Monitoringbericht 2019/2020 des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus - Mai 2021
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Monitoringbericht 2019/2020 des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus Mai 2021
Inhaltsverzeichnis 3 1. Kontext 4 2. Methodik 6 3. Nationale K oordinationsstelle (Massnahme 16 des NAP) 8 4. Nationales I mpulsprogramm (Massnahme 17 des NAP) 12 5. Ausstieg und Reintegration (Massnahmen 21 und 24 des NAP) 14 6. Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 16 7. Fazit 22 8. Anhänge 24 8.1 Übersicht der Projekte, Programme und Instrumente zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) 25 8.2 Formular für die Umfrage zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus (NAP) 52
4 Kontext 1. Kontext
Kontext 5 Die Prävention der Radikalisierung ist integraler Be- standteil der Strategie der Schweiz zur Terrorismus- bekämpfung1 vom 18. September 2015. Vor diesem Hintergrund wurde der unter der Leitung des Dele- gierten für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) er- arbeitete Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalt- tätigem Extremismus (NAP)2 am 24. November 2017 von den Präsidien der Konferenz der Kantonalen Jus- tiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KK- JPD), der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kan- tonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), des Schweizerischen Städteverbandes sowie des Schweizerischen Gemeindeverbandes einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hat den NAP im Dezem- ber 2017 zur Kenntnis genommen und zugleich seine Absicht bekundet, die Umsetzung des NAP mit einem auf fünf Jahre befristeten Impulsprogramm zu unter- stützen. Der NAP enthält insgesamt 26 Massnahmen, welche in die folgenden fünf Handlungsfelder unter- teilt sind: Wissen und Expertise, Zusammenarbeit und Koordination, Verhinderung von extremistischem Ge- dankengut und Gruppierungen, Ausstieg (Disengage- ment) und Reintegration sowie internationale Zusam- menarbeit. Der NAP bezieht sich auf alle Formen der Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus. Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt weitgehend in der Verantwortung der lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft und wird von der Nationalen Koordi- nationsstelle3, der Strategischen Begleitgruppe4 und der Politischen Aufsicht5 begleitet. Ziel dieses Berichts ist es, den Stand der Umsetzung der Massnahmen des NAP zu ermitteln und festzuhal- ten sowie die zugehörigen Projekte zu erfassen, die 2019 und 2020 umgesetzt wurden. 1 Bundesrat (2015). Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, verfügbar unter BBl 2015 7487 (admin.ch) 2 Sicherheitsverbund Schweiz (2017). Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus, verfügbar unter Nationaler Aktionsplan (admin.ch) 3 Die Nationale Koordinationsstelle ist bei der Geschäftsstelle SVS angesiedelt. 4 Die Strategische Begleitgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Städte. 5 Die Politische Aufsicht setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerischen Konferenz der k antonalen Erziehungsdirektoren, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, des Schweizerischen Gemeinde verbandes und des Schweizerischen Städteverbandes zusammen.
6 Methodik 2. Methodik
Methodik 7 Dieser zweite Monitoringbericht zur Umsetzung des NAP basiert auf Angaben, die Ende 2020 bei den wich- tigsten Partnern des SVS erhoben wurden. Zu diesen gehören unter anderem die zuständigen Bundesäm- ter, die für die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verantwortlichen kanto- nalen Stellen, die Städte und rund vierzig der bevöl- kerungsstärksten Gemeinden. Die Nationale Koordi- nationsstelle verzeichnete eine hohe Rücklaufquote. Die Informationen zu den Projekten und Programmen, die 2019 und 2020 mit dem Ziel der Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus um- gesetzt worden sind, wurden mithilfe des Formulars in Anhang 8.2. erhoben. Zudem wurden weitere öffent- lich zugängliche Informationen berücksichtigt. Der Monitoringbericht deckt die Jahre 2019 und 2020 ab; darin aufgeführt sind folglich Projekte, die 2019 oder 2020 umgesetzt wurden, zusätzlich aber auch jene Pro- jekte und Programme, deren Umsetzung bereits früher begonnen hat und noch andauert oder deren Endpro- dukt oder Leistung noch immer verfügbar ist.
8 Nationale K oordinationsstelle 3. Nationale Koordinationsstelle (Massnahme 16 des NAP)
Nationale K oordinationsstelle 9 Die Tätigkeiten der Nationalen Koordinationsstelle Internationale Kontakte sind in der Massnahme 16 des NAP beschrieben. Im Rahmen der Umsetzung des NAP besteht ein stän- diger und enger Kontakt zwischen dem SVS und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angele- Wissens- und Erfahrungstransfer genheiten (EDA), insbesondere den Sektionen «Inter- Die Nationale Koordinationsstelle ist mitunter für den nationale Sicherheit» und «Menschenrechte». Der SVS Wissens- und Erfahrungstransfer zur Thematik der Ra- nahm an verschiedenen Konferenzen von internatio- dikalisierung und des gewalttätigen Extremismus zu- nalen Gremien teil, welche die Vernetzung sowie den ständig. Sie hat Informationen über Radikalisierung Austausch von Erfahrungen und bewährten Prakti- und gewalttätigen Extremismus in einem Dokument ken ermöglichten. Des Weiteren wurde der SVS zu ver- für die Bevölkerung aufbereitet und führt eine Liste schiedenen Dokumenten wie Strategien von internati- der kantonalen Fach- und Anlaufstellen. Beide Do- onalen Organisationen, denen die Schweiz angehört, kumente sind auf der Website des SVS aufgeschaltet konsultiert. Im Rahmen eines Wissensaustauschs mit und werden regelmässig aktualisiert. Bei Fragen zur Neuseeland gab der SVS Auskunft über die Erfahrun- Thematik oder einem Verdacht auf Radikalisierung gen der Schweiz bei der Erarbeitung und Umsetzung kann sich die Bevölkerung an diese Stellen wenden, ihres NAP. die entsprechende Informationen bereitstellen oder Unterstützung anbieten. Angaben zu diesem Thema befinden sich ebenfalls auf der Website ch.ch des Bun- Monitoring der Massnahmenumsetzung des. Die Nationale Koordinationsstelle verfolgt zudem Die Nationale Koordinationsstelle ist für die Erstellung aufmerksam die Entwicklungen in diesem Themenbe- des Monitoringberichts über die Umsetzung der Mass- reich durch die Teilnahme an internationalen Foren, nahmen des NAP verantwortlich. den Austausch mit verschiedenen nationalen und in- ternationalen Partnern (vgl. Abschnitt «Internationale Kontakte») sowie durch die Kenntnisnahme von wis- Nationales Impulsprogramm senschaftlichen Fachartikeln. Die Koordinationsstelle ist für die Umsetzung des Na- tionalen Impulsprogramms zuständig, auf das in Ka- pitel 4 dieses Berichts eingegangen wird. Sie nimmt Fachtagung Finanzhilfegesuche für Projekte entgegen und prüft Nach der ersten Fachtagung des SVS im Rahmen der diese auf ihre formelle und materielle Richtigkeit. Umsetzung des NAP, die am 14. November 2018 statt Über deren Finanzierungshilfe entscheiden die Stra- fand und auf grosses Echo gestossen war, fand die tegische Begleitgruppe, die Politische Aufsicht und zweite Ausgabe vom 25. November 2020 aufgrund der als letzte Instanz das Bundesamt für Polizei (fedpol). Pandemie virtuell statt. Die Tagung richtete sich ins- 2019 und 2020 tagten die Strategische Begleitgruppe besondere an Fachpersonen von kommunalen und und die Politische Aufsicht jeweils einmal pro Jahr und kantonalen Stellen, zuständigen Bundesämtern so- berieten die Projekte, denen ein Gesuch für eine finan- wie an zivilgesellschaftliche Organisationen, deren zielle Unterstützung eingereicht wurde. Mitarbeitenden in ihrem Berufsalltag mit möglichen Fällen einer Radikalisierung konfrontiert sein können. Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten online die verschiedenen Referate, die insbesonde- re die unterschiedlichen Formen von Radikalisierung (Links- und Rechtsextremismus, Hooliganismus) und den Ausstieg sowie die Reintegration von radikalisier- ten Personen zum Thema hatten.
10 Nationale K oordinationsstelle Evaluation und künftige Entwicklung des NAP Wie im NAP festgehalten, sind die 26 Massnahmen in- nerhalb von fünf Jahren umzusetzen, d. h. bis im No- vember 2022. Während dieses Zeitraums ist der NAP zu evaluieren, um die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Massnahmen zu überprüfen. Zusätzlich soll die Evaluation auch Empfehlungen beinhalten, die als Reflexionsgrundlage für die künftige Ausrichtung des NAP dienen sollen, damit die Kontinuität der Prä- ventionsarbeit sichergestellt und politisch unterstützt werden kann. Das Mandat für die Evaluation wurde nach einem Ausschreibungsverfahren an das externe Unternehmen Ecoplan AG vergeben. Die Arbeiten ha- ben im Mai 2021 begonnen und die Resultate sollten im ersten Semester des Jahres 2022 vorliegen. Weitere Tätigkeiten Seit der Verabschiedung des NAP hat sich die Nationa- le Koordinationsstelle rasch als zentrale Anlaufstelle etabliert: Sie wurde in Zusammenhang mit parlamen- tarischen Vorstössen zum Thema der Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus konsultiert und ist auch eine gefragte Ansprechpart- nerin der Medien. Die Koordinationsstelle nimmt au- sserdem an verschiedenen Sitzungen im Rahmen der Tätigkeiten der Taskforce TETRA (Terrorist Tracking) teil, die unter der Leitung des fedpol steht, und ist bei der Revision der Strategie der Schweiz zur Terroris- musbekämpfung beteiligt.
Nationale K oordinationsstelle 11
12 Nationales I mpulsprogramm 4. Nationales Impulsprogramm (Massnahme 17 des NAP)
Nationales I mpulsprogramm 13 Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die Verordnung Da die Verordnung über Massnahmen zur Verhinde- über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämp- rung und Bekämpfung von Radikalisierung und ge- fung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremis- walttätigem Extremismus noch bis Juni 2023 in Kraft mus verabschiedet. Sie ist am 1. Juli 2018 in Kraft getre- ist, können bis dahin in den kommenden Jahren noch ten und gilt bis Ende Juni 2023. Mit dieser Verordnung zweimal Gesuche, d. h. 2021 und 2022, eingereicht wer- kann der Bund neue und bereits bestehende Projekte den. und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft unterstützen (Nationales Im- pulsprogramm). Er setzt dafür während dieser fünf Jahre fünf Millionen Franken ein. Im laufenden Zyklus können einmal pro Jahr Gesuche eingereicht werden. 2019 wurden die ersten acht Projekte finanziert. Seit- her konnten weitere zwei Male Gesuche um Finanz- hilfe eingegeben werden: jeweils vom 1. April bis 30. Juni 2019 und 2020 für die Finanzierung von Projekten in den Jahren 2020 und 2021. Die grosse Anzahl von Gesuchen, die bei der Nationalen Koordinationsstel- le einging, überstieg die zur Verfügung stehenden fi- nanziellen Mittel um ein Vielfaches. Aus diesem Grund nahm die Strategische Begleitgruppe, wie es die Ver- ordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Be- kämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Ex- tremismus vorsieht6, eine Prioritätenordnung vor. Die Gesuche wurden nach den folgenden Kriterien be- urteilt: Projektlaufzeit, substanzielle Weiterentwick- lung von bestehenden Projekten oder Programmen, konkreter Beitrag zur Umsetzung einer Massnahme des NAP, Multiplikationseffekt oder Vorbildcharakter des Projekts, die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus in all seinen For- men zum Ziel haben sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. Zudem müssen Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in enger Zu- sammenarbeit mit den Behörden realisiert werden. Insgesamt 27 Projekte wurden bzw. werden 2020 und 2021 im Rahmen des Impulsprogramms finanziell un- terstützt. Die Liste der Begünstigten und Angaben zu diesen Projekten sind den Websites des SVS7 und des fedpol zu entnehmen. Der Nationale Expertenpool für den Ausstieg und die Reintegration (Massnahme 24 des NAP) wird ebenfalls über das Impulsprogramm finanziert. 6 Art. 6 Abs. 3 der Verordnung vom 16. Mai 2018 über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (SR 311.039.5) 7 https://www.svs.admin.ch/de/themen-/praevention-radikalisierung/impulsprogramm.html
14 Ausstieg und Reintegration 5. Ausstieg und Reintegration (Massnahmen 21 und 24 des NAP)
Ausstieg und Reintegration 15 Im Jahre 2019 hat die Koordinationsstelle den im NAP (Massnahme 24) vorgesehenen Nationalen Experten- pool für den Ausstieg und die Reintegration geschaf- fen. Die Mitglieder des Expertenpools sind Fachleute aus verschiedensten Bereichen, welche die zuständi- gen Behörden und Instanzen auf Anfrage beim SVS beraten und unterstützen können. Der Expertenpool hat ausserdem einen Referenzka- talog mit Massnahmen zur Förderung des Ausstiegs und der Reintegration (Massnahme 21 des NAP) er- arbeitet. Dieser Katalog steht den zuständigen loka- len Behörden und Stellen auf der Website des SVS zur Verfügung8. 8 Sicherheitsverbund Schweiz (2020). Referenzkatalog mit Massnahmen zur Förderung des Ausstiegs und der Reintegration, verfügbar unter https://www.svs.admin.ch/de/themen-/praevention-radikalisierung/praevention-nap.html
16 Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 6. Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 17 Wissen und Expertise (Massnahmen 1–9) dung ist seit dem 1. Februar 2021 für alle Mitarbeiten- den obligatorisch. Künftig wird das E-Learning-Modul Im Bereich der Forschung zu Radikalisierung und auch den Partnerorganisationen des SEM, die für die gewalttätigem Extremismus in der Schweiz (Mass Betreuung und die Sicherheit in den Bundesasylzen- nahme 1) haben sich in den letzten zwei Jahren beson- tren zuständig sind, sowie den kantonalen Migrati- ders zwei Institute engagiert: Die Zürcher Hochschule onsämtern und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat sich mit angeboten. den Faktoren befasst, die extremistische Verhaltens- weisen von Jugendlichen in der Schweiz beeinflussen. Die Massnahme 5 betrifft die Sensibilisierung und Des Weiteren hat die ZHAW ihre Studie zur Bestands- Schulung von Schlüsselpersonen und richtet sich ins- aufnahme und zu den Entwicklungen dschihadisti- besondere an Mitarbeitende im Sozial- und Jugendbe- scher Radikalisierung in der Schweiz aktualisiert. reich. Für sie entwickelt die SODK, in Zusammenar- Ausserdem untersucht sie derzeit im Rahmen eines beit mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe Forschungsmandats, welches das Bundesamt für Jus- (SKOS) und dem Schweizerischen Städteverband, der- tiz der ZHAW 2019 erteilt hat, die Rolle islamischer zeit eine Fachwebsite mit kantonsspezifischen Infor- Betreuungspersonen und muslimischer Gemeinschaf- mationen und Hilfsmitteln zur Verhinderung und Be- ten bei der Prävention islamistischer Radikalisierung. kämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Zum gleichen Themenbereich hat das Schweizerische Extremismus. Eine weitere Zielgruppe dieser Mass- Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Univer- nahme sind Schlüsselpersonen von Sport-, Kultur- sität Freiburg im Dezember 2019 einen Bericht zu den und Freizeitorganisationen. Auf kantonaler Ebene Bildungswegen von Imamen aus der Schweiz publi- wurden mehrere Initiativen umgesetzt: Beispielswei- ziert, der einen weiteren, zentralen Beitrag zu diesem se hat der Kanton Tessin eine Informationsbroschüre Themenbereich leistet. Derzeit arbeitet das SZIG an ei- mit dem Titel «A chi mi rivolgo?» herausgegeben, die ner explorativen Studie zur Seelsorge in öffentlichen sich an Sportverbände, -vereine sowie an Freizeitverei- Einrichtungen. Die Erkenntnisse dieser Studie sind im nen richtet. Auch Organisationen der Zivilgesellschaft Zusammenhang mit Radikalisierung und gewalttäti- haben zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung gem Extremismus zentral, um Radikalisierungspro- sowie zur Sensibilisierung von Schlüsselpersonen ent- zesse früh genug zu erkennen und zu unterbinden. wickelt, darunter die Föderation islamischer Dachor- ganisationen Schweiz (FIDS), die im November 2019 Zur Erreichung der letztgenannten Ziele sind auch die mit der Unterstützung der Fachstelle für Rassismus- Aus- und Weiterbildung und die Sensibilisierung wich- bekämpfung und des Kantons Zürich einen Workshop tig. In der Berichtsperiode wurden aufgrund der epide- zum Thema Hassreden organisiert hat. miologischen Lage zahlreiche Aus- und Weiterbildun- gen verlängert oder vom Format her angepasst. Trotz Informationen zu Religionsfragen (Massnahme 6) dieser Einschränkungen wurden neue Angebote für für die Bevölkerung stellen Organisationen wie das Fachpersonen und religiös tätige Betreuungspersonen Interkantonale Informationszentrum über religiöse (Massnahmen 2 und 3) entwickelt und eingeführt. Gruppierungen (CIC) oder der Verein Inforel, der in Ein Beispiel ist die neue Weiterbildung «Muslimische Zusammenarbeit mit der Fachstelle Diversität und In- Seelsorge in öffentlichen Institutionen», welche das tegration des Kantons Basel-Stadt seine Informations- SZIG seit September 2020 in der Deutschschweiz an- plattform aktualisieren wird, zur Verfügung. bietet und mit dem Erwerb eines Certificate of Advan- Zu den Instrumenten der Früherkennung (Massnah ced Studies abgeschlossen werden kann. Das Staatsse- me 7), die in der Schweiz von den kantonalen Polizei- kretariat für Migration (SEM) hat mit der Ausarbeitung korps und weiteren kantonalen Stellen verwendet wer- eines E-Learning-Moduls «Innere Sicherheit» die Um- den, gehören hauptsächlich die computergestützten setzung der Massnahme 4 (Ausbildung Betreuungs- Programme «Screener-Islamismus» und «Ra-Prof»; sie personal in den Bundeszentren und den kantonalen werden derzeit von 15 Stellen in der Schweiz genutzt9. Zentren für Asylsuchende) abgeschlossen. Die Ausbil- «Ra-Prof» wird von der Beratungs- und Anlaufstelle 9 Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (2021). Die Risikobeurteilung zur Erkennung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug – Analyse, S. 9
18 Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Extremismus und Gewaltfragen Schweiz (BEGS) Themendossier zu Respekt und Rassismus für die Ver- vertrieben. Seit Kurzem bestehen zwei Versionen: wendung im Unterricht realisiert. «Ra-Prof Islam» für den dschihadistischen Bereich und «Ra-Prof Rechtsextremismus» für den rechtsex- tremen Bereich. Ausserdem stellt die Kantonspolizei Zusammenarbeit und Koordination Zürich den im Sicherheitsbereich sowie im Sozial- und (Massnahmen 10–17) Schulwesen tätigen Fachpersonen eine Broschüre mit Mehrere Kantone und Städte setzen für den Umgang dem Titel «Identität und Persönlichkeit – Gesprächs- mit Verdachtsfällen und Fällen von bereits erfolgter führung anhand des Fünf-Säulen-Modells» zur Verfü- Radikalisierung innerhalb der Verwaltung oder der gung. Sie soll bei der Gesprächsführung mit Betroffe- Bevölkerung interdepartementale und interdisziplinä- nen dazu dienen, deren Stärken und Ressourcen, aber re Arbeitsgruppen oder Koordinationsstellen ein. Bei- auch den Bedarf an Unterstützung und Begleitung zur spielsweise die Kantone Waadt, Genf und Zürich sowie Stabilisierung ihrer Identität aufzuzeigen und gemein- die Städte Lausanne und Biel verfügen über solche sam nach Lösungen zu suchen. Die Broschüre wird Strukturen. In gewissen Kantonen bestehen seit meh- durch ein Online-Tool ergänzt. reren Jahren Fach- und Beratungsstellen für die The- Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justiz- matik der Radikalisierung und des gewalttätigen Ex- vollzug (SKJV) hat im Februar 2021 verschiedene Do- tremismus (Massnahme 10), andere haben kürzlich kumente zur Verhinderung von Radikalisierung und eine solche geschaffen, beispielsweise die Kantone gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug veröf- Schaffhausen (Fach- und Beratungsstelle Radikalisie- fentlicht und damit einen Beitrag zur Umsetzung der rung und Extremismus), St. Gallen (Fach- und Anlauf- Massnahme 8 (Stärkung von Instrumenten zur Risi- stelle Radikalisierung und Extremismus, FAREX) und koeinschätzung und zum Risikomanagement im Jus- Solothurn (Fachstelle Brückenbauer/Radikalisierung). tizvollzug) geleistet. Neben einem Handbuch zur dy- In diesem Bereich sind auch verschiedene zivilgesell- namischen Sicherheit im Freiheitsentzug hat das SKJV schaftliche Organisationen tätig, wie zum Beispiel der auch eine Analyse zur Risikobeurteilung und Risiko- Verein Tasamouh in der Region Biel und Umgebung management von Radikalisierung und gewalttätigem sowie der Verein Rhizome; dieser steht den Kantonen Extremismus im Justizvollzug publiziert. Die Arbei- Genf und Waadt im Rahmen ihrer jeweiligen kantona- ten des SKJV gehen auf einen Auftrag der KKJPD vom len Präventionsplattformen mit Beratung und Hilfe- Frühjahr 2018 zurück. stellung zur Verfügung. Die Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus der Die EDK hat im April 2020 das Themendossier «Krisen- Kantonspolizei Zürich hat ferner ein schweizerdeut- situationen in der Schule: Materialiensammlung der sches Video veröffentlicht, in welchem Radikalisie- Kantone»10 aktualisiert. Im Kapitel «Radikalisierung» rung und gewalttätiger Extremismus erklärt werden. findet sich eine nicht abschliessende Liste der kanto- nalen Anlaufstellen sowie der von einigen Kantonen In verschiedenen Bereichen besteht eine institutio- definierten Prozesse zu möglichen Vorgehensweisen nalisierte Zusammenarbeit zwischen Staat, Migran- im Falle einer Radikalisierung oder eines Radikalisie- ten-, Sport-, Jugend- und Frauenvereinen, Fachperso- rungsverdachts. Lehrmittel und pädagogisches Mate- nen, Hilfswerken und religiös tätigen Organisationen rial zur Verwendung im schulischen Kontext und aus (Massnahme 11). So sind beispielsweise die Zusam- serhalb sowie Projekte zur Thematik (Massnahme 9) menarbeit zwischen UVAM und den zuständigen Be- stellen die Kantone im Rahmen ihrer jeweiligen Lehr- hörden des Kantons Waadt für das Dispositiv zur pläne (Staatsbürgerkunde und Religionsunterricht) Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem zur Verfügung. Die Stiftung Education 21 hat mit der Extremismus, sowie der regelmässige Austausch zwi- Expertise des Bureau lausannois pour les immigrés schen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und be- (Lausanner Büro für Migrantinnen und Migranten) ein stimmten Vertretungen von religiösen Minderheiten, in dessen Rahmen auch Aspekte der Prävention the- 10 Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (2020). IDES-Dossier «Krisensituationen in der Schule: Materialiensammlung der Kantone», verfügbar unter https://edudoc.ch/record/209670
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 19 matisiert werden, zu nennen. Ein weiteres Beispiel Verhinderung von extremistischem Gedankengut ist die seelsorgerische Begleitung von Musliminnen und Gruppierungen (Massnahmen 18–20) und Muslimen in Institutionen des Kantons Zürich, Die Massnahmen zur Förderung der aktiven Bürger- die vom Verein Qualitätssicherung der Muslimischen schaft, Stärkung der Demokratie und Verhinderung Seelsorge in öffentlichen Institutionen (QuaMS) er- von Diskriminierungen (Massnahme 18) und die ge- bracht wird. Der interreligiöse Dialog zwischen aner- zielten Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, kannten Religionsgemeinschaften und religiös tätigen deren Sicherheit oder Entwicklung gefährdet ist oder Organisationen (Massnahme 12) wird in einigen Kan- sein könnte (Massnahme 19), die bereits 2018 oder tonen von staatlichen Stellen organisiert und gewähr- früher entwickelt wurden, sind in der Berichtsperi leistet (z. B. Fachstelle Diversität und Integration vom ode grösstenteils verlängert worden. Verschiedene In- Kanton Basel-Stadt), während in anderen Kantonen itiativen werden auf kantonaler Ebene beispielsweise diese Aufgabe von privaten Organisationen wahrge- im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme nommen wird (z. B. Interreligiöser Dialog Schaffhau- 2018–2021, aber auch von zivilgesellschaftlichen Or- sen durch die Integrationsfachstelle Integres oder die ganisationen auf lokaler Ebene, umgesetzt. Mehrere 2019 geschaffene «interreligiöse Plattform des Kantons Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche im schuli- Waadt»). schen und ausserschulischen Kontext richten und zur Mit dem Ziel der Intensivierung der Vernetzungsar- Umsetzung dieser Massnahmen des NAP beitragen, beit (Massnahme 13) haben mehrere kantonale Po- wurden 2019 oder 2020 über das Impulsprogramm mit- lizeikorps das Modell «Brückenbauer» übernommen, finanziert. Beispielsweise führt die Stadt Biel für Kin- das unter anderem auf den Aufbau von Vertrauensbe- der und Jugendliche sowie ihre Eltern Diskussions- ziehungen und den Dialog mit den Moscheevereinen workshops zum Thema «Unverhandelbare Werte: Eine setzt. Vor Kurzem hat auch die Kantonspolizei Luzern Frage der Perspektive?» durch. Die Stadt Winterthur das Modell eingeführt. Das Konzept des Bedrohungs- (Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention) reali- managements (Massnahme 14) ist in der Schweiz weit siert in Zusammenarbeit mit der kantonalen Stelle Prä- verbreitet und findet bei zahlreichen kantonalen und vention und Sicherheit an Schulen und zwei lokalen städtischen Polizeikorps Anwendung. Nichtregierungsorganisationen das Projekt «Extremis- mus im Zoom», bei dem an Schulen Filme gezeigt und Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen verschiedene Begleitaktivitäten durchgeführt werden. zur Bekämpfung von Terrorismus ist vom Parla- Der Verein National Coalition Building Institute (NCBI) ment verabschiedet worden. Gegen das Gesetz wur- Schweiz bildet in seinem Projekt «Brückenbauer_in- de das Referendum ergriffen. Im Juni 2021 wird in der nen für Frieden und gegen Extremismus» Flüchtlinge Volksabstimmung über dessen An- oder Ablehnung im Alter zwischen 14 und 35 Jahren als Multiplikator/ entschieden. Das Gesetz regelt den Informationsaus- innen aus (für Einzelbegleitung, Workshops usw.), um tausch zwischen den Behörden des Bundes und der präventiv gegen Gewalt, Radikalisierung und Extre- Kantone und trägt damit zur Umsetzung der Massnah mismus und für Verständigung und Toleranz sowie me 15a bei. Im Bereich des innerkantonalen horizon- den Abbau von Vorurteilen aktiv zu werden. talen und v ertikalen Informationsaustausches (Mass nahme 15b) wurde im Mai 2020 im Kanton Wallis eine Die Nationale Plattform Jugend und Medien des Bun- Weisung über den Informationsaustausch zwischen desamts für Sozialversicherungen hat im Rahmen dem kantonalen Nachrichtendienst und der Dienst- ihres Schwerpunkts «Extremismus und Radikalisie- stelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) er- rung» vier Pilotprojekte von 2017 bis 2019 mitfinan- lassen. Im Kanton Schwyz wird im Rahmen der Revi- ziert, in denen Gegennarrative und alternative Nar- sion des Polizeigesetzes eine neue Rechtsgrundlage rative erarbeitet wurden, um Radikalisierung mittels für den Informationsaustausch zwischen den Behör- Internet zu verhindern, respektive um ihr entgegen zu den geschaffen. wirken (Massnahme 20). Die Projekte wurden wis- senschaftlich evaluiert und die Resultate in der Bro- schüre «Narrative zur Prävention von Online-Radika- lisierung» vom Januar 2020 veröffentlicht; sie kann für künftige Projekte als Hilfestellung dienen.
20 Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Ausstieg und Reintegration (Massnahmen 21–24) zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Online-Terrorismus. Bestehende in- Der Referenzkatalog mit Massnahmen zur Förderung ternationale Netzwerke wie das GCTF, aber auch die des Ausstiegs und der Reintegration (Massnahme 21) Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in wurde 2020 vom Expertenpool (Massnahme 24) er- Europa (OSZE), das Strong Cities Network (SCN), das arbeitet. Er ergänzt den Bericht «Disengagement im Radicalisation Awareness Network (RAN), in denen der Justizvollzug» des SKJV, der Empfehlungen für den Bund und gewisse Schweizer Städte Mitglied sind, be- Umgang mit radikalisierten und extremistisch gewalt- teiligen sich an dieser Zusammenarbeit und diesem tätigen Straftätern enthält. Letzterer richtet sich na- Austausch auf internationaler Ebene. mentlich an die Entscheidungsträgerinnen und Ent- scheidungsträger der Justizbehörden, Vollzugs- und Die aussenpolitischen Bemühungen zur Verhinderung Bewährungsdiensten sowie Justizvollzugseinrichtun- von gewalttätigem Extremismus (Massnahme 26) zei gen. Diese beiden Massnahmen sind somit umgesetzt. gen sich im langfristigen und nachhaltigen Engage ment des EDA beim Angehen der unmittelbaren und Darüber hinaus sind im Bereich des Ausstiegs und strukturellen Ursachen in Konflikt-, Transitions- und der Reintegration auch Organisationen der Zivilgesell- fragilen Kontexten im Rahmen der internationalen Zu- schaft wie UVAM tätig, die zukünftig auch im Rahmen sammenarbeit. 2019 und 2020 wurden die Arbeiten zur der Zusammenarbeit mit den Behörden betroffene Per- Umsetzung des im April 2016 verabschiedeten Aussen- sonen begleiten wird. Das Zentrum für Kinder- und politischen Aktionsplans der Schweiz zur Prävention Jugendforensik der Klinik für Forensische Psychiatrie von gewalttätigem Extremismus fortgeführt. Zu den (PUK Zürich) bietet psychoedukative und psychothe- rund sechzig verschiedenen Aktivitäten gehören die rapeutische Interventionen für radikalisierte Jugendli- Organisation von mehreren regionalen Treffen in Afri- che und junge Erwachsene an, die sich in einem Straf- ka, die Unterstützung von Projekten der angewandten verfahren befinden. Forschung und die Förderung des Kapazitätsausbaus Bestrebungen zur Umsetzung der Massnahmen 22 sowie die Unterstützung von nationalen Prozessen zur und 23 (zuständige Behörde für die Behandlung ra- Entwicklung von Richtlinien zur Verhinderung von ge- dikalisierter Personen ausserhalb von Strafverfahren walttätigem Extremismus. und Strafvollzug sowie Unterstützung von Fachperso- nen für die Begleitung der Familien und Angehörigen von radikalisierten Personen) wurden während der Berichtsperiode keine unternommen. Internationale Zusammenarbeit (Massnahmen 25–26) Im Rahmen der Massnahme 25 nahm die Schweiz an internationalen Konferenzen für den Austausch von Informationen über die aktuellen Entwicklun- gen und Erfahrungen teil. Dabei wirkte sie insbeson- dere an der Erarbeitung eines «Policy Toolkit» mit, das im Rahmen der Umsetzung der von den Mitglie- dern des Global Counterterrorism Forum (GCTF) ver- abschiedeten Empfehlungen von Zürich und London entstand und nun seit 2019 zur Verfügung steht. Das Toolkit bietet politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie Regierungsexper- tinnen und -experten einen Überblick über bewährte Praktiken, Fallstudien, bestehende internationale und regionale Initiativen sowie Handlungsempfehlungen
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 21
22 Fazit 7. Fazit
Fazit 23 In den letzten zwei Jahren wurde eine grosse Zahl von der vierten Säule dieser Strategie, welche die Einhal- Projekten und Programmen eingeführt oder konsoli- tung des Völkerrechts und die damit verbundenen Ar- diert, die auf die Verhinderung von Radikalisierung beiten (namentlich der Einbezug der Zivilgesellschaft) und gewalttätigem Extremismus hinwirken und damit betrifft, zu leisten. zur Implementierung der Massnahmen des NAP bei- Die Thematik, namentlich in Zusammenhang mit der tragen. Dabei wurden insgesamt 35 Projekte durch das allfälligen Rückkehr von radikalisierten Personen aus Nationale Impulsprogramm mitfinanziert, die zur Im- möglichen Kampfgebieten und der Freilassung von plementation sämtlicher Massnahmen des NAP beitra- Personen, die sich vor oder während des Freiheits- gen. Die Umsetzung des NAP schreitet seit seiner Ver- entzugs radikalisiert haben, gibt nach wie vor Anlass abschiedung im Dezember 2017 somit zügig voran. Nur zu einer gewissen Besorgnis. Des Weiteren lässt sich sehr wenige Massnahmen wurden in der Berichtspe- in der Schweiz die Entwicklung neuer Formen von ge- riode gar nicht oder nur wenig vorangetrieben. Die walttätigem Extremismus beobachten, etwa die Ver- Mehrheit der heute in der Schweiz existierenden Ini- übung von Gewalttaten gegen Minderheiten. Diese tiativen haben jedoch die Prävention von dschihadis- Tatsachen und Entwicklungen begründen die Notwen- tisch motivierter Radikalisierung zum Ziel und weni- digkeit, das nationale Dispositiv zur Verhinderung von ger andere Formen von gewalttätigem Extremismus. Radikalisierung und unterschiedlichsten Formen von Mehrere Massnahmen sind bereits zufriedenstellend gewalttätigem Extremismus anzupassen und weiter- umgesetzt, darunter die Massnahme 4 (Ausbildung zuentwickeln. Betreuungspersonal in den Bundeszentren und den kantonalen Zentren für Asylsuchende). Das E-Lear- ning-Modul ist fertiggestellt und steht dem zuständi- gen Personal mittlerweile zur Verfügung. Des Weiteren tragen die zu Jahresbeginn veröffentlichten Produkte des SKJV in hohem Mass zur Umsetzung der Massnah- me 8 bei (Stärkung von Instrumenten zur Risikoein- schätzung und zum Risikomanagement im Justizvoll- zug). Sie leisten einen wichtigen Beitrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge von Morges und Lugano, zur Früherkennung von Radika- lisierungstendenzen im Justizvollzug. Die Frage nach dem Umgang mit den aus dem Aus- land zurückkehrenden Schweizer Dschihadreisenden haben die Einsetzung des Nationalen Expertenpools und die Erarbeitung des Referenzkatalogs – Massnah- men 21 und 24 des NAP – beschleunigt. Beide Mass- nahmen können als umgesetzt betrachtet werden. Auch von den betroffenen Kantonen wurde im Bereich des Ausstiegs und der Reintegration umfangreiche Ar- beiten geleistet, in manchen Fällen mit der Unterstüt- zung von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Auf internationaler und multilateraler Ebene (Mass- nahmen 25 und 26) verschafft sich die Schweiz wei- terhin Gehör. Die Revision der Globalen Strategie zur Terrorismusbekämpfung, die im Juni 2020 geplant war und wegen der epidemiologischen Lage auf Mitte 2021 verschoben wurde, ist für die Schweiz eine gute Ge- legenheit, einen substantiellen Beitrag zur Stärkung
24 Anhänge 8. Anhänge
Anhänge 25 8.1 Übersicht der Projekte, Programme und Instrumente zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Wissen und Expertise M 1: Lancierung von Forschungsprojekten und Studien zu Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in der Schweiz Studie «Verbreitung extremistischer Zürcher Hochschule für Angewand Einstellungen und Verhaltensweisen te Wissenschaften – Soziale Arbeit unter Jugendlichen in der Schweiz» (ZHAW) und Hochschule für Soziale (November 2018) Arbeit Freiburg Explorative Studie «Hintergründe ZHAW jihadistischer Radikalisierung in der Schweiz» (Juli 2015) Studie «Rolle islamischer ZHAW (Mandat des BJ, erteilt im Betreuungspersonen und muslimi April 2019) scher Gemeinschaften bei der Prä vention islamistischer Radikalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Aus- und Weiterbildung von Imamen in der Schweiz» Aktualisierte Bestandesaufnahme ZHAW und Entwicklungen dschihadisti scher Radikalisierung in der Schweiz –A ufdatierung einer explorativen Studie zu Prävention und Intervention (Juni 2019) Studie «Einflussfaktoren ex ZHAW tremistischer Einstellungen unter Jugendlichen in der Schweiz» (November 2019) Forschung und Lehre zu FHS St. Gallen – Hochschule für Studierende der Sozialen Arbeit Radikalisierung/Extremismus Angewandte Wissenschaften Studie «Salafismus in der deutsch Zentrum Religionsforschung der sprachigen Schweiz» (2019–2021) Universität Luzern
26 Anhänge Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Studie «Bildungswege von Imamen Schweizerisches Zentrum für aus der Schweiz» (Dezember 2019) Islam und Gesellschaft (SZIG) der Universität Freiburg Explorative Studie « L’aumônerie SZIG dans les institutions publiques. Formes institutionnelles et collabo rations interreligieuses » (Beginn: September 2020) M 2: Aus- und Weiterbildungsangebote für Fachpersonen Berufliche Aus- und Weiterbildungen Schweizerisches Kompetenzzentrum Mitarbeitende und F ührungskräfte für den Justizvollzug (SKJV) des Justizvollzugs, der Vollzugs «Radikalisierung/Extremismus – behörden und der Bewährungshilfe Erkennen, Verstehen, Handeln» 10. Schweizer Fachtagung Schweizer Zentrum für Gewaltfragen «Erscheinungsformen von (SIFG) Jugendgewalt – Hintergründe und Präventionsmöglichkeiten» Weiterbildungsseminar «Islam, Jihad SZIG Studierende und Fachkräfte für und Jugendliche – Präventionsansät Jugendarbeit, Sozialarbeit, Sicherheit, ze gegen Radikalisierungsprozesse» Ausbildung usw. (8. Oktober 2019) CAS «Prévenir les extrémismes. Idéologies, religions, violence(s)» Workshops «Muslimische Organisati onen als gesellschaftliche Akteure 2» Erkennen/Verhindern von Radikali Amt für Justizvollzug des Kantons Mitarbeitende der Justizvollzugsan sierung im Amt für Justizvollzug, Erar Solothurn stalt und der Untersuchungsgefäng beitung Handbuch und Durchführung nisse des Kantons Solothurn Schulung Fachseminar «Herausforderung Hochschule Luzern (Soziale Arbeit) Jugendarbeiter/innen, Lehrpersonen, (radikalisierter) Islam – ein mehr Fachpersonen des Bildungs- und perspektivisches Fachseminar Sozialbereichs für die Praxis» Lehre zu Radikalisierung/ Pädagogische Hochschule St. Gallen Lehrpersonen der Volksschule Extremismus
Anhänge 27 Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Weiterbildungsangebote (auf Anfrage) Sozialamt des Kantons Schaffhausen Schlüsselpersonen des kantonalen Sozialamtes Schulung zur Sensibilisierung für Nachrichtendienst des Bundes Personal von Justizvollzugsein das Phänomen der religiösen Radika richtungen, Strafvollzug, kantonale lisierung im Gefängnis Nachrichtendienste Sensibilisierung, Schulung und Fachstelle Extremismus in der Armee Kader der Armee und Mitarbeitende Bereitstellung von Ausbildungs (FS EX A) des Departements für Verteidigung, material Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Schulung «Nachrichtendienstliche Stadtpolizei Solothurn Mitarbeitende der Stadtpolizei und extremistische Gefahren» Solothurn Pilotprojekt für die W eiterbildung Piattaforma di prevenzione della Lehrpersonen zu den Themen gewalttätiger radicalizzazione e dell’estremismo Extremismus und Umgang mit violento (Plattform zur Prävention von sozialen Netzwerken (soll 2021 Radikalisierung und gewalttätigem auch in anderen Schulen angeboten Extremismus) des Kantons Tessin in werden) Zusammenarbeit mit der Abteilung Berufsbildung des DECS (Dipartimen to dell’educazione, della cultura e dello sport) und der Berufsbildungs schule Lugano-Trevano Schulung «Prévenir la radicalisation. Bureau lausannois pour les immigrés, Mitarbeitende der Stadt Lausanne Déconstruire, contextualiser et agir» BLI (Lausanner Büro für Migrantin nen und Migranten) in Zusammen arbeit mit dem Centre d’éducation permanente, CEP (Zentrum für Weiter bildung) Ausbildung «Extremismus» Justizvollzug und Wiederein Fachpersonen im Bereich gliederung, Direktion der Justiz und Justizvollzug des Innern des Kantons Zürich M 3: Aus- und Weiterbildung für religiös tätige Betreuungspersonen Muslimische Seelsorge und Beratung SZIG in Zusammenarbeit mit dem Ver Seelsorgende in öffentlichen im interreligiösen Kontext ein QuaMS – Qualitätssicherung der Institutionen (Spitäler, Notfallseel Muslimischen Seelsorge in öffentli sorge usw.), die im Kanton Zürich chen Institutionen wohnhaft sind CAS «Muslimische Seelsorge in öf SZIG Imame und Seelsorgende in fentlichen Institutionen» öffentlichen Institutionen
28 Anhänge Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Workshop «Imame als Akteure in SZIG mit der Unterstützung der Imame Gemeinde und Gesellschaft – Heraus Föderation islamischer Dachorgani forderungen, Rollen, Perspektiven» sationen Schweiz (FIDS) (17./18. Juni 2019) CAS «Religiöse Pluralität in Theorie Universität Basel Religiöse Führungskräfte und Pfarr und Praxis» personen, Lehrpersonen, Spital- und Strafvollzugsseelsorgende, ehren amtliche Akteure in einem inter religiösen Umfeld CAS «Religious Care im Migrations Universität Bern Angehörige verschiedener Religions kontext» gemeinschaften, die mit Aufgaben der religiösen Begleitung betraut sind CAS «Formation pour les imams et Universität Genf Imame und Lehrpersonen für les enseignants de l’instruction islamischen Religionsunterricht religieuse islamique» (2018–2019) Bildungsprogramm für religiöse Integrationsfachstelle Integres, Kan Imame der Moscheen im Kanton Betreuungs- oder Lehrpersonen ton Schaffhausen Schaffhausen, religiöse Betreuungs- und Lehrpersonen M 4: Ausbildung Betreuungspersonal in den Bundeszentren und den kantonalen Zentren für Asylsuchende Entwicklung des E-Learning-Moduls SEM Mitarbeitende des SEM und seiner «Innere Sicherheit» (ab 1. Januar 2021 Partnerorganisationen im Migrations verfügbar) bereich M 5: Sensibilisierung und Schulung von Schlüsselpersonen Projekt «Unschlagbar» Fachstelle für Gewaltprävention der Sportvereine und Freizeiteinrichtun Stadt Zürich gen Projekt «Zivilcourage» und das Fachstelle für Gewaltprävention der Schulen und Vereine der Stadt Zürich Zivilcourage-Manual Stadt Zürich Leitfaden «Radikalismus – Vorgehen Fachstelle für Gewaltprävention der Volksschulen der Stadt Zürich an Schulen der Stadt Zürich bei Ver Stadt Zürich dacht auf Radikalisierung» Sensibilisierung und Schulung von Fachstelle Gewaltprävention der Personal von Sportvereinen Schlüsselpersonen in den Sport Stadt Bern und klubs, Jugendliche, Eltern, vereinen der Stadt Bern Fachpersonen
Anhänge 29 Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Netzwerk Gewaltschutz, um Kanton Appenzell Ausserrhoden Fachpersonen Austausch und Sensibilisierung von Fachpersonen zu fördern Periodischer regionaler Runder Kantonspolizei, Jugendanwaltschaft, Tisch in der Region Thun zwecks KESB, Sozialdienst und Bildungsamt Vernetzung, Sensibilisierung und der Stadt Thun Früherkennung von Risikofällen KIT-Forum Amt für Gesundheit, Gesundheitsför Fachpersonen derung, Kanton Basel-Landschaft Schulung zur Sensibilisierung und In Partnerinstitutionen von «Gardez Von der Problematik betroffene Fach formation zu Fragen der gewalttätigen le lien», namentlich BIE, FASe, DIP, personen (Personal von Asylunter Radikalisierung Hospice Général und der Verein künften, Führungskräfte des kanto Rhizome nalen Amts für Justizvollzug, Personal der FASe und des DIP) Schulungen zum Thema Verhinderung Okaj Zürich (Dachverband des Jugendarbeiter/innen, Trainer/innen, von Radikalisierung bei Fussballfans Kantons Zürich für die Kinder- und Verwaltungspersonal, Sozialarbeiter/ und Vernetzung der Fachpersonen Jugendförderung) innen an Schulen Online-Weiterbildung (in Form von Strong Cities Network (SCN) Operativ tätige Mitarbeitende von Modulen) zur Verhinderung von kommunalen Verwaltungen, die gewalttätigem Extremismus (in Fran SCN-Mitglied sind, Politiker/innen, zösisch und Englisch) Lehrpersonen Wegleitung für Schulen Schulpsychologischer Dienst des Schulen und Lehrpersonen Kantons St. Gallen Öffentliche Veranstaltungen für Kantonale Integrationsförderung, Amt Fachleute und Einzelpersonen, die in Schlüsselpersonen für Soziales, Kanton St. Gallen der Begleitung von Zugezogenen tätig sind Informationsveranstaltungen Kantonspolizei, Kanton Jura Justizvollzugspersonal Factsheet zur Radikalisierung Kantonspolizei, Kanton Jura Amtsvorsteher/innen des Kantons Jura Leitfaden zur Radikalisierung Sozialamt des Kantons Schaffhausen Mitarbeitende in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung
30 Anhänge Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Merkblatt «Präventionsmassnahmen Departement Bildung, Kultur und Schulleitungen, Lehr-, Bezugs- und zur Verhinderung von Radikalisie Sport des Kantons Aargau Betreuungspersonen, Eltern rung» (Januar 2018) Merkblatt «Präventionsmassnahmen Departement Gesundheit und Fachpersonen aus den Bereichen zur Verhinderung von Radikalisie Soziales des Kantons Aargau Asyl/Migration und Soziales im rung» (Januar 2018) Kanton Aargau Leitfaden «Vorgehen an Schulen Fachstelle Radikalisierung der Stadt Schulen bei Verdacht auf Radikalisierung» Bern (Mai 2017) Leitfaden «Vorgehen bei Verdacht auf Fachstelle Radikalisierung der Stadt Radikalisierung» (Juli 2017) Bern Runder Tisch zum Thema interkul Verein Théâtre albanais «Kurora», tureller Dialog und Verhinderung Nyon von Radikalisierung (10. Mai 2019) im Rahmen des Projekts «Partir sur mars» Workshop gegen Hassreden (hate Föderation islamischer Dachorgani Schlüsselpersonen speech) (23. November 2019) sationen Schweiz (FIDS) mit der Unterstützung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) und des Kantons Zürich Informationen und Hilfsmittel für Konferenz der kantonalen Sozial Leiter/innen der kantonalen Sozial Sozialdienste und Fachpersonen, direktorinnen und -direktoren (SODK), ämter, kantonale Verantwortliche für die mit Jugendlichen und jungen Er Schweizerische Konferenz für Sozial Kinder- und Jugendpolitik, Sozial wachsenen arbeiten zu Radikalisie hilfe (SKOS) und Schweizerischer arbeiter/innen in Sozialdiensten und rung und gewalttätigem Extremismus, Städteverband im Jugendbereich einschliesslich eines geeigneten In struments zur Früherkennung (Mass nahme 7) (im Aufbau) Broschüre «A chi mi rivolgo» Ufficio del sostegno a enti e attività Sportverbände und vereine, per le famiglie e i giovani (UFAG) des Schlüsselpersonen von Sport- und Kantons Tessin (Amt zur Unterstüt Freizeitvereinen zung von Einrichtungen und Aktivitä ten für Familien und Jugendliche), Ver eine SportForPeace, Cool and Clean, Radix Svizzera italiana, Zonaprotetta
Anhänge 31 Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen Broschüre und Flyer «Radicalizzazione Piattaforma di prevenzione della – Come gestire persone e gruppi radicalizzazione e dell’estremismo estremisti e radicalizzati» violento (Plattform zur Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus) des Kantons Tessin Projekt «Inklusion und Diversität in Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Mitgliederorganisationen der SAJV, Jugendverbänden fördern und ent der Jugendverbände (SAJV) in Zusam Leiter/innen der Jugendverbände wickeln» (Informationsbroschüre zur menarbeit mit der Pfadibewegung Sensibilisierung) Schweiz, Jungwacht Blauring Schweiz und Cevi Schweiz «Prävention von Radikalisierung und Integrationsfachstelle der Stadt Nidau Schlüsselpersonen, Bevölkerung, Extremismus in Nidau» (Sensibilisie Religionsgemeinschaften usw. rung von Schlüsselpersonen, Stär kung des Austausches, Förderung des interreligiösen Dialogs usw.) M 6: Informationen zu Religionsfragen Kontakt- und Koordinationsstelle für Bundesamt für Justiz Behörden und Vertretungen von Religionsfragen: Koordination der Religionsgemeinschaften internen Zusammenarbeit innerhalb des Bundes und Kontaktstelle für kantonale Behörden und Religions gemeinschaften in Religionsfragen Informationen zu Religionsfragen Relinfo Informationsplattform zu Religionsge Fachstelle Diversität und Integration Gesamtbevölkerung, Behörden, meinschaften Inforel (Aktualisierung des Kantons Basel-Stadt und Verein Lehrer/innen, Interessierte und Relaunch der Website 2021) Inforel Informationen zu Religionsfragen Infosekta «Religionsvielfalt im Kanton Luzern» Universität Luzern Zählung der Religionsgemeinschaften Interkantonales Informationszentrum im Kanton Waadt über religiöse Gruppierungen (CIC)
32 Anhänge Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen «Dialogues en route»: thematische IRAS COTIS SchülerInnen, Junge Erwachsene, Exkursionen in der ganzen Schweiz Schlüsselpersonen und pädagogisches Material M 7: Verwendung von Instrumenten zur Früherkennung Ra-Prof Islam und Ra-Prof Beratungs- und Anlaufstelle für Verschiedene Stellen in der Schweiz Rechtsextremismus Extremismus und Gewaltfragen Schweiz (BEGS) DeRa-Prof Islam und DeRa-Prof Rechtsextremismus (Deradikalisierung) Screener-Islamismus Institut Psychologie und Bedrohungs management Darmstadt (IPBm) Fachgruppe «Früherkennung» Stadt Luzern Städtische Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen Wöchentliche Sitzung zur Früherken Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal Fachpersonen der Kinder- und nung von Radikalisierungsfällen Jugendfachstelle Aaretal Leitfaden «Identität und Persönlich Interventionsstelle gegen Radikalisie keit – Gesprächsführung anhand des rung/Extremismus der Kantonspolizei Fünf-Säulen-Modells» und Online-Tool Zürich M 8: Stärkung von Instrumenten zur Risikoeinschätzung und zum Risikomanagement im Justizvollzug Risikoorientierter Sanktionenvollzug Strafvollzugsbehörden (ROS) Handbuch «Dynamische Sicherheit im SKJV Mitarbeitende mit Führungsfunktion Freiheitsentzug» und E-Learning-Tool in Justizvollzugsanstalten, Mitarbei (ab 2021 verfügbar) tende der kantonalen Justizvollzugs behörden, Forscher/innen Analyse «Die Risikobeurteilung SKJV zur Erkennung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug»
Anhänge 33 Instrument/Projekt Anbieter Zielgruppen M 9: Erarbeitung und Bereitstellung von pädagogischem Material zur Verwendung im schulischen Kontext und ausserhalb «Guide du personnel enseignant UNESCO Lehrpersonen pour la prévention de l’extrémisme violent» (in Französisch) «A Teacher›s Guide on the Prevention of Violent Extremism» (in Englisch) Handbuch für Lehrkräfte «Integration European Foundation for Democracy fördern, Radikalisierung erkennen» (2017) Themenheft Radikalisierung Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für Lehrpersonen der Volksschule und Extremismus «sicher!gsund!» Soziales, Amt für Volksschule, Kan (September 2017) tonspolizei des Kantons St. Gallen Unterrichtsmaterialien Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für Akteurinnen und Akteure aus dem Radikalisierung und Extremismus Soziales, Amt für Volksschule, Kan Schulbereich sowie der Kinder- und tonspolizei des Kantons St. Gallen Jugendarbeit Film «Radikal» Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für Schülerinnen und Schüler der Volks Soziales, Amt für Volksschule, Kan schule, Eltern, Lehrpersonen tonspolizei des Kantons St. Gallen Informationsbroschüre für Eltern Interventionsstelle gegen Radikalisie Eltern, Bezugspersonen zu Kindern «Mit Kindern über Radikalisierung rung/Extremismus der Kantonspolizei und Extremismus sprechen» Zürich Merkblatt und Präsentation zum Erziehungsdepartement des Kantons Lehrpersonen Thema Radikalisierung (2017) Schaffhausen Themendossier «Respekt statt Stiftung Education 21, in Zusammen Schulen, alle Zyklen Rassismus» arbeit mit dem Bureau lausannois pour les immigrés, BLI (Lausanner Büro für Migrantinnen und Migranten)
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