Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...

Die Seite wird erstellt Leonard Hempel
 
WEITER LESEN
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Reiseangebote 2021 für Senioren
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Seniorenreisen mit der Caritas

2
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Reiselustige,

das Corona-Virus hat unser Land in einen Ausnahmezustand
versetzt und beeinflusst unser Leben in einer noch nie da ge-
wesenen Weise. Wir hoffen sehr, dass Sie gesund sind und
alle uns auferlegten Einschränkungen gut überstehen. Seit
vielen Jahren haben wir uns an die große Freiheit gewöhnt,
soziale Kontakte knüpfen sowie Feste feiern und auch reisen
zu können. Umso schwerer ist es manch einem gefallen, diese
Einschränkungen zu akzeptieren.

Leider wurden im Jahr 2020 fast alle geplanten Reisen abge-
sagt aus unterschiedlichen Gründen: Verängstigte Teilnehmer,
daher zu geringe Teilnehmerzahl, geschlossene Hotels, Rei-
sebeschränkungen durch Behörden usw. Außerdem fühlen
wir uns für Ihre Gesundheit mitverantwortlich und haben
schweren Herzens entschieden, Reisen nicht durchzuführen.
Dieses zu Ihrem Schutz und dem unserer Reisebegleiter sowie
dem Busfahrer und dem Hotelpersonal.

Uns, dem Reiseteam der Caritasverbände Arnsberg-Sundern,
Brilon und Meschede sind Ihre gemeinschaftlichen Erlebnisse
und die geselligen Kontakte bei unseren Reisen immer sehr
wichtig und sie prägen Ihren Urlaub stets positiv. Das ist auch
in Zukunft unser Anspruch an unser Reiseangebot. Verhalten
hoffnungsvoll schauen wir auf das Jahr 2021 und planen nach
dem Satz des deutschen Journalisten und Schriftstellers Kurt
Tucholsky: „Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.“

Bleiben Sie gesund, damit wir uns bald wiedersehen!

Es grüßen Sie herzlich

Renate Becker             Klaudia Friedrich                 Gaby Vogel
Caritasverband Meschede   Caritasverband Arnsberg-Sundern   Caritasverband Brilon

                                                                                    3
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Reiseübersicht

      Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
      Reiseveranstaltung          Zeitraum                                  Seite

      Bad Kissingen               08.06.21 – 22.06.21          (14 Ü, HP)      6
      Wangerooge                  17.06.21 – 01.07.21          (14 Ü, VP)      8
      Bad Holzhausen              26.06.21 – 10.07.21          (14 Ü, VP) 10
      Bad Waldliesborn            20.12.21 – 03.01.22          (14 Ü, VP) 12

      Caritasverband Meschede e.V.
      Reiseveranstaltung          Zeitraum                          Seite

      Bad Neuenahr                04.06.21 – 15.06.21          (11 Ü, VP) 14
NEU   Cuxhaven-Duhnen             18.06.21 – 28.06.21          (10 Ü, HP) 16
      Bad Zwischenahn             04.07.21 – 16.07.21          (12 Ü, VP) 18
      Bad Westernkotten           31.07.21 – 14.08.21          (14 Ü, VP) 20
      Haffkrug / Ostsee           18.08.21 – 01.09.21          (14 Ü, VP) 22

      Caritasverband Brilon e.V.
      Reiseveranstaltung          Zeitraum                          Seite

      Dahme                       06.04.21 – 13.04.21           (7 Ü, HP) 24
      Bad Brückenau               22.04.21 – 06.05.21          (14 Ü, VP) 26
      Bad Nenndorf                23.12.21 – 02.01.22          (10 Ü, VP) 28

      Aktuelle Reisebedingungen                                              30

      Ü = Übernachtungen, HP = Halbpension, VP = Vollpension

      Hinweis: Pflegerische Hilfen dürfen aus rechtlichen Gründen
      von unseren Caritas-Reisebegleitungen nicht übernommen
      werden. Jedoch sind wir selbstverständlich gern bereit im
      ­Bedarfsfall für Sie einen Pflegedienst am Urlaubsort zu orga-
       nisieren.

 4
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Deutschland

                                                   24

                                Schleswig-    22
              8          16      Holstein
                                                         Mecklenburg-
                                       Hamburg           Vorpommern
             18

                           Bremen

                              Niedersachsen
                         10                                             Berlin
                                  28
                                                                        Brandenburg

                  12                               Sachsen-Anhalt
  Nordrhein-       20
  Westfalen
                                                                        Sachsen
                                             Thüringen
      14
                         Hessen
                                        6
                                  26
Rheinland-
  Pfalz

  Saarland

                                                        Bayern

                         Baden-
                       Württemberg

               4       Die Zahlen entsprechen den Seitenzahlen der jeweiligen Reise.

                                                                                       5
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Bad Kissingen
    Villa Thea

    Der bekannteste Kurort Deutschlands verwöhnt seine
    Gäste zu jeder Jahreszeit und ist immer eine sehr gute
    Adresse für einen Entspannungsurlaub. Als eine Stadt der
    kurzen Wege gelangt man von jedem Hotel bequem zu Fuß
    in die Stadt oder die Konzertsäle. Die wunderbare Natur und
    die herrlich klare Luft in und um Bad Kissingen sind geradezu
    eine Einladung für Aktivitäten im Freien. Die kilometerlangen
    Spazier-, Wander- und Radwege führen in einer intakten Auen-
    landschaft entlang der Saale durch die wunderschönen Parks
    und sind angebunden an die Wegenetze der Rhön und des
    Maintals.

    Die Prachtbauten der bayerischen Könige sorgen für das ein-
    zigartige Ambiente. Es ist ein wahrafter Genuss, ein Konzert
    im Regentenbau zu erleben oder einen Abend im historischen
    Kurtheater zu genießen.

    In diesem Jahr sind wir in der Villa Thea zu Gast. Wählen Sie
    aus einer Vielfalt an Wellness- und Gesundheitsanwendungen,
    wie entspannenden Massagen, wohltuenden Heilanwendun-
    gen, Bädern und atmen Sie tief durch in der hauseigenen Salz-
    grotte. Die Küche wird Sie mit gesunden und schmackhaften
    Gerichten verwöhnen. Mit Kaffee und Törtchen können Sie
    sich auf der hauseigenen Terrasse an der Kurpromenade ver-
    wöhnen lassen – ein „Muss“ für einen herrlichen entspannten
    Nachmittag.

    Gut zu wissen: Alle Zimmer sind per Aufzug zu erreichen.

    Nähere Informationen zum Gästehaus:
    www.kurhotel-villathea.de

6
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Termin       08.06.21 – 22.06.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 17 Personen

Leistungen Bustransfer
           Übernachtungen mit Halbpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer         1.350,00 €
             im Einzelzimmer                    1.410,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung          Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
                   Telefon: 02931 5450517

                                                              7
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Wangerooge
    Gästehaus „Germania“

     Erholung ist eine Insel! Sehnen Sie sich nach dem Ge-
    schmack von Salz in der Luft, dem Gefühl von Sand unter
    den nackten Füßen, der urtümlichen Musik der wallenden
     Brandung? Dann sind Sie auf Wangerooge genau richtig.
    Wangerooge, mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer gelegen,
     ist eine gesunde Mischung aus Ruhe und Aktivität sowie
    ­Ursprünglichkeit und modernem Komfort. Die Natur spannt
    den Bogen von der kargen Landschaft zu lieblicher Schön-
     heit. Durch das ganzjährige gesunde Nordseeklima erholt sich
     Körper und Seele. Diese Insel kann zu jeder Jahreszeit erobert
    werden und bietet im Spätsommer mit seinen letzten warmen
     Sonnenstrahlen einen ganz besonderen Charme. Erholungs-
    angebote reichen vom Meerwasserhallenbad, über Konzerte,
     Kino bis zur Theateraufführung.

    Das Gästehaus „Germania“ liegt nicht nur zentral sondern
    auch unmittelbar am Strand und ist damit perfekter Aus-
    gangspunkt für ausgedehnte Spaziergänge. Nach umfassen-
    der Renovierung entspricht das Gästehaus heute modernstem
    Standard an Komfort und Wohnlichkeit. Dabei ist der Charak-
    ter des „altehrwürdigen“ Hauses geblieben. Untergebracht
    sind Sie in modern ausgestatteten Einzel- bzw. Doppelzimmer
    mit Dusche und WC. Das Haus ist barrierefrei. Im großen und
    hellen Speisesaal genießen die Gäste ihre Mahlzeiten. Zum
    gemütlichen Beisammensein öffnet die hauseigene Bier- und
    Weinstube „Roter Sand“ jeden Abend ihre Pforten.

    Nähere Informationen zum Gästehaus:
    www.gaestehaus-germania.de

8
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Termin       17.06.21 – 01.07.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 20 Personen

Leistungen Bustransfer, Schiffstransfer,
           Gepäckservice
           Übernachtungen mit Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer         1.465,00 €
             pro Person im Doppelzimmer
             (Galerie)                          1.575,00 €
             im Einzelzimmer                    1.610,00 €
             im Einzelzimmer (Galerie)          1.685,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung          Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
                   Telefon: 02931 5450517

                                                              9
Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
Bad Holzhausen
     Landhotel Annelie

     In diesem Jahr finden sie das Landhotel Annelie in Bad
     Holzhausen, Preußisch Oldendorf, in unserem Reiseangebot,
     welches Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der schönen
     Natur am Wiehengebirge und im Heilbad Holzhausen bietet.
     Das wird seit 1966 von Familie Stork geführte Hotel heißt Sie
     das ganze Jahr über herzlich willkommen und sorgt für eine
     familiäre Stimmung.

     Die gemütlich eingerichteten Zimmer verfügen über Du/WC,
     Fön, Flat-TV, Telefon, kostenloses WLAN und einem Balkon
     oder einer Terrasse. Die Zimmer sind per Aufzug zu erreichen.
     Zusätzlich bietet Ihnen das Hotel einen großen Wellness-
     Bereich an, durch den mit einer Vielfalt von Angeboten, wie
     z.B. verschiedene Saunen, ein Schwimmbad und ein Dampf-
     bad, für ihr Wohlergehen gesorgt wird.

     Die bekannte gute Küche wird sie mit einem reichhaltigen
     Frühstücksbüffet und einem abwechslungsreichen Abendes-
     sen mit hausgemachten Speisen verwöhnen.

     Ob gemütliche Spaziergänge oder ausgedehnte Wanderun-
     gen, das Wiehengebirge mit herrlichen Rundwanderwegen
     und Ruhebänken liegt direkt vor der Haustür und lädt zu ange-
     nehmen Tagen in der Natur ein.

     Für besondere Erlebnisse werden in den Sommermonaten
     wöchentlich ein Tanz- und ein Grillabend angeboten und auch
     verschiedene Themenabende mit erlesenen Speisen und be-
     sonderem Service finden das Jahr über statt.

     Fühlen Sie sich wie zu Hause und genießen Sie wunderschöne
     und erholsame Tage im Landhotel Annelie.

     Gut zu wissen: Alle Zimmer sind per Aufzug zu erreichen.

     Nähere Informationen zum Gästehaus:
     www.landhotel-annelie.de

10
Termin       26.06.21 – 10.07.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 18 Personen

Leistungen Bustransfer
           Übernachtungen mit Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer         1.380,00 €
             im Einzelzimmer                    1.490,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung          Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
                   Telefon: 02931 5450517

                                                              11
Bad Waldliesborn
     Haus Holtdirk

     Erholung und Entspannung pur. Das staatlich anerkannte
     Mineralheilbad lädt zu einer stimmungsvollen Weihnachts-
     freizeit ein. Im Herzen Westfalens zwischen dem Teutobur-
     ger Wald, dem Eggegebirge und dem Sauerland liegt das
     Heilbad inmitten einer faszinierenden Natur. Genießen Sie ein
     paar entspannte und erholsame Tage bei einem Spaziergang
     durch den wunderschönen weitläufigen Kurpark oder einem
     Besuch der regelmäßig stattfindenden Konzerte im Kurthea-
     ter. Ebenso bieten zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten die Gele-
     genheit zum Bummeln und Cafés laden zum Verweilen ein. Ein
     modern eingerichtetes Thermalsolebad befindet sich im Ort.
     Einem erholsamen und abwechslungsreichen Aufenthalt steht
     nichts im Wege.

     Nicht weit entfernt vom Kurpark liegt Ihre Unterkunft Haus
     Holtdirk – eine Oase der Ruhe. Haus Holtdirk ist seit 1895 in
     Familienhofbesitz und hat eine absolut ruhiger Lage mitten im
     Grünen und liegt doch unmittelbar zentral. Hier ist man sehr
     um das Wohl seiner Gäste bemüht. Die schmackhafte Küche
     bietet Ihnen bei Vollpension abwechslungsreiche Gerichte aus
     der Region. Die Unterbringung erfolgt in liebevoll und komfor-
     tabel eingerichteten Einzel- und Doppelzimmern mit einer per-
     sönlichen Atmosphäre. Alle Räumlichkeiten sind sicher und
     barrierefrei zu erreichen. Kurhaus und Kurtheater mit großem
     Park sowie Thermalsolebad liegen in unmittelbarer Nähe.

     Nähere Informationen zum Hotel: www.haus-holtdirk.de

     Gut zu wissen: Sehr geringe Teilnehmeranzahl.

12
Termin       20.12.21 – 03.01.22 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 10 Personen

Leistungen Bustransfer
           Übernachtungen mit Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer         1.470,00 €
             im Einzelzimmer                    1.520,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung          Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
                   Telefon: 02931 5450517

                                                              13
Bad Neuenahr
     Hotel Krupp

     Burgen, Wasser und Wein. Entdecken Sie die wunder­schöne
     Landschaft des Ahrtals mit seinem berühmten Rotwein-Wan-
     derweg, den gemütlichen Weinstuben, seinen Klöstern und
     Heilquellen. Bereits seit 1858 genießen die Menschen die
     Heilkraft der Bad Neuenahrer Thermen. Auch die prachtvollen
     Häuser aus der Gründerzeit, das Spielkasino und nicht zuletzt
     der gepflegte Kurpark locken die Gäste an. Wandern Sie bis
     in den Nachbarort Ahrweiler und genießen das Tal der roten
     Trauben. Reizvolle Ausflüge in die Vulkaneifel, nach Maria
     Laach, Cochem an der Mosel oder Koblenz am Rhein bieten
     viel Interessantes.

     Sie wohnen in dem 3 Sterne Superior Hotel Krupp mit seiner
     Jugendstilfassade und seinem familiären Flair. Es liegt im
     Herzen der Fußgängerzone und ist teilweise barrierefrei. Zum
     Haus gehört das mediterrane Gartenrestaurant, die elegante
     Weinstube und Veranstaltungsräume. Die gepflegten, be-
     hindertenfreundlichen Nichtraucherzimmer verfügen über
     Dusche/WC, Telefon, Flachbild-TV, Haartrockner, Minibar,
     Safe, teilweise Balkon. Sie sind bequem mit dem Lift zu er-
     reichen.

14
Das Küchenteam verwöhnt Sie mit regionalen und saisonalen
Gerichten und prämierten Tropfen aus dem Rotweinparadies
Ahr, auf Wunsch auch Diät- oder Allergikerkost. Massage- und
Therapieangebote werden in der Heilpraktiker-Praxis direkt im
Hotel geboten.

Die Abrechnung der Anwendungen ist über ein Krankenkassen­
rezept oder auch privat möglich.

Weitere Informationen über das Hotel:
www.hotel-krupp.de

Gut zu wissen: Bademantel können Sie gegen 5,00 € Gebühr
im Hotel leihen.

Termin       04.06.21 – 15.06.21 (11 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 18 Personen

Leistungen Bustransfer
           Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis pro Person im Doppel- oder Einzelzimmer
	                                        1.360,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung,Kurtaxe

Anmeldung             Caritasverband Meschede e.V.
                      Telefon: 0291 90210

                                                                15
Cuxhaven-Duhnen
     Hotel Seelust

     Urlaub zwischen Ebbe und Flut. Cuxhaven gehört mit zu den
     beliebtesten Urlaubszielen an der Nordseeküste. Das Wahr-
     zeichen, die „Kugelbake“, sowie die Aussichtsplattform „Alte
     Liebe“ sind weithin bekannt. Cuxhaven hat grüne Grassträn-
     de und weiße Sandstrände, dazwischen bunte Strandkörbe
     und in der Ferne das blaue Meer. Im Ortsteil Duhnen, entlang
     des gesamten Strandabschnittes, findet man feinsten weißen
     Sandstrand. Als Gegensatz locken Wanderungen durch die
     Stille der endlos erscheinenden Wattlandschaft, Bummeln
     über die Kurpromenade, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten,
     Unterhaltungsprogramme für Jung und Alt und eine abwechs-
     lungsreiche Gastronomie. Vom Strand aus haben Sie einen
     wundervollen Blick auf die Insel Neuwerk und auf den Welt-
     schifffahrtsweg, auf dem jährlich zehntausend kleine Schiffe
     und große Pötte an Cuxhaven vorbeiziehen.

     In Cuxhaven-Duhnen wohnen Sie in dem strandnahen Hotel
     Seelust****. Das Frühstücks-Büfett genießen Sie mit dem
     herrlichen Panoramablick auf die Nordsee, denn Frühstücks-
     raum & Café befindet sich in der 5. Etage. Der Küchenchef und
     sein Team bereiten Ihnen ein abwechslungsreiches 3-Gang-
     Menü zum Abend zu. Alle Zimmer im Hotel sind mit Dusche/
     WC, Flachbild-TV, Radio, Fön und Telefon ausgestattet, teil-
     weise mit Balkon sowie bequem mit dem Aufzug zu erreichen.

     Entspannung und Ruhe können Sie in dem Garten genießen
     mit Möwen, Wind und Wellenrauschen als Hintergrundmu-
     sik. Das hauseigene Schwimmbad steht Ihnen zur Verfügung,
     ebenso eine finnische Sauna & Dampfsauna.

16
Zu Fuß gelangen Sie vom Hotel aus in wenigen Minuten an das
Meer, an die kilometerlange Promenade und in die Einkaufs-
meile. Den Stadtkern von Cuxhaven erreichen Sie bequem mit
den Buslinien.

Gut zu wissen: Einen Bademantel können Sie sich im Hotel
kostenlos leihen.

Informationen zum Hotel: www.hotel-seelust-duhnen.de

                                                             NEU
Termin       18.06.21 – 28.06.21 (10 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 20 Personen

Leistungen Bustransfer
           Halbpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer         1.310,00 €
             Einzelzimmer                       1.545,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung            Caritasverband Meschede e.V.
                     Telefon: 0291 90210

                                                              17
Bad Zwischenahn
     Hotel Zum Rosenteich

     Moor und Meer. Bad Zwischenahn ist eine kleine schmucke
     Gemeinde, verwöhnt von Mutter Natur, an einem der schöns-
     ten Seen Deutschlands gelegen, dem Zwischenahner Meer.
     Das staatlich anerkannte Moorheilbad lockt jährlich tausende
     von Gästen, die sich in anspruchsvoller Umgebung helfen
     und verwöhnen lassen sowie die zahlreichen kulturellen und
     gesellschaftliche Angebote genießen. Abwechslung wird
     geboten von Wandelhalle über Spielbank bis Jachthafen und
     Schifffahrt. Die alljährliche Rhododendronblüte im Frühjahr ist
     weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt.

     Durch die Nähe zur Nordseeküste herrscht das ganze Jahr
     über ein gesundes mäßig-maritimes Klima.

     Ihr Urlaubsdomizil Hotel zum Rosenteich*** ist ein komfor-
     tables Hotel in ruhiger idyllischer Lage. Kurzentrum und Park-
     anlagen sind etwa 500 m entfernt, eine Bushaltestelle befindet
     sich beim Hotel. Direkt vom Haus aus erreichen Sie die ge-
     pflegten Wanderwege um das Bad Zwischenahner Meer.

     Der helle, großzügige Aufenthaltsraum mit angrenzender
     Terrasse lädt bei Kaffee und Kuchen zum gemütlichen Verwei-
     len ein, ebenso der schöne große Garten mit vielen Sitz- und
     Liegemöglichkeiten. Beginnen Sie den Urlaubstag mit einem
     reichhaltigen und gesunden Frühstücksbüfett. Zum abwechs-
     lungsreichen 3-Gang-Mittagessen wird Mineralwasser und
     am Sonntag Weißwein gereicht. Abends lockt ein leckeres
     Büfett mit warmen und kalten Speisen.

     Die freundlichen, hellen Zimmer verfügen alle über DU/WC,
     Fön, Telefon und TV. Einige haben einen Balkon oder Terrasse.
     Die oberen Zimmer erreichen Sie bequem mit dem Fahrstuhl.

18
Gut zu wissen: inklusive Getränk zum Mittagsessen und
nachmittags Kaffee und Kuchen.

Weitere Informationen über das Hotel:
www.hotel-zum-rosenteich.de

Termin       04.07.21 – 16.07.21 (12 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 18 Personen

Leistungen Bustransfer
           Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer
             ohne Balkon	                       1.030,00 €
             pro Person im Doppelzimmer
             mit Balkon                         1.090,00 €
             Einzelzimmer ohne Balkon           1.130,00 €
             Einzelzimmer mit Terrasse/Balkon   1.180,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung             Caritasverband Meschede e.V.
                      Telefon: 0291 90210

                                                              19
Bad Westernkotten
     Thermalhotel Kemper

     Salzluft, wie am Meer. Bad Westernkotten liegt eingebettet
     in einer Parklandschaft in der Nähe von Lippstadt und Soest.
     Die Ortsgeschichte ist seit über 1000 Jahren vom Salz geprägt.
     Heute steht die Verwendung des „weißen Goldes“ zu Heilzwe-
     cken im Mittelpunkt.

     Lassen Sie die Natursole auf sich wirken beim traditionellen
     Solewannenbad, beim Schwimmen in den Hellweg-Sole-Ther-
     men oder bei Spaziergängen um die zwei großen Gradierwer-
     ke im Kurpark. Die Sole rieselt über Schwarzdornreiserwände.
     Es entstehen salzhaltige Aerosole zur gesunden Freiluftinha-
     lation - ähnlich wie am Meer! Zahlreiche Bänke im gepflegten
     Kurpark laden Sie zum Verweilen ein. Sehr anregend und er-
     frischend ist auch die Kneippanlage mit Fuß- und Armbecken
     sowie ein Barfußpfad.

     Ihr Urlaubsquartier, das ***Superior Thermalhotel Kemper,
     wurde in 2019 neu eröffnet und befindet sich direkt neben
     den Hellweg-Sole-Thermen und dem mächtigen Kurpark mit
     seinen beiden Gradierwerken. Das familiär geführte Haus
     bietet modern eingerichtete Zimmer, eine exzellente Küche,
     hilfsbereiten und freundlichen Service und einen Sitzbereich
     im Garten.

     Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, Telefon, TV, Safe, Fön und
     teilweise mit Balkon oder Panoramafenster ausgestattet und
     bequem mit dem Fahrstuhl zu erreichen.

     Die Umgebung von Bad Westernkotten mit den Städten Erwitte
     und Soest bietet viele Sehenswürdigkeiten. Zu den Ausflugs-
     möglichkeiten könnte auch eine Fahrt nach Lippstadt oder

20
nach Paderborn mit seinen Paderquellen und Dom gehören.

Gut zu wissen: Kuranwendungen in den Thermen können Sie
sich von Ihrem Haus- oder Facharztes verschreiben lassen.
Lassen Sie sich über die Möglichkeiten beraten: 02943 809142.

Gegen eine Gebühr können Sie im Hotel einen Bademantel
leihen. Falls Sie die Hellweg-Sole-Thermen nutzen, bringen
Sie bitte eigene Handtücher mit.

Weitere Informationen über das Hotel:
www.thermalhotel-kemper.de

Termin       31.07.21 – 14.08.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 12 Personen

Leistungen Bustransfer
           Vollpension
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        Doppelzimmer oder Einzelzimmer
             mit Balkon pro Person               1.100,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung             Caritasverband Meschede e.V.
                      Telefon: 0291 90210

                                                                21
Haffkrug / Ostsee
     Henry-Everling-Haus

     Direkt am Strand. Haffkrug, das einstige Fischerdorf, gilt
     als das älteste Seebad an der Lübecker Bucht. Es hat sich
     bis heute seinen ursprünglichen Charme und eine besonde-
     re beschauliche Atmosphäre bewahrt. Weißer, feiner, stein-
     loser Sand und klares Wasser sind selbstverständlich. Holz,
     Stein, Reet und Seegras, ruhige Farben und geschwungene
     Formen prägen das Ambiente auf der Promenade und laden
     zu langen Spaziergängen ein. Faszinierend zu jeder Tageszeit
     ist der Panoramablick von der Haffkruger Seebrücke auf die
     Lübecker Bucht und die Kulissen der angrenzenden Seebäder
     an der Ostseeküste. Ausflugsziele in die nahe Umgebung von
     Haffkrug sind zum Beispiel das Gleschendorf mit seiner Feld-
     steinkirche aus dem 12. Jahrhundert, Travemünde mit seinem
     Wahrzeichen, die Viermastbark PASSAT und mit seinem histo-
     rischen Leuchtturm. Außerdem lohnt sich ein Bummel durch
     den über 750 Jahre alten Neustädter Hafen.

     Die ruhige, strandnahe Lage des Henry-Everling-Hauses
     verspricht einen erholsamen Urlaub. Die Zimmer haben zum
     Teil Meerblick, zum Teil Blick auf den hauseigenen Park mit
     altem Baumbestand. Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, TV,
     Telefon und Notrufanlage ausgestattet. Gesellschafts- und
     Speiseraum sind ebenerdig und die Zimmer bequem mit
     dem Fahrstuhl zu erreichen. Außerdem gibt es im Haus eine
     ­Bibliothek, Billard und Tischtennis.

     Erholen Sie sich bei einer Ruhepause im Park hinter dem
     Haus oder auf der Gartenbank vor dem Haus mit Blick auf die
     Ostsee. Stärken Sie Körper und Geist durch die angebotene
     Gymnastik. Die hervorragende Küche verwöhnt Sie mit ab-
     wechslungsreicher Vollpension und auch am Nachmittag mit
     Kaffee und Kuchen.

22
Gut zu wissen: Im Zimmer gibt es keinen Fön.

Mit der Rufanlage direkt neben dem Bett können Sie im Notfall
Hilfe herbeirufen.

Informationen zum Henry-Everling-Haus: www.prohaffkrug.de

Termin       18.08.21 – 01.09.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 18 Personen

Leistungen Bustransfer
           Vollpension inkl. nachmittags
           Kaffee und Kuchen
           diverse Ausflüge und Veranstaltungen
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer          1.450,00 €
             Einzelzimmer                        1.595,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung             Caritasverband Meschede e.V.
                      Telefon: 0291 90210

                                                                23
Dahme
     Seehotel Lönö

     Ostseeheilbad Dahme – Sonne, Meer und frische Seeluft.
     Verbringen Sie wunderschöne Frühlingstage wo die Ostsee am
     schönsten ist – in der Lübecker Bucht. Das Urlaubsziel Dahme
     ist aus einem kleinen Fischerort gewachsen – und als belieb-
     tes Ostseeheilbad bekannt. Der wunderschöne 6,5 km lange
     Sandstrand lädt zu langen Strandspaziergängen an der Ostsee
     ein oder für ein erstes Bad. Erholen Sie sich in einem der zahl-
     reichen Strandkörbe oder genießen Sie einen Einkaufsbum-
     mel in den interessanten Geschäften entlang der Strandpro-
     menade. Gemütliche Cafés und Lokale locken mit regionaler
     Küche der Gegend und laden zum Verweilen ein. Flanieren Sie
     über die Dahmer Seebrücke, die 205 m in die Ostsee hinaus
     ragt. Nur noch von der See umgeben, genießen Sie hier den
     Blick auf Strand oder früh am Morgen auf einen romantischen
     Sonnenaufgang, bei dem die Sonne scheinbar aus dem Meer
     auftaucht. Der Kurort verfügt über ein modernes Sport- und
     Gesundheitszentrum mit Meerwasserhallenbad. Viele Kultur-
     angebote werden von der Kurverwaltung organisiert.

     Eingebettet in die malerische ostholsteinische Landschaft ist
     Dahme der ideale Ausgangspunkt für Ausflüge wie z.B. nach
     Grömitz und Kellenhusen oder in die Hansestadt Lübeck.
     Besuchen Sie die Holsteinische Schweiz oder erleben Sie
     bei einer Kutschfahrt das malerische Ostseeferienland oder
     genießen Sie bei frischer Brise eine Schifffahrt auf der Ostsee.

     Direkt hinter dem Deich liegt das schöne Seehotel Lönö
     nur 80 Meter von der Promenade und der Ostsee entfernt.
     Genießen Sie einen angenehmen Aufenthalt, in ansprechen-
     dem Ambiente und freundlichem Service. Die Halbpension
     bietet Ihnen ein großes Frühstücksbuffet zum Start in den Tag
     und am Abend ein 3-Gang-Wahlmenü. In dieser Atmosphäre
     werden Sie sich wohlfühlen.

24
Ihre Unterkunft ist in gedeckten Farben gemütlich eingerich-
tet. Die Ausstattung ist seniorenfreundlich und umfasst einen
Ganzkörperspiegel und einen Schreibtisch. Die Fenster sind
schallisoliert. Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, Kabel-TV, Fön
und W-LAN ausgestattet. Ein Fahrstuhl ist vorhanden.

Gut zu wissen: Die Bäder sind klein und nicht mit dem Rollator
zu erreichen!

Nähere Informationen zum Gästehaus:
www.seehotel-lönö.de

Termin       06.04.21 – 13.04.21 (7 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 20 Personen

Leistungen Halbpension, Bustransfer
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Doppelzimmer             720,00 €
             pro Person im Doppelzimmer
             zur Alleinnutzung                      890,00 €
             Einzelzimmer                           820,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung         Caritasverband Brilon e.V.
		                Telefon: 02961 97190

                                                                 25
Bad Brückenau
     Hotel Jägerhof

     Urlaub auf den Spuren von König Ludwig I. im Staatsbad
     Bad Brückenau / Hotel Jägerhof. Umgeben von herrlicher
     Natur, im malerischen Flusstal der Sinn, liegt die charman-
     te Stadt Bad Brückenau mit dem königlichen Staatsbad. Im
     prächtigen Schlosspark genießen Sie die stärkenden Kräfte
     der Natur und der sieben Heilquellen. Schon König Ludwig I.
     erlag dem Reiz und dem besonderen Flair dieser Landschaft.
     Viele prächtige Bauten zeugen von seiner Begeisterung und
     Liebe zu Bad Brückenau. 5 Gehminuten entfernt liegt das
     Hotel Jägerhof abseits der Straße mit seinen Nebengebäuden
     inmitten eines herrlichen, ruhigen und parkähnlichen Gartens
     mit Liegewiesen, Biotopen und Spazierwegen.

     Die geschmackvoll ausgestatteten komfortablen Zimmer sind
     mit gemütlichen Sitzgelegenheiten bestückt und größtenteils
     über einen Aufzug erreichbar. Zur Ausstattung gehören ein
     Flachbild TV, Radio, Telefon und W-LAN. Die Bäder verfügen
     über Dusche/WC und einen Fön.

     Der Tag beginnt mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet, am
     Mittag steht ein 3-Gang-Menü mit einem Salatbuffet und am
     Abend ein 2-Gänge-Menü für Sie bereit. Genießen Sie die
     ­regionale Küche.

     Zur kostenlosen Benutzung stehen Ihnen das Schwimmbad
     und die Sauna zur Verfügung. Diese sind über eine Treppe
     erreichbar. Ebenfalls können Sie kostenfrei mit dem Bus die
     Nachbarstadt Bad Kissingen und den nahegelegenen Kreuz-
     berg besuchen. Im Reisepreis sind außerdem enthalten: 2
     Halbtagesausflüge, 1 Kaffeenachmittag, 1 Musikabend, 1
     Modenschau sowie 1 festliches Abendessen bei Kerzen-
     schein. Auch laden die wunderschönen Wander- und Fahr-
     radwege dazu ein, die umliegende Gegend auf eigene Faust

26
zu erkunden (Fahrrad kann vom Verleih zum Hotel gebracht
werden). Freuen Sie sich außerdem auf ein besonderes
Erlebnis: Das 1000-Lichterfest am 01.05.21

Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung können Sie im Hotel
Physiotherapie erhalten. Massagen können Sie selbstver-
ständlich außerdem auch als Selbstzahler bekommen. Für
gepflegte und gesunde Füße kommt auf Wunsch auch eine
Fußpflegerin ins Haus.

Gut zu wissen: Bademantel und -tücher werden kostenlos zur
Verfügung gestellt.

Nähere Informationen zum Gästehaus:
www.hotel-jaegerhof.de

Termin:      22.04.21 – 06.05.21 (14 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 8 Personen

Leistungen: Vollpension
            Bustransfer
            Diverse Ausflüge und Veranstaltungen
            Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person Doppelzimmer             1.240,00 €
             Einzelzimmer                        1.290,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung         Caritasverband Brilon e.V.
		                Telefon: 02961 97190

                                                               27
Bad Nenndorf
     Grandhotel Esplanade

     Feiern Sie Weihnachten und Silvester mit uns. Bad
     Nenndorf – Das Staatsbad vor den Toren Hannovers.
     Der Kurort Bad Nenndorf liegt malerisch zwischen den Ge-
     birgszügen Deister und Bückeberge rund 35 km westlich von
     Hannover. Schon seit über 200 Jahren erzielt das Staatsbad
     Nenndorf mit den natürlichen Heilmitteln Moor, Sole und
     Schwefel beachtliche Heilerfolge, die damals wie heute weit
     über die Grenzen hinaus bekannt sind. Entdecken Sie das
     Staatsbad Nenndorf, den Kurpark und die Umgebung bis hin
     zum Steinhuder Meer oder das Schloss Bückeburg. Schließen
     Sie sich einer Stadtführung an. Die Gästeführerinnen in tradi-
     tioneller Schaumburger Tracht unterhalten Sie mit Anekdoten
     aus früheren Zeiten und erzählen vieles mit heutigem Stand-
     punkt.

     Inmitten des schönen Kurparks und nur wenige Schritte von
     Wandelhalle, Konzertmuschel sowie der Therme entfernt liegt
     Ihre Unterkunft, das Grandhotel Esplanade. Das imposante
     Gebäude mit seinen geschwungenen Fluren, den eindrucks-
     vollen Treppenhäusern und dem Rosensaal in faszinieren-
     dem Neurokoko-Stil, seinerzeit für Kaiser Wilhelm II erbaut,
     erstrahlt in einem besonderen Ambiente. Die stilvolle Einrich-
     tung und komfortable Ausstattung der Zimmer entspricht dem
     Charme des Grandhotels. TV, Telefon, W-LAN und teilweise
     behindertengerechte Badezimmer sind auf allen Zimmern
     selbstverständlich. Ein Großteil der Zimmer hat einen fantas-
     tischen Blick auf den historischen Kurpark. Die Zimmer sind
     bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Die Buffets sind Ihrem
     Tag angepasst – morgens reichhaltig, mittags leicht bekömm-
     lich und abends herzhaft kräftig. Genießen Sie besonders das
     Festmenü.

28
Die vielfältigen Angebote der Landgrafentherme und des
­Therapiezentrums des Staatsbades sind fußläufig erreichbar.

Nähere Informationen zum Gästehaus:
www.hotel-esplanade.de

Termin       23.12.21 – 02.01.2022 (10 Übernachtungen)
             Mindestteilnehmer: 8 Personen

Leistungen Vollpension
           Bustransfer
           Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung

Preis        pro Person im Einzel- oder Doppelzimmer
                                                1.090,00 €

Zuzüglich    Reiserücktrittsversicherung
             Kurtaxe

Anmeldung         Caritasverband Brilon e.V.
		                Telefon: 02961 97190

                                                               29
Aktuelle Reisebedingungen

     Pauschalreise-Bedingungen
     Lieber Feriengast, die folgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des
     zwischen Ihnen (nachfolgend „Reisender“) und uns (nachfolgend „Reiseveran-
     stalter“) ab dem 01.10.2020 (Buchungstag) geschlossenen Pauschalreisever-
     trages aufgrund eines Reiseangebots im aktuellen Caritour-Flyer. Sie ergänzen
     die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des
     EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
     Die Bedingungen gelten nicht bei Buchungen, die vom Reiseveranstalter aus-
     drücklich als lediglich vermittelte Leistungen gekennzeichnet werden, oder
     wenn der Reisende keine Pauschalreise bucht.

     § 1 – Abschluss des Pauschalreisevertrages
     1) Für alle Buchungswege (z.B. direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch,
        online etc.) gilt:
       a)		Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzen-
          den Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit
          diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
       b)		Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die
          er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er
          diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-
          nommen hat.
       c)		Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt
          der schriftlichen Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reise-
          veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist.
          Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
          soweit der Reiseveranstalter in dem neuen Angebot auf die Änderung
           hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat
          und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die
          Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Anzahlung des Reise-
          preises erklärt.
       d)		Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen
          über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und
          alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer-
          zahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 bis
          8 EG-BGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
          sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
     2) Für Buchungen, die schriftlich, per SMS, E-Mail oder Telefax erfolgen, gilt:
       a)		Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Reisever-
          anstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.
          ­Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets
          unverbindlich.
       b)		Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den
           Reiseveranstalter beim Reisenden zustande. Bei oder unverzüglich nach
          Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den ge-
          setzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Papierform über-
          mitteln.
     3) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor-
        schriften ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 312b BGB und die gesetzli-
        chen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht
        gemäß § 651h BGB, bestehen.

     § 2 – Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
     1) Direkt nach Vertragsschluss ist sofort eine Anzahlung von 20 % des Reiseprei-
        ses zzgl. der Kosten für eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittsversi-
        cherung fällig. Die Nichtzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages.

30
2) Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, es sei denn, in der
   Ausschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. In diesem Fall ist
   die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt fällig.
3) Eventuelle Überzahlungen werden nach Zahlungseingang zurückerstattet.
4) Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang per Post
   an die bei der Buchung angegebene Anschrift versandt. Kann keine Zu-
   stellung per Post erfolgen, werden die Reiseunterlagen nach Absprache im
   ­Einzelfall übergeben.
5) Der Reiseveranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reise-
   preis – insbesondere nach Abs. 1 und 2 – nur dann verlangen, wenn ein
   wirksamer Insolvenzschutz besteht und dem Reisenden der Sicherungs-
   schein gemäß § 651r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld-
   absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben
   worden ist. Der Reiseveranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine
   Insolvenz­versicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffei-
   senplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 5335859, abgeschlossen.

§ 3 – Änderungsvorbehalt
1) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem
   vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss
   notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
   Glauben herbeigeführt worden sind, sind dem Reiseveranstalter vor Reise­
    beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
   ­Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
2) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsände-
   rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
   dauerhaften Datenträger (z.B. auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar,
   verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Eine Änderung
   ist nur wirksam, wenn der Reisende vor Reisebeginn darüber informiert
   worden ist.
3) Führen die Änderungen im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer
   Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten beim Reiseveranstalter,
   so besteht Anspruch auf eine angemessene Minderung des Reisepreises.

§ 4 – Einseitige Preisanpassung
1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig
   nur dann erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar
   ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
 - Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff-
     oder Energieträgerkosten,
 - Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis-
     tungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder
 - Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
2) Sofern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Perso-
   nenbeförderungskosten erhöhen, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den
   ­Reisepreis unter Anwendung der nachfolgenden Berechnungen zu erhöhen:
  a) Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz
     bezieht, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden den Erhöhungs-
     betrag verlangen;
  b) Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförde-
     rungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch
     die Zahl der gebuchten Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
     geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem
     Reisenden verlangt werden.

                                                                                   31
Aktuelle Reisebedingungen

      3) Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für ver-
         einbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-
         gebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses
         kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden antei-
         ligen Betrag pro Reisendem heraufsetzen.
      4) Preiserhöhungen können grundsätzlich nur bis zum 20. Tag vor dem ver-
         einbarten Reisebeginn von dem Reisenden verlangt werden. Der Reiseve-
         ranstalter unterrichtet den Reisenden darüber und über die Berechnung
         der Preiserhöhung verständlich auf einem dauerhaften Datenträger. Dabei
         werden die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung benannt.
      5) Der Reisende kann vom Reiseveranstalter unter Beachtung der Regelun-
         gen in Abs. 2 und 3 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und
         soweit sich die in Abs. 1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkur-
         se nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies
         zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende
         mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
         vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu
         erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungs-
         ausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-
         weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

     § 5 – Erhebliche Vertragsänderungen
     1) Übersteigt die im Vertrag nach § 4 Abs. 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8
        Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig
        vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine ent-sprechende Preis­
        erhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom
        Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss,
       a) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder
       b) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.
     Satz 2 gilt für andere Vertragsänderungen als Preiserhöhungen entsprechend,
     wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss
     eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen
     Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen
     Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ­verschaffen
     kann. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden in einem Angebot zu einer
     Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Satz 3 wahlweise auch
     die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten.
     2) Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Rei-
        sebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reise-
        beginn unterbreitet werden.
     3) Der Reiseveranstalter hat den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von
        dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich
         und in hervorgehobener Weise zu informieren über
       a) die angebotene Vertragsänderung und die Gründe hierfür sowie
       i. im Fall einer Erhöhung des Reisepreises über deren Berechnung
       ii. im Fall einer sonstigen Vertragsänderung die Auswirkungen dieser
           Änderung auf den Reisepreis,
       b) die Frist, innerhalb derer der Reisende ohne Zahlung einer Entschädi-
           gung vom Vertrag zurücktreten oder das Angebot zur Vertragsänderung
           annehmen kann,
       c) den Umstand, dass das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen
           gilt, wenn der Reisende sich nicht innerhalb der Frist erklärt, und
       d) die gegebenenfalls als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Reisepreis.
     4) Nach dem Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das
        Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.

32
5) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, findet § 6 Abs. 2 Satz 1 entsprechen-
   de Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB
   bleiben unberührt. Nimmt er das Angebot zur Vertragsänderung oder zur
   Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die geänderte Pauschalreise im
   Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwer-
   tiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; sie ist von gleichwer-
   tiger Beschaffenheit, aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten
   verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB
   entsprechend anzuwenden.

§ 6 – Rücktritt des Reisenden, Reiserücktrittskosten
1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
   Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber dem Reiseveran-
   stalter schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeb-
   lich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter.
2) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
   verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
   kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
3) Der Reiseveranstalter macht pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädi-
   gungen geltend. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Berücksichtigt werden
   dabei der Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem
   vereinbarten Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen
   des Reiseveranstalters und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige
   Verwendung der Reiseleistungen.
   Pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädigung in Prozent vom verein-
   barten Reisepreis für Pauschalreisen bei Flug- und Busreisen:
   Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20 %
   44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 %
   29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40 %
   14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50 %
   6 Tage bis Reiseantritt: 75 %
4) Macht der Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Abs.
   3 geltend, ist der Reisende gleichwohl berechtigt, dem Reiseveranstalter die
   Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.
5) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der Pauschalen in Abs. 3 eine
   höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nach-
   weist, dass ihm höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauscha-
   le entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die
   geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-
   dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
   konkret zu beziffern und zu belegen.
6) Abweichend von Abs. 2 Satz 2 kann der Reiseveranstalter keine Entschä-
   digung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
   Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch-
   führung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Be-
   stimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und
   außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die
   sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
   lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
7) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versi-
   cherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei
   Auslandsreisen wird dringend empfohlen.

                                                                                    33
Aktuelle Reisebedingungen

     § 7 – Vertragsübertragung
     1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf
        einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die
        Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung
        ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als
        sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
     2) Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
        dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
     3) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reise­
        veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

     § 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen
      Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
     ­Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch,
     aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch
     auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach
     den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündi-
     gung des Pauschalreisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird
     sich auf Anfrage des Reisenden um Erstattung der ersparten Aufwendungen
     durch die Leistungsträger bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebli-
     che Aufwendungen handelt.

     § 9 – Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
     1) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom
        Vertrag zurücktreten:
       a. für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag
          angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der
          Reise­veranstalter den Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn zu erklären,
       b. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher
          Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er
          den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
          erklären.
       c. leistet der Reisende den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemesse-
          ner Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem Pauschal-
          reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung verlangen.
          Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch
          auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn der Reiseveranstalter infolge eines
          Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er un-
          verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt
          zu leisten.
     2) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn ohne
        Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger
        Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhal-
        tig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, so dass eine
        weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder die anderen Reiseteilneh-
        mer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende sich
        nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von
        Satz 2 ist für den Reiseveranstalter entbehrlich, wenn der Reisende in be-
        sonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung
        von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Reiseveranstalters, gegenüber
        Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Reise-
        gästen der Fall. Dem Reiseveranstalter steht im Fall der Kündigung der Rei-
        sepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus
        einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadens-
        ersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

34
3) Der Reiseveranstalter kann bei öffentlich geförderten Reisen, wenn die
   Bewilligung der beantragten Mittel nicht oder nicht in dem vorgesehenen
   Umfang erfolgt, bis 20 Tage vor Reisebeginn zurücktreten. Der Reiseveran-
   stalter wird den Reisenden unverzüglich über die Ablehnung der Bewilligung
   oder die eingeschränkte Bewilligung und den neuen Reisepreis informieren.

§ 10 – Flugreisen
1) Es gelten die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen
   der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen
   von § 3 dieser Bedingungen zulässig. Gleiches gilt für den Austausch des
   vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtfüh-
   rers. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden unmittelbar nach Kenntnis
   von solchen Umständen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 informieren. Am Zielort
   geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln, Abdruck in den
    Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden, un-
   mittelbar durch die Reiseleitung oder online über eine dem Reisenden mit
   den Reiseunterlagen mitgeteilten Internetseite. Unabhängig davon obliegt
   es dem Reisenden sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden
   vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch,
   mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen oder online unter der mitgeteilten
   ­Internetseite zu informieren.
2) Nimmt der Reisende im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, weil
   er z.B. lediglich Flugpassagen ohne weitere Leistungen bei dem Reiseveran-
   stalter gebucht hat, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem
   Rückflug durch die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges
   bestätigen zu lassen. Dazu wendet er sich an die auf der Rückseite des
   Tickets oder in dem Booklet mit den Tickets und Reisegutscheinen angege-
   bene Rufnummer.
3) Im Rahmen der Luftbeförderung wird pro Reisendem ein Gepäckstück mit
   einem Gewicht von bis zu 20 kg als aufgegebenes Gepäck befördert. Das gilt
   grundsätzlich nicht für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebens-
   jahres ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Etwaige höhere Freigepäckgrenzen
   und Kosten für Übergepäck richten sich nach den Beförderungsbedingun-
   gen des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente
   für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der
   jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck,
   sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist dabei untersagt, gefährliche
   Gegenstände (z.B. Scheren, Nagelfeilen) mit ins Handgepäck zu nehmen.
4) Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 90 Minuten vor der
   ­angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen.
    Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt ist das ausfüh-
    rende Luftfahrtunternehmen berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu
    verfügen.
5) Die Beförderung von Schwangeren oder Kranken kann aufgrund der jeweils
   aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunterneh-
   mens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft
   oder Erkrankung zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher der Reise­
   veranstalter unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell
   bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luft-
   fahrtunternehmen geklärt werden können.
6) Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlan-
   dungen mit einschließen.
7) Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung
   nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Reiseveranstalter, sondern

                                                                                  35
Aktuelle Reisebedingungen

       ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Flug-
       gesellschaft) zu richten.

     § 11 - Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
     unternehmens
     Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
     ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den
     Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher
     im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistun-
     gen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende
     Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem
     Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch-
     führen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den
     Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem
     Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss
     der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss
     unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass
     der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf § 3
     wird verwiesen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Ge-
     meinschaftliche Liste“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: www.ec.europa.
     eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

     § 12 – Mitwirkungspflichten des Reisenden
      1) Der Reisende hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die not-
          wendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-Voucher) nicht inner-
          halb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt der
          Reisende eine solche Information, so kann ihm dies als Mitverschulden
          angerechnet werden, wenn der Reiseveranstalter infolge rechtzeitiger
          Übermittlung der Reiseunterlagen davon ausgehen konnte, der Reisende
          habe diese erhalten.
       2) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, ist der Reisende ver-
          pflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseve-
          ranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter nicht
          vorhanden und nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseve-
          ranstalter unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten Kontaktstelle des
          Reiseveranstalters oder dessen Vertreters vor Ort zur Kenntnis zu bringen.
       3) Der Reisende kann im Fall von Reisemängeln Abhilfe verlangen. Soweit
          der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mänge-
          lanzeige nach § 12 Abs. 2 dieser Reisebedingungen nicht Abhilfe schaffen
          konnte, obwohl ihm dies sonst möglich und er dazu auch bereit gewesen
          wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des
          Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadens-
          ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
       4) Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen im Rahmen von
          Flugreisen muss der Reisende unverzüglich nach Entdeckung dem zustän-
          digen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckbeschädigungen und -verlus-
          ten spätestens binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei
          Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die
          Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmt der Reisende
          aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die
          widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird
          daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch
          am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesell-
          schaft gegen Aushändigung des international üblichen PIR-Formulars (pro-
          perty irregularity report) vorzunehmen, da andernfalls die Fluggesellschaft
          in der Regel Schadenersatzzahlungen zurückweisen.

36
Sie können auch lesen