Regulierung zur Nachhaltigkeit nimmt Fahrt auf - KPMG

 
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Regulierung zur Nachhaltigkeit nimmt Fahrt auf - KPMG
Regulierung zur Nachhaltig-
keit nimmt Fahrt auf
Finales Merkblatt der BaFin und vorläufige EU-
Einigung zur Taxonomie – eine schöne Bescherung?
Januar 2020

Überblick                                                      rung vorgelegt, der sowohl anste-
                                                               hende Regulierungsmaßnahmen
Bereits seit geraumer Zeit wird
das Bewusstsein des Finanzsek-
                                                               als auch Erwartungshaltungen der
                                                               EBA zum Umgang insbesondere
                                                                                                                                   Inhalt
tors in Bezug auf Nachhaltigkeit
                                                               mit Klimarisiken in Instituten defi-                                Überblick
geschärft. Für viele Investoren,                                                                                                   Seite 1
                                                               niert.
Kunden, Geschäftspartner, Stan-
dardsetzer und Regulierungsbe-                                 Die Diskussion über die Folgen                                      BaFin-Merkblatt
hörden stehen Chancen und Risi-                                von Industrialisierung und Bevöl-                                   Seite 2
ken durch Veränderungen aus den                                kerungswachstum steht aktuell im                                    EU-Taxonomie
Bereichen Umwelt, Soziales und                                 Zentrum des öffentlichen Interes-                                   Seite 3
Unternehmensführung (Environ-                                  ses. Im Finanzsektor lässt sich
mental, Social and Governance -                                eine deutliche Steigerung der                                       EBA-Aktionsplan
ESG) für das neue Jahr weit oben                               Nachfrage nach nachhaltigen Pro-                                    Seite 4
auf der Agenda der Prioritäten.                                dukten feststellen. Die EU sieht                                    Implikationen und Handlungsbedarf
                                                               den Finanzsektor als entscheiden-                                   Seite 6
Im Dezember 2019 gab es seitens
                                                               des Element bei der Umleitung
der Standardsetzer und Regulie-
                                                               von Finanzströmen zur Bekämp-                                       Ausblick
rungsbehörden weitere wegwei-                                                                                                      Seite 7
                                                               fung des Klimawandels. Alle Maß-
sende Publikationen. So hat die
                                                               nahmen sind im Kontext des EU-
Bundesanstalt für Finanzdienst-
                                                               Aktionsplans zur Finanzierung
leistungsaufsicht (BaFin) noch am
                                                               eines nachhaltigen Wachstums
20. Dezember 2019 die finale Fas-
                                                               vom 8. März 2018 zu sehen.
sung des zuvor kontrovers disku-
tierten Merkblatts zum Umgang                                  Die neuen Veröffentlichungen
mit Nachhaltigkeitsrisiken veröf-                              bringen mehr Klarheit unter ande-
fentlicht. Kurz zuvor hatten sich                              rem für Institute, Versicherungs-
am 18. Dezember 2019 das Euro-                                 unternehmen und Kapitelverwal-
päische Parlament und der Rat auf                              tungsgesellschaften. Sofern nicht
die Vorgehensweise zur Festle-                                 schon längst angestoßen, wächst
gung der weltweit ersten „grünen                               der Bedarf, sich ganzheitlich mit
Liste“ - einer Klassifikation nach-                            Nachhaltigkeit zu befassen – von
haltiger Wirtschaftstätigkeiten                                der Geschäfts- und Risikostrate-
(Taxonomie) - geeinigt.                                        gie, über die Zusammensetzung
                                                               des Kunden- und Anlageportfolios
Und bereits am 6. Dezember 2019
                                                               bis hin zu Prozessen in Vertrieb,
hat die Europäische Bankenauf-
                                                               Refinanzierung, Risikosteuerung,
sichtsbehörde (EBA) einen Akti-
                                                               Produktentwicklung und Bericht-
onsplan zur nachhaltigen Finanzie-
                                                               erstattung.

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Aufruf zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft | 2

BaFin-Merkblatt                                                die BaFin „zunächst“ nicht das                                  Deutsche Bundesbank sind selbst
                                                               Ziel verfolgt, mit dem Merkblatt                                Mitglieder des Lenkungsaus-
Am 24. September 2019 hatte die                                konkrete Prüfungsanforderungen                                  schusses dieser internationalen
BaFin den Entwurf des Merkblatts                               zu formulieren.                                                 Initiative.
zum Umgang mit Nachhaltigkeits-
risiken in einer Konsultationsfas-                             Gleichwohl würden jedoch später                                 Klarstellungen
sung veröffentlicht. Über die we-                              entsprechende prüfungsrelevante
                                                                                                                               In der finalen Fassung gibt es eine
sentlichen Inhalte hat KPMG in                                 Vorgaben aus europäischer Sicht
                                                                                                                               Reihe von Klarstellungen gegen-
seinem Newsletter vom Septem-                                  auf die Unternehmen zukommen.
                                                                                                                               über dem Entwurf. Die BaFin hat
ber 2019 ausführlich informiert.                               Hier können zum Beispiel im Ban-
                                                                                                                               vor allem Begrifflichkeiten aus
Die Konsultationsfrist lief bis zum                            kensektor die EBA-Leitlinien zur
                                                                                                                               angrenzenden Regulierungen, wie
3. November 2019. In dieser Zeit                               Kreditvergabe und -überwachung
                                                                                                                               z.B. den MaRisk, nunmehr stärker
haben die Verbände des Finanz-                                 angeführt werden, deren finale
                                                                                                                               auf das Merkblatt abgestimmt.
sektors von der Gelegenheit einer                              Fassung Ende des ersten Quartals
                                                                                                                               Dies gilt unter anderem für die
Stellungnahme regen Gebrauch                                   2020 zu erwarten ist. Diese Leitli-
gemacht. Forderungen rangierten                                nien machen unter anderem Vor-
von einem kompletten Verzicht                                  gaben zur Integration von ESG-                                  •      Betonung, dass Nachhaltig-
auf das Merkblatt bis hin zur An-                              Faktoren in die Risikomanage-                                          keitsrisiken keine eigenständi-
passungen einzelner Sachverhalte                               ment- und Kreditvergaberichtlinien                                     ge Risikoart, sondern als Fak-
im Detail.                                                     der Institute. Die erstmalige An-                                      toren bzw. Treiber der
                                                               wendung war bislang ab 30. Juni                                        bekannten Risikoarten zu be-
Am 20. Dezember 2019 hat die                                   2020 geplant. Ähnliche Vorstöße                                        trachten sind (zum Beispiel:
BaFin dann die finale Fassung des                              gibt es seitens der EIOPA für Ver-                                     Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken,
Merkblatts veröffentlicht. Es wur-                             sicherungsunternehmen. Für Ein-                                        Marktpreisrisiken) und in diese
de versucht, 39 Eingaben zum                                   richtungen der betrieblichen Al-                                       „übersetzt“ werden müssen
Merkblatt zu berücksichtigen.                                  tersvorsorge sind entsprechende                                 •      Schnittstelle zu den besonde-
Dieses ist in seiner Struktur nahe-                            Vorschriften bereits in Kraft. Des-                                    ren Funktionen nach MaRisk
zu unverändert. Wesentliche An-                                wegen ist das Merkblatt ohnehin                                        bzw. Schlüsselfunktionen nach
passungen innerhalb der beste-                                 ein Vorbote entsprechender ver-                                        VAG (zuvor genannt: „Gover-
henden Kapitel betreffen vor allem                             bindlicher Regelungen auf europä-                                      nance-Funktionen“)
die grundsätzliche Positionierung,                             ischer Ebene.
die bessere Verzahnung mit be-                                                                                                 Reduktion des Detailgrades
stehenden Regularien und einige                                Die BaFin bleibt weiterhin bei der
Klarstellungen sowie vor allem                                 Einordnung, dass die schon be-                                  Vor allem hat die BaFin aber in
eine in Teilen deutliche Reduktion                             stehenden verbindlichen gesetzli-                               zahlreichen Fällen zum einen den
des Detailgrades der Empfehlun-                                chen oder aufsichtlichen Vorgaben                               Empfehlungscharakter der Inhalte
gen. Am 15. Januar 2020 hat die                                (konkretisiert zum Beispiel durch                               herausgestellt („sollte“) und zum
Bafin auch eine englische Über-                                die MaRisk, MaGo, KAMaRisk 1) im                                anderen den Detailgrad der Emp-
setzung des Merkblatts zur Verfü-                              Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken                             fehlungen reduziert. Damit unter-
gung gestellt.                                                 durch das Merkblatt weder abge-                                 streicht sie auch zusätzlich den
                                                               schwächt noch erweitert werden.                                 schon im Vorfeld betonten Propor-
Grundsätzliche Positionierung                                  Betont wird nunmehr der Hinweis,                                tionalitätsgedanken und lässt den
Auf deutlichen Wunsch des Fi-                                  dass die BaFin mit dem Merkblatt                                Unternehmen ausreichend Frei-
nanzsektors wurde die Unverbind-                               einer Empfehlung des „Network                                   raum zur Auseinandersetzung mit
lichkeit der Empfehlungen des                                  for Greening the Financial System                               einem angemessenen Umgang
Merkblatts unterstrichen und klar-                             (NGFS)“ nachkommt, klimabezo-                                   mit Nachhaltigkeitsrisiken, der
gestellt, dass die beaufsichtigen                              gene Risiken in die Aufsicht ein-                               nicht nur das individuelle Risi-
Unternehmen in der Wahl ihrer                                  zubinden und aufsichtliche Erwar-                               koprofil, sondern auch das Ge-
Ansätze und Methoden zum Um-                                   tungen zu formulieren. BaFin und                                schäftsmodell berücksichtigt.
gang mit Nachhaltigkeitsrisiken                                                                                                Folgende Beispiele können hierbei
frei sind. Schon bislang hatte die                                                                                             genannt werden:
BaFin das Merkblatt als Orientie-                              1
                                                                 Mindestanforderungen an das Risi-
rungshilfe und Zusammenstellung                                komanagement (BA), an die Ge-                                   •      Streichung der ggf. freiwilligen
von sinnvollen Verfahrensweisen                                schäftsorganisation von Versiche-                                      Berücksichtigung durch von
bezeichnet, an der sich die beauf-                             rungsunternehmen bzw. an das                                           der EZB überwachte Institute
sichtigten Unternehmen ausrich-                                Risikomanagement von Kapitalverwal-
ten können. Mit der finalen Fas-                               tungsgesellschaften
sung wird jetzt konstatiert, dass

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Aufruf zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft | 3

•     Unterstreichung des Proporti-                                   angewendeter Standards auch                              Beaufsichtigung (zum Beispiel für
      onalitätsgedankens gemäß                                        durch Dienstleister im Falle                             nachgelagerte Vorhaben wie
      sektorspezifischen Vorgaben                                     von Auslagerungen                                        Green Bonds, Eco-Labels und
•     Relativierung der aufgezeigten                           •      Berücksichtigung von „spezi-                             Nachhaltigkeitsfonds) sowie An-
      Beispiele und Fragen für eine                                   algesetzlichen“ Regelungen                               forderungen an die produkt- bzw.
      mögliche Strategiediskussion                                    hinsichtlich des gruppenwei-                             unternehmensspezifische Offen-
•     Löschung des Hinweises, dass                                    ten Umgangs mit Nachhaltig-                              legung und das Reporting von
      angemessenen Risikobewer-                                       keitsrisiken                                             Finanzmarktteilnehmern, Emitten-
      tungen „häufig nur durch                                                                                                 ten und großen Unternehmen.
      Stresstests“ zu gewährleisten                            Auch wenn deutlich wird, dass die                               Entsprechende Klassifizierungen
      sind (wenngleich den Stress-                             BaFin bei der Erstellung der fina-                              können ebenfalls eine Rolle spie-
      tests weiterhin eine zentrale                            len Fassung des Merkblatts den                                  len bei der Risikobewertung von
      Bedeutung eingeräumt wird)                               Anmerkungen des Finanzsektors                                   Geschäftsaktivitäten und einer
•     Streichung der Empfehlung zu                             entgegenkommt, bleiben die we-                                  ggf. zukünftigen aufsichtlichen
      notwendigen Überprüfungs-                                sentlichen Empfehlungen in der                                  Privilegierung bei den Eigenmittel-
      prozessen für die Einhaltung                             Substanz erhalten. Die im EBA-                                  anforderungen.
      freiwilliger Nachhaltigkeits-                            Aktionsplan vom 6. Dezember                                     Eine einheitliche Taxonomie soll
      standards                                                2019 artikulierte Erwartungshal-                                vor allem institutionellen und pri-
•     Relativierung der Notwendig-                             tung deckt sich in Kernaspekten                                 vaten Anlegern ermöglichen, sich
      keit zur Nutzung externer                                weitestgehend mit den Empfeh-                                   ein Urteil darüber zu bilden, ob
      Quellen bei der Risikoidentifi-                          lungen der BaFin. Zusammen mit                                  eine Investition auch tatsächlich
      zierung                                                  den zu erwartenden Regelungen                                   umweltfreundlich ist. Anleger
•     Starke Kürzung des Detailgra-                            auf europäischer Ebene besteht                                  könnten damit, wenn sie in Projek-
      des der Inhalte zu Verantwort-                           weiterhin für alle beaufsichtigten                              te und Wirtschaftstätigkeiten mit
      lichkeiten in der Geschäftsor-                           Unternehmen die Notwendigkeit,                                  deutlich positiver Wirkung auf
      ganisation, auch bezüglich                               sich mit einen angemessenen                                     Klima und Umwelt investieren,
      „Markt“ bzw. „Marktfolge“                                Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken                               künftig EU-weit von der gleichen
      (kein Erst-/Zweitvotum)                                  nachvollziehbar auseinanderzuset-                               Grundlage ausgehen.
•     Umformulierung der Einstel-                              zen.
      lung von Experten in der Risi-
                                                               EU-Taxonomie                                                    Bisher gab es kein einheitliches
      kocontrolling-Funktion zuguns-
                                                                                                                               Klassifikationssystem, das die
      ten einer etwaigen                                       Die vorläufige Einigung hinsichtlich                            Bestimmung ökologisch nachhal-
      „Verstärkung“ der besonderen                             der Taxonomie ist wesentlicher                                  tiger Wirtschaftstätigkeiten erlaubt
      bzw. Schlüsselfunktionen                                 Bestandteil des Aktionsplans der                                hätte. Mit Hilfe einer „grünen
•     Keine Empfehlung für die                                 EU-Kommission zur Finanzierung                                  Liste“ soll
      Compliance-Funktion zur                                  nachhaltigen Wachstums und
      Überwachung der Einhaltung                               entspricht dem Ziel der Kapital-
      freiwillig angewendeter Nach-                                                                                            •      die Fragmentierung, die durch
                                                               marktunion, das Finanzwesen mit
      haltigkeitsstandards                                                                                                            marktbasierte Initiativen und
                                                               den Bedürfnissen der Realwirt-
•     Klarstellung der Berichterstat-                                                                                                 nationale Praktiken entsteht,
                                                               schaft zusammenzubringen. Hier-
      tung für interne Zwecke nur,                                                                                                    reduziert werden und
                                                               zu wurde am 18. Dezember 2019
      falls noch nicht bei bestehen-                                                                                           •      dem sog. „Greenwashing“
                                                               der Entwurf einer „Verordnung zur
      den Risikoarten mit berück-                                                                                                     entgegengewirkt werden, d.h.
                                                               Etablierung eines Rahmenwerks
      sichtigt                                                                                                                        der Vermarktung von Anlage-
                                                               für nachhaltige Investitionen und
•     Relativierung zur Verwendung                                                                                                    produkten als „grün“ oder
                                                               die Änderung der Verordnung
      von langfristigen Szenarioana-                                                                                                  „umweltfreundlich“, obwohl
                                                               2019/2088 zu nachhaltigkeitsbe-
      lysen und Klarstellung, dass                                                                                                    sie den grundlegenden Um-
                                                               zogenen Offenlegungen des Fi-
      der Zeitraum für Auswirkungs-                                                                                                   weltstandards nicht entspre-
                                                               nanzdienstleistungssektors“ ver-
      szenarien dem konsistenten                                                                                                      chen.
                                                               öffentlicht.
      und langfristigen Planungszeit-
      raum eines Unternehmens                                  Grundsätzlich hat eine einheitliche                             Umweltziele
      entspricht                                               Taxonomie enorme Bedeutung für
                                                               Institute, Versicherungsunterneh-                               Mit der politischen Einigung wird
•     Fokus der Regelungen für                                                                                                 zumindest ein grundlegender
      Auslagerungsverträge auf                                 men und Kapitalverwaltungsge-
                                                               sellschaften. Es ergeben sich                                   Rahmen dafür festgelegt, was als
      „wesentliche“ Auslagerungen                                                                                              ökologisch nachhaltige Wirt-
•     Relativierung der Empfehlung                             nämlich unmittelbare Auswirkun-
                                                               gen auf die Gesetzgebung und                                    schaftstätigkeit klassifiziert wer-
      zur Berücksichtigung freiwillig

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einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Aufruf zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft | 4

den kann. Es werden sechs Um-                                  Übergangstätigkeiten investiert                                 Die EBA erläutert zudem ihre auf-
weltziele zugrunde gelegt:                                     wird.                                                           sichtliche Erwartungshaltung zum
                                                                                                                               Umgang mit ESG-Risiken. Bemer-
1. Klimaschutz                                                 Die EU-Kommission wird nun auf                                  kenswerterweise ermutigt sie die
2. Anpassung an den Klimawan-                                  der Basis dieser Rahmenbedin-                                   Institute entsprechende Maßnah-
   del                                                         gungen beauftragt, die tatsächli-                               men zu ergreifen, bevor der recht-
3. Nachhaltige Nutzung und                                     che Klassifikation zu erarbeiten,                               liche Rahmen innerhalb der EU
   Schutz der Wasser- und Mee-                                 indem sie durch delegierte                                      angepasst und die verschiedenen
   resressourcen                                               Rechtsakte technische Bewer-                                    Mandate der EBA geliefert wur-
4. Übergang zu einer Kreislauf-                                tungskriterien für jedes einzelne                               den.
   wirtschaft                                                  Umweltziel und für jeden einzel-
                                                                                                                               Die Aufgaben und Mandate der
5. Vermeidung und Verminderung                                 nen Sektor bestimmt. Dabei wird
                                                                                                                               EBA in Bezug auf ESG-Risiken
   der Umweltverschmutzung                                     die EU-Kommission von einer
                                                                                                                               basieren auf den nachstehenden
6. Schutz und Wiederherstellung                                technischen Expertengruppe, der
                                                                                                                               regulatorischen Vorgaben:
   der biologischen Vielfalt und                               „Plattform für ein nachhaltiges
   der Ökosysteme.                                             Finanzwesen“ unterstützt und
                                                               auch hinsichtlich der Frage bera-                               •      der geänderten EBA-
Voraussetzungen der grünen Liste                               ten, ob weitere Ziele zu verfolgen                                     Verordnung;
                                                               sind. Hierfür sind entsprechende                                •      der überarbeiteten Eigenkapi-
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten                                                                                                      talverordnung (CRR II) und der
                                                               Kosten-Nutzen-Analysen zu erstel-
müssen die nachstehenden vier                                                                                                         Eigenkapitalrichtlinie (CRD V);
                                                               len. Eine weitere Expertengruppe,
Kriterien erfüllen, um als nachhal-                                                                                            •      der neuen Wertpapierfir-
                                                               die sich aus Vertretern der EU-
tig klassifiziert werden zu können:                                                                                                   menverordnung (IFR) und der
                                                               Mitgliedstaaten zusammensetzt,
                                                               wird die EU-Kommission darüber                                         Wertpapierfirmenrichtlinie
1. Sie leisten einen wesentlichen                                                                                                     (IFD);
                                                               hinaus in Bezug auf die Eignung
   Beitrag zu mindestens einem                                                                                                 •      dem Aktionsplan der EU-
                                                               der technischen Evaluierungskrite-
   der oben genannten sechs                                                                                                           Kommission und den damit
                                                               rien und den hierfür verwendeten
   Umweltziele                                                                                                                        verbundenen Legislativpake-
                                                               Ansatz beraten.
2. Sie verursachen im Hinblick auf                                                                                                    ten.
   die anderen Umweltziele „kei-
                                                               Die neue Verordnung ist nach dem
   nen erheblichen Schaden“                                                                                                    Zwischen 2019 und 2025 sieht der
                                                               Verfahren der „frühzeitigen Eini-
3. Sie entsprechen robusten,                                                                                                   Aktionsplan umfangreiche Arbei-
                                                               gung in zweiter Lesung“ im An-
   wissenschaftlich fundierten                                                                                                 ten zu ESG- bzw. vor allem Klima-
                                                               schluss an die Überarbeitung
   technischen Evaluierungskrite-                                                                                              risiken vor. In einem ersten Schritt
                                                               durch die Rechts- und Sprach-
   rien.                                                                                                                       wird sich die EBA auf das Strate-
                                                               sachverständigen von Rat und
4. Sie halten Mindeststandards in                                                                                              gie- und Risikomanagement und
                                                               Parlament noch förmlich anzu-
   den Bereichen Soziales und                                                                                                  die damit verbundenen Schlüssel-
                                                               nehmen.
   Unternehmensführung ein.                                                                                                    kennzahlen sowie die Offenlegung
                                                               EBA-Aktionsplan                                                 konzentrieren. Hiernach soll ein
Es wird grundlegend am Konzept                                                                                                 spezieller Stresstest zum Klima-
der Neutralität in Bezug auf die                               Am 6. Dezember 2019 hat die                                     wandel entwickelt werden.
verschiedenen Energieformen                                    Europäische Bankenaufsichtsbe-                                  Schließlich plant die EBA, Einzel-
festgehalten, unter der Bedin-                                 hörde (EBA) einen bis zum Jahr                                  heiten zur aufsichtsrechtlichen
gung, dass diese Energien geringe                              2025 reichenden Aktionsplan zur                                 Behandlung von „grünen“ Forde-
Treibhausgasemissionen verursa-                                nachhaltigen Finanzierung veröf-                                rungen zu untersuchen und ggfs.
chen. In der Taxonomie sind eben-                              fentlicht. Gemäß EBA müssen                                     die Risikogewichte bei der Eigen-
falls die beiden Unterkategorien                               Institute in der Lage sein, Nachhal-                            mittelunterlegung entsprechend
„förderliche Tätigkeiten“ und                                  tigkeits- bzw. ESG-Risiken zu                                   anzupassen.
„Übergangstätigkeiten“ enthalten.                              messen und zu überwachen, um
D.h. diese Tätigkeiten können als                              mit Transitionsrisiken als auch                                 Die geplante Arbeit zielt auch da-
nachhaltig qualifiziert werden,                                physischen Risiken, die der Kli-                                rauf ab, den Aufsichtsbehörden
sofern sie bei anderen Wirt-                                   mawandel mit sich bringt, umge-                                 angemessene Instrumente zur
schaftsaktivitäten dazu beitragen,                             hen zu können. In ihrem Aktions-                                Verfügung zu stellen, um die ESG-
die Umweltziele zu erreichen. Es                               plan stellt die EBA ihren Ansatz                                Risiken im Rahmen ihrer Auf-
ist für jedes Finanzprodukt künftig                            und ihren Zeitplan für die Erbrin-                              sichtspraktiken zu verstehen, zu
offenzulegen, welcher Anteil in                                gung von Mandaten im Zusam-                                     überwachen und zu bewerten.
diese förderlichen Tätigkeiten und                             menhang mit ESG-Faktoren dar.                                   Zusätzlich zu den spezifischen
                                                                                                                               Mandaten ist ein allgemeines

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Aufruf zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft | 5

Mandat in der EBA-Verordnung zur                               das explizit Nachhaltigkeitsrisiken                             möglicht. Die EBA verweist auf
Überwachung des ESG-Risikos                                    berücksichtigt.                                                 Anhang I der Leitlinien zur nichtfi-
vorgesehen, das gleichzeitig we-                                                                                               nanziellen Berichterstattung, der
                                                               Hinsichtlich der Definition aufsicht-
sentlicher Bestandteil der allge-                                                                                              ausgewählte Indikatoren enthält.
                                                               licher Erwartungen ermutigt die
meinen Arbeit zur Verbesserung
                                                               EBA die Institute, Nachhaltigkeits-                             Stresstesting und Szenarioanaly-
der Stabilität des Bankensektors
                                                               überlegungen pro-aktiv in ihre                                  sen
ist.
                                                               Geschäftsstrategie und das Risi-
                                                                                                                               Die EBA plant, einen speziellen
Im Folgenden werden die wich-                                  komanagement zu integrieren und
                                                                                                                               Stresstest zum Klimawandel zu
tigsten EBA-Mandate im Rahmen                                  entsprechende Geschäftsplanun-
                                                                                                                               entwickeln, mit dem das Hauptziel
der genannten Themenschwer-                                    gen sowie Risikosteuerungs-,
                                                                                                                               verfolgt wird, die Anfälligkeit der
punkte dargestellt:                                            Kontroll- und Entscheidungspro-
                                                                                                                               Banken für klimabezogene Risiken
                                                               zesse anzupassen.
Strategie und Risikomanagement                                                                                                 zu ermitteln und die Relevanz der
                                                               Schlüsselparameter und Offenle-                                 Engagements zu quantifizieren,
Hierbei handelt es sich um ein
                                                               gung                                                            die von physischen Risiken und
sehr umfangreiches Mandat, das
                                                                                                                               Transitionsrisiken betroffen sein
einen weitreichenden Vorschlag in                              Gemäß Mandat in Art. 434 a CRR
                                                                                                                               könnten. Bereits in der zweiten
Form eines Berichts für das Ma-                                II wird die EBA umfassende tech-
                                                                                                                               Jahreshälfte 2020 könnte laut
nagement von ESG-Risiken und                                   nische Standards zur Umsetzung
                                                                                                                               Aktionsplan im Rahmen der re-
deren Integration in Governance,                               der in Teil 8 CRR enthaltenen Of-
                                                                                                                               gelmäßigen Risikobewertung der
Risikomanagement (einschließlich                               fenlegungsanforderungen entwi-
                                                                                                                               EU-Banken eine Sensitivitätsana-
Szenarioanalyse und Stresstests)                               ckeln. Die Frist für die Übermitt-
                                                                                                                               lyse für Klimarisiken für eine
und Aufsicht im Rahmen des so-                                 lung der technischen Standards an
                                                                                                                               Stichprobe von Banken auf freiwil-
genannten „Supervisory Review                                  die EU-Kommission läuft bis zum
                                                                                                                               liger Basis durchgeführt werden.
and Evaluation Process (SREP)“                                 28. Juni 2020. Für die ESG-
                                                                                                                               Diese Analyse würde sich auf
enthält. Aufgrund der Komplexität                              bezogenen Offenlegungen nach
                                                                                                                               Transitionsrisiken konzentrieren
dieses Mandats will die EBA be-                                Art. 449a CRR II für große, kapi-
                                                                                                                               und einen längeren Zeithorizont
reits im zweiten/dritten Quartal                               talmarktorientierte Institute gilt
                                                                                                                               zugrunde legen.
2020 zunächst ein diesbezügliches                              eine Ausnahmeregelung; diese
Diskussionspapier veröffentlichen,                             gelten im Gegensatz zu den meis-                                Darüber hinaus wird die EBA den
bevor sie dann mit Hilfe des                                   ten Offenlegungspflichten in Teil 8                             Instituten und Aufsichtsbehörden
Feedbacks den Abschlussbericht                                 CRR, die ab 28. Juni 2021 gelten,                               im Rahmen des Berichts, basie-
bis zum 28. Juni 2021 fertigstellt.                            erst ab 28. Juni 2022. Die ESG-                                 rend auf dem Mandat gem. Art. 98
Rechtliche Grundlage hierfür ist                               bezogenen Angaben basieren auf                                  CRD V, Leitlinien für die eigenen
Art. 98 Abs. 8 CRD V.                                          bestehenden Arbeiten, wie den                                   Stresstests zur Verfügung stellen.
                                                               Leitlinien der EU-Kommission zur                                Entsprechend wird die EBA mög-
Basierend auf den Ergebnissen
                                                               nichtfinanziellen Berichterstattung,                            licherweise die relevanten Leitli-
dieses Berichts, kann die EBA
                                                               einer Ergänzung zur Berichterstat-                              nien zum Risikomanagement und
dann Leitlinien zur einheitlichen
                                                               tung über klimarelevante Informa-                               für das Stresstesting aktualisieren.
Einbeziehung von ESG-Risiken in
                                                               tionen, der EU-Taxonomie und den
den aufsichtlichen Überprüfungs-                                                                                               Die EBA ermutigt letztendlich im
                                                               Empfehlungen der FSB-Task Force
und Bewertungsprozess der zu-                                                                                                  Aktionsplan trotz aller methodi-
                                                               zu klimarelevanten finanziellen
ständigen Behörden (SREP) her-                                                                                                 schen Herausforderungen und
                                                               Angaben. Diese Informationen
ausgeben und auch andere regula-                                                                                               Datenlücken die Institute, eigene
                                                               sollen für eine Aktualisierung der
torische Maßnahmen -                                                                                                           Szenarioanalysen zu Klimarisiken
                                                               technischen Standards – geplant
einschließlich der Anpassung von                                                                                               zu entwickeln, um schrittweise die
                                                               für 2021 – verwendet werden.
Leitlinien für die interne Unter-                                                                                              Auswirkungen von physischen
nehmensführung, Auslagerungs-                                  Hinsichtlich ihrer Erwartungshal-                               Risiken und Transitionsrisiken auf
vereinbarungen oder Kreditverga-                               tung ermutigt die EBA die Institu-                              die Geschäftsaktivitäten besser zu
be und -überwachung ändern oder                                te, ihre Aktivitäten auf dem Gebiet                             erforschen. Zudem ruft sie Institu-
ergänzen. Der genaue Zeitpunkt                                 der nichtfinanziellen Berichterstat-                            te auf, am freiwilligen Stresstest
und die Art der Leitlinien für Insti-                          tung fortzusetzen. Dabei schlägt                                zu Klimarisiken im Rahmen der
tute und Aufsichtsbehörden sollen                              sie vor, die Identifikation einiger                             Risikobewertung 2020 teilzuneh-
im Bericht festgelegt werden. Die                              einfacher Kennzahlen zu priorisie-                              men.
EBA macht deutlich, dass die an-                               ren, die Transparenz auf den Ge-
stehenden Leitlinien für Kredit-                               bieten der Klimarisiken und deren
vergabe und -überwachung das                                   Integration die Geschäfts- und
erste spezifische „Produkt“ sind,                              Risikostrategie der Institute er-

© 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Aufruf zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft | 6

Aufsichtsrechtliche Behandlung                                 Dabei betreffen die neuen Vorga-                                •      Erweiterte Aufnahme von
                                                               ben aufgrund des umfassenden                                           Nachhaltigkeitsrisiken in die in-
Das Mandat gemäß Art. 501 c
                                                               Charakters von Nachhaltigkeitsri-                                      terne und externe Berichter-
CRR II fordert die EBA zur Über-
                                                               siken im Grundsatz nahezu sämtli-                                      stattung
prüfung auf, inwieweit eine spezi-
                                                               che Bereiche und Steuerungsas-                                  •      Festlegung von internen Risi-
elle aufsichtsrechtliche Behand-
                                                               pekte aller Finanzakteure.                                             kominderungsmaßnahmen
lung von Risikopositionen im
                                                               Insbesondere folgende Hand-                                            und Handlungsalternativen im
Zusammenhang mit Vermögens-
                                                               lungsbedarfe können entstehen:                                         Rahmen aller Geschäftsbezie-
werten oder Tätigkeiten, die im
                                                                                                                                      hungen
Wesentlichen mit umweltbezoge-
                                                               •      Unternehmensspezifische                                  •      Sicherstellung einer konsisten-
nen und/oder sozialen Zielen ver-
                                                                      Definition und Abgrenzung von                                   ten Anwendung von Gruppen-
bunden sind, gerechtfertigt wer-
                                                                      Nachhaltigkeitsrisiken                                          vorgaben in Tochterunterneh-
den kann. Die Ergebnisse dieser
                                                               •      Ergänzung bestehender Stra-                                     men
Bewertung sollen in einem Bericht
                                                                      tegie- und Planungsprozess                               •      Berücksichtigung von ESG-
zusammengefasst werden. Auf-
                                                                      um Nachhaltigkeitsaspekte                                       Faktoren bei der Gestaltung
grund der Komplexität und mögli-
                                                               •      Kritische Überprüfung des                                       von Auslagerungsvereinbarun-
chen Auswirkungen dieses Man-
                                                                      Produkt- und Kundenportfolios                                   gen
dats, plant die EBA, diese Arbeit in
zwei Phasen – anhand Veröffentli-                                     und ggf. Anpassung des Pro-
chung eines Diskussionspapiers                                        zesses für neue Kunden und                               Aufgrund der Vielfältigkeit und
sowie anschließender Erstellung                                       neue Märkte                                              zunehmenden Bedeutung des
eines Berichts unter Berücksichti-                             •      Zugrundelegung der Taxono-                               Themas werden alle von der BaFin
gung der eingegangenen Stel-                                          mie bei der Bewertung des                                oder EZB beaufsichtigten Unter-
lungnahmen – durchzuführen. Die                                       Produktportfolios und ggf.                               nehmen nicht umhinkommen, ihre
Frist zur Einreichung dieses Be-                                      dem Neuen Produkte-Prozess                               internen Prozesse, Strukturen,
richts endet am 28. Juni 2025.                                 •      Sensibilisierung aller Mitarbei-                         Leitlinien und Vertragsdokumente
                                                                      ter, um das Thema in der Un-                             zu überprüfen und anzupassen.
Der Grund für die oben dargestell-                                    ternehmens- und Risikokultur                             Der Analyse- und Implementie-
te Abfolge liegt in der Notwendig-                                    zu verankern                                             rungsaufwand sollte dabei wegen
keit, die Geschäftsportfolien von                              •      Anpassung der Prozessland-                               der weitreichenden und umfas-
Instituten unter Nachhaltigkeits-                                     schaft und Methoden der Da-                              senden Tragweite des Themas
gesichtspunkten besser zu ver-                                        tenverarbeitung, inklusive De-                           nicht unterschätzt werden. Er
stehen, bevor sie unter Berück-                                       finition der benötigten Daten                            erfordert das Zusammenwirken
sichtigung der von ihnen                                       •      Festlegung klarer Strukturen                             unterschiedlichster Marktbereiche
gewählten Strategien bewertet                                         und Verantwortlichkeiten                                 (z.B. Kredit, Anlage, Treasury etc.)
und gesteuert werden. Auch die                                        (Governance)                                             mit nachgelagerten Bereichen wie
neue EU-Taxonomie soll zudem                                   •      Sicherstellung einer angemes-                            Organisation/IT, Risikocontrolling,
den Instituten und Aufsichtsbe-                                       senen Ressourcenausstattung                              Finanzen, Compliance, Interne
hörden ermöglichen, eingehende-                                       mit entsprechendem Exper-                                Revision und Recht.
re empirische Bewertungen der                                         tenwissen
angemessenen aufsichtsrechtli-                                                                                                 Insbesondere die nach Außen
                                                               •      Berücksichtigung von Nachhal-
chen Behandlung einzelner Pro-                                                                                                 ausstrahlende Wirkung auf Kun-
                                                                      tigkeitsrisiken im Rahmen der
dukte vorzunehmen.                                                                                                             den, Rating-Agenturen und Ge-
                                                                      Geschäftsanbahnung und Port-
                                                                                                                               schäftspartner zeigt die zentrale
Implikationen und Handlungs-                                          foliosteuerung
                                                                                                                               Rolle der Finanzwirtschaft zum
bedarf                                                         •      Festlegung zielgerichteter
                                                                                                                               gesamtwirtschaftlichen Umgang
                                                                      Kennziffern und (Früh-) Warni-
Auf die beaufsichtigten Unter-                                                                                                 mit Nachhaltigkeitsrisiken und
                                                                      ndikatoren auch hinsichtlich
nehmen des Finanzsektors kommt                                                                                                 dem Klimawandel im Besonderen,
                                                                      der Überwachung der finanzi-
in Abhängigkeit von Risikoprofil                                                                                               bedarf aber somit auch einer akti-
                                                                      ellen Performance von Investi-
und Geschäftsmodell in vielen                                                                                                  ven und intensiven Auseinander-
                                                                      tionen und Projekten
Fällen weitreichender Handlungs-                                                                                               setzung mit dem Thema. Nur so
                                                               •      Überarbeitung der bestehen-
bedarf zu, der stets auch mit Blick                                                                                            können die notwendigen internen
                                                                      den Risikomodelllandschaft
auf die betriebswirtschaftliche                                                                                                Strukturen geschaffen und eine
                                                                      und Integration von Nachhal-
Chancen sowie die Möglichkeiten                                                                                                Akzeptanz bei Mitarbeitern und
                                                                      tigkeitsrisiken
zur Gestaltung der Außenwahr-                                                                                                  Geschäftspartnern aufgebaut
                                                               •      Aufbau geeigneter Methoden
nehmung betrachtet werden soll-                                                                                                werden.
                                                                      und Verfahren zum Abbilden
te.                                                                   langfristiger Szenarien und
                                                                      Durchführung von Stresstests

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Ausblick                                                       legende Rahmenvorgaben bedeu-
                                                               tet das Vorgehen freilich, dass die
Die EU-Kommission hat mit dem
                                                               für die Anwender zentralen Um-
Aktionsplan zur Finanzierung eines
                                                               setzungsfragen auf die technische
nachhaltigen Wachstums bereits
                                                               Umsetzungsebene verlagert wer-
am 8. März 2018 ein umfassendes
                                                               den. Hier sind noch zahlreiche
Paket auch legislativer Maßnah-
                                                               Details auszuarbeiten, insbeson-
men auf europäischer Ebene auf
                                                               dere sind für die einzelnen Wirt-
den Weg gebracht. Der Finanzsek-
                                                               schaftsaktivitäten exakte Kriterien
tor ist dabei eine Schlüsselbranche
                                                               und Messwerte zu definieren. Er
und kann von den sich eröffnen-
                                                               erscheint deshalb ratsam, diesen
den Chancen der Finanzierung
                                                               Prozess in den nächsten zwei
nachhaltiger Investitionen profitie-
                                                               Jahren sehr eng zu verfolgen und
ren. Bereits jetzt nutzen einzelne
                                                               mit zu gestalten.
Akteure das Thema zur öffentli-
chen Aufwertung der eigenen
Marke.
Neben dem BaFin-Merkblatt wird
in den nächsten Jahren eine Reihe
von regulatorischen Maßnahmen
vor allem auf europäischer Ebene
ergriffen. Bereits in der jetzigen
Aufsichtspraxis spielen Nachhal-
tigkeitsrisiken zudem eine Rolle.
So fordert zum Beispiel die Euro-
päische Zentralbank (EZB) die von
ihr direkt beaufsichtigten signifi-
kanten Institute auf, im Rahmen
von Aufsichtsgesprächen auf den
Stand des Risikomanagements,
die Integration in die Kreditverga-
be, die Durchführung von Stress-
tests und Szenarioanalysen sowie
den Anteil des von ESG-Risiken
betroffenen Kreditportfolios einzu-
gehen. Alle beaufsichtigten Unter-
nehmen sollten deshalb die sich
abzeichnenden weiteren Maß-
nahmen von Standardsetzern und
Aufsichtsbehörden in den Jahren
vor allem bis 2025 eng verfolgen.
Die BaFin hat bereits avisiert, dass
sie die Inhalte des Merkblatts ggf.
in Einklang mit europäischen Ent-
wicklungen anpassen wird.
Die EU-Taxonomie für die beiden
Umweltziele „Klimaschutz“ und
„Anpassungen an den Klimawan-
del“ soll bis Ende des Jahres 2020
erstellt werden. Eine vollständige
Anwendung soll ab Ende 2021
erfolgen. Die Taxonomie für die
vier anderen Umweltziele soll bis
Ende 2021 erstellt und ab Ende
2022 angewandt werden. Trotz
der politischen Einigung auf grund-

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Sprechen Sie uns gerne an!                                         Impressum
KPMG hat die neuen Anforderun-
                                                                   KPMG AG
gen strukturiert aufgearbeitet und
                                                                   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
den bestehenden Anforderungen
                                                                   Klingelhöferstraße 18
gegenüberbestellt, um neue Hand-
                                                                   10785 Berlin
lungsbedarfe zügig zu erkennen.
Unsere Teams aus erfahrenen Ex-
perten in den Bereichen Banking,
Asset Management und Insurance
unterstützen Sie gerne dabei, sich
optimal auf die Anforderungen an
das nachhaltige Wirtschaften vor-
zubereiten.

KPMG AG

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                                     Asset Management
Christoph Betz
                                     Maren Schmitz
Partner, Financial Services
                                     Partner, Financial Services
T +49 69 9587-4347
                                     T +49 69 9587-2797
christophbetz@kpmg.com
                                     marenschmitz@kpmg.com
Thilo Kasprowicz
                                     Insurance
Partner, Financial Services
T +49 69 9587-3198
                                     Dr. Roman Schulze
tkasprowicz@kpmg.com
                                     Senior Manager,
                                     Financial Services
Markus Quick
                                     T +49 221 2073-1092
Partner, Financial Services
                                     romanschulze@kpmg.com
T +49 69 9587-4687
markusquick@kpmg.com

Dr. Sebastian Rick
Senior Manager,
Financial Services
T +49 69 9587-1566                                                 www.kpmg.de
srick@kpmg.com
                                                                   www.kpmg.de/socialmedia
Gerald Rosenfeld
Manager, Financial Services
T +49 69 9587-1930
grosenfeld@kpmg.com
                                                                   Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und
                                                                   nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder
                                                                   einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns
                                                                   bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu
                                                                   liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informati-
                                                                   onen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs
                                                                   oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden.
                                                                   Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln
                                                                   ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche
                                                                   Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen
                                                                   erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung
                                                                   der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.

                                                                   © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein
                                                                   Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfir-
                                                                   men, die KPMG International Cooperative („KPMG
                                                                   International“), einer juristischen Person schweizerischen
                                                                   Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der
                                                                   Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzei-
                                                                   chen von KPMG International.
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