Reichholdareal Erschliessungskonzept - Hausen / Lupfig HIAG Immobilien AG - Hausen AG
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HIAG Immobilien AG Reichholdareal Erschliessungskonzept IMPRESSUM Auftragsnummer 1100.1256.1 Auftraggeber HIAG Immobilien AG Datum 22.04.2021 H:\200_Projekte\1100\1200\1256_Hausen Lupfig Reichholdareal\03 Datei Planung\312_Erschliessungskonzept_2021\2021-04- 22_Reichholdareal_Erschliessungskonzept.docx Seitenanzahl 60 Titelbild Drohnenaufnahme (Relis, 2020) VERFASSER Firma / Organisation Vorname Name Steinmann Ingenieure und Planer AG Manuel Basler Ba VERSIONEN Index Änderung Verfasser Datum a Entwurf Ba 08.12.2020 b Zwischenstand für Bauverwalter Ba 15.12.2020 c Vernehmlassung Gemeinden Ba 03.02.2021 d Kantonale Vorprüfung Ba 22.04.2021
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ...................................................................................................................... I Anhang- und Planverzeichnis .................................................................................................. III Ausgangslage .......................................................................................................................... IV Teil A: Verkehrserschliessung .................................................................................................. 1 1. Erschliessungskonzept .................................................................................................... 2 1.1 Motorisierter Individualverkehr ............................................................................... 2 1.2 Güterverkehr .......................................................................................................... 2 1.3 Öffentlicher Verkehr ............................................................................................... 3 1.4 Fussverkehr ........................................................................................................... 5 1.5 Veloverkehr ............................................................................................................ 5 1.6 Ruhender Verkehr und Mobilitätsmanagement ...................................................... 6 2. Betriebskonzept ............................................................................................................. 11 2.1 Temporegime ....................................................................................................... 11 2.2 Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung ...................................................... 11 2.3 Busbevorzugung .................................................................................................. 12 3. Vordimensionierung ....................................................................................................... 13 3.1 Innerer Strassenraum .......................................................................................... 13 3.2 Bushaltestellen ..................................................................................................... 14 3.3 Wegverbindungen Fuss- und Veloverkehr ........................................................... 14 3.4 Hauptstrasse / Hauserstrasse .............................................................................. 14 3.5 Anschluss Nord .................................................................................................... 15 3.6 Anschluss Süd ..................................................................................................... 17 3.7 LKW-Wegfahrt Süd .............................................................................................. 19 3.8 Anschluss an Unterführung .................................................................................. 20 3.9 Fortsetzung Fuss-/ Veloweg Richtung Seebli ...................................................... 21 4. Verkehrstechnische Einrichtungen................................................................................. 22 4.1 Lichtsignalanlage ................................................................................................. 22 4.2 Rohrtrassee .......................................................................................................... 23 4.3 Signalisation und Markierung ............................................................................... 23 5. Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019 ...................................... 24 Inhaltsverzeichnis | I
Teil B: Abwasserentsorgung ................................................................................................... 25 1. Entwässerungskonzept .................................................................................................. 26 1.1 Grundsätze ........................................................................................................... 26 1.2 Genereller Entwässerungsplan (GEP) ................................................................. 28 1.3 Konzept Schmutzabwasser .................................................................................. 29 1.4 Konzept Strassen- und Platzwasser..................................................................... 30 1.5 Konzept Dachwasser............................................................................................ 30 2. Vordimensionierung ....................................................................................................... 31 2.1 Schmutzabwasserleitung...................................................................................... 31 2.2 Sauberabwasserleitung ........................................................................................ 31 3. Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019 ....................................... 32 Teil C: Wasserversorgung ....................................................................................................... 33 1. Wasserversorgungskonzept ........................................................................................... 34 1.1 GWP Hausen........................................................................................................ 34 1.2 Konzept Wasserversorgung Reichholdareal ........................................................ 35 2. Vordimensionierung ....................................................................................................... 36 2.1 Wasserverbrauch ................................................................................................. 36 2.2 Wasserleitungen ................................................................................................... 36 Teil D: Energie und Kommunikation ........................................................................................ 37 1. Stromversorgung / Kommunikation ................................................................................ 38 1.1 Bestehende Erschliessung ................................................................................... 38 1.2 Konzept Stromversorgung .................................................................................... 38 1.3 Öffentliche Beleuchtung ....................................................................................... 38 1.4 Glasfasererschliessung ........................................................................................ 38 2. Wärmeversorgung .......................................................................................................... 39 2.1 Bestehende Erschliessung ................................................................................... 39 2.2 Konzept Erdgasversorgung .................................................................................. 39 2.3 Weitere Energieträger .......................................................................................... 39 II | Inhaltsverzeichnis
Anhang- und Planverzeichnis Anhang A Kantonale Stellungnahmen A.1 Stellungnahme AfB vom 06.02.2019 A.2 Stellungnahme AfU vom 02.02.2021 Anhang B Pläne B.1 Plan Nr. 1256.08, Situation Verkehrsführung 1:500 B.2 Plan Nr. 1256.09, Normalprofile 1:50 Anhang- und Planverzeichnis | III
Ausgangslage Die Infrastrukturanlagen für die Erschliessung des Reichholdareals sind im Vorprojekt vom 25.10.2018 ausführlich beschrieben. Grundlage bildete der Masterplan (2014) mit dem „Dreizack“ (drei Anschlüsse an die Hauptstrasse / Hauserstrasse). Im Rahmen der Erarbeitung des Gestaltungsplans wurde festgestellt, dass zwei Anschlüsse für die Arealerschliessung genügen und zweckmässig sind. Die mittlere Zufahrt soll jedoch als Fuss- und Veloweg erhalten bleiben. Aus- serdem wurden sämtliche Wegverbindungen des Fuss- und Veloverkehrs ent- lang der Strassen und innerhalb des Areals präzisiert. Im Masterplan war eine Bereinigung der Gemeindegrenze vorgesehen. Dem- entsprechend wurden im Vorprojekt separate Ver- und Entsorgungsanlagen pro Gemeinde geplant. Bei der weiteren Arealentwicklung und Nutzersuche wurde klar, dass eine Änderung der Gemeindegrenze während eines laufen- den Gestaltungsplanverfahrens rechtliche Unsicherheiten mit sich bringen würde. Ausserdem würde die im Gestaltungsplan vorgesehene Flexibilität der Anordnung der Bauten durch eine getrennte Ver- und Entsorgung einge- schränkt. Die Gemeinderäte Hausen und Lupfig haben daher dem Belassen der Gemeindegrenze zugestimmt. Es wird eine vertragliche Regelung ange- strebt. Es ist daher zu prüfen, ob das gesamte Areal durch die Gemeinde Hausen ver- und entsorgt werden kann. Der vorliegende Bericht beinhaltet sämtliche Infrastrukturanlagen für die Er- schliessung des Reichholdareals: • Teil A: Die Verkehrserschliessung wurde auf Stufe Vorprojekt ausgear- beitet. Die für die Groberschliessung benötigten Flächen werden im Ge- staltungsplan mittels Strassenlinien gesichert. • Teil B: Die Anlagen für die Abwasserentsorgung wurden für ein gemein- sames Entsorgungssystem auf Konzeptstufe überarbeitet. • Teil C: Die Anlagen für die Wasserversorgung wurden für ein gemeinsa- mes Entsorgungssystem auf Konzeptstufe überarbeitet. • Teil D: Die Anlagen für die Strom- und Gasversorgung wurden zusammen mit den IBB auf Konzeptstufe präzisiert. • Die Kommunikationsleitungen (Swisscom, UPC) sind nicht Bestandteil dieses Berichts. Sie werden im Bauprojekt konkretisiert. Die Hinweise in der Stellungnahme der Abteilung für Baubewilligungen vom 06.02.2019 (BVUAFB.18.2366) zum Vorprojekt vom 25.10.2018 sowie die er- gänzende Stellungnahme der AfU zur Versickerung vom 02.02.2021 wurden in der vorliegenden Überarbeitung berücksichtigt. Das vorliegende Erschliessungskonzept ist eine Grundlage für den Gestal- tungsplan „Reichholdareal“ und für das zu erarbeitende Bauprojekt für die Arealerschliessung. IV | Ausgangslage
Teil A: Verkehrserschliessung Konzept • Drei Anschlüsse für MIV an Hauptstrasse / 2018 Hauserstrasse • Bushaltestelle Richtung Birr an der Hauptstrasse / Richtung Brugg im Reichholdareal • Verbindungen Fuss- und Veloverkehr nicht konkreti- siert Konzept • Zwei Anschlüsse für MIV an Hauptstrasse / 2021 Hauserstrasse • Bushaltestelle in beide Richtungen im Reichholdareal • Verbindungen Fuss- und Veloverkehr mit Gestal- tungsplan abgestimmt Grundlagen • Masterplan Reichholdareal, 25.11.2014 (Ecoptima) • Aktennotiz der Sitzung vom 15.06.2016 (Steinmann, HIAG, Gemeinde Hausen, Gemeinde Lupfig, Post- auto, AVK/öV) • Aktennotiz der Sitzung vom 15.11.2017 (Steinmann, AVK/öV, ATB) • Vorprojekt Erschliessung Reichholdareal vom 25.10.2018 (Steinmann) • Stellungnahme AfB vom 06.02.2019 (BVUAFB.18.2366) • Aktennotiz der Sitzung vom 15.09.2020 (AVK, HIAG, Steinmann, Planteam, SNZ) • Kapazitätsnachweis vom 17.09.2020 (SNZ) • Freiraumkonzept (Arcoplan) • Entwurf Gestaltungsplan (Planteam) Das Erschliessungsprojekt wird in den anstehenden Planungsschritten weiter konkretisiert. Im Zusammenhang mit der Projektierung der Lichtsignalanlage kann es noch Änderungen in der Strassengeometrie geben. Teil A: Verkehrserschliessung | 1
1. Erschliessungskonzept 1.1 Motorisierter Individualverkehr Die Zu- und Wegfahrt vom und zum Reichholdareal erfolgt für den MIV aus- schliesslich über die beiden Anschlüsse Nord und Süd. Dabei ist der An- schluss Süd der Hauptanschlussknoten, welcher mit einem Linksabbiege- streifen ausgestattet ist. Beim Anschluss Nord, welcher mit einer LSA gesteu- ert wird, ist die Wegfahrt nur nach rechts Richtung Seebli gestattet. Abbildung 1: Zukünftiges Strassennetz Reichholdareal 1.2 Güterverkehr Der Lastwagenverkehr kann für die Zu- und Wegfahrt ebenfalls die An- schlüsse Nord und Süd verwenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer separaten LKW-Wegfahrt im Süden des Areals, bei welcher nur Rechtsabbie- gen Richtung Seebli gestattet ist. In diesem Bereich besteht auch die Möglichkeit eines Gleisanschlusses, wel- cher je nach Nutzung wieder reaktiviert werden kann. 2 | Erschliessungskonzept
1.3 Öffentlicher Verkehr Lage der Bushaltestellen Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Brugg (in Abbildung 2 gelb dargestellt) wird im inneren Strassenraum als Fahrbahnhalt erstellt. Dies hat den Vorteil, dass keine Querung der Hauptstrasse erforderlich ist und auf einen separaten Bus- streifen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zufahrtsdosierung Richtung Hausen verzichtet werden kann. Der innere Strassenraum dient in diesem Sinne als Busstreifen und der Verkehr Richtung Hausen kann an der Lichtsig- nalanlage am Anschluss Nord zurückgehalten werden. Auch die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Birr (in Abbildung 2 grün dargestellt) soll im inneren Strassenraum erstellt werden. Zurzeit ist die dadurch längere Fahrzeit von rund einer Minute jedoch hinsichtlich der knappen Wendezeiten – vor allem zu den Spitzenzeiten – kritisch. Alternative Linienführungen durch das Areal wurden geprüft (siehe weiter unten), mussten aufgrund der dadurch entstehenden Einschränkungen wieder verworfen werden. Aus diesem Grund wird an der Bushaltestelle im inneren Strassenraum fest- gehalten. Das Konzept der Busbevorzugung wird in Kapitel 2.3 erläutert. Abbildung 2: Lage der zukünftigen Bushaltestelle „Reichholdareal“ Prüfung alternative Linienführung Gemäss Stellungnahme der Sektion ÖV und Postauto AG wäre zu prüfen, ob die Einfahrt ins Areal von Süden nicht wie anhin vorgesehen beim Anschluss Süd, sondern direkt nach dem Seebli (LSA-gesteuert) erfolgen kann. So könn- ten allenfalls beide Haltekanten im Areal realisiert werden, weil eine direktere Fahrt möglich wäre. Aufgrund dieser Überlegungen wurden für die Buslinienführung mehrere neue Varianten geprüft (siehe Abbildung 3). Eine Fahrt durch das Areal hätte aller- dings grössere Einschränkungen im Baubereich B bzw. im Freiraum Süd zur Folge oder die Hauserstrasse müsste umgelegt werden. Ausserdem würde eine Linienführung durch das Areal zusätzliche Verkehrsfläche bedingen. Diese Einschränkungen sind unter Betrachtung des minimalen Nutzens nicht gerechtfertigt. Erschliessungskonzept | 3
Legende Bus Richtung Brugg Bus Richtung Birr Anpassung Hauptstrasse Anpassung Baubereiche Abbildung 3: Alternative Varianten Buslinienführung Der Zeitverlust, welcher bei einer Fahrt Richtung Birr durch das Areal im Ver- gleich zur Fahrt auf der Hauptstrasse entsteht, wird auf rund eine Minute ge- schätzt (siehe Tabelle 1, Haltezeit nicht eingerechnet). Dabei ist zu berück- sichtigen, dass auch bei einer Fahrt durch das Areal über den südlichen Kno- ten (LKW-Wegfahrt) unter Umständen mehrmals abgebremst werden müsste und dadurch ein ähnlicher Zeitverlust entstehen würde. Tabelle 1: Schätzung Zeitverlust bei Fahrt durch Areal (Halt nicht eingerechnet) Streckenab- Manöver Zeitverlust schnitt geschätzt Hauptstrasse Abbremsen und Rechtsabbie- 5-10 s gen (90°) Innere Erschlies- Fahrt ca. 50 m, Abbremsen und 10-15 s sung Linkskurve (90°) Reduzierte Geschwindigkeit (30 10-15 s statt 50 km/h) auf ca. 250 m Abbremsen und Linkskurve 5-10 s (90°) Fahrt ca. 50 m, Abbremsen und 10-15 s Rechtskurve (90°) Weitere Zeitverluste können minimiert werden, wenn der MIV Richtung Seebli bei der Lichtsignalanlage je nach Verkehrsaufkommen am Anschluss Nord zurückgehalten wird, während der Bus über den inneren Erschliessungsring fährt. Aufgrund von weiteren Bedürfnissen entlang der Buslinie 364 sind eine Ge- samtüberprüfung und allenfalls Anpassung der Buslinie Brugg-Birr zwingend erforderlich. Die Erschliessung des Reichholdareals kann diese Planung ins Rollen bringen. 4 | Erschliessungskonzept
1.4 Fussverkehr Am westlichen Rand des Reichholdareals verläuft ein Kiesweg entlang des Süssbachs. Am östlichen Rand besteht ein Trottoir bis auf Höhe Trottenweg. Mit einem durchgehenden, beidseitigen Trottoir entlang des inneren Strassen- raums sowie drei Querverbindungen wird das Reichholdareal mit einem fein- maschigen Fusswegnetz durchzogen. Die Unterführung entlang der Autobahn A3 ist heute über die Abzweigung in der Kurve der Hauserstrasse erschlossen. Auf ein Trottoir bis zu dieser Ab- zweigung und eine Strassenquerung wird aus Sicherheitsgründen verzichtet. Stattdessen soll die Unterführung auf direktem Weg aus dem Reichholdareal heraus bzw. ab dem Weg am Süssbach erschlossen werden. Abbildung 4: Zukünftiges Fusswegnetz Reichholdareal 1.5 Veloverkehr Der Weg am Süssbach dient auch dem Veloverkehr als Verbindung von Hau- sen Richtung Lupfig. Die Hauptverbindung befindet sich jedoch auf der Haupt- strasse / Hauserstrasse, auf welcher heute eine Kernfahrbahn markiert ist, welche mit Ausnahme in den Knotenbereichen erhalten bleiben soll. Die kan- tonale Radroute Nr. 731 mündet beim Trottenweg in die Hauptstrasse. Die Wegverbindung Mitte durch das Reichholdareal dient dem Veloverkehr als Nebenroute. Abbildung 5: Künftiges Velowegnetz Reichholdareal Erschliessungskonzept | 5
1.6 Ruhender Verkehr und Mobilitätsmanagement Abstellplätze für Personenwagen Die verschiedenen Parkierungsmöglichkeiten werden im Freiraumkonzept aufgezeigt und im Gestaltungsplan verbindlich geregelt. Folgende Parkie- rungsmöglichkeiten sind grundsätzlich möglich: • Parkierung in Tiefgarage • Parkierung auf dem Dach • Parkierung in Parkhaus • Oberflächenparkierung vor den Gebäuden Die genaue Ermittlung der jeweiligen Parkplatzzahl und deren Lage erfolgt in den einzelnen Bauprojekten gemäss der BNO der Gemeinden Hausen und Lupfig. Diese begrenzen die Anzahl Abstellplätze auf den reduzierten Bedarf- gemäss kantonalem Recht (siehe Tabelle 2). Im Gestaltungsplan besteht da- her kein zusätzlicher Regelungsbedarf. Tabelle 2: Übersicht Vorschriften Abstellplätze auf dem Reichholdareal Verweis Vorschrift BNO Hau- § 10 Abs. 31 • Reduzierter Bedarf gemäss kantona- sen lem Recht ist Maximum • Möglichkeit zur Abminderung BNO Lupfig § 40 BNO2 • Reduzierter Bedarf gemäss kantona- lem Recht ist Maximum • Möglichkeit zur Abminderung bis auf 50 % Kantonales § 56 BauG • Berechnung gemäss VSS Norm Recht § 43 BauV 40 281 • Vereinfachtes Verfahren, wenn Park- feldangebot < 300 und Individualver- kehrsaufkommen < 1‘500 Fahrten pro Tag beträgt • Standorttyp D → Reduktion auf 70 % (Minimum) bis 90 % (Maximum) Bundes- UVPV An- • Parkhäuser und -plätze für mehr als recht hang 11.4 500 Motorwagen erfordern eine UVP Es ist zu beachten, dass trotz öV-Erschliessungsgüte C der Standorttyp un- verändert auf D bleiben kann. 1§ 10 Abs. 3 BNO Hausen: Die Anzahl der in der Arbeitszone realisierten Abstellplätze darf den reduzierten Bedarf gemäss kantonalem Recht nicht überschreiten. Der Gemeinderat kann den reduzierten Bedarf aus Gründen der beschränkten Verkehrskapazität sowie zum Schutz vor den Auswirkungen des Verkehrs zusätzlich abmindern. 2 § 40 BNO Lupfig: Aus Gründen der beschränkten Verkehrskapazität sowie zum Schutz vor den Auswirkungen des Verkehrs (vergl. § 5 Abs. 3) kann die Erstellung von Abstellplätzen in den Zonen I und G eingeschränkt werden. Für die Bestimmung der Anzahl Pflichtparkplätze kann der Gemeinderat den re- duzierten Bedarf gemäss VSS zusätzlich bis auf 50 % abmindern. Die Anzahl der realisierten Abstellplätze darf den reduzierten Bedarf gemäss VSS nicht überschreiten. 6 | Erschliessungskonzept
Ausgehend von den Richtwerten gemäss VSS Norm 40 281 für Industrie und Gewerbe (vereinfachtes Verfahren) und den im Kapazitätsnachweis (SNZ, 2020) für die Fahrtenberechnung verwendeten Bruttogeschossflächen kann als erste Grobabschätzung eine Parkfelderzahl von 680 (Minimum) bis 870 (Maximum) ermittelt werden (Tabelle 3). Tabelle 3: Richtwerte Parkfeldangebot gemäss VSS Norm 40 281 Hausen Lupfig Baubereiche A1 / A2 B1 A3 / A4 B2 Industrie / Ge- Industrie / Ge- Dienstleistung Dienstleistung werbe werbe BGF [m2] 11‘625 6‘620 16‘375 16‘200 PP Beschäftigte 2 1 2 1 pro 100 m2 BGF PP Besucher pro 0.5 0.2 0.5 0.2 100 m2 BGF Richtwert PP 233 66 328 162 Beschäftigte Richtwert PP 58 13 82 32 Besucher Total Richtwert 370 604 PP Minimum (70%) 260 420 Maximum (90%) 330 540 Total 680 bis 870 Parkfelder Die Angaben in Tabelle 3 sind nicht verbindlich, da die künftigen Nutzungen noch nicht bekannt sind. Einerseits könnte bei Anwendung von Standorttyp C das Minimum auf 50 % des Richtwerts (490 Parkfelder) gesenkt werden. An- dererseits könnte bei höherer Nutzungsdichte eine deutlich höhere Parkfel- derzahl erforderlich werden. Bei der Berechnung des Parkfeldangebots müssen nicht zwingend die Richt- werte gemäss VSS Norm 40 281 angewendet werden, insbesondere wenn für die spezifische Nutzung klar hergeleitete Erfahrungswerte herangezogen wer- den können. Es ist noch nicht bekannt, ob die Parkierungsanlagen von verschiedenen Nut- zern auf dem Reichholdareal zusammengefasst werden. Je nach Grösse der einzelnen Anlagen sind daher andere Vorschriften und Berechnungsmetho- den anzuwenden (Tabelle 4). Tabelle 4: Verfahren für die Ermittlung der Parkfelderzahl Fahrtenzahl pro Tag Parkfelderzahl Vereinfachtes Verfahren < 1‘500 < 300 Detailliertes Verfahren > 1‘500 300-500 UVP > 500 Erschliessungskonzept | 7
Abstellplätze für Velos und Mofas Folgende Parkierungsmöglichkeiten für Velos und Mofas sind grundsätzlich möglich: • Offene oder gedeckte Parkierung vor den Gebäuden • Parkierung in Gebäude integriert • Parkierung bei der Bushaltestelle Die genaue Ermittlung der jeweiligen Parkplatzzahl und deren Lage erfolgt in den einzelnen Bauprojekten gemäss VSS Norm 40 065. Die BNO der Ge- meinden Hausen und Lupfig machen diesbezüglich keine weiteren Vorgaben. Die Gestaltungsplanvorschriften lassen die oben erwähnten Möglichkeiten zu; es besteht daher kein zusätzlicher Regelungsbedarf. Ausgehend von den Richtwerten gemäss VSS Norm 40 065 (Standort Stufe B) und den im Kapazitätsnachweis (SNZ) für die Fahrtenberechnung verwen- deten Arbeitsplatzzahlen kann als erste Grobabschätzung eine Abstellfelder- zahl von 140 bis 280 ermittelt werden (Tabelle 5). Tabelle 5: Richtwerte Abstellfelder für Velos / Mofas gemäss VSS Norm 40 065 Hausen Lupfig Baubereiche A1 / A2 B1 A3 / A4 B2 Industrie / Ge- Industrie / Ge- Dienstleistung Dienstleistung werbe werbe Arbeitsplätze 130 390 550 320 PP Beschäftigte 2 2 2 2 pro 10 Arbeitspl. PP Besucher pro 0.5 0.5 0.5 0.5 10 Arbeitspl. Richtwert PP 26 78 110 64 Beschäftigte Richtwert PP 6 20 23 16 Besucher Total Richtwert 130 213 PP Total 343 Abstellfelder 8 | Erschliessungskonzept
Mobilitätsmanagement Kantonale Mobilitätsstrategie Die Mobilitätsstrategie mobilitätAARGAU, beschlossen vom Grossen Rat am 13.12.2016, zeigt die Stossrichtung der kantonalen Verkehrspolitik für die nächsten zehn Jahre mit einem Planungshorizont bis 2040 auf. Für die Ge- meinden Hausen (urbaner Entwicklungsraum) und Lupfig (ländliche Entwick- lungsachse) gelten ähnliche, aber unterschiedlich stark ausgeprägte Stoss- richtungen bezüglich Entwicklung der einzelnen Verkehrsträger (Abbildung 6). Hausen Lupfig Abbildung 6: Mobilitätsstrategie für die verschiedenen Raumtypen gemäss Raumkon- zept Aargau (Dep. BVU, 2016) Für das Reichholdareal werden verschiedene Massnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen der kantonalen Mobilitätsstrategie getroffen (Tabelle 6). Tabelle 6: Massnahmen Mobilitätsstrategie Massnahme Sicherung Fussverkehr Attraktives Wegnetz Gestaltungsplan Veloverkehr Attraktives Wegnetz Gestaltungsplan Motorisierter Individual- Mobilitätskonzept Gestaltungsplan verkehr Öffentlicher Verkehr Neue Bushaltestelle Gestaltungsplan (Bus) Öffentlicher Verkehr Fuss- und Velowegver- Projekt Gemeinde (Bahn) bindung Reichholdareal Lupfig Park + Ride (P+R) – Bahnhof Lupfig Bike + Ride (B+R) Erschliessungskonzept | 9
Kapazitätsnachweis Der im Jahr 2014 im Zusammenhang mit dem Masterplan erarbeitete Kapa- zitätsnachweis (SNZ) geht bei einer maximalen Ausnutzung auf dem Reich- holdareal von 1‘900 Arbeitsplätzen von ca. 4‘000 Fahrten pro Werktag aus. Diese Zahl wurde in den übergeordneten Verkehrsplanungen, z.B. für den Ausbau des Seebli-Knotens, berücksichtigt. Der im Jahr 2020 aktualisierte Kapazitätsnachweis geht bei einer realistischen Ausnutzung von 1‘400 Arbeitsplätzen, basierend auf dem Gestaltungsplan- entwurf, von ca. 2‘900 Fahrten pro Werktag aus. Diese Zahl stellt lediglich ein mögliches bzw. wahrscheinliches Szenario dar. Die unterschiedlichen Zahlen zeigen die mögliche Bandbreite von verschie- denen Nutzungen, welche sehr unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse haben. Da es sich beim Reichholdareal um einen wichtigen Standort im ESP Eigen- amt handelt und grösstmögliche Flexibilität bezüglich Nutzungen erhalten bleiben soll, ist in den Sondernutzungsvorschriften die höhere Zahl von 4‘000 Fahrten pro Tag grundeigentümerverbindlich festzulegen. Mobilitätskonzept Im Gestaltungsplan ist die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes verbindlich festgeschrieben. Dies ist erforderlich, um die Ziele der Mobilitätsstrategie be- zogen auf das Reichholdareal zu präzisieren und die Fahrtenzahlen kontrol- lieren zu können. Die in Tabelle 6 aufgelisteten Massnahmen spielen dabei eine bedeutende Rolle. Die verkehrstechnischen Voraussetzungen zur Ermitt- lung der Fahrtenzahlen sind bei der Verkehrserschliessung zu schaffen (siehe auch Kapitel 2.2). 10 | Erschliessungskonzept
2. Betriebskonzept 2.1 Temporegime Innerer Strassenraum Gemäss Masterplan ist vorgesehen, im Reichholdareal eine Tempo-30-Zone einzurichten. Das Ziel ist, ohne Behinderung des Gewerbeverkehrs die Si- cherheit aller Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Bauliche Massnahmen in Form von seitlichen Versätzen oder Ähnliches sind daher nicht angebracht. Bei der Gestaltung des Strassenraums ist darauf auf eine möglichst geschwin- digkeitsreduzierende Wirkung zu achten. Dies kann mit geeigneter Wahl der Randabschlüsse in Kombination mit Baumgruppen erreicht werden. Da zum heutigen Zeitpunkt keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können, soll im Rahmen des Bauprojektes ein Verkehrsgutachten er- stellt werden, welches die Wirkung der gewählten Massnahmen beurteilt. Hauptstrasse / Hauserstrasse Von Lupfig herkommend ist heute auf der Hauserstrasse Tempo 60 signali- siert. Bei der Gemeindegrenze, kurz vor der Trottengasse, beginnt der Inner- ortsbereich mit Tempo 50. Durch die dichte Bebauung des Reichholdareals verschiebt sich der Innerortsbereich weiter Richtung Lupfig. Entsprechend kann im Bereich des Anschluss Süd bereits Tempo 50 signalisiert werden. 2.2 Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung Am Knoten Anschluss Nord wird eine Lichtsignalanlage (LSA) erstellt. Die Knoten Anschluss Süd sowie LKW-Wegfahrt Süd werden baulich so vorberei- tet, dass bei Bedarf eine LSA erstellt werden kann. Zudem wird der ganze Bereich zwischen Seebli-Knoten und Anschluss Nord mit Detektoren zur Stauüberwachung ausgestattet. Auf den Ein- und Ausfahrten des Reichholda- reals können zudem Detektorschlaufen zur Verkehrszählung erstellt werden. Abbildung 7: Konzept Verkehrslenkung und Verkehrsüberwachung Die Staudetektoren dienen dazu, dass durch die übergeordnete Verkehrs- steuerung des Kantons auf die Verkehrssituation, insbesondere während Spitzenzeiten, Einfluss genommen werden kann. Je nach Verkehrsaufkom- men kann es notwendig werden, auch am Anschluss Süd oder an der LKW- Wegfahrt Süd eine LSA zu erstellen (z.B. für eine Ausfahrtsdosierung). Betriebskonzept | 11
2.3 Busbevorzugung Die Busbevorzugung geschieht über im Belag eingefräste Detektorschlaufen und entsprechende Sender, mit welchen sämtliche Postautobusse ausgestat- tet sind. Beim Überfahren der Detektoren wird ein Signal an die LSA gesen- det, welche nach einer bestimmten Zeitverzögerung und verkehrsabhängig in die entsprechende Phase umgeschaltet wird. Bus Richtung Brugg Der Bus in Fahrtrichtung Brugg kann sich je nach Verkehrsaufkommen bereits bei der Haltestelle Seebli bei der LSA Anschluss Nord anmelden. Die LSA Anschluss Nord wird mit einer gewissen Zeitverzögerung auf Rot geschaltet und hält den Verkehr Richtung Hausen zurück. Die maximale Staulänge be- trägt 250 m (ca. 40 PW) und wird mit einem Staudetektor überwacht. Optional kann dem Bus mit einer Ampel die Einfahrt ins Areal erleichtert werden. Nach der Ausfahrt aus dem Reichholdareal bzw. nach dem Verlassen der Halte- stelle Stollen wird die LSA wieder auf Grün geschaltet. Die Fahrzeuge, welche vor dem Bus unterwegs waren, befinden sich nun hinter dem Bus. Abbildung 8: Busbevorzugung Fahrtrichtung Brugg Bus Richtung Birr Nach dem Einbiegen ins Areal wird je nach Verkehrsaufkommen und nach einer bestimmten Zeitverzögerung die LSA Fahrtrichtung Birr auf Rot geschal- tet. Nach dem Verlassen der Haltestelle Reichholdareal oder nach der Aus- fahrt aus dem Reichholdareal wird die LSA wieder auf Grün geschaltet. Opti- onal kann dies auch mittels einer Ampel am Anschluss Süd erfolgen. Abbildung 9: Busbevorzugung Fahrtrichtung Birr 12 | Betriebskonzept
3. Vordimensionierung 3.1 Innerer Strassenraum Die Fahrbahn wird für den Grundbegegnungsfall zweier Lastwagen ausge- legt. Trotz Tempo 30 werden ein Bewegungsspielraum und ein Gegenver- kehrszuschlag eingerechnet. Die daraus resultierende minimale lichte Breite von 7 m entspricht einer Dimensionierung für Tempo 50. Tabelle 7: Berechnung des geometrischen Normalprofils gemäss Norm 40 202 Verkehrsteilnehmer Bemerkungen LW (50 km/h) LW (50 km/h) Breiten Total Grundabmessung 2,50 2,50 = 5,00 Bewegungsspielraum 2 x 0,20 2 x 0,20 = 0,80 Sicherheitszuschlag innerer Zuschlag inner- 1 x 0,30 1 x 0,30 = 0,60 halb Fahrbahn (äusserer Zuschlag aus- (1 x 0,30) (1 x 0,30) (= 0,60) serhalb Fahrbahn) Total pro Verkehrsteil- 3,20 3,20 = 6,40 nehmer (3,50) (3,50) (= 7,00) Gegenverkehrszuschlag 0,30 Total Fahrbahnbreite 6,70 Minimale lichte Breite 7,00 2 äussere Sicher- heitszuschläge Aufgrund des zu erwartenden Industrie- und Gewerbeverkehrs ist diese Fahr- bahnbreite notwendig. Es wird jedoch empfohlen, die seitlichen Randab- schlüsse breiter und überfahrbar auszubilden, so dass in der Mitte eine Kern- breite von ca. 6 m übrig bleibt. An die Fahrbahn grenzt ein 2 m breites Trottoir an. Der Anschlag ist aufgrund der Ein- und Ausfahrten für die Erschliessung der Baubereiche überfahrbar auszubilden. Dabei ist auf die Behindertengerechtigkeit (Ertastbarkeit) zu ach- ten. Die Vorbereiche zwischen Trottoir und den Baubereichen des Gestal- tungsplans sind 5 m breit. Der Strassenraum misst also insgesamt 21 m (Ab- bildung 10). Abbildung 10: Normalprofil innerer Strassenraum Vordimensionierung | 13
3.2 Bushaltestellen Im Reichholdareal wird in beide Richtungen eine Fahrbahnhaltestelle erstellt. Die Bushaltestellen sind gemäss Anforderungen an das Behindertengleich- stellungsgesetz (BehiG) mit hohen Haltekanten (22 cm hoch) auszubilden. Der abgesenkte Randabschluss ist auf einer Länge von insgesamt 36 m zu erhöhen. 3.3 Wegverbindungen Fuss- und Veloverkehr Von den drei Wegverbindungen für den Fuss- und Veloverkehr kommt der mittleren Verbindung die grösste Bedeutung zu. Sie ist so auszugestalten, dass der Veloverkehr in beide Richtungen zusammen mit Fussgängern mög- lich ist. Für die mittlere Verbindung ist daher eine minimale Breite von 2.5 m vorgesehen. Alle Wegverbindungen können als chaussierte Wege ausgebil- det werden. 3.4 Hauptstrasse / Hauserstrasse Die Hauptstrasse / Hauserstrasse weist heute eine Breite von rund 7 m auf, was für die prognostizierte Belastung und das Geschwindigkeitsniveau genü- gend ist (siehe auch Tabelle 7). Das Trottoir soll auf der Hauptstrasse (Hausen) durch einen Grünstreifen von der Strasse abgetrennt werden. Die Baumreihe kann dadurch im Grünstreifen erstellt werden (Abbildung 11). Aufgrund der vorhandenen Werkleitungen (Wasser, Gas, Strom) im bestehenden Trottoir ist für den Grünstreifen eine Breite von mindestens vier Metern notwendig, damit die Bäume neben den Werkleitungen gepflanzt werden können. Abbildung 11: Normalprofil Hauptstrasse 14 | Vordimensionierung
3.5 Anschluss Nord Schleppkurven Die Einlenkerradien wurden so dimensioniert, dass der Begegnungsfall zweier Gelenkbusse (in Fahrtrichtung Hausen) sowie zweier Sattelschlepper konfliktfrei funktioniert. Im Kurvenbereich im inneren Strassenraum ist der Be- gegnungsfall zwischen Schwerverkehr nicht möglich, da dies unverhältnis- mässig viel Platz beanspruchen würde. Der Begegnungsfall von Schwerver- kehr mit Personenwagen ist jedoch möglich (Abbildung 12). Begegnungsfall zweier Gelenkbusse Begegnungsfall zweier Sattelschlepper Begegnungsfall Gelenkbus / PW Begegnungsfall Sattelschlepper / PW Begegnungsfall Gelenkbus / PW Begegnungsfall Sattelschlepper / PW Abbildung 12: Schleppkurven Anschluss Nord Die Fahrbahn zwischen Anschlussknoten und Kurve wird 8 m breit ausge- führt. Für die Fussgängerquerung wird eine Schutzinsel vorgesehen (Abbil- dung 13). Vordimensionierung | 15
Leistungsfähigkeit Gemäss Kapazitätsnachweis (SNZ 2020, Kapitel 4.1.3) kann der Anschluss Nord sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze mit einer Qualitäts- stufe A (sehr gut) betrieben werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass nur die Hälfte des Verkehrs des Teilareals Hausen über den Anschluss Nord verkehrt. Die andere Hälfte wird über den Anschluss Süd abgewickelt. In der Modellierung ist keine Verkehrsdosierung berücksichtigt. Die Wartezeiten für die Ausfahrt aus dem Areal betragen zwischen 9 s (Abendspitze) und 12 s (Morgenspitze), können aber tagsüber deutlich geringer sein. Erschliessung Baubereich A1 Der stirnseitige Anschluss des Baubereichs A1 ist möglichst am westlichen Rand anzuordnen, damit der Einfluss auf den LSA-Knoten möglichst gering ist. Entsprechend sollten der Fussgängerstreifen und der Haltebalken für die Arealausfahrt möglichst nahe am Knoten erstellt werden. Bei genügender Dimensionierung der Baubereich-Zufahrt (erforderlicher Be- gegnungsfall gewährleistet) kann die Einfahrt von beiden Seiten störungsfrei erfolgen. Die Ausfahrt nach rechts kann ebenfalls störungsfrei erfolgen. Bei der Ausfahrt nach links ist zu beachten, dass das Fahrzeug bei wartenden Fahrzeugen an der LSA erst in der Grünphase links einbiegen darf. Sonst könnte es die Einfahrt ins Areal blockieren (Abbildung 13). Abbildung 13: Erschliessung Baubereich A1 16 | Vordimensionierung
3.6 Anschluss Süd Schleppkurven Die Einlenkerradien wurden so dimensioniert, dass der Begegnungsfall zweier Gelenkbusse (in Fahrtrichtung Lupfig) funktioniert. Der Begegnungsfall zweier Sattelschlepper (in Fahrtrichtung Hausen) ist ohne Ausweichen auf die Gegenfahrbahn nicht möglich, kommt aber sehr selten vor. Im Kurvenbereich im inneren Strassenraum ist der Begegnungsfall zwischen Schwerverkehr nicht möglich, da dies unverhältnismässig viel Platz beanspruchen würde. Der Begegnungsfall von Schwerverkehr mit Personenwagen ist jedoch möglich (Abbildung 14). Begegnungsfall zweier Sattelschlepper Begegnungsfall zweier Gelenkbusse Begegnungsfall Gelenkbus / PW Begegnungsfall Sattelschlepper / PW Begegnungsfall Gelenkbus / PW Begegnungsfall Sattelschlepper / PW Abbildung 14: Schleppkurven Anschluss Süd Die Fahrbahn zwischen Anschlussknoten und Kurve wird 9 m breit ausgeführt (3 Fahrstreifen mit je 3 m Breite, siehe Abbildung 15, Seite 18). Für die Fuss- gängerquerung wird eine Schutzinsel vorgesehen. Vordimensionierung | 17
Leistungsfähigkeit Gemäss Kapazitätsnachweis (SNZ 2020, Kapitel 4.1.3) kann der Anschluss Süd sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitze mit einer Qualitäts- stufe B (gut) betrieben werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass der ge- samte Verkehr des Teilareals Lupfig plus die Hälfte des Verkehrs des Teilare- als Hausen über den Anschluss Süd verkehrt. Die Wartezeiten für die Ausfahrt aus dem Areal (massgebend ist der Linkseinmünder) betragen zwischen 11 s (Abendspitze) und 14 s (Morgenspitze), können aber tagsüber deutlich gerin- ger sein. Der Linksabbiegestreifen ist so zu dimensionieren, dass er der Länge eines Sattelschleppers plus der Länge eines Gelenkbusses entspricht, also rund 40 m. Erschliessung Baubereich A4 Der stirnseitige Anschluss des Baubereichs A4 ist möglichst am westlichen Rand anzuordnen, damit der Einfluss auf den Knoten möglichst gering ist. Entsprechend sollte der Fussgängerstreifen möglichst nahe am Knoten er- stellt werden. Bei der Einfahrt vom Knoten her kann es vorkommen, dass das links abbie- gende Fahrzeug aufgrund von entgegenkommenden Fahrzeugen warten muss. Damit die Einfahrt ins Areal nicht blockiert wird, ist ein minimaler Links- abbiegestreifen von rund 20 m Länge (für einen Lastwagen mit Anhänger oder Sattelschlepper) zu realisieren (Abbildung 15). Bei genügender Dimensionie- rung der Zufahrt (erforderlicher Begegnungsfall gewährleistet) kann die Ein- und Ausfahrt in beide Richtungen störungsfrei erfolgen. Abbildung 15: Erschliessung Baubereich A4 18 | Vordimensionierung
3.7 LKW-Wegfahrt Süd Die LKW-Wegfahrt ist als einstreifige Ausfahrt (nur Rechtsabbiegen) ausge- bildet. Die genaue Ausgestaltung des Knotens ist in den nachfolgenden Pro- jektphasen mit dem Freiraum Süd und den weiteren Verkehrselementen ab- zustimmen, welche in diesem Bereich zusammentreffen: • Querung Wegverbindung Süd (Fuss- und Veloverkehr) • Fortsetzung Fuss- und Veloweg Richtung Seebli • Anschluss Fussweg via Treppe an Unterführung • Gleisanschluss Abbildung 16: Ausschnitt Knoten LKW-Wegfahrt Süd Im Rahmen des Gestaltungsplanes ist keine detaillierte Projektierung vorge- sehen. Es kann jedoch dargelegt werden, dass die verschiedenen Verbindun- gen nebeneinander existieren können. Bahnanschluss und Treppe Kein Bahnanschluss Treppe ausserhalb Unterführung Abbildung 17: Skizzen mögliche Verkehrsverbindungen Vordimensionierung | 19
3.8 Anschluss an Unterführung Die Treppe vom Reichholdareal in die Unterführung hat eine Höhendifferenz von rund vier Metern zu überwinden. Das Bauwerk kann ausserhalb des Ge- staltungsplanperimeters realisiert werden (Abbildung 18). Abbildung 18: Mögliche Lage Treppenanschluss (Bauwerksdokumentation ASTRA) Die Lage und Dimension der Treppe sowie des Durchstichs in die Unterfüh- rung sind in einer Vorstudie zu prüfen und mit dem ASTRA abzustimmen. Abbildung 19: Querprofil best. Unterführung (Bauwerksdokumentation ASTRA) 20 | Vordimensionierung
3.9 Fortsetzung Fuss-/ Veloweg Richtung Seebli Der Fuss- und Veloweg kann vom Reichholdareal her parallel zur Hauserstrasse bis zur Bushaltestelle Seebli geführt werden. Die Anbindung an die geplante Verbindung Seebli – Bahnhof Lupfig ist in einer Vorstudie zu prüfen. Abbildung 20: Anschluss Reichholdareal – Seebli Vordimensionierung | 21
4. Verkehrstechnische Einrichtungen 4.1 Lichtsignalanlage Aussenanlage Am dreiarmigen Knoten Anschluss Nord wird eine Lichtsignalanlage erstellt. Die Zufahrten auf der vortrittsberechtigten Hauserstrasse werden mit seitli- chen Signalgebern ohne Pfeilbild (d.h. Fahrt geradeaus und Abbiegen mög- lich) ausgestattet. Die Ausfahrt aus dem Areal wird mit einem Signalgeber mit Pfeilbild (nur Rechtsabbiegen) sowie mit einem Bussignalgeber (nur Linksab- biegen) ausgestattet. Die Notwendigkeit von allfälligen Überkopf-Signalge- bern für die bessere Sichtbarkeit ist im Bauprojekt zu prüfen. Der Fussgängerstreifen wird ebenfalls mit Signalgebern ausgestattet. In der Mittelinsel kann das Signal optional wiederholt werden. Vor dem Fussgänger- streifen sind Warnblinker anzubringen, da dieser gleichzeitig mit dem abbie- genden Verkehr grün erhält. Abbildung 21: Ausschnitt Situationsplan LSA Anschluss Nord Steuerung Die Lichtsignalanlage wird verkehrsabhängig gesteuert. Sämtliche Fahrzeuge können sich über Detektorschlaufen anmelden, worauf die Steuerung abhän- gig vom Verkehrsaufkommen die entsprechende Phase einleitet. Der Bus wird dabei priorisiert. Die Fussgänger können sich über Drücker anmelden. Abbildung 22: Mögliche Lichtsignal-Phasen 22 | Verkehrstechnische Einrichtungen
4.2 Rohrtrassee Für die Steuerung der LSA ist ein Steuergerät mit Netzanschluss erforderlich. Sämtliche Signalgeber und Detektoren werden über ein Rohrtrassee mit dem Steuergerät verkabelt. Auch für die Knoten Anschluss Süd und LKW-Wegfahrt Süd ist ein Rohrtrassee mit entsprechenden Strassenquerungen zu erstellen. Für die weiteren Detektoren zur Busanmeldung, Stauüberwachung und Ver- kehrszählung ist ein durchgehendes Leerrohr bis zum Knoten Seebli zu er- stellen. Abbildung 23: Schematische Darstellung der Rohranlage 4.3 Signalisation und Markierung Signalisation An den Anschlussknoten sind die Vortrittssignale „kein Vortritt“ (Signal 3.02) anzubringen. Bei den Knoten Anschluss Nord und LKW-Wegfahrt Süd ist zu- sätzlich die Fahranordnung „Rechtsabbiegen“ (Signal 2.37), beim Anschluss Nord mit der Zusatztafel „ausgenommen Bus“, erforderlich. Auf der Hauserstrasse ist der Wechsel der Geschwindigkeitsbeschränkung (50/60 km/h) zu verschieben. Für die Tempo-30-Zone im Reichholdareal ist bei den beiden Einfahrten ein gut gestaltetes Eingangstor mit der Zonensig- nalisation (Signal 2.59.1 bzw. 2.59.2) anzubringen. Allfällige Fahranordnungen innerhalb des Reichholdareals (Park- und Halte- verbote, Fahrverbote, Einbahnregimes etc.) sind im Bauprojekt zu prüfen. Wegweisung Es ist ein Konzept für die Wegweisung zum Reichholdareal auszuarbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zu- und Wegfahrt möglichst direkt vom und zum Seebli-Knoten erfolgt. Markierung Für die Knoten sind die erforderlichen Abbiegestreifen und Sperrflächen zu markieren. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Führung der kantonalen Radroute Richtung Hausen zu legen. Innerhalb des Reichholdareals sind die Massnahmen im Zusammenhang mit Tempo 30 im Rahmen des Verkehrsgutachtens zu definieren. Verkehrstechnische Einrichtungen | 23
5. Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019 Unter Ziffer 2.1 (Verkehrsmanagementkonzept) nimmt die AfB Stellung zur Verkehrserschliessung gemäss Vorprojekt vom 25.10.2018. Die erwähnten Punkte sind in der vorliegenden Überarbeitung und im Gestaltungsplanent- wurf berücksichtigt worden. Thema Berücksichtigung im Vorprojekt An der Bushaltestelle Richtung Es werden zwei Varianten aufge- Lupfig an der Hauptstrasse ist fest- zeigt (Hauptstrasse und im Areal). zuhalten. Langfristig ist eine Lösung im Areal anzustreben. ➔ Kapitel 2.3 ➔ Situationsplan Du Bushaltestelle hat den Anforde- Die neuen Fahrbahnhaltestellen rungen des BehiG zu genügen. sind gemäss Anforderungen BehiG konzipiert. ➔ Kapitel 3.1 ➔ Situationsplan Die Lichtsignalanlagen benötigen Das erforderliche Rohrtrassee wird einen Kommunikationsanschluss im Vorprojekt schematisch aufge- über ein kantonale Medienrohr zeigt. (LWL). ➔ Kapitel 4.2 Ein Umfahren des geplanten Stau- Am Anschluss Nord ist nur Rechts- raums ist zu verhindern. einbiegen möglich. ➔ Kapitel 2.2 ➔ Situationsplan Beim Anschluss Süd ist optional Der Knoten wird baulich für eine eine Ampel zur Erleichterung der LSA vorbereitet. Buseinfahrt vorzusehen. ➔ Kapitel 2.3 Allfällige Dosierungsmassnahmen An allen Zufahrten werden die bau- aus dem Reichholdareal Richtung lichen Voraussetzungen für die Er- Seebli sind nicht festgehalten. stellung einer LSA geschaffen. ➔ Kapitel 2.2 Der Parkierung wurde noch zu we- Die Parkierung ist über die BNO zu- nig Beachtung geschenkt. sammen mit den Bestimmungen zum Mobilitätskonzept genügend geregelt. Die Dimensionierung er- folgt im Bauprojekt. ➔ Kapitel 1.6 ➔ Entwurf Gestaltungsplan / Sondernutzungsvorschrif- ten Anbindung des Fuss- und Velover- Die Anbindung an den Fuss- und kehrs an den Park and Ride (P+R) Veloweg Richtung Bahnhof Lupfig Parkplatz bzw. Park and Pool ist sicherzustellen. Die Projekte (P+P) Anlage ist noch unklar be- sind noch aufeinander abzustim- schrieben. men. ➔ Kapitel 3.7 ➔ Situationsplan 24 | Stellungnahme zu den Erwägungen der AfB vom 06.02.2019
Teil B: Abwasserentsorgung Konzept • Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Teil- 2018 areal Hausen wird in Kanalisation Hausen eingeleitet • Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Teil- areal Lupfig wird in Abwasserkanal Birrfeld eingeleitet • Sauberabwasser Gesamtareal wird in Vorflutkanal eingeleitet Konzept • Schmutzabwasser und Strassen-/ Platzwasser Ge- 2021 samtareal wird in Kanalisation Hausen eingeleitet • Sauberabwasser Gesamtareal wird in Vorflutkanal eingeleitet Grundlagen • Masterplan Reichholdareal, 25.11.2014 (Ecoptima) • Vorprojekt Erschliessung Reichholdareal vom 25.10.2018 (Steinmann) • Stellungnahme AfB vom 06.02.2019 (BVUAFB.18.2366) • Genereller Entwässerungsplan GEP Hausen, Auszug GEP-Massnahmen im Bereich Gestaltungsplan Reichholdareal, 03.11.2020 (Porta AG) • Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vom 02.02.2021 zur Versickerung auf dem Reichholdareal • Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau • VSA-Richtlinie „Abwasserbewirtschaftung bei Regen- wetter“ • Entwurf Freiraumkonzept (Arcoplan) • Entwurf Gestaltungsplan (Planteam) Der GEP-Ingenieur der Gemeinde Hausen (Porta AG) hat am 08.03.2021 zum vorliegenden Konzept zustimmend Stellung genommen. Am 23.03.2021 wurde zudem nachgewiesen, dass bei einem Anschluss des gesamten Areals an die Kanalisation Hausen die Rückstauhöhe im Kanal zum Entlastungsbe- cken nicht in relevanter Weise verändert wird. Teil B: Abwasserentsorgung | 25
1. Entwässerungskonzept 1.1 Grundsätze Das auf dem Reichhold-Areal anfallende Abwasser ist je nach Herkunft auf unterschiedliche Weise zu behandeln bzw. abzuleiten. Die Entwässerungs- systeme und deren Umsetzungsprioritäten stammen aus dem Ordner Sied- lungsentwässerung des Kantons Aargau bzw. richten sich nach der GEP der jeweiligen Gemeinde. In der Siedlungsentwässerung wird zwischen folgenden Abwasserarten un- terschieden: • Schmutzwasser • Dachwasser • Strassen- und Platzwasser Schmutzwasser Das Schmutzwasser stammt vom häuslichen Abwasser aus Gebäuden und wird innerhalb der Bauzonen der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Dachwasser Gemäss Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau ist Dachwasser grundsätzlich zu versickern. Ist eine Versickerung nicht möglich, ist es in ein Oberflächengewässer einzuleiten. Die Eignung zur Versickerung ist unter Ein- bezug der Geologie, der Altlasten sowie des Grundwassers zu prüfen. Kriterium Geologie Die Sickerfähigkeit des Untergrundes wurde aufgrund der kantonalen Stel- lungnahme vom 06.02.2019 mittels Versickerungsversuchen geprüft und in einem Versickerungsgutachten nachgewiesen (Eberhard & Partner AG, 2019). Die Versickerungsversuche wurden im nördlichen Bereich auf der Par- zelle 1445 und im südlichen Bereich auf der Parzelle 918 durchgeführt (Abbil- dung 24). Kriterium Altlasten Eine Versickerung des anfallenden Dachwassers ist gemäss Versickerungs- karte nur ausserhalb des Standortes der ehemaligen Reichhold Chemie mög- lich, da der Bereich im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist. In der Zwischenzeit wurde das Areal jedoch saniert. Abklärungen ergaben, dass mit dem Erbringen von entsprechenden Sauberkeitsnachweisen eine Versi- ckerung aus Altlastensicht an geprüften Standorten allenfalls möglich wäre. 26 | Entwässerungskonzept
Belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig Versickerungsversuche 2019 Abbildung 24: Ausschnitt Kataster der belasteten Standorte (AGIS, Januar 2021) mit Lage der Baggerschlitze Kriterium Grundwasser Auf dem Teilareal Lupfig liegt der Flurabstand des Grundwassers im Mittel bei rund 6.5 m. Dies entspricht einer Kote von ca. 377.3 m. ü. M. Bei der Stiftung „Domino“ auf dem Hausener Arealteil lag der Flurabstand früher bei rund 5 m (ca. 377.5 m ü. M.), inzwischen wird das Grundwasser mittels Brunnen aktiv abgesenkt, um das Gebäude vor Wassereinbruch zu schützen. Gemäss Stellungnahme der Abteilung für Umwelt vom 02.02.2021 würde eine Versickerung im Reichholdareal dazu führen, dass der Schutzpumpenbetrieb der Stiftung Domino viel öfters in Betrieb sein müsste und bei hohen Grund- wasserspiegeln höchstwahrscheinlich nicht mehr ausreichen würde. Deshalb ist eine Versickerung im Reichholdareal grundsätzlich nicht bewilligungsfähig. Das Dachwasser ist daher als zweite Priorität in einen Vorfluter einzuleiten. Da für die Einleitung in den Süssbach ein sehr grosses Retentionsvolumen geschaffen werden müsste, ist das Dachwasser in den Vorflutkanal Scherz- bach-Aare einzuleiten. Strassen- und Platzwasser Gemäss Ordner Siedlungsentwässerung des Kantons Aargau ist Strassen- und Platzwasser in Industrie und Gewerbezonen in erster Priorität indirekt zu versickern. Eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer ist nur mit vorge- schalteter Behandlungsanlage zulässig. Ist eine Versickerung oder Einleitung nicht möglich, ist Strassen- und Platzwasser in die Schmutzwasserkanalisa- tion abzuleiten. Wie weiter oben beschrieben, ist die Versickerung auf dem Reichholdareal nicht zulässig. Die Erstellung einer Behandlungsanlage und damit die Ablei- tung in einen Vorfluter ist nicht wirtschaftlich. Eine Entwässerung über die Schulter ist auf dem ganzen Areal nicht zulässig. Daher ist das Strassen- und Platzwasser in die Schmutzwasserkanalisation einzuleiten. Das Regenwas- ser, das direkt auf unversiegelte Flächen anfällt, darf aber oberflächlich versi- ckert werden. Entwässerungskonzept | 27
1.2 Genereller Entwässerungsplan (GEP) Abbildung 25: Ausschnitt GEP Massnahmenplan (AGIS) GEP Hausen Der GEP 2. Generation der Gemeinde Hausen ist zurzeit in Prüfung bei der AfU. Er sieht im Bereich des Reichholdareals folgende Massnahmen vor: • Sauberwasserleitung Lätte-Süssbach • Umlegung Leitungsabschnitt unter Liegenschaft Hauptstrasse 86 Sauberwasserleitung Lätte-Süssbach Im GEP 1. Generation wurde die Entwässerung des damals noch zu er- schliessenden Gebiets „Lätte“ im Teiltrennsystem vorgesehen. Die neue Sau- berwasserleitung ist gemäss GEP 1. Generation ab dem Stollenweg zu verle- gen. Im Kontrast zum GEP 1. Generation ist die neue Sauberwasserleitung ab Einmündung in die Hauptstrasse parallel zur Leitungsumlegung der Misch- wasserleitung zu verlegen. Eine Anbindung der Sauberwasserleitung ab Einmündung in die Hauptstrasse an die Sauberwasserleitung des Reichholdareals ist zu prüfen und gegebe- nenfalls in der Dimensionierung zu berücksichtigen. Umlegung Leitungsabschnitt unter Liegenschaft Hauptstrasse 86 Dieser Leitungsabschnitt entwässert ein Wohngebiet. Der Leitungsabschnitt befindet sich unter einer Autowerkstatt. Die Leitung kann ab Schacht KS 478 in der Hauptstrasse nach Norden und dann entlang der Parzellengrenzen in Richtung KS 476 umgelegt werden. Nach dem Neubau der Umgehungslei- tung ist die überbaute Haltung abzuhängen und zu einer Liegenschaftsent- wässerung umzunutzen. GEP Lupfig Der gültige GEP der Gemeinde Lupfig sieht im Bereich des Reichholdareals keine Massnahmen vor. Der GEP 2. Generation liegt noch nicht vor. 28 | Entwässerungskonzept
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