DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT - GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008 - gouvernement.lu

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DIE LUXEMBURGISCHE
STAATSBÜRGERSCHAFT
          GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008
S

> IMPRESSUM
  Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Luxemburger Regierung,
  in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat)
  Layout: plan K
  Fotos: Shutterstock
  Druck: Imprimerie Centrale

  ISBN: 978-2-87999-187-0

  Januar 2009

  Maßgeblich sind allein die Rechtstexte und Vorschriften in französischer Sprache.
DIE LUXEMBURGISCHE
STAATSBÜRGERSCHAFT
          GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008
VORWORT
Am 1. Januar 2009 ist ein neues Gesetz über die               über die Anträge entscheiden. Durch die Schaffung von
luxemburgische Staatsbürgerschaft in Kraft getreten.          Rechtsmitteln gegen Einbürgerungsverweigerungen wird
                                                              der Rechtsschutz der Bürger gestärkt. Außerdem erleichtern
Die Staatsbürgerschaft wird allgemein definiert als das       die Vereinfachungen beim Nachweis der luxemburgischen
rechtliche Band zwischen einem Staat und einer Person,        Staatsbürgerschaft den Bürgern das Leben in ihren
beruhend auf der gesellschaftlichen Tatsache einer            Beziehungen zu den Behörden.
Zugehörigkeit, als ein Band des Lebens, von Interessen und
Gefühlen, das gegenseitige Rechte und Pflichten beinhaltet.   Die Information der Öffentlichkeit ist für mich von besonderer
                                                              Bedeutung. Entsprechend wurde eine Infoline eingerichtet,
Durch die Gesetzesreform wird das Staatsbürgerschaftsrecht    an die sich die Bürger mit ihren Fragen zur luxemburgischen
den gesellschaftlichen Veränderungen in Luxemburg             Staatsbürgerschaft wenden können. Über die Website des
angepasst. Über die Bedingungen für den Erwerb der            Justizministeriums können Informationsblätter und Formulare
Staatsbürgerschaft will das Gesetz die Integration der in     heruntergeladen werden.
Luxemburg lebenden Ausländer stärken.
                                                              Ziel dieser Broschüre ist es, das breite Publikum über die
Viele Ausländer möchten durch den Erwerb der                  wesentlichen Bestimmungen des neuen Gesetzes über die
luxemburgischen Staatsbürgerschaft ihre Verbundenheit         luxemburgische Staatsbürgerschaft zu informieren. Die auf
mit unserem Land und ihren Integrationswillen bekunden,       Französisch, Deutsch und Englisch erhältliche Broschüre
dabei jedoch gleichzeitig über ihre ursprüngliche             enthält praktische Hinweise für alle, die beabsichtigen,
Staatsangehörigkeit die Verbindung mit der Heimat             die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erwerben oder
und Kultur ihrer Vorfahren aufrechterhalten. Um dem           wiederzuerlangen.
Rechnung zu tragen, wurde das Prinzip der doppelten
Staatsbürgerschaft in das Luxemburger Recht eingeführt.

Darüber hinaus wurden die Verfahren zum Erwerb und zur                                         Luc Frieden
Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                         Justizminister
vereinfacht und harmonisiert. Der Justizminister muss
innerhalb einer vom Gesetzgeber festgelegten Frist
INHALTSVERZEICHNIS
> KOMMENTAR DES GESETZES ÜBER DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT
    Einleitung                                                                           10
    1. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung                 12
    2. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch freiwilligen Erwerb        16
    3. Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                    22
    4. Aberkennung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                24
    5. Nachweis der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                   26
    6. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft   28

> PRAKTISCHE INFORMATIONSBLÄTTER
    Einbürgerung (Artikel 6, 7 und 10)                                                   32
    Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 14)                  38
    Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 29)                  42
    Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 31)                  46
    Verzicht auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel 13, 1°)                  48

> ANHANG
    Verfassungsänderung                                                                  52
    Gesetzestext                                                                         54
    Großherzogliche Verordnungen                                                         62
    Nützliche Adressen                                                                   68
    Infoline                                                                             70
8 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
KOMMENTAR DES GESETZES
ÜBER DIE LUXEMBURGISCHE
STAATSBÜRGERSCHAFT
 Einleitung                                                                           10
 1. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung                 12
 2. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch freiwilligen Erwerb        16
 3. Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                    22
 4. Aberkennung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                24
 5. Nachweis der luxemburgischen Staatsbürgerschaft                                   26
 6. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft   28

                                                                                      > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 9
EINLEITUNG
               > A. WICHTIGSTE RECHTE, DIE SICH AUS DER                            Darüber hinaus stellt die luxemburgische Staatsbürgerschaft
                 STAATSBÜRGERSCHAFT ERGEBEN                                        eine Bedingung für den Zugang zum öffentlichen Dienst
                                                                                   dar, außer bei einigen Posten, zu denen ebenfalls Unions-
                                                                                   bürger Zugang haben. Zu Richtern und Staatsanwälten
                     Die Staatsbürgerschaft kann als das rechtliche und            können nur Luxemburger ernannt werden.
                     politische Band zwischen einer Einzelperson und einem
                     Staat definiert werden.                                       Die Wehrpflicht für Luxemburger wurde 1967 abgeschafft.

                     Die Verfassungs- und Gesetzestexte sehen für Personen
                     luxemburgischer Staatsbürgerschaft eine Reihe von
                     bürgerlichen und politischen Rechten vor.                   > B. KONTEXT DER GESETZESREFORM
                     Das wichtigste politische Recht ist das Wahlrecht bei den     Ziel der Gesetzesreform ist es, das Staatsbürgerschaftsrecht
                     Parlamentswahlen. Bei diesen besitzen nur Luxemburger die     den gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen
                     Wählereigenschaft (aktives Wahlrecht). Ihre Teilnahme an      Jahrzehnte in Luxemburg anzupassen und zu einer Stärkung
                     der Wahl ist obligatorisch.                                   der Integration der in Luxemburg lebenden Ausländer
                                                                                   beizutragen.
                     Gleichzeitig sind die Luxemburger wahlberechtigt in dem
                     Sinne, dass sie bei den Parlamentswahlen kandidieren          Bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes
                     können (passives Wahlrecht). Die luxemburgische Staats-       und die europäische Dimension der luxemburgischen
                     bürgerschaft ist eine Voraussetzung, um Abgeordneter oder     Hauptstadt, ist die Zahl nichtluxemburgischer Staats-
                     Regierungsmitglied zu sein.                                   angehöriger hierzulande stark angestiegen und liegt zurzeit
                                                                                   über 40 % der Gesamtbevölkerung.

10 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Zwar leben viele Ausländer nur während einiger Jahre in       wir die doppelte Staatsbürgerschaft einführen. Sie bringt
Luxemburg, doch hat ein Teil von ihnen sich entschieden,      uns einander näher, fördert das Zusammenleben, ohne
sich endgültig hier niederzulassen; diese Menschen            dass derjenige, der einen luxemburgischen Pass erhält, den
möchten durch den Erwerb der luxemburgischen Staats-          nichtluxemburgischen Teil seines Lebens aufgeben muss.
bürgerschaft ihre Verbundenheit mit unserem Land und          Wir werden daher mehr Luxemburgischkurse anbieten.
ihren Integrationswillen in unsere nationale Gemeinschaft     Viele Nichtluxemburger würden gerne unsere Sprache
bekunden, dabei jedoch gleichzeitig über ihre ursprüngliche   lernen (…), um sich besser integrieren zu können: Das
Staatsangehörigkeit die Verbindung mit der Heimat und         Integrationsangebot geht Hand in Hand mit dem
Kultur ihrer Vorfahren aufrechterhalten. Zu diesen Menschen   Angebot im Bereich der luxemburgischen Sprache.“
gehören heute vor allem die Kinder und Enkelkinder der in     (freie Übersetzung des französischen Originaltextes)
der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach Luxemburg
eingewanderten Arbeitnehmer.                                  Am 13. Oktober 2006 brachte der Justizminister den
                                                              Gesetzentwurf über die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Das Projekt zur Reform des luxemburgischen Staats-            in die Abgeordnetenkammer ein (Parlamentsdokument
bürgerschaftsrechts ist Bestandteil des Regierungsprogramms   Nr. 5620). Der Text wurde am 15. Oktober 2008 von der
von August 2004. In der Regierungserklärung betonte der       Abgeordnetenkammer verabschiedet. Das Gesetz vom
Premierminister: „Integration und Zusammenhalt: Dieser        23. Oktober 2008 über die luxemburgische Staats-
doppelte Anspruch ist vor allem offensichtlich in unserem     bürgerschaft (veröffentlicht im „Mémorial A“ – Nr. 158 vom
Zusammenleben mit Nichtluxemburgern. Es darf zwischen         27. Oktober 2008) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
ihnen und uns keine Kluft geben. Die Integration der
Nichtluxemburger ist ein Angebot, das von den Luxem-
burgern ausgehen muss. Die Nichtluxemburger müssen
dieses Angebot annehmen. (…) Aus diesem Grund wollen

                                                                                                        > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 11
KAPITEL 1
                                                       ERLANGUNG DER
                                                     LUXEMBURGISCHEN
                                                  STAATSBÜRGERSCHAFT
                                                  DURCH ABSTAMMUNG
              > A. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN                                  > b. Doppelte Geburt in Luxemburg
                STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH GEBURT                                      Der Gesetzgeber hat eine neue, auf dem Bodenrecht
                (ARTIKEL 1)                                                          gründende Möglichkeit vorgesehen, die Eigenschaft eines
                                                                                     Luxemburgers durch Abstammung zu erlangen.
              > a. Geburt eines Kindes mit luxemburgischem Elternteil
                                                                                     Die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen Kinder:
                    Wird ein Kind mit einem luxemburgischen Elternteil geboren,
                    so besitzt es, auch wenn die Geburt im Ausland erfolgte,         1. die in Luxemburg von nichtluxemburgischen Eltern
                    die luxemburgische Staatsbürgerschaft, sofern die beiden            geboren wurden; und
                    folgenden Bedingungen erfüllt sind:                              2. bei denen mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter)
                                                                                        ebenfalls in Luxemburg geboren wurde.
                    1. Die Abstammung des Kindes muss vor Vollendung des
                       18. Lebensjahres nachgewiesen werden;                         Diese Regelung gilt für Kinder:
                    2. der Elternteil muss zum Zeitpunkt des Nachweises der
                       Abstammung Luxemburger sein.                                  1. die ab dem 1. Januar 2009, dem Tag des Inkrafttretens
                                                                                        des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 über die
                    Erfolgt das Feststellungsurteil über die Abstammung erst            luxemburgische Staatsbürgerschaft, geboren wurden
                    nach dem Tod des Vaters oder der Mutter, ist das Kind               bzw. werden; oder
                    Luxemburger, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt seines            2. die am 1. Januar 2009 das Alter von 18 Jahren noch
                    Todes die luxemburgische Staatsbürgerschaft besaß.                  nicht erreicht hatten, d.h. Kinder, die während des
                                                                                        Zeitraums vom 1. Januar 1991 bis zum
                                                                                        31. Dezember 2008 geboren wurden.

12 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> c. Geburt in Luxemburg                                        > B. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN
   In drei Fällen erlangen Kinder die luxemburgische
                                                                  STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ADOPTION
   Staatsbürgerschaft durch Geburt im Großherzogtum:              (ARTIKEL 2, PUNKT 1°)
   1. im Großherzogtum von gesetzlich unbekannten Eltern          Minderjährige, die von einem Luxemburger adoptiert
      geborene Kinder: Im Großherzogtum aufgefundene              wurden, erlangen die luxemburgische Staatsbürgerschaft.
      Kinder gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als auf
      luxemburgischem Staatsgebiet geboren;                       Neu ist, dass der Text keinen Unterschied mehr nach
   2. im Großherzogtum geborene Kinder, die aufgrund der          Adoptionstyp macht. Mit anderen Worten: Volladoption und
      Staatenlosigkeit ihrer Eltern bzw. des betreffenden         einfache Adoption werden hinsichtlich der Übertragung der
      Elternteils keine Staatsangehörigkeit besitzen;             luxemburgischen Staatsbürgerschaft auf die Adoptivkinder
   3. im Großherzogtum von ausländischen Eltern geborene          gleichgestellt.
      Kinder, bei denen die ausländischen Gesetze zur Staats-
      bürgerschaft jede Übertragung der Staatsangehörigkeit
      eines der Eltern auf das betreffende Kind ausschließen:
      Die Eltern müssen den Nachweis erbringen, dass ihre
      nationale Gesetzgebung jede Übertragung ihrer Staats-
      angehörigkeit auf die Kinder ausschließt.

                                                                                                           > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 13
> C. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN
                STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH WECHSEL DER
                STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES ELTERNTEILS
                ODER DES ADOPTIERENDEN
                (ARTIKEL 2, PUNKT 2°)
                    Die luxemburgische Staatsbürgerschaft erlangen:

                    1. Minderjährige, bei denen ein Elternteil oder der
                       Adoptierende, für welche die Abstammung nach-
                       gewiesen wird, die luxemburgische Staatsbürgerschaft
                       erwerben oder wiedererlangen; und
                    2. Minderjährige, bei denen ein Elternteil oder der Adop-
                       tierende, für welche die Abstammung nachgewiesen
                       wird, die luxemburgische Staatsbürgerschaft in
                       Anwendung der vorgenannten Regelung erlangt haben.

              > D. RÜCKWIRKUNG (ARTIKEL 32)
                    Die Artikel 1 und 2 gelten ebenfalls für Personen, die vor
                    Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. vor dem 1. Januar 2009,
                    geboren wurden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt das Alter
                    von 18 Jahren noch nicht erreicht hatten. Mit anderen
                    Worten: Kinder, die während des Zeitraums vom
                    1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 2008 geboren
                    wurden, kommen in den Genuss der Bestimmungen der
                    Artikel 1 und 2.

                    Die beiden Artikel finden ebenfalls Anwendung, wenn
                    die Ereignisse und Handlungen, die geeignet sind, zum
                    Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft zu führen,
                    vor dem 1. Januar 2009 erfolgten. Allerdings werden
                    durch diese Anwendung die Gültigkeit von Handlungen,
                    die der Betroffene auf der Grundlage der früheren Gesetze
                    vorgenommen hat, sowie Rechte, die Dritte auf der Grund-
                    lage der früheren Gesetze erworben haben, nicht berührt.

              > E. NACHWEIS DER EIGENSCHAFT EINES
                LUXEMBURGERS DURCH ABSTAMMUNG
                (ARTIKEL 3 UND 4)
                    Die Eigenschaft eines Luxemburgers durch Abstammung
                    wird durch die Geburt im Großherzogtum vor dem
                    1. Januar 1920 nachgewiesen.

                    Daneben kann eine Person ihre Eigenschaft als Luxem-
                    burger durch Abstammung ebenfalls durch den Nachweis
                    belegen, dass ein Elternteil den Status eines Luxemburgers
                    besitzt. Die betreffende Person muss nachweisen, dass ein
                    Elternteil die mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft
                    verbundenen Rechte ausgeübt hat. Der Nachweis des
                    Gegenteils ist von Rechts wegen zulässig.

14 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
STAATSBÜRGERSCHAFT
       ATSBÜRGERSCHAFT
STAATSBÜRGERSCHAFT

          INTEGRATION
          INTEGRATION

                        > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 15
KAPITEL 2
                         ERLANGUNG DER
                       LUXEMBURGISCHEN
              STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH
                    FREIWILLIGEN ERWERB
              > A. EINBÜRGERUNG                                                   3. Einzelheiten zu den erforderlichen Sprachkenntnissen:

                    Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann durch                • Verpflichtung zur erfolgreichen Teilnahme an einer
                    Einbürgerung erworben werden. Durch die Einbürgerung              Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im
                    erhält ein Ausländer sämtliche mit der Eigenschaft eines          gesprochenen Luxemburgisch; es handelt sich hierbei
                    Luxemburgers verbundenen bürgerlichen und politischen             um eine Bewertungsmethode, die allen Einbürgerungs-
                    Rechte. Diese ist nur für die Zukunft wirksam.                    bewerbern gegenüber objektiver und neutraler ist
                                                                                      sowie größeren Wert auf deren Gleichheit legt;
                                                                                    • Festlegen eines im Luxemburgischen zu erreichenden
              > a. Wichtigste Neuerungen                                              Kompetenzniveaus (Hörverständnis und Sprechen), um
                                                                                      sich zu vergewissern, dass der Einbürgerungs-
                    Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die                          bewerber in der Lage ist, am gesellschaftlichen und
                    luxemburgische Staatsbürgerschaft stellt eine wichtige            politischen Leben in Luxemburg teilzunehmen;
                    Reform der Einbürgerung hinsichtlich der zu erfüllenden         • Staatliche Rückerstattung der Teilnahmegebühren an
                    Voraussetzungen, des anzuwendenden Verfahrens sowie               den luxemburgischen Sprachkursen sowie an der
                    der Rechtsmittel dar. Die wichtigsten Neuerungen können           Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im ge-
                    wie folgt zusammengefasst werden:                                 sprochenen Luxemburgisch nach den durch groß-
                                                                                      herzogliche Verordnung festgelegten Modalitäten.
                    1. In Anwendung des Prinzips der doppelten Staats-
                       bürgerschaft müssen Personen, welche die luxem-            4. obligatorische Teilnahme an Kursen in Staatsbürger-
                       burgische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, ihre           kunde, in denen der Bewerber Kenntnisse zu den
                       ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben;        luxemburgischen Institutionen sowie zu den Grundrechten
                    2. Verlängerung der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer       erwerben kann;
                       im Land von 5 auf 7 Jahre; dieser Zeitraum ist geeignet,
                       sich zu vergewissern, dass der Bewerber hinreichend in
                       die luxemburgische Gesellschaft integriert ist;

16 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
5. Einzelheiten zur Voraussetzung der Unbescholtenheit:          • Wirksamkeit der Einbürgerung ab dem Tag der
                                                                   Entscheidung ohne entsprechende Veröffentlichung
  • Festlegung objektiver Kriterien, um einzuschätzen, ob          im „Mémorial“;
    der Bewerber hinreichende Garantien hinsichtlich             • Übertragung der Entscheidungsbefugnis von der
    seiner Unbescholtenheit vorzuweisen hat;                       Abgeordnetenkammer auf den Justizminister, der die
  • Ermächtigung, den Einbürgerungsvorgang im Falle                luxemburgische Staatsbürgerschaft gewähren oder
    eines Strafprozesses auszusetzen.                              verweigern kann.

6. Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur einfacheren       7. Schaffung von Rechtsmitteln, um eine Einbürgerungs-
   und schnelleren Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen:         verweigerung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten,
                                                                  mit der Möglichkeit der Berufung vor dem
  • Schaffung eines einzigen Verfahrens zum freiwilligen          Verwaltungsgerichtshof.
    Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft, so
    dass das Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen
    Staatsbürgerschaft durch Option keine Anwendung         > b. Prinzip der doppelten bzw. mehrfachen
    mehr findet;                                              Staatsbürgerschaft
  • unmittelbare und unverzügliche Weiterleitung der
    Einbürgerungsunterlagen durch die Gemeinden an             Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem-
    das Justizministerium ohne Umweg über die                  burgische Staatsbürgerschaft hält nicht an der in Artikel 7,
    Distriktskommissariate;                                    Punkt 2 des abgeänderten Gesetzes vom 22. Februar 1968
  • kein Einschalten von Gemeinderäten und Staatsrat           über die luxemburgische Staatsbürgerschaft vorgesehenen
    zwecks diesbezüglicher Stellungnahme;                      Bedingung fest, dass Ausländer, welche die luxemburgische
  • behördliche Untersuchung seitens des Justiz-               Staatsbürgerschaft erwerben möchten, ihre ursprüngliche
    ministeriums, Abteilung luxemburgische Staats-             Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben müssen.
    angehörigkeit (Service de l’indigénat);
  • obligatorische Entscheidung innerhalb von 8 Monaten        Um zur Einbürgerung zugelassen zu werden, müssen
    nach der Einbürgerungserklärung;                           Ausländer ab dem 1. Januar 2009 demnach nicht mehr

                                                                                                           > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 17
mittels entsprechender Bescheinigungen oder Urkunden            2. Wohnsitz
                    nachweisen, dass sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit
                    verloren haben bzw. diese durch den Erwerb einer anderen        Die für den Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft
                    Staatsangehörigkeit automatisch verlieren.                      erforderliche Mindestwohnsitzdauer im Land beträgt 7 Jahre.
                                                                                    Genauer muss der Einbürgerungsbewerber unmittelbar vor
                    Allerdings heißt dies nicht zwangsläufig, dass ein Ausländer,   der Antragstellung seit mindestens 7 aufeinanderfolgenden
                    der eine Einbürgerungserklärung unterschrieben hat, nach        Jahren im Land wohnen.
                    Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft die
                    doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich besitzt. Um zu          Darüber hinaus muss der Wohnsitz:
                    wissen, ob der Erwerb der luxemburgischen Staats-
                    bürgerschaft mit dem Behalten der ausländischen Staats-         • tatsächlich gegeben sein: Der Bewerber muss tatsächlich
                    angehörigkeit vereinbar ist, muss auch die ausländische           im Land wohnen;
                    Gesetzgebung berücksichtigt werden. Da nicht alle               • legal sein: Der Bewerber muss über eine Aufenthalts-
                    Staaten das Prinzip der doppelten oder mehrfachen                 erlaubnis für das luxemburgische Staatsgebiet verfügen.
                    Staatsangehörigkeit übernommen haben, kann es sein,
                    dass ein Ausländer, der die Staatsbürgerschaft erwerben         Bei anerkannten Flüchtlingen gemäß dem Genfer
                    möchte, aus einem Land stammt, nach dessen Gesetz-              Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung
                    gebung die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft           der Flüchtlinge wird der Zeitraum zwischen dem Tag der
                    nicht zulässig ist.                                             Asylantragstellung und der Zuerkennung des Flüchtlings-
                                                                                    status durch den zuständigen Minister einem erlaubten
                    Bewerber um die luxemburgische Staatsbürgerschaft, die          Aufenthalt im Land gleichgestellt.
                    ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten möchten,
                    müssen sich deshalb im Vorfeld bei den zuständigen              Die Wohnsitzvoraussetzung muss zum Zeitpunkt der
                    Behörden ihres Herkunftslandes, wie z.B. der Botschaft          Antragstellung erfüllt sein.
                    oder dem Konsulat, erkundigen, ob sie im Falle des
                    Erwerbs der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ihre             3. Sprachkenntnisse
                    ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten können.
                                                                                    Der Einbürgerungsbewerber muss hinreichende aktive und
                    Sofern die ausländischen Behörden hiermit einverstanden         passive Kenntnisse mindestens einer der im Gesetz vom
                    sind, können Personen mit zwei ausländischen Staats-            24. Februar 1984 über die Sprachenregelung vorgesehenen
                    angehörigkeiten nach Erwerb der luxemburgischen Staats-         Sprachen nachweisen sowie die erfolgreiche Teilnahme
                    bürgerschaft auch drei Staatsangehörigkeiten besitzen.          an einer Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im
                                                                                    gesprochenen Luxemburgisch.
                    Vorbehaltlich der im Großherzogtum geltenden
                    internationalen Abkommen und Gesetze gilt jeder, der            Von der erfolgreichen Teilnahme an einer Prüfung zur
                    neben der luxemburgischen Staatsbürgerschaft eine oder          Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen
                    mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzt, für die           Luxemburgisch freigestellt sind Personen, die:
                    luxemburgischen Behörden ausschließlich als Luxemburger.
                                                                                    1. mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg
                                                                                       absolvierten, und zwar entweder an öffentlichen
              > c. Einbürgerungsvoraussetzungen (Artikel 6 und 7)                      Luxemburger Schulen oder an Privatschulen, an denen
                                                                                       die Lehrpläne der öffentlichen Luxemburger Schulen
                    Bei den Voraussetzungen zur Erlangung der                          gelten;
                    luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung           2. vor dem 31. Dezember 1984 über eine Aufenthalts-
                    wurde darauf geachtet, dass der soziale Zusammenhalt               erlaubnis für das luxemburgische Staatsgebiet verfügten
                    und die Integration all derer, die zur luxemburgischen             und seit mindestens diesem Zeitpunkt in Luxemburg
                    Gemeinschaft gehören wollen, gewährleistet sind.                   wohnen.

                    Aus diesem Grund muss der Einbürgerungsbewerber eine            Im gesprochenen Luxemburgisch müssen folgende
                    hinreichende Integration in das Land nachweisen. Die            Kompetenzniveaus erreicht werden: B1 des Gemeinsamen
                    Voraussetzung hinsichtlich der hinreichenden Integration        europäischen Referenzrahmens für Sprachen beim Hörver-
                    stellt den eigentlichen Kern der Einbürgerungsregelung dar.     ständnis und A2 desselben Referenzrahmens beim Sprechen.
                                                                                    Dieses Niveau setzt voraus, dass der Ausländer in der
                    Der Gesetzgeber hat mehrere Kriterien vorgesehen, um zu         Lage ist, einerseits eine Radio- oder Fernsehsendung in
                    beurteilen, ob die Bedingung der hinreichenden Integration      luxemburgischer Sprache zu verfolgen und andererseits in
                    erfüllt ist oder nicht.                                         allgemeiner Weise über seinen Alltag, seine Arbeit, sein
                                                                                    Familienleben und seine Freizeit zu sprechen. Alles in allem
                    1. Alter                                                        muss der Einbürgerungsbewerber also in der Lage sein,
                                                                                    am gesellschaftlichen und politischen Leben in Luxemburg
                    Der Bewerber muss am Tag der Stellung des Einbürgerungs-        teilzunehmen.
                    antrags das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aus diesem
                    Grund können Minderjährige keinen Einbürgerungsantrag
                    stellen.

18 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Das Institut national des langues (vormals Centre de              5. Unbescholtenheit
langues Luxembourg) ist damit beauftragt, die Kompetenzen
im gesprochenen Luxemburgisch im Hinblick auf die Zu-             Der Einbürgerungsbewerber muss hinreichende Garantien
lassung zur Einbürgerung zu prüfen und zu bescheinigen.           hinsichtlich seiner Unbescholtenheit nachweisen. Das
Es veranstaltet mehrmals jährlich die Prüfung zur Bewertung       Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxemburgische
der entsprechenden Kompetenzen.                                   Staatsbürgerschaft ermächtigt den Justizminister, den
                                                                  Einbürgerungsvorgang auszusetzen und/oder die Ein-
Die Teilnahmegebühr an der genannten Prüfung wird dem             bürgerung zu verweigern.
Einbürgerungsbewerber nach den durch großherzogliche
Verordnung festgelegten Modalitäten vom Staat zurück-             Im Falle eines Strafprozesses gegen den Einbürgerungs-
erstattet. Tritt ein Bewerber ohne Angabe von Gründen             bewerber kann der Einbürgerungsvorgang ausgesetzt
von der Prüfung zurück bzw. erscheint er nicht zur Prüfung,       werden.
werden ihm die Gebühren nicht zurückerstattet und er muss
sich erneut anmelden.                                             Die Einbürgerung wird verweigert:

Die Teilnahme an Luxemburgischkursen ist rein fakultativ.         • wenn der Bewerber entweder im Land oder im Ausland
Hat der Bewerber im Vorfeld der Prüfung zur Bewertung               zu einer Verbrechensstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe
der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch im               ohne Bewährung von einem Jahr oder mehr verurteilt
Institut national des langues Luxemburgischkurse besucht,           wurde; und
werden ihm die entsprechenden Teilnahmegebühren vom               • wenn der Tatbestand, der der Verurteilung durch ein
Staat zurückerstattet. Wurden Kurse besucht, die nicht am           ausländisches Gericht zugrunde liegt, auch nach luxem-
Institut national des langues stattfanden, so werden die            burgischem Recht eine strafbare Handlung darstellt; und
Teilnahmegebühren gegen Vorlage einer Quittung bis zur            • wenn die Strafe, gegebenenfalls und außer im Falle
Höhe der beim Institut national des langues geltenden               einer Rehabilitierung, weniger als 15 Jahre vor Stellung
Teilnahmegebühren zurückerstattet.                                  des Einbürgerungsantrags endgültig vollstreckt wurde.

Rückerstattungsanträge für die Teilnahmegebühren
an der Prüfung und den Luxemburgischkursen sind                > d. Einbürgerungsverfahren (Artikel 10)
an das Justizministerium, Abteilung luxemburgische
Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat), zu richten.         Ausländer, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Alter
                                                                  und Aufenthalt erfüllen, können bei ihrer Wohngemeinde
4. Staatsbürgerkunde                                              einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen, der vom
                                                                  Bewerber zu unterzeichnen und an den Justizminister zu
Der Einbürgerungsbewerber muss mindestens drei Kurse              richten ist.
in Staatsbürgerkunde besuchen. Obligatorisch ist die
Teilnahme an einem Kurs über die luxemburgischen                  Der Einbürgerungsantrag ist vom Bewerber persönlich
Institutionen sowie an einem Kurs über die Grundrechte.           zusammen mit den entsprechenden Unterlagen
Bei dem dritten obligatorischen Kurs ist eines der folgenden      einzureichen. Dieser Antrag gilt als Einbürgerungserklärung.
Themen zu wählen: Geschichte, Gemeinden, Wirtschaft,
Arbeitsrecht, Sozialversicherung oder Medien.                     Der Bewerber muss dem Einbürgerungsantrag folgende
                                                                  Unterlagen beifügen:
Von der Teilnahme an den Kursen in Staatsbürgerkunde
freigestellt sind diejenigen Personengruppen, die ebenfalls       1. die Geburtsurkunde des Bewerbers sowie gegebenen-
nicht zur erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung zur                 falls die Geburtsurkunde seiner minderjährigen Kinder;
Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxem-             2. ein sorgfältig verfasster kurzer Lebenslauf: Der Bewerber
burgisch verpflichtet sind.                                          muss einen Fragebogen ausfüllen;
                                                                  3. eine Bescheinigung über die erforderliche Aufenthalts-
Die Kurse in Staatsbürgerkunde werden dezentral vom                  dauer, die von den Gemeinden ausgestellt wird, in
Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung, Dienst für           denen sich der Ausländer während der für ihn obliga-
Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes)             torischen Aufenthaltsdauer im Land aufgehalten hat;
veranstaltet. Die Kurse werden in mehreren Gymnasien              4. eine beglaubigte Kopie des Passes des Bewerbers bzw.
in verschiedenen Regionen des Landes abgehalten. Die                 bei Bewerbern, die in Luxemburg als Flüchtlinge im Sinne
betreffenden Gymnasien werden jedes Jahr vom Minister                des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die
für Erziehung und Berufsausbildung bestimmt.                         Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt werden, eine
                                                                     von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung
Die Anmeldung zu den Kursen in Staatsbürgerkunde ist                 über das Vorliegen dieser Eigenschaft;
kostenlos. Die Kurse werden in mehreren Sprachen                  5. einen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister und
abgehalten. Ein Kurs dauert 2 Stunden. Die Kurse finden              ein entsprechendes Schriftstück seitens der zuständigen
abends bzw. samstagvormittags statt. Am Ende der Kurse               Behörden des Herkunftslandes sowie der Länder, in
wird keine Prüfung abgehalten. Anhand einer Anwesenheits-            denen der Bewerber davor ab dem Alter von 18 Jahren
liste wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.                  während der 15 Jahre vor der Antragstellung
                                                                     gewohnt hat;

                                                                                                             > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 19
6. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an             Der Einbürgerungsantrag bzw. -vorschlag wird der Abge-
                       der Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im                 ordnetenkammer vorgelegt, die darüber entscheidet, ob sie
                       gesprochenen Luxemburgisch;                                       den Antrag bzw. Vorschlag annimmt oder nicht.
                    7. eine Bescheinigung über die Teilnahme an den luxem-
                       burgischen Kursen in Staatsbürgerkunde.                           Das Gesetz über die Gewährung der Einbürgerung wird
                                                                                         auszugsweise im „Mémorial“ veröffentlicht. Der Justiz-
                    Wer von der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung                   minister stellt der betreffenden Person als Nachweis eine
                    zur Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen                   beglaubigte Abschrift des Gesetzes über die Gewährung
                    Luxemburgisch sowie von der Teilnahme an den Kursen in               der Einbürgerung aus.
                    Staatsbürgerkunde freigestellt ist, braucht die unter 6) und 7)
                    genannten Bescheinigungen nicht vorzulegen.
                                                                                      > g. Rechtsmittel (Artikel 26)
                    Der Antrag gilt nur dann als Einbürgerungserklärung, wenn
                    sämtliche verlangten Unterlagen und Belege dem Antrag                Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem-
                    beigefügt wurden.                                                    burgische Staatsbürgerschaft bringt Neuerungen durch
                                                                                         die Schaffung von Rechtsmitteln und insbesondere durch
                    Sämtliche Unterlagen müssen von einem beeidigten Über-               die Einführung von zwei Rechtszügen. Es ist dies eine
                    setzer entweder auf Französisch oder auf Deutsch übersetzt           Stärkung der Rechte der Bürger, welche die luxemburgische
                    werden. Die Wohngemeinde des Bewerbers leitet den                    Staatsbürgerschaft erwerben möchten.
                    Einbürgerungsantrag zusammen mit den Unterlagen
                    unmittelbar und unverzüglich an das Justizministerium,               Da der Ministerialerlass über eine Einbürgerungs-
                    Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service                verweigerung eine Verwaltungsentscheidung darstellt, sind
                    de l’indigénat), weiter.                                             die Verwaltungsgerichte zuständig.

                                                                                         In erster Instanz ist das Verwaltungsgericht zuständig, um
              > e. Entscheidungsbefugnis (Artikel 5 und 11)                              über Rechtsmittel gegen Ministerialerlasse zu entscheiden,
                                                                                         durch die Einbürgerungsanträge abgelehnt wurden.
                    Die Einbürgerung wird durch Erlass des Justizministers               Berufung wird vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
                    gewährt oder verweigert. Wird die Einbürgerung verweigert,
                    muss der entsprechende Beschluss begründet werden.                   Es können jedoch keine Rechtsmittel eingelegt werden,
                                                                                         wenn die Abgeordnetenkammer die Einbürgerung im
                    Eine Entscheidung des Justizministers muss innerhalb von             Rahmen des vorgenannten Sonderverfahrens (Artikel 8
                    8 Monaten ab dem Tag, an dem der Einbürgerungsantrag                 und 9) verweigert.
                    als Einbürgerungserklärung gilt, getroffen werden. Diese
                    Frist gilt jedoch nicht:                                             Für weitere Informationen wird auf „Kapitel 6. Rechts-
                                                                                         streitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen
                    1. während des Verfahrens zur Aussetzung des Einbürge-               Staatsbürgerschaft“ verwiesen.
                       rungsvorgangs im Falle eines Strafprozesses; sowie
                    2. für Einbürgerungs- oder Optionsgesuche, die vor dem
                       1. Januar 2009 gestellt wurden.                                > h. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
                                                                                        (Artikel IV)
                    Die Einbürgerung wird am Tag der ministeriellen Ent-
                    scheidung wirksam. Der Justizminister lässt dem Bewerber             Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem-
                    als Nachweis den Erlass über die Gewährung bzw. Ver-                 burgische Staatsbürgerschaft ist am 1. Januar 2009
                    weigerung der Einbürgerung zustellen. Der Ministerialerlass          in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Anträge auf
                    wird von der Gemeinde entweder in einem besonderen                   Einbürgerung oder Wiedererlangung der luxemburgischen
                    zweifach geführten Register oder im Geburtsregister                  Staatsbürgerschaft, die ab diesem Datum gestellt wurden
                    vermerkt. Der Erlass wird nicht im „Mémorial“ veröffentlicht.        bzw. werden.

                                                                                         Anträge auf Einbürgerung, Option oder Wiedererlangung,
              > f. Sonderverfahren (Artikel 8 und 9)                                     die bis zum 31. Dezember 2008 gestellt wurden:

                    Im Rahmen eines Sonderverfahrens, das nur in sehr seltenen           • unterliegen hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen
                    Fällen anwendbar ist, wird die Entscheidung über die                   weiterhin den Bestimmungen des abgeänderten
                    Einbürgerung von der Abgeordnetenkammer getroffen.                     Gesetzes vom 22. Februar 1968 über die luxem-
                                                                                           burgische Staatsbürgerschaft;
                    Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind,                • unterliegen hinsichtlich des Verfahrens sowie etwaiger
                    kann die Einbürgerung bei außergewöhnlichen Umständen                  Rechtsmittel den Bestimmungen des Gesetzes vom
                    volljährigen Ausländern gewährt werden, die dem Staat                  23. Oktober 2008 über die luxemburgische
                    bedeutende Dienste erweisen oder erwiesen haben. Die                   Staatsbürgerschaft.
                    Einbürgerung kann außerdem ohne Vorliegen eines Antrags
                    von der Regierung vorgeschlagen werden.

20 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> B. WIEDERERLANGUNG DER                                          > 2. Personen mit einem Vorfahren, der die
  LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT                                luxemburgische Staatsbürgerschaft durch Abstammung
   Alles in allem schafft das Gesetz vom 23. Oktober 2008
                                                                    besaß (Artikel 29)
   über die luxemburgische Staatsbürgerschaft mehr Flexibilität      Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem-
   bei den Voraussetzungen zur Wiedererlangung der                   burgische Staatsbürgerschaft führt eine neue Möglichkeit
   luxemburgischen Staatsangehörigkeit und vereinfacht das           der Wiedererlangung ein, deren Anwendung zeitlich
   Wiedererlangungsverfahren.                                        begrenzt ist.

   Durch die Anwendung des Prinzips der doppelten bzw.               Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen
   mehrfachen Staatsbürgerschaft setzt die Wiedererlangung           können Personen:
   der luxemburgischen Staatsangehörigkeit nicht mehr den
   Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit voraus.             • die einen männlichen oder weiblichen Vorfahren haben,
                                                                       der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staats-
   Der Text sieht drei Fälle vor, in denen jemand die luxem-           bürgerschaft besaß; und
   burgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen kann.                 • die Nachfahren in direkter Linie, väterlicher- oder
                                                                       mütterlicherseits, dieses Vorfahren sind.

> 1. Luxemburger durch Abstammung (Artikel 14)                       Die betreffende Person kann über die väterliche oder
                                                                     mütterliche Linie von Generation zu Generation weiter
   Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Luxemburger durch                  zurückgehen, um nachzuweisen, dass sie einen Vorfahren
   Abstammung, der seine Eigenschaft als Luxemburger                 hat, der zum 1. Januar 1900 Luxemburger war.
   verloren hat, die luxemburgische Staatsbürgerschaft
   wiedererlangen.                                                   Die Wiedererlangungserklärung muss bis spätestens zum
                                                                     31. Dezember 2018 vor dem Standesbeamten unter-
   Er kann seine ausländische Staatsangehörigkeit behalten,          zeichnet werden.
   sofern die betreffende ausländische Gesetzgebung dies
   erlaubt.                                                          Die zu erfüllenden Voraussetzungen, die verlangten
                                                                     Unterlagen, das einzuhaltende Verfahren sowie die
   Wer die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen          Rechtsmittel entsprechen denen, die auch für den
   möchte, muss die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich            vorgenannten Fall von Wiedererlangung vorgesehen sind.
   Alter und Unbescholtenheit erfüllen wie ein Einbürgerungs-
   bewerber. Er muss die gleichen Unterlagen vorlegen wie            Darüber hinaus ist ein weiteres Schriftstück erforderlich,
   der Einbürgerungsbewerber mit Ausnahme der Bescheini-             nämlich eine Bescheinigung des Justizministeriums, Abteilung
   gungen über den Aufenthalt im Land, die erfolgreiche              luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat),
   Teilnahme an der Prüfung in gesprochenem Luxemburgisch            dass der Bewerber zum 1. Januar 1900 einen Vorfahren
   sowie die Teilnahme an den luxemburgischen Kursen in              luxemburgischer Staatsangehörigkeit hat, dessen Nachkomme
   Staatsbürgerkunde.                                                in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, er ist.

   Was das Verfahren anbelangt, so muss der Bewerber
   vor dem Standesbeamten des letzten Wohnortes im                > 3. Frauen, welche die luxemburgische
   Großherzogtum bzw., in Ermangelung eines solchen
   Wohnortes, vor dem Standesbeamten der Gemeinde
                                                                    Staatsbürgerschaft ohne Willensakt ihrerseits
   Luxemburg eine Wiedererlangungserklärung unterzeichnen.          verloren haben (Artikel 31)
   Die Wiedererlangungserklärung wird dem Justizminister zur         Luxemburger Frauen, welche die Eigenschaft einer Luxem-
   Entscheidung vorgelegt; dieser gewährt oder verweigert            burgerin dadurch verloren haben, dass sie ohne Willensakt
   die Wiedererlangung durch Ministerialerlass. Eine Ver-            ihrerseits durch ihre Heirat oder aufgrund des Erwerbs einer
   weigerungsentscheidung muss mit Gründen versehen sein.            ausländischen Staatsangehörigkeit durch ihren Gatten die
                                                                     ausländische Staatsangehörigkeit ihres Gatten erworben
   Als Nachweis lässt der Justizminister dem Bewerber den            haben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch
   Erlass über die Gewährung bzw. Verweigerung der                   eine Erklärung vor dem Standesbeamten wiedererlangen.
   Wiedererlangung zustellen. Über den Ministerialerlass
   wird ein Vermerk am Rand der Wiedererlangungserklärung            Der Standesbeamte schickt innerhalb von 8 Tagen nach
   eingetragen.                                                      der Erklärung eine ordnungsgemäß beglaubigte Aus-
                                                                     fertigung derselben an den Justizminister.
   Gegen eine Verweigerung der Wiedererlangung können
   vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden.
   Berufung kann vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt
   werden. Es wird auf „Kapitel 6. Rechtsstreitigkeiten im
   Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürger-
   schaft“ verwiesen.

                                                                                                                  > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 21
KAPITEL 3
                                                         VERLUST DER
                                                    LUXEMBURGISCHEN
                                                 STAATSBÜRGERSCHAFT
                    Durch das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem-            3. den Nachweis erbringen, dass:
                    burgische Staatsbürgerschaft kommt es in weniger Fällen
                    zum Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft.                • er/sie entweder eine ausländische Staats-
                                                                                         angehörigkeit besitzt; oder
                    Aufgrund der Anwendung des Prinzips der doppelten bzw.             • durch die Verzichtserklärung automatisch eine
                    mehrfachen Staatsbürgerschaft stellt der freiwillige Erwerb          ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt bzw.
                    einer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Fall des              wiedererlangt.
                    Verlusts der luxemburgischen Staatsbürgerschaft mehr dar.
                                                                                     Der Standesbeamte schickt innerhalb von 8 Tagen nach
                                                                                     der Erklärung eine ordnungsgemäß beglaubigte Aus-
                                                                                     fertigung derselben an den Justizminister.
              > A. VERLUST DER LUXEMBURGISCHEN
                STAATSANGEHÖRIGKEIT DURCH VERZICHT                                > b. Konsequenzen des Verzichts für minderjährige Kinder
                (ARTIKEL 13, PUNKT 1° UND 2°)
                                                                                     Für minderjährige Kinder hat ein Verzicht folgende
              > a. Voraussetzungen für den Verzicht                                  Konsequenzen:

                    Wer auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft verzichten         Die luxemburgische Staatsbürgerschaft verlieren Kinder
                    will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:                    vor dem 18. Lebensjahr, deren Abstammung in Bezug auf
                                                                                     einen einzigen Elternteil bzw. Adoptierenden nachgewiesen
                    1. das 18. Lebensjahr vollendet haben;                           ist, wenn dieser die luxemburgische Staatsbürgerschaft
                    2. vor dem Standesbeamten eine Verzichtserklärung                aufgrund des Verzichts verliert, unter der Voraussetzung,
                       abgeben;                                                      dass das Kind die ausländische Staatsangehörigkeit des
                                                                                     Elternteils bzw. Adoptierenden erhält oder dass es diese
                                                                                     bereits besitzt.

22 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Ist die Abstammung in Bezug auf seinen Vater und seine
  Mutter bzw. auf zwei Adoptierende nachgewiesen, verliert
  ein Kind vor dem 18. Lebensjahr die luxemburgische
  Staatsbürgerschaft nicht, solange einer von ihnen sie noch
  besitzt.

  Es verliert sie, wenn dieser Elternteil oder Adoptierende
  sie selbst verliert, unter der Voraussetzung, dass das
  Kind die Staatsangehörigkeit eines der Elternteile bzw.
  Adoptierenden erwirbt oder dass es diese bereits besitzt.

> B. VERLUST DER LUXEMBURGISCHEN
  STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH AUFHEBUNG
  DER ABSTAMMUNG (ARTIKEL 13, PUNKT 3°)
  Die luxemburgische Staatsbürgerschaft verlieren Kinder,
  bei denen der Nachweis der Abstammung in Bezug auf
  einen luxemburgischen Elternteil vor Vollendung des
  18. Lebensjahres nicht mehr gegeben ist, es sei denn, dass
  der andere Elternteil die Eigenschaft eines Luxemburgers
  besitzt oder dass das Kind staatenlos würde.

  Als staatenlos gilt, wer keine Staatsangehörigkeit besitzt.

                                                                > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 23
KAPITEL 4
                                                     ABERKENNUNG DER
                                                      LUXEMBURGISCHEN
                                                   STAATSBÜRGERSCHAFT
                    Die Aberkennung besteht im Entzug der luxemburgischen          > B. VERFAHREN (ARTIKEL 16)
                    Staatsbürgerschaft, falls diese mit unerlaubten Mitteln
                    erlangt wurde.                                                   Der Justizminister beschließt die Aberkennung der luxem-
                                                                                     burgischen Staatsbürgerschaft durch einen mit Gründen
                                                                                     versehenen Erlass.

              > A. VORAUSSETZUNGEN (ARTIKEL 15)                                      Der Ministerialerlass über die Aberkennung bzw. der
                                                                                     Tenor der Gerichtsentscheidung, welche den Ministerial-
                    Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann demjenigen,           erlass über die Aberkennung bestätigt, wird vom Standes-
                    der die Eigenschaft eines Luxemburgers erworben hat,             beamten des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes der
                    aberkannt werden, wenn dieser die luxemburgische                 Person, der die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, oder,
                    Staatsbürgerschaft:                                              in Ermangelung eines Aufenthaltsortes im Land, vom
                                                                                     Standesbeamten, der die Einbürgerungsurkunde entgegen-
                    1. entweder durch falsche Angaben, Betrug oder das               genommen hat, entweder in ein besonderes zweifach
                       Verschweigen wichtiger Tatsachen;                             geführtes Register oder in das Geburtsregister eingetragen.
                    2. oder durch Fälschung bzw. den Gebrauch gefälschter
                       Urkunden oder aber durch Namensanmaßung erlangt               Ein entsprechender Vermerk wird ebenfalls am Rand der
                       hat, soweit er einer dieser Straftaten durch eine rechts-     Nationalitätsurkunde eingetragen, durch die belegt wurde,
                       kräftige Gerichtsentscheidung für schuldig befunden           dass die Person, der die Staatsbürgerschaft aberkannt
                       wurde.                                                        wurde, eingebürgert war. Die Aberkennung wird am Tag
                                                                                     der Eintragung wirksam.
                    Die Aberkennung ist nicht möglich, wenn sie zur
                    Staatenlosigkeit der betreffenden Person führen würde.           Gegen den Ministerialerlass über die Aberkennung können
                                                                                     vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden.
                                                                                     Berufung kann vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt
                                                                                     werden. Es wird auf „Kapitel 6. „Rechtsstreitigkeiten im
                                                                                     Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürger-
                                                                                     schaft“ verwiesen.

24 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> C. KONSEQUENZEN (ARTIKEL 17 UND 18)                            > D. ÜBERGANGSBESTIMMUNG (ARTIKEL 30)
  Ehepartner und Kinder eines Luxemburgers, dem die                Die Regelung über die Aberkennung kann ebenfalls auf
  Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, können unter                alle Luxemburger Anwendung finden, die ihre Staats-
  folgenden Bedingungen auf die luxemburgische Staats-             angehörigkeit nicht am Tag ihrer Geburt von einem
  bürgerschaft verzichten:                                         luxemburgischen Elternteil erhalten haben und die
                                                                   luxemburgische Staatsbürgerschaft vor Inkrafttreten des
  1. Unterzeichnen einer Verzichtserklärung vor dem Standes-       Gesetzes vom 23. Oktober 2008 über die luxembur-
     beamten innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der                gische Staatsbürgerschaft erworben haben.
     Eintragung der Entscheidung über die Aberkennung.
     Für minderjährige Kinder gilt eine längere Frist, die mit
     Ablauf des dritten Monats nach Erreichen der Voll-
     jährigkeit endet;
  2. Erbringen des Nachweises, dass sie entweder eine
     ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch
     die Erklärung automatisch eine ausländische Staats-
     angehörigkeit erwerben oder wiedererlangen.

  Darüber hinaus ist es der Person, der die Eigenschaft
  eines Luxemburgers aberkannt worden ist, sowie deren
  Ehepartner und Kindern, die auf die luxemburgische
  Staatsbürgerschaft verzichtet haben, nicht mehr möglich,
  die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen
  bzw. einen neuen Antrag auf Erwerb der luxemburgischen
  Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu stellen.

                                                                                                            > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 25
KAPITEL 5
                                                        NACHWEIS DER
                                                     LUXEMBURGISCHEN
                                                  STAATSBÜRGERSCHAFT
                    Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 22. Februar                     Die Behörden, die den Nachweis der luxemburgischen
                    1968 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft                   Staatsbürgerschaft verlangen, müssen die betreffenden
                    (Artikel 37) konnte der Nachweis der luxemburgischen              Personen auffordern, eine beglaubigte Kopie des
                    Staatsbürgerschaft nur durch den Heimatschein erbracht            Luxemburger Personalausweises bzw. des Luxemburger
                    werden.                                                           Passes vorzulegen. Die Gemeinden sowie die groß-
                                                                                      herzogliche Polizei sind befugt, beglaubigte Kopien dieser
                    Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxembur-                Dokumente auszustellen.
                    gische Staatsbürgerschaft stellt eine verwaltungstechnische
                    Vereinfachung dar, die den Bürgern das Leben erleichtern
                    und gleichzeitig weiterhin die erforderliche Rechtssicherheit
                    hinsichtlich des Nachweises gewährleisten soll. Neben           > B. HEIMATSCHEINE (ARTIKEL 24 UND 25)
                    dem Heimatschein, der seine Beweiskraft und seinen Nutzen
                    behält, sieht das Gesetz zwei neue Möglichkeiten vor, um          Ein Heimatschein kann nur in folgenden Fällen ausgestellt
                    die luxemburgische Staatsbürgerschaft nachzuweisen.               werden:

                                                                                      • bei „ernsthaften Zweifeln“ an der luxemburgischen
                                                                                        Staatsbürgerschaft bzw. bei „Bestreiten“ derselben;
              > A. PASS BZW. PERSONALAUSWEIS                                          • falls eine ausländische Behörde einen Heimatschein
                (ARTIKEL 23)                                                            verlangt.

                    Bis zum Nachweis des Gegenteils wird die luxemburgische           Mit anderen Worten: Der Heimatschein stellt eine Art des
                    Staatsbürgerschaft einer Person nachgewiesen durch                Nachweises dar, die nur in Ausnahmefällen verlangt
                    den Besitz:                                                       werden kann. Im Prinzip gilt, dass der Nachweis der
                                                                                      luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch einen Personal-
                    1. entweder eines gültigen Luxemburger Passes;                    ausweis oder einen Pass erbracht wird.
                    2. oder eines gültigen Luxemburger Personalausweises.

26 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Derjenige, der einen Heimatschein beantragt, muss
nachweisen, dass er die luxemburgische Staatsbürgerschaft
besitzt. Zur Stützung seines Antrags muss er entsprechende
Belege vorlegen.

Die Heimatscheine werden vom Justizminister ausgestellt,
welcher ebenfalls deren Gültigkeitsdauer festlegt. Ihre
Gültigkeitsdauer darf 5 Jahre nicht überschreiten.

Aus den Heimatscheinen geht hervor, dass die betreffende
Person die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt, auf
Wunsch derselben kann ebenfalls angegeben werden,
wann sie diese erworben hat.

Sie haben Beweiskraft bis zum Nachweis des Gegenteils.
Die gleiche Beweiskraft haben seit dem 10. September
1944 ausgestellte Scheine.

Für Heimatscheine werden folgende Stempelgebühren
erhoben:

• 4 Euro, wenn die Gültigkeitsdauer 1 Jahr oder weniger
  beträgt; und
• 10 Euro, wenn die Gültigkeitsdauer mehr als 1 Jahr und
  maximal 5 Jahre beträgt.

                                                             > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 27
KAPITEL 6
                               RECHTSSTREITIGKEITEN
                                 IM ZUSAMMENHANG
                          MIT DER LUXEMBURGISCHEN
                               STAATSBÜRGERSCHAFT
                    Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 22. Februar                 2. Rechtsmittel gegen Ministerialerlasse über die Ablehnung
                    1968 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel         von Anträgen auf Einbürgerung oder Wiedererlangung
                    40) fielen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der          sowie gegen Ministerialerlasse über die Aberkennung
                    Staatsbürgerschaft unter die ausschließliche Zuständigkeit       der Eigenschaft eines Luxemburgers.
                    der Zivilgerichte.
                                                                                  Bei Ministerialerlassen über die Ablehnung von Anträgen
                    Durch das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die                auf Einbürgerung oder Wiedererlangung beträgt die
                    luxemburgische Staatsbürgerschaft sind für Rechts-            Frist für die Klageerhebung 3 Monate ab Zustellung der
                    streitigkeiten im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft     Entscheidung. Bei Aberkennungsentscheidungen beträgt die
                    die Verwaltungsgerichte zuständig, wobei zwei Rechtszüge      Frist für die Klageerhebung 3 Monate ab Eintragung
                    vorgesehen sind. Vor der Bestimmung oder dem Erwerb           der Entscheidung.
                    der luxemburgischen Staatsbürgerschaft anfallende Fragen
                    fallen weiterhin unter die Zuständigkeit der Zivilgerichte.   Berufung wird vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
                                                                                  Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage ab Zustellung des Urteils
                                                                                  des Verwaltungsgerichts durch die Gerichtskanzlei.

              > A. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER                                      Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht sowie die Berufung
                                                                                  vor dem Verwaltungsgerichtshof werden mittels eines
                VERWALTUNGSGERICHTE (ARTIKEL 26)                                  Schriftsatzes eingelegt, der von einem beim Appellations-
                                                                                  gerichtshof zugelassenen Anwalt unterzeichnet ist.
                    In den Zuständigkeitsbereich des als Tatsacheninstanz
                    entscheidenden Verwaltungsgerichts fallen:                    Die Unterlagen zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit
                                                                                  können der Person, die sie betreffen, nur im Rahmen eines
                    1. sämtliche Klagen zur Geltendmachung des Rechts auf         Rechtsmittelverfahrens übermittelt werden.
                       die luxemburgische Staatsbürgerschaft bzw. sämtliche
                       Klagen auf Anfechtung derselben;

28 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> B. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER
  ZIVILGERICHTE (ARTIKEL 27)
  Im Vorfeld anfallende zivilrechtliche Fragen, von denen die
  Gewährung der Staatsbürgerschaft abhängt, unterliegen
  dem gemäß der allgemeinen Kollisionsnorm anzu-
  wendenden Recht. Diese Fragen fallen in den Zuständig-
  keitsbereich der Zivilgerichte.

  Ergibt sich der Zivilstand aus einem ausländischen Urteil,
  dessen Ordnungsmäßigkeit in Abrede gestellt wird, so
  kann dessen Anerkennung beim Bezirksgericht beantragt
  werden, wobei dieses mittels Schriftsatz eines beim Appel-
  lationsgerichtshof zugelassenen Anwalts befasst wird und
  im Anschluss an die Schlussanträge des Staatsanwalts in
  nichtöffentlicher Sitzung entscheidet.

                                                                > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 29
30 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
PRAKTISCHE
INFORMATIONSBLÄTTER
 Einbürgerung (Artikel 6, 7 und 10)                                    32
 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 14)   38
 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 29)   42
 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 31)   46
 Verzicht auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel 13, 1°)   48

                                                                       > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 31
EINBÜRGERUNG
                                                                                     (ARTIKEL 6, 7 UND 10)
              > ZU ERFÜLLENDE VORAUSSETZUNGEN                                         Von der Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im
                                                                                      gesprochenen Luxemburgisch freigestellt sind Bewerber:
                    1. Zum Zeitpunkt der Stellung des Einbürgerungsantrags
                       das 18. Lebensjahr vollendet haben.                            • die mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg
                                                                                        absolvierten, und zwar entweder an öffentlichen
                    2. Unmittelbar vor der Antragstellung seit mindestens               Luxemburger Schulen oder an Privatschulen, an
                       7 aufeinanderfolgenden Jahren über eine Aufenthalts-             denen die Lehrpläne der öffentlichen Luxemburger
                       erlaubnis für Luxemburg verfügen und seit demselben              Schulen gelten.
                       Zeitraum tatsächlich dort wohnen.
                                                                                         Als Nachweis vorzulegen sind Bescheinigungen
                         Bei Bewerbern, die in Luxemburg als Flüchtlinge im              der zuständigen Dienststellen der Gemeinden,
                         Sinne des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über               in denen der Bewerber die Vor- bzw. Grundschule
                         die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt werden,            besuchte, Bescheinigungen der von ihm besuchten
                         wird der Zeitraum zwischen dem Tag der Asylantrag-              Schulen der Sekundarstufe oder beglaubigte Foto-
                         stellung und der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus durch        kopien von Schulzeugnissen.
                         den zuständigen Minister einem erlaubten Aufenthalt im
                         Sinne des Gesetzes gleichgestellt.                           ODER

                         Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Ministeriums         • die vor dem 31. Dezember 1984 über eine Auf-
                         für auswärtige Angelegenheiten und Immigration,                enthaltserlaubnis für Luxemburg verfügten und seit
                         Direktion für Immigration (Direction de l’immigration),        mindestens diesem Zeitpunkt dort wohnen.
                         vorzulegen.
                                                                                         Als Nachweis sind Aufenthaltsbescheinigungen der
                    3. Erfolgreich an der Prüfung zur Bewertung der Sprach-              zuständigen Gemeinden vorzulegen.
                       kenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch teilgenommen
                       haben. Für nähere Informationen siehe unter
                       „Vorzulegende Unterlagen“, Unterlagen 9) und 10).

32 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
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