Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG

 
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Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
Hausen / Lupfig
HIAG Immobilien AG

Reichholdareal
Erschliessungskonzept

22.04.2021
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
HIAG Immobilien AG

Reichholdareal
Erschliessungskonzept

IMPRESSUM
Auftragsnummer            1100.1256.1
Auftraggeber              HIAG Immobilien AG
Datum                     22.04.2021
                          H:\200_Projekte\1100\1200\1256_Hausen      Lupfig   Reichholdareal\03
Datei                     Planung\312_Erschliessungskonzept_2021\2021-04-
                          22_Reichholdareal_Erschliessungskonzept.docx

Seitenanzahl              60
Titelbild                 Drohnenaufnahme (Relis, 2020)

VERFASSER
Firma / Organisation                                      Vorname Name
Steinmann Ingenieure und Planer AG                        Manuel Basler               Ba

VERSIONEN
Index       Änderung                                      Verfasser           Datum
a           Entwurf                                       Ba                  08.12.2020
b           Zwischenstand für Bauverwalter                Ba                  15.12.2020
c           Vernehmlassung Gemeinden                      Ba                  03.02.2021
d           Kantonale Vorprüfung                          Ba                  22.04.2021
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................................... I

Anhang- und Planverzeichnis .................................................................................................. III

Ausgangslage .......................................................................................................................... IV

Teil A: Verkehrserschliessung .................................................................................................. 1

1.      Erschliessungskonzept .................................................................................................... 2
     1.1         Motorisierter Individualverkehr ............................................................................... 2
     1.2         Güterverkehr .......................................................................................................... 2
     1.3         Öffentlicher Verkehr ............................................................................................... 3
     1.4         Fussverkehr ........................................................................................................... 5
     1.5         Veloverkehr ............................................................................................................ 5
     1.6         Ruhender Verkehr und Mobilitätsmanagement ...................................................... 6

2.      Betriebskonzept ............................................................................................................. 11
     2.1         Temporegime ....................................................................................................... 11
     2.2         Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung ...................................................... 11
     2.3         Busbevorzugung .................................................................................................. 12

3.      Vordimensionierung ....................................................................................................... 13
     3.1         Innerer Strassenraum .......................................................................................... 13
     3.2         Bushaltestellen ..................................................................................................... 14
     3.3         Wegverbindungen Fuss- und Veloverkehr ........................................................... 14
     3.4         Hauptstrasse / Hauserstrasse .............................................................................. 14
     3.5         Anschluss Nord .................................................................................................... 15
     3.6         Anschluss Süd ..................................................................................................... 17
     3.7         LKW-Wegfahrt Süd .............................................................................................. 19
     3.8         Anschluss an Unterführung .................................................................................. 20
     3.9         Fortsetzung Fuss-/ Veloweg Richtung Seebli ...................................................... 21

4.      Verkehrstechnische Einrichtungen................................................................................. 22
     4.1         Lichtsignalanlage ................................................................................................. 22
     4.2         Rohrtrassee .......................................................................................................... 23
     4.3         Signalisation und Markierung ............................................................................... 23

5.      Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019 ...................................... 24

                                                                                                         Inhaltsverzeichnis | I
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Teil B: Abwasserentsorgung ................................................................................................... 25

1.     Entwässerungskonzept .................................................................................................. 26
     1.1        Grundsätze ........................................................................................................... 26
     1.2        Genereller Entwässerungsplan (GEP) ................................................................. 28
     1.3        Konzept Schmutzabwasser .................................................................................. 29
     1.4        Konzept Strassen- und Platzwasser..................................................................... 30
     1.5        Konzept Dachwasser............................................................................................ 30

2.     Vordimensionierung ....................................................................................................... 31
     2.1        Schmutzabwasserleitung...................................................................................... 31
     2.2        Sauberabwasserleitung ........................................................................................ 31

3.     Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019 ....................................... 32

Teil C: Wasserversorgung ....................................................................................................... 33

1.     Wasserversorgungskonzept ........................................................................................... 34
     1.1        GWP Hausen........................................................................................................ 34
     1.2        Konzept Wasserversorgung Reichholdareal ........................................................ 35

2.     Vordimensionierung ....................................................................................................... 36
     2.1        Wasserverbrauch ................................................................................................. 36
     2.2        Wasserleitungen ................................................................................................... 36

Teil D: Energie und Kommunikation ........................................................................................ 37

1.     Stromversorgung / Kommunikation ................................................................................ 38
     1.1        Bestehende Erschliessung ................................................................................... 38
     1.2        Konzept Stromversorgung .................................................................................... 38
     1.3        Öffentliche Beleuchtung ....................................................................................... 38
     1.4        Glasfasererschliessung ........................................................................................ 38

2.     Wärmeversorgung .......................................................................................................... 39
     2.1        Bestehende Erschliessung ................................................................................... 39
     2.2        Konzept Erdgasversorgung .................................................................................. 39
     2.3        Weitere Energieträger .......................................................................................... 39

II | Inhaltsverzeichnis
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Anhang- und Planverzeichnis

Anhang A      Kantonale Stellungnahmen
  A.1      Stellungnahme AfB vom 06.02.2019
  A.2      Stellungnahme AfU vom 02.02.2021

Anhang B      Pläne
  B.1      Plan Nr. 1256.08, Situation Verkehrsführung 1:500
  B.2      Plan Nr. 1256.09, Normalprofile 1:50

                                                       Anhang- und Planverzeichnis | III
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
Ausgangslage

Die Infrastrukturanlagen für die Erschliessung des Reichholdareals sind im
Vorprojekt vom 25.10.2018 ausführlich beschrieben. Grundlage bildete der
Masterplan (2014) mit dem „Dreizack“ (drei Anschlüsse an die Hauptstrasse /
Hauserstrasse).

Im Rahmen der Erarbeitung des Gestaltungsplans wurde festgestellt, dass
zwei Anschlüsse für die Arealerschliessung genügen und zweckmässig sind.
Die mittlere Zufahrt soll jedoch als Fuss- und Veloweg erhalten bleiben. Aus-
serdem wurden sämtliche Wegverbindungen des Fuss- und Veloverkehrs ent-
lang der Strassen und innerhalb des Areals präzisiert.

Im Masterplan war eine Bereinigung der Gemeindegrenze vorgesehen. Dem-
entsprechend wurden im Vorprojekt separate Ver- und Entsorgungsanlagen
pro Gemeinde geplant. Bei der weiteren Arealentwicklung und Nutzersuche
wurde klar, dass eine Änderung der Gemeindegrenze während eines laufen-
den Gestaltungsplanverfahrens rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen
würde. Ausserdem würde die im Gestaltungsplan vorgesehene Flexibilität der
Anordnung der Bauten durch eine getrennte Ver- und Entsorgung einge-
schränkt. Die Gemeinderäte Hausen und Lupfig haben daher dem Belassen
der Gemeindegrenze zugestimmt. Es wird eine vertragliche Regelung ange-
strebt. Es ist daher zu prüfen, ob das gesamte Areal durch die Gemeinde
Hausen ver- und entsorgt werden kann.

Der vorliegende Bericht beinhaltet sämtliche Infrastrukturanlagen für die Er-
schliessung des Reichholdareals:

•   Teil A: Die Verkehrserschliessung wurde auf Stufe Vorprojekt ausgear-
    beitet. Die für die Groberschliessung benötigten Flächen werden im Ge-
    staltungsplan mittels Strassenlinien gesichert.
•   Teil B: Die Anlagen für die Abwasserentsorgung wurden für ein gemein-
    sames Entsorgungssystem auf Konzeptstufe überarbeitet.
•   Teil C: Die Anlagen für die Wasserversorgung wurden für ein gemeinsa-
    mes Entsorgungssystem auf Konzeptstufe überarbeitet.
•   Teil D: Die Anlagen für die Strom- und Gasversorgung wurden zusammen
    mit den IBB auf Konzeptstufe präzisiert.
•   Die Kommunikationsleitungen (Swisscom, UPC) sind nicht Bestandteil
    dieses Berichts. Sie werden im Bauprojekt konkretisiert.
Die Hinweise in der Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen vom
06.02.2019 (BVUAFB.18.2366) zum Vorprojekt vom 25.10.2018 sowie die er-
gänzende Stellungnahme der AfU zur Versickerung vom 02.02.2021 wurden
in der vorliegenden Überarbeitung berücksichtigt.

Das vorliegende Erschliessungskonzept ist eine Grundlage für den Gestal-
tungsplan „Reichholdareal“ und für das zu erarbeitende Bauprojekt für die
Arealerschliessung.

IV | Ausgangslage
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
Teil A: Verkehrserschliessung

 Konzept        •   Drei Anschlüsse für MIV an Hauptstrasse /
 2018               Hauserstrasse
                •   Bushaltestelle Richtung Birr an der Hauptstrasse /
                    Richtung Brugg im Reichholdareal
                •   Verbindungen Fuss- und Veloverkehr nicht konkreti-
                    siert
 Konzept        •   Zwei Anschlüsse für MIV an Hauptstrasse /
 2021               Hauserstrasse
                •   Bushaltestelle in beide Richtungen im Reichholdareal
                •   Verbindungen Fuss- und Veloverkehr mit Gestal-
                    tungsplan abgestimmt
 Grundlagen     •   Masterplan Reichholdareal, 25.11.2014 (Ecoptima)
                •   Aktennotiz der Sitzung vom 15.06.2016 (Steinmann,
                    HIAG, Gemeinde Hausen, Gemeinde Lupfig, Post-
                    auto, AVK/öV)
                •   Aktennotiz der Sitzung vom 15.11.2017 (Steinmann,
                    AVK/öV, ATB)
                •   Vorprojekt Erschliessung Reichholdareal vom
                    25.10.2018 (Steinmann)
                •   Stellungnahme AfB vom 06.02.2019
                    (BVUAFB.18.2366)
                •   Aktennotiz der Sitzung vom 15.09.2020 (AVK, HIAG,
                    Steinmann, Planteam, SNZ)
                •   Kapazitätsnachweis vom 17.09.2020 (SNZ)
                •   Freiraumkonzept (Arcoplan)
                •   Entwurf Gestaltungsplan (Planteam)

Das Erschliessungsprojekt wird in den anstehenden Planungsschritten weiter
konkretisiert. Im Zusammenhang mit der Projektierung der Lichtsignalanlage
kann es noch Änderungen in der Strassengeometrie geben.

                                             Teil A: Verkehrserschliessung | 1
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
1.         Erschliessungskonzept
1.1     Motorisierter Individualverkehr
Die Zu- und Wegfahrt vom und zum Reichholdareal erfolgt für den MIV aus-
schliesslich über die beiden Anschlüsse Nord und Süd. Dabei ist der An-
schluss Süd der Hauptanschlussknoten, welcher mit einem Linksabbiege-
streifen ausgestattet ist. Beim Anschluss Nord, welcher mit einer LSA gesteu-
ert wird, ist die Wegfahrt nur nach rechts Richtung Seebli gestattet.

Abbildung 1: Zukünftiges Strassennetz Reichholdareal

1.2     Güterverkehr
Der Lastwagenverkehr kann für die Zu- und Wegfahrt ebenfalls die An-
schlüsse Nord und Süd verwenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer
separaten LKW-Wegfahrt im Süden des Areals, bei welcher nur Rechtsabbie-
gen Richtung Seebli gestattet ist.

In diesem Bereich besteht auch die Möglichkeit eines Gleisanschlusses, wel-
cher je nach Nutzung wieder reaktiviert werden kann.

2 | Erschliessungskonzept
Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
1.3     Öffentlicher Verkehr
Lage der Bushaltestellen
Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Brugg (in Abbildung 2 gelb dargestellt) wird
im inneren Strassenraum als Fahrbahnhalt erstellt. Dies hat den Vorteil, dass
keine Querung der Hauptstrasse erforderlich ist und auf einen separaten Bus-
streifen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zufahrtsdosierung Richtung
Hausen verzichtet werden kann. Der innere Strassenraum dient in diesem
Sinne als Busstreifen und der Verkehr Richtung Hausen kann an der Lichtsig-
nalanlage am Anschluss Nord zurückgehalten werden.

Auch die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Birr (in Abbildung 2 grün dargestellt)
soll im inneren Strassenraum erstellt werden. Zurzeit ist die dadurch längere
Fahrzeit von rund einer Minute jedoch hinsichtlich der knappen Wendezeiten
– vor allem zu den Spitzenzeiten – kritisch. Alternative Linienführungen durch
das Areal wurden geprüft (siehe weiter unten), mussten aufgrund der dadurch
entstehenden Einschränkungen wieder verworfen werden.

Aus diesem Grund wird an der Bushaltestelle im inneren Strassenraum fest-
gehalten. Das Konzept der Busbevorzugung wird in Kapitel 2.3 erläutert.

Abbildung 2: Lage der zukünftigen Bushaltestelle „Reichholdareal“

Prüfung alternative Linienführung
Gemäss Stellungnahme der Sektion ÖV und Postauto AG wäre zu prüfen, ob
die Einfahrt ins Areal von Süden nicht wie anhin vorgesehen beim Anschluss
Süd, sondern direkt nach dem Seebli (LSA-gesteuert) erfolgen kann. So könn-
ten allenfalls beide Haltekanten im Areal realisiert werden, weil eine direktere
Fahrt möglich wäre.

Aufgrund dieser Überlegungen wurden für die Buslinienführung mehrere neue
Varianten geprüft (siehe Abbildung 3). Eine Fahrt durch das Areal hätte aller-
dings grössere Einschränkungen im Baubereich B bzw. im Freiraum Süd zur
Folge oder die Hauserstrasse müsste umgelegt werden. Ausserdem würde
eine Linienführung durch das Areal zusätzliche Verkehrsfläche bedingen.
Diese Einschränkungen sind unter Betrachtung des minimalen Nutzens nicht
gerechtfertigt.

                                                          Erschliessungskonzept | 3
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Legende

                                                                                       Bus Richtung Brugg

                                                                                         Bus Richtung Birr

                                                                                   Anpassung Hauptstrasse

                                                                                   Anpassung Baubereiche

Abbildung 3: Alternative Varianten Buslinienführung

Der Zeitverlust, welcher bei einer Fahrt Richtung Birr durch das Areal im Ver-
gleich zur Fahrt auf der Hauptstrasse entsteht, wird auf rund eine Minute ge-
schätzt (siehe Tabelle 1, Haltezeit nicht eingerechnet). Dabei ist zu berück-
sichtigen, dass auch bei einer Fahrt durch das Areal über den südlichen Kno-
ten (LKW-Wegfahrt) unter Umständen mehrmals abgebremst werden müsste
und dadurch ein ähnlicher Zeitverlust entstehen würde.
Tabelle 1: Schätzung Zeitverlust bei Fahrt durch Areal (Halt nicht eingerechnet)

 Streckenab-            Manöver                                  Zeitverlust
 schnitt                                                         geschätzt
 Hauptstrasse           Abbremsen und Rechtsabbie-                 5-10 s
                        gen (90°)
 Innere Erschlies-      Fahrt ca. 50 m, Abbremsen und              10-15 s
 sung                   Linkskurve (90°)
                        Reduzierte Geschwindigkeit (30             10-15 s
                        statt 50 km/h) auf ca. 250 m
                        Abbremsen und Linkskurve                    5-10 s
                        (90°)
                        Fahrt ca. 50 m, Abbremsen und              10-15 s
                        Rechtskurve (90°)

Weitere Zeitverluste können minimiert werden, wenn der MIV Richtung Seebli
bei der Lichtsignalanlage je nach Verkehrsaufkommen am Anschluss Nord
zurückgehalten wird, während der Bus über den inneren Erschliessungsring
fährt.

Aufgrund von weiteren Bedürfnissen entlang der Buslinie 364 sind eine Ge-
samtüberprüfung und allenfalls Anpassung der Buslinie Brugg-Birr zwingend
erforderlich. Die Erschliessung des Reichholdareals kann diese Planung ins
Rollen bringen.

4 | Erschliessungskonzept
1.4     Fussverkehr
Am westlichen Rand des Reichholdareals verläuft ein Kiesweg entlang des
Süssbachs. Am östlichen Rand besteht ein Trottoir bis auf Höhe Trottenweg.
Mit einem durchgehenden, beidseitigen Trottoir entlang des inneren Strassen-
raums sowie drei Querverbindungen wird das Reichholdareal mit einem fein-
maschigen Fusswegnetz durchzogen.

Die Unterführung entlang der Autobahn A3 ist heute über die Abzweigung in
der Kurve der Hauserstrasse erschlossen. Auf ein Trottoir bis zu dieser Ab-
zweigung und eine Strassenquerung wird aus Sicherheitsgründen verzichtet.
Stattdessen soll die Unterführung auf direktem Weg aus dem Reichholdareal
heraus bzw. ab dem Weg am Süssbach erschlossen werden.

Abbildung 4: Zukünftiges Fusswegnetz Reichholdareal

1.5     Veloverkehr
Der Weg am Süssbach dient auch dem Veloverkehr als Verbindung von Hau-
sen Richtung Lupfig. Die Hauptverbindung befindet sich jedoch auf der Haupt-
strasse / Hauserstrasse, auf welcher heute eine Kernfahrbahn markiert ist,
welche mit Ausnahme in den Knotenbereichen erhalten bleiben soll. Die kan-
tonale Radroute Nr. 731 mündet beim Trottenweg in die Hauptstrasse.

Die Wegverbindung Mitte durch das Reichholdareal dient dem Veloverkehr
als Nebenroute.

Abbildung 5: Künftiges Velowegnetz Reichholdareal

                                                      Erschliessungskonzept | 5
1.6      Ruhender Verkehr und Mobilitätsmanagement
Abstellplätze für Personenwagen
Die verschiedenen Parkierungsmöglichkeiten werden im Freiraumkonzept
aufgezeigt und im Gestaltungsplan verbindlich geregelt. Folgende Parkie-
rungsmöglichkeiten sind grundsätzlich möglich:

•     Parkierung in Tiefgarage
•     Parkierung auf dem Dach
•     Parkierung in Parkhaus
•     Oberflächenparkierung vor den Gebäuden
Die genaue Ermittlung der jeweiligen Parkplatzzahl und deren Lage erfolgt in
den einzelnen Bauprojekten gemäss der BNO der Gemeinden Hausen und
Lupfig. Diese begrenzen die Anzahl Abstellplätze auf den reduzierten Bedarf-
gemäss kantonalem Recht (siehe Tabelle 2). Im Gestaltungsplan besteht da-
her kein zusätzlicher Regelungsbedarf.
Tabelle 2: Übersicht Vorschriften Abstellplätze auf dem Reichholdareal

                  Verweis           Vorschrift
    BNO Hau-      § 10 Abs. 31      • Reduzierter Bedarf gemäss kantona-
    sen                                lem Recht ist Maximum
                                    • Möglichkeit zur Abminderung
    BNO Lupfig    § 40 BNO2         • Reduzierter Bedarf gemäss kantona-
                                       lem Recht ist Maximum
                                    • Möglichkeit zur Abminderung bis auf
                                       50 %
    Kantonales    § 56 BauG         • Berechnung gemäss VSS Norm
    Recht         § 43 BauV            40 281
                                    • Vereinfachtes Verfahren, wenn Park-
                                       feldangebot < 300 und Individualver-
                                       kehrsaufkommen < 1‘500 Fahrten pro
                                       Tag beträgt
                                    • Standorttyp D → Reduktion auf 70 %
                                       (Minimum) bis 90 % (Maximum)
    Bundes-       UVPV An-          • Parkhäuser und -plätze für mehr als
    recht         hang 11.4            500 Motorwagen erfordern eine UVP

Es ist zu beachten, dass trotz öV-Erschliessungsgüte C der Standorttyp un-
verändert auf D bleiben kann.

1§ 10 Abs. 3 BNO Hausen: Die Anzahl der in der Arbeitszone realisierten
Abstellplätze darf den reduzierten Bedarf gemäss kantonalem Recht nicht
überschreiten. Der Gemeinderat kann den reduzierten Bedarf aus Gründen
der beschränkten Verkehrskapazität sowie zum Schutz vor den Auswirkungen
des Verkehrs zusätzlich abmindern.

2 § 40 BNO Lupfig: Aus Gründen der beschränkten Verkehrskapazität sowie
zum Schutz vor den Auswirkungen des Verkehrs (vergl. § 5 Abs. 3) kann die
Erstellung von Abstellplätzen in den Zonen I und G eingeschränkt werden. Für
die Bestimmung der Anzahl Pflichtparkplätze kann der Gemeinderat den re-
duzierten Bedarf gemäss VSS zusätzlich bis auf 50 % abmindern. Die Anzahl
der realisierten Abstellplätze darf den reduzierten Bedarf gemäss VSS nicht
überschreiten.

6 | Erschliessungskonzept
Ausgehend von den Richtwerten gemäss VSS Norm 40 281 für Industrie und
Gewerbe (vereinfachtes Verfahren) und den im Kapazitätsnachweis (SNZ,
2020) für die Fahrtenberechnung verwendeten Bruttogeschossflächen kann
als erste Grobabschätzung eine Parkfelderzahl von 680 (Minimum) bis 870
(Maximum) ermittelt werden (Tabelle 3).
Tabelle 3: Richtwerte Parkfeldangebot gemäss VSS Norm 40 281

                                    Hausen                                    Lupfig
 Baubereiche               A1 / A2                   B1            A3 / A4                    B2
                                                Industrie / Ge-                          Industrie / Ge-
                         Dienstleistung                           Dienstleistung
                                                    werbe                                    werbe
 BGF [m2]                  11‘625                  6‘620            16‘375                 16‘200
 PP Beschäftigte
                               2                      1                 2                      1
 pro 100 m2 BGF
 PP Besucher pro
                             0.5                     0.2              0.5                     0.2
 100 m2 BGF
 Richtwert PP
                             233                     66               328                    162
 Beschäftigte
 Richtwert PP
                              58                     13                82                     32
 Besucher
 Total Richtwert
                                          370                                      604
 PP
 Minimum (70%)                            260                                      420
 Maximum (90%)                            330                                      540
 Total                                           680 bis 870 Parkfelder

Die Angaben in Tabelle 3 sind nicht verbindlich, da die künftigen Nutzungen
noch nicht bekannt sind. Einerseits könnte bei Anwendung von Standorttyp C
das Minimum auf 50 % des Richtwerts (490 Parkfelder) gesenkt werden. An-
dererseits könnte bei höherer Nutzungsdichte eine deutlich höhere Parkfel-
derzahl erforderlich werden.

Bei der Berechnung des Parkfeldangebots müssen nicht zwingend die Richt-
werte gemäss VSS Norm 40 281 angewendet werden, insbesondere wenn für
die spezifische Nutzung klar hergeleitete Erfahrungswerte herangezogen wer-
den können.

Es ist noch nicht bekannt, ob die Parkierungsanlagen von verschiedenen Nut-
zern auf dem Reichholdareal zusammengefasst werden. Je nach Grösse der
einzelnen Anlagen sind daher andere Vorschriften und Berechnungsmetho-
den anzuwenden (Tabelle 4).
Tabelle 4: Verfahren für die Ermittlung der Parkfelderzahl

                                   Fahrtenzahl pro Tag                Parkfelderzahl
 Vereinfachtes Verfahren           < 1‘500                            < 300
 Detailliertes Verfahren           > 1‘500                            300-500
 UVP                                                                  > 500

                                                                     Erschliessungskonzept | 7
Abstellplätze für Velos und Mofas
Folgende Parkierungsmöglichkeiten für Velos und Mofas sind grundsätzlich
möglich:

•     Offene oder gedeckte Parkierung vor den Gebäuden
•     Parkierung in Gebäude integriert
•     Parkierung bei der Bushaltestelle
Die genaue Ermittlung der jeweiligen Parkplatzzahl und deren Lage erfolgt in
den einzelnen Bauprojekten gemäss VSS Norm 40 065. Die BNO der Ge-
meinden Hausen und Lupfig machen diesbezüglich keine weiteren Vorgaben.
Die Gestaltungsplanvorschriften lassen die oben erwähnten Möglichkeiten zu;
es besteht daher kein zusätzlicher Regelungsbedarf.

Ausgehend von den Richtwerten gemäss VSS Norm 40 065 (Standort Stufe
B) und den im Kapazitätsnachweis (SNZ) für die Fahrtenberechnung verwen-
deten Arbeitsplatzzahlen kann als erste Grobabschätzung eine Abstellfelder-
zahl von 140 bis 280 ermittelt werden (Tabelle 5).
Tabelle 5: Richtwerte Abstellfelder für Velos / Mofas gemäss VSS Norm 40 065

                                    Hausen                                   Lupfig
    Baubereiche             A1 / A2                 B1            A3 / A4                    B2
                                               Industrie / Ge-                          Industrie / Ge-
                        Dienstleistung                           Dienstleistung
                                                   werbe                                    werbe
    Arbeitsplätze            130                   390               550                    320
    PP Beschäftigte
                              2                      2                 2                      2
    pro 10 Arbeitspl.
    PP Besucher pro
                              0.5                   0.5              0.5                     0.5
    10 Arbeitspl.
    Richtwert PP
                              26                    78               110                     64
    Beschäftigte
    Richtwert PP
                              6                     20                23                     16
    Besucher
    Total Richtwert
                                         130                                      213
    PP
    Total                                           343 Abstellfelder

8 | Erschliessungskonzept
Mobilitätsmanagement

Kantonale Mobilitätsstrategie
Die Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU, beschlossen vom Grossen Rat am
13.12.2016, zeigt die Stossrichtung der kantonalen Verkehrspolitik für die
nächsten zehn Jahre mit einem Planungshorizont bis 2040 auf. Für die Ge-
meinden Hausen (urbaner Entwicklungsraum) und Lupfig (ländliche Entwick-
lungsachse) gelten ähnliche, aber unterschiedlich stark ausgeprägte Stoss-
richtungen bezüglich Entwicklung der einzelnen Verkehrsträger (Abbildung 6).

                                                                                   Hausen

                                                                                    Lupfig

Abbildung 6: Mobilitätsstrategie für die verschiedenen Raumtypen gemäss Raumkon-
zept Aargau (Dep. BVU, 2016)

Für das Reichholdareal werden verschiedene Massnahmen zur Erreichung
der Zielsetzungen der kantonalen Mobilitätsstrategie getroffen (Tabelle 6).
Tabelle 6: Massnahmen Mobilitätsstrategie

                                Massnahme                  Sicherung
 Fussverkehr                    Attraktives Wegnetz        Gestaltungsplan
 Veloverkehr                    Attraktives Wegnetz        Gestaltungsplan
 Motorisierter Individual-      Mobilitätskonzept          Gestaltungsplan
 verkehr
 Öffentlicher Verkehr           Neue Bushaltestelle        Gestaltungsplan
 (Bus)
 Öffentlicher Verkehr           Fuss- und Velowegver-      Projekt Gemeinde
 (Bahn)                         bindung Reichholdareal     Lupfig
 Park + Ride (P+R)              – Bahnhof Lupfig
 Bike + Ride (B+R)

                                                       Erschliessungskonzept | 9
Kapazitätsnachweis
Der im Jahr 2014 im Zusammenhang mit dem Masterplan erarbeitete Kapa-
zitätsnachweis (SNZ) geht bei einer maximalen Ausnutzung auf dem Reich-
holdareal von 1‘900 Arbeitsplätzen von ca. 4‘000 Fahrten pro Werktag aus.
Diese Zahl wurde in den übergeordneten Verkehrsplanungen, z.B. für den
Ausbau des Seebli-Knotens, berücksichtigt.

Der im Jahr 2020 aktualisierte Kapazitätsnachweis geht bei einer realistischen
Ausnutzung von 1‘400 Arbeitsplätzen, basierend auf dem Gestaltungsplan-
entwurf, von ca. 2‘900 Fahrten pro Werktag aus. Diese Zahl stellt lediglich ein
mögliches bzw. wahrscheinliches Szenario dar.

Die unterschiedlichen Zahlen zeigen die mögliche Bandbreite von verschie-
denen Nutzungen, welche sehr unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse haben.
Da es sich beim Reichholdareal um einen wichtigen Standort im ESP Eigen-
amt handelt und grösstmögliche Flexibilität bezüglich Nutzungen erhalten
bleiben soll, ist in den Sondernutzungsvorschriften die höhere Zahl von 4‘000
Fahrten pro Tag grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Mobilitätskonzept
Im Gestaltungsplan ist die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes verbindlich
festgeschrieben. Dies ist erforderlich, um die Ziele der Mobilitätsstrategie be-
zogen auf das Reichholdareal zu präzisieren und die Fahrtenzahlen kontrol-
lieren zu können. Die in Tabelle 6 aufgelisteten Massnahmen spielen dabei
eine bedeutende Rolle. Die verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Ermitt-
lung der Fahrtenzahlen sind bei der Verkehrserschliessung zu schaffen (siehe
auch Kapitel 2.2).

10 | Erschliessungskonzept
2.         Betriebskonzept
2.1     Temporegime
Innerer Strassenraum
Gemäss Masterplan ist vorgesehen, im Reichholdareal eine Tempo-30-Zone
einzurichten. Das Ziel ist, ohne Behinderung des Gewerbeverkehrs die Si-
cherheit aller Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Bauliche Massnahmen
in Form von seitlichen Versätzen oder Ähnliches sind daher nicht angebracht.
Bei der Gestaltung des Strassenraums ist darauf auf eine möglichst geschwin-
digkeitsreduzierende Wirkung zu achten. Dies kann mit geeigneter Wahl der
Randabschlüsse in Kombination mit Baumgruppen erreicht werden.

Da zum heutigen Zeitpunkt keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt
werden können, soll im Rahmen des Bauprojektes ein Verkehrsgutachten er-
stellt werden, welches die Wirkung der gewählten Massnahmen beurteilt.

Hauptstrasse / Hauserstrasse
Von Lupfig herkommend ist heute auf der Hauserstrasse Tempo 60 signali-
siert. Bei der Gemeindegrenze, kurz vor der Trottengasse, beginnt der Inner-
ortsbereich mit Tempo 50. Durch die dichte Bebauung des Reichholdareals
verschiebt sich der Innerortsbereich weiter Richtung Lupfig. Entsprechend
kann im Bereich des Anschluss Süd bereits Tempo 50 signalisiert werden.

2.2     Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung
Am Knoten Anschluss Nord wird eine Lichtsignalanlage (LSA) erstellt. Die
Knoten Anschluss Süd sowie LKW-Wegfahrt Süd werden baulich so vorberei-
tet, dass bei Bedarf eine LSA erstellt werden kann. Zudem wird der ganze
Bereich zwischen Seebli-Knoten und Anschluss Nord mit Detektoren zur
Stauüberwachung ausgestattet. Auf den Ein- und Ausfahrten des Reichholda-
reals können zudem Detektorschlaufen zur Verkehrszählung erstellt werden.

Abbildung 7: Konzept Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung

Die Staudetektoren dienen dazu, dass durch die übergeordnete Verkehrs-
steuerung des Kantons auf die Verkehrssituation, insbesondere während
Spitzenzeiten, Einfluss genommen werden kann. Je nach Verkehrsaufkom-
men kann es notwendig werden, auch am Anschluss Süd oder an der LKW-
Wegfahrt Süd eine LSA zu erstellen (z.B. für eine Ausfahrtsdosierung).

                                                          Betriebskonzept | 11
2.3     Busbevorzugung
Die Busbevorzugung geschieht über im Belag eingefräste Detektorschlaufen
und entsprechende Sender, mit welchen sämtliche Postautobusse ausgestat-
tet sind. Beim Überfahren der Detektoren wird ein Signal an die LSA gesen-
det, welche nach einer bestimmten Zeitverzögerung und verkehrsabhängig in
die entsprechende Phase umgeschaltet wird.

Bus Richtung Brugg
Der Bus in Fahrtrichtung Brugg kann sich je nach Verkehrsaufkommen bereits
bei der Haltestelle Seebli bei der LSA Anschluss Nord anmelden. Die LSA
Anschluss Nord wird mit einer gewissen Zeitverzögerung auf Rot geschaltet
und hält den Verkehr Richtung Hausen zurück. Die maximale Staulänge be-
trägt 250 m (ca. 40 PW) und wird mit einem Staudetektor überwacht. Optional
kann dem Bus mit einer Ampel die Einfahrt ins Areal erleichtert werden. Nach
der Ausfahrt aus dem Reichholdareal bzw. nach dem Verlassen der Halte-
stelle Stollen wird die LSA wieder auf Grün geschaltet. Die Fahrzeuge, welche
vor dem Bus unterwegs waren, befinden sich nun hinter dem Bus.

Abbildung 8: Busbevorzugung Fahrtrichtung Brugg

Bus Richtung Birr
Nach dem Einbiegen ins Areal wird je nach Verkehrsaufkommen und nach
einer bestimmten Zeitverzögerung die LSA Fahrtrichtung Birr auf Rot geschal-
tet. Nach dem Verlassen der Haltestelle Reichholdareal oder nach der Aus-
fahrt aus dem Reichholdareal wird die LSA wieder auf Grün geschaltet. Opti-
onal kann dies auch mittels einer Ampel am Anschluss Süd erfolgen.

Abbildung 9: Busbevorzugung Fahrtrichtung Birr

12 | Betriebskonzept
3.         Vordimensionierung
3.1     Innerer Strassenraum
Die Fahrbahn wird für den Grundbegegnungsfall zweier Lastwagen ausge-
legt. Trotz Tempo 30 werden ein Bewegungsspielraum und ein Gegenver-
kehrszuschlag eingerechnet. Die daraus resultierende minimale lichte Breite
von 7 m entspricht einer Dimensionierung für Tempo 50.
Tabelle 7: Berechnung des geometrischen Normalprofils gemäss Norm 40 202

                                   Verkehrsteilnehmer                    Bemerkungen
                             LW (50 km/h)        LW (50 km/h)
                                            Breiten                         Total
 Grundabmessung                  2,50                   2,50                = 5,00
 Bewegungsspielraum            2 x 0,20               2 x 0,20              = 0,80
 Sicherheitszuschlag
 innerer Zuschlag inner-       1 x 0,30               1 x 0,30              = 0,60
 halb Fahrbahn
 (äusserer Zuschlag aus-       (1 x 0,30)             (1 x 0,30)            (= 0,60)
 serhalb Fahrbahn)
 Total pro Verkehrsteil-         3,20                   3,20                 = 6,40
 nehmer                         (3,50)                 (3,50)               (= 7,00)
 Gegenverkehrszuschlag                       0,30
 Total Fahrbahnbreite                        6,70
 Minimale lichte Breite                      7,00                      2 äussere Sicher-
                                                                        heitszuschläge

Aufgrund des zu erwartenden Industrie- und Gewerbeverkehrs ist diese Fahr-
bahnbreite notwendig. Es wird jedoch empfohlen, die seitlichen Randab-
schlüsse breiter und überfahrbar auszubilden, so dass in der Mitte eine Kern-
breite von ca. 6 m übrig bleibt.

An die Fahrbahn grenzt ein 2 m breites Trottoir an. Der Anschlag ist aufgrund
der Ein- und Ausfahrten für die Erschliessung der Baubereiche überfahrbar
auszubilden. Dabei ist auf die Behindertengerechtigkeit (Ertastbarkeit) zu ach-
ten. Die Vorbereiche zwischen Trottoir und den Baubereichen des Gestal-
tungsplans sind 5 m breit. Der Strassenraum misst also insgesamt 21 m (Ab-
bildung 10).

Abbildung 10: Normalprofil innerer Strassenraum

                                                                   Vordimensionierung | 13
3.2     Bushaltestellen
Im Reichholdareal wird in beide Richtungen eine Fahrbahnhaltestelle erstellt.
Die Bushaltestellen sind gemäss Anforderungen an das Behindertengleich-
stellungsgesetz (BehiG) mit hohen Haltekanten (22 cm hoch) auszubilden.
Der abgesenkte Randabschluss ist auf einer Länge von insgesamt 36 m zu
erhöhen.

3.3     Wegverbindungen Fuss- und Veloverkehr
Von den drei Wegverbindungen für den Fuss- und Veloverkehr kommt der
mittleren Verbindung die grösste Bedeutung zu. Sie ist so auszugestalten,
dass der Veloverkehr in beide Richtungen zusammen mit Fussgängern mög-
lich ist. Für die mittlere Verbindung ist daher eine minimale Breite von 2.5 m
vorgesehen. Alle Wegverbindungen können als chaussierte Wege ausgebil-
det werden.

3.4     Hauptstrasse / Hauserstrasse
Die Hauptstrasse / Hauserstrasse weist heute eine Breite von rund 7 m auf,
was für die prognostizierte Belastung und das Geschwindigkeitsniveau genü-
gend ist (siehe auch Tabelle 7).

Das Trottoir soll auf der Hauptstrasse (Hausen) durch einen Grünstreifen von
der Strasse abgetrennt werden. Die Baumreihe kann dadurch im Grünstreifen
erstellt werden (Abbildung 11). Aufgrund der vorhandenen Werkleitungen
(Wasser, Gas, Strom) im bestehenden Trottoir ist für den Grünstreifen eine
Breite von mindestens vier Metern notwendig, damit die Bäume neben den
Werkleitungen gepflanzt werden können.

Abbildung 11: Normalprofil Hauptstrasse

14 | Vordimensionierung
3.5     Anschluss Nord
Schleppkurven
Die Einlenkerradien wurden so dimensioniert, dass der Begegnungsfall
zweier Gelenkbusse (in Fahrtrichtung Hausen) sowie zweier Sattelschlepper
konfliktfrei funktioniert. Im Kurvenbereich im inneren Strassenraum ist der Be-
gegnungsfall zwischen Schwerverkehr nicht möglich, da dies unverhältnis-
mässig viel Platz beanspruchen würde. Der Begegnungsfall von Schwerver-
kehr mit Personenwagen ist jedoch möglich (Abbildung 12).

 Begegnungsfall zweier Gelenkbusse       Begegnungsfall zweier Sattelschlepper

 Begegnungsfall Gelenkbus / PW           Begegnungsfall Sattelschlepper / PW

 Begegnungsfall Gelenkbus / PW           Begegnungsfall Sattelschlepper / PW

Abbildung 12: Schleppkurven Anschluss Nord

Die Fahrbahn zwischen Anschlussknoten und Kurve wird 8 m breit ausge-
führt. Für die Fussgängerquerung wird eine Schutzinsel vorgesehen (Abbil-
dung 13).

                                                          Vordimensionierung | 15
Leistungsfähigkeit
Gemäss Kapazitätsnachweis (SNZ 2020, Kapitel 4.1.3) kann der Anschluss
Nord sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze mit einer Qualitäts-
stufe A (sehr gut) betrieben werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass
nur die Hälfte des Verkehrs des Teilareals Hausen über den Anschluss Nord
verkehrt. Die andere Hälfte wird über den Anschluss Süd abgewickelt. In der
Modellierung ist keine Verkehrsdosierung berücksichtigt. Die Wartezeiten für
die Ausfahrt aus dem Areal betragen zwischen 9 s (Abendspitze) und 12 s
(Morgenspitze), können aber tagsüber deutlich geringer sein.

Erschliessung Baubereich A1
Der stirnseitige Anschluss des Baubereichs A1 ist möglichst am westlichen
Rand anzuordnen, damit der Einfluss auf den LSA-Knoten möglichst gering
ist. Entsprechend sollten der Fussgängerstreifen und der Haltebalken für die
Arealausfahrt möglichst nahe am Knoten erstellt werden.

Bei genügender Dimensionierung der Baubereich-Zufahrt (erforderlicher Be-
gegnungsfall gewährleistet) kann die Einfahrt von beiden Seiten störungsfrei
erfolgen. Die Ausfahrt nach rechts kann ebenfalls störungsfrei erfolgen. Bei
der Ausfahrt nach links ist zu beachten, dass das Fahrzeug bei wartenden
Fahrzeugen an der LSA erst in der Grünphase links einbiegen darf. Sonst
könnte es die Einfahrt ins Areal blockieren (Abbildung 13).

Abbildung 13: Erschliessung Baubereich A1

16 | Vordimensionierung
3.6      Anschluss Süd
Schleppkurven
Die Einlenkerradien wurden so dimensioniert, dass der Begegnungsfall
zweier Gelenkbusse (in Fahrtrichtung Lupfig) funktioniert. Der Begegnungsfall
zweier Sattelschlepper (in Fahrtrichtung Hausen) ist ohne Ausweichen auf die
Gegenfahrbahn nicht möglich, kommt aber sehr selten vor. Im Kurvenbereich
im inneren Strassenraum ist der Begegnungsfall zwischen Schwerverkehr
nicht möglich, da dies unverhältnismässig viel Platz beanspruchen würde. Der
Begegnungsfall von Schwerverkehr mit Personenwagen ist jedoch möglich
(Abbildung 14).

 Begegnungsfall zweier Sattelschlepper   Begegnungsfall zweier Gelenkbusse

 Begegnungsfall Gelenkbus / PW           Begegnungsfall Sattelschlepper / PW

 Begegnungsfall Gelenkbus / PW           Begegnungsfall Sattelschlepper / PW

Abbildung 14: Schleppkurven Anschluss Süd

Die Fahrbahn zwischen Anschlussknoten und Kurve wird 9 m breit ausgeführt
(3 Fahrstreifen mit je 3 m Breite, siehe Abbildung 15, Seite 18). Für die Fuss-
gängerquerung wird eine Schutzinsel vorgesehen.

                                                           Vordimensionierung | 17
Leistungsfähigkeit
Gemäss Kapazitätsnachweis (SNZ 2020, Kapitel 4.1.3) kann der Anschluss
Süd sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze mit einer Qualitäts-
stufe B (gut) betrieben werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der ge-
samte Verkehr des Teilareals Lupfig plus die Hälfte des Verkehrs des Teilare-
als Hausen über den Anschluss Süd verkehrt. Die Wartezeiten für die Ausfahrt
aus dem Areal (massgebend ist der Linkseinmünder) betragen zwischen 11 s
(Abendspitze) und 14 s (Morgenspitze), können aber tagsüber deutlich gerin-
ger sein. Der Linksabbiegestreifen ist so zu dimensionieren, dass er der
Länge eines Sattelschleppers plus der Länge eines Gelenkbusses entspricht,
also rund 40 m.

Erschliessung Baubereich A4
Der stirnseitige Anschluss des Baubereichs A4 ist möglichst am westlichen
Rand anzuordnen, damit der Einfluss auf den Knoten möglichst gering ist.
Entsprechend sollte der Fussgängerstreifen möglichst nahe am Knoten er-
stellt werden.

Bei der Einfahrt vom Knoten her kann es vorkommen, dass das links abbie-
gende Fahrzeug aufgrund von entgegenkommenden Fahrzeugen warten
muss. Damit die Einfahrt ins Areal nicht blockiert wird, ist ein minimaler Links-
abbiegestreifen von rund 20 m Länge (für einen Lastwagen mit Anhänger oder
Sattelschlepper) zu realisieren (Abbildung 15). Bei genügender Dimensionie-
rung der Zufahrt (erforderlicher Begegnungsfall gewährleistet) kann die Ein-
und Ausfahrt in beide Richtungen störungsfrei erfolgen.

Abbildung 15: Erschliessung Baubereich A4

18 | Vordimensionierung
3.7         LKW-Wegfahrt Süd
Die LKW-Wegfahrt ist als einstreifige Ausfahrt (nur Rechtsabbiegen) ausge-
bildet. Die genaue Ausgestaltung des Knotens ist in den nachfolgenden Pro-
jektphasen mit dem Freiraum Süd und den weiteren Verkehrselementen ab-
zustimmen, welche in diesem Bereich zusammentreffen:

•      Querung Wegverbindung Süd (Fuss- und Veloverkehr)
•      Fortsetzung Fuss- und Veloweg Richtung Seebli
•      Anschluss Fussweg via Treppe an Unterführung
•      Gleisanschluss

Abbildung 16: Ausschnitt Knoten LKW-Wegfahrt Süd

Im Rahmen des Gestaltungsplanes ist keine detaillierte Projektierung vorge-
sehen. Es kann jedoch dargelegt werden, dass die verschiedenen Verbindun-
gen nebeneinander existieren können.
    Bahnanschluss und Treppe   Kein Bahnanschluss       Treppe ausserhalb Unterführung

Abbildung 17: Skizzen mögliche Verkehrsverbindungen

                                                       Vordimensionierung | 19
3.8     Anschluss an Unterführung
Die Treppe vom Reichholdareal in die Unterführung hat eine Höhendifferenz
von rund vier Metern zu überwinden. Das Bauwerk kann ausserhalb des Ge-
staltungsplanperimeters realisiert werden (Abbildung 18).

Abbildung 18: Mögliche Lage Treppenanschluss (Bauwerksdokumentation ASTRA)

Die Lage und Dimension der Treppe sowie des Durchstichs in die Unterfüh-
rung sind in einer Vorstudie zu prüfen und mit dem ASTRA abzustimmen.

Abbildung 19: Querprofil best. Unterführung (Bauwerksdokumentation ASTRA)

20 | Vordimensionierung
3.9     Fortsetzung Fuss-/ Veloweg Richtung Seebli
Der Fuss- und Veloweg kann vom Reichholdareal her parallel zur
Hauserstrasse bis zur Bushaltestelle Seebli geführt werden. Die Anbindung
an die geplante Verbindung Seebli – Bahnhof Lupfig ist in einer Vorstudie zu
prüfen.

Abbildung 20: Anschluss Reichholdareal – Seebli

                                                      Vordimensionierung | 21
4.          Verkehrstechnische Einrichtungen

4.1     Lichtsignalanlage
Aussenanlage
Am dreiarmigen Knoten Anschluss Nord wird eine Lichtsignalanlage erstellt.
Die Zufahrten auf der vortrittsberechtigten Hauserstrasse werden mit seitli-
chen Signalgebern ohne Pfeilbild (d.h. Fahrt geradeaus und Abbiegen mög-
lich) ausgestattet. Die Ausfahrt aus dem Areal wird mit einem Signalgeber mit
Pfeilbild (nur Rechtsabbiegen) sowie mit einem Bussignalgeber (nur Linksab-
biegen) ausgestattet. Die Notwendigkeit von allfälligen Überkopf-Signalge-
bern für die bessere Sichtbarkeit ist im Bauprojekt zu prüfen.

Der Fussgängerstreifen wird ebenfalls mit Signalgebern ausgestattet. In der
Mittelinsel kann das Signal optional wiederholt werden. Vor dem Fussgänger-
streifen sind Warnblinker anzubringen, da dieser gleichzeitig mit dem abbie-
genden Verkehr grün erhält.

Abbildung 21: Ausschnitt Situationsplan LSA Anschluss Nord

Steuerung
Die Lichtsignalanlage wird verkehrsabhängig gesteuert. Sämtliche Fahrzeuge
können sich über Detektorschlaufen anmelden, worauf die Steuerung abhän-
gig vom Verkehrsaufkommen die entsprechende Phase einleitet. Der Bus wird
dabei priorisiert. Die Fussgänger können sich über Drücker anmelden.

Abbildung 22: Mögliche Lichtsignal-Phasen

22 | Verkehrstechnische Einrichtungen
4.2     Rohrtrassee
Für die Steuerung der LSA ist ein Steuergerät mit Netzanschluss erforderlich.
Sämtliche Signalgeber und Detektoren werden über ein Rohrtrassee mit dem
Steuergerät verkabelt. Auch für die Knoten Anschluss Süd und LKW-Wegfahrt
Süd ist ein Rohrtrassee mit entsprechenden Strassenquerungen zu erstellen.
Für die weiteren Detektoren zur Busanmeldung, Stauüberwachung und Ver-
kehrszählung ist ein durchgehendes Leerrohr bis zum Knoten Seebli zu er-
stellen.

Abbildung 23: Schematische Darstellung der Rohranlage

4.3     Signalisation und Markierung
Signalisation
An den Anschlussknoten sind die Vortrittssignale „kein Vortritt“ (Signal 3.02)
anzubringen. Bei den Knoten Anschluss Nord und LKW-Wegfahrt Süd ist zu-
sätzlich die Fahranordnung „Rechtsabbiegen“ (Signal 2.37), beim Anschluss
Nord mit der Zusatztafel „ausgenommen Bus“, erforderlich.

Auf der Hauserstrasse ist der Wechsel der Geschwindigkeitsbeschränkung
(50/60 km/h) zu verschieben. Für die Tempo-30-Zone im Reichholdareal ist
bei den beiden Einfahrten ein gut gestaltetes Eingangstor mit der Zonensig-
nalisation (Signal 2.59.1 bzw. 2.59.2) anzubringen.

Allfällige Fahranordnungen innerhalb des Reichholdareals (Park- und Halte-
verbote, Fahrverbote, Einbahnregimes etc.) sind im Bauprojekt zu prüfen.

Wegweisung
Es ist ein Konzept für die Wegweisung zum Reichholdareal auszuarbeiten.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Zu- und Wegfahrt möglichst direkt vom
und zum Seebli-Knoten erfolgt.

Markierung
Für die Knoten sind die erforderlichen Abbiegestreifen und Sperrflächen zu
markieren. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Führung der kantonalen
Radroute Richtung Hausen zu legen.

Innerhalb des Reichholdareals sind die Massnahmen im Zusammenhang mit
Tempo 30 im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu definieren.

                                           Verkehrstechnische Einrichtungen | 23
5.         Stellungnahme zu den Erwägungen
           der AfB vom 06.02.2019
Unter Ziffer 2.1 (Verkehrsmanagementkonzept) nimmt die AfB Stellung zur
Verkehrserschliessung gemäss Vorprojekt vom 25.10.2018. Die erwähnten
Punkte sind in der vorliegenden Überarbeitung und im Gestaltungsplanent-
wurf berücksichtigt worden.

 Thema                                  Berücksichtigung im Vorprojekt
 An der Bushaltestelle Richtung         Es werden zwei Varianten aufge-
 Lupfig an der Hauptstrasse ist fest-   zeigt (Hauptstrasse und im Areal).
 zuhalten.                              Langfristig ist eine Lösung im Areal
                                        anzustreben.
                                            ➔ Kapitel 2.3
                                            ➔ Situationsplan
 Du Bushaltestelle hat den Anforde-     Die neuen Fahrbahnhaltestellen
 rungen des BehiG zu genügen.           sind gemäss Anforderungen BehiG
                                        konzipiert.
                                            ➔ Kapitel 3.1
                                            ➔ Situationsplan
 Die Lichtsignalanlagen benötigen       Das erforderliche Rohrtrassee wird
 einen Kommunikationsanschluss          im Vorprojekt schematisch aufge-
 über ein kantonale Medienrohr          zeigt.
 (LWL).                                     ➔ Kapitel 4.2
 Ein Umfahren des geplanten Stau-       Am Anschluss Nord ist nur Rechts-
 raums ist zu verhindern.               einbiegen möglich.
                                            ➔ Kapitel 2.2
                                            ➔ Situationsplan
 Beim Anschluss Süd ist optional        Der Knoten wird baulich für eine
 eine Ampel zur Erleichterung der       LSA vorbereitet.
 Buseinfahrt vorzusehen.                    ➔ Kapitel 2.3
 Allfällige Dosierungsmassnahmen        An allen Zufahrten werden die bau-
 aus dem Reichholdareal Richtung        lichen Voraussetzungen für die Er-
 Seebli sind nicht festgehalten.        stellung einer LSA geschaffen.
                                             ➔ Kapitel 2.2
 Der Parkierung wurde noch zu we-       Die Parkierung ist über die BNO zu-
 nig Beachtung geschenkt.               sammen mit den Bestimmungen
                                        zum Mobilitätskonzept genügend
                                        geregelt. Die Dimensionierung er-
                                        folgt im Bauprojekt.
                                             ➔ Kapitel 1.6
                                             ➔ Entwurf Gestaltungsplan /
                                                 Sondernutzungsvorschrif-
                                                 ten
 Anbindung des Fuss- und Velover-       Die Anbindung an den Fuss- und
 kehrs an den Park and Ride (P+R)       Veloweg Richtung Bahnhof Lupfig
 Parkplatz bzw. Park and Pool           ist sicherzustellen. Die Projekte
 (P+P) Anlage ist noch unklar be-       sind noch aufeinander abzustim-
 schrieben.                             men.
                                             ➔ Kapitel 3.7
                                             ➔ Situationsplan

24 | Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019
Teil B: Abwasserentsorgung

 Konzept       •   Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Teil-
 2018              areal Hausen wird in Kanalisation Hausen eingeleitet
               •   Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Teil-
                   areal Lupfig wird in Abwasserkanal Birrfeld eingeleitet
               •   Sauberabwasser Gesamtareal wird in Vorflutkanal
                   eingeleitet
 Konzept       •   Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Ge-
 2021              samtareal wird in Kanalisation Hausen eingeleitet
               •   Sauberabwasser Gesamtareal wird in Vorflutkanal
                   eingeleitet
 Grundlagen    •   Masterplan Reichholdareal, 25.11.2014 (Ecoptima)
               •   Vorprojekt Erschliessung Reichholdareal vom
                   25.10.2018 (Steinmann)
               •   Stellungnahme AfB vom 06.02.2019
                   (BVUAFB.18.2366)
               •   Genereller Entwässerungsplan GEP Hausen, Auszug
                   GEP-Massnahmen im Bereich Gestaltungsplan
                   Reichholdareal, 03.11.2020 (Porta AG)
               •   Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vom
                   02.02.2021 zur Versickerung auf dem Reichholdareal
               •   Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau
               •   VSA-Richtlinie „Abwasserbewirtschaftung bei Regen-
                   wetter“
               •   Entwurf Freiraumkonzept (Arcoplan)
               •   Entwurf Gestaltungsplan (Planteam)

Der GEP-Ingenieur der Gemeinde Hausen (Porta AG) hat am 08.03.2021 zum
vorliegenden Konzept zustimmend Stellung genommen. Am 23.03.2021
wurde zudem nachgewiesen, dass bei einem Anschluss des gesamten Areals
an die Kanalisation Hausen die Rückstauhöhe im Kanal zum Entlastungsbe-
cken nicht in relevanter Weise verändert wird.

                                             Teil B: Abwasserentsorgung | 25
1.          Entwässerungskonzept

1.1      Grundsätze
Das auf dem Reichhold-Areal anfallende Abwasser ist je nach Herkunft auf
unterschiedliche Weise zu behandeln bzw. abzuleiten. Die Entwässerungs-
systeme und deren Umsetzungsprioritäten stammen aus dem Ordner Sied-
lungsentwässerung des Kantons Aargau bzw. richten sich nach der GEP der
jeweiligen Gemeinde.

In der Siedlungsentwässerung wird zwischen folgenden Abwasserarten un-
terschieden:

•     Schmutzwasser
•     Dachwasser
•     Strassen- und Platzwasser

Schmutzwasser
Das Schmutzwasser stammt vom häuslichen Abwasser aus Gebäuden und
wird innerhalb der Bauzonen der öffentlichen Kanalisation zugeführt.

Dachwasser
Gemäss Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau ist Dachwasser
grundsätzlich zu versickern. Ist eine Versickerung nicht möglich, ist es in ein
Oberflächengewässer einzuleiten. Die Eignung zur Versickerung ist unter Ein-
bezug der Geologie, der Altlasten sowie des Grundwassers zu prüfen.

Kriterium Geologie
Die Sickerfähigkeit des Untergrundes wurde aufgrund der kantonalen Stel-
lungnahme vom 06.02.2019 mittels Versickerungsversuchen geprüft und in
einem Versickerungsgutachten nachgewiesen (Eberhard & Partner AG,
2019). Die Versickerungsversuche wurden im nördlichen Bereich auf der Par-
zelle 1445 und im südlichen Bereich auf der Parzelle 918 durchgeführt (Abbil-
dung 24).

Kriterium Altlasten
Eine Versickerung des anfallenden Dachwassers ist gemäss Versickerungs-
karte nur ausserhalb des Standortes der ehemaligen Reichhold Chemie mög-
lich, da der Bereich im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist. In
der Zwischenzeit wurde das Areal jedoch saniert. Abklärungen ergaben, dass
mit dem Erbringen von entsprechenden Sauberkeitsnachweisen eine Versi-
ckerung aus Altlastensicht an geprüften Standorten allenfalls möglich wäre.

26 | Entwässerungskonzept
Belastet, weder überwachungs- noch
                                                        sanierungsbedürftig

                                                        Versickerungsversuche 2019

Abbildung 24: Ausschnitt Kataster der belasteten Standorte (AGIS, Januar 2021) mit
Lage der Baggerschlitze

Kriterium Grundwasser
Auf dem Teilareal Lupfig liegt der Flurabstand des Grundwassers im Mittel bei
rund 6.5 m. Dies entspricht einer Kote von ca. 377.3 m. ü. M. Bei der Stiftung
„Domino“ auf dem Hausener Arealteil lag der Flurabstand früher bei rund 5 m
(ca. 377.5 m ü. M.), inzwischen wird das Grundwasser mittels Brunnen aktiv
abgesenkt, um das Gebäude vor Wassereinbruch zu schützen.

Gemäss Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vom 02.02.2021 würde eine
Versickerung im Reichholdareal dazu führen, dass der Schutzpumpenbetrieb
der Stiftung Domino viel öfters in Betrieb sein müsste und bei hohen Grund-
wasserspiegeln höchstwahrscheinlich nicht mehr ausreichen würde. Deshalb
ist eine Versickerung im Reichholdareal grundsätzlich nicht bewilligungsfähig.

Das Dachwasser ist daher als zweite Priorität in einen Vorfluter einzuleiten.
Da für die Einleitung in den Süssbach ein sehr grosses Retentionsvolumen
geschaffen werden müsste, ist das Dachwasser in den Vorflutkanal Scherz-
bach-Aare einzuleiten.

Strassen- und Platzwasser
Gemäss Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau ist Strassen-
und Platzwasser in Industrie und Gewerbezonen in erster Priorität indirekt zu
versickern. Eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist nur mit vorge-
schalteter Behandlungsanlage zulässig. Ist eine Versickerung oder Einleitung
nicht möglich, ist Strassen- und Platzwasser in die Schmutzwasserkanalisa-
tion abzuleiten.

Wie weiter oben beschrieben, ist die Versickerung auf dem Reichholdareal
nicht zulässig. Die Erstellung einer Behandlungsanlage und damit die Ablei-
tung in einen Vorfluter ist nicht wirtschaftlich. Eine Entwässerung über die
Schulter ist auf dem ganzen Areal nicht zulässig. Daher ist das Strassen- und
Platzwasser in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten. Das Regenwas-
ser, das direkt auf unversiegelte Flächen anfällt, darf aber oberflächlich versi-
ckert werden.

                                                       Entwässerungskonzept | 27
1.2      Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Abbildung 25: Ausschnitt GEP Massnahmenplan (AGIS)

GEP Hausen
Der GEP 2. Generation der Gemeinde Hausen ist zurzeit in Prüfung bei der
AfU. Er sieht im Bereich des Reichholdareals folgende Massnahmen vor:

•     Sauberwasserleitung Lätte-Süssbach
•     Umlegung Leitungsabschnitt unter Liegenschaft Hauptstrasse 86

Sauberwasserleitung Lätte-Süssbach
Im GEP 1. Generation wurde die Entwässerung des damals noch zu er-
schliessenden Gebiets „Lätte“ im Teiltrennsystem vorgesehen. Die neue Sau-
berwasserleitung ist gemäss GEP 1. Generation ab dem Stollenweg zu verle-
gen. Im Kontrast zum GEP 1. Generation ist die neue Sauberwasserleitung
ab Einmündung in die Hauptstrasse parallel zur Leitungsumlegung der Misch-
wasserleitung zu verlegen.

Eine Anbindung der Sauberwasserleitung ab Einmündung in die Hauptstrasse
an die Sauberwasserleitung des Reichholdareals ist zu prüfen und gegebe-
nenfalls in der Dimensionierung zu berücksichtigen.

Umlegung Leitungsabschnitt unter Liegenschaft Hauptstrasse 86
Dieser Leitungsabschnitt entwässert ein Wohngebiet. Der Leitungsabschnitt
befindet sich unter einer Autowerkstatt. Die Leitung kann ab Schacht KS 478
in der Hauptstrasse nach Norden und dann entlang der Parzellengrenzen in
Richtung KS 476 umgelegt werden. Nach dem Neubau der Umgehungslei-
tung ist die überbaute Haltung abzuhängen und zu einer Liegenschaftsent-
wässerung umzunutzen.

GEP Lupfig
Der gültige GEP der Gemeinde Lupfig sieht im Bereich des Reichholdareals
keine Massnahmen vor. Der GEP 2. Generation liegt noch nicht vor.

28 | Entwässerungskonzept
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