Rückkehr Auslandschweizerinnen Auslandschweizer - N

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Rückkehr Auslandschweizerinnen Auslandschweizer - N
N

    R a   t   g e b e   r

    Rückkehr
    Auslandschweizerinnen
    Auslandschweizer
Rückkehr Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer
Inhaltsverzeichnis
Über diesen Ratgeber......................................................................................................................................3
Themen ABC ..................................................................................................................................................4
     Adressänderungen .................................................................................................................................4
     AHV/IV..................................................................................................................................................4
     Arbeitslosenversicherung ........................................................................................................................4
     Bildung .................................................................................................................................................4
     Familie ..................................................................................................................................................5
              Ausländische/r Ehepartner/in .........................................................................................................5
              Lebenspartner/in ..........................................................................................................................5
     Führerschein ..........................................................................................................................................5
     Krankenversicherung ..............................................................................................................................5
     Militär- und Zivildienst ............................................................................................................................5
     Rückkehr ohne Anstellungszusicherung ...................................................................................................5
     Ruhestand .............................................................................................................................................6
     Schweiz .................................................................................................................................................6
     Sozialhilfe ..............................................................................................................................................6
     Sozialversicherungen..............................................................................................................................6
     Stellensuche – Dienstleistungen und Registrierung ...................................................................................7
              Dienstleistungen SECO ..................................................................................................................7
              Registrierung zur Stellensuche Schweiz...........................................................................................7
     Stellensuche – Hilfsmittel ........................................................................................................................7
              Publikationen SECO ......................................................................................................................7
              Öffentliche Arbeitsvermittlung........................................................................................................7
     Stellensuche – Tipps ...............................................................................................................................7
     Stellenvermittlung – Private Stellen ..........................................................................................................7
     Steuern, Doppelbesteuerung ..................................................................................................................8
     Wohnung ..............................................................................................................................................8
     Zoll .......................................................................................................................................................8
Kontakt...........................................................................................................................................................9

Vorlagen-Version: 2.0

AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx                                        29.06.2018                                                                      2/9
Über diesen Ratgeber

Zweck                                                           und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und
Dieses Dossier richtet sich an schweizerische Staatsan-         die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die
gehörige, welche ihren Wohnsitz ausserhalb unseres              schriftlichen und elektronischen Publikationen
Landes haben und beabsichtigen, in die Heimat zu-               enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung
rückzukehren. Die Themen sind alphabetisch aufge-               und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere
führt und teilweise in Unterrubriken dargestellt.               Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe
                                                                Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf
Jährlich kehren Tausende Auslandschweizerinnen und              deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den
Auslandschweizer in die Schweiz zurück. Sie müssen              wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für
im Prinzip dieselben Massnahmen treffen wie bei der             die Inhalte und Richtigkeit der Informationen ist der
Auswanderung, nur in der umgekehrten Richtung. Sie              jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite
haben aufgrund der Bundesverfassung das Recht, Ih-              verantwortlich.
ren zukünftigen Wohnort in der Schweiz völlig frei zu
wählen. Sie benötigen dazu keinerlei Bewilligung. Die           Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Kor-
Wahlgemeinde ist auch zuständig, wenn sich Rück-                respondenzen verwendeten Personenbezeichnungen
kehrende in einer finanziellen Notlage befinden und             werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstan-
Anspruch auf Sozialleistungen erheben.                          den.

Hinweise                                                        Glossar
Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten                Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie
dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen                für die vollständigen Adressangaben von erwähnten
und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt                Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation
aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit         «Glossar Auswanderung Schweiz».

AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx                   29.06.2018                                               3/9
Bei einer Rückkehr aus einem nicht EU/EFTA-Staat be-
Themen ABC                                                      steht in der Regel ein Anspruch auf Arbeitslosenent-
                                                                schädigung, wenn in den zwei Jahren, die der Anmel-
Adressänderungen                                                dung bei einer Arbeitslosenversicherung vorangehen,
Melden Sie Ihre neue Adresse bei                                entweder
• den Behörden Ihres aktuellen ausländischen Woh-               • mindestens 12 Beschäftigungsmonate in der
   nortes                                                           Schweiz oder
• der Schweizerischen Vertretung (Konsulat oder                 • mindestens 12 Beschäftigungsmonate im Ausland
   Botschaft), bei der Sie angemeldet sind. Die                     und mindestens 6 Beschäftigungsmonate in der
   Adressänderung kann direkt am Online-Schalter                    Schweiz angerechnet werden können.
   vorgenommen werden.                                          Unerheblich ist dabei, ob die Beschäftigungszeiten in
• Post, Banken, Versicherungen, Strom- und Was-                 der Schweiz innerhalb der letzten 24 Monate vor der
   serversorgung usw.                                           Ausreise oder nach der Wiedereinreise erworben
• der Einwohnerkontrolle Ihres neuen Schweizer                  wurden.
   Wohnortes (innerhalb von 14 Tagen ab Ankunft)
• Wehrmänner informieren innert 14 Tagen nach                   Zusätzlich muss:
   Wohnsitznahme in der Schweiz den Sektionschef                • eine Bescheinigung Ihres Arbeitsgebers oder Ih-
   am Schweizer Wohnort. Mehr Informationen fin-                    rer Arbeitgeberin im Ausland über die Dauer Ih-
   den Sie im Kapitel Militär- und Zivildienst.                     rer Tätigkeit vorliegen.
•                                                               • und der Anspruch innerhalb eines Jahres nach Ih-
                                                                    rer Rückkehr bzw. Einreise geltend gemacht wer-
                                                                    den.
                                                                Klären Sie Fragen zu Anspruch und Leistung aus der
                                                                ALV mit der Arbeitslosenkasse im Voraus ab. Die
                                                                oben erwähnten Bedingungen für Rückkehrer aus
                                                                nicht EU-/EFTA-Staaten in Bezug auf die inländischen
                                                                Beschäftigungsmonate gelten seit dem 1.7.2018. Wei-
                                                                tere Informationen und Kontaktangaben finden Sie
                                                                unter folgenden Links:

                                                                WWW
                                                                 Info-Service für Arbeitslose (arbeit.swiss)
AHV/IV                                                           Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenent-
Bei einer Rückkehr in die Schweiz werden Sie grund-               schädigung? (arbeit.swiss)
sätzlich wieder bei der schweizerischen AHV/IV bei-              Rückkehr in die Schweiz (arbeit.swiss)
tragspflichtig. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die          Adressen und Kontakte (RAV)
AHV-Ausgleichskassen und die IV-Stellen oder an die
Schweizerische Ausgleichskasse SAK:                             Bildung
                                                                Das Bildungswesen in der Schweiz ist kantonal gere-
WWW                                                             gelt. Erkundigen Sie sich bei der Schulbehörde Ihrer
 AHV/IV                                                        künftigen schweizerischen Wohngemeinde nach den
 Zentrale Ausgleichsstelle ZAS                                 Einschulungsmodalitäten für Ihre Kinder.
 Bundesamt für Sozialversicherungen
                                                                Die nachstehend aufgeführten Stellen können Sie über
                                                                die postobligatorische Schulzeit beraten:
Arbeitslosenversicherung
Auslandschweizer/innen, die in einem EU/EFTA-Staat              WWW
leben, müssen ihre Ansprüche grundsätzlich im letz-                   Ausbildung in der Schweiz (educationsuisse)
ten Beschäftigungsland geltend machen.                                Berufsberatung Schweiz
                                                                      Weiterbildung (SDBB CSFO)
                                                                      Verband Schweizerischer Privatschulen

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Familie                                                           Dabei erfolgt der Beitritt rückwirkend zum Zeitpunkt
                                                                  der Wohnsitznahme. Diese Regelung erlaubt allen
Ausländische/r Ehepartner/in                                      Heimkehrern, jederzeit und ohne Nachteile (altersun-
Grundsätzlich hat Ihr ausländische/r Partner/in im                abhängig und ohne Vorbehalte) in die Grundversiche-
Sinne der Familienzusammenführung Anspruch auf                    rung einzutreten. Auf Bundesebene zuständig ist das
eine Aufenthaltsbewilligung. Je nach Staatsangehörig-             Bundesamt für Gesundheit BAG.
keit ist ein Einreisevisum nötig, welches von der zu-
ständigen schweizerischen Vertretung im Ausland                   WWW
ausgestellt wird. Informieren Sie sich in jedem Fall dort          Versicherungspflicht (BAG)
im Detail über die Einreiseformalitäten.                           Krankenversicherung (BAG)
Weitere Angaben über Einreiseformalitäten und Auf-                 Prämienrechner (Priminfo)
enthaltsbewilligungen erteilt das Staatssekretariat für
Migration (SEM).                                                  Militär- und Zivildienst
                                                                  Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist
WWW                                                               er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grund-
 Vertretungen (EDA)                                              sätzlich wieder uneingeschränkt wehrpflichtig. Militär-
 Brauche ich ein Visum? (SEM)                                    dienstpflichtige müssen sich innerhalb von 14 Tagen
Lebenspartner/in                                                  beim zuständigen Sektionschef zurückmelden und
Unverheiratete ausländische Lebenspartner benötigen               werden wieder zum Wehrdienst aufgeboten. Eine
je nach Herkunft ein Einreisevisum, und müssen – vor              Ausnahme ist vorgesehen für Auslandschweizer, die
der Einreise, wenn der Wohnort in der Schweiz fest-               sich länger als sechs Jahre ununterbrochen im Ausland
steht – bei einer Schweizer Auslandvertretung einen               aufgehalten haben und von der Armee nicht mehr be-
persönlichen Einreiseantrag zwecks Wohnsitznahme                  nötigt werden. Sie unterstehen aber nach wie vor der
stellen, resp. eine Aufenthaltsbewilligung als Konkubi-           Wehrpflicht, d.h. sie sind zivilschutz– und wehrersatz-
natspartner/in beantragen. Die zuständige (kantonale)             pflichtig.
Einwanderungsbehörde wird Dokumente verlangen,
die belegen, dass das Konkubinat schon einige Jahre               Zivildienstpflichtige Personen müssen sich 14 Tage
dauert, und verschiedene Auflagen machen (gemein-                 nach der Rückkehr in die Schweiz bei der zuständigen
samer Wohnsitz, Garantieerklärung, Meldepflicht etc.).            Regionalstelle melden.
Ohne Aufenthaltsbewilligung dürfen Ausländer in der
Schweiz nicht arbeiten. Den ausländischen Kindern                 Junge Auslandschweizer, die Wohnsitz in der Schweiz
von Konkubinatspaaren kann eine Aufenthaltsbewilli-               nehmen, können bis zum vollendeten 25. Altersjahr
gung im Rahmen des Familiennachzugs erteilt wer-                  zum Militär aufgeboten werden. Die Rekrutenschule
den.                                                              kann bis zum Alter von 32 Jahren absolviert werden.

                                                                  Für die Beantwortung allfälliger Fragen im Zusam-
Führerschein                                                      menhang mit der Wehrpflicht der Auslandschweizer
Melden Sie sich innert 14 Tagen beim Strassenver-                 wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Eid-
kehrsamt Ihres Wohnkantons und erkundigen Sie sich                genössische Departement für Verteidigung, Bevölke-
dort nach den Umwandlungsmodalitäten für Ihren                    rungsschutz und Sport.
ausländischen Fahrausweis.
                                                                   Kontakte / Adressen Militärdienst
WWW
                                                                   Kontakte / Adressen Zivildienst
 Adressen Strassenverkehrsämter Schweiz

Krankenversicherung                                               Rückkehr ohne Anstellungszusiche-
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz KVG ist die                 rung
Grundversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften              In solchen Fällen sollten sich Auslandschweizer/innen
Personen obligatorisch. Rückkehrende müssen sich in-              nach ihrer Ankunft unverzüglich beim Arbeitsamt am
nerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme in der                   gewählten Wohnort anmelden. Diese Behörde ist den
Schweiz bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern.

AS_AuslandschweizerRueckkehr_de_V8.docx                     29.06.2018                                                5/9
Stellensuchenden bei der Vermittlung eines Arbeits-             Darlehens an rückkehrende Auslandschweizer geleis-
platzes behilflich.                                             tet werden kann. Bedingung ist unter anderem, dass
                                                                die Rückkehr in die Schweiz vor nicht länger als einem
WWW                                                             Jahr erfolgt ist. Es handelt sich einerseits um Beiträge
 Adressen und Kontakte (RAV)                                   zur Überbrückung von Notsituationen (wie z.B. Kauf
                                                                von Winterkleidern, wenn noch kein Sozialhilfegeld
                                                                vorhanden ist) sowie andererseits zur Wiedereinglie-
Ruhestand
                                                                derung (wie z.B. den Besuch eines Sprachkurses, Com-
Als Rentner/in steht Ihnen die Stiftung Pro Senectute
                                                                puterkurses oder eines der Wiedereinstiegspro-
Schweiz Lavaterstrasse 60, 8002 Zürich, Postadresse:
                                                                gramme, die helfen, in der Schweiz wieder Fuss zu fas-
Postfach, 8027 Zürich, Tel. +41 44 283 89 89,
                                                                sen). Bitte beachten Sie, dass diese Unterstützung sub-
info@prosenectute.ch für alle Fragen im Bereich Ru-
                                                                sidiär zu Leistungen der Fürsorge und/oder der Ar-
hestand zur Verfügung. Informationen und Angebote
                                                                beitslosenversicherung zu verstehen ist.
bietet auch die Stiftung Seniorweb.

                                                                WWW
WWW
                                                                 E.O. Kilcher-Fonds (ASO)
 Pro Senectute in Ihrer Nähe
                                                                 Kontakt ASO
 Seniorweb

                                                                Sozialversicherungen
Schweiz                                                         Mit Wohnsitznahme in der Schweiz werden Ausland-
Allgemeine Angaben über Ihr Heimatland wie z.B.                 schweizer/innen grundsätzlich der schweizerischen
über Leben, Arbeiten und Bildung finden Sie im Web              Versicherungspflicht unterstellt. Mehr Angaben zum
unter folgenden Links:                                          Schweizerischen Sozialversicherungssystem finden Sie
                                                                beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):
WWW
 ch.ch                                                         WWW
 Die Schweiz entdecken (EDA)                                    Soziale Sicherheit im Überblick (BSV)
                                                                 Merkblatt 890 - Soziale Sicherheit in der Schweiz
Sozialhilfe                                                       (AHV/IV)
Landsleuten, die ihren Lebensunterhalt nicht hinrei-
                                                                Ob Sie bereits vor der Rückkehr in die Heimat Beiträge
chend aus eigenen Kräften und Mitteln, Beiträgen von
                                                                an die schweizerischen Sozialversicherungen (obliga-
privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthalts-
                                                                torische oder freiwillige AHV/IV, Pensionskasse jewei-
staates bestreiten können, gewährt der Bund unter
                                                                liger Arbeitgeber) einbezahlt haben, spielt eine we-
bestimmten Voraussetzungen Fürsorgeleistungen.
                                                                sentliche Rolle bei der späteren Berechnung Ihrer Ren-
Auskünfte erteilen die schweizerischen Vertretungen
                                                                tenansprüche.
im Ausland oder die Sektion Sozialhilfe für Ausland-
schweizerinnen und Auslandschweizer SAS der Kon-
                                                                Die Schweiz hat mit allen EU/EFTA-Ländern sowie mit
sularischen Direktion KD des EDA.
                                                                vielen Drittstaaten bilaterale Sozialversicherungsab-
                                                                kommen geschlossen. Dadurch sind Ihre möglichen
WWW                                                             Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen Ihres
 Vertretungen (EDA)                                            (ehemaligen) Residenzlandes gewährleistet.
 Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Aus-
  landschweizer (SAS)                                            Bewahren Sie darum Ihre Dokumente über die
                                                                  Zahlung von Sozialversicherungsbeträgen sorg-
 Wenn Sie bereits in der Schweiz Wohnsitz genom-                 sam auf.
  men haben, wenden Sie sich für Beratung und
  Hilfe bitte direkt an den Sozialdienst Ihrer Wohn-            Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer
  gemeinde.                                                     Anliegen bei der Vorsorgeplanung; Finanzplanung mit
Die Auslandschweizer-Organisation ASO verfügt über              steuerlichen Aspekten; Rentenplanung der Säulen 1 bis
einen Fonds, aus dem unter bestimmten Bedingungen               3; Invaliditäts- und Todesfallversicherungen finden Sie
eine kleinere finanzielle Hilfe in Form eines zinslosen         bei nachfolgenden Stellen.

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das Anmeldeformular aus und übermitteln dieses via
WWW                                                             Email (info.eures@seco.admin.ch) direkt an das SECO.
 VZ VermögensZentrum
                                                                WWW
                                                                 Arbeit in der Schweiz suchen (EDA)
Stellensuche – Dienstleistungen
                                                                 Anmeldeformular (arbeit.swiss)
und Registrierung
Jede/r Auslandschweizer/in kann in der Schweiz arbei-           Stellensuche – Hilfsmittel
ten, ohne dafür eine Arbeitsbewilligung zu benötigen.
Die Bestimmungen bei den reglementierten Berufen                Publikationen SECO
sind einzuhalten. Die Vermittlung eines Arbeitsplatzes          WWW
auf dem Korrespondenzweg ist nicht einfach. Schwei-              Diverse Broschüren rund um die Stellensuche
zerische Arbeitgeber sind nur selten bereit, Bewerber             und die Bewerbung (arbeit.swiss)
ohne vorherigen persönlichen Kontakt anzustellen.
                                                                Öffentliche Arbeitsvermittlung
Eine langjährige Landesabwesenheit, ein vorgerücktes
                                                                WWW
Alter, mangelnde Kenntnisse unserer Landessprachen,
usw. können sich zudem erschwerend auswirken. Ein                arbeit.swiss
ungekündigter Arbeitsplatz soll nicht voreilig aufgege-
ben werden.                                                     Stellensuche – Tipps
 Klären Sie die Einsatzmöglichkeiten anlässlich von            •      Beziehungen, «Vitamin-B»
  Aufenthalten in der Schweiz mit dem zuständigen                      Private und geschäftliche Beziehungen pflegen
  Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.                           und nutzen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte,
                                                                       Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten).
WWW                                                             •      Internet
 Adressen und Kontakte (RAV)                                          Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenan-
                                                                       bieter, wie auch Stellensuchenden eine Plattform.
                                                                       Beispiel Google (www.google.ch) suchen mit den
Dienstleistungen SECO
                                                                       Begriffen «Jobsuchmaschinen» oder gezielt mit
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betreibt zu-
                                                                       «Arbeit Köniz», «Emplois Lausanne» etc.
sammen mit den Arbeitsämtern der Kantone für die
                                                                •      Firmen online
Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktbeobachtung ein
                                                                       Viele Unternehmen veröffentlichen offene Stellen
gemeinsames Informationssystem für offene Stellen
                                                                       auf ihren Firmen-Websites. Oft kann man sich
(AVAM= ArbeitsVermittlung und ArbeitsMarktstatis-
                                                                       auch direkt als Interessent einschreiben und wird
tik). Die frei zugänglichen Angebote werden auf ar-
                                                                       bei einer passenden Vakanz kontaktiert.
beit.swiss unter «Job-Room» publiziert.
                                                                •      Handelskammer
                                                                       Erkundigen Sie sich bei den lokalen Handelskam-
WWW                                                                    mern nach der Möglichkeit, eine Stellennachfrage
 Diverse Broschüren rund um die Stellensuche
                                                                       im Vereinsorgan publizieren zu können.
  und die Bewerbung (arbeit.swiss)
 Job-Room (arbeit.swiss)
 Bundesrecht - Verordnung AVAM                                 Stellenvermittlung – Private Stellen
                                                                In der Schweiz ist die private Arbeitsvermittlung bewil-
Registrierung zur Stellensuche Schweiz                          ligungspflichtig. Die Liste der anerkannten Betriebe
Sie sind Auslandschweizer/in und suchen eine Arbeit             finden Sie im Verzeichnis «Arbeitsvermittlung und Per-
in der Schweiz? Auf den Seiten von «Auswanderung                sonalverleih» des SECO. Die Stellenangebote sowie
Schweiz» finden Sie Informationen zur Stellensuche              die Art der Vermittlungshilfe dieser kommerziell arbei-
sowie das Formular zur Registrierung der Stellensuche           tenden Büros sind unterschiedlich.
beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Das
SECO steht Ihnen bereits vor Ihrer Rückkehr im Rah-
                                                                WWW
men der öffentlichen schweizerischen Stellenvermitt-
                                                                 Liste der anerkannten Arbeitsvermittlungsstellen
lung beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Su-
                                                                  (VZAVG)
che nach einer Arbeit in der Schweiz. Dazu füllen Sie

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Steuern, Doppelbesteuerung                                           Immoclick
Für Informationen zum Steuerrecht konsultieren Sie                   Die Immobilienmakler
kantonale / kommunale Steuerverwaltung oder Ihren                    Newhome
Steuerberater. - Fachinstanz auf Bundesebene ist die                 Comparis
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Fragen zum
internationalen Steuerrecht i. B. der Doppelbesteue-           Zoll
rung beantwortet das Staatssekretariat für internatio-         Gebrauchtes, zur eigenen Weiternutzung bestimmtes
nale Finanzfragen SIF in Bern.                                 Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, welche
                                                               ihren Wohnsitz ins Inland verlegen, ist zollfrei. Der An-
WWW                                                            trag auf Zollfreiheit kann bei der Einreise mit dem «An-
 Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)                       tragsformular 18.44» gestellt werden. Weitere Aus-
 Steuerrechner (ESTV)                                         künfte über Einfuhrformalitäten und das Formular er-
 Doppelbesteuerung (SIF)                                      halten Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung
                                                               (EZV).
Wohnung
                                                               WWW
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an eine Immobilien-
                                                                Auskunft über Übersiedlungsgut und Antragsfor-
verwaltung im zukünftigen Wohngebiet zu wenden.
                                                                 mular (EZV)
Die folgenden Internetadressen können dabei von
                                                                Einfuhr eines Fahrzeuges als Übersiedlungsgut
Nutzen sein.
                                                                 (EZV)
                                                                Einfuhr von Haustieren (EZV)
WWW
 Homegate
 Immostreet
 Immoscout

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Kontakt
 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
  Konsularische Direktion KD
  Auswanderung Schweiz
  Effingerstrasse 27, 3003 Bern
 +41 800 24-7-365
 helpline@eda.admin.ch
 www.swissemigration.ch

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Sie können auch lesen