkreten Fragestellung ist allen Fallbeispielen gemein-
        sam, dass am Ende des diagnostischen Prozesses das Festsetzen einer Interven-
        tion bzw. eines Maßnahmenvorschlags erfolgt (vgl. z. B. bei Kubinger, 2019).
        Bei Durchsicht der Fallbeispiele aus den beiden genannten früheren Sammlun-
        gen ergibt sich, dass einige davon Fragestellungen betreffen, die diesmal nicht ab-
        gehandelt werden bzw. besonders außergewöhnlich und deswegen beispielhaft
        lehrreich sind. Sofern dabei nicht überwiegend zwischenzeitlich „überholte“ psy-
        chologisch-diagnostische Verfahren zur Beantwortung eingesetzt wurden, sei daher
        eigens auf diese Beispiele (zum allfälligen „Nachlesen“) verwiesen:
        • Abklärung einer Intelligenzminderung – Der 15-jährige Yusuf mit Türkisch als
           Muttersprache (Wilflinger & Holocher-Ertl, 2010),
        • Auswahl von Tierpflegerschülern – der Jahrgang 2009/10 (Frebort & Khorram-
           del, 2010),
        • Sportpsychologische Betreuung bei einem Spitzentrampolinturner – Tim, 21;0
           Jahre (Heinen & Lobinger, 2010),
        • Beratung von Studienplatzbewerbern für Psychologie – Clara, 26 Jahre (Frebort,
           2010),
        • Potenzialanalyse für Führungskräfte einer Großbank – Der Filialleiter Ulrich S.,
           37 Jahre (Fruhner, Mannigel & Höft, 2010),
        • Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs Bewerber für die Justiz-
           anstalt XY (Kubinger & Holocher-Ertl, 2010),
        • Gesundheitspsychologische Diagnostik und Beratung im Rahmen eines Förder-­
           Assessment-Centers – Stationsschwester K., 45 Jahre (Schaarschmidt & Fischer,
           2010),
        • Therapieindikation einer laufenden Paartherapie – Zwei Familien mit dem ge-
           meinsamen Vater Ingo T., 49 Jahre (Kubinger, 1997a, 2010b),
        • Begutachtung der Schuldfähigkeit eines des Totschlags Angeklagten – Johann W.,
           52 Jahre (Dietze, 1997),
        • Diagnostik bei Verdacht auf negative Antwortverzerrungen bei geltend gemach-
           ten kognitiven Störungen – Herr K., 56 Jahre (Merten, 2010).
        Schon letztens musste eingeräumt werden (Kubinger & Ortner, 2010, S. 14): „Frei-
        lich zeigt die vorliegende Fallbeispielsammlung auch gewisse Diskrepanzen zwi-
        schen Theorie und Praxis auf. Für etliche gesellschaftlich heute als typisch gel-
        tende Fragestellungen verfügt das Inventar psychologisch-diagnostischer Verfahren
        einfach nicht über solche, die tatsächlich gebraucht werden würden. Entweder
        fehlen zu bestimmten Konstrukten überhaupt Verfahren; oder diejenigen, welche
        es gibt, sind leicht verfälschbar, inhaltlich veraltet, in Bezug auf die Eichung nicht

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           aktuell bzw. nicht repräsentativ; oder es werden grundsätzlich geeignet erschei-
           nende Verfahren aus dem US-Amerikanischen ,irgendwie übertragen‘ …“. An die-
           ser Situation hat sich nichts verbessert. Im Gegenteil, liest man im Anhang: Ver-
           fahrenbeschreibungen bei Kubinger (2019, S. 484) nach, so werden dort trotz der
           Aufnahme neuer Verfahren weit weniger erfasst als es in der vorausgehenden Auf-
           lage dieses Lehrbuchs (Kubinger, 2009) der Fall war: „… etliche sehr häufig ein-
           gesetzte Verfahren [werden] … nicht dem Anspruch der DIN 33430 gerecht …,
           nämlich in Bezug auf die Angemessenheit ihrer Eichtabellen spätestens acht Jahre
           nach deren Erstellung geprüft worden zu sein“.
           So mussten sich auch manche Autorinnen und Autoren der vorliegenden Fall-
           beispielsammlung gelegentlich dafür entscheiden, in Ermangelung besserer psy-
           chologisch-diagnostischer Verfahren solche einzusetzen, die den üblichen und zum
           Beispiel in der DIN 33430 (DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 2016) fest-
           gesetzten Gütekriterien nicht entsprechen – mit dem Risiko, die berufsständisch
           gebotene Sorgfaltspflicht (vgl. Kubinger, 2020a) zu verletzen.
           Vor allem was das Gütekriterium „Skalierung“ betrifft (vgl. grundlegend bei
           Kubinger, 2019; und z. B. kurzgefasst bei Kubinger, 2020b), weisen die meisten
           psychologisch-diagnostischen Verfahren innerhalb des gegenwärtigen „Standard“-
           Inventars erkleckliche Mängel auf. Dabei fordert das Diagnostik- und Testkura-
           torium (2018a, 2018b) mit seinem Testbeurteilungssystem nachdrücklich die
           Berücksichtigung dieses Gütekriteriums ein: „Insbesondere die IRT [Item-Res-
           ponse-Theorie], d. i. vor allem das Rasch-Modell, bringt es mit sich, dass bei Tests
           auch kritisch hinterfragt wird, inwieweit die Zahlenrelationen der Testwerte mit
           den Relationen der beobachtbaren Verhaltensweisen – sowohl innerhalb ein und
           derselben Testperson als auch zwischen verschiedenen Testpersonen – überein-
           stimmen (,Skalierung‘). Da eine entsprechende empirische Absicherung durch
           die Testautor_innen eben nur durch den Einsatz der Modelle der IRT möglich ist,
           sollten die Rezensent_innen nicht nur eine gegebenenfalls versuchte Absicherung
           dieser Art beurteilen, sondern auch im Fall, dass die Testkonstruktion nicht nach
           diesem Modell erfolgte, wenigstens anführen, inwieweit in den Verfahrenshin-
           weisen (im Testmanual) die Frage aufgegriffen und diskutiert wird, ob die laut
           Verrechnungsvorschriften resultierenden Testwerte die empirischen Verhaltens-
           relationen adäquat abbilden“ (S. 113/S. 116).
           Immerhin räumen die vorliegenden Fallbeispiele mit manchen „dysfunktionalen
           Gebräuchlichkeiten“ der Praxis auf: Kaum wird die Berechnung und (!) Interpre-
           tation des Konfidenzintervalls für einen festgestellten Testwert „vergessen“, ohne
           die viele Schlussfolgerungen im psychologischen Gutachten grob fahrlässig falsch
           getroffen werden könnten1; kaum wird offen gelassen, welche Testwerte als „auf-

           1 Hier sei zur Unterstützung aller Praktikerinnen und Praktiker zum Beispiel das kostenlose Ange-
             bot eines „Normwertrechners“ unter http://normwerte.steiner.eu.com zur Berechnung eines Kon-
             fidenzintervalls angeführt.

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        fällig“ bzw. „unauffällig“ zu bewertet sind, was deshalb bedeutend ist, weil immer
        häufiger die in der Mitte der Verteilung liegenden knapp Zweitdrittel aller Test-
        werte als „unauffällig“ bezeichnet werden und nicht, wie von David Wechsler ini-
        tiiert, die in der Mitte der Verteilung liegende Hälfte aller Testwerte – dass die un-
        selige Bezeichnung „Durchschnittsbereich“ (der Durchschnitts- oder Mittelwert
        beschreibt freilich nur einen einzigen Wert) endlich aufgegeben wird, ist gleich-
        falls (fast) durchgehend umgesetzt; auch wird kaum verabsäumt, unvermeidliche
        Fachausdrücke dem Laien verständlich zu erklären.
        Was die Beschreibung der jeweils eingesetzten psychologisch-diagnostischen Ver-
        fahren in Bezug auf ihre „technischen“ Daten sowie Informationen zu den Güte-
        kriterien betrifft, wurde darauf allerdings aus Platzgründen verzichtet. Solche Be-
        schreibungen finden sich zu vielen gängigen Verfahren zum Beispiel im Anhang:
        Verfahrensbeschreibungen bei Kubinger (2019); grundsätzlich zu jedem Verfahren
        in dem vom Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
        (ZPID) geführten PSYNDEX (https://www.psyndex.de/tests/info).
        Um diese neue Fallbeispielsammlung noch mit ausgewählten Grundsatzbetrach-
        tungen zu bereichern, werden einleitend zwei Beiträge von Herausgeberin und
        Herausgeber gegeben. Erstere beschäftigt sich mit „Standards bei der psycholo-
        gischen Begutachtung“; zweiterer gibt Anregungen „Zum ,Um und Auf ‘ psycho-
        logischen Diagnostizierens: Das Generieren von Hypothesen über fallspezifische
        Bedingungszusammenhänge“. In diesem Zusammenhang sei an die früheren
        Grundsatzbetrachtungen in den beiden vorausgehenden Fallsammlungen zum
        „Nachlesen“ verwiesen; ihr Inhalt ist kaum schon überholt:
        • Psychologische Diagnostik zwischen unrealistischen Erwartungen und igno-
           ranten Vorbehalten (Kubinger, 1997b),
        • Psychologische Diagnostik im Konzept der lebenslangen Entwicklung (Teich-
           mann, 1997),
        • Aktuelle Herausforderungen an die Psychologische Diagnostik (Ortner, 2010),
        • Das Verfahrensinventar psychologischen Diagnostizierens in der baldigen Zu-
           kunft (Kubinger, 2010c).
        Zusammenfassend: „Alles in allem ist das Ziel dieses Buches: Neugier für das Fach
        Psychologische Diagnostik wecken, Verständnis für die Rahmenbedingungen psy-
        chologischen Diagnostizierens begründen, Vorbild oder wenigstens Anregungen für
        die künftige Praxis geben und Professionalisierung in der psychohygienischen Ver-
        sorgung der Gesellschaft etablieren“ (Kubinger, 2010a, S. 16).

        Anmerkung: Bei der Darstellung von Dezimalzahlen wird, wie im Englischen, ein Punkt anstatt eines
        Kommas verwendet und bei statistischen Kennzahlen, die nicht größer als eins werden können, keine
        Null vor dem Dezimalpunkt angegeben. Diese redaktionelle Entscheidung folgt den „Richtlinien zur
        Manuskriptgestaltung“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie aus 2019 und entspricht nicht den
        Regeln der deutschen Sprache.

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18        Klaus D. Kubinger

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Einführung: Zielsetzung des Buches              19

        Kubinger, K. D. (2020b). Skalierung, testtheoretisches Gütekriterium. In M. A. Wirtz (Hrsg.),
           Dorsch. Lexikon der Psychologie (19. Aufl., S. 1645 – 1646). Bern: Hogrefe.
        Kubinger, K. D. & Holocher-Ertl, S. (2010). Personalauswahl von Justizanstaltsleitern – Die sechs
           Bewerber für die Justizanstalt XY. In K. D. Kubinger & T. M. Ortner (Hrsg.), Psychologische
           Diagnostik in Fallbeispielen (S. 400 – 416). Göttingen: Hogrefe.
        Kubinger, K. D. & Ortner, T. M. (Hrsg.). (2010). Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen. Göt-
           tingen: Hogrefe.
        Kubinger, K. D. & Teichmann, H. (Hrsg.). (1997). Psychologische Diagnostik und Intervention in
           Fallbeispielen. Weinheim: Beltz PVU.
        Merten, T. (2010). Diagnostik bei Verdacht auf negative Antwortverzerrungen bei geltend ge-
           machten kognitiven Störungen – Herr K., 56 Jahre. In K. D. Kubinger & T. M. Ortner (Hrsg.),
           Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 515 – 529). Göttingen: Hogrefe.
        Ortner, T. M. (2010). Aktuelle Herausforderungen an die Psychologische Diagnostik. In K. D. Ku-
           binger & T. M. Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 18 – 29). Göttingen:
           Hogrefe.
        Schaarschmidt, U. & Fischer, A. W. (2010). Gesundheitspsychologische Diagnostik und Bera-
           tung im Rahmen eines Förder-Assessment-Centers – Stationsschwester K., 45 Jahre. In K. D.
           Kubinger & T. M. Ortner (Hrsg.), Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 392 – 399). Göt-
           tingen: Hogrefe.
        Teichmann, H. (1997). Psychologische Diagnostik im Konzept der lebenslangen Entwicklung.
           In K. D. Kubinger & H. Teichmann (Hrsg.), Psychologische Diagnostik und Intervention in Fall-
           beispielen (S. 7 – 14). Weinheim: Beltz PVU.
        Wilflinger, G. & Holocher-Ertl, S. (2010). Abklärung einer Intelligenzminderung – Der 15-jäh-
           rige Yusuf mit Türkisch als Muttersprache. In K. D. Kubinger & T. M. Ortner (Hrsg.), Psycho-
           logische Diagnostik in Fallbeispielen (S. 142 – 154). Göttingen: Hogrefe.

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     Aus Ortner und Kubinger (Hrsg.): Psychologische Diagnostik in Fallbeispielen (9783840931109). © 2021 Hogrefe Verlag, Göttingen.
Zum „Um und Auf“ psychologischen
           Diagnostizierens: Das Generieren von
           Hypothesen über fallspezifische
           Bedingungszusammenhänge
           Klaus D. Kubinger

           Präambel: Dieser Beitrag ist geprägt durch die persönliche Erfahrung einer mehr
           als 40-jährigen universitären Ausbildungstätigkeit des Autors im Fach Psycholo-
           gische Diagnostik. Begann alles aus der Sicht eines psychologischen Methodikers
           – insbesondere Statistikers und an der Item-Response-Theorie orientierten Psy-
           chometrikers –, so war doch bald klar, dass der entsprechende Ausbildungsauf-
           trag nur dann anspruchsvoll erfüllt werden kann, wenn auch Kompetenz in der
           psychologischen Gesprächsführung gegeben ist und nicht bloß in der Testent-
           wicklung: So absolvierte der Autor auch noch eine Psychotherapieausbildung (Sys-
           temische Familientherapie). Rückblickend betrachtet, fokussierte die Ausbildung
           zum psychologischen Diagnostizieren trotzdem darauf, die Kompetenz späterer Psy-
           chologinnen und Psychologen in der Anwendung und vor allem in der Auswahl
           geeigneter Tests und Fragebogen (u. dgl.) zu entwickeln. Tiefergehende Semi-
           nare zur psychologischen Begutachtung in der Fallbehandlung zeigen allerdings
           heute, dass Auszubildenden zu wenig Fertigkeiten vermittelt werden, mit denen
           innerhalb des diagnostischen Prozesses möglichst viele Hypothesen über Bedin-
           gungszusammenhänge bestimmter Gegebenheiten zu gewinnen sind. Die je Fall
           gegebene Fragestellung lässt sich aber nur dann wissenschaftlich fundiert beant-
           worten, wenn alle denkbaren Hypothesen über mögliche Einflussgrößen in Bezug
           auf den Untersuchungsanlass aufgestellt und überprüft werden. Zwar geht der
           Autor in der eben erschienenen neuesten Auflage seines Lehrbuchs (Kubinger,
           2019) genau darauf mit entsprechenden Übungen ein, die Studierende unterei-
           nander ohne Aufsicht durchführen können; solche Übungen gewährleisten aber
           noch lange nicht, dass die für die spätere Praxis erforderliche strategische Kom-
           petenz des Hypothesengenerierens tatsächlich erlangt wird. Vorliegend seien des-
           wegen einige Tipps gegeben.

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Zum „Um und Auf“ psychologischen Diagnostizierens                    21

        1             Einleitung
        Bezugnehmend auf die Definition psychologischen Diagnostizierens als einen Pro-
        zess, der mit der „Klärung der Fragestellung“ beginnt (Kubinger, 2019), geht es
        im Folgenden um psychologische Fertigkeiten bzw. um diagnostische „Techni-
        ken“, die dabei hilfreich sind – und zwar auch überleitend zum nächsten Schritt in
        diesem Prozess, nämlich der „Auswahl der einzusetzenden Verfahren“.
        Spätestens nach der Klärung der Fragestellung braucht es eine (erste) Liste von
        möglichen Bedingungszusammenhängen zwischen bestimmten (erwünschten/
        angestrebten bzw. unerwünschten) psychischen Erlebens- und/oder Verhaltens-
        weisen der zu begutachtenden Person einerseits und gegebenen Umfeld-/Rah-
        menbedingungen andererseits: „Das Prinzip des Erstellens jeder Diagnose ist …
        wissenschaftstheoretisch wie folgt untermauert: Zunächst wird eine Vielfalt von
        idiografischen, also den Einzelfall betreffenden, Hypothesen entwickelt, wie sie
        im Zusammenhang mit der konkret gegebenen Fragestellung denkbar sind. Dann
        werden Methoden bzw. Verfahren gesucht und eingesetzt, die ein Prüfen dieser
        Hypothesen ermöglichen. Schließlich dienen die der Überprüfung standgehalte-
        nen und insofern nach Popper bewährten Hypothesen der Begründung der Diag-
        nose bzw. genauer: machen die Diagnose aus“ (Kubinger, 2019, S. 8).
        Das heißt, es bedarf seitens der diagnostisch tätigen Psychologinnen und Psycho-
        logen zunächst der „Vertrautheit mit einem Katalog von Einflussgrößen, die mit
        dem Untersuchungsanlass typischer Weise in Verbindung stehen, zum Zweck der
        diagnostischen Hypothesenbildung und -abklärung“ (vgl. die „Qualitätsansprü-
        che“ bei Kubinger, 2019, S. 3). Und dann bedarf es der Qualifikation, durch Erfra-
        gen der Vorgeschichte („Anamnese“-Erhebung) und insbesondere mittels Explo-
        ration konkrete Hypothesen herauszuarbeiten – u. U. damit auch gleich einige
        davon wieder zu verwerfen.
        Leider gibt es den eben angesprochenen „Katalog von Einflussgrößen …“ je Frage­
        stellung nicht, jedenfalls nicht allgemein verfügbar und schon gar nicht als Stan-
        desüberzeugung der Psychologenschaft einheitlich anerkannt. Immerhin gibt es
        die sogenannte „Verhaltensgleichung“ von Westhoff (vgl. zuletzt bei Westhoff &
        Kluck, 2014) als grundsätzliche Leitlinie: Danach ist jedes Verhalten abhängig
        vom Organismus, von der Umgebung sowie von kognitiven, emotionalen, motivati-
        onalen und sozialen Gegebenheiten. Wenn Psychologinnen und Psychologen also
        bei ihrer praktischen Fallbehandlung jedes Mal alle diese sechs Verhaltensdeter-
        minanten hypothesenmäßig berücksichtigen, dann wird ihnen wenigstens nicht
        grobe Fahrlässigkeit im Sinne der Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes
        Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. und der Deutschen Gesellschaft für
        Psychologie e. V. zugleich Berufsordnung des Berufsverbandes Deutscher Psychologin-
        nen und Psychologen e. V. (in der von der Delegiertenkonferenz bzw. der Mitglieder­

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22        Klaus D. Kubinger

           versammlung 2016 beschlossenen Fassung1) vorgeworfen werden können. Dort
           heißt es nämlich: „Psychologinnen und Psychologen … pflegen eine größtmög-
           liche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaf-
           tigkeit bei der Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungs-
           berichten“ – womit eine beim Begutachten erforderliche „Sorgfaltspflicht“2
           angesprochen wird.
           Allerdings hilft das Wissen um diese sechs Verhaltensdeterminanten vor allem
           unroutinierten Psychologinnen und Psychologen über eine solche Absicherung hi-
           naus wenig. Zwar führen Westhoff und Hagemeister (1997; s. auch bei Kubinger,
           2019) für eine bestimmte Fragestellung („Beratung und Betreuung bei Konzen­
           trationsstörungen – Andrea M., 20 Jahre“) beispielhaft aus, welche Hypothesen
           mit Bezug auf alle diese Verhaltensdeterminanten aufzustellen sind; allgemeine
           Regeln, wie dies je Fall und Fragestellung geschehen kann, sind aber daraus nicht
           abzuleiten.
           Sucht also die fallbehandelnde Psychologin bzw. der fallbehandelnde Psychologe
           über erfahrungsgeleitete Einflussgrößen in Bezug auf den konkreten Untersu-
           chungsanlass hinaus auch noch möglichst viele andere denkbare solche, dann
           braucht es profunder Strategien des entsprechenden Hypothesengenerierens. Die
           einfachste und standardmäßig eingesetzte Strategie ist wohl die der Anamnese-
           erhebung:
           „Die (psychologische) Anamneseerhebung bezieht sich auf die Vorgeschichte der kon-
           kreten Problemsituation, und zwar hinsichtlich aller grundsätzlich als relevant er-
           scheinender biografischer, sozioökonomischer und somatischer Aspekte der un-
           tersuchten Person“ (Kubinger, 2019, S. 204).
           Sie kann entweder mündlich bzw. schriftlich erfolgen, ohne bzw. mithilfe stan-
           dardisierter Anamnesefragebögen. Zumeist mündet eine solche Erhebung zum
           Zweck der Generierung von Hypothesen in eine Exploration; oder die Exploration
           wird gleich als entsprechende Strategie eingesetzt, sodass es erst recht um psy-
           chologische Fertigkeiten, also um diagnostische „Techniken“ geht, die diesem
           Zweck dienen.

           1 https://www.bdp-verband.de/binaries/content/assets/beruf/ber-foederation-2016.pdf
           2 „Rechtswissenschaftlich ist die Pflicht gemeint, sich an relevante (Rechts-)Normen zu halten; in
             den genannten Berufsethischen Richtlinien wird der Begriff ,Sorgfalt‘ zwar nicht definiert, doch ist
             zu unterstellen, dass es im Gegensatz zu einem sorglosen bzw. fahrlässigen Verhalten um ein reif-
             lich überlegtes und gemessen an allfälligen Konsequenzen hinreichend reflektiertes Verhalten han-
             delt, welches im gegebenen Zusammenhang wissenschaftlichen Standards entspricht.“ (Kubinger,
             2020, S. 11)

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