SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest

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SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG
                          Safe & attractive financial earnings

              Investments in Geschäfts‐ & Bürohäuser
          in Fußgängerzonen kleiner und mittlerer Städte
                         Portfolio NDS 1

                 Prognostizierte laufende Auszahlung 6,00 % p.a.
SAFE 04                                                            Erklärung
                          Renditeerwartung 6,6 % p.a.

                                 Laufzeit: 5 Jahre
SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
Solide und attraktive Investments für ausgewählte Investoren

Die hier angebotene Beteiligung betrifft die unternehmerische Beteiligung an Immobilienentwicklungsmaßnah‐
men. Sie unterliegt deshalb nicht den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches. Das Investment Memoran‐
dum unterliegt gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3a des Gesetzes über Vermögensanlagen auch nicht den Vorschriften über
die Erstellung von Verkaufsprospekten für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, weil nicht mehr als zwanzig
Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltete Anteile
zur Beteiligung angeboten werden. Es unterliegt deshalb auch nicht der Billigung nach Abschluss einer Vollstän‐
digkeitsprüfung des Verkaufsprospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit seines
Inhalts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 8 des Gesetzes über Vermögensanla‐
gen. Sein Inhalt orientiert sich an den aus Sicht der Anbieterin materiell wesentlichen Anforderungen des Geset‐
zes über Vermögensanlagen und der Vermögensverkaufsprospektverordnung, erhebt aber ausdrücklich keinen
Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der in diesen Regelungen und Empfehlungen verlangten Pflichtanga‐
ben.

SAFE 07
SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
Inhaltsverzeichnis

1.     ERKLÄRUNG ZUR PROSPEKTVERANTWORTUNG..................................................................................... 1

2.     DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK ................................................................................................................ 2

3.     RISIKEN ................................................................................................................................................. 3

     3.1.     RISIKEN AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT                UND DER IMMOBILIEN .........................................................................        3
     3.2.     RISIKEN AUS DER FREMDFINANZIERUNG .......................................................................................................... 5
4.     KONZEPT ............................................................................................................................................. 13

     4.1.     WIRTSCHAFTLICHES KONZEPT ..................................................................................................................... 13
     4.2.     TYPISCH STILLE BETEILIGUNG....................................................................................................................... 13
     4.3.     WESENTLICHE FAKTEN DER BETEILIGUNG ...................................................................................................... 14
     4.4.     INVESTITIONSKRITERIEN ............................................................................................................................. 15
     4.5.     ERFAHRENER PARTNER .............................................................................................................................. 16
     4.6.     IMMOBILIENMANAGEMENT AUS EINER HAND ................................................................................................. 16
     4.7.     KOOPERATIONSPARTNER ............................................................................................................................ 16
     4.8.     DIE HANDELNDEN PERSONEN ...................................................................................................................... 17
     4.9.     DIE INVESTITION ....................................................................................................................................... 18
     4.10.    ERLÄUTERUNGEN ZUM PROGNOSTIZIERTEN INVESTITIONSPLAN .......................................................................... 19
5.     DIE STILLE BETEILIGUNG AN DER INHABERIN ....................................................................................... 21

     5.1.     EINFÜHRUNG ........................................................................................................................................... 21
     5.2.     ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE ...................................................... 21
     5.3.     HAUPTMERKMALE DER ANTEILE................................................................................................................... 21
     5.4.     VON DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ABWEICHENDE REGELUNGEN .............................................................. 24
     5.5.     ABWEICHENDE RECHTE DER GESELLSCHAFTERINNEN DER INHABERIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG ..... 24
     5.6.     WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION .......................................................................... 25
     5.7.     ÜBERTRAGBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE ................................................................................................. 25
     5.8.     ZAHLSTELLE ............................................................................................................................................. 25
     5.9.     ZAHLUNG DES BETEILIGUNGSBETRAGES ......................................................................................................... 25
     5.10.    ENTGEGENNAHME DER BETEILIGUNGSVEREINBARUNG ..................................................................................... 25
     5.11.    ZEICHNUNGSFRISTEN ................................................................................................................................. 25
6.     ANLEGER‐ERGEBNISRECHNUNG (PROGNOSE) ...................................................................................... 28

     6.1.     LIQUIDITÄTSERGEBNIS DER BETEILIGUNG (PROGNOSE).................................................................................. 28
     6.2.     STEUERLICHE ERGEBNISRECHNUNG (PROGNOSE) ......................................................................................... 28
     6.3.     ZAHLUNGSFLUSS‐ UND KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG (PROGNOSE)................................................................ 29

SAFE 07                                                                                                                                         Inhaltsverzeichnis
SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
7.     STEUERLICHE GRUNDLAGEN ................................................................................................................ 30

     7.1.       VORBEMERKUNG ...................................................................................................................................... 30
     7.2.       BESTEUERUNG IN DER ERWERBSPHASE .......................................................................................................... 30
     7.3.       BESTEUERUNG IN DER NUTZUNGSPHASE ....................................................................................................... 30
     7.4.       BESTEUERUNG BEI VERÄUßERUNG DER VERMÖGENSANLAGE ............................................................................. 32
     7.5.       ERBSCHAFT‐ UND SCHENKUNGSTEUER .......................................................................................................... 33
8.     ANGABEN GEMÄß VERMÖGENSANLAGENGESETZ ............................................................................... 34

     8.1.       DIE INHABERIN ......................................................................................................................................... 34
     8.2.       GEGENWÄRTIGE GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTERINNEN UND GESELLSCHAFTERINNEN............................................... 34
     8.3.       DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG UND BEIRÄTE DER INHABERIN SOWIE SONSTIGE PERSONEN ............................................ 36
     8.4.       DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER INHABERIN ..................................................................................................... 37
     8.5.       DIE VERWALTUNGSTREUHÄNDERIN .............................................................................................................. 39
     8.6.       DIE ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE ........................................................................................ 41
     8.7.       WESENTLICHE VERTRÄGE ........................................................................................................................... 43
     8.8.       SONSTIGE PERSONEN ................................................................................................................................ 43
     8.9.       GEWÄHRLEISTETE VERMÖGENSANLAGE ........................................................................................................ 43
9.     VERMÖGENS‐, FINANZ‐ UND ERTRAGSLAGE DER INHABERIN ............................................................... 44

     9.1.       ERÖFFNUNGSBILANZ DER SAFE 02 GMBH & CO. 7. KG.................................................................................. 44
     9.2.       ZWISCHENÜBERSICHT, GESCHÄFTSAUSSICHTEN FÜR DAS LAUFENDE GESCHÄFTSJAHR ............................................. 44
     9.3.       ZINSZAHLUNG UND RÜCKZAHLUNG DES STILLEN KAPITALS................................................................................. 45
10.          WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER / VERFLECHTUNGEN .................................................................. 46

11.          DER GESELLSCHAFTSVERTRAG ......................................................................................................... 49

12.          DER VERWALTUNGSTREUHANDVERTRAG ........................................................................................ 55

13.   VERBRAUCHERINFORMATION FÜR DEN FERNABSATZ UND FÜR AUßERHALB VON
GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSEN WERDEN .............................................................................................. 59

     13.1.      ÜBERSICHT .............................................................................................................................................. 59
     13.2.      ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................................... 59
     13.3.      INFORMATIONEN ÜBER DIE VERTRAGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................... 60
     13.4.      INFORMATIONEN ÜBER DEN VERTRAGSABSCHLUSS .......................................................................................... 60
     13.5.      WIDERRUFSRECHTE ................................................................................................................................... 61
     13.6.      LEISTUNGSVORBEHALT ............................................................................................................................... 61
     13.7.      SPEZIELLE HINWEISE WEGEN DER ART DER FINANZDIENSTLEISTUNG .................................................................... 61
     13.8.      MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNG, VERTRAGSSTRAFE ............................... 61
     13.9.      MITGLIED‐STAAT DER EU, DESSEN RECHT DAS UNTERNEHMEN UNTERLIEGT ........................................................ 61

SAFE 07                                                                                                                                           Inhaltsverzeichnis
SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
13.10.   ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ............................................................................................ 61
  13.11.   VERTRAGS‐ UND KOMMUNIKATIONSSPRACHE ............................................................................................ 61
  13.12.   GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN, ZEICHNUNGSFRIST .............................. 61
  13.13.   WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG.................................................................................. 61

SAFE 07                                                                                                                 Inhaltsverzeichnis
1. Erklärung zur Prospektverant-

          wortung
Verantwortlich für den Inhalt dieses Investment Memo‐        Prospektaufstellungsdatum:
randums ist die Anbieterin und Prospektverantwortliche
Kristensen Invest GmbH mit Sitz in Berlin und der Ge‐        06.August 2018
schäftsanschrift Pfalzburger Straße 72, 10719 Berlin.

Die Prospektverantwortliche übernimmt die Verantwor‐         Kristensen Invest GmbH, vertreten durch die Geschäfts‐
tung für den Inhalt dieses Investment Memorandums und        führer Uwe Pempel und Andreas Vogler
erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Invest‐
ment Memorandum richtig und keine wesentlichen Um‐
stände ausgelassen sind.

Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, vom
Investment Memorandum abweichende Angaben zu ma‐
chen.

Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die       _______________              ______________
in diesem Investment Memorandum enthaltenen Anga‐
ben, namentlich die Darstellung der potenziellen Risiken     Uwe Pempel                   Andreas Vogler
(siehe Abschnitt 3„Risiken“) und der steuerlichen Rah‐
menbedingungen, unter Berücksichtigung seiner persön‐
lichen Situation kritisch zu würdigen und gegebenenfalls
fachkundigen Rat Dritter einzuholen.

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsan‐
sprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage
während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätes‐
tens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten
öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland,
erworben wird.

SAFE 07                                                                                                    Erklärung
2. Das Angebot im                       Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum
                                             31.12.2023 geplant. Im Falle vorzeiti‐
                                             ger Fertigstellung und Veräußerung
          Überblick                          der Immobilien kann die Inhaberin das
                                             Kapital vorzeitig, frühestens aber 24
Die SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG mit Sitz        Monate nach Zeichnung der stillen Be‐
in Delmenhorst und der Geschäftsan‐          teiligung, zurückzahlen. Der Anleger
schrift Lange Straße 39, 27749 Delmen‐       kann die Beteiligung erstmals zum
horst (nachfolgend die „Inhaberin“),         31.12.2023 kündigen.
ermöglicht dem in Deutschland ansäs‐
sigen Anleger die Beteiligung als ty‐        Steuerlich erzielt der Anleger Ein‐
pisch stiller Gesellschafter an ihrem        künfte aus Kapitalvermögen, die in der
Unternehmen, das den Erwerb, die Re‐         Regel der Abgeltungssteuer von 25%
vitalisierung, Vermietung und Veräu‐         zuzüglich Solidaritätszuschlag von
ßerung von Immobilien zum Gegen‐             5,5 % unterliegen.
stand hat.

Die stille Beteiligung bzw. stille Gesell‐
schaft ist eine echte Unternehmensbe‐
teiligung und in den §§ 230 ff. des Han‐
delsgesetzbuches (HGB) geregelt. Der
stille Gesellschafter ist verpflichtet,
diejenige Einlage an das Unternehmen
zu leisten, die er gemäß dem stillen Ge‐
sellschaftsvertrag übernommen hat.

Die Rechte des stillen Gesellschafters
bestehen neben der Beteiligung an Ge‐
winn in Informations‐ und Kontroll‐
rechten. Auf die Geschäftsführung hat
der stille Gesellschafter keinen Ein‐
fluss.

Die     Mindestbeteiligung      beträgt
50.000,00 Euro. Insgesamt wird die
Zeichnung von bis zu 2.000.000,00
Euro stillem Kapital angeboten. Es wer‐
den aber maximal 20 stille Beteiligun‐
gen ausgegeben.

Der Anleger erhält eine feste Gewinn‐
beteiligung in Höhe von 6,0 % seines
stillen Kapitals per annum. An Verlus‐
ten der Inhaberin nimmt er nicht teil.

Der Anleger erhält weiter jeweils bei
Wiederveräußerung einer Immobilie
zusätzlich einen einmaligen Bonus von
jeweils 0,75 % seines stillen Kapitals.

2                                                                                       Angebot im Überblick
3. Risiken                                                                           heblichen Schwankungen unterwor‐
                                                                                          fen. Es gibt keine festen, verlässlichen
                                                                                          Zyklen oder Trends. Es besteht somit
                                                                                          das Risiko, dass die Vermögensanlage
                                                                                          im Vergleich zu einer ähnlichen Vermö‐
Allgemeine Hinweise                                                                       gensanlage, die zu einem früheren o‐
                                           »      Schadensersatzleistungen, die der       der späteren Zeitpunkt erfolgt, zu ge‐
Die Beteiligung an der SAFE 02 GmbH               Anleger im Falle einer Verletzung       ringeren Auszahlungen an den Anleger
& Co 7. KG (die „Inhaberin“) stellt ein           von Verpflichtungen aus der Betei‐      führt.
unternehmerisches Engagement dar,                 ligung (z.B. rechtzeitige Einzahlung
das mit wirtschaftlichen, rechtlichen,            des Beteiligungsbetrags) ggf. aus       3.1.3.      Verzögerung oder Scheitern des Er-
steuerlichen und personenbezogenen                seinem sonstigen Vermögen an die             werbs der Immobilien, Rücktritt
Risiken sowie Risiken der Veränderung             Inhaberin zu leisten hat;
sozioökonomischer Rahmenbedingun‐
                                                                                          Es besteht das Risiko, dass die Inhabe‐
gen verbunden ist. Dieses Kapitel stellt
die wesentlichen tatsächlichen und
                                           »      den Verlust aus seinem sonstigen        rin einen Kaufpreis mangels zeitge‐
                                                                                          rechter Einwerbung des erforderlichen
rechtlichen Risiken im Zusammenhang               Vermögen gezahlter und noch zu
                                                                                          Eigen‐ und Fremdkapitals nicht oder
mit der angebotenen Vermögensan‐                  zahlender Steuern und Zinsen auf
                                                                                          nur verspätet zahlen kann und sich
lage dar.                                         Steuern, denen weder eine Steuer‐
                                                                                          dadurch der wirtschaftliche Übergang
                                                  erstattung noch Auszahlungen der
                                                                                          der betroffenen Immobilie und damit
Der Anleger sollte vor Eingehen einer             Inhaberin gegenüberstehen;
                                                                                          die Vereinnahmung der Mieten verzö‐
Beteiligung an der Inhaberin alle dar‐
                                                                                          gern oder ganz ausbleiben. Im Falle des
gestellten Risiken eingehend selbst        » die Privatinsolvenz des Anlegers für         Nichtabschlusses, der Nichterfüllung o‐
würdigen und sich hierbei, soweit er‐             den Fall, dass die aus dem sonsti‐      der der Rückabwicklung des Kaufver‐
forderlich, eigener fachkundiger Bera‐            gen Vermögen des Anlegers zu be‐        trags wegen Zahlungsverzugs besteht
ter bedienen.                                     streitenden Zahlungen seine finan‐      das Risiko, dass bereits entstandene
                                                  zielle Leistungsfähigkeit überstei‐     Kosten einschließlich der Kosten für die
                                                  gen („maximales Risiko“).               Vorbereitung der Aufnahme der
                                                                                          Fremdfinanzierung und der Kreditsi‐
Maximales Risiko
                                                                                          cherung verloren sind. Dazu können
                                                                                          Notar‐ und Grundbuchkosten, Vorfäl‐
Das maximale Risiko des Anlegers um‐
                                           Die Risiken im Einzelnen                       ligkeitsentschädigungen, Nichtabnah‐
fasst:
                                                                                          meentschädigungen, Schadenersatz‐
                                           3.1.      Risiken aus der Investitionstätig-   leistungen und Dienstleistungsgebüh‐
»   den Verlust der Einlage sowie aller                                                   ren zählen. Dies kann zu einer Gefähr‐
                                                     keit und der Immobilien
    im Zusammenhang mit dem Er‐                                                           dung der Vermögensanlage bis hin zu
    werb, der Verwaltung und der Be‐                                                      einem Totalverlust des eingesetzten
    endigung der Vermögensanlage                                                          Kapitals des Anlegers führen.
    gezahlten Kosten;                      3.1.1.      Blindpool

                                                                                          3.1.4.      Projektentwicklungsrisiken
                                           Die Immobilien, in die investiert wer‐
»   falls der Anleger seine Beteiligung    den soll, stehen bei Auflage dieses Me‐
                                                                                          Anders als bei der Investition in ge‐
    fremdfinanziert, auch die aus der      morandums noch nicht fest. Die Inha‐
                                                                                          pflegte Bestandsimmobilien besteht
    Finanzierung entstandenen Zinsen       berin ist deshalb auf Schätzungen an‐
                                                                                          bei Revitalisierungsmaßnahmen das
    und Kosten sowie das Risiko, die       gewiesen, um die künftige Geschäfts‐
                                                                                          Bau‐ und Entwicklungsrisiko. Die Erlö‐
    Fremdfinanzierung einschließlich       entwicklung zu prognostizieren.
                                                                                          serwartungen einer Immobilienrevita‐
    aufgelaufener Zinsen und Kosten                                                       lisierung sind zukunftsbezogen und
    aus seinem übrigen Vermögen zu‐        3.1.2.      Investitionszeitpunkt
                                                                                          von nicht vorhersehbaren Einflussgrö‐
    rückführen zu müssen, wenn die                                                        ßen, wie den Gestehungskosten für
    Inhaberin das eingezahlte Kapital      Anlagemärkte sind sowohl im Hinblick
                                           auf erzielbare Renditen als auch Bedin‐        Umbau, Modernisierung und/oder
    des Anlegers nicht zurückzahlen                                                       Neubau, der Dauer der beabsichtigten
    kann                                   gungen und Konditionen teilweise er‐

3                                                                                                                                  Risiken
Maßnahmen und dem Verkaufszeit‐                  nehmen. Dies kann Liquidität und Er‐            3.1.8.      Altlasten / Schadstoffrisiko und
punkt und ‐preis abhängig. Es besteht            gebnis der Inhaberin im Vergleich zur                Baumängel
daher bei Revitalisierungsmaßnehmen              Prognose verschlechtern und damit die
ein besonderes Risiko, dass sich die             Fähigkeit der Inhaberin, Zins und Kapi‐         Es können sich Altlasten auf einem
Kosten erheblich erhöhen oder unvor‐             tal zu bedienen, gefährden oder aufhe‐          Grundstück und Schadstoffe im Ge‐
hergesehene Kosten auftreten und sich            ben.                                            bäude befinden und die Inhaberin in
Kostensteigerungen nicht durch ent‐                                                              diesem Fall aufgrund gesetzlicher Best‐
sprechende Erträge ausgleichen las‐              3.1.6.   Beschränkte Ankaufsprüfung             immungen oder behördlicher Verfü‐
sen. Es besteht das Risiko, dass sich die                                                        gungen zu deren Beseitigung verpflich‐
Fertigstellung der zu revitalisierenden          Die technischen Ankaufsprüfungen er‐            tet sein. Die dafür anfallenden Kosten
Immobilien aus technischen, tatsächli‐           folgen in Form einer Plausibilitätsprü‐         und die bis zur Beseitigung möglicher‐
chen oder rechtlichen Gründen nicht o‐           fung der Bau‐ und Genehmigungsun‐               weise entgehenden Mieteinnahmen
der nicht planmäßig oder nicht inner‐            terlagen und einer Besichtigung der             mindern die verfügbare Liquidität und
halb der vorgesehenen Zeit realisieren           Immobilien mit optischer Untersu‐               den Wert der betroffenen Immobilie.
lässt. Die im Einzelnen unter 3.1.5,             chung. Es können technische Risiken o‐          Es können auch Baumängel vorliegen,
3.1.8, 3.1.9 3.1.10, 3.4.2 und 3.5.12 be‐        der Schäden an den Gebäuden vorhan‐             deren Beseitigung nicht geplante Auf‐
schriebenen Risiken gelten für Projekt‐          den sein oder rechtliche Verhältnisse           wendungen verursachen. Dies kann die
entwicklungen in besonderem Maße.                vorliegen, die im Rahmen der Ankaufs‐           Fähigkeit der Inhaberin, Zins und Kapi‐
Dies kann zu einer Gefährdung der Ver‐           prüfung nicht untersucht oder unter‐            tal zu bedienen, gefährden oder aufhe‐
mögensanlage bis hin zu einem Total‐             sucht, aber nicht erkannt werden. Sich          ben.
verlust des eingesetzten Kapitals des            daraus ergebende zusätzliche Kosten
Anlegers führen, weil die Fähigkeit der          können die Liquidität der Inhaberin             3.1.9.      Abnahme von Bau- und Planungs-
Inhaberin, Zins und Kapital zu bedie‐            mindern und damit die Fähigkeit der
                                                                                                      leistungen
nen, von einer plangerechten Projekt‐            Inhaberin, Zins und Kapital zu bedie‐
entwicklung abhängt.                             nen, gefährden oder aufheben.                   Es können bei Fertigstellung von Bau‐
                                                                                                 maßnahmen oder Bauplanungen tech‐
3.1.5.     Überschreitung geplanter Investiti-   3.1.7.   Garantien in Immobilienkaufverträgen
                                                                                                 nische Risiken oder Schäden am Ge‐
     onskosten                                                                                   bäude vorhanden sein, die bei der Ab‐
                                                 Die Mängelhaftung des Verkäufers
                                                                                                 nahme nicht untersucht oder unter‐
                                                 wird bei Immobilienkaufverträgen ver‐
Die im Investitionsplan der Inhaberin                                                            sucht, aber nicht erkannt werden. So‐
                                                 kehrsüblich stark eingeschränkt. Auch
angesetzten Kosten und Vergütungen                                                               weit eine Mängelhaftung der Baubetei‐
                                                 soweit eine Haftung besteht, können
für Ankauf und Dienstleistungen kön‐                                                             ligten besteht, können Meinungsver‐
                                                 Meinungsverschiedenheiten über die
nen überschritten werden. Es besteht                                                             schiedenheiten über Grund und Höhe
                                                 von dem Verkäufer einer Immobilie ge‐
namentlich ein Risiko von Kostenüber‐                                                            der Ansprüche entstehen und damit
                                                 gebenen Garantien und Freistellungs‐
schreitung, wenn vorgesehene Dienst‐                                                             die Notwendigkeit, Ansprüche gericht‐
                                                 verpflichtungen entstehen und damit
leister ausfallen oder unplanmäßige                                                              lich geltend machen zu müssen. Bei un‐
                                                 die Notwendigkeit, im Garantiefall An‐
Aufwendungen anfallen. Die Inhaberin                                                             streitigen oder gerichtlich bestätigten
                                                 sprüche gerichtlich geltend machen zu
erwirbt die Immobilien zum Zwecke                                                                Mängelhaftungsansprüchen         gegen
                                                 müssen. Auch bei unstreitigen oder ge‐
des Aus‐ und Umbaus, der Modernisie‐                                                             Baubeteiligte können sich solche An‐
                                                 richtlich bestätigten Forderungen kön‐
rung und der anschließenden Neuver‐                                                              sprüche mangels Bonität des An‐
                                                 nen sich Ansprüche mangels Bonität
mietung. Im Zuge der erforderlichen                                                              spruchsgegners als wirtschaftlich wert‐
                                                 des Anspruchsgegners als wirtschaft‐
detaillierten Untersuchung der Immo‐                                                             los erweisen.
                                                 lich wertlos erweisen. Deshalb können
bilien, der Planung der Baumaßnah‐
                                                 nicht prognostizierte Aufwendungen
men und der Schaffung des Baurechtes                                                             Aus solchen Tatbeständen können sich
                                                 anfallen, die die Fähigkeit der Inhabe‐
kann sich herausstellen, dass das ange‐                                                          zusätzliche Kosten ergeben, die die Li‐
                                                 rin, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐
setzte Budget für diese Maßnahmen                                                                quidität der Inhaberin mindern und
                                                 fährden oder aufheben.
unzureichend ist.                                                                                ihre Fähigkeit, Zins und Kapital zu be‐
                                                                                                 dienen, gefährden oder aufheben.
Mehraufwendungen müsste die Inha‐
berin zu Lasten der Liquiditätsreserve
bedienen oder weitere Darlehen auf‐

4                                                                                                                                      Risiken
3.1.10.    Risiken aus öffentlich-rechtlichen   Fähigkeit, Zins und Kapital zu bedie‐              Die Fremdfinanzierung könnte nur zu
     Bestimmungen                               nen, gefährden oder aufheben.                      ungünstigeren als den angenommenen
                                                                                                   Finanzierungskonditionen zu erlangen
Die für den Bestand oder die Nutzung            3.1.11.          Fehlende Risikodiversifizierung   sein mit der Folge, dass höhere als
der Immobilien erforderlichen bau‐                                                                 prognostizierte Zinsen die Liquidität
rechtlichen Genehmigungen und sons‐             Die zu erwerbenden Immobilien ste‐                 der Inhaberin mindern und ihre Fähig‐
tigen öffentlich‐rechtlichen Gestattun‐         hen noch nicht fest. Die Anzahl der zu             keit, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐
gen können sich als fehlend, unwirk‐            erwerbenden Immobilien steht noch                  fährden oder aufheben.
sam oder anfechtbar erweisen mit der            nicht fest. Erkenntnisse über die Boni‐
Folge, dass Auflagen in Form von Nut‐           tät eines Mieters sind stichtagsbezo‐              3.2.2.     Risiko aus dem Nichtabschluss, der
zungseinschränkungen oder Nutzungs‐             gen und können sich stets verschlech‐
                                                                                                       Kündigung der oder dem Rücktritt von Ver-
untersagungen ergehen und / oder                tern. Ein Mietausfall durch Zahlungs‐
                                                unwilligkeit, Zahlungsschwäche oder                    trägen über Fremdfinanzierung sowie bei
solche Genehmigungen neu beantragt
und versagt oder nur mit Auflagen er‐           Insolvenz eines Mieters hat einen we‐                  Abschluss zusätzlicher Finanzierungen
teilt werden, die Aufwendungen und              sentlich negativeren Einfluss auf lau‐
                                                fende Mieteinnahmen und den Wert                   Die Inhaberin beabsichtigt, langfristig
damit nicht prognostizierte Liquiditäts‐
                                                der Immobilien als dies bei Ausfall ei‐            Kredit aufzunehmen. Scheitert die Kre‐
abflüsse verursachen. Solche Sachver‐
                                                nes Mieters in einer breiter diversifi‐            ditaufnahme oder wird ein Kreditver‐
halte können zudem zu Ansprüchen
                                                zierten Mieterstruktur der Fall wäre.              hältnis durchgreifend gestört, kommt
von Mietern bis hin zur fristlosen Kün‐
                                                Auch ist in einem solchen Fall die dann            es zu massiven wirtschaftlichen Proble‐
digung der Mietverträge aus wichti‐
                                                notwendige Anschlussvermietung we‐                 men. Dies betrifft die folgenden Sach‐
gem Grund und damit einer Liquiditäts‐
                                                sentlich umfangreicher. Verwirklicht               verhalte:
krise der Inhaberin führen, also einer
Situation, in der der Inhaberin nicht ge‐       sich das vorstehend beschriebene Ri‐
                                                siko, kann dies die Liquidität der Inha‐           Der zur Aufnahme vorgesehene Kredit
nügend sofort verfügbare Mittel zur
                                                berin mindern und ihre Fähigkeit, Zins             ist nicht zugesagt. Die Kreditaufnahme
Verfügung stehen, um Zins und Kapital
                                                und Kapital zu bedienen, gefährden o‐              könnte deshalb noch scheitern.
zu bedienen.
                                                der aufheben.
                                                                                                   Auch nach Abschluss eines Kreditver‐
Es können aufgrund öffentlich‐rechtli‐
                                                Ferner besteht das Risiko, dass ein                trages besteht das Risiko eines Rück‐
cher Bestimmungen oder verwaltungs‐
                                                Mieter, namentlich in Fällen wirt‐                 tritts der Bank wegen nicht fristgerech‐
rechtlicher Auflagen beziehungsweise
                                                schaftlicher Not, die Mietbedingungen              ter Bestellung der vereinbarten Sicher‐
Verfügungen zusätzliche Belastungen
                                                aufgrund der bestehenden Abhängig‐                 heiten oder anderer Vertragsverlet‐
im Zusammenhang mit der Bewirt‐
                                                keit zu verändern versucht und die In‐             zung durch die Inhaberin oder nicht
schaftung der Immobilien eintreten,
                                                haberin dem nachgeben muss. Auch                   zeitgerechter Platzierung des vorgese‐
die bei der Prospektaufstellung nicht
                                                dies kann dazu führen, dass die durch              henen stillen Kapitals, und das Risiko
erwartet wurden. Ein Gebäude kann
                                                die Inhaberin erzielten Mieteinnah‐                der Nichterfüllung des Kreditvertrages
beispielsweise in einem Gebiet liegen,
                                                men und damit die verwendbare Liqui‐               durch die Bank.
für das Sanierungsfestsetzungen ge‐
troffen werden oder von der Einfüh‐             dität hinter den prognostizierten Ein‐
                                                nahmen zurückbleiben und ihre Fähig‐               In diesen Fällen besteht das Risiko,
rung neuer oder der Änderung beste‐
                                                keit, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐            dass eine Finanzierung auch anderwei‐
hender Umwelt‐ oder Sicherheitsaufla‐
                                                fährden oder aufheben.                             tig nicht abgeschlossen werden kann
gen (z.B. Feuerschutzvorschriften) be‐
                                                                                                   und die Inhaberin nicht in der Lage ist,
troffen werden. Änderungen der
                                                                                                   den vorgesehenen Erwerb der Immobi‐
Rechtsvorschriften über stille Beteili‐
                                                                                                   lie durchzuführen.
gungen können zu neuen Anforderun‐
gen, namentlich erweiterter Berichter‐                    3.2.         Risiken aus der Fremdfi-
                                                                                                   Weiter besteht das Risiko der außeror‐
stattung, Prüfung und Überwachung,                                     nanzierung                  dentlichen Kündigung des Kreditver‐
führen. Aus solchen öffentlich‐rechtli‐
                                                                                                   trages wegen Verstößen gegen dessen
chen Bestimmungen können sich zu‐
                                                                                                   Regelungen, insbesondere Zahlungs‐
sätzliche wirtschaftliche Belastungen
                                                3.2.1.           Kapitaldienstrisiken              verzug, oder der Nichterfüllung des
für die Inhaberin ergeben, die die Liqui‐
                                                                                                   Kreditvertrages durch die Bank.
dität der Inhaberin mindern und ihre            Weder ein Kreditvertrag noch eine
                                                Fremdfinanzierungszusage liegen vor.

5                                                                                                                                     Risiken
Auch beim Auslaufen eines zu schlie‐           kann zu einem Totalverlust des einge‐         den Antrag auf Eröffnung eines Insol‐
ßenden Kreditvertrages kann eine An‐           setzten Kapitals des Anlegers führen.         venzverfahrens zu stellen. Liquiditätsri‐
schlussfinanzierung verweigert und                                                           siken begründen stets das Risiko eines
nicht anderweitig zu erlangen sein.            3.2.4.     Risiko der Anschlussfinanzierung   Totalverlustes des eingesetzten Kapi‐
                                                                                             tals für den Anleger.
Gleiches gilt für notwendige zusätzli‐         Der für eine notwendig werdende An‐
che Finanzierungen, namentlich für ei‐         schlussfinanzierung zu zahlende Zins‐         Liquiditätsrisiken bestehen für die In‐
nen erhöhten Investitionsbedarf, der           satz ist ungewiss. Fällt er höher aus als     haberin insbesondere in Gestalt fol‐
nicht durch eine bestehende Finanzie‐          angenommen, kann die verwendbare              gender Risiken:
rung und eine Liquiditätsreserve ge‐           Liquidität schwächer als prognostiziert
deckt ist.                                     ausfallen und die Fähigkeit der Inhabe‐       Verzögerung oder Scheitern des Er‐
                                               rin, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐        werbs der Immobilien, Rücktritt (Ab‐
In allen diesen Fällen kann die Liquidi‐       fährdet werden.                               schnitt 3.1.3), Risiko aus dem Nichtab‐
tätslage der Inhaberin bis hin zu einer                                                      schluss, der Kündigung der oder dem
Insolvenz belastet werden und es da‐                                                         Rücktritt von Verträgen über Fremdfi‐
mit auch zu einem Totalverlust des ein‐                                                      nanzierung sowie bei Abschluss zusätz‐
gesetzten Kapitals des Anlegers kom‐           3.3.     Liquiditätsrisiken                   licher    Finanzierungen     (Abschnitt
men, weil die Inhaberin zur Leistung                                                         3.2.2), Risiko der Anschlussfinanzie‐
                                               Risiken, die zu einer Situation führen,
von Zins und Kapitalrückzahlung au‐                                                          rung (Abschnitt 3.2.4), Risiko aus der
                                               in der der Inhaberin nicht genügend
ßerstande ist.                                                                               Bestellung von Sicherheiten (Abschnitt
                                               frei verfügbare Zahlungsmittel (Bank‐
                                                                                             3.2.3), Platzierungsrisiko (Abschnitt
3.2.3.     Risiko aus der Bestellung von Si-
                                               guthaben, verfügbare Kreditlinien) zur
                                                                                             3.5.1), Risiko aus gesetzlichen Wider‐
                                               Verfügung stehen, um ihre fälligen Ver‐
    cherheiten                                                                               rufsrechten (Abschnitt 3.5.2) und Ri‐
                                               pflichtungen zu erfüllen, sind Liquidi‐
                                                                                             siko aus Abfindungsverpflichtungen
                                               tätsrisiken. Solche Situationen treten
Die finanzierenden Banken werden vo‐                                                         (Abschnitt 3.5.10).
                                               insbesondere auf, wenn Zahlungsmit‐
raussichtlich verkehrsüblich unter an‐
                                               tel zweckwidrig verwendet werden,             Folgende Risiken können ein Liquidi‐
derem durch Verpfändung der Forde‐
                                               Einnahmen niedriger als prognostiziert        tätsrisiko für die Inhaberin darstellen
rungen aus den Mietverträgen besi‐
                                               anfallen oder ganz ausfallen, unerwar‐        oder sich zu einem Liquiditätsrisiko
chert. Macht der Kreditgeber das
                                               tete namhafte Ausgaben entstehen,             entwickeln: Risiken aus öffentlich‐
Pfandrecht geltend, kann es zu einem
                                               Kredite gekündigt werden, nicht oder          rechtlichen Bestimmungen (Abschnitt
teilweisen oder vollständigen Ausfall
                                               unzureichend versicherte Schäden auf‐         3.1.10),     Altlasten / Schadstoffrisiko
der verwendbaren Liquidität bei der In‐
                                               treten oder wesentliche Vertragspart‐         und Baumängel (Abschnitt 3.1.8), Risi‐
haberin und damit zum Ausfall der
                                               ner ausfallen oder ihre Verpflichtungen       ken aus kriminellen Handlungen, Feh‐
prognostizierten Auszahlungen auf
                                               gegenüber der Inhaberin nicht erfül‐          lern und äußeren Ereignissen (Ab‐
Zins und Kapital an den Anleger kom‐
                                               len. Wenn sich solche Risiken in einem        schnitt 3.4.1), Mieteinnahmen‐ / Miet‐
men.
                                               Umfang oder in ungünstiger Kombina‐           ausfallrisiko (Abschnitt 3.4.2), Ver‐
Die Ansprüche des Kreditgebers wer‐            tion realisieren, dass sie durch eine In‐     tragserfüllungsrisiko und Risiko der
den voraussichtlich auch durch Grund‐          anspruchnahme einer Liquiditätsrück‐          Kündigung von Verträgen durch we‐
pfandrechte auf den Immobilien besi‐           lage oder durch den Verzicht auf oder         sentliche Vertragspartner, Bonitätsri‐
chert. Sollte es nach einem Vertrags‐          die Reduzierung von Auszahlungen an           siko (Abschnitt 3.4.6), Angaben exter‐
verstoß (insbesondere einem Verstoß            Gesellschafter der Inhaberin oder             ner Dritter, beschränkte Haftung in
gegen die Zahlungsverpflichtungen)             durch Fremdmittelaufnahme nicht be‐           Verträgen (Abschnitt 3.5.13), Risiken
unter dem Kreditvertrag zu einer Voll‐         herrscht werden können, gerät die In‐         unvollständiger Versicherungen (Ab‐
streckung des Kreditgebers in eine Im‐         haberin in eine existenzbedrohende Si‐        schnitt 3.4.7), Risiko aus der Geschäfts‐
mobilie kommen, ist es möglich, dass           tuation. Denn im Falle der Zahlungsun‐        führung und dem Immobilienmanage‐
der Erlös aus einem Zwangsverkauf              fähigkeit sind die gesetzlichen Vertre‐       ment und Risiko von Interessenkonflik‐
und / oder Zwangsverwaltungsmaß‐               ter gemäß § 15a Insolvenzordnung ver‐         ten (Abschnitte 3.4.9 und 3.4.10) und
nahmen nicht ausreicht, um nach                pflichtet, ohne schuldhaftes Zögern,          Risiken aus der Inanspruchnahme der
Rückzahlung des Kredits Auszahlungen           spätestens aber binnen drei Wochen            Leistungen der Verwaltungstreuhän‐
an die Anleger vorzunehmen. Dies               nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit         derin (Abschnitt 3.5.11), Risiken aus

6                                                                                                                           Risiken
der Bindungswirkung von Gesellschaf‐               verständnisse oder Fehler von Mitar‐             Betriebskosten können sich als nicht o‐
terbeschlüssen, Majorisierung, Einfluss            beitern der Gesellschaft oder externer           der nicht in voller Höhe auf die Mieter
Dritter, Kommunikation zwischen Ge‐                Dritter erleiden. Sie kann auch durch            umlagefähig oder Forderungen aus Be‐
sellschaftern (Abschnitt 3.5.8), Rechtli‐          äußere Ereignisse wie z.B. Naturkata‐            triebskostenumlage sich als rechtlich
che Risiken (Abschnitt 3.5.15) und Ri‐             strophen geschädigt oder unmittelbar             oder wirtschaftlich nicht durchsetzbar
siko eines Marktversagens (Abschnitt               oder mittelbar Opfer von terroristi‐             erweisen. Es können auch nicht prog‐
3.5.14).                                           schen Angriffen werden.                          nostizierte Investitionen zur Werter‐
                                                                                                    haltung erforderlich werden. Den Mie‐
                                                   3.4.2.     Mieteinnahmen- / Mietausfallrisiko    tern obliegende Instandhaltungspflich‐
                                                                                                    ten können sich als rechtlich oder wirt‐
3.4.       Allgemeine Bewirtschaftungsrisi-        Die prognostizierten Mieteinnahmen               schaftlich nicht durchsetzbar erweisen
                                                   könnten nicht oder nicht nachhaltig er‐          und zu nicht erwarteten Aufwendun‐
           ken                                     reicht werden. Erwartete durchschnitt‐           gen führen. Ferner kann nicht ausge‐
                                                   liche Mietsteigerungen können gege‐              schlossen werden, dass Versicherun‐
Die in diesem Abschnitt dargestellten
                                                   benenfalls nicht, nicht in prognostizier‐        gen nur gegen Selbstbehalte geschlos‐
Risiken sind insbesondere für den Fall,
                                                   ter Höhe oder später als zum ange‐               sen oder erneuert werden können und
dass sich der Verkauf einer Immobilie
                                                   nommenen Zeitpunkt eintreten. Miet‐              im Schadensfall mithin zusätzliche Auf‐
verzögert, namentlich aufgrund länge‐
                                                   ausfälle können über die in der Progno‐          wendungen entstehen.
rer als angenommener Planungs‐, Ge‐
                                                   serechnung angesetzten Erwartungs‐
nehmigungs‐, Bau‐ oder Verwertungs‐
                                                   werte hinaus auftreten. Vermietungen             3.4.5.     Rechtsstreitigkeiten
zeiträume, von besonderem Gewicht.
                                                   können sich als nur mit längeren als
Alle dargestellten Risiken können aber
                                                   prognostizierten Leerstandszeiten o‐             Es besteht das Risiko, dass es bei Ver‐
auch bei Realisierung der Vorhaben in‐
                                                   der nur gegen Gewährung von Mietan‐              trägen im Zusammenhang mit der Be‐
nerhalb angenommener Zeiträume
                                                   reizen wie mietzahlungsfreien Zeiträu‐           wirtschaftung der Immobilien oder der
eintreten. Allen Risiken ist gemeinsam,
                                                   men oder Gewährung von Zuschüssen                Verwaltung der Inhaberin zu Rechts‐
dass sie zwar unmittelbar auf der
                                                   durchführbar erweisen.                           streitigkeiten über die Auslegung, die
Ebene der Inhaberin eintreten und den
                                                                                                    Erfüllung oder die Wirksamkeit von Re‐
Anspruch des stillen Gesellschafters
                                                   3.4.3.     Entwicklung der Aufwendungen          gelungen oder der Verträge als solcher
auf vertragsgerechte Zahlung der Ge‐
                                                                                                    kommt, die negative Auswirkungen auf
winnbeteiligung und der Rückzahlung                Für die Prognose der Aufwendungen                die Erträge der Inhaberin haben oder
des stillen Kapitals rechtlich im Grund‐           müssen Annahmen über die Entwick‐                zu höheren Aufwendungen als prog‐
satz nicht berühren. Liquidität und / o‐           lung der Inflation getroffen werden.             nostiziert führen.
der Vermögenslage der Inhaberin kön‐               Die Preisentwicklung kann einen ande‐
nen sich bei Realisierung dieser Risiken           ren Verlauf nehmen. Die Preise der für           3.4.6.     Vertragserfüllungsrisiko und Risiko
aber so weit verschlechtern, dass sie              die Immobilienbewirtschaftung und
nicht mehr in der Lage zu vertragsge‐                                                                   der Kündigung von Verträgen durch we-
                                                   die Gesellschaftsverwaltung erforderli‐
rechten Zahlungen ist oder der An‐                 chen Lieferungen und Leistungen kön‐                 sentliche Vertragspartner, Bonitätsrisiko
spruch des stillen Gesellschafters auf‐            nen sich stärker als die allgemeine
grund des vereinbarten Rücktritts hin‐                                                              Es besteht das Risiko, dass wesentliche
                                                   Preisentwicklung verteuern oder es
ter die Ansprüche anderer Gläubiger                                                                 Vertragspartner der Inhaberin insol‐
                                                   können andere oder zusätzliche Liefe‐
einstweilen oder dauerhaft nicht mehr                                                               vent werden und deshalb oder aus
                                                   rungen und Leistungen in Anspruch ge‐
erfüllt werden brauchen. Das bewirkt                                                                sonstigen Gründen ihren vertraglichen
                                                   nommen werden müssen als ange‐
ein schwächeres Ergebnis als prognos‐                                                               Verpflichtungen nicht oder nicht in vol‐
                                                   nommen.
tiziert oder den vollständigen Verlust                                                              lem Umfang nachkommen. Dabei kön‐
der Vermögensanlage.                                                                                nen sich Schadensersatzansprüche ge‐
                                                   3.4.4.     Instandhaltungskosten, nicht umla-
                                                                                                    gen diese Vertragspartner als wirt‐
                                                       gefähige Betriebskosten, Selbstbehalte und
3.4.1.       Risiken aus kriminellen Handlungen,                                                    schaftlich nicht durchsetzbar erweisen
                                                       Investitionen zur Werterhaltung              und die Notwendigkeit entstehen, zeit‐
       Fehlern und äußeren Ereignissen
                                                                                                    und kostenträchtige gerichtliche Ausei‐
                                                   Für die Instandhaltung der Immobilien            nandersetzungen zu führen. Außer‐
Die Inhaberin kann Opfer von Betrug o‐
                                                   und für nicht auf die Mieter umlagefä‐           dem könnten wesentliche Vertrags‐
der anderen kriminellen Handlungen
                                                   hige Betriebskosten können höhere als            partner Verträge aus wichtigem Grund
werden. Sie kann Verluste durch Miss‐
                                                   die prognostizierten Kosten anfallen.            vorzeitig kündigen.

7                                                                                                                                         Risiken
3.4.7.    Risiken unvollständiger Versicherun-   anlagen mit ähnlichen Investitionskri‐     können, besteht das Risiko, dass die
    gen                                          terien bzw. Immobilienobjekten aufzu‐      stille Beteiligung rückabgewickelt wer‐
                                                 legen oder zu verwalten. Damit können      den muss. Auf Ebene der Inhaberin
Es kann nicht ausgeschlossen werden,             Interessenkonflikte auftreten, nament‐     sind die aufgewendeten Vertriebsge‐
dass bestimmte Risiken für die Immo‐             lich wenn mehrere von der Komple‐          bühren und Konzeptionsgebühren in
bilien nicht von Versicherungen um‐              mentärin geführte Gesellschaften den‐      der Regel verloren. Etwaige Rückforde‐
fasst sind oder dass derartige Risiken           selben sachlichen und regionalen           rungsansprüche gegen Vergütungs‐
nicht versicherbar sind. Sollte ein Scha‐        Markt bedienen. Das gilt verstärkt in      empfänger können sich als wirtschaft‐
den durch ein nicht versichertes Scha‐           Zeiten von Überangebot oder bei Ver‐       lich nicht realisierbar erweisen. Es ist
densereignis entstehen oder sollten              kauf. Diese Interessenkonflikte können     deshalb möglich, dass die Inhaberin
Aufwendungen aus einem Schadensfall              zu der Inhaberin nachteiligen Entschei‐    dem Anleger seine geleisteten Einzah‐
die Versicherungsleistungen überstei‐            dungen führen.                             lungen ganz oder teilweise nicht zu‐
gen, träfe dies wirtschaftlich die Inha‐                                                    rückerstatten kann, weil andere Gläu‐
berin.                                           Die persönlich haftende Gesellschafte‐     biger vorrangig bedient werden. Fer‐
                                                 rin und die Kristensen Invest GmbH         ner können Notargebühren, Gerichts‐
3.4.8.    Zinseinnahmerisiken                    sind verbundene Unternehmen im Ver‐        kosten und Vorfälligkeitsentschädigun‐
                                                 hältnis zur Kristensen Fund & Asset        gen für eine vom Anleger gegebenen‐
Für die Kalkulation der Zinseinnahmen            Management A/S, die ihrerseits Toch‐       falls aufgenommene – ausdrücklich
müssen Annahmen über die erzielba‐               tergesellschaft der Konzernobergesell‐     nicht empfohlene ‐ Anteilsfinanzierung
ren Guthabenzinssätze getroffen wer‐             schaft Kristensen Properties A/S ist. Es   anfallen, die zu vergeblichen Aufwen‐
den. Die Zinseinnahmen können gerin‐             bestehen personelle Verflechtungen         dungen des Anlegers würden. Die Ver‐
ger ausfallen als kalkuliert. Es können          zwischen den Gesellschaften insoweit,      bindlichkeiten gegenüber Dritten
im gegenwärtigen Marktumfeld auch                als die Geschäftsführung der Initiatorin   könnten das eingeworbene Kapital
nicht kalkulierte negative Zinsen sei‐           und der Komplementärin teils perso‐        überschreiten mit der Folge, dass die
tens der Inhaberin zu zahlen sein.               nenidentisch besetzt ist. Sachliche Ver‐   Inhaberin in Insolvenz fällt. Dies könnte
                                                 flechtungen bestehen in Gestalt teils      zu einem Totalverlust der Einlage für
3.4.9.    Risiko aus der Geschäftsführung und    gemeinsamen Geschäftslokals. Es kann       den Anleger führen.
    dem Immobilienmanagement                     nicht ausgeschlossen werden, dass es
                                                 deshalb zu Interessenkonflikten kom‐       3.5.2.        Risiko aus gesetzlichen Widerrufs-
Die Inhaberin ist unter anderem auch             men kann. Sollte eine der genannten            rechten
von Erfahrung und Kompetenz der für              Gesellschaften im Fall eines Interes‐
die Immobilienentwicklung zuständi‐              senkonflikts eine der Inhaberin wirt‐      Die Ausübung gesetzlicher Widerrufs‐
gen Komplementärin und deren Ge‐                 schaftlich nachteilige Maßnahme vor‐       rechte durch den Anleger kann jeder‐
schäftsführung abhängig. Es kann nicht           nehmen, können das Vermögen der In‐        zeit zu Liquiditätsabflüssen oder un‐
ausgeschlossen werden, dass diese Be‐            haberin und ihre Fähigkeit, Zins und       planmäßigem Ausfall von Liquiditäts‐
teiligten wirtschaftlich nachteilige Ent‐        Kapital zu bedienen, gefährdet wer‐        zuflüssen bei der Inhaberin führen, die
scheidungen treffen.                             den.                                       die Insolvenz der Inhaberin und damit
                                                                                            den Verlust der Vermögensanlage
3.4.10.   Risiko von Interessenkonflikten                                                   beim Anleger bewirken kann.

Die persönlich haftende Gesellschafte‐
                                                 3.5.     Risiken aus der Beteiligung       3.5.3.        Risiko aus Vertrags- oder Tätigkeit-
rin, die Anbieterin und Prospektverant‐
wortliche und die Verwaltungstreu‐                                                              sänderungen
händerin unterliegen gegenüber der
                                                 3.5.1.      Platzierungsrisiko             Werden die Vertrags‐ oder Anlagebe‐
Inhaberin keinem Wettbewerbsver‐
                                                                                            dingungen so geändert oder verändert
bot. Diese Unternehmen und deren Or‐
                                                 Für den Fall, dass die Inhaberin bis zum   sich die Tätigkeit der Inhaberin so, dass
gane und Gesellschafter sowie die mit
                                                 Ablauf der Zeichnungsfrist nicht genü‐     sie ein Investmentvermögen im Sinne
diesen Gesellschaften verbundenen
                                                 gend stille Gesellschaften begründen       des Kapitalanlagegesetzbuchs dar‐
Unternehmen können nicht ausschlie‐
                                                 kann und fehlende Mittel für die Finan‐    stellt, ergreift die Bundesanstalt für Fi‐
ßen, zukünftig allein oder gemeinsam
                                                 zierung der vorgesehenen Investition       nanzdienstleistungsaufsicht Maßnah‐
mit anderen Partnern andere Kapital‐
                                                 auch nicht durch eine Eigen‐ oder          men nach § 15 des Kapitalanlagege‐
                                                 Fremdfinanzierung realisiert werden        setzbuchs und ordnet insbesondere

8                                                                                                                                  Risiken
die Rückabwicklung der Geschäfte der            3.5.6.      Risiko fehlender freier Handelbarkeit   3.5.8.     Risiken aus der Bindungswirkung
Emission der Vermögensanlage an. Sol‐                                                                   von Gesellschafterbeschlüssen, Majorisie-
che Maßnahmen können die Insolvenz              Die stille Beteiligung ist zwar grund‐
                                                sätzlich während der Laufzeit der stil‐                 rung, Einfluss Dritter, Kommunikation zwi-
der Inhaberin und damit den Verlust
der Vermögensanlage beim Anleger                len Beteiligung auf andere Personen                     schen Gesellschaftern
bewirken.                                       übertragbar. Die Inhaberin muss der
                                                Übertragung aber zustimmen. Es kön‐                 Der Einwilligung des stillen Gesell‐
3.5.4.     Risiken einer Beteiligungsfremdfi-   nen Situationen auftreten, in denen die             schafters bedürfen nur bestimmte Ent‐
                                                Voraussetzungen für die Erteilung der               scheidungen der Inhaberin, die ihre
     nanzierung
                                                Zustimmung nicht vorliegen oder die                 Geschäfte im Übrigen nach eigener
                                                Zustimmung pflichtwidrig verweigert                 Entscheidung führt. Beschlüsse über
Eine Fremdfinanzierung der Beteili‐
                                                wird.                                               solche Einwilligungen werden mit
gung durch den Anleger ist mit einem
                                                                                                    Mehrheit des stillen Kapitals aller stil‐
hohen Risiko verbunden, weil die ge‐
                                                Für die stillen Beteiligungen besteht               len Gesellschafter gefasst. Es besteht
naue Höhe und der zeitliche Verlauf
                                                kein einer Wertpapierbörse vergleich‐               das Risiko, durch eine Mehrheit über‐
der dem Anleger für Zins‐ und Tilgungs‐
                                                barer Zweitmarkt. Für den Anleger                   stimmt zu werden und die Folgen die‐
leistungen zur Verfügung stehenden
                                                kann es deshalb schwierig sein, einen               ser Entscheidung gegen sich gelten las‐
Mittelrückflüsse ungewiss sind, Zins‐
                                                Interessenten für die zu veräußernde                sen zu müssen. Es können für die Inha‐
und Tilgungsleistungen für ein Darle‐
                                                stille Beteiligung zu finden. Der Preis             berin ungünstige Beschlüsse gefasst
hen zur Finanzierung des Anteils aber
                                                richtet sich nach Angebot und Nach‐                 werden, die zu einem schwächeren als
auch bei einer Reduzierung oder einem
                                                frage. Kurzfristige Veräußerungswün‐                dem prognostizierten Ergebnis oder ei‐
Ausbleiben von Auszahlungen geleistet
                                                sche beinhalten generell ein erhöhtes               ner Gefährdung der Vermögensanlage
werden müssen. Das zur Beteiligungs‐
                                                Risiko von Preisabschlägen. Es kann                 führen. Datenschutzregelungen kön‐
finanzierung genutzte Darlehen muss
                                                auch nicht ausgeschlossen werden,                   nen die Kontaktaufnahme für stille Ge‐
auch bei einem Totalverlust der Einlage
                                                dass sich kein Käufer für die stille Betei‐         sellschafter untereinander erschweren
zurückgezahlt werden. Eine Beteili‐
                                                ligungen findet. In diesem Fall kann der            oder unmöglich machen. Dies kann die
gungsfremdfinanzierung, die von der
                                                Anleger nicht vor dem 31.12.2023 aus                Vorbereitung von Beschlussfassungen
Anbieterin und Prospektverantwortli‐
                                                der Gesellschaft ausscheiden, da auf                erschweren oder unmöglich machen
chen nicht angeboten und von der ab‐
                                                einen früheren Zeitpunkt keine ordent‐              und dazu führen, dass die Inhaberin
geraten wird, kann zum Verlust der Be‐
                                                liche Kündigung durch den Anleger                   Beschlüsse fasst, die zu einer Gefähr‐
teiligung und darüber hinaus zu einer
                                                möglich ist. Dies kann bewirken, dass               dung der Vermögensanlage führen.
Gefährdung des übrigen Vermögens
des Anlegers bis zur Privatinsolvenz            der Anleger seine Vermögensanlage
                                                nicht oder nicht zu einem gewünschten               Es ist ferner nicht auszuschließen, dass
des Anlegers führen.
                                                Zeitpunkt oder einem gewünschten                    Großanleger mit der Inhaberin stille
                                                Preis handeln kann.                                 Gesellschaften eingehen und Be‐
3.5.5.      Beteiligungsdauer, eingeschränkte
                                                                                                    schlussfassungen von einem oder we‐
     Kündigungsmöglichkeiten
                                                3.5.7.      Risiko eines vorzeitigen Ausschei-      nigen Anlegern beherrscht werden
                                                                                                    können. Dann können Beschlüsse der
Die stille Beteiligung wird bis zum                  dens
                                                                                                    stillen Gesellschafter auch gegen den
31.12.2023 eingegangen. Im Wege ei‐
                                                Der Anleger kann in bestimmten Fällen               Willen der weiteren stillen Gesellschaf‐
ner ordentlichen Kündigung kann der
                                                aus von ihm zu vertretenden Gründen                 ter gefasst werden und zu einer Ge‐
Anleger erst mit Wirkung frühestens
                                                aus der Gesellschaft ausgeschlossen                 fährdung der Vermögensanlage füh‐
zum 31. Dezember 2023 ausscheiden.
                                                werden. Der ausscheidende Anleger                   ren.
Dadurch kann sich die Auszahlung von
Mitteln aus der Beendigung der Betei‐           trägt dann das Risiko, dass sich die Ver‐
                                                mögenslage der Inhaberin dadurch                    In allen genannten Fällen besteht das
ligung verzögern, so dass diese Mittel
                                                verschlechtert und diese sich als nicht             Risiko, dass Mehrheitsbeschlüsse ge‐
erst später für andere Zwecke zur Ver‐
                                                in der Lage erweisen könnte, das stille             fasst werden, die die individuellen In‐
fügung stehen.
                                                Kapital auszuzahlen.                                teressen des Anlegers nicht berück‐
                                                                                                    sichtigen, gleichwohl aber für ihn ver‐
                                                                                                    bindlich sind.

9                                                                                                                                       Risiken
3.5.9.        Risiko individueller Kosten der Betei-   der Inhaberin auslösen. Prognosti‐                und mieterseitige Kündigungen provo‐
     ligung                                            zierte Auszahlungen an den Anleger                zieren und somit laufende Erträge und
                                                       müssen dann ggf. verschoben werden                erzielbare Veräußerungserlöse min‐
Der Anleger trägt bestimmte Kosten,                    oder fallen ganz aus. Dies kann auch zu           dern. Bei Eintritt der beschriebenen Ri‐
deren Höhe nicht im Vorhinein fest‐                    einer Gefährdung der Rückzahlung des              siken stehen der Inhaberin Veräuße‐
steht und die in der Prognoserechnung                  Anlegerkapitals führen.                           rungserlöse nicht, nicht in erwarteter
nicht berücksichtigt werden. Dazu ge‐                                                                    Höhe oder nicht zum vorgesehenen
hören Bankgebühren im Zusammen‐                        3.5.11.     Risiken aus der Inanspruchnahme       Zeitpunkt zur Verfügung. Dann können
hang mit der Einzahlung der Einlage,                        der Leistungen der Verwaltungstreuhänderin   Auszahlungen an den Anleger ein‐
bei Verzug mit der Verpflichtung zur                                                                     schließlich der Rückzahlung des stillen
Einzahlung der Einlage Verzugskosten                   Die Interessen des Anlegers werden                Kapitals nicht in prognostizierter Höhe
in Höhe von 5 % über dem jeweiligen                    durch die Verwaltungstreuhänderin                 erfolgen oder ganz ausfallen oder spä‐
Basiszinssatz jährlich und ggf. die Ver‐               betreut. Es besteht das Risiko, dass die          ter als zum prognostizierten Zeitpunkt
pflichtung zur Zahlung einer Schadens‐                 Verwaltungstreuhänderin ihre vertrag‐             erfolgen.
pauschale in Höhe von 2 % der Pflicht‐                 lichen Pflichten nicht, schlecht oder
einlage oder eines höheren tatsächli‐                  unzureichend erfüllt, z. B. Weisungen             Schließlich können vereinbarte Kauf‐
chen Schadens, Reisekosten im Zusam‐                   nicht ausführt, erforderliche Informati‐          preise sich als uneinbringlich erweisen
menhang mit der Teilnahme an or‐                       onen nicht oder nicht zeitgerecht er‐             oder erst nach zeit‐ und kostenträchti‐
dentlichen und außerordentlichen Ge‐                   teilt oder die Anlegerinteressen nicht            gen Zwangsmaßnahmen gegen einen
sellschafterversammlungen der Inha‐                    oder weisungswidrig wahrnimmt. Auch               Erwerber realisierbar werden. Auch
berin oder Kosten der Bevollmächti‐                    bei Insolvenz der Verwaltungstreuhän‐             dadurch können Zeitpunkt und Um‐
gung und des Bevollmächtigten für Ge‐                  derin oder Zwangsvollstreckungsmaß‐               fang der für eine Kapitalrückzahlung
sellschafterversammlungen,       Kosten                nahmen gegen sie kann nicht ausge‐                verfügbaren Verkaufserlöse beein‐
für Aufwendungen bei der Ausübung                      schlossen werden, dass die Interessen             trächtigt und die Vermögensanlage ge‐
des Rechts zur Einsichtnahme in Bü‐                    des Anlegers beeinträchtigt werden.               fährdet werden.
cher und Aufzeichnungen der Inhabe‐
rin oder der diesbezüglichen Beauftra‐                 3.5.12.     Risiko der Wertentwicklung und der    3.5.13.     Angaben externer Dritter, be-
gung eines Sachverständigen, Kommu‐                         Veräußerung                                       schränkte Haftung in Verträgen
nikations‐ und Portokosten für die
Kommunikation mit der Inhaberin oder                   Der tatsächlich erzielbare Veräuße‐               Die Anbieterin und Prospektverant‐
der Verwaltungstreuhänderin und die                    rungserlös von Immobilien und die                 wortliche hat sich bei der Konzeption
Teilnahme an schriftlichen Abstim‐                     Dauer des Verwertungsprozesses wer‐               und Aufbereitung des Angebots auch
mungen, bei Übertragung der Beteili‐                   den unter anderem wesentlich von der              auf Angaben externer Dritter, insbe‐
gung die dabei auf Anlegerebene ent‐                   Entwicklung des globalen und regiona‐             sondere von Beratern und Immobilien‐
stehenden Kosten und ggf. Kosten von                   len Immobilienmarktes als solchem,                sachverständigen, stützen müssen. Es
Auseinandersetzungen, wenn der An‐                     der Entwicklung von Nachfrage und                 besteht das Risiko, dass diese Angaben
leger vorzeitig aus der Gesellschaft                   Flächenangebot und der Entwicklung                inhaltlich unrichtig, unvollständig,
ausscheidet. Die genannten Kosten                      von Standort und Zustand der Immobi‐              missverständlich oder irreführend
mindern die frei verfügbaren Auszah‐                   lie und der Mietverträge bestimmt. So‐            sind. Eine Haftung der externen Dritten
lungen nach Maßgabe der individuel‐                    fern Märkte schwächer wachsen als er‐             ist nicht in jedem Fall oder nur mit Ein‐
len, konkreten Verhältnisse des Anle‐                  wartet, stagnieren oder sogar rückläu‐            schränkungen gegeben, unterliegt Ver‐
gers und fallen auch dann an, wenn                     fig sind oder sich der Standort oder die          jährungsregelungen und kann sich als
Auszahlungen der Inhaberin an den                      Immobilie negativ entwickeln oder                 rechtlich oder wirtschaftlich nicht
Anleger niedriger als prognostiziert er‐               kaufbereite Interessenten nicht oder              durchsetzbar erweisen. Wirtschaftli‐
folgen oder ganz ausfallen.                            nur nach längerer Suche gefunden                  che Situation, Liquiditätssituation und
                                                       werden, können prognostizierte Ver‐               Ertragsaussichten der Inhaberin kön‐
3.5.10.       Risiko aus Abfindungsverpflichtungen     kaufserlöse der Inhaberin unterschrit‐            nen sich dann anders als prognostiziert
                                                       ten oder später als vorgesehen reali‐             darstellen, ohne dass werthaltige Haf‐
Abfindungsverpflichtungen gegenüber                    siert werden. Das Bekanntwerden ei‐               tungsansprüche        gegenüberstehen.
ausgeschiedenen Anlegern können                        ner Verkaufsabsicht kann sich in Unsi‐            Auch die wesentlichen von der Inhabe‐
eine erhebliche Liquiditätsbelastung                   cherheit der Mieter niederschlagen                rin geschlossenen Dienstleistungsver‐

10                                                                                                                                             Risiken
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