RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN - SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Confédération suisse Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN ANLEIHEN JULI 2022
INHALT 1. Einleitung 3 1.1 Umweltstrategien und -ziele der Schweizerischen Eidgenossenschaft 3 1.1.1 Klimamassnahmen und Energiewende 4 1.1.2 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 5 1.1.3 Föderalismus und zweckgebundene Einnahmen finanzieren einen Grossteil der grünen Ausgaben der Schweiz 5 1.1.4 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Umweltpolitik 6 1.2 Gründe für die Ausgabe von grünen Anleihen 6 2. Das Rahmenwerk für die Emission von Grünen Eidgenossen 8 2.1 Verwendung der Erlöse und anrechenbare grüne Ausgaben 8 2.1.1 Anrechenbare grüne Ausgaben 8 2.1.2 Ausgeschlossene Ausgaben 11 2.2 Verfahren zur Auswahl der anrechenbaren grünen Ausgaben 12 2.3 Management der Erlöse 13 2.4 Berichterstattung über anrechenbare grüne Ausgaben 14 2.4.1 Allokationsbericht 14 2.4.2 Wirkungsbericht 14 2.5 Externe Prüfung 14 2.5.1 Second Party Opinion zum Rahmenwerk 14 2.5.2 Externe Überprüfung der Allokations- und Wirkungsberichte 14 3. Anhang 15 Haftungsausschluss 16 Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 1
1. EINLEITUNG Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat mit einer weit- Als Alpenland bekommt die Schweiz den Klimawan- reichenden Gewalten- und Aufgabenteilung zwischen del direkt zu spüren. Seit 1864 ist die jährliche Durch- dem Bund, den 26 Kantonen und den über 2000 Ge- schnittstemperatur in der Schweiz um rund 2 Grad Cel- meinden. Neben dem stark ausgeprägten Föderalismus sius gestiegen, fast doppelt so viel wie im weltweiten zeichnen eine direkte Demokratie mit umfassenden Durchschnitt. Die Schweiz hat einen erheblichen Glet- Mitwirkungsrechten, eine äusserst wettbewerbsfähi- scherschwund zu verzeichnen. Sie muss damit rechnen, ge und breit gefächerte Wirtschaft sowie eine intakte dass die Sommer trockener werden und extreme Wet- Umwelt und eine hohe Lebensqualität die Schweiz aus. terereignisse wie Hitzewellen häufiger auftreten. Eine Der Schutz der Umwelt hat in der Schweiz eine lange intakte Umwelt ist jedoch eine wesentliche Grundlage Tradition. Anfänglich konzentrierten sich die Schutzbe- für das tägliche Leben und damit auch für die Gesund- mühungen auf Wasser, Luft, Boden, verschiedene Bio- heit, das Wohlergehen, die Wirtschaft und die Wettbe- tope sowie bestimmte Tier- und Pflanzenarten. Diese werbsfähigkeit der Schweiz. frühen Bemühungen haben sich sehr bewährt: Die Luft Schweizer Finanzdienstleister spielen weltweit eine ist sauberer geworden, die Wälder sind intakt und die wichtige Rolle. Der Bundesrat will, dass die Schweiz und Mehrheit der Seen und Flüsse erfüllt die Kriterien für ihr Finanzsektor im Bereich der nachhaltigen Finanz- Trinkwasserqualität. Die heutige Umweltpolitik verfolgt dienstleistungen international eine führende Position einen deutlich breiteren Ansatz: Ausgehend vom Kon- einnehmen. Der Markt für grüne Anleihen ist in den letz- zept der «Grünen Wirtschaft» verfolgt der Bundesrat ten Jahren sowohl in der Schweiz als auch international einen schonenderen Umgang mit den natürlichen Res- stark gewachsen. Dabei spielen namentlich staatliche sourcen. Zudem ergreift er umfassendere Massnahmen Emittenten eine wichtige Rolle. Der Bundesrat will die zum Schutz der natürlichen Lebensräume und Ökosys- öffentliche und private Ausgabe von grünen Anleihen, teme. Die Schweiz engagiert sich auch aktiv dafür, dass die hohen Umweltstandards entsprechen, beschleuni- weltweit wirksame Massnahmen zur Begrenzung des gen. Dazu beschloss er im November 2021, die Emission Klimawandels ergriffen werden. von grünen Eidgenössischen Anleihen (Grüne Eidge- Gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der Ver- nossen) vorzubereiten. einten Nationen (UNO) hat sich die Schweiz politisch verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen und die 1.1 U mweltstrategien und -ziele der darin enthaltenen 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 sowohl national als auch inter- Schweizerischen Eidgenossenschaft national zu erreichen. Die Schweiz hat das Pariser Kli- Laut dem Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klima- maabkommen im Jahr 2017 ratifiziert. 2019 hat sich änderungen (Intergovernmental Panel on Climate der Bundesrat Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis Change, IPCC) müssen die weltweiten CO2-Emissionen 2050 zum Ziel gesetzt. Der Bundesrat geht diese Ver- bis spätestens Mitte dieses Jahrhunderts auf Netto-Null pflichtungen aktiv ein und nimmt seine Verantwortung sinken, wenn die globale Erwärmung mit genügend ho- gegenüber heutigen und künftigen Generationen wahr. her Wahrscheinlichkeit unter 1,5 Grad Celsius bleiben Der Bund setzt beträchtliche finanzielle Mittel für die Er- reichung dieser Ziele ein, ebenso wie die Kantone und Gemeinden in ihren Zuständigkeitsbereichen. 1 Pariser Klimaabkommen: https://unfccc.int/process-and-meetings/ the-paris-agreement/the-paris-agreement 2 IPCC-Sonderbericht 2018: https://www.ipcc.ch/sr15/ Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 3
soll. Das bis 2050 noch ausgestossene CO2 muss der 4. Die Emissionen werden über die gesamten Atmosphäre durch Senken (negative Emissionen) voll- Wertschöpfungsketten reduziert. ständig und dauerhaft entzogen werden. Der Ausstoss 5. Sämtliche Energieträger werden haushälterisch der übrigen Treibhausgase, insbesondere von Methan und unter Berücksichtigung ihrer optimalen und Lachgas, muss ebenfalls substanziell zurückgehen. Anwen-dungsmöglichkeiten eingesetzt. Als Antwort darauf hat die Schweiz konkrete Umwelt- 6. Bund und Kantone richten ihre planerischen strategien und ziele für eine kohlenstoffarme, ressour- Aktivitäten in allen klimarelevanten Bereichen auf ceneffiziente und nachhaltige Wirtschaft festgelegt. Netto-Null aus. 7. Der Übergang in Richtung Netto-Null erfolgt so- 1.1.1 Klimamassnahmen und Energiewende zialverträglich. Das Pariser Klimaabkommen fordert alle Staaten auf, 8. Der Übergang in Richtung Netto-Null erfolgt für den Zeithorizont bis 2050 eine langfristige Klima- wirtschaftsverträglich. strategie zu erarbeiten. Der Bundesrat hat die langfris- 9. Der Übergang in Richtung Netto-Null verbessert tige Klimastrategie für die Schweiz am 27. Januar 2021 gleichzeitig die Umweltqualität. verabschiedet und ihre Eingabe beim UN-Klimasekreta- 10. Die langfristige Klimastrategie stützt sich auf das riat gutgeheissen. Damit kommt die Schweiz dem Über- Prinzip der Technologieoffenheit. einkommen von Paris (Artikel 4.19) nach. Die Strategie der Schweiz zeigt auf, wie das Netto-Null-Ziel bis 2050 Auf dieser Grundlage werden strategische Ziele für die erreicht werden kann. einzelnen Teilbereiche formuliert, die bis 2050 erreicht Ausgangspunkt für die langfristige Klimastrategie ist werden sollen. Ein Ziel lautet, dass der Landverkehr mit das Netto-Null-Ziel bis 2050, das der Bundesrat im wenigen Ausnahmen keine Treibhausgasemissionen August 2019 beschlossen hat. Die Strategie, die den mehr verursacht. Ein weiteres Ziel bezieht sich auf die Weg zu diesem Ziel beschreibt, umfasst zehn strategi- Landwirtschaft, wo unter anderem die Treibhausgas- sche Grundsätze, die das klimapolitische Handeln der emissionen der landwirtschaftlichen Produktion im In- Schweiz in den kommenden Jahren prägen sollen. Aus- land gegenüber dem Niveau von 1990 um mindestens serdem beinhaltet die Strategie Klimaziele und Emis- 40 Prozent reduziert werden sollen. sionsentwicklungen für verschiedene Teilbereiche wie Die Absenkpfade basieren weitgehend auf den Ener- Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und Ernäh- gieperspektiven 2050+ , die vom Bundesamt für Ener- rung, Finanzmarkt, synthetische Gase, Luftverkehr und gie erstellt und Ende November 2020 veröffentlicht Abfall: wurden. Die Energieperspektiven 2050+ zeigen an- 1. Die Schweiz nutzt die Chancen eines konsequen- hand verschiedener Szenarien die Emissionspfade in ten Übergangs in Richtung Netto-Null. Richtung Netto-Null-Emissionen, die zur Erreichung 2. Die Schweiz nimmt ihre klimapolitische Verantwor- dieses Ziels notwendigen technologischen Entwicklun- tung wahr. gen und die Rolle von Technologien, die Treibhausgase 3. Die Emissionsminderung im Inland steht im dauerhaft aus der Atmosphäre entfernen, sogenannte Vordergrund. Negativemissionstechnologien (NET) . Die langfristige 3 Langfristige Klimastrategie bis 2050: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/emissionsverminderung/ verminderungsziele/ziel-2050/klimastrategie-2050.html 4 Energieperspektiven 2050+: https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/politik/energieperspektiven-2050-plus.html 5 Negativemissionstechnologien: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/emissionsverminderung/nega- tivemissionstechnologien.html
Klimastrategie zeigt, dass die Schweiz ihre Treibhaus- abschiedet, um noch bestehende Lücken zu füllen und gasemissionen bis 2050 um knapp 90 Prozent gegen- eine stärkere bereichsübergreifende Zusammenarbeit über 1990 reduzieren kann. Die verbleibenden Emissio- sicherzustellen. nen müssen mit NET ausgeglichen werden. 1.1.3 Föderalismus und zweckgebundene Einnah- Die Schweiz will ihre Reduktionsziele vor allem durch men finanzieren einen Grossteil der grünen ihr CO2-Gesetz umsetzen. Dieses Gesetz sieht unter an- Ausgaben der Schweiz derem eine CO2-Abgabe auf die Wärmegewinnung mit Aufgrund des föderalistischen Systems der Schweiz fossilen Brennstoffen vor. Ein wesentlicher Teil der Ein- stammen die für die Erreichung dieser Ziele einge- nahmen kann für das sogenannte Gebäudeprogramm setzten finanziellen Mittel von verschiedenen Ebenen zur Förderung von CO2-reduzierenden Massnahmen des Bundesstaates. Einige Schlüsselelemente werden wie energetische Sanierungen oder erneuerbare Ener- zudem ganz oder teilweise durch zweckgebunde- gien eingesetzt werden. Der Rest wird in Form von Pau- ne Einnahmen finanziert. Aus diesen beiden Gründen schalzahlungen an die Bevölkerung und die Unterneh- kommen wesentliche Teile der Umweltausgaben der men weiterverteilt. Schweiz für Grüne Eidgenossen nicht infrage. Das Ge- bäudeprogramm von Bund und Kantonen beispiels- 1.1.2 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 weise wird aus der CO2-Abgabe des Bundes und aus Der Bundesrat nimmt diese Verpflichtung national und kantonalen Mitteln finanziert. Mit bedeutenden Inves- international aktiv wahr und stellt sich seiner Verant- titionen wurden wichtige Beiträge zur Erreichung der wortung gegenüber heutigen und künftigen Generatio- nationalen Klimaziele der Schweiz geleistet. So hat das nen. Die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE Programm zum Beispiel die Sanierung von Gebäuden, 2030) zeigt, welche Schwerpunkte der Bundesrat für den Einsatz erneuerbarer Energien, die Abwärmenut- die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Ent- zung und weitere Innovationen in der Gebäudetechnik wicklung in den nächsten zehn Jahren setzen will. durch finanzielle Anreize gefördert. Da es jedoch durch In der SNE 2030 legt der Bundesrat die Leitlinien sei- zweckgebundene Einnahmen aus der CO2-Abgabe und ner Nachhaltigkeitspolitik fest und verankert nach- durch kantonale Beiträge finanziert wird, steht es, wie haltige Entwicklung als eine wichtige Anforderung für andere Schlüsselelemente der grünen Ausgaben der alle Politikbereiche des Bundes. Die Agenda 2030 für Schweiz, nicht im Fokus dieses Rahmenwerks. Sollte nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit ihren 17 sich die Zusammensetzung der Finanzierung durch globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustaina- einen Parlamentsbeschluss ändern, kann das Rahmen- ble Development Goals) bildet dabei den Referenzrah- werk angepasst werden, um weitere Kategorien einzu- men. Zahlreiche bestehende Strategien, Aktionspläne beziehen, die von anderen staatlichen Emittenten häu- und Massnahmen in allen Politikbereichen leisten einen fig verwendet werden (z. B. nachhaltige Wasser- und wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 Abfallwirtschaft). und der SNE 2030. Ergänzend dazu hat der Bundes- rat einen Aktionsplan 2021–2023 zur SNE 2030 ver- 6 Bundesgesetz über die Reduktion von CO2-Emissionen (CO2-Gesetz): https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/855/de 7 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: https://www.are.admin.ch/are/de/home/nachhaltige-entwicklung/strategie/sne.html 8 Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/verminde- rungsmassnahmen/gebaeude/gebaeudeprogramm.html 9 Berichterstattung und Folgenabschätzung für das Gebäudeprogramm: https://www.dasgebaeudeprogramm.ch/media/filer_public/a7/2b/ a72b2bb3-c687-4672-8819-3979465aacdd/bfe_jahresbericht_gebp_2019_mm_de_pdf.pdf https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/klima/fachinfo-daten/wirksamkeit_der_finanzhilfenzurverminderungderco2-emissio- nenbeig.pdf.download.pdf/wirksamkeit_der_finanzhilfenzurverminderungderco2-emissionenbeig.pdf Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 5
1.1.4 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Schweizer System. Diese Verknüpfung führt auch im Bereich der Umweltpolitik zu einer Konvergenz der CO2 Preise in der Schweiz und Die Schweiz bewegt sich mit ihrer langfristigen Klima- der EU und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen strategie im Gleichschritt mit einer wachsenden Anzahl für die teilnehmenden Unternehmen. Darüber hinaus anderer Staaten. Die Europäische Union (EU) möch- werden im Rahmen dieses Abkommens die CO2-Emis- te bis 2050 klimaneutral werden. Dieses Ziel steht im sionen der zivilen Luftfahrt seit Januar 2020 in das Zentrum des Europäischen Grünen Deals («European Schweizer Emissionshandelssystem einbezogen. Diese Green Deal») , den die Europäische Kommission am 11. Regelungen gelten für Inlandflüge und Flüge von der Dezember 2019 präsentiert hat. Schweiz in Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen). Das am Die Schweiz arbeitet in Umweltfragen eng mit der EU 23. November 2017 unterzeichnete Abkommen mit der zusammen . Sie ist seit dem 1. April 2006 Mitglied der EU regelt die gegenseitige Anerkennung von Emissi- Europäischen Umweltagentur (EUA) und konnte ihre onszertifikaten aus beiden Handelssystemen, die jeweils Beziehungen zur EU in verschiedenen Bereichen kon- eine eigene Rechtsgrundlage haben. solidieren. Die schweizerische Umweltgesetzgebung wurde in einigen Bereichen bereits weitgehend mit den EU-Vorschriften harmonisiert. 1.2 G ründe für die Ausgabe von grünen Abgesehen von den Abkommen über den EWR und Anleihen den Emissionshandel (siehe unten) sehen die bilatera- Die Nachhaltigkeit des Finanzsektors wird sowohl auf len Abkommen zwischen der Schweiz und der EU in der nationaler als auch auf internationaler Ebene immer Regel die Übernahme von EU-Rechtsvorschriften durch wichtiger. Die Finanzierung des Wandels erfordert be- die Schweiz oder die Anpassung der schweizerischen trächtliche Investitionen, wobei die Beteiligung des Pri- Rechtsvorschriften an jene der EU nach dem Grundsatz vatsektors von entscheidender Bedeutung ist. Für den der Gleichwertigkeit vor. Darüber passt die Schweiz ihr Finanzplatz Schweiz stellt die Nachhaltigkeit im Finanz- Recht in Bereichen, die nicht durch bilaterale Abkom- sektor eine grosse Chance dar. Der Bund tritt dabei in men abgedeckt sind, auch eigenständig an Elemente erster Linie als Vermittler und Moderator auf. Er pflegt des EU-Rechts an, vor allem um Handelshemmnisse zu einen intensiven Dialog mit der Finanzbranche und in- beseitigen. teressierten Dritten, um die Politik so zu gestalten, dass sie das Wachstum des nachhaltigen Finanzwesens för- Das Abkommen über die Verknüpfung der Emissions- dert. handelssysteme der Schweiz und der EU ist am 1. Ja- nuar 2020 in Kraft getreten. Als wichtiges marktbasier- – Die Bedeutung nachhaltiger Geldanlagen hat in der tes Instrument für den Klimaschutz soll das Schweizer gesamten Finanzbranche stark zugenommen. Der Handelssystem die Treibhausgasemissionen der gröss- Bund hat die Chancen des nachhaltigen Finanzwe- ten Emittenten im Land reduzieren. Durch die Ver- sens frühzeitig erkannt und hat deshalb zahlreiche knüpfung des Schweizer und des EU-Systems können Initiativen lanciert: Am 24. Juni 2020 verabschie- die Schweizer Unternehmen nun am grösseren und li- dete der Bundesrat einen Bericht und Leitlinien zur quideren EU-Emissionshandelsmarkt teilnehmen. Das Nachhaltigkeit im Finanzsektor. Im November 2022 EU-System deckt zwei Milliarden Tonnen CO2 Äquiva- wird er über Massnahmen beschliessen, die auf lent pro Jahr ab, verglichen mit fünf Millionen Tonnen mehr vergleichbare Transparenz und die Glaubwür- Europäischer Grüner Deal: https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_de 10 Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Umweltbereich: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/internationales/ 11 organisationen/beziehungen-zwischen-der-schweiz-und-der-eu-im-umweltbereich.html
digkeit von Aussagen über die Nachhaltigkeit im – Im Einklang mit den internationalen Fortschritten ha- Finanzmarkt abzielen. Dazu gehört, dass grössere ben sich die Bemühungen im Bereich der nachhalti- Schweizer Unternehmen aller Branchen verpflichtet gen Finanzen bisher vor allem auf den Klimawandel werden, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur konzentriert. Die Schweizerische Eidgenossenschaft Klimaberichterstattung (Task Force on Climate-re- beabsichtigt, die Bemühungen im Bereich der nach- lated Financial Disclosure, TCFD) umzusetzen. Als haltigen Finanzierung schrittweise auf andere Ziele Teil der Massnahmen zur Erhöhung der Klimatrans- der nachhaltigen Entwicklung auszuweiten. parenz des Sektors empfiehlt der Bundesrat die Ver- wendung der Swiss Climate Scores, einer Reihe von Um das Engagement der Schweiz für die Nachhaltig- aktuellen und zukunftsorientierten Indikatoren, die keit zu stärken und den Finanzplatz Schweiz als einen eine Best Practice bezüglich Klimatransparenz von weltweit führenden Anbieter von nachhaltigen Finanz- Finanzprodukten und -portfolios darstellen. Solche dienstleistungen zu etablieren, hat der Bundesrat im Klimascores können Anlegerinnen und Anlegern November 2021 beschlossen, grüne Anleihen zu emit- eine wissenschaftlich fundierte Orientierungshilfe tieren. Zudem will der Bundesrat die Transparenz über liefern, ob ihre Investitionen mit den zentralen Zielen die öffentlichen Ausgaben für die Umwelt und deren des Pariser Klimaabkommens übereinstimmen, Auswirkungen weiter erhöhen. Da das Parlament letzt- nämlich die Begrenzung seiner Treibhausgasemis- lich jede Art von Ausgabe bewilligen muss, führen diese sionen auf netto null. grünen Staatsanleihen nicht zu mehr Umweltprojekten – Seit 2017 ermutigen das Bundesamt für Umwelt und -ausgaben. Mit grünen Staatsanleihen sollen jedoch (BAFU) und das Staatssekretariat für internationale die Anwendung internationaler Standards für grüne Finanzfragen (SIF) Schweizer Finanzinstitute, sich Anleihen in der Schweiz gefördert, den Investoren eine an freiwilligen und kostenlosen Tests zu beteiligen, zusätzliche nachhaltige Anlageklasse angeboten und um die Ausrichtung ihrer Portfolios auf das Ziel zu die Ausgabe grüner Anleihen durch private und öffent- überprüfen, ihre Treibhausgasemissionen mithil- liche Akteure gefördert werden. Dies wiederum wird die fe der PACTA-Methode (Paris Agreement Capital Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes im Transition Assessment) auf netto null zu reduzieren. Bereich der nachhaltigen Finanzen stärken und könnte Nach früheren Bewertungen in den Jahren 2017 und im Laufe der Zeit zu mehr Investitionen und Projekten 2020 ist für 2022 ein neuer Test geplant. 179 Ban- mit positiven Umweltauswirkungen führen. ken, Vermögensverwaltungen, Pensionskassen und Versicherungen nehmen teil und testen die Klima- verträglichkeit ihrer globalen Aktien-, Anleihen- und Immobilien-/Hypothekenportfolios, die 80 Prozent der Schweizer Aktien- und Anleihenbestände sowie drei Viertel des Schweizer Hypothekenportfolios ausmachen. – Um den grünen Wandel zu beschleunigen, müssen die externen Kosten von Umwelt- und Klimaschäden durch wirtschaftliche Aktivitäten in der Realwirt- schaft internalisiert werden. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene weiterhin dafür ein, dass die Treibhausgasemissionen einen angemessenen Preis haben. 12 Bund will Grundlagen für grüne Anleihen schaffen: https:// www.efv.admin.ch/efv/de/home/aktuell/a/greenbonds.html Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 7
2. RAHMENWERK FÜR DIE EMISSION VON GRÜNEN EIDGENOSSEN 2.1 V erwendung der Erlöse und anrechenbare grüne Ausgaben 2.1.1 Anrechenbare grüne Ausgaben Die Schweizerische Eidgenossenschaft beabsichtigt, Nicht anrechenbar sind auf anderen Ebenen des öffent- einen Betrag in der Höhe des Erlöses aus der Emission lichen Sektors, z. B. auf Kantonsebene, angesiedelte der Grünen Eidgenossen Ausgaben des Bundes zuzu- Ausgaben, damit allfällige «Doppelzählungen» vermie- ordnen, die den grünen Ausgabenkategorien entspre- den werden können, und durch zweckgebundene Ein- chen und die in der nachstehenden Tabelle aufgeführ- nahmen finanzierte Ausgaben. ten Kriterien erfüllen. In der nachstehenden Liste sind die Kategorien von Pro- Zu den anrechenbaren Ausgaben gehören unter an- jekten aufgeführt, die als grüne Projekte im Sinne dieses derem Steuervergünstigungen, Investitionsausgaben, Rahmenwerks anrechenbar sind. Die Ziele für nachhalti- laufende Ausgaben, Transfers und Subventionen aus- ge Entwicklung und die EU-Umweltziele sind den Kate- serhalb oder innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Sie gorien zugeordnet, auf die sie sich beziehen. Die Bei- müssen zur Erreichung eines Umweltziels beitragen. Es spiele dienen lediglich der Veranschaulichung und sind müssen Ausgaben sein, die im Budgetjahr vor der An- nicht abschliessend. leiheemission oder im Budgetjahr der Anleiheemission getätigt wurden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft präsentiert die EU-Ziele 13 nur als regionale Referenz auf dem Markt der Umweltziele.
Grüne Kategorie Beschreibung der Beispiele für anrechenbarer Ausgaben anrechenbaren grünen Ausgaben anrechenbare Ausgaben Sauberer Verkehr Anrechenbare Ausgaben zur Verringerung der • Subventionen zur Finanzierung des Bahninfra- SDG-Zuordnung: Abhängigkeit vom Verkehr mit fossilen Brenn- strukturfonds (Ausbau der Verkehrsinfrastruk- stoffen tur zur Verbesserung des Verkehrsangebots, • Personen- und Güterverkehr auf Schiene und des Betriebs und der Instandhaltung der Strasse, u. a. folgende Fahrzeuge: Bahninfrastruktur) – Züge und Reisezugwagen ohne CO2 Aus- • Subventionen zur Finanzierung der konzessio- EU-Umweltziele puffemissionen nierten Transportunternehmen (private Bah- • Eindämmung des –B usse ohne CO2 Auspuffemissionen oder nen und Busunternehmen) wie die Schweizeri- Klimawandels die bis 2025, den Kategorien M1 und M2 schen Bundesbahnen SBB, PostAuto Schweiz • Verhütung und Bekämpfung angehören, deren Aufbauten als CA, CB, CC AG, BLS AG, Rhätische Bahn AG (RhB) und der Umweltverschmutzung und CD eingestuft sind und die die neueste Thurbo AG EURO-VI-Norm erfüllen • Leichte Nutzfahrzeuge, u. a.: – Fahrzeuge ohne CO2 Auspuffemissionen (z. B. Wasserstoff-, Brennstoffzellen- und Elektrofahrzeuge) –B is 2025 Fahrzeuge mit einer Auspuffemis- sionsintensität von unter 50 g CO2/km • Schienenfahrzeuge und Seilbahnen ohne CO2 Auspuffemissionen • Infrastruktur in einem der folgenden Bereiche: –T ransport ohne direkte Emissionen –Ö ffentlicher Personenverkehr –A ktive Mobilität Infrastrukturen und Fahrzeuge für den Transport von fossilen Brennstoffen sind ausgeschlossen Landwirtschaft, Forstwirt- Anrechenbare Ausgaben für die nachhaltige • Subventionen zur Förderung einer kohlen- schaft, Natur Landschaften Landnutzung und den Schutz sowie die Förde- stoffarmen, klimafreundlichen und ökologi- und biologische Vielfalt rung der biologischen Vielfalt schen Landwirtschaft SDG-Zuordnung: • Nachhaltige Landwirtschaft gemäss der • Subventionen zur Förderung der biologischen nationalen Gesetzgebung oder der Vielfalt der Wälder und der nachhaltigen EU-Gesetzgebung Forstwirtschaft einschliesslich der Schutzfunk- • Nachhaltige Forstwirtschaft gemäss nationaler tion und anderer Ökosystemleistungen und kantonaler Gesetzgebung • Subventionen zur Förderung von Naturschutz- EU-Umweltziele gebieten und deren Wiederherstellung • Schutz und Wiederherstellung der biologi- • Eindämmung des schen Vielfalt und der Ökosysteme • Ausgaben für die Verbesserung der Wider- Klimawandels standsfähigkeit von Ökosystemen und des • Anpassung an den ökologischen Erbes gegen Klimarisiken. Klimawandel • Ausgaben für die Bewältigung extremer • Schutz und Wiederher- Wetterereignisse und für die Verringerung stellung der biologischen ihrer Auswirkungen durch Massnahmen zur Vielfalt und der Ökosysteme Abschwächung der Folgen von Dürren und Überschwemmungen Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 9
Grüne Kategorie Beschreibung der Beispiele für anrechenbarer Ausgaben anrechenbaren grünen Ausgaben anrechenbare Ausgaben Grüne Gebäude und Anrechenbare Ausgaben zur Förderung der • Ausgaben für die Verbesserung der Energie- Energieeffizienz Entwicklung energieeffizienter Gebäude und von effizienz in Gebäuden der öffentlichen SDG-Zuordnung: Projekten zur Steigerung von Energieeinsparun- Verwaltung und der ETH gen und Energieeffizienz • Energieeffiziente Gebäude, u. a.: – Neubauten und grössere Renovationen von Gebäuden, die eine der folgenden Zerti- EU-Umweltziele fizierungen besitzen oder erhalten werden: • Eindämmung des i. Minergie (P, A und ECO), ii. Standard Klimawandels Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), iii. DGNB-Zertifizierung – Gebäude mit einem kantonalen Gebäude- energieausweis (GEAK) mindestens der Klasse B für Neubauten und mindestens der Klasse C für bestehende Gebäude – Gebäude, die nach dem 1. Januar 2016 gebaut wurden, wenn keine Energieausweise vorliegen14 – Grössere Renovierungen, die zu einer Ver- ringerung des Primärenergiebedarfs (PEB) um mindestens 30 Prozent führen • Energieeffizienzmassnahmen, u. a., aber nicht ausschliesslich: – Verbesserung der Infrastruktur und der Energieeffizienz (z. B. LED-Beleuchtung, thermische Isolierung von Gebäuden, Austausch von Heizkörpern und Lüftungs- projekte) –E nergiespeicherung Erneuerbare Energie Anrechenbare Ausgaben zur Beschleunigung • Subventionen für die Entwicklung der Erzeu- SDG-Zuordnung: der Entwicklung erneuerbarer Energien gung erneuerbarer Energien Anlagen, Technologien und Verfahren für erneu- • Ausgaben für den Bau und den Betrieb der erbare Energien, unter anderem aus folgenden Übertragung und Verteilung von Strom aus Quellen: erneuerbaren Energien – Solarenergie EU-Umweltziele – Windenergie an Land und auf See • Eindämmung des – Geothermische Energie, wenn die Lebens- Klimawandels zyklus-THG-Emissionen unter 100 g CO2 e/kWh liegen – Wasserkraft, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllt: i. die THG-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus liegen unter 100 g CO2 e/kWh, ii. es handelt sich um ein Laufwas- serkraftwerk ohne künstlichen Stausee, oder iii. die Leistungsdichte der Anlage liegt über 5 W/m2 Basierend auf den SIA-Normen, dem Modell der energetischen Anforderungen der Kantone (MoPEC) und unter Verwendung der Äqui- 14 valenzen der Energielabel-Eigenschaften ist beim Bau eines Gebäudes nach 2016 in der Schweiz garantiert, dass das Gebäude mindestens eine Energielabel-Eigenschaft B hat. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat 2019 eine Analyse (gapexplore) mit eigenen Daten aus der GEAK-Datenbank durchgeführt, um die Verteilung der Energielabels aufzuzeigen. Das Ergebnis: Die GEAK-Energielabels A und B machen 8 Prozent der Verteilung aus. Jedes Gebäude, das mindestens ein B-Zertifikat besitzt, gehört zu den besten 15 Prozent der energieeffizien- testen Gebäude der Schweiz.
Grüne Kategorie Beschreibung der Beispiele für anrechenbarer Ausgaben anrechenbaren grünen Ausgaben anrechenbare Ausgaben Internationale Anrechenbare Ausgaben zur Unterstützung von • Ausgaben, die durch Beiträge zu internatio- Zusammenarbeit Entwicklungs- und Schwellenländern bei ihrem nalen Fonds für Klima- und Umweltthemen SDG-Zuordnung: Übergang zu einer umweltfreundlicheren Wirt- bereitgestellt werden schaft, z. B. multilaterale Klimaschutzfonds oder • Partnerschaften zur Unterstützung der Ener- Sonderorganisationen der Vereinten Nationen giewende EU-Umweltziele • Eindämmung des Klimawandels • Anpassung an den Klimawandel Forschung, Innovation und Anrechenbare Ausgaben, die darauf abzielen, • Alle Ausgaben, die Forschung im Bereich der Sensibilisierung Wissen und Innovation im Zusammenhang mit nachhaltigen Landwirtschaft ermöglichen SDG-Zuordnung: Klima- und Umweltthemen zu verbessern und zu –B ewertung von Nachhaltigkeit, Stoffströmen fördern, wie z. B.: und Umweltauswirkungen der Landwirt- • Nachhaltige Landwirtschaft schaft und Aufzeigen von Verbesserungs- möglichkeiten • Förderung der Nutzung erneuerbarer – Erhaltung der Bodenfunktionen und stand- Energien und der Energieeffizienz EU-Umweltziele ortgerechte Bodennutzung Alle immateriellen Ausgaben, wie z. B. Verwal- – Förderung und Nutzung der Arten- und • Eindämmung des tungsausgaben Lebensraumvielfalt in der ländlichen Land- Klimawandels Kosten sind nur dann enthalten, wenn sie für die schaft • Anpassung an den Durchführung der Untersuchungen als relevant – Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel und notwendig erachtet werden Klimawandel und Verringerung der Auswir- kungen auf den Klimawandel • Alle Ausgaben, die die Forschung zur Förde- rung erneuerbarer Energien und der Energie- effizienz ermöglichen 2.1.2 Ausgeschlossene Ausgaben Im Rahmen dieses Rahmenwerks für Grüne Eidgenos- sen werden Ausgaben, die eindeutig für folgende Sek- toren vorgesehen sind, von der Zuteilung von Erlösen aus den grünen Anleihen ausgeschlossen: • Exploration, Herstellung und Transport von fossilen Brennstoffen • Kernkraft (Kernspaltung) Diese Ausschlussliste soll die Integrität des Nachhal- tigkeitsstandards der Grünen Eidgenossen bewahren und entspricht den aktuellen Praktiken des Marktes für nachhaltige Finanzen. Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 11
Arbeitsgruppe arbeitet bei der Evaluation und Auswahl 2.2 V erfahren zur Auswahl der anrechenba- der grünen Ausgaben sowie bei der Vorbereitung und ren grünen Ausgaben Durchführung der Berichterstattung eng mit den zu- Der Bundesrat hat eine interdepartementale Arbeits- ständigen Stellen der Bundesverwaltung (im Folgenden gruppe mit der Planung und Durchführung aller Auf- «BV») zusammen. Die Auswahl der anrechenbaren grü- gaben im Zusammenhang mit der Emission der von nen Ausgaben basiert auf den in diesem Rahmenwerk Grünen Eidgenossen beauftragt. Die Arbeitsgruppe festgelegten Kriterien. (im Folgenden «Green Bond Working Group» oder Das Verfahren zur Auswahl der anrechenbaren Ausga- «GWG») wird von der Eidgenössischen Finanzverwal- ben erfolgt in drei Schritten: tung (zu der auch die Bundestresorerie gehört) gelei- tet und schliesst das Bundesamt für Umwelt ein. Die 2. Evaluation in Absprache 3. Auswahl der 1. Erste Überprüfung mit den zuständigen Ämtern anrechenbaren Ausgaben (GWG) (GWG, BV) (GWG) 1. Erste Überprüfung: Der erste Teil des Auswahl- Liste beinhaltet die Ämter der Bundesverwaltung, die verfahrens ist ein breites Screening, bei dem die für grüne Ausgaben (gemäss Definition in diesem Rah- in diesem Rahmenwerk festgelegten Kriterien auf menwerk für die Emission von Grünen Eidgenossen) den gesamten Haushalt der Bundesverwaltung zuständig sind: angewendet werden. Diese Arbeit wird von der – Bundesamt für Verkehr (BAV) Arbeitsgruppe übernommen. – Bundesamt für Umwelt (BAFU) 2. Evaluation in Absprache mit den zuständigen Äm- – Bundesamt für Energie (BFE) tern: In einem zweiten Schritt wird die sich daraus – Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ergebende Auswahlliste allenfalls anrechenbarer – Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Ausgaben mit den für diese Haushaltspositionen – Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständigen Ämtern abgesprochen. Ausgaben, die nach der ersten Überprüfung zunächst infrage Die GWG arbeitet mit den zuständigen Ämtern zu- kommen, können ausgeschlossen werden, wenn sammen, um die Anrechenbarkeit der ausgewählten Zweifel bestehen, ob sie den hohen Anforderungen Ausgaben nach den in diesem Dokument festgelegten genügen. Definitionen zu beurteilen. Die Zusammensetzung der 3. Auswahl der anrechenbaren Ausgaben: Auf der Arbeitsgruppe kann im Laufe der Zeit angepasst wer- Grundlage der Rückmeldungen der zuständigen den. Falls erforderlich, wird die Arbeitsgruppe Fach- Ämter entscheidet die Arbeitsgruppe über die personen für bestimmte Themen hinzuziehen, um die Auswahl der anrechenbaren Ausgaben. Anrechenbarkeit neuer oder laufender Ausgaben zu Diese gemeinsame Vorbereitung und enge Zusam- bestätigen, zu verneinen oder auf wichtige Punkte hin- menarbeit stellt sicher, dass die ausgewählten grünen zuweisen. Ausgaben innerhalb der Bundesverwaltung breit ab- Das Verfahren zur Überprüfung des Rahmenwerks und gestützt sind. Die nachfolgende, nicht abschliessende der anrechenbaren Ausgaben sowie der jährlichen Be- richterstattung ist wie folgt strukturiert:
5. Falls nötig: 4. Überprüfung Ersetzen von nicht 6. Falls nötig: 7. Berichterstattung der anrechenbaren mehr anrechenbaren Aktualisierung des über Allokation und Ausgaben Ausgaben Rahmenwerks Wirkung (GWG, BV) (GWG, BV; gemäss (GWG) (GWG, BV) Schritt 1–3) 4. Überprüfung der anrechenbaren Ausgaben: Die richterstattung über die Zuordnung (Allokations- Anrechenbarkeit wird mindestens einmal jährlich bericht) und Wirkung (Wirkungsbericht) zwischen von der Green Bond Working Group überprüft. allen Beteiligten. Die GWG ist auch für die Geneh- Falls weitere Informationen benötigt werden, wer- migung der jährlichen Allokations- und Wirkungs- den die zuständigen Stellen innerhalb der Bundes- berichte zuständig. verwaltung konsultiert. Bei wesentlichen Änderun- gen in der Art der zugrundeliegenden Ausgaben (z. B. Gesetzesänderungen) oder bei Änderungen 2.3 Management der Erlöse der Marktstandards (z. B. ICMA GBP) kann eine Es obliegt der Eidgenössischen Finanzverwaltung si- häufigere Überprüfung durchgeführt werden. Die cherzustellen, dass ein Betrag in Höhe des Nettoerlö- Analyse der wesentlichen Risiken negativer sozia- ses der Grünen Eidgenossen den anrechenbaren Haus- ler und/oder ökologischer Auswirkungen erfolgt haltsausgaben der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf Bundesebene durch die Rechtsvorschriften, die in Übereinstimmung mit diesem Rahmenwerk zugord- alle oder einen Teil der anrechenbaren Ausgaben net wird. abdecken, und/oder auf der Ebene der öffentlichen Die Erlöse werden von der Eidgenössischen Finanz- Departemente/Ämter oder der Subventionsemp- verwaltung überwacht und dokumentiert. Bis zur voll- fänger, die durch interne Prozesse mit den Ausga- ständigen Allokation werden die Nettoerlöse aus der ben verbunden sind. Die GWG untersucht auch alle Emission der Grünen Eidgenossen im Rahmen des ESG-Kontroversen, durch die die Eigenschaften regulären Liquiditäts- und Schuldenmanagements in der damit verbundenen Ausgaben infrage gestellt Übereinstimmung mit dem regulatorischen Rahmen werden könnten. der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwaltet. Die 5. Ersetzen von nicht mehr anrechenbaren Ausgaben Zahlung von Kapital und Zinsen auf die vom Bund aus- (nur falls nötig): Wenn die Überprüfung zu einer gegebenen grünen Anleihen wird nicht von der Aus- Neueinstufung von zuvor anrechenbaren Ausga- wahl oder Tätigung anrechenbarer grüner Ausgaben ben führt oder wenn ausgewählte Ausgaben nicht abhängig gemacht. gemäss Budget ausgegeben werden, ersetzt die GWG diese durch andere anrechenbare Ausgaben Die Emissionen der Grünen Eidgenossen können in gemäss den Schritten 1–3. nachfolgenden Auktionen aufgestockt werden. Ab Li- 6. Aktualisierung des Rahmenwerks (nur falls nötig): berierungsdatum ist die Aufstockung mit dem ausste- Die GWG ist für den Prozess zuständig, wenn das henden Teil der Erstemission der grünen Anleihe voll- Rahmenwerk aufgrund der Überprüfung aktuali- umfänglich fungibel. Im Hinblick auf die Verwaltung siert werden muss (z. B. wenn es neue Kategorien der Erlöse und die Berichterstattung wird jedoch jede anrechenbarer Ausgaben gibt oder wenn beste- Emission eines Grünen Eidgenossen separat behandelt. hende Kategorien nicht mehr anrechenbar sind). Das bedeutet, dass die ausgewählten grünen Ausgaben Sie überprüft das Rahmenwerk jährlich. und damit die Auswirkungen auf die Umwelt zwischen 7. Berichterstattung: Die Arbeitsgruppe koordiniert verschiedenen Emissionen variieren können, auch wenn die rechtzeitige und korrekte Erstellung der Be- die Anleihen fungibel sind. Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 13
2.4 Berichterstattung über anrechenbare • Spezifische Auswirkungen und Output-Ergebnisse (z. B. vermiedene CO2-Emissionen) der zugeordne- grüne Ausgaben ten grünen Ausgaben Die Schweizerische Eidgenossenschaft verpflichtet sich • Methodik für die Berechnung der Auswirkungen bei der Ausgabe von Grünen Eidgenossen zu vollum- und der Output-Ergebnisse fänglicher Transparenz. Die Investorinnen und Investo- Im Anhang sind für jede Ausgabenkategorie möglich ren werden jährlich über die Allokation und Wirkung Berichtsindikatoren aufgelistet. Die Liste ist unverbind- informiert, bis die Erlöse vollumfänglich zugordnet sind. lich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Berichterstattung orientiert sich an den Anforderun- Der Wirkungsbericht kann daher auch andere und/oder gen der ICMA Green Bond Principles und kann im Falle zusätzliche Indikatoren enthalten. neuer Anforderungen und Entwicklungen bezüglich In- halt und Art der Berichterstattung angepasst werden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird sich soweit 2.5 Externe Prüfung wie möglich an die Empfehlungen des ICMA Harmoni- zed Framework for Impact Reporting (Juni 2021) hal- 2.5.1 Second Party Opinion zum Rahmenwerk ten. Die Allokations- und die Wirkungsberichte werden Vor der Emission hat die Schweizerische Eidgenossen- jeweils im Jahr nach der Emission auf der Website der schaft einen Anbieter von Second Party Opinions damit Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht. Der beauftragt, die Übereinstimmung des Rahmenwerks Wirkungsbericht wird bis zur Fälligkeit der Anleihe öf- mit den ICMA Green Bond Principles 2021 zu überprü- fentlich zugänglich sein. fen und ein externes Gutachten zu erstellen, bei dem die Best Practices auf dem Markt berücksichtigt werden. 2.4.1 Allokationsbericht Dieses Gutachten wird zusammen mit dem vorliegen- Der Allokationsbericht soll zeigen, dass die Erlöse in den Rahmenwerk auf der Website des Bundes veröf- Übereinstimmung mit den Kriterien des vorliegenden fentlicht. Sollte der Inhalt des Rahmenwerks geändert Rahmenwerks für grüne Anleihen für anrechenbare werden, wird auch der zugehörige Bericht des externen grüne Ausgaben verwendet wurden. Soweit möglich Gutachtens aktualisiert. wird der Bericht die folgenden Informationen enthalten: • Allgemeine Informationen über die Emission des ver- 2.5.2 Externe Überprüfung der Allokations- und der gangenen Jahres Wirkungsberichte • Eine Liste der zugeordneten Erlöse, einschliesslich Die Schweizerische Eidgenossenschaft beauftragt eine einer Aufschlüsselung nach Art der Ausgaben und unabhängige Drittpartei mit der Prüfung der Allokati- des Anteils der früheren Ausgaben und der laufen- ons- und der Wirkungsberichte. den Ausgaben • Durch die Überprüfung des Allokationsberichts wird • Höhe der insgesamt identifizierten anrechenbaren bestätigt, dass ein Betrag in Höhe des Nettoerlöses Ausgaben und nicht zugordneten Erlöse der grünen Anleihen in Übereinstimmung mit den • Entwicklungen, die zu Änderungen der Anrechenbar- Kriterien und Zielen dieses Rahmenwerks zugeord- keit grüner Ausgaben geführt haben net worden ist. • Durch die Überprüfung des Wirkungsberichts wird 2.4.2 Wirkungsbericht bestätigt, dass anerkannte Marktrichtlinien eingehal- In diesem Bericht werden die Umweltauswirkungen der ten wurden und dass das Verfahren und die Me- grünen Ausgaben dargelegt, die den Grünen Eidgenos- thodik der Berichterstattung der Schweizerischen sen zugeordnet werden. Soweit dies möglich ist, wird Eidgenossenschaft sowie die von ihr gewählten der Bericht die folgenden Informationen enthalten: Messgrössen, ihre zugrundeliegende Datenbeschaf- • Detaillierte Beschreibungen der zugeordneten grü- fung und ihre -Auswahl einwandfrei sind. nen Ausgaben und der Umweltziele dieser Ausgaben
3. ANHANG Grüne Kategorie Beispiele für Berichtsindikatoren anrechenbarer Ausgaben Sauberer Verkehr • Jährlich reduzierte/vermiedene Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalent (CO2e) • Kumulierter Umfang der elektrifizierten Bahninfrastruktur (Kilometer) • Jährliche Personenkilometer im Schienenverkehr • Jährliche Tonnenkilometer im Schienenverkehr Landwirtschaft, • Hektar nachhaltige Landwirtschaft Forstwirtschaft, • Hektar nachhaltig bewirtschaftete Wälder Naturlandschaften und • Hektar und Anteil geschützte Flächen biologische Vielfalt • Hektar Hochwasserschutzgebiete • Kilometer an durch Sanierung verbesserten Gewässern • Anzahl der durchgeführten Projekte Grüne Gebäude und • Jährliche Energieeinsparungen (in MWh) Energieeffizienz • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) • Anzahl der errichteten zertifizierten Gebäude • Anzahl der Gebäude, an denen Verbesserungen der Gesamtenergieeffizienz vorgenommen wurden Erneuerbare Energie • Jährliche Stromerzeugung (MWh) • Erwartete installierte Kapazität an erneuerbaren Energien (MW) • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) Internationale • Jährliche Vermeidung von Treibhausgasemissionen (in CO2-Äquivalenten) Zusammenarbeit • Anzahl der Begünstigten • Anzahl und Art der Projekte, die die Anpassung an den Klimawandel und die Widerstandsfähig- keit unterstützen • Spezifische Berichte über die Umwelteffizienz der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz • Auflistung der wichtigsten Initiativen und Projekte und Darstellung der wichtigsten Beispiele und/oder Beschreibung der Mandate der finanzierten multilateralen Institutionen sowie der inter- nationalen Organisationen und Fonds Forschung, • Anzahl der finanzierten Forschungsprojekte Innovation und • Anzahl der Veröffentlichungen Sensibilisierung • Auflistung der wichtigsten Initiativen oder Präsentation von Schlüsselbeispielen Schweizerische Eidgenossenschaft – Rahmenwerk für die Emission von grünen Anleihen 15
Haftungsausschluss Dieses Rahmenwerk für die Emission von grünen Eidgenössi- Die in diesem Rahmenwerk enthaltenen Informationen und Mei- schen Anleihen dient ausschliesslich zu Informationszwecken. nungen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentli- Es ist weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf chung und können ohne vorherige Ankündigung geändert wer- von grünen Eidgenössischen Anleihen noch eine Aufforderung den. Ausserdem sind diese Informationen und Meinungen keine zur Abgabe eines Angebots zur Zeichnung oder zum anderweiti- Garantie für jetzige oder künftige Leistungen und unterliegen gen Erwerb von Schuldtiteln oder Anleihen der Schweizerischen Risiken und Unsicherheiten. Eidgenossenschaft und ist auch nicht als solches zu verstehen. Keine der hierin enthaltenen Informationen darf als Grundlage für Es kann nicht garantiert werden, dass die Verwendung der Erlöse einen Vertrag oder eine Verpflichtung gleich welcher Art oder als aus den Grünen Eidgenossen für anrechenbare grüne Ausgaben Grundlage dafür dienen. Potenzielle Anlegerinnen und Anleger den derzeitigen oder künftigen Erwartungen oder Anforderun- müssen ihre eigenen unabhängigen Anlageentscheide treffen. gen der Investorinnen und Investoren im Hinblick auf Anlagekri- terien oder -richtlinien, denen diese Investorinnen und Investoren Dieses Rahmenwerk ist nicht zum Vertrieb an oder der Nutzung oder deren Anlagen aufgrund von derzeitigen oder künftigen an- durch natürliche oder juristische Personen in Ländern bestimmt, wendbaren Gesetzen oder Regulierungen oder aufgrund eigener in denen eine solcher Vertrieb oder eine solche Nutzung einen Regelungen oder anderer zum Tragen kommender Regeln oder Verstoss gegen Gesetze oder Vorschriften darstellt. Personen, Anlagemandate entsprechen müssen oder möchten, insbesonde- die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, müssen sich selbst re mit Blick auf direkte oder indirekte Umweltauswirkungen von über die geltenden Beschränkungen informieren und diese ein- Projekten oder Nutzungen sowie mit Blick auf die anrechenbaren halten. grünen Ausgaben, in Gänze oder in Teilen genügen.
Sie können auch lesen