S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl

Die Seite wird erstellt Jan Funk
 
WEITER LESEN
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl
                Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
Jahrgang 2021                       Donnerstag, 30. September 2021                       Ausgabe Nummer 10

                          Feierliche Aufnahme unserer Schulanfänger
Am 04.09.2021 war es für die Kinder endlich soweit:       ließ nicht lange auf sich warten und brachte mit lauter
Die Grundschule Jocketa nahm feierlich die Schulan-       Sirene die erste Ladung Zuckertüten. Doch alle waren
fänger auf. Voller Stolz standen sie mit ihrem Ranzen     nicht dabei. Nach einem kurzen Moment des Schrecks
vor dem Schuleingang und warteten darauf, dass sie        fuhr Steffen Fischer mit seinem Traktor auf den Schul-
die Schule das erste Mal als Schulkinder betreten konn-   hof und brachte auf seinem hübsch geschmückten An-
ten. Neugierig besuchten die Kinder mit ihrer Klassen-    hänger die heiß begehrten restlichen Zuckertüten. Die-
lehrerin das Klassenzimmer, wo schon bald das Lesen-      ser einmalige Moment im Leben der Kinder wurde noch
und Schreibenlernen, Rechnen und natürlich auch           durch viele Fotos festgehalten und mit Sicherheit in
Spielen beginnen wird. Doch daran haben die aufge-        den Familien gebührend gefeiert.
regten ABC-Schützen an diesem Samstag noch nicht                                             Sandra Türschmann
denken können, denn in der Turnhalle warteten die
Familien, die Lehrer und die Programmkinder bereits
auf den Einmarsch der Schulanfänger. Einige Schüle-
rinnen und Schüler aus anderen Klassenstufen haben
ein liebvolles Programm vorbereitet und auf Instru-
menten ihr Können gezeigt. Herr Jung, der Bürgermeis-
ter der Gemeinde Pöhl war ebenfalls zu Gast. Er gratu-
lierte den ABC-Schützen und überreichte kleine
Präsente. Begleitet wurden die Schulanfänger außer-
dem von Pöhli, dem Masskottchen der Talsperre Pöhl.
Gespannt folgten die Kinder der Aufführung, doch wa-
ren sie auch sehr aufgeregt, denn die Vorfreude auf
die Zuckertüten war immens. Bei wundervoll sonnigem
Wetter ging es also auf den Schulhof. Die Feuerwehr

                                                                                              Foto (3) Gabi Kertscher
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl                                                                                          Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil

                                                               Kameraden feiern Jubiläen
INFORMATIONEN DES BÜRGERMEISTERS
                                                               Zur Jahreshauptversammlung am 24. September wur-
                                                               den Steffen Fischer für 40 Jahre und Steffen Härtwig
Modernisierung der Grundschule                                 für 25 Jahre Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr Jo-
                                                               cketa von Bürgermeister Erik Jung geehrt. Zwei weitere
Im Zuge der Fördermaßnahme zur Modernisierung der              Jubilare, Andreas Sachse und Erik Uhlemann, waren
Grundschule Jocketa wurden die Elektroarbeiten im              zur Jahreshauptversammlung nicht anwesend und
Hortbereich komplett durchgeführt. Ebenfalls wurden            konnten dort nicht – wie geplant – für ihre 10-jährige
vorerst 2 Klassenräume mit neuem Fußbodenbelag                 Mitgliedschaft ausgezeichnet werden. Herr Jung be-
ausgestattet. Weitere Modernisierungsmaßnahmen                 dankt sich bei allen für ihr selbstloses Engagement
wie Malerarbeiten und weitere Fußbodenarbeiten wer-            und ihre Treue zur Wehr.
den in den Herbstferien durchgeführt.

                                                                   Steffen Härtwig, Steffen Fischer, Bürgermeister Erik Jung (v.l.n.r)
Verpflichtung des Gemeinderates
Thorsten Reichelt
Zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 hatten die Pöhler
                                                                                                      WAHLERGEBNISSE
unter 27 Kandidaten 12 Gemeinderäte zu wählen. Die
Freie Wählervereinigung Pöhl konnte sechs Mandate                                                                                                     
erzielen. Die CDU erhielt 2 Sitze, der Verein zum Erhalt                                                                                                               
                                                                                                                        
des Naturraumes Talsperre Pöhl hat im neuen Rat drei
Mandate. Die SPD erhielt einen Sitz. Aufgrund des gel-                                                                                                       

tenden Ablehnungsgrundes des Gemeinderates Herrn
                                                                                       !
Andreas Seidel, rückt Herr Thorsten Reichelt in den
                                                               " !                                                               #     $ %  &'()                       
Gemeinderat nach.                                                                                                                             $ %  &'()                           
                                                                                                                                              *                                             
In der Gemeinderatssitzung am 24. August 2021 wurde                                                                                           " !  $+,  '()

Herr Thorsten Reichelt offiziell verpflichtet. Der Bür-
                                                               ", !                                                           -            " !  '.)                       
                                                               / *! 0           '     *!)                      1          / *! 23                             

germeister wünscht Herrn Reichelt alles Gute und hoffe         *! 0        '        *!)                      -
                                                                                                                                              '     *!)
                                                                                                                                              *! 23                              --

auf eine konstruktive, überparteiliche Zusammenarbeit          " !  !/                                                 1415
                                                                                                                                              '     *!)

zum Wohle der Kommune und Ihrer Einwohner.                                               " !%# !,                                            " !%# !, 
                                                                               0                         #!/          5            23                  #!/          5

                                                                          (+6                                                      -4- (+6                                           4
                                                                          76                                                      4 76                                           4
                                                                          680 89:0                                                 4 680 89:0                                      41
                                                                          6                                               1       4 6                                           4
                                                                          6                                               -       4 6                                       -    4
                                                                    -      ;&
                                                                                                                               %# . +3 ! >&

                                                         Seite 2
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil                          ’s Pöhler Blättl
                                                              Abwägungsbeschluss für die Satzung zur
       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                              Aufhebung der Satzung über den
                                                              Bebauungsplan der Innenentwicklung
                                                              gemäß § 13a BauGB „Bebauung an der
Bekanntgabe von Beschlüssen                                   Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa
aus der öffentlichen
                                                              In dem baulich vollkommen umschlossenen Bereich
Gemeinderatssitzung am 24.08.2021                             des Geltungsbereiches war bis in die 1990er Jahre das
                                                              Hotel mit Gasthof „Vogtländische Schweiz“ ansässig.
Zuwendungen und Zuschüsse                                     Die verfallene Bausubstanz wurde im Jahr 1998 voll-
                                                              ständig zurückgebaut.
Im Rahmen einer Geldspende hat die Kindertagesstätte
in Jocketa einen Gutschein in Höhe von 50 Euro                Auf Grund der vorteilhaften Erschließung hat die Ge-
erhalten.                                                     meinde mehrere Anläufe unternommen, das Gebiet zu
                                                              vermarkten, welche bisher erfolglos blieben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, die
Geldspende in Höhe von 50,- Euro anzunehmen.                  Da sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das
                                                              Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes der In-
                                                              nenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der
                                                              Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa geändert
Wahl der Vertreter und Stellvertreter für                     haben, soll dieser aufgehoben werden.
den Zweckverband Talsperre Pöhl
                                                              Die Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung
Der Gemeinderat Pöhl wählt für die Legislaturperiode          über die Aufhebung des Bebauungsplanes der Innen-
2019-2024 die folgenden Personen als weitere                  entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der
Mitglieder und deren Stellvertreter für die Verbands-         Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa im be-
versammlung im Zweckverband Talsperre Pöhl:                   schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB
                                                              i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB sind erfüllt.
 !      "#$%&'()*+%,!-)'.()%$!   /'%((0%#'#%'%#1!2)&!
                                                              Nach der Aufhebung der städtebaulichen Satzung sind
 34!    5'%!6"789&&!             :%'%#!/')%#                  somit künftige Baugesuche nach der örtlichen Situa-
                                                              tion zu bewerten gemäß §34 BauGB zu bewerten.
 ;4!
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl                                                                                                                                Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil

Lfd.   Name des Beteiligten:                                             Beschlussvorschlag:                              Lfd.   Name des Beteiligten:                                          Beschlussvorschlag:

Nr.    Stellungnahme vom:                                                Begründung:                                      Nr.    Stellungnahme vom:                                             Begründung:

       Anregungen:                                                                                                               Anregungen:

2      Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und                                                               3      Landesamt für Archäologie Sachsen
       Geologie
                                                                                                                                 E: 02.08.2021
       E: 02.08.2021
                                                                                                                          3.1    Das Landesamt für Archäologie erhebt gegen das o.g. Es besteht kein Abwägungsbedarf.
       Aus Sicht des LfULG stehen der Planung keine Bedenken                                                                     Vorhaben keine Einwände.
2.1    entgegen.                                                         Der Hinweis wird berücksichtigt.
       Die Belange des Strahlenschutzes sind von der Aufhebung
       des Bebauungsplanes nicht berührt. Gegenwärtig liegen             Die Stellungnahme des Landesamtes für
       uns keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante               Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom
       Hinterlassenschaften für dieses Plangebiet vor.                   02. August 2021 wird an die Gemeinde Pöhl        !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-   )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66-    ?*%(,-@-    A($21/$'(),-6-    9*B1()*(2*%$,-@-
       vorgesehen, sollte bei diesen Radonschutz beachtet                werden.
       werden.
       Der Festgesteinsuntergrund im Plangebiet wird von
       oberdevonischen Gesteinen aufgebaut. Dies sind
       vulkanische Gesteine, wie „Diabase“ und unterschiedliche
       Tuffvarietäten. Die Festgesteine sind im oberflächennahen
       Bereich in der Regel zu rolligen und/oder bindigen
       Lockergesteinen zersetzt. Die Zersatzmächtigkeiten können
       mehrere Meter betragen. Die Festgesteine werden von
       etwa 2 m bis 3 m mächtigen quartären Lockergesteinen
       überlagert. Hierbei handelt es sich um unterpleistozäne
       Terrassensedimente          (i.W.  Kiese/Sande)    sowie    um
       weichselkaltzeitliche Solifluktionsschuttdecken (Hanglehm/
       Hangschutt). In bebauten/überbauten Geländeab-
       schnitten ist das Vorkommen anthropogener Auffüllungen                                                             Lfd.   Name des Beteiligten:                                          Beschlussvorschlag:
       sehr wahrscheinlich (z.B. Straßenbereich).
       In den rolligen Lockergesteinen des Quartär und ggf. den                                                           Nr.    Stellungnahme vom:                                             Begründung:
       unmittelbar unterlagernden rolligen Zersatzbildungen der
       Festgesteine kann temporär Grundwasser vorkommen. Eine                                                                    Anregungen:
       verstärkte Grundwasserführung ist insbesondere während
       der Tauperiode im Frühjahr oder nach niederschlagsreichen                                                          4      Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
       Zeiten zu erwarten. Kluftgrundwasser, welches auf den
       hydraulisch wirksamen Trennflächen (u.a. offenen Klüften)
                                                                                                                                 E: 15.07.2021
       der weitgehend unverwitterten/frischen Festgesteine
       zirkuliert, ist in Tiefen von ungefähr >10 m unter Gelände zu
       erwarten.                                                                                                          4.1    Nach Prüfung der Unterlagen in unserem Amt möchten wir Es besteht kein Abwägungsbedarf.
       Sofern die Herstellung von Verkehrswegen nach RStO 12 [5]                                                                 Ihnen mitteilen, dass aus denkmalfachlicher Sicht keine
       vorgesehen wird, ist das Plangebiet der Frostein-                                                                         Einwände gegen das Vorhaben in der vorgelegten Form
       wirkungszone III zuzuordnen.                                                                                              bestehen.
       Für eventuell zu planende Versickerungen ist sicherzustellen,
       dass      eine       schadlose    Versickerung   erfolgt   bzw.
       Vernässungserscheinungen und/oder Bodenerosionen auf
       den betroffenen Flächen bzw. eine Beeinträchtigung Dritter
       auszuschließen sind. Zum Nachweis der Wasser-
       aufnahmefähigkeit und Durchlässigkeit des Untergrunds
                                                                                                                          !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-   )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66-     ?*%(,-@-    A($21/$'(),-6-   9*B1()*(2*%$,-@-
       Für die Planung von Hochbaumaßnahmen wird auf die
       Lage des Plangebietes in der Erdbebenzone 1 mit der
       geologischen Untergrundklasse R gemäß [6] hingewiesen.
       Auf die DIN 4149 und die DIN EN 1998 (Eurocode 8) wird
       verwiesen.
       Nach uns vorliegenden Daten befinden sich im Plangebiet
       unterirdische Hohlräume nach § 8 Sächsische Hohl-
       raumverordnung (SächsHohlrVO). Eine grobe lagemäßige
       Abgrenzung der Hohlraumgebiete kann im Internet unter
       der URL www.bergbau.sachsen.de/8159.html erfolgen.
       Inwieweit das Plangebiet von unterirdischen Hohlräumen
       bzw. von deren Auswirkungen betroffen ist, ist beim
       Sächsischen Oberbergamt in Freiberg zu erfragen.
                                                                                                                      Lfd.       Name des Beteiligten:                                          Beschlussvorschlag:
       Geologische Informationen in Form von Schichten-
       verzeichnissen von Bodenaufschlüssen können bei Interesse
       unter der URL www.geologie.sachsen.de recherchiert, und                                                        Nr.        Stellungnahme vom:                                             Begründung:
       sofern geeignet, in Baugrunduntersuchungen integriert
       werden. Zur Übergabe der Schichtenverzeichnisse                                                                           Anregungen:
       senden Sie bitte eine Email - Anfrage an
       bohrarchiv.lfulg@smul.sachsen.de.                                                                              5          Sächsisches Oberbergamt
       In Auswertung des Geodatenarchivs des LfULG [4] liegen im
       Umfeld des Plangebietes Bodenaufschlüsse vor.                                                                             E: 15.07.2021
       Weitere, z. T. interaktive Geodaten, wie geologische,
       geophysikalische, ingenieurgeologische, hydrogeologische                                                       5.1        Nach Prüfung der uns vorliegenden Unterlagen sind die Es besteht kein Abwägungsbedarf.
       und rohstoffgeologische Karten stehen Ihnen ebenfalls un-                                                                 Belange des Sächsischen Oberbergamtes durch das
       ter der URL www.geologie.sachsen.de sowie im Geoportal                                                                    Vorhaben nicht betroffen.
       Sachsenatlas          unter    www.geoportal.sachsen.de     zur
       Verfügung.
       Mit Inkrafttreten des Geologiedatengesetzes (GeolDG) am
       30.06.2020 wurden die Grundlagen zur Verpflichtung der
       Übergabe von Erkundungsdaten mit geologischem Belang                                                               !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-   )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66-    ?*%(,-@-    A($21/$'(),-6-    9*B1()*(2*%$,-@-
       Geologische Untersuchungen (wie z. B. Erkundungs-
       bohrungen) sowie die dazu gehörigen Nachweisdaten sind
       spätestens zwei Wochen vor Beginn dem LfULG als
       zuständige Behörde in Sachsen anzuzeigen (§ 8 GeolDG).
       Spätestens drei Monate nach dem Abschluss der
       geologischen Untersuchung sind die dabei gewonnenen
       Fachdaten (Messdaten, Bohrprofile, Laboranalysen,
       Pumpversuche etc.) und spätestens sechs Monate nach
       dem Abschluss der geologischen Untersuchung sind die
       Bewertungsdaten (Einschätzungen, Schlussfolgerungen,
       Gutachten) an die zuständige Behörde in Sachsen (LfULG)
       zu übermitteln (§ 9, 10 GeolDG).
                                                                                                                      Lfd.       Name des Beteiligten:                                           Beschlussvorschlag:
       Informationen zur Anzeige sowie zur Erfassung und
       Auswertung von Daten geologischer Bohrungen sind unter
       der URL www.geologie.sachsen.de unter dem Link                                                                 Nr.        Stellungnahme vom:                                              Begründung:
       „Bohranzeige“ verfügbar. Eine Bohranzeige kann über das
       Portal „ELBA.Sax“ elektronisch erfolgen                                                                                   Anregungen:
       (https://antragsmanagement.sachsen.de/ams/elba).
                                                                                                                      6          Planungsverband Region Chemnitz
       Die Regelungen des § 15 des Sächsischen Kreislauf-
       wirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKrWBodSchG)                                                                    E: 06.07.2021
       zur Übergabe von Ergebnisberichten aus Erkundungen mit
       geowissenschaftlichem Belang (Erkundungsbohrungen,                                                             6.1        Aus regionalplanerischer Sicht bestehen          gegen     die Der Hinweis wird berücksichtigt.
       Baugrundgutachten, hydrogeologische Untersuchungen o.                                                                     vorgelegte Planung keine Bedenken.
       ä.) durch Behörden des Freistaates Sachsen, der Landkreise,                                                                                                                               Es wird durch die Gemeinde Pöhl eine
       Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstigen                                                                          Aufgrund von Ziel Z 2.2.1.5 des Landesentwicklungsplanes        Nachverdichtung im Sinne des Ziels Z 1.2.7
       juristischen Personen des öffentlichen Rechts an das LfULG                                                                2013 haben die Träger der Regionalplanung und damit der         des Entwurfs des Regionalplanes Region
       bleiben vom GeolDG unberührt.                                                                                             Planungsverband Region Chemnitz auf eine flächen-               Chemnitz angestrebt.
                                                                                                                                 sparende Siedlungsentwicklung hinzuwirken. Entsprechend
                                                                                                                                 Ziel Z 1.2.7 des Entwurfs des Regionalplanes Region Chemnitz    Die Stellungnahme des Planungsverbandes
                                                                                                                                 ist deshalb bei der Entwicklung von Baugebieten durch die       Region Chemnitz vom 06.07.2021 wird an
                                                                                                                                 Kommunen die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich             die Gemeinde Pöhl weitergegeben und soll
                                                                                                                                 auf das unabdingbare Maß zu minimieren. In diesem               im nachgeordneten Verfahren beachtet
                                                                                                                                 Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass sich der             werden.
                                                                                                                                 Bereich entlang der Friedensstraße zur Nachverdichtung
                                                                                                                                 besonders eignet.

!"#$%&&'()#*+)*"(%#,-    )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil                                                                                    ’s Pöhler Blättl
Lfd.    Name des Beteiligten:                                          Beschlussvorschlag:                          Lfd.   Name des Beteiligten:                                              Beschlussvorschlag:

Nr.     Stellungnahme vom:                                             Begründung:                                  Nr.    Stellungnahme vom:                                                 Begründung:

        Anregungen:                                                                                                        Anregungen:

7       Landesamt für Straßenbau und Verkehr                                                                        11     inetz GmbH

        E: 12.07.2021                                                                                                      E: 20.07.2021

7.1     Vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Es besteht kein Abwägungsbedarf.                    11.1   Im ausgewiesenen Bereich betreibt inetz keine Leitungen Es besteht kein Abwägungsbedarf.
        Plauen (LASuV NL Plauen) werden Bundes- und                                                                        und Anlagen der Gasversorgung.
        Staatsstraßen verwaltet. Belange dieser Straßen werden
        nicht berührt.                                                                                                     Wir stimmen der       Aufhebung        des     Bebauungsplanes
                                                                                                                           vollumfänglich zu.
        Das LASuV stimmt der Aufhebung der Satzung zu.
                                                                                                                    !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-   )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl                                                                                                                           Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil

Lfd.       Name des Beteiligten:                                          Beschlussvorschlag:                           Lfd.   Name des Beteiligten:                                           Beschlussvorschlag:

Nr.        Stellungnahme vom:                                             Begründung:                                   Nr.    Stellungnahme vom:                                              Begründung:

           Anregungen:                                                                                                         Anregungen:

17         Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen                                                            23     Stadtveraltung Treuen

           22.07.2021                                                                                                          E: 05.08.2021

17.1       Nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken und Es besteht kein Abwägungsbedarf.                           23.1   Belange der Stadt Treuen nicht betroffen.                       Es besteht kein Abwägungsbedarf.
           Anregungen.

                                                                                                                        !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-    )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil                          ’s Pöhler Blättl
Billigung der Begründung zur Satzung zur                           der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBl.
Aufhebung der Satzung über den                                     S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Ver-
                                                                   ordnung vom 12.04.2021 (SächsGVBl. S. 517), in
Bebauungsplan der Innenentwicklung                                 Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den
gemäß § 13a BauGB „Bebauung an der                                 Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der
Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa                           Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S.
                                                                   62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
Die vom Gemeinderat Pöhl am 06.12.2012 beschlos-                   vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722), beschließt
sene und seit dem 20.12.2012 rechtskräftige Satzung                der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl in seiner Sit-
über den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß                  zung am 24.08.2021 die Satzung zur Aufhebung
§13a BauGB „Bebauung an der Friedensstraße“ Ge-                    der Satzung über den Bebauungsplan der Innen-
meinde Pöhl OT Jocketa, bestehend aus der Planzeich-               entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der
nung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung                 Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa in der
12/2012, wird aufgehoben.                                          Fassung 08/2021 als Satzung.
In dem baulich vollkommen umschlossenen Bereich
des Geltungsbereiches war bis in die 1990er Jahre das         !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-   )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66-     ?*%(,-6-    A($21/$'(),-@-   9*B1()*(2*%$,-@-

Die verfallene Bausubstanz wurde im Jahr 1998 voll-
ständig zurückgebaut. Auf Grund der vorteilhaften Er-
schließung hat die Gemeinde mehrere Anläufe unter-        2. Die Begründung in der Fassung 08/2021 wird ge-
nommen, das Gebiet zu vermarkten, welche bisher              billigt.
erfolglos blieben.
Da sich die Planungsabsichten der Gemeinde für das                 Der Satzungsbeschluss sowie die Stelle, bei der die
Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes der In-                 Satzung auf Dauer während der Sprechzeiten von
nenentwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der                   jedermann eingesehen werden kann und über den
Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa geändert                  Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist alsdann ortsüb-
haben, soll dieser aufgehoben werden.                              lich bekanntzumachen.
Die Voraussetzungen für die Aufstellung der Satzung
                                                          !"#$%&&'()#*+)*"(%#,-       )*#*$./0-!(.12/-3*+-4*&*%(3*+5$*,-678-..)/0-9:+)*+&*%#$*+8-31;1,-66-    ?*%(,-@-    A($21/$'(),-6-    9*B1()*(2*%$,-@-
entwicklung gemäß §13a BauGB „Bebauung an der
Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT Jocketa im be-
schleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.
V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB sind erfüllt.        Beschluss zur Ausschreibung
Nach der Aufhebung der städtebaulichen Satzung sind       Ganztagsbetreuung in der Grundschule
somit künftige Baugesuche nach der örtlichen Situa-
tion zu bewerten gemäß §34 BauGb zu bewerten.             Jocketa – Elt-Arbeiten
Die Gemeinde Pöhl hat deshalb in der Sitzung des Ge-
meinderates am 24.06.2021 die Aufstellung einer Sat-      Im Rahmen des Förderprogrammes zur Ganztagsbe-
zung zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungs-        treuung an Grundschulen, sollen an der Grundschule
plan der Innenentwicklung gemäߧ13a BauGB                 in Jocketa verschiedenen Umbauarbeiten stattfinden.
„Bebauung an der Friedensstraße“ Gemeinde Pöhl OT         So wurde geplant, dass ein Förderraum sowie ein
Jocketa beschlossen.                                      Schulclub eingerichtet werden. Weiterhin sollen im
                                                          Erdgeschoss, unter anderem in den dort befindlichen
Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 08.07.2021         Horträumen, die vorhandenen Deckenbeleuchtung ge-
bis zum 08.08.2021.                                       gen moderne LED Beleuchtungen getauscht werden.
                                                          Ein weiterer Aspekt der Förderung ist die Instandset-
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2)         zung des Eingangsbereiches und des Treppenhauses.
BauGB sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit        Hier sollen umfangreiche Malerarbeiten stattfinden.
eingegangen.                                              Im Dachgeschoss werden ebenso Malerarbeiten statt-
Die Anregungen der Behörden werden von der Ge-            finden. Des Weiteren soll dabei der komplette Fußbo-
meinde im nachgeordneten Bauleitplanverfahren be-         denbelag (bis auf geringe Ausnahmen) getauscht wer-
achtet.                                                   den.
                                                          Für den Förderraum sowie Schulclub wurden bereits
Beschluss:                                                verschiedene Einrichtungsgegenstände neu ange-
1. Aufgrund von § 12 Abs. 6 i. V. m. § 10 Abs. 1 des      schafft.
   Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Be-
   kanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),         Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die
   zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom      Vergabe der Elt-Arbeiten an den wirtschaftlichsten Bie-
   16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) sowie nach § 89 der       ter, Bieter 1, zum Gesamtpreis von 10.704,26 Euro
   Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der Fassung        (brutto).

                                                    Seite 7
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl                                                               Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil

Beschluss zur Ausschreibung                               Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur
Ganztagsbetreuung in der Grundschule                      Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
                                                          gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglich-
Jocketa – Malerarbeiten                                   keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr.
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die
                                                          2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltver-
Vergabe der Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten
                                                          träglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).
Bieter, Bieter 1, zum Gesamtpreis von 35.699,27 Euro
                                                          Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen
(brutto).
                                                          Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorha-
                                                          bens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend auf-
                                                          geführten Auslegungsunterlagen sind:
Beschluss zur Ausschreibung                               !"#$%&'($) *$+$,-."/"()                                            0'12#'3)
Ganztagsbetreuung in der Grundschule                      !"         #$%&'()$'*+,-)$./0("1.("23456)$./0("                    "
Jocketa – Bodenbelagsarbeiten                             7"         8-)$,./0(,9:$()"                                        !";"!
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil                             ’s Pöhler Blättl
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der            gen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des
Zeit                                                             Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG). Einwen-
      vom 12. Oktober 2021 bis einschließlich                    dungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind
                11. November 2021                                nach Ablauf dieser Frist für das Verwaltungsverfah-
                                                                 ren ebenfalls ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3 Satz 2
in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Sekretariat, Jocketa-
                                                                 SächsStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 5
Kurze Straße 5 in 08543 Pöhl, während der Dienst-
                                                                 VwVfG).
stunden
                                                                 Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr
Montag      08:00 - 12:00 Uhr
                                                                 als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeich-
Dienstag    08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
                                                                 net oder in Form vervielfältigter gleichlautender
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
                                                                 Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
                                                                 ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite
in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Bauverwal-
                                                                 ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift
tung (Eingang Breitscheidstraße), im Zimmer B 1.05,
                                                                 als Vertreter der übrigen Unterzeichner anzugeben.
Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz, während der
                                                                 Anderenfalls können diese Einwendungen bzw. Äu-
Dienststunden
                                                                 ßerungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2
Montag      09:00 - 12:00 Uhr
                                                                 VwVfG).
Dienstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
                                                                 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangs-
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
                                                                 bestätigung erfolgt.
Freitag     09:00 - 12:00 Uhr
                                                             2. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.                              nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind,
                                                                Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsord-
Der Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung nach §               nung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzu-
19 Absatz 1 UVPG und der nach § 19 Absatz 2 UVPG                legen, werden hiermit entsprechend von der Ausle-
auszulegenden Unterlagen werden im UVP-Portal unter             gung des vollständigen Plans benachrichtigt. Sie
https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.                 können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stel-
Das UVP-Portal entspricht den Anforderungen des §               lungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern.
27a Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG.                     3. Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit §
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Un-            73 Abs. 6 VwVfG ist für Äußerungen nach § 21 UVPG
terlagen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über               ein Erörterungstermin durchzuführen. Die Anhö-
die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sach-            rungsbehörde kann jedoch auf eine Erörterung der
sen vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt          rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwen-
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August 2019                dungen verzichten (§ 39 Abs. 4 SächsStrG).
(Sächs-GVBl. S. 762) geändert worden ist, in der Lan-           Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich
desdirektion Sachsen, Referat 32, Altchemnitzer Straße          bekannt gemacht werden.
41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.                      Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwen-
1. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf            dungen erhoben, Äußerungen vorgebracht oder
   der Auslegungsfrist, das ist bis zum 13. Dezember            Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin
   2021, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle          gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Ein-
   Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chem-             wendungen gilt diese Regelung für den Vertreter
   nitz (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105          (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Ge-
   Chemnitz) sowie bei den Gemeindeverwaltungen                 setzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens-
   Pöhl und Weischlitz Einwendungen gegen den Plan              und des Ver-waltungszustellungsrechts für den Frei-
   schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich         staat Sachsen (SächsVwVfZG)).
   äußern. Einwendungen können auch elektronisch,               Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen,
   aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Sig-        so können sie durch öffentliche Bekanntmachung
   natur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de           ersetzt werden.
   erhoben werden. Einwendungen, die nur elektro-               Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist
   nisch übermittelt werden (z. B. „einfache“ E-Mail            möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine
   ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind             schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Ak-
   grundsätzlich unwirksam. Die Einwendung muss den             ten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Aus-
   geltend gemachten Belang und das Maß seiner Be-              bleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
   einträchtigung erkennen lassen.                              kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhö-
   Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Ver-          rungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungs-
   fahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äu-          termins beendet.
   ßerungen, die nicht auf besonderen privatrechtli-            Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
   chen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungs-              4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhe-
   verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).          bung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerun-
   Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendun-           gen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme

                                                       Seite 9
S Pöhler Blättl Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Pöhl
’s Pöhler Blättl                                                     Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil

  am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung ent-       Bekanntgabe von Beschlüssen aus der
  stehende Kosten werden nicht erstattet.
                                                           öffentlichen Sitzung des
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in       Technischen Ausschusses des
   der Planfeststellung dem Grunde nach zu entschei-
   den ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, son-    Gemeinderates der Gemeinde Pöhl
   dern in einem gesonderten Entschädigungsverfah-         am 14.09.2021
   ren behandelt.
6. Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellung-         Beschluss über die Zustimmung zum
   nahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfah-         Bauantrag – Neubau einer
   rens durch die Planfeststellungsbehörde (Landes-        landwirtschaftlichen
   direktion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der      Mehrzweckhalle im OT Helmsgrün
   Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die        Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge-
   Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme        meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer
   abgegeben oder sich geäußert haben, kann durch          landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grund-
   öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn         stück Dorfstraße 14, OT Helmsgrün, Flurstück 24/2, zu.
   mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.              Die Stellungnahme der Gemeinde Pöhl zum Bauantrag
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die          wird an das Landratsamt Vogtlandkreis mit den erforder-
   Anbaubeschränkungen nach § 24 Sächs-StrG und            lichen Unterlagen weitergeleitet.
   die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in
   Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt         Beschluss über die Zustimmung zum
   dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an      Bauantrag – Errichtung eines Carports incl.
   den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1        darüber befindlicher Terrasse als Anbau an
   Satz 3 SächsStrG).
                                                           Wohngebäude im OT Jocketa
8. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hin-     Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge-
   gewiesen,                                               meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines
   a. dass die für das Verfahren und die für die Ent-      Carports incl. darüber befindlicher Terrasse als Anbau an
      scheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens        Wohngebäude auf dem Grundstück Bahnhofstraße 23 D,
      zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen       OT Jocketa, Flurstück 140/8, zu. Die Stellungnahme der
      ist,                                                 Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt
   b. dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch       Vogtlandkreis mit den erforderlichen Unterlagen weiter-
      Planfeststellungsbeschluss entschieden werden        geleitet.
      wird,
   c. dass weitere relevante Informationen zu dem          Beschluss über die Zustimmung zur
      Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirek-      Änderung des Bauantrags (Tekturantrag) –
      tion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, erhältlich
                                                           Neubau eines Einfamilienhauses
      sind und bei ihr Äußerungen und Fragen bis zum
      13. Dezember 2021 eingereicht werden können.         im OT Jocketa
                                                           Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge-
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen           meinde Pöhl stimmt der Änderung des Bauantrags (Tek-
oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Be-         turantrag) zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem
teiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses        Grundstück Ferdinand-Sommer-Straße 33, OT Jocketa,
Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Da-       Flurstück 115/10, zu. Die Stellungnahme der Gemeinde
ten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfül-       Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt Vogtland-
lung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmun-         kreis mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet.
gen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden
datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13          Beschluss über die Zustimmung zum
Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-       Bauantrag – Neubau Lagergebäude
Grundverordnung (DSGVO) sind unter:                        (Getreidelagerhalle) im OT Möschwitz
https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.          Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge-
                                                           meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Neubau Lager-
Gemeinde Pöhl, den 30. September 2021                      gebäude (Getreidelagerhalle) auf dem Grundstück Dorf-
                                                           ring 13, OT Möschwitz Flurstück 12/2, zu. Die
                                                           Stellungnahme der Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird
Erik Jung,                                                 an das Landratsamt Vogtlandkreis mit den erforderlichen
Bürgermeister Gemeinde Pöhl                                Unterlagen weitergeleitet.

                                                     Seite 10
Ausgabe 10|21 · Amtlicher Teil                              ’s Pöhler Blättl
Beschluss über die Zustimmung zum                             Christgrüner Straße im Ortsteil Herlasgrün“ mit einem
Bauantrag – Bau einer Gartenlaube                             Auftragswert in Höhe von 114.601,34 EUR brutto zu be-
                                                              auftragen.
im OT Neudörfel
Der technische Ausschuss des Gemeinderates der Ge-
meinde Pöhl stimmt dem Bauantrag zum Bau einer Gar-           Beschluss zum geplanten Bauvorhaben
tenlaube auf dem Grundstück Neudörfel 27, OT Neudör-          „Straßeninstandhaltung Gemeindestraßen
fel, Flurstück 175/17, zu. Die Stellungnahme der              2021“
Gemeinde Pöhl zum Bauantrag wird an das Landratsamt           Fahrbahnschäden an diversen Gemeindestraßen erfor-
Vogtlandkreis mit den erforderlichen Unterlagen wei-          dern Reparaturen im Bereich der Asphaltdeckschicht. Es
tergeleitet.                                                  wurde deshalb durch das Ingenieurbüro Granetzny in
                                                              Zusammenarbeit mit dem Bauhofleiter Herrn Barnikow
                                                              eine Bestandsaufnahme durchgeführt und der Repara-
                                                              turbedarf der betreffenden Straßen nach Priorität ein-
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der                           geordnet. Unter Beachtung der aus dem Straßenlasten-
öffentlichen Sitzung des                                      ausgleich sowie der pauschalen Zuweisung für
                                                              Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen für das Haus-
Gemeinderates der Gemeinde Pöhl am                            haltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe
14.09.2021                                                    von ca. 100 TEUR wurde durch das Ingenieurbüro Gra-
                                                              netzny ein Leistungsverzeichnis erstellt und eine be-
Stellungnahme der Gemeinde Pöhl                               schränkte Ausschreibung zur Leistungsvergabe durch-
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zum                                  geführt. 5 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 027                       aufgefordert. 1 Firma gab ein Angebot ab. Der Bieter 1
                                                              bietet die Leistungsausführung für 84.838.43 EUR brutto
„Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH                       an und liegt damit unter dem vom Ingenieurbüro veran-
an der Pausaer Straße“                                        schlagten Planwert. Die Baumaßnahme soll Ende Sep-
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, dass            tember 2021 beginnen und bis Ende des Jahres 2021
gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 027             abgeschlossen sein.
„Betriebserweiterung Vogtlandmilch GmbH an der Pau-           Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, dem
saer Straße“ keine Bedenken bestehen. Eine entspre-           Bieter 1 den Auftrag für die Straßeninstandhaltung Ge-
chende Stellungnahme wird abgegeben.                          meindestraßen 2021 mit einem Auftragswert in Höhe
                                                              von 84.838,43 EUR brutto zu erteilen.
Beschluss zum geplanten Bauvorhaben
„Aus- und Umbau eines Teilstücks der Christ-
grüner Straße im Ortsteil Herlasgrün“
Mit Bescheid vom 23.03.2017 bewilligte die SAB Sachsen                         GRUNDSCHULE
die Projektförderung des mit Gesamtausgaben in Höhe
von 148 TEUR beantragten Bauvorhabens „Aus- und Um-
bau eines Teilstücks der Christgrüner Straße im Ortsteil     Knigge-Woche an der Grundschule
Herlasgrün“. Der Bewilligungszeitraum wurde mit Ände-
rungsbescheid vom 20.07.2020 neu festgelegt und en-          Jocketa
det am 31.12.2021.
Der Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland wird           Für die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Jo-
sich an der Maßnahme mit einer Kanalnetzauswechslung         cketa gab es in der zweiten Woche des neuen Schul-
beteiligen. Die unbeschränkte Ausschreibung der Bau-         jahres eine Projektwoche zum Thema „Knigge kinder-
teile Straßenbau und Kanalnetzauswechslung erfolgte          leicht“. In den vier Kategorien „Der Ton macht die
als Gesamtleistung gemeinsam. Auftragserteilung, Bau-        Musik“, „Outfit und Hygiene“, „Schmeckt´s denn?“ und
leitung, Bauüberwachung sowie Leistungsabrechnung            „Unterwegs“ wurden mit den Kindern die jeweils wich-
wird entsprechend der Bauteile eigenständig durchge-         tigsten Verhaltensregeln erarbeitet und in entspre-
führt. An der öffentlichen Ausschreibung beteiligten sich    chenden Situationen erprobt. Am Freitag präsentierte
7 Firmen. Das wirtschaftlichste Gesamtangebot für Bau-       jede der 4 Klassen eins der Themen vor den Mitschü-
teil 1 und 2 hat Bieter 1 mit 194.711,79 EUR brutto ab-      lern der Grundschule in der Turnhalle. Sogar die Erst-
geben. Der Anteil für den die Gemeinde Pöhl betreffen-       klässler haben sich in ihrer zweiten Schulwoche bereits
den Straßenbau (Bauteil 1) beträgt 114.601,34 EUR            mutig vor die älteren Schüler getraut und eine tolle
brutto. Die Baumaßnahme soll Ende September 2021             Präsentation gezeigt. Zum Abschluss der Projektwoche
beginnen und bis Ende November 2021 abgeschlossen            wurde im Speisesaal der Schule ein Restaurant einge-
sein.                                                        richtet, wo die Grundschüler bei einem 3-Gänge-Essen
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt, Bieter         ihre erlernten Tischmanieren unter Beweis stellen
1 mit der Ausführung der Straßeninstandsetzung beim          konnten. Von einigen Eltern, die sich als Kellner/-innen
Bauvorhaben „Aus- und Umbau eines Teilstücks der             zur Verfügung gestellt hatten, wurden Getränke, Vor-

                                                       Seite 11
’s Pöhler Blättl                                          Ausgabe 10|21 · Amtlicher /Nichtamtlicher Teil

suppe, Eierkuchen und Apfelmuskompott serviert und          Neue Hängematte eingeweiht
mit herbstlichem Ambiente sowie Tischdecken würdig
beendet.
                                     Sabrina Elsner

                                                                                                      Foto: Vanessa Joram

                                                            Wie freuen uns, dass durch die Hilfe von Herrn Rosen-
                                                            kranz und Frau Steiner in Kooperation mit der Postbank
                                                            die Hängematte im Hortgarten eingeweiht werden
                                                            konnte.

                                                                                 FEUERWEHR
                                                                                                            FWV Jocketa

                                                             )(8(5:(+59(5(,1                                1990

                                                             Jocketa i. Vogtl. e.v.

                                                                                                            FFW Jocketa
                                                                                                               1927

                                                            Die Jahreshauptversammlung von Feu-
                                                            erwehrverein und Freiwilliger
                                                            Feuerwehr Jocketa
                                                            Am 24.09.2021 fanden sich die Mitglieder von Feuer-
                                                            wehrverein und der freiwilligen Feuerwehr Jocketa am
                                                            gewohnten Versammlungsort, im "Talsperrenblick" ein,
                                                            um zur Jahreshauptversammlung das Jahr 2020 Revue
                                                            passieren zu lassen. Gleichzeitig wurde an diesem Abend
                                                            der neue Vorstand des Feuerwehrvereines gewählt.
                                                            Nach dem der Versammlungsleiter Steffen Härtwig die
                                                            Tagesordnungspunkte bekannt gab, berichtet der Chef
                                                            des Vereines Ingo Rahm über die Veranstaltungen und
                                                            das erlebte im vorigen Jahr. In diesem Jahr fiel der Bericht
                                                            recht kurz aus, da alle Veranstaltung auf Grund der Co-
                                                            rona-Pandemie nicht stattfinden konnten.
                                                            Die Revisionskommission bestätige mit ihrem Bericht die
                                                            korrekte Arbeit des Vorstandes und somit wurde dieser
                                                            durch die Mitglieder einstimmig entlastet.
                                                            Nun sollte es weitergehen mit der langersehnten Rede
                                                            unseres Ortswehrleiters Helmar Müller.
                                                            Unsere Kameraden wurden 38 x vom Ertönen des "Piep-
                                                            sers" bzw. vom Klingeln des Handys von ihren Familien
                                Fotos (4): Vanessa Joram    oder Arbeit weggerufen.

                                                      Seite 12
Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil                               ’s Pöhler Blättl
Es mussten 8 Brandeinsätze und 30 technische Hilfeleis-
tungen bewältigt werden. Der erste Einsatz des Jahres                                        KIRCHENNACHRICHTEN
war gleich am 01.01.2020 als an der Elstertalbrücke eine
Hütte brannte.                                                                   Ev. - Luth. Kirchgemeinde
Unsere aktive Wehr musste im Jahr 2020 keinen Einsatz                         Ev.-Luth. Kirchgemeinde
                                                                                   Ruppertsgrün
absagen und konnte alle gestellten Aufgaben erledigen.
Bei den 38 Einsätzen wurden insgesamt 113 Einsatzstun-                             Ruppertsgrün
                                                                                      Oktober 2021
                                                                                                           Gottesdienste
den geleistet. Durchschnittlich waren die Feuerwehrleute
2 Stunden und 9 Minuten mit 6 Kameraden unterwegs.                               3.Oktober                                     14.00 Uhr Gottesdienst zum
Der längste Einsatz dauerte 3 Stunden und 29 Minuten                   Gottesdienste Oktober 2021
                                                                                18.Sonntag n. Trinitatis                             Erntedankfest
                                                                                                                              Dankopfer: eigene Gemeinde
und der kürzeste 23 Minuten mit An- und Abfahrt.
Derzeit zählen wir in unserer Wehr 19 aktive Feuerwehr-                3.Oktober
                                                                            10.Oktober   14.0017.00
                                                                                               Uhr UhrGottesdienst
                                                                                                         Gottesdienst zum
männer und eine Feuerwehrfrau.                                         18. Sonntag    n.n. Trinitatis
                                                                              19.Sonntag              Erntedankfest
                                                                                             Dankopfer:
                                                                                           Trinitatis   eigene Gemeinde
Nach der Rede des Wehrleiters wurden Kameraden aus-
                                                                                ______________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                                                       Dankopfer: eigene Gemeinde
                                                                            17.Oktober         9.00 Uhr Gottesdienst
gezeichnet die 10 Jahre und 40 Jahre im aktiven Dienst                          20.Sonntag n. Trinitatis                       Dankopfer: eigene Gemeinde
der Feuerwehr tätig sind. Von Seiten des Vereines wurden               10.Oktober
                                                                            24.Oktober                             17.0017Uhr   Gottesdienst
                                                                                                                           .00 Uhr Gottesdienst
Auszeichnungen zur 10jährigen, 20jährigen, 25jährigen                  19. Sonntag    n.n. Trinitatis
                                                                              21.Sonntag   Trinitatis                            Dankopfer: eigene Gemeinde
und 30jährigen Mitgliedschaft überreicht.                              Dankopfer: eigene Gemeinde
                                                                            31.Oktober      Einladung zum
Unser Bürgermeister Erik Jung war der Einladung zur un-                         22.Sonntag n. Trinitatis            Kirchweihgottesdienst 9.00 Uhr
serer Jahreshauptversammlung gefolgt und dankte der                    17.Oktober                                    9.00 Uhr
                                                                                                                            nachGottesdienst
                                                                                                                                 Elsterberg
                                                                                _________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Wehr und des Vereines persönlich für die geleistete eh-                20. Sonntag n. Trinitatis
                                                                                   Veranstaltungen in der Kirchgemeinde
renamtliche Arbeit im Jahr 2020.                                       Dankopfer: eigenewird
                                                                            Kinderstunde  Gemeinde
                                                                                             noch bekannt gegeben
                                                                                Erntegaben sind wieder für den Leuchtturm Reichenbach bestimmt
In der anschließenden Vorstandswahl wurde ein neuer
                                                                                Mittwochs um 19.00 Uhr trifft sich unser
Vorstand gewählt. In der Besetzung des Vorstandes hat                  24.Oktober                17 .00 Uhr Gottesdienst
                                                                                        Kirchenchor wieder zu seinen Proben
sich nicht geändert. Ingo Rahm wird für die nächsten 5                 21.Sonntag n. Trinitatis
                                                                                ________________________________________________________________________________________________________________________________________________

                                                                                Neue Anschrift:
Jahre die Geschäfte des Vereines leiten. Sein Stellver-                Dankopfer:
                                                                            Ev.-Luth.eigene    Gemeinde
                                                                                      Brückenkirchspiel Vogtland

treter ist Steffen Härtwig und die Finanzen bleiben in                          Außenstelle Ruppertsgrün
                                                                                Markt 2 08543 Pöhl
der Hand von Cindy Bergler-Müller.                                     31. Oktober                  Einladung
                                                                              Öffnungszeiten Pfarrbüro  :          zum
                                                                       22.Sonntag       von 8.30 UhrKirchweihgottesdienst
                                                                                   n. Trinitatis
                                                                              Dienstags              bis 14.30 Uhr                 9.00 Uhr
                                                                              Telefon: 037439/6434
Cindy Bergler-Müller                                                                                nach    Elsterberg
                                                                              Konto: DE27 8709 5824 5003 0470 00     Alle Termine unter Vorbehalt
i. A. der Vorstände
                                                                                                           __________________

                                                                       Veranstaltungen in der Kirchgemeinde
                                                                       Kinderstunde wird noch bekannt gegeben

                                                                       Erntegaben sind wieder für den Leuchtturm Reichen-
                                                                       bach bestimmt

                                                                       Mittwochs um 19.00 Uhr trifft sich unser
                                                                       Kirchenchor wieder zu seinen Proben
                                                                                      ___________________
                 Wahl Feuerwehrverein Jocketa
        Revisionskommision: Peter Stier, Manuela Becker
                  (nicht auf Bild: Nico Teichert)                      Neue Anschrift:
   Vorstand: Steffen Härtwig, Cindy Bergler-Müller, Ingo Rahm          Ev.-Luth. Brückenkirchspiel Vogtland
                                                                       Außenstelle Ruppertsgrün
                                                                       Markt 2 · 08543 Pöhl

                                                                       Öffnungszeiten Pfarrbüro:
                                                                       Dienstags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr

                                                                       Telefon: 037439/6434

                                                                       kg.ruppertsgruen@evlks.de
                                                                       Konto: DE27 8709 5824 5003 0470 00

                                                                                               Alle Termine unter Vorbehalt
 Auszeichnug 30 Jahre Mitgliedschaft Feuerwehrverein Jocketa
   Steffen Fischer, Marco Döbel, Jürgen Schubert, Dirk Döbel,
                     Ingo Rahm, Ralf Beneke

                                                                Seite 13
’s Pöhler Blättl                                                             Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil

                                                                                          WISSENSWERTES
     Ev.-Luth. Kirchgemeinde
             Jocketa

     Dreifaltigkeitskirchgemeinde
                                                                       VVV mobil
                                                                       Die neue kostenlose
             Jocketa – Pöhl                                            Nahverkehrs-App
                                                                        Alle aktuellen Informationen zu:
                                                                        → Fahrplan
                                                                                                              e
                                                                        → Verbindungen
                                                                                                      Inklusiv f!
                                                                        → Tarif
                                                                                                          K  au
     Berge mögen einstürzen und Hügel wanken,                                                      Ticket-
     aber meine Liebe zu dir wird nie erschüttert
 und mein Friedensbund mit dir wird niemals wanken.
      Das verspreche ich, der Herr, der dich liebt!
                                              Jesaja 54,10     !"#$"%$%&'(!)*$'%+ +                      +      +     ,-./.,0,1
                                                               !"#$"%#&'"#()*+,!-./01*+,"#2"3/"#/,&"3*"*,4"#'35",
                                                               !"#$%#&#$'''$())$*"#+#+$,%-./$0&-$#"%#%$12"345$678$9"#$+:;2"3
Ausgabe 10|21 · Nichtamtlicher Teil / Anzeigen                 ’s Pöhler Blättl
                                                                                       ANZEIGENTEIL

                                                                        -HW]W )U¾KEXFKHU3U¦PLH VLFKHUQ
                                                                        (QWVFKHLGHQ 6LH VLFK VFKRQ MHW]W I¾U HLQHQ :HFKVHO
                                                                        ,KUHU 3NZ9HUVLFKHUXQJ ]XU /90 :HLWHUH ,QIRUPD
                                                                        WLRQHQ ]XU )U¾KEXFKHU3U¦PLH HUKDOWHQ 6LH LQ ,KUHU
                                                                        /909HUVLFKHUXQJVDJHQWXU YRU 2UW

                                                                        6LOYLD .RVFKHOD
                                                                        -RFNHWD%DKQKRIVWU 
                                                                         3¸KO
                                                                        7HOHIRQ  
                                                                        KWWSVNRVFKHODOYPGH

                       Impressum
 Herausgeber:
 Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Pöhl
 Gestaltung, Druck:
                                                                                         Lindner
 Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,                                DeskTop Publishing
 Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25,                                        Layoutservice
 E-Mail: treuen@pauli-offsetdruck.de
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                             Heimatkalender 2022
 Bürgermeister Erik Jung
 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:                                                        großes Kalendarium
 Förderverein Freilichtbühne Pöhl e.V.                                                              12 neue Motive und
 (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht                                                   ein paar Fundstücke
 unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Heraus-
 gebers wieder)
 Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haushalt der Gemeinde,                                            kann jetzt bei mir
 und es besteht die Möglichkeit, das Blättl in der Gemein-                                          bestellt werden
 deverwaltung käuflich zu erwerben.
           ………………………………………………………                                    Beate Lindner,
  Anzeigenannahmeschluss                                            Herlasgrün-Christgrüner Straße 8, 08543 Pöhl
          ist jeweils der 15.   des Monats                          037 439 77 387     kontakt@layoutservice-pöhl.de
                                                                    WhatsApp oder Threema: 0173 80 555 20

                                                             Seite 15
’s Pöhler Blättl                                                                  Ausgabe 10|21 · Anzeigenteil

            IHRE HÖREXPERTEN IN AUERBACH | REICHENBACH | TREUEN

                 RB
               HER ST
                 RBST
 SO KLINGT DER HE
                                LAUBRASCHELN
                             REGENPLÄTSCHERN
                               WINDRAUSCHEN
                                            DEN HERBST WIEDER HÖREN
                                         DURCH EIN HÖRGERÄT, MIT DEM
                                              SIE IHRE LEBENSQUALITÄT
                                                          NEU ERLEBEN.

           100 € GUTSCHEIN*
                                            BEI KAUF EINES
                                            IM-OHR-HÖRSYSTEMS*

HAUSBESUCHE
   SB
    BESUCHE
      ESUCHE*
                                     1
                                           *Aktion gültig bis 30. November
                                            2021 – anrechenbar auf den priva-
 EINRICHTUNG EXTERNER                       ten Eigenanteil ab einer Zuzahlung
                                            von 500 € für gesetzlich Versicherte
 GERÄTE*2 und APPs                          bei Vorlage einer ohrenärztlichen
                                            Verordnung, ausgenommen gesetz-
*1bei Krankheit o. eingeschränkter Mobili- liche Zuzahlung von 10 € pro Ohr.
  tät passen wir Ihr Hörgerät zu Hause an Privatversicherte erhalten 100 € Nach-
*2TV, Festnetz- und Mobiltelefon            lass ab einem Verkaufspreis von 1200 €.

www.hoerwelt-minnerop.de

Hörwelt Minnerop
Inh. Doreen Minnerop
Bebelstraße 10              Bahnhofstraße 8             Königstraße 4
08209 Auerbach              08468 Reichenbach           08233 Treuen
Tel.: 03744 .212505         Tel.: 03765 .5252888        Tel.: 037468 .582250

   VALENCIA ORANGEN
                  -frisch von der Plantage-
         Naturbelassen - ungespritzt und ungewachst

   Eine Extraportion Frische und
     Vitamine zur Winterzeit!
            5 kg IU¼oder 10 kg IU24,95
 Lieferung frei Haus!
 Bestellungen nehmen wir gern bis
 spätestens 10.11.2021 an.
 Voraussichtliches Lieferdatum ist der
 27.11.2021

 Tiefkühlheimdienst Silvio Reiher
 Möschwitz-Hauptstraße 8 - 08543 Pöhl
 Tel.: 037439-77283
 Mobil: 0162-3105068
 E-Mail: tk-reiher@gmx.de

                                                                                  Seite 16
Sie können auch lesen