DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT - GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008 - gouvernement.lu
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DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008
S > IMPRESSUM Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Luxemburger Regierung, in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat) Layout: plan K Fotos: Shutterstock Druck: Imprimerie Centrale ISBN: 978-2-87999-187-0 Januar 2009 Maßgeblich sind allein die Rechtstexte und Vorschriften in französischer Sprache.
DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT GESETZ VOM 23. OKTOBER 2008
VORWORT Am 1. Januar 2009 ist ein neues Gesetz über die über die Anträge entscheiden. Durch die Schaffung von luxemburgische Staatsbürgerschaft in Kraft getreten. Rechtsmitteln gegen Einbürgerungsverweigerungen wird der Rechtsschutz der Bürger gestärkt. Außerdem erleichtern Die Staatsbürgerschaft wird allgemein definiert als das die Vereinfachungen beim Nachweis der luxemburgischen rechtliche Band zwischen einem Staat und einer Person, Staatsbürgerschaft den Bürgern das Leben in ihren beruhend auf der gesellschaftlichen Tatsache einer Beziehungen zu den Behörden. Zugehörigkeit, als ein Band des Lebens, von Interessen und Gefühlen, das gegenseitige Rechte und Pflichten beinhaltet. Die Information der Öffentlichkeit ist für mich von besonderer Bedeutung. Entsprechend wurde eine Infoline eingerichtet, Durch die Gesetzesreform wird das Staatsbürgerschaftsrecht an die sich die Bürger mit ihren Fragen zur luxemburgischen den gesellschaftlichen Veränderungen in Luxemburg Staatsbürgerschaft wenden können. Über die Website des angepasst. Über die Bedingungen für den Erwerb der Justizministeriums können Informationsblätter und Formulare Staatsbürgerschaft will das Gesetz die Integration der in heruntergeladen werden. Luxemburg lebenden Ausländer stärken. Ziel dieser Broschüre ist es, das breite Publikum über die Viele Ausländer möchten durch den Erwerb der wesentlichen Bestimmungen des neuen Gesetzes über die luxemburgischen Staatsbürgerschaft ihre Verbundenheit luxemburgische Staatsbürgerschaft zu informieren. Die auf mit unserem Land und ihren Integrationswillen bekunden, Französisch, Deutsch und Englisch erhältliche Broschüre dabei jedoch gleichzeitig über ihre ursprüngliche enthält praktische Hinweise für alle, die beabsichtigen, Staatsangehörigkeit die Verbindung mit der Heimat die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erwerben oder und Kultur ihrer Vorfahren aufrechterhalten. Um dem wiederzuerlangen. Rechnung zu tragen, wurde das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft in das Luxemburger Recht eingeführt. Darüber hinaus wurden die Verfahren zum Erwerb und zur Luc Frieden Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft Justizminister vereinfacht und harmonisiert. Der Justizminister muss innerhalb einer vom Gesetzgeber festgelegten Frist
INHALTSVERZEICHNIS > KOMMENTAR DES GESETZES ÜBER DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT Einleitung 10 1. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung 12 2. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch freiwilligen Erwerb 16 3. Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 22 4. Aberkennung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 24 5. Nachweis der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 26 6. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 28 > PRAKTISCHE INFORMATIONSBLÄTTER Einbürgerung (Artikel 6, 7 und 10) 32 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 14) 38 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 29) 42 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 31) 46 Verzicht auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel 13, 1°) 48 > ANHANG Verfassungsänderung 52 Gesetzestext 54 Großherzogliche Verordnungen 62 Nützliche Adressen 68 Infoline 70
8 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
KOMMENTAR DES GESETZES ÜBER DIE LUXEMBURGISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT Einleitung 10 1. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung 12 2. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch freiwilligen Erwerb 16 3. Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 22 4. Aberkennung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 24 5. Nachweis der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 26 6. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft 28 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 9
EINLEITUNG > A. WICHTIGSTE RECHTE, DIE SICH AUS DER Darüber hinaus stellt die luxemburgische Staatsbürgerschaft STAATSBÜRGERSCHAFT ERGEBEN eine Bedingung für den Zugang zum öffentlichen Dienst dar, außer bei einigen Posten, zu denen ebenfalls Unions- bürger Zugang haben. Zu Richtern und Staatsanwälten Die Staatsbürgerschaft kann als das rechtliche und können nur Luxemburger ernannt werden. politische Band zwischen einer Einzelperson und einem Staat definiert werden. Die Wehrpflicht für Luxemburger wurde 1967 abgeschafft. Die Verfassungs- und Gesetzestexte sehen für Personen luxemburgischer Staatsbürgerschaft eine Reihe von bürgerlichen und politischen Rechten vor. > B. KONTEXT DER GESETZESREFORM Das wichtigste politische Recht ist das Wahlrecht bei den Ziel der Gesetzesreform ist es, das Staatsbürgerschaftsrecht Parlamentswahlen. Bei diesen besitzen nur Luxemburger die den gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Wählereigenschaft (aktives Wahlrecht). Ihre Teilnahme an Jahrzehnte in Luxemburg anzupassen und zu einer Stärkung der Wahl ist obligatorisch. der Integration der in Luxemburg lebenden Ausländer beizutragen. Gleichzeitig sind die Luxemburger wahlberechtigt in dem Sinne, dass sie bei den Parlamentswahlen kandidieren Bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes können (passives Wahlrecht). Die luxemburgische Staats- und die europäische Dimension der luxemburgischen bürgerschaft ist eine Voraussetzung, um Abgeordneter oder Hauptstadt, ist die Zahl nichtluxemburgischer Staats- Regierungsmitglied zu sein. angehöriger hierzulande stark angestiegen und liegt zurzeit über 40 % der Gesamtbevölkerung. 10 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Zwar leben viele Ausländer nur während einiger Jahre in wir die doppelte Staatsbürgerschaft einführen. Sie bringt Luxemburg, doch hat ein Teil von ihnen sich entschieden, uns einander näher, fördert das Zusammenleben, ohne sich endgültig hier niederzulassen; diese Menschen dass derjenige, der einen luxemburgischen Pass erhält, den möchten durch den Erwerb der luxemburgischen Staats- nichtluxemburgischen Teil seines Lebens aufgeben muss. bürgerschaft ihre Verbundenheit mit unserem Land und Wir werden daher mehr Luxemburgischkurse anbieten. ihren Integrationswillen in unsere nationale Gemeinschaft Viele Nichtluxemburger würden gerne unsere Sprache bekunden, dabei jedoch gleichzeitig über ihre ursprüngliche lernen (…), um sich besser integrieren zu können: Das Staatsangehörigkeit die Verbindung mit der Heimat und Integrationsangebot geht Hand in Hand mit dem Kultur ihrer Vorfahren aufrechterhalten. Zu diesen Menschen Angebot im Bereich der luxemburgischen Sprache.“ gehören heute vor allem die Kinder und Enkelkinder der in (freie Übersetzung des französischen Originaltextes) der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach Luxemburg eingewanderten Arbeitnehmer. Am 13. Oktober 2006 brachte der Justizminister den Gesetzentwurf über die luxemburgische Staatsbürgerschaft Das Projekt zur Reform des luxemburgischen Staats- in die Abgeordnetenkammer ein (Parlamentsdokument bürgerschaftsrechts ist Bestandteil des Regierungsprogramms Nr. 5620). Der Text wurde am 15. Oktober 2008 von der von August 2004. In der Regierungserklärung betonte der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Das Gesetz vom Premierminister: „Integration und Zusammenhalt: Dieser 23. Oktober 2008 über die luxemburgische Staats- doppelte Anspruch ist vor allem offensichtlich in unserem bürgerschaft (veröffentlicht im „Mémorial A“ – Nr. 158 vom Zusammenleben mit Nichtluxemburgern. Es darf zwischen 27. Oktober 2008) ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. ihnen und uns keine Kluft geben. Die Integration der Nichtluxemburger ist ein Angebot, das von den Luxem- burgern ausgehen muss. Die Nichtluxemburger müssen dieses Angebot annehmen. (…) Aus diesem Grund wollen > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 11
KAPITEL 1 ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ABSTAMMUNG > A. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN > b. Doppelte Geburt in Luxemburg STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH GEBURT Der Gesetzgeber hat eine neue, auf dem Bodenrecht (ARTIKEL 1) gründende Möglichkeit vorgesehen, die Eigenschaft eines Luxemburgers durch Abstammung zu erlangen. > a. Geburt eines Kindes mit luxemburgischem Elternteil Die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen Kinder: Wird ein Kind mit einem luxemburgischen Elternteil geboren, so besitzt es, auch wenn die Geburt im Ausland erfolgte, 1. die in Luxemburg von nichtluxemburgischen Eltern die luxemburgische Staatsbürgerschaft, sofern die beiden geboren wurden; und folgenden Bedingungen erfüllt sind: 2. bei denen mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) ebenfalls in Luxemburg geboren wurde. 1. Die Abstammung des Kindes muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres nachgewiesen werden; Diese Regelung gilt für Kinder: 2. der Elternteil muss zum Zeitpunkt des Nachweises der Abstammung Luxemburger sein. 1. die ab dem 1. Januar 2009, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 über die Erfolgt das Feststellungsurteil über die Abstammung erst luxemburgische Staatsbürgerschaft, geboren wurden nach dem Tod des Vaters oder der Mutter, ist das Kind bzw. werden; oder Luxemburger, wenn der Elternteil zum Zeitpunkt seines 2. die am 1. Januar 2009 das Alter von 18 Jahren noch Todes die luxemburgische Staatsbürgerschaft besaß. nicht erreicht hatten, d.h. Kinder, die während des Zeitraums vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 2008 geboren wurden. 12 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> c. Geburt in Luxemburg > B. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN In drei Fällen erlangen Kinder die luxemburgische STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ADOPTION Staatsbürgerschaft durch Geburt im Großherzogtum: (ARTIKEL 2, PUNKT 1°) 1. im Großherzogtum von gesetzlich unbekannten Eltern Minderjährige, die von einem Luxemburger adoptiert geborene Kinder: Im Großherzogtum aufgefundene wurden, erlangen die luxemburgische Staatsbürgerschaft. Kinder gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als auf luxemburgischem Staatsgebiet geboren; Neu ist, dass der Text keinen Unterschied mehr nach 2. im Großherzogtum geborene Kinder, die aufgrund der Adoptionstyp macht. Mit anderen Worten: Volladoption und Staatenlosigkeit ihrer Eltern bzw. des betreffenden einfache Adoption werden hinsichtlich der Übertragung der Elternteils keine Staatsangehörigkeit besitzen; luxemburgischen Staatsbürgerschaft auf die Adoptivkinder 3. im Großherzogtum von ausländischen Eltern geborene gleichgestellt. Kinder, bei denen die ausländischen Gesetze zur Staats- bürgerschaft jede Übertragung der Staatsangehörigkeit eines der Eltern auf das betreffende Kind ausschließen: Die Eltern müssen den Nachweis erbringen, dass ihre nationale Gesetzgebung jede Übertragung ihrer Staats- angehörigkeit auf die Kinder ausschließt. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 13
> C. ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH WECHSEL DER STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES ELTERNTEILS ODER DES ADOPTIERENDEN (ARTIKEL 2, PUNKT 2°) Die luxemburgische Staatsbürgerschaft erlangen: 1. Minderjährige, bei denen ein Elternteil oder der Adoptierende, für welche die Abstammung nach- gewiesen wird, die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben oder wiedererlangen; und 2. Minderjährige, bei denen ein Elternteil oder der Adop- tierende, für welche die Abstammung nachgewiesen wird, die luxemburgische Staatsbürgerschaft in Anwendung der vorgenannten Regelung erlangt haben. > D. RÜCKWIRKUNG (ARTIKEL 32) Die Artikel 1 und 2 gelten ebenfalls für Personen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. vor dem 1. Januar 2009, geboren wurden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatten. Mit anderen Worten: Kinder, die während des Zeitraums vom 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 2008 geboren wurden, kommen in den Genuss der Bestimmungen der Artikel 1 und 2. Die beiden Artikel finden ebenfalls Anwendung, wenn die Ereignisse und Handlungen, die geeignet sind, zum Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft zu führen, vor dem 1. Januar 2009 erfolgten. Allerdings werden durch diese Anwendung die Gültigkeit von Handlungen, die der Betroffene auf der Grundlage der früheren Gesetze vorgenommen hat, sowie Rechte, die Dritte auf der Grund- lage der früheren Gesetze erworben haben, nicht berührt. > E. NACHWEIS DER EIGENSCHAFT EINES LUXEMBURGERS DURCH ABSTAMMUNG (ARTIKEL 3 UND 4) Die Eigenschaft eines Luxemburgers durch Abstammung wird durch die Geburt im Großherzogtum vor dem 1. Januar 1920 nachgewiesen. Daneben kann eine Person ihre Eigenschaft als Luxem- burger durch Abstammung ebenfalls durch den Nachweis belegen, dass ein Elternteil den Status eines Luxemburgers besitzt. Die betreffende Person muss nachweisen, dass ein Elternteil die mit der luxemburgischen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte ausgeübt hat. Der Nachweis des Gegenteils ist von Rechts wegen zulässig. 14 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
STAATSBÜRGERSCHAFT ATSBÜRGERSCHAFT STAATSBÜRGERSCHAFT INTEGRATION INTEGRATION > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 15
KAPITEL 2 ERLANGUNG DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH FREIWILLIGEN ERWERB > A. EINBÜRGERUNG 3. Einzelheiten zu den erforderlichen Sprachkenntnissen: Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann durch • Verpflichtung zur erfolgreichen Teilnahme an einer Einbürgerung erworben werden. Durch die Einbürgerung Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im erhält ein Ausländer sämtliche mit der Eigenschaft eines gesprochenen Luxemburgisch; es handelt sich hierbei Luxemburgers verbundenen bürgerlichen und politischen um eine Bewertungsmethode, die allen Einbürgerungs- Rechte. Diese ist nur für die Zukunft wirksam. bewerbern gegenüber objektiver und neutraler ist sowie größeren Wert auf deren Gleichheit legt; • Festlegen eines im Luxemburgischen zu erreichenden > a. Wichtigste Neuerungen Kompetenzniveaus (Hörverständnis und Sprechen), um sich zu vergewissern, dass der Einbürgerungs- Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die bewerber in der Lage ist, am gesellschaftlichen und luxemburgische Staatsbürgerschaft stellt eine wichtige politischen Leben in Luxemburg teilzunehmen; Reform der Einbürgerung hinsichtlich der zu erfüllenden • Staatliche Rückerstattung der Teilnahmegebühren an Voraussetzungen, des anzuwendenden Verfahrens sowie den luxemburgischen Sprachkursen sowie an der der Rechtsmittel dar. Die wichtigsten Neuerungen können Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im ge- wie folgt zusammengefasst werden: sprochenen Luxemburgisch nach den durch groß- herzogliche Verordnung festgelegten Modalitäten. 1. In Anwendung des Prinzips der doppelten Staats- bürgerschaft müssen Personen, welche die luxem- 4. obligatorische Teilnahme an Kursen in Staatsbürger- burgische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, ihre kunde, in denen der Bewerber Kenntnisse zu den ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben; luxemburgischen Institutionen sowie zu den Grundrechten 2. Verlängerung der erforderlichen Mindestaufenthaltsdauer erwerben kann; im Land von 5 auf 7 Jahre; dieser Zeitraum ist geeignet, sich zu vergewissern, dass der Bewerber hinreichend in die luxemburgische Gesellschaft integriert ist; 16 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
5. Einzelheiten zur Voraussetzung der Unbescholtenheit: • Wirksamkeit der Einbürgerung ab dem Tag der Entscheidung ohne entsprechende Veröffentlichung • Festlegung objektiver Kriterien, um einzuschätzen, ob im „Mémorial“; der Bewerber hinreichende Garantien hinsichtlich • Übertragung der Entscheidungsbefugnis von der seiner Unbescholtenheit vorzuweisen hat; Abgeordnetenkammer auf den Justizminister, der die • Ermächtigung, den Einbürgerungsvorgang im Falle luxemburgische Staatsbürgerschaft gewähren oder eines Strafprozesses auszusetzen. verweigern kann. 6. Schaffung eines Verwaltungsverfahrens zur einfacheren 7. Schaffung von Rechtsmitteln, um eine Einbürgerungs- und schnelleren Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen: verweigerung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten, mit der Möglichkeit der Berufung vor dem • Schaffung eines einzigen Verfahrens zum freiwilligen Verwaltungsgerichtshof. Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft, so dass das Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Option keine Anwendung > b. Prinzip der doppelten bzw. mehrfachen mehr findet; Staatsbürgerschaft • unmittelbare und unverzügliche Weiterleitung der Einbürgerungsunterlagen durch die Gemeinden an Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem- das Justizministerium ohne Umweg über die burgische Staatsbürgerschaft hält nicht an der in Artikel 7, Distriktskommissariate; Punkt 2 des abgeänderten Gesetzes vom 22. Februar 1968 • kein Einschalten von Gemeinderäten und Staatsrat über die luxemburgische Staatsbürgerschaft vorgesehenen zwecks diesbezüglicher Stellungnahme; Bedingung fest, dass Ausländer, welche die luxemburgische • behördliche Untersuchung seitens des Justiz- Staatsbürgerschaft erwerben möchten, ihre ursprüngliche ministeriums, Abteilung luxemburgische Staats- Staatsangehörigkeit verlieren oder aufgeben müssen. angehörigkeit (Service de l’indigénat); • obligatorische Entscheidung innerhalb von 8 Monaten Um zur Einbürgerung zugelassen zu werden, müssen nach der Einbürgerungserklärung; Ausländer ab dem 1. Januar 2009 demnach nicht mehr > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 17
mittels entsprechender Bescheinigungen oder Urkunden 2. Wohnsitz nachweisen, dass sie ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit verloren haben bzw. diese durch den Erwerb einer anderen Die für den Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft Staatsangehörigkeit automatisch verlieren. erforderliche Mindestwohnsitzdauer im Land beträgt 7 Jahre. Genauer muss der Einbürgerungsbewerber unmittelbar vor Allerdings heißt dies nicht zwangsläufig, dass ein Ausländer, der Antragstellung seit mindestens 7 aufeinanderfolgenden der eine Einbürgerungserklärung unterschrieben hat, nach Jahren im Land wohnen. Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft die doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich besitzt. Um zu Darüber hinaus muss der Wohnsitz: wissen, ob der Erwerb der luxemburgischen Staats- bürgerschaft mit dem Behalten der ausländischen Staats- • tatsächlich gegeben sein: Der Bewerber muss tatsächlich angehörigkeit vereinbar ist, muss auch die ausländische im Land wohnen; Gesetzgebung berücksichtigt werden. Da nicht alle • legal sein: Der Bewerber muss über eine Aufenthalts- Staaten das Prinzip der doppelten oder mehrfachen erlaubnis für das luxemburgische Staatsgebiet verfügen. Staatsangehörigkeit übernommen haben, kann es sein, dass ein Ausländer, der die Staatsbürgerschaft erwerben Bei anerkannten Flüchtlingen gemäß dem Genfer möchte, aus einem Land stammt, nach dessen Gesetz- Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung gebung die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft der Flüchtlinge wird der Zeitraum zwischen dem Tag der nicht zulässig ist. Asylantragstellung und der Zuerkennung des Flüchtlings- status durch den zuständigen Minister einem erlaubten Bewerber um die luxemburgische Staatsbürgerschaft, die Aufenthalt im Land gleichgestellt. ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten möchten, müssen sich deshalb im Vorfeld bei den zuständigen Die Wohnsitzvoraussetzung muss zum Zeitpunkt der Behörden ihres Herkunftslandes, wie z.B. der Botschaft Antragstellung erfüllt sein. oder dem Konsulat, erkundigen, ob sie im Falle des Erwerbs der luxemburgischen Staatsbürgerschaft ihre 3. Sprachkenntnisse ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten können. Der Einbürgerungsbewerber muss hinreichende aktive und Sofern die ausländischen Behörden hiermit einverstanden passive Kenntnisse mindestens einer der im Gesetz vom sind, können Personen mit zwei ausländischen Staats- 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung vorgesehenen angehörigkeiten nach Erwerb der luxemburgischen Staats- Sprachen nachweisen sowie die erfolgreiche Teilnahme bürgerschaft auch drei Staatsangehörigkeiten besitzen. an einer Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch. Vorbehaltlich der im Großherzogtum geltenden internationalen Abkommen und Gesetze gilt jeder, der Von der erfolgreichen Teilnahme an einer Prüfung zur neben der luxemburgischen Staatsbürgerschaft eine oder Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzt, für die Luxemburgisch freigestellt sind Personen, die: luxemburgischen Behörden ausschließlich als Luxemburger. 1. mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolvierten, und zwar entweder an öffentlichen > c. Einbürgerungsvoraussetzungen (Artikel 6 und 7) Luxemburger Schulen oder an Privatschulen, an denen die Lehrpläne der öffentlichen Luxemburger Schulen Bei den Voraussetzungen zur Erlangung der gelten; luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung 2. vor dem 31. Dezember 1984 über eine Aufenthalts- wurde darauf geachtet, dass der soziale Zusammenhalt erlaubnis für das luxemburgische Staatsgebiet verfügten und die Integration all derer, die zur luxemburgischen und seit mindestens diesem Zeitpunkt in Luxemburg Gemeinschaft gehören wollen, gewährleistet sind. wohnen. Aus diesem Grund muss der Einbürgerungsbewerber eine Im gesprochenen Luxemburgisch müssen folgende hinreichende Integration in das Land nachweisen. Die Kompetenzniveaus erreicht werden: B1 des Gemeinsamen Voraussetzung hinsichtlich der hinreichenden Integration europäischen Referenzrahmens für Sprachen beim Hörver- stellt den eigentlichen Kern der Einbürgerungsregelung dar. ständnis und A2 desselben Referenzrahmens beim Sprechen. Dieses Niveau setzt voraus, dass der Ausländer in der Der Gesetzgeber hat mehrere Kriterien vorgesehen, um zu Lage ist, einerseits eine Radio- oder Fernsehsendung in beurteilen, ob die Bedingung der hinreichenden Integration luxemburgischer Sprache zu verfolgen und andererseits in erfüllt ist oder nicht. allgemeiner Weise über seinen Alltag, seine Arbeit, sein Familienleben und seine Freizeit zu sprechen. Alles in allem 1. Alter muss der Einbürgerungsbewerber also in der Lage sein, am gesellschaftlichen und politischen Leben in Luxemburg Der Bewerber muss am Tag der Stellung des Einbürgerungs- teilzunehmen. antrags das 18. Lebensjahr vollendet haben. Aus diesem Grund können Minderjährige keinen Einbürgerungsantrag stellen. 18 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Das Institut national des langues (vormals Centre de 5. Unbescholtenheit langues Luxembourg) ist damit beauftragt, die Kompetenzen im gesprochenen Luxemburgisch im Hinblick auf die Zu- Der Einbürgerungsbewerber muss hinreichende Garantien lassung zur Einbürgerung zu prüfen und zu bescheinigen. hinsichtlich seiner Unbescholtenheit nachweisen. Das Es veranstaltet mehrmals jährlich die Prüfung zur Bewertung Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxemburgische der entsprechenden Kompetenzen. Staatsbürgerschaft ermächtigt den Justizminister, den Einbürgerungsvorgang auszusetzen und/oder die Ein- Die Teilnahmegebühr an der genannten Prüfung wird dem bürgerung zu verweigern. Einbürgerungsbewerber nach den durch großherzogliche Verordnung festgelegten Modalitäten vom Staat zurück- Im Falle eines Strafprozesses gegen den Einbürgerungs- erstattet. Tritt ein Bewerber ohne Angabe von Gründen bewerber kann der Einbürgerungsvorgang ausgesetzt von der Prüfung zurück bzw. erscheint er nicht zur Prüfung, werden. werden ihm die Gebühren nicht zurückerstattet und er muss sich erneut anmelden. Die Einbürgerung wird verweigert: Die Teilnahme an Luxemburgischkursen ist rein fakultativ. • wenn der Bewerber entweder im Land oder im Ausland Hat der Bewerber im Vorfeld der Prüfung zur Bewertung zu einer Verbrechensstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch im ohne Bewährung von einem Jahr oder mehr verurteilt Institut national des langues Luxemburgischkurse besucht, wurde; und werden ihm die entsprechenden Teilnahmegebühren vom • wenn der Tatbestand, der der Verurteilung durch ein Staat zurückerstattet. Wurden Kurse besucht, die nicht am ausländisches Gericht zugrunde liegt, auch nach luxem- Institut national des langues stattfanden, so werden die burgischem Recht eine strafbare Handlung darstellt; und Teilnahmegebühren gegen Vorlage einer Quittung bis zur • wenn die Strafe, gegebenenfalls und außer im Falle Höhe der beim Institut national des langues geltenden einer Rehabilitierung, weniger als 15 Jahre vor Stellung Teilnahmegebühren zurückerstattet. des Einbürgerungsantrags endgültig vollstreckt wurde. Rückerstattungsanträge für die Teilnahmegebühren an der Prüfung und den Luxemburgischkursen sind > d. Einbürgerungsverfahren (Artikel 10) an das Justizministerium, Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat), zu richten. Ausländer, welche die Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Aufenthalt erfüllen, können bei ihrer Wohngemeinde 4. Staatsbürgerkunde einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen, der vom Bewerber zu unterzeichnen und an den Justizminister zu Der Einbürgerungsbewerber muss mindestens drei Kurse richten ist. in Staatsbürgerkunde besuchen. Obligatorisch ist die Teilnahme an einem Kurs über die luxemburgischen Der Einbürgerungsantrag ist vom Bewerber persönlich Institutionen sowie an einem Kurs über die Grundrechte. zusammen mit den entsprechenden Unterlagen Bei dem dritten obligatorischen Kurs ist eines der folgenden einzureichen. Dieser Antrag gilt als Einbürgerungserklärung. Themen zu wählen: Geschichte, Gemeinden, Wirtschaft, Arbeitsrecht, Sozialversicherung oder Medien. Der Bewerber muss dem Einbürgerungsantrag folgende Unterlagen beifügen: Von der Teilnahme an den Kursen in Staatsbürgerkunde freigestellt sind diejenigen Personengruppen, die ebenfalls 1. die Geburtsurkunde des Bewerbers sowie gegebenen- nicht zur erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung zur falls die Geburtsurkunde seiner minderjährigen Kinder; Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxem- 2. ein sorgfältig verfasster kurzer Lebenslauf: Der Bewerber burgisch verpflichtet sind. muss einen Fragebogen ausfüllen; 3. eine Bescheinigung über die erforderliche Aufenthalts- Die Kurse in Staatsbürgerkunde werden dezentral vom dauer, die von den Gemeinden ausgestellt wird, in Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung, Dienst für denen sich der Ausländer während der für ihn obliga- Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes) torischen Aufenthaltsdauer im Land aufgehalten hat; veranstaltet. Die Kurse werden in mehreren Gymnasien 4. eine beglaubigte Kopie des Passes des Bewerbers bzw. in verschiedenen Regionen des Landes abgehalten. Die bei Bewerbern, die in Luxemburg als Flüchtlinge im Sinne betreffenden Gymnasien werden jedes Jahr vom Minister des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die für Erziehung und Berufsausbildung bestimmt. Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt werden, eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung Die Anmeldung zu den Kursen in Staatsbürgerkunde ist über das Vorliegen dieser Eigenschaft; kostenlos. Die Kurse werden in mehreren Sprachen 5. einen Auszug aus dem luxemburgischen Strafregister und abgehalten. Ein Kurs dauert 2 Stunden. Die Kurse finden ein entsprechendes Schriftstück seitens der zuständigen abends bzw. samstagvormittags statt. Am Ende der Kurse Behörden des Herkunftslandes sowie der Länder, in wird keine Prüfung abgehalten. Anhand einer Anwesenheits- denen der Bewerber davor ab dem Alter von 18 Jahren liste wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. während der 15 Jahre vor der Antragstellung gewohnt hat; > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 19
6. eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Der Einbürgerungsantrag bzw. -vorschlag wird der Abge- der Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im ordnetenkammer vorgelegt, die darüber entscheidet, ob sie gesprochenen Luxemburgisch; den Antrag bzw. Vorschlag annimmt oder nicht. 7. eine Bescheinigung über die Teilnahme an den luxem- burgischen Kursen in Staatsbürgerkunde. Das Gesetz über die Gewährung der Einbürgerung wird auszugsweise im „Mémorial“ veröffentlicht. Der Justiz- Wer von der erfolgreichen Teilnahme an der Prüfung minister stellt der betreffenden Person als Nachweis eine zur Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen beglaubigte Abschrift des Gesetzes über die Gewährung Luxemburgisch sowie von der Teilnahme an den Kursen in der Einbürgerung aus. Staatsbürgerkunde freigestellt ist, braucht die unter 6) und 7) genannten Bescheinigungen nicht vorzulegen. > g. Rechtsmittel (Artikel 26) Der Antrag gilt nur dann als Einbürgerungserklärung, wenn sämtliche verlangten Unterlagen und Belege dem Antrag Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem- beigefügt wurden. burgische Staatsbürgerschaft bringt Neuerungen durch die Schaffung von Rechtsmitteln und insbesondere durch Sämtliche Unterlagen müssen von einem beeidigten Über- die Einführung von zwei Rechtszügen. Es ist dies eine setzer entweder auf Französisch oder auf Deutsch übersetzt Stärkung der Rechte der Bürger, welche die luxemburgische werden. Die Wohngemeinde des Bewerbers leitet den Staatsbürgerschaft erwerben möchten. Einbürgerungsantrag zusammen mit den Unterlagen unmittelbar und unverzüglich an das Justizministerium, Da der Ministerialerlass über eine Einbürgerungs- Abteilung luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service verweigerung eine Verwaltungsentscheidung darstellt, sind de l’indigénat), weiter. die Verwaltungsgerichte zuständig. In erster Instanz ist das Verwaltungsgericht zuständig, um > e. Entscheidungsbefugnis (Artikel 5 und 11) über Rechtsmittel gegen Ministerialerlasse zu entscheiden, durch die Einbürgerungsanträge abgelehnt wurden. Die Einbürgerung wird durch Erlass des Justizministers Berufung wird vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt. gewährt oder verweigert. Wird die Einbürgerung verweigert, muss der entsprechende Beschluss begründet werden. Es können jedoch keine Rechtsmittel eingelegt werden, wenn die Abgeordnetenkammer die Einbürgerung im Eine Entscheidung des Justizministers muss innerhalb von Rahmen des vorgenannten Sonderverfahrens (Artikel 8 8 Monaten ab dem Tag, an dem der Einbürgerungsantrag und 9) verweigert. als Einbürgerungserklärung gilt, getroffen werden. Diese Frist gilt jedoch nicht: Für weitere Informationen wird auf „Kapitel 6. Rechts- streitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen 1. während des Verfahrens zur Aussetzung des Einbürge- Staatsbürgerschaft“ verwiesen. rungsvorgangs im Falle eines Strafprozesses; sowie 2. für Einbürgerungs- oder Optionsgesuche, die vor dem 1. Januar 2009 gestellt wurden. > h. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Artikel IV) Die Einbürgerung wird am Tag der ministeriellen Ent- scheidung wirksam. Der Justizminister lässt dem Bewerber Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem- als Nachweis den Erlass über die Gewährung bzw. Ver- burgische Staatsbürgerschaft ist am 1. Januar 2009 weigerung der Einbürgerung zustellen. Der Ministerialerlass in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Anträge auf wird von der Gemeinde entweder in einem besonderen Einbürgerung oder Wiedererlangung der luxemburgischen zweifach geführten Register oder im Geburtsregister Staatsbürgerschaft, die ab diesem Datum gestellt wurden vermerkt. Der Erlass wird nicht im „Mémorial“ veröffentlicht. bzw. werden. Anträge auf Einbürgerung, Option oder Wiedererlangung, > f. Sonderverfahren (Artikel 8 und 9) die bis zum 31. Dezember 2008 gestellt wurden: Im Rahmen eines Sonderverfahrens, das nur in sehr seltenen • unterliegen hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen Fällen anwendbar ist, wird die Entscheidung über die weiterhin den Bestimmungen des abgeänderten Einbürgerung von der Abgeordnetenkammer getroffen. Gesetzes vom 22. Februar 1968 über die luxem- burgische Staatsbürgerschaft; Wenn die gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt sind, • unterliegen hinsichtlich des Verfahrens sowie etwaiger kann die Einbürgerung bei außergewöhnlichen Umständen Rechtsmittel den Bestimmungen des Gesetzes vom volljährigen Ausländern gewährt werden, die dem Staat 23. Oktober 2008 über die luxemburgische bedeutende Dienste erweisen oder erwiesen haben. Die Staatsbürgerschaft. Einbürgerung kann außerdem ohne Vorliegen eines Antrags von der Regierung vorgeschlagen werden. 20 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> B. WIEDERERLANGUNG DER > 2. Personen mit einem Vorfahren, der die LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT luxemburgische Staatsbürgerschaft durch Abstammung Alles in allem schafft das Gesetz vom 23. Oktober 2008 besaß (Artikel 29) über die luxemburgische Staatsbürgerschaft mehr Flexibilität Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem- bei den Voraussetzungen zur Wiedererlangung der burgische Staatsbürgerschaft führt eine neue Möglichkeit luxemburgischen Staatsangehörigkeit und vereinfacht das der Wiedererlangung ein, deren Anwendung zeitlich Wiedererlangungsverfahren. begrenzt ist. Durch die Anwendung des Prinzips der doppelten bzw. Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen mehrfachen Staatsbürgerschaft setzt die Wiedererlangung können Personen: der luxemburgischen Staatsangehörigkeit nicht mehr den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit voraus. • die einen männlichen oder weiblichen Vorfahren haben, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staats- Der Text sieht drei Fälle vor, in denen jemand die luxem- bürgerschaft besaß; und burgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen kann. • die Nachfahren in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, dieses Vorfahren sind. > 1. Luxemburger durch Abstammung (Artikel 14) Die betreffende Person kann über die väterliche oder mütterliche Linie von Generation zu Generation weiter Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Luxemburger durch zurückgehen, um nachzuweisen, dass sie einen Vorfahren Abstammung, der seine Eigenschaft als Luxemburger hat, der zum 1. Januar 1900 Luxemburger war. verloren hat, die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen. Die Wiedererlangungserklärung muss bis spätestens zum 31. Dezember 2018 vor dem Standesbeamten unter- Er kann seine ausländische Staatsangehörigkeit behalten, zeichnet werden. sofern die betreffende ausländische Gesetzgebung dies erlaubt. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, die verlangten Unterlagen, das einzuhaltende Verfahren sowie die Wer die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiedererlangen Rechtsmittel entsprechen denen, die auch für den möchte, muss die gleichen Voraussetzungen hinsichtlich vorgenannten Fall von Wiedererlangung vorgesehen sind. Alter und Unbescholtenheit erfüllen wie ein Einbürgerungs- bewerber. Er muss die gleichen Unterlagen vorlegen wie Darüber hinaus ist ein weiteres Schriftstück erforderlich, der Einbürgerungsbewerber mit Ausnahme der Bescheini- nämlich eine Bescheinigung des Justizministeriums, Abteilung gungen über den Aufenthalt im Land, die erfolgreiche luxemburgische Staatsangehörigkeit (Service de l’indigénat), Teilnahme an der Prüfung in gesprochenem Luxemburgisch dass der Bewerber zum 1. Januar 1900 einen Vorfahren sowie die Teilnahme an den luxemburgischen Kursen in luxemburgischer Staatsangehörigkeit hat, dessen Nachkomme Staatsbürgerkunde. in direkter Linie, väterlicher- oder mütterlicherseits, er ist. Was das Verfahren anbelangt, so muss der Bewerber vor dem Standesbeamten des letzten Wohnortes im > 3. Frauen, welche die luxemburgische Großherzogtum bzw., in Ermangelung eines solchen Wohnortes, vor dem Standesbeamten der Gemeinde Staatsbürgerschaft ohne Willensakt ihrerseits Luxemburg eine Wiedererlangungserklärung unterzeichnen. verloren haben (Artikel 31) Die Wiedererlangungserklärung wird dem Justizminister zur Luxemburger Frauen, welche die Eigenschaft einer Luxem- Entscheidung vorgelegt; dieser gewährt oder verweigert burgerin dadurch verloren haben, dass sie ohne Willensakt die Wiedererlangung durch Ministerialerlass. Eine Ver- ihrerseits durch ihre Heirat oder aufgrund des Erwerbs einer weigerungsentscheidung muss mit Gründen versehen sein. ausländischen Staatsangehörigkeit durch ihren Gatten die ausländische Staatsangehörigkeit ihres Gatten erworben Als Nachweis lässt der Justizminister dem Bewerber den haben, können die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Erlass über die Gewährung bzw. Verweigerung der eine Erklärung vor dem Standesbeamten wiedererlangen. Wiedererlangung zustellen. Über den Ministerialerlass wird ein Vermerk am Rand der Wiedererlangungserklärung Der Standesbeamte schickt innerhalb von 8 Tagen nach eingetragen. der Erklärung eine ordnungsgemäß beglaubigte Aus- fertigung derselben an den Justizminister. Gegen eine Verweigerung der Wiedererlangung können vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden. Berufung kann vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Es wird auf „Kapitel 6. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürger- schaft“ verwiesen. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 21
KAPITEL 3 VERLUST DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT Durch das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxem- 3. den Nachweis erbringen, dass: burgische Staatsbürgerschaft kommt es in weniger Fällen zum Verlust der luxemburgischen Staatsbürgerschaft. • er/sie entweder eine ausländische Staats- angehörigkeit besitzt; oder Aufgrund der Anwendung des Prinzips der doppelten bzw. • durch die Verzichtserklärung automatisch eine mehrfachen Staatsbürgerschaft stellt der freiwillige Erwerb ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. einer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Fall des wiedererlangt. Verlusts der luxemburgischen Staatsbürgerschaft mehr dar. Der Standesbeamte schickt innerhalb von 8 Tagen nach der Erklärung eine ordnungsgemäß beglaubigte Aus- fertigung derselben an den Justizminister. > A. VERLUST DER LUXEMBURGISCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT DURCH VERZICHT > b. Konsequenzen des Verzichts für minderjährige Kinder (ARTIKEL 13, PUNKT 1° UND 2°) Für minderjährige Kinder hat ein Verzicht folgende > a. Voraussetzungen für den Verzicht Konsequenzen: Wer auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft verzichten Die luxemburgische Staatsbürgerschaft verlieren Kinder will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen: vor dem 18. Lebensjahr, deren Abstammung in Bezug auf einen einzigen Elternteil bzw. Adoptierenden nachgewiesen 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben; ist, wenn dieser die luxemburgische Staatsbürgerschaft 2. vor dem Standesbeamten eine Verzichtserklärung aufgrund des Verzichts verliert, unter der Voraussetzung, abgeben; dass das Kind die ausländische Staatsangehörigkeit des Elternteils bzw. Adoptierenden erhält oder dass es diese bereits besitzt. 22 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Ist die Abstammung in Bezug auf seinen Vater und seine Mutter bzw. auf zwei Adoptierende nachgewiesen, verliert ein Kind vor dem 18. Lebensjahr die luxemburgische Staatsbürgerschaft nicht, solange einer von ihnen sie noch besitzt. Es verliert sie, wenn dieser Elternteil oder Adoptierende sie selbst verliert, unter der Voraussetzung, dass das Kind die Staatsangehörigkeit eines der Elternteile bzw. Adoptierenden erwirbt oder dass es diese bereits besitzt. > B. VERLUST DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH AUFHEBUNG DER ABSTAMMUNG (ARTIKEL 13, PUNKT 3°) Die luxemburgische Staatsbürgerschaft verlieren Kinder, bei denen der Nachweis der Abstammung in Bezug auf einen luxemburgischen Elternteil vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr gegeben ist, es sei denn, dass der andere Elternteil die Eigenschaft eines Luxemburgers besitzt oder dass das Kind staatenlos würde. Als staatenlos gilt, wer keine Staatsangehörigkeit besitzt. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 23
KAPITEL 4 ABERKENNUNG DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT Die Aberkennung besteht im Entzug der luxemburgischen > B. VERFAHREN (ARTIKEL 16) Staatsbürgerschaft, falls diese mit unerlaubten Mitteln erlangt wurde. Der Justizminister beschließt die Aberkennung der luxem- burgischen Staatsbürgerschaft durch einen mit Gründen versehenen Erlass. > A. VORAUSSETZUNGEN (ARTIKEL 15) Der Ministerialerlass über die Aberkennung bzw. der Tenor der Gerichtsentscheidung, welche den Ministerial- Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann demjenigen, erlass über die Aberkennung bestätigt, wird vom Standes- der die Eigenschaft eines Luxemburgers erworben hat, beamten des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes der aberkannt werden, wenn dieser die luxemburgische Person, der die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde, oder, Staatsbürgerschaft: in Ermangelung eines Aufenthaltsortes im Land, vom Standesbeamten, der die Einbürgerungsurkunde entgegen- 1. entweder durch falsche Angaben, Betrug oder das genommen hat, entweder in ein besonderes zweifach Verschweigen wichtiger Tatsachen; geführtes Register oder in das Geburtsregister eingetragen. 2. oder durch Fälschung bzw. den Gebrauch gefälschter Urkunden oder aber durch Namensanmaßung erlangt Ein entsprechender Vermerk wird ebenfalls am Rand der hat, soweit er einer dieser Straftaten durch eine rechts- Nationalitätsurkunde eingetragen, durch die belegt wurde, kräftige Gerichtsentscheidung für schuldig befunden dass die Person, der die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. wurde, eingebürgert war. Die Aberkennung wird am Tag der Eintragung wirksam. Die Aberkennung ist nicht möglich, wenn sie zur Staatenlosigkeit der betreffenden Person führen würde. Gegen den Ministerialerlass über die Aberkennung können vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden. Berufung kann vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Es wird auf „Kapitel 6. „Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der luxemburgischen Staatsbürger- schaft“ verwiesen. 24 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> C. KONSEQUENZEN (ARTIKEL 17 UND 18) > D. ÜBERGANGSBESTIMMUNG (ARTIKEL 30) Ehepartner und Kinder eines Luxemburgers, dem die Die Regelung über die Aberkennung kann ebenfalls auf Staatsangehörigkeit aberkannt wurde, können unter alle Luxemburger Anwendung finden, die ihre Staats- folgenden Bedingungen auf die luxemburgische Staats- angehörigkeit nicht am Tag ihrer Geburt von einem bürgerschaft verzichten: luxemburgischen Elternteil erhalten haben und die luxemburgische Staatsbürgerschaft vor Inkrafttreten des 1. Unterzeichnen einer Verzichtserklärung vor dem Standes- Gesetzes vom 23. Oktober 2008 über die luxembur- beamten innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der gische Staatsbürgerschaft erworben haben. Eintragung der Entscheidung über die Aberkennung. Für minderjährige Kinder gilt eine längere Frist, die mit Ablauf des dritten Monats nach Erreichen der Voll- jährigkeit endet; 2. Erbringen des Nachweises, dass sie entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch die Erklärung automatisch eine ausländische Staats- angehörigkeit erwerben oder wiedererlangen. Darüber hinaus ist es der Person, der die Eigenschaft eines Luxemburgers aberkannt worden ist, sowie deren Ehepartner und Kindern, die auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, nicht mehr möglich, die luxemburgische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen bzw. einen neuen Antrag auf Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu stellen. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 25
KAPITEL 5 NACHWEIS DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 22. Februar Die Behörden, die den Nachweis der luxemburgischen 1968 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft verlangen, müssen die betreffenden (Artikel 37) konnte der Nachweis der luxemburgischen Personen auffordern, eine beglaubigte Kopie des Staatsbürgerschaft nur durch den Heimatschein erbracht Luxemburger Personalausweises bzw. des Luxemburger werden. Passes vorzulegen. Die Gemeinden sowie die groß- herzogliche Polizei sind befugt, beglaubigte Kopien dieser Das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxembur- Dokumente auszustellen. gische Staatsbürgerschaft stellt eine verwaltungstechnische Vereinfachung dar, die den Bürgern das Leben erleichtern und gleichzeitig weiterhin die erforderliche Rechtssicherheit hinsichtlich des Nachweises gewährleisten soll. Neben > B. HEIMATSCHEINE (ARTIKEL 24 UND 25) dem Heimatschein, der seine Beweiskraft und seinen Nutzen behält, sieht das Gesetz zwei neue Möglichkeiten vor, um Ein Heimatschein kann nur in folgenden Fällen ausgestellt die luxemburgische Staatsbürgerschaft nachzuweisen. werden: • bei „ernsthaften Zweifeln“ an der luxemburgischen Staatsbürgerschaft bzw. bei „Bestreiten“ derselben; > A. PASS BZW. PERSONALAUSWEIS • falls eine ausländische Behörde einen Heimatschein (ARTIKEL 23) verlangt. Bis zum Nachweis des Gegenteils wird die luxemburgische Mit anderen Worten: Der Heimatschein stellt eine Art des Staatsbürgerschaft einer Person nachgewiesen durch Nachweises dar, die nur in Ausnahmefällen verlangt den Besitz: werden kann. Im Prinzip gilt, dass der Nachweis der luxemburgischen Staatsbürgerschaft durch einen Personal- 1. entweder eines gültigen Luxemburger Passes; ausweis oder einen Pass erbracht wird. 2. oder eines gültigen Luxemburger Personalausweises. 26 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
Derjenige, der einen Heimatschein beantragt, muss nachweisen, dass er die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt. Zur Stützung seines Antrags muss er entsprechende Belege vorlegen. Die Heimatscheine werden vom Justizminister ausgestellt, welcher ebenfalls deren Gültigkeitsdauer festlegt. Ihre Gültigkeitsdauer darf 5 Jahre nicht überschreiten. Aus den Heimatscheinen geht hervor, dass die betreffende Person die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt, auf Wunsch derselben kann ebenfalls angegeben werden, wann sie diese erworben hat. Sie haben Beweiskraft bis zum Nachweis des Gegenteils. Die gleiche Beweiskraft haben seit dem 10. September 1944 ausgestellte Scheine. Für Heimatscheine werden folgende Stempelgebühren erhoben: • 4 Euro, wenn die Gültigkeitsdauer 1 Jahr oder weniger beträgt; und • 10 Euro, wenn die Gültigkeitsdauer mehr als 1 Jahr und maximal 5 Jahre beträgt. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 27
KAPITEL 6 RECHTSSTREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER LUXEMBURGISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT Gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 22. Februar 2. Rechtsmittel gegen Ministerialerlasse über die Ablehnung 1968 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel von Anträgen auf Einbürgerung oder Wiedererlangung 40) fielen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der sowie gegen Ministerialerlasse über die Aberkennung Staatsbürgerschaft unter die ausschließliche Zuständigkeit der Eigenschaft eines Luxemburgers. der Zivilgerichte. Bei Ministerialerlassen über die Ablehnung von Anträgen Durch das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die auf Einbürgerung oder Wiedererlangung beträgt die luxemburgische Staatsbürgerschaft sind für Rechts- Frist für die Klageerhebung 3 Monate ab Zustellung der streitigkeiten im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft Entscheidung. Bei Aberkennungsentscheidungen beträgt die die Verwaltungsgerichte zuständig, wobei zwei Rechtszüge Frist für die Klageerhebung 3 Monate ab Eintragung vorgesehen sind. Vor der Bestimmung oder dem Erwerb der Entscheidung. der luxemburgischen Staatsbürgerschaft anfallende Fragen fallen weiterhin unter die Zuständigkeit der Zivilgerichte. Berufung wird vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Die Berufungsfrist beträgt 40 Tage ab Zustellung des Urteils des Verwaltungsgerichts durch die Gerichtskanzlei. > A. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgericht sowie die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof werden mittels eines VERWALTUNGSGERICHTE (ARTIKEL 26) Schriftsatzes eingelegt, der von einem beim Appellations- gerichtshof zugelassenen Anwalt unterzeichnet ist. In den Zuständigkeitsbereich des als Tatsacheninstanz entscheidenden Verwaltungsgerichts fallen: Die Unterlagen zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit können der Person, die sie betreffen, nur im Rahmen eines 1. sämtliche Klagen zur Geltendmachung des Rechts auf Rechtsmittelverfahrens übermittelt werden. die luxemburgische Staatsbürgerschaft bzw. sämtliche Klagen auf Anfechtung derselben; 28 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
> B. ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER ZIVILGERICHTE (ARTIKEL 27) Im Vorfeld anfallende zivilrechtliche Fragen, von denen die Gewährung der Staatsbürgerschaft abhängt, unterliegen dem gemäß der allgemeinen Kollisionsnorm anzu- wendenden Recht. Diese Fragen fallen in den Zuständig- keitsbereich der Zivilgerichte. Ergibt sich der Zivilstand aus einem ausländischen Urteil, dessen Ordnungsmäßigkeit in Abrede gestellt wird, so kann dessen Anerkennung beim Bezirksgericht beantragt werden, wobei dieses mittels Schriftsatz eines beim Appel- lationsgerichtshof zugelassenen Anwalts befasst wird und im Anschluss an die Schlussanträge des Staatsanwalts in nichtöffentlicher Sitzung entscheidet. > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 29
30 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
PRAKTISCHE INFORMATIONSBLÄTTER Einbürgerung (Artikel 6, 7 und 10) 32 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 14) 38 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 29) 42 Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft (Artikel 31) 46 Verzicht auf die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Artikel 13, 1°) 48 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft 31
EINBÜRGERUNG (ARTIKEL 6, 7 UND 10) > ZU ERFÜLLENDE VORAUSSETZUNGEN Von der Prüfung zur Bewertung der Sprachkenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch freigestellt sind Bewerber: 1. Zum Zeitpunkt der Stellung des Einbürgerungsantrags das 18. Lebensjahr vollendet haben. • die mindestens 7 Jahre ihrer Schulzeit in Luxemburg absolvierten, und zwar entweder an öffentlichen 2. Unmittelbar vor der Antragstellung seit mindestens Luxemburger Schulen oder an Privatschulen, an 7 aufeinanderfolgenden Jahren über eine Aufenthalts- denen die Lehrpläne der öffentlichen Luxemburger erlaubnis für Luxemburg verfügen und seit demselben Schulen gelten. Zeitraum tatsächlich dort wohnen. Als Nachweis vorzulegen sind Bescheinigungen Bei Bewerbern, die in Luxemburg als Flüchtlinge im der zuständigen Dienststellen der Gemeinden, Sinne des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über in denen der Bewerber die Vor- bzw. Grundschule die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt werden, besuchte, Bescheinigungen der von ihm besuchten wird der Zeitraum zwischen dem Tag der Asylantrag- Schulen der Sekundarstufe oder beglaubigte Foto- stellung und der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus durch kopien von Schulzeugnissen. den zuständigen Minister einem erlaubten Aufenthalt im Sinne des Gesetzes gleichgestellt. ODER Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Ministeriums • die vor dem 31. Dezember 1984 über eine Auf- für auswärtige Angelegenheiten und Immigration, enthaltserlaubnis für Luxemburg verfügten und seit Direktion für Immigration (Direction de l’immigration), mindestens diesem Zeitpunkt dort wohnen. vorzulegen. Als Nachweis sind Aufenthaltsbescheinigungen der 3. Erfolgreich an der Prüfung zur Bewertung der Sprach- zuständigen Gemeinden vorzulegen. kenntnisse im gesprochenen Luxemburgisch teilgenommen haben. Für nähere Informationen siehe unter „Vorzulegende Unterlagen“, Unterlagen 9) und 10). 32 > Die luxemburgische Staatsbürgerschaft
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