IHK-Außenwirtschaftsmitteilung - April 2021
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IHK-Außenwirtschaftsmitteilung April 2021 Seite 1 Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon 07721 922-0 | Fax 07721 922-166 | info@vs.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Breischskürzel/Namenskürzel/Monat Jahr
Ihre Ansprechpartner Ihre Ansprechpartner: Zoll | Außenwirtschaft Außenwirtschaft | Zoll Referentin Referent Ingrid Schatter Jörg Hermle Telefon: 07721 922-120 Telefon: 07721 922-123 Fax: 0771 922-9120 Fax: 0771 922-9123 E-Mail: schatter@vs.ihk.de E-Mail: hermle@vs.ihk.de Inhaltsverzeichnis VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER ............................................................. 4 IM BLICKPUNKT ............................................................................................................................................................ 5 DIHK-Umfrage "Going International 2021" ..................................................................................................... 5 Südwest-Exporte gingen im Corona-Jahr 2020 um 7,3 Prozent zurück................................................... 5 LÄNDER UND MÄRKTE ................................................................................................................................................ 7 Ägypten: EU hebt Sanktionsrahmen auf ........................................................................................................... 7 RCEP – das neue Asien-Bündnis ......................................................................................................................... 7 EU verhängt weitere Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen - China verhängt Gegensanktionen ..................................................................................................................................................... 9 Wirtschaftspartnerschaft Deutschland-Italien ................................................................................................ 9 BW INTERNATIONAL................................................................................................................................................. 11 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER ..................................................................................................... 12 Exportinitiative Energie „Energieeffizientes Restaurieren und Sanieren“ ............................................. 12 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN ........................................................................................ 14 Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts seit 1. März 2021......................................................................................................................................................................... 14 Meldungen zur Intrastat -Neue Statistikgesetzgebung „EBS“ (vormals „FRIBS“) ............................... 14 Konsultation bis 12.03.2021: Verlängerung EU-Antidumpingmaßnahmen im Stahlbereich ........... 15 EU-Sanktionsregime: EU sanktioniert erstmals Personen unter EU- Menschenrechtssanktionsregime ..................................................................................................................... 15 Brexit/TCA EU-UK: Vorsicht bei der Verwendung der „Gewissheit des Einführers“ als Präferenznachweis bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich........................................................ 15 EU-NACHRICHTEN .................................................................................................................................................... 19 EU Japan FTA Konsultation bis 30.04.2021 ................................................................................................... 19 Dritte handelspolitische WTO-Überprüfung Saudi-Arabien...................................................................... 19 Seite |2
EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel bis 15.06.2021 ................................. 19 EU-Binnenmarkt: Digitaler grüner Nachweis soll freien Personenverkehr in der EU erleichtern.... 19 ANLAGEN ................................................................................................................................................................ 21 Seite |3
VERANSTALTUNGSKALENDER/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: 13. April 2021 Arbeitskreis Zoll 29. April 2021 Arbeitskreis Netzwerk International April 2021 kostenfreies Webinar zur Neuen Statistikgesetzgebung „EBS“ (s. Rubrik Zoll / Verfahrensvorschriften S. 14 09. Juni 2021 Die unbekannten Märkte Subsahara-Afrika – Marktchancen auch für regionale Unternehmen Zur Beachtung: Das neue Außenwirtschaftsmagazin Ausgabe März/April 2021 kann kostenfrei bei der Redaktion angefordert werden Öffnungszeiten in den Osterferien Tuttlingen: 6.4. bis 16.4. einschließlich geschlossen. Rottweil: aktuell geschlossen. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Katja Engelhard (Tel. 07721 922-122) und Frau Carmen Kubik (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Seite |4
IM BLICKPUNKT DIHK-Umfrage "Going International 2021" Die DIHK- Umfrage zeigt, dass die globalen Geschäftsperspektiven der international aktiven deutschen Unternehmen insgesamt negativ sind. Zwar gibt es Optimismus über die Geschäfte in Europa und China, doch vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern sowie im Vereinigten Königreich sehen die deutschen Unternehmen schlechte Geschäftsperspektiven. Ein Grund hierfür sind weiterhin die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie: Reiseeinschränkungen, die Absage von Messen und Veranstaltungen sowie eine geringere Nachfrage. Hinzu kommt: Auch unabhängig von der Coronavirus-Pandemie berichtet knapp die Hälfte der Unternehmen von neuen Handelshemmnissen bei ihren internationalen Geschäften. Weitere wichtige Umfrageergebnisse sowie die komplette DIHK-Umfrage finden Sie auf der Website der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg unter www.ihk-sbh.de. Südwest-Exporte gingen im Corona-Jahr 2020 um 7,3 Prozent zurück Export nach China dank höherer Kfz-Nachfrage gestiegen (Statistisches Landesamt BW) Die weltweite Corona-Pandemie hinterließ im Jahr 2020 durch den damit verbundenen Nachfragerückgang sowie die Beeinträchtigung internationaler Lieferketten deutliche Spuren im baden-württembergischen Außenhandel. Wie das Statistische Landesamt ersten Berechnungen zufolge mitteilt, exportierten die Unternehmen im Südwesten im Jahr 2020 Waren im Wert von 190,0 Milliarden (Mrd.) Euro und somit 7,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Erstmals seit dem Jahr 2016 fiel der Ausfuhrwert Baden-Württembergs damit wieder unter die Marke von 200 Mrd. Euro. Die Südwest-Importe sanken 2020 um 5,2 Prozent auf 174,4 Mrd. Euro. Im Vergleich zu anderen Bundesländern schnitt der Südwesten damit noch gut ab und blieb 2020 exportstärkstes Bundesland vor Nordrhein-Westfalen und Bayern. Bei den Importen lag Baden-Württemberg hinter Nordrhein- Westfalen und Bayern auf Rang 3. Bundesweit gingen 2020 die Exporte um 9,3 Prozent auf 1.205 Mrd. Euro und die Importe um 7,3 Prozent auf 1.029 Mrd. Euro zurück. Auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs war die Europäische Union (EU-27) 2020 der wichtigste Partner Baden-Württembergs im Auslandsgeschäft. Die Südwest-Ausfuhren dorthin nahm zwar um 8,0 Prozent ab, dennoch verdienten die exportorientierten Unternehmen hierzulande nahezu jeden zweiten Euro im Exportgeschäft mit den EU-Mitgliedstaaten (87,6 Mrd. Euro, Anteil am Gesamtexport: 46,1 Prozent). Im Jahr 2020 rutschten die baden-württembergischen Exporte in zahlreiche Zielländer teilweise kräftig ins Minus. Unter den wichtigsten Zielländern sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten, dem wichtigsten Abnehmerland von Waren aus baden- württembergischer Produktion, um 7,7 Prozent auf 23,3 Mrd. Euro. Die Ausfuhren in die drittplatzierte Schweiz waren nur leicht rückläufig (14,7 Mrd. Euro bzw. −3,8 Prozent), in das benachbarte Frankreich (14,0 Mrd. Euro bzw. −12,5 Prozent) sowie Italien (8,2 Mrd. Euro bzw. −14,8 Prozent) waren die Abnahmeraten dagegen zweistellig. Noch stärker brach das Auslandsgeschäft im Brexit-Jahr 2020 mit dem Vereinigten Königreich ein (8,7 Mrd. Euro bzw. −16,8 Prozent). Entgegen dem vorherrschenden Trend stiegen die Exporte nach China, dem zweitwichtigsten Zielland der Südwest-Exporte, um 3,8 Prozent auf 17,0 Mrd. Euro. Insbesondere die baden- württembergischen Hersteller von Kraftwagen und Kraftwagenteilen profitierten von der höheren Nachfrage aus China (6,4 Mrd. Euro bzw. +15,1 Prozent). Damit entfielen 2020 bereits 38 Prozent Seite |5
aller Südwest-Exporte nach China auf diese Gütergruppe. China lag im Jahr 2020 mit einem Anteil von 15,8 Prozent nur noch knapp hinter den Vereinigten Staaten (16,3 Prozent) auf Rang 2 der wichtigsten Auslandskunden baden-württembergischer Kraftwagen und Kraftwagenteile (2019: Vereinigte Staaten 17,2 Prozent, China 12,0 Prozent). Auch beim Gesamtexport Baden-Württembergs standen Kraftwagen und Kraftwagenteile beim Waren-Ranking an erster Stelle, verbuchten 2020 jedoch ein dickes Minus. Die gesamten Kfz- Exporte sanken im vergangenen Jahr um 12,8 Prozent auf 40,4 Mrd. Euro und verzeichneten unter den wichtigsten Exportgütern Baden-Württembergs die stärkste Abnahmerate. Bei Maschinen, der zweitwichtigsten Exportgütergruppe, fiel die Jahresbilanz 2020 mit 37,7 Mrd. Euro bzw. −11,6 Prozent nur geringfügig besser aus als bei den Kfz-Ausfuhren. Die Hersteller von Pharma- Produkten profitierten 2020 dagegen von der stärkeren Auslandsnachfrage. In dieser Warengruppe übertrafen die Exporte ihren Vorjahreswert um 3,3 Prozent. Trotz der negativen Jahresbilanz 2020 ist in der unterjährigen Betrachtung nach Quartalen seit der Jahresmitte 2020 eine Erholungstendenz im baden-württembergischen Exportgeschäft zu beobachten. Die Exporte waren nach einem leichten Rückgang im 1. Quartal 2020 (−0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal) durch den Lockdown in zahlreichen Ländern im 2. Quartal 2020 stark eingebrochen (−23,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal). Im 3. Quartal 2020 verringerte sich der Exportrückstand gegenüber dem Vorjahresquartal deutlich auf 8,5 Prozent. Im Schlussquartal lagen die Exporte bereits 2,7 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresquartal. Noch deutlicher als im Vorjahresvergleich zeigt sich die Erholung der Exporte im Vorquartalsvergleich. So verbuchten die baden-württembergischen Unternehmen bereits im 3. Quartal 2020 saison- und arbeitstäglich bereinigt einen Zuwachs im Exportgeschäft von 14,8 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2020 und im Schlussquartal ein Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem 3. Quartal 2020. Weitere Informationen mit Grafiken und Tabellen: https://www.statistik- bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2021038 Seite |6
LÄNDER UND MÄRKTE Ägypten: EU hebt Sanktionsrahmen auf Die restriktiven Maßnahmen wurden ursprünglich im Jahr 2011 erlassen und zielten insbesondere darauf ab, die ägyptischen Behörden bei der Wiedererlangung veruntreuter Staatsgelder zu unterstützen. Die Maßnahmen bestanden aus dem Einfrieren von Vermögenswerten, das über die in der EU befindlichen Vermögenswerte der gelisteten Personen verhängt wurde. Darüber hinaus wurde Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten und juristischen Personen mit Sitz in der EU (und damit auch deutschen Unternehmen) untersagt, den gelisteten Personen direkt oder indirekt Gelder zur Verfügung zu stellen. Seit 2011 werden die Sanktionen jährlich überprüft, wobei einige Personen im Laufe der Zeit von der Liste gestrichen wurden. Nun wurden die letzten verbliebenen Personen von der Liste gestrichen und der EU-Rechtsrahmen aufgehoben. RCEP – das neue Asien-Bündnis China im Fokus #1 (BW_i) Was das asiatische Freihandelsabkommen für die Volksrepublik China und auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg bedeutet, analysiert Bernhard Weber, Geschäftsführer des BW_i- Büros in Nanjing. In den chinesischen Medien war das Urteil über das Handelsabkommen RCEP (Regional Comprehensive Economic Partnership), das im November 2020 nach acht Jahren Verhandlung in Jakarta abgeschlossen wurde, eindeutig: Der Freihandelsvertrag zwischen den zehn ASEAN-Staaten und China, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland wurde als einer der größten Siege chinesischer Diplomatie gefeiert. RCEP ist eine Freihandelszone der Superlative: Die Mitgliedsstaaten umfassen rund 30 Prozent der Weltbevölkerung, 29,3 Prozent des globalen Bruttosozialprodukts (2019); der bisherige Binnenhandel innerhalb von RCEP macht 27,4 Prozent des Welthandels aus. Für China ist jetzt schon der asiatische Markt der zweitwichtigste nach Europa (nicht nur EU) und vor den USA. Mittel- und langfristig sollen die Zölle und Handelsbarrieren innerhalb der Partnerstaaten reduziert werden oder ganz wegfallen. Man geht davon aus, dass sich die Ratifizierung durch die einzelnen Staaten bis 2022 hinziehen wird. Für China konnte das Timing nicht besser sein, am Ende des von der Corona-Pandemie geprägten Jahres, aus dem China als Volkswirtschaft und auch politisch gestärkt hervorgegangen ist, und vor dem Ende der US-amerikanischen Trump-Regierung. Das neue Bündnis wird als Werkzeug im Kampf gegen die protektionistische Weltstimmung betrachtet. Es passt gut in die chinesischen Strategien der Doppelkreislaufwirtschaft, der Seidenstraßen-Politik und der von China geforderten Reform der Welthandelsorganisation mit dem Ziel, ein globales Freihandelsnetzwerk zu errichten. Während China schon mit den meisten der Vertragspartner bilaterale Handelsabkommen hatte, konnte die Volksrepublik durch diese Vereinbarung zum ersten Mal auch mit Japan Zollerleichterungen erreichen. Allein durch die eigene Wirtschaftsmacht sieht sich China zumindest als Primus inter pares, entsprechend hoch sind die Erwartungen an RCEP. Konsumgüter sollen günstiger und besser aus den Vertragsstaaten nach China kommen als aus den USA oder Europa, innerhalb der Partnerländer soll Reisen ohne Visa möglich werden, Investitionen sollen frei über die Grenzen hinweg getätigt werden können – „die Länder werden den einseitigen Schutz ihrer Unternehmen aufgeben“ heißt es in der Online- Zeitung Dong Wu Jinrong Keji. Seite |7
China habe die Produktionskapazitäten, Südostasien den Markt, Japan und Südkorea die Technologie, Australien und Neuseeland die Rohstoffe – notwendigerweise sei der historische Trend ein vereintes Asien, so die weitere Einschätzung in dieser Publikation. Dadurch sei China aus der technischen und wirtschaftlichen Vorherrschaft des Westens einfüralle mal befreit. Einem transpazifischen Freihandelsabkommen ohne China, wie es unter dem ehemaligen US-Präsident Barack Obama unter Einschluss der USA geplant war, sei nun der Riegel vorgeschoben. Ob alles so kommen wird, wie es die chinesischen Medien vollmundig ankündigen, wird zu sehen sein. Trotz aller Euphorie ist bisher im Alltag ein vereintes Asien noch sehr weit entfernt. Bis die Vereinbarung voll greifen wird, werden 10 bis 35 Jahre vergehen. Im politischen Alltag ist China nicht unbedingt der Wunschpartner seiner unmittelbaren Nachbarn. Die Politisierung von Handelsbeziehungen, wie zurzeit mit Australien praktiziert, schreckt viele Partner ab. So liegen aktuell über 60 Schiffe mit Kohle, die aus Australien bestellt war, ungelöscht vor chinesischen Häfen, weil die Führung in Peking das so verfügt hat, nachdem die australische Regierung die chinesische Politik in Hongkong und Xinjiang kritisiert hatte. Sicherlich ist es verständlich, dass China die Region als seinen ‚Hausmarkt‘ betrachtet, aber es wird auch lernen müssen, dass verschiedene gesellschaftliche und politische Systeme auch verschiedene Herangehensweisen erfordern. Besonders mit dem Wechsel der Regierung in den Vereinigten Staaten scheint eine neue Dynamik in die Beziehungen innerhalb der Region zu kommen, die sich sicher auch wirtschaftlich auf die RCEP-Staaten auswirken wird. Was bringt RCEP den Unternehmen aus Deutschland und Baden-Württemberg? Trotz aller genannten Vorbehalte ist das RCEP für Unternehmen aus Europa sehr interessant. Unternehmen, die jetzt schon in einem der Länder produzieren, sollten daher jetzt ihre Wertschöpfungskette noch einmal optimieren, unter Umständen ergeben sich neue Vorteile, wenn Warenströme innerhalb des RCEP bleiben. Das China-Büro von BW_i betrachtet das Ganze natürlich aus der chinesischen Perspektive. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen, die jetzt schon in China tätig sind, durch dieses Abkommen in Zukunft mehr Chancen haben, aus chinesischen Fertigungen den gesamten Markt innerhalb von RCEP zu bedienen. Auf alle Fälle wird die chinesische Konkurrenz schon recht bald auf diesen Markt vordringen, sowohl mit eigenem Vertrieb als auch mit eigenen Fertigungen. Daher halten wir es für wichtig, dass deutsche und baden-württembergische Firmen sich nach wie vor auf dem chinesischen Markt aktiv beteiligen, um selbst die Chance wahrzunehmen, die eigenen Produkte an chinesische Kunden zu vertreiben und um an der dynamischen Entwicklung des Landes teilhaben zu können. Besonders die hohe Innovationsgeschwindigkeit des chinesischen Marktes wird auch deutschen Unternehmen, die direkt in China arbeiten, dazu zwingen, hier mitzuhalten. Daraus können sich dann auch innovative Lösungen für andere Märkte ergeben. Kontakt: Bernhard Weber Geschäftsführer BW_i-Büro Nanjing, China Tel. +86 (0)25 84729068 # 818 b.weber@bw-i.cn, Website BW_i-Büro Nanjing, China: https://www.bw-i.de/ueber-bw-i/unternehmensprofil/china-buero Seite |8
EU verhängt weitere Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen - China verhängt Gegensanktionen Zusammen mit der zu Monatsbeginn erfolgten Aufnahme von vier russischen Personen in eine Sanktionsliste (der DIHK berichtete) sind die 15 Benennungen Teil des umfassenderen Pakets restriktiver Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte. Sie beziehen sich auf Personen und Institutionen in China, in der Demokratischen Volksrepublik Korea, in Libyen, in Russland, in Südsudan und Eritrea. Die am 7. Dezember 2020 angenommene globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte sieht das Einfrieren der Vermögenswerte der in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen in der EU vor. Zudem gilt für solche Personen ein Einreiseverbot in die EU. Außerdem dürfen Personen und Organisationen in der EU den in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung stellen. Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen und Organisationen, sind im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden: Amtsblatt der EU: Beschluss und Durchführungsverordnung des Rates über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (einschließlich der Liste der Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden) Globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte: EU verhängt Sanktionen gegen vier Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Russland verantwortlich sind (Pressemitteilung, 2. März 2021) EU nimmt globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte an (Pressemitteilung, 7. Dezember 2020) Weitere Informationen über die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte Die chinesische Seite hat als Reaktion Sanktionen gegen zehn Personen und vier Einrichtungen auf Seiten der EU verhängt: Reinhard Butikofer, Michael Gahler, Raphaël Glucksmann, Ilhan Kyuchyuk und Miriam Lexmann aus dem Europäischen Parlament, Sjoerd Wiemer Sjoerdsma aus dem niederländischen Parlament, Samuel Cogolati aus dem belgischen Bundesparlament, Dovile Sakaliene aus dem Seimas der Republik Litauen, der deutsche Wissenschaftler Adrian Zenz, der schwedische Wissenschaftler Björn Jerdén, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates der Europäischen Union, der Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments, das Mercator-Institut für China-Studien in Deutschland und die Stiftung Alliance of Democracies in Dänemark. Den betroffenen Personen und ihren Familien ist die Einreise auf das chinesische Festland, nach Hongkong und Macao untersagt. Ihnen und mit ihnen verbundenen Unternehmen und Institutionen ist es außerdem untersagt, Geschäfte mit China zu tätigen. Pressemitteilung des chinesischen Außenministeriums vom 23. März 2021 Wirtschaftspartnerschaft Deutschland-Italien (AHK Italien) Aufgrund der Pandemie sank das Volumen des Handelsaustausches zwischen Italien und Deutschland im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um 8,7 Prozentpunkte und lag bei insgesamt 116 Milliarden Euro. Deutschland bleibt Italiens wichtigster Handelspartner und übertrifft deutlich Frankreich, das mit 75,9 Milliarden an zweiter Stelle liegt. Unter den Partnern Deutschlands liegt Italien an sechster Stelle (übertroffen von Polen) und verliert damit eine Position, die vor allem auf den Rückgang der deutschen Exporte in unser Land zurückzuführen ist. Nach vier aufeinanderfolgenden Jahren mit Rekordwerten in unserer Wirtschaftspartnerschaft und einem 2019 im Zeichen der Stabilität, brachte 2020 eine der größten Herausforderungen seit Jahrzehnten für die bilateralen Handelsbeziehungen. Der Rückgang des Handelsvolumens ist signifikant, aber gleichzeitig geringer als bei anderen für Deutschland wichtigen europäischen Partnern und auch besser als die Prognosen vor einem Jahr. In diesem Sinne ist die Stabilität des Seite |9
Handels zwischen unseren Ländern ein Beweis für eine solide und tief verwurzelte Beziehung, die der Prüfung der Pandemie standgehalten hat und im Rahmen der Erholung eine zentrale Rolle spielen wird. S e i t e | 10
BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden- Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden- Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden- Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de S e i t e | 11
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Exportinitiative Energie „Energieeffizientes Restaurieren und Sanieren“ Die AHK Italien hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 1. – 5. März die Energie-Geschäftsreise zum Thema „Energieeffizientes Restaurieren und Sanieren“ durchgeführt. Besonders interessant ist der sogenannte Super-Ecobonus, der mit einer Steuervergünstigung von 110 % Energieeffizienzmaßnahmen fördert und noch bis zum Ende des Jahres gilt. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmung, zentralisierte Systeme zum Heizen und Kühlen, Säulen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden, Kondensationskessel, seismische Maßnahmen an Gebäuden, Fenstertausch und Photovoltaikanlagen. An der virtuellen Fachkonferenz am 2. März haben über 180 Branchenakteure aus Deutschland und Italien teilgenommen. Acht deutsche Unternehmen hatten die Möglichkeit, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Dienstleistungen dem italienischen Fachpublikum vorzustellen. An den darauffolgenden Tagen organisierte die AHK Italien für jedes teilnehmende deutsche Unternehmen, individuelle B2B-Termine mit relevanten Entscheidungsträgern und potenziellen Geschäftspartnern. Weitere Informationen zu den Exportinitiativen Energie finden sich hier. Virtuelles Matchmaking-Event Italien für den Lebensmittel-Sektor Die AHK Italien organisiert in Zusammenarbeit mit der GEFA e.V. (German Export Association for Food and Agriproducts) vom 21.06. und 28.06. - 30.06. ein virtuelles Matchmaking-Event für den Lebensmittel-Sektor. Im Rahmen des Events werden umfangreiche Informationen zum Lebensmittelmarkt zur Verfügung gestellt. Unternehmen haben die Chance durch individuelle B2B- Gespräche, die Exporte in den italienischen Markt wieder zu steigern. Mit einem Exportvolumen von 5,1 Mrd. Euro in 2020 (-11,3 % gegenüber 2019) belegt Italien Rang 3 der wichtigsten Exportmärkte für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft. Interessierte Unternehmen können sich an Luisa Glaesmer (glaesmer@ahk.it) wenden. Anmeldeschluss ist Freitag, der 16.04.2021. IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2021 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der S e i t e | 12
Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf der Homepage: https://www.ihk- exportakademie.de/Unternehmerreisen/. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Messebeteiligung auf der Bahntechnik-Messe „TRAKO" vom 21. bis 24. September 2021 in Danzig Flagge zeigen auf der wichtigsten Bahntechnik-Messe in Mittel- und Osteuropa. Sich mit geringem zeitlichem und finanziellem Aufwand dem polnischen Fachpublikum präsentieren. Das ermöglicht Ihrem Unternehmen der BWIHK-Firmengemeinschaftsstand auf der TRAKO 2021 in Polen. Schon 2017 und 2019 nutzten baden-württembergische Unternehmen sehr erfolgreich den baden- württembergischen Firmengemeinschaftsstands auf der TRAKO zum Auf- und Ausbau ihres Polen- Geschäfts. Der polnische Markt ist besonders attraktiv. Bis 2023 sollen ungerechnet 16 Milliarden Euro in die Modernisierung der Bahnstrecken, in die Verlängerung der Hochgeschwindigkeitsstrecken und in den Betrieb bestehender Infrastruktur fließen. Im Rahmen einer Kontakt- und Kooperationsbörse haben die Aussteller die Möglichkeit, bereits im Vorfeld ihre Kooperationswünsche zu benennen. Potenzielle polnische Kooperationspartner werden dann gezielt angesprochen und auf den Stand eingeladen. Mit rund 700 Ausstellern und 17.000 Fachbesuchern ist die TRAKO die wichtigste Branchenmesse in der Region. Ausstellungsschwerpunkte: Schienenfahrzeugbau, Schienenfahrzeugausstattung, Schienenverkehrstechnik, Eisenbahninfrastruktur, IT-Systemtechnik, Bau von Bahnverkehrstrecken, Herstellung von elektrischen Verkehrssignalen Verkehrssicherung und Verkehrsüberwachung für den Schienenverkehr Weitere Informationen: https://www.ihk-exportakademie.de/polen-trako S e i t e | 13
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Elektronische Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts seit 1. März 2021 Wie das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Webseite mitteilt, werden ab 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen zu Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts grundsätzlich elektronisch erlassen. Weitere Infos: www.bafa.de Meldungen zur Intrastat -Neue Statistikgesetzgebung „EBS“ (vormals „FRIBS“) Seit Anfang 2021 ist die neue Grundverordnung EBS in Kraft und löst nach der Übergangszeit in diesem Jahr die bisherige ab. Betroffen sind die Intrahandels- als auch die Extrahandelsstatistik. Zur EBS-Umsetzung im Bereich des Außenhandels gab der DIHK eine Stellungnahme zum Artikelgesetz ab. Zusätzlich zu den bisher in der Außenhandelsstatistik erhobenen Angaben werden Unternehmen in Zukunft auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers der Ware sowie das Ursprungsland der Ware angeben müssen, bisher eine Kann-Bestimmung. Das Statistische Bundesamt bietet Ende April für die Unternehmen ein kostenfreies Webinar an. Es richtet sich an Leiter und Sachbearbeiter der Abteilungen Vertrieb, Import/Export, Rechnungswesen und (Steuer-) Buchhaltung, die mit der Anmeldung zur Intrahandelsstatistik beauftragt sind. Das Seminar ist (begrenzt für Einsteiger und) für Fortgeschrittene geeignet. Inhalt: Grundlagen der Intrahandelsstatistik, Rechtsvorschriften (mit Schwerpunkt neue EU-Rechtsgrundlagen) Gegenstand der Intrahandelsstatistik, d. h. welche Warentransaktionen sind im Rahmen von Intrastat zu melden? Befreiungen, Vereinfachungen sowie Auskunftspflicht der beteiligten Unternehmen Ausgewählte Neuerungen bei den Erhebungsmerkmalen Ust-ID des Empfängers Ursprungsland der Ware Geschäftsarten Warennummern Sonder- und Problemfälle (bei Zeitreserven), Dreiecksgeschäfte, Reihengeschäfte Kommissions- / Konsignationsgeschäfte, Zulieferungen, Retouren / Gutschriften / Berichtigungen Fallbeispiele (ebenfalls bei zeitlichen Reserven) mit Standard- und Spezialfällen. Ansprechpartnerin und Anmeldung sowie weitere Informationen zum Termin: IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg, Ingrid Schatter, Telefon 07721 922 120, schatter@vs.ihk.de S e i t e | 14
Konsultation bis 12.03.2021: Verlängerung EU-Antidumpingmaßnahmen im Stahlbereich Die EU-Kommission hat am 26.02.2021 eine Untersuchung eingeleitet, um eine Verlängerung der laufenden Schutzmaßnahme gegenüber den Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse über den 30. Juni 2021 hinaus zu prüfen. Alle interessierten Parteien haben 15 Tage Zeit, ihren Standpunkt darzulegen. EU-Sanktionsregime: EU sanktioniert erstmals Personen unter EU- Menschenrechtssanktionsregime Der Rat der Europäischen Union hat erstmals restriktive Maßnahmen gegen vier russische Personen unter dem EU-Menschenrechtssanktionsregime verhängt. EU-Unternehmen dürfen diesen Personen direkt oder indirekt keine Gelder zur Verfügung stellen. Brexit/TCA EU-UK: Vorsicht bei der Verwendung der „Gewissheit des Einführers“ als Präferenznachweis bei Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich (DIHK) In seiner Fachmeldung vom 05.03.2021 weist der Zoll nun noch einmal explizit darauf hin, dass eine unzutreffende Anmeldung der Präferenz mittels der „Gewissheit des Einführers“ (Codierung „U 117“) i.d.R. nicht mehr nachträglich geheilt werden kann – auch nicht durch die Ausfertigung und Anmeldung einer Erklärung zum Ursprung (Codierung „U 116“ bzw. „U 118“). Oder anders formuliert: Ein nachträglicher Wechsel der Art des Präferenzursprungsnachweises von „Gewissheit des Einführers“ auf „Erklärung zum Ursprung“ ist nicht möglich. Bei Falschcodierung drohen erhebliche Nacherhebungen von Zöllen, auch wenn die Falschcodierung bei Abgabe der Zollanmeldung irrtümlich erfolgt ist. Daher rät der Zoll von einer leichtfertigen Verwendung und Codierung des Präferenznachweises „Gewissheit des Einführers“ („U 117“) ab. Die Codierung „Gewissheit des Einführers“ erfordert belastbare Informationen und kommt regelmäßig nur dann zum Tragen, wenn eine enge Beziehung zwischen Ausführer und Einführer besteht. Beispiele sind hier etwa verbundene Unternehmen, bei denen ein gemeinsamer (elektronischer) Zugriff auf erforderliche Daten möglich ist. Aus Art. ORIG.24 geht hervor, welche Daten die Zollbehörden vom Einführer zu Prüfungszwecken anfordern dürfen. Dazu zählen beispielsweise Kalkulationsunterlagen, Wareneingangsrechnungen für die bei der Herstellung eingesetzten Vormaterialien, Informationen über Wert, Gewicht, zolltarifliche Einreihung der eingesetzten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft oder Einzelheiten zum Herstellungsprozess. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen "normaler" Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer/Hersteller und Käufer solche vertraulichen und sensiblen Daten zur Ursprungsermittlung nicht mitgeteilt werden und daher keine „Gewissheit des Einführers“ zum Tragen kommt. Dual-Use-Verordnung - Verlängerung von Allgemeinen Genehmigungen Mehr zum Thema sowie Hinweise zu inhaltlichen Änderungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 24 finden Sie auf der Webseite des BAFA unter Allgemeine Genehmigungen. Dort wird auch darauf hingewiesen, dass infolge der Neufassung der Dual-Use-Verordnung inhaltliche Änderungen der Allgemeinen Genehmigungen erfolgen werden. S e i t e | 15
Chinesische Exportkontrolle: Chinesische Regierung veröffentlicht Warenliste mit besonderen Lizenzen für Dual-Use-Güter (DIHK) Am 31.12.2020 veröffentlichte die chinesische Regierung mehrere Dokumente zu Chinas Export-/Importkontrollregime, die am 1.1.2021 in Kraft getreten sind und zum Teil ältere Dokumente ersetzen sollen. Zuvor hatten das MOFCOM und die Zollbehörden bereits die papierlosen Genehmigungen angekündigt und die für die Erteilung von Genehmigungen zuständigen lokalen Handelsbehörden benannt. Die Liste der zuständigen ausstellenden Institutionen für Import- und Exportlizenzen im Jahr 2021 wurde am 28.12.2020 hier veröffentlicht. Es handelt sich um 38 Agenturen, die Einfuhrgenehmigungen ausstellen dürfen und 62 Stellen für Ausfuhrgenehmigungen. Sämtliche Dokumente wurden im Rahmen des chinesischen Exportkontrollgesetzes eingeführt, das am 1.12.2020 in Kraft trat. Die Artikel auf diesen Listen enthalten zum Teil detaillierte Beschreibungen sowie 10-stellige Tarifcodes. Außerdem werden Mengeneinheiten für Geräte oder Gramm/Kilogramm für Materialien aufgeführt. Diese neuen Richtlinien beinhalten: einen Katalog von Waren, für die eine Importgenehmigung erforderlich ist, der 14 Kategorien von etwa 100 Tariflinien umfasst; mit dem Fokus auf Chemikalien und elektronischen Maschinen mit negativen Umweltauswirkungen, veröffentlicht von der chinesischen Zollverwaltung; zwei Kataloge mit jeweils 75 Produkten, für die ein Import bzw. Exportverbot besteht, veröffentlicht vom chinesischen Umweltministerium: den "Katalog verbotener Einfuhren (siebte Charge)" und den "Katalog verbotener Ausfuhren (sechste Charge)"; einen Katalog von ausfuhrgenehmigungspflichtigen Produkten, der Hunderte von Tariflinien in 43 Kategorien umfasst, wie Getreide, Vieh, Metalle einschließlich seltener Erden, Silber und Gold, Autos und Motorräder, umweltschädliche Chemikalien; einen Katalog von Dual-use-Gütern (Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck), für die Export-/Importgenehmigungen erteilt werden müssen, darunter Chemikalien, die unter staatlicher Aufsicht stehen; chemische Materialien für Substanzen/Drogen; radioaktive Chemikalien; kommerzielle Verschlüsselungsprodukte; nukleare und verwandte Produkte wie Rohstoffe, Ausrüstung, Technologie und Software; 9 temporäre Kontrollgüter; chemische/biochemische und verwandte Technologien und zugehörige Gerätschaften und Messinstrumente sowie Raketentechnologie, Software und Informationstechnik und andere. Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es gegebenenfalls nationale Unterschiede. Unternehmen können sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Anträge auf Erteilung der Lizenzen sind vom (in China ansässigen) Importeur zu stellen. Antragsbehörde ist grundsätzlich das MOFCOM selbst. Für radioaktive Stoffe und Nukleartechnologie ist die Lizenz beim Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) zu beantragen. Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen. Eine englischsprachige Übersetzung liegt bisher nicht vor. Kontaktdaten MOFCOM: No.2 Dong Chang'an Avenue Beijing (100731) Tel: 0086-10-65121919 Fax: 0086-10-65198173 E-Mail über folgende Internet-Adresse: http://gzly.mofcom.gov.cn/website/pubmail/send_mail.jsp S e i t e | 16
2. Stufe Mehrwertsteuer-Digital-Paket ab 1.7.2021: Änderungen bei Zoll und Steuern für Einfuhrsendungen aus Drittländern / Virtuelle Veranstaltung 20.05.2021 (DIHK) Am 1. Juli 2021 tritt die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes („e-commerce VAT package“) EU-weit in Kraft. Abgesehen von neuen Regeln für innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie für die Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen regelt das MwSt- Digitalpaket insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu. Zoll: Die Abgabe elektronischer Einfuhrzollanmeldungen wird für alle Waren Pflicht. Für Einfuhrsendungen bis 150 Euro wurde die Möglichkeit einer „kleinen Zollanmeldung“ geschaffen, für die ein reduzierter Datensatz („super reduced data set“) verwendet werden kann (z.B. reicht die Angabe des 6-Stellers bei der Warentarifnummer aus). Der Zoll rechnet mit einem signifikanten Mehraufkommen an Zollanmeldungen und führt deshalb ein neues IT-System ein: ATLAS-IMPOST. ATLAS-IMPOST ist nur für Sendungen bis 150 Euro nutzbar. Für die elektronische Zollanmeldung von Kleinsendungen ist zudem die Möglichkeit von Sammelmeldungen („Special Arrangement“) vorgesehen. Steuern: Die 22-Euro Freigrenze entfällt. Künftig unterliegen damit alle Einfuhrsendungen ab dem ersten Eurocent der Einfuhrumsatzsteuer bei der Zollanmeldung. Als Alternative wird ein EU-weiter Import One Stop Shop (IOSS) eingerichtet. Auf diesem Portal können sich insbesondere drittländische Verkäufer oder in deren Auftrag handelnde, in der EU ansässige Vertreter steuerlich registrieren. Die Umsatzsteuer wird dann zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an den EU-Käufer berechnet und der zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erklärt. In diesem Fall fällt bei der anschließenden Einfuhrverzollung keine Einfuhrumsatzsteuer an. Unabhängig von der Ansässigkeit können auch Plattformbetreiber und inländische Unternehmen, die unmittelbar Waren aus dem Drittland in die EU einführen und hier verkaufen, den IOSS nutzen. In Deutschland erfolgt die IOSS-Registrierung auf elektronischem Weg über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Informationen zum Registrierungsverfahren finden Sie auf der Website des BZSt hier. Übergangsregelung: Das zur Abwicklung von Kleinsendungen bis 150 Euro vorgesehene neue IT- System ATLAS-IMPOST wird nicht fristgerecht zum 1. Juli 2021 fertig sein. Die GZD geht derzeit von einer Inbetriebnahme am 15. Januar 2022 aus. Zur Überbrückung dieser etwas mehr als sechs Monate ist eine Übergangsregelung geplant. Wirtschaftsbeteiligte, die ein hohes Aufkommen an nun neu erfassten Sendungen – insbesondere bis 22 Euro – erwarten, werden vom Zoll gebeten, diese Sendungen übergangsweise außerhalb der Standard-IT-Anwendung „ATLAS Zollbehandlung (ATLAS ZB)“ abzuwickeln. Hierzu sollen Unternehmen einzelne Sendungen in Form von sogenannten „Manifesten“ (Excellisten) bündeln und an die Zollverwaltung übermitteln. Auf Basis dieses Manifests soll dann ein zusammengefasster Abgabenbescheid erstellt werden. Die GZD bittet diejenigen Unternehmen, die ein hohes Importvolumen von Sendungen bis 22 Euro haben bzw. ab dem 1. Juli 2021 erwarten, um zeitnahe Kontaktaufnahme per E-Mail an: DVA2.gzd@zoll.bund.de. Weitere Informationen, z.B. zu zusätzlich geltenden Bedingungen bei der Nutzung der „kleinen Zollanmeldung“, zum „Special Arrangement“, zum Prozessablauf ATLAS-IMPOST, zur Übergangsregelung (Datenanforderungen bzgl. gebündelter Manifeste) oder zum IOSS entnehmen Sie bitte • der beiliegenden Präsentation der GZD • der Zoll-Fachmeldung „e-Commerce“ vom 26.03.2021: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle- Einzelmeldungen/2021/azr_privatpersonen_ecommerce.html • den fortlaufend aktualisierten Informationen zu diesem Thema auf der Website des Zolls: https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen- Internetbestellungen/Neuerungen-eCommerce/neuerungen-ecommerce_node.html S e i t e | 17
• den Informationen des Bundeszentralamts für Steuern: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/ImportOneStopShop/importonestopshop_node. html#js-toc-entry5 S e i t e | 18
EU-NACHRICHTEN EU Japan FTA Konsultation bis 30.04.2021 (DIHK) Am 03.03.2021 hat die EU-Kommission anlässlich des zweijährigen Bestehens des EU- Handelsabkommens mit Japan eine Konsultation zu dessen Umsetzung gestartet. Die Teilnahme ist bis zum 30.04.2021 möglich. Zur Konsultation gelangen Sie hier: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EPA_Survey_2020_2021_Year2?cookies=disabled Dritte handelspolitische WTO-Überprüfung Saudi-Arabien (DIHK) Am 03.03.2021 fand dritte handelspolitische Überprüfung Saudi-Arabiens in der WTO statt. Alle WTO-Mitglieder werden regelmäßig einer solchen Überprüfung unterzogen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wto.org/english/tratop_e/tpr_e/tp507_e.htm EU-Konsultation: Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel bis 15.06.2021 (DIHK) Am 23.03.2021 hat die EU-Kommission eine Konsultation für einen Anti-Coercion Mechanismus im Welthandel gestartet. Diese läuft bis zum 15.06.2021. Die EU-Kommission plant den Legislativvorschlag hierzu Ende 2021 vorzulegen. Damit soll ein Instrument geschaffen werden, das die EU-Kommission in bestimmten Situationen wirtschaftlicher Nötigung im Einklang mit dem Völkerrecht ermächtigt, Handels-, Investitions- oder andere restriktive Maßnahmen gegenüber Nicht-EU-Ländern zu ergreifen, die Druck ausüben. Weitere Informationen finden Sie hier: https://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=2257 EU-Binnenmarkt: Digitaler grüner Nachweis soll freien Personenverkehr in der EU erleichtern (DIHK) Für die Unternehmen sind ein funktionsfähiger Binnenmarkt und die damit einhergehende Freizügigkeit in der EU wichtig. Dies gilt etwa für die Tourismuswirtschaft, den Güterverkehr – der die internationalen Lieferketten aufrechterhält – oder für Grenzpendler, die für die Betriebe in den Grenzregionen unverzichtbar sind. Der von der EU-Kommission geplante digitale grüne Nachweis soll entweder in Papierform oder in digitaler Form ausgestellt werden. In beiden Fällen würde er einen QR-Code enthalten, der die erforderlichen Informationen sowie eine elektronische Signatur enthält, um die Echtheit des Nachweises zu zertifizieren. Die EU-Kommission will hierfür ein Zugangsportal einrichten und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, entsprechende Software zu entwickeln, welche es den nationalen Behörden ermöglicht, die Zertifikatssignaturen der Nachweise zu überprüfen. Derzeit bestehende Probleme bei der Kontrolle von Bescheinigungen aus anderen EU-Staaten könnten so vermieden werden. S e i t e | 19
Mitgliedstaaten sollen weiterhin Beschränkungen (Quarantäne, Tests oder Einreiseverbot) für Inhaber eines digitalen grünen Nachweises festlegen können. In diesem Fall sollen die anderen Mitgliedstaaten über solche Maßnahmen informiert werden. Ausnahmen von diesen Beschränkungen sollen auch in gleicher Weise für alle Reisende gelten, die Inhaber eines digitalen grünen Nachweises sind. Der digitale grüne Nachweis soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Er soll auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen ihn beantragen können; außerdem auch deren Familienangehörige, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen soll er auch an Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in der EU und Besucher ausgestellt werden. Der Vorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden, was laut Kommission möglichst noch bis Ende Mai geschehen soll. Ein entsprechender Zeitplan erscheint allerdings ambitioniert. Parallel müssen die Mitgliedstaaten die vereinbarten technischen Standards umsetzen, um die rechtzeitige Einführung des Nachweises sowie die Interoperabilität zwischen den Ländern und die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen. Die EVP- und S&D-Fraktionen etwa unterstützen grundsätzlich den Vorschlag. Allerdings warnen insbesondere S&D, Renew Europe und die Grünen vor möglichen Diskriminierungen gegenüber denjenigen, die noch nicht geimpft sind. Die Konformität des Tools mit Datenschutzanforderungen wird zum Teil auch in Frage gestellt. S e i t e | 20
ANLAGEN Impressum Copyright Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Herausgeber Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-0 | E-Mail: info@vs.ihk.de www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Redaktion Ingrid Schatter und Jörg Hermle (Fachbereich International) Stand Oktober 2017 Bildnachweis Titelbilder: de.fotolia.com Hinweis Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein, der Germany Trade und Invest (gtai), ergänzt durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International und mit Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurde nicht überprüft, eine Verantwortung für verlinkte Inhalte übernimmt der Herausgeber nicht. Die Mitteilungen erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. S e i t e | 21
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Unsere Optionen für Ihre Messeteilnahme in China Sie haben einen Messestand gebucht, können Sie möchten mit potenziellen Geschäftspartnern diesen aber nicht persönlich besetzen: vor Ort reden, können aber nicht zur Messe anreisen: Representation at your Exhibition Booth Trade Fair Visitor 2
Services im Detail ▪ Unser Messevertretungsservice startet mit einem Telefonat/ Video-Call um sie und ihre Produkte & Services näher kennenzulernen ▪ Auf der Messe selber wird ihr Unternehmen von einem zweisprachigen AHK Mitarbeiter vertreten, der ihre Geschäftsinteressen vor Ort vertritt. Dazu zählt die Vertretung auf ihrem Messestand oder das Besuchen potenzieller Kunden und aktive Initiieren von Gesprächen mit den Verantwortlichen vor Ort* ▪ Im Nachgang der Messe erhält ihr Unternehmen einen Messebericht * Gerne stehen wir ihnen auch für individuelle Messeanfragen und Services zur Verfügung. Sprechen sie uns gerne an! 3
Gerne stehen wir ihnen als Partner in China zur Seite und unterstützen ihre Messaktivitäten direkt vor Ort! Kontakt Andreas Krause Head of Fairs Events & Delegations krause.andreas@sh.china.ahk.de 4
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