SARS-COV-2 ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG: VERPFLICHTENDES TESTANGEBOT - ALLEN & OVERY

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SARS-COV-2 ARBEITSSCHUTZVERORDNUNG: VERPFLICHTENDES TESTANGEBOT - ALLEN & OVERY
SARS-CoV-2
Arbeitsschutzverordnung:
Verpflichtendes Testangebot
                                                                                       16. April 2021

Nach wochenlangem zähem Ringen hat das Bundeskabinett beschlossen,
Unternehmen deutschlandweit zu verpflichten, ihren Mitarbeitern Coronatests
anzubieten. Die Angebotspflicht wird in die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung
aufgenommen und tritt Mitte nächster Woche in Kraft. Mit dem Inkrafttreten müssen
Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich zu Hause
arbeiten, mindestens einmal pro Woche einen Coronatest anbieten. Für bestimmte
Beschäftigte müssen Sie ein solches Angebot sogar zweimal die Woche sicherstellen.
Bereits Anfang März hatten Bund und Länder              werden,    zur     Eindämmung      der  Pandemie
beschlossen, die nationale Teststrategie um Tests in    unzureichend sei. Vor diesem Hintergrund werden
Unternehmen zu ergänzen. Der Wirtschaft war es          Arbeitgeber ab Mitte kommender Woche bundesweit
zunächst gelungen, die Einführung einer solchen         verpflichtet, ihren Beschäftigten Testangebote zu
Pflicht auf Bundesebene zu verhindern, indem sie        machen.
zusagte, Testangebote an Mitarbeiter im Wege einer
Selbstverpflichtung     sicherzustellen.    Einigen     Um Sie bei der Umsetzung der Testangebotspflicht
Bundesländern genügte dies nicht und sie                zu unterstützen, haben wir im Folgenden praktische
verpflichteten Arbeitgeber zum Angebot eines Tests      Hinweise für Sie zusammengestellt.
gegenüber ihren Beschäftigten. Vorreiter war
Sachsen, es folgten Berlin und Brandenburg.             Welche Tests können eingesetzt werden?

Die Bundesregierung kam nun zu dem Schluss, dass        Sie können Tests zum direkten Erregernachweis
die Anzahl der Testangebote, die bislang unterbreitet   einsetzen. Das sind PCR- und Antigentests:

                                                                                               allenovery.com
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•     PCR-Tests: PCR-Tests sind in der Regel Tests,         Bei PoC-Tests ist auf die CE-Kennzeichnung zu
          die im Labor ausgewertet werden. Dem                  achten.
          Patienten wird eine Probe entnommen oder er
          entnimmt sie selbst und diese wird                    Selbsttests müssen entweder eine besondere
          anschließend in einem Labor untersucht. PCR-          CE-Kennzeichnung aufweisen, die mit einer
          Tests sind der Goldstandard, d.h. die                 Nummer         versehen     ist,   oder      eine
          zuverlässigste Testmethode. Es dauert für             Sonderzulassung        vom    Bundesinstitut   für
          gewöhnlich jedoch einige Stunden, bis ein             Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
          Testergebnis vorliegt.                                erhalten haben. Das BfArM hat für eine Vielzahl
                                                                von Selbsttests eine befristete Sonderzulassung
    •     Antigen-Schnelltests: Bei Antigen-Schnelltests        erteilt. Aktuell sind 40 Tests zugelassen (siehe
          ist zur Auswertung einer Probe kein Labor             hier). Derzeit sind überwiegend Tests mit
          erforderlich. Das Ergebnis wird unmittelbar nach      Sonderzulassung auf dem Markt.
          Probenahme (häufig noch in Anwesenheit des
          Patienten) ermittelt und liegt schnell (15-30      Wie oft müssen Sie Tests anbieten?
          Minuten) vor.
                                                             Grundsätzlich sind        Sie verpflichtet, jedem
    Man differenziert zwischen Antigen-Schnelltests zur      Beschäftigten, der nicht ausschließlich von zu Hause
    professionellen Anwendung (auch Point-of-Care            aus arbeitet, einmal pro Woche einen Test
    oder PoC-Tests genannt) und Test zur                     anzubieten. Bestimmten Gruppen von Beschäftigten,
    Selbstanwendung (Selbsttests). PoC-Tests werden          die einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    durch geschultes Personal durchgeführt, wobei der        müssen Arbeitgeber zweimal pro Woche einen Test
    Patient die Probe auch unter Aufsicht des Personals      anbieten. Dies schließt z.B. Beschäftigte ein, die
    selbst entnehmen kann. Antigen-Selbsttests sind          unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen
    Tests,     die    zur   Eigenanwendung        durch      Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Virus
    Privatpersonen bestimmt sind.                            begünstigen oder Beschäftigte, die betriebsbedingt
                                                             häufig wechselnden Kontakt mit anderen haben.
    Cave: Nicht verwenden können Sie Antikörpertests,
    da diese nicht dem direkten Erregernachweis dienen.      Kann der Test Ihrerseits gegenüber den
    Zum Nachweis einer akuten Infektion sind                 Arbeitnehmern verpflichtend  angeordnet
    Antikörpertests nicht geeignet.                          werden?

    Was müssen Sie bei der Bestellung der Tests              Die Durchführung eines Selbsttests oder die
    beachten?                                                Teilnahme an einer PCR-/Antigen-Testung ist
                                                             weiterhin freiwillig.
    Die      verschiedenen      Tests      unterliegen
    unterschiedlichen Regulierungen und Sie sollten bei      Im Einzelfall kann eine Testpflicht für den
    der Bestellung darauf achten, dass die Tests auch        Arbeitnehmer bestehen. Dabei ist jedoch eine
    „marktfähig“ sind:                                       Abwägung hinsichtlich des Eingriffs in die körperliche
                                                             Integrität und das allgemeine Persönlichkeitsrecht
    •     PCR-Test: Wenn Sie sich für PCR-Tests              des Arbeitnehmers gegenüber dem Interesse des
          entscheiden, werden Sie Ihren Mitarbeitern ein     Arbeitgebers an der Durchführung des Testes (auch
          Probenahmekit zur Verfügung stellen – die          vor dem Hintergrund der arbeitgeberseitigen
          Testauswertung erfolgt im Labor. Achten Sie bei    Fürsorgepflichten    gegenüber      der     restlichen
          dem Kit darauf, dass es CE-gekennzeichnet ist.     Belegschaft) vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund
                                                             dürfte eine verpflichtende Testanordnung unter
    •     Antigen-Schnelltests:     Antigen-Schnelltests     arbeits-         und         datenschutzrechtlichen
          bestehen aus einem Probenahme- und einem           Gesichtspunkten wohl dann ausnahmsweise
          Analysekit. Je nachdem, ob es sich um PoC-         möglich sein, wenn der Arbeitnehmer z.B. Symptome
          Tests oder Selbsttests handelt, gelten             wie Husten oder Fieber hat und sich im Betrieb
          unterschiedliche Anforderungen:                    aufhält/aufgehalten hat.      Auch bei solchen
                                                             Arbeitnehmern, die in nachweislichem Kontakt mit

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einer Verdachtsperson oder einer infizierten Person       Qualifikationen erfüllen, wenn sie von einer
gekommen sind, wäre ein verpflichtender Test wohl         fachkundigen     Person    (z.B.  mit    einer
möglich. Zudem wird man bei insbesondere bei              angeschlossenen Ausbildung im medizinischen
Tätigkeiten mit engem Personenkontakt und hohem           Bereich) überwacht wird und eine Unterweisung
Infektionsrisiko für Dritte, wie in Krankenhäusern und    erfolgt ist.
Pflegeeinrichtungen,            ein        berechtigtes
Arbeitgeberinteresse an einer verpflichtenden             Wenn Sie PoC-Tests einsetzen, dürfen Sie nur
Testdurchführung annehmen können.                         Personen mit dem Anwenden der Tests beauftragen,
                                                          die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis
Ist der Betriebsrat zu beteiligen?                        und Erfahrung haben und in den PoC-Test
                                                          eingewiesen sind. Sie müssen also unter
Der Betriebsrat ist im Rahmen der Mitbestimmung           Berücksichtigung der Gebrauchsinformationen des
(§ 87 Abs. 1 Nr. 1 und 7 BetrVG – Fragen der              jeweiligen Tests konkret mit Blick auf das Ihnen zur
Betriebsordnung       und     Regelungen       zum        Verfügung stehende Personal prüfen, wer den Test
Gesundheitsschutz) bei der Ausgestaltung des              nach einer entsprechenden Einweisung/Schulung
Testangebotes einzubinden, soweit es um die Frage         durchführen kann.
der Art des Testes (PCR oder Antigen-Schnelltest),
der Durchführung der Tests (bei Antigen-Schnelltest:      Sie beziehen Beschäftigte in die Durchführung
Selbsttest oder professionelle Durchführung durch         der Probenahme/Tests ein. Wie müssen Sie
externer Anbieter) sowie der Auswahl eines                dieses Personal schützen?
zugelassenen Testanbieters geht.
                                                          Wenn die Probenahme/Testdurchführung durch
Darf/muss der Test während der Arbeitszeit                eigene Beschäftige erfolgt, müssen Sie besondere
erfolgen?                                                 Arbeitsschutzmaßnahmen        zugunsten      dieser
                                                          Beschäftigten beachten, insbesondere müssen
Bei freiwilligen Tests obliegt es dem Arbeitgeber die     diese eine FFP-2 Maske zusammen mit einem an
Einzelheiten der Testung im Betrieb zu regeln und         der Stirn dicht aufsitzenden Gesichtsschild/Visier,
auch, ob er die Dauer der Testung als Arbeitszeit         das über das Kinn hinausgeht, oder zusammen mit
ansehen und entsprechend vergüten möchte. Bei             einer dichtschließenden Schutzbrille tragen.
einer    Testpflicht    durch      vom   Arbeitgeber
angeordneten Tests, zählt die Dauer der Testung           Sind Einwilligungen der zu testenden Mitarbeiter
und die verbundene Wartezeit jedoch zur Arbeitszeit       einzuholen?
und ist entsprechend zu vergüten.
                                                          Bei Corona-Testergebnissen handelt es sich um
In Betrieben mit Betriebsräten sind diese bei der         Gesundheitsdaten. Diese gehören zu den
Frage der Testung während der Arbeitszeit zu              besonderen Kategorien von personenbezogenen
beteiligen.                                               Daten und sind als solche besonders geschützt.
                                                          Gesundheitsdaten dürfen, vereinfacht gesagt, nur
Wer führt die Tests durch?                                zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht aus dem
                                                          Arbeitsrecht oder mit der Einwilligung des
Für die Probenahme beim PCR-Test bzw. die                 Mitarbeiters verarbeitet werden.
gesamte Durchführung eines PoC-Tests können Sie
Dienstleister oder eigenes Personal einsetzen.            Nachdem         durch       die      SARS-CoV-2
                                                          Arbeitsschutzverordnung nur eine Testangebots-,
Selbsttests führen die Beschäftigten selbst durch.        aber keine Testdurchführungspflicht begründet
                                                          wurde, ist die Einwilligung einzuholen, wenn die
Sie beziehen Beschäftigte in die Durchführung             Tests, wie bei den PoC- Tests, durch den
der Probenahme/Tests ein. Welche Qualifikation            Arbeitgeber ausgewertet werden.
muss das eingesetzte Personal haben?
                                                          Teilt der Mitarbeiter dem Arbeitgeber sein positives
Nach der Empfehlung des Ausschusses für                   Testergebnis mit, können die dann zwingenden
Biologische   Arbeitsstoffe     muss    eine              Hygienemaßnahmen hingegen auf die relevanten
probenehmende   Person    keine   besonderen              Arbeitsschutzvorschriften gestützt werden. Es ist
                                                                                                  allenovery.com   3
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also zu unterscheiden, wann und               wofür    Meldepflicht, die aber das Labor und nicht Sie als
    Gesundheitsdaten verarbeitet werden.                   Arbeitgeber trifft.

    Wie organisieren Sie die Testung?                      Bei Selbsttests gibt es keine Meldepflicht.

    Bei der Organisation der Tests müssen Sie den          Testbescheinigungen
    Gesundheitsschutz der zu testenden Mitarbeiter im
    Blick    haben.    Insbesondere      müssen   Sie      Bezüglich einer auszustellenden Bescheinigung
    Ansammlungen an den Teststationen verhindern und       über das Testergebnis trifft die neue SARS-CoV-2
    für eine regelmäßige Belüftung der Räumlichkeiten      Arbeitsschutzverordnung keine Aussage. Dies wird
    sorgen, in denen Sie die Tests durchführen.            auf Länderebene geregelt.

    Wie entsorgen Sie gebrauchte Schnelltests?             Wer kommt für die Kosten auf?

    Zur Entsorgung von gebrauchten Schnelltests wurde      Sie als Arbeitgeber.
    kürzlich        eine     Bund-/Länderempfehlung
    veröffentlicht. Danach sind diese keine gefährlichen   Was passiert        mit   den     Regelungen    auf
    Abfälle und können grundsätzlich gemeinsam mit         Landesebene?
    Siedlungsabfällen entsorgt werden. Sie müssen
    dicht, reißfest und feuchtigkeitsbeständig verpackt    Die Regelungen auf Landesebene bleiben von der
    werden. Es wird empfohlen, sich vor der ersten         bundesrechtlichen Regelung unberührt. Wenn Sie
    Entsorgung mit dem Entsorger abzustimmen.              also in Berlin, Brandenburg oder Sachsen tätig sind,
                                                           müssen Sie derzeit zusätzlich die landesrechtlichen
    Müssen Sie dem Gesundheitsamt              positive    Pflichten beachten. Auch Ländern, die bislang noch
    Testergebnisse melden?                                 keine    Regelungen     zur    Test(angebots)pflicht
                                                           verabschiedet hatten, steht es frei, in Zukunft
    Ja, wenn Sie als Arbeitgeber PoC-Tests                 entsprechende Regelungen zu erlassen.
    durchführen. Bei PCR-Tests besteht ebenfalls eine

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Markulf Behrendt                   Peter Wehner                      Eda Zhuleku
Leiter der globalen                Counsel – Frankfurt               Senior Associate – München
Arbeitsrechtspraxis – Hamburg      Arbeitsrecht                      Medizinrecht

Tel. +49 40 82221 2171             Tel. +49 69 2648 5988             Tel. +49 89 71043 3125
Mobil +49 172 4108398              Mobil +49 172 5733284             Mobil +49 172 6113400
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Stefanie Günther                   Catharina Glugla                  Dr. Isabel Jost
Senior Associate – Frankfurt       Senior Associate – Düsseldorf     Associate – München
Öffentliches Recht                 Datenschutzrecht                  Arbeitsrecht

Tel. +49 69 2648 5554              Tel. +49 211 2806 7103            Tel. +49 89 71043 3149
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stefanie.guenther@allenovery.com   catharina.glugla@allenovery.com   isabel.jost@allenovery.com

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