Regelung Zulassungsverfahren 2022 zum einjährigen maturaführenden Lehrgang des Schuljahrs 2022/23
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Anlage Regelung Zulassungsverfahren 2022 zum einjährigen maturaführenden Lehrgang des Schuljahrs 2022/23 Zugangsvoraussetzungen Die Zugangsvoraussetzung sind mit Dekret 2191/2021 des Landesdirektors der deutschsprachigen Berufsbildung festgelegt. Zugangsverfahren Das Zugangsverfahren besteht aus zwei Teilen: dem Kompetenztest aus Deutsch und Mathematik und dem Motivationsgespräch. Gilt beides als bestanden, erfolgt die Zulassung zum einjährigen Lehrgang an der Berufsbildung oder zur Lehre zum Erwerb des Diploms der staatlichen Abschlussprüfung. Jeder Teil wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ abgeschlossen. Kompetenztest Der Kompetenztest besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil aus dem Fachbereich Deutsch und einem schriftlichen Prüfungsteil aus dem Fachbereich Mathematik. Überprüft werden dabei grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in Mathematik, das Leseverstehen und die schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Jeder der beiden schriftlichen Prüfungsteile wird mit maximal 20 Punkten bewertet, entsprechend den festgelegten Bewertungskriterien. Für ein positives Ergebnis müssen insgesamt bei beiden Prüfungsteilen zusammen 24 von 40 möglichen Punkten erreicht werden, wobei kein Prüfungsteil mit weniger als 8 Punkten bewertet sein darf. Befreiung vom Kompetenztest All jene Berufsfachschülerinnen und -schüler, die in jedem einzelnen der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Italienisch die Zeugnisdurchschnittsnote 8 haben, sind von beiden Prüfungsteilen (Deutsch und Mathematik) des Kompetenztests befreit. Die Zeugnisdurchschnittsnote im Fach ist der Mittelwert aus der Abschlusszeugnisnote des Fachs im 3. Jahr und der Zwischenzeugnisnote des Fachs im 4. Jahr. Lehrlinge werden vom Kompetenztest nicht befreit. Entwicklung der Kompetenztests Die zwei Prüfungsteile des Kompetenztests werden zentral von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus zwei Untergruppen Mathematik und Deutsch, erstellt. Ihr gehören Lehrpersonen verschiedener Landesberufs- und Fachschulen an. Weitere Experten können zur Erstellung der schriftlichen Prüfungsteile hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppe legt auch die dazugehörigen Bewertungskriterien für die schriftlichen Prüfungen fest. Diese zentrale Arbeitsgruppe erhält für ihre Arbeit eine Vergütung in Form von Überstunden von Seiten der Landesdirektion. Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
Übermittlung der Kompetenztests an die Schulen Die zentral entwickelten schriftlichen Prüfungsteile aus Mathematik und Deutsch, wie auch die festgelegten Bewertungskriterien und eine Musterlösung, werden den Schulführungskräften der Schulen, an denen der Kompetenztest durchgeführt wird, in digitaler Form übermittelt. Die Schulführungskräfte haben die Möglichkeit stellvertretend eine Vertrauensperson für den Empfang zu benennen. Hinweise: Die Kompetenztests werden einige Tage vor der Durchführung des Tests übermittelt, damit sich die Schule organisieren kann. Die Bewertungskriterien und gegebenenfalls Bewertungshilfen werden gemeinsam mit den Kompetenztests übermittelt. Durchführung und Korrektur der Kompetenztests Die Durchführung der Kompetenztests erfolgt an der Herkunftsschule der Schülerinnen und Schüler, und zwar an allen Landesberufs- und Fachschulen zur selben Zeit und am selben Tag. Die Korrektur erfolgt von einer von der Schule ernannten Kommission von mindestens drei Lehrpersonen, davon mindestens eine aus dem Fachbereich “Deutsch” und eine aus dem Fachbereich “Mathematik”. Für die Korrektur sind die von der zentralen Arbeitsgruppe festgelegten Bewertungskriterien anzuwenden. Die Arbeiten werden anonym korrigiert und bewertet. Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr an keiner Landesberufs- oder Fachschule eingeschrieben sind, absolvieren das Zugangsverfahren an der Schule, an der sie sich für das 5. Jahr eingeschrieben haben. Zeitpunkt der Durchführung Der Zeitpunkt für die Durchführung der Kompetenztests wird zentral in Absprache mit den Landesberufs- und Fachschulen nach Schulbeginn des jeweiligen Schuljahres festgelegt. Durchführung: Das Zugangsverfahren für das Schuljahr 2022/23 findet am Samstag, den 9. April 2022 statt. Beginn ist 9 Uhr an der jeweiligen Schule. Der Ablauf ist wie folgt: • Die Prüfungsaufgaben für den Kompetenztest werden an der jeweiligen Schule unter Aufsicht im Vorfeld vervielfältigt. Verantwortlich dafür ist die Direktorin bzw. der Direktor der Schule. • Während der Durchführung des Kompetenztests muss von der Schule eine angemessene Aufsicht gewährleistet werden. • Die Aufsichtspersonen erläutern klar die Vorgehensweise und die Vorgehensweise der Abgabe der Arbeiten. • Kompetenztest Deutsch: 9 bis 10:30 Uhr * Für Schülerinnen und Schüler laut Gesetz 170/10 mit der Kompensationsmaßnahme Zeit ist das späteste Ende 11 Uhr. • Kompetenztest Mathematik: 11:15 bis 12:45 Uhr * Für Schülerinnen und Schüler laut Gesetz 170/10 mit der Kompensationsmaßnahme Zeit ist das späteste Ende 13.15 Uhr. Die durchführende Schule kontrolliert und dokumentiert die Anwesenheit der Schüler/innen am Tag des Kompetenztests. Diese Unterschriftenlisten sind mit den Arbeiten zu verwahren. Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge mit Funktionsdiagnose oder klinischen Befund Für Schüler und Schülerinnen sowie Lehrlinge mit einem klinischen Befund oder einer Funktionsdiagnose gelten die jeweiligen Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen, die auch im jeweiligen individuellen Bildungsplan des laufenden Schuljahres festgelegt sind. Eine Liste der möglichen Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen wird von der Landesdirektion Berufsbildung bereitgestellt. Hinweis: Es gelten nur die gesetzlich festgelegten Maßnahmen. Mögliche Maßnahmen sind: • Allgemein (Deutsch und Mathematik): Gewährung einer ruhigen Arbeitsumgebung unter Aufsicht, Anpassung des Schriftbildes der Unterlagen, bis zu 30 Minuten mehr Zeit, Nutzung digitaler Hilfsmittel bei entsprechender Behinderung • Deutsch: Berücksichtigung der Rechtschreibschwäche bei der Korrektur, Nutzung eines Rechtschreibdudens • Mathematik: Nutzung der bereitgestellten Formelsammlung Zusätzliche Erklärungen dürfen nur zur Aufgabenstellung in sprachlicher Hinsicht gegeben werden, nicht zu Inhalten und keine Interpretation von Aufgaben. Gültigkeit eines positiv bestandenen Kompetenztests Gilt der Kompetenztest als bestanden, ist das Ergebnis für weitere 2 Jahre gültig. Hinweis: Schülerinnen und Schüler der vergangenen 2 Jahre mit bestandenem Kompetenztest müssen den Teil des Motivationsgesprächs absolvieren und bestehen, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Die zentrale Arbeitsgruppe, die die Kompetenztests erstellt hat, oder eine andere von der Landesdirektion Berufsbildung festgelegte Arbeitsgruppe sieht sich drei zufällig ausgewählte korrigierte Arbeiten aus Deutsch und Mathematik der Schulen an, die den Kompetenztest durchgeführt haben. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit die Bewertungskriterien in analoger Weise interpretiert und angewandt wurden und ob es zu Verzerrungen bei der Korrektur kam. Beobachtungen werden in Form von Empfehlungen für das Folgejahr festgeschrieben. Durchführung: Jede Schule reicht nach erfolgter Korrektur der Arbeiten jeweils 3 Arbeiten in Form einer digitalen Kopie aus Deutsch und Mathematik mit der jeweiligen Bewertung ein. Dabei muss eine Arbeit mit hoher und eine mit niedriger Bewertung dabei sein. Das Motivationsgespräch Das Motivationsgespräch bildet den zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens. Es wird von der Kommission der jeweiligen Schule durchgeführt, die auch die Kompetenztests bewertet hat. Das Motivationsgespräch hat den Zweck, die Beweggründe des Schülers/der Schülerin, den Lehrgang zu besuchen, seine/ihre Voraussetzungen und seinen/ihren Kenntnisstand in Bezug auf den einjährigen Lehrgang zu ermitteln. Ausgehend von einer kurzen Vorstellung des Kandidaten/der Kandidatin, seines/ihres persönlichen schulischen und beruflichen Werdegangs, schreitet die Kommission zur Feststellung der Qualität seines/ihres Stands der Vorbereitungen, mittels: Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
a) einer Analyse und einer kritischen Abwägung der Ergebnisse der Überprüfung der Voraussetzungen und jener Kompetenzen, die eventuell mangelhaft und folglich verbesserungsbedürftig für einen erfolgreichen Besuch des einjährigen Lehrgangs erscheinen, b) einer Analyse der Gründe und Zielsetzungen, die den Schüler/die Schülerin zum Besuch des einjährigen Lehrgangs bewegen. Das Gespräch wird mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet. Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler Die Schülerinnen und Schüler können in Mathematik einen nicht grafikfähigen und nicht programmierbaren Taschenrechner verwenden. Mitzubringen sind ferner Bleistift, Zirkel, Geodreieck, sowie notwendige Stifte (schwarz oder blau). Nicht verwendet werden dürfen: Wörterbücher und Lexika, grafikfähige oder programmierbare Taschenrechner, Mobiltelefone und Tablets als Taschenrechnerersatz. Besondere Hinweise zur Abgabe des Mathematiktests Der Kompetenztest aus Mathematik beinhaltet sowohl Pflicht- als auch frei wählbare Wahlaufgaben, von denen 4 gelöst werden müssen. Sind alle vorgeschriebenen Aufgaben richtig gelöst, erhalten die Schülerinnen und Schüler das Punktemaximum von 20 Punkten. Wahlaufgaben, die nicht bewertet werden sollen, müssen von den Schülerinnen und Schülern klar durchgestrichen werden. Genaue Hinweise finden sich auf dem Kompetenztest. Die Lösungen und Rechnungswege der gelösten Aufgaben müssen auf die vorgegebenen Aufgabenblätter geschrieben werden. Hinweise zur Abgabe der Arbeiten und Umschläge Die Aufgaben aus Deutsch und Mathematik werden getrennt eingesammelt. Dabei gilt Folgendes zu beachten, um die Anonymität bei der Korrektur zu gewährleisten. Auf den Aufgaben- und Schmierblättern darf der Name der Kandidatinnen und Kandidaten nicht aufscheinen. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen. Die Aufgabenblätter, die schriftlichen Arbeiten und die Schmierblätter werden für jeden Fachbereich einzeln in große Umschläge gegeben. Die Schülerinnen und Schüler schreiben nach Abschluss der Arbeit zusätzlich folgende Informationen auf kleine Kärtchen: - ihren vollständigen Namen, - das Geburtsdatum, - die Herkunftsschule und - die Schule, in die sie sich eingeschrieben haben, und geben diese in ein kleines Kuvert. Das kleine Kuvert wird dann verschlossen und in das große Kuvert gegeben. Auch dieses wird dann verschlossen. Mitteilung der Ergebnisse an Schüler/innen und an die Zielschulen Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden nach Abschluss der Korrekturen und der Gespräche von den Schulen den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Zudem informiert die Herkunftsschule die Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
jeweilige Zielschule über das Ergebnis jener Schülerinnen und Schuler, die das 5. Jahr an einer anderen Landesberufs- oder Fachschule absolvieren. Für die Erfassung der Ergebnisse wird den Schulen eine einheitliche Tabelle zur Verfügung gestellt. Eine Kopie der Ergebnisse geht mittels Tabelle auch an Markus Costabiei, damit die Schüleranzahl auch zentral erfasst und ausgewertet werden kann. Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
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