Reiseangebote 2021 für Senioren - Caritasverband ...
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Reiselustige, das Corona-Virus hat unser Land in einen Ausnahmezustand versetzt und beeinflusst unser Leben in einer noch nie da ge- wesenen Weise. Wir hoffen sehr, dass Sie gesund sind und alle uns auferlegten Einschränkungen gut überstehen. Seit vielen Jahren haben wir uns an die große Freiheit gewöhnt, soziale Kontakte knüpfen sowie Feste feiern und auch reisen zu können. Umso schwerer ist es manch einem gefallen, diese Einschränkungen zu akzeptieren. Leider wurden im Jahr 2020 fast alle geplanten Reisen abge- sagt aus unterschiedlichen Gründen: Verängstigte Teilnehmer, daher zu geringe Teilnehmerzahl, geschlossene Hotels, Rei- sebeschränkungen durch Behörden usw. Außerdem fühlen wir uns für Ihre Gesundheit mitverantwortlich und haben schweren Herzens entschieden, Reisen nicht durchzuführen. Dieses zu Ihrem Schutz und dem unserer Reisebegleiter sowie dem Busfahrer und dem Hotelpersonal. Uns, dem Reiseteam der Caritasverbände Arnsberg-Sundern, Brilon und Meschede sind Ihre gemeinschaftlichen Erlebnisse und die geselligen Kontakte bei unseren Reisen immer sehr wichtig und sie prägen Ihren Urlaub stets positiv. Das ist auch in Zukunft unser Anspruch an unser Reiseangebot. Verhalten hoffnungsvoll schauen wir auf das Jahr 2021 und planen nach dem Satz des deutschen Journalisten und Schriftstellers Kurt Tucholsky: „Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.“ Bleiben Sie gesund, damit wir uns bald wiedersehen! Es grüßen Sie herzlich Renate Becker Klaudia Friedrich Gaby Vogel Caritasverband Meschede Caritasverband Arnsberg-Sundern Caritasverband Brilon 3
Reiseübersicht Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. Reiseveranstaltung Zeitraum Seite Bad Kissingen 08.06.21 – 22.06.21 (14 Ü, HP) 6 Wangerooge 17.06.21 – 01.07.21 (14 Ü, VP) 8 Bad Holzhausen 26.06.21 – 10.07.21 (14 Ü, VP) 10 Bad Waldliesborn 20.12.21 – 03.01.22 (14 Ü, VP) 12 Caritasverband Meschede e.V. Reiseveranstaltung Zeitraum Seite Bad Neuenahr 04.06.21 – 15.06.21 (11 Ü, VP) 14 NEU Cuxhaven-Duhnen 18.06.21 – 28.06.21 (10 Ü, HP) 16 Bad Zwischenahn 04.07.21 – 16.07.21 (12 Ü, VP) 18 Bad Westernkotten 31.07.21 – 14.08.21 (14 Ü, VP) 20 Haffkrug / Ostsee 18.08.21 – 01.09.21 (14 Ü, VP) 22 Caritasverband Brilon e.V. Reiseveranstaltung Zeitraum Seite Dahme 06.04.21 – 13.04.21 (7 Ü, HP) 24 Bad Brückenau 22.04.21 – 06.05.21 (14 Ü, VP) 26 Bad Nenndorf 23.12.21 – 02.01.22 (10 Ü, VP) 28 Aktuelle Reisebedingungen 30 Ü = Übernachtungen, HP = Halbpension, VP = Vollpension Hinweis: Pflegerische Hilfen dürfen aus rechtlichen Gründen von unseren Caritas-Reisebegleitungen nicht übernommen werden. Jedoch sind wir selbstverständlich gern bereit im Bedarfsfall für Sie einen Pflegedienst am Urlaubsort zu orga- nisieren. 4
Deutschland 24 Schleswig- 22 8 16 Holstein Mecklenburg- Hamburg Vorpommern 18 Bremen Niedersachsen 10 Berlin 28 Brandenburg 12 Sachsen-Anhalt Nordrhein- 20 Westfalen Sachsen Thüringen 14 Hessen 6 26 Rheinland- Pfalz Saarland Bayern Baden- Württemberg 4 Die Zahlen entsprechen den Seitenzahlen der jeweiligen Reise. 5
Bad Kissingen Villa Thea Der bekannteste Kurort Deutschlands verwöhnt seine Gäste zu jeder Jahreszeit und ist immer eine sehr gute Adresse für einen Entspannungsurlaub. Als eine Stadt der kurzen Wege gelangt man von jedem Hotel bequem zu Fuß in die Stadt oder die Konzertsäle. Die wunderbare Natur und die herrlich klare Luft in und um Bad Kissingen sind geradezu eine Einladung für Aktivitäten im Freien. Die kilometerlangen Spazier-, Wander- und Radwege führen in einer intakten Auen- landschaft entlang der Saale durch die wunderschönen Parks und sind angebunden an die Wegenetze der Rhön und des Maintals. Die Prachtbauten der bayerischen Könige sorgen für das ein- zigartige Ambiente. Es ist ein wahrafter Genuss, ein Konzert im Regentenbau zu erleben oder einen Abend im historischen Kurtheater zu genießen. In diesem Jahr sind wir in der Villa Thea zu Gast. Wählen Sie aus einer Vielfalt an Wellness- und Gesundheitsanwendungen, wie entspannenden Massagen, wohltuenden Heilanwendun- gen, Bädern und atmen Sie tief durch in der hauseigenen Salz- grotte. Die Küche wird Sie mit gesunden und schmackhaften Gerichten verwöhnen. Mit Kaffee und Törtchen können Sie sich auf der hauseigenen Terrasse an der Kurpromenade ver- wöhnen lassen – ein „Muss“ für einen herrlichen entspannten Nachmittag. Gut zu wissen: Alle Zimmer sind per Aufzug zu erreichen. Nähere Informationen zum Gästehaus: www.kurhotel-villathea.de 6
Termin 08.06.21 – 22.06.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 17 Personen Leistungen Bustransfer Übernachtungen mit Halbpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.350,00 € im Einzelzimmer 1.410,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. Telefon: 02931 5450517 7
Wangerooge Gästehaus „Germania“ Erholung ist eine Insel! Sehnen Sie sich nach dem Ge- schmack von Salz in der Luft, dem Gefühl von Sand unter den nackten Füßen, der urtümlichen Musik der wallenden Brandung? Dann sind Sie auf Wangerooge genau richtig. Wangerooge, mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer gelegen, ist eine gesunde Mischung aus Ruhe und Aktivität sowie Ursprünglichkeit und modernem Komfort. Die Natur spannt den Bogen von der kargen Landschaft zu lieblicher Schön- heit. Durch das ganzjährige gesunde Nordseeklima erholt sich Körper und Seele. Diese Insel kann zu jeder Jahreszeit erobert werden und bietet im Spätsommer mit seinen letzten warmen Sonnenstrahlen einen ganz besonderen Charme. Erholungs- angebote reichen vom Meerwasserhallenbad, über Konzerte, Kino bis zur Theateraufführung. Das Gästehaus „Germania“ liegt nicht nur zentral sondern auch unmittelbar am Strand und ist damit perfekter Aus- gangspunkt für ausgedehnte Spaziergänge. Nach umfassen- der Renovierung entspricht das Gästehaus heute modernstem Standard an Komfort und Wohnlichkeit. Dabei ist der Charak- ter des „altehrwürdigen“ Hauses geblieben. Untergebracht sind Sie in modern ausgestatteten Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Dusche und WC. Das Haus ist barrierefrei. Im großen und hellen Speisesaal genießen die Gäste ihre Mahlzeiten. Zum gemütlichen Beisammensein öffnet die hauseigene Bier- und Weinstube „Roter Sand“ jeden Abend ihre Pforten. Nähere Informationen zum Gästehaus: www.gaestehaus-germania.de 8
Termin 17.06.21 – 01.07.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 20 Personen Leistungen Bustransfer, Schiffstransfer, Gepäckservice Übernachtungen mit Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.465,00 € pro Person im Doppelzimmer (Galerie) 1.575,00 € im Einzelzimmer 1.610,00 € im Einzelzimmer (Galerie) 1.685,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. Telefon: 02931 5450517 9
Bad Holzhausen Landhotel Annelie In diesem Jahr finden sie das Landhotel Annelie in Bad Holzhausen, Preußisch Oldendorf, in unserem Reiseangebot, welches Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der schönen Natur am Wiehengebirge und im Heilbad Holzhausen bietet. Das wird seit 1966 von Familie Stork geführte Hotel heißt Sie das ganze Jahr über herzlich willkommen und sorgt für eine familiäre Stimmung. Die gemütlich eingerichteten Zimmer verfügen über Du/WC, Fön, Flat-TV, Telefon, kostenloses WLAN und einem Balkon oder einer Terrasse. Die Zimmer sind per Aufzug zu erreichen. Zusätzlich bietet Ihnen das Hotel einen großen Wellness- Bereich an, durch den mit einer Vielfalt von Angeboten, wie z.B. verschiedene Saunen, ein Schwimmbad und ein Dampf- bad, für ihr Wohlergehen gesorgt wird. Die bekannte gute Küche wird sie mit einem reichhaltigen Frühstücksbüffet und einem abwechslungsreichen Abendes- sen mit hausgemachten Speisen verwöhnen. Ob gemütliche Spaziergänge oder ausgedehnte Wanderun- gen, das Wiehengebirge mit herrlichen Rundwanderwegen und Ruhebänken liegt direkt vor der Haustür und lädt zu ange- nehmen Tagen in der Natur ein. Für besondere Erlebnisse werden in den Sommermonaten wöchentlich ein Tanz- und ein Grillabend angeboten und auch verschiedene Themenabende mit erlesenen Speisen und be- sonderem Service finden das Jahr über statt. Fühlen Sie sich wie zu Hause und genießen Sie wunderschöne und erholsame Tage im Landhotel Annelie. Gut zu wissen: Alle Zimmer sind per Aufzug zu erreichen. Nähere Informationen zum Gästehaus: www.landhotel-annelie.de 10
Termin 26.06.21 – 10.07.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 18 Personen Leistungen Bustransfer Übernachtungen mit Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.380,00 € im Einzelzimmer 1.490,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. Telefon: 02931 5450517 11
Bad Waldliesborn Haus Holtdirk Erholung und Entspannung pur. Das staatlich anerkannte Mineralheilbad lädt zu einer stimmungsvollen Weihnachts- freizeit ein. Im Herzen Westfalens zwischen dem Teutobur- ger Wald, dem Eggegebirge und dem Sauerland liegt das Heilbad inmitten einer faszinierenden Natur. Genießen Sie ein paar entspannte und erholsame Tage bei einem Spaziergang durch den wunderschönen weitläufigen Kurpark oder einem Besuch der regelmäßig stattfindenden Konzerte im Kurthea- ter. Ebenso bieten zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten die Gele- genheit zum Bummeln und Cafés laden zum Verweilen ein. Ein modern eingerichtetes Thermalsolebad befindet sich im Ort. Einem erholsamen und abwechslungsreichen Aufenthalt steht nichts im Wege. Nicht weit entfernt vom Kurpark liegt Ihre Unterkunft Haus Holtdirk – eine Oase der Ruhe. Haus Holtdirk ist seit 1895 in Familienhofbesitz und hat eine absolut ruhiger Lage mitten im Grünen und liegt doch unmittelbar zentral. Hier ist man sehr um das Wohl seiner Gäste bemüht. Die schmackhafte Küche bietet Ihnen bei Vollpension abwechslungsreiche Gerichte aus der Region. Die Unterbringung erfolgt in liebevoll und komfor- tabel eingerichteten Einzel- und Doppelzimmern mit einer per- sönlichen Atmosphäre. Alle Räumlichkeiten sind sicher und barrierefrei zu erreichen. Kurhaus und Kurtheater mit großem Park sowie Thermalsolebad liegen in unmittelbarer Nähe. Nähere Informationen zum Hotel: www.haus-holtdirk.de Gut zu wissen: Sehr geringe Teilnehmeranzahl. 12
Termin 20.12.21 – 03.01.22 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 10 Personen Leistungen Bustransfer Übernachtungen mit Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.470,00 € im Einzelzimmer 1.520,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V. Telefon: 02931 5450517 13
Bad Neuenahr Hotel Krupp Burgen, Wasser und Wein. Entdecken Sie die wunderschöne Landschaft des Ahrtals mit seinem berühmten Rotwein-Wan- derweg, den gemütlichen Weinstuben, seinen Klöstern und Heilquellen. Bereits seit 1858 genießen die Menschen die Heilkraft der Bad Neuenahrer Thermen. Auch die prachtvollen Häuser aus der Gründerzeit, das Spielkasino und nicht zuletzt der gepflegte Kurpark locken die Gäste an. Wandern Sie bis in den Nachbarort Ahrweiler und genießen das Tal der roten Trauben. Reizvolle Ausflüge in die Vulkaneifel, nach Maria Laach, Cochem an der Mosel oder Koblenz am Rhein bieten viel Interessantes. Sie wohnen in dem 3 Sterne Superior Hotel Krupp mit seiner Jugendstilfassade und seinem familiären Flair. Es liegt im Herzen der Fußgängerzone und ist teilweise barrierefrei. Zum Haus gehört das mediterrane Gartenrestaurant, die elegante Weinstube und Veranstaltungsräume. Die gepflegten, be- hindertenfreundlichen Nichtraucherzimmer verfügen über Dusche/WC, Telefon, Flachbild-TV, Haartrockner, Minibar, Safe, teilweise Balkon. Sie sind bequem mit dem Lift zu er- reichen. 14
Das Küchenteam verwöhnt Sie mit regionalen und saisonalen Gerichten und prämierten Tropfen aus dem Rotweinparadies Ahr, auf Wunsch auch Diät- oder Allergikerkost. Massage- und Therapieangebote werden in der Heilpraktiker-Praxis direkt im Hotel geboten. Die Abrechnung der Anwendungen ist über ein Krankenkassen rezept oder auch privat möglich. Weitere Informationen über das Hotel: www.hotel-krupp.de Gut zu wissen: Bademantel können Sie gegen 5,00 € Gebühr im Hotel leihen. Termin 04.06.21 – 15.06.21 (11 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 18 Personen Leistungen Bustransfer Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppel- oder Einzelzimmer 1.360,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung,Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Meschede e.V. Telefon: 0291 90210 15
Cuxhaven-Duhnen Hotel Seelust Urlaub zwischen Ebbe und Flut. Cuxhaven gehört mit zu den beliebtesten Urlaubszielen an der Nordseeküste. Das Wahr- zeichen, die „Kugelbake“, sowie die Aussichtsplattform „Alte Liebe“ sind weithin bekannt. Cuxhaven hat grüne Grassträn- de und weiße Sandstrände, dazwischen bunte Strandkörbe und in der Ferne das blaue Meer. Im Ortsteil Duhnen, entlang des gesamten Strandabschnittes, findet man feinsten weißen Sandstrand. Als Gegensatz locken Wanderungen durch die Stille der endlos erscheinenden Wattlandschaft, Bummeln über die Kurpromenade, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungsprogramme für Jung und Alt und eine abwechs- lungsreiche Gastronomie. Vom Strand aus haben Sie einen wundervollen Blick auf die Insel Neuwerk und auf den Welt- schifffahrtsweg, auf dem jährlich zehntausend kleine Schiffe und große Pötte an Cuxhaven vorbeiziehen. In Cuxhaven-Duhnen wohnen Sie in dem strandnahen Hotel Seelust****. Das Frühstücks-Büfett genießen Sie mit dem herrlichen Panoramablick auf die Nordsee, denn Frühstücks- raum & Café befindet sich in der 5. Etage. Der Küchenchef und sein Team bereiten Ihnen ein abwechslungsreiches 3-Gang- Menü zum Abend zu. Alle Zimmer im Hotel sind mit Dusche/ WC, Flachbild-TV, Radio, Fön und Telefon ausgestattet, teil- weise mit Balkon sowie bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Entspannung und Ruhe können Sie in dem Garten genießen mit Möwen, Wind und Wellenrauschen als Hintergrundmu- sik. Das hauseigene Schwimmbad steht Ihnen zur Verfügung, ebenso eine finnische Sauna & Dampfsauna. 16
Zu Fuß gelangen Sie vom Hotel aus in wenigen Minuten an das Meer, an die kilometerlange Promenade und in die Einkaufs- meile. Den Stadtkern von Cuxhaven erreichen Sie bequem mit den Buslinien. Gut zu wissen: Einen Bademantel können Sie sich im Hotel kostenlos leihen. Informationen zum Hotel: www.hotel-seelust-duhnen.de NEU Termin 18.06.21 – 28.06.21 (10 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 20 Personen Leistungen Bustransfer Halbpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.310,00 € Einzelzimmer 1.545,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Meschede e.V. Telefon: 0291 90210 17
Bad Zwischenahn Hotel Zum Rosenteich Moor und Meer. Bad Zwischenahn ist eine kleine schmucke Gemeinde, verwöhnt von Mutter Natur, an einem der schöns- ten Seen Deutschlands gelegen, dem Zwischenahner Meer. Das staatlich anerkannte Moorheilbad lockt jährlich tausende von Gästen, die sich in anspruchsvoller Umgebung helfen und verwöhnen lassen sowie die zahlreichen kulturellen und gesellschaftliche Angebote genießen. Abwechslung wird geboten von Wandelhalle über Spielbank bis Jachthafen und Schifffahrt. Die alljährliche Rhododendronblüte im Frühjahr ist weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Durch die Nähe zur Nordseeküste herrscht das ganze Jahr über ein gesundes mäßig-maritimes Klima. Ihr Urlaubsdomizil Hotel zum Rosenteich*** ist ein komfor- tables Hotel in ruhiger idyllischer Lage. Kurzentrum und Park- anlagen sind etwa 500 m entfernt, eine Bushaltestelle befindet sich beim Hotel. Direkt vom Haus aus erreichen Sie die ge- pflegten Wanderwege um das Bad Zwischenahner Meer. Der helle, großzügige Aufenthaltsraum mit angrenzender Terrasse lädt bei Kaffee und Kuchen zum gemütlichen Verwei- len ein, ebenso der schöne große Garten mit vielen Sitz- und Liegemöglichkeiten. Beginnen Sie den Urlaubstag mit einem reichhaltigen und gesunden Frühstücksbüfett. Zum abwechs- lungsreichen 3-Gang-Mittagessen wird Mineralwasser und am Sonntag Weißwein gereicht. Abends lockt ein leckeres Büfett mit warmen und kalten Speisen. Die freundlichen, hellen Zimmer verfügen alle über DU/WC, Fön, Telefon und TV. Einige haben einen Balkon oder Terrasse. Die oberen Zimmer erreichen Sie bequem mit dem Fahrstuhl. 18
Gut zu wissen: inklusive Getränk zum Mittagsessen und nachmittags Kaffee und Kuchen. Weitere Informationen über das Hotel: www.hotel-zum-rosenteich.de Termin 04.07.21 – 16.07.21 (12 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 18 Personen Leistungen Bustransfer Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer ohne Balkon 1.030,00 € pro Person im Doppelzimmer mit Balkon 1.090,00 € Einzelzimmer ohne Balkon 1.130,00 € Einzelzimmer mit Terrasse/Balkon 1.180,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Meschede e.V. Telefon: 0291 90210 19
Bad Westernkotten Thermalhotel Kemper Salzluft, wie am Meer. Bad Westernkotten liegt eingebettet in einer Parklandschaft in der Nähe von Lippstadt und Soest. Die Ortsgeschichte ist seit über 1000 Jahren vom Salz geprägt. Heute steht die Verwendung des „weißen Goldes“ zu Heilzwe- cken im Mittelpunkt. Lassen Sie die Natursole auf sich wirken beim traditionellen Solewannenbad, beim Schwimmen in den Hellweg-Sole-Ther- men oder bei Spaziergängen um die zwei großen Gradierwer- ke im Kurpark. Die Sole rieselt über Schwarzdornreiserwände. Es entstehen salzhaltige Aerosole zur gesunden Freiluftinha- lation - ähnlich wie am Meer! Zahlreiche Bänke im gepflegten Kurpark laden Sie zum Verweilen ein. Sehr anregend und er- frischend ist auch die Kneippanlage mit Fuß- und Armbecken sowie ein Barfußpfad. Ihr Urlaubsquartier, das ***Superior Thermalhotel Kemper, wurde in 2019 neu eröffnet und befindet sich direkt neben den Hellweg-Sole-Thermen und dem mächtigen Kurpark mit seinen beiden Gradierwerken. Das familiär geführte Haus bietet modern eingerichtete Zimmer, eine exzellente Küche, hilfsbereiten und freundlichen Service und einen Sitzbereich im Garten. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, Telefon, TV, Safe, Fön und teilweise mit Balkon oder Panoramafenster ausgestattet und bequem mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Die Umgebung von Bad Westernkotten mit den Städten Erwitte und Soest bietet viele Sehenswürdigkeiten. Zu den Ausflugs- möglichkeiten könnte auch eine Fahrt nach Lippstadt oder 20
nach Paderborn mit seinen Paderquellen und Dom gehören. Gut zu wissen: Kuranwendungen in den Thermen können Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharztes verschreiben lassen. Lassen Sie sich über die Möglichkeiten beraten: 02943 809142. Gegen eine Gebühr können Sie im Hotel einen Bademantel leihen. Falls Sie die Hellweg-Sole-Thermen nutzen, bringen Sie bitte eigene Handtücher mit. Weitere Informationen über das Hotel: www.thermalhotel-kemper.de Termin 31.07.21 – 14.08.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 12 Personen Leistungen Bustransfer Vollpension diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis Doppelzimmer oder Einzelzimmer mit Balkon pro Person 1.100,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Meschede e.V. Telefon: 0291 90210 21
Haffkrug / Ostsee Henry-Everling-Haus Direkt am Strand. Haffkrug, das einstige Fischerdorf, gilt als das älteste Seebad an der Lübecker Bucht. Es hat sich bis heute seinen ursprünglichen Charme und eine besonde- re beschauliche Atmosphäre bewahrt. Weißer, feiner, stein- loser Sand und klares Wasser sind selbstverständlich. Holz, Stein, Reet und Seegras, ruhige Farben und geschwungene Formen prägen das Ambiente auf der Promenade und laden zu langen Spaziergängen ein. Faszinierend zu jeder Tageszeit ist der Panoramablick von der Haffkruger Seebrücke auf die Lübecker Bucht und die Kulissen der angrenzenden Seebäder an der Ostseeküste. Ausflugsziele in die nahe Umgebung von Haffkrug sind zum Beispiel das Gleschendorf mit seiner Feld- steinkirche aus dem 12. Jahrhundert, Travemünde mit seinem Wahrzeichen, die Viermastbark PASSAT und mit seinem histo- rischen Leuchtturm. Außerdem lohnt sich ein Bummel durch den über 750 Jahre alten Neustädter Hafen. Die ruhige, strandnahe Lage des Henry-Everling-Hauses verspricht einen erholsamen Urlaub. Die Zimmer haben zum Teil Meerblick, zum Teil Blick auf den hauseigenen Park mit altem Baumbestand. Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, TV, Telefon und Notrufanlage ausgestattet. Gesellschafts- und Speiseraum sind ebenerdig und die Zimmer bequem mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Außerdem gibt es im Haus eine Bibliothek, Billard und Tischtennis. Erholen Sie sich bei einer Ruhepause im Park hinter dem Haus oder auf der Gartenbank vor dem Haus mit Blick auf die Ostsee. Stärken Sie Körper und Geist durch die angebotene Gymnastik. Die hervorragende Küche verwöhnt Sie mit ab- wechslungsreicher Vollpension und auch am Nachmittag mit Kaffee und Kuchen. 22
Gut zu wissen: Im Zimmer gibt es keinen Fön. Mit der Rufanlage direkt neben dem Bett können Sie im Notfall Hilfe herbeirufen. Informationen zum Henry-Everling-Haus: www.prohaffkrug.de Termin 18.08.21 – 01.09.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 18 Personen Leistungen Bustransfer Vollpension inkl. nachmittags Kaffee und Kuchen diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 1.450,00 € Einzelzimmer 1.595,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Meschede e.V. Telefon: 0291 90210 23
Dahme Seehotel Lönö Ostseeheilbad Dahme – Sonne, Meer und frische Seeluft. Verbringen Sie wunderschöne Frühlingstage wo die Ostsee am schönsten ist – in der Lübecker Bucht. Das Urlaubsziel Dahme ist aus einem kleinen Fischerort gewachsen – und als belieb- tes Ostseeheilbad bekannt. Der wunderschöne 6,5 km lange Sandstrand lädt zu langen Strandspaziergängen an der Ostsee ein oder für ein erstes Bad. Erholen Sie sich in einem der zahl- reichen Strandkörbe oder genießen Sie einen Einkaufsbum- mel in den interessanten Geschäften entlang der Strandpro- menade. Gemütliche Cafés und Lokale locken mit regionaler Küche der Gegend und laden zum Verweilen ein. Flanieren Sie über die Dahmer Seebrücke, die 205 m in die Ostsee hinaus ragt. Nur noch von der See umgeben, genießen Sie hier den Blick auf Strand oder früh am Morgen auf einen romantischen Sonnenaufgang, bei dem die Sonne scheinbar aus dem Meer auftaucht. Der Kurort verfügt über ein modernes Sport- und Gesundheitszentrum mit Meerwasserhallenbad. Viele Kultur- angebote werden von der Kurverwaltung organisiert. Eingebettet in die malerische ostholsteinische Landschaft ist Dahme der ideale Ausgangspunkt für Ausflüge wie z.B. nach Grömitz und Kellenhusen oder in die Hansestadt Lübeck. Besuchen Sie die Holsteinische Schweiz oder erleben Sie bei einer Kutschfahrt das malerische Ostseeferienland oder genießen Sie bei frischer Brise eine Schifffahrt auf der Ostsee. Direkt hinter dem Deich liegt das schöne Seehotel Lönö nur 80 Meter von der Promenade und der Ostsee entfernt. Genießen Sie einen angenehmen Aufenthalt, in ansprechen- dem Ambiente und freundlichem Service. Die Halbpension bietet Ihnen ein großes Frühstücksbuffet zum Start in den Tag und am Abend ein 3-Gang-Wahlmenü. In dieser Atmosphäre werden Sie sich wohlfühlen. 24
Ihre Unterkunft ist in gedeckten Farben gemütlich eingerich- tet. Die Ausstattung ist seniorenfreundlich und umfasst einen Ganzkörperspiegel und einen Schreibtisch. Die Fenster sind schallisoliert. Alle Zimmer sind mit Dusche/WC, Kabel-TV, Fön und W-LAN ausgestattet. Ein Fahrstuhl ist vorhanden. Gut zu wissen: Die Bäder sind klein und nicht mit dem Rollator zu erreichen! Nähere Informationen zum Gästehaus: www.seehotel-lönö.de Termin 06.04.21 – 13.04.21 (7 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 20 Personen Leistungen Halbpension, Bustransfer Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Doppelzimmer 720,00 € pro Person im Doppelzimmer zur Alleinnutzung 890,00 € Einzelzimmer 820,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Brilon e.V. Telefon: 02961 97190 25
Bad Brückenau Hotel Jägerhof Urlaub auf den Spuren von König Ludwig I. im Staatsbad Bad Brückenau / Hotel Jägerhof. Umgeben von herrlicher Natur, im malerischen Flusstal der Sinn, liegt die charman- te Stadt Bad Brückenau mit dem königlichen Staatsbad. Im prächtigen Schlosspark genießen Sie die stärkenden Kräfte der Natur und der sieben Heilquellen. Schon König Ludwig I. erlag dem Reiz und dem besonderen Flair dieser Landschaft. Viele prächtige Bauten zeugen von seiner Begeisterung und Liebe zu Bad Brückenau. 5 Gehminuten entfernt liegt das Hotel Jägerhof abseits der Straße mit seinen Nebengebäuden inmitten eines herrlichen, ruhigen und parkähnlichen Gartens mit Liegewiesen, Biotopen und Spazierwegen. Die geschmackvoll ausgestatteten komfortablen Zimmer sind mit gemütlichen Sitzgelegenheiten bestückt und größtenteils über einen Aufzug erreichbar. Zur Ausstattung gehören ein Flachbild TV, Radio, Telefon und W-LAN. Die Bäder verfügen über Dusche/WC und einen Fön. Der Tag beginnt mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet, am Mittag steht ein 3-Gang-Menü mit einem Salatbuffet und am Abend ein 2-Gänge-Menü für Sie bereit. Genießen Sie die regionale Küche. Zur kostenlosen Benutzung stehen Ihnen das Schwimmbad und die Sauna zur Verfügung. Diese sind über eine Treppe erreichbar. Ebenfalls können Sie kostenfrei mit dem Bus die Nachbarstadt Bad Kissingen und den nahegelegenen Kreuz- berg besuchen. Im Reisepreis sind außerdem enthalten: 2 Halbtagesausflüge, 1 Kaffeenachmittag, 1 Musikabend, 1 Modenschau sowie 1 festliches Abendessen bei Kerzen- schein. Auch laden die wunderschönen Wander- und Fahr- radwege dazu ein, die umliegende Gegend auf eigene Faust 26
zu erkunden (Fahrrad kann vom Verleih zum Hotel gebracht werden). Freuen Sie sich außerdem auf ein besonderes Erlebnis: Das 1000-Lichterfest am 01.05.21 Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung können Sie im Hotel Physiotherapie erhalten. Massagen können Sie selbstver- ständlich außerdem auch als Selbstzahler bekommen. Für gepflegte und gesunde Füße kommt auf Wunsch auch eine Fußpflegerin ins Haus. Gut zu wissen: Bademantel und -tücher werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zum Gästehaus: www.hotel-jaegerhof.de Termin: 22.04.21 – 06.05.21 (14 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 8 Personen Leistungen: Vollpension Bustransfer Diverse Ausflüge und Veranstaltungen Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person Doppelzimmer 1.240,00 € Einzelzimmer 1.290,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Brilon e.V. Telefon: 02961 97190 27
Bad Nenndorf Grandhotel Esplanade Feiern Sie Weihnachten und Silvester mit uns. Bad Nenndorf – Das Staatsbad vor den Toren Hannovers. Der Kurort Bad Nenndorf liegt malerisch zwischen den Ge- birgszügen Deister und Bückeberge rund 35 km westlich von Hannover. Schon seit über 200 Jahren erzielt das Staatsbad Nenndorf mit den natürlichen Heilmitteln Moor, Sole und Schwefel beachtliche Heilerfolge, die damals wie heute weit über die Grenzen hinaus bekannt sind. Entdecken Sie das Staatsbad Nenndorf, den Kurpark und die Umgebung bis hin zum Steinhuder Meer oder das Schloss Bückeburg. Schließen Sie sich einer Stadtführung an. Die Gästeführerinnen in tradi- tioneller Schaumburger Tracht unterhalten Sie mit Anekdoten aus früheren Zeiten und erzählen vieles mit heutigem Stand- punkt. Inmitten des schönen Kurparks und nur wenige Schritte von Wandelhalle, Konzertmuschel sowie der Therme entfernt liegt Ihre Unterkunft, das Grandhotel Esplanade. Das imposante Gebäude mit seinen geschwungenen Fluren, den eindrucks- vollen Treppenhäusern und dem Rosensaal in faszinieren- dem Neurokoko-Stil, seinerzeit für Kaiser Wilhelm II erbaut, erstrahlt in einem besonderen Ambiente. Die stilvolle Einrich- tung und komfortable Ausstattung der Zimmer entspricht dem Charme des Grandhotels. TV, Telefon, W-LAN und teilweise behindertengerechte Badezimmer sind auf allen Zimmern selbstverständlich. Ein Großteil der Zimmer hat einen fantas- tischen Blick auf den historischen Kurpark. Die Zimmer sind bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Die Buffets sind Ihrem Tag angepasst – morgens reichhaltig, mittags leicht bekömm- lich und abends herzhaft kräftig. Genießen Sie besonders das Festmenü. 28
Die vielfältigen Angebote der Landgrafentherme und des Therapiezentrums des Staatsbades sind fußläufig erreichbar. Nähere Informationen zum Gästehaus: www.hotel-esplanade.de Termin 23.12.21 – 02.01.2022 (10 Übernachtungen) Mindestteilnehmer: 8 Personen Leistungen Vollpension Bustransfer Haftpflicht-, Unfall- und Insolvenzversicherung Preis pro Person im Einzel- oder Doppelzimmer 1.090,00 € Zuzüglich Reiserücktrittsversicherung Kurtaxe Anmeldung Caritasverband Brilon e.V. Telefon: 02961 97190 29
Aktuelle Reisebedingungen Pauschalreise-Bedingungen Lieber Feriengast, die folgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen (nachfolgend „Reisender“) und uns (nachfolgend „Reiseveran- stalter“) ab dem 01.10.2020 (Buchungstag) geschlossenen Pauschalreisever- trages aufgrund eines Reiseangebots im aktuellen Caritour-Flyer. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Bedingungen gelten nicht bei Buchungen, die vom Reiseveranstalter aus- drücklich als lediglich vermittelte Leistungen gekennzeichnet werden, oder wenn der Reisende keine Pauschalreise bucht. § 1 – Abschluss des Pauschalreisevertrages 1) Für alle Buchungswege (z.B. direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzen- den Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über- nommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der schriftlichen Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reise- veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter in dem neuen Angebot auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Anzahlung des Reise- preises erklärt. d) Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer- zahl und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 bis 8 EG-BGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 2) Für Buchungen, die schriftlich, per SMS, E-Mail oder Telefax erfolgen, gilt: a) Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reisende dem Reisever- anstalter den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter beim Reisenden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den ge- setzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung in Papierform über- mitteln. 3) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- schriften ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 312b BGB und die gesetzli- chen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB, bestehen. § 2 – Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen 1) Direkt nach Vertragsschluss ist sofort eine Anzahlung von 20 % des Reiseprei- ses zzgl. der Kosten für eine eventuell abgeschlossene Reiserücktrittsversi- cherung fällig. Die Nichtzahlung bewirkt keine Aufhebung des Vertrages. 30
2) Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, es sei denn, in der Ausschreibung ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen. In diesem Fall ist die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt fällig. 3) Eventuelle Überzahlungen werden nach Zahlungseingang zurückerstattet. 4) Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang per Post an die bei der Buchung angegebene Anschrift versandt. Kann keine Zu- stellung per Post erfolgen, werden die Reiseunterlagen nach Absprache im Einzelfall übergeben. 5) Der Reiseveranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reise- preis – insbesondere nach Abs. 1 und 2 – nur dann verlangen, wenn ein wirksamer Insolvenzschutz besteht und dem Reisenden der Sicherungs- schein gemäß § 651r BGB mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld- absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben worden ist. Der Reiseveranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffei- senplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 5335859, abgeschlossen. § 3 – Änderungsvorbehalt 1) Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind dem Reiseveranstalter vor Reise beginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 2) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsände- rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn der Reisende vor Reisebeginn darüber informiert worden ist. 3) Führen die Änderungen im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten beim Reiseveranstalter, so besteht Anspruch auf eine angemessene Minderung des Reisepreises. § 4 – Einseitige Preisanpassung 1) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig nur dann erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten - Erhöhung der Personenbeförderungskosten aufgrund höherer Treibstoff- oder Energieträgerkosten, - Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis- tungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder - Änderungen der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. 2) Sofern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Perso- nenbeförderungskosten erhöhen, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisepreis unter Anwendung der nachfolgenden Berechnungen zu erhöhen: a) Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden den Erhöhungs- betrag verlangen; b) Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförde- rungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der gebuchten Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Reisenden verlangt werden. 31
Aktuelle Reisebedingungen 3) Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben für ver- einbarte Reiseleistungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen- gebühren oder wegen einer Änderung des maßgeblichen Wechselkurses kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden antei- ligen Betrag pro Reisendem heraufsetzen. 4) Preiserhöhungen können grundsätzlich nur bis zum 20. Tag vor dem ver- einbarten Reisebeginn von dem Reisenden verlangt werden. Der Reiseve- ranstalter unterrichtet den Reisenden darüber und über die Berechnung der Preiserhöhung verständlich auf einem dauerhaften Datenträger. Dabei werden die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung benannt. 5) Der Reisende kann vom Reiseveranstalter unter Beachtung der Regelun- gen in Abs. 2 und 3 eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Abs. 1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkur- se nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungs- ausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzu- weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. § 5 – Erhebliche Vertragsänderungen 1) Übersteigt die im Vertrag nach § 4 Abs. 1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann der Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Er kann dem Reisenden jedoch eine ent-sprechende Preis erhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, a) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder b) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Satz 2 gilt für andere Vertragsänderungen als Preiserhöhungen entsprechend, wenn der Reiseveranstalter die Pauschalreise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen kann. Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Satz 3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. 2) Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Rei- sebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reise- beginn unterbreitet werden. 3) Der Reiseveranstalter hat den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren über a) die angebotene Vertragsänderung und die Gründe hierfür sowie i. im Fall einer Erhöhung des Reisepreises über deren Berechnung ii. im Fall einer sonstigen Vertragsänderung die Auswirkungen dieser Änderung auf den Reisepreis, b) die Frist, innerhalb derer der Reisende ohne Zahlung einer Entschädi- gung vom Vertrag zurücktreten oder das Angebot zur Vertragsänderung annehmen kann, c) den Umstand, dass das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen gilt, wenn der Reisende sich nicht innerhalb der Frist erklärt, und d) die gegebenenfalls als Ersatz angebotene Pauschalreise und deren Reisepreis. 4) Nach dem Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. 32
5) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, findet § 6 Abs. 2 Satz 1 entsprechen- de Anwendung; Ansprüche des Reisenden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt er das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwer- tiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; sie ist von gleichwer- tiger Beschaffenheit, aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag § 651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden. § 6 – Rücktritt des Reisenden, Reiserücktrittskosten 1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt gegenüber dem Reiseveran- stalter schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeb- lich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. 2) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. 3) Der Reiseveranstalter macht pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädi- gungen geltend. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Berücksichtigt werden dabei der Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn, die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädigung in Prozent vom verein- barten Reisepreis für Pauschalreisen bei Flug- und Busreisen: Bis 45 Tage vor Reiseantritt: 20 % 44 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 30 % 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40 % 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50 % 6 Tage bis Reiseantritt: 75 % 4) Macht der Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Abs. 3 geltend, ist der Reisende gleichwohl berechtigt, dem Reiseveranstalter die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen. 5) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der Pauschalen in Abs. 3 eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nach- weist, dass ihm höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauscha- le entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen- dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6) Abweichend von Abs. 2 Satz 2 kann der Reiseveranstalter keine Entschä- digung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durch- führung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Be- stimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 7) Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versi- cherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei Auslandsreisen wird dringend empfohlen. 33
Aktuelle Reisebedingungen § 7 – Vertragsübertragung 1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. 2) Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. 3) Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reise veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. § 8 – Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch, aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündi- gung des Pauschalreisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich auf Anfrage des Reisenden um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebli- che Aufwendungen handelt. § 9 – Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 1) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten: a. für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn zu erklären, b. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. c. leistet der Reisende den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemesse- ner Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem Pauschal- reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung verlangen. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er un- verzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. 2) Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Reisende trotz Abmahnung nachhal- tig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter oder die anderen Reiseteilneh- mer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist für den Reiseveranstalter entbehrlich, wenn der Reisende in be- sonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Reiseveranstalters, gegenüber Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Reise- gästen der Fall. Dem Reiseveranstalter steht im Fall der Kündigung der Rei- sepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadens- ersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 34
3) Der Reiseveranstalter kann bei öffentlich geförderten Reisen, wenn die Bewilligung der beantragten Mittel nicht oder nicht in dem vorgesehenen Umfang erfolgt, bis 20 Tage vor Reisebeginn zurücktreten. Der Reiseveran- stalter wird den Reisenden unverzüglich über die Ablehnung der Bewilligung oder die eingeschränkte Bewilligung und den neuen Reisepreis informieren. § 10 – Flugreisen 1) Es gelten die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind im Rahmen von § 3 dieser Bedingungen zulässig. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtfüh- rers. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln, Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden, un- mittelbar durch die Reiseleitung oder online über eine dem Reisenden mit den Reiseunterlagen mitgeteilten Internetseite. Unabhängig davon obliegt es dem Reisenden sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch, mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen oder online unter der mitgeteilten Internetseite zu informieren. 2) Nimmt der Reisende im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, weil er z.B. lediglich Flugpassagen ohne weitere Leistungen bei dem Reiseveran- stalter gebucht hat, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen. Dazu wendet er sich an die auf der Rückseite des Tickets oder in dem Booklet mit den Tickets und Reisegutscheinen angege- bene Rufnummer. 3) Im Rahmen der Luftbeförderung wird pro Reisendem ein Gepäckstück mit einem Gewicht von bis zu 20 kg als aufgegebenes Gepäck befördert. Das gilt grundsätzlich nicht für Kleinkinder bis zur Vollendung des zweiten Lebens- jahres ohne eigenen Sitzplatzanspruch. Etwaige höhere Freigepäckgrenzen und Kosten für Übergepäck richten sich nach den Beförderungsbedingun- gen des jeweiligen ausführenden Luftfahrtunternehmens. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck, sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist dabei untersagt, gefährliche Gegenstände (z.B. Scheren, Nagelfeilen) mit ins Handgepäck zu nehmen. 4) Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 90 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen. Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt ist das ausfüh- rende Luftfahrtunternehmen berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen. 5) Die Beförderung von Schwangeren oder Kranken kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunterneh- mens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft oder Erkrankung zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher der Reise veranstalter unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luft- fahrtunternehmen geklärt werden können. 6) Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können Zwischenlan- dungen mit einschließen. 7) Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Reiseveranstalter, sondern 35
Aktuelle Reisebedingungen ausschließlich an das jeweilige ausführende Luftfahrtunternehmen (die Flug- gesellschaft) zu richten. § 11 - Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt- unternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistun- gen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durch- führen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf § 3 wird verwiesen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Ge- meinschaftliche Liste“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: www.ec.europa. eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm § 12 – Mitwirkungspflichten des Reisenden 1) Der Reisende hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die not- wendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotel-Voucher) nicht inner- halb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt der Reisende eine solche Information, so kann ihm dies als Mitverschulden angerechnet werden, wenn der Reiseveranstalter infolge rechtzeitiger Übermittlung der Reiseunterlagen davon ausgehen konnte, der Reisende habe diese erhalten. 2) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, ist der Reisende ver- pflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseve- ranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher Vertreter nicht vorhanden und nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseve- ranstalter unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters oder dessen Vertreters vor Ort zur Kenntnis zu bringen. 3) Der Reisende kann im Fall von Reisemängeln Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mänge- lanzeige nach § 12 Abs. 2 dieser Reisebedingungen nicht Abhilfe schaffen konnte, obwohl ihm dies sonst möglich und er dazu auch bereit gewesen wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadens- ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. 4) Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen im Rahmen von Flugreisen muss der Reisende unverzüglich nach Entdeckung dem zustän- digen Luftfrachtführer anzeigen, bei Gepäckbeschädigungen und -verlus- ten spätestens binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung des Luftfrachtführers. Nimmt der Reisende aufgegebenes Reisegepäck vorbehaltlos entgegen, so begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass es unbeschädigt abgeliefert wurde. Es wird daher empfohlen, die Meldung eines Gepäckschadens oder -verlustes noch am Zielflughafen beim Abfertigungsagenten der ausführenden Fluggesell- schaft gegen Aushändigung des international üblichen PIR-Formulars (pro- perty irregularity report) vorzunehmen, da andernfalls die Fluggesellschaft in der Regel Schadenersatzzahlungen zurückweisen. 36
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