S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
’s Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl Jahrgang 2021 Donnerstag, 30. September 2021 Ausgabe Nummer 10 Feierliche Aufnahme unserer Schulanfänger Am 04.09.2021 war es für die Kinder endlich soweit: ließ nicht lange auf sich warten und brachte mit lauter Die Grundschule Jocketa nahm feierlich die Schulan- Sirene die erste Ladung Zuckertüten. Doch alle waren fänger auf. Voller Stolz standen sie mit ihrem Ranzen nicht dabei. Nach einem kurzen Moment des Schrecks vor dem Schuleingang und warteten darauf, dass sie fuhr Steffen Fischer mit seinem Traktor auf den Schul- die Schule das erste Mal als Schulkinder betreten konn- hof und brachte auf seinem hübsch geschmückten An- ten. Neugierig besuchten die Kinder mit ihrer Klassen- hänger die heiß begehrten restlichen Zuckertüten. Die- lehrerin das Klassenzimmer, wo schon bald das Lesen- ser einmalige Moment im Leben der Kinder wurde noch und Schreibenlernen, Rechnen und natürlich auch durch viele Fotos festgehalten und mit Sicherheit in Spielen beginnen wird. Doch daran haben die aufge- den Familien gebührend gefeiert. regten ABC-Schützen an diesem Samstag noch nicht Sandra Türschmann denken können, denn in der Turnhalle warteten die Familien, die Lehrer und die Programmkinder bereits auf den Einmarsch der Schulanfänger. Einige Schüle- rinnen und Schüler aus anderen Klassenstufen haben ein liebvolles Programm vorbereitet und auf Instru- menten ihr Können gezeigt. Herr Jung, der Bürgermeis- ter der Gemeinde Pöhl war ebenfalls zu Gast. Er gratu- lierte den ABC-Schützen und überreichte kleine Präsente. Begleitet wurden die Schulanfänger außer- dem von Pöhli, dem Masskottchen der Talsperre Pöhl. Gespannt folgten die Kinder der Aufführung, doch wa- ren sie auch sehr aufgeregt, denn die Vorfreude auf die Zuckertüten war immens. Bei wundervoll sonnigem Wetter ging es also auf den Schulhof. Die Feuerwehr Foto (3) Gabi Kertscher
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil Kameraden feiern Jubiläen INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS Zur Jahreshauptversammlung am 24. September wur- den Steffen Fischer für 40 Jahre und Steffen Härtwig Modernisierung der Grundschule für 25 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Jo- cketa von Bürgermeister Erik Jung geehrt. Zwei weitere Im Zuge der Fördermaßnahme zur Modernisierung der Jubilare, Andreas Sachse und Erik Uhlemann, waren Grundschule Jocketa wurden die Elektroarbeiten im zur Jahreshauptversammlung nicht anwesend und Hortbereich komplett durchgeführt. Ebenfalls wurden konnten dort nicht – wie geplant – für ihre 10-jährige vorerst 2 Klassenräume mit neuem Fußbodenbelag Mitgliedschaft ausgezeichnet werden. Herr Jung be- ausgestattet. Weitere Modernisierungsmaßnahmen dankt sich bei allen für ihr selbstloses Engagement wie Malerarbeiten und weitere Fußbodenarbeiten wer- und ihre Treue zur Wehr. den in den Herbstferien durchgeführt. Steffen Härtwig, Steffen Fischer, Bürgermeister Erik Jung (v.l.n.r) Verpflichtung des Gemeinderates Thorsten Reichelt Zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 hatten die Pöhler WAHLERGEBNISSE unter 27 Kandidaten 12 Gemeinderäte zu wählen. Die Freie Wählervereinigung Pöhl konnte sechs Mandate erzielen. Die CDU erhielt 2 Sitze, der Verein zum Erhalt des Naturraumes Talsperre Pöhl hat im neuen Rat drei Mandate. Die SPD erhielt einen Sitz. Aufgrund des gel- tenden Ablehnungsgrundes des Gemeinderates Herrn ! Andreas Seidel, rückt Herr Thorsten Reichelt in den " ! # $ % &'() Gemeinderat nach. $ % &'() * In der Gemeinderatssitzung am 24. August 2021 wurde " ! $+, '() Herr Thorsten Reichelt offiziell verpflichtet. Der Bür- ", ! - " ! '.) / *! 0 ' *!) 1 / *! 23 germeister wünscht Herrn Reichelt alles Gute und hoffe *! 0 ' *!) - ' *!) *! 23 -- auf eine konstruktive, überparteiliche Zusammenarbeit " ! !/ 1415 ' *!) zum Wohle der Kommune und Ihrer Einwohner. " !%# !, " !%# !, 0 #!/ 5 23 #!/ 5 (+6 -4- (+6 4 76 4 76 4 680 89:0 4 680 89:0 41 6 1 4 6 4 6 - 4 6 - 4 - ;& %# . +3 ! >& Seite 2
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Abwägungsbeschluss für die Satzung zur AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB „Bebauung an der Bekanntgabe von Beschlüssen Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa aus der öffentlichen In dem baulich vollkommen umschlossenen Bereich Gemeinderatssitzung am 24.08.2021 des Geltungsbereiches war bis in die 1990er Jahre das Hotel mit Gasthof „Vogtländische Schweiz“ ansässig. Zuwendungen und Zuschüsse Die verfallene Bausubstanz wurde im Jahr 1998 voll- ständig zurückgebaut. Im Rahmen einer Geldspende hat die Kindertagesstätte in Jocketa einen Gutschein in Höhe von 50 Euro Auf Grund der vorteilhaften Erschließung hat die Ge- erhalten. meinde mehrere Anläufe unternommen, das Gebiet zu vermarkten, welche bisher erfolglos blieben. Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, die Geldspende in Höhe von 50,- Euro anzunehmen. Da sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes der In- nenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa geändert Wahl der Vertreter und Stellvertreter für haben, soll dieser aufgehoben werden. den Zweckverband Talsperre Pöhl Die Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung Der Gemeinderat Pöhl wählt für die Legislaturperiode über die Aufhebung des Bebauungsplanes der Innen- 2019-2024 die folgenden Personen als weitere entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Mitglieder und deren Stellvertreter für die Verbands- Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa im be- versammlung im Zweckverband Talsperre Pöhl: schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB sind erfüllt. ! "#$%&'()*+%,!-)'.()%$! /'%((0%#'#%'%#1!2)&! Nach der Aufhebung der städtebaulichen Satzung sind 34! 5'%!6"789&&! :%'%#!/')%# somit künftige Baugesuche nach der örtlichen Situa- tion zu bewerten gemäß §34 BauGB zu bewerten. ;4!
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Anregungen: Anregungen: 2 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und 3 Landesamt für Archäologie Sachsen Geologie E: 02.08.2021 E: 02.08.2021 3.1 Das Landesamt für Archäologie erhebt gegen das o.g. Es besteht kein Abwägungsbedarf. Aus Sicht des LfULG stehen der Planung keine Bedenken Vorhaben keine Einwände. 2.1 entgegen. Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Belange des Strahlenschutzes sind von der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht berührt. Gegenwärtig liegen Die Stellungnahme des Landesamtes für uns keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom Hinterlassenschaften für dieses Plangebiet vor. 02. August 2021 wird an die Gemeinde Pöhl !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66- ?*%(,-@- A($21/$'(),-6- 9*B1()*(2*%$,-@- vorgesehen, sollte bei diesen Radonschutz beachtet werden. werden. Der Festgesteinsuntergrund im Plangebiet wird von oberdevonischen Gesteinen aufgebaut. Dies sind vulkanische Gesteine, wie „Diabase“ und unterschiedliche Tuffvarietäten. Die Festgesteine sind im oberflächennahen Bereich in der Regel zu rolligen und/oder bindigen Lockergesteinen zersetzt. Die Zersatzmächtigkeiten können mehrere Meter betragen. Die Festgesteine werden von etwa 2 m bis 3 m mächtigen quartären Lockergesteinen überlagert. Hierbei handelt es sich um unterpleistozäne Terrassensedimente (i.W. Kiese/Sande) sowie um weichselkaltzeitliche Solifluktionsschuttdecken (Hanglehm/ Hangschutt). In bebauten/überbauten Geländeab- schnitten ist das Vorkommen anthropogener Auffüllungen Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: sehr wahrscheinlich (z.B. Straßenbereich). In den rolligen Lockergesteinen des Quartär und ggf. den Nr. Stellungnahme vom: Begründung: unmittelbar unterlagernden rolligen Zersatzbildungen der Festgesteine kann temporär Grundwasser vorkommen. Eine Anregungen: verstärkte Grundwasserführung ist insbesondere während der Tauperiode im Frühjahr oder nach niederschlagsreichen 4 Landesamt für Denkmalpflege Sachsen Zeiten zu erwarten. Kluftgrundwasser, welches auf den hydraulisch wirksamen Trennflächen (u.a. offenen Klüften) E: 15.07.2021 der weitgehend unverwitterten/frischen Festgesteine zirkuliert, ist in Tiefen von ungefähr >10 m unter Gelände zu erwarten. 4.1 Nach Prüfung der Unterlagen in unserem Amt möchten wir Es besteht kein Abwägungsbedarf. Sofern die Herstellung von Verkehrswegen nach RStO 12 [5] Ihnen mitteilen, dass aus denkmalfachlicher Sicht keine vorgesehen wird, ist das Plangebiet der Frostein- Einwände gegen das Vorhaben in der vorgelegten Form wirkungszone III zuzuordnen. bestehen. Für eventuell zu planende Versickerungen ist sicherzustellen, dass eine schadlose Versickerung erfolgt bzw. Vernässungserscheinungen und/oder Bodenerosionen auf den betroffenen Flächen bzw. eine Beeinträchtigung Dritter auszuschließen sind. Zum Nachweis der Wasser- aufnahmefähigkeit und Durchlässigkeit des Untergrunds !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66- ?*%(,-@- A($21/$'(),-6- 9*B1()*(2*%$,-@- Für die Planung von Hochbaumaßnahmen wird auf die Lage des Plangebietes in der Erdbebenzone 1 mit der geologischen Untergrundklasse R gemäß [6] hingewiesen. Auf die DIN 4149 und die DIN EN 1998 (Eurocode 8) wird verwiesen. Nach uns vorliegenden Daten befinden sich im Plangebiet unterirdische Hohlräume nach § 8 Sächsische Hohl- raumverordnung (SächsHohlrVO). Eine grobe lagemäßige Abgrenzung der Hohlraumgebiete kann im Internet unter der URL www.bergbau.sachsen.de/8159.html erfolgen. Inwieweit das Plangebiet von unterirdischen Hohlräumen bzw. von deren Auswirkungen betroffen ist, ist beim Sächsischen Oberbergamt in Freiberg zu erfragen. Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Geologische Informationen in Form von Schichten- verzeichnissen von Bodenaufschlüssen können bei Interesse unter der URL www.geologie.sachsen.de recherchiert, und Nr. Stellungnahme vom: Begründung: sofern geeignet, in Baugrunduntersuchungen integriert werden. Zur Übergabe der Schichtenverzeichnisse Anregungen: senden Sie bitte eine Email - Anfrage an bohrarchiv.lfulg@smul.sachsen.de. 5 Sächsisches Oberbergamt In Auswertung des Geodatenarchivs des LfULG [4] liegen im Umfeld des Plangebietes Bodenaufschlüsse vor. E: 15.07.2021 Weitere, z. T. interaktive Geodaten, wie geologische, geophysikalische, ingenieurgeologische, hydrogeologische 5.1 Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen sind die Es besteht kein Abwägungsbedarf. und rohstoffgeologische Karten stehen Ihnen ebenfalls un- Belange des Sächsischen Oberbergamtes durch das ter der URL www.geologie.sachsen.de sowie im Geoportal Vorhaben nicht betroffen. Sachsenatlas unter www.geoportal.sachsen.de zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes (GeolDG) am 30.06.2020 wurden die Grundlagen zur Verpflichtung der Übergabe von Erkundungsdaten mit geologischem Belang !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66- ?*%(,-@- A($21/$'(),-6- 9*B1()*(2*%$,-@- Geologische Untersuchungen (wie z. B. Erkundungs- bohrungen) sowie die dazu gehörigen Nachweisdaten sind spätestens zwei Wochen vor Beginn dem LfULG als zuständige Behörde in Sachsen anzuzeigen (§ 8 GeolDG). Spätestens drei Monate nach dem Abschluss der geologischen Untersuchung sind die dabei gewonnenen Fachdaten (Messdaten, Bohrprofile, Laboranalysen, Pumpversuche etc.) und spätestens sechs Monate nach dem Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Bewertungsdaten (Einschätzungen, Schlussfolgerungen, Gutachten) an die zuständige Behörde in Sachsen (LfULG) zu übermitteln (§ 9, 10 GeolDG). Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Informationen zur Anzeige sowie zur Erfassung und Auswertung von Daten geologischer Bohrungen sind unter der URL www.geologie.sachsen.de unter dem Link Nr. Stellungnahme vom: Begründung: „Bohranzeige“ verfügbar. Eine Bohranzeige kann über das Portal „ELBA.Sax“ elektronisch erfolgen Anregungen: (https://antragsmanagement.sachsen.de/ams/elba). 6 Planungsverband Region Chemnitz Die Regelungen des § 15 des Sächsischen Kreislauf- wirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG) E: 06.07.2021 zur Übergabe von Ergebnisberichten aus Erkundungen mit geowissenschaftlichem Belang (Erkundungsbohrungen, 6.1 Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Der Hinweis wird berücksichtigt. Baugrundgutachten, hydrogeologische Untersuchungen o. vorgelegte Planung keine Bedenken. ä.) durch Behörden des Freistaates Sachsen, der Landkreise, Es wird durch die Gemeinde Pöhl eine Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstigen Aufgrund von Ziel Z 2.2.1.5 des Landesentwicklungsplanes Nachverdichtung im Sinne des Ziels Z 1.2.7 juristischen Personen des öffentlichen Rechts an das LfULG 2013 haben die Träger der Regionalplanung und damit der des Entwurfs des Regionalplanes Region bleiben vom GeolDG unberührt. Planungsverband Region Chemnitz auf eine flächen- Chemnitz angestrebt. sparende Siedlungsentwicklung hinzuwirken. Entsprechend Ziel Z 1.2.7 des Entwurfs des Regionalplanes Region Chemnitz Die Stellungnahme des Planungsverbandes ist deshalb bei der Entwicklung von Baugebieten durch die Region Chemnitz vom 06.07.2021 wird an Kommunen die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich die Gemeinde Pöhl weitergegeben und soll auf das unabdingbare Maß zu minimieren. In diesem im nachgeordneten Verfahren beachtet Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der werden. Bereich entlang der Friedensstraße zur Nachverdichtung besonders eignet. !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Anregungen: Anregungen: 7 Landesamt für Straßenbau und Verkehr 11 inetz GmbH E: 12.07.2021 E: 20.07.2021 7.1 Vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Es besteht kein Abwägungsbedarf. 11.1 Im ausgewiesenen Bereich betreibt inetz keine Leitungen Es besteht kein Abwägungsbedarf. Plauen (LASuV NL Plauen) werden Bundes- und und Anlagen der Gasversorgung. Staatsstraßen verwaltet. Belange dieser Straßen werden nicht berührt. Wir stimmen der Aufhebung des Bebauungsplanes vollumfänglich zu. Das LASuV stimmt der Aufhebung der Satzung zu. !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Lfd. Name des Beteiligten: Beschlussvorschlag: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Nr. Stellungnahme vom: Begründung: Anregungen: Anregungen: 17 Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen 23 Stadtveraltung Treuen 22.07.2021 E: 05.08.2021 17.1 Nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken und Es besteht kein Abwägungsbedarf. 23.1 Belange der Stadt Treuen nicht betroffen. Es besteht kein Abwägungsbedarf. Anregungen. !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Billigung der Begründung zur Satzung zur der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBl. Aufhebung der Satzung über den S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Ver- ordnung vom 12.04.2021 (SächsGVBl. S. 517), in Bebauungsplan der Innenentwicklung Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den gemäß § 13a BauGB „Bebauung an der Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes Die vom Gemeinderat Pöhl am 06.12.2012 beschlos- vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722), beschließt sene und seit dem 20.12.2012 rechtskräftige Satzung der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl in seiner Sit- über den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß zung am 24.08.2021 die Satzung zur Aufhebung §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Ge- der Satzung über den Bebauungsplan der Innen- meinde Pöhl OT Jocketa, bestehend aus der Planzeich- entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der nung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa in der 12/2012, wird aufgehoben. Fassung 08/2021 als Satzung. In dem baulich vollkommen umschlossenen Bereich des Geltungsbereiches war bis in die 1990er Jahre das !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66- ?*%(,-6- A($21/$'(),-@- 9*B1()*(2*%$,-@- Die verfallene Bausubstanz wurde im Jahr 1998 voll- ständig zurückgebaut. Auf Grund der vorteilhaften Er- schließung hat die Gemeinde mehrere Anläufe unter- 2. Die Begründung in der Fassung 08/2021 wird ge- nommen, das Gebiet zu vermarkten, welche bisher billigt. erfolglos blieben. Da sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das Der Satzungsbeschluss sowie die Stelle, bei der die Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes der In- Satzung auf Dauer während der Sprechzeiten von nenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der jedermann eingesehen werden kann und über den Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa geändert Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist alsdann ortsüb- haben, soll dieser aufgehoben werden. lich bekanntzumachen. Die Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung !"#$%&&'()#*+)*"(%#,- )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66- ?*%(,-@- A($21/$'(),-6- 9*B1()*(2*%$,-@- entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa im be- schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB sind erfüllt. Beschluss zur Ausschreibung Nach der Aufhebung der städtebaulichen Satzung sind Ganztagsbetreuung in der Grundschule somit künftige Baugesuche nach der örtlichen Situa- tion zu bewerten gemäß §34 BauGb zu bewerten. Jocketa – Elt-Arbeiten Die Gemeinde Pöhl hat deshalb in der Sitzung des Ge- meinderates am 24.06.2021 die Aufstellung einer Sat- Im Rahmen des Förderprogrammes zur Ganztagsbe- zung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungs- treuung an Grundschulen, sollen an der Grundschule plan der Innenentwicklung gemäߧ13a BauGB in Jocketa verschiedenen Umbauarbeiten stattfinden. „Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT So wurde geplant, dass ein Förderraum sowie ein Jocketa beschlossen. Schulclub eingerichtet werden. Weiterhin sollen im Erdgeschoss, unter anderem in den dort befindlichen Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 08.07.2021 Horträumen, die vorhandenen Deckenbeleuchtung ge- bis zum 08.08.2021. gen moderne LED Beleuchtungen getauscht werden. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist die Instandset- Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) zung des Eingangsbereiches und des Treppenhauses. BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit Hier sollen umfangreiche Malerarbeiten stattfinden. eingegangen. Im Dachgeschoss werden ebenso Malerarbeiten statt- Die Anregungen der Behörden werden von der Ge- finden. Des Weiteren soll dabei der komplette Fußbo- meinde im nachgeordneten Bauleitplanverfahren be- denbelag (bis auf geringe Ausnahmen) getauscht wer- achtet. den. Für den Förderraum sowie Schulclub wurden bereits Beschluss: verschiedene Einrichtungsgegenstände neu ange- 1. Aufgrund von § 12 Abs. 6 i. V. m. § 10 Abs. 1 des schafft. Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Vergabe der Elt-Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bie- 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) sowie nach § 89 der ter, Bieter 1, zum Gesamtpreis von 10.704,26 Euro Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung (brutto). Seite 7
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil Beschluss zur Ausschreibung Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung in der Grundschule Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich- Jocketa – Malerarbeiten keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltver- Vergabe der Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten träglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Bieter, Bieter 1, zum Gesamtpreis von 35.699,27 Euro Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen (brutto). Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorha- bens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend auf- geführten Auslegungsunterlagen sind: Beschluss zur Ausschreibung !"#$%&'($) *$+$,-."/"() 0'12#'3) Ganztagsbetreuung in der Grundschule !" #$%&'()$'*+,-)$./0("1.("23456)$./0(" " Jocketa – Bodenbelagsarbeiten 7" 8-)$,./0(,9:$()" !";"!
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der gen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Zeit Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG). Einwen- vom 12. Oktober 2021 bis einschließlich dungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind 11. November 2021 nach Ablauf dieser Frist für das Verwaltungsverfah- ren ebenfalls ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3 Satz 2 in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Sekretariat, Jocketa- SächsStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 5 Kurze Straße 5 in 08543 Pöhl, während der Dienst- VwVfG). stunden Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr Montag 08:00 - 12:00 Uhr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeich- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr net oder in Form vervielfältigter gleichlautender Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauverwal- ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift tung (Eingang Breitscheidstraße), im Zimmer B 1.05, als Vertreter der übrigen Unterzeichner anzugeben. Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz, während der Anderenfalls können diese Einwendungen bzw. Äu- Dienststunden ßerungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 Montag 09:00 - 12:00 Uhr VwVfG). Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangs- Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr bestätigung erfolgt. Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung zur allgemeinen Einsichtnahme aus. nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsord- Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach § nung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzu- 19 Absatz 1 UVPG und der nach § 19 Absatz 2 UVPG legen, werden hiermit entsprechend von der Ausle- auszulegenden Unterlagen werden im UVP-Portal unter gung des vollständigen Plans benachrichtigt. Sie https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht. können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stel- Das UVP-Portal entspricht den Anforderungen des § lungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern. 27a Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG. 3. Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Un- 73 Abs. 6 VwVfG ist für Äußerungen nach § 21 UVPG terlagen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über ein Erörterungstermin durchzuführen. Die Anhö- die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sach- rungsbehörde kann jedoch auf eine Erörterung der sen vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwen- durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August 2019 dungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG). (Sächs-GVBl. S. 762) geändert worden ist, in der Lan- Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich desdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße bekannt gemacht werden. 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwen- 1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf dungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder der Auslegungsfrist, das ist bis zum 13. Dezember Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin 2021, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Ein- Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chem- wendungen gilt diese Regelung für den Vertreter nitz (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Ge- Chemnitz) sowie bei den Gemeindeverwaltungen setzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- Pöhl und Weischlitz Einwendungen gegen den Plan und des Ver-waltungszustellungsrechts für den Frei- schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich staat Sachsen (SächsVwVfZG)). äußern. Einwendungen können auch elektronisch, Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Sig- so können sie durch öffentliche Bekanntmachung natur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de ersetzt werden. erhoben werden. Einwendungen, die nur elektro- Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nisch übermittelt werden (z. B. „einfache“ E-Mail möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Ak- grundsätzlich unwirksam. Die Einwendung muss den ten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Aus- geltend gemachten Belang und das Maß seiner Be- bleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin einträchtigung erkennen lassen. kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhö- Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Ver- rungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungs- fahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äu- termins beendet. ßerungen, die nicht auf besonderen privatrechtli- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. chen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungs- 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhe- verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). bung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerun- Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendun- gen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme Seite 9
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung ent- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der stehende Kosten werden nicht erstattet. öffentlichen Sitzung des 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in Technischen Ausschusses des der Planfeststellung dem Grunde nach zu entschei- den ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, son- Gemeinderates der Gemeinde Pöhl dern in einem gesonderten Entschädigungsverfah- am 14.09.2021 ren behandelt. 6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellung- Beschluss über die Zustimmung zum nahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah- Bauantrag – Neubau einer rens durch die Planfeststellungsbehörde (Landes- landwirtschaftlichen direktion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Mehrzweckhalle im OT Helmsgrün Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge- Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer abgegeben oder sich geäußert haben, kann durch landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grund- öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn stück Dorfstraße 14, OT Helmsgrün, Flurstück 24/2, zu. mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Die Stellungnahme der Gemeinde Pöhl zum Bauantrag 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die wird an das Landratsamt Vogtlandkreis mit den erforder- Anbaubeschränkungen nach § 24 Sächs-StrG und lichen Unterlagen weitergeleitet. die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt Beschluss über die Zustimmung zum dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an Bauantrag – Errichtung eines Carports incl. den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 darüber befindlicher Terrasse als Anbau an Satz 3 SächsStrG). Wohngebäude im OT Jocketa 8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hin- Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge- gewiesen, meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines a. dass die für das Verfahren und die für die Ent- Carports incl. darüber befindlicher Terrasse als Anbau an scheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens Wohngebäude auf dem Grundstück Bahnhofstraße 23 D, zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen OT Jocketa, Flurstück 140/8, zu. Die Stellungnahme der ist, Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt b. dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Vogtlandkreis mit den erforderlichen Unterlagen weiter- Planfeststellungsbeschluss entschieden werden geleitet. wird, c. dass weitere relevante Informationen zu dem Beschluss über die Zustimmung zur Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirek- Änderung des Bauantrags (Tekturantrag) – tion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, erhältlich Neubau eines Einfamilienhauses sind und bei ihr Äußerungen und Fragen bis zum 13. Dezember 2021 eingereicht werden können. im OT Jocketa Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge- Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen meinde Pöhl stimmt der Änderung des Bauantrags (Tek- oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Be- turantrag) zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem teiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Grundstück Ferdinand-Sommer-Straße 33, OT Jocketa, Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Da- Flurstück 115/10, zu. Die Stellungnahme der Gemeinde ten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfül- Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt Vogtland- lung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmun- kreis mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet. gen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Beschluss über die Zustimmung zum Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz- Bauantrag – Neubau Lagergebäude Grundverordnung (DSGVO) sind unter: (Getreidelagerhalle) im OT Möschwitz https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar. Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge- meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Neubau Lager- Gemeinde Pöhl, den 30. September 2021 gebäude (Getreidelagerhalle) auf dem Grundstück Dorf- ring 13, OT Möschwitz Flurstück 12/2, zu. Die Stellungnahme der Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird Erik Jung, an das Landratsamt Vogtlandkreis mit den erforderlichen Bürgermeister Gemeinde Pöhl Unterlagen weitergeleitet. Seite 10
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Beschluss über die Zustimmung zum Christgrüner Straße im Ortsteil Herlasgrün“ mit einem Bauantrag – Bau einer Gartenlaube Auftragswert in Höhe von 114.601,34 EUR brutto zu be- auftragen. im OT Neudörfel Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge- meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Bau einer Gar- Beschluss zum geplanten Bauvorhaben tenlaube auf dem Grundstück Neudörfel 27, OT Neudör- „Straßeninstandhaltung Gemeindestraßen fel, Flurstück 175/17, zu. Die Stellungnahme der 2021“ Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt Fahrbahnschäden an diversen Gemeindestraßen erfor- Vogtlandkreis mit den erforderlichen Unterlagen wei- dern Reparaturen im Bereich der Asphaltdeckschicht. Es tergeleitet. wurde deshalb durch das Ingenieurbüro Granetzny in Zusammenarbeit mit dem Bauhofleiter Herrn Barnikow eine Bestandsaufnahme durchgeführt und der Repara- turbedarf der betreffenden Straßen nach Priorität ein- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der geordnet. Unter Beachtung der aus dem Straßenlasten- öffentlichen Sitzung des ausgleich sowie der pauschalen Zuweisung für Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen für das Haus- Gemeinderates der Gemeinde Pöhl am haltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe 14.09.2021 von ca. 100 TEUR wurde durch das Ingenieurbüro Gra- netzny ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine be- Stellungnahme der Gemeinde Pöhl schränkte Ausschreibung zur Leistungsvergabe durch- gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum geführt. 5 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 027 aufgefordert. 1 Firma gab ein Angebot ab. Der Bieter 1 bietet die Leistungsausführung für 84.838.43 EUR brutto „Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH an und liegt damit unter dem vom Ingenieurbüro veran- an der Pausaer Straße“ schlagten Planwert. Die Baumaßnahme soll Ende Sep- Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, dass tember 2021 beginnen und bis Ende des Jahres 2021 gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 027 abgeschlossen sein. „Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH an der Pau- Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, dem saer Straße“ keine Bedenken bestehen. Eine entspre- Bieter 1 den Auftrag für die Straßeninstandhaltung Ge- chende Stellungnahme wird abgegeben. meindestraßen 2021 mit einem Auftragswert in Höhe von 84.838,43 EUR brutto zu erteilen. Beschluss zum geplanten Bauvorhaben „Aus- und Umbau eines Teilstücks der Christ- grüner Straße im Ortsteil Herlasgrün“ Mit Bescheid vom 23.03.2017 bewilligte die SAB Sachsen GRUNDSCHULE die Projektförderung des mit Gesamtausgaben in Höhe von 148 TEUR beantragten Bauvorhabens „Aus- und Um- bau eines Teilstücks der Christgrüner Straße im Ortsteil Knigge-Woche an der Grundschule Herlasgrün“. Der Bewilligungszeitraum wurde mit Ände- rungsbescheid vom 20.07.2020 neu festgelegt und en- Jocketa det am 31.12.2021. Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland wird Für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Jo- sich an der Maßnahme mit einer Kanalnetzauswechslung cketa gab es in der zweiten Woche des neuen Schul- beteiligen. Die unbeschränkte Ausschreibung der Bau- jahres eine Projektwoche zum Thema „Knigge kinder- teile Straßenbau und Kanalnetzauswechslung erfolgte leicht“. In den vier Kategorien „Der Ton macht die als Gesamtleistung gemeinsam. Auftragserteilung, Bau- Musik“, „Outfit und Hygiene“, „Schmeckt´s denn?“ und leitung, Bauüberwachung sowie Leistungsabrechnung „Unterwegs“ wurden mit den Kindern die jeweils wich- wird entsprechend der Bauteile eigenständig durchge- tigsten Verhaltensregeln erarbeitet und in entspre- führt. An der öffentlichen Ausschreibung beteiligten sich chenden Situationen erprobt. Am Freitag präsentierte 7 Firmen. Das wirtschaftlichste Gesamtangebot für Bau- jede der 4 Klassen eins der Themen vor den Mitschü- teil 1 und 2 hat Bieter 1 mit 194.711,79 EUR brutto ab- lern der Grundschule in der Turnhalle. Sogar die Erst- geben. Der Anteil für den die Gemeinde Pöhl betreffen- klässler haben sich in ihrer zweiten Schulwoche bereits den Straßenbau (Bauteil 1) beträgt 114.601,34 EUR mutig vor die älteren Schüler getraut und eine tolle brutto. Die Baumaßnahme soll Ende September 2021 Präsentation gezeigt. Zum Abschluss der Projektwoche beginnen und bis Ende November 2021 abgeschlossen wurde im Speisesaal der Schule ein Restaurant einge- sein. richtet, wo die Grundschüler bei einem 3-Gänge-Essen Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, Bieter ihre erlernten Tischmanieren unter Beweis stellen 1 mit der Ausführung der Straßeninstandsetzung beim konnten. Von einigen Eltern, die sich als Kellner/-innen Bauvorhaben „Aus- und Umbau eines Teilstücks der zur Verfügung gestellt hatten, wurden Getränke, Vor- Seite 11
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Amtlicher /Nichtamtlicher Teil suppe, Eierkuchen und Apfelmuskompott serviert und Neue Hängematte eingeweiht mit herbstlichem Ambiente sowie Tischdecken würdig beendet. Sabrina Elsner Foto: Vanessa Joram Wie freuen uns, dass durch die Hilfe von Herrn Rosen- kranz und Frau Steiner in Kooperation mit der Postbank die Hängematte im Hortgarten eingeweiht werden konnte. FEUERWEHR FWV Jocketa )(8(5:(+59(5(,1 1990 Jocketa i. Vogtl. e.v. FFW Jocketa 1927 Die Jahreshauptversammlung von Feu- erwehrverein und Freiwilliger Feuerwehr Jocketa Am 24.09.2021 fanden sich die Mitglieder von Feuer- wehrverein und der freiwilligen Feuerwehr Jocketa am gewohnten Versammlungsort, im "Talsperrenblick" ein, um zur Jahreshauptversammlung das Jahr 2020 Revue passieren zu lassen. Gleichzeitig wurde an diesem Abend der neue Vorstand des Feuerwehrvereines gewählt. Nach dem der Versammlungsleiter Steffen Härtwig die Tagesordnungspunkte bekannt gab, berichtet der Chef des Vereines Ingo Rahm über die Veranstaltungen und das erlebte im vorigen Jahr. In diesem Jahr fiel der Bericht recht kurz aus, da alle Veranstaltung auf Grund der Co- rona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Die Revisionskommission bestätige mit ihrem Bericht die korrekte Arbeit des Vorstandes und somit wurde dieser durch die Mitglieder einstimmig entlastet. Nun sollte es weitergehen mit der langersehnten Rede unseres Ortswehrleiters Helmar Müller. Unsere Kameraden wurden 38 x vom Ertönen des "Piep- sers" bzw. vom Klingeln des Handys von ihren Familien Fotos (4): Vanessa Joram oder Arbeit weggerufen. Seite 12
Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil ’s Pöhler Blättl Es mussten 8 Brandeinsätze und 30 technische Hilfeleis- tungen bewältigt werden. Der erste Einsatz des Jahres KIRCHENNACHRICHTEN war gleich am 01.01.2020 als an der Elstertalbrücke eine Hütte brannte. Ev. - Luth. Kirchgemeinde Unsere aktive Wehr musste im Jahr 2020 keinen Einsatz Ev.-Luth. Kirchgemeinde Ruppertsgrün absagen und konnte alle gestellten Aufgaben erledigen. Bei den 38 Einsätzen wurden insgesamt 113 Einsatzstun- Ruppertsgrün Oktober 2021 Gottesdienste den geleistet. Durchschnittlich waren die Feuerwehrleute 2 Stunden und 9 Minuten mit 6 Kameraden unterwegs. 3.Oktober 14.00 Uhr Gottesdienst zum Der längste Einsatz dauerte 3 Stunden und 29 Minuten Gottesdienste Oktober 2021 18.Sonntag n. Trinitatis Erntedankfest Dankopfer: eigene Gemeinde und der kürzeste 23 Minuten mit An- und Abfahrt. Derzeit zählen wir in unserer Wehr 19 aktive Feuerwehr- 3.Oktober 10.Oktober 14.0017.00 Uhr UhrGottesdienst Gottesdienst zum männer und eine Feuerwehrfrau. 18. Sonntag n.n. Trinitatis 19.Sonntag Erntedankfest Dankopfer: Trinitatis eigene Gemeinde Nach der Rede des Wehrleiters wurden Kameraden aus- ______________________________________________________________________________________________________________________________________________ Dankopfer: eigene Gemeinde 17.Oktober 9.00 Uhr Gottesdienst gezeichnet die 10 Jahre und 40 Jahre im aktiven Dienst 20.Sonntag n. Trinitatis Dankopfer: eigene Gemeinde der Feuerwehr tätig sind. Von Seiten des Vereines wurden 10.Oktober 24.Oktober 17.0017Uhr Gottesdienst .00 Uhr Gottesdienst Auszeichnungen zur 10jährigen, 20jährigen, 25jährigen 19. Sonntag n.n. Trinitatis 21.Sonntag Trinitatis Dankopfer: eigene Gemeinde und 30jährigen Mitgliedschaft überreicht. Dankopfer: eigene Gemeinde 31.Oktober Einladung zum Unser Bürgermeister Erik Jung war der Einladung zur un- 22.Sonntag n. Trinitatis Kirchweihgottesdienst 9.00 Uhr serer Jahreshauptversammlung gefolgt und dankte der 17.Oktober 9.00 Uhr nachGottesdienst Elsterberg _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Wehr und des Vereines persönlich für die geleistete eh- 20. Sonntag n. Trinitatis Veranstaltungen in der Kirchgemeinde renamtliche Arbeit im Jahr 2020. Dankopfer: eigenewird Kinderstunde Gemeinde noch bekannt gegeben Erntegaben sind wieder für den Leuchtturm Reichenbach bestimmt In der anschließenden Vorstandswahl wurde ein neuer Mittwochs um 19.00 Uhr trifft sich unser Vorstand gewählt. In der Besetzung des Vorstandes hat 24.Oktober 17 .00 Uhr Gottesdienst Kirchenchor wieder zu seinen Proben sich nicht geändert. Ingo Rahm wird für die nächsten 5 21.Sonntag n. Trinitatis ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Neue Anschrift: Jahre die Geschäfte des Vereines leiten. Sein Stellver- Dankopfer: Ev.-Luth.eigene Gemeinde Brückenkirchspiel Vogtland treter ist Steffen Härtwig und die Finanzen bleiben in Außenstelle Ruppertsgrün Markt 2 08543 Pöhl der Hand von Cindy Bergler-Müller. 31. Oktober Einladung Öffnungszeiten Pfarrbüro : zum 22.Sonntag von 8.30 UhrKirchweihgottesdienst n. Trinitatis Dienstags bis 14.30 Uhr 9.00 Uhr Telefon: 037439/6434 Cindy Bergler-Müller nach Elsterberg Konto: DE27 8709 5824 5003 0470 00 Alle Termine unter Vorbehalt i. A. der Vorstände __________________ Veranstaltungen in der Kirchgemeinde Kinderstunde wird noch bekannt gegeben Erntegaben sind wieder für den Leuchtturm Reichen- bach bestimmt Mittwochs um 19.00 Uhr trifft sich unser Kirchenchor wieder zu seinen Proben ___________________ Wahl Feuerwehrverein Jocketa Revisionskommision: Peter Stier, Manuela Becker (nicht auf Bild: Nico Teichert) Neue Anschrift: Vorstand: Steffen Härtwig, Cindy Bergler-Müller, Ingo Rahm Ev.-Luth. Brückenkirchspiel Vogtland Außenstelle Ruppertsgrün Markt 2 · 08543 Pöhl Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr Telefon: 037439/6434 kg.ruppertsgruen@evlks.de Konto: DE27 8709 5824 5003 0470 00 Alle Termine unter Vorbehalt Auszeichnug 30 Jahre Mitgliedschaft Feuerwehrverein Jocketa Steffen Fischer, Marco Döbel, Jürgen Schubert, Dirk Döbel, Ingo Rahm, Ralf Beneke Seite 13
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil WISSENSWERTES Ev.-Luth. Kirchgemeinde Jocketa Dreifaltigkeitskirchgemeinde VVV mobil Die neue kostenlose Jocketa – Pöhl Nahverkehrs-App Alle aktuellen Informationen zu: → Fahrplan e → Verbindungen Inklusiv f! → Tarif K au Berge mögen einstürzen und Hügel wanken, Ticket- aber meine Liebe zu dir wird nie erschüttert und mein Friedensbund mit dir wird niemals wanken. Das verspreche ich, der Herr, der dich liebt! Jesaja 54,10 !"#$"%$%&'(!)*$'%+ + + + ,-./.,0,1 !"#$"%#&'"#()*+,!-./01*+,"#2"3/"#/,&"3*"*,4"#'35", !"#$%#&#$'''$())$*"#+#+$,%-./$0&-$#"%#%$12"345$678$9"#$+:;2"3
Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil / Anzeigen ’s Pöhler Blättl ANZEIGENTEIL -HW]W )U¾KEXFKHU3U¦PLH VLFKHUQ (QWVFKHLGHQ 6LH VLFK VFKRQ MHW]W I¾U HLQHQ :HFKVHO ,KUHU 3NZ9HUVLFKHUXQJ ]XU /90 :HLWHUH ,QIRUPD WLRQHQ ]XU )U¾KEXFKHU3U¦PLH HUKDOWHQ 6LH LQ ,KUHU /909HUVLFKHUXQJVDJHQWXU YRU 2UW 6LOYLD .RVFKHOD -RFNHWD%DKQKRIVWU 3¸KO 7HOHIRQ KWWSVNRVFKHODOYPGH Impressum Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Pöhl Gestaltung, Druck: Lindner Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen, DeskTop Publishing Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, Layoutservice E-Mail: treuen@pauli-offsetdruck.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Heimatkalender 2022 Bürgermeister Erik Jung Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: großes Kalendarium Förderverein Freilichtbühne Pöhl e.V. 12 neue Motive und (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht ein paar Fundstücke unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Heraus- gebers wieder) Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haushalt der Gemeinde, kann jetzt bei mir und es besteht die Möglichkeit, das Blättl in der Gemein- bestellt werden deverwaltung käuflich zu erwerben. ……………………………………………………… Beate Lindner, Anzeigenannahmeschluss Herlasgrün-Christgrüner Straße 8, 08543 Pöhl ist jeweils der 15. des Monats 037 439 77 387 kontakt@layoutservice-pöhl.de WhatsApp oder Threema: 0173 80 555 20 Seite 15
’s Pöhler Blättl Ausgabe 10|21 · Anzeigenteil IHRE HÖREXPERTEN IN AUERBACH | REICHENBACH | TREUEN RB HER ST RBST SO KLINGT DER HE LAUBRASCHELN REGENPLÄTSCHERN WINDRAUSCHEN DEN HERBST WIEDER HÖREN DURCH EIN HÖRGERÄT, MIT DEM SIE IHRE LEBENSQUALITÄT NEU ERLEBEN. 100 € GUTSCHEIN* BEI KAUF EINES IM-OHR-HÖRSYSTEMS* HAUSBESUCHE SB BESUCHE ESUCHE* 1 *Aktion gültig bis 30. November 2021 – anrechenbar auf den priva- EINRICHTUNG EXTERNER ten Eigenanteil ab einer Zuzahlung von 500 € für gesetzlich Versicherte GERÄTE*2 und APPs bei Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung, ausgenommen gesetz- *1bei Krankheit o. eingeschränkter Mobili- liche Zuzahlung von 10 € pro Ohr. tät passen wir Ihr Hörgerät zu Hause an Privatversicherte erhalten 100 € Nach- *2TV, Festnetz- und Mobiltelefon lass ab einem Verkaufspreis von 1200 €. www.hoerwelt-minnerop.de Hörwelt Minnerop Inh. Doreen Minnerop Bebelstraße 10 Bahnhofstraße 8 Königstraße 4 08209 Auerbach 08468 Reichenbach 08233 Treuen Tel.: 03744 .212505 Tel.: 03765 .5252888 Tel.: 037468 .582250 VALENCIA ORANGEN -frisch von der Plantage- Naturbelassen - ungespritzt und ungewachst Eine Extraportion Frische und Vitamine zur Winterzeit! 5 kg IU¼oder 10 kg IU24,95 Lieferung frei Haus! Bestellungen nehmen wir gern bis spätestens 10.11.2021 an. Voraussichtliches Lieferdatum ist der 27.11.2021 Tiefkühlheimdienst Silvio Reiher Möschwitz-Hauptstraße 8 - 08543 Pöhl Tel.: 037439-77283 Mobil: 0162-3105068 E-Mail: tk-reiher@gmx.de Seite 16
Sie können auch lesen