Monitoringbericht 2019/2020 des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus - Mai 2021

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Monitoringbericht
2019/2020 des
Nationalen Aktionsplans
zur Verhinderung und
Bekämpfung von
Radikalisierung und
gewalttätigem
Extremismus
Mai 2021
Inhaltsverzeichnis   3

1. Kontext                                                   4

2. Methodik                                                 6

3. Nationale K
             ­ oordinationsstelle (Massnahme 16 des NAP)    8

4. Nationales I­ mpulsprogramm (Massnahme 17 des NAP)       12

5. Ausstieg und ­Reintegration
    (Massnahmen 21 und 24 des NAP)                          14

6. Stand der ­Umsetzung des Nationalen ­Aktionsplans        16

7. Fazit                                                    22

8. Anhänge                                                  24
    8.1 Übersicht der Projekte, Programme und Instrumente
    zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
    zur ­Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung
    und gewalttätigem ­Extremismus (NAP)                    25
    8.2 Formular für die Umfrage zur Umsetzung des
    Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung
    und Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus (NAP)      52
4   Kontext

              1. Kontext
Kontext   5

Die Prävention der Radikalisierung ist integraler Be-
standteil der Strategie der Schweiz zur Terrorismus-
bekämpfung1 vom 18. September 2015. Vor diesem
Hintergrund wurde der unter der Leitung des Dele-
gierten für den Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) er-
arbeitete Nationale Aktionsplan zur Verhinderung
und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalt-
tätigem Extremismus (NAP)2 am 24. November 2017
von den Präsidien der Konferenz der Kantonalen Jus-
tiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KK-
JPD), der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK), der Konferenz der kan-
tonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren
(SODK), des Schweizerischen Städteverbandes sowie
des Schweizerischen Gemeindeverbandes einstimmig
­verabschiedet. Der Bundesrat hat den NAP im Dezem-
 ber 2017 zur Kenntnis genommen und zugleich seine
 Absicht bekundet, die Umsetzung des NAP mit einem
 auf fünf Jahre befristeten Impulsprogramm zu unter-
 stützen. Der NAP enthält insgesamt 26 Massnahmen,
 welche in die folgenden fünf Handlungsfelder unter-
 teilt sind: Wissen und Expertise, Zusammenarbeit und
 Koordination, Verhinderung von extremistischem Ge-
 dankengut und Gruppierungen, Ausstieg (Disengage-
 ment) und Reintegration sowie internationale Zusam-
 menarbeit. Der NAP bezieht sich auf alle Formen der
 Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus.
 Die Umsetzung dieser Massnahmen liegt weitgehend
 in der Verantwortung der lokalen Behörden und der
 Zivilgesellschaft und wird von der Nationalen Koordi-
 nationsstelle3, der Strategischen Begleitgruppe4 und
 der Politischen Aufsicht5 begleitet.
Ziel dieses Berichts ist es, den Stand der Umsetzung
der Massnahmen des NAP zu ermitteln und festzuhal-
ten sowie die zugehörigen Projekte zu erfassen, die
2019 und 2020 umgesetzt wurden.

1   Bundesrat (2015). Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, verfügbar unter BBl 2015 7487 (admin.ch)
2   Sicherheitsverbund Schweiz (2017). Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und
    ­gewalttätigem Extremismus, verfügbar unter Nationaler Aktionsplan (admin.ch)
3   Die Nationale Koordinationsstelle ist bei der Geschäftsstelle SVS angesiedelt.
4   Die Strategische Begleitgruppe besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Städte.
5   Die Politische Aufsicht setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, der
     ­Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Schweizerischen Konferenz der k
                                                                                                                           ­ antonalen
      ­Erziehungsdirektoren, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, des Schweizerischen Gemeinde­
       verbandes und des Schweizerischen Städteverbandes zusammen.
6   Methodik

           2. Methodik
Methodik   7

Dieser zweite Monitoringbericht zur Umsetzung des
NAP basiert auf Angaben, die Ende 2020 bei den wich-
tigsten Partnern des SVS erhoben wurden. Zu diesen
gehören unter anderem die zuständigen Bundesäm-
ter, die für die Verhinderung von Radikalisierung und
gewalttätigem Extremismus verantwortlichen kanto-
nalen Stellen, die Städte und rund vierzig der bevöl-
kerungsstärksten Gemeinden. Die Nationale Koordi-
nationsstelle verzeichnete eine hohe Rücklaufquote.
Die Informationen zu den Projekten und Programmen,
die 2019 und 2020 mit dem Ziel der Verhinderung von
Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus um-
gesetzt worden sind, wurden mithilfe des Formulars
in Anhang 8.2. erhoben. Zudem wurden weitere öffent-
lich zugängliche Informationen berücksichtigt. Der
Monitoringbericht deckt die Jahre 2019 und 2020 ab;
darin aufgeführt sind folglich Projekte, die 2019 oder
2020 umgesetzt wurden, zusätzlich aber auch jene Pro-
jekte und Programme, deren Umsetzung bereits früher
begonnen hat und noch andauert oder deren Endpro-
dukt oder Leistung noch immer verfügbar ist.
8   Nationale ­K oordinationsstelle

            3. Nationale
               ­Koordinationsstelle
                (Massnahme 16
                des NAP)
Nationale ­K oordinationsstelle   9

Die Tätigkeiten der Nationalen Koordinationsstelle       Internationale Kontakte
sind in der Massnahme 16 des NAP beschrieben.            Im Rahmen der Umsetzung des NAP besteht ein stän-
                                                         diger und enger Kontakt zwischen dem SVS und dem
                                                         Eidgenössischen Departement für auswärtige Angele-
Wissens- und Erfahrungstransfer                          genheiten (EDA), insbesondere den Sektionen «Inter-
Die Nationale Koordinationsstelle ist mitunter für den   nationale Sicherheit» und «Menschenrechte». Der SVS
Wissens- und Erfahrungstransfer zur Thematik der Ra-     nahm an verschiedenen Konferenzen von internatio-
dikalisierung und des gewalttätigen Extremismus zu-      nalen Gremien teil, welche die Vernetzung sowie den
ständig. Sie hat Informationen über Radikalisierung      Austausch von Erfahrungen und bewährten Prakti-
und gewalttätigen Extremismus in einem Dokument          ken ermöglichten. Des Weiteren wurde der SVS zu ver-
für die Bevölkerung aufbereitet und führt eine Liste     schiedenen Dokumenten wie Strategien von internati-
der kantonalen Fach- und Anlaufstellen. Beide Do-        onalen Organisationen, denen die Schweiz angehört,
kumente sind auf der Website des SVS aufgeschaltet       konsultiert. Im Rahmen eines Wissensaustauschs mit
und werden regelmässig aktualisiert. Bei Fragen zur      Neuseeland gab der SVS Auskunft über die Erfahrun-
Thematik oder einem Verdacht auf Radikalisierung         gen der Schweiz bei der Erarbeitung und Umsetzung
kann sich die Bevölkerung an diese Stellen wenden,       ihres NAP.
die entsprechende Informationen bereitstellen oder
Unterstützung anbieten. Angaben zu diesem Thema
befinden sich ebenfalls auf der Website ch.ch des Bun-   Monitoring der Massnahmenumsetzung
des. Die Nationale Koordinationsstelle verfolgt zudem    Die Nationale Koordinationsstelle ist für die Erstellung
aufmerksam die Entwicklungen in diesem Themenbe-         des Monitoringberichts über die Umsetzung der Mass-
reich durch die Teilnahme an internationalen Foren,      nahmen des NAP verantwortlich.
den Austausch mit verschiedenen nationalen und in-
ternationalen Partnern (vgl. Abschnitt «Internationale
Kontakte») sowie durch die Kenntnisnahme von wis-        Nationales Impulsprogramm
senschaftlichen Fachartikeln.                            Die Koordinationsstelle ist für die Umsetzung des Na-
                                                         tionalen Impulsprogramms zuständig, auf das in Ka-
                                                         pitel 4 dieses Berichts eingegangen wird. Sie nimmt
Fachtagung                                               Finanzhilfegesuche für Projekte entgegen und prüft
Nach der ersten Fachtagung des SVS im Rahmen der         diese auf ihre formelle und materielle Richtigkeit.
Umsetzung des NAP, die am 14. November 2018 statt        Über deren Finanzierungshilfe entscheiden die Stra-
fand und auf grosses Echo gestossen war, fand die        tegische Begleitgruppe, die Politische Aufsicht und
zweite Ausgabe vom 25. November 2020 aufgrund der        als letzte Instanz das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Pandemie virtuell statt. Die Tagung richtete sich ins-   2019 und 2020 tagten die Strategische Begleitgruppe
besondere an Fachpersonen von kommunalen und             und die Politische Aufsicht jeweils einmal pro Jahr und
kantonalen Stellen, zuständigen Bundesämtern so-         berieten die Projekte, denen ein Gesuch für eine finan-
wie an zivilgesellschaftliche Organisationen, deren      zielle Unterstützung eingereicht wurde.
Mitarbeitenden in ihrem Berufsalltag mit möglichen
Fällen einer Radikalisierung konfrontiert sein können.
Rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten
online die verschiedenen Referate, die insbesonde-
re die unterschiedlichen Formen von Radikalisierung
(Links- und Rechtsextremismus, Hooliganismus) und
den Ausstieg sowie die Reintegration von radikalisier-
ten Personen zum Thema hatten.
10   Nationale ­K oordinationsstelle

     Evaluation und künftige Entwicklung des NAP
     Wie im NAP festgehalten, sind die 26 Massnahmen in-
     nerhalb von fünf Jahren umzusetzen, d. h. bis im No-
     vember 2022. Während dieses Zeitraums ist der NAP
     zu evaluieren, um die Umsetzung und Wirksamkeit
     dieser Massnahmen zu überprüfen. Zusätzlich soll
     die Evaluation auch Empfehlungen beinhalten, die
     als Reflexionsgrundlage für die künftige Ausrichtung
     des NAP dienen sollen, damit die Kontinuität der Prä-
     ventionsarbeit sichergestellt und politisch unterstützt
     werden kann. Das Mandat für die Evaluation wurde
     nach einem Ausschreibungsverfahren an das externe
     Unternehmen Ecoplan AG vergeben. Die Arbeiten ha-
     ben im Mai 2021 begonnen und die Resultate sollten
     im ersten Semester des Jahres 2022 vorliegen.

     Weitere Tätigkeiten
     Seit der Verabschiedung des NAP hat sich die Nationa-
     le Koordinationsstelle rasch als zentrale Anlaufstelle
     etabliert: Sie wurde in Zusammenhang mit parlamen-
     tarischen Vorstössen zum Thema der Verhinderung
     von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus
     konsultiert und ist auch eine gefragte Ansprechpart-
     nerin der Medien. Die Koordinationsstelle nimmt au-
     sserdem an verschiedenen Sitzungen im Rahmen der
     Tätigkeiten der Taskforce TETRA (Terrorist Tracking)
     teil, die unter der Leitung des fedpol steht, und ist bei
     der Revision der Strategie der Schweiz zur Terroris-
     musbekämpfung beteiligt.
Nationale ­K oordinationsstelle   11
12   Nationales ­I mpulsprogramm

             4. Nationales
                ­Impulsprogramm
                 (Massnahme 17
                 des NAP)
Nationales ­I mpulsprogramm   13

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die Verordnung                  Da die Verordnung über Massnahmen zur Verhinde-
über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämp-                      rung und Bekämpfung von Radikalisierung und ge-
fung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremis-              walttätigem Extremismus noch bis Juni 2023 in Kraft
mus verabschiedet. Sie ist am 1. Juli 2018 in Kraft getre-        ist, können bis dahin in den kommenden Jahren noch
ten und gilt bis Ende Juni 2023. Mit dieser Verordnung            zweimal Gesuche, d. h. 2021 und 2022, eingereicht wer-
kann der Bund neue und bereits bestehende Projekte                den.
und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten
und der Zivilgesellschaft unterstützen (Nationales Im-
pulsprogramm). Er setzt dafür während dieser fünf
Jahre fünf Millionen Franken ein. Im laufenden Zyklus
können einmal pro Jahr Gesuche eingereicht werden.
2019 wurden die ersten acht Projekte finanziert. Seit-
her konnten weitere zwei Male Gesuche um Finanz-
hilfe eingegeben werden: jeweils vom 1. April bis 30.
Juni 2019 und 2020 für die Finanzierung von Projekten
in den Jahren 2020 und 2021. Die grosse Anzahl von
Gesuchen, die bei der Nationalen Koordinationsstel-
le einging, überstieg die zur Verfügung stehenden fi-
nanziellen Mittel um ein Vielfaches. Aus diesem Grund
nahm die Strategische Begleitgruppe, wie es die Ver-
ordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Be-
kämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Ex-
tremismus vorsieht6, eine Prioritätenordnung vor.
Die Gesuche wurden nach den folgenden Kriterien be-
urteilt: Projektlaufzeit, substanzielle Weiterentwick-
lung von bestehenden Projekten oder Programmen,
konkreter Beitrag zur Umsetzung einer Massnahme
des NAP, Multiplikationseffekt oder Vorbildcharakter
des Projekts, die Verhinderung und Bekämpfung von
Radikalisierung und Extremismus in all seinen For-
men zum Ziel haben sowie die Berücksichtigung des
Subsidiaritätsprinzips. Zudem müssen Projekte von
zivilgesellschaftlichen Organisationen in enger Zu-
sammenarbeit mit den Behörden realisiert werden.
Insgesamt 27 Projekte wurden bzw. werden 2020 und
2021 im Rahmen des Impulsprogramms finanziell un-
terstützt. Die Liste der Begünstigten und Angaben zu
diesen Projekten sind den Websites des SVS7 und des
fedpol zu entnehmen. Der Nationale Expertenpool für
den Ausstieg und die Reintegration (Massnahme 24
des NAP) wird ebenfalls über das Impulsprogramm
finanziert.

6    Art. 6 Abs. 3 der Verordnung vom 16. Mai 2018 über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und
     ­gewalttätigem Extremismus (SR 311.039.5)
7     https://www.svs.admin.ch/de/themen-/praevention-radikalisierung/impulsprogramm.html
14   Ausstieg und ­Reintegration

             5. Ausstieg und
                ­Reintegration
                 (Massnahmen 21
                 und 24 des NAP)
Ausstieg und ­Reintegration   15

Im Jahre 2019 hat die Koordinationsstelle den im NAP
(Massnahme 24) vorgesehenen Nationalen Experten-
pool für den Ausstieg und die Reintegration geschaf-
fen. Die Mitglieder des Expertenpools sind Fachleute
aus verschiedensten Bereichen, welche die zuständi-
gen Behörden und Instanzen auf Anfrage beim SVS
beraten und unterstützen können.
Der Expertenpool hat ausserdem einen Referenzka-
talog mit Massnahmen zur Förderung des Ausstiegs
und der Reintegration (Massnahme 21 des NAP) er-
arbeitet. Dieser Katalog steht den zuständigen loka-
len Behörden und Stellen auf der Website des SVS zur
Verfügung8.

8   Sicherheitsverbund Schweiz (2020). Referenzkatalog mit Massnahmen zur Förderung des Ausstiegs und der Reintegration, verfügbar
    unter https://www.svs.admin.ch/de/themen-/praevention-radikalisierung/praevention-nap.html
16   Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

             6. Stand der ­
                 Umsetzung des
                 Nationalen
                ­Aktionsplans
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans   17

Wissen und Expertise (Massnahmen 1–9)                              dung ist seit dem 1. Februar 2021 für alle Mitarbeiten-
                                                                   den obligatorisch. Künftig wird das E-Learning-Modul
Im Bereich der Forschung zu Radikalisierung und
                                                                   auch den Partnerorganisationen des SEM, die für die
gewalttätigem Extremismus in der Schweiz (Mass­
                                                                   Betreuung und die Sicherheit in den Bundesasylzen-
nahme 1) haben sich in den letzten zwei Jahren beson-
                                                                   tren zuständig sind, sowie den kantonalen Migrati-
ders zwei Institute engagiert: Die Zürcher Hochschule
                                                                   onsämtern und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat sich mit
                                                                   angeboten.
den Faktoren befasst, die extremistische Verhaltens-
weisen von Jugendlichen in der Schweiz beeinflussen.               Die Massnahme 5 betrifft die Sensibilisierung und
Des Weiteren hat die ZHAW ihre Studie zur Bestands-                Schulung von Schlüsselpersonen und richtet sich ins-
aufnahme und zu den Entwicklungen dschihadisti-                    besondere an Mitarbeitende im Sozial- und Jugendbe-
scher Radikalisierung in der Schweiz aktualisiert.                 reich. Für sie entwickelt die SODK, in Zusammenar-
Ausserdem untersucht sie derzeit im Rahmen eines                   beit mit der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe
Forschungsmandats, welches das Bundesamt für Jus-                  (SKOS) und dem Schweizerischen Städteverband, der-
tiz der ZHAW 2019 erteilt hat, die Rolle islamischer               zeit eine Fachwebsite mit kantonsspezifischen Infor-
Betreuungspersonen und muslimischer Gemeinschaf-                   mationen und Hilfsmitteln zur Verhinderung und Be-
ten bei der Prävention islamistischer Radikalisierung.             kämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem
Zum gleichen Themenbereich hat das Schweizerische                  Extremismus. Eine weitere Zielgruppe dieser Mass-
Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) der Univer-              nahme sind Schlüsselpersonen von Sport-, Kultur-
sität Freiburg im Dezember 2019 einen Bericht zu den               und Freizeitorganisationen. Auf kantonaler Ebene
Bildungswegen von Imamen aus der Schweiz publi-                    wurden mehrere Initiativen umgesetzt: Beispielswei-
ziert, der einen weiteren, zentralen Beitrag zu diesem             se hat der Kanton Tessin eine Informationsbroschüre
Themenbereich leistet. Derzeit arbeitet das SZIG an ei-            mit dem Titel «A chi mi rivolgo?» herausgegeben, die
ner explorativen Studie zur Seelsorge in öffentlichen              sich an Sportverbände, -vereine sowie an Freizeitverei-
Einrichtungen. Die Erkenntnisse dieser Studie sind im              nen richtet. Auch Organisationen der Zivilgesellschaft
Zusammenhang mit Radikalisierung und gewalttäti-                   haben zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung
gem Extremismus zentral, um Radikalisierungspro-                   sowie zur Sensibilisierung von Schlüsselpersonen ent-
zesse früh genug zu erkennen und zu unterbinden.                   wickelt, darunter die Föderation islamischer Dachor-
                                                                   ganisationen Schweiz (FIDS), die im November 2019
Zur Erreichung der letztgenannten Ziele sind auch die
                                                                   mit der Unterstützung der Fachstelle für Rassismus-
Aus- und Weiterbildung und die Sensibilisierung wich-
                                                                   bekämpfung und des Kantons Zürich einen Workshop
tig. In der Berichtsperiode wurden aufgrund der epide-
                                                                   zum Thema Hassreden organisiert hat.
miologischen Lage zahlreiche Aus- und Weiterbildun-
gen verlängert oder vom Format her angepasst. Trotz                Informationen zu Religionsfragen (Massnahme 6)
dieser Einschränkungen wurden neue Angebote für                    für die Bevölkerung stellen Organisationen wie das
Fachpersonen und religiös tätige Betreuungspersonen                Interkantonale Informationszentrum über religiöse
(Massnahmen 2 und 3) entwickelt und eingeführt.                    Gruppierungen (CIC) oder der Verein Inforel, der in
Ein Beispiel ist die neue Weiterbildung «Muslimische               Zusammenarbeit mit der Fachstelle Diversität und In-
Seelsorge in öffentlichen Institutionen», welche das               tegration des Kantons Basel-Stadt seine Informations-
SZIG seit September 2020 in der Deutschschweiz an-                 plattform aktualisieren wird, zur Verfügung.
bietet und mit dem Erwerb eines Certificate of Advan-
                                                                   Zu den Instrumenten der Früherkennung (Massnah­
ced Studies abgeschlossen werden kann. Das Staatsse-
                                                                   me 7), die in der Schweiz von den kantonalen Polizei-
kretariat für Migration (SEM) hat mit der Ausarbeitung
                                                                   korps und weiteren kantonalen Stellen verwendet wer-
eines E-Learning-Moduls «Innere Sicherheit» die Um-
                                                                   den, gehören hauptsächlich die computergestützten
setzung der Massnahme 4 (Ausbildung Betreuungs-
                                                                   Programme «Screener-Islamismus» und «Ra-Prof»; sie
personal in den Bundeszentren und den kantonalen
                                                                   werden derzeit von 15 Stellen in der Schweiz genutzt9.
Zentren für Asylsuchende) abgeschlossen. Die Ausbil-
                                                                   «Ra-Prof» wird von der Beratungs- und Anlaufstelle

9   Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (2021). Die Risikobeurteilung zur Erkennung von Radikalisierung und
    ­gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug – Analyse, S. 9
18   Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

     für Extremismus und Gewaltfragen Schweiz (BEGS)                     Themendossier zu Respekt und Rassismus für die Ver-
     vertrieben. Seit Kurzem bestehen zwei Versionen:                    wendung im Unterricht realisiert.
     «Ra-Prof Islam» für den dschihadistischen Bereich
     und «Ra-Prof Rechtsextremismus» für den rechtsex-
     tremen Bereich. Ausserdem stellt die Kantonspolizei                  Zusammenarbeit und Koordination
     Zürich den im Sicherheitsbereich sowie im Sozial- und                (Massnahmen 10–17)
     Schulwesen tätigen Fachpersonen eine Broschüre mit
                                                                         Mehrere Kantone und Städte setzen für den Umgang
     dem Titel «Identität und Persönlichkeit – Gesprächs-
                                                                         mit Verdachtsfällen und Fällen von bereits erfolgter
     führung anhand des Fünf-Säulen-Modells» zur Verfü-
                                                                         Radikalisierung innerhalb der Verwaltung oder der
     gung. Sie soll bei der Gesprächsführung mit Betroffe-
                                                                         Bevölkerung interdepartementale und interdisziplinä-
     nen dazu dienen, deren Stärken und Ressourcen, aber
                                                                         re Arbeitsgruppen oder Koordinationsstellen ein. Bei-
     auch den Bedarf an Unterstützung und Begleitung zur
                                                                         spielsweise die Kantone Waadt, Genf und Zürich sowie
     Stabilisierung ihrer Identität aufzuzeigen und gemein-
                                                                         die Städte Lausanne und Biel verfügen über solche
     sam nach Lösungen zu suchen. Die Broschüre wird
                                                                         Strukturen. In gewissen Kantonen bestehen seit meh-
     durch ein Online-Tool ergänzt.
                                                                         reren Jahren Fach- und Beratungsstellen für die The-
     Das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justiz-                 matik der Radikalisierung und des gewalttätigen Ex-
     vollzug (SKJV) hat im Februar 2021 verschiedene Do-                 tremismus (Massnahme 10), andere haben kürzlich
     kumente zur Verhinderung von Radikalisierung und                    eine solche geschaffen, beispielsweise die Kantone
     gewalttätigem Extremismus im Justizvollzug veröf-                   Schaffhausen (Fach- und Beratungsstelle Radikalisie-
     fentlicht und damit einen Beitrag zur Umsetzung der                 rung und Extremismus), St. Gallen (Fach- und Anlauf-
     Massnahme 8 (Stärkung von Instrumenten zur Risi-                    stelle Radikalisierung und Extremismus, FAREX) und
     koeinschätzung und zum Risikomanagement im Jus-                     Solothurn (Fachstelle Brückenbauer/­Radikalisierung).
     tizvollzug) geleistet. Neben einem Handbuch zur dy-                 In diesem Bereich sind auch verschiedene zivilgesell-
     namischen Sicherheit im Freiheitsentzug hat das SKJV                schaftliche Organisationen tätig, wie zum Beispiel der
     auch eine Analyse zur Risikobeurteilung und Risiko-                 Verein Tasamouh in der Region Biel und Umgebung
     management von Radikalisierung und gewalttätigem                    sowie der Verein Rhizome; dieser steht den Kantonen
     Extremismus im Justizvollzug publiziert. Die Arbei-                 Genf und Waadt im Rahmen ihrer jeweiligen kantona-
     ten des SKJV gehen auf einen Auftrag der KKJPD vom                  len Präventionsplattformen mit Beratung und Hilfe-
     Frühjahr 2018 zurück.                                               stellung zur Verfügung. Die Interventionsstelle gegen
                                                                         Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus der
     Die EDK hat im April 2020 das Themendossier «Krisen-
                                                                         Kantonspolizei Zürich hat ferner ein schweizerdeut-
     situationen in der Schule: Materialiensammlung der
                                                                         sches Video veröffentlicht, in welchem Radikalisie-
     Kantone»10 aktualisiert. Im Kapitel «Radikalisierung»
                                                                         rung und gewalttätiger Extremismus erklärt werden.
     findet sich eine nicht abschliessende Liste der kanto-
     nalen Anlaufstellen sowie der von einigen Kantonen                  In verschiedenen Bereichen besteht eine institutio-
     definierten Prozesse zu möglichen Vorgehensweisen                   nalisierte Zusammenarbeit zwischen Staat, Migran-
     im Falle einer Radikalisierung oder eines Radikalisie-              ten-, Sport-, Jugend- und Frauenvereinen, Fachperso-
     rungsverdachts. Lehrmittel und pädagogisches Mate-                  nen, Hilfswerken und religiös tätigen Organisationen
     rial zur Verwendung im schulischen Kontext und aus­                 (Massnahme 11). So sind beispielsweise die Zusam-
     serhalb sowie Projekte zur Thematik (Massnahme 9)                   menarbeit zwischen UVAM und den zuständigen Be-
     stellen die Kantone im Rahmen ihrer jeweiligen Lehr-                hörden des Kantons Waadt für das Dispositiv zur
     pläne (Staatsbürgerkunde und Religionsunterricht)                   Prävention von Radikalisierung und gewalttätigem
     zur Verfügung. Die Stiftung Education 21 hat mit der                Extremismus, sowie der regelmässige Austausch zwi-
     Expertise des Bureau lausannois pour les immigrés                   schen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und be-
     (Lausanner Büro für Migrantinnen und Migranten) ein                 stimmten Vertretungen von religiösen Minderheiten,
                                                                         in dessen Rahmen auch Aspekte der Prävention the-

     10   Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (2020). IDES-Dossier «Krisensituationen in der Schule:
          ­Materialiensammlung der Kantone», verfügbar unter https://edudoc.ch/record/209670
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans   19

matisiert werden, zu nennen. Ein weiteres Beispiel         Verhinderung von extremistischem Gedankengut
ist die seelsorgerische Begleitung von Musliminnen         und Gruppierungen (Massnahmen 18–20)
und Muslimen in Institutionen des Kantons Zürich,
                                                           Die Massnahmen zur Förderung der aktiven Bürger-
die vom Verein Qualitätssicherung der Muslimischen
                                                           schaft, Stärkung der Demokratie und Verhinderung
Seelsorge in öffentlichen Institutionen (QuaMS) er-
                                                           von Diskriminierungen (Massnahme 18) und die ge-
bracht wird. Der interreligiöse Dialog zwischen aner-
                                                           zielten Interventionen bei Kindern und Jugendlichen,
kannten Religionsgemeinschaften und religiös tätigen
                                                           deren Sicherheit oder Entwicklung gefährdet ist oder
Organisationen (Massnahme 12) wird in einigen Kan-
                                                           sein könnte (Massnahme 19), die bereits 2018 oder
tonen von staatlichen Stellen organisiert und gewähr-
                                                           früher entwickelt wurden, sind in der Berichtsperi­
leistet (z. B. Fachstelle Diversität und Integration vom
                                                           ode grösstenteils verlängert worden. Verschiedene In-
Kanton Basel-Stadt), während in anderen Kantonen
                                                           itiativen werden auf kantonaler Ebene beispielsweise
diese Aufgabe von privaten Organisationen wahrge-
                                                           im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme
nommen wird (z. B. Interreligiöser Dialog Schaffhau-
                                                           2018–2021, aber auch von zivilgesellschaftlichen Or-
sen durch die Integrationsfachstelle Integres oder die
                                                           ganisationen auf lokaler Ebene, umgesetzt. Mehrere
2019 geschaffene «interreligiöse Plattform des Kantons
                                                           Projekte, die sich an Kinder und Jugendliche im schuli-
Waadt»).
                                                           schen und ausserschulischen Kontext richten und zur
Mit dem Ziel der Intensivierung der Vernetzungsar-         Umsetzung dieser Massnahmen des NAP beitragen,
beit (Massnahme 13) haben mehrere kantonale Po-            wurden 2019 oder 2020 über das Impulsprogramm mit-
lizeikorps das Modell «Brückenbauer» übernommen,           finanziert. Beispielsweise führt die Stadt Biel für Kin-
das unter anderem auf den Aufbau von Vertrauensbe-         der und Jugendliche sowie ihre Eltern Diskussions-
ziehungen und den Dialog mit den Moscheevereinen           workshops zum Thema «Unverhandelbare Werte: Eine
setzt. Vor Kurzem hat auch die Kantonspolizei Luzern       Frage der Perspektive?» durch. Die Stadt Winterthur
das Modell eingeführt. Das Konzept des Bedrohungs-         (Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention) reali-
managements (Massnahme 14) ist in der Schweiz weit         siert in Zusammenarbeit mit der kantonalen Stelle Prä-
verbreitet und findet bei zahlreichen kantonalen und       vention und Sicherheit an Schulen und zwei lokalen
städtischen Polizeikorps Anwendung.                        Nichtregierungsorganisationen das Projekt «Extremis-
                                                           mus im Zoom», bei dem an Schulen Filme gezeigt und
Das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen
                                                           verschiedene Begleitaktivitäten durchgeführt werden.
zur Bekämpfung von Terrorismus ist vom Parla-
                                                           Der Verein National Coalition Building Institute (NCBI)
ment verabschiedet worden. Gegen das Gesetz wur-
                                                           Schweiz bildet in seinem Projekt «Brückenbauer_in-
de das Referendum ergriffen. Im Juni 2021 wird in der
                                                           nen für Frieden und gegen Extremismus» Flüchtlinge
Volksabstimmung über dessen An- oder Ablehnung
                                                           im Alter zwischen 14 und 35 Jahren als Multiplikator/
entschieden. Das Gesetz regelt den Informationsaus-
                                                           innen aus (für Einzelbegleitung, Workshops usw.), um
tausch zwischen den Behörden des Bundes und der
                                                           präventiv gegen Gewalt, Radikalisierung und Extre-
Kantone und trägt damit zur Umsetzung der Massnah­
                                                           mismus und für Verständigung und Toleranz sowie
me 15a bei. Im Bereich des innerkantonalen horizon-
                                                           den Abbau von Vorurteilen aktiv zu werden.
talen und v­ ertikalen Informationsaustausches (Mass­
nahme 15b) wurde im Mai 2020 im Kanton Wallis eine         Die Nationale Plattform Jugend und Medien des Bun-
Weisung über den Informationsaustausch zwischen            desamts für Sozialversicherungen hat im Rahmen
dem kantonalen Nachrichtendienst und der Dienst-           ihres Schwerpunkts «Extremismus und Radikalisie-
stelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) er-         rung» vier Pilotprojekte von 2017 bis 2019 mitfinan-
lassen. Im Kanton Schwyz wird im Rahmen der Revi-          ziert, in denen Gegennarrative und alternative Nar-
sion des Polizeigesetzes eine neue Rechtsgrundlage         rative erarbeitet wurden, um Radikalisierung mittels
für den Informationsaustausch zwischen den Behör-          Internet zu verhindern, respektive um ihr entgegen zu
den geschaffen.                                            wirken (Massnahme 20). Die Projekte wurden wis-
                                                           senschaftlich evaluiert und die Resultate in der Bro-
                                                           schüre «Narrative zur Prävention von Online-Radika-
                                                           lisierung» vom Januar 2020 veröffentlicht; sie kann für
                                                           künftige Projekte als Hilfestellung dienen.
20   Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans

     Ausstieg und Reintegration (Massnahmen 21–24)             zur Verhinderung und Bekämpfung von gewalttätigem
                                                               Extremismus und Online-Terrorismus. Bestehende in-
     Der Referenzkatalog mit Massnahmen zur Förderung
                                                               ternationale Netzwerke wie das GCTF, aber auch die
     des Ausstiegs und der Reintegration (Massnahme 21)
                                                               Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
     wurde 2020 vom Expertenpool (Massnahme 24) er-
                                                               Europa (OSZE), das Strong Cities Network (SCN), das
     arbeitet. Er ergänzt den Bericht «Disengagement im
                                                               Radicalisation Awareness Network (RAN), in denen der
     Justizvollzug» des SKJV, der Empfehlungen für den
                                                               Bund und gewisse Schweizer Städte Mitglied sind, be-
     Umgang mit radikalisierten und extremistisch gewalt-
                                                               teiligen sich an dieser Zusammenarbeit und diesem
     tätigen Straftätern enthält. Letzterer richtet sich na-
                                                               Austausch auf internationaler Ebene.
     mentlich an die Entscheidungsträgerinnen und Ent-
     scheidungsträger der Justizbehörden, Vollzugs- und        Die aussenpolitischen Bemühungen zur Verhinderung
     Bewährungsdiensten sowie Justizvollzugseinrichtun-        von gewalttätigem Extremismus (Massnahme 26) zei­
     gen. Diese beiden Massnahmen sind somit umgesetzt.        gen sich im langfristigen und nachhaltigen Engage­
                                                               ment des EDA beim Angehen der unmittel­baren und
     Darüber hinaus sind im Bereich des Ausstiegs und
                                                               strukturellen Ursachen in Konflikt-, Tran­sitions- und
     der Reintegration auch Organisationen der Zivilgesell-
                                                               fragilen Kontexten im Rahmen der internationalen Zu-
     schaft wie UVAM tätig, die zukünftig auch im Rahmen
                                                               sammenarbeit. 2019 und 2020 wurden die Arbeiten zur
     der Zusammenarbeit mit den Behörden betroffene Per-
                                                               Umsetzung des im April 2016 verabschiedeten Aussen-
     sonen begleiten wird. Das Zentrum für Kinder- und
                                                               politischen Aktionsplans der Schweiz zur Prävention
     Jugendforensik der Klinik für Forensische Psychiatrie
                                                               von gewalttätigem Extremismus fortgeführt. Zu den
     (PUK Zürich) bietet psychoedukative und psychothe-
                                                               rund sechzig verschiedenen Aktivitäten gehören die
     rapeutische Interventionen für radikalisierte Jugendli-
                                                               Organisation von mehreren regionalen Treffen in Afri-
     che und junge Erwachsene an, die sich in einem Straf-
                                                               ka, die Unterstützung von Projekten der angewandten
     verfahren befinden.
                                                               Forschung und die Förderung des Kapazitätsausbaus
     Bestrebungen zur Umsetzung der Massnahmen 22              sowie die Unterstützung von nationalen Prozessen zur
     und 23 (zuständige Behörde für die Behandlung ra-         Entwicklung von Richtlinien zur Verhinderung von ge-
     dikalisierter Personen ausserhalb von Strafverfahren      walttätigem Extremismus.
     und Strafvollzug sowie Unterstützung von Fachperso-
     nen für die Begleitung der Familien und Angehörigen
     von radikalisierten Personen) wurden während der
     Berichtsperiode keine unternommen.

     Internationale Zusammenarbeit
     (Massnahmen 25–26)
     Im Rahmen der Massnahme 25 nahm die Schweiz
     an internationalen Konferenzen für den Austausch
     von Informationen über die aktuellen Entwicklun-
     gen und Erfahrungen teil. Dabei wirkte sie insbeson-
     dere an der Erarbeitung eines «Policy Toolkit» mit,
     das im Rahmen der Umsetzung der von den Mitglie-
     dern des Global Counterterrorism Forum (GCTF) ver-
     abschiedeten Empfehlungen von Zürich und London
     entstand und nun seit 2019 zur Verfügung steht. Das
     Toolkit bietet politischen Entscheidungsträgerinnen
     und Entscheidungsträgern sowie Regierungsexper-
     tinnen und -experten einen Überblick über bewährte
     Praktiken, Fallstudien, bestehende internationale und
     regionale Initiativen sowie Handlungsempfehlungen
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans   21
22   Fazit

             7. Fazit
Fazit   23

In den letzten zwei Jahren wurde eine grosse Zahl von     der vierten Säule dieser Strategie, welche die Einhal-
Projekten und Programmen eingeführt oder konsoli-         tung des Völkerrechts und die damit verbundenen Ar-
diert, die auf die Verhinderung von Radikalisierung       beiten (namentlich der Einbezug der Zivilgesellschaft)
und gewalttätigem Extremismus hinwirken und damit         betrifft, zu leisten.
zur Implementierung der Massnahmen des NAP bei-
                                                          Die Thematik, namentlich in Zusammenhang mit der
tragen. Dabei wurden insgesamt 35 Projekte durch das
                                                          allfälligen Rückkehr von radikalisierten Personen aus
Nationale Impulsprogramm mitfinanziert, die zur Im-
                                                          möglichen Kampfgebieten und der Freilassung von
plementation sämtlicher Massnahmen des NAP beitra-
                                                          Personen, die sich vor oder während des Freiheits-
gen. Die Umsetzung des NAP schreitet seit seiner Ver-
                                                          entzugs radikalisiert haben, gibt nach wie vor Anlass
abschiedung im Dezember 2017 somit zügig voran. Nur
                                                          zu einer gewissen Besorgnis. Des Weiteren lässt sich
sehr wenige Massnahmen wurden in der Berichtspe-
                                                          in der Schweiz die Entwicklung neuer Formen von ge-
riode gar nicht oder nur wenig vorangetrieben. Die
                                                          walttätigem Extremismus beobachten, etwa die Ver-
Mehrheit der heute in der Schweiz existierenden Ini-
                                                          übung von Gewalttaten gegen Minderheiten. Diese
tiativen haben jedoch die Prävention von dschihadis-
                                                          Tatsachen und Entwicklungen begründen die Notwen-
tisch motivierter Radikalisierung zum Ziel und weni-
                                                          digkeit, das nationale Dispositiv zur Verhinderung von
ger andere Formen von gewalttätigem Extremismus.
                                                          Radikalisierung und unterschiedlichsten Formen von
Mehrere Massnahmen sind bereits zufriedenstellend         gewalttätigem Extremismus anzupassen und weiter-
umgesetzt, darunter die Massnahme 4 (Ausbildung           zuentwickeln.
Betreuungspersonal in den Bundeszentren und den
kantonalen Zentren für Asylsuchende). Das E-Lear-
ning-Modul ist fertiggestellt und steht dem zuständi-
gen Personal mittlerweile zur Verfügung. Des Weiteren
tragen die zu Jahresbeginn veröffentlichten Produkte
des SKJV in hohem Mass zur Umsetzung der Massnah-
me 8 bei (Stärkung von Instrumenten zur Risikoein-
schätzung und zum Risikomanagement im Justizvoll-
zug). Sie leisten einen wichtigen Beitrag, insbesondere
auch vor dem Hintergrund der jüngsten Anschläge von
Morges und Lugano, zur Früherkennung von Radika-
lisierungstendenzen im Justizvollzug.
Die Frage nach dem Umgang mit den aus dem Aus-
land zurückkehrenden Schweizer Dschihadreisenden
haben die Einsetzung des Nationalen Expertenpools
und die Erarbeitung des Referenzkatalogs – Massnah-
men 21 und 24 des NAP – beschleunigt. Beide Mass-
nahmen können als umgesetzt betrachtet werden.
Auch von den betroffenen Kantonen wurde im Bereich
des Ausstiegs und der Reintegration umfangreiche Ar-
beiten geleistet, in manchen Fällen mit der Unterstüt-
zung von zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Auf internationaler und multilateraler Ebene (Mass-
nahmen 25 und 26) verschafft sich die Schweiz wei-
terhin Gehör. Die Revision der Globalen Strategie zur
Terrorismusbekämpfung, die im Juni 2020 geplant war
und wegen der epidemiologischen Lage auf Mitte 2021
verschoben wurde, ist für die Schweiz eine gute Ge-
legenheit, einen substantiellen Beitrag zur Stärkung
24   Anhänge

               8. Anhänge
Anhänge   25

8.1 Übersicht der Projekte, Programme und Instrumente zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans
zur ­Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP)

 Instrument/Projekt                        Anbieter                             Zielgruppen

 Wissen und Expertise

 M 1: Lancierung von Forschungsprojekten und Studien zu Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in der
 Schweiz

 Studie «Verbreitung extremistischer       Zürcher Hochschule für Angewand­
 Einstellungen und Verhaltensweisen        te Wissenschaften – Soziale Arbeit
 unter Jugendlichen in der Schweiz»        (ZHAW) und Hochschule für Soziale
 (November 2018)                           Arbeit Freiburg

 Explorative Studie «Hintergründe          ZHAW
 jihadistischer Radikalisierung in der
 Schweiz» (Juli 2015)

 Studie «Rolle islamischer                 ZHAW (Mandat des BJ, erteilt im ­
 ­Betreuungspersonen und muslimi­          April 2019)
  scher Gemeinschaften bei der Prä­
  vention islamistischer Radikalisierung
  unter besonderer Berücksichtigung
  der Aus- und Weiterbildung von
  ­Imamen in der Schweiz»

 Aktualisierte Bestandesaufnahme           ZHAW
 und Entwicklungen dschihadisti­
 scher Radikalisierung in der Schweiz
 –A ­ ufdatierung einer explorativen
 ­Studie zu Prävention und Intervention
  (Juni 2019)

 Studie «Einflussfaktoren ex­              ZHAW
 tremistischer Einstellungen unter
 ­Jugendlichen in der Schweiz»
  (November 2019)

 Forschung und Lehre zu                    FHS St. Gallen – Hochschule für      Studierende der Sozialen Arbeit
 Radikalisierung/Extremismus               Angewandte Wissenschaften

 Studie «Salafismus in der deutsch­        Zentrum Religionsforschung der
 sprachigen Schweiz» (2019–2021)           Universität Luzern
26    Anhänge

 Instrument/Projekt                        Anbieter                             Zielgruppen

 Studie «Bildungswege von Imamen           Schweizerisches Zentrum für
 aus der Schweiz» (Dezember 2019)          Islam und Gesellschaft (SZIG) der
                                           Universität Freiburg

 Explorative Studie « ­L’aumônerie         SZIG
 dans les institutions publiques.
 ­Formes institutionnelles et collabo­
  rations interreligieuses »
  (Beginn: ­September 2020)

 M 2: Aus- und Weiterbildungsangebote für Fachpersonen

 Berufliche Aus- und Weiterbildungen       Schweizerisches Kompetenzzentrum     Mitarbeitende und F­ ührungskräfte
                                           für den Justizvollzug (SKJV)         des Justizvollzugs, der Vollzugs­
 «Radikalisierung/Extremismus –                                                 behörden und der Bewährungshilfe
 ­Erkennen, Verstehen, Handeln»

 10. Schweizer Fachtagung                  Schweizer Zentrum für Gewaltfragen
 «Erscheinungsformen von                   (SIFG)
 ­Jugend­gewalt – Hintergründe
  und Präventionsmöglichkeiten»

 Weiterbildungsseminar «Islam, Jihad       SZIG                                 Studierende und Fachkräfte für
 und Jugendliche – Präventionsansät­                                            ­Jugendarbeit, Sozialarbeit, Sicherheit,
 ze gegen Radikalisierungsprozesse»                                              Ausbildung usw.
 (8. Oktober 2019)

 CAS «Prévenir les extrémismes.
 ­Idéologies, religions, violence(s)»

 Workshops «Muslimische Organisati­
 onen als gesellschaftliche Akteure 2»

 Erkennen/Verhindern von Radikali­         Amt für Justizvollzug des Kantons    Mitarbeitende der Justizvollzugsan­
 sierung im Amt für Justizvollzug, Erar­   ­Solothurn                           stalt und der Untersuchungsgefäng­
 beitung Handbuch und Durchführung                                              nisse des Kantons Solothurn
 Schulung

 Fachseminar «Herausforderung              Hochschule Luzern (Soziale Arbeit)   Jugendarbeiter/innen, ­Lehrpersonen,
 ­(radikalisierter) Islam – ein mehr­                                           Fachpersonen des Bildungs- und
  perspektivisches Fachseminar                                                  ­Sozialbereichs
  für die Praxis»

 Lehre zu Radikalisierung/­                Pädagogische Hochschule St. Gallen   Lehrpersonen der Volksschule
 Extremismus
Anhänge      27

Instrument/Projekt                      Anbieter                                   Zielgruppen

Weiterbildungsangebote (auf Anfrage)    Sozialamt des Kantons Schaffhausen         Schlüsselpersonen des kantonalen
                                                                                   Sozialamtes

Schulung zur Sensibilisierung für       Nachrichtendienst des Bundes               Personal von Justizvollzugsein­
das Phänomen der religiösen Radika­                                                richtungen, Strafvollzug, kantonale
lisierung im Gefängnis                                                             Nachrichtendienste

Sensibilisierung, Schulung und          Fachstelle Extremismus in der Armee        Kader der Armee und Mitarbeitende
­Bereitstellung von Ausbildungs­        (FS EX A)                                  des Departements für Verteidigung,
 material                                                                          Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Schulung «Nachrichtendienstliche        Stadtpolizei Solothurn                     Mitarbeitende der Stadtpolizei
und extremistische Gefahren»                                                       ­Solothurn

Pilotprojekt für die W
                     ­ eiterbildung     Piattaforma di prevenzione della           Lehrpersonen
zu den Themen gewalttätiger             ­radicalizzazione e dell’estremismo
­Extremismus und Umgang mit              ­violento (Plattform zur Prävention von
 ­sozialen ­Netzwerken (soll 2021         Radikalisierung und gewalttätigem
  auch in anderen Schulen angeboten       Extremismus) des Kantons Tessin in
  ­werden)                                Zusammenarbeit mit der Abteilung
                                          Berufsbildung des DECS (Dipartimen­
                                          to dell’educazione, della cultura e
                                          dello sport) und der Berufsbildungs­
                                          schule Lugano-Trevano

Schulung «Prévenir la radicalisation.   Bureau lausannois pour les immigrés,       Mitarbeitende der Stadt Lausanne
Déconstruire, contextualiser et agir»   BLI (Lausanner Büro für Migrantin­
                                        nen und Migranten) in Zusammen­
                                        arbeit mit dem Centre d’éducation
                                        permanente, CEP (Zentrum für Weiter­
                                        bildung)

Ausbildung «Extremismus»                Justizvollzug und Wiederein­               Fachpersonen im Bereich
                                        gliederung, Direktion der Justiz und       ­Justizvollzug
                                        des Innern des Kantons Zürich

M 3: Aus- und Weiterbildung für religiös tätige Betreuungspersonen

Muslimische Seelsorge und Beratung      SZIG in Zusammenarbeit mit dem Ver­        Seelsorgende in öffentlichen
im interreligiösen Kontext              ein QuaMS – Qualitätssicherung der         ­Institutionen (Spitäler, Notfallseel­
                                        Muslimischen Seelsorge in öffentli­         sorge usw.), die im Kanton Zürich
                                        chen Institutionen                          ­wohnhaft sind

CAS «Muslimische Seelsorge in öf­       SZIG                                       Imame und Seelsorgende in
fentlichen Institutionen»                                                          ­öffentlichen Institutionen
28    Anhänge

 Instrument/Projekt                       Anbieter                                Zielgruppen

 Workshop «Imame als Akteure in           SZIG mit der Unterstützung der          Imame
 ­Gemeinde und Gesellschaft – Heraus­     ­Föderation islamischer Dachorgani­
  forderungen, Rollen, Perspektiven»       sationen Schweiz (FIDS)
  (17./18. Juni 2019)

 CAS «Religiöse Pluralität in Theorie     Universität Basel                       Religiöse Führungskräfte und Pfarr­
 und Praxis»                                                                      personen, Lehrpersonen, Spital- und
                                                                                  Strafvollzugsseelsorgende, ehren­
                                                                                  amtliche Akteure in einem inter­
                                                                                  religiösen Umfeld

 CAS «Religious Care im Migrations­       Universität Bern                        Angehörige verschiedener Religions­
 kontext»                                                                         gemeinschaften, die mit Aufgaben der
                                                                                  religiösen Begleitung betraut sind

 CAS «Formation pour les imams et         Universität Genf                        Imame und Lehrpersonen für
 les enseignants de l’instruction                                                 ­islamischen Religionsunterricht
 ­religieuse islamique» (2018–2019)

 Bildungsprogramm für religiöse           Integrationsfachstelle Integres, Kan­   Imame der Moscheen im Kanton
 ­Betreuungs- oder Lehrpersonen           ton Schaffhausen                        Schaffhausen, religiöse Betreuungs-
                                                                                  und Lehrpersonen

 M 4: Ausbildung Betreuungspersonal in den Bundeszentren und den kantonalen Zentren für Asylsuchende

 Entwicklung des E-Learning-Moduls        SEM                                     Mitarbeitende des SEM und seiner
 «Innere Sicherheit» (ab 1. Januar 2021                                           Partnerorganisationen im Migrations­
 verfügbar)                                                                       bereich

 M 5: Sensibilisierung und Schulung von Schlüsselpersonen

 Projekt «Unschlagbar»                    Fachstelle für Gewaltprävention der     Sportvereine und Freizeiteinrichtun­
                                          Stadt Zürich                            gen

 Projekt «Zivilcourage» und das           Fachstelle für Gewaltprävention der     Schulen und Vereine der Stadt Zürich
 ­Zivilcourage-Manual                     Stadt Zürich

 Leitfaden «Radikalismus – Vorgehen       Fachstelle für Gewaltprävention der     Volksschulen der Stadt Zürich
 an Schulen der Stadt Zürich bei Ver­     Stadt Zürich
 dacht auf Radikalisierung»

 Sensibilisierung und Schulung von        Fachstelle Gewaltprävention der         Personal von Sportvereinen
 Schlüsselpersonen in den Sport­          Stadt Bern                              und klubs, Jugendliche, Eltern,
 vereinen der Stadt Bern                                                          Fachpersonen
Anhänge        29

Instrument/Projekt                      Anbieter                               Zielgruppen

Netzwerk Gewaltschutz, um               Kanton Appenzell Ausserrhoden          Fachpersonen
­Austausch und Sensibilisierung
 von ­Fachpersonen zu fördern

Periodischer regionaler Runder          Kantonspolizei, Jugendanwaltschaft,
Tisch in der Region Thun zwecks         KESB, Sozialdienst und Bildungsamt
­Ver­netzung, Sensibilisierung und      der Stadt Thun
 Früh­erkennung von Risikofällen

KIT-Forum                               Amt für Gesundheit, Gesundheitsför­    Fachpersonen
                                        derung, Kanton Basel-Landschaft

Schulung zur Sensibilisierung und In­   Partnerinstitutionen von «Gardez       Von der Problematik betroffene Fach­
formation zu Fragen der gewalttätigen   le lien», namentlich BIE, FASe, DIP,   personen (Personal von Asylunter­
Radikalisierung                         ­Hospice Général und der Verein        künften, Führungskräfte des kanto­
                                         ­Rhizome                              nalen Amts für Justizvollzug, Personal
                                                                               der FASe und des DIP)

Schulungen zum Thema Verhinderung       Okaj Zürich (Dachverband des           Jugendarbeiter/innen, Trainer/innen,
von Radikalisierung bei Fussballfans    ­Kantons Zürich für die Kinder- und    Verwaltungspersonal, Sozialarbeiter/
und Vernetzung der Fachpersonen          ­Jugendförderung)                     innen an Schulen

Online-Weiterbildung (in Form von       Strong Cities Network (SCN)            Operativ tätige Mitarbeitende von
Modulen) zur Verhinderung von                                                  kommunalen Verwaltungen, die
­gewalttätigem Extremismus (in Fran­                                           SCN-Mitglied sind, Politiker/innen,
 zösisch und Englisch)                                                         Lehrpersonen

Wegleitung für Schulen                  Schulpsychologischer Dienst des        Schulen und Lehrpersonen
                                        ­Kantons St. Gallen

Öffentliche Veranstaltungen für         Kantonale Integrationsförderung, Amt   Fachleute und Einzelpersonen, die in
Schlüsselpersonen                       für Soziales, Kanton St. Gallen        der Begleitung von Zugezogenen ­tätig
                                                                               sind

Informationsveranstaltungen             Kantonspolizei, Kanton Jura            Justizvollzugspersonal

Factsheet zur Radikalisierung           Kantonspolizei, Kanton Jura            Amtsvorsteher/innen des Kantons
                                                                               Jura

Leitfaden zur Radikalisierung           Sozialamt des Kantons Schaffhausen     Mitarbeitende in der Asyl- und
                                                                               ­Flüchtlingsbetreuung
30    Anhänge

 Instrument/Projekt                       Anbieter                                  Zielgruppen

 Merkblatt «Präventionsmassnahmen         Departement Bildung, Kultur und           Schulleitungen, Lehr-, Bezugs- und
 zur Verhinderung von Radikalisie­        Sport des Kantons Aargau                  ­Betreuungspersonen, Eltern
 rung» (Januar 2018)

 Merkblatt «Präventionsmassnahmen         Departement Gesundheit und                Fachpersonen aus den Bereichen
 zur Verhinderung von Radikalisie­        ­Soziales des Kantons Aargau              Asyl/Migration und Soziales im
 rung» (Januar 2018)                                                                ­Kanton Aargau

 Leitfaden «Vorgehen an Schulen           Fachstelle Radikalisierung der Stadt      Schulen
 bei Verdacht auf Radikalisierung»        Bern
 (Mai 2017)

 Leitfaden «Vorgehen bei Verdacht auf     Fachstelle Radikalisierung der Stadt
 Radikalisierung» (Juli 2017)             Bern

 Runder Tisch zum Thema interkul­         Verein Théâtre albanais «Kurora»,
 tureller Dialog und Verhinderung         Nyon
 von ­Radikalisierung (10. Mai 2019)
 im Rahmen des Projekts «Partir sur
 mars»

 Workshop gegen Hassreden (hate           Föderation islamischer Dachorgani­        Schlüsselpersonen
 speech) (23. November 2019)              sationen Schweiz (FIDS) mit der
                                          ­Unterstützung der Fachstelle für
                                           ­Rassismusbekämpfung (FRB) und
                                            des Kantons Zürich

 Informationen und Hilfsmittel für        Konferenz der kantonalen Sozial­          Leiter/innen der kantonalen Sozial­
 ­Sozialdienste und Fachpersonen,         direktorinnen und -direktoren (SODK),     ämter, kantonale Verantwortliche für
  die mit Jugendlichen und jungen Er­     Schweizerische Konferenz für Sozial­      Kinder- und Jugendpolitik, Sozial­
  wachsenen arbeiten zu Radikalisie­      hilfe (SKOS) und Schweizerischer          arbeiter/innen in Sozialdiensten und
  rung und gewalttätigem Extremismus,     Städteverband                             im Jugendbereich
  ­einschliesslich eines geeigneten In­
   struments zur Früherkennung (Mass­
   nahme 7) (im Aufbau)

 Broschüre «A chi mi rivolgo»             Ufficio del sostegno a enti e attività    Sportverbände und vereine,
                                          per le famiglie e i giovani (UFAG) des    ­Schlüsselpersonen von Sport- und
                                          Kantons Tessin (Amt zur Unterstüt­         Freizeitvereinen
                                          zung von Einrichtungen und Aktivitä­
                                          ten für Familien und Jugendliche), Ver­
                                          eine SportForPeace, Cool and Clean,
                                          Radix Svizzera italiana, Zonaprotetta
Anhänge     31

Instrument/Projekt                       Anbieter                                   Zielgruppen

Broschüre und Flyer ­«Radicalizzazione   Piattaforma di prevenzione della
– Come gestire persone e gruppi          ­radicalizzazione e dell’estremismo
estremisti e radicalizzati»               ­violento (Plattform zur Prävention von
                                           Radikalisierung und gewalttätigem
                                           Extremismus) des Kantons Tessin

Projekt «Inklusion und Diversität in     Schweizerische Arbeitsgemeinschaft         Mitgliederorganisationen der SAJV,
Jugendverbänden fördern und ent­         der Jugendverbände (SAJV) in Zusam­        Leiter/innen der Jugendverbände
wickeln» (Informationsbroschüre zur      menarbeit mit der Pfadibewegung
Sensibilisierung)                        Schweiz, Jungwacht Blauring Schweiz
                                         und Cevi Schweiz

«Prävention von Radikalisierung und      Integrationsfachstelle der Stadt Nidau     Schlüsselpersonen, Bevölkerung,
Extremismus in Nidau» (Sensibilisie­                                                ­Religionsgemeinschaften usw.
rung von Schlüsselpersonen, Stär­
kung des Austausches, Förderung des
interreligiösen Dialogs usw.)

M 6: Informationen zu Religionsfragen

Kontakt- und Koordinationsstelle für     Bundesamt für Justiz                       Behörden und Vertretungen von
Religionsfragen: Koordination der                                                   ­Religionsgemeinschaften
­internen Zusammenarbeit innerhalb
 des Bundes und Kontaktstelle für
 ­kantonale Behörden und Religions­
  gemeinschaften in Religionsfragen

Informationen zu Religionsfragen         Relinfo

Informationsplattform zu Religionsge­    Fachstelle Diversität und Integration      Gesamtbevölkerung, Behörden,
meinschaften Inforel (Aktualisierung     des Kantons Basel-Stadt und Verein         ­Lehrer/innen, Interessierte
und Relaunch der Website 2021)           Inforel

Informationen zu Religionsfragen         Infosekta

«Religionsvielfalt im Kanton Luzern»     Universität Luzern

Zählung der Religionsgemeinschaften      Interkantonales Informationszentrum
im Kanton Waadt                          über religiöse Gruppierungen (CIC)
32    Anhänge

 Instrument/Projekt                     Anbieter                                 Zielgruppen

 «Dialogues en route»: thematische      IRAS COTIS                               SchülerInnen, Junge Erwachsene,
 Exkursionen in der ganzen Schweiz                                               Schlüsselpersonen
 und pädagogisches Material

 M 7: Verwendung von Instrumenten zur Früherkennung

 Ra-Prof Islam und Ra-Prof              Beratungs- und Anlaufstelle für          Verschiedene Stellen in der Schweiz
 ­Rechtsextremismus                     ­Extremismus und Gewaltfragen
                                         Schweiz (BEGS)
 DeRa-Prof Islam und
 DeRa-Prof Rechtsextremismus
 (Deradikalisierung)

 Screener-Islamismus                    Institut Psychologie und Bedrohungs­
                                        management Darmstadt (IPBm)

 Fachgruppe «Früherkennung»             Stadt Luzern                             Städtische Fachpersonen aus
                                                                                 ­unterschiedlichen Bereichen

 Wöchentliche Sitzung zur Früherken­    Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal     Fachpersonen der Kinder- und
 nung von Radikalisierungsfällen                                                 ­Jugendfachstelle Aaretal

 Leitfaden «Identität und Persönlich­   Interventionsstelle gegen Radikalisie­
 keit – Gesprächsführung anhand des     rung/Extremismus der Kantonspolizei
 Fünf-Säulen-Modells» und Online-Tool   Zürich

 M 8: Stärkung von Instrumenten zur Risikoeinschätzung und zum Risikomanagement im Justizvollzug

 Risikoorientierter Sanktionenvollzug                                            Strafvollzugsbehörden
 (ROS)

 Handbuch «Dynamische Sicherheit im     SKJV                                     Mitarbeitende mit Führungsfunktion
 Freiheitsentzug» und E-Learning-Tool                                            in Justizvollzugsanstalten, Mitarbei­
 (ab 2021 verfügbar)                                                             tende der kantonalen Justizvollzugs­
                                                                                 behörden, Forscher/innen

 Analyse «Die Risikobeurteilung         SKJV
 zur ­Erkennung von Radikalisierung
 und gewalttätigem Extremismus
 im ­Justizvollzug»
Anhänge       33

Instrument/Projekt                     Anbieter                                 Zielgruppen

M 9: Erarbeitung und Bereitstellung von pädagogischem Material zur Verwendung im schulischen Kontext und
­ausserhalb

«Guide du personnel enseignant         UNESCO                                   Lehrpersonen
pour la prévention de l’extrémisme
­violent» (in Französisch)

«A Teacher›s Guide on the Prevention
of Violent Extremism» (in Englisch)

Handbuch für Lehrkräfte «Integration   European Foundation for Democracy
fördern, Radikalisierung erkennen»
(2017)

Themenheft Radikalisierung             Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für     Lehrpersonen der Volksschule
und ­Extremismus «sicher!gsund!»       Soziales, Amt für Volksschule, Kan­
(September 2017)                       tonspolizei des Kantons St. Gallen

Unterrichtsmaterialien                 Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für     Akteurinnen und Akteure aus dem
­Radikalisierung und Extremismus       Soziales, Amt für Volksschule, Kan­      Schulbereich sowie der Kinder- und
                                       tonspolizei des Kantons St. Gallen       ­Jugendarbeit

Film «Radikal»                         Amt für Gesundheitsvorsorge, Amt für     Schülerinnen und Schüler der Volks­
                                       Soziales, Amt für Volksschule, Kan­      schule, Eltern, Lehrpersonen
                                       tonspolizei des Kantons St. Gallen

Informationsbroschüre für Eltern       Interventionsstelle gegen Radikalisie­   Eltern, Bezugspersonen zu Kindern
«Mit Kindern über Radikalisierung      rung/Extremismus der Kantonspolizei
und ­Extremismus sprechen»             Zürich

Merkblatt und Präsentation zum         Erziehungsdepartement des Kantons        Lehrpersonen
­Thema Radikalisierung (2017)          Schaffhausen

Themendossier «Respekt statt           Stiftung Education 21, in Zusammen­      Schulen, alle Zyklen
­Rassismus»                            arbeit mit dem Bureau lausannois
                                       pour les immigrés, BLI (Lausanner
                                       Büro für Migrantinnen und Migranten)
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