SARS-COV-2 / COVID-19 - NEUES CORONAVIRUS - DIAKONIEWERK
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2019-nCoV Vertreter der Familie der Coronaviren können bei einer Reihe von Wirbeltieren wie Säugetiere, Vögel und Fischen Erkrankungen verursachen. Die häufigsten humanpathogenen Coronaviren, das Alphacoronavirus 229E und das Betacoronavirus OC43, die via Sekrettröpfchen oder kontaminierte Hände bzw. Oberflächen von Mensch-zu-Mensch übertragen werden, führen üblicherweise zu einer milden Infektion des oberen Respirationstraktes. 3
2019-nCoV Tierpathogenen Coronarviren, die auch von Tier zu Mensch übertragbar sind (zoonotische CoV) - SARS-Coronavirus (SARS-CoV) (Zibetkatze) - MERS-Coronavirus (MERS-CoV) (Dromedar) verursachen schwere respiratorischer Erkrankung. Das SARS Coronavirus, ausgehend von China, verursachte 2002/2003 eine Pandemie. 4
SARS-CoV-2 • Reservoir: Vögel, Fische, Säugetiere, erkrankte Menschen • Symptomatik: Infektionen von Menschen mit gewöhnlichen Coronaviren sind meist mild und asymptomatisch. Häufige Anzeichen: Fieber, Husten, Hüsteln, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden, Geschmacks- und Geruchsverlust. Es kann auch zu Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. 5
SARS-CoV-2 • Infektionswege: Die Infektionserreger werden im Wesentlichen durch Einatmen Tröpfcheninfektion, und durch Kontakt- oder Schmierinfektion, Verletzung oder durch Verschlucken erworben. • Deutlich seltener scheint eine Kontaktübertragung durch Atemwegssekrete (benutzte Taschentücher, sekretbeschmutzte Pflegeartikel) zu sein. • Unbelebte Oberflächen dürften hingegen eine sehr geringe Rolle bei der Übertragung von SARS-CoV-2 spielen. Unbelebte Oberflächen sind allenfalls dann relevant, wenn sie deutlich mit Nasen-Rachensekret von Virus-Ausscheidern beschmutzt wurden und diese Anschmutzung kurz darauf über Finger oder Gegenstände mit den Schleimhäuten einer empfänglichen Person in Berührung kommt. Es geht also bei dieser ungewöhnlichen Übertragungsform um Menge und Zeit und um Effekte, die schon durch achtsames Handeln weitgehend vermieden werden können. (ÖGHMP 11.05.2020) 6
SARS-CoV-2 • Inkubationszeit: von der Ansteckung bis zu 14 Tagen • Eine Meldepflicht besteht bei Verdacht, Erkrankung und Todesfall (Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 25.01.2020). • Überdauern auf Oberflächen: Lt. einer Studienzusammenfassung (Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and their inactivation with biocidal agents; G. Kampf, D. Todt, S. Pfaender, E. Steinmann; Journal of Hospital Infection 104 (2020) 246-251.) ist dies bis zu 9 Tagen möglich. 7
SARS-CoV-2 Coronaviren reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Unter Laborbedingungen können sie Stunden bis mehrere Tage auf glatten Oberflächen überleben. Es gibt allerdings keine Belege, dass Türklinken, Haltegriffe, Geldscheine oder ähnliches bislang bei der Übertragung eine wichtige Rolle gespielt haben. Der direkte persönliche Kontakt (länger als 15 Minuten, Abstand unter 1 Meter) stellt derzeit den bedeutendsten Übertragungsweg dar. 8
2019-nCoV: Ausbruch 25./26.01.2020: erster Verdachtsfall in Österreich* 11 *Wien: chinesische Stewardess – Verdacht nicht bestätigt (27.01.2020)
2019-nCoV: Ausbruch 30.01.2020 Quelle: orf.at 12
SARS-CoV-2: Ausbruch 01.03.2020
SARS-CoV-2: Ausbruch 13.03.2020 Quelle: orf.at 14
SARS-CoV-2: Ausbruch 16.03.2020 Quelle: orf.at 15
SARS-CoV-2: Ausbruch 16.03.2020 Quelle: orf.at 16
SARS-CoV-2: Ausbruch 16.03.2020 Quelle: orf.at 17
SARS-CoV-2: Ausbruch 20.03.2020 Quelle: orf.at 18 20.03.2020
SARS-CoV-2: Ausbruch 31.03.2020 Quelle: orf.at 19
SARS-CoV-2: Ausbruch 14.04.2020 1002 243 Quelle: orf.at 20
SARS-CoV-2: Ausbruch 14.04.2020 Dienstag nach Ostern Quelle: orf.at 21
SARS-CoV-2: Ausbruch 14.04.2020 Dienstag nach Ostern Quelle: orf.at 22
SARS-CoV-2 Information für medizinisches Fachpersonal: Verdachtsfall Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt. Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z. B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 14 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden. 23
SARS-CoV-2 Bestätigter Fall: Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS- CoV-2, unabhängig von der Symptomatik. 24
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen Die Isolierung von Betroffenen muss durchgeführt werden. • Einzelunterbringung in einem (Isolier-)Zimmer mit eigener Nasszelle. • Bei gehäuftem Auftreten von Erkrankten bzw. Krankheits- verdächtigen sind Gemeinschaftsaktivitäten einzuschränken. • Festlegung von Besuchsregelungen (so wenig wie möglich, am besten gar nicht). • Besucher müssen sich vorab bei der zuständigen Leitung anmelden und sich analog zum Personal mit Schutzausrüstung bekleiden. • Zimmer mit Hygiene-Hinweisschild kennzeichnen. • Reinigungspersonal meldet sich vor Betreten des Zimmers beim Pflegedienst und wird in die Hygienemaßnahmen eingewiesen (Tragen der nötigen Schutzkleidung). • Tür des Zimmers immer geschlossen halten. 25
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen Dauer der Isolierung: Prinzipiell ist die Dauer der Isolierung ist im Einzelfall in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden zu entscheiden. Nach aktuellem Wissensstand (RKI) ist eine Beendigung der Isoliermaßnahmen frühestens 10 Tage nach Symptombeginn überlegenswert, wenn folgende Kriterien zutreffen: • Fieberfreiheit seit mind. 48 Stunden • Symptomfreiheit seit mind. 24 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung • 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen aus naso-pharyngealen Abstrichen im Abstand von 24 Stunden 26
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Schutzmaßnahmen für Personal: – Einmalschutzmantel langärmelig (oder Einmal-OP-Mantel) – Einmalschutzhandschuhe (lang) – Mund-Nasen-Schutz der Schutzstufe FFP2, FFP 3 bei Aerosol generierenden Maßnahmen (mit Ventil NUR für Personal!) – Schutzbrille und Schutzhaube bei face-to-face Kontakt, Arbeiten direkt am Patienten und bei Aerosol generierenden Maßnahmen – Desinfektion der Schutzbrille unmittelbar nach Gebrauch – Nicht das Gesicht mit Handschuhen oder bloßen Händen berühren – PSA vor Betreten des Zimmers anlegen, vor Verlassen des Zimmers entsorgen – Händehygiene nach den 5 Momenten der WHO 27
www.hygline.at 28
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SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Transport des/der PatientIn: – Nur nach strenger Indikationsstellung – Zielbereich vorab informieren – Transportteam vorab informieren – Transporte sind isoliert durchzuführen – Die/der Betroffene muss beim Transport einen Schutzmantel und eine Schutzmaske tragen (FFP2 OHNE Ventil). Wenn der/die Betroffene die FFP2-Maske nicht toleriert, muss von ihm/ihr eine dicht sitzende Einmal-Ambu-Maske beim Transport oder zumindest eine Nasen-Mund-Maske getragen werden. – Sämtliches Transportpersonal muss PSA (s.o.) tragen – Desinfektionsmaßnahmen nach Verbringung 30
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen Die Entsorgung von potenziell infektiösem Material aus dem Zimmer der Betroffenen erfolgt: - ohne Zwischenlagerung - unmittelbar nach Betroffenenkontakt - in einem geschlossenen Behältnis im Zimmer - vor Entfernung des Behälters aus dem Zimmer ist eine Wischdesinfektion der Außenfläche durchzuführen und dieser zur zentralen Sammelstelle zu bringen. Eine Desinfektion von Ausscheidungen ist nicht erforderlich. Utensilien des Personals, durch die eine Stich- und/oder Schnittgefahr gegeben sind, sind nach Verwendung entsprechend der ÖNORM S 2104 in entsprechenden Sammelgebinden zu entsorgen. 31
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Reinigung und Desinfektion Händehygiene: – Personal: Händedesinfektion vor und nach jedem Kontakt mit Betroffenen, nach Kontakt mit erregerhältigem Material, kontaminierten Objekten, betroffenennahen Oberflächen und vor Verlassen des Zimmers. Nach dem Ausziehen der Einweghandschuhe! – Betroffene: Händedesinfektion und Händewaschen nach dem Kontakt mit Nasen-Rachen-Sekreten, dem Toilettenbesuch, nach Kontakt mit Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten. – BesucherInnen: Händedesinfektion wie Personal. 32
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Reinigung und Desinfektion : Personennahe Utensilien – Vorzugsweise Einmalprodukte verwenden! – Alle Utensilien nur personenbezogen verwenden und nach Gebrauch desinfizieren. – Nur geringe Mengen an Pflegeutensilien im Zimmer belassen. – Persönliche Gegenstände (Zahnprothese, Brille, Hörgerät, Kamm etc.) beim/bei der Betroffenen belassen. – Krankengeschichte, Laptop u. a. Dokumentationsmaterial nicht ins Zimmer mitnehmen. 33
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Reinigung und Desinfektion: Oberflächen – Eine mindestens tägliche Flächendesinfektion (Wischdesinfektion) ist für die personennahen Bereiche (Bettgestell, Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe u. ä.) erforderlich, bei Bedarf ist sie auf weitere, kontaminationsgefährdete Flächen auszudehnen. – Waschbecken, Badewannen und/oder Duschen sind nach Gebrauch zu desinfizieren und zu reinigen. – Bei sichtbarer oder vermuteter Kontamination ist sofort eine Flächendesinfektion des betroffenen Bereiches durchzuführen. – Alle kontaminierten oder möglicherweise kontaminierten Kontaktflächen von an Betroffenen benutzten Geräten müssen nach dem Einsatz sowie vor dem Entfernen aus dem Zimmer wischdesinfiziert werden. 34
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Reinigung und Desinfektion: Wiederverwendbare Pflegeutensilien/Medizinprodukte – Instrumente und andere wiederaufbereitbare Güter unmittelbar nach Verwendung in geschlossene Behälter ablegen und der Aufbereitung zuführen – Manikür- und Pedikürutensilien, Kämme, Lockenwickler, Prothesenbehälter, Medikamentendispenser etc. sind personenbezogen zu verwenden und nach Gebrauch zu desinfizieren. – Steckbecken, Urinflaschen, Waschschüsseln etc. sind nach Gebrauch zu desinfizieren und zu reinigen. – Duschstühle, Badenetze, Toilettenfahrstühle, Gehhilfen etc. sind nach Gebrauch zu desinfizieren und zu reinigen. 35
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Reinigung und Desinfektion: Wiederverwendbare Pflegeutensilien/Medizinprodukte – Mehrfach verwendbare Instrumente, wie z. B. Scheren, Klemmen o. Ä. sind nach Verwendung ohne Zwischenlagerung in geschlossene Transportbehälter abzulegen und der Aufbereitung (Desinfektion, Reinigung, evtl. Sterilisation) zuzuführen (siehe Standard Instrumente), bzw. wenn diese Eigentum der Betroffenen sind, nach Verwendung zu desinfizieren und zu reinigen. – Therapeutische oder diagnostische Geräte sind nach Verwendung zu desinfizieren (speziell die Stellen, die Haut- und/oder Schleimhautkontakt hatten, bzw. vom Personal mit den Händen berührt wurden). 36
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Einmalprodukte/Einmalinstrumente: – Sind vorzugsweise zu verwenden und nach der Verwendung zu entsorgen und dürfen nicht wiederaufbereitet oder wiederverwendet werden. • Medizinische Geräte: – Medizinische Geräte und Instrumente (Stethoskope, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Scheren, Klemmen etc.) sind möglichst personenbezogen zu verwenden bzw. unmittelbar nach Gebrauch zu desinfizieren. Bei zentraler Desinfektion muss der Transport in geschlossenen Behältnissen erfolgen. 37
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Geschirr: – Wird in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und thermisch oder chemothermisch gereinigt und desinfiziert. • Wäsche/Textilien: – Persönliche Wäsche und Bettwäsche unmittelbar nach Gebrauch ohne Zwischenlagerung oder Berührung von Gegenständen in den Wäschesack im Zimmer einbringen, welcher sofort in einem Übersack verschlossen und speziell gekennzeichnet wird. Anschließend desinfizierendes Waschverfahren mittels thermischer oder chemothermischer Desinfektion (beachte Standard Wäsche!). 38
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Matratzen: – Für Matratzen sind wischdesinfizierbare Überzüge zu verwenden. Bei Kontamination der Matratzen sollten diese ersetzt werden. • Reinigungsutensilien: – Reinigungsutensilien sind (isolier-)zimmerbezogen zu verwenden und nach Gebrauch einem desinfizierenden Waschverfahren zu unterziehen (Siehe Hygienestandard Reinigungs- und Desinfektionsutensilien!). 39
SARS-CoV-2: Hygienemaßnahmen • Schlussdesinfektion: – Die sorgfältige reinigende Schlussdesinfektion erfolgt für alle Flächen im Zimmer der Betroffenen entsprechend den Angaben für die tägliche Desinfektion (s. oben). – Vorhänge und andere Textilien des (Isolier-)Zimmers (z. B. Tischtücher) sind im Rahmen der Schlussdesinfektion den üblichen thermischen oder chemothermischen Desinfektions- waschverfahren zu unterziehen. Hinweis! Sämtliche Desinfektionsmaßnahmen sind mit Produkten aus den Listen der VAH/ÖGHMP/RKI durchzuführen! 40
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Influenza in Österreich: ca. 1.400 Todesfälle in der Saison 2018/2019 ! 42
Ob im Job, beim Sport, Einkaufen oder gar unter der Dusche – wir sind nie allein unterwegs: Ständig “begleiten” uns Billionen von Bakterien und Pilze - kurz Mikroben genannt. Mikroben sind winzig kleine, ohne Mikroskop nicht sichtbare Lebewesen, die in unserer Natur, in Tieren und eben auch im Menschen vorkommen. Dabei hausen unzählbar viele Bakterien- und Pilzarten in und auf unserem Körper. Die meisten von ihnen sind dabei nicht schädlich, sondern leisten einen wertvollen Beitrag zu unserer Gesundheit und unserem Wohlbefinden. Bakterien wohnen auf unserer Haut, unseren Schleimhäuten sowie in unseren inneren Organen. Und sie sind in zahlreicher Art vertreten. So lassen sich etwa allein 9.000 Arten auf unserer Zunge zählen, in der Ellenbeuge sind es immerhin noch knapp 3.500 Stämme. Auf der Haut bspw. bilden die „guten” Bakterien einen Schutzmantel, der uns hilft, Krankheitserreger abzuwehren. Andere Mikroben zersetzen derweil den Schweiß. Der dabei entstehende Geruch variiert übrigens von Mensch zu Mensch und kann mit dafür verantwortlich sein, wen wir “gut riechen” können, sprich sympathisch finden. Mehr zu diesem Thema auf: https://www.infomedizin.at/news/bericht/590-mikroben-bakterien-mensch/ 43
Infektionserreger: - Bakterien - Viren - Pilze - Parasiten 44
Wie viele Mikroben besiedeln unseren Körper? Eine Studie von 2016 , kam nun zu dem Ergebnis, dass der menschliche Körper ungefähr gleich viele Mikroben beherbergt, als die Anzahl von Zellen aus denen er besteht. Grundlage für diese Anzahl war ein 70 Kilo schwerer, 1,70 Meter großer und rund 20 bis 30 Jahre alter "Referenz-Mann": Dieser besteht im Durchschnitt aus etwa 30 Billionen menschlicher Zellen. Ron Milo und Ron Sender vom Weizmann-Institut im israelischen Rehovot sowie ihr Kollege Shai Fuchs vom Hospital for Sick Children in Toronto berechneten, dass dieser Mann rund 39 Billionen Bakterien beheimatet. Diese wären verantwortlich für ungefähr 0,3% seines Körpergewichtes. Dieser errechnete Wert kann, so das Forscher-Team, durchaus von einem Menschen zum anderen, sehr unterschiedlich ausfallen. Es kann sein, dass in einer anderen Person lediglich halb so viele oder aber sogar die doppelte Menge Mikroben zu Hause sind. Die Gründe für schwankende Zahlen sind vielseitig. So kann z. B. der Lebensstil aber auch krankheitsbedingte Veränderungen die Mikroben-Flora des Körpers stark beeinflussen. https://www.science.lu/de/die-bewohner-des-koerpers/wie-viele-mikroben-leben-deinem-koerper 45
Das IMMUNSYSTEM STÄRKEN ! Unser Körper wird täglich mit verschiedensten Erregern konfrontiert. Um Eindringlinge abzuwehren, verfügt der Organismus über einen effektiven Schutz: das körpereigene Immunsystem. - Ausgewogene Ernährung - ausreichend Schlaf und - Bewegung im Freien tragen zur Gesunderhaltung wesentlich bei. Schädlich wirken hingegen die veränderten Umweltbedingungen, eine unausgewogenen Ernährung, zu viel Stress und mangelnder Bewegung auf unseren Körper. Die beste Verteidigung, um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken, ist die Stärkung unseres Immunsystems. Dieses kann auch durch die gezielte Zufuhr immunaktiver Mikronährstoffe nachhaltig unterstützt werden. 46
In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesen sowie im täglichen Leben gilt immer die EINHALTUNG der BASISHYGIENE ! 47
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