RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT

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RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
Schweizerische Eidgenossenschaft   Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Confédération suisse               Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra

SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION
VON GRÜNEN ANLEIHEN
JULI 2022
RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
INHALT

     1.   Einleitung	                                                                               3

          1.1   Umweltstrategien und -ziele der Schweizerischen Eidgenossenschaft	                  3
     		         1.1.1   Klimamassnahmen und Energiewende	                                           4
     		         1.1.2   Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030	                                     5
     		         1.1.3	Föderalismus und zweckgebundene Einnahmen finanzieren einen Grossteil
                        der grünen Ausgaben der Schweiz	                                            5
     		         1.1.4   Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Umweltpolitik	   6

          1.2   Gründe für die Ausgabe von grünen Anleihen	                                         6

     2.   Das Rahmenwerk für die Emission von Grünen Eidgenossen	                                   8

          2.1   Verwendung der Erlöse und anrechenbare grüne Ausgaben	                              8
     		         2.1.1   Anrechenbare grüne Ausgaben	                                                8
     		         2.1.2   Ausgeschlossene Ausgaben	                                                   11

          2.2 Verfahren zur Auswahl der anrechenbaren grünen Ausgaben	                              12

          2.3 Management der Erlöse	                                                                13

          2.4 Berichterstattung über anrechenbare grüne Ausgaben	                                   14
     		 2.4.1           Allokationsbericht	                                                         14
     		         2.4.2   Wirkungsbericht	                                                            14

          2.5 Externe Prüfung	                                                                      14
     		         2.5.1   Second Party Opinion zum Rahmenwerk	                                        14
     		         2.5.2   Externe Überprüfung der Allokations- und Wirkungsberichte	                  14

     3.   Anhang	                                                                                   15

          Haftungsausschluss	                                                                       16

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                   1
RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
1. EINLEITUNG

      Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat mit einer weit-    Als Alpenland bekommt die Schweiz den Klimawan-
      reichenden Gewalten- und Aufgabenteilung zwischen             del direkt zu spüren. Seit 1864 ist die jährliche Durch-
      dem Bund, den 26 Kantonen und den über 2000 Ge-               schnittstemperatur in der Schweiz um rund 2 Grad Cel-
      meinden. Neben dem stark ausgeprägten Föderalismus            sius gestiegen, fast doppelt so viel wie im weltweiten
      zeichnen eine direkte Demokratie mit umfassenden              Durchschnitt. Die Schweiz hat einen erheblichen Glet-
      Mitwirkungsrechten, eine äusserst wettbewerbsfähi-            scherschwund zu verzeichnen. Sie muss damit rechnen,
      ge und breit gefächerte Wirtschaft sowie eine intakte         dass die Sommer trockener werden und extreme Wet-
      Umwelt und eine hohe Lebensqualität die Schweiz aus.          terereignisse wie Hitzewellen häufiger auftreten. Eine
      Der Schutz der Umwelt hat in der Schweiz eine lange           intakte Umwelt ist jedoch eine wesentliche Grundlage
      Tradition. Anfänglich konzentrierten sich die Schutzbe-       für das tägliche Leben und damit auch für die Gesund-
      mühungen auf Wasser, Luft, Boden, verschiedene Bio-           heit, das Wohlergehen, die Wirtschaft und die Wettbe-
      tope sowie bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Diese           werbsfähigkeit der Schweiz.
      frühen Bemühungen haben sich sehr bewährt: Die Luft
                                                                    Schweizer Finanzdienstleister spielen weltweit eine
      ist sauberer geworden, die Wälder sind intakt und die
                                                                    wichtige Rolle. Der Bundesrat will, dass die Schweiz und
      Mehrheit der Seen und Flüsse erfüllt die Kriterien für
                                                                    ihr Finanzsektor im Bereich der nachhaltigen Finanz-
      Trinkwasserqualität. Die heutige Umweltpolitik verfolgt
                                                                    dienstleistungen international eine führende Position
      einen deutlich breiteren Ansatz: Ausgehend vom Kon-
                                                                    einnehmen. Der Markt für grüne Anleihen ist in den letz-
      zept der «Grünen Wirtschaft» verfolgt der Bundesrat
                                                                    ten Jahren sowohl in der Schweiz als auch international
      einen schonenderen Umgang mit den natürlichen Res-
                                                                    stark gewachsen. Dabei spielen namentlich staatliche
      sourcen. Zudem ergreift er umfassendere Massnahmen
                                                                    Emittenten eine wichtige Rolle. Der Bundesrat will die
      zum Schutz der natürlichen Lebensräume und Ökosys-
                                                                    öffentliche und private Ausgabe von grünen Anleihen,
      teme. Die Schweiz engagiert sich auch aktiv dafür, dass
                                                                    die hohen Umweltstandards entsprechen, beschleuni-
      weltweit wirksame Massnahmen zur Begrenzung des
                                                                    gen. Dazu beschloss er im November 2021, die Emission
      Klimawandels ergriffen werden.
                                                                    von grünen Eidgenössischen Anleihen (Grüne Eidge-
      Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der Ver-            nossen) vorzubereiten.
      einten Nationen (UNO) hat sich die Schweiz politisch
      verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen und die
                                                                    1.1 U
                                                                         mweltstrategien und -ziele der
      darin enthaltenen 17 globalen Ziele für nachhaltige
      Entwicklung bis 2030 sowohl national als auch inter-
                                                                        Schweizerischen Eidgenossenschaft
      national zu erreichen. Die Schweiz hat das Pariser Kli-
                                                                    Laut dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klima-
      maabkommen im Jahr 2017 ratifiziert. 2019 hat sich
                                                                    änderungen (Intergovernmental Panel on Climate
      der Bundesrat Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis
                                                                    Change, IPCC) müssen die weltweiten CO2-Emissionen
      2050 zum Ziel gesetzt. Der Bundesrat geht diese Ver-
                                                                    bis spätestens Mitte dieses Jahrhunderts auf Netto-Null
      pflichtungen aktiv ein und nimmt seine Verantwortung
                                                                    sinken, wenn die globale Erwärmung mit genügend ho-
      gegenüber heutigen und künftigen Generationen wahr.
                                                                    her Wahrscheinlichkeit unter 1,5 Grad Celsius bleiben
      Der Bund setzt beträchtliche finanzielle Mittel für die Er-
      reichung dieser Ziele ein, ebenso wie die Kantone und
      Gemeinden in ihren Zuständigkeitsbereichen.                   1
                                                                     	Pariser Klimaabkommen: https://unfccc.int/process-and-meetings/
                                                                       the-paris-agreement/the-paris-agreement
                                                                    2
                                                                       IPCC-Sonderbericht 2018: https://www.ipcc.ch/sr15/

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                                  3
soll. Das bis 2050 noch ausgestossene CO2 muss der                    4.	Die Emissionen werden über die gesamten
Atmosphäre durch Senken (negative Emissionen) voll-                       Wertschöpfungsketten reduziert.
ständig und dauerhaft entzogen werden. Der Ausstoss                   5.	Sämtliche Energieträger werden haushälterisch
der übrigen Treibhausgase, insbesondere von Methan                        und unter Berücksichtigung ihrer optimalen
und Lachgas, muss ebenfalls substanziell zurückgehen.                     Anwen-dungsmöglichkeiten eingesetzt.
Als Antwort darauf hat die Schweiz konkrete Umwelt-                   6.	Bund und Kantone richten ihre planerischen
strategien und ziele für eine kohlenstoffarme, ressour-                   Aktivitäten in allen klimarelevanten Bereichen auf
ceneffiziente und nachhaltige Wirtschaft festgelegt.                      Netto-Null aus.
                                                                      7.	Der Übergang in Richtung Netto-Null erfolgt so-
1.1.1 Klimamassnahmen und Energiewende                                    zialverträglich.
Das Pariser Klimaabkommen fordert alle Staaten auf,                   8.	Der Übergang in Richtung Netto-Null erfolgt
für den Zeithorizont bis 2050 eine langfristige Klima-                    wirtschaftsverträglich.
strategie zu erarbeiten. Der Bundesrat hat die langfris-              9.	Der Übergang in Richtung Netto-Null verbessert
tige Klimastrategie für die Schweiz am 27. Januar 2021                    gleichzeitig die Umweltqualität.
verabschiedet und ihre Eingabe beim UN-Klimasekreta-                 10.	Die langfristige Klimastrategie stützt sich auf das
riat gutgeheissen. Damit kommt die Schweiz dem Über-                      Prinzip der Technologieoffenheit.
einkommen von Paris (Artikel 4.19) nach. Die Strategie
der Schweiz zeigt auf, wie das Netto-Null-Ziel bis 2050
                                                                    Auf dieser Grundlage werden strategische Ziele für die
erreicht werden kann.
                                                                    einzelnen Teilbereiche formuliert, die bis 2050 erreicht
Ausgangspunkt für die langfristige Klimastrategie ist               werden sollen. Ein Ziel lautet, dass der Landverkehr mit
das Netto-Null-Ziel bis 2050, das der Bundesrat im                  wenigen Ausnahmen keine Treibhausgasemissionen
August 2019 beschlossen hat. Die Strategie, die den                 mehr verursacht. Ein weiteres Ziel bezieht sich auf die
Weg zu diesem Ziel beschreibt, umfasst zehn strategi-               Landwirtschaft, wo unter anderem die Treibhausgas-
sche Grundsätze, die das klimapolitische Handeln der                emissionen der landwirtschaftlichen Produktion im In-
Schweiz in den kommenden Jahren prägen sollen. Aus-                 land gegenüber dem Niveau von 1990 um mindestens
serdem beinhaltet die Strategie Klimaziele und Emis-                40 Prozent reduziert werden sollen.
sionsentwicklungen für verschiedene Teilbereiche wie
                                                                    Die Absenkpfade basieren weitgehend auf den Ener-
Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Ernäh-
                                                                    gieperspektiven 2050+ , die vom Bundesamt für Ener-
rung, Finanzmarkt, synthetische Gase, Luftverkehr und
                                                                    gie erstellt und Ende November 2020 veröffentlicht
Abfall:
                                                                    wurden. Die Energieperspektiven 2050+ zeigen an-
    1.	Die Schweiz nutzt die Chancen eines konsequen-              hand verschiedener Szenarien die Emissionspfade in
        ten Übergangs in Richtung Netto-Null.                       Richtung Netto-Null-Emissionen, die zur Erreichung
    2.	Die Schweiz nimmt ihre klimapolitische Verantwor-           dieses Ziels notwendigen technologischen Entwicklun-
        tung wahr.                                                  gen und die Rolle von Technologien, die Treibhausgase
    3.	Die Emissionsminderung im Inland steht im                   dauerhaft aus der Atmosphäre entfernen, sogenannte
        Vordergrund.                                                Negativemissionstechnologien (NET) . Die langfristige

3
 	Langfristige Klimastrategie bis 2050: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/emissionsverminderung/
    verminderungsziele/ziel-2050/klimastrategie-2050.html
4
  	Energieperspektiven 2050+: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/politik/energieperspektiven-2050-plus.html
5
 	Negativemissionstechnologien: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/emissionsverminderung/nega-
    tivemissionstechnologien.html
Klimastrategie zeigt, dass die Schweiz ihre Treibhaus-             abschiedet, um noch bestehende Lücken zu füllen und
      gasemissionen bis 2050 um knapp 90 Prozent gegen-                  eine stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit
      über 1990 reduzieren kann. Die verbleibenden Emissio-              sicherzustellen.
      nen müssen mit NET ausgeglichen werden.
                                                                         1.1.3	Föderalismus und zweckgebundene Einnah-
      Die Schweiz will ihre Reduktionsziele vor allem durch
                                                                                men finanzieren einen Grossteil der grünen
      ihr CO2-Gesetz umsetzen. Dieses Gesetz sieht unter an-
                                                                                Ausgaben der Schweiz
      derem eine CO2-Abgabe auf die Wärmegewinnung mit
                                                                         Aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz
      fossilen Brennstoffen vor. Ein wesentlicher Teil der Ein-
                                                                         stammen die für die Erreichung dieser Ziele einge-
      nahmen kann für das sogenannte Gebäudeprogramm
                                                                         setzten finanziellen Mittel von verschiedenen Ebenen
      zur Förderung von CO2-reduzierenden Massnahmen
                                                                         des Bundesstaates. Einige Schlüsselelemente werden
      wie energetische Sanierungen oder erneuerbare Ener-
                                                                         zudem ganz oder teilweise durch zweckgebunde-
      gien eingesetzt werden. Der Rest wird in Form von Pau-
                                                                         ne Einnahmen finanziert. Aus diesen beiden Gründen
      schalzahlungen an die Bevölkerung und die Unterneh-
                                                                         kommen wesentliche Teile der Umweltausgaben der
      men weiterverteilt.
                                                                         Schweiz für Grüne Eidgenossen nicht infrage. Das Ge-
                                                                         bäudeprogramm von Bund und Kantonen beispiels-
      1.1.2 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030
                                                                         weise wird aus der CO2-Abgabe des Bundes und aus
      Der Bundesrat nimmt diese Verpflichtung national und
                                                                         kantonalen Mitteln finanziert. Mit bedeutenden Inves-
      international aktiv wahr und stellt sich seiner Verant-
                                                                         titionen wurden wichtige Beiträge zur Erreichung der
      wortung gegenüber heutigen und künftigen Generatio-
                                                                         nationalen Klimaziele der Schweiz geleistet. So hat das
      nen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE
                                                                         Programm zum Beispiel die Sanierung von Gebäuden,
      2030) zeigt, welche Schwerpunkte der Bundesrat für
                                                                         den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenut-
      die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Ent-
                                                                         zung und weitere Innovationen in der Gebäudetechnik
      wicklung in den nächsten zehn Jahren setzen will.
                                                                         durch finanzielle Anreize gefördert. Da es jedoch durch
      In der SNE 2030 legt der Bundesrat die Leitlinien sei-             zweckgebundene Einnahmen aus der CO2-Abgabe und
      ner Nachhaltigkeitspolitik fest und verankert nach-                durch kantonale Beiträge finanziert wird, steht es, wie
      haltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für              andere Schlüsselelemente der grünen Ausgaben der
      alle Politikbereiche des Bundes. Die Agenda 2030 für               Schweiz, nicht im Fokus dieses Rahmenwerks. Sollte
      nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit ihren 17                 sich die Zusammensetzung der Finanzierung durch
      globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustaina-             einen Parlamentsbeschluss ändern, kann das Rahmen-
      ble Development Goals) bildet dabei den Referenzrah-               werk angepasst werden, um weitere Kategorien einzu-
      men. Zahlreiche bestehende Strategien, Aktionspläne                beziehen, die von anderen staatlichen Emittenten häu-
      und Massnahmen in allen Politikbereichen leisten einen             fig verwendet werden (z. B. nachhaltige Wasser- und
      wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030                    Abfallwirtschaft).
      und der SNE 2030. Ergänzend dazu hat der Bundes-
      rat einen Aktionsplan 2021–2023 zur SNE 2030 ver-

      6
        	Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen (CO2-Gesetz): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/855/de
      7
       	Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: https://www.are.admin.ch/are/de/home/nachhaltige-entwicklung/strategie/sne.html
      8
        	Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/verminde-
          rungsmassnahmen/gebaeude/gebaeudeprogramm.html
      9
        	Berichterstattung und Folgenabschätzung für das Gebäudeprogramm: https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/media/filer_public/a7/2b/
          a72b2bb3-c687-4672-8819-3979465aacdd/bfe_jahresbericht_gebp_2019_mm_de_pdf.pdf
      	https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/klima/fachinfo-daten/wirksamkeit_der_finanzhilfenzurverminderungderco2-emissio-
          nenbeig.pdf.download.pdf/wirksamkeit_der_finanzhilfenzurverminderungderco2-emissionenbeig.pdf

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                                   5
1.1.4	Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU                  im Schweizer System. Diese Verknüpfung führt auch
       im Bereich der Umweltpolitik                                 zu einer Konvergenz der CO2 Preise in der Schweiz und
Die Schweiz bewegt sich mit ihrer langfristigen Klima-              der EU und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen
strategie im Gleichschritt mit einer wachsenden Anzahl              für die teilnehmenden Unternehmen. Darüber hinaus
anderer Staaten. Die Europäische Union (EU) möch-                   werden im Rahmen dieses Abkommens die CO2-Emis-
te bis 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel steht im               sionen der zivilen Luftfahrt seit Januar 2020 in das
Zentrum des Europäischen Grünen Deals («European                    Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen. Diese
Green Deal») , den die Europäische Kommission am 11.                Regelungen gelten für Inlandflüge und Flüge von der
Dezember 2019 präsentiert hat.                                      Schweiz in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums
                                                                    (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). Das am
Die Schweiz arbeitet in Umweltfragen eng mit der EU
                                                                    23. November 2017 unterzeichnete Abkommen mit der
zusammen . Sie ist seit dem 1. April 2006 Mitglied der
                                                                    EU regelt die gegenseitige Anerkennung von Emissi-
Europäischen Umweltagentur (EUA) und konnte ihre
                                                                    onszertifikaten aus beiden Handelssystemen, die jeweils
Beziehungen zur EU in verschiedenen Bereichen kon-
                                                                    eine eigene Rechtsgrundlage haben.
solidieren. Die schweizerische Umweltgesetzgebung
wurde in einigen Bereichen bereits weitgehend mit den
EU-Vorschriften harmonisiert.                                       1.2 G
                                                                         ründe für die Ausgabe von grünen
Abgesehen von den Abkommen über den EWR und
                                                                        Anleihen
den Emissionshandel (siehe unten) sehen die bilatera-               Die Nachhaltigkeit des Finanzsektors wird sowohl auf
len Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in der                 nationaler als auch auf internationaler Ebene immer
Regel die Übernahme von EU-Rechtsvorschriften durch                 wichtiger. Die Finanzierung des Wandels erfordert be-
die Schweiz oder die Anpassung der schweizerischen                  trächtliche Investitionen, wobei die Beteiligung des Pri-
Rechtsvorschriften an jene der EU nach dem Grundsatz                vatsektors von entscheidender Bedeutung ist. Für den
der Gleichwertigkeit vor. Darüber passt die Schweiz ihr             Finanzplatz Schweiz stellt die Nachhaltigkeit im Finanz-
Recht in Bereichen, die nicht durch bilaterale Abkom-               sektor eine grosse Chance dar. Der Bund tritt dabei in
men abgedeckt sind, auch eigenständig an Elemente                   erster Linie als Vermittler und Moderator auf. Er pflegt
des EU-Rechts an, vor allem um Handelshemmnisse zu                  einen intensiven Dialog mit der Finanzbranche und in-
beseitigen.                                                         teressierten Dritten, um die Politik so zu gestalten, dass
                                                                    sie das Wachstum des nachhaltigen Finanzwesens för-
Das Abkommen über die Verknüpfung der Emissions-
                                                                    dert.
handelssysteme der Schweiz und der EU ist am 1. Ja-
nuar 2020 in Kraft getreten. Als wichtiges marktbasier-             –	Die Bedeutung nachhaltiger Geldanlagen hat in der
tes Instrument für den Klimaschutz soll das Schweizer                  gesamten Finanzbranche stark zugenommen. Der
Handelssystem die Treibhausgasemissionen der gröss-                    Bund hat die Chancen des nachhaltigen Finanzwe-
ten Emittenten im Land reduzieren. Durch die Ver-                      sens frühzeitig erkannt und hat deshalb zahlreiche
knüpfung des Schweizer und des EU-Systems können                       Initiativen lanciert: Am 24. Juni 2020 verabschie-
die Schweizer Unternehmen nun am grösseren und li-                     dete der Bundesrat einen Bericht und Leitlinien zur
quideren EU-Emissionshandelsmarkt teilnehmen. Das                      Nachhaltigkeit im Finanzsektor. Im November 2022
EU-System deckt zwei Milliarden Tonnen CO2 Äquiva-                     wird er über Massnahmen beschliessen, die auf
lent pro Jahr ab, verglichen mit fünf Millionen Tonnen                 mehr vergleichbare Transparenz und die Glaubwür-

 	Europäischer Grüner Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de
10

 	Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Umweltbereich: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/internationales/
11

   organisationen/beziehungen-zwischen-der-schweiz-und-der-eu-im-umweltbereich.html
digkeit von Aussagen über die Nachhaltigkeit im           –	Im Einklang mit den internationalen Fortschritten ha-
         Finanzmarkt abzielen. Dazu gehört, dass grössere             ben sich die Bemühungen im Bereich der nachhalti-
         Schweizer Unternehmen aller Branchen verpflichtet            gen Finanzen bisher vor allem auf den Klimawandel
         werden, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur               konzentriert. Die Schweizerische Eidgenossenschaft
         Klimaberichterstattung (Task Force on Climate-re-            beabsichtigt, die Bemühungen im Bereich der nach-
         lated Financial Disclosure, TCFD) umzusetzen. Als            haltigen Finanzierung schrittweise auf andere Ziele
         Teil der Massnahmen zur Erhöhung der Klimatrans-             der nachhaltigen Entwicklung auszuweiten.
         parenz des Sektors empfiehlt der Bundesrat die Ver-
         wendung der Swiss Climate Scores, einer Reihe von         Um das Engagement der Schweiz für die Nachhaltig-
         aktuellen und zukunftsorientierten Indikatoren, die       keit zu stärken und den Finanzplatz Schweiz als einen
         eine Best Practice bezüglich Klimatransparenz von         weltweit führenden Anbieter von nachhaltigen Finanz-
         Finanzprodukten und -portfolios darstellen. Solche        dienstleistungen zu etablieren, hat der Bundesrat im
         Klimascores können Anlegerinnen und Anlegern              November 2021 beschlossen, grüne Anleihen zu emit-
         eine wissenschaftlich fundierte Orientierungshilfe        tieren. Zudem will der Bundesrat die Transparenz über
         liefern, ob ihre Investitionen mit den zentralen Zielen   die öffentlichen Ausgaben für die Umwelt und deren
         des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen,                Auswirkungen weiter erhöhen. Da das Parlament letzt-
         nämlich die Begrenzung seiner Treibhausgasemis-           lich jede Art von Ausgabe bewilligen muss, führen diese
         sionen auf netto null.                                    grünen Staatsanleihen nicht zu mehr Umweltprojekten
      –	Seit 2017 ermutigen das Bundesamt für Umwelt              und -ausgaben. Mit grünen Staatsanleihen sollen jedoch
         (BAFU) und das Staatssekretariat für internationale       die Anwendung internationaler Standards für grüne
         Finanzfragen (SIF) Schweizer Finanzinstitute, sich        Anleihen in der Schweiz gefördert, den Investoren eine
         an freiwilligen und kostenlosen Tests zu beteiligen,      zusätzliche nachhaltige Anlageklasse angeboten und
         um die Ausrichtung ihrer Portfolios auf das Ziel zu       die Ausgabe grüner Anleihen durch private und öffent-
         überprüfen, ihre Treibhausgasemissionen mithil-           liche Akteure gefördert werden. Dies wiederum wird die
         fe der PACTA-Methode (Paris Agreement Capital             Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im
         Transition Assessment) auf netto null zu reduzieren.      Bereich der nachhaltigen Finanzen stärken und könnte
         Nach früheren Bewertungen in den Jahren 2017 und          im Laufe der Zeit zu mehr Investitionen und Projekten
         2020 ist für 2022 ein neuer Test geplant. 179 Ban-        mit positiven Umweltauswirkungen führen.
         ken, Vermögensverwaltungen, Pensionskassen und
         Versicherungen nehmen teil und testen die Klima-
         verträglichkeit ihrer globalen Aktien-, Anleihen- und
         Immobilien-/Hypothekenportfolios, die 80 Prozent
         der Schweizer Aktien- und Anleihenbestände sowie
         drei Viertel des Schweizer Hypothekenportfolios
         ausmachen.
      –	Um den grünen Wandel zu beschleunigen, müssen
         die externen Kosten von Umwelt- und Klimaschäden
         durch wirtschaftliche Aktivitäten in der Realwirt-
         schaft internalisiert werden. Die Schweiz setzt sich
         auf internationaler Ebene weiterhin dafür ein, dass
         die Treibhausgasemissionen einen angemessenen
         Preis haben.

                                                                   12
                                                                        	Bund will Grundlagen für grüne Anleihen schaffen: https://
                                                                          www.efv.admin.ch/efv/de/home/aktuell/a/greenbonds.html

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                                    7
2. RAHMENWERK
FÜR DIE EMISSION
VON GRÜNEN
EIDGENOSSEN

2.1 V
     erwendung der Erlöse und anrechenbare
    grüne Ausgaben

2.1.1 Anrechenbare grüne Ausgaben
Die Schweizerische Eidgenossenschaft beabsichtigt,        Nicht anrechenbar sind auf anderen Ebenen des öffent-
einen Betrag in der Höhe des Erlöses aus der Emission     lichen Sektors, z. B. auf Kantonsebene, angesiedelte
der Grünen Eidgenossen Ausgaben des Bundes zuzu-          Ausgaben, damit allfällige «Doppelzählungen» vermie-
ordnen, die den grünen Ausgabenkategorien entspre-        den werden können, und durch zweckgebundene Ein-
chen und die in der nachstehenden Tabelle aufgeführ-      nahmen finanzierte Ausgaben.
ten Kriterien erfüllen.
                                                          In der nachstehenden Liste sind die Kategorien von Pro-
Zu den anrechenbaren Ausgaben gehören unter an-           jekten aufgeführt, die als grüne Projekte im Sinne dieses
derem Steuervergünstigungen, Investitionsausgaben,        Rahmenwerks anrechenbar sind. Die Ziele für nachhalti-
laufende Ausgaben, Transfers und Subventionen aus-        ge Entwicklung und die EU-Umweltziele sind den Kate-
serhalb oder innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie   gorien zugeordnet, auf die sie sich beziehen. Die Bei-
müssen zur Erreichung eines Umweltziels beitragen. Es     spiele dienen lediglich der Veranschaulichung und sind
müssen Ausgaben sein, die im Budgetjahr vor der An-       nicht abschliessend.
leiheemission oder im Budgetjahr der Anleiheemission
getätigt wurden.

                                                           	Die Schweizerische Eidgenossenschaft präsentiert die EU-Ziele
                                                          13

                                                             nur als regionale Referenz auf dem Markt der Umweltziele.
Grüne Kategorie                  Beschreibung der                                   Beispiele für
       anrechenbarer Ausgaben           anrechenbaren grünen Ausgaben                      anrechenbare Ausgaben
       Sauberer Verkehr                 Anrechenbare Ausgaben zur Verringerung der         •	Subventionen zur Finanzierung des Bahninfra-
       SDG-Zuordnung:                   Abhängigkeit vom Verkehr mit fossilen Brenn-          strukturfonds (Ausbau der Verkehrsinfrastruk-
                                        stoffen                                               tur zur Verbesserung des Verkehrsangebots,
                                        •	Personen- und Güterverkehr auf Schiene und         des Betriebs und der Instandhaltung der
                                           Strasse, u. a. folgende Fahrzeuge:                 Bahninfrastruktur)
                                           – Züge und Reisezugwagen ohne CO2 Aus-         •	Subventionen zur Finanzierung der konzessio-
       EU-Umweltziele                         puffemissionen                                  nierten Transportunternehmen (private Bah-
       • Eindämmung des                   –B  usse ohne CO2 Auspuffemissionen oder          nen und Busunternehmen) wie die Schweizeri-
          Klimawandels                        die bis 2025, den Kategorien M1 und M2          schen Bundesbahnen SBB, PostAuto Schweiz
       • Verhütung und Bekämpfung            angehören, deren Aufbauten als CA, CB, CC       AG, BLS AG, Rhätische Bahn AG (RhB) und
          der Umweltverschmutzung             und CD eingestuft sind und die die neueste      Thurbo AG
                                              EURO-VI-Norm erfüllen
                                        • Leichte Nutzfahrzeuge, u. a.:
                                          – Fahrzeuge
                                                      ohne CO2 Auspuffemissionen
                                            (z. B. Wasserstoff-, Brennstoffzellen- und
                                            Elektrofahrzeuge)
                                          –B is 2025 Fahrzeuge mit einer Auspuffemis-
                                            sionsintensität von unter 50 g CO2/km
                                        •	Schienenfahrzeuge und Seilbahnen ohne CO2
                                           Auspuffemissionen
                                        • Infrastruktur in einem der folgenden Bereiche:
                                          –T ransport ohne direkte Emissionen
                                          –Ö ffentlicher Personenverkehr
                                          –A ktive Mobilität
                                        Infrastrukturen und Fahrzeuge für den Transport
                                        von fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen

       Landwirtschaft, Forstwirt-       Anrechenbare Ausgaben für die nachhaltige          •	Subventionen zur Förderung einer kohlen-
       schaft, Natur Landschaften       Landnutzung und den Schutz sowie die Förde-           stoffarmen, klimafreundlichen und ökologi-
       und biologische Vielfalt         rung der biologischen Vielfalt                        schen Landwirtschaft
       SDG-Zuordnung:                   •	Nachhaltige Landwirtschaft gemäss der         •	Subventionen zur Förderung der biologischen
                                           nationalen Gesetzgebung oder der                 Vielfalt der Wälder und der nachhaltigen
                                           EU-Gesetzgebung                                  Forstwirtschaft einschliesslich der Schutzfunk-
                                        •	Nachhaltige Forstwirtschaft gemäss nationaler    tion und anderer Ökosystemleistungen
                                           und kantonaler Gesetzgebung                   •	Subventionen zur Förderung von Naturschutz-
       EU-Umweltziele                                                                       gebieten und deren Wiederherstellung
                                        •	Schutz und Wiederherstellung der biologi-
       •	Eindämmung des                   schen Vielfalt und der Ökosysteme             •	Ausgaben für die Verbesserung der Wider-
          Klimawandels                                                                      standsfähigkeit von Ökosystemen und des
       •	Anpassung an den                                                                  ökologischen Erbes gegen Klimarisiken.
          Klimawandel
                                                                                           •	Ausgaben für die Bewältigung extremer
       •	Schutz und Wiederher-
                                                                                              Wetterereignisse und für die Verringerung
          stellung der biologischen
                                                                                              ihrer Auswirkungen durch Massnahmen zur
          Vielfalt und der Ökosysteme
                                                                                              Abschwächung der Folgen von Dürren und
                                                                                              Überschwemmungen

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                                        9
Grüne Kategorie                 Beschreibung der                                      Beispiele für
     anrechenbarer Ausgaben          anrechenbaren grünen Ausgaben                         anrechenbare Ausgaben
     Grüne Gebäude und               Anrechenbare Ausgaben zur Förderung der        •	Ausgaben für die Verbesserung der Energie-
     Energieeffizienz                Entwicklung energieeffizienter Gebäude und von    effizienz in Gebäuden der öffentlichen
     SDG-Zuordnung:                  Projekten zur Steigerung von Energieeinsparun-    Verwaltung und der ETH
                                     gen und Energieeffizienz
                                     • Energieeffiziente Gebäude, u. a.:
                                       – Neubauten und grössere Renovationen von
                                          Gebäuden, die eine der folgenden Zerti-
     EU-Umweltziele                       fizierungen besitzen oder erhalten werden:
     •	Eindämmung des                    i. Minergie (P, A und ECO), ii. Standard
        Klimawandels                      Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), iii.
                                          DGNB-Zertifizierung
                                       – Gebäude mit einem kantonalen Gebäude-
                                          energieausweis (GEAK) mindestens der
                                          Klasse B für Neubauten und mindestens der
                                          Klasse C für bestehende Gebäude
                                       – Gebäude, die nach dem 1. Januar 2016
                                          gebaut wurden, wenn keine Energieausweise
                                          vorliegen14
                                       – Grössere Renovierungen, die zu einer Ver-
                                          ringerung des Primärenergiebedarfs (PEB)
                                          um mindestens 30 Prozent führen
                                     •	Energieeffizienzmassnahmen, u. a., aber nicht
                                        ausschliesslich:
                                        – Verbesserung der Infrastruktur und der
                                           Energieeffizienz (z. B. LED-Beleuchtung,
                                           thermische Isolierung von Gebäuden,
                                           Austausch von Heizkörpern und Lüftungs-
                                           projekte)
                                        –E  nergiespeicherung

     Erneuerbare Energie             Anrechenbare Ausgaben zur Beschleunigung              •	Subventionen für die Entwicklung der Erzeu-
     SDG-Zuordnung:                  der Entwicklung erneuerbarer Energien                    gung erneuerbarer Energien
                                     Anlagen, Technologien und Verfahren für erneu- •	Ausgaben für den Bau und den Betrieb der
                                     erbare Energien, unter anderem aus folgenden        Übertragung und Verteilung von Strom aus
                                     Quellen:                                            erneuerbaren Energien
                                     – Solarenergie
     EU-Umweltziele                  – Windenergie an Land und auf See
     •	Eindämmung des               – Geothermische Energie, wenn die Lebens-
        Klimawandels                    zyklus-THG-Emissionen unter 100 g CO2 e/kWh
                                        liegen
                                     – Wasserkraft, wenn sie eines der folgenden
                                        Kriterien erfüllt: i. die THG-Emissionen über
                                        den gesamten Lebenszyklus liegen unter 100 g
                                        CO2 e/kWh, ii. es handelt sich um ein Laufwas-
                                        serkraftwerk ohne künstlichen Stausee, oder iii.
                                        die Leistungsdichte der Anlage liegt über
                                        5 W/m2

 	Basierend auf den SIA-Normen, dem Modell der energetischen Anforderungen der Kantone (MoPEC) und unter Verwendung der Äqui-
14

   valenzen der Energielabel-Eigenschaften ist beim Bau eines Gebäudes nach 2016 in der Schweiz garantiert, dass das Gebäude mindestens
   eine Energielabel-Eigenschaft B hat. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat 2019 eine Analyse (gapexplore) mit eigenen Daten aus der
   GEAK-Datenbank durchgeführt, um die Verteilung der Energielabels aufzuzeigen. Das Ergebnis: Die GEAK-Energielabels A und B machen
   8 Prozent der Verteilung aus. Jedes Gebäude, das mindestens ein B-Zertifikat besitzt, gehört zu den besten 15 Prozent der energieeffizien-
   testen Gebäude der Schweiz.
Grüne Kategorie             Beschreibung der                                    Beispiele für
       anrechenbarer Ausgaben      anrechenbaren grünen Ausgaben                       anrechenbare Ausgaben
       Internationale              Anrechenbare Ausgaben zur Unterstützung von         •	Ausgaben, die durch Beiträge zu internatio-
       Zusammenarbeit              Entwicklungs- und Schwellenländern bei ihrem           nalen Fonds für Klima- und Umweltthemen
       SDG-Zuordnung:              Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirt-           bereitgestellt werden
                                   schaft, z. B. multilaterale Klimaschutzfonds oder   •	Partnerschaften zur Unterstützung der Ener-
                                   Sonderorganisationen der Vereinten Nationen            giewende

       EU-Umweltziele
       •	Eindämmung des
          Klimawandels
       •	Anpassung an den
          Klimawandel

       Forschung, Innovation und   Anrechenbare Ausgaben, die darauf abzielen,      •	Alle Ausgaben, die Forschung im Bereich der
       Sensibilisierung            Wissen und Innovation im Zusammenhang mit           nachhaltigen Landwirtschaft ermöglichen
       SDG-Zuordnung:              Klima- und Umweltthemen zu verbessern und zu        –B  ewertung von Nachhaltigkeit, Stoffströmen
                                   fördern, wie z. B.:                                    und Umweltauswirkungen der Landwirt-
                                   • Nachhaltige Landwirtschaft                           schaft und Aufzeigen von Verbesserungs-
                                                                                          möglichkeiten
                                   •	Förderung der Nutzung erneuerbarer
                                                                                       – Erhaltung der Bodenfunktionen und stand-
                                      Energien und der Energieeffizienz
       EU-Umweltziele                                                                    ortgerechte Bodennutzung
                                   Alle immateriellen Ausgaben, wie z. B. Verwal-      – Förderung und Nutzung der Arten- und
       •	Eindämmung des           tungsausgaben                                          Lebensraumvielfalt in der ländlichen Land-
          Klimawandels
                                   Kosten sind nur dann enthalten, wenn sie für die       schaft
       •	Anpassung an den
                                   Durchführung der Untersuchungen als relevant        – Anpassung der Landwirtschaft an den
          Klimawandel
                                   und notwendig erachtet werden                          Klimawandel und Verringerung der Auswir-
                                                                                          kungen auf den Klimawandel
                                                                                       •	Alle Ausgaben, die die Forschung zur Förde-
                                                                                          rung erneuerbarer Energien und der Energie-
                                                                                          effizienz ermöglichen

      2.1.2 Ausgeschlossene Ausgaben
      Im Rahmen dieses Rahmenwerks für Grüne Eidgenos-
      sen werden Ausgaben, die eindeutig für folgende Sek-
      toren vorgesehen sind, von der Zuteilung von Erlösen
      aus den grünen Anleihen ausgeschlossen:

      •	Exploration, Herstellung und Transport von fossilen
         Brennstoffen
      •	Kernkraft (Kernspaltung)

      Diese Ausschlussliste soll die Integrität des Nachhal-
      tigkeitsstandards der Grünen Eidgenossen bewahren
      und entspricht den aktuellen Praktiken des Marktes für
      nachhaltige Finanzen.

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                                     11
Arbeitsgruppe arbeitet bei der Evaluation und Auswahl
2.2 V
     erfahren zur Auswahl der anrechenba-                der grünen Ausgaben sowie bei der Vorbereitung und
    ren grünen Ausgaben                                   Durchführung der Berichterstattung eng mit den zu-
Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeits-       ständigen Stellen der Bundesverwaltung (im Folgenden
gruppe mit der Planung und Durchführung aller Auf-        «BV») zusammen. Die Auswahl der anrechenbaren grü-
gaben im Zusammenhang mit der Emission der von            nen Ausgaben basiert auf den in diesem Rahmenwerk
Grünen Eidgenossen beauftragt. Die Arbeitsgruppe          festgelegten Kriterien.
(im Folgenden «Green Bond Working Group» oder
                                                          Das Verfahren zur Auswahl der anrechenbaren Ausga-
«GWG») wird von der Eidgenössischen Finanzverwal-
                                                          ben erfolgt in drei Schritten:
tung (zu der auch die Bundestresorerie gehört) gelei-
tet und schliesst das Bundesamt für Umwelt ein. Die

                                          2. Evaluation in Absprache                   3. Auswahl der
     1. Erste Überprüfung
                                          mit den zuständigen Ämtern              anrechenbaren Ausgaben
             (GWG)
                                                   (GWG, BV)                               (GWG)

1.	Erste Überprüfung: Der erste Teil des Auswahl-        Liste beinhaltet die Ämter der Bundesverwaltung, die
    verfahrens ist ein breites Screening, bei dem die     für grüne Ausgaben (gemäss Definition in diesem Rah-
    in diesem Rahmenwerk festgelegten Kriterien auf       menwerk für die Emission von Grünen Eidgenossen)
    den gesamten Haushalt der Bundesverwaltung            zuständig sind:
    angewendet werden. Diese Arbeit wird von der
                                                          – Bundesamt für Verkehr (BAV)
    Arbeitsgruppe übernommen.
                                                          – Bundesamt für Umwelt (BAFU)
2.	Evaluation in Absprache mit den zuständigen Äm-
                                                          – Bundesamt für Energie (BFE)
    tern: In einem zweiten Schritt wird die sich daraus
                                                          – Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
    ergebende Auswahlliste allenfalls anrechenbarer
                                                          – Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
    Ausgaben mit den für diese Haushaltspositionen
                                                          – Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
    zuständigen Ämtern abgesprochen. Ausgaben,
    die nach der ersten Überprüfung zunächst infrage
                                                          Die GWG arbeitet mit den zuständigen Ämtern zu-
    kommen, können ausgeschlossen werden, wenn
                                                          sammen, um die Anrechenbarkeit der ausgewählten
    Zweifel bestehen, ob sie den hohen Anforderungen
                                                          Ausgaben nach den in diesem Dokument festgelegten
    genügen.
                                                          Definitionen zu beurteilen. Die Zusammensetzung der
3.	Auswahl der anrechenbaren Ausgaben: Auf der
                                                          Arbeitsgruppe kann im Laufe der Zeit angepasst wer-
    Grundlage der Rückmeldungen der zuständigen
                                                          den. Falls erforderlich, wird die Arbeitsgruppe Fach-
    Ämter entscheidet die Arbeitsgruppe über die
                                                          personen für bestimmte Themen hinzuziehen, um die
    Auswahl der anrechenbaren Ausgaben.
                                                          Anrechenbarkeit neuer oder laufender Ausgaben zu
Diese gemeinsame Vorbereitung und enge Zusam-             bestätigen, zu verneinen oder auf wichtige Punkte hin-
menarbeit stellt sicher, dass die ausgewählten grünen     zuweisen.
Ausgaben innerhalb der Bundesverwaltung breit ab-
                                                          Das Verfahren zur Überprüfung des Rahmenwerks und
gestützt sind. Die nachfolgende, nicht abschliessende
                                                          der anrechenbaren Ausgaben sowie der jährlichen Be-
                                                          richterstattung ist wie folgt strukturiert:
5. Falls nötig:
        4. Überprüfung              Ersetzen von nicht             6. Falls nötig:           7. Berichterstattung
       der anrechenbaren           mehr anrechenbaren            Aktualisierung des          über Allokation und
           Ausgaben                     Ausgaben                   Rahmenwerks                     Wirkung
           (GWG, BV)                (GWG, BV; gemäss                   (GWG)                      (GWG, BV)
                                       Schritt 1–3)

      4.	Überprüfung der anrechenbaren Ausgaben: Die            richterstattung über die Zuordnung (Allokations-
          Anrechenbarkeit wird mindestens einmal jährlich        bericht) und Wirkung (Wirkungsbericht) zwischen
          von der Green Bond Working Group überprüft.            allen Beteiligten. Die GWG ist auch für die Geneh-
          Falls weitere Informationen benötigt werden, wer-      migung der jährlichen Allokations- und Wirkungs-
          den die zuständigen Stellen innerhalb der Bundes-      berichte zuständig.
          verwaltung konsultiert. Bei wesentlichen Änderun-
          gen in der Art der zugrundeliegenden Ausgaben
          (z. B. Gesetzesänderungen) oder bei Änderungen
                                                              2.3 Management der Erlöse
          der Marktstandards (z. B. ICMA GBP) kann eine       Es obliegt der Eidgenössischen Finanzverwaltung si-
          häufigere Überprüfung durchgeführt werden. Die      cherzustellen, dass ein Betrag in Höhe des Nettoerlö-
          Analyse der wesentlichen Risiken negativer sozia-   ses der Grünen Eidgenossen den anrechenbaren Haus-
          ler und/oder ökologischer Auswirkungen erfolgt      haltsausgaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft
          auf Bundesebene durch die Rechtsvorschriften, die   in Übereinstimmung mit diesem Rahmenwerk zugord-
          alle oder einen Teil der anrechenbaren Ausgaben     net wird.
          abdecken, und/oder auf der Ebene der öffentlichen
                                                              Die Erlöse werden von der Eidgenössischen Finanz-
          Departemente/Ämter oder der Subventionsemp-
                                                              verwaltung überwacht und dokumentiert. Bis zur voll-
          fänger, die durch interne Prozesse mit den Ausga-
                                                              ständigen Allokation werden die Nettoerlöse aus der
          ben verbunden sind. Die GWG untersucht auch alle
                                                              Emission der Grünen Eidgenossen im Rahmen des
          ESG-Kontroversen, durch die die Eigenschaften
                                                              regulären Liquiditäts- und Schuldenmanagements in
          der damit verbundenen Ausgaben infrage gestellt
                                                              Übereinstimmung mit dem regulatorischen Rahmen
          werden könnten.
                                                              der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwaltet. Die
      5.	Ersetzen von nicht mehr anrechenbaren Ausgaben
                                                              Zahlung von Kapital und Zinsen auf die vom Bund aus-
          (nur falls nötig): Wenn die Überprüfung zu einer
                                                              gegebenen grünen Anleihen wird nicht von der Aus-
          Neueinstufung von zuvor anrechenbaren Ausga-
                                                              wahl oder Tätigung anrechenbarer grüner Ausgaben
          ben führt oder wenn ausgewählte Ausgaben nicht
                                                              abhängig gemacht.
          gemäss Budget ausgegeben werden, ersetzt die
          GWG diese durch andere anrechenbare Ausgaben        Die Emissionen der Grünen Eidgenossen können in
          gemäss den Schritten 1–3.                           nachfolgenden Auktionen aufgestockt werden. Ab Li-
      6.	Aktualisierung des Rahmenwerks (nur falls nötig):   berierungsdatum ist die Aufstockung mit dem ausste-
          Die GWG ist für den Prozess zuständig, wenn das     henden Teil der Erstemission der grünen Anleihe voll-
          Rahmenwerk aufgrund der Überprüfung aktuali-        umfänglich fungibel. Im Hinblick auf die Verwaltung
          siert werden muss (z. B. wenn es neue Kategorien    der Erlöse und die Berichterstattung wird jedoch jede
          anrechenbarer Ausgaben gibt oder wenn beste-        Emission eines Grünen Eidgenossen separat behandelt.
          hende Kategorien nicht mehr anrechenbar sind).      Das bedeutet, dass die ausgewählten grünen Ausgaben
          Sie überprüft das Rahmenwerk jährlich.              und damit die Auswirkungen auf die Umwelt zwischen
      7.	Berichterstattung: Die Arbeitsgruppe koordiniert    verschiedenen Emissionen variieren können, auch wenn
          die rechtzeitige und korrekte Erstellung der Be-    die Anleihen fungibel sind.

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                              13
2.4 Berichterstattung über anrechenbare                    •	Spezifische Auswirkungen und Output-Ergebnisse
                                                               (z. B. vermiedene CO2-Emissionen) der zugeordne-
     grüne Ausgaben
                                                               ten grünen Ausgaben
Die Schweizerische Eidgenossenschaft verpflichtet sich      •	Methodik für die Berechnung der Auswirkungen
bei der Ausgabe von Grünen Eidgenossen zu vollum-              und der Output-Ergebnisse
fänglicher Transparenz. Die Investorinnen und Investo-
                                                            Im Anhang sind für jede Ausgabenkategorie möglich
ren werden jährlich über die Allokation und Wirkung
                                                            Berichtsindikatoren aufgelistet. Die Liste ist unverbind-
informiert, bis die Erlöse vollumfänglich zugordnet sind.
                                                            lich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Berichterstattung orientiert sich an den Anforderun-
                                                            Der Wirkungsbericht kann daher auch andere und/oder
gen der ICMA Green Bond Principles und kann im Falle
                                                            zusätzliche Indikatoren enthalten.
neuer Anforderungen und Entwicklungen bezüglich In-
halt und Art der Berichterstattung angepasst werden.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird sich soweit       2.5 Externe Prüfung
wie möglich an die Empfehlungen des ICMA Harmoni-
zed Framework for Impact Reporting (Juni 2021) hal-         2.5.1 Second Party Opinion zum Rahmenwerk
ten. Die Allokations- und die Wirkungsberichte werden       Vor der Emission hat die Schweizerische Eidgenossen-
jeweils im Jahr nach der Emission auf der Website der       schaft einen Anbieter von Second Party Opinions damit
Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht. Der       beauftragt, die Übereinstimmung des Rahmenwerks
Wirkungsbericht wird bis zur Fälligkeit der Anleihe öf-     mit den ICMA Green Bond Principles 2021 zu überprü-
fentlich zugänglich sein.                                   fen und ein externes Gutachten zu erstellen, bei dem die
                                                            Best Practices auf dem Markt berücksichtigt werden.
2.4.1 Allokationsbericht
                                                            Dieses Gutachten wird zusammen mit dem vorliegen-
Der Allokationsbericht soll zeigen, dass die Erlöse in
                                                            den Rahmenwerk auf der Website des Bundes veröf-
Übereinstimmung mit den Kriterien des vorliegenden
                                                            fentlicht. Sollte der Inhalt des Rahmenwerks geändert
Rahmenwerks für grüne Anleihen für anrechenbare
                                                            werden, wird auch der zugehörige Bericht des externen
grüne Ausgaben verwendet wurden. Soweit möglich
                                                            Gutachtens aktualisiert.
wird der Bericht die folgenden Informationen enthalten:

•	Allgemeine Informationen über die Emission des ver-      2.5.2	Externe Überprüfung der Allokations- und der
   gangenen Jahres                                                 Wirkungsberichte
•	Eine Liste der zugeordneten Erlöse, einschliesslich      Die Schweizerische Eidgenossenschaft beauftragt eine
   einer Aufschlüsselung nach Art der Ausgaben und          unabhängige Drittpartei mit der Prüfung der Allokati-
   des Anteils der früheren Ausgaben und der laufen-        ons- und der Wirkungsberichte.
   den Ausgaben
                                                            •	Durch die Überprüfung des Allokationsberichts wird
•	Höhe der insgesamt identifizierten anrechenbaren
                                                               bestätigt, dass ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses
   Ausgaben und nicht zugordneten Erlöse
                                                               der grünen Anleihen in Übereinstimmung mit den
•	Entwicklungen, die zu Änderungen der Anrechenbar-
                                                               Kriterien und Zielen dieses Rahmenwerks zugeord-
   keit grüner Ausgaben geführt haben
                                                               net worden ist.
                                                            •	Durch die Überprüfung des Wirkungsberichts wird
2.4.2 Wirkungsbericht
                                                               bestätigt, dass anerkannte Marktrichtlinien eingehal-
In diesem Bericht werden die Umweltauswirkungen der
                                                               ten wurden und dass das Verfahren und die Me-
grünen Ausgaben dargelegt, die den Grünen Eidgenos-
                                                               thodik der Berichterstattung der Schweizerischen
sen zugeordnet werden. Soweit dies möglich ist, wird
                                                               Eidgenossenschaft sowie die von ihr gewählten
der Bericht die folgenden Informationen enthalten:
                                                               Messgrössen, ihre zugrundeliegende Datenbeschaf-
•	Detaillierte Beschreibungen der zugeordneten grü-           fung und ihre -Auswahl einwandfrei sind.
   nen Ausgaben und der Umweltziele dieser Ausgaben
3. ANHANG

       Grüne Kategorie          Beispiele für Berichtsindikatoren
       anrechenbarer Ausgaben
       Sauberer Verkehr         •	Jährlich reduzierte/vermiedene Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent
                                    (CO2e)
                                • Kumulierter Umfang der elektrifizierten Bahninfrastruktur (Kilometer)
                                • Jährliche Personenkilometer im Schienenverkehr
                                • Jährliche Tonnenkilometer im Schienenverkehr

       Landwirtschaft,          •   Hektar nachhaltige Landwirtschaft
       Forstwirtschaft,         •   Hektar nachhaltig bewirtschaftete Wälder
       Naturlandschaften und    •   Hektar und Anteil geschützte Flächen
       biologische Vielfalt     •   Hektar Hochwasserschutzgebiete
                                •   Kilometer an durch Sanierung verbesserten Gewässern
                                •   Anzahl der durchgeführten Projekte

       Grüne Gebäude und        • Jährliche Energieeinsparungen (in MWh)
       Energieeffizienz         • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten)
                                • Anzahl der errichteten zertifizierten Gebäude
                                •	Anzahl der Gebäude, an denen Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz vorgenommen
                                   wurden

       Erneuerbare Energie      • Jährliche Stromerzeugung (MWh)
                                • Erwartete installierte Kapazität an erneuerbaren Energien (MW)
                                • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten)

       Internationale           • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten)
       Zusammenarbeit           • Anzahl der Begünstigten
                                •	Anzahl und Art der Projekte, die die Anpassung an den Klimawandel und die Widerstandsfähig-
                                   keit unterstützen
                                • Spezifische Berichte über die Umwelteffizienz der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz
                                •	Auflistung der wichtigsten Initiativen und Projekte und Darstellung der wichtigsten Beispiele
                                   und/oder Beschreibung der Mandate der finanzierten multilateralen Institutionen sowie der inter-
                                   nationalen Organisationen und Fonds

       Forschung,               • Anzahl der finanzierten Forschungsprojekte
       Innovation und           • Anzahl der Veröffentlichungen
       Sensibilisierung         • Auflistung der wichtigsten Initiativen oder Präsentation von Schlüsselbeispielen

Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen                                             15
Haftungsausschluss

Dieses Rahmenwerk für die Emission von grünen Eidgenössi-           Die in diesem Rahmenwerk enthaltenen Informationen und Mei-
schen Anleihen dient ausschliesslich zu Informationszwecken.        nungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentli-
Es ist weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf         chung und können ohne vorherige Ankündigung geändert wer-
von grünen Eidgenössischen Anleihen noch eine Aufforderung          den. Ausserdem sind diese Informationen und Meinungen keine
zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung oder zum anderweiti-        Garantie für jetzige oder künftige Leistungen und unterliegen
gen Erwerb von Schuldtiteln oder Anleihen der Schweizerischen       Risiken und Unsicherheiten.
Eidgenossenschaft und ist auch nicht als solches zu verstehen.
Keine der hierin enthaltenen Informationen darf als Grundlage für   Es kann nicht garantiert werden, dass die Verwendung der Erlöse
einen Vertrag oder eine Verpflichtung gleich welcher Art oder als   aus den Grünen Eidgenossen für anrechenbare grüne Ausgaben
Grundlage dafür dienen. Potenzielle Anlegerinnen und Anleger        den derzeitigen oder künftigen Erwartungen oder Anforderun-
müssen ihre eigenen unabhängigen Anlageentscheide treffen.          gen der Investorinnen und Investoren im Hinblick auf Anlagekri-
                                                                    terien oder -richtlinien, denen diese Investorinnen und Investoren
Dieses Rahmenwerk ist nicht zum Vertrieb an oder der Nutzung        oder deren Anlagen aufgrund von derzeitigen oder künftigen an-
durch natürliche oder juristische Personen in Ländern bestimmt,     wendbaren Gesetzen oder Regulierungen oder aufgrund eigener
in denen eine solcher Vertrieb oder eine solche Nutzung einen       Regelungen oder anderer zum Tragen kommender Regeln oder
Verstoss gegen Gesetze oder Vorschriften darstellt. Personen,       Anlagemandate entsprechen müssen oder möchten, insbesonde-
die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, müssen sich selbst     re mit Blick auf direkte oder indirekte Umweltauswirkungen von
über die geltenden Beschränkungen informieren und diese ein-        Projekten oder Nutzungen sowie mit Blick auf die anrechenbaren
halten.                                                             grünen Ausgaben, in Gänze oder in Teilen genügen.
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