Regelung Zulassungsverfahren 2022 zum einjährigen maturaführenden Lehrgang des Schuljahrs 2022/23

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Anlage

Regelung Zulassungsverfahren 2022 zum einjährigen
maturaführenden Lehrgang des Schuljahrs 2022/23

Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzung sind mit Dekret 2191/2021 des Landesdirektors der deutschsprachigen
Berufsbildung festgelegt.

Zugangsverfahren
Das Zugangsverfahren besteht aus zwei Teilen: dem Kompetenztest aus Deutsch und Mathematik
und dem Motivationsgespräch. Gilt beides als bestanden, erfolgt die Zulassung zum einjährigen
Lehrgang an der Berufsbildung oder zur Lehre zum Erwerb des Diploms der staatlichen
Abschlussprüfung. Jeder Teil wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ abgeschlossen.

Kompetenztest
Der Kompetenztest besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil aus dem Fachbereich Deutsch und
einem schriftlichen Prüfungsteil aus dem Fachbereich Mathematik. Überprüft werden dabei
grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten in Mathematik, das Leseverstehen und die schriftliche
Ausdrucksfähigkeit. Jeder der beiden schriftlichen Prüfungsteile wird mit maximal 20 Punkten
bewertet, entsprechend den festgelegten Bewertungskriterien.
Für ein positives Ergebnis müssen insgesamt bei beiden Prüfungsteilen zusammen 24 von 40
möglichen Punkten erreicht werden, wobei kein Prüfungsteil mit weniger als 8 Punkten bewertet
sein darf.

Befreiung vom Kompetenztest
All jene Berufsfachschülerinnen und -schüler, die in jedem einzelnen der drei Fächer Deutsch,
Mathematik und Italienisch die Zeugnisdurchschnittsnote 8 haben, sind von beiden Prüfungsteilen
(Deutsch und Mathematik) des Kompetenztests befreit.
Die Zeugnisdurchschnittsnote im Fach ist der Mittelwert aus der Abschlusszeugnisnote des Fachs im
3. Jahr und der Zwischenzeugnisnote des Fachs im 4. Jahr.
Lehrlinge werden vom Kompetenztest nicht befreit.

Entwicklung der Kompetenztests
Die zwei Prüfungsteile des Kompetenztests werden zentral von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus
zwei Untergruppen Mathematik und Deutsch, erstellt. Ihr gehören Lehrpersonen verschiedener
Landesberufs- und Fachschulen an. Weitere Experten können zur Erstellung der schriftlichen
Prüfungsteile hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppe legt auch die dazugehörigen
Bewertungskriterien für die schriftlichen Prüfungen fest. Diese zentrale Arbeitsgruppe erhält für ihre
Arbeit eine Vergütung in Form von Überstunden von Seiten der Landesdirektion.

Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
Übermittlung der Kompetenztests an die Schulen
Die zentral entwickelten schriftlichen Prüfungsteile aus Mathematik und Deutsch, wie auch die
festgelegten Bewertungskriterien und eine Musterlösung, werden den Schulführungskräften der
Schulen, an denen der Kompetenztest durchgeführt wird, in digitaler Form übermittelt. Die
Schulführungskräfte haben die Möglichkeit stellvertretend eine Vertrauensperson für den Empfang
zu benennen.
Hinweise: Die Kompetenztests werden einige Tage vor der Durchführung des Tests übermittelt,
damit sich die Schule organisieren kann. Die Bewertungskriterien und gegebenenfalls
Bewertungshilfen werden gemeinsam mit den Kompetenztests übermittelt.

Durchführung und Korrektur der Kompetenztests
Die Durchführung der Kompetenztests erfolgt an der Herkunftsschule der Schülerinnen und Schüler,
und zwar an allen Landesberufs- und Fachschulen zur selben Zeit und am selben Tag. Die Korrektur
erfolgt von einer von der Schule ernannten Kommission von mindestens drei Lehrpersonen, davon
mindestens eine aus dem Fachbereich “Deutsch” und eine aus dem Fachbereich “Mathematik”. Für
die Korrektur sind die von der zentralen Arbeitsgruppe festgelegten Bewertungskriterien
anzuwenden. Die Arbeiten werden anonym korrigiert und bewertet.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr an keiner Landesberufs- oder
Fachschule eingeschrieben sind, absolvieren das Zugangsverfahren an der Schule, an der sie sich für
das 5. Jahr eingeschrieben haben.

Zeitpunkt der Durchführung
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Kompetenztests wird zentral in Absprache mit den
Landesberufs- und Fachschulen nach Schulbeginn des jeweiligen Schuljahres festgelegt.

Durchführung: Das Zugangsverfahren für das Schuljahr 2022/23 findet am Samstag, den 9. April 2022
statt. Beginn ist 9 Uhr an der jeweiligen Schule.
Der Ablauf ist wie folgt:
    •   Die Prüfungsaufgaben für den Kompetenztest werden an der jeweiligen Schule unter
        Aufsicht im Vorfeld vervielfältigt. Verantwortlich dafür ist die Direktorin bzw. der Direktor
        der Schule.
    •   Während der Durchführung des Kompetenztests muss von der Schule eine angemessene
        Aufsicht gewährleistet werden.
    •   Die Aufsichtspersonen erläutern klar die Vorgehensweise und die Vorgehensweise der
        Abgabe der Arbeiten.
    •   Kompetenztest Deutsch: 9 bis 10:30 Uhr
        * Für Schülerinnen und Schüler laut Gesetz 170/10 mit der Kompensationsmaßnahme Zeit ist
        das späteste Ende 11 Uhr.
    •   Kompetenztest Mathematik: 11:15 bis 12:45 Uhr
        * Für Schülerinnen und Schüler laut Gesetz 170/10 mit der Kompensationsmaßnahme Zeit ist
        das späteste Ende 13.15 Uhr.
Die durchführende Schule kontrolliert und dokumentiert die Anwesenheit der Schüler/innen am Tag
des Kompetenztests. Diese Unterschriftenlisten sind mit den Arbeiten zu verwahren.

Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge mit Funktionsdiagnose oder klinischen
Befund
Für Schüler und Schülerinnen sowie Lehrlinge mit einem klinischen Befund oder einer
Funktionsdiagnose gelten die jeweiligen Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen, die auch im
jeweiligen individuellen Bildungsplan des laufenden Schuljahres festgelegt sind. Eine Liste der
möglichen Kompensations- und Befreiungsmaßnahmen wird von der Landesdirektion Berufsbildung
bereitgestellt.
Hinweis: Es gelten nur die gesetzlich festgelegten Maßnahmen. Mögliche Maßnahmen sind:
    •   Allgemein (Deutsch und Mathematik): Gewährung einer ruhigen Arbeitsumgebung unter
        Aufsicht, Anpassung des Schriftbildes der Unterlagen, bis zu 30 Minuten mehr Zeit, Nutzung
        digitaler Hilfsmittel bei entsprechender Behinderung
    •   Deutsch: Berücksichtigung der Rechtschreibschwäche bei der Korrektur, Nutzung eines
        Rechtschreibdudens
    •   Mathematik: Nutzung der bereitgestellten Formelsammlung
Zusätzliche Erklärungen dürfen nur zur Aufgabenstellung in sprachlicher Hinsicht gegeben werden,
nicht zu Inhalten und keine Interpretation von Aufgaben.

Gültigkeit eines positiv bestandenen Kompetenztests
Gilt der Kompetenztest als bestanden, ist das Ergebnis für weitere 2 Jahre gültig.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler der vergangenen 2 Jahre mit bestandenem Kompetenztest
müssen den Teil des Motivationsgesprächs absolvieren und bestehen, sofern dies nicht bereits
erfolgt ist.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Die zentrale Arbeitsgruppe, die die Kompetenztests erstellt hat, oder eine andere von der
Landesdirektion Berufsbildung festgelegte Arbeitsgruppe sieht sich drei zufällig ausgewählte
korrigierte Arbeiten aus Deutsch und Mathematik der Schulen an, die den Kompetenztest
durchgeführt haben. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit die Bewertungskriterien in analoger
Weise interpretiert und angewandt wurden und ob es zu Verzerrungen bei der Korrektur kam.
Beobachtungen werden in Form von Empfehlungen für das Folgejahr festgeschrieben.
Durchführung: Jede Schule reicht nach erfolgter Korrektur der Arbeiten jeweils 3 Arbeiten in Form
einer digitalen Kopie aus Deutsch und Mathematik mit der jeweiligen Bewertung ein. Dabei muss
eine Arbeit mit hoher und eine mit niedriger Bewertung dabei sein.

Das Motivationsgespräch
Das Motivationsgespräch bildet den zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens. Es wird von der
Kommission der jeweiligen Schule durchgeführt, die auch die Kompetenztests bewertet hat. Das
Motivationsgespräch hat den Zweck, die Beweggründe des Schülers/der Schülerin, den Lehrgang zu
besuchen, seine/ihre Voraussetzungen und seinen/ihren Kenntnisstand in Bezug auf den einjährigen
Lehrgang zu ermitteln. Ausgehend von einer kurzen Vorstellung des Kandidaten/der Kandidatin,
seines/ihres persönlichen schulischen und beruflichen Werdegangs, schreitet die Kommission zur
Feststellung der Qualität seines/ihres Stands der Vorbereitungen, mittels:

Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
a) einer Analyse und einer kritischen Abwägung der Ergebnisse der Überprüfung der
Voraussetzungen und jener Kompetenzen, die eventuell mangelhaft und folglich
verbesserungsbedürftig für einen erfolgreichen Besuch des einjährigen Lehrgangs erscheinen,
b) einer Analyse der Gründe und Zielsetzungen, die den Schüler/die Schülerin zum Besuch des
einjährigen Lehrgangs bewegen.
Das Gespräch wird mit “bestanden” oder “nicht bestanden” bewertet.

Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler können in Mathematik einen nicht grafikfähigen und nicht
programmierbaren Taschenrechner verwenden. Mitzubringen sind ferner Bleistift, Zirkel,
Geodreieck, sowie notwendige Stifte (schwarz oder blau).
Nicht verwendet werden dürfen: Wörterbücher und Lexika, grafikfähige oder programmierbare
Taschenrechner, Mobiltelefone und Tablets als Taschenrechnerersatz.

Besondere Hinweise zur Abgabe des Mathematiktests
Der Kompetenztest aus Mathematik beinhaltet sowohl Pflicht- als auch frei wählbare Wahlaufgaben,
von denen 4 gelöst werden müssen. Sind alle vorgeschriebenen Aufgaben richtig gelöst, erhalten die
Schülerinnen und Schüler das Punktemaximum von 20 Punkten.
Wahlaufgaben, die nicht bewertet werden sollen, müssen von den Schülerinnen und Schülern klar
durchgestrichen werden. Genaue Hinweise finden sich auf dem Kompetenztest.
Die Lösungen und Rechnungswege der gelösten Aufgaben müssen auf die vorgegebenen
Aufgabenblätter geschrieben werden.

Hinweise zur Abgabe der Arbeiten und Umschläge
Die Aufgaben aus Deutsch und Mathematik werden getrennt eingesammelt. Dabei gilt Folgendes zu
beachten, um die Anonymität bei der Korrektur zu gewährleisten.
Auf den Aufgaben- und Schmierblättern darf der Name der Kandidatinnen und Kandidaten nicht
aufscheinen. Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen.
Die Aufgabenblätter, die schriftlichen Arbeiten und die Schmierblätter werden für jeden Fachbereich
einzeln in große Umschläge gegeben. Die Schülerinnen und Schüler schreiben nach Abschluss der
Arbeit zusätzlich folgende Informationen auf kleine Kärtchen:
- ihren vollständigen Namen,
- das Geburtsdatum,
- die Herkunftsschule und
- die Schule, in die sie sich eingeschrieben haben,
und geben diese in ein kleines Kuvert.
Das kleine Kuvert wird dann verschlossen und in das große Kuvert gegeben. Auch dieses wird dann
verschlossen.

Mitteilung der Ergebnisse an Schüler/innen und an die Zielschulen
Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden nach Abschluss der Korrekturen und der Gespräche
von den Schulen den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Zudem informiert die Herkunftsschule die
Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
jeweilige Zielschule über das Ergebnis jener Schülerinnen und Schuler, die das 5. Jahr an einer
anderen Landesberufs- oder Fachschule absolvieren.
Für die Erfassung der Ergebnisse wird den Schulen eine einheitliche Tabelle zur Verfügung gestellt.
Eine Kopie der Ergebnisse geht mittels Tabelle auch an Markus Costabiei, damit die Schüleranzahl
auch zentral erfasst und ausgewertet werden kann.

Anlage 1 Regelung Zulassungsverfahren 2022.docx
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