Rückkehr Auslandschweizerinnen Auslandschweizer - N
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Rückkehr Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer Inhaltsverzeichnis Über diesen Ratgeber......................................................................................................................................3 Themen ABC ..................................................................................................................................................4 Adressänderungen .................................................................................................................................4 AHV/IV..................................................................................................................................................4 Arbeitslosenversicherung ........................................................................................................................4 Bildung .................................................................................................................................................4 Familie ..................................................................................................................................................5 Ausländische/r Ehepartner/in .........................................................................................................5 Lebenspartner/in ..........................................................................................................................5 Führerschein ..........................................................................................................................................5 Krankenversicherung ..............................................................................................................................5 Militär- und Zivildienst ............................................................................................................................5 Rückkehr ohne Anstellungszusicherung ...................................................................................................5 Ruhestand .............................................................................................................................................6 Schweiz .................................................................................................................................................6 Sozialhilfe ..............................................................................................................................................6 Sozialversicherungen..............................................................................................................................6 Stellensuche – Dienstleistungen und Registrierung ...................................................................................7 Dienstleistungen SECO ..................................................................................................................7 Registrierung zur Stellensuche Schweiz...........................................................................................7 Stellensuche – Hilfsmittel ........................................................................................................................7 Publikationen SECO ......................................................................................................................7 Öffentliche Arbeitsvermittlung........................................................................................................7 Stellensuche – Tipps ...............................................................................................................................7 Stellenvermittlung – Private Stellen ..........................................................................................................7 Steuern, Doppelbesteuerung ..................................................................................................................8 Wohnung ..............................................................................................................................................8 Zoll .......................................................................................................................................................8 Kontakt...........................................................................................................................................................9 Vorlagen-Version: 2.0 AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 2/9
Über diesen Ratgeber Zweck und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und Dieses Dossier richtet sich an schweizerische Staatsan- die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die gehörige, welche ihren Wohnsitz ausserhalb unseres schriftlichen und elektronischen Publikationen Landes haben und beabsichtigen, in die Heimat zu- enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung rückzukehren. Die Themen sind alphabetisch aufge- und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere führt und teilweise in Unterrubriken dargestellt. Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf Jährlich kehren Tausende Auslandschweizerinnen und deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den Auslandschweizer in die Schweiz zurück. Sie müssen wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für im Prinzip dieselben Massnahmen treffen wie bei der die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist der Auswanderung, nur in der umgekehrten Richtung. Sie jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite haben aufgrund der Bundesverfassung das Recht, Ih- verantwortlich. ren zukünftigen Wohnort in der Schweiz völlig frei zu wählen. Sie benötigen dazu keinerlei Bewilligung. Die Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Kor- Wahlgemeinde ist auch zuständig, wenn sich Rück- respondenzen verwendeten Personenbezeichnungen kehrende in einer finanziellen Notlage befinden und werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstan- Anspruch auf Sozialleistungen erheben. den. Hinweise Glossar Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen für die vollständigen Adressangaben von erwähnten und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit «Glossar Auswanderung Schweiz». AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 3/9
Bei einer Rückkehr aus einem nicht EU/EFTA-Staat be- Themen ABC steht in der Regel ein Anspruch auf Arbeitslosenent- schädigung, wenn in den zwei Jahren, die der Anmel- Adressänderungen dung bei einer Arbeitslosenversicherung vorangehen, Melden Sie Ihre neue Adresse bei entweder • den Behörden Ihres aktuellen ausländischen Woh- • mindestens 12 Beschäftigungsmonate in der nortes Schweiz oder • der Schweizerischen Vertretung (Konsulat oder • mindestens 12 Beschäftigungsmonate im Ausland Botschaft), bei der Sie angemeldet sind. Die und mindestens 6 Beschäftigungsmonate in der Adressänderung kann direkt am Online-Schalter Schweiz angerechnet werden können. vorgenommen werden. Unerheblich ist dabei, ob die Beschäftigungszeiten in • Post, Banken, Versicherungen, Strom- und Was- der Schweiz innerhalb der letzten 24 Monate vor der serversorgung usw. Ausreise oder nach der Wiedereinreise erworben • der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Schweizer wurden. Wohnortes (innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft) • Wehrmänner informieren innert 14 Tagen nach Zusätzlich muss: Wohnsitznahme in der Schweiz den Sektionschef • eine Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers oder Ih- am Schweizer Wohnort. Mehr Informationen fin- rer Arbeitgeberin im Ausland über die Dauer Ih- den Sie im Kapitel Militär- und Zivildienst. rer Tätigkeit vorliegen. • • und der Anspruch innerhalb eines Jahres nach Ih- rer Rückkehr bzw. Einreise geltend gemacht wer- den. Klären Sie Fragen zu Anspruch und Leistung aus der ALV mit der Arbeitslosenkasse im Voraus ab. Die oben erwähnten Bedingungen für Rückkehrer aus nicht EU-/EFTA-Staaten in Bezug auf die inländischen Beschäftigungsmonate gelten seit dem 1.7.2018. Wei- tere Informationen und Kontaktangaben finden Sie unter folgenden Links: WWW Info-Service für Arbeitslose (arbeit.swiss) AHV/IV Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenent- Bei einer Rückkehr in die Schweiz werden Sie grund- schädigung? (arbeit.swiss) sätzlich wieder bei der schweizerischen AHV/IV bei- Rückkehr in die Schweiz (arbeit.swiss) tragspflichtig. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Adressen und Kontakte (RAV) AHV-Ausgleichskassen und die IV-Stellen oder an die Schweizerische Ausgleichskasse SAK: Bildung Das Bildungswesen in der Schweiz ist kantonal gere- WWW gelt. Erkundigen Sie sich bei der Schulbehörde Ihrer AHV/IV künftigen schweizerischen Wohngemeinde nach den Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Einschulungsmodalitäten für Ihre Kinder. Bundesamt für Sozialversicherungen Die nachstehend aufgeführten Stellen können Sie über die postobligatorische Schulzeit beraten: Arbeitslosenversicherung Auslandschweizer/innen, die in einem EU/EFTA-Staat WWW leben, müssen ihre Ansprüche grundsätzlich im letz- Ausbildung in der Schweiz (educationsuisse) ten Beschäftigungsland geltend machen. Berufsberatung Schweiz Weiterbildung (SDBB CSFO) Verband Schweizerischer Privatschulen AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 4/9
Familie Dabei erfolgt der Beitritt rückwirkend zum Zeitpunkt der Wohnsitznahme. Diese Regelung erlaubt allen Ausländische/r Ehepartner/in Heimkehrern, jederzeit und ohne Nachteile (altersun- Grundsätzlich hat Ihr ausländische/r Partner/in im abhängig und ohne Vorbehalte) in die Grundversiche- Sinne der Familienzusammenführung Anspruch auf rung einzutreten. Auf Bundesebene zuständig ist das eine Aufenthaltsbewilligung. Je nach Staatsangehörig- Bundesamt für Gesundheit BAG. keit ist ein Einreisevisum nötig, welches von der zu- ständigen schweizerischen Vertretung im Ausland WWW ausgestellt wird. Informieren Sie sich in jedem Fall dort Versicherungspflicht (BAG) im Detail über die Einreiseformalitäten. Krankenversicherung (BAG) Weitere Angaben über Einreiseformalitäten und Auf- Prämienrechner (Priminfo) enthaltsbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Migration (SEM). Militär- und Zivildienst Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist WWW er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grund- Vertretungen (EDA) sätzlich wieder uneingeschränkt wehrpflichtig. Militär- Brauche ich ein Visum? (SEM) dienstpflichtige müssen sich innerhalb von 14 Tagen Lebenspartner/in beim zuständigen Sektionschef zurückmelden und Unverheiratete ausländische Lebenspartner benötigen werden wieder zum Wehrdienst aufgeboten. Eine je nach Herkunft ein Einreisevisum, und müssen – vor Ausnahme ist vorgesehen für Auslandschweizer, die der Einreise, wenn der Wohnort in der Schweiz fest- sich länger als sechs Jahre ununterbrochen im Ausland steht – bei einer Schweizer Auslandvertretung einen aufgehalten haben und von der Armee nicht mehr be- persönlichen Einreiseantrag zwecks Wohnsitznahme nötigt werden. Sie unterstehen aber nach wie vor der stellen, resp. eine Aufenthaltsbewilligung als Konkubi- Wehrpflicht, d.h. sie sind zivilschutz– und wehrersatz- natspartner/in beantragen. Die zuständige (kantonale) pflichtig. Einwanderungsbehörde wird Dokumente verlangen, die belegen, dass das Konkubinat schon einige Jahre Zivildienstpflichtige Personen müssen sich 14 Tage dauert, und verschiedene Auflagen machen (gemein- nach der Rückkehr in die Schweiz bei der zuständigen samer Wohnsitz, Garantieerklärung, Meldepflicht etc.). Regionalstelle melden. Ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen Ausländer in der Schweiz nicht arbeiten. Den ausländischen Kindern Junge Auslandschweizer, die Wohnsitz in der Schweiz von Konkubinatspaaren kann eine Aufenthaltsbewilli- nehmen, können bis zum vollendeten 25. Altersjahr gung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt wer- zum Militär aufgeboten werden. Die Rekrutenschule den. kann bis zum Alter von 32 Jahren absolviert werden. Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusam- Führerschein menhang mit der Wehrpflicht der Auslandschweizer Melden Sie sich innert 14 Tagen beim Strassenver- wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Eid- kehrsamt Ihres Wohnkantons und erkundigen Sie sich genössische Departement für Verteidigung, Bevölke- dort nach den Umwandlungsmodalitäten für Ihren rungsschutz und Sport. ausländischen Fahrausweis. Kontakte / Adressen Militärdienst WWW Kontakte / Adressen Zivildienst Adressen Strassenverkehrsämter Schweiz Krankenversicherung Rückkehr ohne Anstellungszusiche- Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz KVG ist die rung Grundversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften In solchen Fällen sollten sich Auslandschweizer/innen Personen obligatorisch. Rückkehrende müssen sich in- nach ihrer Ankunft unverzüglich beim Arbeitsamt am nerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme in der gewählten Wohnort anmelden. Diese Behörde ist den Schweiz bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 5/9
Stellensuchenden bei der Vermittlung eines Arbeits- Darlehens an rückkehrende Auslandschweizer geleis- platzes behilflich. tet werden kann. Bedingung ist unter anderem, dass die Rückkehr in die Schweiz vor nicht länger als einem WWW Jahr erfolgt ist. Es handelt sich einerseits um Beiträge Adressen und Kontakte (RAV) zur Überbrückung von Notsituationen (wie z.B. Kauf von Winterkleidern, wenn noch kein Sozialhilfegeld vorhanden ist) sowie andererseits zur Wiedereinglie- Ruhestand derung (wie z.B. den Besuch eines Sprachkurses, Com- Als Rentner/in steht Ihnen die Stiftung Pro Senectute puterkurses oder eines der Wiedereinstiegspro- Schweiz Lavaterstrasse 60, 8002 Zürich, Postadresse: gramme, die helfen, in der Schweiz wieder Fuss zu fas- Postfach, 8027 Zürich, Tel. +41 44 283 89 89, sen). Bitte beachten Sie, dass diese Unterstützung sub- info@prosenectute.ch für alle Fragen im Bereich Ru- sidiär zu Leistungen der Fürsorge und/oder der Ar- hestand zur Verfügung. Informationen und Angebote beitslosenversicherung zu verstehen ist. bietet auch die Stiftung Seniorweb. WWW WWW E.O. Kilcher-Fonds (ASO) Pro Senectute in Ihrer Nähe Kontakt ASO Seniorweb Sozialversicherungen Schweiz Mit Wohnsitznahme in der Schweiz werden Ausland- Allgemeine Angaben über Ihr Heimatland wie z.B. schweizer/innen grundsätzlich der schweizerischen über Leben, Arbeiten und Bildung finden Sie im Web Versicherungspflicht unterstellt. Mehr Angaben zum unter folgenden Links: Schweizerischen Sozialversicherungssystem finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): WWW ch.ch WWW Die Schweiz entdecken (EDA) Soziale Sicherheit im Überblick (BSV) Merkblatt 890 - Soziale Sicherheit in der Schweiz Sozialhilfe (AHV/IV) Landsleuten, die ihren Lebensunterhalt nicht hinrei- Ob Sie bereits vor der Rückkehr in die Heimat Beiträge chend aus eigenen Kräften und Mitteln, Beiträgen von an die schweizerischen Sozialversicherungen (obliga- privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthalts- torische oder freiwillige AHV/IV, Pensionskasse jewei- staates bestreiten können, gewährt der Bund unter liger Arbeitgeber) einbezahlt haben, spielt eine we- bestimmten Voraussetzungen Fürsorgeleistungen. sentliche Rolle bei der späteren Berechnung Ihrer Ren- Auskünfte erteilen die schweizerischen Vertretungen tenansprüche. im Ausland oder die Sektion Sozialhilfe für Ausland- schweizerinnen und Auslandschweizer SAS der Kon- Die Schweiz hat mit allen EU/EFTA-Ländern sowie mit sularischen Direktion KD des EDA. vielen Drittstaaten bilaterale Sozialversicherungsab- kommen geschlossen. Dadurch sind Ihre möglichen WWW Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen Ihres Vertretungen (EDA) (ehemaligen) Residenzlandes gewährleistet. Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Aus- landschweizer (SAS) Bewahren Sie darum Ihre Dokumente über die Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen sorg- Wenn Sie bereits in der Schweiz Wohnsitz genom- sam auf. men haben, wenden Sie sich für Beratung und Hilfe bitte direkt an den Sozialdienst Ihrer Wohn- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer gemeinde. Anliegen bei der Vorsorgeplanung; Finanzplanung mit Die Auslandschweizer-Organisation ASO verfügt über steuerlichen Aspekten; Rentenplanung der Säulen 1 bis einen Fonds, aus dem unter bestimmten Bedingungen 3; Invaliditäts- und Todesfallversicherungen finden Sie eine kleinere finanzielle Hilfe in Form eines zinslosen bei nachfolgenden Stellen. AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 6/9
das Anmeldeformular aus und übermitteln dieses via WWW Email (info.eures@seco.admin.ch) direkt an das SECO. VZ VermögensZentrum WWW Arbeit in der Schweiz suchen (EDA) Stellensuche – Dienstleistungen Anmeldeformular (arbeit.swiss) und Registrierung Jede/r Auslandschweizer/in kann in der Schweiz arbei- Stellensuche – Hilfsmittel ten, ohne dafür eine Arbeitsbewilligung zu benötigen. Die Bestimmungen bei den reglementierten Berufen Publikationen SECO sind einzuhalten. Die Vermittlung eines Arbeitsplatzes WWW auf dem Korrespondenzweg ist nicht einfach. Schwei- Diverse Broschüren rund um die Stellensuche zerische Arbeitgeber sind nur selten bereit, Bewerber und die Bewerbung (arbeit.swiss) ohne vorherigen persönlichen Kontakt anzustellen. Öffentliche Arbeitsvermittlung Eine langjährige Landesabwesenheit, ein vorgerücktes WWW Alter, mangelnde Kenntnisse unserer Landessprachen, usw. können sich zudem erschwerend auswirken. Ein arbeit.swiss ungekündigter Arbeitsplatz soll nicht voreilig aufgege- ben werden. Stellensuche – Tipps Klären Sie die Einsatzmöglichkeiten anlässlich von • Beziehungen, «Vitamin-B» Aufenthalten in der Schweiz mit dem zuständigen Private und geschäftliche Beziehungen pflegen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. und nutzen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten). WWW • Internet Adressen und Kontakte (RAV) Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenan- bieter, wie auch Stellensuchenden eine Plattform. Beispiel Google (www.google.ch) suchen mit den Dienstleistungen SECO Begriffen «Jobsuchmaschinen» oder gezielt mit Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betreibt zu- «Arbeit Köniz», «Emplois Lausanne» etc. sammen mit den Arbeitsämtern der Kantone für die • Firmen online Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktbeobachtung ein Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen gemeinsames Informationssystem für offene Stellen auf ihren Firmen-Websites. Oft kann man sich (AVAM= ArbeitsVermittlung und ArbeitsMarktstatis- auch direkt als Interessent einschreiben und wird tik). Die frei zugänglichen Angebote werden auf ar- bei einer passenden Vakanz kontaktiert. beit.swiss unter «Job-Room» publiziert. • Handelskammer Erkundigen Sie sich bei den lokalen Handelskam- WWW mern nach der Möglichkeit, eine Stellennachfrage Diverse Broschüren rund um die Stellensuche im Vereinsorgan publizieren zu können. und die Bewerbung (arbeit.swiss) Job-Room (arbeit.swiss) Bundesrecht - Verordnung AVAM Stellenvermittlung – Private Stellen In der Schweiz ist die private Arbeitsvermittlung bewil- Registrierung zur Stellensuche Schweiz ligungspflichtig. Die Liste der anerkannten Betriebe Sie sind Auslandschweizer/in und suchen eine Arbeit finden Sie im Verzeichnis «Arbeitsvermittlung und Per- in der Schweiz? Auf den Seiten von «Auswanderung sonalverleih» des SECO. Die Stellenangebote sowie Schweiz» finden Sie Informationen zur Stellensuche die Art der Vermittlungshilfe dieser kommerziell arbei- sowie das Formular zur Registrierung der Stellensuche tenden Büros sind unterschiedlich. beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das SECO steht Ihnen bereits vor Ihrer Rückkehr im Rah- WWW men der öffentlichen schweizerischen Stellenvermitt- Liste der anerkannten Arbeitsvermittlungsstellen lung beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Su- (VZAVG) che nach einer Arbeit in der Schweiz. Dazu füllen Sie AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 7/9
Steuern, Doppelbesteuerung Immoclick Für Informationen zum Steuerrecht konsultieren Sie Die Immobilienmakler kantonale / kommunale Steuerverwaltung oder Ihren Newhome Steuerberater. - Fachinstanz auf Bundesebene ist die Comparis Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Fragen zum internationalen Steuerrecht i. B. der Doppelbesteue- Zoll rung beantwortet das Staatssekretariat für internatio- Gebrauchtes, zur eigenen Weiternutzung bestimmtes nale Finanzfragen SIF in Bern. Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, welche ihren Wohnsitz ins Inland verlegen, ist zollfrei. Der An- WWW trag auf Zollfreiheit kann bei der Einreise mit dem «An- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) tragsformular 18.44» gestellt werden. Weitere Aus- Steuerrechner (ESTV) künfte über Einfuhrformalitäten und das Formular er- Doppelbesteuerung (SIF) halten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Wohnung WWW Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an eine Immobilien- Auskunft über Übersiedlungsgut und Antragsfor- verwaltung im zukünftigen Wohngebiet zu wenden. mular (EZV) Die folgenden Internetadressen können dabei von Einfuhr eines Fahrzeuges als Übersiedlungsgut Nutzen sein. (EZV) Einfuhr von Haustieren (EZV) WWW Homegate Immostreet Immoscout AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 8/9
Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Effingerstrasse 27, 3003 Bern +41 800 24-7-365 helpline@eda.admin.ch www.swissemigration.ch AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx 29.06.2018 9/9
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