Reconcept Solar Bond Deutschland - Wertpapierprospekt

 
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Reconcept Solar Bond Deutschland - Wertpapierprospekt
Der Zweck dieses Wertpapierprospekts ist ein öffentliches Angebot.
Mehr Informationen unter www.reconcept.de/solardeutschland

                                                                          Wertpapierprospekt

                                                                       reconcept
                                                                      Solar Bond
                                                                     Deutschland
Reconcept Solar Bond Deutschland - Wertpapierprospekt
Reconcept Solar Bond Deutschland - Wertpapierprospekt
Die CSSF übernimmt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des luxemburgischen
                                                                             Gesetzes vom 16. Juli 2019 betreffend den Prospekt über Wertpapiere
                                                                             keine Verantwortung für die wirtschaftliche oder finanzielle Kredit-
                                                                             würdigkeit der Transaktion oder die Qualität und Zahlungsfähigkeit
                                                                             der Emittentin. Der gebilligte Prospekt kann auf der Internetseite der
reconcept Solar Deutschland GmbH                                             Emittentin (www.reconcept.de/ir) und der Börse Luxemburg (www.
Hamburg, Bundesrepublik Deutschland                                          bourse.lu) eingesehen und heruntergeladen werden.

Wertpapierprospekt                                                           Die Schuldverschreibungen sind nicht und werden nicht gemäß dem
zum Zwecke eines öffentlichen Angebots                                       United States Securities Act of 1933 in seiner derzeit gültigen Fassung
                                                                             („US Securities Act“) registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten
Emission von bis zu EUR 10.000.000                                           Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten ei-
6,75 Prozent Schuldverschreibungen fällig am 28. April 2029                  ner US-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert)
                                                                             weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, dies erfolgt
International Securities Identification Number (ISIN):                       gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des US Secu-
DE000A30VVF3                                                                 rities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrie-
Wertpapierkennnummer (WKN):                                                  rungspflichten des US Securities Act unterliegt.
A30VVF
                                                                             Prospekt vom 27. Oktober 2022
Die reconcept Solar Deutschland GmbH (die „Emittentin“) wird am
28. April 2023 (der „Begebungstag“) bis zu EUR 10.000.000 Schuld-            Verantwortlichkeit für den Inhalt des Prospekts
verschreibungen mit Fälligkeit zum 28. April 2029 (die „Schuld-              Die reconcept Solar Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsre-
verschreibungen“) zu einem Nennbetrag von je EUR 1.000 be-                   gister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 177369 mit
geben. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 28. April 2023                Sitz in Hamburg unter der Geschäftsanschrift: ABC-Straße 45, 20354
(einschließlich) bis zum Datum der Fälligkeit am 28. April 2029 (aus-        Hamburg (nachfolgend auch die „Emittentin“ und zusammen mit
schließlich) mit jährlich 6,75 Prozent verzinst, zahlbar jeweils halbjähr-   ihrer Muttergesellschaft, der reconcept GmbH und deren weiteren
lich nachträglich am 28. April und am 28. Oktober eines jeden Jahres.        Tochtergesellschaften die „reconcept Gruppe“), übernimmt gemäß
                                                                             Artikel 11 der Prospektverordnung die Verantwortung für den Inhalt
Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte                 dieses Prospekts (der „Prospekt“) und erklärt, dass ihres Wissens
und nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emit-           nach die Angaben in dem Prospekt richtig sind und darin keine An-
tentin und stehen im gleichen Rang untereinander und mindestens              gaben aufgenommen wurden, die die Aussagen des Prospekts ver-
im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen             zerren können.
unmittelbaren, unbedingten und nicht nachrangigen und unbesi-
cherten Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit diesen Verbindlich-         Sie erklärt zudem, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen,
keiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vor-               um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt gemachten Angaben
rang eingeräumt wird.                                                        ihres Wissens nach richtig und keine Tatsachen ausgelassen worden
                                                                             sind, die die Aussage dieses Prospekts verzerren können.
Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 28. April 2023
in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfur-          Die Emittentin erklärt ferner, dass
ter Wertpapierbörse), der kein regulierter Markt im Sinne der Richtlinie
2014/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai             a.	dieser Prospekt durch die CSSF als zuständiger Behörde
2014 über Märkte für Finanzinstrumente ist, einbezogen werden.                   gemäß Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligt wurde,
                                                                             b.	CSSF diesen Prospekt nur bezüglich der Standards der
                       Ausgabepreis 100 Prozent                                  Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz gemäß der
                                                                                 Verordnung (EU) 2017/1129 billigt,
           Rechtsträgerkennung (LEI) der Emittentin:                         c.	eine solche Billigung nicht als eine Befürwortung der
                   894500GQYEMNWDQDTG16                                          Emittentin, die Gegenstand dieses Prospekts ist, erachtet
                                                                                 werden sollte,
Dieses Dokument („Prospekt“) ist ein Prospekt und einziges Doku-             d.	eine solche Billigung nicht als Bestätigung der Qualität
ment im Sinne des Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129               der Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind,
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in ihrer             erachtet werden sollte,
jeweils gültigen Fassung („Prospektverordnung“) zum Zwecke ei-               e.	Anleger ihre eigene Bewertung der Eignung dieser Wertpa-
nes öffentlichen Angebots der Schuldverschreibungen in dem Groß-                 piere für die Anlage vornehmen sollten und
herzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland. Dieser               f.	die Prüfung und Billigung des Prospekts durch die CSSF
Prospekt wurde von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde                    sich nicht auf das Private Placement bezieht.
Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) gebilligt
und in Deutschland an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-        Die Emittentin weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Green
sicht („BaFin“) gemäß Artikel 25 der Prospektverordnung notifiziert.         Bond“ zurzeit noch nicht rechtlich geschützt ist und sich die
                                                                             Prüfung und Billigung der CSSF hierauf nicht erstreckt.

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Reconcept Solar Bond Deutschland - Wertpapierprospekt
Die Emittentin weist darauf hin, dass der Prospekt auf Grundlage         Bedürfnissen, Zielen und Umständen und mit allen anwendbaren An-
    des Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 nur bis zum        lagegrundsätzen, Leitsätzen und Einschränkungen steht und für sie/
    27. Oktober 2023 einschließlich gültig ist. Es besteht nach Artikel 23   ihn eine geeignete und sachgerechte Anlage darstellt. Insbesondere
    Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 keine Pflicht zur Erstellung      sollte jede/r potenzielle Käufer/in der Schuldverschreibungen:
    eines Prospektnachtrags im Falle wichtiger neuer Umstände, wesent-
    licher Unrichtigkeiten oder wesentlicher Ungenauigkeiten, wenn die       (i)		ausreichende Kenntnis und Erfahrung haben, die sie/ihn in die
    Angebotsfrist abgelaufen ist oder der Prospekt ungültig geworden ist.          Lage versetzt, eine aussagefähige Beurteilung der Schuldver-
                                                                                   schreibungen, der mit einer Investition in die Schuldverschrei-
    Weitere Hinweise bezüglich dieses Prospekts und des Angebots                   bungen verbundenen Vorteile und Risiken und der Informati-
    Niemand ist befugt, andere als die in diesem Prospekt gemachten An-            onen, die im Prospekt sowie den durch Verweis einbezogenen
    gaben oder Tatsachen zu verbreiten. Sofern solche Angaben dennoch              Dokumenten und sämtlichen Nachträgen enthalten sind, vor-
    verbreitet werden sollten, dürfen derartige Angaben oder Tatsachen             zunehmen;
    nicht als von der Emittentin autorisiert betrachtet werden. Weder die
    nach diesen Regeln erfolgte Überlassung dieses Prospekts noch das        (ii)		Zugang zu und Kenntnisse im Umgang mit geeigneten Ana-
    Angebot, der Verkauf oder die Lieferung von Schuldverschreibungen               lyseinstrumenten haben, um unter Berücksichtigung ihrer/
    darunter stellen eine Gewährleistung dar, dass                                  seiner konkreten finanziellen Situation und der beabsichtigten
                                                                                    Investitionen eine Investition in die Schuldverschreibungen
    (i) 		die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben zu einem Zeit-                und die Auswirkungen, die eine solche Investition auf ihr/sein
           punkt nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Prospekts               gesamtes Portfolio haben könnte, beurteilen zu können;
           oder zu einem nach der Veröffentlichung eines Nachtrags oder
           einer Ergänzung zu diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt zu-        (iii)		ausreichende finanzielle Mittel und Liquidität zur Verfügung
           treffend sind,                                                            haben, um sämtliche Risiken im Zusammenhang mit einer
                                                                                     Anlageentscheidung für die Schuldverschreibungen tragen
    (ii)		keine wesentliche nachteilige Veränderung in der Geschäfts-               zu können, einschließlich solcher Risiken, die entstehen, wenn
           tätigkeit oder der Finanzlage der Emittentin, die wesentlich              Kapital oder Zinsen in einer oder mehreren Währungen gezahlt
           im Zusammenhang mit der Begebung und dem Verkauf der                      werden oder die Währung, in der Kapital oder Zinsen gezahlt
           Schuldverschreibungen ist, zu einem Zeitpunkt nach dem Da-                werden, von der Währung des potenziellen Käufers verschie-
           tum der Veröffentlichung dieses Prospekts, oder zu einem nach             den ist;
           der Veröffentlichung eines Nachtrags oder einer Ergänzung zu
           diesem Prospekt liegenden Zeitpunkt, stattgefunden hat,           (iv)		
                                                                                   ein genaues Verständnis der Bedingungen der Schuldver-
                                                                                   schreibungen und des Verhaltens der einschlägigen Indizes
    (iii) 	andere im Zusammenhang mit der Begebung der Schuldver-                 und Finanzmärkte haben; und
            schreibungen stehende Angaben zu einem anderen Zeitpunkt
            als dem Zeitpunkt, zu dem sie mitgeteilt wurden oder auf den     (v)		allein oder mit der Hilfe eines Finanzberaters in der Lage sein,
            sie datiert wurden, zutreffend sind.                                   mögliche Szenarien für wirtschaftliche Faktoren, Zinssätze oder
                                                                                   andere Parameter auszuwerten, die möglicherweise eine Aus-
    Sollten sich nach Billigung dieses Prospekts oder vor dem Schluss des          wirkung auf ihre/seine Investition und ihre/seine Fähigkeit ha-
    öffentlichen Angebots wichtige neue Umstände oder wesentliche                  ben, das sich daraus ergebende Risiko zu tragen.
    Unrichtigkeiten in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben
    ergeben, die die Beurteilung der Wertpapiere beeinflussen könnten,       Dieser Prospekt stellt kein Angebot der Schuldverschreibungen dar
    ist die Emittentin nach dem Luxemburger Wertpapierprospektgesetz         und ist keine Aufforderung der Emittentin, die Schuldverschreibun-
    verpflichtet, den Prospekt entsprechend nachzutragen.                    gen zu kaufen. Weder dieser Prospekt noch irgendeine Information,
                                                                             die im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen steht, sollten
    Dieser Prospekt muss mit allen etwaigen Nachträgen gelesen und           als Empfehlung der Emittentin an einen Empfänger einer solchen In-
    ausgelegt werden.                                                        formation angesehen werden, die Schuldverschreibungen zu kaufen.
                                                                             Niemand ist befugt, andere als die in diesem Prospekt gemachten An-
    Die Schuldverschreibungen sind nicht für jede/n Anleger/in geeignet.     gaben oder Tatsachen zu verbreiten.
    Anleger sollten vor der Entscheidung über den Erwerb der Schuldver-
    schreibungen eigene Erkundigungen über die Vermögens-, Finanz-           Sofern in diesem Prospekt auf Websites von Dritten verwiesen wird
    und Ertragslage einholen und eigene Bewertungen der Kreditwürdig-        oder andere Hyperlinks zu Angaben Dritter enthalten sind, so sind
    keit der Emittentin vornehmen. Weder dieser Prospekt noch andere         deren Inhalte unter keinen Umständen Bestandteil dieses Prospekts.
    in Verbindung mit den Schuldverschreibungen gemachte Angaben
    stellen eine Empfehlung an Anleger seitens der Emittentin dar, die       Dieser Prospekt stellt kein Angebot dar und darf nicht zum Zwecke
    Schuldverschreibungen zu erwerben. Jede/r potenzielle Investor/in in     der Unterbreitung eines Angebots in denjenigen Rechtsordnungen
    Schuldverschreibungen muss auf der Grundlage ihrer/seiner eigenen        verwendet werden, in denen ein solches Angebot unzulässig ist, oder
    unabhängigen Beurteilungen und, soweit sie/er es unter Berücksich-       gegenüber Personen, gegenüber denen ein solches Angebot rechts-
    tigung der Sachlage für erforderlich hält, unter Hinzuziehung profes-    widrig wäre.
    sioneller Beratung darüber entscheiden, ob der Kauf der Schuldver-
    schreibungen in voller Übereinstimmung mit ihren/seinen finanziellen

4       reconcept Solar Bond Deutschland
Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass dieser Prospekt          In diesem Prospekt betreffen zukunftsgerichtete Aussagen unter an-
rechtmäßig verbreitet wird oder dass die Schuldverschreibungen             derem
nach den Anforderungen der jeweiligen Rechtsordnung rechtmäßig
in Übereinstimmung mit anwendbaren Registrierungsvorschriften              (i)		die Umsetzung der strategischen Vorhaben der Gesellschaft
oder anderen rechtlichen Voraussetzungen oder gemäß anwendba-                    und die Auswirkungen dieser Vorhaben auf die Vermögens-,
ren Ausnahmetatbeständen angeboten werden. Die Emittentin über-                  Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft;
nimmt ferner keine Haftung für die Unterstützung des Angebots oder
der Verbreitung des Prospekts. Insbesondere wurden von der Emit-           (ii)		die Verwendung des Emissionserlöses;
tentin keinerlei Handlungen in denjenigen Rechtsordnungen vorge-
nommen, in denen solche Handlungen zum Zwecke des Angebots                 (iii)		Marktentwicklungen, die für die Ertragslage der Emittentin und
oder der Verbreitung erforderlich sind.                                            der reconcept Gruppe von Bedeutung sind, wie etwa die Ent-
                                                                                   wicklung der Wettbewerbssituation, die politischen und regu-
Das Angebot, der Verkauf und die Lieferung der Schuldverschreibun-                 latorischen Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energi-
gen und die Aushändigung dieses Prospekts unterliegen in einigen                   en, die Erwartungen der Gesellschaft über die Auswirkungen
Rechtsordnungen Beschränkungen. Personen, die in Besitz dieses Pro-                von wirtschaftlichen, operativen, rechtlichen und sonstigen
spekts gelangen, werden von der Emittentin aufgefordert, sich selbst               Risiken, die das Geschäft der Emittentin und der Gruppe be-
über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.                   treffen, und sonstige Aussagen über die künftige Geschäfts-
Insbesondere sind und werden die Schuldverschreibungen auch in                     entwicklung der Emittentin und der reconcept Gruppe und
Zukunft nicht nach Vorschriften des US Securities Act von 1933 in sei-             allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen.
ner jeweils gültigen Fassung registriert und unterliegen bestimmten
Voraussetzungen des US-Steuerrechts.                                       Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind Risiken und Ungewisshei-
                                                                           ten ausgesetzt, die dazu führen könnten, dass die tatsächliche Ver-
Soweit in diesem Prospekt nicht anderweitig definiert und sich aus         mögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und der reconcept
dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, beziehen sich „€“, „Euro“,         Gruppe oder sonstige zukünftige Tatsachen, Ereignisse oder Umstän-
„EUR“ und „Eurocent“ auf die Währung, die zu Beginn der dritten Stufe      de wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunfts-
der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion eingeführt wur-            gerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen wer-
de und in Artikel 2 der Verordnung (EG) 974/98 des Rates vom 3. Mai        den (insbesondere schlechter sind).
1998 über die Einführung des Euro in ihrer jeweils gültigen Fassung
definiert ist.                                                             Die geplante Mittelverwendung im Bereich der Erneuerbaren Energi-
                                                                           en steht unter dem Vorbehalt von veränderten Umständen, die mög-
Potenzielle Anleger sollten die unter Kapitel „Risikofaktoren“ in diesem   licherweise andere Investitionen in Erneuerbare Energien als vorzugs-
Prospekt beschriebenen Faktoren beachten.                                  würdig erscheinen lassen.

Bei den Schuldverschreibungen handelt es sich nicht um PRIIPS im           Die Emittentin übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung von
Sinne der VO (EU) 1286/2014.                                               zukunftsgerichteten Aussagen oder zur Anpassung zukunftsgerichte-
                                                                           ter Aussagen an künftige Ereignisse oder Entwicklungen, soweit dies
Weitere Angaben zur Verwendung                                             nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
dieses Prospekts durch Finanzintermediäre
Eine Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Prospekts für            Zahlen- und Währungsangaben
einen späteren Weiterverkauf oder eine endgültige Platzierung der          Bestimmte Zahlenangaben in diesem Prospekt (einschließlich be-
Schuldverschreibungen durch Finanzintermediäre ist bislang nicht           stimmter Prozentsätze) wurden kaufmännisch gerundet. Infolgedes-
erteilt worden.                                                            sen entsprechen in Tabellen angegebene Gesamtbeträge in diesem
                                                                           Prospekt möglicherweise nicht in allen Fällen der Summe der Einzel-
Zukunftsgerichtete Aussagen                                                beträge, die in den zugrunde liegenden Quellen angegeben sind.
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen. Zu-
kunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Tatsachen, Ereignisse       Finanzkennzahlen der Emittentin, die nicht explizit als „geprüft“ ge-
sowie sonstige Umstände, die sich nicht auf historische Tatsachen          kennzeichnet sind, entstammen nicht den geprüften Jahresabschlüs-
und Ereignisse beziehen. Angaben unter Verwendung der Worte wie            sen der Emittentin und sind damit ungeprüft.
„erwarten“, „schätzen“, „planen“, „beabsichtigen“ oder ähnlicher Formu-
lierungen deuten auf solche in die Zukunft gerichtete Aussagen hin.        Sämtliche Währungsangaben in diesem Prospekt beziehen sich, so-
Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Schätzun-            fern nicht etwas anderes angegeben ist, auf EUR. Falls Beträge in einer
gen und Annahmen, die von der Emittentin zum gegenwärtigen Zeit-           anderen Währung angegeben sind, wird dies ausdrücklich durch Be-
punkt nach ihrem besten Wissen vorgenommen werden.                         nennung der entsprechenden Währung oder Angabe des Währungs-
                                                                           symbols kenntlich gemacht.

                                                                                                                                                     5
1             Inhaltsverzeichnis

    2         ZUSAMMENFASSUNG                                         8   5     ANGABEN ZUR EMITTENTIN                                      27
    2.1		     Einleitung und Warnhinweise                             8   5.1		 Firma, Registrierung, Sitz, kommerzielle Bezeichnung
    2.2		     Basisinformationen über die Emittentin                  8   		 der Emittentin und Rechtsträgerkennung                         27
    2.3		     Basisinformationen über die Wertpapiere                 9   5.2		 Unternehmensgegenstand der Emittentin                       27
    2.4		     Basisinformationen über das öffentliche Angebot             5.3		 Abschlussprüfer                                             27
    		        von Wertpapieren und/oder die Zulassung zum Handel          5.4		 Land und Datum der Gründung, Rechtsordnung
    		        an einem geregelten Markt                              10   		und Existenzdauer                                               27
                                                                          5.5		 Jüngste Ereignisse, die für die Emittentin eine besondere
    3       RISIKOFAKTOREN                                           12   		 Bedeutung haben und die in hohem Maße für eine
    3.1		 Einleitung Risiken                                         12   		 Bewertung der Solvenz der Emittentin relevant sind             27
    3.2		 Markt- und regulationsbezogene Risiken                     12   5.6		 Wesentliche Veränderungen der Finanzlage
        3.2.1   Unternehmensbezogene Risiken                              		 der Emittentin oder der Gruppe                                 28
    			         aus der Geschäftstätigkeit                           12   5.7		 Rating                                                      28
        3.2.2   Wettbewerbs- und marktbezogene Risiken               16   5.8		 Angaben zu wesentlichen Veränderungen in der
        3.2.3   Rechtliche Risiken                                   17   		 Schulden- und Finanzierungsstruktur der Emittentin
        3.2.4   Regulatorische Risiken                               18   		 seit dem letzten Geschäftsjahr                                 28
        3.2.5   Risiken in Bezug auf die Finanzlage der Emittentin   19   5.9		 Beschreibung der erwarteten Finanzierung
    3.3		 Risiken der Wertpapiere                                    19   		 der Tätigkeit der Emittentin                                   28
        3.3.1   Risiken in Bezug auf die Beschaffenheit                   5.10 Gründe für das Angebot und Verwendung der Erträge            28
    			 der Wertpapiere                                              19   5.11 Angaben über das Kapital der Emittentin                      28
        3.3.2	Risiken in Bezug auf das öffentliche Angebot               5.12 Gesellschafterstruktur der Emittentin                        28
    			         und/oder die Zulassung der Wertpapiere                    5.13 Aufbau der reconcept Gruppe                                  28
    			         zum Handel an einem Markt                            22   5.14 Wichtige Ereignisse in der Entwicklung
                                                                          		 der Geschäftstätigkeit der reconcept Gruppe                    29
    4     ALLGEMEINE INFORMATIONEN                                   24
    4.1		 Gegenstand des Prospekts                                   24   6       ORGANE DER EMITTENTIN                                     32
    4.2		 Ermächtigung zur Begebung der Schuldverschreibungen        24   6.1		   Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane             32
    4.3		 Clearing                                                   24   6.2		   Gesellschafterversammlung                                 32
    4.4		 Einbeziehung in den Börsenhandel                           24   6.3		   Geschäftsführung                                          32
    4.5		 Hauptzahlstelle                                            25   6.4		   Potenzielle Interessenkonflikte                           32
    4.6		 Angaben zur Verwendung dieses Prospekts                         6.5		   Corporate Governance                                      32
    		durch Finanzintermediäre                                       25
    4.7		 Kosten der Ausgabe                                         25
    4.8		 Interessen Dritter                                         25
    4.9		 Verfügbarkeit von Dokumenten zur Einsichtnahme             25
    4.10 Informationen zu Branchen-, Markt- und Kundendaten          26
    4.11 Hinweise zu Websites                                        26

6           reconcept Solar Bond Deutschland
7     GESCHÄFTSTÄTIGKEIT                                        33   10   ANLEIHEBEDINGUNGEN                                   50
7.1		 Überblick                                                 33
7.2		 Marktumfeld                                               34   11   ÜBERBLICK ÜBER WESENTLICHE REGELUNGEN
7.3		 Nachhaltigkeit der Geschäftstätigkeit der reconcept GmbH,           BETREFFEND DIE BESCHLUSSFASSUNG
		 der reconcept Gruppe und der Emittentin                      40        DER ANLEIHEGLÄUBIGER                                 66
7.4		 Strategie                                                 41   11.1 Besondere Regelungen über Abstimmung
7.5		 Wettbewerb und Wettbewerbsstärken                         41   		ohne Versammlung                                        66
7.6		 Umwelt                                                    42   11.2 Regelungen über die Gläubigerversammlung,
7.7		 Gewerbliche Schutzrechte                                  42   		 die auf die Abstimmung ohne Versammlung
7.8		 Trendinformationen/Aussichten der Emittentin              42   		 entsprechend anzuwenden sind                           67
7.9		 Rechtsstreitigkeiten, staatliche Interventionen           42
7.10 Regulatorisches Umfeld                                     42   12   BESTEUERUNG                                          68
7.11 Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und
		Umweltschutzvorschriften                                      42   13   GLOSSAR/QUELLEN                                      68
7.12 Wesentliche Verträge                                       42

8       AUSGEWÄHLTE FINANZANGABEN
        DER EMITTENTIN                                         43

9       ANGEBOT, ZEICHNUNG UND VERKAUF
        DER SCHULDVERSCHREIBUNGEN                              44
9.1		   Angebot                                                44
9.2		   Angebotszeitraum                                       44
9.3		   Ausgabepreis, Laufzeit, Verzinsung,
		      Gültigkeitsdauer der Ansprüche auf Zins- und
		      Kapitalrückzahlungen und Rendite                       45
9.4     Weitere Ausstattung der Schuldverschreibungen          45
9.5     Durchführung des öffentlichen Angebots                 46
9.6		   Durchführung der Privatplatzierung                     47
9.7		   Zuteilung und Ergebnisveröffentlichung                 47
9.8		   Hauptzahlstelle                                        47
9.9		   Lieferung und Abrechnung der Schuldverschreibungen     47
9.10    Übernahme der Schuldverschreibungen                    48
9.11    Verbriefung und Clearing; Zahlungen
		      auf die Schuldverschreibungen                          48
9.12    Einbeziehung in den Börsenhandel                       48
9.13    Kosten der Anleger im Zusammenhang
		      mit dem Angebot                                        48
9.14    Verkaufsbeschränkungen                                 48
9.15    Identifikation des Zielmarktes                         49

                                                                                                          Inhaltsverzeichnis        7
2          Zusammenfassung

    2.1 Einleitung und Warnhinweise                                           2.2	Basisinformationen
                                                                                   über die Emittentin
    Bezeichnung der Wertpapiere
    Schuldverschreibungen 2023/2029 mit der internationalen                   a)     WER IST DIE EMITTENTIN DER WERTPAPIERE?
    Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN): DE000A30VVF3
                                                                              Sitz und Rechtsform der Emittentin, LEI, das
    Emittentin                                                                für sie geltende Recht und Land der Eintragung
    reconcept Solar Deutschland GmbH                                          Die reconcept Solar Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg
    ABC-Straße 45, 20354 Hamburg                                              ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB
    Telefon    +49 (0)40 – 325 21 65 66                                       177369 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Für die
    Telefax    +49 (0)40 – 325 21 65 69                                       Emittentin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    E-Mail		   kundenservice@reconcept.de
    Rechtsträgerkennung (LEI): 894500GQYEMNWDQDTG16                           Die Rechtsträgerkennung (LEI) lautet: 894500GQYEMNWDQDTG16.

    Zuständige Billigungsbehörde                                              Haupttätigkeiten der Emittentin
    Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“)                  Die Emittentin hat aktuell noch keinen Geschäftsbetrieb, sie plant den
    283, route d'Arlon L1150 Luxembourg                                       Emissionserlös nach Abzug der Emissionskosten in Höhe von rund
    Telefon     +352 (0)262 51 – 1 (Telefonzentrale)                          80 Prozent für den Ankauf von Projektrechten im Bereich von Pho-
    Telefax     +352 (0)262 51 – 2601                                         tovoltaik (PV)-Freiflächen vorwiegend in den Bundesländern Schles-
    E-Mail		    direction@cssf.lu                                             wig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-
                                                                              Anhalt und Brandenburg (Nord- und Ostdeutschland) zu verwenden.
    Datum der Billigung                                                       Freiflächen kommen in Betracht, wenn sie mehr als drei Hektar aus-
    27. Oktober 2022                                                          weisen. Geplant ist ein Projektumfang von rund 50 PV-Parks mit ei-
                                                                              ner Leistung von in Summe rund 1.000 Megawatt-Peak, sodass die
    Warnhinweise                                                              durchschnittliche Projektgröße bei ca. 20 Megawatt-Peak liegen soll.
    Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden wer-         Die weitere Projektentwicklung wird plangemäß über das Projektent-
    den. Die Anlegerin/der Anleger sollte sich daher bei der Entscheidung,    wicklungsteam der reconcept GmbH erfolgen, sodass die Emittentin
    in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen.   hierfür keine Mitarbeiter/innen einstellen müsste. Der darüber hin-
                                                                              ausgehende Emissionserlös wird für die weitere Projektentwicklung
    Die Anlegerin/der Anleger kann das gesamte angelegte Kapital oder         und die Vorfinanzierung von Solarprojekten zur Veräußerung an In-
    einen Teil davon verlieren.                                               vestoren verwendet sowie ggf. im Bereich der Aufdachphotovoltaik,
                                                                              auch um möglicherweise diese zu erwerbenden Projekte nach Errich-
    Anleger, die wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage          tung der Anlagen im Bestand zu halten, sowie für den allgemeinen
    einreichen wollen, müssen nach den nationalen Rechtsvorschriften          Geschäftsbetrieb der Projektentwicklung im Solarbereich ohne Refi-
    ihres Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Pros-         nanzierungen. Am 18. Oktober 2022 hat die Muttergesellschaft der
    pekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann.             Emittentin EUR 3.000.000 in die Kapitalrücklage der Emittentin einge-
                                                                              zahlt, damit diese auch schon vor Eingang etwaiger Emissionserlöse
    Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfas-       mit ihrem Geschäftsbetrieb beginnen kann. Dies wird ihren geplanten
    sung samt etwaigen Übersetzungen vorgelegt und übermittelt ha-            Geschäftsbetrieb darstellen.
    ben, und dies auch nur in dem Fall, dass die Zusammenfassung, wenn
    sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,           Hauptanteilseigner
    irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn       An der Emittentin ist die reconcept GmbH zu 100 Prozent beteiligt.
    sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird,
    nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in      Geschäftsführung
    die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe      Alleiniger Geschäftsführer ist Karsten Reetz.
    darstellen würden.
                                                                              Abschlussprüfer
                                                                              Der Abschlussprüfer ist noch nicht bestellt.

8       reconcept Solar Bond Deutschland
b)	WELCHES SIND DIE WESENTLICHEN                                          Da die Finanzierung der Emittentin nicht ausschließlich über diese
       FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE EMITTENTIN?                            Anleihe erfolgen soll, kann die Emittentin auf ergänzende Fremdfi-
Die im September 2022 neu gegründete Gesellschaft verfügt über             nanzierungen angewiesen sein. Soweit diese nicht zu den benötigten
keine historischen Finanzinformationen.                                    Zeitpunkten in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt
                                                                           werden, könnte sich dies nachteilig auf die Geschäftsentwicklung der
                                                                           Emittentin auswirken.
c)	WELCHES SIND DIE ZENTRALEN RISIKEN,
    DIE FÜR DIE EMITTENTIN SPEZIFISCH SIND?                                Sollte die Emittentin die vereinnahmten Beträge aus der Anleihe teil-
                                                                           weise im Rahmen von Finanzierungsverträgen an Projektgesellschaf-
Emittentenbezogene Risiken                                                 ten oder Joint Ventures weiterleiten, wäre diese davon abhängig, dass
                                                                           diese fristgerecht die Verpflichtungen aus den Vereinbarungen erfül-
Es bestehen Risiken hinsichtlich der Anzahl und Verfügbarkeit von          len, womit die Emittentin mittelbar denselben Risiken wie die finan-
Standorten, die für die Realisierung von Photovoltaikanlagen (im Fol-      zierten Unternehmen unterliegt.
genden: PV-Anlagen) in der Freifläche oder im Aufdachbereich für
Mittel- und Großanlagen geeignet sind. Die Emittentin nutzt fremde         Es kann sein, dass zur Rückzahlung der Anleihe eine teilweise oder
Standorte für die Errichtung von Solaranlagen, wenn diese nicht hin-       vollständige Refinanzierung erfolgen muss, dass diese zu wirtschaft-
reichend zur Verfügung stehen oder es der Emittentin nicht gelingt,        lich akzeptablen Konditionen oder auch überhaupt möglich ist, ist
hierüber Nutzungsverträge zu schließen, ist der Geschäftsumfang            nicht sicher. Wenn eine erforderlich werdende Refinanzierung der
unmittelbar negativ betroffen mit Auswirkungen auf die Finanz- und         Rückzahlung der Anleihe nicht möglich sein sollte, hat dies unmittel-
Ertragslage.                                                               baren Einfluss auf die Rückzahlbarkeit der Anleihe und die Zahlung
                                                                           der letztmaligen Zinsen.
Die Emittentin verfügt als erst im September 2022 gegründete Gesell-
schaft über keine historischen Finanzinformationen, die der Anlege-
rin/dem Anleger Informationen etwa über die dauerhafte Ertragskraft
der Emittentin geben könnten.                                              2.3	Basisinformationen
                                                                                über die Wertpapiere
Die Emittentin ist dem Risiko der Fehleinschätzung von Bewertungs-
faktoren für ihre Projekte ausgesetzt.                                     a)	WELCHES SIND DIE WICHTIGSTEN MERKMALE
                                                                               DER WERTPAPIERE?
Die Emittentin ist auf die Mitglieder des Management-Teams in der re-
concept Gruppe angewiesen. Es könnte der Emittentin oder anderen           Art, Gattung und ISIN der Wertpapiere
Unternehmen der reconcept Gruppe nicht gelingen, entsprechend              Bei den Wertpapieren handelt es sich um Inhaberschuldverschreibun-
hoch qualifizierte Führungskräfte zur Besetzung von Schlüsselpositio-      gen mit einem festen Zinssatz mit der International Securities Identifi-
nen für sich zu gewinnen und zu halten. Dadurch bedingte Defizite          cation Number (ISIN): DE000A30VVF3.
in der unternehmerischen Führung könnten sich nachteilig auf ihren
Marktanteil, die Gewinnspannen und die Gesamtrentabilität auswirken.       Währung, Stückelung, Nennwert, Anzahl und
                                                                           Laufzeit der begebenen Wertpapiere
Inhaber der Schuldverschreibungen können ihre Schuldverschrei-             Die Emission erfolgt in EUR.
bungen kündigen, wenn die Gesellschaft wesentliche Verpflichtun-
gen nach den Anleihebedingungen nicht erfüllt, z. B. wenn sie mit          Die Anleihe hat einen Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000
der Zahlung von Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen            und ist eingeteilt in bis zu 10.000 Inhaberschuldverschreibungen mit
in Verzug gerät (zehn Tage nach Fälligkeit), im Falle des Drittverzuges,   einem Nennbetrag von je EUR 1.000. Die Laufzeit der Anleihe beginnt
der Zahlungseinstellung oder wenn ein Kontrollwechsel eintritt.            am 28. April 2023 (der „Begebungstag“) und endet mit Ablauf des
                                                                           28. April 2029 (das „Laufzeitende“).
Zunehmender Wettbewerb in der Branche, in der die Emittentin tätig
ist, könnte sich nachteilig auf ihren Marktanteil, die Gewinnspannen       Mit den Wertpapieren verbundene Rechte
und die Gesamtrentabilität auswirken.                                      Die Inhaber der Schuldverschreibungen haben das Recht auf Auszah-
                                                                           lung der jährlichen Zinsen in Höhe von 6,75 Prozent, zahlbar halbjähr-
Es besteht das Risiko der Abhängigkeit von regulatorischen Rahmen-         lich zum 28. April und 28. Oktober sowie bei Fälligkeit auf die Rückzah-
bedingungen und staatlichen Fördermaßnahmen für die P   ­ hotovoltaik.     lung des Nennbetrags.
Sowohl der Energiemarkt allgemein als auch der Strommarkt und
insbesondere der Bereich der Energieerzeugung aus Erneuerbaren             Die Inhaber der Schuldverschreibungen können ihre Schuldver-
Energien ist im hohen Maße von regulatorischen Vorgaben und auch           schreibungen kündigen, wenn die Gesellschaft wesentliche Ver-
Fördermaßnahmen abhängig, die bei Änderungen einen erheblichen             pflichtungen nach den Anleihebedingungen nicht erfüllt, zum
negativen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben können.              Beispiel wenn sie mit der Zahlung von Verbindlichkeiten aus den
                                                                           Schuldverschreibungen in Verzug gerät (zehn Tage nach Fälligkeit),
                                                                           im Falle des Drittverzuges, der Zahlungseinstellung oder wenn ein
                                                                           Kontrollwechsel eintritt.

                                                                                                                              Zusammenfassung         9
Kündigungsrechte der Emittentin                                              Insbesondere bei hohen Inflationsraten besteht das Risiko, dass die
     Der Emittentin ist eine vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschrei-          inflationsbereinigte Rendite von der nominellen Rendite erheblich
     bungen aus steuerlichen Gründen nach den Anleihebedingungen                  abweicht. Bei einer höheren Inflationsrate als der nominellen Rendite
     möglich. Die Emittentin kann nach den Anleihebedingungen erst-               abzüglich Steuern liegt inflationsbereinigt eine negative Rendite vor.
     mals nach Ablauf von drei Jahren vorzeitig kündigen. Wenn 80 Pro-
     zent oder mehr des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen               Die Veräußerbarkeit und Handelbarkeit der Schuldverschreibungen
     zurückgezahlt, zurückgekauft oder entwertet wurden, ist die Emit-            kann mangels liquiden Markts stark eingeschränkt oder unmöglich sein.
     tentin berechtigt, die verbleibenden Anleihen zu kündigen. Die An-
     leihebedingungen enthalten Bestimmungen hinsichtlich einer Nega-             Es besteht das Risiko, dass der börsliche Handel im Freiverkehr der
     tivverpflichtung der Emittentin für die Besicherung von zukünftigen          Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen und ausgesetzt wird. Infolge-
     Kapitalmarktverbindlichkeiten.                                               dessen wäre die Handelbarkeit der Anleihen deutlich erschwert und
                                                                                  im ungünstigen Fall nicht mehr gegeben, sodass unter Umständen
     Relativer Rang der Wertpapiere in der Kapitalstruktur der                    der Anleger das Ende der Laufzeit abwarten muss.
     Emittentin im Fall der Insolvenz
     Rangordnung: Die Schuldverschreibungen begründen unmittel-
     bare, unbedingte und nicht nachrangige und unbesicherte Verbind-
     lichkeiten der Emittentin und stehen im gleichen Rang untereinander          2.4	Basisinformationen über das
     und mindestens im gleichen Rang mit allen anderen gegenwärtigen                   öffentliche Angebot von Wert­papieren
     und zukünftigen unmittelbaren, unbedingten und nicht nachrangi-                   und/oder die Zulassung zum Handel an
     gen Verbindlichkeiten der Emittentin, soweit diesen Verbindlichkeiten             einem geregelten Markt
     nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang ein-
     geräumt wird.                                                                a)	ZU WELCHEN KONDITIONEN UND NACH WELCHEM
                                                                                      ZEITPLAN KANN ICH IN DIESES WERTPAPIER
     Beschränkungen der freien Handelbarkeit                                          INVESTIEREN?
     Die Handelbarkeit der Anleihe ist nicht beschränkt.
                                                                                  Angebot
                                                                                  Angeboten wird ein festverzinsliches Wertpapier in verbriefter Form.
     b)		 WO WERDEN DIE WERTPAPIERE GEHANDELT?                                    Die Emittentin bietet Schuldverschreibungen in einer Gesamtanzahl
     Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 28. April 2023           von 10.000 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000 und einem Zinssatz
     in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfur-          von 6,75 Prozent zum Erwerb an (das „Angebot“). Der Gesamtnenn-
     ter Wertpapierbörse) einbezogen werden.                                      betrag der angebotenen Schuldverschreibungen beträgt bis zu EUR
                                                                                  10.000.000. Der Ausgabepreis beträgt 100 Prozent des Nennbetrags.

     c)      WELCHES SIND DIE ZENTRALEN RISIKEN,                                  Das Angebot besteht aus:
             DIE FÜR DIE WERTPAPIERE SPEZIFISCH SIND?
     Im Fall der Insolvenz der Emittentin besteht für die Anleihegläubiger ein    a)	einem prospektpflichtigen öffentlichen Angebot durch die Emit-
     Risiko bis hin zum Totalverlust. Bei kreditfinanziertem Erwerb der Schuld-       tentin im Großherzogtum Luxemburg und in der Bundesrepublik
     verschreibung muss in diesem Fall der Anleihegläubiger nicht nur den             Deutschland (das „Direct Place Angebot“) über die Zeichnungs-
     eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit bedienen.               funktionalität Direct Place der Deutsche Börse AG im Handelssys-
                                                                                      tem XETRA oder einem an diese Stelle getretenen Handelssystem
     Die Emittentin könnte nicht in der Lage sein, genügend Liquidität zu             für die Sammlung und Abwicklung von Zeichnungsaufträgen
     generieren, um im Falle eines Kontrollwechsels gemäß den Anleihe-                (die „Zeichnungsfunktionalität“) und in Luxemburg zusätzlich
     bedingungen bei Ausübung der Put Option durch Anleihegläubiger                   durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt. Die Zeichnung kann
     die Schuldverschreibungen zurückzuerwerben. Auch könnte die                      über die Zeichnungsfunktionalität ab dem 12. April 2023 bis zum
     Emittentin am Laufzeitende nicht in der Lage sein, die Schuldver-                26. April 2026 (12 Uhr MEZ) erfolgen.
     schreibungen zurückzuzahlen oder zu refinanzieren.

     Die Anleihegläubiger sind insbesondere bei steigenden Zinsen oder
     einer hohen Inflation dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung
     ihrer Schuldverschreibungen und somit dem Risiko eines Kursverlus-
     tes ausgesetzt, welches entsteht, wenn sie die Schuldverschreibun-
     gen vor Endfälligkeit veräußern.

10        reconcept Solar Bond Deutschland
b)	einem prospektpflichtigen öffentlichen Angebot durch die Emit-        Übernahmevertrag
    tentin im Großherzogtum Luxemburg und in der Bundesrepub-             Das Angebot unterliegt keinem Übernahmevertrag.
    lik Deutschland über ihre Website (www.reconcept.de/ir) und in
    Luxemburg zusätzlich durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt        Kosten der Emission
    direkt über die Emittentin. Damit können die Anleger die Schuld-      Die Kosten für das Angebot betragen bis zu EUR 800.000. Die Emit-
    verschreibungen jeweils unter Verwendung des vorgehaltenen            tentin wird den Anlegern keine Kosten in Rechnung stellen. Von den
    Zeichnungsscheins zeichnen und Angebote zum Abschluss eines           Kosten entfallen EUR 500.000 auf variable Kosten, die von der Höhe
    Zeichnungsvertrags abgeben (das „reconcept-Angebot“).                 der Platzierung als Vertriebsprovision abhängen. Dies wird sich auf-
                                                                          grund von Erfahrungswerten ungefähr zu 10 Prozent auf Lewisfield,
c)	einer ­Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) außerhalb des      40 ­Prozent reconcept GmbH und 50 Prozent noch zu beauftragende
    prospektpflichtigen öffentlichen Angebots.                            Finanzintermediäre beziehen. Die festen Kosten entfallen u.a. auf Pro-
                                                                          spekterstellung im nicht rechtlichen und gesondert rechtlichen Be-
Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im       reich (insgesamt EUR 160.000), Financial Advisor über die Laufzeit EUR
Ermessen der Emittentin.                                                  15.000, Layout und Druck von Wertpapierprospekt und Begleitunter-
                                                                          lagen EUR 40.000, PR und Investor Relations EUR 18.000 sowie Kosten
Zeitplan                                                                  der Prospektbilligung. Kosten der Zahlstellenfunktionen, Zeichnung,
Die Schuldverschreibungen werden durch die Emittentin im Groß-            Service und Verbriefung und Abrechnung sowie Anleiheplatzierung
herzogtum Luxemburg und in der Bundesrepublik Deutschland vom             EUR 17.500 sind teilweise fix, teilweise variabel.
12. April 2023 bis zum 26. April 2023 (12 Uhr MEZ) über die Zeich-
nungsfunktionalität und vom 28. Oktober 2022 bis zum 27. Okto-
ber 2023 (12 Uhr MEZ) direkt über die Emittentin öffentlich und im        b)    WESHALB WIRD DIESER PROSPEKT ERSTELLT?
Rahmen einer Privatplatzierung an qualifizierte Anleger angeboten
(„­Angebotszeitraum“). Die Emittentin behält sich das Recht vor,          Zweckbestimmung der Erlöse und die geschätzten Nettoerlöse
den Angebotszeitraum zu verkürzen.                                        Die Emittentin beabsichtigt, den nach Abzug der Emissionskosten
                                                                          von maximal EUR 800.000 verbleibenden Emissionserlös von EUR
27. Oktober 2022:                                                         9.200.000 oder weniger in Höhe von rund 80 Prozent für den Ankauf
Billigung des Wertpapierprospekts durch die CSSF                          von Projektrechten im Bereich von Freiflächen vorwiegend in den
                                                                          Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-
Unverzüglich nach Billigung:                                              Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Brandenburg (Nord- und Ost-
Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Website der            deutschland) zu verwenden. Freiflächen kommen in Betracht, wenn
­Emittentin (www.reconcept.de/solardeutschland) und auf der Web-          sie mehr als drei Hektar ausweisen. Geplant ist ein Projektumfang
 seite der Börse ­Luxemburg (www.bourse.lu)                               von rund 50 PV-Parks mit einer Leistung von in Summe rund 1.000
                                                                          Megawatt-Peak, sodass die durchschnittliche Projektgröße bei ca. 20
28. Oktober 2022:                                                         Megawatt-Peak liegen soll. Die weitere Projektentwicklung wird plan-
Beginn der Privatplatzierung und des öffentlichen Angebots                gemäß über das Projektentwicklungsteam der reconcept GmbH er-
                                                                          folgen, sodass die Emittentin hierfür keine Mitarbeiter/innen einstel-
28. April 2023:                                                           len müsste. Der darüber hinausgehende Emissionserlös wird für die
Begebungstag und Lieferung der Schuldverschreibungen                      weitere Projektentwicklung und die Vorfinanzierung von Solarprojek-
                                                                          ten zur Veräußerung an Investoren verwendet sowie ggf. im Bereich
28. April 2023:                                                           der Aufdachphotovoltaik, auch um möglicherweise diese zu erwer-
Einbeziehung der Schuldverschreibungen zum Handel im Open Mar-            benden Projekte nach Errichtung der Anlagen im Bestand zu halten,
ket der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapier-        sowie für den allgemeinen Geschäftsbetrieb der Projektentwicklung
börse)                                                                    im Solarbereich ohne Refinanzierungen.

27. Oktober 2023 (12 Uhr MEZ):                                            Angabe der wesentlichsten Interessenkonflikte
Ende der Privatplatzierung und des öffentlichen Angebots                  in Bezug auf das Angebot
                                                                          Die Lewisfield Deutschland GmbH („Lewisfield“), Berlin, steht als
Lieferung                                                                 Finanzierungsberater („Financial Advisor“) in einem vertraglichen
Die Zeichnungsaufträge über die Zeichnungsfunktionalität Direct           Verhältnis mit der Emittentin. Lewisfield erhält eine Provision, deren
Place der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssystem XETRA wer-         Höhe in Teilen von der Höhe des platzierten Gesamtnennbetrags der
den nach der Annahme, abweichend von der üblichen zweitägigen             Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots abhängt. Insofern
Valuta für die Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse, mit Valuta   hat Lewisfield auch ein wirtschaftliches Interesse an der erfolgreichen
zum Begebungstag, das heißt dem 28. April 2023 ausgeführt. Die Lie-       Durchführung des Angebots, aus dem sich ein möglicher Interessen-
ferung der Schuldverschreibungen erfolgt Zug um Zug gegen Zah-            konflikt ergeben kann.
lung des Ausgabebetrags für die jeweiligen Schuldverschreibungen.
Die Lieferung und Abrechnung der ab dem 26. April 2023 gezeichne-
ten Schuldverschreibungen erfolgt zumindest einmal monatlich.

                                                                                                                            Zusammenfassung         11
3          Risikofaktoren

     3.1	Einleitung Risiken                                                      3.2	Markt- und regulationsbezogene
                                                                                       Risiken
     Anleger sind im Zusammenhang mit den in diesem Prospekt be-
     schriebenen Schuldverschreibungen emittentenbezogenen sowie                  3.2.1	UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN
     wertpapierbezogenen Risiken ausgesetzt. Anleger sollten vor der                     AUS DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
     Entscheidung über den Kauf der in diesem Prospekt beschriebenen
     Schuldverschreibungen der reconcept Solar Deutschland GmbH (die              Es bestehen Risiken hinsichtlich der Anzahl und Verfügbarkeit
     „Emittentin“ und zusammen mit ihrer Muttergesellschaft die „recon-           von Standorten, die für die Realisierung von PV-Anlagen
     cept Gruppe“) die nachfolgenden wesentlichen Risikofaktoren und              in der Freifläche oder im Aufdachbereich für Mittel- und Groß-
     die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig          anlagen geeignet sind.
     lesen und berücksichtigen. Die im Folgenden aufgeführten Risikofak-          Die Geschäftstätigkeit der Emittentin umfasst unter anderem die Pro-
     toren sind für die Emittentin (3.2.1 bis 3.2.5) bzw. die Wertpapiere (3.3)   jektierung und die Errichtung von PV-Anlagen in der Freifläche oder
     spezifisch und wesentlich, wobei die Wesentlichkeit der Risikofaktoren       im Aufdachbereich für Mittel- und Großanlagen.
     auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens und des zu
     erwartenden Umfangs ihrer negativen Auswirkungen beurteilt wird.             Der Erfolg im Rahmen der Projektierung von PV-Anlagen ist maß-
                                                                                  geblich von der Güte der jeweiligen Standorte abhängig, sodass die
     Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann, einzeln oder           Standorte wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der
     zusammen mit anderen Umständen, die Geschäftstätigkeit der Emit-             Geschäftstätigkeit der Emittentin haben. Die für die Errichtung von PV-
     tentin wesentlich beeinträchtigen und erhebliche nachteilige Auswir-         Anlagen geeigneten Standorte sind begrenzt. Aus diesem Grund und
     kungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin            möglicherweise auch bei dauerhaft gestiegenen Strompreisen könn-
     haben. Diese Auswirkungen können auch die Wertentwicklung der                te der ohnehin bereits intensive Wettbewerb um geeignete Standorte
     Schuldverschreibungen und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung           in der Zukunft zunehmen, was sich beispielsweise in erhöhten Kosten
     von Zinsen oder zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen an                 für die Grundstückssicherung niederschlagen und dadurch zu einer
     die Anleihegläubiger in erheblichem Maße nachteilig beeinflussen.            Verminderung des Gewinns oder zu einem Verlust führen kann. Im
     An erster Stelle in den jeweiligen Gruppen wird das Risiko genannt,          Aufdachbereich gibt es einen erheblichen Wettbewerb mit Anbietern,
     welches aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Höhe der           die etwa im Rahmen von Verpachtungsmodellen dem Eigentümer
     Auswirkung am bedeutendsten ist, für die weiteren Risiken bedeutet           der Immobilie im Rahmen von Komplettangeboten über den wesent-
     die gewählte Reihenfolge weder eine Aussage über die Eintrittswahr-          lichen Teil der Nutzungsdauer eine eigene Finanzierung abnehmen,
     scheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzel-          der sich bei steigenden Strompreisen eher verschärfen dürfte.
     nen Risiken. Die nachfolgend aufgeführten Risiken können sich zu-
     dem rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und          Eine Intensivierung des Wettbewerbs um geeignete Projektrechte
     daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die Emittentin ausgesetzt       und Projektstandorte könnte ferner dazu führen, dass die Emittentin
     ist. Darüber hinaus können weitere Risiken, Unsicherheiten und As-           künftig weniger oder sogar überhaupt keine geeigneten Projektrech-
     pekte von Bedeutung sein, die der Emittentin gegenwärtig nicht be-           te und Projektstandorte identifizieren und erwerben kann. Der Eintritt
     kannt sind oder von ihr als nicht wesentlich eingeschätzt werden.            eines oder mehrerer dieser Risiken könnte erhebliche negative Aus-
                                                                                  wirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.

                                                                                  Die Emittentin verfügt als erst im September 2022 gegründe-
                                                                                  te Gesellschaft über keine historischen Finanzinformationen,
                                                                                  die der Anlegerin/dem Anleger Informationen etwa über die
                                                                                  dauerhafte Ertragskraft der Emittentin geben könnten.
                                                                                  Die Emittentin wurde im September 2022 gegründet. Aus diesem
                                                                                  Grunde liegen keine historischen Finanzinformationen vor. Bei einem
                                                                                  Projektentwickler kommt hinzu, dass aussagefähige Finanzinformatio-
                                                                                  nen zumeist erst nach einigen Jahren vorliegen können, da Fortschrit-
                                                                                  te in der Projektentwicklung bei einer geplanten Bilanzierung nach
                                                                                  HGB erst ertragswirksam werden, wenn Projekte oder Projektrechte
                                                                                  veräußert werden. Damit ist der Anlegerin/dem Anleger eine Beur-
                                                                                  teilung der bisherigen Ertragskraft des Unternehmens, die normaler-

12       reconcept Solar Bond Deutschland
weise Grundlage einer Anlageentscheidung sein sollte, aktuell nicht         Die Genehmigungen und Bebauungspläne für Erneuerbare-
möglich. Dies stellt ein Risiko für eine Investition über eine Anleihe in   Energien-Projekte können angegriffen werden.
den zukünftigen Geschäftsbetrieb der Emittentin dar.                        Für die Errichtung von PV-Anlagen sind regelmäßig Lizenzen oder
                                                                            sonstige Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Betriebsgenehmi-
Die Emittentin ist dem Risiko der Fehleinschätzung von Be-                  gung oder Stromeinspeisegenehmigung) erforderlich. In Deutsch-
wertungsfaktoren für ihre Projekte ausgesetzt.                              land erfordert die Errichtung einer PV-Anlage eine Baugenehmigung.
Bei der Bewertung von geplanten Projekten ist eine Vielzahl von Fak-        Es besteht das Risiko, dass solche Genehmigungen nicht oder nur un-
toren zu berücksichtigen, in die vielfach auch subjektive Einschät-         ter nicht erwarteten belastenden Nebenbestimmungen erlangt wer-
zungen einfließen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem die Ein-         den können, unwirksam erteilt wurden, erfolgreich angefochten oder
schätzung des Standorts, die voraussichtliche Nutzungsdauer und die         aus anderen Gründen später zurückgenommen oder eingeschränkt
Kapazitäten der PV-Anlage oder mögliche Wertminderungen durch               werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Genehmigungsvo-
öffentlich-rechtliche Belastungen. Es ist nicht auszuschließen, dass die    raussetzungen für die Errichtung von PV-Anlagen verschärft werden
Emittentin bei einer Projektentscheidung einzelne Bewertungsfakto-          und dadurch die Entwicklung, Projektierung und Realisierung von PV-
ren falsch einschätzt oder Gutachten, auf die die Emittentin ihre Ent-      Anlagen erschwert, verzögert oder sogar verhindert wird. Bei Übertra-
scheidung stützt, wie z.B. bezüglich der zu erwartenden durchschnitt-       gungen von Genehmigungen besteht das Risiko, dass Behörden oder
lichen Sonneneinstrahlung an einem bestimmten Standort, fehlerhaft          sonstige Dritte diesen Übertragungen nicht zustimmen und dadurch
sind. Solche Fehleinschätzungen, aber auch externe Entwicklungen in         Genehmigungen/Lizenzen unwirksam sind oder werden. Lizenzen
Bezug auf den jeweiligen Standort, auf die die Emittentin keinen Ein-       zum Betrieb einer Energieanlage beinhalten regelmäßig Stromerzeu-
fluss hat, können zu einer insgesamt fehlerhaften Analyse durch die         gungsvorgaben mit der Folge von Strafzahlungen oder einem Entzug
Emittentin bei einer Investitionsentscheidung führen, die wiederum          der Lizenz bei Nichterfüllung. Eine etwa erforderliche Übertragung
darin resultieren kann, dass sich ein geplantes Projekt nicht realisie-     einer Lizenz oder Genehmigung kann trotz einer Zustimmung der zu-
ren lässt, für die Emittentin zu einem Verlust führt oder die Rendite       ständigen Behörde unwirksam sein oder die Zustimmung nur einen
hinter den Erwartungen zurückbleibt, was sich schließlich erheblich         Teil der übertragenen Lizenz oder Genehmigung betreffen.
negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken kann. Es ist dem
Geschäftsmodell der Emittentin immanent, dass nur ein kleiner Teil          Dies kann sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-,
der Photovoltaikprojekte, die ins Auge gefasst werden, tatsächlich          ­Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.
realisiert werden können. Vielfach ergibt sich bereits bei einer ersten
Begutachtung, dass die Erfolgsaussichten zu gering sind. In solchen         Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass bereits erteil-
Fällen kommt es erst gar nicht zur eigentlichen Planung. Doch auch          te Genehmigungen im Rahmen von förmlichen Verfahren überprüft
Projekte, deren Aussichtslosigkeit für die Planer der Emittentin am         werden. Hierbei besteht das Risiko, dass eine Genehmigung ganz
Anfang noch nicht zu erkennen war, können scheitern. Je später sich         oder teilweise aufgehoben wird, was dazu führen kann, dass ein Vor-
eine geplante PV-Anlage als nicht realisierbar erweist, desto größer ist    haben nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden kann
der finanzielle Schaden für die Emittentin.                                 bzw. ganz oder teilweise zurückgebaut werden muss. Rechtsbehelfe,
                                                                            die regelmäßig auch von Dritten, die von dem genehmigten Projekt
Im Zuge der Entwicklung und des Erwerbs von Projekten investiert            betroffen sein könnten, und – ohne eine eigene Betroffenheit – von
die Emittentin unter anderem in Projektrechte.                              Umweltverbänden geltend gemacht werden können, führen – selbst
                                                                            wenn die Genehmigung nicht aufgehoben werden sollte – regelmä-
Als Projektrechte sind hierbei sämtliche Vereinbarungen und Rechte          ßig zu einer erheblichen Verzögerung eines Projekts. Derartige Verzö-
zu verstehen, die notwendig sind, um PV-Anlagen zu errichten und zu         gerungen können verschiedene Folgen nach sich ziehen. So kann die
betreiben. Im Wesentlichen handelt es sich um Verträge zur Standort-        Finanzierung der Projekte insgesamt teurer werden und zu einer nied-
sicherung in Form von Pacht-, Nutz- oder Kaufverträgen, öffentlich-         rigeren Rentabilität führen, wenn beispielsweise Bereitstellungszinsen
rechtliche Genehmigungen, Vereinbarungen mit dem Netzbetreiber              zu zahlen sind oder das Zinsniveau steigt. Darüber hinaus können
zur Einspeisung sowie Bestätigungen im Hinblick auf etwaige Einspei-        Verzögerungen in der Bauphase bei Überschreitung von Fertigstel-
severgütungen oder Stromabnahmeverträge. Es besteht das Risiko,             lungsterminen zu Einbußen führen. Projektverzögerungen bewirken
dass diese Projektrechte trotz Vorabprüfung mit Mängeln behaftet            zudem, dass die übrigen Entwicklungsrisiken über einen längeren
sind. Dies können u.a. fehlende Genehmigungen, unzureichende                Zeitraum bestehen und sich dadurch ihre Eintrittswahrscheinlich-
Verträge zur Standortsicherung oder mangelhafte Einspeiseverträge           keit erhöht. Für den Fall, dass die Genehmigung aufgehoben werden
sein. Zur Sicherung der Standorte werden mit den jeweiligen Eigentü-        sollte, kann ein Vorhaben nicht realisiert werden; es müsste ggf. eine
mern von Anlagenstandorten Pacht- und Nutzungsverträge über die             neue Genehmigung eingeholt werden, bei der möglicherweise zu-
gesamte Projektlaufzeit oder Kaufverträge vereinbart. Eine juristische      sätzliche Nebenbestimmungen zu beachten wären. In einem Wider-
Anfechtbarkeit, Kündigung oder sonstige Beendigung solcher Verträ-          spruchsverfahren ist es auch denkbar, dass die Behörde weitere Ne-
ge kann nicht ausgeschlossen werden. Dies kann zur Folge haben,             benbestimmungen anordnet, um z. B. einen besseren Nachbarschutz
dass erhöhte Kosten aufgrund von Nachbesserungen der Mängel                 zu erreichen, und diese zu einer Betriebsbeschränkung führen.
auftreten oder dass die Projekte aus rechtlicher oder wirtschaftlicher
Sicht nicht realisiert werden können, was sich negativ auf die Finanz-
lage der Emittentin auswirken kann. Daraus resultierend besteht das
Risiko, dass die Emittentin ihren Zahlungsverpflichtungen, wie bei-
spielsweise aus dieser Schuldverschreibung, lediglich teilweise, ver-
spätet oder sogar vollständig nicht nachkommen kann.

                                                                                                                                  Risikofaktoren     13
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