SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG - Kristensen Invest
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SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG Safe & attractive financial earnings Investments in Geschäfts‐ & Bürohäuser in Fußgängerzonen kleiner und mittlerer Städte Portfolio NDS 1 Prognostizierte laufende Auszahlung 6,00 % p.a. SAFE 04 Erklärung Renditeerwartung 6,6 % p.a. Laufzeit: 5 Jahre
Solide und attraktive Investments für ausgewählte Investoren Die hier angebotene Beteiligung betrifft die unternehmerische Beteiligung an Immobilienentwicklungsmaßnah‐ men. Sie unterliegt deshalb nicht den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches. Das Investment Memoran‐ dum unterliegt gemäß § 2 Satz 1 Nr. 3a des Gesetzes über Vermögensanlagen auch nicht den Vorschriften über die Erstellung von Verkaufsprospekten für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, weil nicht mehr als zwanzig Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ausgestaltete Anteile zur Beteiligung angeboten werden. Es unterliegt deshalb auch nicht der Billigung nach Abschluss einer Vollstän‐ digkeitsprüfung des Verkaufsprospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit seines Inhalts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 8 des Gesetzes über Vermögensanla‐ gen. Sein Inhalt orientiert sich an den aus Sicht der Anbieterin materiell wesentlichen Anforderungen des Geset‐ zes über Vermögensanlagen und der Vermögensverkaufsprospektverordnung, erhebt aber ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der in diesen Regelungen und Empfehlungen verlangten Pflichtanga‐ ben. SAFE 07
Inhaltsverzeichnis 1. ERKLÄRUNG ZUR PROSPEKTVERANTWORTUNG..................................................................................... 1 2. DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK ................................................................................................................ 2 3. RISIKEN ................................................................................................................................................. 3 3.1. RISIKEN AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT UND DER IMMOBILIEN ......................................................................... 3 3.2. RISIKEN AUS DER FREMDFINANZIERUNG .......................................................................................................... 5 4. KONZEPT ............................................................................................................................................. 13 4.1. WIRTSCHAFTLICHES KONZEPT ..................................................................................................................... 13 4.2. TYPISCH STILLE BETEILIGUNG....................................................................................................................... 13 4.3. WESENTLICHE FAKTEN DER BETEILIGUNG ...................................................................................................... 14 4.4. INVESTITIONSKRITERIEN ............................................................................................................................. 15 4.5. ERFAHRENER PARTNER .............................................................................................................................. 16 4.6. IMMOBILIENMANAGEMENT AUS EINER HAND ................................................................................................. 16 4.7. KOOPERATIONSPARTNER ............................................................................................................................ 16 4.8. DIE HANDELNDEN PERSONEN ...................................................................................................................... 17 4.9. DIE INVESTITION ....................................................................................................................................... 18 4.10. ERLÄUTERUNGEN ZUM PROGNOSTIZIERTEN INVESTITIONSPLAN .......................................................................... 19 5. DIE STILLE BETEILIGUNG AN DER INHABERIN ....................................................................................... 21 5.1. EINFÜHRUNG ........................................................................................................................................... 21 5.2. ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE ...................................................... 21 5.3. HAUPTMERKMALE DER ANTEILE................................................................................................................... 21 5.4. VON DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ABWEICHENDE REGELUNGEN .............................................................. 24 5.5. ABWEICHENDE RECHTE DER GESELLSCHAFTERINNEN DER INHABERIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG ..... 24 5.6. WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION .......................................................................... 25 5.7. ÜBERTRAGBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE ................................................................................................. 25 5.8. ZAHLSTELLE ............................................................................................................................................. 25 5.9. ZAHLUNG DES BETEILIGUNGSBETRAGES ......................................................................................................... 25 5.10. ENTGEGENNAHME DER BETEILIGUNGSVEREINBARUNG ..................................................................................... 25 5.11. ZEICHNUNGSFRISTEN ................................................................................................................................. 25 6. ANLEGER‐ERGEBNISRECHNUNG (PROGNOSE) ...................................................................................... 28 6.1. LIQUIDITÄTSERGEBNIS DER BETEILIGUNG (PROGNOSE).................................................................................. 28 6.2. STEUERLICHE ERGEBNISRECHNUNG (PROGNOSE) ......................................................................................... 28 6.3. ZAHLUNGSFLUSS‐ UND KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG (PROGNOSE)................................................................ 29 SAFE 07 Inhaltsverzeichnis
7. STEUERLICHE GRUNDLAGEN ................................................................................................................ 30 7.1. VORBEMERKUNG ...................................................................................................................................... 30 7.2. BESTEUERUNG IN DER ERWERBSPHASE .......................................................................................................... 30 7.3. BESTEUERUNG IN DER NUTZUNGSPHASE ....................................................................................................... 30 7.4. BESTEUERUNG BEI VERÄUßERUNG DER VERMÖGENSANLAGE ............................................................................. 32 7.5. ERBSCHAFT‐ UND SCHENKUNGSTEUER .......................................................................................................... 33 8. ANGABEN GEMÄß VERMÖGENSANLAGENGESETZ ............................................................................... 34 8.1. DIE INHABERIN ......................................................................................................................................... 34 8.2. GEGENWÄRTIGE GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTERINNEN UND GESELLSCHAFTERINNEN............................................... 34 8.3. DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG UND BEIRÄTE DER INHABERIN SOWIE SONSTIGE PERSONEN ............................................ 36 8.4. DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER INHABERIN ..................................................................................................... 37 8.5. DIE VERWALTUNGSTREUHÄNDERIN .............................................................................................................. 39 8.6. DIE ANBIETERIN UND PROSPEKTVERANTWORTLICHE ........................................................................................ 41 8.7. WESENTLICHE VERTRÄGE ........................................................................................................................... 43 8.8. SONSTIGE PERSONEN ................................................................................................................................ 43 8.9. GEWÄHRLEISTETE VERMÖGENSANLAGE ........................................................................................................ 43 9. VERMÖGENS‐, FINANZ‐ UND ERTRAGSLAGE DER INHABERIN ............................................................... 44 9.1. ERÖFFNUNGSBILANZ DER SAFE 02 GMBH & CO. 7. KG.................................................................................. 44 9.2. ZWISCHENÜBERSICHT, GESCHÄFTSAUSSICHTEN FÜR DAS LAUFENDE GESCHÄFTSJAHR ............................................. 44 9.3. ZINSZAHLUNG UND RÜCKZAHLUNG DES STILLEN KAPITALS................................................................................. 45 10. WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER / VERFLECHTUNGEN .................................................................. 46 11. DER GESELLSCHAFTSVERTRAG ......................................................................................................... 49 12. DER VERWALTUNGSTREUHANDVERTRAG ........................................................................................ 55 13. VERBRAUCHERINFORMATION FÜR DEN FERNABSATZ UND FÜR AUßERHALB VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSEN WERDEN .............................................................................................. 59 13.1. ÜBERSICHT .............................................................................................................................................. 59 13.2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................................... 59 13.3. INFORMATIONEN ÜBER DIE VERTRAGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................... 60 13.4. INFORMATIONEN ÜBER DEN VERTRAGSABSCHLUSS .......................................................................................... 60 13.5. WIDERRUFSRECHTE ................................................................................................................................... 61 13.6. LEISTUNGSVORBEHALT ............................................................................................................................... 61 13.7. SPEZIELLE HINWEISE WEGEN DER ART DER FINANZDIENSTLEISTUNG .................................................................... 61 13.8. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE, VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNG, VERTRAGSSTRAFE ............................... 61 13.9. MITGLIED‐STAAT DER EU, DESSEN RECHT DAS UNTERNEHMEN UNTERLIEGT ........................................................ 61 SAFE 07 Inhaltsverzeichnis
13.10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ............................................................................................ 61 13.11. VERTRAGS‐ UND KOMMUNIKATIONSSPRACHE ............................................................................................ 61 13.12. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INFORMATIONEN, ZEICHNUNGSFRIST .............................. 61 13.13. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG.................................................................................. 61 SAFE 07 Inhaltsverzeichnis
1. Erklärung zur Prospektverant- wortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Investment Memo‐ Prospektaufstellungsdatum: randums ist die Anbieterin und Prospektverantwortliche Kristensen Invest GmbH mit Sitz in Berlin und der Ge‐ 06.August 2018 schäftsanschrift Pfalzburger Straße 72, 10719 Berlin. Die Prospektverantwortliche übernimmt die Verantwor‐ Kristensen Invest GmbH, vertreten durch die Geschäfts‐ tung für den Inhalt dieses Investment Memorandums und führer Uwe Pempel und Andreas Vogler erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Invest‐ ment Memorandum richtig und keine wesentlichen Um‐ stände ausgelassen sind. Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, vom Investment Memorandum abweichende Angaben zu ma‐ chen. Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die _______________ ______________ in diesem Investment Memorandum enthaltenen Anga‐ ben, namentlich die Darstellung der potenziellen Risiken Uwe Pempel Andreas Vogler (siehe Abschnitt 3„Risiken“) und der steuerlichen Rah‐ menbedingungen, unter Berücksichtigung seiner persön‐ lichen Situation kritisch zu würdigen und gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter einzuholen. Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsan‐ sprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätes‐ tens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. SAFE 07 Erklärung
2. Das Angebot im Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 31.12.2023 geplant. Im Falle vorzeiti‐ ger Fertigstellung und Veräußerung Überblick der Immobilien kann die Inhaberin das Kapital vorzeitig, frühestens aber 24 Die SAFE 02 GmbH & Co. 7. KG mit Sitz Monate nach Zeichnung der stillen Be‐ in Delmenhorst und der Geschäftsan‐ teiligung, zurückzahlen. Der Anleger schrift Lange Straße 39, 27749 Delmen‐ kann die Beteiligung erstmals zum horst (nachfolgend die „Inhaberin“), 31.12.2023 kündigen. ermöglicht dem in Deutschland ansäs‐ sigen Anleger die Beteiligung als ty‐ Steuerlich erzielt der Anleger Ein‐ pisch stiller Gesellschafter an ihrem künfte aus Kapitalvermögen, die in der Unternehmen, das den Erwerb, die Re‐ Regel der Abgeltungssteuer von 25% vitalisierung, Vermietung und Veräu‐ zuzüglich Solidaritätszuschlag von ßerung von Immobilien zum Gegen‐ 5,5 % unterliegen. stand hat. Die stille Beteiligung bzw. stille Gesell‐ schaft ist eine echte Unternehmensbe‐ teiligung und in den §§ 230 ff. des Han‐ delsgesetzbuches (HGB) geregelt. Der stille Gesellschafter ist verpflichtet, diejenige Einlage an das Unternehmen zu leisten, die er gemäß dem stillen Ge‐ sellschaftsvertrag übernommen hat. Die Rechte des stillen Gesellschafters bestehen neben der Beteiligung an Ge‐ winn in Informations‐ und Kontroll‐ rechten. Auf die Geschäftsführung hat der stille Gesellschafter keinen Ein‐ fluss. Die Mindestbeteiligung beträgt 50.000,00 Euro. Insgesamt wird die Zeichnung von bis zu 2.000.000,00 Euro stillem Kapital angeboten. Es wer‐ den aber maximal 20 stille Beteiligun‐ gen ausgegeben. Der Anleger erhält eine feste Gewinn‐ beteiligung in Höhe von 6,0 % seines stillen Kapitals per annum. An Verlus‐ ten der Inhaberin nimmt er nicht teil. Der Anleger erhält weiter jeweils bei Wiederveräußerung einer Immobilie zusätzlich einen einmaligen Bonus von jeweils 0,75 % seines stillen Kapitals. 2 Angebot im Überblick
3. Risiken heblichen Schwankungen unterwor‐ fen. Es gibt keine festen, verlässlichen Zyklen oder Trends. Es besteht somit das Risiko, dass die Vermögensanlage im Vergleich zu einer ähnlichen Vermö‐ Allgemeine Hinweise gensanlage, die zu einem früheren o‐ » Schadensersatzleistungen, die der der späteren Zeitpunkt erfolgt, zu ge‐ Die Beteiligung an der SAFE 02 GmbH Anleger im Falle einer Verletzung ringeren Auszahlungen an den Anleger & Co 7. KG (die „Inhaberin“) stellt ein von Verpflichtungen aus der Betei‐ führt. unternehmerisches Engagement dar, ligung (z.B. rechtzeitige Einzahlung das mit wirtschaftlichen, rechtlichen, des Beteiligungsbetrags) ggf. aus 3.1.3. Verzögerung oder Scheitern des Er- steuerlichen und personenbezogenen seinem sonstigen Vermögen an die werbs der Immobilien, Rücktritt Risiken sowie Risiken der Veränderung Inhaberin zu leisten hat; sozioökonomischer Rahmenbedingun‐ Es besteht das Risiko, dass die Inhabe‐ gen verbunden ist. Dieses Kapitel stellt die wesentlichen tatsächlichen und » den Verlust aus seinem sonstigen rin einen Kaufpreis mangels zeitge‐ rechter Einwerbung des erforderlichen rechtlichen Risiken im Zusammenhang Vermögen gezahlter und noch zu Eigen‐ und Fremdkapitals nicht oder mit der angebotenen Vermögensan‐ zahlender Steuern und Zinsen auf nur verspätet zahlen kann und sich lage dar. Steuern, denen weder eine Steuer‐ dadurch der wirtschaftliche Übergang erstattung noch Auszahlungen der der betroffenen Immobilie und damit Der Anleger sollte vor Eingehen einer Inhaberin gegenüberstehen; die Vereinnahmung der Mieten verzö‐ Beteiligung an der Inhaberin alle dar‐ gern oder ganz ausbleiben. Im Falle des gestellten Risiken eingehend selbst » die Privatinsolvenz des Anlegers für Nichtabschlusses, der Nichterfüllung o‐ würdigen und sich hierbei, soweit er‐ den Fall, dass die aus dem sonsti‐ der der Rückabwicklung des Kaufver‐ forderlich, eigener fachkundiger Bera‐ gen Vermögen des Anlegers zu be‐ trags wegen Zahlungsverzugs besteht ter bedienen. streitenden Zahlungen seine finan‐ das Risiko, dass bereits entstandene zielle Leistungsfähigkeit überstei‐ Kosten einschließlich der Kosten für die gen („maximales Risiko“). Vorbereitung der Aufnahme der Fremdfinanzierung und der Kreditsi‐ Maximales Risiko cherung verloren sind. Dazu können Notar‐ und Grundbuchkosten, Vorfäl‐ Das maximale Risiko des Anlegers um‐ Die Risiken im Einzelnen ligkeitsentschädigungen, Nichtabnah‐ fasst: meentschädigungen, Schadenersatz‐ 3.1. Risiken aus der Investitionstätig- leistungen und Dienstleistungsgebüh‐ » den Verlust der Einlage sowie aller ren zählen. Dies kann zu einer Gefähr‐ keit und der Immobilien im Zusammenhang mit dem Er‐ dung der Vermögensanlage bis hin zu werb, der Verwaltung und der Be‐ einem Totalverlust des eingesetzten endigung der Vermögensanlage Kapitals des Anlegers führen. gezahlten Kosten; 3.1.1. Blindpool 3.1.4. Projektentwicklungsrisiken Die Immobilien, in die investiert wer‐ » falls der Anleger seine Beteiligung den soll, stehen bei Auflage dieses Me‐ Anders als bei der Investition in ge‐ fremdfinanziert, auch die aus der morandums noch nicht fest. Die Inha‐ pflegte Bestandsimmobilien besteht Finanzierung entstandenen Zinsen berin ist deshalb auf Schätzungen an‐ bei Revitalisierungsmaßnahmen das und Kosten sowie das Risiko, die gewiesen, um die künftige Geschäfts‐ Bau‐ und Entwicklungsrisiko. Die Erlö‐ Fremdfinanzierung einschließlich entwicklung zu prognostizieren. serwartungen einer Immobilienrevita‐ aufgelaufener Zinsen und Kosten lisierung sind zukunftsbezogen und aus seinem übrigen Vermögen zu‐ 3.1.2. Investitionszeitpunkt von nicht vorhersehbaren Einflussgrö‐ rückführen zu müssen, wenn die ßen, wie den Gestehungskosten für Inhaberin das eingezahlte Kapital Anlagemärkte sind sowohl im Hinblick auf erzielbare Renditen als auch Bedin‐ Umbau, Modernisierung und/oder des Anlegers nicht zurückzahlen Neubau, der Dauer der beabsichtigten kann gungen und Konditionen teilweise er‐ 3 Risiken
Maßnahmen und dem Verkaufszeit‐ nehmen. Dies kann Liquidität und Er‐ 3.1.8. Altlasten / Schadstoffrisiko und punkt und ‐preis abhängig. Es besteht gebnis der Inhaberin im Vergleich zur Baumängel daher bei Revitalisierungsmaßnehmen Prognose verschlechtern und damit die ein besonderes Risiko, dass sich die Fähigkeit der Inhaberin, Zins und Kapi‐ Es können sich Altlasten auf einem Kosten erheblich erhöhen oder unvor‐ tal zu bedienen, gefährden oder aufhe‐ Grundstück und Schadstoffe im Ge‐ hergesehene Kosten auftreten und sich ben. bäude befinden und die Inhaberin in Kostensteigerungen nicht durch ent‐ diesem Fall aufgrund gesetzlicher Best‐ sprechende Erträge ausgleichen las‐ 3.1.6. Beschränkte Ankaufsprüfung immungen oder behördlicher Verfü‐ sen. Es besteht das Risiko, dass sich die gungen zu deren Beseitigung verpflich‐ Fertigstellung der zu revitalisierenden Die technischen Ankaufsprüfungen er‐ tet sein. Die dafür anfallenden Kosten Immobilien aus technischen, tatsächli‐ folgen in Form einer Plausibilitätsprü‐ und die bis zur Beseitigung möglicher‐ chen oder rechtlichen Gründen nicht o‐ fung der Bau‐ und Genehmigungsun‐ weise entgehenden Mieteinnahmen der nicht planmäßig oder nicht inner‐ terlagen und einer Besichtigung der mindern die verfügbare Liquidität und halb der vorgesehenen Zeit realisieren Immobilien mit optischer Untersu‐ den Wert der betroffenen Immobilie. lässt. Die im Einzelnen unter 3.1.5, chung. Es können technische Risiken o‐ Es können auch Baumängel vorliegen, 3.1.8, 3.1.9 3.1.10, 3.4.2 und 3.5.12 be‐ der Schäden an den Gebäuden vorhan‐ deren Beseitigung nicht geplante Auf‐ schriebenen Risiken gelten für Projekt‐ den sein oder rechtliche Verhältnisse wendungen verursachen. Dies kann die entwicklungen in besonderem Maße. vorliegen, die im Rahmen der Ankaufs‐ Fähigkeit der Inhaberin, Zins und Kapi‐ Dies kann zu einer Gefährdung der Ver‐ prüfung nicht untersucht oder unter‐ tal zu bedienen, gefährden oder aufhe‐ mögensanlage bis hin zu einem Total‐ sucht, aber nicht erkannt werden. Sich ben. verlust des eingesetzten Kapitals des daraus ergebende zusätzliche Kosten Anlegers führen, weil die Fähigkeit der können die Liquidität der Inhaberin 3.1.9. Abnahme von Bau- und Planungs- Inhaberin, Zins und Kapital zu bedie‐ mindern und damit die Fähigkeit der leistungen nen, von einer plangerechten Projekt‐ Inhaberin, Zins und Kapital zu bedie‐ entwicklung abhängt. nen, gefährden oder aufheben. Es können bei Fertigstellung von Bau‐ maßnahmen oder Bauplanungen tech‐ 3.1.5. Überschreitung geplanter Investiti- 3.1.7. Garantien in Immobilienkaufverträgen nische Risiken oder Schäden am Ge‐ onskosten bäude vorhanden sein, die bei der Ab‐ Die Mängelhaftung des Verkäufers nahme nicht untersucht oder unter‐ wird bei Immobilienkaufverträgen ver‐ Die im Investitionsplan der Inhaberin sucht, aber nicht erkannt werden. So‐ kehrsüblich stark eingeschränkt. Auch angesetzten Kosten und Vergütungen weit eine Mängelhaftung der Baubetei‐ soweit eine Haftung besteht, können für Ankauf und Dienstleistungen kön‐ ligten besteht, können Meinungsver‐ Meinungsverschiedenheiten über die nen überschritten werden. Es besteht schiedenheiten über Grund und Höhe von dem Verkäufer einer Immobilie ge‐ namentlich ein Risiko von Kostenüber‐ der Ansprüche entstehen und damit gebenen Garantien und Freistellungs‐ schreitung, wenn vorgesehene Dienst‐ die Notwendigkeit, Ansprüche gericht‐ verpflichtungen entstehen und damit leister ausfallen oder unplanmäßige lich geltend machen zu müssen. Bei un‐ die Notwendigkeit, im Garantiefall An‐ Aufwendungen anfallen. Die Inhaberin streitigen oder gerichtlich bestätigten sprüche gerichtlich geltend machen zu erwirbt die Immobilien zum Zwecke Mängelhaftungsansprüchen gegen müssen. Auch bei unstreitigen oder ge‐ des Aus‐ und Umbaus, der Modernisie‐ Baubeteiligte können sich solche An‐ richtlich bestätigten Forderungen kön‐ rung und der anschließenden Neuver‐ sprüche mangels Bonität des An‐ nen sich Ansprüche mangels Bonität mietung. Im Zuge der erforderlichen spruchsgegners als wirtschaftlich wert‐ des Anspruchsgegners als wirtschaft‐ detaillierten Untersuchung der Immo‐ los erweisen. lich wertlos erweisen. Deshalb können bilien, der Planung der Baumaßnah‐ nicht prognostizierte Aufwendungen men und der Schaffung des Baurechtes Aus solchen Tatbeständen können sich anfallen, die die Fähigkeit der Inhabe‐ kann sich herausstellen, dass das ange‐ zusätzliche Kosten ergeben, die die Li‐ rin, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐ setzte Budget für diese Maßnahmen quidität der Inhaberin mindern und fährden oder aufheben. unzureichend ist. ihre Fähigkeit, Zins und Kapital zu be‐ dienen, gefährden oder aufheben. Mehraufwendungen müsste die Inha‐ berin zu Lasten der Liquiditätsreserve bedienen oder weitere Darlehen auf‐ 4 Risiken
3.1.10. Risiken aus öffentlich-rechtlichen Fähigkeit, Zins und Kapital zu bedie‐ Die Fremdfinanzierung könnte nur zu Bestimmungen nen, gefährden oder aufheben. ungünstigeren als den angenommenen Finanzierungskonditionen zu erlangen Die für den Bestand oder die Nutzung 3.1.11. Fehlende Risikodiversifizierung sein mit der Folge, dass höhere als der Immobilien erforderlichen bau‐ prognostizierte Zinsen die Liquidität rechtlichen Genehmigungen und sons‐ Die zu erwerbenden Immobilien ste‐ der Inhaberin mindern und ihre Fähig‐ tigen öffentlich‐rechtlichen Gestattun‐ hen noch nicht fest. Die Anzahl der zu keit, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐ gen können sich als fehlend, unwirk‐ erwerbenden Immobilien steht noch fährden oder aufheben. sam oder anfechtbar erweisen mit der nicht fest. Erkenntnisse über die Boni‐ Folge, dass Auflagen in Form von Nut‐ tät eines Mieters sind stichtagsbezo‐ 3.2.2. Risiko aus dem Nichtabschluss, der zungseinschränkungen oder Nutzungs‐ gen und können sich stets verschlech‐ Kündigung der oder dem Rücktritt von Ver- untersagungen ergehen und / oder tern. Ein Mietausfall durch Zahlungs‐ unwilligkeit, Zahlungsschwäche oder trägen über Fremdfinanzierung sowie bei solche Genehmigungen neu beantragt und versagt oder nur mit Auflagen er‐ Insolvenz eines Mieters hat einen we‐ Abschluss zusätzlicher Finanzierungen teilt werden, die Aufwendungen und sentlich negativeren Einfluss auf lau‐ fende Mieteinnahmen und den Wert Die Inhaberin beabsichtigt, langfristig damit nicht prognostizierte Liquiditäts‐ der Immobilien als dies bei Ausfall ei‐ Kredit aufzunehmen. Scheitert die Kre‐ abflüsse verursachen. Solche Sachver‐ nes Mieters in einer breiter diversifi‐ ditaufnahme oder wird ein Kreditver‐ halte können zudem zu Ansprüchen zierten Mieterstruktur der Fall wäre. hältnis durchgreifend gestört, kommt von Mietern bis hin zur fristlosen Kün‐ Auch ist in einem solchen Fall die dann es zu massiven wirtschaftlichen Proble‐ digung der Mietverträge aus wichti‐ notwendige Anschlussvermietung we‐ men. Dies betrifft die folgenden Sach‐ gem Grund und damit einer Liquiditäts‐ sentlich umfangreicher. Verwirklicht verhalte: krise der Inhaberin führen, also einer Situation, in der der Inhaberin nicht ge‐ sich das vorstehend beschriebene Ri‐ siko, kann dies die Liquidität der Inha‐ Der zur Aufnahme vorgesehene Kredit nügend sofort verfügbare Mittel zur berin mindern und ihre Fähigkeit, Zins ist nicht zugesagt. Die Kreditaufnahme Verfügung stehen, um Zins und Kapital und Kapital zu bedienen, gefährden o‐ könnte deshalb noch scheitern. zu bedienen. der aufheben. Auch nach Abschluss eines Kreditver‐ Es können aufgrund öffentlich‐rechtli‐ Ferner besteht das Risiko, dass ein trages besteht das Risiko eines Rück‐ cher Bestimmungen oder verwaltungs‐ Mieter, namentlich in Fällen wirt‐ tritts der Bank wegen nicht fristgerech‐ rechtlicher Auflagen beziehungsweise schaftlicher Not, die Mietbedingungen ter Bestellung der vereinbarten Sicher‐ Verfügungen zusätzliche Belastungen aufgrund der bestehenden Abhängig‐ heiten oder anderer Vertragsverlet‐ im Zusammenhang mit der Bewirt‐ keit zu verändern versucht und die In‐ zung durch die Inhaberin oder nicht schaftung der Immobilien eintreten, haberin dem nachgeben muss. Auch zeitgerechter Platzierung des vorgese‐ die bei der Prospektaufstellung nicht dies kann dazu führen, dass die durch henen stillen Kapitals, und das Risiko erwartet wurden. Ein Gebäude kann die Inhaberin erzielten Mieteinnah‐ der Nichterfüllung des Kreditvertrages beispielsweise in einem Gebiet liegen, men und damit die verwendbare Liqui‐ durch die Bank. für das Sanierungsfestsetzungen ge‐ troffen werden oder von der Einfüh‐ dität hinter den prognostizierten Ein‐ nahmen zurückbleiben und ihre Fähig‐ In diesen Fällen besteht das Risiko, rung neuer oder der Änderung beste‐ keit, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐ dass eine Finanzierung auch anderwei‐ hender Umwelt‐ oder Sicherheitsaufla‐ fährden oder aufheben. tig nicht abgeschlossen werden kann gen (z.B. Feuerschutzvorschriften) be‐ und die Inhaberin nicht in der Lage ist, troffen werden. Änderungen der den vorgesehenen Erwerb der Immobi‐ Rechtsvorschriften über stille Beteili‐ lie durchzuführen. gungen können zu neuen Anforderun‐ gen, namentlich erweiterter Berichter‐ 3.2. Risiken aus der Fremdfi- Weiter besteht das Risiko der außeror‐ stattung, Prüfung und Überwachung, nanzierung dentlichen Kündigung des Kreditver‐ führen. Aus solchen öffentlich‐rechtli‐ trages wegen Verstößen gegen dessen chen Bestimmungen können sich zu‐ Regelungen, insbesondere Zahlungs‐ sätzliche wirtschaftliche Belastungen 3.2.1. Kapitaldienstrisiken verzug, oder der Nichterfüllung des für die Inhaberin ergeben, die die Liqui‐ Kreditvertrages durch die Bank. dität der Inhaberin mindern und ihre Weder ein Kreditvertrag noch eine Fremdfinanzierungszusage liegen vor. 5 Risiken
Auch beim Auslaufen eines zu schlie‐ kann zu einem Totalverlust des einge‐ den Antrag auf Eröffnung eines Insol‐ ßenden Kreditvertrages kann eine An‐ setzten Kapitals des Anlegers führen. venzverfahrens zu stellen. Liquiditätsri‐ schlussfinanzierung verweigert und siken begründen stets das Risiko eines nicht anderweitig zu erlangen sein. 3.2.4. Risiko der Anschlussfinanzierung Totalverlustes des eingesetzten Kapi‐ tals für den Anleger. Gleiches gilt für notwendige zusätzli‐ Der für eine notwendig werdende An‐ che Finanzierungen, namentlich für ei‐ schlussfinanzierung zu zahlende Zins‐ Liquiditätsrisiken bestehen für die In‐ nen erhöhten Investitionsbedarf, der satz ist ungewiss. Fällt er höher aus als haberin insbesondere in Gestalt fol‐ nicht durch eine bestehende Finanzie‐ angenommen, kann die verwendbare gender Risiken: rung und eine Liquiditätsreserve ge‐ Liquidität schwächer als prognostiziert deckt ist. ausfallen und die Fähigkeit der Inhabe‐ Verzögerung oder Scheitern des Er‐ rin, Zins und Kapital zu bedienen, ge‐ werbs der Immobilien, Rücktritt (Ab‐ In allen diesen Fällen kann die Liquidi‐ fährdet werden. schnitt 3.1.3), Risiko aus dem Nichtab‐ tätslage der Inhaberin bis hin zu einer schluss, der Kündigung der oder dem Insolvenz belastet werden und es da‐ Rücktritt von Verträgen über Fremdfi‐ mit auch zu einem Totalverlust des ein‐ nanzierung sowie bei Abschluss zusätz‐ gesetzten Kapitals des Anlegers kom‐ 3.3. Liquiditätsrisiken licher Finanzierungen (Abschnitt men, weil die Inhaberin zur Leistung 3.2.2), Risiko der Anschlussfinanzie‐ Risiken, die zu einer Situation führen, von Zins und Kapitalrückzahlung au‐ rung (Abschnitt 3.2.4), Risiko aus der in der der Inhaberin nicht genügend ßerstande ist. Bestellung von Sicherheiten (Abschnitt frei verfügbare Zahlungsmittel (Bank‐ 3.2.3), Platzierungsrisiko (Abschnitt 3.2.3. Risiko aus der Bestellung von Si- guthaben, verfügbare Kreditlinien) zur 3.5.1), Risiko aus gesetzlichen Wider‐ Verfügung stehen, um ihre fälligen Ver‐ cherheiten rufsrechten (Abschnitt 3.5.2) und Ri‐ pflichtungen zu erfüllen, sind Liquidi‐ siko aus Abfindungsverpflichtungen tätsrisiken. Solche Situationen treten Die finanzierenden Banken werden vo‐ (Abschnitt 3.5.10). insbesondere auf, wenn Zahlungsmit‐ raussichtlich verkehrsüblich unter an‐ tel zweckwidrig verwendet werden, Folgende Risiken können ein Liquidi‐ derem durch Verpfändung der Forde‐ Einnahmen niedriger als prognostiziert tätsrisiko für die Inhaberin darstellen rungen aus den Mietverträgen besi‐ anfallen oder ganz ausfallen, unerwar‐ oder sich zu einem Liquiditätsrisiko chert. Macht der Kreditgeber das tete namhafte Ausgaben entstehen, entwickeln: Risiken aus öffentlich‐ Pfandrecht geltend, kann es zu einem Kredite gekündigt werden, nicht oder rechtlichen Bestimmungen (Abschnitt teilweisen oder vollständigen Ausfall unzureichend versicherte Schäden auf‐ 3.1.10), Altlasten / Schadstoffrisiko der verwendbaren Liquidität bei der In‐ treten oder wesentliche Vertragspart‐ und Baumängel (Abschnitt 3.1.8), Risi‐ haberin und damit zum Ausfall der ner ausfallen oder ihre Verpflichtungen ken aus kriminellen Handlungen, Feh‐ prognostizierten Auszahlungen auf gegenüber der Inhaberin nicht erfül‐ lern und äußeren Ereignissen (Ab‐ Zins und Kapital an den Anleger kom‐ len. Wenn sich solche Risiken in einem schnitt 3.4.1), Mieteinnahmen‐ / Miet‐ men. Umfang oder in ungünstiger Kombina‐ ausfallrisiko (Abschnitt 3.4.2), Ver‐ Die Ansprüche des Kreditgebers wer‐ tion realisieren, dass sie durch eine In‐ tragserfüllungsrisiko und Risiko der den voraussichtlich auch durch Grund‐ anspruchnahme einer Liquiditätsrück‐ Kündigung von Verträgen durch we‐ pfandrechte auf den Immobilien besi‐ lage oder durch den Verzicht auf oder sentliche Vertragspartner, Bonitätsri‐ chert. Sollte es nach einem Vertrags‐ die Reduzierung von Auszahlungen an siko (Abschnitt 3.4.6), Angaben exter‐ verstoß (insbesondere einem Verstoß Gesellschafter der Inhaberin oder ner Dritter, beschränkte Haftung in gegen die Zahlungsverpflichtungen) durch Fremdmittelaufnahme nicht be‐ Verträgen (Abschnitt 3.5.13), Risiken unter dem Kreditvertrag zu einer Voll‐ herrscht werden können, gerät die In‐ unvollständiger Versicherungen (Ab‐ streckung des Kreditgebers in eine Im‐ haberin in eine existenzbedrohende Si‐ schnitt 3.4.7), Risiko aus der Geschäfts‐ mobilie kommen, ist es möglich, dass tuation. Denn im Falle der Zahlungsun‐ führung und dem Immobilienmanage‐ der Erlös aus einem Zwangsverkauf fähigkeit sind die gesetzlichen Vertre‐ ment und Risiko von Interessenkonflik‐ und / oder Zwangsverwaltungsmaß‐ ter gemäß § 15a Insolvenzordnung ver‐ ten (Abschnitte 3.4.9 und 3.4.10) und nahmen nicht ausreicht, um nach pflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, Risiken aus der Inanspruchnahme der Rückzahlung des Kredits Auszahlungen spätestens aber binnen drei Wochen Leistungen der Verwaltungstreuhän‐ an die Anleger vorzunehmen. Dies nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit derin (Abschnitt 3.5.11), Risiken aus 6 Risiken
der Bindungswirkung von Gesellschaf‐ verständnisse oder Fehler von Mitar‐ Betriebskosten können sich als nicht o‐ terbeschlüssen, Majorisierung, Einfluss beitern der Gesellschaft oder externer der nicht in voller Höhe auf die Mieter Dritter, Kommunikation zwischen Ge‐ Dritter erleiden. Sie kann auch durch umlagefähig oder Forderungen aus Be‐ sellschaftern (Abschnitt 3.5.8), Rechtli‐ äußere Ereignisse wie z.B. Naturkata‐ triebskostenumlage sich als rechtlich che Risiken (Abschnitt 3.5.15) und Ri‐ strophen geschädigt oder unmittelbar oder wirtschaftlich nicht durchsetzbar siko eines Marktversagens (Abschnitt oder mittelbar Opfer von terroristi‐ erweisen. Es können auch nicht prog‐ 3.5.14). schen Angriffen werden. nostizierte Investitionen zur Werter‐ haltung erforderlich werden. Den Mie‐ 3.4.2. Mieteinnahmen- / Mietausfallrisiko tern obliegende Instandhaltungspflich‐ ten können sich als rechtlich oder wirt‐ 3.4. Allgemeine Bewirtschaftungsrisi- Die prognostizierten Mieteinnahmen schaftlich nicht durchsetzbar erweisen könnten nicht oder nicht nachhaltig er‐ und zu nicht erwarteten Aufwendun‐ ken reicht werden. Erwartete durchschnitt‐ gen führen. Ferner kann nicht ausge‐ liche Mietsteigerungen können gege‐ schlossen werden, dass Versicherun‐ Die in diesem Abschnitt dargestellten benenfalls nicht, nicht in prognostizier‐ gen nur gegen Selbstbehalte geschlos‐ Risiken sind insbesondere für den Fall, ter Höhe oder später als zum ange‐ sen oder erneuert werden können und dass sich der Verkauf einer Immobilie nommenen Zeitpunkt eintreten. Miet‐ im Schadensfall mithin zusätzliche Auf‐ verzögert, namentlich aufgrund länge‐ ausfälle können über die in der Progno‐ wendungen entstehen. rer als angenommener Planungs‐, Ge‐ serechnung angesetzten Erwartungs‐ nehmigungs‐, Bau‐ oder Verwertungs‐ werte hinaus auftreten. Vermietungen 3.4.5. Rechtsstreitigkeiten zeiträume, von besonderem Gewicht. können sich als nur mit längeren als Alle dargestellten Risiken können aber prognostizierten Leerstandszeiten o‐ Es besteht das Risiko, dass es bei Ver‐ auch bei Realisierung der Vorhaben in‐ der nur gegen Gewährung von Mietan‐ trägen im Zusammenhang mit der Be‐ nerhalb angenommener Zeiträume reizen wie mietzahlungsfreien Zeiträu‐ wirtschaftung der Immobilien oder der eintreten. Allen Risiken ist gemeinsam, men oder Gewährung von Zuschüssen Verwaltung der Inhaberin zu Rechts‐ dass sie zwar unmittelbar auf der durchführbar erweisen. streitigkeiten über die Auslegung, die Ebene der Inhaberin eintreten und den Erfüllung oder die Wirksamkeit von Re‐ Anspruch des stillen Gesellschafters 3.4.3. Entwicklung der Aufwendungen gelungen oder der Verträge als solcher auf vertragsgerechte Zahlung der Ge‐ kommt, die negative Auswirkungen auf winnbeteiligung und der Rückzahlung Für die Prognose der Aufwendungen die Erträge der Inhaberin haben oder des stillen Kapitals rechtlich im Grund‐ müssen Annahmen über die Entwick‐ zu höheren Aufwendungen als prog‐ satz nicht berühren. Liquidität und / o‐ lung der Inflation getroffen werden. nostiziert führen. der Vermögenslage der Inhaberin kön‐ Die Preisentwicklung kann einen ande‐ nen sich bei Realisierung dieser Risiken ren Verlauf nehmen. Die Preise der für 3.4.6. Vertragserfüllungsrisiko und Risiko aber so weit verschlechtern, dass sie die Immobilienbewirtschaftung und nicht mehr in der Lage zu vertragsge‐ der Kündigung von Verträgen durch we- die Gesellschaftsverwaltung erforderli‐ rechten Zahlungen ist oder der An‐ chen Lieferungen und Leistungen kön‐ sentliche Vertragspartner, Bonitätsrisiko spruch des stillen Gesellschafters auf‐ nen sich stärker als die allgemeine grund des vereinbarten Rücktritts hin‐ Es besteht das Risiko, dass wesentliche Preisentwicklung verteuern oder es ter die Ansprüche anderer Gläubiger Vertragspartner der Inhaberin insol‐ können andere oder zusätzliche Liefe‐ einstweilen oder dauerhaft nicht mehr vent werden und deshalb oder aus rungen und Leistungen in Anspruch ge‐ erfüllt werden brauchen. Das bewirkt sonstigen Gründen ihren vertraglichen nommen werden müssen als ange‐ ein schwächeres Ergebnis als prognos‐ Verpflichtungen nicht oder nicht in vol‐ nommen. tiziert oder den vollständigen Verlust lem Umfang nachkommen. Dabei kön‐ der Vermögensanlage. nen sich Schadensersatzansprüche ge‐ 3.4.4. Instandhaltungskosten, nicht umla- gen diese Vertragspartner als wirt‐ gefähige Betriebskosten, Selbstbehalte und 3.4.1. Risiken aus kriminellen Handlungen, schaftlich nicht durchsetzbar erweisen Investitionen zur Werterhaltung und die Notwendigkeit entstehen, zeit‐ Fehlern und äußeren Ereignissen und kostenträchtige gerichtliche Ausei‐ Für die Instandhaltung der Immobilien nandersetzungen zu führen. Außer‐ Die Inhaberin kann Opfer von Betrug o‐ und für nicht auf die Mieter umlagefä‐ dem könnten wesentliche Vertrags‐ der anderen kriminellen Handlungen hige Betriebskosten können höhere als partner Verträge aus wichtigem Grund werden. Sie kann Verluste durch Miss‐ die prognostizierten Kosten anfallen. vorzeitig kündigen. 7 Risiken
3.4.7. Risiken unvollständiger Versicherun- anlagen mit ähnlichen Investitionskri‐ können, besteht das Risiko, dass die gen terien bzw. Immobilienobjekten aufzu‐ stille Beteiligung rückabgewickelt wer‐ legen oder zu verwalten. Damit können den muss. Auf Ebene der Inhaberin Es kann nicht ausgeschlossen werden, Interessenkonflikte auftreten, nament‐ sind die aufgewendeten Vertriebsge‐ dass bestimmte Risiken für die Immo‐ lich wenn mehrere von der Komple‐ bühren und Konzeptionsgebühren in bilien nicht von Versicherungen um‐ mentärin geführte Gesellschaften den‐ der Regel verloren. Etwaige Rückforde‐ fasst sind oder dass derartige Risiken selben sachlichen und regionalen rungsansprüche gegen Vergütungs‐ nicht versicherbar sind. Sollte ein Scha‐ Markt bedienen. Das gilt verstärkt in empfänger können sich als wirtschaft‐ den durch ein nicht versichertes Scha‐ Zeiten von Überangebot oder bei Ver‐ lich nicht realisierbar erweisen. Es ist densereignis entstehen oder sollten kauf. Diese Interessenkonflikte können deshalb möglich, dass die Inhaberin Aufwendungen aus einem Schadensfall zu der Inhaberin nachteiligen Entschei‐ dem Anleger seine geleisteten Einzah‐ die Versicherungsleistungen überstei‐ dungen führen. lungen ganz oder teilweise nicht zu‐ gen, träfe dies wirtschaftlich die Inha‐ rückerstatten kann, weil andere Gläu‐ berin. Die persönlich haftende Gesellschafte‐ biger vorrangig bedient werden. Fer‐ rin und die Kristensen Invest GmbH ner können Notargebühren, Gerichts‐ 3.4.8. Zinseinnahmerisiken sind verbundene Unternehmen im Ver‐ kosten und Vorfälligkeitsentschädigun‐ hältnis zur Kristensen Fund & Asset gen für eine vom Anleger gegebenen‐ Für die Kalkulation der Zinseinnahmen Management A/S, die ihrerseits Toch‐ falls aufgenommene – ausdrücklich müssen Annahmen über die erzielba‐ tergesellschaft der Konzernobergesell‐ nicht empfohlene ‐ Anteilsfinanzierung ren Guthabenzinssätze getroffen wer‐ schaft Kristensen Properties A/S ist. Es anfallen, die zu vergeblichen Aufwen‐ den. Die Zinseinnahmen können gerin‐ bestehen personelle Verflechtungen dungen des Anlegers würden. Die Ver‐ ger ausfallen als kalkuliert. Es können zwischen den Gesellschaften insoweit, bindlichkeiten gegenüber Dritten im gegenwärtigen Marktumfeld auch als die Geschäftsführung der Initiatorin könnten das eingeworbene Kapital nicht kalkulierte negative Zinsen sei‐ und der Komplementärin teils perso‐ überschreiten mit der Folge, dass die tens der Inhaberin zu zahlen sein. nenidentisch besetzt ist. Sachliche Ver‐ Inhaberin in Insolvenz fällt. Dies könnte flechtungen bestehen in Gestalt teils zu einem Totalverlust der Einlage für 3.4.9. Risiko aus der Geschäftsführung und gemeinsamen Geschäftslokals. Es kann den Anleger führen. dem Immobilienmanagement nicht ausgeschlossen werden, dass es deshalb zu Interessenkonflikten kom‐ 3.5.2. Risiko aus gesetzlichen Widerrufs- Die Inhaberin ist unter anderem auch men kann. Sollte eine der genannten rechten von Erfahrung und Kompetenz der für Gesellschaften im Fall eines Interes‐ die Immobilienentwicklung zuständi‐ senkonflikts eine der Inhaberin wirt‐ Die Ausübung gesetzlicher Widerrufs‐ gen Komplementärin und deren Ge‐ schaftlich nachteilige Maßnahme vor‐ rechte durch den Anleger kann jeder‐ schäftsführung abhängig. Es kann nicht nehmen, können das Vermögen der In‐ zeit zu Liquiditätsabflüssen oder un‐ ausgeschlossen werden, dass diese Be‐ haberin und ihre Fähigkeit, Zins und planmäßigem Ausfall von Liquiditäts‐ teiligten wirtschaftlich nachteilige Ent‐ Kapital zu bedienen, gefährdet wer‐ zuflüssen bei der Inhaberin führen, die scheidungen treffen. den. die Insolvenz der Inhaberin und damit den Verlust der Vermögensanlage 3.4.10. Risiko von Interessenkonflikten beim Anleger bewirken kann. Die persönlich haftende Gesellschafte‐ 3.5. Risiken aus der Beteiligung 3.5.3. Risiko aus Vertrags- oder Tätigkeit- rin, die Anbieterin und Prospektverant‐ wortliche und die Verwaltungstreu‐ sänderungen händerin unterliegen gegenüber der 3.5.1. Platzierungsrisiko Werden die Vertrags‐ oder Anlagebe‐ Inhaberin keinem Wettbewerbsver‐ dingungen so geändert oder verändert bot. Diese Unternehmen und deren Or‐ Für den Fall, dass die Inhaberin bis zum sich die Tätigkeit der Inhaberin so, dass gane und Gesellschafter sowie die mit Ablauf der Zeichnungsfrist nicht genü‐ sie ein Investmentvermögen im Sinne diesen Gesellschaften verbundenen gend stille Gesellschaften begründen des Kapitalanlagegesetzbuchs dar‐ Unternehmen können nicht ausschlie‐ kann und fehlende Mittel für die Finan‐ stellt, ergreift die Bundesanstalt für Fi‐ ßen, zukünftig allein oder gemeinsam zierung der vorgesehenen Investition nanzdienstleistungsaufsicht Maßnah‐ mit anderen Partnern andere Kapital‐ auch nicht durch eine Eigen‐ oder men nach § 15 des Kapitalanlagege‐ Fremdfinanzierung realisiert werden setzbuchs und ordnet insbesondere 8 Risiken
die Rückabwicklung der Geschäfte der 3.5.6. Risiko fehlender freier Handelbarkeit 3.5.8. Risiken aus der Bindungswirkung Emission der Vermögensanlage an. Sol‐ von Gesellschafterbeschlüssen, Majorisie- che Maßnahmen können die Insolvenz Die stille Beteiligung ist zwar grund‐ sätzlich während der Laufzeit der stil‐ rung, Einfluss Dritter, Kommunikation zwi- der Inhaberin und damit den Verlust der Vermögensanlage beim Anleger len Beteiligung auf andere Personen schen Gesellschaftern bewirken. übertragbar. Die Inhaberin muss der Übertragung aber zustimmen. Es kön‐ Der Einwilligung des stillen Gesell‐ 3.5.4. Risiken einer Beteiligungsfremdfi- nen Situationen auftreten, in denen die schafters bedürfen nur bestimmte Ent‐ Voraussetzungen für die Erteilung der scheidungen der Inhaberin, die ihre nanzierung Zustimmung nicht vorliegen oder die Geschäfte im Übrigen nach eigener Zustimmung pflichtwidrig verweigert Entscheidung führt. Beschlüsse über Eine Fremdfinanzierung der Beteili‐ wird. solche Einwilligungen werden mit gung durch den Anleger ist mit einem Mehrheit des stillen Kapitals aller stil‐ hohen Risiko verbunden, weil die ge‐ Für die stillen Beteiligungen besteht len Gesellschafter gefasst. Es besteht naue Höhe und der zeitliche Verlauf kein einer Wertpapierbörse vergleich‐ das Risiko, durch eine Mehrheit über‐ der dem Anleger für Zins‐ und Tilgungs‐ barer Zweitmarkt. Für den Anleger stimmt zu werden und die Folgen die‐ leistungen zur Verfügung stehenden kann es deshalb schwierig sein, einen ser Entscheidung gegen sich gelten las‐ Mittelrückflüsse ungewiss sind, Zins‐ Interessenten für die zu veräußernde sen zu müssen. Es können für die Inha‐ und Tilgungsleistungen für ein Darle‐ stille Beteiligung zu finden. Der Preis berin ungünstige Beschlüsse gefasst hen zur Finanzierung des Anteils aber richtet sich nach Angebot und Nach‐ werden, die zu einem schwächeren als auch bei einer Reduzierung oder einem frage. Kurzfristige Veräußerungswün‐ dem prognostizierten Ergebnis oder ei‐ Ausbleiben von Auszahlungen geleistet sche beinhalten generell ein erhöhtes ner Gefährdung der Vermögensanlage werden müssen. Das zur Beteiligungs‐ Risiko von Preisabschlägen. Es kann führen. Datenschutzregelungen kön‐ finanzierung genutzte Darlehen muss auch nicht ausgeschlossen werden, nen die Kontaktaufnahme für stille Ge‐ auch bei einem Totalverlust der Einlage dass sich kein Käufer für die stille Betei‐ sellschafter untereinander erschweren zurückgezahlt werden. Eine Beteili‐ ligungen findet. In diesem Fall kann der oder unmöglich machen. Dies kann die gungsfremdfinanzierung, die von der Anleger nicht vor dem 31.12.2023 aus Vorbereitung von Beschlussfassungen Anbieterin und Prospektverantwortli‐ der Gesellschaft ausscheiden, da auf erschweren oder unmöglich machen chen nicht angeboten und von der ab‐ einen früheren Zeitpunkt keine ordent‐ und dazu führen, dass die Inhaberin geraten wird, kann zum Verlust der Be‐ liche Kündigung durch den Anleger Beschlüsse fasst, die zu einer Gefähr‐ teiligung und darüber hinaus zu einer möglich ist. Dies kann bewirken, dass dung der Vermögensanlage führen. Gefährdung des übrigen Vermögens des Anlegers bis zur Privatinsolvenz der Anleger seine Vermögensanlage nicht oder nicht zu einem gewünschten Es ist ferner nicht auszuschließen, dass des Anlegers führen. Zeitpunkt oder einem gewünschten Großanleger mit der Inhaberin stille Preis handeln kann. Gesellschaften eingehen und Be‐ 3.5.5. Beteiligungsdauer, eingeschränkte schlussfassungen von einem oder we‐ Kündigungsmöglichkeiten 3.5.7. Risiko eines vorzeitigen Ausschei- nigen Anlegern beherrscht werden können. Dann können Beschlüsse der Die stille Beteiligung wird bis zum dens stillen Gesellschafter auch gegen den 31.12.2023 eingegangen. Im Wege ei‐ Der Anleger kann in bestimmten Fällen Willen der weiteren stillen Gesellschaf‐ ner ordentlichen Kündigung kann der aus von ihm zu vertretenden Gründen ter gefasst werden und zu einer Ge‐ Anleger erst mit Wirkung frühestens aus der Gesellschaft ausgeschlossen fährdung der Vermögensanlage füh‐ zum 31. Dezember 2023 ausscheiden. werden. Der ausscheidende Anleger ren. Dadurch kann sich die Auszahlung von Mitteln aus der Beendigung der Betei‐ trägt dann das Risiko, dass sich die Ver‐ mögenslage der Inhaberin dadurch In allen genannten Fällen besteht das ligung verzögern, so dass diese Mittel verschlechtert und diese sich als nicht Risiko, dass Mehrheitsbeschlüsse ge‐ erst später für andere Zwecke zur Ver‐ in der Lage erweisen könnte, das stille fasst werden, die die individuellen In‐ fügung stehen. Kapital auszuzahlen. teressen des Anlegers nicht berück‐ sichtigen, gleichwohl aber für ihn ver‐ bindlich sind. 9 Risiken
3.5.9. Risiko individueller Kosten der Betei- der Inhaberin auslösen. Prognosti‐ und mieterseitige Kündigungen provo‐ ligung zierte Auszahlungen an den Anleger zieren und somit laufende Erträge und müssen dann ggf. verschoben werden erzielbare Veräußerungserlöse min‐ Der Anleger trägt bestimmte Kosten, oder fallen ganz aus. Dies kann auch zu dern. Bei Eintritt der beschriebenen Ri‐ deren Höhe nicht im Vorhinein fest‐ einer Gefährdung der Rückzahlung des siken stehen der Inhaberin Veräuße‐ steht und die in der Prognoserechnung Anlegerkapitals führen. rungserlöse nicht, nicht in erwarteter nicht berücksichtigt werden. Dazu ge‐ Höhe oder nicht zum vorgesehenen hören Bankgebühren im Zusammen‐ 3.5.11. Risiken aus der Inanspruchnahme Zeitpunkt zur Verfügung. Dann können hang mit der Einzahlung der Einlage, der Leistungen der Verwaltungstreuhänderin Auszahlungen an den Anleger ein‐ bei Verzug mit der Verpflichtung zur schließlich der Rückzahlung des stillen Einzahlung der Einlage Verzugskosten Die Interessen des Anlegers werden Kapitals nicht in prognostizierter Höhe in Höhe von 5 % über dem jeweiligen durch die Verwaltungstreuhänderin erfolgen oder ganz ausfallen oder spä‐ Basiszinssatz jährlich und ggf. die Ver‐ betreut. Es besteht das Risiko, dass die ter als zum prognostizierten Zeitpunkt pflichtung zur Zahlung einer Schadens‐ Verwaltungstreuhänderin ihre vertrag‐ erfolgen. pauschale in Höhe von 2 % der Pflicht‐ lichen Pflichten nicht, schlecht oder einlage oder eines höheren tatsächli‐ unzureichend erfüllt, z. B. Weisungen Schließlich können vereinbarte Kauf‐ chen Schadens, Reisekosten im Zusam‐ nicht ausführt, erforderliche Informati‐ preise sich als uneinbringlich erweisen menhang mit der Teilnahme an or‐ onen nicht oder nicht zeitgerecht er‐ oder erst nach zeit‐ und kostenträchti‐ dentlichen und außerordentlichen Ge‐ teilt oder die Anlegerinteressen nicht gen Zwangsmaßnahmen gegen einen sellschafterversammlungen der Inha‐ oder weisungswidrig wahrnimmt. Auch Erwerber realisierbar werden. Auch berin oder Kosten der Bevollmächti‐ bei Insolvenz der Verwaltungstreuhän‐ dadurch können Zeitpunkt und Um‐ gung und des Bevollmächtigten für Ge‐ derin oder Zwangsvollstreckungsmaß‐ fang der für eine Kapitalrückzahlung sellschafterversammlungen, Kosten nahmen gegen sie kann nicht ausge‐ verfügbaren Verkaufserlöse beein‐ für Aufwendungen bei der Ausübung schlossen werden, dass die Interessen trächtigt und die Vermögensanlage ge‐ des Rechts zur Einsichtnahme in Bü‐ des Anlegers beeinträchtigt werden. fährdet werden. cher und Aufzeichnungen der Inhabe‐ rin oder der diesbezüglichen Beauftra‐ 3.5.12. Risiko der Wertentwicklung und der 3.5.13. Angaben externer Dritter, be- gung eines Sachverständigen, Kommu‐ Veräußerung schränkte Haftung in Verträgen nikations‐ und Portokosten für die Kommunikation mit der Inhaberin oder Der tatsächlich erzielbare Veräuße‐ Die Anbieterin und Prospektverant‐ der Verwaltungstreuhänderin und die rungserlös von Immobilien und die wortliche hat sich bei der Konzeption Teilnahme an schriftlichen Abstim‐ Dauer des Verwertungsprozesses wer‐ und Aufbereitung des Angebots auch mungen, bei Übertragung der Beteili‐ den unter anderem wesentlich von der auf Angaben externer Dritter, insbe‐ gung die dabei auf Anlegerebene ent‐ Entwicklung des globalen und regiona‐ sondere von Beratern und Immobilien‐ stehenden Kosten und ggf. Kosten von len Immobilienmarktes als solchem, sachverständigen, stützen müssen. Es Auseinandersetzungen, wenn der An‐ der Entwicklung von Nachfrage und besteht das Risiko, dass diese Angaben leger vorzeitig aus der Gesellschaft Flächenangebot und der Entwicklung inhaltlich unrichtig, unvollständig, ausscheidet. Die genannten Kosten von Standort und Zustand der Immobi‐ missverständlich oder irreführend mindern die frei verfügbaren Auszah‐ lie und der Mietverträge bestimmt. So‐ sind. Eine Haftung der externen Dritten lungen nach Maßgabe der individuel‐ fern Märkte schwächer wachsen als er‐ ist nicht in jedem Fall oder nur mit Ein‐ len, konkreten Verhältnisse des Anle‐ wartet, stagnieren oder sogar rückläu‐ schränkungen gegeben, unterliegt Ver‐ gers und fallen auch dann an, wenn fig sind oder sich der Standort oder die jährungsregelungen und kann sich als Auszahlungen der Inhaberin an den Immobilie negativ entwickeln oder rechtlich oder wirtschaftlich nicht Anleger niedriger als prognostiziert er‐ kaufbereite Interessenten nicht oder durchsetzbar erweisen. Wirtschaftli‐ folgen oder ganz ausfallen. nur nach längerer Suche gefunden che Situation, Liquiditätssituation und werden, können prognostizierte Ver‐ Ertragsaussichten der Inhaberin kön‐ 3.5.10. Risiko aus Abfindungsverpflichtungen kaufserlöse der Inhaberin unterschrit‐ nen sich dann anders als prognostiziert ten oder später als vorgesehen reali‐ darstellen, ohne dass werthaltige Haf‐ Abfindungsverpflichtungen gegenüber siert werden. Das Bekanntwerden ei‐ tungsansprüche gegenüberstehen. ausgeschiedenen Anlegern können ner Verkaufsabsicht kann sich in Unsi‐ Auch die wesentlichen von der Inhabe‐ eine erhebliche Liquiditätsbelastung cherheit der Mieter niederschlagen rin geschlossenen Dienstleistungsver‐ 10 Risiken
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